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Vorlagentyp: F

Frage an den Magistrat

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll Frankfurter Unternehmen eine schleunige Einstellung von Fachkräften ermöglichen und diese hierdurch in Zeiten des Arbeitskräftemangels entlasten. Die Bearbeitung des Verfahrens hat sich scheinbar über die letzten Jahre mehr und mehr verzögert. Da die Frage zur letzten Plenarsitzung noch nicht beantwortet werden konnte, frage ich erneut: Wie haben sich die Antragszahlen und die Bearbeitungsdauer des Verfahrens über die letzten Jahre entwickelt, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um das beschleunigte Fachkräfteverfahren schnellstmöglich wieder zu beschleunigen?

Antwort des Magistrats

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren, bFkV, trat zum 01.03.2020 in Kraft. Seit dieser Zeit haben sich die Antragszahlen in Frankfurt am Main wie folgt entwickelt: 2020 52 Anträge 2021 103 Anträge 2022 168 Anträge 2023 289 Anträge 2024 337 Anträge 2025 126 Anträge (bis 30.04.2025) Nicht in der Statistik enthalten sind zusätzliche circa sechs bis acht Beratungsgespräche/Woche, die in der Folge nicht in einen Antrag münden. Die Gesamtbearbeitungszeit beträgt zwischen sechs bis neun Monaten. Die Gründe für eine so lange Bearbeitungszeit sind vielfältig. Häufigster Grund hierfür ist, dass das Antragsverfahren die Beteiligung zahlreicher externe Behörden/Institutionen verlangt. Teilweise sind bis zu acht unterschiedliche Behörden/Institutionen zu beteiligen. Einige dieser Behörden verlangen die notwendigen Prüfunterlagen dazu noch im Original, weshalb in diesen Fällen die Übersendung nur auf dem Postweg erfolgen kann. Das Frankfurt Immigration Office ist in dem beschleunigten Fachkräfteverfahren Ansprechpartner für die Arbeitgeber, hat aber weder Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der zu beteiligenden Behörden/Institutionen - zum Beispiel Landesschulamt, Regierungspräsidium Darmstadt, FORSA, Landesärztekammer et cetera - noch auf deren Prüfungsergebnisse. Aufgrund des steigenden Antrags- und auch Beratungsaufkommens wurde der Bereich des bFkV kurzfristig personell um eine weitere Person aufgestockt. Darüber hinaus wurde die Onlineantragsstrecke für dieses Verfahren noch einmal vereinfacht. Zudem werden regelmäßig verschiedene Informationsveranstaltungen mit Arbeitgebern - zum Beispiel mit Pflegediensten und Krankenhäusern - angeboten. Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass das bFkV nach hiesiger Einschätzung nicht die Erwartungen erfüllt, welche der Gesetzgeber mit diesem Verfahren verknüpft hat. Die Komplexität des Aufenthaltsgesetzes, die zu beteiligenden unterschiedlichen Akteure und die Notwendigkeit der Anerkennung ausländischen Bildungsabschlüssen lassen eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge in den meisten Fällen nicht zu. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist der zeitliche Vorteil dieser Antragsstrecke gegenüber einem regulären Antragsverfahren lediglich marginal und als Baustein für eine schnelle Fachkräftegewinnung nur bedingt geeignet.

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