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Laut B 427/24 haben die Träger des „Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft“ aufgrund reduzierter Projektmittel vermeh

Vorlagentyp: F

Frage an den Magistrat

Die halbstädtische Frankfurter Konversions-Grundstückentwicklungsgesellschaft KEG ist offenbar in eine finanzielle Schieflage geraten. Nun muss die Stadt Frankfurt die kurzfristige Liquidität der Immobiliengesellschaft über ein Darlehen in Höhe von zehn Millionen Euro sicherstellen. Hierbei stellt sich die Frage nach der Rolle des Aufsichtsrats des Unternehmens, dem eine umfassende Kontrollfunktion zukommt. Von städtischer Seite sind vier Mitglieder des Aufsichtsrats Vertreter aus der Frankfurter Stadtpolitik. Ich frage den Magistrat: Welche fachlichen Qualifikationen stellt die Stadt Frankfurt an die für sie in die Aufsichtsratsgremien städtischer Gesellschaften beziehungsweise Beteiligungsgesellschaften zu entsendenden Personen?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Pfeiffer, meine Damen und Herren! Die für die Stadt Frankfurt am Main in den Aufsichtsrat berufenen Personen erhalten zu Beginn der Aufnahme ihrer Tätigkeit vom Beteiligungsmanagement der Stadtkämmerei ein sogenanntes Starterpaket. Dieses enthält den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Frankfurt am Main, PCGK, und das Handbuch für kommunale Aufsichtsräte - abrufbar unter https://beteiligungsmanagement.stadt-frankfurt.de/ - sowie unternehmensspezifische Unterlagen wie den Gesellschaftsvertrag und die Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat. Die Aufsichtsratsmitglieder werden aufgefordert, eine Erklärung abzugeben, in der sie die Erfüllung und Beachtung der Anforderungen und Pflichten, die mit der Wahrnehmung des Mandates verbunden sind, bestätigen. Für die KEG liegen vier Erklärungen vor. Zu den Aufsichtsratssitzungen der Gesellschaften erstellt das Beteiligungsmanagement zur Unterstützung der Aufsichtsratsmitglieder eine schriftliche Vorbereitung mit einer Analyse der Tagesordnungspunkte sowie Empfehlungen zu Fragen an die Geschäftsführung und zu den Beschlussvorschlägen. An den Aufsichtsratssitzungen nimmt ein:e Vertreter:in des Beteiligungsmanagements mit Gaststatus beratend teil und prüft im Nachgang die Niederschrift. Die Aufsichtsratsmitglieder sind nach PCGK A 3.2.9, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden, verpflichtet, die für die Ausübung ihres Mandates erforderlichen Fachkenntnisse zu erwerben und auf aktuellem Stand zu halten. Das Beteiligungsmanagement bietet Schulungen zu den Rechten und Pflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes an, zuletzt am 17.02.2022. Der PCGK sieht in A 3.2.5 ferner die regelmäßige Prüfung der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit im Sinne einer Selbstevaluation vor. Zu diesem Zweck soll der Aufsichtsrat in Abständen über Verbesserungsmöglichkeiten beraten, insbesondere auch bezüglich der Organisation des Aufsichtsrates und der Wirksamkeit der Prozesse zur Überwachung der Geschäftsführung.

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