Wirtschaft und Tourismus
Vorlagen
Toilette im Europagarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3914 entstanden aus Vorlage: OF 825/1 vom 12.04.2023 Betreff: Toilette im Europagarten Der Magistrat wird gebeten, die bereits vorhandene Vertragstoilette im Europagarten in der derzeitigen Gastronomie "Pauline" besser zu beschildern, sodass Besucher des Europagartens diese unkompliziert finden. Die derzeitige Beschilderung (siehe Bild) ist kaum sichtbar. Außerdem soll die geplante Toilettenanlage (laut Toilettenkonzept) neben der Gastronomie NICHT gebaut werden! Begründung: Bei der Vorstellung des Toilettenkonzeptes wurde dem Ortsbeirat berichtet, dass im Europagarten eine Toilettenanlage geplant sei. Diese soll in unmittelbarer Nähe zur Gastronomie "Pauline" aufgestellt werden. Da die Toilette der Gastronomie jedoch von Anfang an öffentlich zugänglich war und auch noch ist, wird eine weitere Toilettenanlage nicht benötigt. Die bessere Beschilderung sollte jedoch unverzüglich angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2445 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22
Mobilitätswende und Logistikkonzept: Liefer- und Ladezonen im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3923 entstanden aus Vorlage: OF 837/1 vom 12.04.2023 Betreff: Mobilitätswende und Logistikkonzept: Liefer- und Ladezonen im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten, im Bereich derzeitiger Pkw-Parkplätze in der Kaiserstraße und Münchener Straße im Bahnhofsviertel Liefer- und Ladezonen ausweisen, den Bodenbelag im Rahmen eines Modellprojektes farblich markieren sowie eindeutig beschildern zu lassen. Dabei sollen der Gewerbeverein und das Koordinierungsbüro Bahnhofsviertel in die Planungen mit einbezogen werden. Begründung: Die Mobilitätswende kann nur gelingen, wenn Gewerbetreibende, Paketzustellerinnen und Paketzusteller sowie Handwerkerinnen und Handwerker nach wie vor ihre Fahrzeuge zur Erfüllung ihrer Dienstleistungen und der Anlieferung von Waren im öffentlichen Raum verkehrskonform abstellen können. Am Beispiel der Kaiserstraße und Münchener Straße ist derzeit nicht ersichtlich, wo Lieferfahrzeuge zum Entladen von Waren parken dürfen. Das führt ständig zum ordnungswidrigen Halten, das andere Personen gefährdet. Zudem wird in der zweiten Reihe oder auf Bürgersteigen geparkt. Gerade in der Münchener Straße werden dadurch der Straßenbahnverkehr und Radfahrende sowie zu Fuß Gehende massiv behindert. Damit die Klima- und Mobilitätswende in Frankfurt gelingen kann, muss der öffentliche Raum zugunsten von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden neu und gerecht verteilt werden. In diesem Zuge ist es wichtig, die Akzeptanz in der Bevölkerung aber auch innerhalb von Institutionen wie der IHK und den Gewerbevereinen zu schaffen und dem Argument des "Autofraßes" entgegenzuwirken, in dem für einen Personenkreis, der auf Parkplätze zur Berufsausübung zwingend angewiesen ist, der notwendige Raum erweitert oder erst geschaffen wird. verwirrende Beschilderung Kaiserstraße Positivbeispiel Wiesbaden Bilder: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1689 Aktenzeichen: 32-1
Poller Europa-Allee West vor dm-drogerieMarkt anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3910 entstanden aus Vorlage: OF 821/1 vom 12.04.2023 Betreff: Poller Europa-Allee West vor dm-drogerie-Markt anbringen Der Magistrat wird gebeten, ein bis zwei weitere Poller in der Europa-Allee West auf Höhe des Schaufensters des dm-drogerie-Markts anbringen zu lassen. Begründung: In der ursprünglichen Anregung waren Fahrradbügel gefordert, welche aus Platzgründen nicht realisiert werden konnten und stattdessen durch Poller ersetzt werden sollten. An o. g. Stelle wurden bisher jedoch keine Poller angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1688
Wem gehört die Stadt? Bewohnerinnen und Bewohnern der Günderrodestraße 5 Wohnraum zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3944 entstanden aus Vorlage: OF 815/1 vom 17.04.2023 Betreff: Wem gehört die Stadt? Bewohnerinnen und Bewohnern der Günderrodestraße 5 Wohnraum zur Verfügung stellen Der Magistrat wird gebeten, sich für die Bewohnerinnen und Bewohner in der Günderrodestraße 5 einzusetzen, damit sie in dem Haus so lange wohnen können, bis ein geeignetes Nachfolgeobjekt zur Verfügung steht. Unter einem geeigneten Nachfolgeobjekt wird ein von der Stadt finanziertes zusammenhängendes Haus verstanden und keine Einzelwohnungen, die auf verschiedene Häuser und Stadtteile verteilt sind. Begründung: Immer mehr Menschen werden in Frankfurt aus ihren Wohnungen und Quartieren verdrängt und entwurzelt, da sie sich die Miete und Unterhaltungskosten nicht mehr leisten können. Für viele Menschen, die auf eine günstige Mietwohnung angewiesen sind, hat sich die Situation drastisch verschärft. "Schon in den vergangenen Jahren sind die Mieten in der Stadt stark gestiegen. Wie das Frankfurter Immobilien- und Beratungsunternehmen Immoconcept im Herbst berechnete, liegen diese im Schnitt rund 36 Prozent über dem Wert vor zehn Jahren - und sind damit fast doppelt so stark gewachsen wie die Einkommen. Die Kluft zwischen Bruttoeinkommen und Mieten ging dabei sogar immer weiter auseinander." (Manus, 2023 "Wahlprüfstein Wohnen: Angst vor der Verdrängung"). Nur noch Menschen mit einem überdurchschnittlichen Einkommen oder einem alten Mietvertrag können sich das Leben in der Stadt leisten. Da fragt sich der Ortsbeirat: "Wem gehört die Stadt?" Die Politik muss endlich handeln und Wohnraum für alle Frankfurterinnen und Frankfurter zur Verfügung stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2301 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-1
Haushalt 2023 Etat-Antrag zu „Wirtschaftsunterlagen der Gesellschaften“
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2023, OF 298/8 Betreff: Haushalt 2023 Etat-Antrag zu "Wirtschaftsunterlagen der Gesellschaften" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um zusätzliche 4 Mill Euro erhöht. Es soll auch die Wohnsiedlung Walter-Abschlag-Weg, Franziska-Kessel-Str., Buber-Neumann-Weg angeschlossen werden. Das Müllheizkraftwerk liegt nur wenige Meter entfernt, die Anschlussleitungen könnten entlang des nicht bebauten Max-Kirchner-Wegs verlegt werden. Begründung: Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Stadtteil, der unmittelbar neben dem Fernwärme-erzeugenden Müllheizkraftwerk liegt, schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.04.2023, OF 278/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 109 2023 1. Die Vorlage OF 278/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz im Ortsbezirk 8 zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um einen Betrag von 4 Mill Euro erhöht. Der Anschluss erfolgt vom Müllheizkraftwerk. Die Verlegung soll so erfolgen, dass alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Möglichkeit erhalten, für neue Heizungen ab 2024 die Fernwärmeerzeugung des in direkter Nachbarschaft gelegenen MHKW in Anspruch zu nehmen."; 2. die Begründung den folgenden Wortlaut erhält: "Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Ortsbezirk 8 schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen." 2. Die Vorlage OF 298/8 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenPleiten Pech und Pannen: Das öffentliche WC am Uhrtürmchen in Bornheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3853 entstanden aus Vorlage: OF 299/4 vom 08.04.2023 Betreff: Pleiten Pech und Pannen: Das öffentliche WC am Uhrtürmchen in Bornheim Am 22. Februar 2006 wurde die öffentliche Toilettenanlage am Bornheimer Uhrtürmchen, zwischen Mainkurstraße und Spessartstraße, feierlich durch die damalige Frankfurter Oberbürgermeisterin Dr. h. c. Petra Roth und weitere Magistratsvertreter feierlich eröffnet. Nachdem die alte Toilettenanlage im Untergeschoss des Kiosks, nach Aussage von Fachleuten in den Dezernaten, nicht mehr reparabel war und die Erneuerung der sogenannten Fäkalienhebeanlage nahezu unlösbare Probleme schuf, wurde deshalb die neue Toilettenanlage, bestehend aus drei Kabinen und einem Pissoir, ebenerdig errichtet. Zudem wurde ein Imbiss bzw. eine Wurstbraterei in die öffentliche Toilettenanlage integriert. Den Planerinnen und Planern war nichts zu teuer; den Bornheimerinnen und Bornheimern sowie den Marktbesuchern und Marktbeschickern sollte nur das Beste geboten werden. Die automatischen Toilettentüren wurden sogar aus den USA importiert. Doch die letzten 17 Jahre waren nur von Pleiten, Pech und Pannen gekennzeichnet. All die zahlreichen Defekte und die damit zusammenhängenden Schließungen, einmal sogar annähernd zwei Jahre, gehören zur Schadensbilanz. Nicht eingeschlossen den Ärger der Bornheimerinnen und Bornheimer sowie der zahlreichen Marktbesucherinnen und Marktbesucher sowie Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker. Hier muss endlich eine mutige und radikale Lösung geschaffen werden. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. diese öffentliche Toilettenanlage abzubauen; 2. eine öffentliche Toilettenanlage, die dem Begriff einer funktionierenden öffentlichen Toilettenanlage gerecht wird, schnellstmöglich an gleicher Stelle zu errichten; 3. die Nutzung der Toilettenanlage für alle Personengruppen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2179 Beratung im Ortsbeirat: 4
Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Effekt von Abwärme im Gewerbegebiet Seckbach auf die Grundwassertemperatur und das benachbarte Naturschutzgebiet (FFH-Gebiet)
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 451/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Effekt von Abwärme im Gewerbegebiet Seckbach auf die Grundwassertemperatur und das benachbarte Naturschutzgebiet (FFH-Gebiet) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden mindestens 40.000 Euro bereitgestellt, um eine Vorstudie zum messbaren Einfluss der Abwärme der Rechenzentren im Gewerbegebiet Gwinnerstrasse auf das Grundwasser im benachbarten FFH-Gebiet zu ermitteln. Begründung: Im nachhaltigen Gewerbegebiet in Seckbach haben sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohnbebauung und Naturschutzgebiet bereits zahlreiche große Rechenzentren angesiedelt. Bei Rechenzentren wird immer wieder die Abwärmeabgabe in die Luft diskutiert. Deutlich seltener wird dagegen eine mögliche Abwärmeabgabe in den Boden (z. B. über die Bodenplatten größerer Gebäude) und damit verbunden das Risiko einer Grundwassererwärmung beleuchtet. Seit einigen Jahren ist bekannt, dass sich das Grundwasser unter deutschen Städten erwärmt. Dies hat unmittelbare Folgen auf Ökosysteme im Boden und die Gewinnung von Trinkwasser. Die Ursachen und Prozesse, die zu diesem Temperaturanstieg führen, sind vielfältig. Gebäudekeller, Abwasserkanäle, Fernwärmeleitungen sowie solare Einstrahlung auf versiegelte Flächen stellen mögliche Wärmequellen dar. In unseren Breiten liegt die Temperatur oberflächen naher Grundwasserleiter bei durchschnittlich 10 bis 12°C, eine Erhöhung um wenige Grad kann sich negativ auf das dortige Ökosystem und das Trinkwasser auswirken. In Frankfurt sorgte in einer Untersuchung zum Beispiel ein beheiztes und nicht gedämmtes Schwimmbad für eine unterirdische Temperaturerhöhung von fast 20 Grad Celsius. Für das Gewerbegebiet in Seckbach und das angrenzende FFH-Gebiet liegen aktuell keine Daten vor. Durch eine Vorstudie sollen erste Daten erhoben und ggf. weiterer Forschungsbedarf beschrieben werden, ob im Gewerbegebiet kritische Temperaturerhöhungen zu beobachten sind, die zu einer Schädigung des Ökosystems führen könnten. Sollte das der Fall sein, müssten Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden, um Abhilfe zu schaffen. Für die Vorstudie werden rund 40.000 Euro benötigt. Quellen: https://www.focus.de/wissen/klima/grundwasser-erwaermu ng_id_10875729.html https://www.agw.kit.edu/downloads/Ingenieurgeologie/ww w.klima-umwelt.kit.edu_downloads_KIT_Newsletter_6-13.pdf https://mediatum.ub.tum.de/doc/1138097/file.pdf https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/med ien/publikation/long/3642.pdf Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 30 2023 Die Vorlage OF 451/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2023 Dependance des Archäologischen Museums In der Römerstadt 126-134: Errichtung eines Museums „Römerstadt NIDA“
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 279/8 Betreff: Haushalt 2023 Dependance des Archäologischen Museums In der Römerstadt 126-134: Errichtung eines Museums "Römerstadt NIDA" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf dem Ausgrabungsgelände im Stadtteil Heddernheim (In der Römerstadt) wird ein 15x15m großer Ausstellungsraum für Funde und Erläuterungen zur Römischen Stadt NIDA errichtet und dem Archäologischen Museum und Kulturdezernat der Stadt übergeben. Der Ausstellungsraum soll von der Straße aus zugänglich und sichtbar sein, und entweder freistehend oder als großzügiger Erdgeschossraum innerhalb eines Wohngebäudes errichtet werden. Ferner soll der Ausstellungsraum mit mindestens 3 originalen Artefakten auf dem Ausgrabungsgelände durch Gänge verbunden werden, die für Besucher des NIDA-Museums jederzeit offen sind. Die Planung und der Bau der Räumlichkeiten werden von der ABG übernommen. Mit den fachlichen und finanziellen Mitteln des archäologischen Museums wird für den Ausstellungsraum, zeitgleich mit der Fertigstellung, ein Miniaturmodell aus festem Material oder ein digitales Modell der römischen Stadt NIDA fertig gestellt und eingebaut. Begründung: Die Bedeutung der römischen Stadt NIDA im Vorfeld des Limes ist durch zahlreiche Ausgrabungen und wissenschaftliche Arbeiten dokumentiert. Sie war ein strategisches Zentrum, ein Verwaltungs- und auch Wirtschaftszentrum mit multikultureller sozialer Zusammensetzung in der obergermanischen Provinz Roms, lange vor der Gründung der Stadt Frankfurt am Main. Auch heute zeichnet sich der Norden Frankfurts durch eine Vielfalt von Zugewanderten und Kulturen aus, die größer ist als in den innerstädtischen Vierteln. Um die Bedeutung der Stadt NIDA für folgende Generationen zu bewahren, muss ihre Geschichte, ihre politische, kulturelle und wirtschaftliche Funktion vor Ort präsentiert werden. Der von den Römern gewählte Standort, zuerst nur für ein Militärlager gedacht, verbindet das Mainzer Becken, den Vordertaunus und die Wetterau und birgt zahlreiche militärische und zivilgesellschaftliche Überreste der "germanischen" Römerzeit. Diese Achse öffnet dem Betrachter heute den Blick auf seine eigene Geschichte und auf ein Nebeneinander von Kulturen und Lebensgewohnheiten 2000 Jahre vor unserer Zeit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.05.2023, OF 299/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 299/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 111 2023 1. Die Vorlage OF 279/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 299/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "2. zur lokalen Vermittlung des Fundortes NIDA werden für die Einrichtung einer Dependance des Archäologischen Museums möglichst auf dem Gelände selbst hilfsweise in räumlicher Beziehung zum Fundort 500.000 Euro in den Finanzhaushalt eingestellt." und im dritten Satz der Begründung das Wort "kann" durch "wird" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Historischer Aufbau des Forsthauses der Sachsenhäuser Warte
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2023, OF 762/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Historischer Aufbau des Forsthauses der Sachsenhäuser Warte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Mittel (ca. 2 Millionen Euro) für den Aufbau des Forsthauses der Sachsenhäuser Warte in seinem ursprünglichen Zustand mit zwei Geschossen und einem Giebeldach in den Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Die derzeitige Sanierung der Sachsenhäuser Warte gibt die einmalige Möglichkeit diese wieder im historischem Zustand - mit zwei Geschossen und einem Giebeldach - zu errichten. Dies wertet den geschichtsträchtigen Ort weiter auf und gleichzeitig würden im Obergeschoss Räumlichkeiten entstehen, die von Vereinen genutzt werden könnten. Gerade solche Räumlichkeiten fehlen derzeit im Sachsenhäuser Süden. Zudem existieren bereits Planungen des Baudezernates zur Errichtung des Forsthauses der Sachsenhäuser Warte nach historischem Vorbild (http://www.fr.de/frankfurt/sachsenhausen-plaene-fuer-sachsenhaeuser-warte-a-133 0411), die eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens ermöglichen würden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 176 2023 Die Vorlage OF 762/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenLokale Gastronomie im Herzen Bockenheims unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2023, OF 650/2 Betreff: Lokale Gastronomie im Herzen Bockenheims unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Poller an der Grempstraße zwischen der Konrad-Broßwitz-Straße vor der Grempstraße 24A beseitigen und als Parkschutz durch Bodenschwellen zu ersetzen, um so das Aufstellen von Tischen für die Außengastronomie dort zu ermöglichen. Begründung: Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die lokale Gastronomie, die mit erschwerten Bedingungen u.a. aufgrund der gestiegenen Energiepreise und der Inflation zu kämpfen hat, zu unterstützen. Das Ersetzen der Poller in der Grempstraße zwischen der Konrad-Broßwitz-Straße vor der Grempstraße 24A durch flache Bodenschwellen am Bordsteinrand ermöglicht dem angrenzenden Lokal, in dem Bereich, weitere Tische für die Außengastronomie im Frühjahr/ Sommer/ Herbst in den ‚warmen' Jahreszeiten aufzustellen. Die aktuelle Positionierung der Poller verhindert, dass ein ausreichender Platz für einen Durchgang von 1,5m verbleibt, und das Aufstellen weiterer Tische in diesem Bereich, die jedoch sind zur Erhöhung des Umsatzes im angrenzenden Lokal gerade in dem jetzt startenden Frühjahr und während der Sommermonate. Gleichzeitig verhindern die neu anzubringenden flachen Bodenschwellen auch zukünftig ein unerlaubtes Parken. Da das Frühjahr und der Sommer bald starten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Maßnahme zügig umzusetzen und den Antrag als eilbedürftig zu behandeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 650/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Anwohnerparken in Seckbach einführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 397/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Anwohnerparken in Seckbach einführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend finanzielle Mittel im Haushalt geplant, damit für Seckbach eine Parkraumbewirtschaftung mit Anwohnerparken eingeführt werden kann. Begründung: Der Parkdruck in Seckbach ist hoch. Verstärkt wird dies durch die Baustelle auf der Wilhelmshöher Straße und durch Pendler, die Seckbach als kostenlose Abstellmöglichkeit für ihre Pkws nutzen, um dann die letzten Meter in die Innenstadt zur Arbeit zu gelangen. Seit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Bornheim weichen die Pendler vermehrt nach Seckbach aus. Dem soll nun durch eine konsequente Parkraumbewirtschaftung mit der Einführung von Anwohnerparken in Seckbach sowie durch regelmäßige Kontrollen entgegengewirkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 2 2023 Die Vorlage OF 397/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Halbsatz des Tenors wie folgt lautet: "(. .) damit für den westlichen Teil Seckbachs, Melsunger Straße, Im Heimgarten und der Eschweger Straße eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken eingeführt werden kann." Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Gre
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 411/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um eine Vorplanung, Planung und Umsetzung zu einer Ergänzung des Radwegs (Radverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim West über das interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim am Wilhelmsbader Weg) entlang des Straßenzugs Kilianstädter Straße/Wilhelmsbader Weg an Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Enkheim und darüber hinaus zu realisieren. Die vorhandene teilweise Wegeführung durch den Fechenheimer Wald ist unter sicherheitsrelevanten Aspekten nicht ausreichend um eine gute Rad-Verbindung zwischen diesen beiden Stadtteilen zu etablieren. Begründung: Lediglich eine 65ßm lange Strecke fehlt für die oben beschreibene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine weitere gute Fahrradverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen entlang der Hanauer Landstraße existieren um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 14 2023 Die Vorlage OF 411/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448)
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 413/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße, geplantes Wohngebiet) schnellstmöglich vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 16 2023 Die Vorlage OF 413/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und Ă–PNV Produktgruppe: 16.09 traffiQ (Operativer Bereich) Vorrangige EinfĂĽhrung von E-Bussen oder Omnibussen mit Wasserstoffantrieb in stark belasteten Gewerbegebieten und EinfahrtsstraĂźen mit hoher Pendlerdich
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 412/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.09 traffiQ (Operativer Bereich) Vorrangige Einführung von E-Bussen oder Omnibussen mit Wasserstoffantrieb in stark belasteten Gewerbegebieten und Einfahrtsstraßen mit hoher Pendlerdichte Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020/21 werden Mittel eingestellt, die Einführung von E-Bussen oder Omnibussen mit Wasserstoffantrieb in den Stadtteilen des Ortsbezirk 11 vorrangig anzuschaffen und einzusetzen. Begründung: Der Ortsbezirk 11 gehört als östliches Tor Frankfurts zu den stark umweltbelasteten Gewerbegebieten und ist zudem eine der Hauptverkehrsadern der täglichen Pendlerströme. Eine Aufnahme in die Umweltzone steht noch aus, wobei auch hier weiterhin Zufahrtstraßen zu den Gewerbebetrieben unberücksichtigt bleiben sollen. Die NOX-Grenzwerte werden im Riederwald regelmäßig überschritten. Zur Entlastung der Bevölkerung und der dort tätigen Arbeitnehmer sind daher die Gebiete Riederwald, Fechenheim und Seckbach vorrangig im Stadtgebiet mit der Anschaffung und dem Einsatz von E- oder Wasserstoff-angetriebenen Bussen auszustatten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 15 2023 Die Vorlage OF 412/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRĂśNE
Weiter lesenIm Rahmen der Umgestaltung Gartenstraße Außengastronomie im Bereich Ecke Gartenstraße/Schweizer Straße ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3782 entstanden aus Vorlage: OF 691/5 vom 28.02.2023 Betreff: Im Rahmen der Umgestaltung Gartenstraße Außengastronomie im Bereich Ecke Gartenstraße/Schweizer Straße ermöglichen Der Magistrat wird gebeten , bei der geplanten Umgestaltung vor der Bäckerei "Mein Platz" an der Ecke Schweizer Straße/Gartenstraße statt der vorgeschlagenen Fahrradabstellplätze Außengastronomie zu ermöglichen. Mit einem geeigneten Geländer ist zu verhindern, dass dort Autos abgestellt werden. Begründung: Im Bereich vor der Bäckerei "Mein Platz" ist bislang Außengastronomie möglich. Durch die neue Planung der Gartenstraße wird die Aufenthaltsqualität auf der Straße und die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr erheblich erhöht. Allerdings bleibt durch die neue Haltestelle in der Gartenstraße weniger Raum für die Außengastronomie. Als Ausgleich würde sich der großzügige Gehwegbereich an der Ecke Schweizer Straße/Gartenstraße vor der Bäckerei anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1471 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Wirtschaftsweg zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3814 entstanden aus Vorlage: OF 268/8 vom 08.03.2023 Betreff: Wirtschaftsweg zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sichern Der Magistrat wird gebeten, wie bei dem Ortstermin am 17.02.2023 besprochen, auf dem parallel und nördlich der Stadtbahnstrecke der U 3 verlaufenden Wirtschaftsweg Richtung Jüdischem Friedhof, Riedberg und Oberursel in Höhe des Oberurseler Weges 19 eine Drehsperre mit Warnbake anzubringen. Der genaue Standort soll bei dem Stromkasten sein. Begründung: Auf dem Wirtschaftsweg zwischen A 5 und Graf-von-Stauffenberg-Allee kommt es immer wieder zu ordnungswidrigen Pkw- und Lkw-Fahrten. Das gefährdet Fußgänger und Radfahrer. Bei einem Ortstermin mit den Ämtern und Vertretern der Ortsbeiräte 8 und 12 wurde eine flexible Drehsperre als geeignetes Mittel zur Unterbindung des Autoverkehrs auf diesem Feldweg angesehen. Für die Landwirtschaft und für berechtigte Interessen soll der Weg befahrbar bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1448 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-2
Buslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 entstanden aus Vorlage: OF 763/1 vom 05.03.2023 Betreff: Buslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Buslinie 87 (zwischen Galluswarte und Wurzelsiedlung) einen Haltepunkt in unmittelbarer Nähe des REWE-Marktes (Speicherstraße 44) erhält. In Fahrtrichtung Galluswarte könnte der Bus die vorhandene Haltestelle Zanderstraße (Buslinie 33) nutzen. Für die Gegenrichtung könnte eine der vorhandenen Haltestellen genutzt werden oder eine Behelfshaltestelle in der Zanderstraße oder Speicherstraße errichtet werden. Begründung: Für Bewohnerinnen und Bewohner der Wurzelsiedlung und des entsprechenden Teils der Gutleutstraße stellt der REWE-Markt in der Speicherstraße eine der raren Einkaufsmöglichkeiten dar. Insbesondere seit der Sperrung der Camberger Brücke können die Lebensmittelgeschäfte im Gallus nur über große Umwege erreicht werden. Die wieder eingesetzte Buslinie 87 könnte in Richtung Galluswarte die Haltestelle am REWE-Markt ohne Umwege bedienen. Für den Rückweg müsste nur eine kleine Umleitung über die Hafenstraße in Kauf genommen werden, um eine große Verbesserung der Mobilität für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Antrag vom 03.10.2023, OF 1028/1 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 Aktenzeichen: 92-11
Mobilitätswende VII: Radbügel und Lieferzone in der Elbestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3767 entstanden aus Vorlage: OF 779/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilitätswende VII: Radbügel und Lieferzone in der Elbestraße Der Magistrat wird gebeten, in der Elbestraße vor dem Hotel Nizza mit der Hausnummer 10 ans telle von zwei Pkw-Stellplätzen eine geeignete Anzahl von Radbügeln zum sicheren Abstellen von Fahrrädern aufstellen sowie die Fläche markieren zu lassen. Der Magistrat wird zudem gebeten, in der Elbestraße auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor dem Hotel Premier Inn City Center eine Lade- und Lieferzone über die Länge von zwei Pkw-Stellplätzen einrichten zu lassen. Begründung: Im gesamten Bahnhofsviertel gibt es kaum Radbügel. In der Elbestraße vor den Hotels Nizza und Premier Inn City Center existieren weder Radbügel noch Schildermasten, an denen die Menschen ihre Fahrräder sicher anschließen können. Die Gehwegbreiten reichen leider nicht aus, um Radbügel aufstellen zu können, da ansonsten die Fußwege zu schmal wären. Eine Lade- und Lieferzone bzw. eine Zone zum kurzfristigen Ein- und Aussteigen von Gästen ist notwendig, da in diesem Bereich alle Pkw-Stellplätze ganztags belegt sind, überwiegend von Pendlerinnen und Pendlern, die dort kostenlos ihren Pkw abstellen. Derzeit blockieren Lieferfahrzeuge die Fahrbahn. Quelle: Geoportal Frankfurt, Elbestraße 7/11 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1498 Aktenzeichen: 66-2
Schwierige Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 nördlich der Endhaltestelle „Preungesheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3725 entstanden aus Vorlage: OF 511/10 vom 23.01.2023 Betreff: Schwierige Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 nördlich der Endhaltestelle "Preungesheim" Der Magistrat wird gebeten, 1. die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 über die Endhaltestelle "Preungesheim" hinaus sinnvoll voranzutreiben, damit das Projekt schnellstens öffentlich vorgestellt und zeitnah umgesetzt werden kann; 2. zu 1. fachliche, auch ehrenamtliche Unterstützung ähnlich den seinerzeitigen, ebenfalls sehr schwierigen Planungen für die Hochbahnsteige in der südlichen Eckenheimer Landstraße zu organisieren und zu ermöglichen. Darüber hinaus bleibt im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zu prüfen und zu berichten, 3. welche wesentlichen Änderungen notwendig werden; 4. wie viele Bäume gefällt werden müssen; 5. wie insbesondere das sehr enge, aber auch sehr wichtige Teilstück zwischen August-Schanz-Straße und Berkersheimer Weg sinnvoll geregelt werden kann; 6. wie die Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße künftig möglichst verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1579 Aktenzeichen: 92-10
E-Ladesäulen im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3699 entstanden aus Vorlage: OF 490/9 vom 23.02.2023 Betreff: E-Ladesäulen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, und in seiner Antwort möglichst auch auf einer Karte darzustellen, wo, in welchem Umfang, durch welche Unternehmen und in welchem Zeitraum weitere E-Ladesäulen im Ortsbezirk errichtet werden sollen. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, bei der weiteren Planung und Genehmigung von Standorten für E-Ladesäulen im Ortsbezirk 9 zu vermeiden, dass diese zulasten des Fuß- oder Radverkehrs errichtet werden. Sollte eine Errichtung auf Gehwegen unvermeidbar sein, ist darauf zu achten, dass die Gehwegbreite möglichst 2,20 Meter betragen sollte. Ladesäulen sind in diesen Fällen zudem so weit wie technisch möglich am Rand der Gehwege zu errichten. Begründung: In Frankfurt geht der Ausbau von Ladesäulen mit deutlich mehr Tempo als in den vergangenen Jahren voran, was auch der Ortsbeirat 9 ausdrücklich begrüßt. Bei der Genehmigung von E-Ladesäulen handelt es sich um Dauersondernutzungserlaubnisse. Der Ortsbeirat sollte entsprechend frühzeitig beteiligt werden, um Kontroversen, wie sie nun in anderen Ortsbezirken zu beobachten sind, zu vermeiden. Obwohl politischer Konsens besteht, dass für zu Fuß gehende Menschen deutlich mehr getan und der Verkehrsraum zu ihren Gunsten besser aufgeteilt werden müsste, wird bei der Aufstellung neuer Infrastruktur viel zu oft dieser Raum beschnitten. Viele Städte haben erfolgreich ihre E-Ladeinfrastruktur ausgebaut, ohne dabei auf Gehwege zurückzugreifen. Daran sollte sich auch die Stadt Frankfurt ein Vorbild nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1449 Aktenzeichen: 66-0
Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Östlich A 5/Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der BAB 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3663 entstanden aus Vorlage: OF 272/7 vom 13.03.2023 Betreff: Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Östlich A 5/Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der BAB 5 Vorgang: M 121/22; B 58/23; OA 247/22 OBR 7 Der Magistrat wird aufgefordert, jegliche Verknüpfung von Maßnahmen für eine sinnvollere Verkehrsführung in Rödelheim mit einem möglichen Ausbau der BAB 5 zu unterlassen. Insbesondere ist eine Integration des dringenden Wunsches des Ortsbeirats nach einer verbesserten Verkehrsanbindung des Plangebiets kontraproduktiv und nicht im Sinne des Ortsbeirats. Das muss korrigiert werden. Begründung: Siehe Anregung vom 04.10.2022, OA 247 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Anregung vom 04.10.2022, OA 247 Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 58 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2428 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1283 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Geschwindigkeitskontrollen auf der Marktstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2023, OF 165/16 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen auf der Marktstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Marktstraße Richtung Osten zwischen der Erlenseerstraße und der Straße Im Triborn verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu lassen. Begründung: Trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30, z. T. versetztem Parken und Einsatz des ÖPNV kommt es immer wieder zu Tempoüberschreitungen in dem genannten Bereich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 165/16 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBeleuchtung der Straße Am Hopfenbrunnen (Wirtschaftsweg) parallel der L 3019 vom FC Kalbach bis Ampelanlage Am Weißkirchner Berg
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 366/12 Betreff: Beleuchtung der Straße Am Hopfenbrunnen (Wirtschaftsweg) parallel der L 3019 vom FC Kalbach bis Ampelanlage Am Weißkirchner Berg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob eine landschaftsverträgliche Beleuchtung entlang des Wirtschaftsweges parallel zur L3019 von der Sportanlage des FC Kalbach vorbei an der Kleintierzuchtanlage bis hin zur Lichtsignalanlage am Übergang zur Straße "Am Weißkirchner Berg" errichtet werden kann. Begründung: In den Abendstunden, an denen zahlreiche Trainingseinheiten der Jugendmannschaften des FC Kalbach stattfinden, kommen die Kinder und Jugendlichen bisher fußläufig oder per Fahrrad nur im Dunklen zur Sportanlage, da keinerlei Beleuchtung auf dem Weg vorhanden ist. Das Gleiche gilt auch für die Besucher*innen bzw. Nutzer*innen der Kleingärten und des Kleintierzuchtverein Kalbach. Dies stellt aufgrund der motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen eine unnötige Unfall- bzw. Verletzungsgefahr für die Fußgänger*innen/Fahrradfahrer*innen dar. Der Wirtschaftsweg ist insgesamt in einem sehr schlechten Zustand und birgt in sich schon ein großes Gefahrenpotential. Auch ein Ausweichen vor den entgegenkommenden Autos ist aufgrund der geringen Breite des Weges kaum möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 366/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenAltglas-Tonnen für Gastronomiebetriebe kostenlos bereitstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3616 entstanden aus Vorlage: OF 655/5 vom 30.01.2023 Betreff: Altglas-Tonnen für Gastronomiebetriebe kostenlos bereitstellen Der Magistrat wird aufgefordert, den Gastronomiebetrieben, insbesondere im Ortsbezirk 5, kostenlos Altglas-Tonnen zur Verfügung zu stellen. Begründung: Gastronomiebetriebe entsorgen ihr Altglas in der Regel über die für alle Bürgerinnen und Bürger bereitgestellten Altglas-Container. Dies geschieht meistens nach Geschäftsschluss, also spät am Abend bzw. in der Nacht und auch sonntags. Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich mit Recht, dass die erlaubten Beladezeiten nicht eingehalten werden und sie einer erheblichen Lärmbelastung ausgesetzt sind, zumal es sich bei der Entsorgung in der Regel um große Mengen Altglas handelt. Unabhängig davon, dass die Container häufig überfüllt sind, ist darauf hinzuwirken, dass die FES den Gastronomiebetrieben unentgeltlich Tonnen zur Verfügung stellt, damit die nächtlichen Ruhestörungen ein Ende haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 920 Aktenzeichen: 61-0
Energiesparen - auch am Flughafen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3611 entstanden aus Vorlage: OF 623/5 vom 03.01.2023 Betreff: Energiesparen - auch am Flughafen Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Nutzung der NW-Landebahn während der prognostizierten beschränkten Kapazität des Flugbetriebes stillgelegt wird, um Energie zu sparen. Bei nach wie vor deutlich geringeren täglichen Flugbewegungen ohne Not eine zusätzliche, abgelegenere Landebahn zu betreiben, ist nicht zu vereinbaren mit der aktuellen Situation, die auch den Bürgerinnen und Bürgern einiges abverlangt. Auch die öffentliche Hand als mehrheitliche Eigentümerin eines Unternehmens sollte Energie einsparen und sich gerade in Krisenzeiten für Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit einsetzen. Begründung: Wir alle müssen Energie sparen. Öffentliche Gebäude und Kirchen werden notdürftig beheizt, selbst die Beleuchtung des öffentlichen Raums wird gedimmt, was das Wohlbefinden und Sicherheitsbedürfnis erheblich beeinträchtigt. Der Flughafen ist einer der größten Energieverbraucher Frankfurts. Bei nach wie vor deutlich geringeren täglichen Flugbewegungen ohne Not eine zusätzliche Landebahn zu betreiben, ist für die Bürgerinnen und Bürger kaum nachvollziehbar. Hier gibt es durch eine Beschränkung auf die Center- und Südbahn noch erhebliches Einsparungspotenzial. Die öffentliche Hand sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1236 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 20-0
Die untere Berger Straße attraktiver, sicherer und grüner gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 entstanden aus Vorlage: OF 431/3 vom 09.01.2023 Betreff: Die untere Berger Straße attraktiver, sicherer und grüner gestalten Vorgang: OM 1272/21 OBR 3; OM 2773/22 OBR 3; ST 2364/22; OM 3119/22 OBR 3; ST 2726/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die untere Berger Straße zu einem attraktivem Verweilort zu gestalten: 1. Umsetzen der Maßnahmen aus der Anregung vom 02.12.2021, OM 1272, und der Stellungnahme vom 09.12.2022, ST 2726; 2. Erhöhen der Reinigungsintervalle auf dem Abschnitt der Berger Straße und dem Merianplatz; 3. Anbringen von mehr Mülleimern mit Pfandringen und speziell Müllgaragen am Merianplatz; 4. Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge, wo die Laufbreite für den Fußverkehr auf dem Bürgersteig 2,20 Meter unterschreitet, insbesondere vor den Hausnummern 12 bis 14, 15, 18, 26, 30, 59, 62, 65, 67, 70, 81, 84 bis 86 und 101; 5. Aufstellen von Parklets auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 16, 56, 75 und 102; 6. Entsieglung auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 26, 62 und 69, am Merianplatz 1 und auf dem Bürgersteig vor den Hausnummern 16, 66 und 108; 7. Einrichten von Lieferzonen auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern Berger Straße 94 bis 96 und Baumweg 44; 8. zu prüfen und zu berichten, ob der Behindertenparkplatz 13527 vor der Hausnummer 99 noch benötigt wird, und falls nein, soll hier ebenfalls eine Lieferzone eingerichtet werden; 9. Einrichten von Kurzzeitparkplätzen für den Zeitraum von montags bis samstags von 9 Uhr bis 19 Uhr auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 38 bis 40, 66, 88, 106 und 118 bis 120; 10. Einrichten von Parkplätzen für Motorräder und Motorroller auf den bestehenden Stellflächen vor den Hausnummern 28 (Eckhaus Herderstraße 19) und 98; 11. Aufstellen von Fahrradbügeln auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 23, 73, 76 und 104 sowie zusätzlich Fahrradbügel auf dem Bürgersteig in Schräganordnung vor den Hausnummern 58 bis 60, 92, 96 und 118; 12. Aufstellen von jeweils einem Fahrradbügel pro Seite an den Fußgängerüberwegen bei den Straßeneinmündungen/-kreuzungen zur Leibnizstraße, Schleiermacherstraße, Schopenhauerstraße (siehe Anregung OM 3119) und zum Baumweg zur Vermeidung von Falschparken; 13. Aufstellen einer Sitzbank vor der Hausnummer 62; 14. Einrichten eines zusätzlichen Fußgängerüberweges zwischen den Hausnummern 89 und 108, der durch eine Rampe barrierearm umgesetzt werden soll; 15. zu prüfen und zu berichten, ob die Taxistellflächen am Merianplatz weiter auf den Bürgersteig verlagert werden können, mit Reduzierung der Stellflächenanzahl auf die Länge der Hausnummer 46 sowie - falls dies nicht möglich sein sollte - eine alternative Verlagerung auf die Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor der Hausnummer 52; 16. Aufbringen von roten Markierungen für eine Fahrradspur in Richtung Norden (entgegen der Fahrtrichtung für Kraftfahrzeuge) in den Bereichen der Hausnummern 10 bis 24 (Kfz-Stellflächen entfallen), 42 bis 52 und hinter 88 bis 92; 17. Verbreitern der Streifen des Fußgängerüberweges am Merianplatz (Zeichen 293); 18. Installieren von Trinkbrunnen am Merianplatz und im Bethmannpark; 19. prüfen des Angebots eines kleinen Wochenmarktes auf dem Merianplatz (nicht freitags) und hierüber zu berichten; 20. zu prüfen und zu berichten, ob die Tiefgaragen der SAALBAU Bornheim und des Mousonturms im Ortsbezirk 4 teilweise als Quartiersgarage genutzt werden können; 21. Durchführen eines Pilotvorhabens, bei dem über einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten (bestenfalls über die Sommerzeit) die Einfahrt für Kraftfahrzeuge in die untere Berger Straße an Sonntagen in den Zeiten zwischen 9 Uhr bis 17 Uhr gesperrt wird und ein begleitendes kulturelles und sportliches Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten werden soll - in Abstimmung mit den ortsansässigen Organisationen. Begründung: Die Berger Straße ist ein belebtes Stadtteilzentrum in Nordend. Die Coronakrise, die Energiekrise und das geänderte Konsumverhalten, hin zu mehr Onlinehandel, setzen dem Gewerbe vor Ort schwer zu. Der Ortsbeirat möchte durch diese Maßnahmen die Berger Straße kurz- bis mittelfristig deutlich attraktiver gestalten, um das Einkaufen vor Ort zu unterstützen. Gleichzeitig haben viele Anwohnende den Wunsch nach Veränderungen gefordert, da die vorhandene Flächenaufteilung nicht mehr zur gewünschten Flächennutzung passt. Die Dominanz parkender Autos, die fehlenden Verweilmöglichkeiten und die teilweise zugestellten Fußgängerwege machen eine Umgestaltung notwendig. Sicherheit im Straßenverkehr für den Fuß- und Radverkehr sowie mehr Angebote an Grünflächen, im Sinne der Attraktivitätssteigerung, stehen hier im Vordergrund der Interessen. Diese Maßnahmen wurden im Ortsbeirat durch eine überfraktionelle Arbeitsgruppe erarbeitet, die Gewerbetreibende, Anwohnende und Verkehrsexperten zur Situation in der unteren Berger Straße befragt hat. Die Sammlung an Umgestaltungsmaßnahmen wurde unter Berücksichtigung der knappen Haushaltslage zusammengetragen, im Sinne einer zeitnahen Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1272 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2773 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2364 Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3119 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2726 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1948 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5037 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5039 Etatanregung vom 25.04.2024, EA 136 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Zugang zur Hauptwache in der Schillerstraße frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3587 entstanden aus Vorlage: OF 746/1 vom 01.02.2023 Betreff: Zugang zur Hauptwache in der Schillerstraße frei halten Der Magistrat wird gebeten, den Zugang zur U- und S-Bahn-Haltestelle "Hauptwache" in der Schillerstraße frei zu halten und die Nutzung der Flächen vor dem Treppenabgang durch die Außengastronomie entsprechend einzuschränken. Die Einhaltung der Flächennutzung sollte regelmäßig überwacht werden. Begründung: Der Zugang zur Hauptwache in der Schillerstraße ist regelmäßig durch Zaunelemente einer Außengastronomie erschwert. Die Genehmigung zur Nutzung des öffentlichen Raums für Außengastronomie sollte entsprechend überarbeitet werden, sodass ein freier Zugang stets möglich ist. Da der Zugang auch als Fluchtweg aus der Hauptwache heraus genutzt werden kann, ist die Freihaltung des Zugangs unbedingt einzuhalten. Quelle: private Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1206 Aktenzeichen: 66-0
Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrgasse soll zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße verkehrsberuhigt werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3580 entstanden aus Vorlage: OF 738/1 vom 31.01.2023 Betreff: Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrgasse soll zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße verkehrsberuhigt werden Der Magistrat wird gebeten, die Fahrgasse im Abschnitt zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße für den Pkw-Verkehr sperren zu lassen. Der Rad- und Fußverkehr kann ungehindert queren und Anwohnende sollen weiterhin einfahren dürfen. Poller und eine entsprechende Beschilderung sollen angebracht werden. Begründung: Der bereits jetzt als "Spielstraße" ausgewiesene Abschnitt der Fahrgasse im Übergang zur Großen Fischerstraße wird derzeit stark befahren, beparkt und für gefährliche Wendemanöver ortsunkundiger Pkw-Fahrer genutzt. Eine Sperrung dieses Abschnitts hätte zahlreiche Vorteile: Der Pkw-Verkehr wird über den Weckmarkt geführt, die Gastronomie hätte mehr Platz für Außenbestuhlung und der Rad- und Fußverkehr könnte sicherer zur Brücke geführt werden. Die Große Fischerstraße wäre für Anwohnende weiterhin von der Straße Zum Pfarrturm aus erreichbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1711 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Umweltschutz im Ortsbezirk 1: Mehrwegpflicht in Frankfurt umsetzen - Pilotbezirk Bahnhofsviertel mit Kaisermarkt und Hauptbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3577 entstanden aus Vorlage: OF 735/1 vom 31.01.2023 Betreff: Umweltschutz im Ortsbezirk 1: Mehrwegpflicht in Frankfurt umsetzen - Pilotbezirk Bahnhofsviertel mit Kaisermarkt und Hauptbahnhof Der Magistrat wird gebeten, eine Übersicht über die in Frankfurt gängigen Mehrwegsysteme zu erstellen, auf eine Begrenzung der verschiedenen Anbieter hinzuwirken, sich für ein Verbot von Einwegverpackungen einzusetzen sowie in der Übergangszeit den Preis für Einwegverpackungen anzuheben. Im Ortsbezirk 1 soll das Bahnhofsviertel als Pilotbezirk ausgewiesen werden. Dabei sollen das Bahnhofsviertel mit dem Kaisermarkt und dem Hauptbahnhof die Rolle eines Vorreiters und Botschafters für ganz Frankfurt einnehmen, da es durch die Vermüllung des öffentlichen Raumes in besonderer Weise betroffen ist. Begründung: Die Müllberge im Bahnhofsviertel, häufig verursacht durch Verpackungsmaterial, werden von den Menschen als unzumutbar wahrgenommen und sind nur durch ein vernünftiges und einfach verständliches Mehrwegsystem in den Griff zu bekommen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht in Deutschland. Gastronominnen und Gastronomen müssen Mehrweg-Alternativen zu Einwegverpackungen anbieten, um den Verpackungsmüll zu reduzieren. Derzeit besteht eine sehr unübersichtliche Marktsituation und die Ausleihbedingungen sind unübersichtlich und vielfältig. Mal kostet die Ausleihe für Kundinnen und Kunden eine Grundgebühr, mal nicht. Mal haben Kundinnen und Kunden sieben Tage bis zur Rückgabe, mal 14 Tage. Mal müssen Gastronominnen und Gastronomen die Behälter kaufen, mal zahlt der Betrieb nichts. Außerdem sind Kundinnen und Kunden nicht daran gebunden und dürfen Einwegverpackungen verlangen. Ziel muss sein, das Angebot zu standardisieren und die Anbieter auf eine möglichst kleine Anzahl zu begrenzen, um die Übersichtlichkeit zu steigern und Kundinnen und Kunden den "Umstieg" zu erleichtern. Darüber hinaus müssen die Verkaufspreise von Speisen in Mehrwegverpackungen günstiger sein als in Einwegverpackungen, sodass sie sukzessive "aussterben". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1036 Aktenzeichen: 79
Neues Höchster Schloss für Start-up-Firmen nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2023, OF 707/6 Betreff: Neues Höchster Schloss für Start-up-Firmen nutzen Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob es aus Sicht der Wirtschaftsförderung sinnvoll ist, das Neue Höchster Schloss für Startup-Firmen, für flexible Büros, Coworking-Spaces, Konferenz- und Schulungsräume etc. zu nutzen und mit entsprechenden Anbietern in Kontakt zu treten. Dabei soll es auch möglich sein, neben privatwirtschaftlichen Angeboten auch Räume für Vereine bzw. für Vereinsarbeit oder private Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Begründung: Das Neue Höchster Schloss ist eine markante und interessante Liegenschaft neben dem Industriepark Höchst in zentraler Lage mit Anbindung zum Flughafen durch 2 Buslinien und daher für verschiedene Nutzungen attraktiv, auf jeden Fall aber zu schade zum Leerstehen. Dieses Angebot würde die Stadt Frankfurt für Startups attraktiver machen, da gerade in diesem Segment Büroflächen gesucht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 631 2023 Die Vorlage OF 707/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und fraktionslos
Partei: SPD
Weiter lesenOrtskern Hausen durch Begrünung und Entsiegelung attraktiver gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3533 entstanden aus Vorlage: OF 251/7 vom 31.01.2023 Betreff: Ortskern Hausen durch Begrünung und Entsiegelung attraktiver gestalten Vorgang: OA 128/22 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Entsiegelung und Begrünung der zentralen Straßen von Hausen (Straßen Alt-Hausen und Hausener Obergasse) generell möglich sind und ob die in den angehängten Plänen vorgeschlagenen Maßnahmen realisiert werden können. Gegebenenfalls sind diese Überlegungen in die angeregte und von der Stadtverordnetenversammlung positiv beschiedene Ideenwerkstatt für den Ortskern Hausen (OA 128/22) miteinzubeziehen. Diesbezüglich wird der Magistrat gebeten, einen Zeitplan vorzulegen, wann diese stattfinden kann. Begründung: Die Straßen Alt-Hausen und Hausener Obergasse bilden das Zentrum des Stadtteils Hausen. Beide Straßen könnten als zentrale Treffpunkte für die diversen Bevölkerungsgruppen des Stadtteils dienen, darunter die Bewohnenden des nahen Altenheims sowie die Grundschülerinnen und Grundschüler der Kerschensteinerschule. Die Straßen haben aktuell aber eine geringe Aufenthaltsqualität, zum einen weil sie versiegelt sind, was im Sommer zu erhöhter Hitze führt, zum anderen aufgrund von zunehmendem Leerstand von Gewerbeflächen sowie der Zuordnung eines großen Anteils des Straßenraums für den Autoverkehr. All dies führt zu weiterer Verödung und einer Abwärtsspirale, die das Zentrum von Hausen immer unattraktiver werden lässt und bereits zum Wegzug von Einzelhandel und Gastronomie führte. Durch Entsiegelung und Begrünung sollen bestehende Treffpunkte wie z. B. das Stadtteilcafé oder das Gemeindezentrum aufgewertet und gleichzeitig nicht kommerzielle Aufenthaltsräume geschaffen werden. Daneben könnten grüne Inseln im Straßenbild dafür sorgen, dass Autofahrende die bestehenden Spielstraßen mehr beachten bzw. die Durchfahrt ganz vermeiden. Perspektivisch sollten auch lokale Akteure wie die Kirchengemeinde, die Bürgerinnen- und Bürgerinitiative Hausen und Anwohnende eingebunden werden, um Baumpatenschaften einzurichten und vorhandene Flächen für zusätzliche Begrünung und Regenwassergewinnung zu nutzen. Die möglichen Standorte für Begrünung sind in den angehängten Plänen detailliert und umfassen Flächen, die aktuell für Parkplätze, Gehwege und einen Ortsplatz genutzt werden. Möglich sind dort je nach Bodenbeschaffenheit Blühwiesen mit Sträuchern sowie solitäre Baumpflanzungen. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2022, OA 128 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 64 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1183 Aktenzeichen: 60 10
Verkehrssituation in der Leerbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3556 entstanden aus Vorlage: OF 598/2 vom 27.01.2023 Betreff: Verkehrssituation in der Leerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen hinsichtlich der Verkehrssituation in der Leerbachstraße bei Eignung umzusetzen: 1. auf dem Grüneburgweg in Abstimmung mit den betroffenen Gewerbeunternehmen vor der Mc-Paper Filiale einen Lieferantenparkplatz zum Be- und Entladen der Postpakete einzurichten, dieser könnte von der DM-Drogerie zugleich mitgenutzt werden, 2. zu veranlassen, dass die Ordnungsbehörden der Leerbachstraße mehr Aufmerksamkeit schenken und auf dem Geh- und Radweg falschparkende Pkw sowie die im absoluten Halteverbot stehenden entsprechend zu sanktionieren. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung eines Bewohners der Leerbachstraße. Auf dem Grüneburgweg liegt eine McPaper-Filiale mit angeschlossenem DHL-Umschlagplatz. Die Lkws (Lieferung und Abholung) halten allerdings nicht auf dem Grüneburgweg, sondern nutzen auf der Rückseite des Gebäudes einen Durchgang in die Leerbachstraße. Entweder wird auf dem Fahrradweg gehalten oder auf dem Fußgängerweg. Dies führt zur häufigen Blockade der schmalen Leerbachstraße und entsprechende Staus. Beim anstehenden Umbau des Grüneburgweges und der stärkeren Verlagerung des Pkw-Verkehrs in die Leerbachstraße wäre eine solche Blockade durch anliefernden Lkw-Verkehr sinnvollerweise zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1251 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1251) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Parkandride-Parkhaus auf dem ehemaligen Rodenstockgelände
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3493 entstanden aus Vorlage: OF 487/10 vom 14.12.2022 Betreff: Park-and-ride-Parkhaus auf dem ehemaligen Rodenstockgelände Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem ehemaligen Rodenstockg elände in der August-Schanz-Straße zwischen den Hausnummern 23 a und 27 ein Park-and-ride-Parkhaus errichtet werden könnte. Begründung: Immer noch suchen viele Einpendler in Höhe von Autobahnausfahrten und Einfallstraßen nach Möglichkeiten, ihre Fahrzeuge abzustellen und nutzen dazu auch das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße. Damit verringert sich die Parkfläche für die Arbeitenden im Gewerbegebiet, sodass auch in den umliegenden Wohngebieten vermehrt geparkt wird. Dies wiederum führt zu Konflikten mit den Bewohnern, was durch ein großes Parkhaus vermieden werden könnte. Mittelfristig ergänzt dieses Park-and-ride-Parkhaus das Verkehrskonzept für den ÖPNV in Frankfurt mit der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 96 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2140 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3499 entstanden aus Vorlage: OF 514/10 vom 23.01.2023 Betreff: Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, unter anderem der Wirtschaftsförderung, um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße künftig insgesamt sachlich und fachlich mehr als bisher gestärkt werden kann; 2. wie insgesamt eine Kooperation mit allen Eigentümern zur ganzheitlichen Nutzungserweiterung der Grundstücke auch im städtischen Interesse erreicht werden kann, um das Gewerbegebiet tatsächlich zu stärken; dies gilt in den Bereichen der ruhenden und fließenden Verkehre sowie bezüglich der sonstigen Nutzbarkeit der vorhandenen Grundstücke; 3. wie insbesondere mit den Eigentümern der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße geklärt werden kann, wie die bisher schwierige Verkehrserschließung des Gewerbegebietes mit Blick auf die zusätzlich schwierige Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 verbessert werden kann; 4. ob die bisherige Beschränkung von Discountern durch Verbote überdacht werden kann; entsprechende Beschränkungen (vgl. auch 1. bis 3.) erscheinen fraglich und sollten überprüft werden, nachdem auch sonst teils gewerbefremde Nutzungen vor Ort zugelassen wurden und Investitionen durch Verbote eher unterbleiben werden, obwohl dies auch im öffentlichen Interesse sinnvoll wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990 Antrag vom 05.05.2025, OF 1042/10 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Glastonnen für Gastronomiebetriebe
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 446/9 Betreff: Glastonnen für Gastronomiebetriebe Vorgang: B 450/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es möglich ist, den Gastronomiebetrieben im Ortsbezirk auf Antrag kostenlose Tonnen zur Sammlung von Altglas bereit zu stellen. Begründung: Die im Ortsbezirk aufgestellten Altglascontainer werden auch von der ortsansässigen Gastronomie genutzt. Die dadurch verursachte schnellere Befüllung führt dazu, dass mehr Altglas neben den Containern abgestellt wird. Dieser Zustand ist zu vermeiden. Da die Gastronomiebetriebe ebenso wie jeder Verbraucher die Entsorgung über den Kaufpreis bereits bezahlt haben, kann die Lösung nicht in der Bereitstellung eines kostenpflichtigen Angebots, wie es derzeit seitens der FES erfolgt, liegen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2022, B 450 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 610 2023 1. Die Vorlage B 450 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 441/9 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 446/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) zu 3. CDU, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE und 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenOstermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 271/4 Betreff: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen Der Ortsbeirat stellt dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zur Finanzierung eines Teilprojektes, nämlich der Beschaffung des Holzes für Hasen, innerhalb des "Ostermarktes für Kinder" am Gründonnerstag 2023 einen Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der "Ostermarkt für Kinder" erfreut seit vielen Jahren nicht nur die Kinder, sondern trägt auch zur Attraktivität der Einkaufslage Berger Straße bei und steigert über die stadtweit eingesetzten Werbemittel (Plakate und Postkarten) auch deren Bekanntheit. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 4 am 14.02.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 198 2023 Die Vorlage OF 271/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenDie Bemühungen um den Erhalt der Arbeitsplätze der BindingBrauerei unterstützen - Binding bleibt!
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.01.2023, OA 323 entstanden aus Vorlage: OF 652/5 vom 27.01.2023 Betreff: Die Bemühungen um den Erhalt der Arbeitsplätze der Binding-Brauerei unterstützen - Binding bleibt! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass Vorlage vom 27.01.2023, OA 319, durch die Vorlage OA 323 ersetzt wird. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, mit allen seinen Möglichkeiten alle Anstrengungen der Belegschaft der Binding-Brauerei für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze in Frankfurt und dabei auch die Öffentlichkeitsarbeit des überparteilichen Unterstützerinnen- und Unterstützerkreises "Erhalt der Binding-Brauerei und deren Arbeitsplätze" zu unterstützen. Begründung: Die Belegschaft und der Betriebsrat der Binding-Brauerei haben ihren Kampf um die Erhaltung ihrer Arbeitsplätze in Frankfurt noch längst nicht aufgegeben. Es besteht immer noch Hoffnung auf Erfolg für sie, wenn der entsprechende Druck auf die Radeberger Gruppe KG groß genug ist. Die Schließung des Produktions- und Abfüllbetriebs wäre in vielfacher Hinsicht ein schwerer Verlust für Frankfurt. Mit der Gründung der zivilgesellschaftlichen Initiative, die über die Grenzen Frankfurts hinaus tätig ist, soll weiterer öffentlicher Druck aufgebaut werden, damit die Schließung verhindert wird und die Traditionsbrauerei in Frankfurt bleibt. Die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Unterstützungsinitiative "Binding bleibt!" durch Magistrat und Stadtverordnetenversammlung wäre dabei ein wichtiger Beitrag. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 27.01.2023, OA 319 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 08.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 14.02.2023, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 319 durch die Vorlage OA 323 ersetzt wurde. 2. Der Vorlage OA 323 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (OA 323 = Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (OA 323 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 43 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 319 durch die Vorlage OA 323 ersetzt wurde. 2. Der Vorlage OA 323 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2990, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 Aktenzeichen: 92 30
Die Bemühungen um den Erhalt der Arbeitsplätze der BindingBrauerei unterstützen - Binding bleibt!
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.01.2023, OA 319 entstanden aus Vorlage: OF 652/5 vom 27.01.2023 Betreff: Die Bemühungen um den Erhalt der Arbeitsplätze der Binding-Brauerei unterstützen - Binding bleibt! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit all seinen Möglichkeiten die Öffentlichkeitsarbeit der in Gründung befindlichen Initiative zur Unterstützung der Bemühungen der Belegschaft der Binding-Brauerei für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze in Frankfurt zu unterstützen. Begründung: Die Belegschaft und der Betriebsrat der Binding-Brauerei haben ihren Kampf um die Erhaltung ihrer Arbeitsplätze in Frankfurt noch längst nicht aufgegeben. Es besteht immer noch Hoffnung auf Erfolg für sie, wenn der entsprechende Druck auf die Radeberger-Gruppe groß genug ist. Die Schließung des Produktions- und Abfüllbetriebs wäre in vielfacher Hinsicht ein schwerer Verlust für Frankfurt. Mit der Gründung der zivilgesellschaftlichen Initiative, die über die Grenzen Frankfurts hinaus tätig ist, soll weiterer öffentlicher Druck aufgebaut werden, damit die Schließung verhindert wird und die Traditionsbrauerei in Frankfurt bleibt. Die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Unterstützungsinitiative "Binding bleibt!" durch Magistrat und Stadtverordnetenversammlung wäre dabei ein wichtiger Beitrag. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 27.01.2023, OA 323 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 14.02.2023, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 319 durch die Vorlage OA 323 ersetzt wurde. 2. Der Vorlage OA 323 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (OA 323 = Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (OA 323 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 43 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 319 durch die Vorlage OA 323 ersetzt wurde. 2. Der Vorlage OA 323 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2990, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 Aktenzeichen: 92 30
Umweltverträglichkeitsprüfung für die Baugebiete Lachgraben-Quartier und Neu-Weststadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3478 entstanden aus Vorlage: OF 247/8 vom 10.01.2023 Betreff: Umweltverträglichkeitsprüfung für die Baugebiete Lachgraben-Quartier und Neu-Weststadt Vorgang: M 181/22 Der Magistrat wird aufgefordert, alle Aufträge an Firmen oder "Büros" zurückzustellen, die die Bebauung des Gebietes westlich der Nordweststadt bzw. östlich der A 66 betreffen. Er wird aufgefordert, vor einer Bebauung dieses Gebietes eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Bundesgesetz (UVPG mit Anlagen 1 bis 6) mit einer interdisziplinären Zusammenarbeit aller städtischen Dezernate (Umwelt, Verkehr, Wirtschaft, Soziales, Planung, Bildung, Gesundheit und Integration) in die Wege zu leiten. Diese Prüfung und gegebenenfalls eine Vorprüfung muss die im Gesetz aufgeführten Parameter und ihre Wechselwirkung sowie auch die Wechselwirkung mit den im Umfeld bereits vorhandenen baulichen, verkehrlichen, wasser- und landwirtschaftlichen sowie freizeit- und erholungsrelevanten Ist-Zuständen berücksichtigen. Begründung: Es ist angesichts der für die Zukunft prognostizierten Belastungen wie Hitze, Starkregen, Sturm und Dürre die Pflicht einer Kommune, die Umweltgüter Luft, Boden, Fläche, Gewässer (unterirdisches und Oberflächenwasser), Flora, Fauna und biologische Vielfalt zu schützen. Wenn für eine bisher landwirtschaftlich genutzte Rest- und Freifläche im Ballungsraum Frankfurt-Nord eine neue städtebauliche Maßnahme angedacht wird, soll nach dem Vorbild anderer Städte, wie z. B. Mannheim, von allen Fachgebieten ein Gutachten mit einer Risikobewertung hinsichtlich der Umweltfaktoren und ihrer Wechselwirkungen vorgelegt werden. Diese sollen leitendes Kriterium für die politische Entscheidung sein, um sicher zu stellen, dass Risiken für die menschliche Gesundheit in der Zukunft ausgeschlossen sind. Die Bebauung, Versiegelung und Belastung der Fläche ist für Jahrzehnte unumkehrbar. Die mit dem Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181, vorgelegte Expertise "Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 (4) BauGB für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - Zwischenbericht 22.08.2022-" erfüllt nicht die Kriterien einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Bundesgesetzes (UVPG) und ist nicht in Abstimmung mit allen Ämtern der Stadt erstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1326 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 79-1
Kümmerer-Projekt auch auf der unteren Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3441 entstanden aus Vorlage: OF 430/3 vom 12.01.2023 Betreff: Kümmerer-Projekt auch auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, das Kümmerer-Projekt, das bereits in der mittleren Berger Straße im Ortsbezirk 4 sehr erfolgreich ist, auch für die untere Berger Straße zu übernehmen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass das Kümmerer-Projekt seitens der Wirtschaftsförderung finanziert wird. Der Ortsbeirat bittet um regelmäßige Information. Begründung: Das Kümmerer-Projekt ist deshalb erfolgreich, weil der Einzelhandel im Stadtteil bei seinen Aktivitäten vor Ort und im Bereich der Digitalisierung unterstützt wird, für allgemeine Sauberkeit gesorgt wird und es eine Kommunikation der Geschäftswelt untereinander fördert. Auch der "Draht zur Kommunalpolitik" wird so verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.05.2023, OF 310/4 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4090 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2192 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Fahrradständer Roßmarkt 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3412 entstanden aus Vorlage: OF 712/1 vom 02.01.2023 Betreff: Fahrradständer Roßmarkt 7 Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer im Bereich Roßmarkt 7 vor dem Cinéma Filmtheater zu installieren. Begründung: In diesem Bereich sind keine Fahrradständer vorhanden, daher werden Fahrräder oft an Verkehrsschildern oder den Baumschützern auf dem Gehweg abgeschlossen. Da viele Filmfreunde anscheinend mit dem Fahrrad kommen, braucht der Bereich mehr sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1218 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2
Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2023, OA 313 entstanden aus Vorlage: OF 705/1 vom 03.01.2023 Betreff: Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Vervollständigung und gestalterischen Aufwertung des Goetheplatzes und des Rathenauplatzes, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden von der Hauptwache zur Alten Oper und zur Verringerung des Verkehrslärms zu treffen: 1. Der Straßenabschnitt der Börsenstraße und des Goetheplatzes zwischen Börsenplatz und Junghofstraße wird für den Pkw- und Lkw-Verkehr testweise für ein Jahr gesperrt und zur Fußgängerzone umgewidmet. Die Parkplätze entfallen. Der Radverkehr darf diesen Abschnitt weiterhin befahren. Der Anlieferverkehr darf zu definierten Zeiten zur Belieferung einfahren. 2. Die Beschilderungen und Straßenmarkierungen in der Börsenstraße und am Eschenheimer Tor werden angepasst. Der Pkw-Verkehr in Richtung Süden wird ab Eschenheimer Tor über die Bockenheimer Anlage und Taunusanlage geführt. 3. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Biebergasse/Kalbächer Gasse/Börsenstraße/Goetheplatz wird abgeschaltet. Markierungen im Fahrbahnbereich weisen auf den Vorrang der zu Fuß Gehenden hin. 4. Im ehemaligen Fahrbahnbereich auf der Fahrbahn entlang der Plätze sowie auf den ehemaligen Pkw-Parkplätzen sollen Radbügel und Bänke in ausreichender Anzahl installiert werden. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufwertung, Begrünung und Beschattung des Rathenau- und Goetheplatzes wurden vom Ortsbeirat 1 begrüßt und beschlossen. Damit die Bereiche auch als Plätze wahrgenommen und genutzt werden können, ist jedoch der Entfall der flankierenden und trennenden Straße Goetheplatz notwendig. Insbesondere die Querungsmöglichkeiten der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße über den Goetheplatz zur Hauptwache werden dadurch erst nutzbar und attraktiv. Die bestehende Fußgängerzone zwischen Zeil und Große Bockenheimer Straße (Freßgass') wird nicht mehr durch eine dreispurige Straße unterbrochen und der Abschnitt der Börsenstraße wird zur fußläufigen Verbindung zum Börsenplatz. Einzelhandel und Gastronomie profitieren von dem Wegfall der Barriere und der Durchlässigkeit für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Goetheplatz und Roßmarkt werden so erstmals als geschlossene Platzflächen erlebbar und von den Menschen nutzbar. Lärm, Abgase und Autoposer gehören dann der Vergangenheit an. In diesem Zuge müssen auch die Zufahrten zu den Parkhäusern Börse und Schillerpassage neu geregelt, markiert und beschildert werden. Nach einer erfolgreichen Testphase von einem Jahr sollen Optimierungen durchgeführt und die Verkehrsführung verstetigt werden. Dann können gestalterische Maßnahmen wie der Umbau der Fahrbahn zur Platzfläche und Flächen für die Außengastronomie umgesetzt werden. Bild: Google Maps Street View Bild unten: Geoportal Frankfurt, Eintragungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1580 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 25 Der Tagesordnungspunkt 25. wird vorgezogen und vor den übrigen TO-I-Punkten 7., 11. und 14. behandelt. Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3025, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023 Aktenzeichen: 32-1
Radschnellweg Vordertaunus im Miteinander aller Verkehrsteilnehmer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3424 entstanden aus Vorlage: OF 526/2 vom 08.11.2022 Betreff: Radschnellweg Vordertaunus im Miteinander aller Verkehrsteilnehmer Der Magistrat wird gebeten, bei der Gestaltung des Radschnellwegs Vordertaunus im Ortsbezirk 2 den Ortsbeirat 2, die Ortsbeiräte 1, 5 und 7, die Gewerbetreibenden sowie die allgemeine Öffentlichkeit frühzeitig zum konkreten Umsetzungsvorschlag des Radschnellwegs zu informieren und anzuhören. Begründung: Der Radschnellweg Vordertaunus ist eine Bereicherung für Bewohner des Ortsbezirks 2 in Frankfurt am Main und den Umlandgemeinden. Dabei kommt es zu einer beträchtlichen Neuverteilung des Straßenraums. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass diese Umgestaltung im Geiste eines gleichberechtigten Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer erfolgt. Dabei sollen insbesondere auch die Interessen von Fußgängern, Anwohnern, Kfz-Verkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr berücksichtigt und bei der weiteren Planung die Gewerbevereine, der Seniorenbeirat, die Sozialbezirksvorsteher und Kinderbeauftragte im Ortsbezirk 2 sowie die Industrie- und Handelskammer einbezogen werden. Der Radschnellweg verläuft in großen Teilen auf wichtigen Hauptstraßen, die die Stadtteile Praunheim, Rödelheim, Hausen, Bockenheim, Westend, Innenstadt und Sachsenhausen miteinander verbinden. Der Ortsbeirat 2 erkennt an, dass viele Menschen im Ortsbezirk auf das Auto angewiesen sind, um beispielsweise ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, Einkäufe für die Familie zu erledigen oder um sich fortbewegen zu können (z. B. ältere Menschen oder Personen mit Bewegungseinschränkungen). Dabei wird der Magistrat gebeten, den konkreten Gestaltungsvorschlag des Radschnellwegs in Informationsveranstaltungen der allgemeinen Öffentlichkeit und den Gewerbetreibenden vorzustellen und den Ortsbeirat 2 sowie die Ortsbeiräte 1, 5 und 7 frühzeitig anzuhören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1107 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1107) vorgelegt hat.
Barrierefreie Leipziger Straße, jetzt!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3429 entstanden aus Vorlage: OF 562/2 vom 01.01.2023 Betreff: Barrierefreie Leipziger Straße, jetzt! Der Magistrat wird gebeten, einen Runden Tisch "Barrierefreie Leipziger Straße" einzurichten, um mit relevanten Stakeholdern Lösungen zum Abbau bestehender (Mobilitäts-) Barrieren zu entwickeln. Hierzu zählen u. a. versperrte oder zu enge Gehwege, stufige Zugänge zu den Ladengeschäften und Restaurants, ein Mangel an barrierefreien Toilettenanlagen sowie unzureichende Blindenleitsysteme an Straßenübergängen. Dem Runden Tisch sollten neben dem Seniorenbeauftragten für Bockenheim auch Vertreterinnen und Vertreter der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG), des Magistrats, des Ortsbeirats sowie der Gewerbetreibenden angehören. Zudem soll der Runde Tisch öffentlich tagen. Begründung: Es besteht dringender Handlungsbedarf. Aufgrund bestehender Barrieren ist Menschen mit Behinderungen eine Nutzung der Einkaufs- und Aufenthaltsmöglichkeiten in der Leipziger Straße aktuell nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Mit der Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit für alle Menschen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Selbstverständlichkeit werden. Zu dieser Verpflichtung hat sich auch die Stadt Frankfurt am Main bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1115 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1115) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0
Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe und Gastronomie in Bockenheim und anderen Stadtteilen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 entstanden aus Vorlage: OF 568/2 vom 02.01.2023 Betreff: Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe und Gastronomie in Bockenheim und anderen Stadtteilen Vorgang: V 390/22 OBR 2; ST 1931/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Möglichkeiten gesehen werden - analog des zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzten Masterplans Industrie -, eine strategische Initiative zum erweiterten Schutz und der Weiterentwicklung des Stadtteilgewerbes/der Stadtteilgastronomie in Frankfurt zu entwickeln und umzusetzen; 2. welche Möglichkeit dabei für die Entwicklung einer Gewerbestrategie speziell für Bockenheim sowie einer Kampagne für mehr Gewerbeschutz vor Verdrängung durch steigende Mieten im Stadtteil Bockenheim gesehen wird; 3. ob die Möglichkeit gesehen wird, in Bockenheim eine Bestandsaufnahme von Kleingewerbe- und Gastronomienutzungen zu machen und so die Bedeutung der Bockenheimer Mischung breit zu kommunizieren, um mehr Bewusstsein und Wertschätzung durch Hauseigentümerinnen bzw. Hauseigentümer und Bevölkerung zu erreichen; 4. wie seitens des Magistrats die Unterstützung für eine umfassende Strategie "Stadtteilgewerbe" durch Gewerbevereine, IHK, Handwerkskammer etc. gewertet wird; 5. wie in diesem Zusammenhang die Erfolge der Runden Tische in verschiedenen Stadtteilen (u. a. Bockenheim) gewertet werden; 6.welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, die Nutzungsmischungen im Bestand der Stadtteile durch die verfügbaren planungs- und bauordnungsrechtlichen Instrumente zu sichern; 7. welche Möglichkeiten gesehen werden, bei Geschäftsaufgaben gewerbliche Nachnutzungen im Bestand zu sichern und keine Genehmigung für die Umwandlung von gewerblich genutzten Erdgeschossflächen in Wohnraum zu erteilen; 8. ob der Magistrat hinsichtlich einer Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) aktiv wird, die für die Umwandlung von Erdgeschoss-Gewerbe in Wohnen derzeit weder eine Begründung noch den Nachweis verlangt, dass gewerbliche Nutzer gesucht wurden (Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1931); 9. welche Möglichkeiten der Magistrat für eine Verbesserung der Beratungsstrukturen und der aufsuchenden Gewerbeberatung im Rahmen der Wirtschaftsförderung Frankfurt, u. a. durch bessere Personalausstattung und den Einsatz von "Stadtteil-Kümmerern" sieht; 10. welche Möglichkeiten ggf. durch eine Förderinitiative kleingewerbliche und gastronomische Strukturen im Stadtteilzusammenhang zu unterstützen gesehen werden; 11. welche Möglichkeiten werden gesehen, Anbieterinnen und Anbietern von Immobilien, insbesondere von Erdgeschossflächen, und potenz ielle kleingewerbliche Nutzerinnen und Nutzern einfacher zu vernetzen, z. B. durch digitale Angebote - ergänzend zu den erfolgreichen Aktivitäten der Agentur RADAR für kreative Räume/Nutzungen; 12. welche Aktivitäten der Magistrat ergreift, um in eigenen Immobilien (z. B. Jordanstraße 3 - Bockenheim/ehemals Gaststätte Pielok) gewerbliche bzw. gastronomische Nachmieterinnen bzw. Nachmieter zu angemessenen Mieten zu finden; 13. ob der Magistrat die Initiative ergreift, über das Land Hessen und den Deutschen Städtetag auf Bundesebene das Gewerbemietrecht deutlich zu verbessern (inklusive verbindliche Gewerbemietspiegel, verbesserter Kündigungsschutz und Mietsteigerungsobergrenzen) und 14. ob der Magistrat zusammen mit anderen Großstädten sowie über das Land Hessen die Initiative ergreift, auf Bundesebene das Instrument der Erhaltungsatzung/Milieuschutzsatzung im BauGB (§172) so weiterzuentwickeln, dass es auch auf wohnortnahe kleingewerbliche, gastronomische und sozial-kulturelle Strukturen ausgeweitet werden kann. Begründung: Anlässlich des Anstiegs der Immobilienpreise und Mieten in Großstädten wie Frankfurt wird vorrangig über das Wohnungsmietrecht diskutiert, die Situation der kleingewerblichen und gastronomischen Mieter wird jedoch kaum berücksichtigt. Fachleute halten das deutsche Gewerbemietrecht europaweit für eines der mieterunfreundlichsten, da es kleine Gewerbebetriebe und Gastronomie, aber auch soziale und kulturelle Betriebe nicht als schutzwürdig ansieht. Inhabergeführte Läden in den Stadtteilen (Gewerbe, Handwerk, Gastronomie, Kultur- und Sozialeinrichtungen) werden nicht geschützt, sondern verdrängt. So wie das Gewerbemietrecht derzeit unzureichend geeignet ist, diese Entwicklung zu bremsen, sind auch die geltenden Erhaltungs-/Milieuschutzsatzungen nicht darauf ausgelegt, die Mietentwicklung in den Stadtteilen und die Entstehung unerwünschter Monostrukturen (z. B. Gastronomie-Ketten, Handy-Läden, Shisha-Bars) aufzuhalten. Qualität und Vielfalt in der Versorgung der Stadtteile werden zerstört, weil keine Steuerung erfolgt und der Markt dies allein nicht regelt. Das Beispiel des Traditionslokals Heck Meck in Bockenheim hat deutlich gemacht, dass gewachsene kleingewerbliche Strukturen und inhabergeführte Gastronomie angesichts der Spekulation mit Immobilienwertsteigerungen massiv gefährdet sind. Insbesondere in randstädtischen Stadtteilen, aber auch in einigen innerstädtischen Stadtteilen ist das Gewerbe- und Gastronomieangebot schon so ausgedünnt, dass jede weitere Schließung für die Versorgung der Quartiere fatal ist und verhindert werden sollte. Die reduzierte Versorgung trägt zudem dazu bei, dass wieder mehr Verkehr entsteht, weil entferntere Ziele angesteuert werden müssen. Einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) von 2019 entsprechend, verschwinden immer mehr Betriebe des Bäcker-, Fleischer-, Schuster- oder Schneiderhandwerks aus innenstadtnahen Quartieren, weil sie sich die Mieten der Geschäftsräume nicht mehr leisten können. Der Magistrat muss die Möglichkeiten die er hat, um der schleichenden Entmischung in den gewachsenen Stadtteilen entgegenzuwirken, offensiv nutzen. Es gilt, eine eigene Strategie mit Maßnahmen für den besseren Schutz des Stadtteilgewerbes zu entwickeln, zu kommunizieren und umzusetzen. Einige Empfehlungen für eine derartige Strategie finden sich bereits im "Räumlichfunktionalen Entwicklungskonzept Gewerbe Frankfurt am Main" von 2015. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1931 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1348 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 789 Auskunftsersuchen vom 09.09.2024, V 1013 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 181 Antrag vom 03.03.2025, OF 1092/2 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6735 Antrag vom 01.04.2025, OF 1001/9 Anregung vom 24.04.2025, OA 545 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen: Otto-Hahn-Schule als kooperative Gesamtschule mit den integrierten Gesamtschulen gleichbehandeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3394 entstanden aus Vorlage: OF 202/15 vom 29.12.2022 Betreff: Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen: Otto-Hahn-Schule als kooperative Gesamtschule mit den integrierten Gesamtschulen gleichbehandeln Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Angebot der "Jugendhilfe in der Schule" an Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen auf kooperative Gesamtschulen unter Einbeziehung der Gymnasialschülerinnen und -schüler erweitert und die Otto-Hahn-Schule als kooperative Gesamtschule so mit den integrierten Gesamtschulen gleichgestellt wird . Begründung: Anlässlich des Besuchs von Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 am 4. November 2022, hatte diese in Aussicht gestellt, die kooperativen Gesamtschulen, und damit auch die Otto-Hahn-Schule, mit den integrierten Gesamtschulen gleichzustellen, um allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit der Unterstützung zu geben. Wie seitens der Schulleitung berichtet wurde, ist die Not an der Schule groß und es muss schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass man Gymnasialschülerinnen und -schüler an kooperativen Gesamtschulen die nötige Hilfe versagt, während sie ihnen an integrierten Gesamtschulen gewährt wird. Hier muss schnell und entschlossen gehandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.06.2023, OF 244/15 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4132 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1784 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umwidmung der Deuil-La-BarreStraße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3395 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 29.12.2022 Betreff: Umwidmung der Deuil-La-Barre-Straße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße Vorgang: OM 2521/22 OBR 15; ST 2605/22 Der Magistrat wird gebeten, sich für die Umwidmung der Deuil-La-Barre- Straße zwischen dem Ortseingang und Ortsausgang Nieder-Eschbachs von eine Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße einzusetzen. Begründung: Gemeindestraßen sind Straßen, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dienen. Der Anregung des Ortsbeirats auf Reduzierung des Durchgangsverkehrs ist mit der Begründung widersprochen worden, dass es sich bei der Straße um eine Straßenverbindung handelt, die als Kreisstraße K 871 gewidmet ist und nach Netzbedeutung und Widmungszweck "vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege (§ 3 Absatz 1 Ziffer 2 Hessisches Straßengesetz)" diene. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Bei der Deuil-La-Barre-Straße handelt es sich faktisch um eine Gemeindestraße, die durch einen, mittlerweile dicht besiedelten, Stadtteil führt. Weitere Baugebiete sind bereits ausgewiesen, weshalb mit weiterem zufließenden Verkehr aus den Seitenstraßen zu rechnen ist. Die Forderungen des Ortsbeirats, ein Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden zu entwickeln, wurden bislang abgelehnt. Es wird Zeit, dass der Magistrat sich der Problematik annimmt und den Lösungsvorschlägen des Ortsbeirats zur Verhinderung des Verkehrschaos in den Stoßzeiten nähertritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2521 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2605 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1102 Aktenzeichen: 32-1
Liefer-/Ladezonen im Ortsbezirk 9 systematisch ausweiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3380 entstanden aus Vorlage: OF 403/9 vom 20.11.2022 Betreff: Liefer-/Ladezonen im Ortsbezirk 9 systematisch ausweiten Der Magistrat wird gebeten, in allen Straßenabschnitten mit einer Länge von mehr als 100 Metern im Ortsbezirk 9 jeweils mindestens eine Liefer-/Ladezone einzurichten, in der lediglich das Kurzzeitparken erlaubt ist. Diese sollen vorrangig vor Handels- und Gastronomiebetrieben eingerichtet werden und auch eine optimale, legale und sichere Parkmöglichkeit für Paket- und Lieferdienste bieten. Begründung: Die Anzahl der im Ortsbezirk operierenden Paket- und Lieferdienste nimmt weiterhin zu, ohne dass flankierende Maßnahmen diese Entwicklung begleiten. Das Phänomen verkehrsgefährdender Falschparkender, z. B. in Kreuzungsbereichen, an Straßeneinmündungen und auf Radwegen, ist allgegenwärtig und hochproblematisch für die Verkehrssicherheit insbesondere schwächerer Verkehrsteilnehmender. Viele Radfahrende und zu Fuß Gehende werden tagtäglich mit gefährlichen Situationen konfrontiert. Damit mehr Menschen sich frei dafür entscheiden können, ihren Alltag zu Fuß und mit dem Rad zu bewältigen, ist ein hohes subjektives Sicherheitsgefühl entscheidend. Dazu würde diese Maßnahme beitragen. Darüber hinaus haben lokale Gewerbebetriebe kaum eine Möglichkeit, Lieferungen über einen legalen Parkplatz in der Nähe abzuwickeln. Liefer-/Ladezonen verhindern durch eine gute Alternative zuverlässig das Parken in zweiter Reihe vor den Gewerbebetrieben und die damit einhergehenden Behinderungen und Gefährdungen im Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 948 Aktenzeichen: 32 1
Glastonnen für Gastronomiebetriebe
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2023, OF 441/9 Betreff: Glastonnen für Gastronomiebetriebe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum - unter Berücksichtigung der Annahme, dass sowohl die Abdeckung des Stadtgebiets mit Altglascontainern als auch die Leerungsintervalle auf der Grundlage des geschätzten Anfalls an Altglas erfolgten - es nicht möglich ist, den Gastronomiebetrieben auf Antrag kostenlose Tonnen zur Sammlung von Altglas bereit zu stellen und diese statt dessen für eine ausreichende Entsorgung zweimal bezahlen sollen. Begründung: Wenn sich nun zeigt, dass entweder die Anzahl der Aufstellungsorte nicht ausreicht oder die Leerung nicht in den notwendigen Intervallen erfolgt, ist eine Anpassung des Vertrags mit der FES erforderlich. Es kann jedenfalls keine Lösung sein, die Gastronomiebetriebe zweimal zur Kasse zu bitten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2022, B 450 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 450 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 441/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 610 2023 1. Die Vorlage B 450 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 441/9 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 446/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) zu 3. CDU, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE und 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenSchnelles Internet für den Stadtrand
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 309 entstanden aus Vorlage: OF 104/13 vom 01.01.2023 Betreff: Schnelles Internet für den Stadtrand Vorgang: F 1204/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Kooperationsvereinbarung mit einem Anbieter wie etwa der Deutschen GigaNetz GmbH für den zeitnahen Ausbau von Glasfasertechnik für ein FTTH-Netz - Fiber to the Home, also Glasfaser bis in die Wohnung - für Nieder-Erlenbach und weitere geeignete Stadtteile am Frankfurter Stadtrand abzuschließen. Da in Bad Vilbel derzeit eine entsprechende Kooperation zwischen der Stadt und der Deutschen GigaNetz GmbH besteht, eignen sich hierfür neben Nieder-Erlenbach unter anderem auch die Stadtteile Harheim, Nieder-Eschbach, Berkersheim, Bonames und Bergen-Enkheim. Als Basis für die Kooperationsvereinbarung soll die Vereinbarung dienen, die durch die Gigabitregion FrankfurtRheinMain bereits verabschiedet wurde. Begründung: Ein schnelles Internet ist heutzutage ein echter Standortfaktor. Nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen ist eine hohe Bandbreite unabdingbar. Der Magistrat hat in seiner Antwort auf die Frage F 1204 geantwortet, dass bis 2025 alle Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie Gewerbebetriebe mit einem glasfaserbasierten, gigabitfähigen Internetzugang ausgestattet sowie bis 2025 die Hälfte und bis 2030 90 Prozent aller Haushalte mit dieser Technologie versorgt sein sollen. Da dieses Ziel nur mit gemeinsamer Kraftanstrengung mehrerer Unternehmen und der Stadt erreicht werden kann, ist es wichtig, dass verschiedene Partner der Gigabitregion FrankfurtRheinMain hier gleichzeitig und im gesamten Stadtgebiet tätig werden. Die Deutsche GigaNetz GmbH bietet sich für den nördlichen und östlichen Stadtrand an, da sie derzeit auch in Bad Vilbel tätig ist und hier eine Kooperationsvereinbarung besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 10.11.2022, F 1204 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1099 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15, 16, 13 Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OA 309 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 309 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 309 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 309 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.02.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 309 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 309 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2989, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 Aktenzeichen: 16 1