Wirtschaft und Tourismus
Vorlagen
Wochenmarkt für Nieder Eschbach - Einladung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Gedankenaustausch in den Ortsbeirat
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 327/15 Betreff: Wochenmarkt für Nieder Eschbach - Einladung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Gedankenaustausch in den Ortsbeirat Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH in den Ortsbeirat einzuladen, damit gemeinsam eruiert werden kann, ob in Nieder-Eschbach ein kleiner Wochenmarkt etabliert werden kann. Dieser Wochenmarkt könnte eventuell auf dem großen Parkplatz/ Festplatz oder auf dem Parkplatz des alten Rathauses, idealerweise einmal wöchentlich (ein größerer Zeitraum, beispielsweise einmal im Monat, wäre auch denkbar), stattfinden. Begründung: In den letzten Jahren sind viele kleinere Geschäfte (wie z.B. Metzger oder Hofladen) weggefallen. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich deshalb einen kleinen Wochenmarkt auch in Nieder-Eschbach. Dies kann man auch daran erkennen, dass das auf dem großen Parkplatz von April bis Juni befindliche Spargelhäuschen, welches auch selbst angebautes Obst und Gemüse verkauft, sehr gut angenommen wird. Ein solcher Wochenmarkt könnte auch als Begegnungsstätte für Jung und Alt dienen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 327/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Antragstenor nach dem Wortlaut "Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH" der Wortlaut "und der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLido Café & Bar erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5914 entstanden aus Vorlage: OF 741/3 vom 27.08.2024 Betreff: Lido Café & Bar erhalten Vorgang: OM 4137/23 OBR 3 Der Magistrat, insbesondere die Wirtschaftsförderung, wird gebeten, sich in die Verhandlungen zwischen dem Lido Café & Bar und der Eigentümerin als Vermittler einzuschalten, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, die es erlaubt, das Lido Café & Bar am Luisenplatz zu erhalten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über den D eutschen Städtetag, das Land Hessen und/oder das zuständige Bundesministerium gesetzliche Lösungen gegen die Verdrängung von Gewerbe und Gastronomie aus Städten und Gemeinden einzufordern, z. B. durch eine Begrenzung der möglichen jährlichen Mieterhöhungen. Der Ortsbeirat erinnert in diesem Kontext an die Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 (Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe im Nordend), und bittet um eine überfällige Stellungnahme. Begründung: Enorme Mietpreissteigerungen verdrängen im Nordend Gastronomie und Gewerbe. So muss derzeit die Buchhandlung "Land in Sicht" umziehen. Dem Lido Café & Bar am Luisenplatz wurde ebenfalls gekündigt, weil die Betreiber sich eine Mietpreissteigerung von 70 Prozent nicht leisten können. Beide, das Lido Café & Bar als auch die Buchhandlung, sind längst Institutionen im Nordend, die zum Charakter des Stadtteils und dem Wohlbefinden der Bevölkerung beitragen. Auch andere gewachsene kleingewerbliche Strukturen und inhabergeführte Gastronomie sind angesichts der Spekulation mit Immobilienwertsteigerungen massiv gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 346 Antrag vom 09.04.2025, OF 868/3 Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1166 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schließung von Postbankfilialen
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2024, OA 484 entstanden aus Vorlage: OF 649/11 vom 18.06.2024 Betreff: Schließung von Postbankfilialen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. festzustellen, inwieweit der Rückzug der Postbank aus den Stadteilen zu sozialen Härten führen kann; 2. ggf. bei der Verbraucherzentrale oder anderen geeigneten Stellen zu intervenieren; 3. nötigenfalls den Klageweg zu beschreiten. Begründung: Wie der Ortbeirat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen erfahren konnte, hat sich die Postbank im Zuge der Privatisierung verpflichtet, dem öffentlichen Interesse nachzukommen und weiterhin einer breiten Bevölkerungsschicht den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu ermöglichen. Diese Selbstverpflichtung umfasst u. a. den Unterhalt eines Filialnetzes und den Betrieb von Geldautomaten. Ausgangspunkt dieser Anregung ist die Situation im Stadtteil Riederwald, wo die Postbankfiliale im Herbst 2024 geschlossen werden soll. Damit würde es mit Ausnahme eines Geldautomaten der Sparkasse im Stadtteil keine Bankdienstleistungen mehr geben. Betroffen wären insbesondere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Lohnersatzleistungen als Barscheck erhalten. Dem Vernehmen nach plant die Postbank den flächendeckenden Rückzug aus der Versorgung von Stadtteilen oder ist bereits gegangen. Ziel dieser Anregung ist es, die Faktenlage festzustellen. Sollte sich herausstellen, dass die Versorgung, insbesondere der sozial schwachen Bevölkerung, in Frankfurt gefährdet ist, müsste die Frankfurter Politik handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 162 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 11.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 29.10.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 484 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5260, 30. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 29.10.2024 Aktenzeichen: 92-3
Gutleut: Zuschuss zum Westhafenfest 2024
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2024, OF 1379/1 Betreff: Gutleut: Zuschuss zum Westhafenfest 2024 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wir gebeten, für das diesjährige Westhafenfest den vom Organisator beantragten Zuschuss von 6000,-€ gemäß dem E92/2023 beziehungsweise 160/2024 für Stadtteilfeste zu bewilligen. Begründung: Das Westhafenfest wurde 2023 erstmalig durchgeführt und soll am 14. September 2024 erneut stattfinden. Der Ortsbeirat begrüßt die erneute Durchführung. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 86 Beschluss: Initiative OI 67 2024 Die Vorlage OF 1379/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD
Weiter lesenBudgetanträge auch für sinnvolle Projekte von Selbstständigen und Mittelständlern
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 853/10 Betreff: Budgetanträge auch für sinnvolle Projekte von Selbstständigen und Mittelständlern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob künftig Budget-Anträge auch für sinnvolle Projekte von Selbständigen und Mittelständler ermöglicht werden können? Begründung: Sehr ärgerlich ist, dass sinnvolle Projekte wie zum Beispiel "Girls wanted" im Sportpark Preungesheim bisher nicht durch Budget-Mittel gefördert oder unterstützt werden können Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 853/10 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen CDU, SPD und AfD (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenGlasfaser, eine Technologie nicht für morgen, sondern bereits für heute!
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2024, OF 1058/6 Betreff: Glasfaser, eine Technologie nicht für morgen, sondern bereits für heute! Im ländlichen geprägten Umland des Frankfurter Westens gehen die Ausbauprogramme der verschiedenen Glasfaseranbieter (z.B. Deutsche Telekom, Deutsche Glasfaser, Vodafone) mit großen Schritten voran. Dies sollte auch für Frankfurt, insbesondere aber auch den Frankfurter Westen ein Signal sein, den eigenen Ausbau der Glasfaserleitungen in den Stadtteilen zu prüfen und bereits heute mit Sofortmaßnahmen weiter voranzutreiben. Die Glasfasertechnologie ist die derzeit und zukünftig überlegene Methode für die Datenübertragung im Vergleich zu anderen Technologien wie Kupferleitungen, DSL oder kabellose Verbindungen z.B. Starklink. Die Vorteile liegen hier insbesondere in höheren Geschwindigkeiten (Bandbreite, Geschwindigkeitsymmetrie), Zuverlässigkeit (weniger Störungen, Widerstandsfähigkeit gegen Extremwetterbedingungen), Langlebigkeit und Zukunftssicherheit, geringe Latenz, hohe Kapazitäten und Skalierbarkeit, Energieeffizienz und Sicherheit (Abhörsicherheit). Die Investitionsvorteile liegen auf der Hand: Immobilien und Geschäftsstandorte können an Wert gewinnen, da sie über eine schnelle und moderne Internetverbindung verfügen; Unternehmen profitieren von den höheren Geschwindigkeiten und der Zuverlässigkeit was zu einer gesteigerten und einer erhöhten Wettbewerbsfähigkeit führt. Diesen Ausführungen vorangestellt möge der Ortsbeirat bereit beschließen, der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Gibt es ein städtisches Glasfaserausbauprogramm für Privathaushalte und/ oder Unternehmen in Frankfurt? Wenn ja: Wie ist hier der aktuelle Stand? - Wie ist die derzeitige Abdeckungsquote insbesondere im Frankfurter Westen? - Welche Stadtteile (gesamt Frankfurt) weisen die höchste sowie die niedrigste Abdeckungsquote auf? - Wenn nein: Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um den technologischen Anschluss in einer Schlüsseltechnologie nicht zu verpassen (auch im Hinblick auf das Umland) und damit einhergehend für eine ausreichend hohe Glasfaserabdeckungsquote bei Haushalten und Unternehmen zu sorgen? - Welche Maßnahmen planen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften für die in ihrem Besitz befindlichen Immobilien? - Welche Förderungsmöglichkeiten sieht der Magistrat für den kurzfristigen Ausbau des Glasfasernetztes in Frankfurt? Können hier städtische Unternehmen (z.B. Mainova) ähnlich wie in anderen Regionen den Glasfaserausbau durchführen/ sich einbringen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 978 2024 Die Vorlage OF 1058/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHeddernheimer Markt stärken Marktzeiten anpassen - Aufenthaltsqualität steigern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5599 entstanden aus Vorlage: OF 432/8 vom 20.05.2024 Betreff: Heddernheimer Markt stärken Marktzeiten anpassen - Aufenthaltsqualität steigern Der Magistrat wird gebeten, bei der HFM (Marktbetriebe) eine Verlängerung der möglichen Betriebszeit des Heddernheimer Markts bis 19:00 Uhr zu erreichen. Ebenso wird er gebeten, das für den Heddernheimer Wochenmarkt angemietete mobile WC auf dem Karl-Perott-Platz nach Marktschluss spätestens bis zum folgenden Samstag,10:00 Uhr, abtransportieren zu lassen. Begründung: Der Heddernheimer Wochenmarkt ist neben der Versorgung mit frischen, lokalen Lebensmitteln auch ein wichtiger Ort der Begegnung und stärkt den Zusammenhalt im Stadtteil. Derzeit liegt das offizielle Marktzeitende laut lokaler Beschilderung bei 18:00 Uhr. Aufgrund langjährig geübter Praxis hat sich eine Marktzeit bis 19:00 Uhr etabliert und wird gut angenommen, insbesondere von Besuchern, die den Markt nach der Arbeit aufsuchen, um dort einzukaufen oder in gemütlicher Runde mit Anwohnern das Wochenende einzuleiten. Aufgrund von vorgetragenen Beschwerden aus der Nachbarschaft wird seit geraumer Zeit die vor Ort angegebene Marktzeit konsequent durchgesetzt. Dies führt dazu, dass es für die "Nach-der-Arbeit-Kundschaft", insbesondere auch aus dem Heddernheimer Gewerbe, zeitlich nicht mehr lohnenswert ist, den Markt zu frequentieren. Das mobile WC direkt neben dem öffentlichen Bücherschrank ist fraglos für den Betrieb des Wochenmarktes sowie des Weinstandes notwendig. An manchen Wochenenden steht die WC-Kabine jedoch auch am Sonntag noch da. Das ist für die Optik am zentralen Karl-Perott-Platz weniger schön und stört auch die Nutzung des Bücherschranks. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1936 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: b90-0
Heddernheimer Wochenmarkt bis 19:00 Uhr öffnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2024, OF 438/8 Betreff: Heddernheimer Wochenmarkt bis 19:00 Uhr öffnen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge veranlassen, dass die Marktzeit des Heddernheimer Wochenmarktes um eine Stunde bis 19:00 Uhr verlängert wird. Begründung: Der Heddernheimer Wochenmarkt ist neben der Versorgung mit frischen, lokalen Lebensmitteln auch ein wichtiger Ort der Begegnung und des Austauschs. Besonders in den Sommermonaten möchten Bürger:innen dort auch nach 18:00 Uhr einkaufen oder verweilen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 438/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Erhöhung des städtischen Zuschusses für den Tierschutzverein Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 614/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Erhöhung des städtischen Zuschusses für den Tierschutzverein Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den städtischen Zuschuss an den Tierschutzverein Frankfurt werden jährlich mindestens 1.083.000 € in den Haushalt eingestellt Begründung: Der Tierschutzverein wird ehrenamtlich organisiert und leistet einen wichtigen Beitrag zum alltäglichen Leben in Frankfurt. Wie gut das funktioniert sieht man auf den ersten Blick gar nicht. Es ist auch gut, dass man es nicht sieht, denn es bedeutet, dass der Tierschutzverein seine Aufgabe hervorragend wahrnimmt. Negativbeispiele sind im europäischen Vergleich zu erkennen, beispielsweise in osteuropäischen Ländern, wo das Straßenbild geprägt ist von streunenden Katzen und Hunden, die neben negativen optischen Aspekten auch konkrete gesundheitliche Gefährdungen mit sich bringen. Die hohen Kosten der Verpflegung und Unterbringung der Tiere sind mit dem jährlichen Zuschuss von 225.785,80 € nicht mal annähernd zu stemmen. Das entspricht 30 Cent pro Bewohner der Stadt Frankfurt am Main. Die Mehrheit der Gemeinden in Deutschland veranschlagt aber für den jährlichen Zuschuss an den entsprechenden Tierschutzverein in der Regel 1 € pro Bewohner der Gemeinde. Somit sollte die Stadt Frankfurt hier mindestens 749.000 € veranschlagen, wenn sie es mit dem Tierschutz denn ernst nimmt. Eine durchgängige Belegung von über 600 Tieren frisst den Zuschuss bei keinerlei Vergünstigungen in der Beschaffung des Futters im wahrsten Sinne des Wortes auf. Wenn man pro Tier im Monat mit durchschnittlich 30 € Futterkosten rechnet, kommt man im Jahr auf mindestens 234.000 € an jährlichen Futterkosten. Unterhaltungskosten der Liegenschaft insbesondere der Energiebedarf des zukünftigen Reptilienhauses sind dabei noch nicht mal berücksichtigt und belaufen sich voraussichtlich pro Jahr auf mindestens 100.000 € Aktuell ist an eine Ergänzung der Räumlichkeiten bzw. deren Instandhaltung und Renovierung gar nicht zu denken. Das ist aber Voraussetzung dafür, dass auch in Zukunft der Tierschutzverein, seine Arbeit in gleicher Qualität fortführen kann. Die Stadt Frankfurt wächst, somit auch die Anzahl der Tiere und damit auch die Anzahl, die dann unglücklicherweise dem Tierheim zugeführt werden. Aus Respekt und Anerkennung für die fortwährend guten Leistungen des Vereins für die Allgemeinheit und aus Respekt und Anerkennung für die vielen ehrenamtlichen Helfer würde der Ortsbeirat eine deutliche Erhöhung des Zuschusses mehr als begrüßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 614/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenGaststätten
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 808/10 Betreff: Gaststätten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie es um die wichtigen Gaststätten im Ortsbezirk 10 insgesamt bestellt ist? 2. was der Magistrat künftig für den Erhalt der bzw. für die Gaststätten in nordöstlichen Stadtteilen bewahren, unterstützen bzw. fördern wird? 3. welche Möglichkeiten im Bereich der gastronomischen Angebote gesehen werden, auch Clubräume und Saalkapazitäten dort zu erhalten oder möglichst auch auszubauen? Begründung: Die Mehrwertsteuererhöhung Anfang 2024 in der Gastronomie und jetzt seit 1. April bei den Gaspreisen sowie die hohen Mieten, auch in den nordöstlichen Stadtteilen Frankfurts, erfordern eine insgesamt vorausschauende und stützende Eingehensweise. Dies auch mit Blick auf den künftigen Rückzug der Kirchen in der Fläche und deren künftig sich reduzierendes Raumangebot. Weniger Räume und zusätzlich fehlende offizielle gedeckte und ungedeckte Sportflächen werden ohne das erforderliche Gegenwirken des Magistrats insgesamt unseren ehrenamtlich geführten Vereinen sowie allen Menschen in den Stadtteilen eine positive Zukunft künftig erschweren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 808/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 808/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 808/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen CDU und AfD (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenKontinuität für Weinstube im Römer und städtisches Weingut
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1233/1 Betreff: Kontinuität für Weinstube im Römer und städtisches Weingut Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Betrieb der Weinstube im Römer und des Weinguts in Hochheim sollen gemeinsam neu ausgeschrieben werden. Das Weingut wird seit 30 Jahren durch einen Familienbetrieb geführt, der das ehemals durch die Stadt Frankfurt defizitär betriebene Weingut wieder profitabel gemacht hat. Weinbau braucht Kontinuität um gute Erträge und Qualität zu erzielen Man plant daher nicht in einzelnen Jahren, sondern in Jahrzehnten. Häufige Pächterwechsel machen keinen Sinn. Zuletzt sind die Weine des Weinguts der Stadt Frankfurt immer wieder prämiert worden. Die Beauftragung einer externen Agentur macht jedoch den Eindruck, dass hier unbedingt etwas verändert werden soll. Dies vorangeschickt, fragen wir den Magistrat: 1. Wie fließt der Wunsch von Kunden nach Kontinuität mit dem jetzigen Pächter in die Vergabekriterien ein? 2. Warum gibt man den Umstieg von konventionellen Weinen auf Öko-Weine dem Pächter nicht schon heute vor, sondern nutzt es als ein Kriterium für eine Neuausschreibung? 3. Wäre es nicht sinnvoll, mit dem jetzigen Pächter die Umstellung auf Öko-Weine bereits heute zu starten? Verzögert die Ausschreibung gar die Umstellung auf Öko-Weinbau? 4. Mit welchen Einbußen wäre zu rechnen, wenn ein neuer Pächter die Produktionsstätten und Maschinen erst aufbauen müsste? Die Stadt Frankfurt besitzt keine eigenen Produktionsstätten und Maschinen für den Weinbau, sondern nur die Gebäude und Weinberge. 5. Wie hoch schätzt der Magistrat die Preissteigerung der aktuell moderaten Preise, wenn der neue Pächter völlig neue Produktionsstätten anschaffen müsste? 6. Das Weingut ist im Wettbewerb heute klar positioniert und deckt im Wesentlichen den Bedarf der Stadtverwaltung. Der Wunsch nach "mehr Marketing" und einer Orientierung auf eine jüngere Kundschaft ist schwer nachvollziehbar, da auf der bestehenden Fläche nicht mehr produziert werden kann. Wäre es daher nicht ratsam, die aktuelle Positionierung beizubehalten? Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, dass zu diesem Zeitpunkt eine Neuausschreibung für Weinstube und Weingut erfolgt. Es würde Frankfurt gut zu Gesicht stehen, wenn die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Familienbetrieb fortgeführt und eine klare Perspektive geboten wird. Die Stadt Frankurt sollte ein verlässlicher Partner sein und gute Arbeit honorieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 933 2024 Die Vorlage OF 1233/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/25 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Weihnachtsbeleuchtung Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 411/8 Betreff: Haushalt 2024/25 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Weihnachtsbeleuchtung Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Haushaltsposition "Förderung der Wirtschaft" wieder so auszustatten, dass die jährlich wiederkehrenden Kosten für die traditionelle Weihnachtsbeleuchtung in der Heddernheimer Landstraße von der Stadt übernommen werden. Begründung: In Heddernheim ist der Vereinsring Eigentümer des Festschmucks. Die Aufhängung der Sterne hat früher zuverlässig die Freiwillige Feuerwehr erledigt. Durch neue Vorschriften müssen die Steckdosen jetzt von der Mainova freigeschaltet werden, und nur ein von der Mainova zertifiziertes Unternehmen darf die Sterne aufhängen. Die Kosten für den Anschluss und den Strom in einer Gesamthöhe von etwa 1.500 EUR werden aktuell durch den Vereinsring Heddernheim e. V. übernommen, der das aus Spenden der Gewerbetreibenden und der Bevölkerung finanziert. Dies gestaltet sich jedoch von Jahr zu Jahr immer schwieriger und es kommt nicht mehr genug Geld zusammen. Die Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget werden im Ortsbezirk 8 bestimmungsgemäß für nachhaltige bauliche Verschönerungsprojekte oder sehr wichtige soziale Projekte verwendet und können nur in Ausnahmefällen für Kosten herangezogen werden, die eigentlich - das hat die Beleuchtung der Zeil zum Advent und der Fressgass zu Ramadan gezeigt - von der Stadt übernommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 75 2024 Die Vorlage OF 411/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenSituation von Wirtschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 419/8 Betreff: Situation von Wirtschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates die Wirtschaftsdezernentin und die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Thema "Situation von Wirtschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 8" einzuladen. Die örtlich tätigen Gewerbevereine und Vereinsringe sind über die Sitzung zu informieren. Begründung: Seit dem Ende der Corona-Krise und dem Beginn der auch durch den Ukraine-Krieg und die Energietransformationsprozesse in Deutschland ausgelösten Preissteigerungen hat sich die Situation für Wirtschaft, Gewerbe und Einzelhandel nicht wieder normalisiert. Im Ortsbezirk 8 gibt es weiterhin sichtbare Leerstände oder lediglich Übergangsnutzungen von Gewerbeimmobilien. Immer mehr schließen inhabergeführte Lebensmittelgeschäfte oder müssen Gastronomiebetriebe um ihre Existenz bangen. Die Schließung der Metzgerei in der Mark-Aurel-Straße, der Verlust des Uhrmachergeschäftes in der Heddernheimer Landstraße und die ungesicherte Zukunft des für das soziale Treffen in Niederursel wichtigen italienischen Restaurants am Praunheimer Weg 1 machen den Menschen im Stadtteil sorgen. Gewerbetreibende beklagen zudem die zunehmend schlechtere Parkplatzsituation in den Ortskernen, so dass Laufkundschaft immer weniger zu erwarten ist. Unterdessen werden investitionswillige Unternehmen, wie am Beispiel des Lebensmitteldiscounters in der Heddernheimer Landstraße festzustellen ist, von der Verwaltung nicht hinreichend zielorientiert unterstützt. Der Ortsbeirat will seine Funktion als Verstärker der örtlichen Interessen wahrnehmen und beantragt im Rahmen seines Fragerechts eine ordentliche Ortsbeiratssitzung mit der im Magistrat für Wirtschaft zuständigen Stadträtin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 419/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Co-Finanzierungspool zur Erlangung von EU-, Bundes- und Landesmitteln für Gründer*innen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1198/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Co-Finanzierungspool zur Erlangung von EU-, Bundes- und Landesmitteln für Gründer*innen Der Ortsbeirat möge folgende Etatanregung an die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Co-Finanzierungspool für Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote von 250.000 Euro für die Kompass gGmbH einzurichten. Begründung: Im Frankfurter Gründerzentrum bietet die Wirtschaftsförderung den Gründer*innen und Startups kleine Büros und Workplaces an. Dort sitzt auch das gemeinnützige Tochterunternehmen Kompass gGmbH, der Knotenpunkt für eine regionale und internationale Gründerinnen- und Gründer-Szene in Frankfurt am Main. Mit vielfältigen Angeboten wie individuelle Beratungen, Workshops und breiten Business-Netzwerken ebnet Kompass den Weg zu mehr Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Innovation und Wachstum. Das Gründerzentrum ist vor allem mit Qualifizierungsmaßnahmen auch in den Räumen des AMKA im Gallus tätig und hat eine hohe Bedeutung für Gründer*innen im Ortsbezirk 1. Um dieses Angebot aufrechtzuerhalten, ist die Kompass gGmbH regelmäßig auf eine externe Finanzierung im sechststelligen Euro-Bereich angewiesen. In den letzten Jahren konnten Finanzierungen unter anderem durch das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm FRAP (z.B. Kompass Mix) und die JP Morgan Chase Foundation (z.B. #gemeinsamdeins) erfolgen. Es ist jedoch noch viel mehr möglich, wenn die Stadt Frankfurt verstärkt auf EU-, Bundes-, Landesmittel setzen würde. Derzeit gönnt sich Frankfurt den Luxus, die meisten Vorhaben selbst zu finanzieren. Damit verzichtet Frankfurt auf Zuschüsse. Um diese Zuschüsse von EU, Bund und Land zu generieren, braucht es einen "Co-Finanzierungstopf". Die zusätzlichen Gelder durch EU, Bund und Land ermöglichen es Frankfurt, dass Programme durch diese Ebenen mitfinanziert werden. Damit spart Frankfurt letztendlich Geld und kann bessere Leistungen bieten. In Zeiten knapper Kassen ist es dabei umso mehr wichtiger, dass EU-, Bundes- und Landesmittel genutzt werden. Beispiel: Die EU fördert eine Maßnahme. Eine Voraussetzung für EU-Gelder in diesem Beispiel ist, dass 30% an lokalen Mitteln generiert wird. Das bedeutet, dass Frankfurt mit 30% der Mittel weitere 70% an EU-Mitteln erhält. Folglich werden 70% der Kosten von der EU getragen, und Frankfurt trägt lediglich 30%. Eine erhebliche Ersparnis für Frankfurt! Da die Landes-, Bund- und EU-Programme konkrete kurzfristige innerjährige Fristen haben, ist die Verfügungstellung von Mitteln durch Haushaltsposten viel zu langsam. Es braucht den Pool, um konkrete Fristen einhalten zu können. Zudem hat Kompass durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von EU-, Bundes- und Landesmitteln eine fairere Wettbewerbungsposition. Andere Wettbewerber von Kompass können Co-Finanzierung nutzen. Wenn Kompass dies nicht kann, hat es einen erheblichen Nachteil. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 79 2024 Die Vorlage OF 1198/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU, BFF und Die Partei (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 10 Wahlen Produktgruppe: 10.01 Öffentlichkeitsarbeit Spezielle Öffentlichkeitsarbeit für Stadtteile mit geringer Wahlbeteiligung
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2024, OF 575/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 10 Wahlen Produktgruppe: 10.01 Öffentlichkeitsarbeit Spezielle Öffentlichkeitsarbeit für Stadtteile mit geringer Wahlbeteiligung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es wird für die nächsten Wahlen, vor allem die Bundestagswahl speziell eine Öffentlichkeitsarbeit finanziert, die die Menschen in den Stadtteilen mit geringer Wahlbeteiligung unterstützt. Begründung: Die Bertelsmann Stiftung hebt hervor, dass eine parteiunabhängige Aktvierung der Nichtwählerinnen und Nichtwähler wichtig ist, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Das Informationsmaterial sollte einfach und gut verständlich sein und die Hemmungen zur Wahl zu gehen, minimieren. Es kann in allen Stadtteilen mit geringer Wahlbeteiligung, wie zum Beispiel Fechenheim genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 1 2024 Die Vorlage OF 575/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es wird für die nächsten Wahlen, vor allem für die Bundestagswahl speziell, eine Öffentlichkeitskampagne, mit gezielter Konzeptentwicklung und unter Beteiligung der Stadtteile, finanziert, die die Menschen in den Stadtteilen mit geringer Wahlbeteiligung motiviert, wählen zu gehen. Es werden dazu ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Programm zur Stärkung der lokalen Ökonomie in Seckbach auflegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 601/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Programm zur Stärkung der lokalen Ökonomie in Seckbach auflegen Vorgang: EA 25/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2024 / 2025 werden für das Auflegen eines Förderprogramms zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und zum Anreiz zur Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen für Gesamt-Seckbach die notwendigen Mittel eingestellt. Das Förderprogramm sollte, wenn keine EU-, Bundes- oder Landesförderprogramme zur Verfügung stehen, ausschließlich mit städtischen Fördermitteln, analog des ehemaligen Fechenheimer Programms Lokale Ökonomie, durchgeführt werden. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: In Seckbach ist seit Jahren ein Sterben der kleinen Einzelhandelsgeschäfte sowie die Schließung von Filialen größerer Institutionen zu beobachten. So haben neben anderen in 2021 die Postbank ihr Angebot eingestellt und die Frankfurter Sparkasse ihre Filiale geschlossen. Das beantragte Förderprogramm soll die kleinen und mittleren Unternehmen sowie den kleinteiligen und inhabergeführten Einzelhandel im Stadtteil stärken bzw. deren Neuansiedlung unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 25 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 26 2024 Die Vorlage OF 601/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinladung der Dezernentin fu ̈r Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, Frau Stephanie Wu ̈st, in die Ortsbeiratssitzung - Dezernentin la ̈sst den no ̈tigen Respekt fu ̈r die Ortsbeira ̈te vermissen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5239 entstanden aus Vorlage: OF 295/15 vom 21.02.2024 Betreff: Einladung der Dezernentin fu ̈r Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, Frau Stephanie Wu ̈st, in die Ortsbeiratssitzung - Dezernentin la ̈sst den no ̈tigen Respekt fu ̈r die Ortsbeira ̈te vermissen Vorgang: OM 3038/22 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, Frau Stephanie Wüst, endlich der Einladung des Ortsbeirates vom 04.11.2022 folgt und sich den Fragen der Bürgerinnen und Bürger und der Mitglieder des Ortsbeirates in der Bürgerfragestunde stellt. Begründung: Bereits am 04.11.2022 hat der Ortsbeirat Frau Dezernentin Wüst in die Ortsbeiratssitzung eingeladen. Bislang ist Frau Wüst weder der Einladung gefolgt noch hat der Ortsbeirat eine Antwort auf die Einladung erhalten. Dies ist respektlos und zeigt den Stellenwert, den Ortsbeiräte offenbar im Dezernat haben. Es ist an der Zeit, die Anliegen des Ortsbeirates und damit der Bürgerinnen und Bürger, die dieser repräsentiert, ernst zu nehmen und diesen zu folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3038 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mini-Jobs im Ortsbezirk 1
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1184/1 Betreff: Mini-Jobs im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: 1. Wie viele Mini-Jobber beschäftigt der Magistrat im Ortsbezirk 1? 2. Gibt es in der Stadt Frankfurt (inklusive Eigenbetriebe) im Ortsbezirk 1 eine einheitliche Vorgehensweise, wie Mini-Jobber beschäftigt werden und wie viel Urlaub sie erhalten? 3. Was unternimmt der Magistrat, damit sich rechtswidrige Handlungen wie die Kündigung eine schwerbehinderten Mini-Jobbers, der um Urlaub anfragt und daraufhin eine Kündigung erhält, nicht wiederholen? Begründung: Ein Großteil der Mini-Jobber der Stadt Frankfurt (inklusive Eigenbetriebe) dürften im Ortsbezirk 1 tätig sein. In einem Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 10.02.2024 wurde von einem Vorfall berichtet, dass einem Mini-Jobber der ihm zustehende bezahlte Urlaub verwährt wurde und er stattdessen sogar gekündigt wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 891 2024 Die Vorlage OF 1184/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSüdbahnhof: DHL-Partnershop in Räumlichkeiten der ehemaligen McDonalds-Filiale einziehen lassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2024, OF 985/5 Betreff: Südbahnhof: DHL-Partnershop in Räumlichkeiten der ehemaligen McDonalds-Filiale einziehen lassen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, darauf hinzuwirken, dass die ABG/Saalbau GmbH als Nachmieter für die Räumlichkeiten der ehemaligen McDonalds-Filiale als neuen Mieter einen DHL "Shop-Partner" einziehen zu lassen, dessen Sortiment zu den Bedürfnissen am Bahnhof passt. Begründung: Die ehemalige McDonalds-Filiale im Südbahnhof, Diesterwegplatz 51, 60594 Frankfurt am Main, steht seit kurzer Zeit leer. Vermieterin ist die städtische ABG Holding bzw. Saalbau GmbH. Die Stadt Frankfurt kann damit steuern, welche Art Gewerbe den McDonalds ersetzen wird. Diese Chance sollte unbedingt genutzt werden, da die Schließung der Postfiliale am Diesterwegplatz im Jahr 2022 eine große Bedarfslücke hinterlassen hat. a) Seit Schließung der Post-/Postbank Filiale am Diesterwegplatz ist der Bedarf für Postdienstleistungen am Südbahnhof und umliegend nicht mehr gedeckt. Die Schließung der Postfiliale im Jahr 2022 hatte daher zu viel Protest geführt (siehe OF 499/5/2022). Für viele Menschen im Süden von Frankfurt sind die Ausweich-Filialen zum Teil zu weit entfernt, um sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Darüber hinaus sind die weiteren Filialen überlastet. Der Südbahnhof ist mit viel Pendelnden/Laufkundschaft der ideale Standort für einen DHL Stützpunkt. b) Das Franchise System von DHL bedeutet, dass ein Ladengeschäft zusätzlich die Funktion als DHL Shop wahrnimmt. Es wäre also möglich, an einem Unternehmer zu vermieten, der z. B. Snacks, Backwaren, Getränke, weitere Waren des Alltagsbedarfs - und dazu Postdienstleistungen anbietet. Dies wäre der ideale Mix, der am Südbahnhof benötigt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 985/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 985/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGrünfläche vor dem Supermarkt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4916 entstanden aus Vorlage: OF 375/8 vom 22.11.2023 Betreff: Grünfläche vor dem Supermarkt Vorgang: V 360/22 OBR 8; ST 123/23 Der Magistrat wird gebeten, aus Gründen einer stadträumlichen Aufwertung dieses zentralen Geschäftsbereichs von Heddernheim mit dem Eigentümer des Gebäudes Hessestraße 3 in Kontakt zu treten, mit dem Ziel einer Aufwertung der ungenutzten Grünfläche vor dem Eingang zum Supermarkt, zum Beispiel durch angelegte, eingefasste Rosenbeete und Baumpflanzungen im Sinne der Biodiversität. Begründung: Der Ortsbeirat hat schon mehrfach auf diesen Missstand hingewiesen und er erwartet vom Magistrat hier etwas mehr Initiative als bisher. Die Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 123, enthält lediglich ein grundsätzliches Bekenntnis zu einer Bepflanzung. Der zweite und letzte Satz der Stellungnahme "Die Anfrage muss an die privaten Grundstückseigentümer:innen gerichtet werden" lässt demonstrativ offen, wer sich nun von behördlicher Seite um den Kontakt zu dem Eigentümer kümmert. Das Umweltamt jedenfalls, so muss gefolgert werden, signalisiert mit dieser Mitteilung sein geringes Interesse, der Angelegenheit weiter nachzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.03.2022, V 360 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 123 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 431 Aktenzeichen: 79-3
Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4925 entstanden aus Vorlage: OF 612/3 vom 21.11.2023 Betreff: Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Eckenheimer Landstraße Vorgang: V 390/22 OBR 2; ST 1931/22; OM 4137/23 OBR 3 Aufgrund der rapide zunehmenden Leerstände an der Eckenheimer Landstraße, des zunehmenden Autoverkehrs und der fehlenden Begrünung der Straße fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, ein Konzept für die Eckenheimer Landstraße vorzulegen, das folgende Bereiche abdeckt: 1. Gewerbeförderung bzw. Vermeidung von Leerständen; 2. Kfz- und Fahrradverkehr sowie öffentliche Verkehrsmittel und 3. Begrünung der Straße. Dies sollte analog zu der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs geplant werden, um eine holistische Verkehrsplanung im gesamten Viertel zu erreichen und Ungleichgewichte zwischen den Straßen zu vermeiden. Die Eckenheimer Landstraße ist eine belebte Einkaufsstraße mit abwechslungsreicher Gastronomie, die trotz Gentrifizierungsdruck in weiten Teilen noch ihren ursprünglichen Charakter behalten hat. Nun droht aufgrund von Verkehrsbelastung, Wegzug von Gewerbe und fehlender Aufenthaltsqualität der Charakter der Straße verlorenzugehen. Begründung: Im Einzelnen: 1. Vermeidung von Leerständen, Unterstützung von Gewerbe In den letzten Monaten hat der Leerstand in der Eckenheimer Landstraße rapide zugenommen. Weitere Gastronomen berichten, dass sie aufgrund überzogener Mieterhöhungen auch werden schließen müssen, sollte keine Einigung gefunden werden. Hier wird vor allem auf die Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1931, in der das Einzelhandels- und Zentrenkonzept des Magistrats von 2018 dargestellt wird, sowie auf die Anregung OM 4173 vom 15.06.2023, verwiesen, in dem bereits eine Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe gefordert wird. 2. Zunahme des Autoverkehrs Die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs hat die Verlagerung von Verkehrswegen zur Folge. Viel Verkehr fließt nun durch die Eckenheimer Landstraße, was zur Folge hat, dass die U5 häufig im Stau steht und dass die Situation für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger insgesamt gefährlicher geworden ist. Es bedarf eines Verkehrskonzepts, das sich der Situation pragmatisch annimmt. 3. Begrünung Anders als viele andere Einkaufsstraßen des Nordends ist die Eckenheimer Landstraße nur spärlich begrünt - vor allem im unteren Teil sind die Fußgängerwege eng, die Häuser stehen sehr nah an der Straße, es gibt insgesamt wenig Platz. Da die Begrünung des Oeder Wegs nun ganz vorbildlich geklappt hat und die Baumkästen und andere Mittel der flexiblen Begrünung die Aufenthaltsqualität der Straße stark gehoben haben, sollte diese Art der Begrünung auch in der Eckenheimer Landstraße eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1296 Antrag vom 29.08.2024, OF 748/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5919 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Wirtschaft und Arbeitsplätze
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4872 entstanden aus Vorlage: OF 720/10 vom 20.11.2023 Betreff: Wirtschaft und Arbeitsplätze Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. wie sich die Wirtschaft einschließlich der Gewerbetreibenden und Selbstständigen sowie die Arbeitsplätze insbesondere in Preungesheim und Eckenheim bisher entwickelt haben; 2. welche Verbesserungen für die Wirtschaft und die Arbeitsplätze vor Ort geplant sind; 3. wie künftig negative Auswirkungen vermeidbar sind; 4. wie die Stromversorgung vor Ort verlässlich gesichert werden kann; 5. wie der Abbau der wichtigen Kfz-Stellplätze vor Ort abgewendet oder ausgeglichen werden kann; 6. wie der wichtige öffentliche Personennahverkehr ausfallfrei stabilisiert werden kann. Begründung: Vor Ort drohen der Wirtschaft und den Arbeitsplätzen weitere Nachteile, unter anderem auch durch sehr lange Baustellen, wegfallende Parkplätze, zeitweise unsichere Stromversorgung sowie ausfallende Bahnen und Busse. Davon betroffen sind Selbstständige und Arbeitnehmer gleichermaßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2142 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-30
Kiosk, SMART-Markt und foodsharing am Sozialzentrum Eckenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4863 entstanden aus Vorlage: OF 706/10 vom 20.11.2023 Betreff: Kiosk, SMART-Markt und foodsharing am Sozialzentrum Eckenheim Der Magistrat wird in Verbindung mit der ABG Frankfurt Holding, dem Frankfurter Verband, der Werkstatt Frankfurt, dem Quartiersmanagement sowie dem foodsharing e. V. umgehend gebeten, 1. für den Bereich um das Sozialzentrum Eckenheim geeignete alternative Einkaufsmöglichkeiten zu erarbeiten, nachdem der SMART-Markt geschlossen und jetzt auch noch dem Betreiber des sehr beliebten Kiosks gekündigt wurde; 2. wie unter anderem zu 1. auch das vor Ort erforderliche Foodsharing inkl. eines geeigneten und belieferbaren Fairteilers künftig berücksichtigt werden kann. Der foodsharing e. V. stellt unter anderem Reinigung und Wartung des Fairteilers sicher. Begründung: Der Ortsbeirat 10 ist vor Ort an einer möglichst ganzheitlichen und langfristigen Weiterbehandlung insgesamt interessiert. Die allgemeine sowie die persönlichen Betroffenheiten sind sehr groß, dass seit geraumer Zeit noch immer keine Lösung für die vor Ort benötigten, sozial sehr wichtigen Einrichtungen gefunden wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1197 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Immobilie in Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) schnellstmöglich dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2023, OF 807/2 Betreff: Immobilie in Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) schnellstmöglich dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. bis Ende Januar 2024 an den Ortsbeirat 2 zu berichten, weshalb der Magistrat keine Schritte unternommen hat, um die Immobilie in der Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) seit der Ausübung des Vorkaufsrechts in 2017 zu sanieren und dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen; 2. bis Ende Januar 2024 dem Ortsbeirat 2 den Zeitplan mitzuteilen, um diese Immobilie zu sanieren; und 3. die Besetzung durch die Initiative zeitnah zu beenden, um insbesondere auch etwaige Haftungsansprüche gegen die Stadt aus der Nutzung der in schlechtem Zustand befindlichen Immobilie zu vermeiden. Begründung: Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass die Immobilie zunächst zu sanieren ist. Hierfür ist die eigenmächtige Besetzung durch eine Initiative seit dem letzten Wochenende im November 2023 hinderlich. Der Magistrat wird gebeten, diese zeitnah zu beenden, auch da die eigenmächtige Besetzung fremden Eigentums das Vertrauen in unsere Rechtsordnung und staatliche Strukturen schwächt und um etwaige Haftungsansprüche in dem sanierungsbedürftigen Haus von vornherein zu vermeiden (Ziff. 3). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 807/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenVertikale Stadtbegrünung - erweitertes Pilotprojekt für Bockenheim prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4883 entstanden aus Vorlage: OF 778/2 vom 20.11.2023 Betreff: Vertikale Stadtbegrünung - erweitertes Pilotprojekt für Bockenheim prüfen Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Office for Micro Climate Cultivation die öffentlich genutzten Flächen des Hannelore-Elsner-Platzes und des Campus Bockenheim - Freifläche zwischen Sozialzentrum und Juridicum - durch temporäre, vertikale Begrünungselemente aufzuwerten. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass erfolgreiche Testprojekt am Senckenberg Museum auf die o. g. Flächen auszuweiten und hierbei ebenfalls die bestehenden Kooperationen mit dem Deutschen Wetterdienst sowie dem Forschungsinstitut der Senckenberg Gesellschaft fortzuführen. Der Magistrat wird gebeten, mit den genannten Institutionen darüber zeitnah in Gespräche einzutreten. Dies gilt auch für die Marktbetreiber, die Cafés am Platz sowie für die Initiativen am Campus Bockenheim. Begründung: Unsere Stadt heizt sich im Sommer mittlerweile sehr stark auf und es gilt lokale Lösungen in den Stadtvierteln zu finden, um die Lebensqualität des öffentlichen Raumes auch in länger andauernden Hitzephasen aufrechtzuerhalten. Die Pflanzung von Schatten spendendem und die Umgebungsluft kühlendem Grün wird dabei durch den hohen Grad der Bodenversiegelung im städtischen Raum und daraus ermangelndem Wurzelraum stark erschwert. Entsiegelungen sind aufgrund der Leitungswege nicht überall möglich, sehr kostenintensiv und die Wachstumsphasen Schatten spendender Bäume sind sehr langfristig und zunehmend verlustanfällig. Die durch das Office for Micro Climate Cultivation entwickelte temporäre und modulare Vertikalbepflanzung schafft hingegen im Rahmen einer Wachstumsperiode eine Schatten spendende Grünbepflanzung, die auch auf unterbauten und kurzfristig nicht entsiegelbaren Flächen einsetzbar ist. Gleichzeitig entstehen durch die gewählte Konstruktion beschattete Sitzflächen. Die Effekte der Umgebungsabkühlung und der positive Einfluss auf die lokale Biodiversität werden nach dem regulären Ende der diesjährigen Wachstumsperiode noch ausgewertet, sind nach ersten Rückmeldungen allerdings vielversprechend. Die vom Ortsbeirat zur Ausweitung des Pilotprojekts benannten Flächen sind viel genutzte öffentliche Räume, die sich im Sommer trotz teilweise vorhandener Begrünung an zentralen Stellen stark aufheizen und einen hohen Grad an Versieglung aufweisen. Eine Entsiegelung ist aufgrund von Unterbauung oder aktiver Nutzung (bspw. Wochenmarkt) hier nicht ohne Weiteres möglich. Gleichzeitig bieten die Flächen einen städtischen Erprobungsraum, um diese innovative Form der Stadtbegrünung weiter zu testen. Von städtischer Seite besteht hier die Möglichkeit, Erfahrungswerte zu gewinnen, ob potenziell entstehende Flächenkonflikte beim Aufstellen von Modulen im öffentlichen Raum gelöst werden können und eine gesellschaftliche Akzeptanz für neue Formate der Stadtbegrünung erreicht werden kann. Gleichzeitig ließe sich das Design an den öffentlichen Raum anpassen, bspw. an den höheren Grad an Vermüllung. Der Ortbeirat 2 hält das Projekt für weiter erprobenswert und sieht in der modularen Bauweise auch eine Chance, über den eigenen Stadtteil hinaus ein wanderndes Begrünungssystem aufzubauen. Zusätzliches Informationsmaterial: Kurzvideo: https://www.1730live.de/urbane-begruenung-in-frankfurt/ Artikel: https://station-frankfurt.de/2023/09/04/omcc-bringt-frischen-wind-in-das-thema-u rbane-begruenung/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 453
„Safer Spaces“ für Frauen in der Innenstadt und Altstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4807 entstanden aus Vorlage: OF 1049/1 vom 02.11.2023 Betreff: "Safer Spaces" für Frauen in der Innenstadt und Altstadt Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Innenstadt und Altstadt unter Hinzuziehung der Polizei, der Stabsstelle Antidiskriminierung, des Präventionsrates und des Frauenreferates sogenannte "Safer Spaces" für Frauen einzuführen. Die bereits bestehenden und erfolgreich eingeführten "Safer Spaces" für queere Menschen sollen zudem ausgeweitet werden. Insbesondere folgende Maßnahmen sollen ergriffen werden: 1. Der Magistrat geht auf die Gastronomiebetriebe und den Einzelhandel in der Innenstadt und Altstadt zu, um möglichst viele Betriebe zur Teilnahme zu bewegen. 2. Mitarbeitende der teilnehmenden Betriebe sollen für die Problematik sensibilisiert und adäquat geschult werden, um auf den Umgang mit Hilfesuchenden vorbereitet zu sein. 3. Die teilnehmenden Betriebe erhalten "Safer Spaces"-Aufkleber, um ihre Teilnahme zu dokumentieren und für Hilfesuchende sichtbar zu machen 4. Die teilnehmenden Betriebe werden in ein Verzeichnis aufgenommen und auf der Homepage der Stadt Frankfurt veröffentlicht. 5. Die "Safer Spaces" sollen auch digital z. B. über eine App und per Flyer in den teilnehmenden Betrieben bekannt gemacht werden. 6. Eine stadtweite Kampagne soll über die andauernden sexuellen und tätlichen Übergriffe auf Frauen und queere Menschen informieren und die Bürgerinnen und Bürger sensibilisieren. Begründung: Rund um Zeil und Konstablerwache sowie im Bermudadreieck ist vor allem nachts alkoholisiertes "Partyvolk" unterwegs. Nach Erkenntnissen der Polizei finden zahlreiche Übergriffe auf Frauen und queere Menschen statt. Auch das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Menschen, die nachts unterwegs sind, hat sich verschlechtert. Viele Menschen meiden sogar nachts die Altstadt und Innenstadt. Es ist zu erwarten, dass die Situation sich während der Fußball-Europameisterschaft 2024 noch zuspitzen wird. Dem sollten wir etwas entgegensetzen. Zusätzlich zur Erhöhung der Polizeipräsenz sollen die "Safer Spaces" im Notfall Sicherheit und Schutz bieten. Foto: Aufkleber Safer Spaces Kampagne, Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 352
Ein Bio-Supermarkt für das Europaviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4794 entstanden aus Vorlage: OF 1033/1 vom 09.11.2023 Betreff: Ein Bio-Supermarkt für das Europaviertel Der Magistrat wird gebeten , sich dafür einzusetzen, einen Bio-Supermarkt im Europaviertel anzusiedeln. Begründung: Die vorhandenen Supermärkte bieten lediglich ein eingeschränktes Bio-Sortiment, oftmals nicht aus regionalem Anbau. Bio-Supermärkte außerhalb des Europaviertels sind schwer erreichbar, was dem Konzept der 15-Minuten-Stadt zur Reduktion des CO2-Fußabdruckes zuwiderläuft. Die Ansiedlung eines Bio-Supermarktes im Europaviertel bietet für Mensch und Natur diverse Vorteile. Erstens unterstützt ein Bio-Supermarkt eine gesündere Lebensweise, indem der Zugang zu hochwertigen, biologischen Lebensmitteln erleichtert wird. Zweitens wird die lokale Wirtschaft gefördert, da Bio-Supermärkte mit lokalen Bauern und Lieferanten zusammenarbeiten. Außerdem trägt ein Bio-Supermarkt zur Nachhaltigkeit bei, indem umweltfreundliche Praktiken, wie weniger Verpackung, und biologische Landwirtschaft unterstützt werden. Die Ansiedlung eines Bio-Supermarkts kann zudem das Image des Europaviertels verbessern und neue Kunden anziehen, die Wert auf Gesundheit und Nachhaltigkeit legen. Da der Leerstand im Skyline Plaza wächst, wäre die Ansiedlung eines Bio-Supermarktes förderlich. Das Skyline Plaza ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, es bietet zahlreiche Parkplätze und ist für Anwohner des Europaviertels fußläufig erreichbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 790 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92-3
Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - Ist eine Nutzung durch die Stadt Frankfurt möglich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4762 entstanden aus Vorlage: OF 895/6 vom 26.11.2023 Betreff: Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - Ist eine Nutzung durch die Stadt Frankfurt möglich? Das Parkside-Hotel mit 96 Zimmern steht schon seit 2021 leer und scheint zu verkommen. Maßnahmen zum Erhalt oder zur Sanierung seitens des Besitzers sind nicht zu beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, - ob der Eigentümer des Parkside-Hotels in der Liederbacher Straße 34 bis 36 kurzfristig eine Wiedereröffnung plant oder ein Verkauf oder Vermietung geplant ist; - ob der Eigentümer an einer Nutzung durch die Stadt Frankfurt interessiert ist; - ob sich die Liegenschaft als Wohnraum für Auszubildende, Studenten, Geflüchtete, Obdachlose und andere auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Gruppen eignet; - ob die Stadt Frankfurt diese Immobilie ggf. erwerben könnte. Begründung: In Zeiten großer Raum- und Wohnungsnot ist ein Leerstand mitten im Stadtteil besonders unangemessen und sollte möglichst bald behoben werden. Andere Nutzungen, ggf. ein Umbau zu Wohnungen und Unterkünften oder als Auszubildenden- und Studentenwohnheim, wären denkbar und sind bei der angespannten Wohnraumsituation dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 828 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
Autostau durch die Altstadt zum Parkhaus Konstablerwache
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4806 entstanden aus Vorlage: OF 1048/1 vom 02.11.2023 Betreff: Autostau durch die Altstadt zum Parkhaus Konstablerwache Der Magistrat wird gebeten, sich zunächst ein genaues Bild von den Staus durch Autofahrende zum Parkhaus Konstablerwache in den Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt, Fahrgasse und Töngesgasse zu machen und dem Ortsbeirat zu berichten, wie sich die Situation aus Sicht des Magistrats darstellt. Da die Belastungen für die Anwohnerschaft durch Lärm und Abgase an Samstagen am größten sind, wird der Magistrat gebeten, insbesondere der samstäglichen Lage ein besonderes Augenmerk zu schenken. Auf diesen Erkenntnissen fußend wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie die für die Anwohnerschaft sehr belastenden Rückstaus vermieden werden können, gegebenenfalls durch Umleitung zu anderen Parkhäusern (Gericht) oder im Zuge der Einrichtung des Superblocks östliche Altstadt. Begründung: Die Fahrgasse, der Weckmarkt und Zum Pfarrturm gehören mit ihrem besonderen Mix aus Galerien, Einzelhandel und Gastronomie, der prägenden Nachkriegsarchitektur und dem geschwungenen Straßenzug im unteren Abschnitt der Fahrgasse zu den wohl schönsten und eigentlich lebenswertesten Straßenräumen in Frankfurt. Leider wird dies aufgrund der vielen durch diese Straßen geschleusten Fahrzeuge nicht mehr erlebbar. Obwohl das Parkhaus Konstablerwache als "Besetzt" angezeigt wird, stauen sich die Fahrzeuge bis an den Main hinunter. In diesen Fällen haben Rettungsfahrzeuge keine Chance, da sich insbesondere im Abschnitt Weckmarkt die Fahrzeuge ständig gegenseitig behindern und festfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 683 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Fahrradbügel am Roßmarkt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4808 entstanden aus Vorlage: OF 1050/1 vom 02.11.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Fahrradbügel am Roßmarkt Der Magistrat wird gebeten, mindestens zehn weitere Fahrradbügel entlang der Straße Roßmarkt auf Höhe der Hausnummer 21 aufstellen zu lassen. Die Radbügel sollen ans telle von zwei Pkw-Parkplätzen in Höhe der Hausnummer 21 vor der Bäckereifiliale aufgestellt werden und die wenigen bereits bestehenden Radbügel ergänzen. Begründung: Immer mehr Menschen fahren mit dem Fahrrad oder Lastenrad in die Innenstadt zum Einkaufen, finden aber kaum Radbügel, an denen das eigene Fahrrad sicher abgestellt werden kann. Insbesondere rund um Rathenauplatz, Goetheplatz und Roßmarkt befinden sich kaum Radbügel. Durch die Umwandlung zweier Pkw-Stellplätze werden zwanzig Fahrradabstellplätze geschaffen, die zur Linderung des Parkdrucks in der Innenstadt beitragen und dem Einzelhandel und der Gastronomie zugutekommen. Fotos: Google Maps Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 671 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Rückstau Domstraße: Verkehrsfluss Weihnachtsmarkt optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4805 entstanden aus Vorlage: OF 1047/1 vom 02.11.2023 Betreff: Rückstau Domstraße: Verkehrsfluss Weihnachtsmarkt optimieren Die vom Ortsbeirat angeregte Sperrung des Linksabbiegers aus der Fahrgasse in die Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt und anderen Veranstaltungen hat sich bereits bewährt und Entlastung für die Anwohnenden in Domstraße, Domplatz und Kannengießergasse gebracht. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, anlässlich des Weihnachts marktes und anderer Sperrungen des Bereiches rund um Römer und Paulskirche die Linksabbiegemöglichkeit aus der Domstraße von der Berliner Straße kommend zeitweise sperren bzw. durch entsprechende Beschilderung aufheben zu lassen. Die Einfahrt aus der Braubachstraße in die Fahrgasse ist abzusperren. Begründung: Ständig werden Fahrzeuge verkehrswidrig in diesem Bereich aus der Braubachstraße kommend in der Fahrgasse gewendet, um in nördliche Richtung zu fahren. Durch diese Wendemanöver entstehen Gefahren für den Radverkehr. Der fließende Verkehr wird massiv behindert, was - verbotenerweise - zu ständigen Hupkonzerten führt. Dem kann zumindest im Zuge von Veranstaltungen durch die vom Ortsbeirat angeregte und bereits umgesetzte Maßnahme sowie durch die hier angeregte Sperrung abgeholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 446
Schaukasten Gewerbeverein Gallus im Europagarten abbauen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4790 entstanden aus Vorlage: OF 1002/1 vom 24.09.2023 Betreff: Schaukasten Gewerbeverein Gallus im Europagarten abbauen Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten des ehemaligen Gewerbevereins Gallus im Europagarten einer anderen Verwendung zuzuführen oder nach Möglichkeit abbauen zu lassen. Begründung: Da der Gewerbeverein nicht mehr existiert und die Inhalte seit Jahren nicht mehr gepflegt wurden bzw. nicht mehr aktuell sind, soll der nicht mehr benötigte Schaukasten abgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 519 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1416
Vereine bzw. Vereinsringe im Frankfurter Westen bei der Durchführung von Stadtteilfesten finanziell unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2023, OF 898/6 Betreff: Vereine bzw. Vereinsringe im Frankfurter Westen bei der Durchführung von Stadtteilfesten finanziell unterstützen Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), beauftragt, die nachfolgend aufgeführten Vereine bzw. Vereinsringe bei der Durchführung der genannten Stadtteilfeste finanziell mit jeweils maximal 6.000 Euro zu unterstützen: 1. Bürgerverein Griesheim e.V.: - Griesheimer Weihnachtsmarkt - Sommerfest Griesheim 2. Vereinsring Griesheim e.V.: - Sommerfest Griesheim 3. Vereinsring Höchst e.V.: - Höchster Schlossfest 4. Vereinsring Schwanheim e.V.: - Beleuchtung i. R. des Schwanheimer Weihnachtsmarkts 5. Vereinsring Sossenheim e.V.: - Sossenheimer Kerb 6. Vereinsring Unterliederbach 1951 e.V.: - Bürgerfest Unterliederbach - Unterliederbacher Kerb 7. Vereinsring Zeilsheim e.V.: - Froschbrunnenfest - Zeilsheimer Weihnachtsmarkt 8. Freiwillige Feuerwehr Zeilsheim: - Beleuchtung i. R. des Zeilsheimer Weihnachtsmarkts Die genannten Feste haben grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter. Diese Maßnahme ist aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu finanzieren. Die Anträge der jeweiligen Vereine bzw. Vereinsringe werden dieser Ortsbeirats-Initiative vertraulich beigefügt. Begründung: Die Vereine und Vereinsringe in unseren westlichen Stadtteilen leisten durch ihr ehrenamtliches Engagement einen wichtigen Beitrag für eine gemeinschaftliche und lebendige Gesellschaft. Insbesondere mit der aufwendigen Organisation und Durchführung der zahlreichen Feste, tragen Sie zum Zusammenhalt und Erhalt der Kultur in den Stadtteilen bei. Doch steigende Kosten - Energiekosten ebenso, wie Kosten für Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen - erschweren den Vereinen und Vereinsringen zunehmend die Durchführung dieser Feste. Dies gilt umso mehr, da auch potenzielle Spender und Sponsoren nach der Corona-Pandemie und unter den aktuellen Kostensteigerungen nicht mehr in dem Maße unterstützen können, wie das in der Vergangenheit möglich war. Wir im Ortsbeirat 6 befürworten deshalb ausdrücklich die finanzielle Unterstützung der Vereine und Vereinsringe, damit dieses ehrenamtliche Engagement bestehen bleiben kann. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 54 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffer 1. separat abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 38 2023 Die Vorlage OF 898/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu Ziffer 2. bis 8. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
Weiter lesenSanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4743 entstanden aus Vorlage: OF 970/5 vom 27.10.2023 Betreff: Sanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Straßenabschnitt Im Eichlehen ca. 50 Meter vor dem 1. Wirtschaftsweg und dem 1. Wirtschaftsweg saniert wird. Begründung: Die Straße Im Eichlehen (im Osten von Oberrad) im Abschnitt 50 Meter vor dem 1. Wirtschaftsweg bis zum 1. Wirtschaftsweg befindet sich in einen katastrophalen Zustand und ist mit tiefen Schlaglöchern übersät, die das Befahren der Straße kaum möglich machen. Eine Sanierung ist unbedingt erforderlich. Im Eichlehen, ca. 50 Meter vor dem Im Eichlehen, Blick vom 1. Wirtschaftsweg 1. Wirtschaftsweg Richtung Offenbacher Landstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 421 Aktenzeichen: 66-0
Unterstützung der Ausstellung Bembelicious
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 976/5 Betreff: Unterstützung der Ausstellung Bembelicious Der Magistrat wird gebeten, einen einmaligen Zuschuss zu gewähren für die Ausstellung Bembelicious im Brückenviertel. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro. Begründung: Dieses Projekt dient einerseits dazu, lokale kreative Schaffende und Handwerker zu unterstützen, anderseits die Popularität des Bembels, als Frankfurter und Hessisches Wahrzeichen, zu stärken. Dieses Projekt weckt insbesondere das Interesse an der Apfelweinkultur, Kunst und Handwerk zugleich und soll mit ihrem Leuchtturmcharakter die Kooperationen in den Stadtteilen stärken, Stadtteile für Frankfurter und Touristen interessanter und begehrenswerter machen und somit auch die Stadtteile beleben. Diese Projekt zeigt, wie außergewöhnlich und innovativ eine Kooperation zwischen zwei völlig unterschiedlichen inhabergeführten Einzelhandelsbetrieben aussehen kann und auch andere dafür ermutigen, neue ungewöhnliche Wege zu gehen, um für alle Beteiligten fruchtbare Kooperationen zu schaffen die bis in das Viertel hineinstahlen. Der Zuschuss wird vom Gewerbeverein Brückenstraße verwaltet. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 55 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 261 2023 Die Vorlage OF 976/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
Weiter lesenSondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“: BergenEnkheim Weihnachtmarkt
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 224/16 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen": Bergen-Enkheim Weihnachtmarkt Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, aus diesem Sonderetat die Durchführung des Bergen-Enkheim Weihnachtsmarktes mit einem Höchstbetrag von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen. Der Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarkt wird alljährlich vom Bergen-Enkheimer Gewerbeverein organisiert und durchgeführt und ist Teil der traditionellen Stadtteilkultur. Wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren auch die Kosten zur Durchführung des Weihnachtsmarktes in die Höhe geschossen, die finanziell kaum zu stemmen sind. Begründung: Um den Weihnachtsmarkt auch weiterhin durchführen zu können, benötigt der Gewerbeverein eine finanzielle Unterstützung. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Initiative OI 40 2023 Die Vorlage OF 224/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF
Weiter lesenEntlastung des Wohngebiets rund um die Wildunger Straße/Falkstraße vom LkwVerkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2023, OF 796/2 Betreff: Entlastung des Wohngebiets rund um die Wildunger Straße/Falkstraße vom Lkw-Verkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, welche Maßnahmen in Betracht kommen, um im Bereich Wildunger Str./ Falkstr. den LKW-Verkehr mitten im Wohngebiet auf LKWs, welche die sich dort befindenden Geschäfte beliefern, zu begrenzen. Begründung: Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern In den letzten Jahren ist der LKW-Verkehr rund um die Wildunger Str./ Falkstr.stark gestiegen, obwohl es sich primär um ein Wohngebiet handelt. Dabei handelt sich häufig um LKWs, die z.B. Geschäfte der Leipziger Str. beliefern, aber, um die Ampelschaltungen auf dem Weg zur Leipziger Str. zu vermeiden, vorzugsweise über die Wildunger Str./ Falkstr. fahren. Hierdurch werden die Anwohnerinnen und Anwohner unnötig durch Lärm und Verkehrsemissionen belastet, häufig schon in den frühen Morgenstunden. Diese Belastung sollte durch eine geschicktere Verkehrsführung vermieden werden, so dass die LKWs nicht den Weg durchs Wohngebiet wählen. Mit Blick auf die Gesundheit der dort wohnenden Anwohnerinnen und Anwohner und das Bedürfnis nach Ruhe im Wohngebiet bittet der Ortsbeirat den Magistrat, Lösungsvorschläge zu entwickeln, wie das Wohngebiet vom LKW-Verkehr entlastet werden kann (bzw. auf LKWs begrenzt wird, welche die dort vorhandenen Geschäfte beliefern). Anlage: Fotos Wildungerstr./ Falkstr. (die Fotografin ist der Antragstellerin namentlich bekannt) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 796/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 796/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 796/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenVielfalt leben - Stadtteilfest unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2023, OF 635/9 Betreff: Vielfalt leben - Stadtteilfest unterstützen Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Eschersheimer Weihnachtsmarkt hat eine lange Tradition. Auch in diesem Jahr organisieren, der Schützenverein Frankfurt, der Bürgerverein Eschersheim, die AWO-Eschersheim, der JE-Familienchor Eschersheim, die Freiwillige Feuerwehr Eschersheim gemeinsam mit dem Restaurant "platzeins" den diesjährigen Weihnachtsmarkt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Weihnachtsmarkt mit 1.000,00€ aus dem Sondertopf "Vielfalt leben - Stadtteilfeste unterstützen" finanziell zu unterstützen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Initiative OI 39 2023 Die Vorlage OF 635/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWeihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 355/4 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. Der Ortsbeirat gewährt dem Gewerbeverein Bornheim Mitte für Auf- & Abbau der Dekoration für die Weihnachtsbäume, Lagerung & Instandsetzung der gesamten Beleuchtung und ggf. Beschaffung neuer Materialien auf der Berger Straße einen Zuschuss von 2350 Euro aus seinem Budget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Gewerbeverein sorgt alljährlich für eine Illumination von Teilen der Berger Straße zur Advents- und Weihnachtszeit. Dabei entstehen Kosten für Auf- und Abbau sowie die Lagerung. Der Gewerbeverein hat sich an den Ortsbeirat mit der Bitte um einen Zuschuss gewandt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Volt dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2023, TO II, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 265 2023 Die Vorlage OF 355/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm
Weiter lesenFinanzierung der Kosten für die Anbringung der Weihnachtsmarktbeleuchtung
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 270/15 Betreff: Finanzierung der Kosten für die Anbringung der Weihnachtsmarktbeleuchtung Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Vereinsring Nieder-Eschbach werden die Kosten für die Anbringung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung in der Straße Alt-Nieder-Eschbach i.H.v. EUR 1.350 aus dem Ortsbeiratsbudget erstattet. Begründung: Seit vielen Jahren erfolgt die Anbringung, Demontage, Wartung und Einlagerung der Weihnachtsbeleuchtung in Nieder-Eschbach durch den Vereinsring. Die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH hat den Vereinsring angeschrieben und diese Möglichkeit für die Zukunft untersagt. Die Montage soll nur noch gegen Rechnungsstellung durch die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH erfolgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 01.12.2023, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 270/15 wird als interfraktioneller Antrag beschlossen. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 266 2023 Die Vorlage OF 270/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "Ortsbeiratsbudget" das Wort "zeitnah" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGrüneburgweg: Transparenz zu Bedenken von Gewerbetreibenden und Anwohnern schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4708 entstanden aus Vorlage: OF 728/2 vom 23.08.2023 Betreff: Grüneburgweg: Transparenz zu Bedenken von Gewerbetreibenden und Anwohnern schaffen Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat das Protokoll zur öffentlichen Informationsveranstaltung zur Umgestaltung des Grüneburgwegs am 19. Juli 2023 zeitnah zur Verfügung zu stellen; 2. das Protokoll auf der Homepage der Stadt Frankfurt zum Grüneburgweg zu veröffentlichen (hier: https://www.radfahren-ffm.de/629-0-Fahrradfreundliche-Nebenstrassen.html). Begründung: In der recht hitzig verlaufenen öffentlichen Informationsveranstaltung am 19. Juli 2023 mit kontroversen Diskussionen hat der Referent des Dezernenten für Mobilität und Leiter der Stabstelle auf Nachfrage von Teilnehmern angekündigt, das Protokoll zur Veranstaltung den Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Bis heute hat der Ortsbeirat dieses nicht erhalten, auch nicht auf nochmalige Nachfrage eines Ortsbeiratsmitglieds am 12. August 2023 unter folgender E-Mail-Adresse der Stadt Frankfurt am Main: grueneburgweg@stadt-frankfurt.de (siehe Anlage). Zahlreiche Teilnehmer der Veranstaltung, u. a. auch betroffene Anwohner und Gewerbetreibende, haben deutliche Bedenken gegen die vorgestellte Planung zur Umgestaltung des Grüneburgwegs geäußert. Für einen demokratischen Prozess ist es wichtig, dass diese Bedenken festgehalten und dokumentiert werden. Auch können sich über das Protokoll auch Personen, die an der Veranstaltung nicht teilnehmen konnten, zum Verlauf und zur Diskussion in der Veranstaltung informieren. Letztlich dürfte ein transparentes Vorgehen auch dazu führen, die Akzeptanz für das Vorhaben zu erhöhen. Insofern bittet der Ortsbeirat darum, das Protokoll zeitnah zu erhalten, und es zeitnah auf der o. g. Homepage der Stadt zu veröffentlichen. Anlage 1 (ca. 109 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1081 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Flächen im Grüneburgweg für saisonal unterschiedliche Nutzungen vorsehen (sog. „Fleximodel“)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4707 entstanden aus Vorlage: OF 726/2 vom 27.08.2023 Betreff: Flächen im Grüneburgweg für saisonal unterschiedliche Nutzungen vorsehen (sog. "Fleximodel") Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Multifunktionsflächen im Grüneburgweg so ausgestaltet werden können , dass sie je nach saisonalem Bedarf über das Jahr hinweg unterschiedlich genutzt werden können. Begründung: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Multifunktionsflächen, die nur temporär für eine bestimmte Nutzung benötigt werden, so ausgestaltet werden können, dass sie über das Jahr hinweg unterschiedlich genutzt werden können (sogenanntes Fleximodell). Hierdurch wird eine maximale Nutzung des knappen Raums im Grüneburgweg erreicht. Während in Schönwetterperioden die Nutzung durch die Gastronomie Sinn macht, können hierdurch tote Flächen außerhalb dieser Phase und insbesondere in den Wintermonaten vermieden werden. Außerdem käme die erweiterte Parkfläche während der Weihnachtseinkäufe zudem den Einzelhändlern zugute, indem ihre Kunden einfacher einen Parkplatz finden können. Gerade im Winter steigt der Bedarf an Parkplätzen, wenn viele Menschen weniger Rad fahren und aufs Auto umsteigen. Ein solches Fleximodell schafft damit eine Win-win-Situation insbesondere für Gewerbetreibende, Kunden mit Auto sowie Anwohnern, die auf Parkplätze angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 572 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-3
Begrünung Kettenhofweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4705 entstanden aus Vorlage: OF 720/2 vom 24.08.2023 Betreff: Begrünung Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge des ASE vom 28.02.2023 zur Begrünung und Möblierung des Kettenhofwegs umzusetzen: 1. Kettenhofweg 2: Einrichtung eines Parklets, sofern die dort ansässigen Café-Betreiber dort keine Außengastronomie betreiben wollen. Hier besteht erkennbarer Aufenthaltsbedarf, dem ein Parklet als nicht kommerzielles Angebot gerecht werden würde. 2. Kreuzung Kettenhofweg/Arndstraße/Corneliusstraße: Einrichtung von Hochbeeten im abgepollerten Gestaltungsbereich. Bei dem Einrichten der Hochbeete ist darauf zu achten, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. 3. Kreuzung Kettenhofweg/Corneliusstraße: Einrichtung eines Hochbeetes auf der Fläche der "Gehwegnase". 4. Robert-Mayer-Straße, Höhe Tilly-Edinger-Platz: Einrichtung von Hochbeeten, teilweise mit Sitzmöglichkeiten, auf der Nordseite des Tilly-Edinger-Platzes sowie Einrichtung von jeweils zwei Fahrradbügeln an der Nordosts eite des Tilly-Edinger-Platzes zur Gräfstraße und vor dem gegenüber liegenden Gastronomiebetrieb, wie auf der Planskizze (siehe Begründung) aufgeführt. Begründung: Die genannten Vorschläge zur Begrünung und Möblierung des ASE begrüßt der Ortsbeirat sehr, da er bestrebt ist, mehr Grün in den Straßen und auf den Plätzen für die Bürgerinnen und Bürger, auch im Hinblick auf die fortschreitende Klimakrise, bereitzustellen. Kettenhofweg 2 Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Kettenhofweg/Arndstraße/Corneliusstraße Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Tilly-Edinger-Platz/Robert-Mayer-Straße Quelle: Bild aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 682 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Unterliederbach: Leerstand im ParksideHotel - ist eine Nutzung der Stadt Frankfurt möglich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2023, OF 872/6 Betreff: Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - ist eine Nutzung der Stadt Frankfurt möglich? der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, - ob der Eigentümer des Parkside Hotels in der Liederbacher Straße 34-3, kurzfristig eine Wiedereröffnung plant oder ein Verkauf oder Vermietung geplant ist. - Ob der Eigentümer an einer Nutzung durch die Stadt Frankfurt interessiert ist - Ob sich die Liegenschaft für die Stadt Frankfurt als Auszubildenden -und Studentenwohnheim oder zum Umbau in Wohnungen eignet - Ob die Stadt Frankfurt diese Immobilie ggf. erwerben könnte Begründung: Das Parkside Hotel mit 96 Zimmern steht schon seit 2021 leer und scheint zu verkommen. Andere Nutzungen, ggf. mit Umbau zu Wohnungen oder als Auszubildenden -und Studentenwohnheim wären denkbar und sind bei der angespannten Wohnraumsituation dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 872/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 895/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAbfallbehälter auf der Schweizer Straße (vor dem Drogeriemarkt Müller) instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4658 entstanden aus Vorlage: OF 914/5 vom 10.09.2023 Betreff: Abfallbehälter auf der Schweizer Straße (vor dem Drogeriemarkt Müller) instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den verschmierten und verdreckten Abfallbehälter auf der Schweizer Straße vor dem Drogeriemarkt Müller instand zu setzen. Begründung: Der Abfallbehälter auf der Schweizer Straße vor dem Drogeriemarkt Müller ist in einem erbärmlichen Zustand, sodass er negativen Einfluss auf die Umgebung hat. Der Ortsbeirat 5 bittet daher um alsbaldige Instandsetzung des Behälters (Reinigung und Entfernung der Beschmierungen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 132 Aktenzeichen: 79-4
Gewerbegebiet August-Schanz-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4625 entstanden aus Vorlage: OF 669/10 vom 04.09.2023 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Wirtschaftsförderung, um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragestellungen gebeten, die alle dem Zweck dienen, das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße fit für die Zukunft zu machen: 1. Wie kann die Stromversorgung auskömmlich gesichert werden (alleine im letzten Jahr waren wieder zwei Ausfälle zu beklagen)? 2. Wie kann auch für große Lkw eine sichere Zu- und Ausfahrt von und zu der Homburger Landstraße ermöglicht werden? 3. Wie kann der sehr hohe Parkplatzdruck gemindert werden, insbesondere durch die zusätzliche Schaffung von Parkraum? Begründung: Die Zukunftsfähigkeit ist durch entsprechende Maßnahmen vor Ort und im Umfeld des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße deutlich zu erhöhen. Etwaige entfallende Parkplätze oder sonstige Nachteile, z. B. im Zusammenhang mit der U 5-Linienverlängerung, sind rechtzeitig auszugleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6473 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Stadtteilfeste unterstützen: 1. Osterfeuer, Sommerfestival und Weihnachtsmarkt Riedberg des IG Riedberg e. V. 2. Talstraßenfest, Kerb und Weihnachtsmarkt Kalbach des Kerbevereins Kalbach e. V.
S A C H S T A N D : Initiative vom 13.10.2023, OI 35 entstanden aus Vorlage: OS 38/12 vom 13.10.2023 Betreff: Stadtteilfeste unterstützen: 1. Osterfeuer, Sommerfestival und Weihnachtsmarkt Riedberg des IG Riedberg e. V. 2. Talstraßenfest, Kerb und Weihnachtsmarkt Kalbach des Kerbevereins Kalbach e. V. Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3536/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3536 (E 92), gebeten, die Durchführung der oben genannten Veranstaltungen des IG Riedberg e. V. und des Kerbevereins Kalbach e. V. mit jeweils maximal 6.000 Euro zu bezuschussen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 18.10.2023
Werbung im öffentlichen Raum: Verbesserungen für die Stadtteile aushandeln/Richtlinie für Licht im öffentlichen Raum erarbeiten Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.10.2023, OA 401 entstanden aus Vorlage: OF 588/9 vom 25.09.2023 Betreff: Werbung im öffentlichen Raum: Verbesserungen für die Stadtteile aushandeln/Richtlinie für Licht im öffentlichen Raum erarbeiten Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, bei der Vertragsverhandlung über Werbung im öffentlichen Raum ab 2026 auch zu berücksichtigen, dass es wünschenswert wäre, mit den an einer Konzession interessierten Firmen über die Errichtung von (ggf. mit Werbung versehenen) Toilettenstandorten gemäß Toilettenkonzept und der dazugehörigen Anträge der Ortsbeiräte zu verhandeln, sodass für die Beanspruchung des öffentlichen Raums auch vor Ort in den Stadtteilen konkrete Gegenleistungen sichtbar werden. Alternativ könnte der Magistrat darüber verhandeln, an geeigneten Werbestandorten WLAN-Zugangspunkte einzurichten, die sich in ein Gesamtkonzept für ein öffentliches WLAN der Stadt Frankfurt einfügen. Auch weitere Konzepte, wie etwa die Aufstellung und Pflege von Pflanztrögen, wären denkbar. 2. Auf Seite 18 wird im Anhang zu M 106 das neue Format "Digitale Werbeanlagen" eingeführt, für das zukünftig auch eine Konzession vergeben werden soll. Dazu sollen "entsprechende Vorgaben" gemacht werden, die auch das Thema Lichtverschmutzung andressieren. Alternativ dazu, das Thema Lichtverschmutzung separat und nur für einzelne Werbeformen zu regeln, wird der Magistrat gebeten, eine allgemeingültige Richtlinie zum Umgang mit Licht im Außenbereich zu erarbeiten, wie sie etwa aus der Stadt Fulda bekannt ist. Begründung: zu 1.: Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass das vorgelegte Konzept restriktiv mit Werbeformaten und Standorten umgeht, denn diese stellen einen schweren Eingriff in das Stadtbild dar. Beispielsweise die Errichtung der City-Light-Säulen hat in den letzten Jahren zu einiger Unzufriedenheit geführt: Teilweise wurden sie zulasten der Gehwege errichtet und auch aufgrund ihrer Größe als massive Eingriffe wahrgenommen. Bei der künftigen Neuvergabe von Werbekonzessionen soll nicht nur berücksichtigt werden, wie die Stadt einen maximalen finanziellen Ertrag erreichen kann, sondern auch, welche für den öffentlichen Raum bedeutsame Infrastruktur als Ausgleich errichtet werden kann, damit die Bürgerinnen und Bürger vor Ort nicht nur die negativen Folgen von Werbeträgern beobachten können, sondern auch von Verbesserungen profitieren können, die durch die konzessionierten Unternehmen errichtet werden. zu 2.: Nicht nur zum Thema Werbung im öffentlichen Raum, sondern auch zum Thema Licht im öffentlichen Raum sollte es eine einheitliche Richtlinie geben - es greifen die gleichen Argumente wie vom Magistrat zum Thema Werbung vorgebracht. Für das Beispiel aus Fulda siehe: https://www.fulda.de/fd/61_Stadtplanungsamt/Klimaschutz_und_Umweltschutz/Sternen stadt_Fulda/Richtlinie_Lichtverschmutzung_NEU.pdf Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2109 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 759 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 401 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 759 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 401 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 759 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 401 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 106 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 759 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 824 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 401 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 106 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 759 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 824 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 401 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2023, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 106 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 759 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 824 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 401 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) 25. Sitzung des Ältestenausschusses am 14.12.2023, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage M 106 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage NR 759 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage M 106 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage NR 759 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Gewerbetreibende, deren Beschilderung durch Gerüste oder Zäune beeinträchtigt wird, beantragen können, im gleichen Umfang Werbung für ihr Gewerbe an Zäunen und Gerüsten anzubringen. Auch Kundenstopper, die eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 gewährleisten, sollen weiterhin zulässig sein. In Bereichen mit hohem Aufkommen von zu Fußgehenden soll die verbleibende Gehwegbreite zwischen 2,00m - 3,50m betragen. Im Vorgriff auf die Ausschreibung von Werberechten für den öffentlichen Raum soll zudem auch die Möglichkeit einer digitalen Kommunikation in der Außenwerbung als Teil der Stadtinformation und Gefahrenwarnung geprüft und ggf. integriert werden. Bei den neuverhandelten Verträgen mit den Werbefirmen ist darauf zu achten, dass bei Aufstellung der City-Light-Säule und City-Light-Poster mindestens eine Restgehwegbreite von 1,50 m, idealerweise jedoch von 2,20m verbleibt. Daneben soll geprüft werden, ob Festlegungen getroffen werden können, die über die Anforderungen des Leitfadens des Deutschen Werberates hinausgehen, um diskriminierende und gesundheitsgefährdende Darstellungen, wie z.B. Alkohol- und Drogenkonsum, zu vermeiden. 2. Die Vorlage NR 759 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 824 und der o.g. Maßgabe), AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 106 = Ablehnung, NR 759 = Annahme, NR 824 = Ablehnung, OA 401 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 106 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Gewerbetreibende, deren Beschilderung durch Gerüste oder Zäune beeinträchtigt wird, beantragen können, im gleichen Umfang Werbung für ihr Gewerbe an Zäunen und Gerüsten anzubringen. Auch Kundenstopper, die eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Meter gewährleisten, sollen weiterhin zulässig sein. In Bereichen mit hohem Aufkommen von zu Fußgehenden soll die verbleibende Gehwegbreite zwischen 2,00 Meter bis 3,50 Meter betragen. Im Vorgriff auf die Ausschreibung von Werberechten für den öffentlichen Raum soll zudem auch die Möglichkeit einer digitalen Kommunikation in der Außenwerbung als Teil der Stadtinformation und Gefahrenwarnung geprüft und ggf. integriert werden. Bei den neuverhandelten Verträgen mit den Werbefirmen ist darauf zu achten, dass bei Aufstellung der City-Light-Säule und City-Light-Poster mindestens eine Restgehwegbreite von 1,50 Meter, idealerweise jedoch von 2,20 Meter verbleibt. Daneben soll geprüft werden, ob Festlegungen getroffen werden können, die über die Anforderungen des Leitfadens des Deutschen Werberates hinausgehen, um diskriminierende und gesundheitsgefährdende Darstellungen, wie z. B. Alkohol- und Drogenkonsum, zu vermeiden. 2. Die Vorlage NR 759 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 824 und der o.g. Maßgabe), AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme); BFF-BIG (= Enthaltung) 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4147, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 § 4317, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024
Buslinie 87 soll am REWEMarkt halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 entstanden aus Vorlage: OF 1028/1 vom 03.10.2023 Betreff: Buslinie 87 soll am REWE-Markt halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Am 21. März 2023 forderte der Ortsbeirat in seiner Anregung an den Magistrat, OM 3754, dass die Buslinie 87 auch am REWE-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31. Juli 2023, ST 1600, dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am REWE-Markt hält. Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie Hafenstraße 54 oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz") sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und Hafenstraße 19 bis 23 oder Gutleutstraße 146 bis 148. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 447 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1055 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4590 entstanden aus Vorlage: OF 1027/1 vom 09.10.2023 Betreff: Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerparty Fahrgasse/Fischerplätzchen Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die aktuellen und bereits seit 2014 durchgeführten Lärmpegelmessungen in den Wohnungen am Fischerplätzchen nun angemessen und zeitnah zu reagieren. Dazu ist die Gastronomie im betroffenen Bereich zur Einhaltung der gesetzlichen Lärmvorschriften anzuhalten. Gegebenenfalls sind - wie in anderen Bereichen der Stadt auch - die Zeiten der Außengastronomie zeitlich zu begrenzen, sofern die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nicht auf andere Weise erreicht werden kann; 2. durchzusetzen, dass die Sitzgelegenheiten in den Sommergärten außerhalb der Betriebszeiten der Außengastronomie nicht von Passantinnen und Passanten genutzt werden können. Auch hier haben Betriebe in anderen Bereichen Lösungen gefunden, um die unberechtigte und lärmintensive Weiternutzung der Sitzgelegenheiten durch Passantinnen und Passanten zu unterbinden; 3. bei entsprechender Beschwerdelage aktuelle Lärmmessungen durchführen zu lassen, um die tatsächlichen Lärmbelastungen durch die Cafés, Bars und Restaurants nachzuweisen, um später eventuelle Maßnahmen nach dem Hessischen Gaststättengesetz durchführen zu können; 4. bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in diesem Bereich in Zukunft das nächtliche Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner, gegebenenfalls durch entsprechende Auflagen oder zeitliche Begrenzungen, zu berücksichtigen. Begründung: Das Fischerplätzchen ist ein belebter Ort in der Innenstadt. Ziel vieler Bürgerinnen und Bürger sind insbesondere die ansässigen Bars, Cafés und Restaurants. Anwohnerinnen und Anwohner des Platzes beschweren sich jedoch über nächtliche Lärmbelästigung insbesondere durch die Nutzerinnen und Nutzer der Außengastronomie. Weiterhin sind die Bänke und Tische der Außengastronomie nachts nach Schließung der Restaurants für alle zugänglich und nutzbar. Dies führt jedoch wiederholt dazu, dass Betrunkene und andere Ruhestörer die Tische und Bänke nutzen und dadurch Lärmemissionen verursachen. Die Beschwerdelage ist dem Magistrat seit 2014 bekannt. Unternommen wurde außer Lärmmessungen offenbar nichts, jedenfalls gibt es keine erkennbaren Ergebnisse. Dem Ordnungsamt vorgetragene Beschwerden wurden auch nach acht Wochen nicht beantwortet. Erst nach öffentlich vorgetragenen Beschwerden im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats reagierte die zuständige Behörde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 116 Aktenzeichen: 32-0
Ideen
Weihnachtsmarkt über die Weihnachtsfeiertage offen lassen
Man sollte den Weihnachtmarkt nicht schon vor Weihnachten schließen, sondern über die Weihnachtsfeiertage geöffnet lassen. Gerade am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag wäre es für die ganze Familie ein schönes Ausflugsziel. Eine Schließung am Heiligabend wäre sicherlich verständlich, sollte aber auch kein Problem darstellen.Die Frühjahrs-Dippemess wird auch für einen Tag am Karfreitag geschlossen.
Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen Radfahren verbieten.
Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen Radfahren verbieten.
Neues Konzept für Dippemess
Unter den 6 grössten Städten Deutschlands hat Frankfurt den mit Abstand ambitionslosesten / gewöhnlichsten Jahrmarkt. Es mag unfair sein, die Dippemess mit der Wiesn oder der Canstatter Wasn zu vegleichen. Allerdings bieten selbst die Jahrmärkte in Hannover oder Bremen deutlich mehr Vielfalt, Niveau und Aufenthaltsqualität als es die Dippemess je konnte. Das darf und sollte nicht der Anspruch der Hauptstadt des Euros sein, in dem wenige Alternativen für Gruppen mittleren Alters besetehen. Der Anspruch ein "Jahrmarkt für alle Frankfurter" zu sein, vermag ich nicht zu erkennen. Ich bin mir bewusst, dass die städtische Tourismus-Agentur durchaus versucht hat das Fest aufzuwerten. Die gescheiterte Etablierung des Dippodrom-Festzeltes, das etwas mehr Anspruch haben sollte, war leider das traurige Ende dieser Bemühungen. Seitdem hat sich die Dippemess gefühlt zurück entwickelt. Der Umzug der Dippemess wäre die Möglichkeit "neu anzufangen" . Eine Überlegung wäre auf das Wäldches-Areal auszuweichen. Das dortige Volksfest ist deutlich gelungener und authentischer als das altbackene Areal an der Eissporthalle.
Neues Konzept für Frankfurter Weihnachtsmarkt
Auch wenn der Frankfurter Weihnachtsmarkt einen Besucherrekord nach dem anderen knackt, ist der Trend unverkennbar, dass der Markt etwas „altmodisch“ bzw. „kommerzgetrieben“ geworden ist. Besonders die Anordnung der Aussteller und die Aufteilung des Markts sind über Jahrzehnte hinweg gefühlt unverändert geblieben. Das steht im krassen Gegensatz zu innovativen Konzepten wie sie in Wiesbaden (Sternschnuppenmarkt), München (Mittelalterlicher Markt), Berlin (Kunstweihnachtsmarkt am Gendarmenmarkt) oder Hamburg (Klassischer Markt am Rathaus) mit großem Erfolg praktiziert werden. Hier einige Vorschläge: - Austausch der „neonfarbenen Lichter“ am Weihnachtsbaum (die Beleuchtung erscheint wenig wertig und zu grell) - Aufbau einer Eislauffläche am Main oder in Alter Oper Nähe. Mainz und Wiesbaden bieten dieses Angebot seit Jahrzehnten. - Der Markt braucht ein übergeordnetes Thema wie „Nachhaltigkeit“ (Naturnähe) oder „Internationalität (EZB!)“ - Es sollte ein neuer Fokus auf wertigeres Essen gelegt werden; Bratwurst und Crepes gibt es bei jedem 0815-Markt. - Vergabe von Ständen sollte vermehrt neu ausgeschrieben und auf innovative Konzepte gesetzt werden Man sollte nicht warten bis die „Neue Altstadt“ auf dem Technischen Rathaus Areal entsteht, sondern schon vorher handeln.
Fotopoints für Touristen
In anderen Städten gibt es bestimmte Punkte (Podeste) zum fotografieren bestimmter Objekte der Stadt, wo teilweise sich noch eine Person vor dem jeweiligen Gebäude mit ablichten lassen kann. Z.B. die Paulskirche kann man durch die vielen Bäume etc von kaum einer Position sehr schön fotographieren. Dies könnte man mit entsprechenden Wegweisern in der Stadt oder mit Flyern auch ausweisen um den Touris auch die Möglichkeit für schöne Erinnerungsfotos zu geben. Hierzu wären Podeste (eventuell zum finanzieren mit Werbung), in den Fussweg könnten Hinweiss-Platten eingelassen werden um diese Standorte zu zeigen. Die freie Sicht sollte entsprechend auch gewährleistet und gepflegt (keine Bäume die reinwachsen) werden.
Schaffung von Einkaufsmöglichkeiten im Industriehof
Im Industriehof sollte ein kleiner Supermarkt eröffnet werden, da im nahen Umfeld ledig eine Bäckerei bzw. eine Filiale einer Bäckerei sowie ein Getränkehandel vorherrscht. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten bestehen in der Leipziger Straße, Große Nelkenstraße oder in Rödelheim, wodurch die Einkäufe (gerade größere Einkäufe) nur mit dem Auto, der U-Bahn oder dem Bus zu bewältigen sind.
Fernsehturm wieder für Besucher öffnen
Der Fernsehturm sollte wieder für Besucher geöffnet werden.
Weihnachtsmarkt einmal die Woche bis 22 Uhr
Viele Arbeitnehmer Frankfurts schaffen es meistens nicht vor 20:30 Uhr aus dem Büroturm zu kommen, da ist eine Schließung aller Stände um 21 Uhr nicht sonderlich fair. Mit einer Extra-Stunde wäre es möglich, vielen dieser Angestellten eine "After-Work Alternative" am Weihnachtsmarkt anzubieten. Alternativ könnte man auch nur einen Teilbereich des Marktes eine Stunde länger offen halten (z.B. rund um die Schirn). Ich kann die Bedenken der Anwohner am Römer nachvollziehen, dennoch sollte einmal die Woche eine längere Öffnungszeit des Weihnachtsmarkts um 60 Minuten "im Toleranzbereich" liegen. Zum Vergleich - Auch beim Friedberger Markt hat man es mit einem „runden Tisch“ aller Beteiligten geschafft sich zu einigen. Auch dort war 22 Uhr als zufriedenstellende Lösung heraus gekommen. Warum nicht auch beim Weihnachtsmarkt, einmal die Woche?
Mehr kleine Pinten und rustikale Kneipen
Eine alteingesessene Frankfurterin, wünscht sich mehr kleine Pinten, rustikale Kneipen, wie es sie früher gab. Tags pulsiert das Leben, nachts ist tote Hose auf der Zeil. Die Buden in der Mitte der Zeil gefallen nicht. Die Anruferin wünscht sich eine Verglasung rechts und links (Café, Imbiss) der Zeil mit Bepflanzung, Sitzplätze, von denen aus man das Treiben auf der Zeil beobachten kann. Außerdem mehr Grün, z.B. um den Brunnen beim ehem. Woolworth und in der Mitte der Zeil.
Lasst uns ein Pantheon für Professoren bauen!
Das Pantheon ist dazu da allen Professoren und Professorinnen die in Frankfurt lehren, gelehrt haben und ausgebildet wurden die Ehre zu erweisen sich in es zu verewigen. Ebenso zählt es zu Frankfurts Touristenattraktionen.
Bessere Terminierung der Frankfurter Feste
Bitte Frankfurter Feste z.b. Rheingauer Weinmarkt oder Elsässermarkt nicht zum gleichen Termin stattfinden lassen .Es ist schade das verschiedene Feste sich überschneiden.
Touristische Infotafeln für Frankfurts Sehenswürdigkeiten
Der Tourismus in Frankfurt gewinnt immer mehr an Bedeutung. Um unsere Stadt für Touristen noch attraktiver zu machen sollten an den wichtigsten Sehenswürdigkeiten touristische Infotafeln angebracht werden. Insbesondere im Stadtzentrum könnten Tafeln mit Hintergrundinformationen zur Entstehungsgeschichte und Historie der Sehenswürdigkeiten die Fußgängerbeschilderung von Frankfurt ergänzen. Wegweiser und Hinweistafeln, wie sie sich bereits in vielen anderen Städten (z.B. London, Amsterdam) befinden, würden Besuchern eine erhebliche Erleichterung bieten, die Sehenswürdigkeiten unserer Stadt zu entdecken.