Wirtschaft und Tourismus
Vorlagen
Die Stadt Frankfurt plant mit 3,25 Milliarden Erträgen aus der Gewerbesteuer im Haushalt 2026. Die Gewerbesteuererträge
Frage vom 04.12.2025, F 3665 Die Stadt Frankfurt plant mit 3,25 Milliarden Erträgen aus der Gewerbesteuer im Haushalt 2026. Die Gewerbesteuererträge umfassen 55,2 Prozent der stadtweit geplanten ordentlichen Erträge inklusive Finanzerträge - im Vorjahr 54,8 Prozent. Sie ist damit die größte Einzelposition im Haushalt. Zuletzt hingen die Gewerbesteuereinnahmen stark von der Finanzwirtschaft ab. Ich frage den Magistrat: Wie stellen sich die Gewerbesteuereinnahmen nach Unternehmensbranchen derzeit dar? Antragstellende Person(en): Stadtv. Manuel Denkwitz Vertraulichkeit: Nein
E-Scooter werden in der gesamten Stadt oft so abgestellt, dass sie Fußgänger oder Radfahrer behindern. In der Innenstadt
Frage vom 04.12.2025, F 3658 E-Scooter werden in der gesamten Stadt oft so abgestellt, dass sie Fußgänger oder Radfahrer behindern. In der Innenstadt wurde durch Abstellflächen für E-Scooter dieses Problem vermindert. Ich frage den Magistrat: Wann werden diese Abstellflächen für E-Scooter auch im Frankfurter Westen eingeführt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein
Die Georg-Büchner-Schule, GBS, wächst als verbundene IGS mit Grundstufe besonders im Grundschulbereich stark an, da die
Frage vom 04.12.2025, F 3688 Die Georg-Büchner-Schule, GBS, wächst als verbundene IGS mit Grundstufe besonders im Grundschulbereich stark an, da die Grundstufe die stark wachsende Schüler*innenzahl in Bockenheim auffängt und in die neue Dependance in der Schloßstraße umzieht. Das erfordert einen jahrelangen organisatorischen Mehraufwand, der mit den sechs Leitungsstellen für 1.200 Schüler*innen nicht geleistet werden kann. Wegen der Verbundenheit können diese nicht erhöht werden. Eine eigenständige IGS mit 900 Schüler*innen hat ebenso sechs Leitungsstellen. Ich frage den Magistrat: Erwägt der Magistrat, die Verbundenheit der GBS aufzuheben, damit das Land danach die Grundstufe mit eigenen Leitungsstellen versorgen kann, und welche Hindernisse werden hierbei gesehen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Daniel Brenner Vertraulichkeit: Nein
Die mangelnde Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum wird von den Frankfurtern immer stärker kritisiert. In der jün
Frage vom 04.12.2025, F 3730 Die mangelnde Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum wird von den Frankfurtern immer stärker kritisiert. In der jüngsten Umfrage zum Thema Parks und Grünanlagen bemängelten allein 80 Prozent die mangelnde Sauberkeit. Ich frage den Magistrat: Wie will der Magistrat - abgesehen von den bisher ergriffenen Schritten - die zunehmende Verwahrlosung des öffentlichen Raums stoppen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein
Ende Oktober/Anfang November 2025 hat die Polizei das Grundstück am Wendelsweg 128 verlassen. Seitens der Bürgerinnen un
Frage vom 04.12.2025, F 3729 Ende Oktober/Anfang November 2025 hat die Polizei das Grundstück am Wendelsweg 128 verlassen. Seitens der Bürgerinnen und Bürger besteht Informationsbedarf, was mit dem Grundstück und speziell mit dem sich auf dem Grundstück befindlichen "Kiosk Seehofpark" passieren soll. Daher frage ich den Magistrat: Welche Informationen sind dem Magistrat hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des ehemaligen Polizeigeländes und des "Kiosk Seehofpark" im Wendelsweg 128 bekannt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein
Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding plant die Gellertsiedlung im Nordend umfassend zu sanieren und anschließ
Frage vom 04.12.2025, F 3702 Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding plant die Gellertsiedlung im Nordend umfassend zu sanieren und anschließend einen Teil der Mieter*innen zu entmieten. Den rund 400 Mieter*innen drohen eine jahrelange Baustelle, kräftige Mieterhöhungen und Verdrängung. Laut Pressebericht soll das Gebäude in der Gellertstraße 2-6 einem Neubau mit 55 Wohneinheiten weichen. Abriss, Verdrängung und Neubau sind Teil einer profitablen Aufwertungsstrategie, die die ABG hier verfolgt. Ich frage den Magistrat: Warum wird gerade die Immobilie Gellertstraße 2-6 abgerissen und wo werden diese Menschen künftig untergebracht, wenn ihr Wohnraum dauerhaft zerstört wird? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein
Vor dem Hintergrund der schweren Zerstörungen im Gazastreifen stellt sich die Frage, wie ein Wiederaufbau künftig gestal
Frage vom 04.12.2025, F 3682 Vor dem Hintergrund der schweren Zerstörungen im Gazastreifen stellt sich die Frage, wie ein Wiederaufbau künftig gestaltet werden kann. Die Bundesregierung hat bereits Hilfen zugesagt. Dementsprechend stellt sich auch die Frage, welche Formen der Unterstützung durch die Stadt Frankfurt denkbar sind. Die Stadt hatte auch 2023 Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, zu spenden, um nach dem katastrophalen Erdbeben in der Türkei Rettungs- und Aufbauarbeiten zu unterstützen. Ich frage den Magistrat: Welche Formen der Unterstützung hält der Magistrat für denkbar und wie könnte sich die Stadt Frankfurt beteiligen, sobald Wiederaufbauarbeiten in Gaza begonnen werden können? Antragstellende Person(en): Stadtv. Omar Shehata Vertraulichkeit: Nein
Bei der Vorstellung des Kommunalberichts 2025 hat der Präsident des Landesrechnungshofs gefordert „Wer bestellt, bezahlt
Frage vom 04.12.2025, F 3656 Bei der Vorstellung des Kommunalberichts 2025 hat der Präsident des Landesrechnungshofs gefordert "Wer bestellt, bezahlt". Er fordert in erster Linie, dass bei den sozialen Aufgaben und Leistungen die gesetzgebenden Ebenen - Bund und Land - die Kommunen finanziell so ausstatten, dass sie diese vorgeschriebenen Pflichtaufgaben tatsächlich ohne eigene finanzielle Überlastung erfüllen können. Ich frage den Magistrat: Wie setzt sich die Stadt Frankfurt für eine Änderung der Finanzierungsgrundlagen ein? Antragstellende Person(en): Stadtv. Martina Düwel Vertraulichkeit: Nein
Unter der Überschrift „In der Gastronomie ist es immer öfter dreckig“ berichtete die Frankfurter Rundschau am 21.11.2025
Frage vom 04.12.2025, F 3649 Unter der Überschrift "In der Gastronomie ist es immer öfter dreckig" berichtete die Frankfurter Rundschau am 21.11.2025 darüber, dass das Ordnungsamt eine stark erhöhte Zahl von Betriebsschließungen infolge von Lebensmittelkontrollen festgestellt habe. Ein Grund hierfür sei laut Stadträtin Rinn, dass die notwendige Sachkunde der Betreiber wie auch der Angestellten im Bereich der Gastronomie in den vergangenen Jahren stark nachgelassen habe. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, diese Situation zu verbessern? Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein
Hinweis auf die vorhandenen Parkhäuser im Umfeld von unterer Berger Straße und Sandweg
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7711 entstanden aus Vorlage: OF 945/3 vom 15.10.2025 Betreff: Hinweis auf die vorhandenen Parkhäuser im Umfeld von unterer Berger Straße und Sandweg Der Magistrat wird gebeten, im Sandweg und in der unteren Berger Straße Hinweisschilder auf die bestehenden öffentlichen Parkhäuser (Waldschmidtstraße, Mousonturm, ggf. Rotes Kreuz Krankenhaus) zu installieren. Begründung: Die vorhandenen Parkhäuser sollten entsprechend ausgewiesen werden, um Besucher der Kultureinrichtungen und des Einzelhandels darauf hinzuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V.
Antrag vom 28.10.2025, OF 571/4 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. Der Ortsbeirat gewährt dem Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. für Auf- und Abbau der Dekoration für die Weihnachtsbäume, Lagerung und Instandsetzung der gesamten Beleuchtung und ggf. Beschaffung neuer Materialien auf der Berger Straße einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € aus seinem Budget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Gewerbeverein sorgt alljährlich für eine sehr von den Bürgern geschätzte Illumination von Teilen der Berger Straße zur Advents- und Weihnachtszeit. An den dabei entstehenden Kosten für Auf- und Abbau sowie die Lagerung möchte sich der Ortsbeirat beteiligen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 571/7 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD, CDU, FDP und fraktionslos erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 439 2025 Die Vorlage OF 571/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Was tut die Stadt Frankfurt gegen antisemitisch motivierte Boykottaufrufe gegen lokale Betriebe?
Antrag vom 27.10.2025, OF 1276/2 Betreff: Was tut die Stadt Frankfurt gegen antisemitisch motivierte Boykottaufrufe gegen lokale Betriebe? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darzulegen, 1. welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt ergreift, um antisemitisch motivierten Boykottaufrufen gegen lokale Betriebe entschieden entgegenzutreten, 2. wie die Stadt sicherstellt, dass betroffene Unternehmen bei Rufschädigung, Bedrohungen oder wirtschaftlichen Einbußen schnell und unbürokratisch Unterstützung erhalten, 3. ob der Magistrat plant, gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, den Kammern, der Bildungsstätte Anne Frank, der Antidiskriminierungsstelle, dem Antisemitis-musbeauftragten und weiteren zivilgesellschaftlichen Partnern ein stadtweites Zeichen gegen diskriminierende und ausgrenzende Kampagnen zu setzen, 4. inwiefern die Stadt ihre eigenen Kommunikationskanäle (z. B. Social Media, Pressearbeit) nutzt, um Aufklärung, Zivilcourage und Solidarität mit betroffenen Betrieben zu fördern, 5. wie diskriminierende oder hetzerische Kampagnen künftig frühzeitig erkannt, öffentlich benannt und unterbunden werden können, 6. welche Unterstützungsangebote (rechtlich, kommunikativ, psychologisch) für betroffene Betriebe oder Einzelpersonen bestehen oder geschaffen werden können, 7. und wie die Stadtgesellschaft insgesamt widerstandsfähiger gegen digitale Anfeindungen und gezielte Boykottkampagnen gemacht werden kann. Begründung: Seit den Ereignissen vom 7. Oktober 2023 kommt es auch im Ortsbezirk wiederholt zu Fällen, in denen lokal ansässige Betriebe aufgrund verfälschender oder hetzerischer Darstellungen im Internet Ziel von Boykottaufrufen, Anfeindungen und öffentlichen Diffamierungen wurden. Neben den Boykottaufrufen selbst werden die Betreiber auch telefonisch beleidigt und bedroht - etwa mit wiederholten Anrufen, in denen gefragt wird "Kocht ihr mit Gas?", gefolgt von Parolen wie "Heil H. .". Solche Vorgänge sind inakzeptabel und dürfen in Frankfurt keinen Platz haben. Diese Vorgänge haben nicht nur wirtschaftliche Folgen, sondern gefährden auch das gesellschaftliche Klima in unserer Stadt. Antisemitisch motivierte Ausgrenzung, Hetze oder Boykottaufrufe widersprechen den Grundwerten Frankfurts als einer offenen, vielfältigen und solidarischen Stadt. Die Betroffenen haben sich bereits an bekannte Anlaufstellen, darunter den Antisemitismusbeauftragten des Landes Hessen sowie weitere Beratungsstellen, gewandt. Dennoch zeigt der Fall, dass der Schutz vor digitalen Diffamierungen und Boykottaufrufen derzeit nicht ausreichend gewährleistet ist und bestehende Instrumente an ihre Grenzen stoßen. Zudem engagieren sich die Betroffenen seit Jahren vielfältig ehrenamtlich - unter anderem in der Speisung von Obdachlosen, in sozialen Projekten für Bedürftige sowie im Tierschutz und in der Aufklärung über Tierrechte. Menschen, die sich in dieser Weise für das Gemeinwohl einsetzen, dürfen in Frankfurt nicht Ziel von Hetze oder Ausgrenzung werden. Da absehbar ist, dass sich vergleichbare Vorfälle künftig auch gegen andere gesellschaftliche Gruppen richten können - etwa aufgrund ethnischer, religiöser, sexueller oder geschlechtlicher Orientierungpolitischer oder kultureller Zugehörigkeit - ist es notwendig, präventive Maßnahmen zu entwickeln, um Frankfurt dauerhaft als weltoffene, pluralistische und sichere Stadt zu bewahren. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 65 Die Vorlage OF 1276/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7661 2025 Die Vorlage OF 1276/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7816 entstanden aus Vorlage: OF 1608/5 vom 28.10.2025 Betreff: Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand setzen Vorgang: OM 4102/23 OBR 5; ST 2192/23 Der Magistrat wird gebeten, die Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand zu setzen. Begründung: Eine Sanierung der Gehwege und der Fahrbahn im Bertha-von-Suttner-Ring wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2192, für die erste Jahreshälfte 2024 zugesagt. Leider hat sich der Zustand vor Ort noch nicht vollumfänglich verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4102 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2192
Mögliche Einzelhandelsstandorte im „Zentrum“ von Harheim als Ersatz für den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Verbrauchermarkt
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7703 entstanden aus Vorlage: OF 258/14 vom 27.10.2025 Betreff: Mögliche Einzelhandelsstandorte im "Zentrum" von Harheim als Ersatz für den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Verbrauchermarkt Vorgang: B 353/25 Der Magistrat wird aufgefordert, Vertreter des Stadtplanungsamts zu entsenden, um die im Magistratsbericht vom 22. September 2025, B 353, als Ergebnis der amtlichen Analyse beschriebenen "kurz- bis mittelfristig verfügbare(n), innerörtliche(n) Potentialflächen" zur Stärkung des Einzelhandels bei einem Ortstermin gemeinsam zu besichtigen. Der Ortsbeirat bittet um kurzfristige Terminvorschläge. Begründung: Der Ortsbeirat ist sehr daran interessiert, "leere Grundstücke sowie mittelfristig verfügbare größere Flächen, im Falle eines Wegfalls von betrieblichen Nutzungen und kleine Baulücken oder Leerstände im Gebäude", welche von der Behörde identifiziert wurden, zu besichtigen. Die Mitglieder des Ortsbeirats als Vertreter des Stadtteils freuen sich daher sehr darauf, vor Ort die vom Planungsamt entdeckten Potentialflächen ebenfalls kennenzulernen und sind sehr neugierig auf die Erkenntnisse des Stadtplanungsamts zu den im genannten Magistratsbericht angesprochenen "innovative(n) Marktkonzepte(n)". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 353
Mehr Kontrollen von (Sperr-)Müllsünder:innen
Antrag vom 13.10.2025, OF 565/4 Betreff: Mehr Kontrollen von (Sperr-)Müllsünder:innen Der Magistrat möge im Rahmen der Verstärkung des Einsatzes der Stadt Frankfurt am Main für mehr Sauberkeit seit dem 1. Oktober 2025 ihre Kontrollen durch die Stadtpolizei gegen die Verursacher:innen von wildem (Sperr-)Müll auch in Bornheim und im Ostend erhöhen. Begründung: Insbesondere in Bornheim sind regelmäßige sogenannte Hotspot-Kontrollen dringend nötig, da sich hier an vielen Stellen immer wieder wilder (Sperr-)Müll über Wochen sammelt, bevor er außerplanmäßig durch die FES entsorgt wird. Um nur einige zu nennen: - an der Litfaßsäule in der Kurve Nußbaumstraße / Ilbenstädter Straße - vor dem einzäunten Müllplatz der Liegenschaft Kohlbrandstraße 24 - 26 - auf der Löwengasse zwischen Pestalozzistraße und der Florstädter Straße zwischen den Bäumen nahe dem Glascontainer - auf den "Baumscheiben" in der Pestalozzistraße Ecke Pestalozziplatz Richtung Ettlinger Straße Begründung: Anwohner:innen, die sich in puncto Sperrmüllentsorgung an die Regeln halten, und die die übersichtliche und einfache Sperrmüll-Anmeldung unter fes-frankfurt.de/services/sperrmuell online oder telefonisch unter 0800 2008007-10 nutzen, sind genervt von den immer wieder entstehenden Müllansammlungen. Sauberkeit erhöht zudem das Sicherheitsgefühl - wilde (Sperr-)Müllberge hingegen nicht. Durch verstärkte Kontrollen könnten die Personen, die für solche Müllberge sorgen, auf frischer Tat ertappt und direkt belangt werden. Die Kontrollen machen auch insofern Sinn, da dem Ortsbeirat regelmäßig berichtet wird, dass die Müllsünder:innen gerne nachts mit Kraftfahrzeugen mit Nummerschildern umliegender Landkreise vorfahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7622 2025 Die Vorlage OF 565/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße
Antrag vom 28.10.2025, OF 566/7 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/Projekt angelegt, in dem für 2025 zusätzlich die Summe von 50.000,00 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den Bürger:nnen stattfinden sollte. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene Eigentümer:innen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen. Nun entsteht dort endlich ein Wohnbauprojekt. Nach Fertigstellung der Arbeiten soll der öffentliche Bereich in Kooperation mit den Bürger:innen neugestaltet werden. Der Planungsprozess muss jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbauprojekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 566/7 wurde zurückgezogen.
Stromanschluss im Berkersheimer Niddatal
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7746 entstanden aus Vorlage: OF 1143/10 vom 21.10.2025 Betreff: Stromanschluss im Berkersheimer Niddatal Der Magistrat wird gebeten, mit Blick auf die erforderliche Genehmigung des Stromanschlusses im Berkersheimer Niddatal auf Höhe der Eisenbahnüberführung Am Wiesengarten folgenden Aspekt zu berücksichtigen: Der zu genehmigende Stromanschluss dient förderungswürdigen, da ausschließlich ehrenamtlich organisierten Veranstaltungen, Terminen und Zuständigkeiten der Berkersheimer Vereine in deren "Wohnzimmer im Niddatal". Eine etwaige Gebührenberechnung auf Grundlage womöglich privater oder geschäftlicher Zwecke ist nicht gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 152
Verkehrssicherheit auf dem Fußweg Deuil-La-Barre Straße herstellen
Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1996 Betreff: Verkehrssicherheit auf dem Fußweg Deuil-La-Barre Straße herstellen Die Baumscheiben - und damit auch die Verkehrssicherungspflicht für die Baumschutzroste - befinden sich in privater Zuständigkeit. Der Magistrat wird die Anregung des Ortsbeirates daher mit der dringenden Aufforderung zur Beseitigung der Gefahrenstelle an den Liegenschaftseigentümer weiterleiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7354
Ausstattung des Sinaiparks und des Höllbergspielplatzes mit Toilettenanlagen
Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2012 Betreff: Ausstattung des Sinaiparks und des Höllbergspielplatzes mit Toilettenanlagen Der Bedarf an Toilettenanlagen auf Spielplätzen und hoch frequentierten Park- und Grünanlagen ist weiterhin sehr hoch. Bei der Entscheidung zur Herrichtung einer Toilettenanlage sind neben den notwendigen Mitteln im Haushalt auch die personellen Kapazitäten zu prüfen und damit einhergehend ist eine Priorisierung der Bedarfe unumgänglich. Der Sinaipark sowie der Höllbergspielplatz wurden eingehend geprüft und der Wunsch nach Toilettenanlagen kann gut nachvollzogen werden. Bedauerlicherweise stehen an beiden Standorten derzeit keine sanitären Einrichtungen zur Verfügung. Im Sinaipark ist beabsichtigt, im kommenden Jahr 2026 zu prüfen, ob eine saisonale Lösung, wie beispielsweise eine mobile Dixi-Toilette oder Komposttoilette, realisierbar ist. Der Höllbergspielplatz kann leider nicht ausgestattet werden, da er im Vergleich zu anderen Standorten weniger frequentiert ist und seine Lage sowie Größe keine saisonale Anlage rechtfertigen. Der Fokus liegt zunächst auf stärker frequentierten Parks und Spielplätzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7327
Lärm bei Veranstaltungen am Mainkai begrenzen
Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2011 Betreff: Lärm bei Veranstaltungen am Mainkai begrenzen Grundsätzlich ist eine Beschallung mit Verstärkeranlagen im Rahmen von Veranstaltungen, unabhängig davon, ob die Veranstaltung auf öffentlichem oder privatem Grund stattfindet, nicht genehmigungspflichtig. Dennoch sind die Veranstaltenden selbstverständlich verpflichtet, die gesetzlich festgelegten Immissionsrichtwerte einzuhalten. Hierbei ist jedoch, entgegen der Anregung des Ortsbeirates, die Freizeitlärmrichtlinie Hessen und nicht die TA Lärm/Bundes-Immissionsschutzgesetz maßgeblich. Bei Anmeldung einer Veranstaltung mit geplanter Beschallung stellt das Service-Center Veranstaltungen (SCV) allen Veranstaltenden ein Merkblatt zur Verfügung, in welchem die gesetzlichen Regelungen für die jeweiligen Örtlichkeiten ausführlich dargestellt sind. Zudem werden mögliche Maßnahmen zum Schutz der Anwohnenden empfohlen. Die Veranstaltung "Red Bull Traffic Lights" fand einmalig im Rahmen der Eurobike statt, entsprechend bestanden keine negativen Vorerfahrungen, die ein weitergehendes Handeln hätten erforderlich machen können. Im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind nun vermehrt Beschwerden von Anwohnenden beim SCV eingegangen, die sorgfältig geprüft und bearbeitet wurden. Bei den in der Anregung des Ortsbeirats beschriebenen derart deutlichen Überschreitungen der gesetzlichen Vorgaben, ist jedoch im akuten Fall stets die unmittelbare Mitteilung an die Polizei oder die Stadtpolizei des Ordnungsamtes zweckmäßig, die eine möglicherweise gesundheitsgefährdende Beschallung unmittelbar unterbinden können. Aus Sicht des SCV besteht kein Bedarf die Veranstaltung dauerhaft in den Veranstaltungskalender zu integrieren. Zu anderen wiederkehrenden, zumeist traditionsreichen Veranstaltungen am Mainkai liegen äußerst selten Beschwerden vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7297
Aufzüge am S-Bahnhof „Berkersheim“
Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1993 Betreff: Aufzüge am S-Bahnhof "Berkersheim" Vorläufige Stellungnahme: Die zuständige DB InfraGO AG wurde um eine Stellungnahme gebeten. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7448
Umgestaltung Grüneburgweg: Belange der Unternehmen beachten
Antrag vom 22.10.2025, NR 1410 Betreff: Umgestaltung Grüneburgweg: Belange der Unternehmen beachten Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs auch die Belange des Einzelhandels und der Gastronomie zu berücksichtigen. Dazu ist Folgendes umzusetzen: 1. Innerhalb von drei Monaten wird ein Sofortpaket entwickelt und umgesetzt, das die für den Einzelhandel und Gastronomie negativen Auswirkungen der 2022 bis 2024 vollzogenen Umgestaltung beseitigt. Dazu zählen insbesondere: a) testweises Öffnen der Diagonalsperren b) mehr Kurzzeitparken c) mehr Lieferzonen d) konsequentes Freihalten von Lieferzonen und Querungen durch Schwerpunktkontrollen der Städtischen Verkehrspolizei 2. Für den Umgang mit den weiteren schon vollzogenen Umgestaltungsmaßnahmen wird der Stadtverordnetenversammlung eine Empfehlung (Beibehalten, Anpassung, Rücknahme) vorgelegt, die die Erreichbarkeit des Gewerbes und die Beschwerdelage berücksichtigt. 3. Bei künftigen Umgestaltungen des Grüneburgwegs - seien es die Anpassung schon vollzogener oder neue Maßnahmen - wird die Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe für Kunden und Lieferanten (Lieferlogistik) ein wichtiges Kriterium. Dazu wird vorab ein kompakter "Gewerbe-Verträglichkeits-Check", der auch die Baustellenorganisation während der Bauarbeiten umfasst, durchgeführt. 4. Betriebe, Gewerbeverein, Kammern und Wirtschaftsförderung werden bei Umgestaltungsplanungen einschließlich der Zeitpläne zusätzlich zum Ortsbeirat frühzeitig und regelmäßig umfassend informiert und eingebunden. Begründung: Das Mobilitätsdezernat vernachlässigt bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ein weiteres Mal sträflich die Belange der Gewerbebetriebe. Die Betriebe werden wie beispielweise schon bei den Umgestaltungen der Eschersheimer Landstraße und der Taunusstraße nicht vorab in die Planungen einbezogen, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt. So kann es nicht weitergehen! Die Umgestaltung des Grüneburgwegs als fahrradfreundliche Nebenstraße hat zu deutlichen, teils existenzbedrohenden Umsatzeinbrüchen bei den dortigen Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe geführt. Eine Unternehmensbefragung der IHK gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt kommt zu dem Ergebnis, dass durch die nun schlechtere Erreichbarkeit mit dem Auto und dem damit einhergehenden Kundenrückgang 22 von 44 Unternehmen sinkende Umsätze von bis zu 35 % haben. Sechs Unternehmen planen eine Geschäftsaufgabe oder einen Umzug. Es ist daher dringend notwendig, die für diese Negativentwicklung ursächlichen Umgestaltungsmaßnahmen schnell zu korrigieren, um weiterhin ein lebendiges Gewerbe, das auch für die Nahversorgung der Bevölkerung wichtig ist und Existenzen sichert, zu erhalten. Der Grüneburgweg braucht Sicherheit für Fuß- und Radverkehr und zugleich eine verlässliche Erreichbarkeit für Handel und Gastronomie. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1410 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1410 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1418), Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1418) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage NR 1410 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1418), Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1418) 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 65 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1410 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6824, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 66-0
Was tut die Stadt Frankfurt gegen antisemitisch motivierte Boykottaufrufe gegen lokale Betriebe?
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7661 entstanden aus Vorlage: OF 1276/2 vom 27.10.2025 Betreff: Was tut die Stadt Frankfurt gegen antisemitisch motivierte Boykottaufrufe gegen lokale Betriebe? Der Magistrat wird gebeten, darzulegen, 1. welche Maßnahmen er ergreift, um antisemitisch motivierten Boykottaufrufen gegen lokale Betriebe entschieden entgegenzutreten; 2. wie er sicherstellt, dass betroffene Unternehmen bei Rufschädigung, Bedrohungen oder wirtschaftlichen Einbußen schnell und unbürokratisch Unterstützung erhalten; 3. ob er plant, gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, den Kammern, der Bildungsstätte Anne Frank, der Antidiskriminierungsstelle, dem Antisemitismusbeauftragten und weiteren zivilgesellschaftlichen Partnern ein stadtweites Zeichen gegen diskriminierende und ausgrenzende Kampagnen zu setzen; 4. inwiefern er eigene Kommunikationskanäle (z. B. Social Media, Pressearbeit) nutzt, um Aufklärung, Zivilcourage und Solidarität mit betroffenen Betrieben zu fördern; 5. wie diskriminierende oder hetzerische Kampagnen künftig frühzeitig erkannt, öffentlich benannt und unterbunden werden können; 6. welche Unterstützungsangebote (rechtlich, kommunikativ, psychologisch) für betroffene Betriebe oder Einzelpersonen bestehen oder geschaffen werden können; 7. wie die Stadtgesellschaft insgesamt widerstandsfähiger gegen digitale Anfeindungen und gezielte Boykottkampagnen gemacht werden kann. Begründung: Seit den Ereignissen vom 7. Oktober 2023 kommt es auch im Ortsbezirk 2 wiederholt zu Fällen, in denen lokal ansässige Betriebe aufgrund verfälschender oder hetzerischer Darstellungen im Internet Ziel von Boykottaufrufen, Anfeindungen und öffentlichen Diffamierungen wurden. Neben den Boykottaufrufen selbst werden die Betreiber auch telefonisch beleidigt und bedroht - etwa mit wiederholten Anrufen, in denen gefragt wird "Kocht ihr mit Gas?", gefolgt von Parolen wie "Heil H. .". Solche Vorgänge sind inakzeptabel und dürfen in Frankfurt keinen Platz haben. Diese Vorgänge haben nicht nur wirtschaftliche Folgen, sondern gefährden auch das gesellschaftliche Klima in unserer Stadt. Antisemitisch motivierte Ausgrenzung, Hetze oder Boykottaufrufe widersprechen den Grundwerten Frankfurts als einer offenen, vielfältigen und solidarischen Stadt. Die Betroffenen haben sich bereits an bekannte Anlaufstellen, darunter den Antisemitismusbeauftragten des Landes Hessen sowie weitere Beratungsstellen, gewandt. Dennoch zeigt der Fall, dass der Schutz vor digitalen Diffamierungen und Boykottaufrufen derzeit nicht ausreichend gewährleistet ist und bestehende Instrumente an ihre Grenzen stoßen. Zudem engagieren sich die Betroffenen seit Jahren vielfältig ehrenamtlich - unter anderem in der Speisung von Obdachlosen, in sozialen Projekten für Bedürftige sowie im Tierschutz und in der Aufklärung über Tierrechte. Menschen, die sich in dieser Weise für das Gemeinwohl einsetzen, dürfen in Frankfurt nicht Ziel von Hetze oder Ausgrenzung werden. Da absehbar ist, dass sich vergleichbare Vorfälle künftig auch gegen andere gesellschaftliche Gruppen richten können - etwa aufgrund ethnischer, religiöser, sexueller oder geschlechtlicher Orientierung politischer oder kultureller Zugehörigkeit - ist es notwendig, präventive Maßnahmen zu entwickeln, um Frankfurt dauerhaft als weltoffene, pluralistische und sichere Stadt zu bewahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mögliche Einzelhandelsstandorte im „Zentrum“ von Harheim als Ersatz für den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Verbrauchermarkt
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7703 entstanden aus Vorlage: OF 258/14 vom 27.10.2025 Betreff: Mögliche Einzelhandelsstandorte im "Zentrum" von Harheim als Ersatz für den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Verbrauchermarkt Vorgang: B 353/25 Der Magistrat wird aufgefordert, Vertreter des Stadtplanungsamts zu entsenden, um die im Magistratsbericht vom 22. September 2025, B 353, als Ergebnis der amtlichen Analyse beschriebenen "kurz- bis mittelfristig verfügbare(n), innerörtliche(n) Potentialflächen" zur Stärkung des Einzelhandels bei einem Ortstermin gemeinsam zu besichtigen. Der Ortsbeirat bittet um kurzfristige Terminvorschläge. Begründung: Der Ortsbeirat ist sehr daran interessiert, "leere Grundstücke sowie mittelfristig verfügbare größere Flächen, im Falle eines Wegfalls von betrieblichen Nutzungen und kleine Baulücken oder Leerstände im Gebäude", welche von der Behörde identifiziert wurden, zu besichtigen. Die Mitglieder des Ortsbeirats als Vertreter des Stadtteils freuen sich daher sehr darauf, vor Ort die vom Planungsamt entdeckten Potentialflächen ebenfalls kennenzulernen und sind sehr neugierig auf die Erkenntnisse des Stadtplanungsamts zu den im genannten Magistratsbericht angesprochenen "innovative(n) Marktkonzepte(n)". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 353
Hinweis auf die vorhandenen Parkhäuser im Umfeld von unterer Berger Straße und Sandweg
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7711 entstanden aus Vorlage: OF 945/3 vom 15.10.2025 Betreff: Hinweis auf die vorhandenen Parkhäuser im Umfeld von unterer Berger Straße und Sandweg Der Magistrat wird gebeten, im Sandweg und in der unteren Berger Straße Hinweisschilder auf die bestehenden öffentlichen Parkhäuser (Waldschmidtstraße, Mousonturm, ggf. Rotes Kreuz Krankenhaus) zu installieren. Begründung: Die vorhandenen Parkhäuser sollten entsprechend ausgewiesen werden, um Besucher der Kultureinrichtungen und des Einzelhandels darauf hinzuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Hitzeschutz für die Helmholtzschule
Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1978 Betreff: Hitzeschutz für die Helmholtzschule An der Helmholtzschule befindet sich aktuell die Sanierung der Dachfläche in Planung. In diesem Zuge wird eine Wärmeschutzberechnung erfolgen und ein Lüftungskonzept erarbeitet. Parallel hierzu wird der Magistrat durch das Energiemanagement des Amts für Bau Immobilien eine Temperaturmessung durchführen und je nach Ergebnis die Möglichkeit entsprechender wärmereduzierender Maßnahmen eruieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5814
Stromanschluss für den Gustavsburgplatz schaffen
Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1981 Betreff: Stromanschluss für den Gustavsburgplatz schaffen Der gewünschte Stromanschluss muss durch den Ortsbeirat oder den Internationalen Bund bei der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH beantragt werden. Die Anmeldung bei der NRM erfolgt online über das NRM-Netzportal. Der Magistrat unterstützt bei der Standortsuche und der Aufbruchgenehmigung für den Stromanschluss. Hierfür steht der Baubezirk West des Amts für Straßenbau und Erschließung gerne zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7309
Baulicher Zustand der IGS Süd
Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1979 Betreff: Baulicher Zustand der IGS Süd Der Magistrat hat inzwischen sichergestellt, dass die IGS Süd, im ersten Schritt mit den Jahrgängen 5-7, im ehemaligen Hessenkolleg in Bockenheim ausgelagert ist. Die Planung zur Erweiterung des Areals am ehemaligen Hessenkolleg wurde bereits aufgenommen, sodass zum kommenden Schuljahr (2026/2027) auch die Jahrgänge 8-10 dort untergebracht werden können. Derzeit befindet sich die Planung für die Gesamtsanierung der IGS Süd in der Vorentwurfsplanung. Es wird angestrebt, noch in 2026 die Bau- und Finanzierungsvorlage zu dem Projekt der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Eine Beschlussfassung vorausgesetzt, ist ein Beginn der Baumaßnahmen am Standort Textorstraße in 2027/2028 realistisch. Entsprechende Baumittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Für das Sanierungsprojekt der IGS Süd gibt es seitens der Stadt Frankfurt am Main einen Kooperationsvertrag mit der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft. Sowohl der gesamte Planungsprozess als auch die Umsetzung bis zur Fertigstellung wird im "Schulbau Open Source" offengelegt und ist somit für alle Interessierten jederzeit einsehbar unter: https://schulbauopensource.de/projektstorys/frankfurt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6882
Heizungsproblematik an Frankfurter Schulen
Antrag vom 19.10.2025, OF 785/11 Betreff: Heizungsproblematik an Frankfurter Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage B 315 unter der Maßgabe zu, dass folgender Punkt in dem Bericht vom Dezernat noch ergänzt, wird: 1. Mit welchem kurz- und langfristigen Konzept wird den Ausfällen in der Haustechnik so begegnet, dass deren Anzahl an Ausfällen stark verringert wird? Das Ziel sollte unter 5% liegen. 2. Wie wird eine zukünftige Störung der Gebäudeleittechnik in der Freiligrathschule verhindert? 3. Wie sieht die mittel- und langfristige Strategie zur Ablösung fossiler Heizungssysteme durch erneuerbare Energien aus, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um alle Schulen nachhaltig und klimagerecht zu sanieren? Begründung: Der Bericht ist grundsätzlich mit seinen detaillierten Darstellungen zu begrüßen. Die Situation um den Haustechnischen Zustand der Frankfurter Schulen ist erschreckend. Von 146 allgemeinbildenden Schulen in Frankfurt hatten und haben rund 20% ein Heizungsproblem. Auch wenn in einigen Schulen eine Sanierung in den nächsten Jahren geplant ist, bleibt offen, wie bei allen anderen Schulen die Heizproblematik grundsätzlich in den Griff zu bekommen ist und wie eine klimaneutrale Sanierung aller Schulen bis 2040 erreicht werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 315 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 573 2025 1. a) Die Vorlage B 315 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 573 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 785/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Vergleichsabschluss im Verfahren Stadt Frankfurt am Main ./. Manfred Hellwig
Anfrage vom 13.10.2025, A 373 Betreff: Vergleichsabschluss im Verfahren Stadt Frankfurt am Main ./. Manfred Hellwig In einer öffentlichen Sitzung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 5. Mai 2025 schlossen die Stadt Frankfurt und der ehemalige Alleingesellschafter der Hippodrom GmbH, Manfred Hellwig, im "letzten Rennbahnverfahren" einen Widerrufsvergleich. Hellwig sollte innerhalb von vier Wochen nach Bestandskraft des Vergleichs 2 Millionen Euro an die Stadt zahlen. Die ursprüngliche Widerrufsfrist war der 05. August 2025. Aus einem Schriftsatz, der der BFF-BIG-Fraktion nun vorliegt, geht hervor, dass diese Frist auf Betreiben der Stadt einvernehmlich bis zum 30. September 2025 verlängert wurde. Demnach erklärte der Vertreter der Stadt, dass der Magistrat im September über die Annahme der Einigung entscheiden werde. In Folge legte der Magistrat am 4. September der Stadtverordnetenversammlung die vertrauliche Vorlage M 115 vor, die am 16. September 2025 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen wurde. Zu diesem Zeitpunkt war den Stadtverordneten jedoch nicht bekannt, dass Manfred Hellwig bereits am 10. September 2025 verstorben war. Diesen Sachverhalt vorausgeschickt, bitten wir den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1.) Wann wurde die Stadt Frankfurt im Rahmen des Verfahrens über den Tod des Beklagten Manfred Hellwig informiert bzw. wann und auf welchem Weg hat sie hiervon Kenntnis erlangt? 2.) Aus welchen Gründen war es der zuständigen Dezernentin Sylvia Weber (SPD) nicht möglich, den am 05. Mai 2025 in der Sitzung vor dem OLG Frankfurt geschlossenen Widerrufsvergleich innerhalb der vereinbarten Dreimonatsfrist dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassungfassung vorzulegen, obwohl die Verfahrensabläufe dies ohne weiteres ermöglicht hätten? 3.) Wie bewertet der Magistrat den Umstand, dass er bei Einhaltung der ursprünglich vereinbarten Widerrufsfrist 05. August 2025, also noch vor dem Zeitpunkt des Ablebens des Beklagten, nicht nur einen bestandskräftigen Vergleich und damit einen vollstreckbaren Titel gegen diesen in der Hand gehabt hätte, sondern gemäß der Vereinbarung auch die Zahlung in Höhe von 2 Millionen Euro an die Stadt bereits geflossen wäre? 4.) Hat der Prozessbevollmächtigte des Beklagten Manfred Hellwig nach dessen Ableben die Unterbrechung des Verfahrens beantragt oder liegt nunmehr ein rechtskräftiger Vergleich vor? 5.) Welche Sicherungsmaßnahmen hat die Stadt aufgrund des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2023 - in dem sie voll obsiegte - im Hinblick auf ihre Forderung gegenüber dem Beklagten getroffen, beispielsweise durch eine vorläufige Vollstreckung oder die Separierung des Forderungsbetrages im Schuldnervermögen? 6.) Sofern nach dem obsiegenden erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Frankfurt seitens der Stadt keine Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf ihre Forderungen wie unter Frage 6 ausgeführt getroffen wurden, warum ist dies nicht erfolgt? 7.) Welche Maßnahmen hat die Stadt nach dem Ableben von Manfred Hellwig zur Sicherung ihrer Forderung durch den Nachlass eingeleitet, etwa die Beantragung einer Nachlassverwaltung, und zu welchem Zeitpunkt wurden diese Maßnahmen ergriffen? 8.) Welche Chancen sieht der Magistrat, die streitgegenständliche Forderung nach dem Ableben des Beklagten überhaupt noch erfolgreich geltend machen zu können? Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.08.2025, M 115 (nicht öffentlich) Versandpaket: 15.10.2025
Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 445 Betreff: Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6440 - E 41/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 231/25 - Am 04.11.2025 fand die im Zwischenbericht des Magistrats (B231) angekündigte öffentliche Veranstaltung im Festsaal des Studierendenhauses in Bockenheim statt. In diesem Rahmen wurden die bisherigen Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie durch die Studiendurchführenden (ABG FRANKFURT HOLDING GmbH, Architekturbüro AS+P Albert Speer + Partner GmbH, Ingenieurbüro bauart Konstruktions GmbH & Co. KG) der Öffentlichkeit vorgestellt. Darüber hinaus wurde von der Frankfurt University of Applied Sciences das Format "Zukunftslabor Juridicum" vorgestellt. Zum Abschluss fand eine Podiumsdiskussion statt, in diesem Rahmen diskutieren Expert:innen die aktuelle Fragestellung, blickten gemeinsam auf den anstehenden Prozess und das Publikum hatte die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Das hohe Interesse von etwa 300 Teilnehmenden unterstreicht die Bedeutung der Frage des Umgangs mit dem Juridicum sowie mit Bestandsgebäuden insgesamt. Zukunftslabor Juridicum Für das Juridicum am Kulturcampus in Frankfurt am Main steht eine grundlegende Entscheidung an: Erhalt, Umbau oder Neubau. Um diese Frage beantworten zu können, wird ein neuer, gemeinschaftlich gestalteter Planungsansatz erprobt. Das Frankfurter Forschungsinstitut (FFin), angesiedelt an der Frankfurt University of Applied Sciences, ist mit der Organisation, Begleitung und Dokumentation dieses Projektes beauftragt. Es ist ein ergebnisoffener Prozess, an dessen Ende eine fachliche Entscheidungsgrundlage stehen soll. Im Zentrum des Projektes steht die interdisziplinäre Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Entwicklungsszenarien sowie deren wissenschaftliche Reflexion und Begleitung. Aufgabenstellung Das Zukunftslabor Juridicum ist ein innovatives Format, das die Entscheidung zur Weiterentwicklung des Juridicums fachlich kuratiert begleitet. Das Zukunftslabor soll am Beispiel des Juridicums erörtern, was eine veränderte (Um)baukultur im konkreten bedeuten kann und wie Fragen des Umgangs mit Bestandsgebäuden zielführend und ergebnisoffen diskutiert werden können. Expert:innen unterschiedlicher Disziplinen entwickeln und diskutieren verschiedene Entwicklungsvarianten, um die Transformation des Bestandsgebäudes auf dem Kulturcampus zu ermöglichen. Ziel ist es eine Entscheidungsgrundlage für die Politik sowie die zukünftige Eigentümerin, die ABG zu erarbeiten. Zudem wird das Ziel verfolgt, durch interdisziplinäre Zusammenarbeit neue Standards für kooperative Planungsprozesse zu setzten, die ökologische, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt. Das Zukunftslabor untersucht folgende vier Entwicklungsvarianten: 1. Kompletterhalt des Juridicums und Mehrzweckgebäudes und Umnutzung in Wohnen 2. Kompletterhalt des Juridicums und Mehrzweckgebäudes und Umnutzung in Wohnen (Juridicum) sowie Bildung bzw. Gewerbe / Büro (Mehrzweckgebäude) 3. Erhalt des Juridicums und Abriss des Mehrzweckgebäudes, Umnutzung des Juridicums in Wohnen 4. Komplettabriss des Juridicums und des Mehrzweckgebäudes und Neubau eines Wohnungsbauvorhabens Arbeitsweise Im Zukunftslabor arbeiten sechs Expert:innen unterschiedlicher Disziplinen in einem Workshop-Format über ca. 6 Monate an den oben genannten Entwicklungsvarianten und betrachten diese aus unterschiedlichen Perspektiven. Das eingeladene Stakeholder-Panel wird an den Workshops zeitweise teilnehmen, um die Erkenntnisse mit den Expert:innen diskutieren zu können. Um die inhaltliche Breite und Offenheit des Prozesses zu sichern, werden verschiedene Perspektiven und Disziplinen eingebunden. Dies wurde bei der Auswahl der Expert:innen berücksichtigt. Diese sechs Personen bilden das Expert:innen-Panel des Zukunftslabors, gegliedert in drei Themenfelder: Wirtschaftlichkeit und Gemeinwohl: • Gabu Heindl, Professorin an der Universität Kassel und Leiterin von GABU Heindl Architecture, Wien • Niclas Schneider, Vorstand der Lang & Cie Real Estate AG Nachhaltigkeit und Lebenszyklus: • Nicole Zahner, Statikerin, Dipl. Bau-Ing. ETH, Studio C Berlin • Horst Peseke, Dipl. Ing., Tragwerksplanung, Betoninstandsetzung: Bestand, Denkmäler; Bollinger+ Grohmann Ingenieure Räumlicher und funktionaler Kontext: • Verena Brehm, Professorin Universität Kassel, Partnerin des Planungsbüros CITYFÖRSTER • Thomas Meurer, Professor an der Technischen Hochschule Mittelhessen Folgende Stakeholder sind eingeladen, den Prozess inhaltlich zu begleiten und eine Vertreter:in in das Stakeholder-Panel zu entsenden (teilweise zugesagt, einzelne Anfragen sind noch offen): • Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK Hessen) • Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung • Offenes Haus der Kulturen e.V. • Ortsbeirat 2 • Hochschule für Musik und darstellende Kunst (HfMDK) • Frankfurt LAB - das Musik-, Theater- und Tanzlabor der Moderne für Frankfurt RheinMain e.V. • ABG FRANKFURT Holding GmbH • Dezernat III, Planen und Wohnen der Stadt Frankfurt am Main • Römer-Fraktionen: o BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN o SPD o Volt o CDU o FDP o Die Linke Zeitplan Da das Grundstück weiterhin im Besitz des Landes Hessen ist, bietet sich die zeitliche Möglichkeit, einen umfassenden Prozess zu initiieren. Der anstehende Prozess verlangsamt nicht die Entwicklung des Geländes, sondern bereitet vielmehr eine Entscheidung vor, die eine zügige und zielgerichtete Umsetzung ermöglicht. Der erste Workshop findet im Januar 2026, Ende September 2026 endet der Prozess mit einer öffentlichen Abschlussveranstaltung. • 15.01.2026 - Workshop • 19.02.2026 - Workshop • 16.04.2026 - Workshop • 07.05.2026 - Workshop • 24.09.2026 - Abschlussveranstaltung Weitere Termine zur Einbindung der Öffentlichkeit werden noch definiert und entsprechende Formate erarbeitet. Es wird diverse Möglichkeiten geben, auch über die Stakeholder-Beteiligung hinaus, Stimmen und Meinungen aus der Bevölkerung aufzunehmen. Dokumentation Die Arbeit sowie die Ergebnisse des Zukunftslabor werden regelmäßig auf einer Projekt-Homepage präsentiert. Zudem erarbeitet das beauftragte Forschungsinstitut in Zusammenarbeit mit den Expert:innen eine Abschlussdokumentation. Diese soll Textbeiträge zu den einzelnen Varianten und Betrachtungen enthalten, den Prozess dokumentieren sowie eine fachliche Empfehlung als Entscheidungsgrundlage erarbeiten. Der Prozess des Zukunftslabors, inkl. Abschlussveranstaltung und Dokumentation wird aus den Mitteln des Etat-Antrags E41 finanziert. Hintergrund - Warum bedarf es einer weiteren Prüfung? Die bisher vorliegende Machbarkeitsstudie ist ein Baustein und wird als Zwischenergebnis gewertet. Sie bildet eine wichtige Basis für weitere fachlich Debatten. Die Studie enthält u.a. die Erkenntnis, dass das Bestandsgebäude aus zwei Teilen besteht - dem Juridicum und dem Mehrzweckgebäude - und dass ihr Zustand grundsätzlich einen Erhalt und eine Umnutzung ermöglicht. Das Juridicum scheint für eine Umnutzung in Wohnen besser geeignet als das Mehrzweckgebäude. Mit der Prämisse, das gesamte Gebäude in Wohnen umzubauen, ist diese Entwicklung wirtschaftlich nicht darstellbar. Darüber hinaus liefert die vorliegende Machbarkeitsstudie wertvolle Grundlagen, indem sie die technische Umsetzbarkeit einer Umnutzung des Juridicums bestätigt und wesentliche bauliche Parameter wie Tragfähigkeit und Erweiterungsmöglichkeiten positiv bewertet. Sie berücksichtigt jedoch ausschließlich wirtschaftliche und bautechnische Kriterien und lässt damit zentrale Aspekte wie räumlich-funktionale, soziale, ökologische und gemeinwohlorientierte Wirkungen sowie alternative Nutzungs- und Förderoptionen unberücksichtigt. Dies zeigt, dass es bei näherer Betrachtung noch viele offene Fragen gibt, die es zu klären gilt. Deshalb ist eine vertiefende, interdisziplinäre Betrachtung erforderlich, wie sie im Rahmen des Zukunftslabors vorgesehen ist. Nur so kann eine ganzheitliche Entscheidungsgrundlage geschaffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 41 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 231 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 10.12.2025
Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg
Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1966 Betreff: Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg Der Magistrat begrüßt den Vorschlag, auf der brachliegenden Fläche neben dem Bahnübergang Ziegelhüttenweg eine Blumenwiese anzulegen. Leider hat die Prüfung der Fläche ergeben, dass die Anlage einer Blumenwiese leider auf Grund der Hanglage nicht realistisch ist: Bis sich eine deckende und geschlossene Vegetationsschicht entwickelt hat, werden bei zu erwartenden Regenfällen Saatgut und Bodenschicht den Hang hinab gespült. Damit dem Wunsch nach einer Begrünung entsprochen werden kann, schlägt der Magistrat die Anpflanzung von Sträuchern vor, die als Bienennährgehölz seitlich des Haltestellenhäuschens gepflanzt werden. Zusätzlich wird ein gesonderter Pflegegang beauftragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7423
Sachstand Gedenkplakette zur Gründung des FSV Frankfurt 1899 e. V. am Glauburgplatz
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1952 Betreff: Sachstand Gedenkplakette zur Gründung des FSV Frankfurt 1899 e. V. am Glauburgplatz Der Magistrat hat im März 2025 den FSV Frankfurt 1899 e. V. informiert, dass die Gedenkplakette am gewünschten Ort auf dem Glauburgplatz angebracht werden kann. Mit dem Vorsitzenden des FSV wurde zu diesem Zeitpunkt verabredet, dass der Verein den Text sowie das Aussehen der Gedenkplakette festlegt und diese anfertigen lässt. Im September informierte der Vorsitzende den Magistrat, dass die Plakette mittlerweile hergestellt wurde. Von Seiten des Vereins wird vorgeschlagen, die Plakette im Frühjahr 2026 anzubringen und feierlich zu enthüllen. Der Verein wird auf den Magistrat zukommen um Zeitpunkt und Umfang festzulegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1272
Traditionelle Bezeichnung „Stadtschreiberfest“ ab sofort wieder verwenden
Antrag vom 13.10.2025, OF 333/16 Betreff: Traditionelle Bezeichnung "Stadtschreiberfest" ab sofort wieder verwenden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Geschäftsführung der Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH dahingehend einzuwirken, auf die spätestens im Jahr 2024 für die Außenkommunikation eingeführten Bezeichnungen "Stadtschreiber*In Fest" bzw. "Stadtschreiber*innenfest" zu verzichten und zukünftig wieder ausschließlich die über Jahrzehnte hinweg gebräuchliche Bezeichnung "Stadtschreiberfest" zu verwenden. Begründung: Die Bezeichnung der im Stadtteil etablierten Verleihung des Stadtschreiberpreises hat in Bergen-Enkheim seit seiner Einführung im Jahr 1974 eine lange Tradition und ist ein feststehender Begriff mit überregionaler Bekanntheit. Sie bezeichnet nicht das Geschlecht einer Person, sondern ein kulturelles Amt, das Männern und Frauen gleichermaßen offensteht. Die spätestens seit 2024 von der Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH in der Außenkommunikation (siehe Abbildungen 1-3) verwendeten Bezeichnungen "Stadtschreiber*In Fest" bzw. "Stadtschreiber*innenfest" verstößt gegen das Regelwerk der deutschen Rechtschreibung, wie es vom Rat für deutsche Rechtschreibung festgelegt ist und trägt zu unnötiger Verwirrung und Abweichung vom etablierten Sprachgebrauch bei. Zudem erweckt es bei einem Großteil der Bevölkerung von Bergen-Enkheim den Eindruck, es handele sich bei den Veranstaltern um einen elitären Club, der sich von dem üblichen Sprachgebrauch abgekoppelt hat. Die durchgängige Verwendung des Begriffs "Stadtschreiberfest" hingegen ist eingängig und trägt zur Wahrung der historischen sowie kulturellen Identität dieser Veranstaltung bei und entspricht dem Sprachgebrauch vieler anderer Städte mit ähnlichen Ehrungen (z. B. Stadtschreiber von Mainz, Stadtschreiber von Dresden). Zudem ist es den Vertretern der Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH bislang noch nicht in den Sinn gekommen, das Stadtschreiberhaus als "Stadtschreiber*in Haus" zu bezeichnen, so dass mit der Bezeichnung "Stadtschreiber*In Fest* bzw. "Stadtschreiber*innenfest" auch kein schlüssiges Handeln vorliegt. Grafiken 1-3: Werblicher Auftritt der Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH für das Stadtschreiberfest 2024 + 2025 (Quellen: Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim / Ortsbeirat 16) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 333/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Landung des Fluges GAF403 am 24.06.2025 auf dem Flughafen Frankfurt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1959 Betreff: Landung des Fluges GAF403 am 24.06.2025 auf dem Flughafen Frankfurt Bei den Flügen am 24.06.2025 GAF 402 (00:07 Uhr) und GAF 403 (00:38 Uhr) handelte es sich um Evakuierungsflüge der LUFTWAFFE aus Tel Aviv. Grund dafür war eine akute Bedrohungslage. Solche Flüge sind laut Planfeststellungsbeschluss zugelassen und dürfen auch von 23.00 bis 05.00 Uhr durchgeführt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1263
Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges
Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1961 Betreff: Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4735
Rückbau des Maindeiches Sindlingen - aktueller Sachstand
Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1970 Betreff: Rückbau des Maindeiches Sindlingen - aktueller Sachstand Zu Punkt 1: Der Magistrat hält fest, dass die Entscheidung für den vollständigen Rückbau des Main-Winterdeichs eine notwendige Gefahrenabwehrmaßnahme ist. Die größte akute Gefahr liegt im derzeitigen baulichen Zustand des Deiches, dessen mangelnde Standsicherheit jederzeit einen unkontrollierten Bruch mit unabsehbaren Folgen riskieren würde. Der geplante Rückbau und die Ausweisung des Hinterlandes als Retentionsraum stehen im Einklang mit neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und modernen wasserwirtschaftlichen Leitlinien. Anstatt starre Bauwerke zu erhalten, wird eine systematische Hochwasserentlastung für das gesamte Main-Gebiet geschaffen. Die geplante Flutung, die ab einem statistisch 5- bis 8-jährlichen Hochwasser eintritt, ist ein kontrolliertes Ereignis, das die Hochwasserspitze dämpft. Die durch die planmäßige Flutung entstehenden Konsequenzen für Anlieger und Infrastruktur werden durch umfassende Sicherheitsmaßnahmen minimiert. Hierzu zählen die Ausarbeitung von Frühwarnsystemen und Evakuierungsplänen sowie die Absicherung der kritischen Infrastruktur (z.B. Mischwasserkanal und Kläranlage). Der Magistrat bewertet den Rückbau daher nicht als Schaffung neuer Gefahren, sondern als fundierte, zukunftsorientierte und wasserbaulich korrekte Lösung, um die akute Instabilität des Deiches zu beseitigen und den Hochwasserschutz systematisch zu verbessern. Zu Punkt 2: Bislang hat nur ein Eigentümer das Kaufangebot der Stadt Frankfurt für sein Gartengrundstück angenommen. Die restlichen elf Eigentümerflächen konnten von der Stadt bislang nicht übernommen werden, da die Eigentümer das Angebot abgelehnt haben. Zu Punkt 3: Der aktuelle Sachstand bezüglich der Pachtverträge ist, dass noch keine vertraglichen Änderungen vorgenommen wurden. Diese Maßnahmen werden erst im Vorfeld der eigentlichen Umsetzung erfolgen, da mit dem Beginn der Bautätigkeit (Rückbau des Deiches und Umgestaltung zur Retentionsfläche) frühestens im Jahr 2029 gerechnet wird. Es sind keine Kündigungen der Pachtverträge für die Freizeitgärten vorgesehen. Die geplanten vertraglichen Anpassungen sehen lediglich die Verkleinerung der verpachteten Gartenflächen vor, die zukünftig als öffentlich zugängliche Retentionsflächen benötigt werden. Die Anpassung der Pachtverhältnisse wird zeitnah vor dem eigentlichen Baubeginn erfolgen. Zu Punkt 4: Ein Ersatzgelände für den Schaustellerverband wurde grundsätzlich gefunden. Das neue Ersatzareal befindet sich an der Westerbachstraße 112-118. Zwischen dem Magistrat und dem Schaustellerverband wurde eine Einigung über die Aufteilung der Herrichtungskosten erzielt: Der Magistrat hat zugesagt, die Kosten für die Veranlassung und Finanzierung der Wasser-, Strom- und Abwasseranschlüsse bis zum Grundstück zu übernehmen. Die Kosten für die eigentliche Herrichtung der Fläche (wie Befestigung, Asphaltfahrweg und Verlegung der Leitungen auf dem Grundstück) trägt hingegen der Schaustellerverband. Der Umzug auf das Ersatzgelände ist jedoch bislang nicht erfolgt, da die Finanzierung der Flächen-Herrichtung durch den Schaustellerverband nach letzter Rückmeldung noch nicht gesichert ist. Die Sachlage und die Notwendigkeit des Umzugs sind dem Verband seit der Kündigung der Fläche hinter dem Maindeich im Jahr 2014 bekannt. Zu Punkt 5: Der Hochwasserschutz für die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Sindlingen der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) wird durch eine Kombination von Neubau- und Sicherungsmaßnahmen gewährleistet, die vorab und im Rahmen der geplanten Deichrückbau-Lösung erforderlich sind. Zunächst ist gewährleistet, dass der Neubau auf dem ARA-Gelände auf einem erhöhten Niveau errichtet wird, um diesen gegen ein statistisch 200-jährliches Hochwasserereignis (HQ 200) zu sichern. Darüber hinaus werden Teile der Altbereiche der Anlage im Nordosten und Nordwesten des Geländes durch zusätzliche Aufschüttungen gegen eine Überflutung bei Hochwasser gesichert. Der parallel zum Deich verlaufende Mischwasserkanal muss ebenfalls geschützt werden: Hier sind Sicherungsmaßnahmen gegen Auftrieb während der Abtragung des Geländes sowie die Errichtung von zwei oberirdischen, wasserdichten Bauwerken an den Kontrollschächten erforderlich. Diese gewährleisten eine ausreichende Belüftung des Kanals bis zum HQ 200, ohne dass Fremdwasser eindringen kann. Aus genehmigungs- und hochwasserschutzrechtlicher Sicht muss der Neubau der Schlammfaulung durch die SEF vor dem Rückbau des Deiches erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1241
Spielplatz Affentorplatz am Wochenende (Freitag bis Sonntag) abends abschließen, um Vermüllung zu verhindern
Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1968 Betreff: Spielplatz Affentorplatz am Wochenende (Freitag bis Sonntag) abends abschließen, um Vermüllung zu verhindern Der Spielplatz am Affentorplatz liegt zwar direkt im Partyviertel und in der Nähe zu der Avetorstubb (Möglichkeit zum Tagesaufenthalt für Wohnsitzlose über den Caritasverband), dennoch ist die Beschwerdelage unauffällig. Durch das dortige Umfeld gibt es zwar gelegentlich Hinweise an die Ordnungsbehörde/Stadtpolizei bezüglich eines erhöhten Müllaufkommens, aber im Verhältnis zu anderen Plätzen oder Flächen ist die Beschwerdelage sehr gering. Seit Anfang des Jahres 2025 steht vor dem Spielplatz am Affentorplatz eine Bioline-Toilette, um den Bedürfnissen der Bürger:innen nachzukommen. In den Monaten Juni und Juli wurden die Flächen verstärkt bestreift. Dabei konnte lediglich ein Verstoß festgestellt werden. Die Reinigung des Spielplatzes und der gegenüberliegenden Grünfläche erfolgt an folgenden Tagen: - März bis Oktober: 7 x Woche, somit bereits täglich - November bis Februar: 3 x Woche an Mo, Mi, Fr. Ein nächtliches Abschließen am Wochenende ist derzeit nicht geplant; stattdessen werden die Flächen verstärkt überwacht und bei Bedarf weitere Maßnahmen wie die Erhöhung der Reinigungsintervalle in den Wintermonaten ergriffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7414
E-Scooter-Flut in Bergen-Enkheim unverzüglich stoppen!
Antrag vom 13.10.2025, OF 331/16 Betreff: E-Scooter-Flut in Bergen-Enkheim unverzüglich stoppen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich mit dem seit 4. Oktober dieses Jahres neu in Frankfurt am Markt befindlichen E-Scooter-Anbieter "Ride Movi" Verbindung aufzunehmen und die unsägliche Überflutung (siehe Fotos Antragsrückseite) des Stadtteils Bergen-Enkheim mit Leih-E-Scootern durch dieses Unternehmen zu stoppen. Zur Erreichung dieses Ziels bieten sich sowohl Obergrenzen für die Zahl der E-Scooter im Stadtteil als auch klar markierte Abstellzonen an. Auch im Hinblick darauf, dass im Februar 2026 ein weiterer Anbieter in Frankfurt in Erscheinung treten wird, sind solche Regelungen unerlässlich. Begründung: Der durch den neuen Anbieter "Ride Movi" verursachte, massive Anstieg der Menge von Leih-E-Scootern im Stadtteil Bergen-Enkheim führt zu erheblichen Problemen im öffentlichen Raum und Unmut bei der Bevölkerung. Besonders betroffen sind die oftmals sehr schmalen Bürgersteige im Stadtteil, die teilweise kaum 80 cm breit sind und ein Abstellen der E-Scooter grundsätzlich nicht zulassen. Dies erfolgt trotzdem und behindert nicht nur Fußgänger, sondern stellt insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, Eltern mit Kinderwagen sowie ältere Menschen eine erhebliche Beeinträchtigung und Gefahrenquelle dar. Darüber hinaus trägt die unkontrollierte Ansammlung der Fahrzeuge erheblich zur optischen Beeinträchtigung des Stadtbildes bei und steht in deutlichem Widerspruch zum gewachsenen, ortstypischen Charakter von Bergen-Enkheim. Eine Begrenzung der Anzahl zugelassener Fahrzeuge im Stadtteil und die Einrichtung klar definierter Abstellzonen sind daher unerlässlich, um Ordnung, Sicherheit und ein gepflegtes Erscheinungsbild im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Dies gilt umso mehr, als im Februar 2026 ein weiterer Anbieter auf den Frankfurter Markt treten wird und dadurch eine weitere Zunahme der E-Scooter zu erwarten ist. Foto 1-6: E-Scooter-Wildwuchs in Bergen-Enkheim (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 331/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE und FDP gegen CDU und BFF (= Annahme); GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Aufstellung konsolidierter Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss) nach Änderung der HGO
Vortrag des Magistrats vom 13.10.2025, M 152 Betreff: Aufstellung konsolidierter Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss) nach Änderung der HGO I. Es dient zur Kenntnis, dass mit Inkrafttreten der novellierten HGO zum 01.04.2025 die Pflicht zur Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses für die Kommunen in Hessen entfallen ist. Durch die Ausgliederung von Verwaltungsaufgaben in der Vergangenheit bildet der Kernhaushalt der Stadt Frankfurt am Main jedoch nur noch einen begrenzten Teil des kommunalen Leistungsspektrums ab. Der kommunale Einzelabschluss der Kernverwaltung allein kann somit kein vollständiges Bild über die kommunale Vermögens-, Finanz- und Ertragslage liefern. II. Der Magistrat stellt weiterhin den konsolidierten Gesamtabschluss auf. III. Der Magistrat legt nach Aufstellung den konsolidierten Gesamtabschluss dem Revisionsamt zur Prüfung vor. Begründung: A. Zielsetzung Der kommunale Gesamtabschluss dient dazu, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Kommune und ihrer Beteiligungsunternehmen als einheitliches Ganzes abzubilden. Er stellt ein modernes und wichtiges Informations- und Steuerungsinstrument dar, indem er die notwendige Transparenz über die Kommune als Ganzes schafft und hilft, Risiken im Blick zu behalten. Die Kernverwaltung der Stadt Frankfurt am Main wird bei der Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge von zahlreichen Beteiligungen unterstützt. Hierbei handelt es sich derzeit in Frankfurt am Main neben den Beteiligungsunternehmen auch um die Eigenbetriebe und die Zusatzversorgungskasse. Mitgliedschaften in Zweckverbänden sowie Wasser- und Bodenverbänden werden nachrangig behandelt und daher lediglich als sonstige Beteiligungen unter dem Finanzanlagevermögen ausgewiesen. Durch die Ausgliederung von Verwaltungsaufgaben in der Vergangenheit bildet der Kernhaushalt nur noch einen begrenzten Teil des kommunalen Leistungsspektrums ab. So sind derzeit ca. 40 % des stadtweiten Anlagevermögens, 51 % der Rückstellungen und 67 % der Verbindlichkeiten in die Beteiligungen ausgegliedert. Der kommunale Einzelabschluss der Kernverwaltung allein kann somit kein vollständiges Bild über die kommunale Vermögens-, Finanz- und Ertragslage liefern. Der Beteiligungsbericht bietet bislang einen Überblick über die wirtschaftliche Lage jeder einzelnen kommunalen Beteiligung (Beteiligungsunternehmen sowie Eigenbetriebe), aber keine konsolidierte gesamthafte Betrachtung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aller Einheiten bzw. des "Konzerns Stadt Frankfurt am Main". Diese Gesamtbetrachtung liefert nur der konsolidierte Gesamtabschluss, indem er die ausgegliederten Aufgabenträger:innen und die Kernverwaltung wieder als eine wirtschaftliche Einheit zusammenführt. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Ausprägung organisatorischer und rechtlicher Ausgliederungen kommunaler Aufgaben kann nur der Gesamtabschluss eine Vergleichbarkeit zur Beurteilung der finanziellen Lage der einzelnen Kommune herstellen. Der Gesamtabschluss ist damit in der Stadt Frankfurt am Main wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für: - die Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat bei der operativen und strategischen Steuerung des "Konzerns Stadt", indem er steuerungsrelevante Informationen zur Daseinsvorsorge und den vielfältigen öffentlichen Aufgaben einer Großstadt darstellt. Sie erhalten mit dem Gesamtabschluss einen umfassenden Einblick in die wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen dem Kernhaushalt und seinen Beteiligungen und können Chancen und Risiken im Stadtkonzern besser beurteilen, - die Kreditgeber bei der Beurteilung der Bonität der Kommune, - die Bürger:innen und die Öffentlichkeit bei der Beurteilung der Verwendung von Steuergeldern und der Einhaltung des Prinzips der Generationengerechtigkeit, - die Kommunalaufsicht bei der Beurteilung der kommunalen finanzwirtschaftlichen Situation und - den interkommunalen Vergleich insbesondere mit Großstädten in Deutschland, die nach aktuellem Stand weiterhin einen konsolidierten Gesamtabschluss aufstellen. Zudem wird auf europäischer Ebene weiterhin die Einführung von einheitlichen Rechnungslegungsstandards, den sog. EPSAS (European Public Sector Accounting Standards) diskutiert, um die Vergleichbarkeit von Kommunen in Europa zu gewährleisten. Sollten die EPSAS in allen Staaten der Europäischen Union verbindlich werden, so ist der konsolidierte Gesamtabschluss ein wesentlicher Teil der Rechnungslegung. Auch vor diesem Hintergrund ist es angeraten, dass die Stadt Frankfurt am Main den konsolidierten Gesamtabschluss weiterhin aufstellt. B. Alternativen Der konsolidierte Gesamtabschluss wird nicht weiter aufgestellt. Jedoch muss dann der Beteiligungsbericht zusätzliche Angaben über ausgewählte Aufgabenträger:innen gemäß § 123a HGO enthalten. C. Lösung Der Magistrat stellt weiterhin den konsolidierten Gesamtabschluss auf und orientiert sich dabei an § 112a HGO in der bis zum 04.04.2025 gültigen Fassung sowie an den einschlägigen Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnung (insbesondere §§ 53 bis 55 GemHVO), solange dies sinnvoll ist oder bis neuere Regelungen gelten. Ergänzend werden die gegenwärtigen internen Regelungen wie Gesamtabschlussrichtline und Bilanzierungsnormen gemäß Konzernanhang weiter angewendet. Der konsolidierte Gesamtabschluss wird weiterhin durch das Revisionsamt geprüft (§ 128 HGO). D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: Fehlanzeige 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Fehlanzeige 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Fehlanzeige 4. Jahresfolgekosten: Wird die Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses fortgesetzt, entstehen keine zusätzlichen Kosten/Folgekosten. Sofern die weitere Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses abgelehnt würde (siehe B. Alternativen), wirkte sich der Beschluss auf die Jahresfolgekosten wie folgt aus: a) Personalaufwendungen Personalaufwand mindert sich nur marginal an zentraler Stelle in der Stadtkämmerei, bei den Gesellschaften und Betrieben sowie beim Revisionsamt. Freiwerdende Kapazitäten verteilen sich auf mehrere Personen, die dann für andere Kernaufgaben der Bereiche genutzt werden. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtkämmerei in den vergangenen Jahren einige Maßnahmen ergriffen hat, um den Aufwand zur Abgabe der Meldedaten und zur Saldenabstimmung wesentlich zu verringern. b) Sachkosten Eine Einsparung der Softwarepflegekosten ergibt sich nicht. Da sämtliche Server im SAP-Systemumfeld in einer virtualisierten Systemlandschaft auf zwei redundanten Hardwareinstanzen aufgebaut sind, wird das Herauslösen der Module für den Gesamtabschluss zu keiner wesentlichen Einsparung an Hardwarekosten führen. c) Kapitalkosten Fehlanzeige 5. Jahreserträge: Fehlanzeige 6. Leistungen Dritter: Fehlanzeige 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Fehlanzeige 8. Sonstiges: Fehlanzeige Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 15.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6977, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025
Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach
Antrag vom 12.10.2025, OF 391/15 Betreff: Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach Laut Zeitungsberichten wird sich die Sanierung von 26 Frankfurter "Industrie-Straßen" zeitlich noch sehr lange hinziehen. Lediglich nur eine Straße wird zurzeit saniert. Die restlichen Straßen sind in drei "Pakete" eingeteilt, die sich noch nicht in der Planung befinden beziehungsweise für die noch keine Kostenschätzung vorliegt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Gehört die Berner-Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach zu einem dieser drei "Pakete"? - Für wann ist eine Sanierung der Berner Straße vorgesehen beziehungsweise ist damit zu rechnen? - Gehört die Genfer Straße als Nebenstraße mit zum Sanierungsbereich? Begründung: Die Berner Straße ist (zumindest vom Kreisel bis zur Einmündung in den Ben-Gurion-Ring ) ist seit Jahren in desolatem Zustand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße
Antrag vom 10.10.2025, OF 1234/2 Betreff: Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die in der Kiesstraße vor Hausnummer 15 angebrachte illegale Fahrbahnmarkierung entfernt wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob es sich hierbei um einen ordnungswidrigen oder strafbaren Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum handelt, und die zuständigen Stellen mit der Ahndung des Sachverhalts zu beauftragen. Begründung: In der Kiesstraße wurde eine illegale Fahrbahnmarkierung angebracht, die offensichtlich von privater Hand vorgenommen wurde. Es handelt sich um eine vermeintliche Flächensperrung (siehe beigefügte Fotos), die sich vor dem Haus Kiesstraße 15 befindet. Die Markierung wurde vor einem abgesenkten Bordstein aufgebracht, ragt jedoch deutlich über diesen Bereich hinaus - sowohl nach vorne als auch seitlich und nach hinten. Bei genauerem Hinsehen ist erkennbar, dass die Linien mit einfacher Farbe gezogen wurden und somit keine amtliche Markierung darstellen. Besonders ärgerlich für die Anwohnerinnen und Anwohner ist, dass Fahrzeuge, die auch nur leicht auf die markierte Fläche ragen, regelmäßig beschmiert oder verdreckt werden. Teilweise werden auch Scheibenwischer hochgestellt oder Antennen abgeschraubt. Diese Vorfälle sind bereits mehrfach aufgetreten und sorgen in der Nachbarschaft für erhebliche Verärgerung und ein angespanntes Miteinander. Darüber hinaus wird die Fläche regelmäßig von einem einzelnen Fahrzeug genutzt, offenbar als private Parkfläche. Es besteht daher der begründete Verdacht, dass die Markierung von einer beteiligten Person angebracht wurde, um sich den öffentlichen Straßenraum unrechtmäßig anzueignen. Da der öffentliche Verkehrsraum ausschließlich durch die zuständigen Behörden markiert und geregelt werden darf, stellt das eigenmächtige Anbringen einer solchen Markierung einen unzulässigen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Dies kann gemäß § 303 StGB (Sachbeschädigung) oder § 315b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) einen Straftatbestand darstellen. Die Stadt sollte daher nicht nur die Entfernung der Markierung veranlassen, sondern auch prüfen, ob ein ordnungsrechtliches oder strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss. Situation in der Kiesstrasse - Fotograf ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Erweiterte Sonntagsöffnungen in Frankfurt
Antrag vom 07.10.2025, NR 1394 Betreff: Erweiterte Sonntagsöffnungen in Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, gemäß §6 - Freigabe zur Öffnung an weiteren Sonn- und Feiertagen des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) jährlich drei verkaufsoffene Sonntage im Frankfurter Stadtgebiet zu planen. 2. Darüber hinaus soll sich der Magistrat gemäß der kürzlich in Kraft getretenen Fassung des §4 - Sonderöffnungszeiten des HLöG für die Ansiedlung von sogenannten automatisierten "digitalen Kleinstsupermärkten" einsetzen, die sich schwerpunktmäßig in mit Nahversorgung unterversorgten Stadtteilen befinden und rund um die Uhr geöffnet sein können. Begründung: Der Frankfurter Einzelhandel ist noch immer stark von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und der aktuellen allgemeinen wirtschaftlichen Situation angeschlagen. Zwar bleibt die Besucherzahl auf der Zeil ungefähr im gleichen Bereich, allerdings ist der Umsatz pro Kopf immer weiter gesunken. Um Frankfurts Attraktivität für den Zuzug von potentiellen Fachkräften sowie die Aufenthaltsqualität für seine Einwohner zu erhöhen, soll Frankfurts Einzelhandel auch für bis zu drei Mal im Jahr an ausgewählten Sonntagen seine Türen öffnen dürfen. Mit digitalen Kleinstsupermärkten, vorrangig in mit Nahversorgung unterversorgten Stadtteilen, könnte der diversen Frankfurter Stadtgesellschaft mehr Flexibilität und Freiheit in der Gestaltung ihres Einkaufs eingeräumt werden sowie eine Anpassung an ihre Lebensrealität erfolgen. Tatsächlich würden diese Neuregelungen einen Qualitätsschub insbesondere für diejenigen bedeuten, die z.B. durch einen Schichtbetrieb keinen gleich geregelten Tagesablauf haben, und ihre Einkäufe im Voraus planen müssen. Für den Einzelhandel bedeutet dies, dass ihm ermöglicht wird, sich nicht den technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen verschließen zu müssen, den Bedürfnissen der Frankfurterinnen und Frankfurter entsprechen zu können, sowie die Stadtgemeinschaft an Sonntagen weiter zu beleben. Bei alldem bleibt der Sonntag, bis auf wenige Ausnahmen, als wichtiger Ruhetag grundsätzlich bestehen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage NR 1394 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD und fraktionslos (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1394 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1394 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: a) GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) b) GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung); CDU (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage NR 1394 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Kenntnis) 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage NR 1394 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage NR 1394 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen FDP (= Zustimmung); CDU und BFF (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage NR 1394 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage NR 1394 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme) 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1394 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage NR 1394 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1394 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage NR 1394 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE gegen 1 CDU, 1 SPD und BFF (= Annahme); 2 CDU und 1 SPD (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage NR 1394 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE und fraktionslos gegen SPD und Linke (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage NR 1394 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen WBE und FDP (= Zustimmung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1394 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1394 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Annahme) b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage NR 1394 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 1 CDU und 1 GRÜNE gegen 2 CDU (= Annahme); 1 CDU, 1 GRÜNE, SPD und BFF (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1394 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage NR 1394 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU (= Kenntnis) und FDP (= Zustimmung) 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 1394 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und Volt (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 31 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1394 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1394 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, AfD und Stadtv. Bäppler--Wolf (= Annahme) b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6814, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025
Jahresbericht Wirtschaftsstandort Frankfurt durch den Bericht der Wirtschaftsförderung ersetzen
Antrag vom 07.10.2025, NR 1397 Betreff: Jahresbericht Wirtschaftsstandort Frankfurt durch den Bericht der Wirtschaftsförderung ersetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Jahresbericht Wirtschaftsstandort Frankfurt, zuletzt durch die B 309/21 verabschiedet, soll durch den jährlichen Bericht der Wirtschaftsförderung Frankfurt ersetzt werden. Begründung: Der Jahresbericht des Wirtschaftsdezernates geht auf den Beschluss des Antrags NR 1663 vom 13.01.2005 zurück. In diesem Beschluss wurde festgelegt, dass der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung jährlich über die Fortschritte und Maßnahmen zur Umsetzung der in der damaligen IHK-Studie identifizierten Handlungsempfehlungen berichten soll. Im Laufe der Jahre hat sich der Fokus des Berichts zunehmend auf die allgemeine wirtschaftliche Situation der Stadt verlagert. Dieser inhaltliche Wandel hat dazu geführt, dass er sich nun in vielerlei Hinsicht mit dem Jahresbericht der Wirtschaftsförderung überschneidet. Durch die Ersetzung des Magistratsberichts mit dem Rapport der Wirtschaftsförderung können redundante Arbeitsprozesse vermieden und die Effizienz der Berichterstattung gesteigert werden. Dies entlastet den Magistrat und stellt sicher, dass die relevanten Informationen gebündelt und in konsolidierter Form zur Verfügung gestellt werden. Somit kann eine klarere und kohärentere Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklungen in Frankfurt erreicht werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.01.2005, NR 1663 Bericht des Magistrats vom 03.09.2021, B 309 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1397 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1397 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage NR 1397 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6816, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 92-3
Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37
Antrag vom 07.10.2025, OF 548/7 Betreff: Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37 Seitdem den Beschlüssen des Kirchenvorstands der Ev. Cyriakusgemeinde im Jahr 2016 zum Umbau des Kirchengebäudes und zur Aufstellung eines neuen Gebäudekonzepts ohne das ehemalige Gemeindehaus stellt sich die Frage nach der zukünftigen Nutzung. Es soll in Erbpacht vergeben werden und den Umbau der Kirche Auf der Insel finanzieren. Nun wurde bekannt, dass das Vermarktungsverfahren abgeschlossen ist und der Evangelische Regionalverband sich in Vertragsverhandlungen mit einem Investor befindet. Auf der Fläche des aufgegebenen Gemeindehauses soll neuer Wohnraum entstehen. Weitere hochpreisige Eigentumswohnungen sind nicht im Sinne Rödelheims. Vielmehr bezahlbarer Wohnraum oder Räumlichkeiten, die als Nachbarschaftstreffpunkte dienen, benötigt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Hat der Magistrat für die Stadt Frankfurt Interesse an der Immobilie angemeldet? Wurden Möglichkeiten geprüft, dass die ABG oder die NH in das Verfahren einsteigen? 2. Um welchen Investor handelt es sich und welche Art von Wohnungen sollen zu welchen Preisen entstehen? Wie hoch ist der Anteil von Miet- und Sozialwohnungen? 3. Wie wird der Erhaltungssatzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart E 34 Rechnung getragen? 4. Wie wird mit dem Bestandsgebäude umgegangen? 5. Sind in dem Konzept soziale Gemeinschaftsräume für den Stadtteil vorgesehen? Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, dass die Pläne für die Liegenschaft so bald wie möglich in einer Ortsbeiratssitzung zusammen mit dem Evangelischen Regionalverband und dem Investor vorgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1290 2025 Die Vorlage OF 548/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Vorlage, beginnend mit den Worten "der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf", ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Zeilsheim: Grüne Zimmer übergangsweise auf den Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1936 Betreff: Zeilsheim: Grüne Zimmer übergangsweise auf den Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese Der Magistrat begrüßt den Vorschlag des Ortsbeirats 6, ein oder zwei Mobile Grüne Zimmer auf der Fläche zwischen der SAALBAU Stadthalle Zeilsheim und der Pfaffenwiese aufzustellen. Grundsätzlich wird vor der Aufstellung der Mobilen Grünen Zimmer in jedem Einzelfall der Standort hinsichtlich der Umsetzbarkeit und möglicher Einschränkungen geprüft. Die Abfrage der Bedarfe in den Ortsbezirken und die daraus resultierenden Planungen für das Aufstellen der insgesamt 23 Mobilen Grünen Zimmer im Stadtgebiet Frankfurt sind bereits für die Saison 2025 abgeschlossen. Gerne nimmt der Magistrat den Vorschlag des Ortsbeirat 6 in die Planungen für die kommende Saison 2026 auf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7099
Spielplatz Dörnigheimer Straße ergänzen
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1950 Betreff: Spielplatz Dörnigheimer Straße ergänzen Der Magistrat wird der Anregung folgen und im ersten Halbjahr 2026 eine Kleinkinderschaukel und eine Federwippe auf dem Spielplatz neu aufstellen. Des Weiteren erfolgt die gewünschte Farberneuerung an besagtem Klettergerät. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7363
Wasserspielplatz im Hafenpark
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1949 Betreff: Wasserspielplatz im Hafenpark Die Prüfung der Machbarkeit eines Wasserspielplatzes im Hafenpark hat ergeben, dass vor Ort zwar bereits ein kleines Wasserspielelement (eine Spritzkugel/Düse) existiert, dieses jedoch aufgrund wiederkehrender und komplexer Mängel in der Steuerung und Zuleitung dauerhaft außer Betrieb genommen werden musste. Eine Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die Errichtung einer großflächigen, komplexen Wasserspielanlage ist an dieser Stelle aus räumlichen Gründen nicht realisierbar, da die vorhandenen Flächen durch Freizeitsportbereiche und Wege gebunden sind. Als realistische Alternative bietet das Fachamt die Umgestaltung des bestehenden, defekten Kleinspielbereichs in einen Wasser-Matsch-Platz an. Dieser Vorschlag stellt die einzig umsetzbare Möglichkeit dar, dem Wunsch nach einem Spielelement mit Wasserbezug im Hafenpark nachzukommen. Das Amt wird die Planung für den Wasser-Matsch-Platz auf die Spielplatz-Prioritätenliste setzen. Aufgrund der aktuellen personellen Kapazitäten kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine verbindliche Aussage zum Zeitpunkt einer möglichen Umsetzung getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7359
Liefer-/Ladezonen Europa-Allee ausweisen
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1947 Betreff: Liefer-/Ladezonen Europa-Allee ausweisen Der Anregung - in der Europa-Allee vor den Hausnummern 73 und 101 jeweils eine Liefer- und Ladezone von 08:00 bis 20:00 Uhr auszuweisen - wird teilweise entsprochen. Der Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbotes (Verkehrszeichen (VZ) 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) mit dem Zusatz "Lieferverkehr frei" (VZ 1026-35) und "Montag bis Freitag, 07.00 Uhr - 19.00 Uhr" in der Parkbucht der Europa-Allee vor Hausnummer 73 wird zugestimmt. Die Uhrzeit der Lade- und Lieferbeschränkung wird der bereits bestehenden Beschilderung von Liefer- und Ladezonen in der Europa-Allee angepasst. Die Regelung soll nicht für Samstage bestehen, da hier eine Kontrolle seitens der Städtischen Verkehrspolizei nicht möglich ist. Die Einrichtung einer Liefer- und Ladezone vor der Hausnummer 101 wird abgelehnt. Die Anzahl der derzeit dort ansässigen Geschäfte erfordert keine Ladezone. Um eine Liefer- und Ladezone in diesem Bereich einzurichten, müsste hier die gesamte Parkbucht mit der o.g. Beschilderung bestückt werden. Dies würde während der Tageszeit zum Verlust von Parkmöglichkeiten für Anwohner:innen und Handwerksdienstleister führen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7314
Parkplatz an der Stadthalle Zeilsheim sanieren
Antrag vom 06.10.2025, OF 1290/6 Betreff: Parkplatz an der Stadthalle Zeilsheim sanieren Anlässlich eines Ortstermins zur Umgestaltung des Platzes vor der Stadthalle Zeilsheim am 30.9.2025 konnten die Teilnehmer den außerordentlich schlechten Zustand des öffentlichen Parkplatzes vor dem REWE-Markt feststellen. Besonders zu beanstanden ist der Belag mit fehlenden Platten, provisorisch verschlossenen Lücken, hochstehenden Platten mit Stolpergefahr und zahlreichen Schlaglöchern. Der Platz ist durch die Besucher der Stadthalle, der umliegenden Geschäfte und der örtlichen Gastronomie rund um die Uhr stark frequentiert. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz vor der Stadthalle Zeilsheim (neben REWE-Markt) zeitnah zu sanieren, die Schadstellen zu beseitigen und damit seiner Verantwortung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.05.2025, OF 1226/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 428 2025 Anregung an den Magistrat OM 7497 2025 1. Die Vorlage OF 1226/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1290/6 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 1291/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1292/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Ideen
Weihnachtsbüdchen verteilt in der Innenstadt aufstellen
Typische Buden im Weihnachtslook verteilt in der Innenstadt zulassen. Warum sollen z.B.Mandel und Maronenverkäufer nicht das weihnachtliche Stadtbild verbessern. Keine Glühweinstände, aber Kartoffelpuffer usw. sollen etwas Weihnachtsstimmung verbreiten.
Magic Bridges Regenbogen In Frankfurt am Main
Die 7 Farben der Regenbogen können über die 7 Hauptbrücken in Frankfurt am Main eingestellt werden. Eine Brücke fällt mit einer Regenbogenfarbe zusammen, die jeder Stadt in Frankfurt am Main viel Segen bringt und Frankfurt zu einer der schönsten und meistbesuchten Städte der Welt macht. Die Regenbogenfarben der 7 Brücken sind ein Symbol für Freiheit und ein Symbol für Frieden und die Vereinigung der Menschheit. Die 7 Farben der Regenbogen können über die 7 Hauptbrücken in Frankfurt am Main eingestellt werden. Eine Brücke fällt mit einer Regenbogenfarbe zusammen, die jeder Stadt in Frankfurt am Main viel Segen bringt und Frankfurt zu einer der schönsten und meistbesuchten Städte der Welt macht. Die Regenbogenfarben der 7 Brücken sind ein Symbol für Freiheit und ein Symbol für Frieden und die Vereinigung der Menschheit. Es spielt keine Rolle, welche Nationalität oder Religion wir haben, wir lieben uns gleichermaßen.
Weihnachtsmarkt am Mainufer bis zur Weseler Werft
Im Dezember wird die Coronakrise wohl leider nich nicht vorbei sein. Da die Stadt aber weiterhin die Weihnachtmärkte nicht absagen will, sollte man sich ein neues Konzept überlegen. Ich denke man sollte ihn komplett an den Main verlegen. Auf dem Römer und dem Paulsplatz ist viel zu wenige Platz um Abstand zu halten. Am Mainufer könnte man die einzelnen Stände mit ausreichend Abstand voneinander aufstellen, sodass es nicht zu Problemen mit Abständen kommt. Man könnte natürlich auch noch den Mainkai dazunehmen, aber das wäre politisch wahrscheinlich kurz vor der Kommunalwahl zu brisant.
Straßensperrungen für die Gastronomie in Covid-19-Zeiten
Meine Idee wäre es in Zeiten von Corona beliebte Einkaufsstraßen bzw. Straßen mit hoher Gastronomie-Dichte (Kaiserstraße, Leipziger Straße, Berger Straße) ab 16 Uhr für den Verkehr zu sperren. Bis dahin ist der Anlieferverkehr durch. Dann könnten die Restaurants hygienekonform mit Abstand Tische auf die Straße stellen. Das wäre ein einfach umzusetzendes, billiges Konjunkturprogramm für die Frankfurter Gastro-Wirtschaft.
Bestandsschutz bei traditionellen Betrieben
In Frankfurt sollte der Bestandsschutz für Traditionsbetriebe eingeführt werden, der verhindert dass Immobilieneigentümer und Investoren die Betriebstätten durch ersatzlosen Abriss, Verkauf, Kündigung oder unangemessene Mieterhöhungen oder ähnliches von ihrem Stammsitz verdrängen. Das gilt insbesondere für kulturgeschichtlich bedeutsame und wirtschaftlich funktionierende Betriebe, die der Stadt eine Identität verleihen, gut besucht und bei der Bevölkerung beliebt sind. Insbesondere Gaststätten wie etwa das "Mutter Ernst", "Zur Sonne", "Drosselbart", traditionelle Gewürzhäuser, Trinkhallen und ähnliches. Bei der Notwendigkeit eines Abrisses sollte der Eigentümer dazu verpflichtet werden an gleicher Stelle dem bisherigen Betreiber/Pächter Räumlichkeiten im Neubau zu einem angemessenen Mietpreis anzubieten, der an die Weiterführung des Geschäftszwecks des bisherigen Betriebs gebunden ist. Die Notwendigkeit besteht da Frankfurt durch den anhaltenden Immobilienboom droht seine Identität zu verlieren.
Fernmeldeturm wieder öffnen
Der Fernmeldeturm (Europaturm, Ginnheimer Spargel) als weithin sichtbares und höchstes Bauwerk der Stadt sollte nach 20 Jahren wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Egal ob als Panoramarestaurant, Aussichtsdeck oder Eventlocation. Dieses spektakuläre Bauwerk verdient eine bessere Zukunft. Auch vor dem Hintergrund des künftigen U-Bahnanschlusses durch die Verlängerung der U4. Die Stadt sollte hier alles mögliche tun um dies zu ermöglichen (z.B. Turmpatenschaften initiieren, Erwerb von der Telekom o.ä.).
verlegen des Flohmarktes
Flohmarkt von der Sachsenhäuser Seite auf die andere Mainseite verlegen. diese Seite ist sowieso gesperrt seit etwa einem Monat. es wäre mehr Platz für die Stände. Auch wäre das Verkehrschaos weniger.
Mainuferbahn
Um dem autofreien nördlichen Mainufer eine Attraktion hinzuzufügen und den Besuchern eine bequeme Fortbewegung entlang des Mainufers zu ermöglichen, könnte auf den Gleisen der Frankfurter Hafenbahn eine touristisch attraktive Kleinbahn verkehren. Sie könnte zwischen der Friedensbrücke und der EZB pendeln und mit einem Akkumulatortriebwagen ausgestattet sein. Eine solche Bahn würde sich besser in die Umgebung einfügen, als die angedachten autonomem Pendelbusse.
Graffiti-Schmierereien mit Streetart verschönern ("bekämpfen"), Künstler*innen aus FFM fördern
Wir finden in Frankfurt am Main sowohl an öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen oder Infrastrukturelementen (Brücken/Wände etc.) als auch an Hausfassaden immer wieder hässliche Schmierereien vor. Diese sehen meist scheußlich aus und werden von vielen als Zeichen einer Verwahrlosung wahrgenommen. Nicht umsonst wird versucht gegen Schmierereien und Vandalismus vorzugehen. Allerdings erscheint der "Kampf" gerade gegen Schmierereien einigermaßen aussichtslos. Die Täter sind schwer zu schnappen und eine übermalte Wand ist schnell wieder beschmiert. Ich verstehe die Frustration bei öffentlichen und privaten Eigentümern, allerdings ist es m. E. nicht angemessen, deshalb die Hände in den Schoß zu legen. Ganz im Gegenteil! Wir können hieraus verschiedene Stärken für unsere Stadt entwickeln, und zwar wie folgt: 1) Eine Initiative (Stadt/Bürger) identifiziert geeignete "Objekte", insbesondere Fassaden die massiv beschmiert wurden und deshalb nicht mehr gut aussehen (sollten sich ohne weiteres dutzende/hunderte ausmachen lassen), 2) Die Stadt bildet einen Pool an interessierten Streitart-Künstlern aus der Region, die sich gern an den entsprechenden Fassaden verewigen möchten (für den Ruhm bzw. eine gewisse Aufwandsentschädigung - keine horrenden Summen, die die haushälterischen Mittel der Stadt übersteigen würden; z.B. könnte die Initiative die Farben und Materialien stellen bzw. sich um Spenden kümmern etc.), 3) Die Kühnster*innen transformieren die hässlichen beschmierten Fassaden in schöne Streetart. Ergebnis) Frankfurt erhält wunderschöne Streetartfassaden, die Einheimischen und Touristen gefallen können. Ein echter Anziehungspunkt, nicht nur in der Innenstadt sondern auch in den Quartieren. Gleichzeitig wird die regionale (Nachwuchs-)Kunst gefördert und ein drängendes Problem in der Stadt gelöst. Dass ich nicht im luftleeren Raum argumentiere, können Sie beispielsweise in Berlin, Miami, Malmö oder Amsterdam betrachten. Dort - aber natürlich auch in zahlreichen anderen Städten der Welt - gibt es Viertel, die durch den Einsatz von Street Art (optisch und sozial) ordentlich aufgewertet haben und dadurch bei Einheimischen beliebter bzw. zu Publikumsmagneten geworden sind. Als Beispiel habe ich Ihnen das Foto einer ehemals sehr tristen und vollgeschmierten Häuserfassade im Amsterdamer NDSM-Quartier beigefügt. Auf dem Foto kann man gut sehen, dass es nicht vieler Maßnahmen bedarf um aus einer hässlichen Wand eine schöne Wand zu machen. Zum Abschluss sei noch gesagt, dass mir durchaus bewusst ist, dass viele vollgeschmierte Fassaden in privater Hand sind und die Stadt hier nur eingeschränkte Zugriffsrechte hat. Vor diesem Hintergrund erschiene es mir überlegenswert, den Besitzern die Verschönerung durch Streetart anzubieten. Ich habe den Eindruck, dass vielen der Wille und/oder das Geld fehlt, ihre Fassaden in Schuss zu halten. Besonders fällt mir dies auf meinen täglichen Fahrten entlang der Eschersheimer Landstraße auf (es gibt natürlich mehr Beispiele in der Stadt!). Möglicherweise sind einige Eigentümer auch frustriert und haben aufgegeben, gegen die Beschmierung vorzugehen, da die Fassaden nach kurzer Zeit erneut beschmiert wären. Aber wir könnten dies m. E. zum allseitigen Vorteil lösen. Ich bin zwar weder Künstler noch Mitarbeiter der Stadtverwaltung, dennoch könnte ich mir vorstellen, mich stundenweise ehrenamtlich zu koordinativen/organisatorischen Zwecken bei einem solchen Projekt ehrenamtlich einzubringen. Viele Grüßen und danke für Ihre Unterstützung, Robert Wiegand
Verbot von Werbung Homosexuellenfeindlicher Länder
Man muss gar nicht selber auf gute Ideen kommen, man kann solche auch einfach von anderen Städten übernehmen. London verbietet Werbung für Länder, in denen Homo- und Transsexuellen die Todesstrafe droht, in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Dazu gehört zum Beispiel Katar. Frankfurt sollte ein klares Zeichen setzen und das mehr als einmal im Jahr beim CSD.
Dippemess kürzer!
Es würde doch ausreichen, wenn man die Frühjahrsdippemesss höchstens zwei Wochen laufen lassen würde, evtl auch nur 10 Tage. Die lange Laufzeit ist doch ein historischer Anachronismus. Selbst die Schausteller klagen über die lange Laufzeit. Hier wird auch geklagt, dass sich die zuständige städtische Gesellschaft (TCF) sich überhaupt nicht um die Belange der Schausteller interessiert. An den immer schlechter werden Attraktionen (teilweise keine oder nur eine kleine Achterbahn, nur noch ein kleines Riesenrad, nur noch eine kleine Wildwasserbahn) sieht man auch, dass diese sich andere Volksfeste suchen. Die Dippemess sollte deswegen höchstens so lange laufen wie die Osterferien.
Außengastronomie nicht ausufern lassen
Ich bin ein großer Freund vom Kaffetrinken in der Sonne und genieße die warme Jahreszeit gerne im Freien. Nichtsdestotrotz werden durch Außengastronomie immer mehr Flächen von Fußgängern weggenommen. Ein gutes Beispiel ist die Schweizer Straße, wo man auf dem Bürgersteig wegen irgendwelcher Tische und Stühle nicht mal mehr an einem entgegenkommenden Kinderwagen vorbeikommt, geschweige denn mit einem anderen Kinderwagen. Auf der Adalbertstraße muss man als Fußgänger teilweise auf den Radweg ausweichen, zum Leidwesen der Radfahrer. Auch an anderen stellen der Stadt findet man solche Situationen. Oft kommt es auch durch die Sitzgelegenheiten auf der einen und einem Straßenverkauf auf der anderen (oft bei Bäckereien und Eisdielen) noch zu einer Verschärfung der Situation. Ich weiß nicht nach welchem Verfahren die Konzessionen für den Außenbereich vergeben werden, aber entweder sollte man sich darüber Gedanken machen und dem Fußgänger wieder mehr Platz einräumen oder, wenn eigentlich genug Platzt da sein müsste, sollte man ab und zu mal nachmessen.
Keine sexistische Werbung mehr in Frankfurt
Leipzig hat es vorgemacht, Frankfurt sollte nachziehen. http://www.fr.de/politik/gender/feminismus/sexismus-leipzig-verbannt-sexistische-werbung-a-1519207 Es gibt wahrscheinlich viele Gründe warum dies nicht funktionieren könnte, aber Frankfurt sollte hier ein Zeichen setzen. Selbst wenn die Umsetzung schwierig wird, Sexismus hat im Stadtbild nicht verloren.
Keinen echten Weihnachtsbaum mehr für den Frankfurter Weihnachtsmarkt fällen
Die Stadt Frankfurt sollte nicht an diesem Anachronismus festhalten und alte schön gewachsen Bäume fällen, nur um diese für kurze Zeit auf dem Weihnachtmarkt zur Schau zu stellen. Eine Stadt wie Frankfurt sollte doch so viel Innovationspotential haben, um sich eine schöne Alternative auszudenken. Das fällen über 100 Jahre alter Bäume ist nicht mehr zeitgemäß.
Anzahl der Feuerwerke bei Volksfesten verringern
Bei allen möglichen Festen in Frankfurt gibt es große und schöne Feuerwerke. Beim Mainfest, beim Museumsuferfest und bei der Dippemess sogar zweimal. So schön das auch jedesmal ist: es kostet Geld. Natürlich kann ein Feuerwerk auch vermehrt Besucher zu den Festen locken, aber so richtig scheint das nur beim Museumsuferfest zu gelingen. Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel der Stadt schlage ich daher vor, nur das Feuerwerk beim Museumsuferfest zu belassen und die übrigen zu streichen.
Europatower (Ginnheimer Spargel) als Touristenattraktion
Für viele Touristen, die Frankfurt besuchen wäre ein Highlight auf dem Ginnheimer Spargel eine Aussicht über Frankfurt zu haben oder in einem Panorama-Restaurant etwas zu essen. Das wäre auch ein große Einnahmequelle für die Stadt und das Image würde sich noch mehr verbessern.
Mehr Pokemon Go Arenen in der Innenstadt
Mehr Pokemon Go Arenen in der Innenstadt, so kann man die Innenstadt und den Einzelhandel beleben.
Restaurantboot
Wäre es nicht schön, wenn das Restaurantboot am Eisernen Steg, flussaufwärts, nicht nur als Drehort für eine Fernsehserie, sondern wirklich als Restaurant genutzt würde?
Beachcorner am Main - Für das Urlaubsgefühl in der Heimat
Frankfurt am Main ist eine Weltmetropole, weil es viele verschiedene wirtschaftliche und kulturelle Angebote bietet. Neben einer guten Infrastruktur und verschiedenen Wirtschaftsbranchen, muss es innerhalb einer Stadt auch unterschiedliche Freizeitangebote geben. Deshalb ist die Idee eines künstlich angelegten Strandbereiches am Main eine Bereicherung für die Vielfalt der Angebote. Die Umsetzung des Ganzen gestaltet sich folgendermaßen: Eine große, geeignete zentral gelegene Fläche am Main mit Sand überdecken, Sitzmöglichkeiten wie Liegestühle und Sitzkissen anbieten, und um das ganze mit kulinarischen Speisen und Getränke auszustatten, bietet sich hier ein Restaurant oder eine Bar ideal an. Während man nach dem Feierabend hier entspannen, die Sonne genießen und Getränke verzehren kann, läuft im Hintergrund die passende Strandmusik mitten in der Innenstadt.
Ein größeres Wissenschaftsmuseum
Wir machen mit unserem Sohn meist Städteurlaub und kennen deshalb so fantastische Wissenschaftsmuseen wie das Cosma Caixa in Barcelona oder das Nemo in Amsterdam. Es wäre fantastisch für Kinder und Jugendliche in der Region, aber auch ein weiterer Anreiz für Touristen, wenn Frankfurt ein vergleichbares Wissenschaftsmuseum hätte. Das Experiminta ist zu klein und absolut lieblos eingerichtet, ohne jeden museumspädagogischen Ansatz. Und das Explora dreht sich hauptsächlich um anaglyphes 3D, was inzwischen um Jahrzehnte veraltet ist. Frankfurt als Metropole und internationales Drehkreuz braucht ein Wissenschaftsmuseum, dass der Stadt und ihrer Rolle gerecht wird. Vielen Dank vorab für Ihre Beachtung.
Bessere Ausschilderung von Sehenswürdigkeiten in der Innenstadt
Mir ist aufgefallen, dass die Ausschilderung von diversen Sehenswürdigkeiten in der Frankfurter Innenstadt nicht ausreichend vorhanden ist. Deshalb halte ich eine bessere Ausschilderung der wichtigsten Sehenswürdigkeiten mit dazugehöriger Himmelsrichtung und Entfernung in Kilometer für notwendig, damit Touristen sich effizienter durch die Stadt bewegen können.
Zwischennutzung der Osthafenmole als Open Air Kino
Während die derzeit verwaiste Osthafenmole auf seine Bebauung wartet als Hotelturm sollte man die Zwischenzeit nutzen und eine öffentliche Nutzung ermöglichen. Aufgrund des hervorragenden Skyline-Blicks und der EZB-Nähe würde sich beispielsweise ein Open Air Kino mit einer internationalen Filmauswahl (OmU) anbieten wie am Dresdner Elbeufer (im Sommer eines der grössten Attraktionen der Stadt). Ebenso könnte man auch ein Café oder einen öffentlichen Grillplatz als Zwischennutzung einrichten. Aus meiner Sicht holt Frankfurt noch insgesamt zu wenig aus seinem überragenden Mainufer heraus und die privaten Geldgeber stehen Schlange um neue Konzepte und Ideen zu unterstützen, gerade in einer sehr wohlhabenden Stadt wie Frankfurt. Bevor die Mole weitere 5 Jahre mit Unkraut zuwächst, sollte man lieber der Öffentlichkeit eine Chance der Zwischennutzung geben.
Stadtgolf - Urban Golf
Ich möchte die Idee aufgreifen, die in Fribourg (Schweiz) umgesetzt wurde. Stadtgolf oder Urban Golf - entdecke die Stadt spielerisch mit dem Schläger. Im Anhang finden Sie den Flyer der Stadt Fribourg.
Anstrich des Hotel Interconti?
Das Hotel Intercontinental, das man vom Main aus so wunderbar sehen, hätte irgendwann auch mal einen Anstrich verdient. Es sieht so ein bisschen wie ein Bunker aus. Für ein Mehr-Sterne-Haus nicht gerade ein schöner Anblick.
Flughafen
Es ist ganz klar was für ein Vorteil unsere Flughafen ist für unsere Stadt. Es würden Milliarden investiert und zu Recht. Das der Flughafen überhaupt geschlossen wird zu Gunsten wenige auf kosten viel, verstehen ich überhaupt nicht und stoßt gegen die Demokratie . Eine Start und Landebahn muss nachts im betrieb bleiben, dafür könnte die umstrittene Nordbahn bestimmt schon um 21:00 gesperrt sein. Stellt euch eine Arbeitslosenquote im Rhein-Main Gebiet von 3%! Die kommunen werden mehr Geld haben und wir bräuchten weniger Politiker. Frankfurt ist nicht nur eine Banker Stadt, sondern wird auch zu Touristen Stadt und braucht den entsprechenden Flughafen!