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Entfernung des Gleichrichters auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat macht darauf aufmerksam, dass das mobile Gleichrichterwerk in der Offenbacher Landstraße im Besitz der VGF liegt und somit auch die Verantwortung und Möglichkeit eines Abtransports. Nach Rücksprache mit der VGF kann der Magistrat mitteilen, dass das Gleichrichterwerk erfolgreich von der Offenbacher Landstraße entfernt wurde.