Umwelt und Energie
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Solarenergienutzung auf Mehrparteiengebäuden einfacher und attraktiver machen
Antrag vom 27.01.2026, NR 1506 Betreff: Solarenergienutzung auf Mehrparteiengebäuden einfacher und attraktiver machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die Solarenergienutzung auf Mehrparteiengebäuden im Stadtgebiet deutlich einfacher und attraktiver gemacht wird. Dadurch sollen bis 2035 möglichst viele Mieter:innen und Eigentümer:innen in Mehr-parteiengebäuden im Stadtgebiet die Chance erhalten, sauberen und günstigen Strom vom eigenen Dach zu beziehen und damit direkt von den wirtschaftlichen Chancen der Energiewende zu profitieren. Dies soll insbesondere über folgende Maßnahmen erfolgen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, auf den geeigneten städtischen Websites ganz konkrete Informationen zur Solarenergienutzung auf Mehrparteiengebäuden im Stadtgebiet zu platzieren, um interessierten Eigentümer:innen, Eigentümer:innen-gemeinschaften und Hausverwaltungen von Mehrparteiengebäuden die Planung und Realisierung von Solaranlagen zu erleichtern. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die städtischen Erstberatungsangebote für die Solarenergienutzung auf Mehrparteiengebäuden im Stadtgebiet weiter auszubauen. Unter Federführung des Klimareferats sollen attraktive Angebote eingeführt werden, durch welche die Eigentümer:innen, Eigentümer:innengemeinschaften und Haus-verwaltungen von Mehrparteiengebäuden im Stadtgebiet eine detaillierte und umsetzungsorientierte Beratung rund um die Realisierung von Solaranlagen auf ihren Gebäuden erhalten können. Die Kombination aus (Online-) Informationsveranstaltung und Erstberatung wie für die Einzeleigentümer:innen wäre ein erster Schritt. 3. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen des städtischen Förderprogramms "Klimabonus" die bisherige Förderung von Solaranlagen, die als "Gemeinschaftsprojekte" eingestuft werden (u.a. Mieterstromprojekte nach EEG und Projekte der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung), noch attraktiver zu gestalten. Hierzu wird der Beschluss § 3994 vom 02.11.2023 dahingehend abgeändert, dass die in der Förderrichtlinie unter Punkt 3.3.2, Seite 6 genannte Förderquote für Gemeinschaftsprojekte von fünf Prozentpunkten auf zehn Prozentpunkte angehoben wird. 4. Der Magistrat wird beauftragt, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bei den Netzbetreibern bzw. Messstellenbetreibern im Stadtgebiet dafür einzusetzen, dass diese schnellstmöglich die technischen Grundlagen für die komplexe Abrechnung der dynamischen Tarife von Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden bereitstellen (v.a. Einbau intelligenter Messsysteme und Übertragung der viertelstündlich gemessenen Daten zu Stromerzeugung und- Verbrauch). Begründung: Immer mehr Haushalte in Frankfurt installieren eine Solaranlage auf dem eigenen Dach und können damit von den wirtschaftlichen Vorteilen der günstigen Solarenergie profitieren. Erfahrungsgemäß ist es einfacher für Haushalte in Ein- und Zweifamilienhäusern, Solaranlagen auf dem eigenen Dach zu installieren. Die Haushalte in Mehrparteiengebäuden - also Wohngebäuden mit drei oder mehr separaten Wohneinheiten - stehen hingegen vor verschiedenen spezifischen Herausforderungen, die es zu überwinden gilt. Wenn die Wohneinheiten mehreren Eigentümer:innen gehören, ist beispielsweise eine Einigung in der Wohnungs-eigentümer:innengemeinschaft erforderlich. Außerdem muss geklärt werden, welche Wohnparteien in welchem Umfang und zu welchen Konditionen mit Energie vom Dach versorgt werden sollen. Nicht zuletzt stellt auch die interne Abrechnung der Solarenergiekosten in Mehrparteiengebäuden einen hohen administrativen Aufwand dar. Trotz dieser Herausforderungen ist es für den weiteren Solarausbau jedoch entscheidend, das Segment der Mehrparteiengebäude gezielt in den Blick zu nehmen, da in diesen Gebäuden besonders viele Haushalte leben. In Frankfurt gibt es laut der Gebäude- und Wohnungszählung von 2022 40.755 Gebäude mit drei und mehr Wohnungen, 31.840 Gebäude mit einer Wohnung und 6.402 Gebäude mit zwei Wohnungen. In den Mehrparteiengebäuden lebt damit die große Mehrzahl der Frankfurter Haushalte. Um diesen Haushalten die Chance zu geben, ebenfalls direkt von sauberer und günstiger Solarenergie vom eigenen Dach zu profitieren, braucht es daher ein Paket an gut abgestimmten Aktivitäten, welche die Installation von Solarenergieanlagen auf Mehrparteiengebäuden einfacher, unbürokratischer und attraktiver machen. Die hierfür geeigneten Modelle für gemeinschaftliche Solaranlagen in urbanen Räumen - insbesondere "Mieterstrom" und "Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" - müssen hierfür gezielt beworben, finanziell noch stärker gefördert und technisch unterstützt werden. Die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Solarenergie auf Mehrparteien-gebäuden haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert: Mit dem am 15. Mai 2024 in Kraft getretenen "Solarpaket 1" hat die Bundesregierung das neue Modell der "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" eingeführt, das eine bürokratiearme Versorgung der Bewohner:innen von Mehrparteiengebäuden durch vor Ort erzeugten Solarstrom ermöglichen soll. Durch die Novelle der Heizkostenverordnung müssen seit Dezember 2021 bei allen Neuinstallationen grundsätzlich fernablesbare Messgeräte verbaut werden. Bis Ende 2026 müssen ältere, nicht fernablesbare Zähler auf den neuesten Stand gebracht werden, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist. Die Ankündigung von ABG und Mainova, im Rahmen einer "Solarstrom-Offensive für Mieterinnen und Mieter" gemeinsam bis spätestens 2040 Mieterstromanlagen mit einer zusätzlichen Leistung von 30 Megawatt peak auf ABG-Liegenschaften in Betrieb zu nehmen, bringt eine sehr große Dynamik in den Ausbau. Die gebündelte und attraktive Bereitstellung von umsetzungsrelevanten Informationen rund um die Installation von Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden stellt eine zentrale Grundlage für die Entscheidung der Eigentümer:innen, Eigen-tümer:innengemeinschaften und Hausverwaltungen dar. Es wäre wünschenswert, dass in diesem Informationsangebot die einzelnen Schritte zur konkreten Realisierung einer Anlage beschrieben werden, ein Link zum Hessischen Solarkataster und zur Publikation "Mieterstrom-Modelle in Hessen" der Landesenergieagentur gesetzt wird, ein Verweis auf das städtische Beratungsangebot (z.B. über das städtische Energieberatungszentrum "Energiepunkt e.V.") und das städtische Förderangebot (z.B. das Programm "Klimabonus") eingebaut wird und eine inspirierende Sammlung von best practice-Beispielen aus dem Stadtgebiet gezeigt wird. Das neue Beratungsangebot soll dazu beitragen, dass Eigentümer:innen, Eigentümer:innengemeinschaften und Hausverwaltungen über eine umsetzungs-orientierte und gestaffelte Beratung die notwendigen Informationen für eine Investitionsentscheidung erhalten können (z.B. Erstberatung, vor Ort-Beratung, Umsetzungsberatung). Das städtische Beratungsangebot soll in erster Linie eine anbieterneutrale und kostenfreie Erstberatung sicherstellen und die Vermittlung an qualifizierte private Beratungsanbieter in Frankfurt/RheinMain für die vertiefte Folgeberatung ermöglichen. Die Beratungsangebote in Berlin, Lüneburg, München, Wien und Zürich können hier als mögliche Orientierung dienen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 28.01.2026
Transparenz und Effizienz des „Modernisierungsbonus Frankfurt“ - Ermittlung der geförderten Baumaßnahmen und tatsächlichen CO2-Einsparungen
Anfrage vom 26.01.2026, A 390 Betreff: Transparenz und Effizienz des "Modernisierungsbonus Frankfurt" - Ermittlung der geförderten Baumaßnahmen und tatsächlichen CO2-Einsparungen Das Programm "Modernisierungsbonus Frankfurt" dient der energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes und ist derzeit mit Mitteln in Höhe von 5,4 Mio. Euro ausgestattet. Jüngste Berichterstattungen heben den Erfolg des Programms hervor und werden als Argument genutzt, den Fördertopf deutlich aufzustocken. Bevor zusätzliche Haushaltsmittel gebunden werden, ist jedoch zu prüfen, wie effizient diese Mittel im Sinne des Klimaschutzes tatsächlich eingesetzt werden. Für eine verantwortungsvolle Haushalts- und Klimapolitik ist es entscheidend, nicht nur modellhafte oder theoretische CO₂-Einsparungen zu betrachten, sondern - soweit möglich - die real erreichten Einsparungen zu erfassen. Nur wenn bekannt ist, welche tatsächliche CO₂-Minderung je eingesetztem Euro erzielt wird, lässt sich beurteilen, ob eine Ausweitung des Programms sachlich gerechtfertigt ist oder ob alternative Maßnahmen mit demselben Mitteleinsatz eine größere CO₂-Wirkung entfalten könnten. Die angeforderten Daten und die vergleichende Betrachtung der Kosten je eingesparter Tonne CO₂ ermöglichen eine faktenbasierte Entscheidung über die zukünftige Ausgestaltung des Förderprogramms. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Welche Bau- und Modernisierungsmaßnahmen wurden seit der Neuregelung im Rahmen des Förderprogramms "Modernisierungsbonus Frankfurt" bewilligt und abgeschlossen, und welche tatsächlichen CO₂-Einsparungen konnten dabei erzielt werden? 2. Wie viele Vorhaben wurden pro Förderperiode (jährlich) bewilligt, und wie hoch war jeweils das Fördervolumen (in Euro)? 3. Wie verteilt sich das Fördervolumen auf die verschiedenen förderfähigen Maßnahmen laut Richtlinien - insbesondere auf: - energetische Modernisierungen des Wohnungsbestandes, - funktionale Modernisierungen des Wohnungsbestandes (Sicherung der Wohnfunktion, Schallschutz, Umgestaltung von Erdgeschosszonen), - Ergänzungen des Wohnungsbestandes (z. B. Um- und Ausbauten bisher ungenutzter Gebäudeteile), - Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes, - Maßnahmen zur Verbesserung von Freiflächen im privaten Wohnumfeld, - Maßnahmen zur Verbesserung der Freiflächen im öffentlichen Raum? 4. Wie hoch war für die jeweiligen Vorhaben die prognostizierte CO₂-Einsparung (in Tonnen CO₂ pro Jahr) und welche tatsächliche Einsparung konnte nach Umsetzung gemessen oder belastbar geschätzt werden? Welche Methodik wurde hierbei angewandt? 5. Welche Rechtsform haben die begünstigten Antragsteller (z. B. Privatpersonen, Genossenschaften, GmbH, AG, Stiftung)? 6. Bei geförderten Wohnungsbaugesellschaften: Wie viele dieser Unternehmen weisen eine Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main, des Landes Hessen, der Hessischen Landesbank oder kirchlicher Träger auf (einschließlich Höhe der Beteiligungsanteile, soweit bekannt)? 7. Werden im Rahmen des Förderprogramms die "Kosten je eingesparter Tonne CO₂" berechnet, und wenn ja, nach welcher Methodik? 8. Wie fallen diese Kostenkennzahlen im Vergleich zu anderen kommunalen Klimaschutz- und Effizienzprogrammen aus (z. B. in den Bereichen Mobilität, erneuerbare Energien, kommunale Liegenschaften)? Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 28.01.2026
Mainufer - Renaturierung ist kein Hexenwerk: Die Stadt Flörsheim machts vor - wann zieht Frankfurt endlich nach?
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 204 Betreff: Mainufer - Renaturierung ist kein Hexenwerk: Die Stadt Flörsheim machts vor - wann zieht Frankfurt endlich nach? In der Stellungnahme vom 24.03.2023 (ST 726) hatte der Magistrat zugesagt, die Gespräche mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) wieder zu intensivieren. Hierzu kann nun wie folgt berichtet werden: Der Magistrat hatte im Rahmen des bundesweiten Programms zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit und Strukturvielfalt an Bundeswasserstraße, gezielte Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung des Mains geplant. Hierzu wurden entsprechende Voruntersuchungen und Planungsvarianten - auch für den Abschnitt Sindlingen - durch die Stadt in Auftrag gegeben und teilweise bereits abgeschlossen. Durch die Novelle des Wasserstraßengesetzes vom 02.06.2021 (§ 14 Abs. 3 WaStrG in der aktuellen Fassung) wurde die alleinige Zuständigkeit für die Umsetzung wasserrahmenrichtlinienrelevanter Maßnahmen an Bundeswasserstraßen eindeutig und abschließend der WSV übertragen. Seit diesem Zeitpunkt obliegt die federführende Planung, Finanzierung und Realisierung entsprechender Renaturierungsmaßnahmen - und damit auch am Sindlinger Mainufer - ausschließlich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. In mehreren Gesprächen und Abstimmungsrunden mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main wurde auf die besondere Bedeutung dieses Abschnitts für die Stadt Frankfurt und insbesondere den Stadtteil Sindlingen hingewiesen und vorliegende Planungsunterlagen vollständig übergeben. Die WSV teilte mit, dass sie die Maßnahme in ihr bundesweites Priorisierungs- und Umsetzungsprogramm aufgenommen hat. Ein konkreter Zeitplan für Sindlingen liegt noch nicht vor, da die WSV derzeit an zahlreichen Standorten parallel tätig ist und die Reihenfolge der Umsetzung nach bundeseinheitlichen Kriterien festlegt. Der Magistrat bleibt selbstverständlich weiter im engen Austausch mit der WSV und wird den Ortsbeirat 6 unverzüglich informieren, sobald ein verbindlicher Zeitplan oder weitere konkrete Zwischenergebnisse vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7273
Wann gibt es Ladesäulen für E-Fahrzeuge in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11?
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 171 Betreff: Wann gibt es Ladesäulen für E-Fahrzeuge in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11? Zu 1. Die Standorte für Ladeinfrastruktur werden gerade in ämterübergreifenden Arbeitsgruppen ermittelt. Das Vergabeverfahren erfolgt - aller Voraussicht nach - im ersten Quartal 2026. Damit schafft der Magistrat die Voraussetzungen, dass die Betreiber von E-Ladesäulen im Laufe des Jahres 2026 ihre Anlagen installieren können. Dies beinhaltet auch Standorte im Ortsbezirk 11. Zu 2 Ja. Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität und auch auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025. Zentrale Aspekte daraus sind folgende: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats M140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4835 vom 07.11.2019) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Rechtlich darf der Magistrat grundsätzlich nicht als Betreiber oder Auftraggeber fungieren. Er kann lediglich Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Open-Market-Modells wurden Anträge von gewerblichen Anbietern zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Wie auch viele Expertinnen und Experten geht die Stadt davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland künftig lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten und halböffentlichen Flächen (Handel und Gewerbe) errichtet wird. In Frankfurt soll auf öffentlichen Verkehrsflächen daher nur die unbedingt erforderliche Grundversorgung sichergestellt werden. In einer Pilotphase wurden bereits 180 AC-Ladestandorte mit 430 Ladeplätzen und neun Standorte mit schnellen DC-Hochleistungsladern vertraglich genehmigt. Diese wurden durch verschiedene Betreiber erfolgreich umgesetzt. Die Erfahrungen aus diesem Prozess hat die Stadt ausgewertet, um den weiteren Ausbau noch effektiver steuern zu können. Zur weiteren Planung wurde eine externe Firma mit einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse beauftragt. Das Ergebnis der Untersuchung wird in den nächsten Jahren regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Im nächsten Schritt wurden nun die Standortplanung und das weitere Vorgehen zum flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur in Frankfurt extern ausgeschrieben. Es werden bis Ende des Jahres durch eine Fachfirma zunächst weitere 200 AC-Standorte und 20 DC-Standorte festgelegt, die, je nach Bedarf, in den nächsten Jahren sukzessive um weitere Standorte ergänzt werden. Der Magistrat stellt mit diesem Vorgehen unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung des Ladeinfrastrukturaufbaus auf privaten und halböffentlichen Flächen sicher, dass eine Mindestabdeckung für das gesamte Stadtgebiet erfolgt. Dies beinhaltet selbstredend auch die Stadtteile im Ortsbezirk 11. Die Ortsbeiräte wurden in die Standortsuche eingebunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.09.2025, V 1235
Ersatzpflanzung für die Abholzung der Bäume auf dem Gelände des FC Kalbach
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 168 Betreff: Ersatzpflanzung für die Abholzung der Bäume auf dem Gelände des FC Kalbach Die Ersatzpflanzungen der gefällten Bäume werden auf der Liegenschaft der Sportanlage Kalbach realisiert. Die Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume müssen in der Regel auf derselben Liegenschaft erfolgen, auf der die Fällung stattgefunden hat. Diese Regelung ist fest in der Baumschutzsatzung definiert und stellt sicher, dass der ökologische Ausgleich und der Erhalt des Baumbestands im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang gewährleistet bleiben. Generell ist der Magistrat bestrebt, den Baumbestand stadtweit zu erhalten und zu erhöhen. Der Fokus des Projekts "10.000 neue Stadtbäume bis 2030" liegt hierbei auf versiegelten und von Überhitzung stark betroffenen Bereichen. Zusätzliche Bäume sollen an diesen vom Klimawandel besonders betroffenen Stellen die Umgebung abkühlen, Schatten spenden und somit zur lokalen Klimawandelanpassung beitragen. Daher werden Pflanzungen auf Grünflächen und in Naherholungsgebieten im Rahmen des 10.000 Bäume-Projekts eher in Ausnahmefällen vorgenommen, sind prinzipiell aber auch durch andere städtische Akteur:innen möglich (z. B. GrünGürtel-Gruppe). Da dem Magistrat insgesamt nur begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen, müssen Prioritäten gesetzt werden. Der Vorschlag, in den Naherholungsgebieten von Kalbach zusätzliche Baumpflanzungen vorzunehmen, wird jedoch in eine Potenzialliste mit möglichen neuen Baumstandorten aufgenommen. Bei freien Kapazitäten werden Vorschläge aus der Potenzialliste aufgegriffen und eingehender geprüft. Momentan werden die vorhandenen Ressourcen jedoch von bereits laufenden Projekten in Anspruch genommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7673
Maßnahmen zur Eindämmung der Waschbärpopulation in der Gemarkung Kalbach sowie Aufklärungsinitiative zu Gesundheits und Artenschutzrisiken
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7988 entstanden aus Vorlage: OF 661/12 vom 08.01.2026 Betreff: Maßnahmen zur Eindämmung der Waschbärpopulation in der Gemarkung Kalbach sowie Aufklärungsinitiative zu Gesundheits- und Artenschutzrisiken Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die Jägerinnen und Jäger in den Jagdrevieren der Gemarkung Kalbach bei der Eindämmung der Waschbärpopulation konkret unterstützt werden können. Dies umfasst insbesondere organisatorische, finanzielle und logistische Unterstützungsmaßnahmen, die eine effektive und nachhaltige Bestandsreduktion ermöglichen; 2. die wichtige Arbeit der Jägerinnen und Jäger im Bereich Artenschutz, Wildtierregulierung und Gefahrenabwehr ausdrücklich anzuerkennen und diese aktiv in städtische Maßnahmen zur Kontrolle invasiver Arten einzubeziehen; 3. gemeinsam mit Jagdpächtern, dem Umweltamt und dem Gesundheitsamt eine Informations- und Aufklärungskampagne zum Thema "Waschbär & Gesundheit" zu entwickeln und umzusetzen. Diese Kampagne soll insbesondere über folgende Punkte informieren: - Risiken des Waschbärspulwurms (Baylisascaris procyonis) - Hygienemaßnahmen für Haushalte, Gärten, Spielplätze und Kindertagesstätten - Verhalten bei Waschbärsichtungen - Bedeutung der Bejagung als Artenschutz- und Gesundheitsmaßnahme - Schutz heimischer Arten vor invasiven Prädatoren; 4. zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Stadt die Anschaffung TÜV-geprüfter Fanggeräte finanziell unterstützen oder fördern kann, um eine nachhaltige und tierschutzgerechte Bestandsreduktion des Waschbären zu ermöglichen. Begründung: Die Goethe-Universität Frankfurt hat in einem aktuellen wissenschaftlichen Positionspapier deutlich herausgestellt, dass der Waschbär in Deutschland eine invasive Art ist, deren Population sich durch die zunehmende Urbanisierung stark ausbreitet. Die Tiere profitieren in besonderem Maße von Siedlungsstrukturen, Müllangeboten, Dachböden, Kompoststellen und Gärten. Auch in der Gemarkung Kalbach ist ein deutlicher Anstieg der Waschbäraktivität zu beobachten. Neben erheblichen ökologischen Schäden - insbesondere dem Rückgang heimischer Arten wie Singvögel, Amphibien und Bodenbrüter - weist die Universität auf ein ernst zu nehmendes gesundheitliches Risiko für den Menschen hin: den Waschbärspulwurm (Baylisascaris procyonis). Dieser Parasit wird über den Kot der Tiere ausgeschieden und kann über Monate infektiös bleiben. Eine Infektion kann beim Menschen, insbesondere bei Kindern, schwere neurologische Schäden verursachen. Besonders gefährdet ist man auf Spielplätzen, in Sandkästen, auf Dachböden, in Gärten und an Kompostanlagen, die von Waschbären häufig aufgesucht werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen zudem, dass eine nachhaltige Bestandsreduktion des Waschbären nahezu ausschließlich über die Fangjagd möglich ist. Die Fallenjagd ermöglicht eine kontinuierliche, tierschutzgerechte und effektive Entnahme - insbesondere in urbanen und halburbanen Räumen, in denen die klassische Bejagung nur eingeschränkt möglich ist. Damit die Fangjagd rechtssicher und tierschutzkonform durchgeführt werden kann, sind TÜV-geprüfte Fanggeräte erforderlich, deren Anschaffung jedoch mit erheblichen Kosten verbunden ist. Eine kommunale Unterstützung würde die Wirksamkeit der Maßnahmen deutlich erhöhen. Die Jägerinnen und Jäger leisten bereits heute einen unverzichtbaren Beitrag zum Artenschutz, zur Gefahrenabwehr und zur Eindämmung invasiver Arten. Eine stärkere Unterstützung durch den Magistrat ist daher sowohl aus Gründen des Natur- und Artenschutzes als auch der öffentlichen Gesundheit geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein
Nah am Wasser gebaut - eine Flusswärmepumpe am Main für günstige und saubere Energie im Ortsbezirk 1
Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 38 Betreff: Nah am Wasser gebaut - eine Flusswärmepumpe am Main für günstige und saubere Energie im Ortsbezirk 1 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6657 - E 104/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, OA 361/23 OBR 1, B 252/25 - Zwischenbericht: Wie im Bericht des Magistrats B 252/25 berichtet, hat das beauftragte Ingenieurbüro die Machbarkeitsstudie fertiggestellt. Inzwischen sind auch die Dokumente seitens der Projektbeteiligten final abgestimmt und mit den neuesten Entwicklungen ergänzt worden. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie wurde das Potential von Großwärmepumpen, die Wärme aus Fluss- und Klärabwasser entziehen und für die Fernwärme nutzbar machen, am Standort Niederrad untersucht. Gegenstand der Studie ist die Frage, inwieweit entweder nur der Abfluss der Kläranlage, nur Flusswasser oder eine Mischung von beiden geeignet ist, als Wärmequelle für die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt zu dienen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zeigen, dass die Nutzung von Klärwasser insbesondere im Winter aufgrund des höheren Temperaturniveaus für die Fernwärmeerzeugung deutlich effizienter ist, sodass diese Technologie für weitere Untersuchungen im Fokus steht. Die potenzielle Steigerung der jährlichen Heizleistung durch die zusätzliche Nutzung von Flusswasser ist sehr gering, weswegen diese am Standort Niederrad nicht weiterverfolgt wird. Dies schließt die potenzielle Nutzung von Flusswasserwärme am Standort Heizkraftwerk (HKW) West nicht aus. Standorte im Ortsbezirk 1, etwa am HKW West, kommen jedoch aufgrund mangelnder Platzverfügbarkeit für eine Flusswasserwärmepumpe aktuell nicht in Betracht. Die Baumaßnahmen des Kohleersatzprojekts und anschließende Rückbaumaßnahmen der Kohleblöcke schränken weitere Neuanlagen am Standort bis ca. 2030 ein. Dennoch können die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsuntersuchung am Standort Niederrad für künftige Machbarkeitsuntersuchungen an weiteren Standorten, beispielsweise im Bereich des Ortsbezirks 1, genutzt werden. Um die Abwärme, beispielsweise aus Klärwasser, in das Fernwärmenetz einzuspeisen, sind Großwärmepumpen notwendig. Diese heben mit Hilfe von Strom die Abwärme auf das für die Fernwärme benötigte Temperaturniveau an. Daher und aufgrund wesentlicher Treiber wie zunehmender Elektromobilität, Zuwachs an Rechenzentren und die allgemeine Elektrifizierung der Wärmeversorgung ist es außerdem notwendig, die vorhandenen Stromnetzkapazitäten zielorientiert mit Blick auf die Dekarbonisierung in Frankfurt zu nutzen und weiter auszubauen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wird derzeit finalisiert und kann voraussichtlich im ersten Quartal 2026 den Stadtverordneten vorgelegt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 104 Anregung vom 06.06.2023, OA 361 Bericht des Magistrats vom 07.07.2025, B 252 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 28.01.2026
Begrünung der Zäune der Hundewiese auf dem Alleenring
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8001 entstanden aus Vorlage: OF 992/3 vom 03.01.2026 Betreff: Begrünung der Zäune der Hundewiese auf dem Alleenring Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Zäune der Hundewiese auf dem Alleenring begrünt werden können. Begründung: Die Zäune bieten sich für eine Begrünung an und würden so einen Beitrag zu mehr Grün und Schallschutz bieten. Für die Nutzerinnen und Nutzer und die sich dort bewegenden Hunde wäre dies ebenfalls ein Gewinn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Aus dem Stadtteil Kalbach wird von erheblichen Baumfällungen berichtet. Einerseits betrifft dies Areale entlang der BAB
Frage vom 22.01.2026, F 3792 Aus dem Stadtteil Kalbach wird von erheblichen Baumfällungen berichtet. Einerseits betrifft dies Areale entlang der BAB 5 und 661, auf die die Stadt wohl keinen Einfluss hat. Andererseits sind auch städtische Bereiche wie am Sportplatz des FC Kalbach betroffen. Die Fällungen sorgen für großen Unmut im Stadtteil. Ich frage den Magistrat: Kann der Magistrat die Beobachtungen aus Kalbach bestätigen und Gründe für die Fällungen nennen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein
Mit dem GVP Schiene erhält Frankfurt eine evidenzbasierte Beurteilung zukünftiger ÖPNVVorhaben. Angesichts der globalen
Frage vom 22.01.2026, F 3797 Mit dem GVP Schiene erhält Frankfurt eine evidenzbasierte Beurteilung zukünftiger ÖPNV-Vorhaben. Angesichts der globalen und Frankfurter Klimaziele müssen deren Planung und Fertigstellung erheblich beschleunigt werden. Jahrelange Verzögerungen wie im Fall der U5 schwächen das Vertrauen in die Fähigkeit der Stadt, ihre gesetzten Ziele zu erreichen. Ein Werkzeug, um den Bau von ÖPNV-Projekten zu beschleunigen, könnte eine "Pünktlichkeitsprämie" sein, die laut § 9a VOB/A möglich ist, wenn eine frühere Fertigstellung einen erheblichen Vorteil bringt. Ich frage den Magistrat: Wie beurteilt der Magistrat eine Pünktlichkeitsprämie für Frankfurt, besonders für die fristgerechte Fertigstellung klimapolitisch bedeutsamer ÖPNV-Projekte? Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Frederick Huber Vertraulichkeit: Nein
Am 3. Februar 2026 soll in Frankfurt ein Luftfahrtgipfel für die Fluglobby stattfinden. Es wurden weder Vertreter*innen
Frage vom 22.01.2026, F 3793 Am 3. Februar 2026 soll in Frankfurt ein Luftfahrtgipfel für die Fluglobby stattfinden. Es wurden weder Vertreter*innen von Umwelt- oder Lärmschutzorganisationen noch von Gewerkschaften eingeladen. Laut Frankfurter Rundschau belaufen sich die Kosten für die Stadt auf einen mittleren fünfstelligen Betrag. Ich frage den Magistrat: Wie hoch sind die Kosten für die Ausrichtung des Luftfahrtgipfels für die Stadt, und welche Einzelposten werden in welcher Höhe von der Stadt bezahlt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein
Am Neujahrstag wurden rund um den Rechneigrabenweiher von Augenzeugen mehrere tote Enten entdeckt. Auch an anderen Orten
Frage vom 22.01.2026, F 3790 Am Neujahrstag wurden rund um den Rechneigrabenweiher von Augenzeugen mehrere tote Enten entdeckt. Auch an anderen Orten, beispielsweise am Mainufer, werden seit der Silvesternacht Wildvögel vermisst. Ornitholog*innen weisen jedes Jahr auf die massive Gefahr für Vögel an Silvester hin. Durch den Trend zu immer lauteren und größeren Feuerwerken haben Wildvögel selbst in Schutzzonen, zum Beispiel in Grünanlagen und rund um Krankenhäuser und Kirchen, häufig keine Rückzugsmöglichkeit mehr. Ich frage den Magistrat: Welche Zahlen zu toten Wildvögeln liegen dem Magistrat rund um Silvester vor? Antragstellende Person(en): Stadtv. Manuel Denkwitz Vertraulichkeit: Nein
Bisher wurden meine Fragen, wie sich das Ausmaß der Versiegelung in den letzten Jahren entwickelt hat, immer gleich bean
Frage vom 22.01.2026, F 3789 Bisher wurden meine Fragen, wie sich das Ausmaß der Versiegelung in den letzten Jahren entwickelt hat, immer gleich beantwortet,"man wisse es nicht". Laut https://statistikportal.frankfurt.de/statistik_aktuell/2025/FSA_2025_11.html ging vor allem von 2016- 2023 landwirtschaftlichen Flächen (-97,8 ha) und Waldflächen (-15,1 ha) verloren. Kurioserweise wirbt die Umweltdezernentin im gleichen Kontext "Enstiegelungsmeister" zu sein. Um weiter emotionale und intellektuelle Überforderung zu vermeiden, oder weiteren Falschmeldungen vorzubeugen, frage ich den Magistart, wie haben sich Vegetationsflächen, also landwirtschaftlichen Flächen und Waldflächen entwickelt von 2016 bis 2023 und ist Entsiegelungsmeister die korrekte Bezeichnung? Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein
Fehlende Stromsicherheit kann ggf. auch nur bei Brownout, aber insbesondere bei Blackout fatale und womöglich auch langw
Frage vom 22.01.2026, F 3774 Fehlende Stromsicherheit kann ggf. auch nur bei Brownout, aber insbesondere bei Blackout fatale und womöglich auch langwierige Folgen für die hier lebenden und arbeitenden Menschen haben. Dies hat sich Anfang Januar sehr negativ in Berlin sehr deutlich gezeigt. Aber auch bereits kleine lokale Stromausfälle können nennenswerte private, aber auch geschäftliche Auswirkungen haben. Dies wurde wiederholt unter anderem auch im Ortsbezirk 10 moniert. Ich frage den Magistrat, welche Erkenntnisse er aus den bisherigen Berliner und insbesondere Frankfurter Begebenheiten zieht sowie welche vorgesehenen oder bereits veranlassten Änderungen, Planungen und Maßnahmen für die wichtige Stromsicherheit gerade in und für Frankfurt getroffen sind. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein
Die World Design Capital 2026 unterstützt klimafreundliche Startups, beispielsweise bei der autonomen Beleuchtung von Ra
Frage vom 22.01.2026, F 3768 Die World Design Capital 2026 unterstützt klimafreundliche Startups, beispielsweise bei der autonomen Beleuchtung von Radwegen und bei vertikalen schattenspendenden Gärten. Damit werden Technologien vorgestellt, von denen Frankfurt durchaus mehr gebrauchen könnte. Ich frage den Magistrat: Wie soll erreicht werden, dass auch nach der World Design Capital die vorgestellten Technologien vermehrt in Frankfurt eingesetzt werden? Antragstellende Person(en): Stadtv. Manuel Denkwitz Vertraulichkeit: Nein
Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Bergen-Enkheim!
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7972 entstanden aus Vorlage: OF 349/16 vom 03.01.2026 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Bergen-Enkheim! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten Grünen Zimmer verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wenderadius des Lkw-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt wird dem Magistrat mitgeteilt, dass der Ortsbeirat die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer in Bergen-Enkheim ablehnt. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch frei werdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Stadtteil zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen Euro belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 Euro nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 Euro zu Buche; Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Stadtteil bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. In einem ländlich geprägten Stadtteil wie Bergen-Enkheim passen mobile Elemente zudem nicht zu den lokalen Bedürfnissen und Prioritäten; - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Fotos 1 bis 3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer in Bergen-Enkheim zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen; - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen im Ortskern; - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf"; - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in Bergen-Enkheim erzielen, jedoch nicht mit einer Alibimaßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung auf den Stadtteil. Fotos 1 bis 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener Lkw bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
Fernwärmeversorgung bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim mitplanen
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7941 entstanden aus Vorlage: OF 597/7 vom 04.01.2026 Betreff: Fernwärmeversorgung bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim mitplanen Vorgang: M 44/22; OM 2161/22 OBR 7; ST 1876/22 Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Planungsbehörden zu beauftragen, bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim im Nahbereich vorhandene Rechenzentren als Wärmequelle für eine Fernwärmeversorgung einzubeziehen. Des Weiteren bittet der Ortsbeirat um zeitnahe Information/Präsentation der Machbarkeitsstudie bzw. der Planung für die Nutzung der Abwärme der Rechenzentren für den geplanten Bildungscampus Rödelheim. Begründung: Dieser Antrag soll als "friendly reminder" dienen, dieses Thema bei der Entwicklung des Bildungscampus Rödelheim anzugehen. Dieser Standort eignet sich durch die Nähe zu gleich mehreren Rechenzentren in der Eschborner Landstraße für eine exemplarische Implementierung dieser Form von Wärmeversorgung. Die Abwärme von Rechenzentren ist enorm und beeinflusst das Mikroklima in der Umgebung negativ. Hier verweist der Ortsbeirat auf die Aussagen in der Vorlage M 44: "Dezentral angesiedelte, kleinere Rechenzentren können besser für eine lokale Abwärmenutzung genutzt werden. Hier bietet sich besonders auch die Kombination mit Neubaugebieten an, bei denen technische Probleme bei der Wärmenutzung (Flächenheizsysteme für niedrige Vorlauftemperaturen), schon im Planungsstadium berücksichtigt werden können." Die Stellungnahme ST 1876 verweist einschränkend auf bestehende Hindernisse ("diverse Faktoren") und mangelnde Effizienz. Seitdem hat sich die gesetzliche Grundlage geändert: Seit 2023 gilt das EnEfG (EnergieEffizienzGesetz)Abwärmegesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/EnEfG.pdf), worin eine Verpflichtung von Rechenzentren enthalten ist, Abwärme nutzbar zu machen für Gebäude in der Umgebung. Bei der Besprechung im Stadtplanungsamt 2025 wurde vonseiten des Ortsbeirats auf den beginnenden Planungsprozess hingewiesen. Kann die Abwärme von Rechenzentren effizient genutzt werden, hat das viele positive Effekte. Deshalb verweist der Ortsbeirat auf die grundsätzlich positive Reaktion des Magistrats in der Stellungnahme ST 1876, in der einleitend der Vorschlag des Ortsbeirats begrüßt wird und von Gesprächen mit einem der Rechenzentrumsbetreiber gesprochen wird. Der Ortsbeirat begrüßt es, wenn der aktuelle Sachstand zur Kenntnis gebracht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2161 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1876
Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Nieder-Erlenbach!
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7934 entstanden aus Vorlage: OF 224/13 vom 03.01.2026 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Nieder-Erlenbach! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten Grünen Zimmer verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wendradius des Lkw/Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer in Nieder-Erlenbach ab. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen; - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen im Ortskern; - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf"; - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Begründung: Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in Nieder-Erlenbach erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung auf den Stadtteil. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein
Verwahrlostes Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße entmüllen
Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1360 entstanden aus Vorlage: OF 589/4 vom 18.12.2025 Betreff: Verwahrlostes Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße entmüllen An der Südostecke der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße befindet sich ein derzeit unbebautes Grundstück, das verwahrlost ist und zunehmend vermüllt. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, im Benehmen mit den Eigentümern, diesen Zustand dauerhaft zu verbessern? Begründung: Das genannte Grundstück ist einem schlechten Zustand mit den bekannten Folgen für die Umgebung - Müllansammlung, Geruchsbelästigung, Rattenbefall etc. - auf die der Ortsbeirat durch Anwohnende inzwischen mehrfach hingewiesen wurde. Die Verhältnisse sollten dauerhaft verbessert werden. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
Vor Baumassaker im Europagarten Fragen klären
Anfrage vom 18.01.2026, A 388 Betreff: Vor Baumassaker im Europagarten Fragen klären Ich frage ich den Magistrat dringlich: 1. Wie lauten die Inhalte des im Gerichtsverfahren geschlossenen Vergleichs? 2. Wie lautet der Inhalt der Gutachten, die eine 9 Millionen Sanierung rechtfertigen? 3. Wie lautet der Inhalt der Gutachten zu dem Ist-Zustand? Welche Gutachten existieren in der Sache insgesamt und wie lautet der Inhalt? 4. Gibt es Gutachten zu dem Zustand der Bäume? Die Bäume auf www.anlage4.de/eugarten.pdf sehen besser aus als viele andere in der Stadt, ist eine Erhalt nicht sinnvoll, bis neue angewachsen sind und bewiesen ist, dass die neuen wirklich besser wachsen, als die bisherigen? 6. Wie lange bleiben welche Teile des Europagarten für die Bevölkerung gesperrt im ersten und zweiten Bauabschnitt? 7. Hat die Stadt die Auswirkungen auf die Gastronomie bedacht, die weiter zugänglich bleiben muss, aber möglichweise unter der Baustelle leidet und pleite geht und die Bevölkerung darunter leidet? 8. Welche Baumnummern haben die 66 Bäume, die gefällt werden und die 7 die versetzt werden sollen? Wie wird sicher gestellt, dass nicht die falschen Bäume gefällt werden, wenn die Baumnummern nicht kommuniziert werden? 9. Im letzten Umweltausschuss kam heraus, dass mit dem 2. Bauabschnitt fast alle der restlichen ca. 300 Bäume auch noch gefällt werden sollen. Ist das korrekt? 9. Was halten Sie von der Idee: , es werden keine Bäume gefällt, aber ca. 300 neue Bäume zusätzlich gepflanzt, an neuen Standorten im Park. Der Boden wird punktuell bearbeitet/ausgetauscht, nur da wo ein neuer Baum hinkommt. Alte Bäume werden nicht gefällt sondern dienen als Schattenspender. Bei alten Bäumen wird eine minimale Bodensanierung versucht, wohl gemerkt bei Erhalt des Baumes! (Strohballen, Mulchen, Permakultur, effektive Microrganismen) 10. Was halten Sie von der Idee, statt nur einem Mini Wald, mehrere anzulegen, der Boden wird lokal um die Tiefe von einem Meter erneuert, ggf. vorhandener tieferliegender Schutt entfernt. Hier können die örtlichen Initiativen und Schulen, wie in der Vergangenheit, mit anpacken. Der Park bleibt weitestgehend weiter nutzbar. 13. Wie wird sicher gestellt, dass bei der 9 Millionen teuren Sanierung, nicht die gleichen Fehler gemacht werden, wie bisher und es am Ende keine Verbesserung gibt? 14. Gibt es einer Idee, wie mit der jetzige Staunässe umgegangen wird? Wie zum Beispiel mit geeigneter Bepflanzung oder Abwassergräben, ohne alle Bäume zu fällen? 15. Wie wird sicher gestellt, dass mit den Ausgaben von 9 Millionen, nicht Firmen beauftragt werden, nur um diese zu zu bevorteilen (Stichwort. Sippenwirtschaft/Vetternwirtschaft) 16. Wurde das Areal in der Vergangenheit bewässert? Vertrocknete Rasenflächen sind im Sommer normal. Wurden die Bäume jemals bewässert? Begründung: Aktuelle Fotos: www.anlage4.de/eugarten.pdf Wenn die nächsten 5 Jahre so werden, wie die letzten 5 (ausgenommen 2024) dann haben auch neue Bäume und Wiesen keine Chance, weil die Trockenheit und Hitze kein Wachstum möglich macht. Sprich, die alten Bäume hätten dann sogar eine größere Überlebenschance und Nutzen, als alles Neue. Das war bei den Silberlinden (Bauvorhaben Four) vor auch so, die leider sinnlos gefällt wurden. Abwarten ist die bessere Strategie. Bäume auch in einem schlechteren Zustand zu erhalten bringt Vorteile, wie Schatten und nicht zu vergessen sind "Totbäume" für die Biodiversität besonders wertvoll. Das wissen scheint nicht angekommen zu sein bei den Stadtplanern. Zusätzliche Baumstandorte schaffen, aber die alten Bäume erhalten, ist eine sehr gute Strategie. In 20 Jahren kann man dann vergleichen, ob die neuen Bäume wirklich besser gewachsen sind. Infos: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/frankfurt-europagarten-wird-bis -2029-saniert-110036703.html Beim Paul Arnsberg Platz hat man leider auch den alten Baumbestand entfernt. (2. mal im Schwarzbuch der Steuerzahler) Diese Baummassaker müssen aufhören. Ob die neuen Bäume besser wachsen, ist leider nur Theorie und Wunschdenken. Eitelkeiten und übermäßiges ästhetisches Empfinden haben in einer modernen Stadtplanung nichts zu verloren, mal eben ein neues Betriebssystem aufsetzen, also mal eben alles platt und neu machen ist ein Vorgehen aus dem Computerbereich, in der Natur leider nicht sinnvoll, denn hier baut alles Neues auf Altem auf. Perfektion, welche nicht mal garantiert werden kann, der völlig falsche Weg. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.12.2025, M 216 Antrag vom 28.01.2026, NR 1511 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse:
Realisierung der Landstromversorgung für Mainschiffe
Bericht des Magistrats vom 16.01.2026, B 23 Betreff: Realisierung der Landstromversorgung für Mainschiffe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6605 - NR 1322/25 CDU - Zwischenbericht: Die Weiterentwicklung der Landstromversorgung am nördlichen Mainufer ist ein zentraler Beitrag zu einer modernen, klimafreundlichen und leistungsfähigen Hafeninfrastruktur in Frankfurt am Main. Im Rahmen der Projektbearbeitung wurde geprüft, inwieweit eine oberirdische Bauweise der Landstromversorgung technische und wirtschaftliche Vorteile bietet. Die Abstimmungen mit den beteiligten Ämtern und Dezernaten bestätigten, dass eine oberirdische Umsetzung sowohl eine schnellere Realisierung als auch eine kosteneffizientere Bauausführung ermöglicht. Auf dieser Grundlage wurde ein stufenweises Vorgehen entwickelt. Zunächst sollen die drei westlich gelegenen Liegeplätze mit oberirdischen Anschlussterminals ausgestattet werden. Die Stromversorgung erfolgt über eine neue, ebenfalls oberirdische Umspannanlage am Mainufer. Die Gesamtplanung liegt weiterhin bei der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt. Das Vorhaben soll sich möglichst schonend in die denkmalgeschützten Anlagen sowie in die Grünflächen integrieren. Die Planung berücksichtigt eine vollständige Anpassung an die oberirdische Umsetzung: die neue Lage der Umspannanlage, die erforderliche bauliche Ausgestaltung einschließlich Lüftungskonzept sowie den Anschluss an das Leitungsnetz der NRM Netzdienste Rhein-Main. Die hierfür notwendigen Abstimmungen erfolgen fortlaufend mit NRM, Denkmalamt, Stadtplanung, Grünflächenamt und Unterer Naturschutzbehörde. Nach Abschluss der Planungsarbeiten folgt das Baugenehmigungsverfahren. Ziel ist eine effiziente, umweltverträgliche und zukunftsfähige Landstromversorgung am nördlichen Mainufer. Anfang 2026 soll ein belastbarer, abgestimmter und umsetzungsreifer Zeitplan vorgelegt werden, sodass die Arbeiten zügig beginnen können und die Landstromversorgung langfristig effizient, stadtplanerisch integriert, klimafreundlich und bedarfsgerecht bereitgestellt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1322 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 21.01.2026
Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten!
Bericht des Magistrats vom 16.01.2026, B 22 Betreff: Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6410 - OA 105/21 OBR 1, B 419/24 - Zwischenbericht: Die Weiterentwicklung der Landstromversorgung am nördlichen Mainufer ist ein zentraler Beitrag zu einer modernen, klimafreundlichen und leistungsfähigen Hafeninfrastruktur in Frankfurt am Main. Im Rahmen der Projektbearbeitung wurde geprüft, inwieweit eine oberirdische Bauweise der Landstromversorgung technische und wirtschaftliche Vorteile bietet. Die Abstimmungen mit den beteiligten Ämtern und Dezernaten bestätigten, dass eine oberirdische Umsetzung sowohl eine schnellere Realisierung als auch eine kosteneffizientere Bauausführung ermöglicht. Auf dieser Grundlage wurde ein stufenweises Vorgehen entwickelt. Zunächst sollen die drei westlich gelegenen Liegeplätze mit oberirdischen Anschlussterminals ausgestattet werden. Die Stromversorgung erfolgt über eine neue, ebenfalls oberirdische Umspannanlage am Mainufer. Die Gesamtplanung liegt weiterhin bei der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt. Das Vorhaben soll sich möglichst schonend in die denkmalgeschützten Anlagen sowie in die Grünflächen integrieren. Die Planung berücksichtigt eine vollständige Anpassung an die oberirdische Umsetzung: die neue Lage der Umspannanlage, die erforderliche bauliche Ausgestaltung einschließlich Lüftungskonzept sowie den Anschluss an das Leitungsnetz der NRM Netzdienste Rhein-Main. Die hierfür notwendigen Abstimmungen erfolgen fortlaufend mit NRM, Denkmalamt, Stadtplanung, Grünflächenamt und Unterer Naturschutzbehörde. Nach Abschluss der Planungsarbeiten folgt das Baugenehmigungsverfahren. Ziel ist eine effiziente, umweltverträgliche und zukunftsfähige Landstromversorgung am nördlichen Mainufer. Anfang 2026 soll ein belastbarer, abgestimmter und umsetzungsreifer Zeitplan vorgelegt werden, sodass die Arbeiten zügig beginnen können und die Landstromversorgung langfristig effizient, stadtplanerisch integriert, klimafreundlich und bedarfsgerecht bereitgestellt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.11.2021, OA 105 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 419 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 21.01.2026
Neue Windkraftanlagen im Frankfurter Norden
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7914 entstanden aus Vorlage: OF 1205/10 vom 14.12.2025 Betreff: Neue Windkraftanlagen im Frankfurter Norden Im Frankfurter Norden erstellt die Mainova AG einen Windpark mit vier Windrädern, welche auch durch die Frankfurter Bürgerenergiegenossenschaft eG (FraBeG) finanziert wird. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1) auf welche Weise die Bürgerschaft und das Gewerbe im Ortsbezirk 10 profitieren in Bezug auf (a) das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG); (b) Anteile an der FraBeG; 2) ob ein neuer Windkraft-Ökotarif geplant ist. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, eine gemeinsame Informationsveranstaltung mit dem Klimareferat, der Mainova AG und der FraBeG für alle partizipierenden Ortsteile durchzuführen. Begründung: Eine Windkraftanlage mit Bürgerbeteiligung in unmittelbarer Nähe zum Ortsbezirk ist eine einmalige Chance, den Menschen und dem Gewerbe im Ortsbezirk 10 günstigeren Strom anzubieten. Durch die unmittelbare Nähe zum Windpark könnte die Bevölkerung und das Gewerbe profitieren, beispielsweise mit einer bevorzugten Vergabe der Bürgerbeteiligungsanteile der FraBeG an Privatpersonen und Gewerbe im Ortsbezirk 10. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Dieselaggregate in Rechenzentren
Auskunftsersuchen vom 13.01.2026, V 1355 entstanden aus Vorlage: OF 1418/6 vom 14.11.2025 Betreff: Dieselaggregate in Rechenzentren Im Frankfurter Westen haben viele Dienstleister mit Rechenzentren ihren Sitz. Die Rechenzentren haben zur Sicherung ihrer Daten große Notstromdieselaggregate eingebaut. Diese müssen regelmäßig auf ihre Funktion geprüft werden. Beim Verbrennen von Dieselkraftstoff wird bekanntlich das Klimagas CO2 emittiert. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Aggregate mit welcher Leistung sind in Betrieb? 2. Was soll in der nächsten Zeit hinzukommen? 3. Auf wie viele Betriebsstunden kommen die Aggregate durchschnittlich im Jahr? 4. Wie viele Tonnen an Kohlendioxid werden damit emittiert? 5. Was wird als Ausgleich für die Belastung der Umwelt getan? Begründung: Da die Stadt Frankfurt einer der weltweit größten Internetknoten ist und der Ausbau immer weiter voranschreitet, ist es an der Zeit, auch diese Emissionen im Auge zu haben und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um den Ausstoß zu begrenzen oder mindestens Ersatzleistungen zu ergreifen, wie z. B. Aufforstung etc. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Nachhaltigkeitsstrategie muss Netto-Null beinhalten
Antrag vom 12.01.2026, NR 1497 Betreff: Nachhaltigkeitsstrategie muss Netto-Null beinhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 180/25 wird zurückgestellt, bis folgende Anregung eingepflegt ist. Das Ziel Netto Null Neuversiegelung muss in die Nachhaltigkeitsstrategie eingepflegt werden. Ein Konkreter Zeitplan muss enthalten sein, wie dieses schlimmste aller Umweltverbrechen (Flächenfraß) gestoppt werden kann. Begründung: Die Statistik zeigt, Frankfurt wurde wieder Versiegelungsmeister, hat aber keiner gemerkt. https://statistikportal.frankfurt.de/statistik_aktuell/2025/FSA_2025_11.html Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 180 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 14.01.2026
Förderprogramm „Klimabonus“ - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichten
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7880 entstanden aus Vorlage: OF 817/11 vom 13.12.2025 Betreff: Förderprogramm "Klimabonus" - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichten Der Magistrat wird gebeten, innerhalb des Förderprogramms "Klimabonus" die Budgets der förderwürdigen Einzelmaßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele so umzuverteilen, dass die Förderung aufgrund fehlender Budgets unterjährig nicht ausgesetzt werden muss. Begründung: Die Stadt Frankfurt nimmt 21 Millionen Euro in die Hand, um klimafördernde Projekte ihrer Einwohner und Unternehmen finanziell zu unterstützen. Die Mittel für den Fördergegenstand der Mini-PV-Anlagen sind jedoch bereits seit 03.06.2025 ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist für diese somit nicht weiter möglich. Die anderen Fördergegenstände sind davon nicht betroffen. Gerade die Mini-PV-Anlage ist von allen förderwürdigen Maßnahmen die Maßnahme, welche den niedrigschwelligsten Einstieg für Anwohner bietet, sich am Klimaschutz zu beteiligen, CO2 einzusparen und auf klimatische Veränderungen zu reagieren. Daher sollte es Ziel sein, diese Fördermaßnahme ganzjährig aufrechtzuerhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Artenschutz in Frankfurt - kein Grünschnitt im Dezember, kein Einsatz von Laubbläsern im Bereich des Grüngürtels im Ortsbezirk 11/stadtweit!
Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1349 entstanden aus Vorlage: OF 816/11 vom 13.12.2025 Betreff: Artenschutz in Frankfurt - kein Grünschnitt im Dezember, kein Einsatz von Laubbläsern im Bereich des Grüngürtels im Ortsbezirk 11/stadtweit! Vorgang: OM 6603/20 OBR 12; ST 38/21; OM 1376/22 OBR 1; ST 915/22; OM 4972/24 OBR 1; ST 615/24; OM 5381/24 OBR 10; ST 1401/24; OM 5843/24 OBR 1; ST 1966/24 Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, wieso - noch Mitte Dezember unterhalb der Helmut-Sittler-Promenade die Wiese bis auf den Wurzelballen zurückgeschnitten wird; - trotz der Aussage des Magistrats, Laubbläser nur in Bereichen des Publikumsverkehrs einzusetzen, diese noch immer im Bereich des Grüngürtels eingesetzt werden; - das Grünflächenamt die beauftragten Firmen hinsichtlich ihrem Geräteeinsatz und der Qualifikation der beauftragten Arbeiter nicht kontrolliert. (Quelle: eigene Fotos) Begründung: Immer wieder müssen Anwohner in Fechenheim feststellen, dass Wiesen im Grüngürtel brutal zurückgeschnitten werden und der Einsatz von massiven, benzinbetriebenen Laubbläsern, auch in Zeiten des Artenschutzes, immer noch Realität im Flussnahen Uferbereich sind. Das fehlende Grün ist jedoch die Nahrungsgrundlage von Wildenten, das fehlende Laub die Überwinterungsgrundlage von Insekten. Aus mehreren Ortsbeiräten wurden diesbezüglich schon Anfragen an den Magistrat gestellt. Laut Magistrat sollte der Einsatz von Laubbläsern im Stadtgebiet reduziert und nur in publikumssensiblen Bereichen angewendet werden. Diese Aussage lässt sich leider nicht verifizieren. Vielmehr sieht es so aus, dass die beauftragten Firmen entweder davon keine Kenntnis haben oder aufgrund fehlender Kontrollen sich nicht an die Vorgaben halten. Dies gilt es auf jeden Fall abzustellen, soll dem Artenschutz in Frankfurt Rechnung getragen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6603 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 38 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1376 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 915 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4972 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 615 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5381 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1401 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5843 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1966
SevesoIIISchutzzone: Folgen für Fechenheim
Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1350 entstanden aus Vorlage: OF 818/11 vom 13.12.2025 Betreff: Seveso-III-Schutzzone: Folgen für Fechenheim Die Allessa GmbH, ein Betrieb der chemischen Industrie nahe der Wohnbebauung des Stadtteil Fechenheims, unterliegt den Bestimmungen der sogenannten Seveso-III-Richtlinien, die in Deutschland durch die sogenannte Störfall-Verordnung (12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz) umgesetzt werden. Schutzzonen, Planungszonen mit Restriktionen, Bereiche mit Sicherheitsabstandsregeln sind geregelt und im Geoportal Frankfurt dargestellt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, für den Stadtteil Fechenheim detailliert darzustellen, welche Einschränkungen sich aus der Seveso-III-Richtlinie und den entsprechenden Vorgaben der sogenannten Störfall-Verordnung ergeben. Insbesondere ist Folgendes darzulegen: 1. Welche konkreten Einschränkungen bestehen für bestehende und geplante Wohngebiete im Schutzbereich südlich der Hanauer Landstraße bis zur Pfortenstraße? 2. Sind (neue) öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Beratungsstellen oder Versammlungsräume mit regelmäßig mehr als 100 Personen im Schutzbereich zulässig? 3. Welche Vorgaben gelten für öffentliche Flächen wie Plätze, Sportanlagen, Grünflächen oder Begegnungsbereiche, die von der Stadt als Grünzug entwickelt werden sollen? 4. Wurde die Planung des Grünzugs zwischen Ferdinand-Porsche-Straße und westlichem Stadtteil Fechenheim (ehemalige Trasse B448) mit den Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie abgeglichen und welche Ergebnisse liegen vor? 5. Welche Einschränkungen bestehen für die Ansiedlung von Rechenzentren im Umfeld von Seveso-III-Betrieben und welche Abstände gelten als "angemessen"? 6. Welche aktuellen Unfall- und Bevölkerungsdaten liegen für das betroffene Gebiet vor, um die Schutzbedarfe zu bewerten? 7. Welche Abstimmungen bestehen zwischen Stadt Frankfurt und dem Land Hessen zur Umsetzung der Seveso-III-Vorgaben in Fechenheim? Begründung: Im Stadtteil Fechenheim liegt ein nach Seveso-III-Richtlinie genehmigter Betrieb, dessen Schutzbereich sich südlich über das bewohnte Gebiet bis etwa zur Pfortenstraße erstreckt. Damit betrifft die Schutzzone einen erheblichen Teil des Kernbereichs Fechenheims. Nach den Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie und der sogenannten Störfall-Verordnung sind in solchen Schutzbereichen bestimmte Nutzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen. Dazu gehören insbesondere Einrichtungen, in denen sich regelmäßig viele Menschen aufhalten (Richtwert: mehr als 100 Personen täglich) sowie neue Wohnnutzungen oder Verdichtungen, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Für die Bürger:innen und die Entwicklung des Stadtteils ist es von zentraler Bedeutung, dass die Stadt Frankfurt transparent darlegt, welche Einschränkungen konkret gelten. Nur so kann verhindert werden, dass Planungen für neue Kitas, Schulen oder Beratungsstellen im Schutzbereich ins Leere laufen. Der Ortsbeirat erwartet daher eine klare und belastbare Stellungnahme des Magistrats, die die rechtlichen und praktischen Folgen für Fechenheim offenlegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 89 Betreff: Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026 Zu Frage 1 Wie auch in den vergangenen Jahren werden in der Silvesternacht 2025/2026 ausreichend Polizei- und Rettungskräfte an den neuralgischen Plätzen wie der Zeil, dem Mainufer und im weiteren Innenstadtbereich vor Ort sein, um die größtmögliche Sicherheit für die Einwohner*innen Frankfurts und seiner Besucher*innen sicherzustellen. Darüber hinaus wird es, wie beim Jahreswechsel 2024/2025 eine Böllerverbotszone im Bereich der Zeil und des Eisernen Stegs geben. Es war in den vergangenen Jahren immer wieder zu Beschwerden von Bürger*innen gekommen, die sich über die Feinstaubbelastung, den Lärm, die Beeinträchtigung von älteren und eingeschränkten Menschen und Tieren aber auch über Unmengen von Müll an Silvester beklagten. Tatsächlich bewirkt das jährliche flächige, private Silvesterfeuerwerk in Frankfurt am Main immer eine hohe Belastung durch Feinstaub. Die Schadstoff-Konzentration erreicht dann zwischen 0 und 1 Uhr ihren Höhepunkt. In der Regel normalisieren sich die Werte erst wieder am Vormittag des 1. Januars. Die damit einhergehende Luftverschmutzung und Lärmbelastung können die Gesundheit daher zusätzlich belasten. Eine immissionsschutzrechtliche Grundlage zum Abstellen des Feuerwerks gibt es jedoch nicht, da die Grenzwerte für Feinstaub in Frankfurt am Main seit 2012 sicher eingehalten werden. Der Schwellengrenzwert in Höhe von 50 µg/m³ im Tagesmittel darf an 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. Durch das Böllerverbot sollen aber auch Polizist*innen, Ordnungs- und Rettungskräfte besser geschützt werden. Gegen sie waren in den vergangenen Jahren - nicht nur in Frankfurt - Böller abgeschossen worden. Verletzungen und Sachschäden waren die Folge. Das neue Konzept war deshalb in Abstimmung mit der Polizei entstanden. Zu Frage 2 Es ist leider in der Praxis nicht möglich, sämtliche in der 1. SprengV aufgeführten Gebäude prophylaktisch zu schützen. Hierzu wären flächendeckenden Kontrollen im gesamten Stadtbereich nötig. Die Bevölkerung wird daher gebeten, im jeweiligen Einzelfall, sollten Verstöße festgestellt werden, das zuständige Polizeirevier zu informieren. Zu Frage 3 Selbstverständlich steht der Magistrat in regelmäßigem Austausch mit anderen Großstädten, so auch mit Köln und Stuttgart. Zuletzt war in Stuttgart noch nicht klar, ob es in diesem Jahr erneut ein Böllerverbot in bisherigem Ausmaß geben wird. Das bisherige Verbot hing mit einer Veranstaltung zusammen, deren Fortführung zuletzt infrage stand. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1294
Verbesserung der Beleuchtung des Fahrradweges zwischen der Sportanlage Mainwasen und der Sportanlage Gerbermühle
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 126 Betreff: Verbesserung der Beleuchtung des Fahrradweges zwischen der Sportanlage Mainwasen und der Sportanlage Gerbermühle Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die vom Ortsbeirat angesprochene Beleuchtungsanlage wurde entsprechend der zum Errichtungszeitraum gültigen Norm errichtet. Die Wegeverbindung liegt in einem Landschaftsschutzgebiet der Zonen I und II. Die Untere Naturschutzbehörde hat daher gefordert, die Beleuchtungsstärke so auszulegen, dass diese den Anforderungen zum Schutz von Flora und Fauna entspricht. Eine Erweiterung der Anlage stünde dem entgegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7415
Photovoltaikanlage über dem Parkplatz der Sportanlage in der Riedhalsstraße
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 80 Betreff: Photovoltaikanlage über dem Parkplatz der Sportanlage in der Riedhalsstraße Vorläufige Stellungnahme: Eine Installation einer PV-Anlage auf dem Parkplatz an der Sportanlage in der Riedhalsstraße ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie ist im Sinne der Energiewende und ein Schritt in Richtung Treibhausgasneutralität. Zusätzlich bietet der Schatten einer PV-Anlage parkenden Autos und Fahrrädern in den warmen Monaten Schutz vor Hitze. Im Hessischen Solarkataster zeigt die Berechnung bei einer groben Einzeichnung, dass auf dem Parkplatz ungefähr eine jährliche Globalstrahlung von 1060 kWh/m² ankommt. Dieser Wert ist durchschnittlich bis gut. Ein wirtschaftlicher Bau und Betrieb ist demnach möglich, jedoch ist eine eingehendere Betrachtung notwendig. Bislang können noch keine Aussagen zur prinzipiellen baulichen Eignung der Liegenschaft und der Kosten der PV-Überdachungen gemacht werden. Die Liegenschaft befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. Der Magistrat prüft eine Realisierung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7698
Begrünung des Vorplatzes REWE-City in Praunheim
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 90 Betreff: Begrünung des Vorplatzes REWE-City in Praunheim Der Magistrat begrüßt die Anregung, Teile des Vorplatzes des REWE-City an der Ludwig-Landmann-Straße 81 zu begrünen, insbesondere auch um das Mikroklima im direkten Umfeld zu verbessern. Da sich die Fläche in Privatbesitz befindet, bietet sich für eine Realisierung durch den Eigentümer das städtische Förderprogramm Klimabonus an. Gefördert werden unter anderem Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen sowie Regenwasserspeicher und Trinkbrunnen. Weitere Informationen unter Klimabonus | Stadt Frankfurt am Main. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7521
Maßnahmen zur Eindämmung der Waschbärpopulation in der Gemarkung Kalbach sowie Aufklärungsinitiative zu Gesundheits und Artenschutzrisiken
Antrag vom 08.01.2026, OF 661/12 Betreff: Maßnahmen zur Eindämmung der Waschbärpopulation in der Gemarkung Kalbach sowie Aufklärungsinitiative zu Gesundheits- und Artenschutzrisiken Der Ortsbeirat Kalbach-Riedberg möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, 1. zu prüfen, wie die Jägerinnen und Jäger in den Jagdrevieren der Gemarkung Kalbach bei der Eindämmung der Waschbärpopulation konkret unterstützt werden können. Dies umfasst insbesondere organisatorische, finanzielle und logistische Unterstützungsmaßnahmen, die eine effektive und nachhaltige Bestandsreduktion ermöglichen. 2. die wichtige Arbeit der Jägerinnen und Jäger im Bereich Artenschutz, Wildtierregulierung und Gefahrenabwehr ausdrücklich anzuerkennen und diese aktiv in städtische Maßnahmen zur Kontrolle invasiver Arten einzubeziehen. 3. gemeinsam mit Jagdpächtern, dem Umweltamt und dem Gesundheitsamt eine Informations- und Aufklärungskampagne zum Thema "Waschbär & Gesundheit" zu entwickeln und umzusetzen. Diese Kampagne soll insbesondere über folgende Punkte informieren: - Risiken des Waschbärspulwurms (Baylisascaris procyonis) - Hygienemaßnahmen für Haushalte, Gärten, Spielplätze und Kindertagesstätten - Verhalten bei Waschbärsichtungen - Bedeutung der Bejagung als Artenschutz- und Gesundheitsmaßnahme - Schutz heimischer Arten vor invasiven Prädatoren 4. zu prüfen, inwieweit die Stadt Frankfurt am Main die Anschaffung TÜV-geprüfter Fanggeräte finanziell unterstützen oder fördern kann, um eine nachhaltige und tierschutzgerechte Bestandsreduktion des Waschbären zu ermöglichen. Begründung: Die Goethe-Universität Frankfurt hat in einem aktuellen wissenschaftlichen Positionspapier deutlich herausgestellt, dass der Waschbär in Deutschland eine invasive Art ist, deren Population sich durch die zunehmende Urbanisierung stark ausbreitet. Die Tiere profitieren in besonderem Maße von Siedlungsstrukturen, Müllangeboten, Dachböden, Kompoststellen und Gärten. Auch in der Gemarkung Kalbach ist ein deutlicher Anstieg der Waschbäraktivität zu beobachten. Neben erheblichen ökologischen Schäden - insbesondere dem Rückgang heimischer Arten wie Singvögel, Amphibien und Bodenbrüter - weist die Universität auf ein ernstzunehmendes gesundheitliches Risiko für den Menschen hin: den Waschbärspulwurm (Baylisascaris procyonis). Dieser Parasit wird über den Kot der Tiere ausgeschieden und kann über Monate infektiös bleiben. Eine Infektion kann beim Menschen, insbesondere bei Kindern, schwere neurologische Schäden verursachen. Besonders gefährdet sind Spielplätze, Sandkästen, Dachböden, Gärten und Kompostanlagen, die von Waschbären häufig aufgesucht werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen zudem, dass eine nachhaltige Bestandsreduktion des Waschbären nahezu ausschließlich über die Fangjagd möglich ist. Die Fallenjagd ermöglicht eine kontinuierliche, tierschutzgerechte und effektive Entnahme - insbesondere in urbanen und halburbanen Räumen, in denen die klassische Bejagung nur eingeschränkt möglich ist. Damit die Fangjagd rechtssicher und tierschutzkonform durchgeführt werden kann, sind TÜV-geprüfte Fanggeräte erforderlich, deren Anschaffung jedoch mit erheblichen Kosten verbunden ist. Eine kommunale Unterstützung würde die Wirksamkeit der Maßnahmen deutlich erhöhen. Die Jägerinnen und Jäger leisten bereits heute einen unverzichtbaren Beitrag zum Artenschutz, zur Gefahrenabwehr und zur Eindämmung invasiver Arten. Eine stärkere Unterstützung durch den Magistrat ist daher sowohl aus Gründen des Natur- und Artenschutzes als auch der öffentlichen Gesundheit geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Verbot von Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main
Antrag vom 06.01.2026, OF 352/16 Betreff: Verbot von Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: OA 434/24 OBR 16 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. im gesamten Stadtgebiet Frankfurt am Main keine Feuerwerke zum Jahreswechsel oder besonderen Anlässen zu genehmigen 2. den Verkauf von Feuerwerkskörpern zu verbieten und bei Zuwiderhandlung unter Strafe zu setzen 3. stattdessen z. B. ein digitales Feuerwerk zu organisieren, welches die Stadt Frankfurt am Main angemessen repräsentiert Begründung: Alljährlich beginnt drei Tage vor Silvester der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Drei Tage die von manchen Mitbürgern schamlos ausgenutzt werden, um vorab Böller zum Knallen zu bringen oder Raketen in die Luft zu jagen. Vermüllte Straßen, Rettungskräfte am Limit und traumatisierte Tiere - Silvester eskaliert jedes Jahr aufs Neue. Das muss so nicht bleiben: In Frankreich ist privates Feuerwerk vielerorts auch zum Jahreswechsel verboten. Die Niederlande haben ab diesem Jahr ein allgemeines Böllerverbot erlassen. Es gibt viele gute Gründe für ein Böllerverbot. Angefangen bei der Feinstaubbelastung, über die zahlreichen Unfälle und/oder Brände, das Verletzungsrisiko, den Müll bis zur Panik bei Mensch und Tier (ob Haus- oder Wildtiere). Hinzu kommt die weiter um sich greifende Unsitte, Einsatzkräfte anzugreifen und die möglichen Retraumatisierungen von Kriegsflüchtlingen. Wie zwei Umfragen im Jahr 2023 ergaben, befürworten inzwischen sogar 60% der Befragten (70% der befragten Frauen, Männer jedoch unter 50%) ein Verbot von privatem Feuerwerk. Ärgerlich ist zudem, dass man auch weit vor dem erlaubten Datum (29. Dezember) Silvesterfeuerwerk erwerben kann und dieses weit vor dem 31. Dezember abgefeuert wird, was vor allem ängstliche Mitmenschen und Tiere stark und unnötig stresst. Den Umgang mit Feuerwerk regelt das sogenannte Sprengstoffgesetz, das Feuerwerkskörper in vier Kategorien (F1 bis F4) aufteilt. Das Silvesterfeuerwerk gehört hier zur Kategorie F2 und wird als Kleinfeuerwerk bezeichnet, für deren Verwendung man 18 Jahre alt sein muss. Gezündet werden darf das Feuerwerk nur in der Zeit vom 31. Dezember 18 Uhr bis zum 1. Januar 7 Uhr. Der Verkauf von F2 - Feuerwerk ist gemäß dem Sprengstoffgesetz nur an den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt und startet in der Regel am 29. Dezember. Da Silvester im Jahr 2023 auf einen Sonntag fiel, durfte zwar diesmal der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember starten, tatsächlich konnte man aber leider viel früher Böller im Handel erwerben. Weiterhin wird zunehmend festgestellt, dass Besitzer von SRS Waffen (mit und ohne kleinen Waffenschein) die Silvesternacht nutzen um wild zu "Ballern". Selbst wenn der kleine Waffenschein vorliegt. Berechtigt dieser nicht dazu, Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (wie z. B. Jahrmärkte, Messen, Sportveranstaltungen, sowie bei z. B. Konzert-, Kino- oder Diskotheken besuche) mit sich zu führen oder die Waffe gar in der Öffentlichkeit abzufeuern. Das sollte besser kontrolliert werden, um damit auch das verbotene Böllern bereits Tage vor Silvester besser zu unterbinden. Das Sprengstoffgesetz regelt auch, wo Pyrotechnik nicht gezündet werden darf und dass Gemeinden Verbotszonen benennen können. So ist in Frankfurt am Main bereits das böllern z.B. auf den Eisernen Steg sowie im Umkreis von 200 Metern um Kirchen, Krankenhäuser, Altenheime, den Zoo und von Fachwerkhäusern verboten. Verstöße gegen diese Bestimmungen können sogar mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro (bei selbst hergestellten oder nicht zertifizierten Sprengkörpern sogar bis 50.000 Euro) geahndet werden. Werden Sachen oder gar Menschen wissentlich gefährdet, sind sogar Freiheitsstrafen möglich. Dem Umweltbundesamt zufolge werden jährlich etwa 2.050 Tonnen Feinstaub durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, was in etwa ein Prozent des gesamten jährlich freigesetzten Feinstaubs entspricht. Teilweise werden am Neujahrstag an einzelnen Messstationen sogar Tagesgrenzwerte überschritten. Das Einatmen des Feinstaubs gefährdet die Gesundheit und kann zu Atemwegserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Problemen führen und konterkariert damit die aufwendigen Bemühungen zur Feinstaubreduktion in anderen Bereichen. Der Lärm der Zündkörper stellt eine große Belastung für traumatisierte Menschen und für die vielen Haustiere und die hinterlassenen Verpackungen und herabfallenden Raketen stellen eine enorme Menge Sondermüll dar. Medizinische wie auch der Sicherheit dienende Einsatzkräfte werden jedes Jahr durch Unfälle im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern unnötig gebunden und die zunehmende "Sitte" Rettungs- und Ordnungskräfte in der Silvesternacht mit Feuerwerkskörper zu beschießen muss verhindert werden. Deshalb fordern bereits Umweltorganisationen, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und viele Ärzte und Ärztinnen aufgrund der genannten Probleme schon länger ein Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel. Der individuelle Umgang mit Feuerwerkskörpern stellt prinzipiell ein potentielles Risiko für die Sicherheit der Stadt dar und beansprucht Feuerwehr und Rettungskräfte exorbitant. Um den Wunsch Vieler, mit einem Silvesterfeuerwerk das neue Jahr zu begrüßen, Genüge zu tun, könnte von der Stadt möglichst zentrale digitale Feuerwerke organisiert werden, welche die Stadt angemessen repräsentieren. Die Kosten hierfür sind sicher dadurch einzusparen, dass weniger Einsatzkräfte Dienst tun müssen, die Straßenreinigung keinen Sondereinsatz fahren muss. Die genannten Argumente, vor allem der rasante Klimawandel gebietet es, alle Faktoren, die die Feinstaubbelastung erhöhen, zu vermeiden. Ein Böllerverbot in Frankfurt könnte den Klimawandel ein wenig einbremsen und als Vorbild für andere Städte, ja ganz Deutschland dienen. Die Klimakrise schlägt den Menschen aufs Gemüt - viel stärker und viel direkter als bislang angenommen. In einem Gastbeitrag im Feuilleton der SZ beschreibt es Eckart von Hirschhausen so: "Kein Mensch kann sich seine eigene Außentemperatur kaufen - auch kein Privatversicherter. Seelische Gesundheit findet nicht im luftleeren Raum statt. Mindestens neun von zehn Menschen weltweit ziehen mit jedem Atemzug eine Menge Gift ein, maßgeblich aus fossiler Verbrennung. Dazu referierte Mazda Adli, Stressforscher und Professor für Psychiatrie an der Charité. Die Belastung mit Feinstaub verändere unsere Fähigkeit, mit Stress umzugehen, massiv. Der Mechanismus, wie sich buchstäblich Staub auf die Seele legt, wird auch immer klarer: Gerade die allerkleinsten Teilchen von Ruß, Reifenabrieb und dem anderen unsichtbaren Müll sind so winzig, dass die Partikel aus der Lunge direkt über die Zellwände ins Blut gelangen. Von dort sind diese Fremdkörper nur einen Herzschlag weg von allen anderen Organen und belagern so auch das Hirn. Dort lösen sie eine chronische Entzündung aus, die bei entsprechender Veranlagung psychische Erkrankungen und langfristig die Selbstzerstörung unserer Persönlichkeit beschleunigt, sprich die Demenz". Antragsteller: WBE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.01.2024, OA 434 Beratung im Ortsbeirat: 16
Vor Baumassaker im Europagarten Fragen klären
Antrag vom 06.01.2026, NR 1496 Betreff: Vor Baumassaker im Europagarten Fragen klären Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M216/25 wird zurück gestellt, bis folgende Fragen geklärt und Anregungen in die M216/25 eingepflegt sind 1. Diese folgenden Fragen sind unbedingt zu beantworten. (Auch wenn so getan wird, es habe eine öffentliche Beteiligung gegeben habe, so muss diese nichts mit den jetzige Planungen gemein haben. Bei der Günthersburgparkerweiterung sollen plötzlich 3 Gärten verschwinden, obwohl das niemals Gegenstand der Beteiligung war und vom Grünflächenamt gegen jede Vereinbarung plötzlich durchgedrückt werden soll. Das ist Betrug an der Bevölkerung. 2. Der Park bleibt weiter voll nutzbar für die Bevölkerung. Nicht schon wieder eine jahrelange Sperrung. Dies ist wichtiger als die ästhetische Befindlichkeit von leitenden Gärtnerinnen. Kleine Teilflächen werden erneuert, dann wieder frei gegeben für die Bevölkerung. 3. Welche Baumnummern haben die 66 Bäume, die vernichtet werden sollen? 4. Eine Karte soll erstellt werden, wo die angeblich geschädigten Bäume dargestellt dargestellt werden, die gefällt werden sollen, damit sich alle die Bäume ansehen können. 5. Ursprünglich sollten fast alle der ca. 350 Bäume gefällt werden. Sind die 66 nur der Anfang? Wenn ja, wie viele weitere Bäume stehen noch auf der Abschussliste? Wo befinden sich diese Bäume und welche Baumnummern haben diese? 6. Es werden im Europagarten keine Bäume gefällt, es sei denn sie sind eine Gefahr. 7. "Sieben Bestandsbäume in Randlage sind erhaltungswürdig und können voraussichtlich am Standort verbleiben oder werden in andere Grünanlagen versetzt." Welche Bäume sind das? (Baumnummern) Wieviel Bäume in Randlage werden insgesamt vernichtet"? (auf Karte darstellen) 8. Es werden ca. 300 Bäume zusätzlich gepflanzt, an neuen Standorten im Park. Der Boden wird lokal und partiell bearbeitet, nur da wo ein neuer Baum hinkommt. Alte Bäume werden nicht gefällt sondern dienen als Schattenspender. Bei alten Bäumen wird eine minimale Bodensanierung versucht, wohl gemerkt bei Erhalt des Baumes! Begründung: Wenn die nächsten 5 Jahre so werden, wie die letzten 5 (ausgenommen 2024) dann haben auch neue Bäume und Wiesen keine Chance, weil die Trockenheit und Hitze kein Wachstum möglich macht. Sprich, die alten Bäume hätten dann sogar eine größere Überlebenschance und Nutzen, als alles Neue, wenn die alten nur erhalten worden wären. Das war bei den Silberlinden (Bauvorhaben Four) vor auch so, die leider sinnlos gefällt wurden. Abwarten ist die bessere Strategie. Bäume auch in einem schlechteren Zustand zu erhalten bringt Vorteile, wie Schatten und nicht zu vergessen sind "Totbäume" für die Biodiversität besonders wertvoll. Das wissen scheint nicht angekommen zu sein bei den Stadtplanern. Zusätzliche Baumstandorte schaffen, aber die alten erhalten, ist eine sehr gute Strategie. In 20 Jahren kann man dann vergleichen, ob die neuen Bäume wirklich besser gewachsen sind. Infos: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/frankfurt-europagarten-wird-bis -2029-saniert-110036703.html Beim Paul Arnsberg Platz hat man leider auch den alten Baumbestand entfernt. Diese Baummassaker müssen aufhören. Ob die neuen Bäume besser wachsen, ist leider nur Theorie und Wunschdenken. Eitelkeiten und übermäßiges ästhetisches Empfinden haben in einer modernen Stadtplanung nichts zu verloren, mal eben ein neues Betriebssystem aufsetzen, also mal eben alles platt und neu machen ist ein Vorgehen aus dem Computerbereich, in der Natur leider nicht sinnvoll, denn hier baut alles Neues auf Altem auf. Perfektion, welche nicht mal garantiert werden kann, der völlig falsche Weg. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.12.2025, M 216 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.01.2026
16 Meter hoher Lärmschutz soll durch eine Lärmschutzwand ersetzt werden, die lediglich acht Meter hoch ist?
Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 56 Betreff: 16 Meter hoher Lärmschutz soll durch eine Lärmschutzwand ersetzt werden, die lediglich acht Meter hoch ist? Es ist zutreffend, dass die aktuell vorhandene Lärmschutzwand, die eine Höhe von ca. 15 m hat, durch ein Ersatzbauwerk ersetzt wird, welches im Werftbereich der Lufthansa Technik eine Höhe von rund 8 m haben wird. Andere Bereiche werden mit einer Höhe von rund 4 Metern ausgeführt, das westliche Ende der Lärmschutzwand (Einflussbereich Startbahn 18W) wird mit einer Höhe von rund 15 Metern realisiert. Hintergrund für die Errichtung der vorhandenen Lärmschutzwand ab den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts war der Schutz der Stadt Kelsterbach vor bodennahem Verkehrslärm, der im nördlichen Vorfeld des Frankfurter Flughafens entsteht. Zum Zeitpunkt der Errichtung der ersten Wandabschnitte der Lärmschutzwand war man davon ausgegangen, dass die nördlich des Vorfelds geplanten Gebäude quer zum Start- und Landebahnsystem ausgerichtet werden. Im Zuge der fortschreitenden Entwicklung des nördlichen Betriebsbereichs des Flughafens wurde dies jedoch nicht realisiert. Nahezu die gesamte Bebauung mit Terminalgebäuden, Bürogebäuden, Hallen und Parkhäusern erfolgte parallel zur Achse des Start- und Landebahnsystems und somit auch parallel zur Lärmschutzwand. Im Zuge der Planung für das Ersatzbauwerk wurden sowohl seitens der Fraport AG wie auch der Stadt Kelsterbach insgesamt zwei Gutachten von Lärmschutzsachverständigen beauftragt, die die Auswirkungen eines Ersatzes der vorhandenen Lärmschutzwand durch eine in weiten Teilen niedrigere, moderne Lärmschutzwand untersucht haben. Beide Gutachten kommen zu dem Schluss, dass durch das Ersatzbauwerk keine Verschlechterung bezüglich der Auswirkungen von bodennahem Verkehrslärm nördlich der Lärmschutzwand zu erwarten ist. Tatsächlich ist es so, dass die parallel zur Lärmschutzwand verlaufende Bebauung, die teilweise höher ist als das Bestandsbauwerk und näher am Rollbahnsystem steht, den bodennahen Verkehrslärm sehr effektiv abschirmt bzw. zurückhält. Auch für den Bereich des Werftvorfeldes der Lufthansa Technik bestätigen beide Gutachten, dass der entstehende bodennahe Verkehrslärm effektiv durch die mit einer Höhe von rund 8 Metern geplante Lärmschutzwand abgeschirmt werden kann. Somit gab es bezüglich der Höhe der neuen Lärmschutzwand umfangreiche Abstimmungen mit der betroffenen Stadt Kelsterbach. Das jetzt geplante Ersatzbauwerk ist das Ergebnis dieser Abstimmungen. Auf Grundlage der vorliegenden Gutachten ist eine Verschlechterung der Lärmsituation durch bodennahen Verkehrslärm nach Errichtung des Ersatzbauwerks nicht zu erwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1289
Bruchfeldplatz Niederrad: Bürgerwille respektieren - keine Abstriche bei der Umgestaltung
Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 59 Betreff: Bruchfeldplatz Niederrad: Bürgerwille respektieren - keine Abstriche bei der Umgestaltung Die Vorplanungsvorlage basiert auf einem Vorentwurf aus dem Jahr 2018, der grundsätzlich, wie in allen Projekten, im nächsten Schritt der Entwurfsplanung weiter konkretisiert und ausformuliert sowie den aktuellen Entwicklungen wie dem deutlichen Klimawandel angepasst wird. Hierzu zählen bspw. die Minimierung der Versiegelung, die Klimatoleranz der geplanten Baumarten und Pflanzungen, die nachhaltige Sicherung und der Schutz der Bestandsbäume, die Berücksichtigung der topografischen Verhältnisse hinsichtlich möglicher Starkregenereignisse, der nachhaltige Umgang mit den bestehenden Objekten, die Planung kühler, schattiger Aufenthaltsorte sowie die Anforderungen an Barrierefreiheit, Inklusion und eine nachhaltige Unterhaltung. Der Bürgerwille und die Ergebnisse der Kinder- und Jugendbefragung von Dezember 2023 sind dabei maßgeblich in die Planung eingeflossen. Um Planungssicherheit zu erhalten wurde die Weiterentwicklung zur Entwurfsplanung zudem in zwei intensiven Planergesprächen (September 2023 und Dezember 2024) mit allen Fraktionsvertretern des Ortsbeirates 5 abgestimmt. Der Ortsbeirat 5 kann gerne auf den Magistrat zur Beantwortung seiner weiteren Fragen zukommen. Zu 1. - Einrichtung einer Fläche für Stadtteilfeste und die mögliche Verlagerung des Wochenmarkts auf den Platz: Die im Rahmen der Beteiligungsveranstaltungen 2010 und 2011 zur künftigen Umgestaltung des Bruchfeldplatzes formulierten Wünsche nach einer Fläche für Stadtteilfeste sowie die Verlagerung des Wochenmarktes auf den Bruchfeldplatz wurden in der Überarbeitung des Vorplanungsentwurfes intensiv erörtert. Der bestehende samstägliche Wochenmarkt auf dem Vorplatz der Jakobuskirche bzw. südlichen Kniebisstraße wurde nach Aussagen der Marktbetriebe positiv angenommen. Da der Markt auch hier überwiegend mit Verkaufswägen mit einem Gewicht von ca. 1-2 t. betrieben wird, müssten die Oberflächen der im Vorplanungsentwurf vorgeschlagenen Flächen befestigt bzw. versiegelt sein, um die Fahrbewegungen der Verkaufswägen sowie die Standflächen zu bewältigen. Eine Versiegelung der im Vorplanungsentwurf ursprünglich vorgeschlagenen Flächen zur Bruchfeldstraße wird zum Schutz der Bestandsbäume und zur Vermeidung neuer versiegelter Oberflächen gem. dem städtischen Entsiegelungskonzept seitens des Dezernats X - Klima, Umwelt und Frauen als auch seitens des Dezernats III - Planen und Wohnen jetzt und auch zukünftig ausgeschlossen. Diese Entscheidung wurde im Planergespräch im August 2023 kommuniziert. Für Stadtteilfeste in Niederrad steht dagegen das bisher genutzte Gelände der ehemaligen Salzmannschule wie bisher zur Verfügung, da es sich herausgestellt hat, dass die Liegenschaft nicht mehr für den Neubau der KGS Süd Teil 2 benötigt wird. Zu 2 - Errichtung einer dauerhaft und barrierefrei zugänglichen öffentlichen Toilettenanlage: Die Errichtung einer dauerhaft und barrierefrei zugänglichen Toilettenanlage kann in das geplante Quartierscafé Bruchfeldplatz integriert werden. Diese Option konnte in der aktuellen Vorentwurfsplanung ermittelt werden. Die Neubaumaßnahme des Quartierscafés und Stadtteiltreffpunkts Bruchfeldplatz ist jedoch nicht Gegenstand der aktuellen Bau- und Finanzierungsvorlage zur Neugestaltung des Bruchfeldplatzes, sondern wird den Gremien in einer eigenen Bau- und Finanzierungsvorlage im 3. Quartal 2026 vorgestellt werden. Zu 3 - Realisierung der Boule-Bahn sowie der vorgesehenen Spielplatzgestaltung: Ein Rendering des Vorplanungsentwurfes simulierte 2018 ein offenes Boulespiel im Bereich der südwestlichen Platzfläche entlang der Bruchfeldstraße, jedoch nicht in einer festen Bouleanlage. Auch im jetzigen Entwurf ist das Boulespiel möglich - sowohl innerhalb der Lindenallee als auch auf allen anderen geeigneten, wassergebundenen Flächen. Die Spielraumplanung konnte im bisherigen Vorplanungsentwurf nur abstrakt dargestellt werden. In der Weiterentwicklung zum Entwurf basiert die jetzige Spielplatzgestaltung auf den Ergebnissen der im Dezember 2023 durchgeführten Befragung von Kindern und Jugendlichen. Diese Ergebnisse wurden anschließend detailliert mit den Fachämtern abgestimmt.- Neben der Berücksichtigung aller Altersstufen wurden inklusive Maßgaben als auch besondere Sicherheitsanforderungen sowie die späteren Unterhaltungsaspekte berücksichtigt. Zu 4 - Erhalt der offenen Gestaltung hin zur katholischen Kirche: In der Gestaltung des südwestlichen Platzbereiches gegenüber der St. Jakobuskirche stehen die Stabilisierung und der Schutz der großen Bestandsbäume im Vordergrund. Um die Vitalität der Bäume zu sichern werden die Baumstandorte durch eine tiefergehende Sanierung (Belüftung und Düngung) der Bodenbereiche sowie durch bodengleiche Baumbeete mit Stauden und Bodendeckern stabilisiert. Diese Lösung schützt die Wurzelräume vor Verdichtung und trägt gleichzeitig zur langfristigen Erhaltung des grünen Platzcharakters bei. Eine wassergebundene Deckschicht gilt als bis zu 80% versiegelt. Zu 5 - Einrichtung eines öffentlichen Wasserspenders: Die Einrichtung eines Trinkwasserspenders im direkten Umfeld des Quartierscafés ist wegen der Nähe zu den Trinkwasseranschlüssen grundsätzlich möglich. Dies wird im Rahmen der Neubauplanung des Quartierscafés in der Bau- und Finanzierungsvorlage im Herbst 2026 berücksichtigt werden. Zu 6 - Umgestaltung zu einem Ort für alle Generationen: Der Entwurf berücksichtigt im besonderen Maße die Bedürfnisse aller Generationen - von Eltern mit Kleinkindern, Kindern aller Altersstufen, Jugendlichen sowie Erwachsenen als auch Menschen im späteren Erwachsenenalter. Zu 7 - Vertragliche Verpflichtung des künftigen Betreibers, ein möglichst breites gastronomisches Angebot zu gewährleisten: Aufgrund des besonderen Wunsches des Stadtteils nach einem Quartierscafé an dieser Stelle ist ein Neubau geplant, der aus städtischen Mitteln des Programms "Schöneres Frankfurt" finanziert werden kann. Der Betrieb des Quartierscafés muss dabei dem übergeordneten Ziel eines offenen und gemeinnützigen Stadtteiltreffpunktes folgen. Die Ausschreibung und Vergabe an geeignete Pächter erfolgt nach der Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsvorlage für den Neubau des Quartierscafés anhand eines noch zu bestimmenden Kriterienkatalogs. Das Betriebskonzept ist weder Gegenstand der Bau- und Finanzierungsvorlage für die Neugestaltung des Bruchfeldplatzes noch Gegenstand für die Vorlage des Quartierscafés und Stadtteiltreffpunkts. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7605
Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) hier: Einstellung des Verfahrens
Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 1 Betreff: Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) hier: Einstellung des Verfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.05.2008, § 4034 (M 78) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) - ist einzustellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) wurde am 29.05.2008 gefasst. Mit dem Bebauungsplanverfahren sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung weiterer Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld geschaffen werden. Anlass hierfür war die Räumung ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB). Den Nutzern sollten gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2171 vom 05.07.2007 Ersatzgrundstücke in der Schwanheimer Gemarkung angeboten werden. Hierfür wurden insgesamt drei Bebauungsplanverfahren aufgestellt. Zwei dieser Bebauungspläne, Nr. 782 - Schwanheim, Am Schwanenhof (Freizeitgärten) und Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten), sind bereits rechtsverbindlich. Der dritte ist der Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten). Wie die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 782 und Nr. 786 liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 865 in der Landschaftsschutzgebietszone I des Landschaftsschutzgebiets "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", in der Freizeitgärten möglich sind. Im Nordwesten grenzt er unmittelbar an das Naturschutzgebiet und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) "Schwanheimer Düne" an. Eine aktuelle naturschutzfachliche und -rechtliche Bewertung des Gebiets im August 2021 durch die UNB ergab folgendes: - Das Schwanheimer Unterfeld und damit auch das Plangebiet haben eine wichtige Funktion als Pufferzone für das FFH-Gebiet "Schwanheimer Düne". Neben vereinzelt vorhandenen Freizeitgärten, die zum Teil landschaftsbildprägenden Baumbestand aufweisen, wird das Plangebiet von Ackerflächen und Streuobstbeständen geprägt. Letztere sind gemäß § 30 (2) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 13 (1) Nr. 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) gesetzlich geschützt. Ein Teil der Ackerflächen wird durch Schonung dort noch vorhandener alter Obstbäume weniger intensiv bewirtschaftet. - Die Ackerflächen im Schwanheimer Unterfeld zählen zu den artenreichsten im Frankfurter Stadtgebiet. Mit Realisierung weiterer Freizeitgärten im Plangebiet droht seine Funktion als Bestandteil der Pufferzone für das FFH-Gebiet "Schwanheimer Düne" verloren zu gehen. Es ist davon auszugehen, dass der Nutzungsdruck im Schwanheimer Unterfeld weiter zunehmen würde, mit bekannten Folgen wie Vermüllung, Lärm und parkenden Autos. Mit der Einzäunung neuer Freizeitgärten entständen zusätzliche Barrieren für Tiere. Die mögliche Ausbreitung nicht heimischer und ggf. invasiv wirkender Pflanzen aus den Freizeitgärten in das naturschutzrechtlich geschützte Gebiet hinein nähmen potentiell zu. Eine Realisierung neuer Freizeitgärten im Plangebiet steht zudem den aktuellen naturschutzfachlichen Zielen der Stadt Frankfurt am Main (vgl. Bericht des Magistrats B 346 vom 01.10.2021 zum Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main (ABSK)) entgegen. Den Nutzern ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld wurden Ersatzgrundstücke angeboten. Nach Aussage der UNB sind diese Vorgänge seit Jahren abgeschlossen, so dass kein Bedarf an Ersatzgrundstücken mehr ersichtlich ist. Darüber hinaus stehen potentielle Ersatzflächen für Freizeitgärten in den Geltungsbereichen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 782 Schwanheim - Am Schwanenhof (Freizeitgärten) und Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten) zur Verfügung. Das Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss § 5001 der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024) bestätigt diese Einschätzung. Das KEK sieht grundsätzlich keine Erweiterung der Gesamtfläche an Freizeitgärten im Stadtgebiet vor und das Plangebiet zählt nicht zu den Bestandflächen an Freizeitgärten, deren planungsrechtliche Sicherung durch einen Bebauungsplan weiterhin geprüft werden soll. Zudem erkennt das KEK für Schwanheim kein Defizit an Kleingartenflächen, das durch weitere Freizeitgärten ausgeglichen werden könnte, da der aktuelle Bestand den ermittelten Bedarf um mehr als 5 ha überschreitet und sich damit eine ausreichende Versorgung des Stadtteils ergibt. Aufgrund der dargestellten geänderten naturschutzrechtlichen Beurteilung des Gebiets durch die UNB und der Tatsache, dass für weitere Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld kein Bedarf mehr besteht, ist nach heutigem Kenntnisstand die städtebauliche Begründung für das Planerfordernis nicht mehr aufrecht zu erhalten. Vor diesem Hintergrund wird das Verfahren eingestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.04.2008, M 78 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 07.01.2026
Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) hier: Einstellung des Verfahrens
Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 1 Betreff: Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) hier: Einstellung des Verfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.05.2008, § 4034 (M 78) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) - ist einzustellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) wurde am 29.05.2008 gefasst. Mit dem Bebauungsplanverfahren sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung weiterer Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld geschaffen werden. Anlass hierfür war die Räumung ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB). Den Nutzern sollten gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2171 vom 05.07.2007 Ersatzgrundstücke in der Schwanheimer Gemarkung angeboten werden. Hierfür wurden insgesamt drei Bebauungsplanverfahren aufgestellt. Zwei dieser Bebauungspläne, Nr. 782 - Schwanheim, Am Schwanenhof (Freizeitgärten) und Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten), sind bereits rechtsverbindlich. Der dritte ist der Bebauungsplan Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten). Wie die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 782 und Nr. 786 liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 865 in der Landschaftsschutzgebietszone I des Landschaftsschutzgebiets "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", in der Freizeitgärten möglich sind. Im Nordwesten grenzt er unmittelbar an das Naturschutzgebiet und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) "Schwanheimer Düne" an. Eine aktuelle naturschutzfachliche und -rechtliche Bewertung des Gebiets im August 2021 durch die UNB ergab folgendes: - Das Schwanheimer Unterfeld und damit auch das Plangebiet haben eine wichtige Funktion als Pufferzone für das FFH-Gebiet "Schwanheimer Düne". Neben vereinzelt vorhandenen Freizeitgärten, die zum Teil landschaftsbildprägenden Baumbestand aufweisen, wird das Plangebiet von Ackerflächen und Streuobstbeständen geprägt. Letztere sind gemäß § 30 (2) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 13 (1) Nr. 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) gesetzlich geschützt. Ein Teil der Ackerflächen wird durch Schonung dort noch vorhandener alter Obstbäume weniger intensiv bewirtschaftet. - Die Ackerflächen im Schwanheimer Unterfeld zählen zu den artenreichsten im Frankfurter Stadtgebiet. Mit Realisierung weiterer Freizeitgärten im Plangebiet droht seine Funktion als Bestandteil der Pufferzone für das FFH-Gebiet "Schwanheimer Düne" verloren zu gehen. Es ist davon auszugehen, dass der Nutzungsdruck im Schwanheimer Unterfeld weiter zunehmen würde, mit bekannten Folgen wie Vermüllung, Lärm und parkenden Autos. Mit der Einzäunung neuer Freizeitgärten entständen zusätzliche Barrieren für Tiere. Die mögliche Ausbreitung nicht heimischer und ggf. invasiv wirkender Pflanzen aus den Freizeitgärten in das naturschutzrechtlich geschützte Gebiet hinein nähmen potentiell zu. Eine Realisierung neuer Freizeitgärten im Plangebiet steht zudem den aktuellen naturschutzfachlichen Zielen der Stadt Frankfurt am Main (vgl. Bericht des Magistrats B 346 vom 01.10.2021 zum Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main (ABSK)) entgegen. Den Nutzern ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld wurden Ersatzgrundstücke angeboten. Nach Aussage der UNB sind diese Vorgänge seit Jahren abgeschlossen, so dass kein Bedarf an Ersatzgrundstücken mehr ersichtlich ist. Darüber hinaus stehen potentielle Ersatzflächen für Freizeitgärten in den Geltungsbereichen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 782 Schwanheim - Am Schwanenhof (Freizeitgärten) und Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten) zur Verfügung. Das Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss § 5001 der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024) bestätigt diese Einschätzung. Das KEK sieht grundsätzlich keine Erweiterung der Gesamtfläche an Freizeitgärten im Stadtgebiet vor und das Plangebiet zählt nicht zu den Bestandflächen an Freizeitgärten, deren planungsrechtliche Sicherung durch einen Bebauungsplan weiterhin geprüft werden soll. Zudem erkennt das KEK für Schwanheim kein Defizit an Kleingartenflächen, das durch weitere Freizeitgärten ausgeglichen werden könnte, da der aktuelle Bestand den ermittelten Bedarf um mehr als 5 ha überschreitet und sich damit eine ausreichende Versorgung des Stadtteils ergibt. Aufgrund der dargestellten geänderten naturschutzrechtlichen Beurteilung des Gebiets durch die UNB und der Tatsache, dass für weitere Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld kein Bedarf mehr besteht, ist nach heutigem Kenntnisstand die städtebauliche Begründung für das Planerfordernis nicht mehr aufrecht zu erhalten. Vor diesem Hintergrund wird das Verfahren eingestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.04.2008, M 78 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 07.01.2026
Miyawaki-Mini-Wäldchen zur Verbesserung des Mikroklimas
Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 9 Betreff: Miyawaki-Mini-Wäldchen zur Verbesserung des Mikroklimas Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2025, § 6879 - NR 659/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 332/25 - Die Miyawaki-Mini-Wäldchen leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt in Frankfurt am Main. Durch die Pflanzung heimischer Gehölze entstehen auf kleiner Fläche artenreiche, klimaresiliente Ökosysteme, die das Stadtklima verbessern und Lebensräume für zahlreiche Tierarten schaffen. Zugleich fördern die Projekte Umweltbildung und gemeinsames Engagement - ein weiterer Schritt hin zu einer grünen und zukunftsfähigen Stadt. Der Magistrat kann berichten, dass derzeit drei Standorte für sogenannte Miyawaki-Mini-Wäldchen in Frankfurt am Main in Umsetzung sind beziehungsweise bereits erfolgreich realisiert wurden. Das erste dieser Mini-Wäldchen wurde im Grünzug Gederner Straße vollständig angelegt und ist damit abgeschlossen. Ein weiteres Miyawaki-Mini-Wäldchen entsteht aktuell an der Bertramswiese im Ortsbezirk 9. Das Projekt wird gemeinsam mit der Bürgervereinigung Natürliche Bertramswiese e.V. umgesetzt. Die Pflanzung ist zusammen mit Schülerinnen und Schülern der benachbarten Heinrich-Seeliger-Schule für den 22. November geplant - ein Beispiel für gelebte Umweltbildung und bürgerschaftliches Engagement. Auch auf dem Walther-von-Cronberg-Platz wird derzeit ein Tiny Forest vorbereitet. Diese Maßnahme ist Teil eines Reallabor-Projekts, das in Kooperation mit der Main-Wäldchen-Initiative und der Senckenberg-Gesellschaft für Naturforschung umgesetzt wird. Neben der ökologischen Wirkung steht hier insbesondere der Bildungsaspekt im Mittelpunkt. Die Pflanzung ist für Ende 2025 vorgesehen. Darüber hinaus ist geplant, bei der Neuanlage des Gymnasiums Römerhof einen Tiny Forest in das Schulgelände zu integrieren. Ein weiterer Mini-Wald soll im Zuge der klimaangepassten Neugestaltung des Europagartens entstehen. Beide Projekte können aus baulichen Gründen jedoch erst ab 2027 realisiert werden. Die Ortsbeiräte bzw. auch Schulgemeinschaften wurden bei der Auswahl potenzieller Flächen eng eingebunden. Eine Liste geeigneter Standorte wurde erstellt und wird nun schrittweise amtsübergreifend geprüft und umgesetzt. Dabei werden insbesondere auch Schulgelände berücksichtigt, um die aktive Beteiligung von Schulgemeinschaften und Bildungseinrichtungen zu fördern. Die Pflanzungen erfolgen nach den städtischen Vorgaben für standortgerechte Begrünung. Im Rahmen der Miyawaki-Methode sind fachlich begründete Anpassungen möglich. An den Standorten Bertramswiese und Walther-von-Cronberg-Platz umfasst die Pflanzliste beispielhaft standorttypische Arten wie Feldahorn, Weißdorn, Linden, Ulmen, Eichen und Eschen sowie eine Vielzahl weiterer sorgfältig ausgewählter Stauden und Gehölze. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 332 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 07.01.2026
Mikroklima verbessern - Bepflanzung von Freiflächen am Eduard-Bernstein-Weg
Antrag vom 05.01.2026, OF 670/8 Betreff: Mikroklima verbessern - Bepflanzung von Freiflächen am Eduard-Bernstein-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft vorzuschlagen, die grüne Freifläche entlang des Hammarskjöldrings, die zu den sehr schön sanierten Häusern Eduard-Bernstein-Weg 20 und 22 gehört, eine Mischpflanzung mit schönen Sträuchern und mehreren Stadtbäumen anzulegen. Begründung: Bäume im urbanen Raum tragen zur Aufwertung des lokalen Klimas und des Wohlbefindens bei. Sie verbessern die Reinheit der Luft und erhöhen die Fähigkeit des Bodens, Wasser aufzunehmen, wodurch die Auswirkungen starker Niederschläge abgeschwächt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Begrünung der Pergola/Säulenreihe zwischen Schirn und Altstadt
Antrag vom 04.01.2026, OF 1845/1 Betreff: Begrünung der Pergola/Säulenreihe zwischen Schirn und Altstadt Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, inwieweit die bestehende Pergola bzw. Säulenreihe zwischen der Schirn und der Altstadt im öffentlichen Raum entsprechend den denkmal- und straßenrechtlichen Vorgaben mit klimagerechten Kletterpflanzen und Grünstrukturen dauerhaft begrünt werden kann; 2. darzulegen, welche Pflanzenarten und technischen Systeme (Rankhilfen, Bewässerung, Substrat etc.) geeignet und stadtklimatisch sinnvoll sind, um eine dauerhafte, pflegeleichte Begrünung bei gleichzeitiger Erhaltung der architektonischen Gestalt und Sichtachsen zu gewährleisten; 3. darzulegen, welche positiven Effekte eine Begrünung der Pergola auf das lokale Mikroklima, die Aufenthaltsqualität und die städtebauliche Wirkung haben kann und welche städtischen Leitlinien oder Programme dafür herangezogen werden können. Begründung: Die Säulenreihe zwischen der Schirn und der Altstadt ist ein prägendes städtebauliches Element im historischen Zentrum Frankfurts. Gleichzeitig handelt es sich um einen stark versiegelten und insbesondere in den Sommermonaten hitzebelasteten Aufenthaltsraum. Eine Begrünung der Bodenflächen ist nach Kenntnisstand aus Gründen der Sicherstellung von Rettungs- und Feuerwehrwegen nicht möglich. Dies schließt jedoch eine Begrünung der Pergola selbst ausdrücklich nicht aus. Rankende oder hängende Pflanzen können oberhalb der Verkehrs- und Rettungsflächen geführt werden und bieten dennoch Verschattung und Reduktion der Hitzebelastung, Verbesserung des lokalen Mikroklimas durch Verdunstung, Aufwertung der Aufenthaltsqualität sowie eine gestalterische Einbindung der Pergola in den umgebenden Stadtraum. Eine solche Maßnahme wäre verhältnismäßig, sicherheitskonform und reversibel und ließe sich mit den Anforderungen an Denkmalschutz, Brandschutz und Rettungswege vereinbaren. Zudem fügt sie sich in die Ziele der städtischen Klimaanpassung und der qualitativen Aufwertung des öffentlichen Raums ein, ohne die Funktionsfähigkeit des Platzes einzuschränken. Der Antrag zielt daher auf eine Verbesserung der Situation ab, indem die vorhandene Pergola genutzt wird, um ökologische und gestalterische Effekte zu erzielen, wo eine Bodenbegrünung ausgeschlossen ist. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Umweltzone am Rebstock
Antrag vom 04.01.2026, OF 1328/2 Betreff: Umweltzone am Rebstock Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, warum das Rebstockviertel, insbesondere die Straße der Nationen, keine Umweltzone ist und bei entsprechendem Prüfungsergebnis eine solche einzurichten. Begründung: Die Straße der Nationen bildet eine bedeutende Verkehrsachse und verläuft zwischen Messegelände, Europaviertel, Rebstockviertel und Kuhwaldsiedlung. Gerade im Bereich des Messe- und Lieferverkehrs kommt es regelmäßig zu erhöhten Emissionen, die die Luftqualität im Umfeld erheblich beeinträchtigen. Die bisherige Ausklammerung dieser Straße aus der Umweltzone führt daher zu einer sachlich nicht mehr gerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber den angrenzenden Straßenzügen, die bereits den strengeren Regelungen unterliegen. Am Rebstockviertel entstehen derzeit weitere Wohnungen und es ist noch ein Baugebiet am Römerhof geplant. Gerade anlässlich der zunehmenden wohnlichen Nutzung scheint eine Prüfung der Ausweisung von Umweltzonen angezeigt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.11.2025, OF 1315/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Fernwärmeversorgung bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim mit planen
Antrag vom 04.01.2026, OF 597/7 Betreff: Fernwärmeversorgung bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim mit planen Vorgang: M 44/22; OM 2161/22 OBR 7; ST 1876/22 Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Planungsbehörden zu beauftragen, bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim im Nahbereich vorhandene Rechenzentren als Wärmequelle für eine Fernwärmeversorgung einzubeziehen. Desweiteren bittet der Ortsbeirat um zeitnahe Information/Präsentation der Machbarkeitsstudie bzw. der Planung für die Nutzung der Abwärme der Rechenzentren für den geplanten Bildungscampus Rödelheim. Begründung: Dieser Antrag soll als "friendly reminder" dienen, dieses Thema bei der Entwicklung des Berufsschulcampus Rödelheim anzugehen. Dieser Standort eignet sich durch die Nähe zu gleich mehreren Rechenzentren in der Eschborner Landstraße für eine exemplarische Implementierung dieser Form von Wärmeversorgung. Die Abwärme von Rechenzentren ist enorm und beeinflusst das Mikroklima in der Umgebung negativ. Hier verweist der Ortsbeirat auf die Aussagen in der Vorlage M 44: "Dezentral angesiedelte, kleinere Rechenzentren können besser für eine lokale Abwärmenutzung genutzt werden. Hier bietet sich besonders auch die Kombination mit Neubaugebieten an, bei denen technische Probleme bei der Wärmenutzung (Flächenheizsysteme für niedrige Vorlauftemperaturen), schon im Planungsstadium berücksichtigt werden können." Die o.g. Stellungnahme verwies einschränkend auf bestehende Hindernisse ("diverse Faktoren") und mangelnde Effizienz. Seitdem hat sich die gesetzliche Grundlage geändert: Seit 2023 gilt das EnEfG (EnergieEffizienzGesetz)Abwärmegesetz*, worin eine Verpflichtung von Rechenzentren enthalten ist, Abwärme nutzbar zu machen für Gebäude in der Umgebung. Bei der Besprechung im Stadtplanungsamt 2025 wurde von Seiten des Ortsbeirats auf den beginnenden Planungsprozess hingewiesen. Kann die Abwärme von Rechenzentren effizient genutzt werden, hat das viele positive Effekte. Deshalb verweist der Ortsbeirat auf die grundsätzlich positive Reaktion des Magistrats in der o.g. ST 1876/22, in der einleitend der Vorschlag des Ortsbeirats begrüßt wird und von Gesprächen mit einem der Rechenzentrumsbetreiber gesprochen wird. Der Ortsbeirat begrüßt es, wenn der aktuelle Sachstand zur Kenntnis gebracht wird. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2161 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1876 Beratung im Ortsbeirat: 7
Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 2!
Antrag vom 04.01.2026, OF 1332/2 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 2! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wenderadius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer im Ortsbezirk 2 ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Ortsbezirk zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Ortsbezirk bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Foto 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer im Ortsbezirk zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen in den Stadtteilen, stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", Verzicht auf Nachverdichtung, die Grün- und Freiflächen zwischen Wohnhäusern zerstört, Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in den Stadtteilen erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung im Ortsbezirk. Fotos (Aufnahmen BFF): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 5!
Antrag vom 03.01.2026, OF 1658/5 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 5! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wendradius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer im Ortsbezirk 5 ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Ortsbezirk zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Orts-bezirk bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Fotos 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer im Ortsbezirk zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen in den Stadtteilen, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in den Stadtteilen erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung im Ortsbezirk. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 9!
Antrag vom 03.01.2026, OF 1182/9 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 9! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wendradius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer im Ortsbezirk 9 ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Ortsbezirk zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Orts-bezirk bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Foto 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer im Ortsbezirk zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen in den Stadtteilen, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in den Stadtteilen erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung im Ortsbezirk. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 7!
Antrag vom 03.01.2026, OF 598/7 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün im Ortsbezirk 7! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wendradius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer im Ortsbezirk 7 ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen einzusetzen. In einen im Grünen an der Nidda gelegenen Ortsbezirk passen mobile Elemente zudem nicht zu den lokalen Bedürfnissen und Prioritäten. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Orts-bezirk bei. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Foto 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer im Ortsbezirk zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Intensive Pflege und Erhaltung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Instandsetzung des Alten Friedhofs in Hausen und ähnlicher Flächen, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf" Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in den Stadtteilen erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung im Ortsbezirk. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Bergen-Enkheim!
Antrag vom 03.01.2026, OF 349/16 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Bergen-Enkheim! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wenderadius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer in Bergen-Enkheim ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Stadtteil zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Stadtteil bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. In einem ländlich geprägten Stadtteil wie Bergen-Enkheim passen mobile Elemente zudem nicht zu den lokalen Bedürfnissen und Prioritäten. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Fotos 1-3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer in Bergen-Enkheim zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen im Ortskern, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in Bergen-Enkheim erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung auf den Stadtteil. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Harheim!
Antrag vom 03.01.2026, OF 263/14 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Harheim! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten "Grünen Zimmer" verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wendradius des LKW-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer in Harheim ab. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch freiwerdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Stadtteil zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen € belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 € nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 € zu Buche. Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Stadtteil bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. In einem ländlich geprägten Stadtteil wie Harheim passen mobile Elemente zudem nicht zu den lokalen Bedürfnissen und Prioritäten. - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Foto 1) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer in Harheim zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - Permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen, - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen im Ortskern, - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf", - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in Harheim erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung auf den Stadtteil. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Ideen
Neubau Rettungswache Florianweg 9
am 20.1.2026 wurde auf der Ortsbeirat Sitzung der Neubau der Rettungswache Bergen Enkheim vorgestellt. Der Standort Kreuzung, Laurentius Straße /Florianweg ist ein bekannter neuralgischer Punkt für vollgelaufene Keller und Tiefgaragen bei Starkregen Ereignissen. bitte beim Neubau eine ausreichende Dimensionierung der Regenwasser Rückhaltebecken berücksichtigen um auch die Nachbarschaft zu schützen. Bitte an das Amt für Straßenbau und Erschließung weiterleiten. Die hatten bei der Sitzung informiert. Danke
Bäume pflanzen für besseres Klima in der Innenstadt
Wie auf den ersten zwei Fotos zu sehen gibt es an der Staufenmauer 3 Baumscheiben ohne Bäume. Die Stadt Frankfurt fördert doch sogar private Bepflanzung. Hier könnte man sofort tätig werden. Das dritte Bild zeigt den Wendehammer hinter der Staufenmauer (Richtung Konstabler) und ist an Unattraktivität kaum zu überbieten. Lässt sich auch kaum ändern, aber auch hier ist zumindest auch eine Möglichkeit der Begrünung. Der Gehsteig ist an einer Stelle inselartig erweitert. Diesen Raum könnte man öffnen und eben falls einen Baum pflanzen (schmal wachsende Säulenbuche oder -Eiche).
Einrichtung E-ladesäulen Parkplatz Feuerwehrstraße/Ecke Marbachweg/Gießenerstraße
an U-Bahnstation "Feuerwehrstraße", Ecke Kreuzung Marbachweg/Gießenerstraße ist ein kleiner Parkplatz für ca 12 Autos inkl. Taxistation und Kiosk. Heute wird er von den Feuerwehrangestellten und Friedhofsbesuchern genutzt, zunehmen aber auch von "Schrotthändlern", die dort Autos abstellen. SINNVOLL wären mind. 2 E-Ladesäulen für die umliegenden Anwohner, Besucher, Feuerwehrbediensteten, womit zugleich eine gewünschte Umstellung von Verbrennerautos hin zu E-Mobilität & ÖPNV Nutzung verbunden sein kann. Anwohner aus Feuerwehrstraße, Gießenerstraße, Homburger Landstraße und Marbachweg plädieren für mindestens 3-4 Ladesäulen, je nach Möglichkeit. Eine Verdrängung bzw: Lösung des Problems der missbräuchlichen Nutzung durch Müllablagerer & Schrottautos würde gleichzeitig entgegengewirkt.
Alte Busse auf Elektro umrüsten?
Man sollte prüfen, ob man alte Busse nicht auf Elektro umrüsten kann. Siehe dazu den Ursprung meiner Idee: https://www.mdr.de/video/mdr-videos/f/video-951730.html
Umnutzung des Deponieberges im Mertonviertel
Es wäre wirklich schade, wenn der seit Ewigkeiten leere und geschlossene Parkplatz nicht anderweitig genutzt werden könnte. Man könnte diesen Platz super für Solarenergie nutzen oder ihn renaturieren da der Berg direkt neben einem Voelschutzgebiet liegt.
Stadtbäume mit neuem Pflanzsystem wirklich alt und klimawirksam werden lassen!
Anstatt Bäume konventionell zu pflanzen - man hebt ein Loch aus, setzt den Baum hinein und füllt das Loch mit Erde - sollten wir unsere Bäume nach dem Stockholmer Baumpflanzsystem pflanzen. Das Stockholmer Baumpflanzsystem (Schwammstadtprinzip) schafft einen Wurzelraum für Bäume, in dem sie sich entwickeln können. Konventionell gepflanzte Bäume werden circa 30 Jahre alt. Nach dem Schwammstadtprinzip gebaute Bäume können über 100 Jahre alt werden. Dieses Video erklärt das System anschaulich & zeigt sogar, wie die Wurzeln eines ausgegrabenes Baums aussehen, der nach dem Stockholmer Baumpflanzsystem gepflanzt wurde: https://www.youtube.com/watch?v=RlySJM601hs
Autofreies Frankfurt
Die Corona Zeiten haben vielen gezeigt wie schön und angenehme es war als durch die Großstädte keine Autos fuhren, als die Schiffe nicht geschwommen sind. Es war für viele Menschen wie eine kleine Erholung. Wie wäre es jeden vierten oder fünften Sonntag einfach mal einen Auto freien Sonntag? Gefahren wird nur mit Sondergenehmigung, und LKWs die Lebensmittel transportieren dürften natürlich auch rein und natürlich auch Notärzte und Polizei. Ich glaube es wird so viel Ruhe und erfolgreiche CO2 Bilanz bringen, sodass die ganze Welt eventuell ein Bespiel darin nimmt. Es gab zu der Corona Zeit eine fantastische Dokumentation von Apple Produktion, in der es einfach hieß wie die Erde einfach mal aufatmete und die Natur und Wild Tiere es einfach genossen haben sich zu entwickeln. An Ihrer Stelle würde ich es mit einem drei Montagen Testphase beginnen und die Menschen gewöhnen sich daran, da die Menschen Gewohnheit Tiere sind und ich vermute in der Zukunft die Menschen die in den großen Städten leben es feiern werden, weil Sie einfach diese Ruhe genießen können.
Mainova muss Preiserhöhungen stoppen!
Liebe Frankfurterinnen und Frankfurter, für viele Haushalte mit geringem Einkommen, darunter auch viele Rentnerinnen und Rentner, sind schon jetzt ihre Wohnkosten eine echte Herausforderung. Die Mainova plant Preiserhöhungen von bis zu 36% für Fernwärme. Etwa 60.000 Haushalte in Frankfurt sind betroffen und viele geraten weiter in noch größere existentielle Not. Die Akzeptanz der Wärmewende wird gefordert aber so bestimmt ausbleiben. Die Mainova gehört zu 75% der Stadt Frankfurt und wir fordern die Stadt auf, ihren Einfluss geltend zu machen. Wir fordern, dass diese Preiserhöhungen ausgesetzt werden und nach einer anderen Lösung gesucht wird! Wir starteten eine Petition auf der Ideenplattform der Website ffm.de (Frankfurt fragt mich). Der Vorteil dieser Ideenplattform ist, dass ab einer Anzahl von mindestens 200 Unterstützern, die Petition geprüft und an das Magistrat vorgelegt wird. Lassen Sie uns gemeinsam gegen die Pläne der Mainova vorgehen. Vielen Dank! Ihr Stadtteilbüro Bockenheim
Mainova muss Preiserhöhungen stoppen!
Liebe Frankfurterinnen und Frankfurter, für viele Haushalte mit geringem Einkommen, darunter auch viele Rentnerinnen und Rentner, sind schon jetzt ihre Wohnkosten eine echte Herausforderung. Die Mainova plant Preiserhöhungen von bis zu 36% für Fernwärme. Etwa 60.000 Haushalte in Frankfurt sind betroffen und viele geraten weiter in noch größere existentielle Not. Die Akzeptanz der Wärmewende wird gefordert aber so bestimmt ausbleiben. Die Mainova gehört zu 75% der Stadt Frankfurt und wir fordern die Stadt auf, ihren Einfluss geltend zu machen. Wir fordern, dass diese Preiserhöhungen ausgesetzt werden und nach einer anderen Lösung gesucht wird!
Komplettes Böllerverbot im Stadtgebiet
Auch wenn es noch einige Monate bis Sylvester ist, sollte sich der Magistrat bereits im Sommer mit dem Thema befassen. Das „Böllern“ belastet in hohem Maße Menschen, Tiere, Umwelt: Regelmäßig gibt es schwere Verletzungen sowohl bei den Hantierenden selbst als auch bei anderen, die von Feuerwerkskörpern getroffen werden. Ebenso entstehen regelmäßig Brände und andere Sachschäden. Menschen, die durch Terror oder Kriegserlebnisse traumatisiert wurden, werden durch die „Feuerwerke“ wieder an ihre früheren Leiden erinnert. Fast alle Tiere leiden unter dem Lärm der Feuerwerke, sowohl in der Stadt als auch in den Grünbereichen. Das Abbrennen von Feuerwerken und Knallkörpern führt im engen, dichtbebauten Stadtraum zu einer hohen Luftverschmutzung, die sichtbar, fühlbar und messbar ist. Menschen mit Atemwegproblemen leiden hierunter besonders. Zusätzlich entsteht im gesamten Stadtgebiet eine hohe Müllbelastung, die Frankfurter Fußwegreinigung und FES auf Kosten aller Stadtbürger beseitigen müssen. Deshalb wird für das komplette Stadtgebiet ein umfassendes Böller- und Feuerwerksverbot vorgeschlagen. Als Ersatz für die privaten Feuerwerke werden öffentliche Feuerwerke nicht nur in der Innenstadt, sondern auch an weiteren Orten im Stadtgebiet vorgeschlagen. Außerdem können ggf. in Abstimmung mit Ortsbeiräten und Anliegern ausgewählte Zonen abseits von Wohngebieten und GrünGürtel für private Feuerwerke freigegeben werden, etwa auf Großparkplätzen.
Batteriespeicher prüfen
Man sollte prüfen, ob es nicht seitens der Stadt/Stadtwerke Sinn machen würde Großbatteriespeicher zu bauen, um die Netze zu stabilisieren und ggf. sogar die Stromkosten zu senken. Andere Stadtwerke tun das nämlich bereits.
Privates Feuerwerk am Jahreswechsel in Frankfurt verbieten
Feuerwerk zum Jahreswechsel ist nicht mehr Zeitgemäß und wird in nicht kontrollierbar genutzt um Sicherheits- und Rettungskräfte zu " bombadieren". Zudem schädigt Feuerwerk die Umwelt, belästigt Mensch und Tier. Nur weil ein Teil der Bevölkerung " Spaß " haben möchte, kann es nicht sein, dass der Rest mit dem Schaden leben soll. Es gibt heutzutage andere Möglichkeiten den Jahreswechsel zu begehen. In der Rubrik " Aufgabengebiet" könnte ich neben dem Thema Umwelt auch die Themen Sicherheit, Gesundheit sowie Abfall und Sauberkeit aufführen.
Das Mainova-Gaskraftwerk kann keine 400.000 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen! Das Mainova-Werbebanner am HKW-West muss daher entfernt werden! Keine Desinformation! Als Mehrheitsaktionär (75,02%) ist die Stadt Frankfurt dafür verantwortlich.
Investitionen in fossiles Gas im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung lassen sich nicht schönrechnen, weder indem die Emissionen ignoriert werden, die bei der Gas-Förderung und dem Transport anfallen, noch indem eine Umstellung auf grünen Wasserstoff versprochen wird, der weder verfügbar, noch bezahlbar sein wird. „Klimaneutrales Frankfurt 2035“ (1) heißt auch „Mieter*innenschutz und Klimaschutz gehören zusammen“ (1) und auch Abschalten der Gasnetze bis 2035. „Methan-Emissionen steigen rasant an“, so lautet die erste der auf der COP29 in Baku vorgestellten zehn wichtigsten neuen Erkenntnissen der Klimaforschung (2). Methan ist das zweitwichtigste Klimagas, über 20 Jahre gerechnet mehr als 80 mal so klimaschädlich wie CO2 und für 0,5 Grad Erderwärmung verantwortlich. Je nach Herkunft und Technik wird ein erheblicher Teil der durch Erdgas verursachten Methanemissionen bei Förderung und Transport verursacht (3). Daher müssen auch Gas-Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte, von Umwelt und Klima Verantwortung für die gesamte Lieferkette ihrer Produkte übernehmen. Das scheint unser Magistrat unverständlicher Weise anders zu sehen: auf zwei Anfragen der Linken im Frankfurter Stadtparlament nach den Gesamtemissionen, incl. Förderung und Transport antwortet der Magistrat: „etwaige CO2-Emissionen, die bei Gas-Vorlieferanten anfallen, liegen im Verantwortungsbereich dieser, so dass Mainova in diesem Kontext keine Angaben machen kann.“ (4) (Mit CO2-Emissionen sind hier wohl CO2-Äquivalente gemeint, also auch umgerechnete Methanemissionen, Anm.d.V.) Aber ganz unabhängig von der Frage der Verantwortung: wenn Mainova nicht in der Lage ist, Angaben zu den Emissionen bei Förderung und Transport des Gases zu machen, können sie auch nicht seriös behaupten, 400.000 T CO2 pro Jahr einzusparen! Wenn Mainova und Magistrat bei der kommunalen Wärmeplanung schon auf Investitionen in neue Gasinfrastruktur mit der Perspektive auf grünen Wasserstoff setzen, entgegen den Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen (5) , des Umweltbundesamtes (6) und der selbst in Auftrag gegebenen Wärmeplanung-Konzeptstudie (7), die allesamt begründete Zweifel an der Verfügbarkeit und Finanzierbarkeit von grünem Wasserstoff in der Wärmeversorgung haben, dann dürfen die Frankfurter*innen, die auf eine zügige klimaneutrale und bezahlbare Wärmeversorgung angewiesen sind, wenigstens erwarten, dass diese fragwürdige Entscheidung mit nachvollziehbaren, seriösen, guten Argumenten erläutert wird. Ansonsten, liegt die Vermutung nahe, dass es weniger um Gemeinwohlorientierung geht, sondern die Motive eher in Richtung der Mainova-Mitgliedschaft im Lobbyverbandes „Zukunft Gas“ zu suchen sind, auf Kosten der Bevölkerung. Solche Politik beschädigt aber nicht nur den zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen insbesondere für die kommenden Generationen absolut notwendigen, schnellstmöglichen Umbau zur Klimaneutralität, sondern auch die Glaubwürdigkeit und Legitimation der Politik und ist mitverantwortlich dafür, wenn rechtspopulistische Klimaleugner (u.a. die AfD) diese schwierigen Transformationsprozesse erfolgreich für ihre antidemokratischen, zerstörderischen Ziele nutzen. Deshalb: Keine Desinformation: Weg mit dem Mainova-Werbebanner am HKW-West! attac-Frankfurt Quellenangaben: (1) Parlis 15.03.2022 Vorlage „Klimaneutrales Frankfurt 2035“ https://www.stvv.frankfurt.de/download/NR_316_2022.pdf Drittletzter Absatz der Begründung (2) https://www.fr.de/politik/cop29-in-baku-zehn-erkenntnisse-fuer-die-welt-93410031.html (3) Eine aktuelle Recherche zur „Gaslüge“ aus der ZEIT: https://www.attac-netzwerk.de/fileadmin/user_upload/Gruppen/Frankfurt/Gruppen/klimattac/DieGasLuege.pdf (4) Parlis Vorlage B 383 v. 16.10.2023 „Umstellung heizkraftwerk West von Kohle auf Gas“, Antwort des magistrats zu 6c.) letzter Satz https://www.stvv.frankfurt.de/download/B_383_2023.pdf ; Parlis Frage vom 12.09.2024, F 2656 https://www.stvv.frankfurt.de/download/F_2656_2024.pdf (5)https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2020_2024/2021_06_stellungnahme_wasserstoff_im_klimaschutz.html (6)https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uba_pos_methanminderung_bf.pdf S.7 (7) https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/M_118_2024_AN1_e-think_Konzeptstudie.pdf S.10
Verbot von Laubbläsern mit Verbrennungsmotor
Laubsauger und -bläser mit lautstarken Verbrennungsmotoren gehören verboten. Der Lärm ist super nervig und absolut vermeidbar. Es gibt elektrisch betriebene Alternativen, oder eben der gute alte Besen. Wäre auch klimafreundlicher. Zumindest die städtischen Arbeiter (Grünflächenamt, FES , etc.) und die von der Stadt beauftragten Firmen sollten entsprechend limitiert werden. Ähnliches sollte man für Grünschnittarbeiten umsetzen.
Verstopfte und defekte Sinkkästen/Gulys über Onlinkarte/App melden und somit gut auf Starkregen Ereignisse vorbereitet sein.
Die Stadt Frankfurt, bzw. die FES und deren Dienstleister, reinigen Sinkkästen/Gulys standardmäßig zwei mal im Jahr, wenn die Sinkkästen/Gulys frei zugänglich für das Reinigungsfahrzeug ist. Wegen erlaubten und erlaubten Parkenden KFZ und anderer Hindernisse, werden manche Sinkkästen/Gulys seltener bis nie geleert/gereinigt. Bei den vergangenen Starkregen Ereignissen, aber auch schon bei einigen in den letzten Jahren, wurden immer mehr Straßen überschwemmt oder das Wasser konnte nicht abfließen, weil einzelne oder mehrere Sinkkästen/Gulys verstopft waren und das Wasser nicht bzw. nicht gut abfließen konnte. Mein Wunsch und Idee wäre, dass wie auf der Webseite stoerung24.de und dazugehörenden App zur Erfassung von defekter Straßenbeleuchtung, diese Webseite und App um die Erfassung von verstopften und defekten Sinkkästen/Gulys erweitert wird. Über die Auswahl des jeweiligen Sinkkästen/Gulys auf der Karte, wäre eine einfache und genaue Meldung einer Verstopfung, Überschwemmung usw. möglich. Über die gemeldeten Daten könnte man auch auswerten, in welchen Bereichen die Sinkkästen oft verstopft sind und man könnte diese Bereiche nicht nur die zweimal im Jahr reinigen, sondern es mehrmals machen oder diese vorrangig nach Starkregen/Graupel/Hagel überprüfen und reinigen. Auch könnte man die "Problemstellen" mit der Starkregengefahrenkarte der Stadt Frankfurt https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/wasser/starkregen/starkregengefahrenkarten abgleichen und daraus Maßnahmenkataloge erstellen.
Taubenpopulation in Frankfurt tierfreundlich eindämmen
Um die Taubenpopulation in Frankfurt auf tierfreundliche Weise einzudämmen, kann ein umfassender Ansatz verfolgt werden, der mehrere Maßnahmen kombiniert und dabei das Tierwohl stets im Blick behält. Hier ist ein Plan, der die von Ihnen genannten Aspekte einschließt: 1. Errichtung von Taubenhäusern Taubenhäuser bieten kontrollierte Orte, an denen sich Tauben aufhalten und nisten können. Diese Häuser sollten in strategischen Bereichen der Stadt platziert werden, um die Tauben von anderen Gebieten fernzuhalten. - Vorteile:Taubenhäuser ermöglichen eine bessere Überwachung und Kontrolle der Taubenpopulation. - Umsetzung: Diese Häuser sollten leicht zugänglich für die Stadtverwaltung sein, damit regelmäßige Kontrollen und Wartungen durchgeführt werden können. 2. Eiertausch Der Eiertausch ist eine effektive Methode zur Reduktion der Taubenpopulation. - Vorgehen: In den Taubenhäusern werden regelmäßig die echten Eier gegen künstliche Eier ausgetauscht. - Ziel: Dadurch wird verhindert, dass neue Tauben schlüpfen, während die erwachsenen Tauben weiterhin in den Häusern bleiben und nicht woanders neue Nistplätze suchen. 3. Sterilisation (siehe Wiesbaden) Sterilisation ist eine längerfristige, aber effektive Methode zur Populationseindämmung. - Methoden: Es gibt sowohl chirurgische als auch chemische Sterilisationsmethoden. - Implementierung: Diese Maßnahmen könnten durch spezialisierte Tierärzte durchgeführt werden. Eine regelmäßige Sterilisationskampagne kann geplant werden, um die fortpflanzungsfähige Population kontinuierlich zu reduzieren. 4. Verbot der Taubenzucht Ein Verbot der Taubenzucht würde verhindern, dass neue Tauben gezüchtet und freigesetzt werden. - Rechtliche Maßnahmen: Die Stadtverwaltung könnte eine Verordnung erlassen, die die Zucht und Freilassung von Tauben in Frankfurt untersagt. - Überwachung und Durchsetzung: Strenge Kontrollen und Sanktionen für Zuwiderhandlungen sind notwendig, um die Einhaltung des Verbots sicherzustellen. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen kann Frankfurt die Taubenpopulation auf humane Weise kontrollieren und gleichzeitig das Wohl der Tiere sicherstellen.
Wildbienenstadt Frankfurt
Braunschweig nennt sich "Bienenstadt". Ein sehr schöner Titel. Frankfurt sollte versuchen, dem nachzueifern. Damit eine Stadt für Wildbienen attraktiv ist, braucht sie verschiedene Elemente, die ihren Lebensraum und ihre Nahrungsquellen sichern. Hier sind einige wichtige Aspekte: 1. Blumenreiche Flächen: Einheimische, nektar- und pollenreiche Pflanzen sollten in Parks, Gärten, auf Verkehrsinseln und Balkonen gepflanzt werden. Diese bieten Nahrung über das gesamte Jahr hinweg. 2. Nistmöglichkeiten: Wildbienen benötigen unterschiedliche Nistplätze. Dazu gehören: - Totholz und Holzhaufen - Sandige, offene Böden für bodennistende Arten - Nisthilfen wie Bienenhotels, die richtig gestaltet und platziert sind 3. Pestizidfreier Raum: Der Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel ist wichtig, um die Gesundheit der Bienen zu gewährleisten. 4. Diversität der Pflanzen: Eine große Vielfalt an Blütenpflanzen stellt sicher, dass es das ganze Jahr über genug Nahrung gibt. Wichtig sind Pflanzen mit unterschiedlichen Blühzeiten. 5. Wasserquellen: Flache Wasserstellen oder mit Kies gefüllte Schalen können Bienen als Trinkstellen dienen. 6. Grüne Korridore: Verbindungswege zwischen Grünflächen, wie Hecken oder blühende Straßenränder, ermöglichen es den Bienen, sich sicher in der Stadt zu bewegen und verschiedene Nahrungsquellen zu erreichen. 7. Öffentlichkeitsarbeit und Bildung: Informationen und Bildungsangebote für die Bürger, um das Bewusstsein für die Bedeutung von Wildbienen zu erhöhen und sie zu Maßnahmen für den Bienenschutz zu motivieren. Indem diese Elemente berücksichtigt und umgesetzt werden, kann eine Stadt zu einem lebensfreundlichen Ort für Wildbienen werden und so auch zu deren Schutz und Erhalt beitragen. Aber man sollte gleichzeitig die Menge an Honigbienen kontrollieren. In Gebieten mit hoher Dichte an Honigbienen kann es zu Konkurrenz um Nahrungsressourcen kommen. Honigbienen sind Generalisten und können ein breites Spektrum an Blüten besuchen, was zu einer Verringerung der verfügbaren Nahrung für spezialisierte Wildbienen führen kann. Honigbienen können Krankheiten und Parasiten verbreiten, die auch Wildbienen betreffen. Beispiele sind die Varroa-Milbe und verschiedene Viren. Ein gesundes Ökosystem benötigt eine Vielzahl von Bestäubern, darunter sowohl Honigbienen als auch Wildbienen. Eine zu hohe Dichte an Honigbienen kann das Gleichgewicht stören und die Vielfalt der Bestäuber beeinträchtigen. Um negative Auswirkungen auf Wildbienen zu minimieren, ist es wichtig, die Dichte der Honigbienenvölker zu kontrollieren und sicherzustellen, dass genügend blütenreiche Lebensräume für alle Bestäuber vorhanden sind. Förderung der Vielfalt an Nahrungsquellen und Nistplätzen sowie der Verzicht auf Pestizide tragen ebenfalls dazu bei, ein gesundes Gleichgewicht zu erhalten.
Konstablerwache Begrünung + Solarnutzung der oberirdischen Haltestellen
Problem: Die Konstablerwache heizt sich im Sommer sehr stark auf. Die Wartezeit ist zum teil unerträglich. Diesem Umstand könnten wir für uns nutzen. Idee: Sonnenenergie nutzen und Schatten spenden: Solarpaneele auf den Haltestellen. So könnte der Strom für die Anzeigen autark generiert werden. USB Ladestationen für die Fahrgäste wären auch denkbar. Die Rückwände der Haltestellen begrünen für ein besseres Klima.
Ladesäule
Guten Tag, Wir wünschen uns mehr Ladesäulen im südlichen Sachsenhausen In der Stresemannallee ,KennendyAllee und Burnitzstraße gibt es weit und breit keine Ladesäulen für Elektroautos. Besonders die Sackgasse beziehungsweise der Wendehammer in der Burnitzstraße, würde sich hervorragend für Ladesäulen eignen. Es gibt sehr viele Elektroautos in dieser Umgebung. An wen könnte man dieses Anliegen weiterleiten? Ich freue mich, von Ihnen zu hören. Viele Grüße Heike Podlich
Naturbasierte Lösung für Taubenpopulation an der Galluswarte
Der Taubenkot und die Hygiene ist ein langjähriges und Gemüter-erhitzendes Problem im Gallus. Die aktuelle Situation trotz Taubenhaus ist nicht zufriedenstellend. Ich schlage hier nun ein neues Vorgehen vor. Die Tauben an der Galluswarte haben mit dem neuen Taubenhaus auf der Grünanlage der Frankenallee einen „Pull-Faktor“. Aber der Push-Faktor fehlt noch. So werden einfach nun Zweit Ortschaften bewohnt. Wie wäre es aber, wenn man den Zugang zu den Brutplätzen der Tauben für natürliche und heimische Fressfeinde wie den Baummarder (gibt es in der Allee!) eröffnet? Hierdurch würden die Gelege der natürlichen Räuber-Beute-Beziehungen einbezogen werden können. Durch den Geruch des Maders würden die Orte auf Dauer auch seltener oder garnicht mehr von den Tauben aufgesucht werden und das Taubenhaus würde effektiver als einziger Brutplatz genutzt werden. Für die Umsetzung wären einfache „Katzentreppen“ wie man sie von Balkonen kennt, ausreichend. Eine aktive Tötung, Vergrähmung, teure Netze oder problematische „Anti-Baby-Pillen“ wären nicht notwenig. Bitte Unterstützen Sie diese naturbasierte Lösung für das Taubenproblem.
Begrünung der Baum leeren Dreieichstrasse
Analog zur benachbarten grünen Allee Seehofstrasse sollte sie Dreieichstrasse ab Ignatz Bubis Brücke ebenfalls begrünt werden durch Büsche, Bäume, Pflanzen und Versickerungsmöglichkeiten. Zuletzt wurde sogar eine gesunde 100 Jahre alter Baum an der Ecke zur Willemerstrasse auf privatem Grundstück ersatzlos gefällt. Der Ist-Zustand bedeutet kein Schatten, keine Schallldämpfung der lauten Straße, ein bedrückendes Einheitsgrau und keinerlei CO2 Ausgleich.
Weniger Lichtverschmutzung durch intelligente Straßenbeleuchtung
Die Stadt sollte die Straßenbeleuchtung sukzessive umgestalten. Neue Lampen sollten immer nur nach unten leuchten, zudem sollte dort, wo es möglich ist, mit Bewegungssensoren gearbeitet werden. Die alte Straßenbeleuchtung sollte nach denselben Kriterien nach und nach umgebaut werden. Künstliche Dauerhelligkeit kann die Fauna nachhaltig beeinträchtigen. So werden zahlreiche nachtaktive Insekten wie Nachtfalter irritiert. In den letzten zehn Jahren sind in Europa viele nachtaktive Insektenarten ausgestorben. Eine Dauerbeleuchtung kann die Balz- und Brutaktivitäten zahlreicher Tiere wie Singvögel oder Amphibien stören. Die Orientierung nachtfliegender Vögel kann durch künstliche Lichtquellen behindert werden, was ihre Wandertätigkeit einschränken kann. Auf die biologischen Tag-Nacht-Zyklen vieler Tiere und Menschen kann sich nächtliche Beleuchtung nachteilig auswirken.
Ladestationen in der Nordweststadt
Guten Tag, ich wohne bereits (mit Pausen) mein Leben lang in der Nordweststadt. Letztes Jahr habe ich mir ein Elektroauto als Familienfahrzeug gekauft. Leider musste ich feststellen, dass die einzige Lademöglichkeit im Umkreis von 2km ums Nordwestzentrum ebenfalls abgestellt wurde. Daher sollte man eventuell darüber nachdenken mehrere öffentliche Ladestation zu installieren (wie in Bornheim z.B.).
Zukunftsläden nach dem Vorbild von Kassel in Frankfurt
In Kassel gibt es Zukunftsläden, in denen Bürgerinnen und Bürger Umwelt- und Naturschutzideen für ihren Stadtteil einbringen können. Diese Zukunftsläden sollte es in allen Frankfurter Stadtteilen geben. Die Informationen habe ich aus der Hessenschau vom 18. März 2024. Ich wurde mich sehr freuen, wenn Sie zahlreiche meine Idee unterstützen. Vielen Dank!
Begrünung städtischer Gebäude
Wir brauchen mehr Grün in Frankfurt am Main. Frankfurt soll eine grüne Lunge werden. Gestern waren die Luftwerte von Feinstaub bei 151, ungesund. Deshalb möchte ich die Stadt Frankfurt bitten, dass alle städtischen Gebäude, einschließlich der Sozialbauten, eine Dach und Fassadenbegrünung erhalten. Vielen herzlichen Dank!