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Das „Netzwerk Seilerei“, das die Familie Heubner und der gemeinnützige Verein „Seilerbahn Kunst & Kultur“ 2020 gegründet

Vorlagentyp: F

Frage an den Magistrat

Die Stadt Frankfurt ist an zahlreichen Unternehmen mehrheitlich beteiligt. Diese werden von Geschäftsführer*innen geleitet, welche oft für lange Zeiträume berufen werden. Ich frage: Welche Vor- und Nachteile sieht der Magistrat in einer allgemeinen Begrenzung der Berufungszeit hinsichtlich Governance und erfolgreicher Unternehmensführung?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Grote, meine Damen und Herren! Die Stadt Frankfurt am Main hat sich 2010 eine "Richtlinie guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main" gegeben, die zuletzt 2023 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung neugefasst wurde. Darin ist - entsprechend der langjährigen Praxis - eine Begrenzung der Bestelldauer von Geschäftsführungen festgeschrieben, wie sie auch bereits zuvor in den Gesellschaftsverträgen und Satzungen der Beteiligungsunternehmen enthalten war. Gemäß A.3.3.4 des Public Corporate Governance Kodexes soll die Bestellung zum:zur Geschäftsführer:in nicht für länger als fünf Jahre erfolgen. Eine wiederholte Bestellung jeweils für maximal weitere fünf Jahre ist zulässig und bedarf des ausdrücklichen Beschlusses des für die Bestellung zuständigen Organs. Der Beschluss darf frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden. Diese Regelungen wurden nach ausführlicher Beratung des Kodex beschlossen und folgen der grundsätzlichen Linie, dass a) der Zeitraum einer Bestellung in jedem Fall begrenzt sein sollte - maximal fünf Jahre -, um regelmäßige Reflexion zu ermöglichen und b) im Fall einer - jeweils nach spätestens fünf Jahren - positiven Reflexion die Möglichkeit einer Fortsetzung der Zusammenarbeit zu haben. Der Magistrat hält es für geboten, die Entscheidungen im Rahmen dieser Regelungen den im Einzelfall verantwortlichen Gremien - in der Regel den Aufsichtsräten - zu überlassen.

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