Wirtschaft und Tourismus
Vorlagen
Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, mitteilte, ist die Zahl der monatlichen Asylanträge in Deutschlan
Frage vom 26.06.2025, F 3404 Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF , mitteilte, ist die Zahl der monatlichen Asylanträge in Deutschland im Mai dieses Jahres erneut gesunken - auf den niedrigsten Monatswert seit vier Jahren. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, CSU, ließ dazu verlauten: "Die Migrationswende zeigt Wirkung. Die ersten Effekte sind sichtbar." Ich frage den Magistrat: Inwieweit machen sich diese Effekte in Frankfurt bereits bemerkbar, und wie hat sich die Zahl der Zuweisungen von Asylsuchenden an die Stadt Frankfurt durch das Land Hessen in den ersten Monaten dieses Jahres entwickelt? Antwort des Magistrats: Das Land weist derzeit - zweites Quartal - 20 Personen pro Woche nach Frankfurt zu. Im ersten Quartal dieses Jahres waren es 21 Personen pro Woche. Dazu kommt eine nicht planbare Zahl von wohnungslosen Personen, die ebenfalls eine Unterbringung benötigen und gemeinsam mit geflüchteten Personen untergebracht werden. Insgesamt werden derzeit rund 9.500 Personen in rund 100 Unterkünften untergebracht. Die Stadt Frankfurt muss fortlaufend neue Unterkünfte schaffen, weil Verträge und Genehmigungen für Unterkünfte auslaufen, qualitativ schlechtere Unterkünfte geschlossen werden, die Unterbringung in Hotels reduziert wird und weil die Menschen nach wie vor nur schwer bezahlbaren Wohnraum finden und deshalb länger in den Unterkünften verweilen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein
Eine Liegenschaft im Gallus, für die im Vertrag keine Nutzungspflicht vereinbart wurde und deren schlechter Zustand über
Frage vom 26.06.2025, F 3392 Eine Liegenschaft im Gallus, für die im Vertrag keine Nutzungspflicht vereinbart wurde und deren schlechter Zustand über längere Zeit keine Konsequenzen nach sich zog, wurde Ende 2024 vom Erbbauberechtigten veräußert. Der neue Erbbaunehmer hat aufgrund geplanter Veränderungen am Gebäude einen Bauantrag gestellt. Im Zuge der anstehenden Bauarbeiten soll der ordentliche Zustand des Erbbaurechts wiederhergestellt und der Leerstand beseitigt werden Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Warum gab es in den Pachtverträgen keine Nutzungsverpflichtung, und warum führt ein schlechter Zustand der Pachtimmobilie nicht zu sofortiger Sanktion? Antwort des Magistrats: Es dürfte sich hier um die Liegenschaft Ackermannstraße 13a handeln, die beim vorherigen Erbbaunehmer über längere Zeit leer stand. Der Magistrat hat den alten Erbbaunehmer im letzten Jahr mehrfach angeschrieben und darauf hingewiesen, dass die Flächen und Bauwerke während der Laufzeit des Erbbaurechtes in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand zu halten seien und ihn aufgefordert, diese Pflicht einzuhalten. Die Festlegung von Vertragsstrafen bei vergleichsweise einfachen Vertragsverstößen ist in einem Erbaurechtsvertrag nicht vorgesehen und wird im Übrigen auch nur in Ausnahmefällen vereinbart. Da es sich beim Erbbaurecht um ein grundstücksgleiches Recht handelt, ist die Vereinbarung von Nutzungsverpflichtungen nur schwierig realisierbar. Beispielsweise wurde die Verpflichtung, dass der Erbbaunehmer das Erbbaurecht selbst bewohnen muss, vor einigen Jahren aufgehoben, da dies zu stark in die Eigentumsverhältnisse eingegriffen hat. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein
Die digitale Infrastruktur ist längst ein fester Bestandteil unseres Alltags. Insbesondere in Schulen fördern Laptops, T
Frage vom 26.06.2025, F 3367 Die digitale Infrastruktur ist längst ein fester Bestandteil unseres Alltags. Insbesondere in Schulen fördern Laptops, Tablets und andere digitale Medien das Lernen und schaffen eine wichtige Grundlage für zukünftige Entwicklungen, Kreativität und Innovation bei Schülerinnen und Schülern. Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass Schulen nicht nur mit moderner Technik ausgestattet sind, sondern auch in der Lage sind, diese nachhaltig zu betreiben und pädagogisch sinnvoll einzusetzen. Ich frage daher den Magistrat: Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die digitalen Endgeräte und Medienausstattungen an städtischen Schulen dauerhaft instand zu halten und deren Funktionsfähigkeit sicherzustellen? Antwort des Magistrats: Für die über 180 Schulliegenschaften in der Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main führt das Stadtschulamt jedes Jahr an etwa 35 bis 40 Schulen IT-Neuausstattungen, IT-Rollout, durch. Eine Schule wird hierbei zyklisch alle fünf Jahre mit neuer Hardware - PCs, mobile Endgeräte sowie Schulserver - und Software ausgestattet. Die gesamte Hardware wird dabei mit einer fünfjährigen Herstellergewährleistung beschafft, sodass der Betrieb der gesamten Hardware über den fünfjährigen Zyklus garantiert ist. Nach Abschluss des IT-Rollouts erfolgt die Qualitätskontrolle. Dabei wird die Funktion sichergestellt, indem gemeinsam überprüft wird, ob etwaige Nacharbeiten zu leisten sind. Sind die Nacharbeiten abgeschlossen, werden die neuen Systeme in den IT-Betrieb - IT-Support - an einen externen Dienstleister übergeben, der die Funktionsfähigkeit - Support - an den Schulen sicherstellt. Für die Präsentationstechnik gilt ein Ausstattungszyklus von sechs Jahren, nachdem die Hardware getauscht wird. Hierzu zählen beispielsweise die Beamer der interaktiven Tafeln, mobile beziehungsweise Deckenbeamer und Dokumentenkameras. Für Beamer gilt eine erweiterte Herstellergarantie von fünf Jahren. Darüber hinaus können die Schulen eine Wartung der Beamer eigenständig beauftragen, um den Lebenszyklus der Hardware zu verlängern. Antragstellende Person(en): Stadtv. Rahul Kumar Vertraulichkeit: Nein
Weibliche Genitalbeschneidung, FGM/C, ist die vollständige oder teilweise Entfernung der äußeren weiblichen Genitalien o
Frage vom 26.06.2025, F 3349 Weibliche Genitalbeschneidung, FGM/C, ist die vollständige oder teilweise Entfernung der äußeren weiblichen Genitalien ohne medizinischen Grund. Viele Betroffene berichten, dass medizinisches Fachpersonal in Deutschland mit der Thematik oft nicht ausreichend vertraut ist. In der Folge können "Beschneidungen" oftmals nicht angemessen behandelt werden, da spezifisches Fachwissen im Umgang damit fehlt. Ich frage den Magistrat: Gibt es Aufklärungs- und Weiterbildungsangebote für Ärzt:innen und medizinisches Fachpersonal, beispielsweise vonseiten des Gesundheitsamtes oder anderen in der Stadt ansässigen Institutionen, rund um das Thema der weiblichen Genitalverstümmelung? Antwort des Magistrats: Weibliche Genitalverstümmelung oder -beschneidung - Female Genital Mutilation or Cutting, FGM/C - umfasst Praktiken, bei denen aus nicht-medizinischen Gründen Teile der weiblichen Genitalien absichtlich abgeschnitten oder verletzt werden. FGM/C ist eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte von Mädchen und Frauen, die gravierende gesundheitliche und psychische Schäden hervorruft und im schlimmsten Fall zum Tode führen kann. Die Praxis ist Ausdruck einer tief verwurzelten Ungleichheit zwischen den Geschlechtern und stellt eine extreme Form der Diskriminierung von Mädchen* und Frauen* dar. Auch in der Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul Konvention wurde deutlich, dass es sich um eine Gewaltform handelt, die schwere gesundheitliche und emotionale Folgen haben kann und eine Nachsorge der Betroffenen notwendig macht. Dies ist besonders für nicht-versicherte Mädchen* und Frauen* schwierig. Für Nichtversicherte gibt es in Frankfurt die Möglichkeit, die gynäkologische humanitäre Sprechstunde des Gesundheitsamtes zu nutzen, in deren Rahmen wird auch eine FGM/C-Sprechstunde angeboten. Der Magistrat fördert FIM - Frauenrecht ist Menschenrecht e.V., die mit ihrer Bildungsarbeit unterschiedliche Communities ansprechen und unter anderem über FGM/C aufklären. FIM setzt sich sowohl in der Einzelfallberatung als auch in Informations- und Diskussionsveranstaltungen in und mit Migrant*innencommunities gegen FGM/C ein. Außerdem bieten sie Fortbildungen für Fachkräfte aller relevanter Berufsgruppen, auch im medizinischen Bereich, an. Bei Bedarf kooperiert FIM mit einem interdisziplinären Hilfsnetzwerk von Ärzten:innen und Therapeuten:innen, um eine gute medizinische und psychologische Betreuung betroffener Mädchen und Frauen zu ermöglichen. FIM arbeitet mit speziell zu FGM/C qualifizierten Mediziner:innen zusammen und kann die medizinische Versorgung bis hin zu Rekonstruktions-Operationen begleiten. Weitere Träger, die den Community-Ansatz verfolgen, sind Maisha e. V. und Forward Women e. V. Die Frankfurter Träger sind Teil des hessenweiten Netzwerkes "Hessen engagiert gegen FGM" auf dessen Webseite fgmhessen.de Fachkräfte und Betroffene Informationsmaterial und Handlungsmöglichkeiten finden können. Auf der Webseite befindet sich außerdem eine Liste von Ärzt:innen zur Beratung und Behandlung von FGM/C. Die Webseite ist das Ergebnis des Projektes "Verbesserung von Schutz und Versorgung für Frauen und Mädchen, die in Hessen von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) betroffen oder bedroht sind". Es wurde von pro familia Hessen gGmbH durchgeführt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Kunze Vertraulichkeit: Nein
Mit Blick auf die seit 2022 andauernden Sanierungsarbeiten an der denkmalgeschützten Robert-Koch-Schule in Höchst, die u
Frage vom 26.06.2025, F 3360 Mit Blick auf die seit 2022 andauernden Sanierungsarbeiten an der denkmalgeschützten Robert-Koch-Schule in Höchst, die ursprünglich innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein sollten, hat sich die Fertigstellung aufgrund unerwarteter Schäden an der Bausubstanz deutlich verzögert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die Sanierung der Robert-Koch-Schule zeitnah abzuschließen, und wie wird sichergestellt, dass zukünftige Schäden an der historischen Bausubstanz frühzeitig erkannt und vermieden werden? Antwort des Magistrats: Das gesamte Gebäude - Robert-Koch-Schule Außenstelle - wurde komplett unter denkmalschutz- und brandschutzrechtlichen Vorgaben saniert. Die Fassadenarbeiten werden zeitnah abgeschlossen, sodass das Gerüst um das Schulgebäude voraussichtlich Ende Juli 2025 abgebaut werden kann. Momentan findet der Innenausbau statt. Das Schulgebäude wird voraussichtlich nach den Herbstferien in Betrieb gehen können. Noch notwendige Arbeiten im Treppenhaus werden in den nächsten Schulferien durchgeführt. Um einen erneuten Sanierungsstau zu verhindern, wird das Gebäude zukünftig konstant überprüft. Eine jährliche Begehung des gesamten Gebäudes wird anvisiert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein
Am 27.05. titelte die taz: „Hessische Ausländerbehörden: Arbeit faktisch eingestellt.“ Demnach konnten die Ausländerbehö
Frage vom 26.06.2025, F 3364 Am 27.05. titelte die taz: "Hessische Ausländerbehörden: Arbeit faktisch eingestellt." Demnach konnten die Ausländerbehörden seit März keine Sicherheitsprüfungen mehr durchführen - und so keine Aufenthaltstitel erteilen, wie die Recherche von FragDenStaat und taz ergab. Ich frage den Magistrat: Wie viele Anträge bei der Ausländerbehörde wurden im Zeitraum des Bestehens des Defekts der Schnittstellenanbindung nicht bearbeitet, und wurden die Antragsteller darüber informiert? Antwort des Magistrats: Während des technischen Defekts konnte das Frankfurt Immigration Office - Ausländerbehörde - circa 2.000 Anträge nicht abschließend bearbeiten. Hierüber wurde die Antragstellenden während ihrer Vorsprache in der Behörde informiert, und zur Überbrückung wurde den Antragstellenden eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, sodass deren Beeinträchtigung auf ein Minimum reduziert werden konnte. Für das Frankfurt Immigration Office - Ausländerbehörde - führte und führt die technische Panne jedoch zu deutlichem Mehraufwand. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein
Grüne Soße Festival transparent finanziell unterstützen
Antrag vom 25.05.2025, OF 1643/1 Betreff: Grüne Soße Festival transparent finanziell unterstützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Ortsbeirat 1 fragt den Magistrat: 1. Welche Kriterien wendet der Magistrat an bei der finanziellen Unterstützung privatwirtschaftlich organisierter Feste und Veranstal-tungen in Frankfurt? 2. Wie errechnet der Magistrat die Höhe der finanziellen Zuwendung und wie stellt der Magistrat sicher, dass kein Empfänger benachteiligt oder bevorzugt wird? 3. Welche finanzielle Unterstützung kommt dem Grüne Soße Festival zu? 4. In welcher Höhe erhält der Magistrat finanzielle Unterstützung aus dem hessischen Sofortprogramm "Sicherheit bei Veranstaltungen"? Begründung: Der Ortsbeirat 1 stellt fest, dass Veranstaltungen und Feste in Frankfurt durch den Magistrat in unterschiedlicher Höhe finanziell unterstützt werden. Eine finanzielle Unterstützung auf Grund gestiegener Kosten für Sicherheitsaufwendungen ist nachvollziehbar, sollte aber transparent offengelegt werden. Der Magistrat sollte einen einheitlichen Maßstab an alle Veranstalter anlegen und bei einer finanziellen Unterstützung auf niedrige, erschwingliche Eintrittspreise achten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.05.2025, OF 1612/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1202 2025 1. Die Vorlage OF 1583/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1612/1 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1643/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, 2 SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 1 SPD und BFF (= Annahme) zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Erhalt der Arbeitsplätze bei der Bayer AG/Standort Höchst stärken
Anregung vom 20.05.2025, OA 560 entstanden aus Vorlage: OF 1230/6 vom 20.05.2025 Betreff: Erhalt der Arbeitsplätze bei der Bayer AG/Standort Höchst stärken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich gegenüber der Bayer AG für den Erhalt der Arbeitsplätze und Produktionsstätten im Industrieparkt Höchst über das Jahr 2028 hinaus einzusetzen. Zudem wird der Magistrat beauftragt, sich entschlossen und mit sinnvollen Maßnahmen zur Stärkung des Chemie- und Industriestandorts Industriepark Höchst einzusetzen. Begründung: Die Ankündigung der Bayer AG, ihre Betriebsstätten im Industriepark Höchst zum Ende des Jahres 2028 zu schließen und rund 500 Arbeitsplätze abzubauen, verstärkt die Sorgen um die Zukunft industrieller Arbeitsplätze in Frankfurt. Die von der Bayer AG genannten Gründe, wie aussichtsloser Wettbewerb mit ausländischen Produzenten bei diesen Produkten, lassen ein grundsätzliches Problem erkennen. Wie ähnliche Entscheidungen anderer Chemieunternehmen wie BASF zeigen, gelingt es trotz verbal gewünschter Verminderung der Abhängigkeit von ausländischen Anbietern und den Lieferwegen nicht, wichtige Produkte in bedeutsamen Anteilen in Deutschland zu produzieren. An der Stelle kann auch Oberbürgermeister Mike Josef seine Ankündigungen, den Chemiestandort zu unterstützen und zu fördern, Wirklichkeit werden lassen. Nicht nur beim Jahresempfang des Ortsbeirats 6 - Frankfurter Westen drückte Mike Josef seine Verbundenheit zum Industriepark aus. Der Weggang der Bayer AG, eines alten und angesehenen Chemiebetriebs, wäre auch für den gesamten Industriepark nachteilig. Dieser Mieter ist für das gesamte Werk auch als Auftraggeber und Kunde von großer Bedeutung. Deshalb wünscht sich der Ortsbeirat, dass der Magistrat sich für eine neue Entscheidung einsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 377 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 560 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6310, 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 17.06.2025 Aktenzeichen: 92-3
Ausländische Studierende stärken die deutsche Wirtschaft
Anfrage der KAV vom 19.05.2025, KA 58 Betreff: Ausländische Studierende stärken die deutsche Wirtschaft Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 39. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 19.05.2025 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Maßnahmen seitens der Stadt Frankfurt am Main gibt es für neu ankommende Studierende? 2. Welche Maßnahmen gibt es betreffend der Wohnsituation? 3. Welche Maßnahmen gibt es für Studierende nach ihrem Abschluss? 4. Welche Maßnahmen gibt es betreffend des Lebens, der Integration ausländischer Studierenden? Begründung: Wie eine aktuelle Studie ("Volkswirtschaftliche Effekte der Zuwanderung über die Hochschulen") nachweist, tragen ausländische Studierende in nicht unerheblichen Maße zur Stärkung der deutschen Wirtschaft. Selbst unter der Annahme, dass die Bleibequote niedrig wäre, erwirtschaften sich diese Studierenden mehr als 7 Milliarden jährlich in die öffentlichen Haushalte. Bei höheren Bleibequoten ist der Nutzen erheblich höher. Das birgt ein ungeheures Potential für die öffentlichen Haushalte und für die Wirtschaft in Deutschland. Es gilt, dieses Potential auszuschöpfen. Das kann unter anderem dadurch geschehen, dass die Stadt Frankfurt am Main das Leben der Studierenden in der Stadt erleichtert und Erschwernisse abbaut. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1379
Dynamische Fahrgastanzeigen endlich an der Straßenbahnhaltestelle „Südbahnhof“ in Fahrtrichtung Osten installieren
Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1036 Betreff: Dynamische Fahrgastanzeigen endlich an der Straßenbahnhaltestelle "Südbahnhof" in Fahrtrichtung Osten installieren Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) hat im Juni 2024 den dynamischen Abfahrtsanzeiger in Richtung Osten montiert und in Betrieb genommen. Innerhalb weniger Tage wurde der Anzeiger von einem unbekannten Fahrzeug angefahren. Dabei wurden sowohl Anzeiger als auch Mast so beschädigt, dass die Anlage demontiert werden musste. Zudem war die gewählte Position des Anzeigers aus betrieblicher Sicht nicht optimal, da die Sicht auf das Fahrsignal der Straßenbahn nicht aus jedem Winkel für die Fahrer gegeben war. Ein Wiederaufbau nach Schadensregulierung am gleichen Standort war damit aus betrieblicher Sicht nicht zielführend und würde vermutlich außerdem zur erneuten Beschädigung führen, da im Marktbetrieb auf dem Diesterwegplatz ein hohes Aufkommen an rangierenden LKWs üblich ist. Die VGF beabsichtigt, den dynamischen Abfahrtsanzeiger bis Ende des Jahres 2025 am neuen Standort in Betrieb zu nehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6596
Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding hier: Haushaltsjahr 2025
Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 148 Betreff: Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding hier: Haushaltsjahr 2025 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.06.2022, § 1832 (E 143) 1. Es dient zur Kenntnis, dass im Haushalt 2025 für den Verlustausgleich der SWFH 97,66 Mio. € für 2025 und 100,00 Mio. € ab 2026 veranschlagt sind. Die Ansätze basieren Angabe gemäß nicht auf dem Wirtschaftsplan der SWFH sondern beinhalten sogleich die Erfordernisse aus dem E 143, Vorschläge für Kostensenkungsprogramme, mit denen die Ergebnisse unter Aufrechterhaltung der notwendigen Leistungen der Daseinsvorsorge verbessert werden, zu erarbeiten und durch die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit geprüft und zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. 2. Der Magistrat wird beauftragt, für das Jahr 2025 eine Auszahlung an die SWFH basierend auf der Hochrechnung zum IV. Quartal 2025 und höchstens im Rahmen des im Haushalt 2025 der Stadt Frankfurt am Main in der Produktgruppe 98.3, Kontengruppe 71, veranschlagten Mittel in Höhe von 97.660.000,00 € zzgl. aus Budgetüberträgen bis zu 90.000.000 € (insgesamt 187.660.000 €) zu veranlassen. Die Spitzabrechnung für das Jahr 2024 basierend auf dem testierten Jahresabschluss 2024 wird hierbei verrechnet. Begründung: Der mit dem Etatantrag Nr. 72/2019 bzw. 143/2022 beschlossene Ausgleich des Eigenkapitalverzehrs bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) wurde seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und für zulässig erklärt. Auf Basis der vorgenannten Etatanträge wurden nach Verrechnung etwaiger Über-/Unterzahlungen für die Jahre 2019 bis 2024 Zuzahlungen von insgesamt 333.631.277,83 € in die Kapitalrücklage der SWFH geleistet. Basierend auf dem E 143 vom 04.05.2022 erfolgt jährlich ein Gesellschafterbeschluss, der der SWFH im Bedarfsfall zur Sicherstellung ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit für das jeweilige Geschäftsjahr eine Kapitaleinlage bis zu der im Haushalt veranschlagten Höhe gewährt. Die Auszahlung gemäß § 10 Abs. 4 GemHVO erfolgt auf Basis der Hochrechnung zum IV. Quartal des betreffenden Geschäftsjahres der SWFH unter Berücksichtigung der Verlustübernahme bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) an die SWFH. Bei der Auszahlung wird der testierte Jahresfehlbetrag des Vorjahres berücksichtigt und verrechnet. Der testierte Jahresabschluss 2024 hat mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 69.788.396,46 € abgeschlossen (MB Nr. 766 vom 07.07.2025). Unter Berücksichtigung der Zahlung für das Geschäftsjahr 2024 i. H. v. 49.244.109,79 €, die sich aus der Hochrechnung des IV. Quartals 2024 (- 49.452.453,77 €) und der Überzahlung aus 2023 (208.343,98 €) errechnet, ergibt sich somit eine Unterzahlung für das Jahr 2024 i. H. v. - 20.335.942,69 €. Diese wird bei der nächsten Zahlung für das Jahr 2025 auf Basis des IV. Quartals 2025 berücksichtigt und ausgeglichen. Für die Zahlung 2025 ist nun erneut für den Haushalt 2025 ein entsprechender Stadtverordnetenbeschluss einzuholen, damit der Magistrat im Rahmen der Gesellschafterversammlung der SWFH die Kapitalleinlage auszahlen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 143 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6841, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 92-40
Sportförderung - Stärkung der Sportstadt Frankfurt am Main: Austragung der EuroGames 2028
Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 129 Betreff: Sportförderung - Stärkung der Sportstadt Frankfurt am Main: Austragung der EuroGames 2028 Vorgang: Auf Antrag des Magistrats gemäß § 17 (3) GOS vom 12.09.2025 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt eine Bewerbung Frankfurts für die Gay Games, das alle vier Jahre stattfindende internationale Breitensportereignis für die LGBTIQ*-Community, mit dem Ziel geprüft hat, diese Veranstaltung nach Frankfurt zu holen. Diese Bewerbung wurde aufgrund der benötigten sehr hohen finanziellen Aufwendungen und zu geringen Erfolgsaussichten verworfen. Alternativ wurde eine Bewerbung um die EuroGames, die größte Multisportveranstaltung der LGBTIQ*-Community auf Breitensportebene in Europa, geprüft - wie im Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 380, dargelegt. 2. Das Dezernat I - Hauptverwaltung und Sport - (Sportamt) wird beauftragt, gemeinsam mit dem Frankfurter Volleyball Verein e.V. (FVV) und dem Artemis Sport Frankfurt e.V. eine Bewerbung für die EuroGames 2028 auszuarbeiten. Da vom austragenden Verband EGLSF (European Gay & Lesbian Sport Federation) in einem ersten Anlauf keine Gastgeberstadt für dieses Jahr gefunden werden konnte, wurde das Bewerbungsverfahren auf ausdrücklichen Wunsch des FVV und der Stadt Frankfurt am Main wiedereröffnet. Frankfurt hat sehr gute Chancen, den Zuschlag zu erhalten. Nach Ende der Frist zur Interessensbekundung gibt es keine weiteren Bewerberstädte. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass derzeit in Zusammenarbeit mit dem FVV, Artemis und der Agentur PROPROJEKT eine Bewerbung (Bid Book) erstellt wird, die fristgerecht zum 30. September 2025 bei der EGLSF einzureichen ist. Die finale Entscheidung, ob Frankfurt am Main Austragungsort für die EuroGames 2028 wird, trifft die EGLSF am 25. Oktober 2025. 4. Es dient zudem zur Kenntnis, dass der Vorstand des FVV gemeinsam mit dem Vorstand des Frauen*- und Lesben*sportvereins Artemis Sport Frankfurt e.V. die Veranstalterrolle für die EuroGames 2028 übernehmen wird. Hierzu wird ein neuer Verein gegründet. Eine zeitliche und örtliche Kopplung an den CSD 2028 wird geprüft. Es werden ca. 4.000 Teilnehmende erwartet, die in 20 verschiedenen Sportarten antreten. Für die Ausrichtung der EuroGames ist ein städtischer Zuschuss in Höhe von 3,3 Mio. Euro erforderlich, um das Sport- und Rahmenprogramm inklusive Eröffnungs- und Abschlussfeier, das Sports Village und begleitende Konferenzen unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen angemessen zu konzipieren, zu organisieren und umzusetzen. 5. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main den Zuschuss über 3,3 Mio. Euro gemäß der Beschlussziffer 4 zur Verfügung stellt. Die Mittel werden folgendermaßen auf die Jahre 2026, 2027 und 2028 aufgeteilt: 400.000 Euro/ 400.000 Euro/ 2,5 Mio. Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Dezernats I, Produktgruppe 21.16 - Förderung von Veranstaltungen. Begründung: Zielsetzung Vor 30 Jahren fand in Frankfurt am Main eine der ersten Auflagen der EuroGames statt. Auch heute noch ist Frankfurt für seine Vielfalt und Internationalität, seinen weltoffenen Charakter und seine Gastfreundschaft bekannt. In Zeiten, in denen demokratische Werte vermehrt unter Druck geraten, steht auch Frankfurt vor der Herausforderung, sich aktiv für ihre Bewahrung einzusetzen. Intoleranz und Ausgrenzung nehmen weltweit mehr denn je zu - auch Deutschland und Frankfurt am Main sind davon nicht ausgenommen. Mit der Bewerbung um die EuroGames 2028 unterstreicht die Stadt, für die Gemeinschaften und Kulturen einzustehen, die Frankfurt am Main lebendig, bunt und lebenswert machen. Die Austragung einer Veranstaltung mit dieser Strahlkraft ist ein wichtiger Baustein, um diese Werte zu schützen, eine positive Botschaft zu senden und Menschen weit über die Stadtgrenzen hinaus miteinander zu verbinden. Der sportliche Wettbewerb soll hier als Katalysator dienen, der das europaweit anreisende Teilnehmendenfeld mit lokalen Vereinen und Verbänden in Kontakt bringt. Die Veranstaltung wird offen konzipiert, sodass sie nachhaltig inklusiv wirkt und die gesamte Stadtgemeinschaft aktiv mit einbindet und zur Teilnahme animiert. Alternativen Ohne städtischen Zuschuss werden sich die EuroGames in Frankfurt am Main nicht umsetzen lassen. Entsprechend würde der ausrichtende Verein von der Bewerbung Abstand nehmen müssen. Das Verfahren wurde auf expliziten Wunsch der Stadt Frankfurt wiedereröffnet, nachdem bereits die Bewerbung um die Gay Games 2030 zurückgezogen wurde. Ein erneuter Rückzug aus dem Bewerbungsverfahren würde nicht nur bei der LGBTIQ*-Gemeinde und deren Sportvereinen als Signal gewertet werden, dass eine Veranstaltung wie die EuroGames nicht zum Portfolio der Sportstadt passt. Ebenso wäre das Ansehen gegenüber der EGLSF stark beschädigt. Lösung Eine Bereitstellung des Zuschusses für den ausrichtenden Verein. Kosten Die Kosten belaufen sich auf 3,3 Mio. Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Dezernats I, Produktgruppe 21.16 - Förderung von Veranstaltungen. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 129 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 41. Sitzung des Ältestenausschusses am 18.09.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 129 auf die Tagesordnung II der 43. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 129 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der städtische Zuschuss auf zwei Millionen Euro beschränkt wird) und AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 66 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 129 auf die Tagesordnung II der 43. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 129 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der städtische Zuschuss auf zwei Millionen Euro beschränkt wird) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6640, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 52-0
Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Brücke zwischen Reifenberger Straße und Westhausen
Antrag vom 07.10.2025, OF 547/7 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Brücke zwischen Reifenberger Straße und Westhausen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Brücke zwischen der Reifenberger Straße und dem Stadtteil Westhausen, die als wichtiger Schulweg genutzt wird, insbesondere in der dunklen Jahreszeit und bei winterlichen Witterungsverhältnissen besser gesichert wird. Konkret soll geprüft und umgesetzt werden: 1. eine deutlich verbesserte Beleuchtung der Brücke, um die Sicherheit in den frühen Morgen- und Abendstunden zu gewährleisten, 2. die regelmäßige und zuverlässige Räumung von Schnee sowie das Streuen bei Glätte im Winter. Begründung: Die Brücke stellt eine zentrale Verbindung zwischen Hausen und Westhausen dar und wird von zahlreichen Schülerinnen und Schülern genutzt. Drei weiterführende Schulen sowie weitere Bildungseinrichtungen sind über diesen Weg erreichbar. Aktuell ist die Brücke in den Wintermonaten und in den dunklen Tageszeiten nur unzureichend beleuchtet. Dies führt zu unsicheren Situationen für Kinder und Jugendliche. Hinzu kommt, dass Schnee und Glätte auf der Brücke oftmals nicht geräumt oder gestreut werden, was eine erhebliche Rutsch- und Unfallgefahr darstellt. Zusätzlich ist die Brücke nicht nur Fuß- und Radweg, sondern wird auch regelmäßig von Autos und anderen Fahrzeugen befahren. Dadurch steigt die Gefährdung für die Schülerinnen und Schüler erheblich, insbesondere bei Dunkelheit, Schnee oder Eis. Eine bessere Beleuchtung sowie eine konsequente Winterwartung sind daher dringend erforderlich, um die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer der Brücke nachhaltig zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7523 2025 Die Vorlage OF 547/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wintertaugliche Außengastronomie entlang der Mainzer Landstraße ermöglichen
Antrag vom 11.05.2025, OF 1636/1 Betreff: Wintertaugliche Außengastronomie entlang der Mainzer Landstraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, wie eine winterfeste Außengastronomie im Gallus entlang der Mainzer Landstraße ermöglicht werden kann und bei positivem Ergebnis entsprechend umzusetzen, z.B. durch eine entsprechende Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre wintertauglichen Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 373 oder 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit transparenten Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um feste Außenwände. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll eine einvernehmliche Lösung mit den Gastronomen gefunden werden, um die wintertaugliche Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Die Gastronomiebranche hat sich bis heute nicht vollständig von der Pandemie erholt und ist weiterhin auf Unterstützung angewiesen. Insbesondere die hohen Preissteigerungen treffen die Branche zusätzlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1636/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU und 1 FDP (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)
Resolution: Für demokratische Streitkultur - gegen ideologischen Dogmatismus
Antrag vom 08.05.2025, NR 1241 Betreff: Resolution: Für demokratische Streitkultur - gegen ideologischen Dogmatismus Demokratie lebt vom Meinungsstreit. Doch dieser Streit muss auf der Grundlage gegenseitigen Respekts geführt werden. Immer häufiger erleben wir jedoch, dass politische Gruppen - insbesondere aus dem selbsternannten "progressiven Spektrum" - versuchen, jede abweichende Meinung moralisch zu diskreditieren, statt sich argumentativ mit ihr auseinanderzusetzen. Ein Beispiel dafür sind Vertreter am linken Rand der Stadtverordnetenversammlung, die in der politischen Debatte immer wieder dadurch auffallen, dass sie demokratisch legitimierte Positionen anderer Fraktionen pauschal als "faschistisch" oder "rechtsextrem" abwerten und ebenso abwegige wie unangebrachte Nazi-Vergleiche in den Raum stellen. Ein solches Verhalten gefährdet nicht nur die politische Gesprächskultur, sondern auch das Vertrauen in demokratische Institutionen. Unsere Positionen sind: 1. Demokratischer Pluralismus statt Meinungsmonopol In einer freiheitlichen Demokratie ist der offene Diskurs zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen unabdingbar. Politische Meinungsvielfalt ist der Kern demokratischer Kultur. Wenn politische Akteure jedoch Andersdenkende systematisch als "rechtsextrem" oder "faschistisch" diffamieren, obwohl diese sich im Rahmen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegen, wird damit ein Klima der Einschüchterung und moralischen Ausgrenzung geschaffen. Solche Mechanismen gefährden den demokratischen Pluralismus - unabhängig davon, aus welcher politischen Richtung sie kommen. 2. Kritik ist kein Faschismus Die pauschale Gleichsetzung von konservativen, religiösen oder sozialpolitischen Positionen - auch wenn diese umstritten sein mögen - mit Rechtsextremismus oder Faschismus ist nicht nur inhaltlich falsch. Ein solches Vorgehen verharmlost auch den tatsächlichen Faschismus. Das ist unverantwortlich. 3. Autoritäres Verhalten bleibt autoritär - auch wenn es sich "links" nennt Einige Vertreter sogenannter "ökosozialer" oder "intersektional-linker" Bewegungen verhalten sich in ihren politischen und öffentlichen Auftritten zunehmend autoritär. Doch unabhängig von der jeweiligen ideologischen Ausrichtung gilt: Wer Andersdenkende pauschal diskreditiert und mundtot machen will, wer für sich die moralische Deutungshoheit beansprucht und wer sich jeder Kompromissfindung mit anderen demokratischen Kräften verweigert, verlässt den Boden demokratischer Aushandlungsprozesse. 4. Demokratie braucht Widerspruchsfähigkeit - gegenüber Extremismus von links und rechts Wir lehnen jede Form von Extremismus ab - ob von rechts, von links oder aus religiös-ideologischer Motivation. Genauso lehnen wir aber auch eine politische Kultur ab, die Kritik nicht mehr zulässt und Andersdenkende pauschal verächtlich macht. Echte Toleranz zeigt sich gerade dann, wenn man dem Andersdenkenden widerspricht und dabei zugleich die demokratische Existenzberichtigung seiner Person und des Gesagten anerkennt, zumindest solange letzteres durch den gesetzlich vorgegebenen Rahmen von Äußerungsrecht und Meinungsfreiheit gedeckt ist. 5. Unsere Haltung: Dialogfähig, wertebasiert, respektvoll Wir stehen für einen politischen Kommunikationsstil, • der auf Respekt, sozialer Gerechtigkeit und ehrlicher Diskussion basiert, • der Unterschiede aushält und trotzdem gemeinsam Lösungen sucht, • der eine kritische Debatte ermöglicht, ohne zu stigmatisieren, • de sich für Gerechtigkeit einsetzt und nicht für moralische Überheblichkeit. Alle Fraktionen und fraktionslosen Stadtverordneten der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung sind daher dazu aufgerufen, wieder zurückzufinden zu einer demokratischen Streitkultur, in der Argumente zählen und Abwertungen sowie Diffamierungen keinen Platz haben. Ideologischer Dogmatismus, ganz gleich ob von rechts oder links, hat in diesem Hohen Haus keinen Platz. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.05.2025, NR 1224 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 14.05.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ältestenausschusses am 08.05.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1224 auf die Tagesordnung I der 40. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1224 wird im Rahmen der Vorlage NR 1239 abgelehnt. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1238 auf die Tagesordnung I der 40. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1238 wird im Rahmen der Vorlage NR 1239 abgelehnt. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1239 auf die Tagesordnung I der 40. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 1239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1240 auf die Tagesordnung I der 40. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1240 wird abgelehnt. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1241 auf die Tagesordnung I der 40. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1241 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1238), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung ohne Zusatz); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Plenum) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION; Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Plenum) zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Votum im Plenum) zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1224 = Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: Gartenpartei (NR 1238 = Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 3: Gartenpartei (NR 1239 = Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 4: Gartenpartei (NR 1240 = Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 5: Gartenpartei (NR 1241 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlagen NR 1224 und NR 1238 bis NR 1241 auf die Tagesordnung I der 40. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1224 wird abgelehnt. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 1224 auf Antrag von ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Müller: Stadtverordneter Agatay Ja* Stadtverordnete Akmadza Nein*** Stadtverordneter Amann Nein** Stadtverordnete Arslaner Ja* Stadtverordneter Bäppler-Wolf fehlt Stadtverordneter Baier Nein** Stadtverordneter Bakakis Nein** Stadtverordnete Baumann Ja* Stadtverordneter Becker Nein*** Stadtverordneter Brenner Ja* Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Nein** Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein*** Stadtverordneter Denkwitz Ja* Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein*** Stadtverordnete Düwel Ja* Stadtverordnete Eberz Ja* Stadtverordneter Edelmann Nein** Stadtverordnete Dr. Fabricius fehlt Stadtverordnete Fischer Nein*** Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Ja* Stadtverordnete Friedrich Nein*** Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Nein** Stadtverordnete Gebhardt Nein** Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote fehlt Stadtverordnete Hahn fehlt Stadtverordneter Hauenschild Nein** Stadtverordneter Homeyer fehlt Stadtverordneter Huber Nein** Stadtverordnete Kauder Ja* Stadtverordneter Klingelhöfer Nein** Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Nein** Stadtverordneter Dr. Kochsiek fehlt Stadtverordneter Dr. Kößler Nein*** Stadtverordnete Korenke Nein*** Stadtverordnete Krzelj Ja* Stadtverordnete Dr. Kube Ja* Stadtverordneter Kumar fehlt Stadtverordnete Kunze Nein** Stadtverordneter Lange Nein*** Stadtverordneter Dr. Langner Nein** Stadtverordneter Lauterwald Ja* Stadtverordnete Leineweber fehlt Stadtverordnete Luxen Ja* Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff fehlt Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein*** Stadtverordnete Meyer Nein** Stadtverordnete Momsen Enthaltung Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein*** Stadtverordneter Papke Nein** Stadtverordnete Pauli fehlt Stadtverordneter Paulsen Nein** Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Nein** Stadtverordneter Pürsün Nein** Stadtverordnete Riedel Nein** Stadtverordnete Ringer Nein*** Stadtverordneter Ritter Nein** Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja* Stadtverordnete Roshan Moniri Ja* Stadtverordneter Schäfer Nein*** Stadtverordneter Schlimme Ja* Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein** Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Nein** Stadtverordneter Schwander Nein*** Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein*** Stadtverordneter Shehata Ja* Stadtverordneter Sitki Ja* Stadtverordnete Steinhardt Nein*** Stadtverordnete Telyakar Ja* Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke fehlt Stadtverordneter Wehnemann fehlt Stadtverordneter Witsch Nein** Stadtverordnete Wollkopf Nein** Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja* Stadtverordneter Zengin Nein*** Stadtverordneter Zieran Ja * = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1239 ** = Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1239 *** = Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1238 2. Die Vorlage NR 1238 wird im Rahmen der Vorlage NR 1239 abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1240 wird abgelehnt. 5. a) Die Vorlage NR 1241 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ditfurth, Pauli, Ritter, Bakakis, Yildiz, Huber, Schwander, Shehata und Fuchs dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pfeiffer, Christann und Ditfurth zur Geschäftsordnung dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Annahme), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1241) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1241) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme) Protokollerklärung der BFF-BIG-Fraktion: "Die Ablehnung erfolgt aus fachlicher Sicht, die politische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen sowie die Rolle der Parteien und ihrer Vertreter dabei ist grundsätzlich berechtigt und zu unterstützen." zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6096, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 00-34-1
Haftung der Dezernenten bei Gerichtsverfahren ohne realistische Erfolgsaussichten
Antrag vom 06.05.2025, NR 1228 Betreff: Haftung der Dezernenten bei Gerichtsverfahren ohne realistische Erfolgsaussichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, entstandenen Schaden, welcher der Stadt Frankfurt durch das Führen von Gerichtsprozessen ohne realistische Erfolgsaussichten entsteht, ab sofort im Wege der Amtshaftung gegen die jeweils dafür verantwortlichen Dezernenten geltend zu machen. Begründung: Gem. § 48 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) haben Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Diese Regelung gilt auch für kommunale Wahlbeamte des Landes Hessen. Handeln die Dezernenten in Organfunktion einer juristischen Person, etwa einer Gesellschaft mit städtischer Beteiligung, so finden die dort einschlägigen Haftungsregelungen Anwendung. Medienberichten über Gerichtsverfahren, an denen die Stadt zuletzt beteiligt war, ist regelmäßig zu entnehmen, dass diese mit einer Prozessniederlage endeten. In nicht wenigen Fällen war dies juristisch vorhersehbar. So wurden regelmäßig von der Stadt verfügte Versammlungsverbote durch das Verwaltungsgericht aufgehoben. Aber auch seitens der Stadt angestrebte Verbote von kulturellen Veranstaltungen - wie beispielsweise beim Konzert von Roger Waters - sowie der Versuch, Mitarbeitern des Zoologischen Gartens ihre berechtigten Urlaubsansprüche vorzuenthalten, hatten vor Gericht keinen Bestand. Der Ausgang der jeweiligen Prozesse führte zu einer entsprechenden Erstattung der Prozesskosten der Gegenseite und somit zu einem finanziellen Schaden der Stadt. Dezernenten haben die Pflicht, vor der Aufnahme von Gerichtsverfahren deren Erfolgsaussichten juristisch eingehend zu prüfen. Hierbei haben ausschließlich rechtliche Gesichtspunkte eine Rolle zu spielen, politische Erwägungen und populistische Motive müssen außen vor bleiben. Verletzen Dezernenten diese Pflicht, haben sie der Stadt Frankfurt den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Dieser darf nicht dem Steuerzahler angelastet werden. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1228 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) 36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.06.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1228 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1228 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz, Dr. Langner und Denkwitz sowie von Stadträtin Rinn dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6245, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 10-52
U-Bahn-Stammstrecke: Begrünung von Gleisen und Zäunen
Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 941 Betreff: U-Bahn-Stammstrecke: Begrünung von Gleisen und Zäunen Die oberirdischen Gleise in der Eschersheimer Landstraße zwischen den Stationen Dornbusch und Am Weißen Stein können nur bei einer Änderung der Oberbauart begrünt werden. Durch die Belastungen aus dem U-Bahnbetrieb mit vier Linien wäre hierfür eine Betontragdecke oder Betonlängsbalken erforderlich. Die nachträgliche Begrünung eines bereits existierenden Schwellengleises kann nur bei weniger belasteten Straßenbahngleisen erfolgen. Eine Änderung des Gleisoberbaues wie oben beschrieben, ausschließlich zur Begrünung der U-Bahnstrecke, ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Hierfür wären Kosten in zweistelligem Millionenbetrag anzusetzen. Die Zaunanlage selbst muss von Bewuchs frei bleiben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6412
Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9
Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 938 Betreff: Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 Nach eingehender Prüfung der vorhandenen Zu- und Abgänge an den U-Bahn-Stationen entlang der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 und der gesamten verkehrlichen Situation musste festgestellt werden, dass die Einrichtung seitlicher Treppenzugänge an diesen Stellen nicht möglich ist. Die Nachrüstung von seitlichen Treppenzugängen, wie sie an der Haltestelle "Hauptfriedhof" vorhanden sind, kann aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden: 1. Hohe Geschwindigkeitsbeschränkungen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) - Entlang der Eschersheimer Landstraße gilt für den MIV eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Diese Geschwindigkeit ist zu hoch, um eine sichere Querung für Fußgänger*innen zu gewährleisten, insbesondere ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Lichtsignalanlagen (LSA) um sogenannte Zeitinseln herzustellen. An der Haltestelle "Hauptfriedhof" gilt Tempo 30 und es muss nur eine Fahrspur des MIV überquert werden. Somit ist die Gefährdung hier deutlich minimiert. 2. Mehrspurige Straßen ohne Lichtsignalanlagen - An vielen Stellen müssen Fußgänger*innen ohne LSA zwei oder teils sogar drei MIV-Spuren überqueren. Dies erhöht das Unfallrisiko erheblich und macht seitliche Treppenzugänge an diesen Stellen gefährlich. 3. Bauliche Umsetzung - Bei den Bereichen mit nur einer MIV Spur gibt es nicht genug Platz um eine Treppe vorsehen zu können. Die Treppen müssten an der Rückseite der Bahnsteige vorgesehen werden und würden eine Fahrspur entfallen lassen. In Bereichen mit mehreren Fahrspuren besteht möglicherweise ebenfalls die Notwendigkeit, einen Schutzstreifen oder eine Fahrspur des MIV in einen Radfahrstreifen umzuwandeln, wodurch der benötigte Platz entfallen würde. Die Analyse zeigt außerdem, dass an den Stationen bereits viele Zugänge vorhanden sind, oft auch niveaugleich. Im Durchschnitt gibt es immer zwei Zugänge pro Bahnsteig, wodurch eine ausreichende Erreichbarkeit gewährleistet wird. Diese bestehenden Zugänge sind gut verteilt und bieten den Fußgänger*innen sichere und bequeme Wegebeziehungen. Aufgrund der hohen Geschwindigkeitsbeschränkungen, der mehrspurigen Straßen ohne LSA, der geringen Platzverhältnisse und der bereits bestehenden, gut verteilten Zugänge wird der nachträgliche Einbau von seitlichen Treppenzugängen nicht weiterverfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6413
Im Terminal 2 des Frankfurter Flughafens befindet sich direkt an der Besucherterrasse ein sehr beliebter Kinderspielplat
Frage vom 28.05.2025, F 3310 Im Terminal 2 des Frankfurter Flughafens befindet sich direkt an der Besucherterrasse ein sehr beliebter Kinderspielplatz. Aufgrund intensiver Nutzung sind Teile der Spielgeräte derzeit nicht voll funktionsfähig oder fehlen ganz. Der Spielplatz ist zugleich eine Frankfurter Visitenkarte für viele Reisende, insbesondere Familien mit Kindern. Ich frage daher den Magistrat: Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, mit dem Betreiber des Spielplatzes in Kontakt zu treten, um eine technische Überholung und konzeptionelle Aufwertung dieses stark frequentierten und für Familien wichtigen Spielbereichs anzuregen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Medoff, meine Damen und Herren! Der in der Fragestellung angesprochene Kinderspielplatz "Playland" ist als Sonderanfertigung 2015 für den Betreiber erstellt worden. Seitdem wird dieser Bereich vom Betreiber gepflegt und instand gehalten. Leider sind im Laufe der Jahre einige Komponenten aus dem Programm des Zulieferers gestrichen worden, da deren Produktion eingestellt wurde, zum Beispiel die Bildschirme der E-Games. Da dieser Bereich - wie das gesamte Terminal 2 - im Zuge der Inbetriebnahme des Terminals 3 im Frühjahr nächsten Jahres für umfangreiche Sanierungsarbeiten geschlossen wird, werden grundlegende Umbauten oder Neuinvestitionen durch den Betreiber nicht mehr vorgenommen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein
2025 feiert unsere Stadt 100 Jahre „Neues Frankfurt“. Dieses Erneuerungsprogramm hat Frankfurt am Main entscheidend gepr
Frage vom 28.05.2025, F 3282 2025 feiert unsere Stadt 100 Jahre "Neues Frankfurt". Dieses Erneuerungsprogramm hat Frankfurt am Main entscheidend geprägt und wirkt bis heute nach - nicht nur architektonisch, sondern auch ideell, wirtschaftlich, künstlerisch und bezüglich der Infrastruktur vor Ort. Frankfurt gedenkt dessen mit vielen Aktionen. Es könnte dieses Erbe aber auch dauerhaft und darüber hinausgehend aufgreifen. Ich frage daher den Magistrat: Ist er bereit, das stilprägende Stadtwappen von Hans Leistikow, also den sogenannten Leistikow-Adler, zu reaktivieren und dauerhaft für städtische Zwecke zu verwenden? Antwort des Magistrats: Frankfurt feiert 2025 das Jubiläum des Neuen Frankfurt. Die Feierlichkeiten werden uns in den nächsten Jahren begleiten und bis 2030 wird die innovative Kraft der bahnbrechenden Reformbewegung mit verschiedenen Formaten gewürdigt werden. In diesem Rahmen ist die Initiative den Leistikow Adler anstelle des Stadtwappens zu reaktivieren zu begrüßen. Der von Hans Leistikow entworfene Adler steht exemplarisch für Frankfurts Sprung in die Moderne. Die Gestaltung des Stadtwappens ist in § 7 der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main geregelt. Darüber hinaus enthält die Satzung zum Schutz des Stadtwappens vom 01.03.2018 eine eindeutige und verbindliche Abbildung des Stadtwappens. Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main bedürfen einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Sollten Ämter im Zusammenhang mit dem Jubiläum des Neuen Frankfurt die Nutzung des Leistikow Adlers in ihren jeweiligen Logos beziehungsweise in ihren digitalen Signaturen wünschen, steht Ihnen das in Einklang mit den stadteigenen Regelungen in AGA I-II frei. Das Dezernat Kultur und Wissenschaft steht in diesem Zusammengang gerne beratend und mit entsprechenden Bildvorlagen zur Verfügung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula Busch Vertraulichkeit: Nein
Die Stadt Frankfurt am Main ist verantwortlich für die Instandhaltung eines Deichabschnitts am Main zwischen der Mainbrü
Frage vom 28.05.2025, F 3315 Die Stadt Frankfurt am Main ist verantwortlich für die Instandhaltung eines Deichabschnitts am Main zwischen der Mainbrücke B40 und der Stadtgrenze zu Okriftel. Um den Zustand des Deiches regelmäßig zu dokumentieren und notwendige Instandhaltungen und Sanierungen vorzunehmen, ist dafür eine jährliche Deichschau vorgeschrieben. Diese ist gemeinsam von den verantwortlichen Ämtern unter Einbindung der Wasserwehr durchzuführen. Ich frage den Magistrat: Was hat die letzte ordentliche Deichschau bezüglich des Zustands dieses Bauwerkes ergeben, und mit welchem Investitionsbedarf wird gerechnet? Antwort des Magistrats: Die Zuständigkeit für die Unterhaltung des Winterdeichs am Main auf dem Frankfurter Stadtgebiet liegt beim Grünflächenamt der Stadt als grundstücksverwaltende Stelle. Gemäß § 63 Hessisches Wassergesetz, HWG, i.V.m. § 1 Nr. 13 der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasserbehörden, WasserZustVO, obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt als obere Wasserbehörde, OWB, die Deichaufsicht über den Deichabschnitt. Sie führt auch die regelmäßigen Deichschauen durch, um die Deiche sowie ihre Sonderbauwerke auf ihren Zustand sowie ihre Funktionssicherheit zu überprüfen. Die letzte Deichschau wurde am 14.11.2024 durchgeführt. Das Ergebnis ist, dass dieser Deichabschnitt nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie sie in der DIN 19712 - DIN-Norm für den Neubau, die Sanierung, Unterhaltung, Überwachung und Verteidigung von Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern - sowie dem DWA Merkblatt 507-1 - Deiche an Fließgewässern - festgelegt sind, entspricht. Im Vorplanungsbeschluss § 5401 vom 27. Februar 2020 wurde auf Basis der Deicherkundungen der vollständige Rückbau des Deiches beschlossen. Damit kann das Hinterland als Retentionsraum bei Mainhochwasser dienen. Ab einem fünf- bis achtjährlichen Hochwasserereignis erfolgt die Flutung des Hinterlandes in entsprechender Ausdehnung. Für den Rückbau des Deichs ist ein Planfeststellungsbeschluss des RP Darmstadt erforderlich. Das derzeit laufende Verfahren wird voraussichtlich bis 2026 dauern. Ein Rückbau kann demnach ab 2029 unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen der angrenzenden ARA Sindlingen - Kläranlage - erfolgen. Es ist mit einem Investitionsbedarf von circa 2,5 Millionen Euro zu rechnen, die in kommenden Haushalten Berücksichtigung finden müssten. Eine Bau- und Finanzierungsvorlage wird zeitnah nach erfolgtem Planfeststellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula Busch Vertraulichkeit: Nein
Am 20.12.2025 jährt sich zum 70. Mal das Deutsch-Italienische Anwerbeabkommen. Es war für die Bundesrepublik Deutschland
Frage vom 28.05.2025, F 3296 Am 20.12.2025 jährt sich zum 70. Mal das Deutsch-Italienische Anwerbeabkommen. Es war für die Bundesrepublik Deutschland das erste Abkommen dieser Art und galt als Muster für spätere Abkommen. Für Italien war es das letzte von 14 bilateralen Arbeitsabkommen, mit denen die hohe Arbeitslosigkeit insbesondere im Süden gemindert werden sollte. Schätzungsweise mehr als vier Millionen Italiener und Italienerinnen kamen nach Deutschland und haben zum Wohlstand beigetragen. Heute wäre Frankfurt ohne die italienische Kultur und Lebensweise undenkbar. Ich frage den Magistrat: Was ist zum 70. Jahrestag des Deutsch-Italienischen Anwerbeabkommens geplant, um an das Abkommen zu erinnern und den italienischen Beitrag in Deutschland zu würdigen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Dr. Dürbeck! Auf kommunaler Ebene der Stadt Frankfurt am Main ist aktuell keine eigene städtische Veranstaltung zum 70.Jahrestag des zitierten Anwerbeabkommens geplant. Gerne ist der Magistrat jedoch bereit, eine entsprechende Veranstaltung und dort insbesondere ein kulturelles Begleitprogramm zu fördern, denn es ist absolut zutreffend, dass Frankfurt am Main durch die Beiträge der nach Frankfurt gekommenen und oftmals hier gebliebenen bzw. hier lebenden Italienerinnen und Italiener in den unterschiedlichsten Zusammenhängen, insbesondere aber in der Kultur, sehr bereichert wurde. Dieser Umstand findet zum Beispiel seine Berücksichtigung in der bereits jahrzehntelang erfolgenden Förderung der Deutsch-Italienischen Vereinigung durch die Stadt Frankfurt am Main. Einen möglichen Förderantrag in dem Kontext wird der Magistrat wohlwollend prüfen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Vertraulichkeit: Nein
Das „Netzwerk Seilerei“, das die Familie Heubner und der gemeinnützige Verein „Seilerbahn Kunst & Kultur“ 2020 gegründet
Frage vom 28.05.2025, F 3275 Das "Netzwerk Seilerei", das die Familie Heubner und der gemeinnützige Verein "Seilerbahn Kunst & Kultur" 2020 gegründet haben, ist ein Erfolgsprojekt. Behördliche Auflagen führten nun zu einem umgehenden Stopp aller Veranstaltungen. Dies führt zu existenziellen Schwierigkeiten. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, dem Seilerbahn Kunst & Kultur e. V. in dieser Notlage zu helfen, um zu verhindern, dass dieser wichtige Kulturort dauerhaft schließen muss und somit ein weiterer Kulturort in Frankfurt verschwindet? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller! Mit seiner Lage und Größe ist die ehemalige Seilerei ein Veranstaltungsort für die gesamte Stadtgesellschaft und bietet Raum für verschiedenste Nutzungen. Der Verein erhält von unterschiedlichen Seiten der Stadt Unterstützung. Aus dem Bereich der Kulturförderung konnte das Netzwerk durch die Vermittlung raumsuchender Kulturinitiativen gefördert werden sowie durch die Unterstützung bei der Vermietung von Räumen als mögliche Einnahmequellen. Hinzu kommen Förderungen zur Planung und Erstellung tragfähiger Nutzungskonzepte sowie der Erneuerung von technischem Equipment in Höhe von insgesamt 130.000 Euro. Für eine längerfristige kulturelle Bespielung des Netzwerk Seilerei, zum Beispiel durch die Bereitstellung der Räume zu bürgerhausähnlichen Konditionen, muss eine entsprechende Trägerstruktur entwickelt sowie unterschiedliche Auflagen erfüllt werden. Die weiterhin sichere Benutzung der Veranstaltungsräume der Alten Seilerei setzt außerdem voraus, dass die dazu vom Magistrat erteilte Baugenehmigung umgesetzt wird. Bei der Erfüllung brandschutztechnischer Vorlagen ist der Verein im Austausch mit den zuständigen Behörden und wird vom Magistrat bei den notwendigen Verfahrensschritten beraten und unterstützt. Darüber hinaus werden aktuell Lösungen zum Erhalt des Veranstaltungsortes gesucht und unterschiedliche Varianten mit dem Baudezernat geprüft. Der Magistrat ist hierzu im engen und konstruktiven Austausch mit Familie Heubner. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein
Zuletzt wurde die Zukunft des Festplatzes am Ratsweg und mit dieser die Zukunft der Dippemess, zahlreicher weiterer Vera
Frage vom 28.05.2025, F 3265 Zuletzt wurde die Zukunft des Festplatzes am Ratsweg und mit dieser die Zukunft der Dippemess, zahlreicher weiterer Veranstaltungen sowie auch der Europäischen Schule diskutiert. In der öffentlichen Debatte hieß es stets lediglich nebulös, man habe "zahlreiche" Alternativen für einen Festplatz geprüft. Doch weder den Schaustellern noch den Stadtverordneten noch der Öffentlichkeit wurde die Prüfung transparent gemacht. Ich frage den Magistrat: Welche alternativen Stellen für einen Festplatz auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt wurden geprüft, und weshalb verhindert der Magistrat auch bei diesem Thema einmal mehr größtmögliche Transparenz? Antwort des Magistrats: Derzeit wird ein Areal am Ratsweg, das auch den Festplatz umfasst, gutachterlich auf seine Geeignetheit für einen Neubau für die Europäische Schule Frankfurt untersucht. Um die Baufreiheit des Areals zu gewährleisten, müssen die dort derzeit verordneten Nutzungen verlagert werden. Vor diesem Hintergrund wurde das Stadtplanungsamt gebeten, unter anderem mögliche Standorte zur Verlagerung des Festplatzes zu suchen. Hierfür wurden in einem ersten Schritt Informationen über das Vorhaben gesammelt und daraus Kriterien für die Standortsuche und Bewertung abgeleitet. Mit den Lagekriterien, zum Beispiel Schutzgebiete, ÖPNV-Erschließung, wurde zunächst der weitere Suchraum eingegrenzt. In den verbleibenden Bereichen wurden dann mittels Flächenkriterien, zum Beispiel Flächengröße, Grundstückszuschnitt) potenzielle Standorte gesucht. Auf diese Art und Weise wurden insgesamt 15 Standortideen entwickelt und bewertet, von denen fünf derzeit weiter vertieft geprüft werden. Dieses methodische Vorgehen und alle Standortideen wurden in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Ämter Amt für Bau und Immobilien, Straßenverkehrsamt, Stadtschulamt, Sportamt, Stadtplanungsamt, Amt für Straßenbau und Erschließung, Grünflächenamt, Umweltamt sowie der Wirtschaftsförderung erörtert. Die Rückmeldung wurden eingearbeitet und das Ergebnis dem Magistrat zugeleitet. Der Magistrat berät derzeit über das weitere Vorgehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein
Nachdem schon unter Stadtrat Schneider ein Toilettenkonzept vorgelegt wurde und dies von Frau Weber nochmals überarbeite
Frage vom 28.05.2025, F 3312 Nachdem schon unter Stadtrat Schneider ein Toilettenkonzept vorgelegt wurde und dies von Frau Weber nochmals überarbeitet wurde, ist bis heute nichts geschehen. Die neuen öffentlichen Toilettenanlagen sucht man vergebens. Die Aktion "Nette Toilette" ist ein Armutszeugnis für die Stadt Frankfurt. Die Gaststätten sollen nun die Planungsfehler wettmachen. Dazu sollte man aber auch noch andere Institutionen aufrufen, mitzumachen. Ich frage den Magistrat: Hat man die s tädtischen Museen, und dies sind im Innenstadtbereich immerhin 18 Museen, mit in diese Idee einbezogen und wenn nicht, warum nicht? Antwort des Magistrats: Dem Magistrat sind die Anforderungen von weiteren öffentlichen Toilettenanlagen im Innenstadtbereich und am Mainufer bekannt. Im Magistratsbeschluss M 174 vom 04.11.2022 sind zunächst die priorisierten Sofortmaßnahmen für den Zeitraum 2025 bis 2028 aufgeführt worden, unter anderem Hauptwache, Alte Oper und Schweizer Platz. Die Umsetzung der vorgeplanten Maßnahmen sind von der Mittelbereitstellung der jeweils beschlossenen Haushaltsjahre abhängig. Aufgrund der Vielzahl bereits vorhandener Bedarfsmeldungen kann der Magistrat noch keine Auskünfte darüber erteilen, zu welchem Zeitpunkt die weiteren Toilettenanlagen realisiert werden können. Im Jahr 2024 und in der ersten Jahreshälfte 2025 konnten folgende neue Toilettenanlagen installiert beziehungsweise reaktiviert werden: - Zwei Systemtoiletten wurden im Bahnhofsviertel umgesetzt, eine dritte soll noch in diesem Sommer aufgestellt werden, - eine weitere Systemtoilette wurde im Hafenpark gebaut, - zusätzlich wurden vier Komposttoiletten - Rose-Schlösinger-Anlage, Affentorplatz, Konstanzer Straße, Seehofpark - aufgestellt. - Darüber hinaus wurden einige zusätzliche mobilen Toilettenanlagen - unter anderem Platenstraße - gestellt. - Auch der Standort Bendergasse, in der Altstadt, konnte reaktiviert werden. Diese Maßnahmen stellen einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der städtischen sanitären Infrastruktur dar. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass im vergangenen Jahr aus Kapazitätsgründen die Museen im Stadtbereich nicht in das Projekt eingebunden werden konnten und eine Einbindung der Museen auch in dem von den Stadtverordneten beschlossenen Toilettenkonzept nicht vorgesehen ist. Mit der aktiven Umsetzung des Konzepts "Nette-Toilette" in Frankfurt am Main strebt der Magistrat darüber hinaus an, die öffentliche Zugänglichkeit, Hygiene und Aufenthaltsqualität im urbanen Raum nachhaltig zu verbessern. Besonders in einer wachsenden Stadt ist ein bedarfsgerechtes und inklusives Toilettenangebot ein zentraler Aspekt der städtischen Daseinsvorsorge. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Vertraulichkeit: Nein
Wirtschaft bei Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigen
Antrag vom 28.04.2025, OF 1611/1 Betreff: Wirtschaft bei Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die geplante Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung wie folgt zu ergänzen: 1) Unternehmen, Handwerksbetriebe, Selbstständige sowie die sie vertretenden Institutionen wie Kammern, Innungen, Verbände und Gewerbevereine werden bei der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt. 2) Der geplante Beirat für Öffentlichkeitsbeteiligung wird mit Vertretern aus Wirtschaft und Handwerk ergänzt. Begründung: Es ist wichtig, dass bei Öffentlichkeitsbeteiligungen auch Wirtschaft und Handwerk berücksichtigt werden. Unternehmen und Handwerksbetriebe bringen oft sehr konkrete Kenntnisse über technische Machbarkeit, Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Auswirkungen von Entscheidungen ein, die Politik und Verwaltung allein nicht immer umfassend überblicken. Viele Entscheidungen - etwa in Stadtentwicklung, Umweltschutz oder Infrastruktur - betreffen unmittelbar Betriebe, Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung. Wenn diese Perspektiven nicht einfließen, drohen Fehlplanungen und damit verbundene Beschwerden. Beteiligte, die sich ernst genommen fühlen, tragen die Ergebnisse eher mit. Gerade Wirtschaft und Handwerk können Projekte durch Know-how und Ressourcen aktiv unterstützen. Besonders kleinere Unternehmen und Handwerker entwickeln oft innovative Lösungen für lokale Herausforderungen. Ihre frühzeitige Einbindung kann zu besseren, praxistauglicheren Ergebnissen führen. Entscheidungen, die nur auf die Interessen von Verwaltung oder einzelnen Bürgergruppen Rücksicht nehmen, können die Wettbewerbsfähigkeit des lokalen Handwerks und Mittelstands gefährden und soziale Spannungen verschärfen. Handwerk und Mittelstand sind oft tief in der Region verwurzelt. Ihre Berücksichtigung stärkt die Bindung der Bevölkerung an Projekte und schafft Vertrauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 62 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 62 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1611/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 12 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag sich mit den Vorlagen M 62, OF 1611/1, OF 1614/1 und OF 1615/1 nicht zu befassen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordungsantrag, sich mit der Vorlage M 62 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1611/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 3. Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 1614/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 4. Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 1615/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 4. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichern
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7027 entstanden aus Vorlage: OF 1426/5 vom 29.03.2025 Betreff: Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichern Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die neue Verordnung zur Außengastronomie nicht dazu führt, dass die gewachsene Infrastruktur und die Vielfalt an Einzelhandelsangeboten, insbesondere in der Schweizer Straße, eingeschränkt werden. Die Verordnung ist so zu handhaben, dass auch kleinere, nicht gastronomische Gewerbebetriebe wie "Schmidt's Papeterie" oder die "Blumengalerie" auf der Schweizer Straße erhalten bleiben können. Die Außengastronomie-Verordnung muss so angepasst oder flexibel gehandhabt werden, dass eine sinnvolle Koexistenz von Gastronomie und Einzelhandel weiterhin möglich ist. Eine starre Auslegung der Regelung darf nicht dazu führen, dass funktionierende, gewachsene Strukturen zerstört und inhabergeführte Läden aus den Stadtteilen verdrängt werden. Begründung: Seit fast 30 Jahren ist "Schmidt's Papeterie" ein fester Bestandteil der Schweizer Straße - ein beliebtes Fachgeschäft für Papeterie und Wohnaccessoires. Seit 15 Jahren befindet sich das Geschäft im traditionsreichen Gebäude des "Gemalten Hauses" in Sachsenhausen. Im Zuge der neuen Außengastronomie-Verordnung, die seit dem 1. April 2023 gilt, dürfen Außenflächen für die Gastronomie nur noch unmittelbar vor dem eigenen Geschäftsbereich genutzt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Gaststätte "Zum Gemalten Haus", die zugleich Eigentümerin des Gebäudes ist, ihre Außenbewirtschaftung, statt wie bisher jahrzehntelang von 30 Quadratmetern, nun auf eine Fläche von 11,20 Quadratmetern beschränken muss, da ein Teil der bisherigen Fläche vor der angemieteten Fläche von "Schmidt's Papeterie" liegt. Die Konsequenz: Um die wirtschaftlich wichtige Außengastronomie weiterhin betreiben zu können, sah sich die Betreiberin der Gaststätte "Zum Gemalten Haus" gezwungen, der Papeterie nach 15 Jahren das Mietverhältnis vorsorglich zu kündigen - nicht aus fehlendem Bedarf, sondern allein aus Gründen der Flächenregelung. Im schlimmsten Fall müsste die Ladenfläche leer stehen oder als Lager genutzt werden, damit sie dem Geschäftsbereich der Gaststätte zugerechnet werden kann. Die neue Verordnung zur Außengastronomie schwächt hier die Vielfalt im Stadtteil, den Einzelhandel und die Nahversorgung. Das bedeutet in vielen Fällen eine Monokultur an Gaststätten, wie in Alt-Sachsenhausen. Der Verlust von Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen kann nicht das Ergebnis der Verordnung zur Außengastronomie sein. Hier gilt es dringend nachzubessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Jahresabschlüsse 2023 und Konsolidierter Gesamtabschluss 2023 hier: Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 und zur Entlastung des Magistrats für 2023
Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 78 Betreff: Jahresabschlüsse 2023 und Konsolidierter Gesamtabschluss 2023 hier: Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 und zur Entlastung des Magistrats für 2023 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5418 (M 122) I. Die Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 werden zur Kenntnis genommen. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Entwürfe der Schlussberichte dem Magistrat zur Vorabstimmung vorgelegt und die Anmerkungen des Magistrats in die vorliegende Fassung der Schlussberichte eingeflossen sind. II. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach Beratung den vom Revisionsamt geprüften Jahresabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil I) wie folgt: Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von 18.413.925.551,90 € Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 391.529.481,99 € davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 240.561.439,81 € Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 150.968.042,18 € Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 451.778.824,29 €, aus Investitionstätigkeit von -350.892.467,01 €, aus Finanzierungstätigkeit von 117.022.918,49 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von -56.750.563,62 € und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 161.158.712,15 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 633.976.486,25 €. III. Sie beschließt ferner den geprüften Jahresabschluss 2023 für das Sondervermögen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main nach § 115 Abs. 1 Nr. 4 HGO mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil II) wie folgt: 1. Jahresabschluss konsolidiert Bilanz mit einer konsolidierten Bilanzsumme von 1.008.720.749,14 €, Konsolidiertes Jahresergebnis nach Rücklagen von 1.006.720,14 €. 2. Abrechnungsverband - Pflichtversicherung - Bilanz mit einer Bilanzsumme von 962.340.713,11 €, Jahresergebnis von 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 26.887.785,51 €, aus Investitionstätigkeit von -26.610.461,46 €, aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von -20.776,24 € und mit einem Zahlungsüberschuss von 256.650,90 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 15.986.559,41 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. 3. Abrechnungsverband - Freiwillige Versicherung - Bilanz mit einer Bilanzsumme von 61.547.872,13 €, Jahresergebnis nach Rücklagen von 1.006.720,14 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 1.643.912,52 €, aus Investitionstätigkeit von -2.493.445,05 €, aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von 650.000,00 € und mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von 199.532,53 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 161.895,95 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. IV. Sie beschließt weiterhin den Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil III) wie folgt: Konsolidierte Gesamtvermögensrechnung mit einer Summe von 28.924.191.511,13 €, Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung mit einem Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter von 530.270.325,73 € und einem Konzernbilanzgewinn von 1.655.929.798,45 €. V. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt. VI. Der Beschluss über die Jahresabschlüsse 2023, den Konsolidierten Gesamtabschluss 2023 sowie die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2023 sind öffentlich bekannt zu machen, im Anschluss an die Bekanntmachung an sieben Tagen öffentlich auszulegen und anschließend mit den Schlussberichten des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Begründung: Nach § 113 HGO ist der Jahresabschluss nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (§ 128 HGO) vom Gemeindevorstand mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Danach hat die Gemeindevertretung über die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschlüsse gemäß § 114 HGO bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und zugleich über die Entlastung des Gemeindevorstandes zu entscheiden. Die vom Magistrat aufgestellten Jahresabschlüsse für die Stadtverwaltung und das Sondervermögen Zusatzversorgungskasse, bestehend aus den beiden Abrechnungsverbänden Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung, sowie der Konsolidierte Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2023 sind vom Revisionsamt geprüft worden. Die Prüfungsurteile sind in den Schlussberichten (Teile I bis III) enthalten. Zudem berichtet das Revisionsamt in einem Schlussbericht Teil IV "Jahresbericht 2023" über weitere Prüfungsfeststellungen (außerhalb der Jahresabschlussprüfungen), die den umfassenden Prüfungsauftrag des Revisionsamts (§ 131 HGO in Verbindung mit der Revisionsordnung) widerspiegeln. Die Entwürfe der Schlussberichte wurden analog dem zum Jahresabschluss 2021 eingeführten Verfahren im Vorfeld mit dem Magistrat abgestimmt. Anlage _Schlussberichte_2023 (ca. 3,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2024, M 52 Vortrag des Magistrats vom 13.09.2024, M 122 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 19.05.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 78 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 78 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 78 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6271, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 20-13
Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt
Anregung vom 24.04.2025, OA 545 entstanden aus Vorlage: OF 1001/9 vom 01.04.2025 Betreff: Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt Vorgang: OM 3432/23 OBR 2; OM 4137/23 OBR 3; ST 181/25; ST 472/25 Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ämterübergreifend eine umfassende, stadtteilübergreifende Gewerbestrategie zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese Strategie soll speziell auf den Erhalt und die Förderung kleingewerblicher, handwerklicher und gastronomischer Strukturen in den Stadtteilen und Stadtteilzentren ausgerichtet sein. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Einrichtung einer ämterübergreifenden, regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe; 2. ämterübergreifende Entwicklung eines Teilkonzepts zur Sicherung der Mischnutzung und von kleingewerblichen Strukturen in den Stadtteilzentren, insbesondere in den Ortsbezirken mit akutem Handlungsbedarf (z. B. hohes Maß von Verdrängung oder Leerstand); 3. Erarbeitung einer Methodik zur Identifizierung von besonders schützenswerten und möglicherweise förderungswürdigen Gewerbebetrieben. Diese sollte klare Kriterien festlegen, anhand derer die besondere Bedeutung einzelner Betriebe für die Stadtteilidentität, die Nahversorgung und das soziale Gefüge bewertet werden kann; 4. aktive Einbeziehung der Ortsbeiräte, Quartiersmanagements, Sozialrathäuser sowie der Bürgerinnen und Bürger, um lokale Bedarfe zu ermitteln und das für die Stadtteilidentität und die Versorgung des Stadtteils wichtige Gewerbe zu identifizieren; 5. Erarbeitung von wirksamen Instrumenten, um der Verdrängung von Kleingewerbe durch extreme Mieterhöhungen entgegenzuwirken, etwa durch Mittlerstrukturen zwischen Eigentümer*innen und Gewerbetreibenden; 6. Prüfung von Fördermöglichkeiten für die Ansiedlung und den Erhalt von kleinen und mittleren Unternehmen in den Stadtteilzentren, die als schützenswert identifiziert werden können; 7. Nutzung städtischer Immobilien zur gezielten Ansiedlung von Start-Ups und in den Stadtteilen fehlendem Kleingewerbe zu angemessenen Mieten; 8. Ausweitung und Verbesserung des strategischen Leerstandsmanagements mit besonderem Fokus auf die Stadtteilzentren; 9. Erweiterung der aufsuchenden Gewerbeberatung und flächendeckender Einsatz von "Stadtteil-Kümmerern" zur besseren Unterstützung des lokalen Gewerbes. Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig zur Umsetzung dieser Punkte und allgemein zu der Lage und den Herausforderungen des Gewerbes in den Stadtteilen zu berichten. Begründung: Die vielfältigen Stadtteilzentren Frankfurts mit ihrer Mischung aus Einzelhandel, Handwerk, Gastronomie und Dienstleistung sind wesentliche Faktoren für die Lebensqualität in unserer Stadt. Sie dienen nicht nur der Nahversorgung, sondern sind auch wichtige soziale Treffpunkte und prägen die Identität der Stadtteile. Diese gewachsenen Strukturen sind jedoch zunehmend bedroht, wie zahlreiche Beispiele aus den verschiedenen Ortsbezirken zeigen. In seiner Stellungnahme vom 21.03.2025, ST 472, hat der Magistrat festgestellt, dass "die Entwicklung einer stadtteilübergreifenden Gewerbestrategie unter Einbeziehung mehrerer städtischer Ämter und Fachbereiche ein weiterer Ansatz sein" könnte. Diesen übergreifenden Ansatz gilt es nun umzusetzen, weil der Magistrat regelmäßig berichten muss, in den von den Ortsbeiräten aufgebrachten Einzelfällen keine passenden Instrumente zur Lösung zur Hand zu haben. Mietsteigerungen aufgrund steigender Immobilienwerte, veränderte Konsumgewohnheiten, Onlinehandel und demografischer Wandel stellen das Stadtteilgewerbe vor komplexe Probleme, die eines ganzheitlichen Ansatzes bedürfen. Dabei ist es entscheidend, eine systematische Methodik zu entwickeln, mit der schützenswertes und förderungswürdiges Gewerbe identifiziert werden kann. Nicht jeder Betrieb ist gleichermaßen strukturprägend oder identitätsstiftend für einen Stadtteil. Eine differenzierte Betrachtung auf Basis klarer Kriterien ist notwendig, um die begrenzten Ressourcen gezielt einsetzen zu können. Die Expertise der Ortsbeiräte, Quartiersmanagements und Sozialrathäuser sowie die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger sind dabei unverzichtbar, um die lokalen Bedarfe und Besonderheiten zu erfassen und in die Gewerbestrategie einfließen zu lassen. Der Trend zur Ausdünnung der Nahversorgung ist in vielen Stadtteilen zu beobachten und führt zu einer Verschlechterung der wohnortnahen Versorgung sowie zu verstärktem Verkehrsaufkommen durch längere Einkaufswege. Er widerspricht auch dem Ziel der 15-Minuten-Stadt. Andere Städte haben gegen diesen Trend bereits erfolgreiche Strategien entwickelt, etwa durch aktives Leerstandsmanagement, Vermittlung zwischen Eigentümer*innen und potenziellen Mieter*innen, Zwischennutzungskonzepte oder den gezielten Ankauf strategisch wichtiger Immobilien. Von diesen Erfahrungen sollte Frankfurt lernen und eigene, an die spezifischen Bedingungen der Stadt angepasste Instrumente (weiter)entwickeln. Eine solche stadtteilübergreifende Gewerbestrategie muss dabei sowohl die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Stadtteile berücksichtigen als auch gemeinsame Herausforderungen identifizieren und Lösungsansätze entwickeln. Ein ressortübergreifender Ansatz ist dabei unerlässlich, da die Thematik nicht von einem einzelnen Fachbereich allein bewältigt werden kann. Der Ortsbeirat 9 setzt sich für lebendige Stadtteilzentren ein und sieht in einer koordinierten Gewerbestrategie eine wichtige Maßnahme, um die Lebensqualität und Nahversorgung in den Stadtteilen Frankfurts zu sichern und zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 181 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 472 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 20.05.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 545 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 9. der Vorlage OA 545 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 545 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 9. der Vorlage OA 545 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 545 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 9. der Vorlage OA 545 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung) b) Ziffer 2. bis 9.: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadt. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 545 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6274, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 § 6754, 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 21.10.2025
Resolution: Für demokratische Streitkultur - gegen ideologischen Dogmatismus
Antrag vom 08.05.2025, NR 1241 Betreff: Resolution: Für demokratische Streitkultur - gegen ideologischen Dogmatismus Demokratie lebt vom Meinungsstreit. Doch dieser Streit muss auf der Grundlage gegenseitigen Respekts geführt werden. Immer häufiger erleben wir jedoch, dass politische Gruppen - insbesondere aus dem selbsternannten "progressiven Spektrum" - versuchen, jede abweichende Meinung moralisch zu diskreditieren, statt sich argumentativ mit ihr auseinanderzusetzen. Ein Beispiel dafür sind Vertreter am linken Rand der Stadtverordnetenversammlung, die in der politischen Debatte immer wieder dadurch auffallen, dass sie demokratisch legitimierte Positionen anderer Fraktionen pauschal als "faschistisch" oder "rechtsextrem" abwerten und ebenso abwegige wie unangebrachte Nazi-Vergleiche in den Raum stellen. Ein solches Verhalten gefährdet nicht nur die politische Gesprächskultur, sondern auch das Vertrauen in demokratische Institutionen. Unsere Positionen sind: 1. Demokratischer Pluralismus statt Meinungsmonopol In einer freiheitlichen Demokratie ist der offene Diskurs zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen unabdingbar. Politische Meinungsvielfalt ist der Kern demokratischer Kultur. Wenn politische Akteure jedoch Andersdenkende systematisch als "rechtsextrem" oder "faschistisch" diffamieren, obwohl diese sich im Rahmen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegen, wird damit ein Klima der Einschüchterung und moralischen Ausgrenzung geschaffen. Solche Mechanismen gefährden den demokratischen Pluralismus - unabhängig davon, aus welcher politischen Richtung sie kommen. 2. Kritik ist kein Faschismus Die pauschale Gleichsetzung von konservativen, religiösen oder sozialpolitischen Positionen - auch wenn diese umstritten sein mögen - mit Rechtsextremismus oder Faschismus ist nicht nur inhaltlich falsch. Ein solches Vorgehen verharmlost auch den tatsächlichen Faschismus. Das ist unverantwortlich. 3. Autoritäres Verhalten bleibt autoritär - auch wenn es sich "links" nennt Einige Vertreter sogenannter "ökosozialer" oder "intersektional-linker" Bewegungen verhalten sich in ihren politischen und öffentlichen Auftritten zunehmend autoritär. Doch unabhängig von der jeweiligen ideologischen Ausrichtung gilt: Wer Andersdenkende pauschal diskreditiert und mundtot machen will, wer für sich die moralische Deutungshoheit beansprucht und wer sich jeder Kompromissfindung mit anderen demokratischen Kräften verweigert, verlässt den Boden demokratischer Aushandlungsprozesse. 4. Demokratie braucht Widerspruchsfähigkeit - gegenüber Extremismus von links und rechts Wir lehnen jede Form von Extremismus ab - ob von rechts, von links oder aus religiös-ideologischer Motivation. Genauso lehnen wir aber auch eine politische Kultur ab, die Kritik nicht mehr zulässt und Andersdenkende pauschal verächtlich macht. Echte Toleranz zeigt sich gerade dann, wenn man dem Andersdenkenden widerspricht und dabei zugleich die demokratische Existenzberichtigung seiner Person und des Gesagten anerkennt, zumindest solange letzteres durch den gesetzlich vorgegebenen Rahmen von Äußerungsrecht und Meinungsfreiheit gedeckt ist. 5. Unsere Haltung: Dialogfähig, wertebasiert, respektvoll Wir stehen für einen politischen Kommunikationsstil, • der auf Respekt, sozialer Gerechtigkeit und ehrlicher Diskussion basiert, • der Unterschiede aushält und trotzdem gemeinsam Lösungen sucht, • der eine kritische Debatte ermöglicht, ohne zu stigmatisieren, • de sich für Gerechtigkeit einsetzt und nicht für moralische Überheblichkeit. Alle Fraktionen und fraktionslosen Stadtverordneten der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung sind daher dazu aufgerufen, wieder zurückzufinden zu einer demokratischen Streitkultur, in der Argumente zählen und Abwertungen sowie Diffamierungen keinen Platz haben. Ideologischer Dogmatismus, ganz gleich ob von rechts oder links, hat in diesem Hohen Haus keinen Platz. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.05.2025, NR 1224 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 14.05.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ältestenausschusses am 08.05.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1224 auf die Tagesordnung I der 40. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1224 wird im Rahmen der Vorlage NR 1239 abgelehnt. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1238 auf die Tagesordnung I der 40. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1238 wird im Rahmen der Vorlage NR 1239 abgelehnt. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1239 auf die Tagesordnung I der 40. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 1239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1240 auf die Tagesordnung I der 40. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1240 wird abgelehnt. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1241 auf die Tagesordnung I der 40. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1241 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1238), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung ohne Zusatz); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Plenum) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION; Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Plenum) zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Votum im Plenum) zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1224 = Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: Gartenpartei (NR 1238 = Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 3: Gartenpartei (NR 1239 = Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 4: Gartenpartei (NR 1240 = Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 5: Gartenpartei (NR 1241 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlagen NR 1224 und NR 1238 bis NR 1241 auf die Tagesordnung I der 40. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1224 wird abgelehnt. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 1224 auf Antrag von ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Müller: Stadtverordneter Agatay Ja* Stadtverordnete Akmadza Nein*** Stadtverordneter Amann Nein** Stadtverordnete Arslaner Ja* Stadtverordneter Bäppler-Wolf fehlt Stadtverordneter Baier Nein** Stadtverordneter Bakakis Nein** Stadtverordnete Baumann Ja* Stadtverordneter Becker Nein*** Stadtverordneter Brenner Ja* Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Nein** Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein*** Stadtverordneter Denkwitz Ja* Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein*** Stadtverordnete Düwel Ja* Stadtverordnete Eberz Ja* Stadtverordneter Edelmann Nein** Stadtverordnete Dr. Fabricius fehlt Stadtverordnete Fischer Nein*** Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Ja* Stadtverordnete Friedrich Nein*** Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Nein** Stadtverordnete Gebhardt Nein** Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote fehlt Stadtverordnete Hahn fehlt Stadtverordneter Hauenschild Nein** Stadtverordneter Homeyer fehlt Stadtverordneter Huber Nein** Stadtverordnete Kauder Ja* Stadtverordneter Klingelhöfer Nein** Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Nein** Stadtverordneter Dr. Kochsiek fehlt Stadtverordneter Dr. Kößler Nein*** Stadtverordnete Korenke Nein*** Stadtverordnete Krzelj Ja* Stadtverordnete Dr. Kube Ja* Stadtverordneter Kumar fehlt Stadtverordnete Kunze Nein** Stadtverordneter Lange Nein*** Stadtverordneter Dr. Langner Nein** Stadtverordneter Lauterwald Ja* Stadtverordnete Leineweber fehlt Stadtverordnete Luxen Ja* Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff fehlt Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein*** Stadtverordnete Meyer Nein** Stadtverordnete Momsen Enthaltung Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein*** Stadtverordneter Papke Nein** Stadtverordnete Pauli fehlt Stadtverordneter Paulsen Nein** Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Nein** Stadtverordneter Pürsün Nein** Stadtverordnete Riedel Nein** Stadtverordnete Ringer Nein*** Stadtverordneter Ritter Nein** Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja* Stadtverordnete Roshan Moniri Ja* Stadtverordneter Schäfer Nein*** Stadtverordneter Schlimme Ja* Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein** Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Nein** Stadtverordneter Schwander Nein*** Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein*** Stadtverordneter Shehata Ja* Stadtverordneter Sitki Ja* Stadtverordnete Steinhardt Nein*** Stadtverordnete Telyakar Ja* Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke fehlt Stadtverordneter Wehnemann fehlt Stadtverordneter Witsch Nein** Stadtverordnete Wollkopf Nein** Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja* Stadtverordneter Zengin Nein*** Stadtverordneter Zieran Ja * = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1239 ** = Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1239 *** = Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1238 2. Die Vorlage NR 1238 wird im Rahmen der Vorlage NR 1239 abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1240 wird abgelehnt. 5. a) Die Vorlage NR 1241 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ditfurth, Pauli, Ritter, Bakakis, Yildiz, Huber, Schwander, Shehata und Fuchs dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pfeiffer, Christann und Ditfurth zur Geschäftsordnung dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Annahme), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1241) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1241) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme) Protokollerklärung der BFF-BIG-Fraktion: "Die Ablehnung erfolgt aus fachlicher Sicht, die politische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen sowie die Rolle der Parteien und ihrer Vertreter dabei ist grundsätzlich berechtigt und zu unterstützen." zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6096, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 00-34-1
Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen
Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 entstanden aus Vorlage: OF 1042/10 vom 05.05.2025 Betreff: Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen Vorgang: OM 3499/23 OBR 10; ST 1990/24 Der Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990, ist unter anderem zu entnehmen: "Das Gewerbegebiet ‚August-Schanz-Straße' ist vorrangig durch kleine und mittlere Handwerksbetriebe sowie durch Unternehmen des Dienstleistungs- und verarbeitenden Gewerbes geprägt. Hinzu kommen einzelne Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels, mehrere Anlagen für sportliche Zwecke sowie eine Vergnügungsstätte. ... Angesichts des Mangels an aktivierbaren Gewerbeflächen in Frankfurt am Main ist darauf hinzuwirken, dass in einem engen Dialog mit den Eigentümern von Liegenschaften im Gebiet eine zielkonforme Nutzung von vakanten Grundstücken zugunsten der auf ebendiese Standorte angewiesenen Nutzungen erfolgt. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit eine Überbauung der bestehenden eingeschossigen Objekte im Sinne einer Vertikalisierung von Handwerk und verarbeitendem Gewerbe umsetzbar sein könnte." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße besser und nachvollziehbarer geschützt werden können; 2. welche angedachten Prüfungen des Magistrates gemäß der Stellungnahme ST 1990 begonnen wurden und mit welchem Ergebnis; 3. warum die Möglichkeiten für Discounter in der August-Schanz-Straße im Bebauungsplan begrenzt werden, andere weitergehende Nutzungen jedoch nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3499 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1334
Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ an den Kreuzungen in der Tempo30Zone der Lauterbacher Straße
Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 822 Betreff: Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 "Vorfahrt gewähren" an den Kreuzungen in der Tempo-30-Zone der Lauterbacher Straße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6462
Außengastronomie in der Mainzer Landstraße erhalten
Antrag vom 10.04.2025, OF 1591/1 Betreff: Außengastronomie in der Mainzer Landstraße erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Außengastronomie in der Mainzer Landstraße zu erhalten, z.B. in Form einer Sondergenehmigung oder im Rahmen einer Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit durchsichtigen Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen seitens des ehemaligen Oberbürgermeisters gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll nach wohlwollenden Lösungen geschaut werden, um die Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Quelle: G. Romagnoli Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1591/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Einmannbunker in Niederrad als Mahnmal für den Frieden herrichten
Antrag vom 29.04.2025, NR 1220 Betreff: Einmannbunker in Niederrad als Mahnmal für den Frieden herrichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, den Einmannbunker an den Sportanlagen an der Hahnstraße im Stadtteil Niederrad zu einem Mahnmal für den Frieden herzurichten. Dazu gehört insbesondere die Instandsetzung des Minibunkers mit Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit beider Türen sowie die Anbringung eines ausführlichen Informationsschildes über dessen Funktion und Geschichte. Begründung: Bei Arbeiten im Bereich der Sportanlagen Hahnstraße im Stadtteil Niederrad wurde ein sogenannter Einmannbunker entdeckt, der nunmehr sichtbar für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Derartige Einmannbunker waren im Zweiten Weltkrieg zu Dutzenden im Stadtgebiet aufgestellt und boten einer, maximal zwei Personen Platz. Sie dienten dem Schutz bei einem Luftangriff, wenn nicht genügend Zeit zur Verfügung stand, um einen großen Hochbunker aufzusuchen. Der Niederräder Bunker stand in unmittelbarer Nähe zu den dortigen Bahngleisen, die immer potentielles Angriffsobjekt während des Zweiten Weltkrieges waren. Der Bunker stammt vermutlich aus den Jahren 1943/1944 und ist Zeugnis der Schrecken des Bombenkriegs. Um hieran zu erinnern, soll dieser Bunker zu einem Mahnmal für den Frieden hergerichtet werden. Dies ist nicht nur im Sinne einer geschichtlichen Aufarbeitung, sondern trägt auch der aktuellen weltpolitischen Situation mit den derzeit geführten Kriegen Rechnung. In einer Zeit, in der es auch hierzulande Parteien gibt, die mit einer martialischen Kriegsrhetorik militaristisches Wording wieder hoffähig machen, ist ein Signal für den Frieden dringend notwendig. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage NR 1220 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1220 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage NR 1220 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme); Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6257, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 41
Mehr Sicherheit an der Straße An der Mainkur durch mehr Licht
Antrag vom 04.08.2025, OF 754/11 Betreff: Mehr Sicherheit an der Straße An der Mainkur durch mehr Licht Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, eine auskömmliche Beleuchtung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrzeuge in der Straße "An der Mainkur" sicherzustellen. Begründung: Gerade in der dunklen Jahreszeit und am Abend ist eine auskömmliche Beleuchtung wichtig, um Angsträume zu vermeiden. Aktuell ist im Eingangsbereich der Straße "An der Mainkur" nur eine einzige Straßenlaterne vorhanden. Für Anwohner der Mainkur und Fahrgäste, die den Bahnhof Mainkur benutzen, ist die aktuelle Beleuchtung bei weitem nicht ausreichend. Es sollten auf dem Weg zum Bahnhof Mainkur mindestens noch zwei weitere Straßenlaternen installiert und zeitnah in Betrieb genommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7237 2025 Die Vorlage OF 754/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring NiederEschbach
Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 860 Betreff: Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring Nieder-Eschbach Wirtschaftsdezernat und Wirtschaftsförderung arbeiten derzeit an einer Neuaufstellung der Förderkriterien für die Weihnachtsbeleuchtung, welche voraussichtlich eine Erweiterung der förderberechtigten Institutionen und Initiativen beinhalten werden. Das Wirtschaftsdezernat und die Wirtschaftsförderung als Fördermittelgeber bzw. operative Umsetzungseinheit des Förderprogramms haben als Auftrag die Förderung der Wirtschaft in Frankfurt am Main. Mittel, die aus dem Budget des Wirtschaftsdezernats verausgabt werden, müssen somit diesem Auftrag gerecht werden und entsprechend geförderte Maßnahmen auf das Gewerbe in den Stadtteilen einzahlen. Deswegen wird auch weiterhin ein sichtbarer Bezug der betreffenden Weihnachtsbeleuchtungen zu den Unternehmen im Stadtteil Voraussetzung für eine Förderung sein. Weihnachtsbeleuchtungen sind in diesem Zusammenhang als Teil einer verkaufsfördernden Aufenthaltsqualität in der Vorweihnachtszeit zu betrachten. Somit sollte eine Weihnachtsbeleuchtung in einem räumlichen Zusammenhang mit den lokalen Hauptgeschäftslagen oder mit von Gewerbetreibenden organisierten Aktionen stehen. Sind diese Voraussetzungen gegeben und wird der Antrag vollständig und rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt, könnte dann auch der Vereinsring Nieder-Eschbach Zuschüsse für die Montage, Demontage und Einlagerung der Weihnachtsbeleuchtung erhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6507
Nachnutzungskonzept für das Kronberger Haus entwickeln
Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 204 Betreff: Nachnutzungskonzept für das Kronberger Haus entwickeln Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5597 - OA 115/22 OBR 6, l. B 409/24 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.11.2025 Zwischenbericht: Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wird derzeit untersucht, ob und wie das Kronberger Haus nach dem Umzug des Porzellanmuseums als Haus der Vereine und Initiativen umgebaut werden kann. Aufgabe der Studie ist es auch, die Nutzung des Gebäudes für Wohnzwecke zu prüfen. Die Studie ist noch nicht abgeschlossen. Der Abschluss ist für Ende 2025 terminiert. Der Magistrat wird die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Anmeldung der Planungsmittel in den nächsten Haushalt verwenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 11.01.2022, OA 115 Bericht des Magistrats vom 01.11.2024, B 409 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 204 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF; FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 204 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6427, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025
Ich frage den Magistrat: Auf welchen Betrag würde sich das bisherige Jahresaufkommen der Frankfurter Grundsteuer von ci
Frage vom 30.04.2025, F 3210 Ich frage den Magistrat: Auf welchen Betrag würde sich das bisherige Jahresaufkommen der Frankfurter Grundsteuer von circa 220 Millionen Euro reduzieren, wenn bei der Grundsteuer B der alte Hebesatz von 500 Prozent statt dem neuen Hebesatz von 854 Prozent zur Anwendung käme? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Dr. Kößler, meine Damen und Herren! Das Jahresaufkommen der Grundsteuer B in der Stadt Frankfurt am Main würde sich bei einem Hebesatz von 500 Prozent statt 854 Prozent auf 128.805.620 Euro reduzieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein
Durch das der Stadt vom Land Hessen vorgeschlagene Ausführungsmodell zur Grundsteuererhebung wurden viele Frankfurter:in
Frage vom 30.04.2025, F 3182 Durch das der Stadt vom Land Hessen vorgeschlagene Ausführungsmodell zur Grundsteuererhebung wurden viele Frankfurter:innen entlastet, es gab aber auch zusätzliche Belastungen. Um extreme Belastungen durch die Grundsteuerreform abzufedern, soll ein Härtefallfonds eingerichtet werden. Das Konzept für einen solchen Fonds soll durch die Kämmerei erstellt werden. Ich frage den Magistrat: Wann wird das Konzept für einen zeitnah in Kraft zu setzenden Härtefallfonds vom Magistrat vorgelegt? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Busch, meine Damen und Herren! Wie bereits in mehreren Fachausschusssitzungen der Stadtverordnetenversammlung dargelegt, kann ein solches Konzept für einen Härtefallfonds nicht von der städtischen Finanzverwaltung umgesetzt werden, da eine satzungsrechtliche Verknüpfung der Grundsteuererhebung mit einem Konzept zum Umgang mit Härtefällen in der Hebesatzsatzung eine widersprüchliche Ausgestaltung des vom Gesetzgeber beabsichtigten steuerlichen Belastungsgrundes und der gleichheitsgerechten steuerlichen Bemessung darstellen würde. Damit würde die Kommune die ihr per Grundsteuergesetz zugestandenen Gestaltungsspielräume, nämlich die Festlegung der Hebesätze, überschreiten, eine solche Regelung wäre damit rechtswidrig. Dies gilt für Eigentümer:innen ebenso wie für Mieter:innen. Vor diesem Hintergrund werden in den Beratungen des Magistrats Lösungen gesucht, die mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand zielgerichtete Hilfe möglich machen. Hierzu liegt ein Vorschlag vor, der aktuell innerhalb des Magistrats vertiefend beraten und diskutiert wird. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen, der Magistrat hat aber das Ziel, dies so schnell wie möglich zu tun. Es sei an dieser Stelle erneut darauf hingewiesen, dass bereits jetzt eine gesetzliche Härtefallregelung im Bundes- und Landesgesetz existiert, die auch in Frankfurt Anwendung findet. Zudem existiert bereits jetzt für Bezieher:innen von Wohngeld oder Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern Unterstützung - bis hin zu einer kompletten Übernahme - auch bei Nebenkosten, zu denen auch die Grundsteuer zählt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula Busch Vertraulichkeit: Nein
Laut B 427/24 haben die Träger des „Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft“ aufgrund reduzierter Projektmittel vermeh
Frage vom 30.04.2025, F 3199 Laut B 427/24 haben die Träger des "Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft" aufgrund reduzierter Projektmittel vermehrt Eigenmittel eingebracht oder zum Erhalt von Stellen Projektmittel gekürzt. Perspektivisch wird auch 2025 die Situation von den reduzierten Projektmitteln geprägt sein. Die Quartiersmanager:innen stehen somit vor der Herausforderung, die vorhandenen Projektmittel noch stärker zu priorisieren und anlassbezogen Fördermittel bei weiteren Fördergebern einzuwerben. Ich frage den Magistrat: Wie schätzt der Magistrat die Auswirkungen der finanziellen Situation des Programms auf den sozialen Zusammenhalt in den Stadtteilen ein, und wann wird das Programm ausreichend finanziert? Antwort des Magistrats: Die Höhe der gesamten städtischen Zuwendungen für das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft ist in den letzten Jahren gleichgeblieben. Allerdings sind die Kosten für Personal- und Sachkosten im Quartiersmanagement gestiegen und tendenziell die eingebrachten Eigenmittel der verschiedenen Träger des Quartiersmanagement gesunken. Die Projekte wurden in gemeinsamer Abstimmung neu ausgerichtet sowie priorisiert und konnten weiter zahlreich und wirkungsorientiert bei reduziertem Projektbudget durchgeführt werden. Gleichzeitig konnte die ebenso wichtige Netzwerkarbeit und Koordinierungsaufgabe der Quartiersmanagements aufrechterhalten werden. Für 2025 konnte im Haushalt des Jugend- und Sozialamtes eine Erhöhung der Mittel für das Frankfurter Programm bereitgestellt werden. Damit hat sich der zur Verfügung stehende Gesamtzuschuss für das Quartiersmanagement ab 2025 um 307.000 Euro erhöht und liegt damit auf dem Niveau vor der Absenkung. Die Träger aktualisieren derzeit ihre Planungen und Kalkulationen für das Jahr 2025 sowie bei Bedarf die Anträge für die einzelnen Quartiere in enger Abstimmung mit der zuständigen Fachstelle des Jugend- und Sozialamtes. Auswirkungen der vorübergehenden Mittelabsenkung auf den sozialen Zusammenhalt konnten bislang nicht festgestellt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein
Die Kleingartenanlage Kreuzerhohl auf dem Riedberg wartet seit vielen Jahren darauf, an den Start gebracht zu werden. Vo
Frage vom 30.04.2025, F 3247 Die Kleingartenanlage Kreuzerhohl auf dem Riedberg wartet seit vielen Jahren darauf, an den Start gebracht zu werden. Vor allem die Vorgaben zur Vereinheitlichung der Gartenhütten sorgt immer wieder für Diskussionen. In Bericht B 129 aus dem März 2025 gibt der Magistrat hierzu keine klaren Antworten bezüglich einer Rechtsgrundlage. Die künftigen Pächterinnen und Pächter stehen damit weiterhin in einem rechtlich luftleeren Raum. Ich frage den Magistrat: Auf welcher Rechtsgrundlage möchte er in der Kleingartenanlage Kreuzerhohl die Gestaltung der Gartenhütten vorgeben, und wieso teilt er diese dem Kleingartenverein nicht mit? Antwort des Magistrats: Auflagen zu den Lauben einer neuen Kleingartenanlage werden in der Regel mit dem Entwurfskonzept zur Anlage abgestimmt und sind daher anlagenspezifisch. Die aktuell gültige Kleingartenordnung der Stadt Frankfurt am Main stellt - in diesem Punkt auch im Entwurf der Novellierung - die Rechtsgrundlage für die Vorgehensweise des Magistrats dar: "Die Art und die Anzahl der in einer Kleingartenanlage zulässigen Laubentypen, ihre äußere Gestaltung und ihre Standorte werden vom Verein im Einvernehmen mit der für die Fachaufsicht zuständigen Stelle für den Verpächter festgelegt. Dabei sollen die Laubentypen in wesentlichen Gestaltungsmerkmalen übereinstimmen bzw. ähnlich sein, z. B. hinsichtlich der Abmessungen, der Dachneigung und des vorherrschenden Materials. Möglich ist auch die Verwendung einer Systemlaube, die nach den individuellen Wünschen des einzelnen Kleingärtners abgewandelt werden kann und dennoch ein harmonisches Gesamtbild sicherstellt. Gleiches gilt auch für den Bau von Gartenlauben in Eigenleistung, der grundsätzlich zu fördern ist." Das Fachamt steht seit Anbeginn des Prozesses hierzu im Austausch mit dem betroffenen Verein und wird diesem gemäß Vereinbarung im letztmalig Ende März 2025 stattgefundenen Gespräch ein entsprechendes Informationsblatt zum Thema ‚Gestaltung der Lauben' zeitnah zukommen lassen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Vertraulichkeit: Nein
Der DigitalTruck tourt als „rollendes Klassenzimmer“ der Landesregierung seit 2021 durch alle 15 Schulamtsbezirke in Hes
Frage vom 30.04.2025, F 3205 Der DigitalTruck tourt als "rollendes Klassenzimmer" der Landesregierung seit 2021 durch alle 15 Schulamtsbezirke in Hessen und weckt mit Projektwochen und professionellem Begleitprogramm erfolgreich das Interesse von Grundschüler/-innen an neuester Technik. Die Frankfurter Schülerinnen und Schüler konnten aufgrund der mangelnden Unterstützung des Magistrats davon jedoch bislang trotz mehrmaliger Anfragen nicht profitieren. Im März 2025 berichtete der Magistrat erneut, dass die Suche nach geeigneten Standorten vor Ort für den Digital Truck noch laufe. Ich frage den Magistrat: Welches Kriterium - aufgelistet pro geprüftem Standort - wurde bislang nicht erfüllt, und welche Frist hat sich der Magistrat für den Abschluss der Prüfung gesetzt? Antwort des Magistrats: Für das laufende Jahr liegt derzeit eine Anfrage zur Aufstellung der DigitalTrucks an Schulen vor. Das Amt für Bau und Immobilien überprüft deren Umsetzbarkeit. Im Rahmen dieser Prüfung werden insbesondere die Größe der vorhandenen Fläche, die Beschaffenheit des Bodens in Bezug auf die Tragfähigkeit, die Freihaltung von Feuerwehrzufahrten und die Verfügbarkeit eines Starkstromanschlusses geprüft. Diese Prüfungen erfolgen individuell für jeden Standort, da sich die örtlichen Gegebenheiten mitunter deutlich unterscheiden können. Eine abschließende Bewertung ist noch nicht möglich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein
Ab 5. Mai wird die Mörfelder Landstraße für Monate gesperrt. Fahrgäste, die z.B. ab Haltestelle Breslauer Straße zum Süd
Frage vom 30.04.2025, F 3229 Ab 5. Mai wird die Mörfelder Landstraße für Monate gesperrt. Fahrgäste, die z.B. ab Haltestelle Breslauer Straße zum Südbahnhof wollen, müssen 10 Minuten zur Haltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße, laufen, wo man dann in einen Bus umsteigen muß, der dann wiederum ca. 10 Minuten zum Südbahnhof braucht. Der Magistrat schreibt, die Buslinie 61 bleibt bestehen und sei eine gute Alternative." Ich frage den Magistrat: Bedeutet die gute Alternative, das der 61 Bus die Haltestelle Breslauer Str. u.a. weiterhin anfährt und man so bequem (ohne 20-minütigem Fußweg) zum Südbahnhof kommt ? Antwort des Magistrats: Seit dem 5. Mai 2025 bis Herbst 2025 - erste Bauphase - ist die Mörfelder Landstraße aufgrund von Bauarbeiten für den Straßenbahnverkehr gesperrt. Busse können weiterhin regulär verkehren: Die Expressbuslinien X61 und X77 sowie die Buslinie 61 fahren durch die Mörfelder Landstraße und bedienen ihre jeweils planmäßigen Haltestellen. Der eingerichtete Schienenersatzverkehr, SEV, fährt als Ersatz für die Straßenbahnlinie 18 die jeweiligen Haltestellen an. Es ist somit zutreffend, dass die Haltestelle Breslauer Straße weiterhin angefahren wird, nämlich durch die Linie 61 und den SEV. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein
Die Stadt Frankfurt hat ab 2017 neun Liegenschaften im Vorkaufsrecht erworben, unter anderem die Jordanstraße 3. Zweck d
Frage vom 30.04.2025, F 3223 Die Stadt Frankfurt hat ab 2017 neun Liegenschaften im Vorkaufsrecht erworben, unter anderem die Jordanstraße 3. Zweck des Erwerbs war jeweils der Schutz der Bewohner:innen vor Verdrängung. Laut eigener Auskunft plant sie diese Objekte wieder zu reprivatisieren, Frage Nr. 1161/23. Es ist nicht verständlich, wieso die Stadt die Liegenschaften wieder veräußern und dazu die ursprünglichen Kaufinteressenten vorrangig berücksichtigen will, schließlich hatte man die Käufe aus guten Gründen verhindert. Ich frage den Magistrat: Warum wurden Objekte überhaupt erworben, wenn sie wieder an den ursprünglichen Interessenten veräußert werden sollen und wieso wurden diese Objekte zwischenzeitlich nicht an eigene Wohnungsgesellschaften oder Genossenschaften weiterverkauft? Antwort des Magistrats: Die durch Vorkaufsrechte erworbenen Immobilien werden gemäß der gesetzlichen Vorgabe, § 89 BauGB, privatisiert. Hierbei sind die betroffenen Immobilien bei Sicherung der baurechtlichen und städtebaulichen Ziele - zunächst dem ursprünglichen Käufer, § 89 Absatz 3 Satz 2 BauGB, zum Erwerb anzubieten, das heißt, der Käufer muss die Bedingungen als vertragliche Auflage akzeptieren. Falls dies nicht zum Erfolg führt, ist die Immobilie unter Beteiligung "weiter Kreise der Bevölkerung", § 89 Absatz 3 Satz 1 BauGB, zum Erwerb anzubieten. Dies wird im Wege von Konzeptvergaben und durch Bestellung von Erbbaurechten, § 89 Absatz 4 Zifferr 2 BauGB, erfolgen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein
Der Energieausweis für das Rathaus Römer von 2009 zeigt erhebliche Einsparpotenziale im Bereich der Klima- und Lüftungst
Frage vom 30.04.2025, F 3188 Der Energieausweis für das Rathaus Römer von 2009 zeigt erhebliche Einsparpotenziale im Bereich der Klima- und Lüftungstechnik sowie bei der Beleuchtung auf. Bereits damals wurde auf mögliche Einsparungen von bis zu 65.000 Euro pro Jahr durch empfohlene Modernisierungsmaßnahmen hingewiesen, die sich bis heute bereits amortisiert und zum Erreichen der Frankfurter Klimaziele beigetragen hätten. Ich frage den Magistrat: Welche der 2009 empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen für das Rathaus Römer wurden bisher umgesetzt, und welche Planungen für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen kommen 2025 zur Umsetzung? Antwort des Magistrats: Im Gebäudekomplex Rathaus Römer/Südbau wird seit circa 15 Jahren Zug um Zug eine umfängliche Brandschutzsanierung im laufenden Betrieb umgesetzt. Hierin enthalten sind auch Modernisierungen in den Bereichen Klima- und Lüftungstechnik sowie Beleuchtungstechnik, beispielsweise Austausch von Fenstern, Dämmmaßnahmen et cetera. Eine Beleuchtungssanierung hat im Zusammenhang mit diversen kleinen und größeren Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Römer in den letzten Jahren stattgefunden. Momentan wird der zweite Bauabschnitt der Renovierung der Büros im vierten Obergeschoss - mit entsprechenden neuen LED-Leuchten - vorbereitet; die Bauarbeiten sollen im Laufe des Jahres beginnen. Außerdem wird zurzeit die Sicherheitsbeleuchtung in den Fluren im Südbau geplant. Die Ausführung der Sanierungsmaßnahme obliegt dem Amt für Bau und Immobilien im Auftrag des Hauptamtes. Der Magistrat wird weiterhin die Brandschutzsanierung, die Modernisierungsmaßnahmen und Einsparpotentiale im Gebäudesektor des Römers vernetzen und so einen Beitrag zum Erreichen der Frankfurter Klimaziele leisten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ulrich Baier Vertraulichkeit: Nein
Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in Kalbach
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6887 entstanden aus Vorlage: OF 603/12 vom 11.04.2025 Betreff: Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, gezielt in leer stehenden Gewerbeimmobilien über geeignete Mittel, z. B. Radar Frankfurt, die Ansiedelung von Kleingewerbe und Künstler:innen als Zwischennutzung für fünf Jahre oder länger zu fördern. Konkret bietet sich hierfür eine Gelegenheit in der Talstraße 107, 107a und 107b, die derzeit offenbar leer stehen. Begründung: Durch eine institutionelle Anmietung können für Firmengründungen, aber auch künstlerische Projekte oder Bildungsinitiativen vereinfachte Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche diese Initiativen unterstützen oder überhaupt erst möglich machen. Die Stadt Frankfurt hat hierfür mit Radar Frankfurt extra eine solche Institution geschaffen. Der Stadtteil wird durch solche Maßnahmen zusätzlich belebt und es werden Arbeitsplätze geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1540 Beratung im Ortsbeirat: 12
Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen?
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6735 entstanden aus Vorlage: OF 1092/2 vom 03.03.2025 Betreff: Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen? Vorgang: OM 3432/23 OBR 2; ST 789/24 Der Magistrat wird gebeten, sich zu Beginn der neuen Legislaturperiode im Bund erneut zusammen mit anderen Großstädten, dem Deutschen Städtetag und mit Unterstützung des Landes Hessen dafür einzusetzen, dass das bundesweite Gewerbemietrecht für innerstädtische Lagen und Stadtteilzentren endlich zug unsten kleiner und mittlerer Einzelhandelsbetriebe, gastronomischer Betriebe und sozialer Einrichtungen reformiert wird. Entsprechende Gesetzesvorschläge liegen dem Bundestag seit zwei Legislaturperioden vor und wurden bislang von einzelnen Parteien blockiert. Zu fordern sind ebenso wie im Wohnungsmietrecht ein verbessertes Schutzniveau, dabei Regelungen für bestimmte Betriebsgrößen, längerfristige Mietverträge und ein Mietpreisdeckel. Zudem soll gewährleistet werden, dass Kleingewerbe insbesondere in Milieuschutzgebieten nach Baugesetzbuch (BauGB) besonderen Schutz genießen. Begründung: Der Ortsbeirat erkennt an, dass der Magistrat im Rahmen seiner Möglichkeiten bereits einige Maßnahmen ergriffen hat (z. B. Verbesserung des Leerstandsmanagements, Vernetzung zwischen Anbietern und Nutzern etc.). Die bisherigen Maßnahmen reichen jedoch bei Weitem nicht aus, um das Kleingewerbe besser zu schützen und die Qualität und Identität der Stadtteile zu erhalten. Nach Aussagen von Berliner Fachanwälten ist das deutsche Gewerbemietrecht europaweit eines der mieterunfreundlichsten und führt anders als in anderen europäischen Großstädten zu zunehmenden Leerständen und einer Entmischung der Funktionen. In Frankreich z. B. ist die Position von Gewerbemietenden durch Gesetz deutlich gestärkt worden. Mietverträge müssen für mindestens neun Jahre abgeschlossen werden (inkl. Recht auf Verlängerung oder Entschädigung). Damit wird für weniger Spekulation und mehr Stabilität gesorgt. Auch französische Großstädte haben Lösungen gesucht und gefunden, um ihre kleine Ladenstruktur zu erhalten und gegen Monostrukturen und Spekulation anzukämpfen: https://zukunftdeseinkaufens.de/https-zukunftdeseinkaufens-de-semaest/ Seit Jahren ist bekannt, dass das weitgehend ungeregelte deutsche Gewerbemietrecht für Kleingewerbetreibende, Gastronom*innen und soziale Träger zum größten Verdrängungsfaktor, insbesondere in Stadtteillagen, gehört. Gerade dort jedoch ist es für die Identität der Stadtteile, für die Versorgung der Bevölkerung und nicht zuletzt für den Erhalt von sozialen Treffpunkten wichtig, Kleingewerbe und Gastronomie zu unterstützen. Das betrifft im Besonderen Stadtteile in Randlagen, deren Bevölkerung sich zunehmend abgehängt fühlt. In Bockenheim haben zuletzt extrem steigende Gewerbeflächenpreise dazu geführt, dass z. B. für den Betrieb jumpp-Frauenbetriebe e. V. und Möbel+Design (geteilte Ladenfläche) keine Nachfolgelösungen gefunden werden konnten, obwohl es Interessent*innen gab. Der Vermieter der Ladengalerie will die Miete von 21 Euro auf 29 Euro pro Quadratmeter erhöhen und nicht (wie bisher) eine Unterteilung des Ladenlokals (340 Quadratmeter) zulassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 789 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1395
Selfie-Point Frankfurt zum Heddernheimer Straßenfest
Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 757 Betreff: Selfie-Point Frankfurt zum Heddernheimer Straßenfest Der Magistrat begrüßt die Initiative des Ortsbeirates und unterstützt das Vorhaben ausdrücklich. Der Frankfurter Selfie-Point wurde durch das Frankfurter Stadtmarketing initiiert und gemeinsam mit dem Dachverband der Frankfurter Gewerbevereine e. V. umgesetzt. Die Installation steht im Eigentum des Dachverbandes der Frankfurter Gewerbevereine e. V. und wird auf Anfrage den Gewerbevereinen in den Stadtteilen von dort zur Verfügung gestellt. Entsprechende Abstimmungen sind mithin unter den Vereinen zu gestalten. Nach Aussage des Dachverbandes ist eine Aufstellung in Heddernheim über den genannten Zeitpunkt möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6751
Vertragsabschluss der Stadt FFM im Rahmen der Ausrichtung des Deutschen Marketing Tags für die Jahre 2025 bis 2027
Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 96 Betreff: Vertragsabschluss der Stadt FFM im Rahmen der Ausrichtung des Deutschen Marketing Tags für die Jahre 2025 bis 2027 Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 13.06.2025 I. Es dient zur Kenntnis, dass der Bundesverband Marketing Clubs e.V. und die Bundesverband Marketing Club Service GmbH planen, in den Jahren 2025, 2026 und 2027 den Deutschen Marketing Tag als jeweils zweitägige Veranstaltungen mit über 60 teilnehmenden Unternehmen und Agenturen in Frankfurt am Main durchzuführen. Der Deutsche Marketing Tag ist eine der wichtigsten Marketingveranstaltungen in Deutschland und bietet hochkarätige Vorträge, Workshops sowie Netzwerkmöglichkeiten für Fachleute. II. Es dient weiter zur Kenntnis, dass sich die Stadt Frankfurt am Main im Zuge dessen erfolgreich um eine Kooperation im Rahmen des Deutschen Marketing Tags für die Jahre 2025 bis 2027 bemüht hat. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Ausrichtung des Deutschen Marketingtags und erhält im Gegenzug eine umfassende mediale Präsenz sowie eine Stärkung ihrer nationalen und internationalen Wahrnehmung als Wirtschafts- und Marketingstandort durch die Bundesverband Marketing Club Service GmbH. III. Es dient ebenso zur Kenntnis, dass eine Finanzierung der in Ziffer II genannten Beteiligung in Höhe von 166.666 EUR inkl. USt. p.a. in den Jahren 2025 -2027 durch die Stadt Frankfurt am Main vorgesehen ist. Die hierfür erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsjahr 2025 im Dezernatsbudget zur Verfügung und sind im weiteren Finanzplanungszeitraum 2026 - 2028 im vorhandenen Budget des Dezernates IV in der Kontengruppe 60, 61, 67 - 69 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) vorgesehen. Die Abwicklung des Vertrages erfolgt in der Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing. IV. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Vertrags, der die Darstellung der Stadt Frankfurt als Gastgeber sowie die Verwendung der Mittel regelt, wird zugestimmt. V. Der Magistrat, konkret das Dezernat IV, wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Der Deutsche Marketing Tag (DMT) zählt zu den führenden Fachveranstaltungen im Bereich Marketing und Kommunikation in Deutschland. Jährlich bringt er über 60 Unternehmen, Agenturen und Experten zusammen, um innovative Strategien, Best Practices und neue Geschäftsmodelle zu diskutieren. Die Stadt Frankfurt hat sich erfolgreich um eine Kooperation im Rahmen des DMT für die Jahre 2025 bis 2027 bemüht, was ihre Rolle als bedeutender Wirtschaftsstandort weiter stärkt, die lokale Wirtschaft fördert und die Attraktivität der Stadt für Unternehmen und Investoren erhöht. Die Ausrichtung des DMT in Frankfurt bringt erhebliche Vorteile mit sich: Die Veranstaltung hat positive wirtschaftliche Effekte auf die lokale Hotel- und Gastronomiebranche sowie auf weitere Dienstleistungssektoren und trägt damit zur Stärkung der lokalen Wirtschaft bei. Gleichzeitig fördert der DMT das regionale Marketing und die Innovationskraft der Stadt. Unternehmen aus Frankfurt und der Region erhalten Zugang zu den neuesten Marketing-Trends und Technologien, während die Veranstaltung eine Plattform für Wissensaustausch und Vernetzung schafft. Diese Zusammenarbeit zwischen lokalen Unternehmen, Agenturen und Fachkräften begünstigt die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Synergien. Darüber hinaus steigert der DMT die nationale und internationale Sichtbarkeit Frankfurts als bedeutender Wirtschafts- und Veranstaltungsstandort und positioniert die Stadt als innovativen und attraktiven Ort für Unternehmen, Investoren und Fachkräfte. B. Alternativen Der Verzicht auf die Ausrichtung des Deutschen Marketing Tages in den Jahren 2025 - 2027 hätte weitreichende negative Folgen für die Stadt Frankfurt. Der Bundesverband würde die Veranstaltung stattdessen für die nächsten drei Jahre in einer anderen Großstadt austragen - Gespräche mit Hamburg und Düsseldorf haben bereits stattgefunden. Damit würde Frankfurt eine zentrale Gelegenheit verspielen, sich im nationalen wie internationalen Standortwettbewerb als innovatives, zukunftsorientiertes und veranstaltungsstarkes Wirtschaftszentrum zu positionieren. C. Lösung Im Rahmen der Ausrichtung des Deutschen Marketing Tags durch die Bundesverband Marketing Club Service GmbH wird der vorgelegte Vertrag mit der Stadt Frankfurt, vertreten durch das Dezernat IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, geschlossen. D. Kosten Die Stadt Frankfurt am Main beteiligt sich mit insgesamt je 166.666,00 EUR inkl. UST. in den Jahren 2025, 2026, 2027. Die Finanzierung wird im Rahmen des vorhandenen Budgets der gegenwärtigen Finanzplanung des Dezernats IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing - sichergestellt. Darüber hinaus entstehen der Stadt Frankfurt am Main keine weiteren finanziellen Belastungen/Verpflichtungen. Anlage _Kooperationsvertrag (ca. 94 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 18.06.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 96 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6391, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 20-0
Sossenheim: Ansiedlung eines Nahversorgers im Areal der Dunant-Siedlung vorantreiben
Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 671 Betreff: Sossenheim: Ansiedlung eines Nahversorgers im Areal der Dunant-Siedlung vorantreiben Zu 1. Das Stadtplanungsamt und die Wirtschaftsförderung Frankfurt am Main schätzen die Realisierung eines weiteren Nahversorgungsstandorts in unmittelbarer Nähe der Dunant-Siedlung aufgrund der zu versorgenden Mantelbevölkerung in Relation zur örtlichen Wettbewerbssituation als herausfordernd ein. Dies wird derzeit im Rahmen eines Monitorings geprüft, siehe Nr. 2. Zu 2. Spezifische Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen werden generell von den Vorhabenträgern erstellt. Das Stadtplanungsamt Frankfurt am Main lässt aktuell gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt ein Monitoring des Frankfurter Einzelhandels durch ein externes Büro erstellen. Ziel ist ein städtisches Gutachten zur aktuellen Einzelhandelsentwicklung mit Handlungsempfehlungen zu erhalten, das Grundlage für die Aktualisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sein wird. In diesem Gutachten wird auch die Grund- bzw. Nahversorgungskulisse in den Stadtteilen untersucht. Zu 3. Die Wirtschaftsförderung steht im regelmäßigen Austausch mit den Expansionsabteilungen der großen Nahversorger. Die Wirtschaftsförderung wird den Wunsch der Siedlungsbewohner in diesen Kreis hineintragen. Bei entsprechendem Interesse für einen Standort stellt die Wirtschaftsförderung Kontakt zwischen den beteiligten Akteuren her und unterstützt im weiteren Prozess. Neben den planungsrechtlichen Voraussetzungen hängt letztendlich die Entscheidung zur Realisierung eines Nahversorgers vor allem, aus Sicht des Betreibers, an der Wirtschaftlichkeit eines konkreten Standortes. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6505