Wirtschaft und Tourismus
Vorlagen
Finanzkompetenz von jungen Frauen fördern
Antrag vom 07.10.2025, NR 1396 Betreff: Finanzkompetenz von jungen Frauen fördern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt ein Konzept zu entwickeln, das zum Ziel hat die Finanzkompetenz von Frauen und insbesondere von jungen Frauen zu fördern. Frauen sollen in ihrer Finanzkompetenz gefördert und für die Themen lebenslange Finanzplanung und Altersvorsorge sensibilisiert werden, um drohender Altersarmut und finanziellen Abhängigkeiten vorbeugen und entgegenwirken zu können. Das Konzept soll zum einen die Problemlagen von Frauen im Bereich Finanzen und den dringenden Handlungsbedarf aufzeigen. Weiter sollen Fragen der Berufs- und Lebensplanung, Berufsbilder und Einkommensperspektiven für junge Frauen ebenso enthalten sein, wie Fragen der lebenslangen Finanzplanung und Altersvorsorge. Das Konzept soll zielgruppengerechte Kampagnen, verschiedene Möglichkeiten der Vermittlung von Informationen und Angeboten erörtern. Kooperationen mit Bildungseinrichtungen, wie bspw. der Frankfurt School of Finance & Management sind in die Konzeptentwicklung mit einzubeziehen. Es gibt eine Vielzahl von dienstleistenden Organisationen, Finanzberatungen, Banken und Finanzunternehmen. Auch die Expertise von Onlineangeboten und Onlineformaten, Influencer*innen, Podcasts etc. können zur Erstellung des Konzepts mitbedacht werden. Die Informationen und Angebote sollen in einem Internetauftritt zusammengetragen und übersichtlich dargestellt werden. Sie sind alle drei Jahre zu überarbeiten und zu aktualisieren. Der Internetauftritt soll zielgruppengerecht bekannt gemacht und beispielsweise über Werbung im ÖPNV gestreut werden. Begründung: In Deutschland erhalten Frauen durchschnittlich 46 Prozent weniger Rente als Männer. Damit ist die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen hierzulande so groß wie in sonst keinem anderen europäischen Industrieland. Der Anteil armer Frauen über 80 Jahren liegt momentan fast zehn Prozentpunkte höher als der ihrer männlichen Altersgenossen; von Altersarmut sind demnach also besonders Frauen verstärkt betroffen. Zurückzuführen ist dies unter anderem auf schlechtere und ungleiche Bezahlung, aber auch auf längere Teilzeitarbeit sowie Unterbrechungen im Erwerbsleben, was sich besonders in späteren Jahren stark auf das Leben von Frauen auswirkt. Denn während in Deutschland mittlerweile zwar drei von vier Frauen erwerbstätig sind, arbeiten noch immer vor allem Mütter in Teilzeit. Auch verdienen Frauen im Durchschnitt 18 Prozent weniger als Männer in gleicher Anstellung. Darum muss die Politik alles daransetzen, nicht nur die noch immer bestehenden Lohnlücken zwischen den Geschlechtern zu schließen, sondern Frauen auch stärker auf Angebote zur lebenslangen Finanzplanung sowie Altersvorsorge hinzuweisen und dafür zu sorgen, dass sie sich möglichst früh ausreichend informieren und somit anschließend aufgeklärte Entscheidungen treffen können. Die Stadt Frankfurt steht in der Pflicht, Frauen zu unterstützen und ihnen bei der Bekämpfung der drohenden Altersarmut zu helfen. Wichtig ist hierbei besonders, niedrigschwellig Informationsangebote zu schaffen, aktiv auf Frauen zuzugehen sowie Aufklärung zu betreiben und somit Hemmnisse bei der Informationsbeschaffung abzubauen. Gerade auch Onlineformate wie Finanz-Influencerinnen bieten hier die Möglichkeit, auch ein jüngeres Publikum gut und einfach mit Informationsangeboten anzusprechen und zu versorgen. Studien und Umfragen in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass es gerade junge Frauen sind, die ihr Geld nachhaltig anlegen wollen. Diesem Bedarf soll das Informationsangebot gerecht werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1396 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1396 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass alle Geschlechter gefördert werden) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1396 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schnitzler, Ringer und Dr. Kube dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass alle Geschlechter gefördert werden) Beschlussausfertigung(en): § 6781, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 90-4
Frankfurter Westen: Bilanz „100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile“ erstellen
Antrag vom 14.09.2025, OF 1369/6 Betreff: Frankfurter Westen: Bilanz "100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile" erstellen Am 1. April 2028 jährt sich zum 100. Mal die Eingemeindung der westlichen Stadtteile Frankfurts - ein historisch bedeutsames Ereignis für die damaligen Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger. Für die Bürgermeister war es ein Kraftakt, die Eigenständigkeit der Gemeinden und der Kreisstadt Höchst in der Großstadt Frankfurt zu sichern. Industrie und Gewerbe brachten den Stadtteilen wirtschaftliche Bedeutung und Steuereinnahmen. Im Laufe der Zeit veränderte sich die Industrie, teilweise wurden Betriebe stillgelegt, Flächen neu entwickelt. Unternehmen bauten Wohnungen für ihre Mitarbeiter, wodurch die Bevölkerung wuchs. Die Stadtteile entwickelten sich kulturell und gesellschaftlich weiter: Zahlreiche Vereine, Gaststätten und kleine Geschäfte prägten das Leben. Über die Jahrzehnte wurden die Stadtteile vielfältiger, während viele Gaststätten und kleine Geschäfte verschwanden. Neue Gebäude entstanden, Altes verschwand - dokumentiert unter anderem von den Geschichtsvereinen. Die Eingemeindungsverträge von 1928 sicherten den vormals eigenständigen Gemeinden und der Kreisstadt Höchst nicht nur Pflichten, sondern auch Vorteile und eine gewisse Selbständigkeit zu. Durch die Einrichtung einer Bezirksverwaltung in Höchst wurde eine weitgehend selbständige Verwaltung gewährleistet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde diese aufgelöst; seit 1966 betreut ein eigenes Dezernat unter der Leitung des Oberbürgermeisters die Angelegenheiten der westlichen Stadtteile. Viele vertraglich zugesicherte Punkte wurden umgesetzt, andere sind noch offen oder wurden als nicht umsetzbar nicht weiterverfolgt. Vor dem Hintergrund des bevorstehenden 100-jährigen Jubiläums ist es an der Zeit, eine umfassende Bilanz zu ziehen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Bilanz "100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile" zu erstellen, die die folgenden Punkte umfasst: Umgesetzte Versprechen und Zusagen aus den Eingemeindungsverträgen. Noch offene Versprechen und Zusagen, einschließlich Angaben zum geplanten Zeitpunkt der Umsetzung vor dem 100. Jahrestag. Nicht umgesetzte Versprechen und Zusagen, mit Begründung, warum diese nicht realisiert wurden. Die Bilanz soll bis zum 30. Juni 2026 erstellt und dem Ortsbeirat 6 zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2025
Vortrag des Magistrats vom 22.09.2025, M 140 Betreff: Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2025 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5428 (M 135) 1. Auf Vorschlag der Betriebskommission des Eigenbetriebs Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird die Schüllermann und Partner AG Robert-Bosch-Straße 5 63303 Dreieich als Abschlussprüferin für den Jahresabschluss 2025 bestellt (§ 5 Ziffer 13 und § 7 Abs. 3 Ziffer 7 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes). 2. Neben dem im Eigenbetriebsgesetz geregelten Prüfungsumfang (§ 27 Abs. 2 EigBGes) umfasst der Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer auch im Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main aufgeführte Prüfungsinhalte: · Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften · Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Fragenkatalog gem. IDW PS 720) · Ausführlicher Erläuterungsteil zum Jahresabschluss, wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war · Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main Begründung: A. Zielsetzung Für die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss eines Eigenbetriebes finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.04.2025, Anwendung. Die Stadtverordnetenversammlung ist gemäß § 5 Ziffer 13 und § 27 Abs. 2 EigBGes zuständig für die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss. B. Alternativen Keine C. Lösung Der gemäß § 22 EigBGes und § 16 Betriebssatzung aufzustellende Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Dieser hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Dabei ist zu untersuchen, ob zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Neben den im EigBGes benannten Prüfungen umfasst die Abschlussprüfung gemäß PCGK weitere Prüfungsinhalte. Die für den Eigenbetrieb maßgeblichen Prüfungen wurden berücksichtigt. Die Betriebskommission sah keine Veranlassung, eine Empfehlung über besondere Prüfungsschwerpunkte an die Stadtverordnetenversammlung auszusprechen. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 7 EigBGes schlägt die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main den Abschlussprüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird. Mit Beschluss vom 04.07.2025 hat die Betriebskommission vorgeschlagen, die Prüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Robert-Bosch-Straße 5, 63306 Dreieich, als Prüferin für den Jahresabschluss 2025 zu bestellen. D. Kosten Durch das Beteiligungsmanagement (Stadtkämmerei - 20.3) wurden im Rahmen einer regelmäßigen beschränkten Ausschreibung sieben Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Von diesen sieben Gesellschaften erteilten vier eine Absage aufgrund mangelnder zeitlicher Kapazitäten, eine weitere Gesellschaft erteilte eine Absage, da diese bereits die Steuerprüfung des Eigenbetriebs durchführt. Zwei Prüfungsgesellschaften gaben innerhalb der Frist Angebote ab, welche durch das Beteiligungsmanagement ausgewertet wurden. Das Ausschreibungsverfahren wird regelmäßig, alle fünf Jahre wiederholt, wobei der bisherige Abschlussprüfer nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Die Prüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG hat für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2025 werden zu einem Festpreis einschließlich Nebenkosten von 12.000 EUR netto erbracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.10.2024, M 135 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6834, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 90-0
Einfahrt verboten-Schild an der Ecke Mainkurstraße/Freiligrathstraße ergänzen
Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1773 Betreff: Einfahrt verboten-Schild an der Ecke Mainkurstraße/Freiligrathstraße ergänzen Der Magistrat hat der Anregung bereits entsprochen und das Schild im Zuge der Umstrukturierung des Kreuzungsbereiches der Mainkurstraße/Freiligrathstraße installiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6730
„Bauturbo“ im Bund, Novelle der Hessischen Bauordnung, verbesserte städtische Förderprogramme: Auf allen Ebenen wurden u
Frage vom 30.10.2025, F 3546 "Bauturbo" im Bund, Novelle der Hessischen Bauordnung, verbesserte städtische Förderprogramme: Auf allen Ebenen wurden und werden Maßnahmen ergriffen, um der Baukostenkrise und dem damit einhergehenden Einbruch der Neubau-Zahlen im Wohnungsbau entgegenzuwirken. Diese teilen das Ziel, die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau zu verbessern, wenn auch einige Maßnahmen von Land und Bund den städtischen Entwicklungszielen - zum Beispiel Quoten geförderter sozialer Wohnungsbau, geringe Flächenversiegelung - entgegenstehen. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet er die genannten Maßnahmen hinsichtlich des Ziels, den - insbesondere sozialen - Wohnungsneubau wieder anzukurbeln und welche konkreten Auswirkungen auf aktuelle Bauvorhaben sind zu erwarten? Antwort des Magistrats: Der Bundesgesetzgeber verfolgt mit den neuen Regelungen des Baugesetzbuchs das Ziel, künftig teilweise auf eine verbindliche Bauleitplanung zu verzichten und Wohnungsbauvorhaben - etwa durch die Erteilung von Befreiungen - schneller genehmigen zu können. Der Magistrat begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich und befindet sich derzeit in der Abstimmung über ein geeignetes und zielführendes Verfahren. Der sogenannte "Bauturbo" bietet in diesem Zusammenhang die Chance, bei laufenden Bebauungsplanverfahren, die bereits einen hinreichend konkreten Verfahrensstand erreicht haben, einzelne Teilbereiche mit vorgesehener Wohnnutzung vorzeitig zu genehmigen. Auf diese Weise kann die Schaffung dringend benötigten Wohnraums deutlich beschleunigt werden. Damit wird eine "Abkürzung" bislang langwieriger Verfahren ermöglicht. Zugleich definiert der Magistrat derzeit verbindliche Leitplanken, die einzuhalten sind, um die Anwendung der Regelungen des "Bauturbo" zu steuern und städtebauliche Missstände zu vermeiden. Dazu zählen insbesondere der Ausschluss einer Anwendung im Außenbereich, die Beachtung fachgesetzlicher Vorschriften sowie die Einhaltung bestehender Beschlüsse und Satzungen der Stadt Frankfurt am Main. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die konsequente Umsetzung des Baulandbeschlusses zur Sicherung einer sozialgerechten Stadtentwicklung. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch städtebauliche Verträge gewährleistet. Zentrales Element der BauGB-Novelle ist die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB. Nur bei Vorliegen dieser Zustimmung kann ein Vorhaben auf Grundlage der Regelungen des "Bauturbo" genehmigt werden. Der Magistrat wird der Stadtverordnetenversammlung hierzu zeitnah und unaufgefordert berichten. Darüber hinaus eröffnet die Novelle die Möglichkeit, der betroffenen Öffentlichkeit vor der Entscheidung über die Zustimmung innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auch von dieser Regelung beabsichtigt der Magistrat Gebrauch zu machen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Lauterwald Vertraulichkeit: Nein
Die aktuellen Nachtruhezeiten verpflichten Gastronom*innen, ihre Außenbereiche auch am Wochenende ab 22:00 Uhr zu schlie
Frage vom 30.10.2025, F 3614 Die aktuellen Nachtruhezeiten verpflichten Gastronom*innen, ihre Außenbereiche auch am Wochenende ab 22:00 Uhr zu schließen. Gerade im Sommer ist jedoch die Nachfrage nach Sitz- und Stehmöglichkeiten in kühlen Außenbereichen auch nach 22:00 Uhr noch sehr hoch. Sowohl die Gastronom*innen als auch deren Kund*innen würden profitieren, wenn die Nachtruhezeiten um eine Stunde nach hinten verschoben würden. Ich frage den Magistrat: Besteht eine Möglichkeit seitens der Stadt, die Nachtruhezeiten innerhalb der ASE-Zone 1 zumindest an Wochenenden von 22:00 bis 06:00 Uhr auf 23:00 bis 07:00 Uhr zu verschieben und gibt es dazu konkrete Vorhaben? Antwort des Magistrats: Grundsätzlich besteht für Gastronomen gaststättenrechtlich keine Verpflichtung, ihre Außengastronomie in Form von Wirtschafts- bzw. Sommergärten ab 22:00 Uhr zu schließen. Sie haben allerdings die Immissionsrichtwerte der Sechsten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm, zu beachten. Diese sind, im Regelfall unabhängig von der planungsrechtlichen Ausweisung nachts, in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr, 15 dB(A) niedriger als die Tagwerte, für die Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr. So gelten beispielsweise als Immissionsrichtwerte in einem als Mischgebiet (MI) ausgewiesenen Gebiet für die Zeit von 06:00 - 22:00 Uhr von 60 dB(A) und für die Zeit von 22:00 - 06:00 Uhr von 45 dB(A), für ein als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesenes Gebiet für die Zeit von 06:00 - 22:00 Uhr von 55 dB(A) und für die Zeit von 22:00 - 06:00 Uhr von 40 dB(A). Eine Verschiebung der Nachtzeit ist nach der TA Lärm zudem nur in Ausnahmefällen möglich, wenn dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwingender betrieblicher Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Lärm in der Nachtzeit ist als Gesundheitsbeinträchtigung zu bewerten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein
Das Stadion am Bornheimer Hang wird mittlerweile nicht nur vom FSV Frankfurt genutzt. Leider gibt es weiterhin Beschwerd
Frage vom 30.10.2025, F 3564 Das Stadion am Bornheimer Hang wird mittlerweile nicht nur vom FSV Frankfurt genutzt. Leider gibt es weiterhin Beschwerden über illegales Parken in den angrenzenden Wohngebieten. Der Ortsbeirat wünscht sich Einfahrtskontrollen bei Veranstaltungen, wie dies früher und aktuell noch bei der Dippemess der Fall ist. Eine entsprechende Anfrage der Ortsbeirats aus dem September 2024 ist immer noch nicht beantwortet. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten bestehen, um die Wohngebiete im Bereich des Stadions am Bornheimer Hang besser zu schützen? Antwort des Magistrats: Von der Nutzung einer ortsfesten Veranstaltungsstätte ausgehende verkehrliche Folgen können durch die Straßenverkehrsbehörde nur mittelbar beeinflusst werden. In diesem Fall ist die FSV Frankfurt 1899 Fußball GmbH Betreiberin der Sportanlage Bornheimer Hang und vertraglich zur Untervermietung beziehungsweise -verpachtung des Stadions für einzelne Veranstaltungen berechtigt. Die Betreiberin darf das Stadion jedoch ausschließlich im Rahmen aller geltenden Gesetze, Normen und sonstiger Vorschriften, insbesondere im Rahmen des bauordnungsrechtlich Erlaubten, nutzen. Sie darf zwar selbst keine Verkehrs- und Zufahrtsbeschränkungen vornehmen, sollte aber im Sinne des Verursacherprinzips vorbeugend konzeptionell tätig sein. Das Straßenverkehrsamt ist gerne bereit, hier umsetzungsorientierte Hinweise zu geben. Der Magistrat wird auf den FSV zugehen, um in einem Gespräch Lösungen für eine Verbesserung der Situation für die Anwohner:innen auszuloten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Holger Tschierschke Vertraulichkeit: Nein
Der Skandal um den Sozialkonzern AWO in Frankfurt nimmt kein Ende. Gerade wurde der ehemalige Chef der AWO Protect wegen
Frage vom 30.10.2025, F 3551 Der Skandal um den Sozialkonzern AWO in Frankfurt nimmt kein Ende. Gerade wurde der ehemalige Chef der AWO Protect wegen Betrugs und Untreue zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Kurz zuvor wurde bekannt, dass dieses Unternehmen für 30.000 Euro eine Privatdetektei beauftragt hatte, um kritische Journalisten auszuspionieren. Zuletzt war der Presse zu entnehmen, dass sich die AWO Frankfurt fristlos von ihrem Vorstand Steffen Krollmann getrennt hat. Ihm werden von Seiten seines Arbeitgebers Compliance-Verstöße vorgeworfen. Ich frage den Magistrat: Welche Vertragsbeziehungen bestehen derzeit noch zwischen der Stadt Frankfurt und der AWO und welche Konsequenzen wird der Magistrat aus den jüngsten Entwicklungen ziehen? Antwort des Magistrats: Im Verantwortungsbereich des Jugend- und Sozialamtes werden mit dem AWO-KV Frankfurt 2025 nachstehende Zuwendungsverfahren (kein vertragliches Rechtsverhältnis) durchgeführt: - im Bereich der Jugendarbeit: Jugendzentrum Frankfurter Bogen; Jugendclub Preungesheim; Jugendtreff Hausen; Jugendhaus Gallus; Jugendladen Rödelheim - im Bereich der Hilfen für ältere und alte Menschen: Betriebskosten Altentagesstätten und -clubs; Altenclubarbeit der Ortsvereine - im Bereich der freien Wohlfahrtspflege: Anlaufstelle für straffällig gewordene Frauen - im Bereich des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms: Touchdown; move on 2; Matchpoint; move on Alphabetisierung Es bestehen im Fachbereich Jugend keine vertraglichen Beziehungen zum AWO KV Frankfurt, Verträge im (teil-) stationären und ambulanten Bereich bestehen mit der AWO Perspektiven gGmbH. Im Fachbereich Soziales gibt es mit Ausnahme "Pflege" keine Vereinbarungen mit der AWO. Bei den Vereinbarungen in Sachen "Pflege" handelt es sich aus der Sozialleistungsträger treffenden Gewährleistungsverantwortung (Sachleistungsverschaffung) herrührende konstituierende Verträge im Zuge des sozialleistungsrechtlichen Dreiecksverhältnisses. Damit gemeint sind Pflegeversorgungsverträge, die federführend von den Pflegekassen mit den Pflegeheimbetreibern und ambulanten Pflegediensten geschlossen und von den Sozialhilfeträgern mitgezeichnet werden. In Frankfurt am Main betreibt der AWO Kreisverband Frankfurt am Main e. V. einen ambulanten Pflegedienst. Des Weiteren sind mehrere Altenpflegeheime (APH) der AWO in Betrieb, die aber nicht vom AWO Kreisverband Frankfurt am Main e. V., sondern von der Johanna-Kirchner-Stiftung betrieben werden: August Stunz Zentrum (Frankfurt am Main); Johanna Kirchner Altenhilfezentrum (Frankfurt am Main); Traute-und-Hans-Matthöfer-Haus (Oberursel/Hochtaunuskreis); Tagespflege im Johanna Kirchner Altenhilfezentrum. Das Jugend- und Sozialamt lässt derzeit die durchgeführten Zuwendungsverfahren 2020 - 2023 durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vertieft prüfen, ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Zuvor hatten wir bereits den Zeitraum 2015-17 sowie 2019 durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen und das Jahr 2018 durch die Innenrevision. Von den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Frankfurt zur AWO-Protect waren die Zuwendungsverfahren nicht betroffen. Im Verantwortungsbereich des Stadtschulamtes bestehen mit der AWO im Bereich der finanziellen Förderung von Kindertageseinrichtungen und in der schulischen Betreuung Vertragsbeziehungen. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen werden im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung, die für alle anderen freien und gemeinnützigen Träger gilt und die mit den Dachverbänden und Kirchen jährlich abgeschlossen wird, beim AWO Kreisverband Frankfurt, 20 Einrichtungen mit 1.120 Plätze von der Krippe bis zum Hort finanziell gefördert. Dazu kommt noch das Kinder- und Familienzentrum in der Alfred Marchand Straße auch hier läuft die Kooperation, wie mit allen anderen Kinder- und Familienzentren anderer Träger im Stadtgebiet. Für die Offene Frankfurter Ganztagsschule sowie die Erweiterte Schulische Betreuung an der Fridtjof-Nansen-Schule, Kasino-/Hostatoschule, Niddaschule und Walter-Kolb-Schule bestehen Leistungsvereinbarungen mit der AWO Perspektiven gGmbH. Darüber hinaus erfolgt noch die Abwicklung der Landesprogramme "Förderung von Ganztagsangeboten an der Kasinoschule, Niddaschule und Walter-Kolb-Schule, sowie der Pakt für den Ganztag an der Fridtjof-Nansen-Schule durch Vertragsbeziehungen mit der AWO Perspektiven gGmbH. Generell gilt, die zuletzt bekannt gewordene Freistellung eines AWO-Vorstands aufgrund von Verstößen gegen Compliance-Regeln dokumentiert zunächst deren Anwendung durch den Träger AWO. Nach unserer Kenntnis handelt es sich hierbei um ein laufendes Verfahren. Beim derzeitigen Verfahrensstand kann die Frage, ob sich hieraus Konsequenzen ergeben, nicht beantwortet werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein
Intellektuelle und emotionale Überforderung in der Fragestunde, damit ist jetzt Schluss. In der letzten aktuelle Stunde
Frage vom 30.10.2025, F 3543 Intellektuelle und emotionale Überforderung in der Fragestunde, damit ist jetzt Schluss. In der letzten aktuelle Stunde berichtete ich über die Schauspielerin Philine Conrad, die jetzt "Nazi" sei. Sie hatte sich in der Corona-Zeit kritisch über das Impfen geäussert. Ein Workshop, den sie mit Jugendlichen geben sollte, wurde ihr deswegen im Jahre 2025 kurzfristig abgesagt. Das berichtete sie bei einer Diskussion nach der Vorstellung "Testzentrum" https://mrna-entertainment.de. Sie stand wieder in der "Naziecke". Wer sagt, die Fragen und Antwort hier seinen schon vorher festgelegt, weise ich als geschwurbel zurück:-) ich frage den OB Josef: Was ist der Schauspielerin im Jahre 2025 passiert, was wurde kurfristig abgesagt und warum? Antwort des Magistrats: Stadträtin Elke Voitl: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Schwichtenberg! Die von Ihnen genannte Person hatte bisher keinen Bezug zu städtischen Veranstaltungen hier in Frankfurt. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Bitte den Videostream wieder ausschalten. Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Schwichtenberg. Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (Zusatzfrage) Ja, das ist eigentlich schade, sie könnte ja mal in der Käs auftreten oder anderswo. Es geht ja um die Coronaaufarbeitung. Die Frau hat ein Problem. Das haben Sie vielleicht nicht verstanden. Ich kann es Ihnen noch mal erklären: Sie hat einen Job nicht bekommen, weil sie sich vor fünf Jahren kritisch geäußert hat. Jetzt meine Frage: Finden Sie das prinzipiell gut, dass man einer solchen Frau den Job wegnimmt und sie auch noch in eine gewisse Ecke stellt? Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Ja, Herr Schwichtenberg, Sie sind sehr besorgt um die Frau und so, wie ich Sie in der Vergangenheit auch wahrgenommen habe, um viele Menschen, die während der Coronazeit sehr belastet waren. Ohne Zweifel war das eine sehr anstrengende Zeit und auch ein absoluter Ausnahmezustand für uns alle und für manche Menschen tatsächlich auch eine besonders schwierige und belastende Zeit, und das in beruflicher Hinsicht, aber auch in persönlicher, privater, psychischer Hinsicht. Deshalb ist es überhaupt keine Frage, dass wir uns sehr wohl damit beschäftigen müssen, was diese Pandemie mit uns gemacht hat, und uns auch die Frage stellen müssen: Was können wir, falls es noch mal eine Pandemie gibt, besser machen? Deshalb werden jetzt gerade auch im Gesundheitsamt die Pandemiepläne noch einmal überarbeitet. Mein persönlicher Aspekt darin ist die Frage, was eigentlich mit Kindern und Jugendlichen passiert ist, weil sie aus meiner Sicht extrem belastet waren in dieser Zeit und wir da bessere Antworten brauchen, auch jetzt. Insofern werden die Pandemiepläne überarbeitet. Wir haben jetzt im Gesundheitsamt eine psychosoziale Stelle zur Pandemieplanung. Das heißt, wenn wir auf Pandemien, auf Krisen schauen, tun wir das nicht mehr nur im Hinblick auf körperliche Verletzungen, sondern wir müssen viel, viel mehr auch die psychische Verfassung der Menschen im Blick haben. Das bauen wir jetzt auf. Ich finde es wichtig und deshalb - Sie haben recht - müssen wir diese Folgen auch betrachten und dadurch auch unser Handeln in Zukunft verbessern. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Es gibt eine weitere Zusatzfrage vom Fragesteller. Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (Zusatzfrage) Ich rede ja jetzt vom Jahr 2025. Es ist keine Pandemie mehr, es ist alles in Ordnung. Aber es gibt - jetzt frage ich Sie noch mal - Menschen jetzt und heute, oder das ist im Frühjahr passiert, die sagen, nein, du kriegst keinen Job, du hast dich vor fünf Jahren negativ geäußert. Finden Sie das in Ordnung, dass man der Frau - konkret ging es um einen Workshop mit Jugendlichen - diesen Job verweigert hat? Also da hätte ich doch gern mal ein Statement. Es geht um eine Struktur. Auch wenn das Beispiel erfunden wäre, könnten wir diskutieren, dass wir heute im Jahre 2025 noch so mit den Leuten umgehen. Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Herr Schwichtenberg, ich kenne Philine Conrad nicht und sie hat auch noch nie einen Antrag bei der Stadt Frankfurt gestellt. Deshalb ist es für mich schwer, auf diese Frage zu antworten. (Zurufe) Es gibt eigentlich nur einen Grund für Ausgrenzung. Sie hat nie irgendwas beantragt bei der Stadt, wir kennen sie persönlich nicht. Ich kann Ihnen aber sagen ... Hören Sie mir noch zu, Herr Schwichtenberg? Wollen Sie noch eine Antwort haben? (Zurufe) Doch, natürlich kriegt er eine Antwort von mir. Der einzige Grund, warum wir keine Verträge mit Menschen eingehen, ist, wenn klar ist, dass sie gegen unsere demokratische Grundordnung arbeiten, wenn sie sich klar rassistisch oder sexistisch geäußert haben. Das sind zumindest - und ich denke, da spreche ich für alle - Ausschlusskriterien. Das sind die Grundlagen der Stadt Frankfurt. Was jetzt bei Frau Conrad in welcher Stadt auch immer vorgefallen ist und was die Ausschlussgründe waren, das kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ich kann nur für unsere Grundsätze sprechen. (Zurufe) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3543 Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: Lange Zeit war Fragen verboten. Was du auch immer fragen wolltest, es war rechts, es war SA, also Schwurbelalarm im Römer. Der satirische Abend "Testzentrum" von Prayon und Binger hat mich schwer beeindruckt. Doch was ist nur los? Auch Frau Voitl wollte sich nicht an die Gefühle der Schauspielerin Philine Conrad erinnern, welche noch im Jahr 2025 unter der Ausgrenzung leidet und Jobangebote ausgeschlagen bekommt, weil sie sich vor Jahren gegen das Impfen ausgesprochen hat. Damit wollte sich Frau Voitl nicht auseinandersetzen. Ich hatte die Schauspieler in der letzten Aktuellen Stunde erwähnt, sogar in der Frage selbst noch einmal. Es wäre ein Leichtes für Josef oder Voitl gewesen, die Probleme der Schauspielerin aufzugreifen und sie aus der Naziecke zu holen. Das wäre Coronaaufarbeitung, indem man sich an die Gefühle leidender Menschen erinnert, denn darum geht es hier. Impfkritisch zu sein bedeutet nicht automatisch, Nazi zu sein. Das wäre für die beiden eine einfache Schlussfolgerung gewesen, aber machen wir weiter. Frau Voitl wie auch Herr Josef sind beide offenbar noch nicht reif für diese Erkenntnis. Doch auch den Türken, der in der Coronazeit so viel doppelten Rassismus erlebt hat, nur weil er sich nicht hat impfen lassen, hat Josef nicht auf dem Schirm, genauso wenig wie die Angst des Mannes, für immer weggesperrt und vergessen zu werden. Hören Sie gut zu, Herr Josef, jetzt geht es um die Frage für die nächste Aktuelle Stunde. Sie erahnen es schon: Heute kommt eine neue Person an das Mikro, eine Frau, schon immer GRÜNEN-Wählerin, schon immer ganzheitlich orientiert, das passt super in die Ökoschiene, sie passt gut zu den GRÜNEN - das dachte sie zumindest. Sie war auf der GRÜNEN-Veranstaltung und sagte: "Das ist nicht euer Ernst, dass man sich jetzt impfen lassen muss, Impfpflicht". Sie musste damals unweigerlich heulen, als es so schlimm wurde. Sie sagt: "Ich habe euch fast 40 Jahre gewählt, und jetzt wischt ihr alles weg. Ihr seid nicht mehr demokratisch." Sie war schockiert über das totalitäre Denken der GRÜNEN und den verengten Diskurs. Sie musste heulen, sie war schockiert. Wie konnten die GRÜNEN so totalitär werden, so engstirnig? Da war kein Platz mehr für sie. Doch kann sich diese Geschichte auch unser Oberbürgermeister merken, kann er sie verstehen, aufarbeiten? Sie erfahren es in der nächsten Fragestunde. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein
Die Kunsthalle Schirn ist in einer Parade mit Pauken und Trompeten an ihren Interimsstandort in der Dondorf-Druckerei ge
Frage vom 30.10.2025, F 3541 Die Kunsthalle Schirn ist in einer Parade mit Pauken und Trompeten an ihren Interimsstandort in der Dondorf-Druckerei gezogen. Der Erhalt des Gebäudes und seine kulturelle Nutzung verdankt die Stadtgesellschaft einem Kollektiv, das das Gebäude zweimalig besetzt hat. Ohne dieses Engagement wäre die Dondorf-Druckerei abgerissen worden. Die Begeisterung über den Einzug der Schirn steht im deutlichen Widerspruch zu den noch immer laufenden Strafverfahren gegen die Besetzer:innen, die maßgeblich am Erhalt des Gebäudes beteiligt waren. Ich frage: Wie steht der Magistrat dazu, dass die Strafanträge im Zuge der zweiten Besetzung von der Goethe-Universität noch immer nicht zurückgezogen wurden und setzt der Magistrat sich für dieses Ziel ein? Antwort des Magistrats: Stadträtin Dr. Ina Hartwig: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Wehnemann! Die laufenden Verfahren gegen die ehemaligen Besetzerinnen und Besetzer der Dondorf-Druckerei gehen, wie Sie richtig sagen, auf einen von der Goethe-Universität gestellten Strafantrag zurück. Grundsätzlich nimmt der Magistrat zu schwebenden Verfahren nicht Stellung. Die von Ihnen getroffene Zuspitzung auf die Besetzung als Ursache für den Nichtabriss des Gebäudes scheint mir, davon abgesehen, aber zu simpel. Vielmehr steht der Erhalt der Druckerei am Ende eines langen Prozesses, bei dem viele Kräfte zusammengewirkt haben und in dem die beiden Besetzungen nur einen Aspekt darstellen. Es gibt viele Menschen und Initiativen in Bockenheim und der ganzen Stadt, die sich bereits seit langer Zeit für das historische Bauwerk engagiert, seine Geschichte erforscht und seine besondere Bedeutung herausgearbeitet haben. Ich möchte auch daran erinnern, dass das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik ursprünglich einen Erhalt des Gebäudes plante, die Abriss- und Rekonstruktionspläne ergaben sich erst im laufenden Prozess. Auch wenn der Rückzug des Instituts tatsächlich neue Perspektiven für das Bauwerk sowie den gesamten Campus mit sich brachte, ist er inhaltlich nach wie vor zu bedauern. Das Institut hätte sich hervorragend in die Konzeption des Kulturcampus eingefügt. Ich nutze die Gelegenheit Ihrer Frage, lieber Herr Wehnemann, um die positive Entwicklung kurz zu skizzieren, die sich auf dem Kulturcampus in den letzten Monaten gezeigt hat und die weit über das einzelne Gebäude, die Dondorf-Druckerei, hinausreicht. Die Nutzung der ehemaligen Dondorf-Druckerei durch die Schirn Kunsthalle Frankfurt als Interimsquartier ist tatsächlich ein großer Gewinn für den werdenden Kulturcampus sowie für den gesamten Stadtteil. Das hat nicht nur die von Ihnen erwähnte Parade zum Einzug eindrucksvoll verdeutlicht, sondern auch die vielen positiven Rückmeldungen, die die Schirn sowie mein Dezernat in den letzten Wochen erreicht haben, insbesondere seit der Ausstellungsbetrieb dort läuft. Das Schirninterim ist nicht nur für das kulturelle Leben des Stadtteils eine große Bereicherung, sondern beugt zudem einer Verwahrlosung des Areals durch den Leerstand vor, und das hat sofort funktioniert, wie Anwohner und Anwohnerinnen bezeugen. Ich halte das für einen nicht gering zu schätzenden positiven Nebeneffekt. Dieser Fortschritt basiert auf der sehr konstruktiven Zusammenarbeit des Magistrats mit der Hessischen Landesregierung. Zwischen der grundsätzlichen Absichtserklärung der Interimsnutzung der Druckerei und dem Einzug der Schirn lag nur ein gutes Jahr, und das bei einer Sanierung, die sich als komplexer herausstellte als ursprünglich angenommen. Nicht nur an dieser Stelle zeigt die Zusammenarbeit von Stadt und Land auf dem ehemaligen Unicampus wegweisende Ergebnisse. Mit der Einigung über die Baufelder für die Neubauten der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst und des Frankfurt LAB sowie die hier verortete Wohnnutzung ist eine Grundsatzentscheidung getroffen worden, die die weitere Entwicklung des Areals konkret ermöglicht, ebenso wie die Zwischennutzung leer stehender Gebäude. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten um den Kulturcampus möchte ich gerne die Gelegenheit ergreifen, um noch mal kurz zu erläutern, was aber wichtig ist: dass die Einigung zwischen der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen allein die Aufteilung der Baufelder betrifft. Die aktuell viel diskutierte Frage nach dem Erhalt oder Teilabriss oder Abriss des Juridicums war nicht Gegenstand dieser Einigung. Beide Varianten sind auf ihrer Grundlage möglich. Das hat Stadtrat Professor Dr. Gwechenberger bei einer Veranstaltung vorgestern Abend auch noch mal sehr deutlich herausgestellt. Klar ist nur, dass die ehemalige Kunstbibliothek fallen muss, wenn die Neubauten für Hochschule und LAB errichtet werden. Für eine entsprechende Nutzung ist das Gebäude in seinen Maßen nicht geeignet und die darunter befindliche Tiefgarage muss für den Neubau der Hochschule definitiv abgebrochen werden. Bei den Zwischennutzungen, die derzeit auf dem Campus stattfinden beziehungsweise vorbereitet werden, ist dem Magistrat eine Einbindung zivilgesellschaftlicher Initiativen ein besonderes Anliegen. Konkret zeigt sich das bei Vision 31, einem durch die Europäische Union geförderten Projekt, das vom Offenen Haus der Kulturen e. V., der Initiative making frankfurt, der Frankfurt University of Applied Sciences und dem Dezernat für Kultur und Wissenschaft getragen wird und ab dem nächsten Jahr die ehemalige Kunstbibliothek als Bühne und soziokulturelles Zentrum betreiben wird. Der Ort wird sowohl dem Frankfurt LAB, der Dresden Frankfurt Dance Company, den Studierenden der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst und anderen Frankfurter Institutionen aus Musik und darstellender Kunst offenstehen als auch der engagierten Bockenheimer Nachbarschaft, die im letzten Jahr im Rahmen von Workshops der städtischen Kulturentwicklungsplanung und des Offenen Hauses der Kulturen zahlreiche Ideen für die Nutzung des Gebäudes eingebracht hat. Auch in der Dondorf-Druckerei werden in Abstimmung mit dem Land Hessen und über die vereinbarte Nutzung als Interim der Schirn hinaus verschiedene Initiativen, die sich seit Langem um das Gebäude verdient gemacht haben, mit eigenen Veranstaltungen Raum finden und präsent sein. Organisiert durch die städtisch geförderte gemeinnützige Unternehmergemeinschaft Ort3, wird in den nächsten zwei Jahren eine Etage des Baus als Kultur- und Wissensraum bespielt, unter anderem durch das Institut für Sozialforschung und die Freunde Bockenheims e. V. Die Entwicklung des Kulturcampus ist und bleibt durch die vielen beteiligten Partner und Partnerinnen und künftigen Nutzer und Nutzerinnen mit ihren jeweils spezifischen Interessen ein komplexes Projekt, das muss man sagen. In diesem Jahr ist es jedoch gelungen, und darüber freue ich mich sehr, das Projekt mit Leben zu füllen und seinen Anspruch einzulösen in dem Sinne, dass seine künftigen Nutzerinnen und Nutzer die kulturellen Energien dieses besonderen Areals ganz konkret erlebbar machen. Die Dondorf-Druckerei, nach der Sie gefragt haben, lieber Herr Wehnemann, spielt hier eine Schlüsselrolle. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Danke schön, Frau Stadträtin! Die erste Zusatzfrage kommt vom Fragesteller Herrn Wehnemann. Bitte schön! Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: (Zusatzfrage) Respekt, was Sie aus einer einfachen Frage so alles machen! Ich hatte ja nicht nach der Schirn und auch nicht nach dem Kulturcampus gefragt. Es ist auch interessant, dass Sie im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport gesagt haben, dass Sie für den Abriss der Dondorf-Druckerei sind und das jetzt so feiern. Ich versuche es noch mal und frage: Sind Sie gewillt, sich bei der Universität dafür einzusetzen, dass den Aktivistinnen und Aktivisten da nichts weiter passiert und könnten Sie sich alternativ vorstellen, eine Soliparty für deren Strafen in der Schirn zu veranstalten? (Beifall) Stadträtin Dr. Ina Hartwig: (fortfahrend) Also Ersteres ist eine Unterstellung. Was soll ich im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport gesagt haben? Dass ich für den Abriss der Dondorf-Druckerei bin? (Zurufe) Also bei der Dondorf-Druckerei habe ich nie behauptet, dass man sie abreißen sollte. Die war einfach nicht in unserer Zuständigkeit, lieber Herr Wehnemann. Es ist ein Gebäude des Landes und es hat sich für uns die günstige Situation ergeben, dass wir sie aufgrund einer Kooperation mit dem Land nutzen können. Sie wissen, dass uns die Dondorf-Druckerei unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Wir haben die Sanierungskosten übernommen und können hier jetzt das Schirninterim ermöglichen. Dafür war es notwendig. Wie gesagt, ich bedauere das, das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik hätte gut auf den Campus gepasst. Ich bedauere das inhaltlich, aber es hat in einer zeitlichen Verzögerung für uns die Möglichkeit eröffnet, hier in der Dondorf-Druckerei das Schirninterim zu ermöglichen. Das ist für den Campus und für die Stadt wirklich eine ganz tolle Sache. Es freuen sich auch alle darüber, dass wir, während die Schirn auf dem Römerberg nachhaltig saniert wird, dort eine tolle Interimsnutzung bekommen haben, die zugleich eben auch für einen Energieschub auf dem Campus sorgt. Das dazu. Zu der anderen Frage, ob ich auf die Goethe-Universität zugehen sollte: Das sehe ich nicht als meine Zuständigkeit an. Wenn Sie eine Kulturgeschichte der Besetzungen schreiben möchten, dann können Sie mich gerne um meine Meinung fragen. Das ist aber ein anderer Rahmen. Als Dezernentin für Kultur und Wissenschaft äußere ich mich nicht zu einem schwebenden Verfahren, das die Goethe-Universität betrifft. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Müller. Bitte schön! Stadtverordneter Michael Müller, Linke: (Zusatzfrage) Frau Dezernentin, Sie haben sich als Kulturdezernentin ja zu Recht über die Zwischennutzung der Schirn in der Dondorf-Druckerei gefreut. Ich finde es nicht nachvollziehbar, dass Sie jetzt nicht die Größe haben, zumindest den Anteil der Besetzer:innen daran zu sehen, dass dieses Gebäude nicht abgerissen wurde, obwohl das Max-Planck-Institut 2023 noch gesagt hat, als es die erste Besetzung gab, dass ein Abriss unumgänglich sei und Sie dann 2024 gesagt haben, die Rahmenbedingungen hätten sich nach der zweiten Besetzung so geändert, dass man jetzt Abstand davon nehme. Es wäre die Größe einer Frankfurter Kulturdezernentin, zu sagen, dass diese Besetzung sinnvoll war. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Haben Sie auch eine Frage, Herr Müller? Stadtverordneter Michael Müller, Linke: (fortfahrend) Ich frage Sie: Haben Sie die Größe, sich positiv auf die Besetzer:innen zu beziehen? (Beifall) Stadträtin Dr. Ina Hartwig: (fortfahrend) Also ob Größe oder nicht, ich versuche hier sachlich zu bleiben. Den Erhalt der Dondorf-Druckerei begrüße ich ausdrücklich. Wie gesagt, die Dondorf-Druckerei ist nicht im städtischen Eigentum, aber ich begrüße den Erhalt der Dondorf-Druckerei ausdrücklich. Was die Besetzerinnen und Besetzer angeht, habe ich mich gegen die etwas simple Kausalität in der Frage von Herrn Wehnemann zur Wehr gesetzt und klargemacht, dass sich hier viele, viele, viele Menschen aus Bockenheim schon lange für den Erhalt der Dondorf-Druckerei einsetzen. Das geht schon über viele Jahre und das wollte ich hier auch einfach mal erwähnt haben. Das ist einfach dieser aktivistische Kurzschluss Ihrer Frage, den ich zurückweise, denn die Sache ist komplexer und es gibt hier sehr viele Player, die Kompromisslösungen miteinander gefunden haben und das ist an dieser Stelle einfach Teil der Wahrheit. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Danke schön, Frau Dr. Hartwig! (Zurufe) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Es gibt keine dritte Zusatzfrage, Frau Dr. Hartwig. Stadträtin Dr. Ina Hartwig: (fortfahrend) Da haben Sie mir nicht zugehört. Die Besetzer und Besetzerinnen habe ich als einen Teil einer Entwicklung sehr wohl genannt. Aber Herr Wehnemann wollte ja sagen, nur weil die Besetzerinnen und Besetzer da waren, können wir jetzt dieses tolle Ergebnis zeitigen. So einfach ist es aber nicht. (Zurufe) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3541 Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Aktivist:innen! "In der Druckerei brennt wieder Licht. Nur die, die es angeknipst haben, stehen vor Gericht." Das stand auf dem Banner der Demonstrierenden, die sich anlässlich der Verurteilung einer 27 Jahre alten Aktivistin im Gerichtsviertel versammelt hatten. Diese Worte bringen es auf den Punkt: Was sich seit einigen Wochen im Frankfurter Amtsgericht abspielt, ist ein Skandal - zwar kein Justizskandal, aber ein Skandal im Hinblick auf die Stadtgesellschaft. Während sich Kulturschaffende und Kulturkonsument:innen freuen, dass die Kunsthalle Schirn ein wunderbares Übergangsdomizil in der Dondorf-Druckerei erhalten hat, wird den Aktivist:innen von "Druckerei für alle" der Prozess gemacht - genau jenen Menschen, die es durch ihr Engagement erst ermöglicht haben, dass dieser Ort heute überhaupt noch existiert. Die Druckerei wäre sonst längst abgerissen worden. Was ist der Dank für die 30 Aktivist:innen? Einträge ins Strafregister, Anwaltskosten und empfindliche Strafzahlungen. Das ist schlicht und ergreifend Unrecht. Allein die erste Strafe lag bei 2.100 Euro. Das sind Strafen, auf denen die jungen Menschen nun selbst sitzenbleiben. Während in der Schirn die Sektkorken knallen, lässt die Stadt diese Aktivist:innen mit voraussichtlich 60.000 Euro hohen Strafen im Regen stehen. Dabei müsste das überhaupt nicht sein. Das Präsidium der Goethe-Universität hatte zum Zeitpunkt der Besetzung im Dezember 2023 das Hausrecht inne. Das hat sie genutzt und Strafanzeigen gegen die Aktivist:innen gestellt. Diese hätte sie zurückziehen können, wie sie es auch schon während der Besetzung im August 2023 tat. Sie weigerte sich aber und hielt an den Strafanträgen fest. Wieso? Ich glaube, dass das Präsidium ein vollkommen sinnloses Exempel statuieren will. Die Uni will das Signal senden, dass sie studentischen Aktivismus, der auch Besetzungen als Mittel des Protests und Engagements wählt, künftig im Keim ersticken will. Die 30 Verfahren am Amtsgericht dienen einzig der Einschüchterung junger Menschen. Das Präsidium der Goethe-Universität macht klar, dass es absolut kein Interesse an Meinungsvielfalt hat. Dabei nimmt es mittlerweile auch keine Rücksicht mehr auf Verluste. Meine Damen und Herren, Frankfurt ist eine Stadt der kritischen Theorie, und das wird sie weiterhin bleiben. Wir lassen es nicht zu, dass die Goethe-Universität einen Keil in diese Gesellschaft treibt. Deshalb rufe ich unserer Dezernentin für Kultur und Wissenschaft zu: Frau Hartwig, beenden Sie bitte die Machenschaften des Präsidiums der Goethe-Universität! Nehmen Sie Gespräche auf. Senden Sie ein klares Zeichen. Seien Sie solidarisch mit allen Menschen, die sich in Frankfurt für Kultur für alle einsetzen. Lassen Sie die Aktivist:innen nicht auf Anwaltskosten und Strafen sitzen und unterstützen Sie sie nicht nur mit Worten, sondern legen Sie sofort einen Solidaritätsfonds für diese Menschen an. Ich rufe an dieser Stelle allen Frankfurter:innen zu: Machen Sie sich stark für diese Menschen, die durch ihr Engagement dieser Stadt einen Kulturort geschenkt haben! Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Ihre Redezeit ist leider um. Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: (fortfahrend) Spenden Sie an die Initiative "Druckerei für alle" und auf das Konto der Roten Hilfe Frankfurt. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Ich bitte nun, den Videostream auszuschalten, weil ich die nächste Aktuelle Stunde zur Frage Nr. ... (Zurufe) Ach, sorry, die Wortmeldung liegt hier, die habe ich übersehen. Sorry, den Videostream können wir anlassen. Als Nächstes hat Frau Pauli das Wort für die Linke-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordnete Dominike Pauli, Linke: Bevor ich zu meinem eigentlichen Thema komme, möchte ich meinen Dank an alle Fraktionen aussprechen, die unseren dringlichen Antrag zu den unsäglichen Äußerungen des Herrn Merz angenommen und unterstützt haben. Ich freue mich sehr darüber. (Beifall) Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren! Für einige hier im Haus ist zivilgesellschaftliches Engagement dann besonders wertvoll, wenn es von wohlhabenden und einflussreichen selbst ernannten Stadteliten geleistet wird: zum Beispiel, wenn diese locker ein paar Millionen für die Rekonstruktion einer überflüssigen Turmerhöhung auf dem Rathaus sammeln und dann der Stadt dazu ein paar Millionen Zuschuss abpressen. Wenn dagegen Initiativen, Gruppierungen und Aktivist:innen aus dem weniger wohlhabenden und einflussreichen Teil der Zivilgesellschaft durch Besetzung ein historisch wirklich bedeutsames Gebäude - nämlich die Dondorf-Druckerei - erhalten, werden die Bürgerlichen kleinlich und rufen nach strafrechtlichen Konsequenzen. Durch diese Besetzung aber ist ein neuer und attraktiver Ort - Nico, du hast es gesagt - nicht nur für Bockenheim, sondern für ganz Frankfurt geschaffen worden. Die Geschichte wird es den Aktivist:innen danken, wenn es schon nicht die Kulturdezernentin tut. Stadt- und Landesregierung und fast alle anderen Beteiligten begrüßen die aktuelle Zwischennutzung durch die Schirn ebenso wie die geplante Nutzung des Gebäudes als dauerhaften Kulturort nach der Rückkehr der Schirn an den Römerberg. Das Beharren der Universitätsleitung auf den Strafanzeigen gegen die Aktivist:innen ist deshalb unverständlich. Zwei Aktivist:innen standen bereits vor Gericht. Es wurden Geldstrafen verhängt, viele weitere sollen folgen. Wir Linken haben schon viel Geld gesammelt, Solispenden gesammelt, um sie zu unterstützen, und werden das auch weiter tun - Nico, du kannst dich gerne auch direkt anschließen -, denn wir denken, die Aktivist:innen haben richtig gehandelt; genauso, wie in der Geschichte Frankfurts schon so oft richtig gehandelt wurde, als Leerstand, Spekulationsobjekte und ganze Altbauquartiere besetzt und gerettet wurden und so über die Zeit wichtige Sozialräume und Kulturorte entstanden sind. Kreative, friedliche und legitime Formen zivilgesellschaftlichen Widerstands und Protests dürfen nicht stigmatisiert werden. Selbst ernannte Stadteliten bestimmen nicht, was zivilgesellschaftliches Engagement ist. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein
Auslastung der Quartiersgarage Glauburgstraße
Antrag vom 08.09.2025, OF 930/3 Betreff: Auslastung der Quartiersgarage Glauburgstraße Vorgang: OM 2826/14 OBR 3; ST 538/14 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, Ob derzeit alle Plätze in der Quartiersgarage Glauburgschule belegt sind. Wie lange die Mietverträge geschlossen werden? Ob die beim Bau der Quartiersgarage festgelegten Kriterien für die Vergabe der Parkplätze (ST 538/2014) eingehalten werden: "Hiernach dürfen die Stellplätze bei entsprechender Prüfung und regelmäßiger Kontrolle der Anmietungsberechtigung nur vergeben werden: 1. an Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers. 2. an in diesem Viertel ansässige Gewerbetreibende, wobei diese jeweils nur einen Stellplatz pro angemeldetes Gewerbe zur persönlichen Benutzung anmieten dürfen. Die Zahl der Stellplätze für Gewerbetreibende ist auf maximal 10 begrenzt. 3. an CarSharing-Unternehmen. Die Vermietung erfolgt zu denselben Konditionen, wie sie auch Bewohnern angeboten werden und ist in der Gesamtzahl auf fünf Stellplätze beschränkt. 4. an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Glauburgschule. Die Zahl der Stellplätze ist hier auf 5 Stellplätze begrenzt." Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.05.2025, OF 884/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2014, OM 2826 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 538 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1279 2025 1. Die Vorlage OF 884/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 930/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 930/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Erstellen einer Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und späterer Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in Nieder-Eschbach
Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1691 Betreff: Erstellen einer Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und späterer Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in Nieder-Eschbach Das Sportamt prüft prinzipiell im Zuge der Vorplanungen von Baumaßnahmen die Regenwassernutzung auf Sportanlagen und sieht diese als wichtigen Baustein und hat dies auch beim Bau der Tennis- und Skateranlage Nieder Eschbach geprüft. Für den Bereich der Tennisanlage bzw. der Skate- und Fitnessanlage lässt sich aus dem aktuellen Planungsprozess ableiten, dass sich beide Grundstücke stellenweise im Hochwasserbereich befinden und um eine Zisterne sicher und funktionsfähig zu halten, müssten enorme Vorkehrungen (z.B. Auftriebsicherung) getroffen werden, die zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung der Baukosten führen würden. Im oberen Bereich der Skate- und Fitnessanlage ergibt sich aufgrund der geringen Versiegelung der Flächen keine Möglichkeit, Niederschlagswasser zu sammeln. Bis auf einen kleinen Teil der Skatebahn ist aktuell geplant, dass Niederschlagswasser im Bereich der Skate- und Fitnessanlage über die Vegetationsflächen der Versickerung zuzuführen. Im unteren Bereich ergibt sich aufgrund der Hochwassersituation sowie der bestehenden Betonplatte der Rollschuhbahn, die für die neue Skateanlage als Tragschicht dient, keine Möglichkeit zur Positionierung einer Zisterne. Die aktuelle Planung der Tennisanlage sieht vor, das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück zurückzuhalten und über verschiedene Rigolen zu versickern. Gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) und des Hessischen Wassergesetzes (HWG) wird das Regenwasser nicht in den Eschbach oder den städtischen Kanal geleitet, sondern zur Neugewinnung von Grundwasser genutzt. Durch die Wahl neuer Belagsoberflächen für einen Doppelplatz und zwei Padelplätze, die im Gegensatz zur herkömmlichen Ziegelmehl-Oberfläche der Tennisplätze keine Bewässerung benötigen, wurden weitere Optimierungsmaßnahmen getroffen, um den Pflegeaufwand und den Wasserverbrauch zu reduzieren. Der Einbau einer Zisterne ist aus den oben genannten Gründen nicht umsetzbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7198
Transparenz bei der Tourismusabgabe
Bericht des Magistrats vom 14.11.2025, B 412 Betreff: Transparenz bei der Tourismusabgabe Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4973 - NR 315/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 202/24 - Die Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) als ehrenamtliche Geschäftsstelle des Tourismusbeirats hat in Zusammenarbeit mit den beteiligten Dezernat I - Hauptverwaltung und Sport, Dezernat IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing und Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft entsprechend des Stadtverordnetenbeschlusses § 1469 vom 31.03.2022 eine Übersicht über die Verwendung aller des Tourismusbeitrags und deren Zuordnung zu den Handlungsfeldern des Masterplans Tourismus Frankfurt am Main 2030 (B 237 vom 28.05.2021) für das Tourismusbeitragsjahr 2023 erstellt. Der Tourismusbeitrag wird seit dem 01.01.2018 gem. § 13 Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der zu Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen (Tourismuseinrichtungen) und für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen ganzjährig erhoben. Der Tourismusbeirat besteht allgemein aus 12 Mitgliedern. Diese vertreten die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, den Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt am Main e.V., die TCF, die Stadt Frankfurt am Main, das Kulturdezernat sowie die Stadtverordnetenversammlung. In seiner Sitzung vom 26.11.2018 hat der Tourismusbeirat folgenden Verteilungsschlüssel der Einnahmen aus dem Tourismusbeitrag auch für die Folgejahre empfohlen: Kassen- und Steueramt 400.000,00 € für Personal- und Sachmittel zur Erhebung des Beitrags, die vorrangig abgezogen werden, hiernach Tourismus+Congress GmbH (TCF) 50 % für den Bereich Tourismus Dezernat VII 20 % für den Bereich Kultur Dezernat IV (damals Dezernat IX) 20 % für den Bereich Wirtschaft und Sport Dezernat IV (damals Dezernat I) 10 % für den Bereich Citymarketing Für das Jahr 2023 standen Gesamteinnahmen aus dem Tourismusbeitrag in Höhe von 6.987.476,00 € zu Verfügung. Der Tourismusbeitrag wird quartalsweise erhobenen, so dass die jeweiligen Einnahmen im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main dem Folgequartal zugeschrieben werden. Die hier genannten Einnahmen resultieren somit aus den Erhebungsquartalen IV. 2022 bis III. 2023. Entsprechend des oben aufgeführten Schlüssels ergibt sich für die Mittelverwendung folgende Verteilung des Tourismusbeitrags für das Jahr 2023: Kassen- und Steueramt 400.000,00 € Tourismus 50 % somit 3.293.738,00 € Bereich Kultur 20 % somit 1.317.495,20 € Bereich Wirtschaft und Sport 20 % somit 1.317.495,20 € Citymarketing 10 % somit 658.747,60 € Aus den Mitteln des Tourismusbeitragsjahres 2022 wurden folgende Budgetüberträge gebildet: Tourismus 272.789,43 € Bereich Kultur 0,00 € Bereich Wirtschaft und Sport 341.629,25 € Citymarketing 351.876,00 € Somit standen den einzelnen Bereichen folgende Gesamtmittel aus dem Tourismusbeitrag für das Jahr 2023 zur Verfügung: Tourismus 3.566.527,43 € Bereich Kultur 1.317.495,20 € Bereich Wirtschaft und Sport 1.659.124,45 € Citymarketing 1.010.623,60 € Die Mittelverwendung, untergliedert in die einzelnen Bereiche des Verteilungsschlüssels, wurde in den jeweiligen Dezernaten abgefragt und ist in tabellarischer Form diesem Bericht als Anlage beigefügt. Am Anfang des Berichts ist der aus dem Haushaltsplan 2023 der Stadt Frankfurt am Main abgeleitete Planwert der Einnahmen des Tourismusbeitrags 2023 und die Gesamtsumme der gebildeten Budgetüberträge aus dem Vorjahr aufgeführt. Die Bezeichnung des jeweiligen Projektes ist dort ergänzt mit einer Beschreibung angegeben, gegebenenfalls untergliedert in zugehörige Maßnahmen. Zu allen Projekten/Maßnahmen wurde eine Zuordnung zu Handlungsfeldern des Masterplans Tourismus Frankfurt am Main 2030 angegeben. Sollte die Realisierung eines Projektes oder einer Maßnahme nicht oder nur zu Teilen erfolgt sein, ist dies entsprechend vermerkt. Die Kosten der Projekte sowie die Gesamtsummen innerhalb eines Bereichs werden jeweils als Ist-Angabe in Tausend Euro gelistet. Am Ende des jeweiligen Bereichs findet sich die Angabe möglicher Budgetüberträge sowie die Angabe des tatsächlich gewährten Budgetübertrags mit Beschluss des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Frankfurt am Main. Die Geschäftsstelle des Tourismusbeirats berichtet jährlich nach endgültiger Feststellung der Einnahmen des jeweiligen Tourismusbeitragsjahres und der vorgesehenen Budgetüberträge durch das Finanzdezernat in der vorgelegten Form über die Maßnahmen des Tourismusbeirats und deren Zuordnung zu den jeweiligen Handlungsfeldern der Stadtverordnetenversammlung. Die rechtmäßige Verwendung der Mittel aus dem Tourismusbeitrag wird in bestimmten Zeitrhythmen durch das Revisionsamt geprüft. Die Anforderungen aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1469 vom 31.01.2022 in die Geschäftsordnung des Tourismusbeirates wurde in der Sitzung des Tourismusbeirates am 09.07.2024 beschlossen. Anlage 1 (ca. 122 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, NR 315 Bericht des Magistrats vom 17.05.2024, B 202 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.11.2025
Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Berichtsjahr 2024
Bericht des Magistrats vom 10.11.2025, B 404 Betreff: Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Berichtsjahr 2024 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5102 - l. B 247/24 - Für das Jahr 2024 wurden zum Stichtag 31.12.2024 für die angemieteten Lager Griesheim (bis August 2024) und Ober-Erlenbach und die anteiligen Mietkosten für das Katastrophenschutzlager in der Feuerwehrstraße Miet-, Betriebs- und Lagerhaltungskosten von insgesamt rund 250.000 Euro gezahlt. Eine weiterführende Aufstockung der eingelagerten Bestände an Schutzmaterial gab es 2024 nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 166 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 247 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 404 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 404 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6927, 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 08.12.2025
Das Dach der gemeinsamen Werte 2 (Grüne Oase erhalten)
Antrag vom 07.10.2025, NR 1387 Betreff: Das Dach der gemeinsamen Werte 2 (Grüne Oase erhalten) Oberbürgermeister Josef verlieh kürzlich an 16 besonders engagierte Ehrenamtliche den Bürgerpreis. Josef sagte, wir haben eine gemeinsame politische Vergangenheit. Josef hätte nicht gedacht, dass er einmal im Kaisersaal stehen dürfte und Menschen auszeichnen darf für ihr Engagement für den Erhalt von Bäumen und Büschen, die zur Kühlung der Stadtteile stark beitragen. Josef war als Planungsdezernent einst eiserener Verfechter der Bebauung von Biotopen, nun aber bezeichnet Josef einen solchen Preis als ein Dach der gemeinsamen demokratischen Werte. (Siehe Foto aus Bericht Stadtgruen der Gartenpartei www.anlage4.de/stadtgruen.pdf Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Das zoologische Gutachten aus M141/25 wird umgehend für alle zugänglich gemacht. 2. OB Mike Josef wird aufgefordert, die Bürgerinitiative in Bonames Ost mit einem Bürgerpreis auszustatten (ähnlich, siehe oben) 3. Die Grüne Oase aus M141/25 wird nicht angetastet, sondern Frankfurt ist stolz auf seine letzten Grünflächen, "dem Dach der gemeinsamen demokratischen Werte". Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 141 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 48 Beschluss: 1. Der Vorlage M 141 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (NR 1387 = Ablehnung) Gartenpartei (M 141 = Ablehnung, NR 1387 = Annahme) 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 141 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 141 = Annahme, NR 1387 = Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und AfD gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 141 = Annahme, NR 1387 = Ablehnung) Gartenpartei (M 141 = Ablehnung, NR 1387 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 141 und NR 1387 = Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6785, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 61-00
Was tut die Stadt Frankfurt gegen antisemitisch motivierte Boykottaufrufe gegen lokale Betriebe?
Antrag vom 27.10.2025, OF 1276/2 Betreff: Was tut die Stadt Frankfurt gegen antisemitisch motivierte Boykottaufrufe gegen lokale Betriebe? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darzulegen, 1. welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt ergreift, um antisemitisch motivierten Boykottaufrufen gegen lokale Betriebe entschieden entgegenzutreten, 2. wie die Stadt sicherstellt, dass betroffene Unternehmen bei Rufschädigung, Bedrohungen oder wirtschaftlichen Einbußen schnell und unbürokratisch Unterstützung erhalten, 3. ob der Magistrat plant, gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, den Kammern, der Bildungsstätte Anne Frank, der Antidiskriminierungsstelle, dem Antisemitis-musbeauftragten und weiteren zivilgesellschaftlichen Partnern ein stadtweites Zeichen gegen diskriminierende und ausgrenzende Kampagnen zu setzen, 4. inwiefern die Stadt ihre eigenen Kommunikationskanäle (z. B. Social Media, Pressearbeit) nutzt, um Aufklärung, Zivilcourage und Solidarität mit betroffenen Betrieben zu fördern, 5. wie diskriminierende oder hetzerische Kampagnen künftig frühzeitig erkannt, öffentlich benannt und unterbunden werden können, 6. welche Unterstützungsangebote (rechtlich, kommunikativ, psychologisch) für betroffene Betriebe oder Einzelpersonen bestehen oder geschaffen werden können, 7. und wie die Stadtgesellschaft insgesamt widerstandsfähiger gegen digitale Anfeindungen und gezielte Boykottkampagnen gemacht werden kann. Begründung: Seit den Ereignissen vom 7. Oktober 2023 kommt es auch im Ortsbezirk wiederholt zu Fällen, in denen lokal ansässige Betriebe aufgrund verfälschender oder hetzerischer Darstellungen im Internet Ziel von Boykottaufrufen, Anfeindungen und öffentlichen Diffamierungen wurden. Neben den Boykottaufrufen selbst werden die Betreiber auch telefonisch beleidigt und bedroht - etwa mit wiederholten Anrufen, in denen gefragt wird "Kocht ihr mit Gas?", gefolgt von Parolen wie "Heil H. .". Solche Vorgänge sind inakzeptabel und dürfen in Frankfurt keinen Platz haben. Diese Vorgänge haben nicht nur wirtschaftliche Folgen, sondern gefährden auch das gesellschaftliche Klima in unserer Stadt. Antisemitisch motivierte Ausgrenzung, Hetze oder Boykottaufrufe widersprechen den Grundwerten Frankfurts als einer offenen, vielfältigen und solidarischen Stadt. Die Betroffenen haben sich bereits an bekannte Anlaufstellen, darunter den Antisemitismusbeauftragten des Landes Hessen sowie weitere Beratungsstellen, gewandt. Dennoch zeigt der Fall, dass der Schutz vor digitalen Diffamierungen und Boykottaufrufen derzeit nicht ausreichend gewährleistet ist und bestehende Instrumente an ihre Grenzen stoßen. Zudem engagieren sich die Betroffenen seit Jahren vielfältig ehrenamtlich - unter anderem in der Speisung von Obdachlosen, in sozialen Projekten für Bedürftige sowie im Tierschutz und in der Aufklärung über Tierrechte. Menschen, die sich in dieser Weise für das Gemeinwohl einsetzen, dürfen in Frankfurt nicht Ziel von Hetze oder Ausgrenzung werden. Da absehbar ist, dass sich vergleichbare Vorfälle künftig auch gegen andere gesellschaftliche Gruppen richten können - etwa aufgrund ethnischer, religiöser, sexueller oder geschlechtlicher Orientierungpolitischer oder kultureller Zugehörigkeit - ist es notwendig, präventive Maßnahmen zu entwickeln, um Frankfurt dauerhaft als weltoffene, pluralistische und sichere Stadt zu bewahren. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 65 Die Vorlage OF 1276/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7661 2025 Die Vorlage OF 1276/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Austausch mit Frau Wüst, Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Reformen, zum Gewerbestandort NiederEschbach: Ortsbeirat den nötigen Respekt entgegenbringen, Vertrauen wiederherstellen
Antrag vom 19.08.2025, OF 374/15 Betreff: Austausch mit Frau Wüst, Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Reformen, zum Gewerbestandort Nieder-Eschbach: Ortsbeirat den nötigen Respekt entgegenbringen, Vertrauen wiederherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Frau Dezernentin Wüst den Ortsbeirat 15 zeitnah persönlich besucht, um sich gemeinsam mit dem Gremium und interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen über die Entwicklungen, Planungen und Perspektiven zum Gewerbestandort in Nieder-Eschbach auszutauschen, und damit dem Ortsbeirat als demokratisch legitimiertes Gremium die gebotene Anerkennung und Ernsthaftigkeit in der Zusammenarbeit entgegenzubringen. Begründung: Seit Beginn der aktuellen Wahlperiode im Jahr 2021 ist Frau Dezernentin Wüst wiederholt durch den Ortsbeirat 15 eingeladen worden, um sich mit dem Gremium sowie den Bürgerinnen und Bürgern Nieder-Eschbachs zum Thema Gewerbestandort am Eschbach auszutauschen. Bis heute - rund vier Jahre nach Beginn der Wahlperiode - hat sie keine Sitzung des Ortsbeirats besucht, um dieser Einladung nachzukommen. Die nächste Kommunalwahl findet im März 2026 statt. Es ist daher zu befürchten, dass der direkte Dialog mit der Dezernentin und den Bürgerinnen und Bürgern während der gesamten Amtszeit nicht stattfinden wird. Statt einer persönlichen Auseinandersetzung mit den Fragen und Anliegen aus dem Stadtteil verweist Frau Wüst in ihren Antworten regelmäßig auf die Zuständigkeit der Wirtschaftsförderung, zuletzt in der ST 1219 vom 21.07.2025. Dies wird im Stadtteil als Ausweichverhalten, fehlende Dialogbereitschaft und mangelnde Wertschätzung gegenüber dem Ortsbeirat wahrgenommen. Der Ortsbeirat ist das direkt gewählte Gremium der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil und hat ein Anrecht auf transparente Kommunikation sowie eine respektvolle Zusammenarbeit mit dem Magistrat. Die wiederholte Absage bzw. Vermeidung eines direkten Austauschs über ein so zentrales Thema wie den Gewerbestandort stellt eine Missachtung dieses Anspruchs dar. Ein persönlicher Austausch ist überfällig und dringend erforderlich, um Vertrauen in die kommunale Zusammenarbeit zu erhalten und die Entwicklung des Stadtteils verantwortungsvoll zu begleiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7349 2025 Die Vorlage OF 374/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen
Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1627 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Zu 1. und 2.: Erfahrungsgemäß beschweren sich Anwohner:innen gerade in Wohngebieten über den Lärm durch den motorisieren Verkehr bei eingerichteten Fahrbahnschwellen. Verursacht wird dieser Lärm unter anderem durch "springende" Ladungen bei Lieferfahrzeugen, aber auch generell durch Geräusche beim Beschleunigen und Bremsen. Überdies sind die Schwellen für Radfahrer:innen ein Hindernis, gerade bei Dunkelheit und Nässe. Und auch die Feuerwehr und Rettungsdienste könnten eingeschränkt werden. Die Anregung nach Fahrbahnschwellen wird für beide Örtlichkeiten abgelehnt. Sollte mit "Warnschilder" das Verkehrszeichen 133 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Achtung Fußgänger" gemeint sein, ist eine Anbringung weder notwendig noch statthaft. Die Friesengasse ist Teil einer Tempo 30-Zone, in der immer mit querendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. Zu 3.: Bei dem als "legal" bezeichneten Parkplatz handelt es sich nicht um einen solchen. Das Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich ist nur in besonders gekennzeichneten Bereichen zugelassen. Außerdem befindet sich dort ein Schacht, auf dem das Parken ebenfalls nicht gestattet ist. Deshalb werden dort Fahrradbügel aufgestellt, sodass nicht mehr im gewünschten Bereich, aber auch nicht mehr im hinteren Bereich geparkt werden kann (siehe Plan). Zu 4.: In diesem Bereich gilt bereits ein Haltverbot im Sinne der StVO, welches durch den Ausbauzustand deutlich zu erkennen ist (Bordsteine, Bäume, Parkordnung). Es wird geprüft, wie sich das Beparken durch eine bauliche Absicherung verhindern lässt. Zum Punkt Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schloßstraße/Kaufunger Straße wird im Rahmen des parallel laufenden Vorgangs OM 7057 Stellung genommen. Anlage 1 (ca. 99 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7058
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof
Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Zwischen dem Markus-Krankenhaus und dem Westbahnhof stehen bereits heute ÖPNV-Verbindungen zur Verfügung: Die Straßenbahnlinie 16 verkehrt vom Markus-Krankenhaus zur Haltestelle "Adalbert-/Schloßstraße"; von dort ist der Westbahnhof fußläufig erreichbar. Alternativ dazu kann an der Haltestelle "Adalbert-/Schloßstraße" in die Buslinien M32 oder M36, die zum Westbahnhof fahren, umgestiegen werden. An der Haltestelle "Schönhof" besteht die Möglichkeit, von der Buslinie M34 in die Linie M73, die ebenfalls den Westbahnhof bedient, umzusteigen. Darüber hinaus bestehen im Rahmen der konzeptionellen Weiterentwicklungen des Busliniennetzes Überlegungen, eine Buslinie über die Haltestelle "Markus-Krankenhaus" hinaus bis zum Westbahnhof zu verlängern. Dies würde für einige Fahrtrelationen die Umsteigehäufigkeit insbesondere zum Westbahnhof reduzieren. Die Prüfung der Linienverlängerung ist noch nicht abgeschlossen. Voraussetzungen sind die Schaffung einer Linksabbiegemöglichkeit für den Linienbusverkehr von der Rödelheimer Straße in die Schloßstraße sowie die Einrichtung einer zusätzlichen Buswarteposition im Bereich der Kasseler Straße auf der Ostseite des Westbahnhofs. Am Westbahnhof enden bzw. beginnen derzeit die drei Buslinien M32, M36 und M73, die zusammen fünf Steige belegen. In der Kasseler Straße gibt es im Bestand keine Möglichkeit, eine weitere Bushaltestelle und Warteposition einzurichten. Würde eine zusätzliche Buslinie zum Westbahnhof geführt werden, müsste im Gegenzug eine der genannten Buslinien zu einer anderen Endhaltestelle verlegt werden und könnte den Westbahnhof nicht mehr bedienen. Des Weiteren bestehen konzeptionelle Überlegungen, die Straßenbahn wieder regulär über den Westbahnhof verkehren zu lassen (vgl. lokaler Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+, S. 101 ff.). Für die Realisierung einer solchen Straßenbahnanbindung würde dann die verkehrsfunktionale Aufteilung der Kasseler Straße von Grund auf überplant werden. Ob dann perspektivisch am Westbahnhof mehr Bussteige zur Verfügung stehen werden - oder wegen einer Straßenbahnhaltestelle gar weniger -, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526
Frankfurt-Schriftzug dauerhaft vor der Paulskirche
Antrag vom 16.08.2025, OF 1685/1 Betreff: Frankfurt-Schriftzug dauerhaft vor der Paulskirche Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den bunten Frankfurt-Schriftzug, der seit Anfang des Jahres an verschiedenen Orten von Frankfurt aufgestellt wurde, dauerhaft am Standort vor der Paulskirche aufzustellen. Gegebenenfalls sollte eine zweite Ausfertigung des Objektes angefertigt werden, damit ein Schriftzug weiter durch die Stadtteile wandern kann. Begründung: Viele große Städte auf dieser Welt haben einen Schriftzug mit dem Namen der jeweiligen Stadt an prominenten Orten aufgestellt. Dieser dient als Anziehungspunkt für Touristen und ist immer sehr beliebt. Als der Schriftzug "Frankfurt" vor der Paulskirche platziert war, konnte man beobachten, dass nahezu pausenlos Menschen vor oder neben dem Schriftzug posierten und Bilder machten. Im Hintergrund war die Paulskirche zu sehen. Zum einen wurde damit eine weitere Touristenattraktion geschaffen und zum anderen wurde die Paulskirche im wahrsten Sinne des Wortes ins Bild gesetzt und bekam dadurch mehr Aufmerksamkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7300 2025 Die Vorlage OF 1685/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und Linke gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Entwicklungsplan für die Beruflichen Schulen fortschreiben
Antrag vom 20.08.2025, NR 1345 Betreff: Entwicklungsplan für die Beruflichen Schulen fortschreiben Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen in Frankfurt am Main (SEP B) umgehend fortzuschreiben und dazu folgende Schritte zu unternehmen: 1. Binnen eines Monats wird ein Zeitplan für die Fortschreibung des SEP B vorgelegt zusammen mit einem Bericht, der folgende Inhalte enthält: a) Kurzübersicht über die aktuelle bauliche Situation der Beruflichen Schulen und anstehende Sanierungs- und Neubaubedarfe. b) Abgleich der Beschlüsse der M 119/19 mit dem Ist-Zustand: Welche der beschlossenen Maßnahmen wurden konkret umgesetzt, welche nicht und aus welchen Gründen? 2. Die weitere Planung wird mit der Schulbauoffensive und dem Schulentwicklungsplan für die Grund- und weiterführenden Schulen (SEP A) abgestimmt. 3. Bei der Fortschreibung sind die aktuellen Herausforderungen der Beruflichen Schulen in Frankfurt, wie der steigende Raumbedarf, Sanierungsbedarfe der Gebäude, anstehende Standortwechsel sowie die notwendige Digitalisierung der Ausstattung, umfassend zu beleuchten. 4. Die Fortschreibung wird in enger Abstimmung mit den Schulleitungen sowie den betroffenen Betrieben und Kammern durchgeführt. 5. Die finanzielle Ausstattung für die notwendigen Investitionen wird bei der Aufstellung des kommenden Haushalts priorisiert berücksichtigt. 6. Es wird halbjährlich über den Fortschritt der Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen berichtet. Begründung: Der Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen ist eine zentrale Steuerungsgrundlage für die bedarfsgerechte Entwicklung der beruflichen Bildungsinfrastruktur in der Stadt. Laut § 145 Absatz 5 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) sind Schulentwicklungspläne regelmäßig innerhalb von fünf Jahren zu überprüfen und fortzuschreiben. Die letzte Fortschreibung in Frankfurt stammt aus dem Jahr 2019 und ist somit überfällig. In der Zwischenzeit hat sich die Situation an den Beruflichen Schulen in Frankfurt erheblich verändert: Der Raumbedarf wächst an vielen Schulen aufgrund moderner Lernformen und neuer Bildungsangebote. Viele Berufliche Schulen leiden unter überfüllten und maroden Gebäuden. Der Zustand einiger Schulgebäude ist aufgrund jahrelangem Sanierungsstau sogar so schlecht, dass ein zeitgemäßer Unterricht kaum möglich ist. Prominente Beispiele sind die Paul-Ehrlich-Schule und die Ludwig-Erhard-Schule, die für den Unterricht z.B. auf aufwändige Apparaturen im halbindustriellen Maßstab angewiesen sind und den Auszubildenden der Unternehmen des benachbarten Industrieparks Höchst dringend bessere Bedingungen bieten müssen. Eine moderne technische und digitale Ausstattung, angepasst an sich verändernde Ausbildungspläne, ist dafür essentiell. Zudem wurden zahlreiche Bauprojekte des alten Schulentwicklungsplans bisher nur teilweise oder überhaupt nicht umgesetzt. Laut § 145 Abs. 1 HSchG müssen Schulentwicklungspläne neben der langfristigen Zielplanung auch die konkreten Durchführungsmaßnahmen unter Angabe der Rangfolge ihrer Verwirklichung enthalten. Aktuelle Zeit- und Ablaufpläne sowie verlässliche Angaben zu Priorisierungen fehlen jedoch schon seit Jahren. Auch neue Bedarfe durch geänderte Ausbildungsprofile, Inklusion und die Integration geflüchteter Jugendlicher sind bislang nicht systematisch im SEP B berücksichtigt. Eine zeitnahe Fortschreibung des SEP B ist folglich unerlässlich, um die Bildungsqualität und die Attraktivität der Beruflichen Schulen in Frankfurt nachhaltig zu sichern. Nur durch eine bedarfsgerechte, langfristige Schulbau- und Ausstattungsplanung werden wichtige Investitionen und Modernisierungen ermöglicht. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 119 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1345 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt (= Ablehnung) CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) FDP (= Annahme im Rahmen NR 1392) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1345 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt (= Ablehnung) CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Linke und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1392) Die Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage NR 1345 keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1345 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt (= Ablehnung) CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1392) Beschlussausfertigung(en): § 6789, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 40-34
Stärkung des Finanzplatzes Frankfurt am Main
Antrag vom 13.08.2025, NR 1318 Betreff: Stärkung des Finanzplatzes Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Finanzplatz Frankfurt durch Standortmarketing, gezielte Anwerbung von weiteren internationalen Anlage-Gesellschaften und durch Unterstützung regionaler Innovationscluster mit Schwerpunkt Finanzindustrie weiter zu stärken und noch attraktiver zu machen; 2. die FrankfurtRheinMain GmbH - International Marketing of the Region- als "One Stop Agency" für die Ansiedlung von Unternehmen und Fachkräften zu stärken; 3. dabei die Rahmenbedingungen in der Stadt Frankfurt weiter zu verbessern und dabei vor allem Verfahren für Fachkräfte und Talente mit einer "Fast Lane" beim Frankfurt Immigration Office zu beschleunigen, mehr englischsprachige Kommunikation und WLAN im öffentlichen Raum anzubieten, zusätzliche internationale Schul- und Betreuungsangebote zu entwickeln, ausländische Studierende nach ihren Abschlüssen zum Bleiben zu überzeugen, den Neubau der Europäischen Schule voranzutreiben und das Bahnhofsviertel als Entree zur Stadt wieder sicherer zu machen; 4. in einer Willkommenskultur zugezogene Finanzfachleute zu einem besonderen Empfang in den Frankfurter Römer einzuladen. Begründung: Frankfurt zählt geld- und währungspolitisch zu den wichtigsten Finanzplätzen der Welt und ist mit seinen ca. 70.000 Arbeitsplätzen bei zahlreichen Banken (privaten Banken, öffentlich-rechtlichen Banken, Genossenschaftsbanken), Vermögensverwaltern, Versicherern, Aufsichtsbehörden, Bundesanstalten und EU-Instituten etc. essentiell wichtig für die Wirtschaftsregion Rhein-Main sowie ein Garant für den Wohlstand unserer Region. Die Ansiedlung neuer Institutionen wie der Antigeldwäschebehörde AMLA erhöht die internationale Bedeutung des Finanzplatzes, der innovativ, leistungsfähig und krisenresistent ist. Zur Stärkung des stabilen Finanzzentrums hat der Hessische Ministerpräsident 2025 eigens ein Finanzplatzkabinett berufen und damit Politik und Finanzwirtschaft an einen Tisch gebracht. Denn ein starker Finanzplatz ist kein Selbstläufer, sondern steht angesichts internationaler Wettbewerbsfähigkeit immer vor Herausforderungen. Zu diesen zählen die notwendigen Reformen auf Bundesebene (Steuer- und Arbeitsrecht, Regulatorik) ebenso wie die Bekämpfung der Cyberkriminalität und der Geldwäsche. Aber auch kommunale Rahmenbedingungen in Frankfurt und der Region müssen verbessert werden. Darüber hinaus muss der Magistrat in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH, der Frankfurt Main Finance e.V. und der FrankfurtRheinMain GmbH (FRM) gezielt und intensiviert auf internationalem Parkett Standortmarketing betreiben, die Wahrnehmung im Ausland für den Finanzplatz Frankfurt stärken und für diesen werben, um die Ansiedlung von zusätzlichen Firmen und den Erhalt sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern. Die FRM soll dabei als Koordinator von Initiativen, Informationsdienst zur lokalen Infrastruktur und als Türöffner bei Behörden eine wichtigere Rolle als bisher übernehmen. Um der Bedeutung des Finanzplatzes und der Schaffung von Arbeitsplätzen in Frankfurt zusätzlich Wertschätzung zu verleihen, soll der Magistrat gemeinsam mit dem Land Hessen und dem Bund zugezogene Finanzfachleute zusammen mit führenden Vertreterinnen und Vertretern des Finanzplatzes zu einem besonderen Empfang in den Römer einladen. Der Aufwand wäre begrenzt, hingegen die Wirkung durch diese gelebte Willkommenskultur der Stadt groß. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Robert Lange Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1318 wird abgelehnt. Abstimmung: zu den Ziffern 1., 2. und 3.: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1318 wird abgelehnt. Abstimmung: zu den Ziffern 1., 2. und 3.: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage NR 1318 wird abgelehnt. Abstimmung: zu den Ziffern 1., 2. und 3.: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6604, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025
Beleuchtungskonzept an der S-Bahn-Station „Berkersheim“ verbessern
Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1581 Betreff: Beleuchtungskonzept an der S-Bahn-Station "Berkersheim" verbessern Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat plant keine Veränderung an der bestehenden Beleuchtung im Bereich der S-Bahn-Station Berkersheim. Die öffentlichen Wegeverbindungen sind bereits entsprechend der aktuell gültigen DIN-Norm ausgeleuchtet. Für das Beleuchtungskonzept der S-Bahnstation Berkersheim zeichnet sich die DB InfraGO AG verantwortlich. Der Magistrat hat daher die Anregung an die DB InfraGO AG weitergeleitet, eine Rückmeldung steht noch aus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6962
Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenig
Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1498 Betreff: Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenig Die Städtische Verkehrspolizei wurde von der Beschwerdelage in Kenntnis gesetzt und hat hierzu bereits Kontrollen aufgenommen. Diese scheinen sich bereits positiv auszuwirken: Die Bediensteten berichten über einen deutlichen Rückgang des verbotswidrigen Parkens über die Markierung hinaus, aktuell müssen hierzu kaum mehr Verwarnungen ausgestellt werden. In der letzten Zeit waren die Fahrzeuge ordnungsgemäß abgestellt. Die Haltverbote in der Hersfelder Straße, darunter auch der Hausnummernbereich 10-14, wird bereits intensiv überwacht und die festgestellten Verstöße angezeigt. Hier liegt überwiegend vorsätzliches Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmenden vor, bei dem ein Verwarngeld billigend in Kauf genommen wird. Der Magistrat lehnt eine bauliche Absicherung mit Pollern oder Geländern auf der gesamten Länge des Gehweges ab und wird sich intern abstimmen, inwieweit an einzelnen neuralgischen Punkten eine Absicherung erfolgen kann. Um das Parken auf den entsiegelten Flächen, beziehungsweise den geschaffenen Mikrobeeten zu verhindern und damit auch eine Bepflanzung durch Paten und Patinnen zu ermöglichen sowie die Bepflanzung entsprechend zu schützen, wird der Magistrat prüfen, inwieweit die Anbringung von Baumschutzbügeln, Rabattengeländern oder bei größeren Beetflächen auch das Auflegen von Findlingen (Kantenlänge mind. 50 cm) in Betracht kommt. Ebenso wird geprüft, ob die neu geschaffenen Beete durch eine erhöhte Randeinfassung (erhöhter Kantenstein) geschützt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5884
Einführung von Bewohnerparken in der Lyoner Straße, Hahnstraße und Frauenhofstraße
Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1495 Betreff: Einführung von Bewohnerparken in der Lyoner Straße, Hahnstraße und Frauenhofstraße Aktuell konzentriert sich der Magistrat darauf, die bestehenden Bewohnerparkzonen in Frankfurt auf Parkraumbewirtschaftungszonen mit Bewohner:innen-Privileg umzustellen. Dies ist Bestandteil des rechtsverbindlichen Luftreinhalteplans. Erst danach lassen sich neue Bewohnerparkbereiche ausweisen. Insofern kann der Anregung vorerst nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6865
Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße
Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1543 Betreff: Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße Vor gut 10 Jahren wurden auf Grund von mehreren Unfällen mit Fußgänger:innen an den Querungsstellen der Eschersheimer Landstraße nördlich des Alleenrings sämtliche Lichtsignalanlagen dahingehend überarbeitet, dass möglichst keine unnötigen Wartezeiten für den Fußverkehr bestehen. Die bis dahin die Steuerungen dominierende "Grüne Welle" für den KFZ-Verkehr wurde sehr stark "aufgeweicht". Eine garantierte "Grüne Welle" existiert seitdem nur noch für die ersten 15 Sekunden des erwarteten Fahrzeugpulks. Danach kann die Welle bei Vorliegen einer Fußgängeranforderung abgebrochen werden, wenn die Zeitlücke von drei Sekunden zwischen den Fahrzeugen überschritten wird. Die positiven Effekte für den Fußverkehr konnten dokumentiert werden, sodass der Anteil der Rotlichtläufer signifikant zurückgegangen ist. Steuerungstechnisch sind unter den bestehenden baulichen und verkehrlichen Verhältnissen keine Verbesserungen für Fußgänger:innen unter Beibehaltung der Leistungsfähigkeit zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6998
Obere Hofhausstraße - Schild „Müll wegwerfen verboten“ aufstellen
Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1451 Betreff: Obere Hofhausstraße - Schild "Müll wegwerfen verboten" aufstellen Aus folgenden Gründen ist eine Beschilderung mit Verweise auf Verbote nicht erfolgsversprechend: - Personen, die unachtsam oder absichtlich Abfälle in die Umwelt entsorgen, gehen oft davon aus, nicht erwischt zu werden, unabhängig von Schildern. - Ohne die Aussicht auf strenge Kontrollen schaffen die Beschilderung kein Bewusstsein für Konsequenzen. - Manche Personen reagieren auf Verbote mit Trotz, so dass eine entsprechende Beschilderung das Gegenteil bewirken kann. - Wenn trotz Beschilderung sichtbar weiterhin Abfälle in die Umwelt entsorgt werden, verlieren diese ihre Wirkung. Insbesondere, da die Örtlichkeit durch fließenden Verkehr frequentiert wird. Da die Stabstelle Sauberes Frankfurt entsprechende Erfahrungen bereits gemacht hat, raten wir von der Beschilderung ab. Die Stadtteilgesellschaft hat ergänzend dazu die Möglichkeit wilde Abfallablagerungen über den Mängelmelder der Stadt Frankfurt am Main Mängelmelder - FFM.de zu melden. Über diesen Kanal ist sichergestellt, dass eine schnelle Beseitigung veranlasst wird. Bei den angegebenen Flächen gibt die Stabsstelle Sauberes Frankfurt den Hinweis, dass es sich teilweise um Privatflächen handelt, wo entsprechend die Eigentümer:innen für die Flächensauberkeit verantwortlich sind. Damit mögliche Verursachende geahndet werden können, sind entsprechende Hinweise auf diese notwendig. Sofern Hinweise auf Verursachende bekannt sind, können diese der Stabsstelle Sauberes Frankfurt unter sauberes-frankfurt@stadt-frankfurt.de gemeldet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7093
Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablieren
Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1191 Betreff: Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablieren Der langjährige Betreiber des Obst- und Gemüsestandes auf dem Heddernheimer Wochenmarkt musste seinen Standplatz aus personellen Gründen vor einiger Zeit aufgeben. Zwar konnte damals zeitnah ein Nachfolgbetrieb gefunden werden, dieser stellte den Verkauf jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nach kurzer Zeit wieder ein. Die erneute Vergabe des Standplatzes mit einem entsprechenden Sortiment gestaltete sich anschließend langwierig und schwierig. Inzwischen ist es jedoch gelungen, einen neuen Betreiber für den Obst- und Gemüseverkauf zu gewinnen. Dieser wird den Wochenmarkt zeitnah wieder verstärken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7080
Kostenerstattung des Schüler:innentickets für Schüler:innen der Oberstufe
Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 340 Betreff: Kostenerstattung des Schüler:innentickets für Schüler:innen der Oberstufe Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5244 - E 128/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 359/24 - Im Rahmen des Etatantrages E128 wurden zunächst die Zahlen der Frankfurter Schüler:innen ermittelt. An allgemeinbildenden Schulen befanden sich im Schuljahr 2024/25 73.545 und an beruflichen Schulen 24.650 Schüler:innen. Die Gesamtzahl belief sich im zuvor genannten Schuljahr somit auf 98.195 Schüler:innen. Aktuell erhalten 11.161 Schüler:innen gemäß § 161 des hessischen Schulgesetzes bereits ein Schülerticket Hessen. Darüber hinaus werden 2.222 Schüler:innen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs befördert. Somit kommen wir auf eine Gesamtschüler:innenzahl für die freiwillige Leistung in Höhe von 84.812 (98.195 - 11.161 - 2.222). Unter Einbeziehung der Steigerung der Schüler:innenzahl von 1 % pro Jahr muss im Schuljahr 2026/2027 von einer Gesamtschüler:innenzahl für die freiwillige Leistung in Höhe von 86.517 ausgegangen werden und im Schuljahr 2027/2028 in Höhe von 87.382. Für den Bezug des Schülerticket Hessen auf Basis der freiwilligen Leistung muss das Stadtschulamt im Jahr 2026 398 € und für das Jahr 2027 406 € (Steigerung ab 2027 um jährlich 2% nach Auskunft traffiQ) zahlen. Es ist nicht anzunehmen, dass 100% der Schüler:innen ein Schülerticket Hessen bestellen werden. Die Zahlen variieren nach Schulform. Daraus ergibt sich eine erwarte Nutzungszahl von 57.414 (Schuljahr 2026/27) und 57.988 (Schuljahr 2027/28). Bei der angenommenen Schüler:innenzahl ergibt sich dann ein notwendiger Mehrbedarf in Höhe von 23.310.084 € im Schuljahr 2026/2027 und 24.007.032 € im Schuljahr 2027/2028. Der Bezug des Schülerticket Hessen für alle Frankfurter Schüler:innen könnte über das Stadtschulamt bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erfolgen. Unverzichtbar wäre für diese Abwicklung eine technische Schnittstelle von der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) zu dem vom Stadtschulamt angewendeten Fachverfahren AMIS7school_web. In der LUSD werden die Schüler:innendaten von den Schulen erfasst -eine doppelte Datenpflege würde durch eine passende Schnittstelle vermieden werden. Über das Fachverfahren AMIS7school_web kann nach Übertrag der Daten aus der LUSD dann die Schülerticketbestellung zum Schuljahresbeginn bei der VGF ausgelöst werden. Die VGF kann das Schülerticket Hessen per Post an die Schüler:innen zusenden. Die Abrechnung mit der VGF würde wie bislang per monatlicher Rechnungsstellung erfolgen. Bei Zuzug oder Wegzug von Frankfurter Schüler:innen sowie Schulabbrecher:innen innerhalb eines laufenden Schuljahres müsste dies ebenfalls von der LUSD über das AMIS7school_web an die VGF gemeldet und von der VGF als Kündigung monatlich per Rechnungsstellung abgerechnet werden. Bedacht werden muss, dass bei berechtigten Schüler*innen über Bildung und Teilhabe die Kosten für Oberstufe und/oder Berufsschule über Leistung des Jugend- und Sozialamtes übernommen werden. Zudem findet die durch die Stadt bereits erfolgte Bezuschussung für die Berechtigten des Frankfurt-Passes, die ein vergünstigtes Schülerticket Hessen erwerben, keine Berücksichtigung. Das Rechtsamt, die Revision und das Jugend- und Sozialamt sind zwingend einzubeziehen (Ausschluss von ggf. doppelter Bezuschussung/Erstattung durch Stadtschulamt nach E 128 und Bildung und Teilhabe durch das Jugend- und Sozialamt. Durch den Etatantrag E 128 wurden in den Haushaltsplan einmalig für das Haushaltsjahr 2025 1.500.000,00 € eingestellt, um ab dem Schuljahr 2025/2026 zunächst allen betroffenen Oberstufenschüler:innen eine Kostenerstattung in Höhe von 50 % anbieten zu können. Ab dem Schuljahr 2026/2027 steht dieser Betrag bislang nicht zur Verfügung. Die Summe für die Finanzierung der Leistung, allen Frankfurter Schüler:innen ein Ticket zur Verfügung zu stellen, müsste in der Produktgruppe 20.01 (Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben), Sachkonto 679100000, abgebildet werden. Im aktuellen Haushalt sind die entsprechenden Mittel hierzu nicht verfügbar. Anlage 1 (ca. 140 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 128 Bericht des Magistrats vom 23.09.2024, B 359 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6691, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 40-1
Ladenschließungen in der Bruchfeldstraße und in der Schwarzwaldstraße in Niederrad
Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1393 Betreff: Ladenschließungen in der Bruchfeldstraße und in der Schwarzwaldstraße in Niederrad Die Wirtschaftsförderung steht in aktivem Kontakt mit den ansässigen Unternehmen, darunter insbesondere dem Friseurbetrieb, der Reinigung und dem Blumenladen auf der Bruchfeldstraße. Für den Friseurbetrieb sowie die chemische Reinigung wird - in enger Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung und dem Ortsbeirat - derzeit aktiv nach geeigneten alternativen Flächen im näheren Umfeld gesucht. Beide Betriebe haben ausdrücklich den Wunsch geäußert, auch künftig im Quartier bzw. im Stadtteil ansässig zu bleiben. Ziel ist es daher, geeignete Ersatzräumlichkeiten in unmittelbarer Umgebung zu finden, um den Fortbestand der Betriebe am Standort zu sichern und eine Verlagerung in weiter entfernte Stadtgebiete zu vermeiden. Für die beiden nun freigewordenen Gewerbeflächen wurden nach Auskunft des Vermieters bereits potenzielle Nachmieter gefunden. Konkrete Angaben dazu, welche Nutzungen an den betreffenden Standorten vorgesehen sind, liegen der Wirtschaftsförderung zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor. Der Inhaber der Metzgerei Ziaja in der Schwarzwaldstraße hat der Wirtschaftsförderung im Rahmen eines Vor-Ort-Termins mitgeteilt, dass er beabsichtigt, das Geschäft aus Altersgründen zu schließen. In diesem Zusammenhang werden bereits Gespräche mit der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main geführt, um einen geeigneten Nachfolger für die Metzgerei zu finden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6717
Ende letzten Jahres hieß es als Antwort auf die Frage, wann Frauen und Mädchen das digitale Angebot des FrauenNachttaxis
Frage vom 11.09.2025, F 3440 Ende letzten Jahres hieß es als Antwort auf die Frage, wann Frauen und Mädchen das digitale Angebot des FrauenNachttaxis nutzen könnten, dass eine Pilotphase in 2025 beginnen könne, sobald die organisatorischen und technischen Voraussetzungen gegeben seien und eine Firma für das Abrechnungssystem beauftragt sei. Ich frage den Magistrat: Ist nun ein halbes Jahr später mit dem Beginn der Pilotphase zu rechnen, und wenn nicht, womit ist dies zu begründen? Antwort des Magistrats: Wie schon berichtet, sind an der Umsetzung des FrauenNachtTaxis mehrere Ämter und die Taxivereinigung beteiligt. Außerdem sind umfassende Vergaberichtlinien zu beachten. Um die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, sind umfangreiche Abstimmungen erforderlich. So braucht es eine Ablauforganisation von der Registrierung bis zur Prüfung der Fahrtenbelege sowie ein digitales Registrierungs- und Abrechnungsverfahren zwischen Nutzerinnen, Taxizentrale und Stadt Frankfurt. Dabei stellt die Validierung von Nutzerinnen, die nicht in Frankfurt gemeldet sind, eine besondere Herausforderung dar. Der Umsetzungsprozess gestaltet sich daher sehr komplex. Um dennoch, wie angekündigt, in diesem Jahr mit der Pilotphase beginnen zu können, hat der Magistrat in Rücksprache mit den Antragsstellenden entschieden, die Pilotphase in zwei Schritten umzusetzen. In einem ersten Schritt werden die Gutscheine in einem Wert von sechs Euro vorerst nur in Papierform ausgegeben. Die Taxivereinigung hat ein vertragliches Angebot und einen Gestaltungsvorschlag für den Gutschein vorgelegt, der nur noch mit den ausgebenden Stellen abgestimmt werden muss. Parallel wird die bevorzugte digitale Gutscheinvergabe weiter vorbereitet, die dann im nächsten Jahr umgesetzt werden kann. Mit diesem zweistufigen Verfahren wollen wir Frauen und Mädchen die Nutzung des FrauenNachtTaxis so bald als möglich zugänglich machen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Stella Schulz-Nurtsch Vertraulichkeit: Nein
Das „Zentrum der islamischen Kultur“, ZIK, in der Eschborner Landstraße im Stadtteil Rödelheim wurde im Juli 2024 auf We
Frage vom 11.09.2025, F 3461 Das "Zentrum der islamischen Kultur", ZIK, in der Eschborner Landstraße im Stadtteil Rödelheim wurde im Juli 2024 auf Weisung des Bundesinnenministeriums geschlossen. Die Organisation gilt als verlängerter Arm des Mullah-Regimes im Iran. Seit dem Verbot des ZIK und der Schließung des Zentrums finden regelmäßig Gebetsversammlungen im öffentlichen Raum vor der Moschee statt. Ich frage den Magistrat: Auf Basis welcher rechtlichen Grundlagen und Verfahren finden diese wiederkehrenden Gebetsversammlungen im öffentlichen Raum statt und worin sieht der Magistrat den Unterschied, ob diese in den Moscheeräumen oder davor auf der Eschborner Landstraße stattfinden? Antwort des Magistrats: Die beschriebenen Aktionen vor dem ZIK werden regelmäßig als öffentliche Versammlungen angemeldet. Versammlungen haben ein Recht auf Sicht- und Hörweite, in vorliegendem Fall zum gegenständlichen ZIK. Eine rechtliche Überprüfung und gegebenenfalls Neubewertung ist in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main derzeit in Arbeit. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein
Realisierung der Landstromversorgung für Mainschiffe
Antrag vom 13.08.2025, NR 1322 Betreff: Realisierung der Landstromversorgung für Mainschiffe Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich die Landstromversorgung für Flusskreuzfahrt- und Hotelschiffe aufzurüsten. Im Einzelnen ist zügig umzusetzen: · Sanierung des bestehenden Umspannwerks am Eisernen Steg · Neubau von zwei Umspannwerken im Bereich Untermainkai · Bau von demontierbaren oberirdischen Stromterminals am Untermainkai in der erforderlichen Anzahl in der Variante 1 b der Machbarkeitsstudie der Spiekermann GmbH vom 30.09.2019 Begründung: Seit sechs Jahren liegen die technischen Optionen für Landstromanlagen auf dem Tisch. Trotzdem sind die beteiligten Dezernate Wirtschaft, Planung und Umwelt offenbar nicht in der Lage, eine einvernehmliche Entscheidung zu treffen und eine Beschlussvorlage für Magistrat und Stadtverordnetenversammlung einzubringen. Während in Düsseldorf, Mainz oder Würzburg längst Energieterminals die ankernden Schiffe emissionsfrei mit Strom versorgen, herrschen an den fünf Frankfurter Anlageplätzen am Untermainkai mit seiner Naherholungszone "Nizza" weiterhin Lärm und Gestank, und Fördergelder in beträchtlicher Höhe sind bereits verfallen. Nicht nur die Passanten am Mainufer und die Schiffsreisenden werden die saubere Energielieferung begrüßen, sondern auch die Reedereien. Sie werden wirtschaftlich davon profitieren, wenn sie bei längerer Liegezeit ihre Stromversorgung nicht mehr über die Leistung der Schiffsdiesel sicherstellen müssen. Dabei ist oberirdischen Terminals der Vorzug zu geben. Sie sind in anderen Städten bereits erprobt, lassen sich im Hochwasserfall schnell demontieren und können in dem 1,50 m breiten Streifen zwischen Kaimauer und Gehweg gebaut werden. Dagegen sind die optisch zwar ansprechenden Unterflurvarianten in Anschaffung, Wartung und Betrieb mehr als doppelt so teuer und technisch nicht genügend erprobt und ausgereift. Es ist abzulehnen, dass durch komplexe Schacht- und Senkanlagen die Liegegebühren für die Schiffe unnötig steigen. Neben dem Umwelt-Aspekt ist auch der Faktor "Wirtschaftlichkeit" bei der Realisierung der Landstromversorgung einzubeziehen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Robert Lange Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage NR 1322 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Zurückweisung); SPD (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1322 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, 3 SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) FDP (= Ablehnung) Linke (= Votum im Ausschuss für Mobilität und Smart-City) BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1322 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke und FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1322 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie Linke und FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen und Linke, FDP und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage NR 1322 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FDP, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 41. Sitzung des Ältestenausschusses am 18.09.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1322 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6605, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2024
Vortrag des Magistrats vom 13.10.2025, M 154 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2024 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5425 (M 130) 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss einschließlich Lagebericht der Volkshochschule Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2024 durch RSM Ebner Stolz GmbH und Co. KG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 am 05. Juni 2025 erteilt wurde. 2. Der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes der Volkshochschule Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt: a. mit einer Bilanzsumme von 26.066.796,70 € b. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist übereinstimmend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von 13.093.478,01 € aus. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 13.093.478,01 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage ausgeglichen Der Bericht der Betriebskommission über das Geschäftsjahr 2024 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex sowie das Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss, zum Lagebericht und zum Vorschlag für die Gewinnverwendung Stellung zu nehmen. Gemäß Public Corporate Governance Kodex hat die Betriebskommission darüber hinaus über ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr und die Corporate Governance des Betriebs zu berichten. Zur Bestreitung der laufenden Betriebsausgaben im Jahre 2024 wurde ein Zuschuss in Höhe von 14.303.800 € bereitgestellt, welcher der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt wurde. Die Gesamtaufwendungen des Betriebes wurden bis zur Höhe von 13.093.478,01 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Das Jahresergebnis liegt damit um 1.210.321,99 € unter dem ausgezahlten Zuschuss. Der Wirtschaftsplan wurde mit einem Jahresergebnis von 14.303.800 € beschlossen. Die Unterschreitung zum Wirtschaftsplan beträgt 1.210.321,99 €. Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage zu decken. Nach der Entnahme für den Verlustausgleich für das Jahr 2024 in Höhe von 13.093.478,01 € verbleiben in der Kapitalrücklage 5.450.570,35 €. Anlage 1_Bericht2024 (ca. 1,6 MB) Anlage 2_Pruefbericht (nicht öffentlich - ca. 12,3 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.09.2024, M 130 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 15.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6979, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025
Aufstellung konsolidierter Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss) nach Änderung der HGO
Vortrag des Magistrats vom 13.10.2025, M 152 Betreff: Aufstellung konsolidierter Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss) nach Änderung der HGO I. Es dient zur Kenntnis, dass mit Inkrafttreten der novellierten HGO zum 01.04.2025 die Pflicht zur Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses für die Kommunen in Hessen entfallen ist. Durch die Ausgliederung von Verwaltungsaufgaben in der Vergangenheit bildet der Kernhaushalt der Stadt Frankfurt am Main jedoch nur noch einen begrenzten Teil des kommunalen Leistungsspektrums ab. Der kommunale Einzelabschluss der Kernverwaltung allein kann somit kein vollständiges Bild über die kommunale Vermögens-, Finanz- und Ertragslage liefern. II. Der Magistrat stellt weiterhin den konsolidierten Gesamtabschluss auf. III. Der Magistrat legt nach Aufstellung den konsolidierten Gesamtabschluss dem Revisionsamt zur Prüfung vor. Begründung: A. Zielsetzung Der kommunale Gesamtabschluss dient dazu, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Kommune und ihrer Beteiligungsunternehmen als einheitliches Ganzes abzubilden. Er stellt ein modernes und wichtiges Informations- und Steuerungsinstrument dar, indem er die notwendige Transparenz über die Kommune als Ganzes schafft und hilft, Risiken im Blick zu behalten. Die Kernverwaltung der Stadt Frankfurt am Main wird bei der Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge von zahlreichen Beteiligungen unterstützt. Hierbei handelt es sich derzeit in Frankfurt am Main neben den Beteiligungsunternehmen auch um die Eigenbetriebe und die Zusatzversorgungskasse. Mitgliedschaften in Zweckverbänden sowie Wasser- und Bodenverbänden werden nachrangig behandelt und daher lediglich als sonstige Beteiligungen unter dem Finanzanlagevermögen ausgewiesen. Durch die Ausgliederung von Verwaltungsaufgaben in der Vergangenheit bildet der Kernhaushalt nur noch einen begrenzten Teil des kommunalen Leistungsspektrums ab. So sind derzeit ca. 40 % des stadtweiten Anlagevermögens, 51 % der Rückstellungen und 67 % der Verbindlichkeiten in die Beteiligungen ausgegliedert. Der kommunale Einzelabschluss der Kernverwaltung allein kann somit kein vollständiges Bild über die kommunale Vermögens-, Finanz- und Ertragslage liefern. Der Beteiligungsbericht bietet bislang einen Überblick über die wirtschaftliche Lage jeder einzelnen kommunalen Beteiligung (Beteiligungsunternehmen sowie Eigenbetriebe), aber keine konsolidierte gesamthafte Betrachtung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aller Einheiten bzw. des "Konzerns Stadt Frankfurt am Main". Diese Gesamtbetrachtung liefert nur der konsolidierte Gesamtabschluss, indem er die ausgegliederten Aufgabenträger:innen und die Kernverwaltung wieder als eine wirtschaftliche Einheit zusammenführt. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Ausprägung organisatorischer und rechtlicher Ausgliederungen kommunaler Aufgaben kann nur der Gesamtabschluss eine Vergleichbarkeit zur Beurteilung der finanziellen Lage der einzelnen Kommune herstellen. Der Gesamtabschluss ist damit in der Stadt Frankfurt am Main wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für: - die Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat bei der operativen und strategischen Steuerung des "Konzerns Stadt", indem er steuerungsrelevante Informationen zur Daseinsvorsorge und den vielfältigen öffentlichen Aufgaben einer Großstadt darstellt. Sie erhalten mit dem Gesamtabschluss einen umfassenden Einblick in die wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen dem Kernhaushalt und seinen Beteiligungen und können Chancen und Risiken im Stadtkonzern besser beurteilen, - die Kreditgeber bei der Beurteilung der Bonität der Kommune, - die Bürger:innen und die Öffentlichkeit bei der Beurteilung der Verwendung von Steuergeldern und der Einhaltung des Prinzips der Generationengerechtigkeit, - die Kommunalaufsicht bei der Beurteilung der kommunalen finanzwirtschaftlichen Situation und - den interkommunalen Vergleich insbesondere mit Großstädten in Deutschland, die nach aktuellem Stand weiterhin einen konsolidierten Gesamtabschluss aufstellen. Zudem wird auf europäischer Ebene weiterhin die Einführung von einheitlichen Rechnungslegungsstandards, den sog. EPSAS (European Public Sector Accounting Standards) diskutiert, um die Vergleichbarkeit von Kommunen in Europa zu gewährleisten. Sollten die EPSAS in allen Staaten der Europäischen Union verbindlich werden, so ist der konsolidierte Gesamtabschluss ein wesentlicher Teil der Rechnungslegung. Auch vor diesem Hintergrund ist es angeraten, dass die Stadt Frankfurt am Main den konsolidierten Gesamtabschluss weiterhin aufstellt. B. Alternativen Der konsolidierte Gesamtabschluss wird nicht weiter aufgestellt. Jedoch muss dann der Beteiligungsbericht zusätzliche Angaben über ausgewählte Aufgabenträger:innen gemäß § 123a HGO enthalten. C. Lösung Der Magistrat stellt weiterhin den konsolidierten Gesamtabschluss auf und orientiert sich dabei an § 112a HGO in der bis zum 04.04.2025 gültigen Fassung sowie an den einschlägigen Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnung (insbesondere §§ 53 bis 55 GemHVO), solange dies sinnvoll ist oder bis neuere Regelungen gelten. Ergänzend werden die gegenwärtigen internen Regelungen wie Gesamtabschlussrichtline und Bilanzierungsnormen gemäß Konzernanhang weiter angewendet. Der konsolidierte Gesamtabschluss wird weiterhin durch das Revisionsamt geprüft (§ 128 HGO). D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: Fehlanzeige 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Fehlanzeige 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Fehlanzeige 4. Jahresfolgekosten: Wird die Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses fortgesetzt, entstehen keine zusätzlichen Kosten/Folgekosten. Sofern die weitere Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses abgelehnt würde (siehe B. Alternativen), wirkte sich der Beschluss auf die Jahresfolgekosten wie folgt aus: a) Personalaufwendungen Personalaufwand mindert sich nur marginal an zentraler Stelle in der Stadtkämmerei, bei den Gesellschaften und Betrieben sowie beim Revisionsamt. Freiwerdende Kapazitäten verteilen sich auf mehrere Personen, die dann für andere Kernaufgaben der Bereiche genutzt werden. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtkämmerei in den vergangenen Jahren einige Maßnahmen ergriffen hat, um den Aufwand zur Abgabe der Meldedaten und zur Saldenabstimmung wesentlich zu verringern. b) Sachkosten Eine Einsparung der Softwarepflegekosten ergibt sich nicht. Da sämtliche Server im SAP-Systemumfeld in einer virtualisierten Systemlandschaft auf zwei redundanten Hardwareinstanzen aufgebaut sind, wird das Herauslösen der Module für den Gesamtabschluss zu keiner wesentlichen Einsparung an Hardwarekosten führen. c) Kapitalkosten Fehlanzeige 5. Jahreserträge: Fehlanzeige 6. Leistungen Dritter: Fehlanzeige 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Fehlanzeige 8. Sonstiges: Fehlanzeige Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 15.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6977, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025
Konsolidierter Gesamtabschluss 2024 der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss)
Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 144 Betreff: Konsolidierter Gesamtabschluss 2024 der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss) Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den konsolidierten Gesamtabschluss 2024 für die Stadt Frankfurt am Main wie folgt aufgestellt und dem Revisionsamt zur Prüfung zugesandt hat: Die Gesamtvermögensrechnung mit einer Summe von 29.294.754.529,55 €, den Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter von 532.768.190,72 €, und den Konzernbilanzgewinn von 1.740.697.020,94 €. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über ein umfassendes Beteiligungsportfolio. Ein großer Aufgabenbereich wird heute durch eine Vielzahl von Gesellschaften, Betrieben und Institutionen in unterschiedlicher Rechtsform erfüllt. Im Wesentlichen handelt es sich um Unternehmen in privater Rechtsform, aber auch um Sondervermögen in Form der Eigenbetriebe bzw. der Zusatzversorgungskasse. Der vorgelegte konsolidierte Gesamtabschluss 2024 liefert den Blick auf sämtliches Vermögen, sämtliche Schulden, das Gesamteigenkapital, das Gesamtergebnis und die Gesamtfinanzrechnung der Stadt Frankfurt am Main. Im Gegensatz zum Beteiligungsbericht, der den Fokus auf die einzelnen Gesellschaften und Betriebe legt, stellt der Gesamtabschluss die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzlage der Stadt Frankfurt am Main als rechtliche und wirtschaftliche Einheit unter Eliminierung/Konsolidierung sämtlicher konzerninterner Verflechtungen dar. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Gesamtvermögens-, Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung befinden sich im Anhang (Kapitel 2.5). Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Konzerns Stadt Frankfurt am Main ist im Konsolidierungsbericht (Kapitel 2.6) erläutert. Der konsolidierte Gesamtabschluss 2024 wird an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Er wird nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. B. Alternativen Fehlanzeige C. Lösung Fehlanzeige D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Fehlanzeige Anlage 1_Gesamtabschluss (ca. 7,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 20.10.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) sowie CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6837, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 40-30
Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2025
Vortrag des Magistrats vom 22.09.2025, M 140 Betreff: Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2025 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5428 (M 135) 1. Auf Vorschlag der Betriebskommission des Eigenbetriebs Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird die Schüllermann und Partner AG Robert-Bosch-Straße 5 63303 Dreieich als Abschlussprüferin für den Jahresabschluss 2025 bestellt (§ 5 Ziffer 13 und § 7 Abs. 3 Ziffer 7 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes). 2. Neben dem im Eigenbetriebsgesetz geregelten Prüfungsumfang (§ 27 Abs. 2 EigBGes) umfasst der Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer auch im Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main aufgeführte Prüfungsinhalte: · Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften · Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Fragenkatalog gem. IDW PS 720) · Ausführlicher Erläuterungsteil zum Jahresabschluss, wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war · Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main Begründung: A. Zielsetzung Für die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss eines Eigenbetriebes finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.04.2025, Anwendung. Die Stadtverordnetenversammlung ist gemäß § 5 Ziffer 13 und § 27 Abs. 2 EigBGes zuständig für die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss. B. Alternativen Keine C. Lösung Der gemäß § 22 EigBGes und § 16 Betriebssatzung aufzustellende Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Dieser hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Dabei ist zu untersuchen, ob zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Neben den im EigBGes benannten Prüfungen umfasst die Abschlussprüfung gemäß PCGK weitere Prüfungsinhalte. Die für den Eigenbetrieb maßgeblichen Prüfungen wurden berücksichtigt. Die Betriebskommission sah keine Veranlassung, eine Empfehlung über besondere Prüfungsschwerpunkte an die Stadtverordnetenversammlung auszusprechen. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 7 EigBGes schlägt die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main den Abschlussprüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird. Mit Beschluss vom 04.07.2025 hat die Betriebskommission vorgeschlagen, die Prüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Robert-Bosch-Straße 5, 63306 Dreieich, als Prüferin für den Jahresabschluss 2025 zu bestellen. D. Kosten Durch das Beteiligungsmanagement (Stadtkämmerei - 20.3) wurden im Rahmen einer regelmäßigen beschränkten Ausschreibung sieben Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Von diesen sieben Gesellschaften erteilten vier eine Absage aufgrund mangelnder zeitlicher Kapazitäten, eine weitere Gesellschaft erteilte eine Absage, da diese bereits die Steuerprüfung des Eigenbetriebs durchführt. Zwei Prüfungsgesellschaften gaben innerhalb der Frist Angebote ab, welche durch das Beteiligungsmanagement ausgewertet wurden. Das Ausschreibungsverfahren wird regelmäßig, alle fünf Jahre wiederholt, wobei der bisherige Abschlussprüfer nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Die Prüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG hat für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2025 werden zu einem Festpreis einschließlich Nebenkosten von 12.000 EUR netto erbracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.10.2024, M 135 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6834, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 90-0
Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Jahr 2024 sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes
Vortrag des Magistrats vom 22.09.2025, M 139 Betreff: Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Jahr 2024 sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5428 (M 135) 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2024 und der Lagebericht 2024 für den Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main durch den von der Stadtverordnetenversammlung bestimmten Abschlussprüfer Schüllermann und Partner AG, Dreieich, geprüft wurde (§ 27 Abs. 2 EigBGes). Der Prüfungsauftrag erstreckte sich dabei auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Frankfurt am Main (PCGK). Der Abschlussprüfer hat am 24.04.2025 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 2. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024, der Lagebericht 2024, der Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 und die Stellungnahme der Betriebsleitung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 3. Der Jahresabschluss 2024 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes festgestellt: a. Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passivseite beträgt EUR 65.844.377,31. b. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 2.755.401,31. 4. Der Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2024 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird gebilligt. 5. Der Jahresgewinn 2024 in Höhe des im Wirtschaftsplan 2024 geplanten Gewinnes von 1.728.000,00 EUR wird an den städtischen Haushalt abgeführt. Dieser setzt sich zusammen aus dem Jahresgewinn des Hafens in Höhe von 1.616.720,82 EUR und dem anteiligen Jahresgewinn des Marktes in Höhe von 111.279,18 EUR. Der überplanmäßige Gewinn in Höhe von 1.027.401,31 EUR wird in eine Rücklage zur Finanzierung der anstehenden Sanierung der Kleinmarkthalle eingestellt. 6. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 7. Das Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), der Bericht der Betriebskommission über das Geschäftsjahr 2024 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex werden zur Kenntnis genommen. Begründung: A. Zielsetzung Einhaltung der gesetzlichen Grundlage Für den Jahresabschluss 2024 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.09.2024, Anwendung. Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes den Jahresabschluss festzustellen und über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen zu beschließen. Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden (§ 7 Absatz 3 EigBGes). B. Alternativen Entfällt C. Lösung Ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht ordnungsgemäß innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt und der Betriebskommission in der Sitzung am 04.07.2025 vorgelegt (§ 27 Abs. 1 EigBGes). Ordnungsgemäße Umsetzung der Prüfungsinhalte Der von der Stadtverordnetenversammlung für die Prüfung bestimmte Abschlussprüfer Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (§ 5428 vom 14.11.2024 / M 135 vom 07.10.2024), hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches geprüft (§ 27 Abs. 2 EigBGes). Die Prüfung erstreckte sich dabei auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht, auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (Bericht nach § 53 HGrG gemäß des Fragenkataloges IDW PS 720), auf einen ausführlichen Erläuterungsteil zum Jahresabschluss (wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war) sowie auf die Einhaltung des Public Corporate Governance Kodes (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main (§ 2836 vom 02.02.2023 / M 2221 vom 09.12.2022). Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde mit folgendem Wortlaut erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers: Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Empfehlungen an die Stadtverordnetenversammlung Die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main hat sich in ihrer Sitzung am 04.07.2025 mit dem Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem Vorschlag für die Verwendung des Jahresgewinns befasst und gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBGes Stellung genommen: Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 und der Lagebericht 2024 werden nach erfolgter Prüfung gebilligt. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und die Verwendung des Jahresgewinns - wie beantragt - zu beschließen. Verwendung des Jahresgewinnes Der vorliegende Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresgewinn von 2.755.401,31 EUR ab, wobei auf die Hafenbetriebe 1.616.720,82 EUR und auf die Marktbetriebe 1.138.680,49 EUR entfallen. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinns (§ 5 Nr. 11 EigBGes) unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Betriebsleitung und auf der Grundlage der Empfehlung der Betriebskommission: Die Betriebsleitung hat vorgeschlagen, den geplanten Jahresgewinn in Höhe von 1.728.000,00 EUR an die Stadt Frankfurt abzuführen. Der überplanmäßige Gewinn in Höhe von 1.027.401,31 EUR soll in eine Rücklage zur Finanzierung der Sanierung der Kleinmarkthalle eingestellt werden. Die Aufgabenerfüllung und die Entwicklung des Eigenbetriebes werden nicht beeinträchtigt (§ 11 EigBGes). Vollständigkeit und Fristen Die Betriebsleitung ist dem von der Betriebskommission erteilten Auftrag nachgekommen, die gemäß § 27 Abs.3 EigBGes vorgesehenen Unterlagen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung zwecks Feststellung des Jahresabschlusses und zur Beschlussfassung über die Gewinnverwendung vorzulegen, die Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres ist damit möglich (§ 27 Abs. 3 EigBGes). Nach erfolgter Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes werden die Hafen- und Marktbetriebe den Betrag in Höhe von 1.728.000,00 EUR an den städtischen Haushalt abführen (Produktgruppe 36.02 Hafen/Markt). Die Ausschüttung wird drei Wochen nach Feststellung fällig. Von der Betriebsleitung wird sichergestellt, dass nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main erfolgt und im Anschluss daran der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich ausgelegt wird (§ 27 Abs. 4 EigBGes). D. Kosten Für die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2024 war ein Honorar einschließlich Nebenkosten von EUR 12.000,00 netto (EUR 14.280,00 brutto) vorgesehen. Dieser Betrag wurde nicht überschritten. Anlage _Bericht_d_Abschlusspruefers_2024 (ca. 3,7 MB) Anlage _Bericht_d_Betriebskommission_2024 (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.10.2024, M 135 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 20.10.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6833, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 90-0
Mobilitätskonzept für das Nordend-West
Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 287 Betreff: Mobilitätskonzept für das Nordend-West Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6017 - E 248/23 Linke, E 45/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 58/25 - Für das Gebiet wurde eine Verkehrserhebung zur Ermittlung potenzieller (Kfz-)Durchgangsverkehre an ein externes Ingenieurbüro vergeben. Die Erhebung war für den Zeitraum vor den Sommerferien vorgesehen. Durch die derzeitige Kanalbaumaßnahme im Oeder Weg südlich der Glauburgstraße und die dafür notwendige Vollsperrung für den Kfz-Verkehr musste die Erhebung verschoben werden, da die Ergebnisse nicht repräsentativ wären. Nach aktuellem Stand wird die Baumaßnahme im Sommer fertig gestellt und die Erhebung somit nach den Sommerferien in einer repräsentativen Kalenderwoche erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 14.06.2023, E 248 Etatantrag vom 16.06.2023, E 45 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 58 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 287 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 287 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6675, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 61-1
Flüchtlingsunterkünfte: Sorgen der Bürger ernst nehmen
Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 282 Betreff: Flüchtlingsunterkünfte: Sorgen der Bürger ernst nehmen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6046 - A 321/24 CDU, B 35/25 - In der Stadt Frankfurt am Main werden geflüchtete und wohnungslose Menschen grundsätzlich gemeinsam in Not- und Übergangsunterkünften untergebracht (nicht in sog. Flüchtlingsheimen). Wohnungslos sind Einzelpersonen, Paare und Familien, die ihren Wohnraum aufgrund von z.B. Brand, Wasserschaden, Eigenbedarfsmeldung der Eigentümer:in oder Mietzahlungsrückständen verloren haben. Bei dieser Personengruppe handelt es sich nicht um obdachlos lebende Menschen. Für diese hält die Stadt Frankfurt am Main andere bedarfsgerechte Einrichtungen und Angebote vor. Zu 1.: Liegenschaften, die baurechtlich als "Wohnen" genehmigt sind, können nicht zum Zwecke der Errichtung von Übergangsunterkünften zu "Anlagen für soziale Zwecke" umgewidmet werden. Dies verhindert, dass der Bau von Unterkünften mit als Wohnraum ausgewiesenen Flächen konkurriert. Folglich wurden keine Wohnungen zu Übergangsunterkünften umgewandelt. Insgesamt wurden seit Ende 2015 acht städtische Liegenschaften für Übergangsunterkünfte genutzt. Drei auf städtischem Grund errichtete Containeranlagen mit insgesamt 496 Plätzen sind bereits zurückgebaut. Zwei Liegenschaften mit insgesamt 100 Plätzen wurden umgewandelt, Anfang Juni 2025 waren 57 Plätze belegt. Auf drei städtischen Grundstücken wurden temporäre Unterkünfte mit insgesamt 440 Plätzen errichtet, Anfang Juni 2025 waren 406 Plätze belegt. Einem privaten Investor wurde ein städtisches Grundstück in Erbpacht zur Errichtung einer Übergangsunterkunft und Einheiten für gemeinschaftliches Wohnen zur Verfügung gestellt. Die Übergangsunterkunft hat 100 Plätze, Anfang Juni 2025 waren davon 74 Plätze belegt. Auf einem weiteren in Erbpacht vergebenen städtischen Grundstück wurde ein Teil einer Seniorenwohnanlage in eine Übergangsunterkunft mit 218 Plätzen umgewandelt. Anfang Juni 2025 waren davon 202 Plätze belegt. 8-10% der Plätze in den Unterkünften bleiben üblicherweise unbelegt, bedingt durch Renovierungsarbeiten oder weil z.B. eine dreiköpfige Familie in einer 4-er-Wohneinheit untergebracht ist. Auch wird eine gewisse Anzahl freier Plätze benötigt und für Notfälle vorgehalten: z.B. für Menschen, die ihren Wohnraum plötzlich verlieren oder für Deutsche, die aus Kriegsgebieten evakuiert werden etc. Zu 2.: Es wurden keine Wohnungen zu Übergangsunterkünften umgewandelt. Siehe Antwort auf Frage 1. 23 Gewerbeimmobilien wurden zu Übergangsunterkünften mit insgesamt 3.020 Plätzen umgewandelt oder sind derzeit im Umbau. Anfang Juni 2025 waren davon 2.489 Plätze belegt, der Rest sind Vorhalteplätze für Notfälle (s.o.) oder die Unterkünfte sind noch nicht fertiggestellt. Zu 3.: Die Stadt Frankfurt am Main ist darauf angewiesen, dass ihr neben städtischen Liegenschaften, Liegenschaften von freien Trägern oder Investor:innen angeboten werden. Ein Angebot wird auf folgende Kriterien geprüft: Baurechtliche Zulässigkeit einer Übergangsunterkunft (Anlage für soziale Zwecke), Größe der Liegenschaft, Lage, Erschließung eines Grundstücks und Angemessenheit des Preises. Seit Ende 2015 wurden insgesamt über 1.600 Liegenschaften in allen Stadtteilen daraufhin geprüft, ob sie für eine Übergangsunterkunft geeignet sind. Die meisten Angebote erwiesen sich als nicht umsetzbar. Der jeweils zuständige Ortsbeirat wird nach erteilter Baugenehmigung über geplante Unterkünfte informiert. Bürger:innen werden in die Planung einer Unterkunft nicht eingebunden, aber über den Ortsbeirat informiert. Eine Einbindung in die Bauplanung ist nicht möglich, da die Unterbringung wohnungsloser Menschen (zu denen auch Geflüchtete zählen) eine gesetzliche Verpflichtung ist, der Kommunen nachkommen müssen. Erwünscht und wichtig für die Akzeptanz und Integration im Stadtteil sind nach Eröffnung einer Unterkunft das ehrenamtliche Engagement sowie eine Vernetzung mit der Nachbarschaft. Zu 4.: Der Magistrat erhebt keine Daten, die einen Abgleich von Fluchtgeschichte und Wohnort der in Frankfurt am Main gemeldeten Menschen erlauben; ebenso erhebt er keine Daten über die Anzahl geflüchteter Menschen, die in privatem Wohnraum leben. Frankfurt am Main ist eine internationale Stadt, deshalb strebt der Magistrat eine inklusive Stadtgesellschaft an. Die Erhebung von Angaben zur Fluchtgeschichte von Bürger:innen zusätzlich zur Migrationsgeschichte verspricht für den Magistrat keinen dienlichen Erkenntnisgewinn. Zu 5.: Die Prüfung von Liegenschaften erfolgt fortlaufend. Mit Verweis auf Antwort 3 ist keines der Projekte derzeit spruchreif. Zu 6.: Diese Frage kann nicht beantwortet werden - siehe Antwort auf Frage 4. Zu 7.: Es ist davon auszugehen, dass Geflüchtete in allen Stadtteilen Frankfurts leben. Insofern profitieren sie - wie alle Bürger:innen - von den zahlreichen und vielfältigen Angeboten der Stadt, wie von Kinderbetreuung und arbeitsmarktrelevanten Angeboten, die im gesamten Stadtgebiet aufzufinden sind. Speziell für geflüchtete und zugewanderte Kinder und Jugendliche bietet die Stadt Angebote, wie z.B. Intensivklassen zur Sprachförderung. Für erwachsene Geflüchtete und Zugewanderte hält die Stadt z.B. Integrationskurse vor. Auch Angebote von Stadtteilinitiativen, Quartiersmanagements, Familienbildungsstätten, religiösen Gemeinden, Sportvereinen oder der Offenen Kinder- und Jugendarbeit dienen der sozialen und gesellschaftlichen Integration von Geflüchteten und Zugewanderten. Zu 8.: Das Stadtschulamt ist sowohl für die Schulplanung als auch für die Kita-Bedarfsplanung zuständig. Hierbei stehen die entsprechenden Abteilungen des Stadtschulamtes in engem Kontakt zur Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete. Sobald bekannt ist, wo eine Unterkunft entsteht, wird diese in die Bedarfsplanung der Kita- und Hortplätze aufgenommen. In den meisten Fällen können die durch die Unterkünfte neu hinzuziehenden Kinder durch das bestehende Kita-Platzangebot versorgt werden. Mit dem Bevölkerungswachstum in Frankfurt am Main steigt auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen. Daher wurden in den vergangenen Jahren in zahlreichen Stadtteilen zusätzliche Schul-, Kindergarten- und Hortplätze geschaffen. Zu 9.: Der aufgrund des Bevölkerungswachstuns steigende Bedarf an allgemeinbildenden Schulplätzen ist in den integrierten Schulentwicklungsplänen dokumentiert. Danach sind bis 2036 in der Primarstufe 7.800 zusätzliche Plätze zu schaffen, in der Sekundarstufe sind es 8.350. Zu 10.: Gesamtstädtisch betrachtet bietet die Summe aller Kindergartenplätze laut Betriebserlaubnisse aller Einrichtungen in Frankfurt am Main ausreichend Plätze für alle Kinder im Kindergartenalter. Da die Gesamtzahl der Plätze nicht in allen Stadtteilen gleichmäßig verteilt ist, stehen in einzelnen Stadtteilen noch nicht ausreichend Kindergartenplätze wohnortnah in Stadtteileinrichtungen zur Verfügung. Diese können jedoch meist durch eine gute Versorgung in benachbarten Stadtteilen sowie durch das Angebot in den gesamtstädtischen Kitas ausgeglichen werden. In folgenden Kita-Planungsbezirken fehlen nach Umsetzung aller in der Planung und im Bau befindlichen Maßnahmen noch Kindergartenplätze, die nicht durch benachbarte Bezirke ausgeglichen werden können. · Im Gallus wird eine Versorgungsquote von 93% erreicht (1.518 Plätze für 1.626 Kinder). Die fehlenden Plätze können teilweise durch die benachbarten Bezirke Bockenheim, Gutleut und Griesheim aufgefangen werden. Ein weiterer Platzausbau ist notwendig. · Im Westend wird eine Versorgung von 79% erreicht (634 Plätze für 807 Kinder). Die benachbarten Bezirke Bockenheim, Nordend und Bahnhof-Gutleut können teilweise ausgleichen. Hier ist zudem ein weiterer Platzausbau notwendig. · Im Ostend wird eine Versorgungsquote von 96% erreicht (1.158 Plätze für 1.206 Kinder). Hier können die Nachbarbezirke Nordend und Bornheim teilweise ausgleichen. · In Fechenheim wird eine Versorgung von 95% erreicht (665 Plätze für 698 Kinder). Die fehlenden Plätze können teilweise durch Bergen-Enkheim aufgefangen werden. · In Unterliederbach wird eine Versorgung von 90% erreicht (633 Plätze für 707 Kinder). Ausgleichend kann hier teilweise der benachbarte Bezirk Höchst wirken. · In Rödelheim wird eine Versorgung von 89% erreicht (554 Plätze für 625 Kinder). Die Nachbarbezirke Hausen und Bockenheim können dies teilweise auffangen. · In Eschersheim wird eine Versorgung von 69% erreicht (442 Plätze für 645 Kinder). Die fehlenden Plätze können teilweise durch benachbarte Bezirke aufgefangen werden. Hier ist jedoch ein weiterer Platzausbau notwendig. · Im Dornbusch wird eine Versorgung von 88% erreicht (440 Plätze für 502 Kinder). Hier können Eckenheim und Nordend die fehlenden Plätze teilweise auffangen. Zu 11.: Alle Einrichtungen für Kinder und Jugendliche werden unterstützt, siehe auch Antwort auf Frage 7. Zu 12.: In Frankfurt am Main stehen geflüchteten Menschen diverse therapeutische Angebote zur Verfügung, sie basieren jedoch - so wie für alle anderen Frankfurter:innen - auf der Freiwilligkeit der Betroffenen. Der Psychosoziale Verbund Rhein-Main bietet in Frankfurt mehrsprachig psychosoziale Beratung für Geflüchtete an. Zum Verbund gehören unter anderem FATRA und das Evangelische Zentrum am Weißen Stein. Zudem gibt es an der Goethe-Universität eine Psychosoziale Beratungsstelle für Geflüchtete. Diese Stellen haben z. T. lange Wartelisten und die Finanzierung ist nicht dauerhaft gesichert. In Übergangsunterkünften unterstützt das Personal des Trägers die Geflüchteten bei der Terminvereinbarung mit psychosozialen oder therapeutischen Fachstellen. Die Fachkräfte bilden sich hierzu stets fort. Zuletzt wurde in 2024 in Kooperation mit Save the Children Deutschland e.V. ein "Training zur psychosozialen Unterstützung geflüchteter Kinder und Familien" durchgeführt. Empfänger:innen von Asylbewerberleistungen verfügen über keine gesetzliche Krankenversicherung, sondern erhalten, nach Vorsprache im Jugend- und Sozialamt, einen Krankenschein. Mit diesem können die Betroffenen zwar Therapien in Anspruch nehmen, jedoch erschweren oftmals mangelnde Deutschkenntnisse eine Behandlung. Die Betroffenen müssen sich i.d.R. selbst um eine Übersetzung kümmern. Zu 13.: Die Hauptherkunftsländer geflüchteter Menschen in Frankfurt am Main waren Mitte 2024: Afghanistan, Ukraine, Eritrea, Syrien, Äthiopien. Zu 14.: Im Frankfurt Immigration Office sind aktuell etwa 1.200 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung im laufenden Asylverfahren erfasst. Hier kann keine Aussage zu einer Bleibeperspektive getroffen werden, da nicht absehbar ist, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über die Anträge entscheiden wird. Ca. 800 Personen sind derzeit im Besitz einer Duldung (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung). Bei diesem Personenkreis ist eher von einer schlechten Bleibeperspektive auszugehen. In den letzten Jahren gab es verschiedene rechtliche Regelungen (Chancen-Aufenthaltsrecht, Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen und Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration), die dazu geführt haben, dass sich die Zahl der Personen mit einer Duldung zuletzt bereits deutlich reduziert hat. Zu 15.: Die Religionszugehörigkeit von Geflüchteten wird in der amtlichen Statistik nicht erhoben. Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten steht in direktem Kontakt zum Frankfurter Rat der Religionen, der eine Vielzahl von Religionsgemeinschaften vertritt. Insgesamt zählt Frankfurt ca. 280 Religionsgemeinschaften. Anlassbezogen kann es hier direkte Kontakte zu einzelnen Religionsgemeinschaften geben. Dabei gibt es keinen gezielten bzw. übergreifenden Austausch zum Thema Fluchtmigration. Zu 16.: Geflüchtete werden bei Ankunft/Aufnahme in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes Hessen einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Diese besteht aus der Kontrolle des Gepäcks mittels einer Gepäckdurchleuchtungsanlage und der betroffenen Personen mit Metalldetektoren. Zudem wird mit Abnahme der Fingerabdrücke das sogenannte Asylkonsultationsverfahren angestoßen. Nach erfolgter Registrierung werden durch das Asylkonsultationsverfahren verschiedene Behörden, darunter das Bundeskriminalamt, konsultiert. Die Behörden überprüfen, ob Asylversagungsgründe, aufenthaltsrechtliche Versagungsgründe oder sonstige Sicherheitsbedenken gegen die Personen vorliegen, anschließend erhält die EAE eine Rückmeldung über das Ergebnis. Je nach Ergebnis werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Das Zusammenleben in den Frankfurter Stadtteilen und auch innerhalb der Unterkünfte funktioniert seit vielen Jahren gut und unauffällig. Dazu tragen die Träger mit ihrer pädagogischen Arbeit, dem geschulten Fachpersonal und mit ihren Gewaltschutzkonzepten in hohem Maße bei (siehe auch Antwort auf Frage 18.) In den Stadtteilen agieren Präventions- bzw. Regionalräte und die Schutzleute vor Ort des jeweils zuständigen Polizeireviers. Die städtischen Unterkünfte sind mit diesen Stellen gut vernetzt. Dabei geht es grundsätzlich auch um den Schutz der geflüchteten Menschen in den Unterkünften vor Übergriffen von außen. Bei besonders Schutzbedürftigen (EU-Rahmenrichtline 2024/1346) werden die Menschen zum Teil in speziell auf die Personengruppe ausgerichteten Einrichtungen versorgt (z.B. queere Geflüchtete). Zu 17.: Nur mit einem Aufenthaltstitel ist geflüchteten Menschen der uneingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt erlaubt. Während des Asylantragsverfahrens erhalten die Menschen bis zu 36 Monate Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und haben damit nur in bestimmten Fällen Zugang zum Arbeitsmarkt. Sobald ihnen ein Aufenthaltstitel erteilt wurde, erhalten geflüchtete Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und gehen von der Zuständigkeit des Jugend- und Sozialamtes, in die des Jobcenter Frankfurt (JCF) über. Das JCF verfolgt das Ziel, Geflüchtete und Schutzsuchende in Arbeit zu vermitteln. Hierzu steht das gesamte Maßnahmenportfolio des JCF zur Verfügung. Dieses umfasst eine breite Palette von Angeboten zur beruflichen Qualifizierung, die mit der Agentur für Arbeit realisiert werden - über Coachings bis zu niedrigschwelligen Angeboten zur Unterstützung der Tagesstruktur. Am Anfang werden im Rahmen eines beruflichen Profilings die berufliche und schulische Bildung, sowie im Ausland erworbene Berufserfahrungen erhoben. Liegen Dokumente über einen schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss vor, wird geprüft, ob diese für die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt relevant sein können. Dies ist vor allem bei den reglementierten Berufen und bei Mangelberufen der Fall. Das JCF unterstützt Leistungsbeziehende im Anerkennungsverfahren und übernimmt z.B. Kosten für Übersetzungen von Dokumenten und für Weiterqualifizierungen zum Erreichen der vollständigen Anerkennung. Um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein, sind Deutschkenntnisse erforderlich. Hierzu steht Geflüchteten das Angebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Verfügung. Grundsätzlich können Leistungsbeziehende nach dem SGB II in integrations- und berufsbezogenen Kursen bis zum Sprachniveau C1 gefördert werden. Aufgrund der Einsparungen des BAMF während der vorläufigen Haushaltsführung ist das Angebot jedoch stark reduziert: Die B2-Kurse decken den Bedarf nicht. Zum Sprachniveau C1 werden nur noch Personen im Anerkennungsverfahren für einen reglementierten Beruf gefördert. Personen, die den Integrationskurs unter B1 abgeschlossen haben, erhalten keine weitere Sprachförderung. Das JCF setzt den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) initiierten "Job-Turbo" fort. Er richtet sich insbesondere an arbeitsmarktnahe Geflüchtete aus der Ukraine und aus 8 weiteren zugangsstarken Herkunftsländern. Sie werden in einem eigenen Team gezielt bei ihrem Auftritt auf dem Arbeitsmarkt unterstützt und in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit in Arbeit vermittelt. Neben dem o.g. Maßnahmenportfolio des JCF können die Leistungsbeziehenden an Angeboten teilnehmen, die von Dritten finanziert werden, solange diese die Integration in den Arbeitsmarkt fördern. Exemplarisch sind hier die Angebote des Netzwerks BEGIN zu nennen, das vom Caritas-Verband geleitet wird. Das JCF ist mit der Stabstelle Unterkunftsmanagement und Geflüchtete vernetzt und informiert über verschiedene Formate Unterkunftsbetreibende zu den Leistungen des JCF und zu den Möglichkeiten der Zusammenarbeit (z.B. Jobcenter.digital). Zusätzlich engagiert sich die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Bereitstellung von Mitteln im Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) für die Integration von am Arbeitsmarkt benachteiligten Zielgruppen, wie z.B. geflüchtete Menschen und Schutzsuchende. Die FRAP betreibt für Personen über 25 Jahren das Beratungs- und Lernzentrum, gut erreichbar in zentraler Innenstadtlage. Dieses bietet auch für geflüchtete und zugewanderte Menschen eine freiwillige, rechtskreisübergreifende und trägerneutrale berufliche Beratung an. Beratungssuchende werden dabei unterstützt, eine individuelle berufliche Perspektive in Frankfurt zu entwickeln, dies umfasst die berufliche Orientierung, Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsuche und mögliche Wege des Spracherwerbs. Im angeschlossenen Lernzentrum können PC-Arbeitsplätze genutzt werden, um Bewerbungen zu schreiben, zu recherchieren oder online für Prüfungen zu lernen. Die FRAP arbeitet vernetzt mit den Akteur:innen der Geflüchtetenhilfe, der Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete, den Migrationsberatungsstellen, dem JCF und zahlreichen sozialen Einrichtungen. Außerdem fördert die FRAP berufliche Beratungs- und Qualifizierungsangebote und ausbildungsvorbereitende Maßnahmen bei freien Trägern in Frankfurt, die sich an geflüchtete Menschen richten. Zu 18.: Das Personal der Träger unterstützt in den Übergangsunterkünften die Bewohner:innen bei bürokratischen Vorgängen, bspw. beim Antrag für eine Arbeitserlaubnis. Die Träger arbeiten mit den Fachstellen für die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen (hier v.a. beramí) und der Berufsorientierung zusammen und vermitteln Bewohner:innen zur Beratung dorthin. Bei Bedarf organisieren sie Informationsveranstaltungen vor Ort, zu denen Vertreter:innen von Fachstellen (z.B. FRAP) eingeladen werden. Die Träger sind verpflichtet, ein unterkunftsspezifisches Gewaltschutzkonzept zu erstellen, in dem Maßnahmen der Prävention und Intervention dargelegt sind. Eine Hausordnung regelt die Grundlagen des Zusammenlebens - ein absolutes Gewaltverbot sowie der Respekt gegenüber Nachbar:innen und Personal ist Bestandteil der Hausordnung und wird mit den Bewohner:innen besprochen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung wird vonseiten der Träger interveniert und ggf. sanktioniert. Bei Gewaltanwendung wird die Polizei eingeschaltet sowie ggf. das Jugendamt und Frauenberatungsstellen. Kinderrechte werden, ebenso wie andere Rechte, in Aufnahmegesprächen, aber auch anlassbezogen thematisiert. In den Unterkünften hängen außerdem kindgerechte Aushänge zum Thema. In einigen Unterkünften werden auch Gruppenangebote oder Aktivitäten mit Kindern, z.B. in Kooperation mit dem Kinderbüro, durchgeführt. Für Eltern finden in vielen Unterkünften Informationsveranstaltungen zur Kindererziehung statt, im Bedarfsfall werden Einzelgespräche geführt. Bei Unterstützungsbedarf oder Gefährdung des Kindeswohls wird das Jugendamt eingeschaltet. Im Jobcenter West werden Geflüchtete und Schutzsuchende in einem Sonderteam betreut, da sich im Zuständigkeitsbereich des Jobcenter West mehrere Unterkünfte befinden. Das Sonderteam ist mit den Sozialdiensten in den Unterkünften vernetzt und unterstützt bei fachlichen Fragen zu den Instrumenten der Arbeitsmarktförderung, sowie zum Anerkennungsverfahren von Bildungsabschlüssen und zur Deutschförderung. Zu 19.: Ehrenamtlich Interessierte können sich vor Ort in den Übergangsunterkünften an das zuständige Personal des Trägers wenden. Zudem vermittelt Frankfurt hilft (www.frankfurt-hilft.de) Gesuche oder Angebote in diesem Bereich. Bei konkreten Fragen und Problemanzeigen können die Betreiber direkt angesprochen werden (siehe auch Antwort auf Frage 22.). Zu 20.: Geflüchtete wenden sich bei Fragen, Konflikten und Problemen im Zugang zu Angeboten der Stadt Frankfurt am Main an die städtische Ombudsstelle Antidiskriminierung. Die Ombudsstelle Antidiskriminierung verfolgt einen vermittelnden Ansatz, durch den Anliegen kommunikativ bearbeitet und Barrieren abgebaut werden. Diskriminierungsmeldungen werden systematisch registriert und geprüft. Über Stellungnahmen und persönliche Gespräche werden Informationen zur Klärung einer Meldung eingeholt. Zu 21.: Geflüchtete haben die Möglichkeit, eine Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung zu beantragen, sobald ihr Asylverfahren abgeschlossen ist und ihnen ein dauerhafter Aufenthaltstitel (hierzu zählen auch z.B. humanitäre Aufenthaltsgründe) erteilt wurde. Zu 22.: Siehe auch Antwort zu Frage 19. Die verantwortlichen Träger der Übergangsunterkünfte sind im Kontakt mit der direkten Nachbarschaft. Diese kann sich bei Fragen direkt an das Personal vor Ort wenden und wird bspw. zu Festen in die Einrichtung eingeladen. Wenn im Stadtteil vorhanden, nehmen die Träger an Stadtteilarbeitskreisen teil. Sie arbeiten grundsätzlich vernetzt mit Einrichtungen in der Umgebung. Die Arbeit der Quartiersmanagements, die zum Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft des Jugend- und Sozialamts gehören, trägt maßgeblich zur Förderung des Zusammenlebens in den Stadtteilen bei. Das Quartiersmanagement ist ein aktiv und integrativ wirkendes soziales Stadtteilmanagement und plant und organisiert Angebote, Projekte und Aktionen mit der Nachbarschaft und führt diese oft in Zusammenarbeit mit Einrichtungen aus dem Quartier durch. Auch das zahlreich vorhandene ehrenamtliche Engagement von Anwohner:innen unterstützt das gegenseitige Kennenlernen in den Stadtteilen. Viele Ehrenamtliche engagieren sich gesteuert über die Ehrenamtskoordinator:innen in den Übergangsunterkünften oder sind in Mentoring- und Patenschafts-Programmen, wie "Socius" des Evangelischen Regionalverbands oder "Companion" der Caritas organisiert. Refugee Buddies e.V., Start with a Friend e.V. oder die Malteser Integrationslots:innen leisten mit ihren Angeboten ebenfalls einen Beitrag, um das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen und das Miteinander in den Quartieren zu fördern. Zudem tragen Veranstaltungen wie die Interkulturellen Wochen des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten ebenfalls zur Förderung des Miteinanders im Stadtteil bei. Zu 23.: Nein. In den vorgenannten Unterkünften werden ausschließlich Geflüchtete und Wohnungslose untergebracht. Für obdachlos lebende Menschen, d.h. für Personen, die auf der Straße oder im öffentlichen Raum nächtigen, gibt es spezifische Angebote zur Notübernachtung oder Unterbringung. Der Magistrat beabsichtigt nicht, diesen Personenkreis in den vorgenannten Einrichtungen unterzubringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 06.11.2024, A 321 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 35 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 94 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 98 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 60 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 282 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 30.10.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6672, 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 23.10.2025 Aktenzeichen: 32-2
Anbringen eines Verkehrsspiegels gegenüber der Einmündung der Egelsbacher Straße in die Triftstraße
Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1093 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels gegenüber der Einmündung der Egelsbacher Straße in die Triftstraße Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen und verweist auf vorherige Stellungnahmen zum Thema Verkehrsspiegel. Demnach haben sich die Spiegel als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind sie sehr witterungsanfällig, können vereisen, beschlagen oder von Staub bedeckt sein. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt, eine falsche Sicherheit vortäuscht und damit zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Verkehrsspiegel sind ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und stellen kein verlässliches Instrument dar, um den Fuß- und Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von allen Behörden restriktiv gehandhabt. Die Einmündung auf die Triftstraße ist per Verkehrszeichen 206 mit Haltelinie als "Halt! Vorfahrt gewähren" versehen. Gegenüber befindet sich das Gleisbett der Straßenbahn. Die Verkehrssituation unterscheidet sich nicht von den zahlreichen anderen Einmündungs- und Kreuzungsbereichen. Der Magistrat hat sich auch ein Bild bei einem Termin vor Ort gemacht. Der Einblick links auf die Triftstraße war dabei durch einen parkenden Pkw nahe des Einmündungsbereichs eingeschränkt, sodass das Einfädeln auf die Triftstraße unter vorsichtigem Hineintasten und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht erfolgen musste. Grundsätzlich ist dies Verkehrsteilnehmenden zumutbar, wenn es sich um eine temporäre Sichteinschränkung des Verkehrsraums handelt (§ 8 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung). Um dem Wunsch des Ortsbeirats nach einer Verbesserung der Sichtbeziehungen nachzukommen, wird sich der Magistrat aber gerne ämterübergreifend austauschen und eine Sperrflächenmarkierung im Einmündungsbereich prüfen. So ließe sich die Sichtachse auf den ankommenden Verkehr in die Triftstraße erweitern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6440
Kostenlose Energiesparberatung - Kooperationsprojekt
Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 274 Betreff: Kostenlose Energiesparberatung - Kooperationsprojekt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6172 - E 76/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 125/25 - In Bezug auf das im Bericht B 125 erwähnte Projekt wird wie folgt ergänzt: Der Magistrat hat am 10.06.2025 der Vorlage M 92 zugestimmt, wonach ein Energiehilfefonds zum Austausch von energieintensiven Haushaltsgeräten gegen neue, sparsame Geräte in Höhe von 4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt wird. Nach Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung werden beide Projekte zusammengeführt. Im Vordergrund dieser Maßnahme steht, die Belastung des Budgets von Haushalten mit geringem Einkommen aufgrund gestiegener Energiekosten wirksam, sozial gerecht und dauerhaft abzumildern sowie dem Umweltschutz Vorschub zu leisten. Grundsätzlich kann der berechtigte Personenkreis des Frankfurt-Passes ein Austauschgerät erhalten. Seit dem 01.01.2025 sind die Beziehenden von Bürgergeld (SGB II), Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Asylbewerberleistungen (AsylbLG), Wohngeld (WoGG) und Kinderzuschlag (KiZ) hierfür pauschal berechtigt. Zudem können auch Haushalte mit einem geringen Einkommen einen Frankfurt-Pass erhalten. Insgesamt könnten potenziell rd. 68.000 Haushalte in Frankfurt am Main mit der Maßnahme erreicht werden. Für den Gerätetausch in Frage kommen verbrauchsintensive Kühlschränke, Waschmaschinen und (bei Familien ab drei Kindern) Geschirrspüler, wobei mit dem Ersatz der Altgeräte eine Energieberatung einhergeht, um eine nachhaltige Reduktion von Energiekosten in den berechtigten Haushalten zu erreichen. Zur Umsetzung dieses Energiehilfefonds befindet sich das Jugend- und Sozialamt bereits im engen Austausch mit der GWR GmbH, welche die Beschaffung, Abwicklung und Auslieferung der Neugeräte sowie die umweltgerechte Entsorgung der Altgeräte aus einer Hand übernehmen soll. Im Rahmen des Projekts ist ebenfalls ein Stromsparcheck in Kooperation mit der Caritas Frankfurt vorgesehen. Da die Zielgruppe des Energiehilfefonds (M 92) und des Kooperationsprojekts "Kostenlose Energiesparberatung" (E 76) identisch ist, werden zur Vermeidung von Doppelstrukturen und zur effizienten Nutzung von Ressourcen beide Projekte zusammengeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 76 Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 125 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 274 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6457, 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 04.09.2025 Aktenzeichen: 51
Das umstrittene Konzert von Roger Waters in der Frankfurter Festhalle am 28.05.2023 ist nun zwei Jahre her. Damals waren
Frage vom 26.06.2025, F 3387 Das umstrittene Konzert von Roger Waters in der Frankfurter Festhalle am 28.05.2023 ist nun zwei Jahre her. Damals waren sich im Kulturausschuss nahezu alle Stadtverordneten mit der Kulturdezernentin einig, dass bei der Vermietung städtischer oder mittelbar städtischer Räume - wie solche der Messe Frankfurt GmbH - an Private in Zukunft eine Klausel zum Schutz vor Antisemitismus Verwendung finden müsse. Dies war schon damals andernorts üblich, nicht jedoch in Frankfurt. Ich frage den Magistrat: Wird in heutigen Mietverträgen eine derartige Klausel regelhaft eingefügt, und falls nein: warum nicht? Antwort des Magistrats: Nach dem Konzert von Roger Waters wurde direkt reagiert und daher hat seit Januar 2024 die Messe Frankfurt in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gastveranstaltungen - dazu zählen auch Konzerte in der Festhalle - folgenden Passus in § 30 Rücktritt/Kündigung als Ziffer 3 aufgenommen: "Die Festhalle Frankfurt ist eine Mahn- und Gedenkstätte für die mehr als 3.000 Juden aus Frankfurt am Main und dem Rhein-Main-Gebiet, die im Zusammenhang mit den Pogromen im November 1938 durch Nationalsozialisten dort zusammengetrieben, misshandelt und/oder in Konzentrationslager verschleppt wurden. Vor diesem Hintergrund kann sie nur zur Durchführung von Veranstaltungen überlassen werden, die zu dieser besonderen geschichtlichen Bedeutung nicht in Widerspruch stehen. Ein Widerspruch liegt unter anderem dann vor, wenn Juden oder deren Nachkommen, der jüdische Glaube, die jüdische Gemeinde und/oder anderweitige jüdische Einrichtungen und Körperschaften gerade aufgrund ihrer geistigen oder kulturellen Verbindungen zum Judentum geschmäht, verunglimpft, parodiert oder auf andere Weise entwürdigt werden. Gleiches gilt, wenn die Verfolgung der Juden zur Zeit des Nationalsozialismus oder der Nationalsozialismus selbst gutgeheißen, geleugnet oder in sonstiger Weise verharmlost wird. Die Messe Frankfurt Venue ist ohne Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Durchführung der Veranstaltung mit der besonderen geschichtlichen Bedeutung der Festhalle Frankfurt in Widerspruch steht." Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein
Es kommt vermehrt zu Berichten, dass in den Fahrzeugen und auf den Bahnanlagen der städtischen VGF seit einiger Zeit sti
Frage vom 26.06.2025, F 3344 Es kommt vermehrt zu Berichten, dass in den Fahrzeugen und auf den Bahnanlagen der städtischen VGF seit einiger Zeit stichprobenartige Kontrollen ohne erkennbaren Anlass durch Polizeibeamt:innen stattfinden. Teilweise müssen Fahrgäste dabei sogar ihre Fahrt unterbrechen, aussteigen und eine spätere Bahn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahme nehmen. Ich frage den Magistrat: Wie häufig und mit wie vielen eingesetzten Beamt:innen kommt es an welchen Stationen zu solchen Kontrollen und wie ist die bisherige Bilanz der dabei festgestellten Verstöße gegen die neue Waffenverbotszone? Antwort des Magistrats: Stadträtin Annette Rinn: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren! Vonseiten der Stadtpolizei werden keine Kontrollen im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel der VGF durchgeführt und sind für die Zukunft auch nicht vorgesehen. Auf Anfrage bei der hessischen Landespolizei erfolgte keine Rückmeldung. Sollte es eine solche noch geben, würde ich das natürlich selbstverständlich weitergeben. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Gregor Amann: Dazu eine Zusatzfrage von Herrn Förster. Bitte schön! Stadtverordneter Herbert Förster, FRAKTION: (Zusatzfrage) Frau Dezernentin, wie bewerten Sie den in der Presse beschriebenen Vorfall, wonach anlasslose Kontrollen im Rahmen der Waffenverbotszone offenbar gezielt genutzt wurden, um nicht deutsch gelesene Menschen aufzugreifen, an einem Platz festzuhalten und in einer Reihe öffentlich aufzustellen? Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Wenn das so war, ist das sicherlich nicht schön, aber ich kann Ihnen dazu weiter inhaltlich nichts sagen, weil wir, wie gesagt, an diesen Kontrollen überhaupt nicht beteiligt sind. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Gregor Amann: Eine weitere Zusatzfrage kommt von Herrn Nagel von der CDU. Bitte schön! Stadtverordneter Frank Nagel, CDU: (Zusatzfrage) Wäre es nicht auch ein Weg, vielleicht nicht mehr uniformierte Kontrollen durchzuführen, sondern wie früher auch in Zivil Kontrollen durchzuführen? Wie sieht der Magistrat das? (Heiterkeit, Zurufe) Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Reden Sie da jetzt von der Landespolizei oder von den Fahrscheinkontrollen? Ich kann die Anregung gerne an die Landespolizei weitergeben, aber ich habe natürlich keinen Einfluss darauf. Antragstellende Person(en): Stadtv. Herbert Förster Vertraulichkeit: Nein
In vielen Stadtteilen wird durch örtliche Vereine oder Initiative eine Weihnachtsbeleuchtung installiert. Die Kosten daf
Frage vom 26.06.2025, F 3408 In vielen Stadtteilen wird durch örtliche Vereine oder Initiative eine Weihnachtsbeleuchtung installiert. Die Kosten dafür sind zwar erheblich gestiegen, aber laut ST 1701/24 werden die Kosten auf Antrag von der Stabsstelle Stadtmarketi ng zumindest teilweise übernommen. Nun wird berichtet, dass nur Gewerbevereine einen solchen Antrag stellen können, was der gängigen Praxis in vielen Stadtteilen widerspricht. Ich frage daher den Magistrat, wie er sicherstellen wird, dass auch andere Vereine oder Initiativen von einer Förderung der Weihnachtsbeleuchtung profitieren können. Antwort des Magistrats: Der Magistrat unterstützt seit vielen Jahren Weihnachtsbeleuchtungen in zahlreichen Stadtteilen und wird dies auch künftig tun - allerdings erfolgt aktuell die Förderung über den Wirtschaftsbereich, weshalb ein klarer wirtschaftlicher Bezug erkennbar sein muss. Das Wirtschaftsdezernat als Fördermittelgeber hat als zentralen Auftrag die Förderung der Wirtschaft in Frankfurt am Main. Die Wirtschaftsförderung ist die operative Umsetzungseinheit des Förderprogramms zur Unterstützung von Weihnachtsbeleuchtungen in den Frankfurter Stadtteilen. Die Stabstelle Stadtmarketing kümmert sich zudem um die Weihnachtsbeleuchtung in Teilen der Innenstadt, unter anderem Zeil, Freßgass. Mittel, die aus dem Budget des Wirtschaftsdezernats verausgabt werden, müssen dem genannten Auftrag gerecht werden und entsprechend geförderte Maßnahmen auf das Gewerbe in den Stadtteilen einzahlen. Deswegen wird auch weiterhin ein sichtbarer Bezug der betreffenden Weihnachtsbeleuchtungen zu den Unternehmen im Stadtteil Voraussetzung für eine Förderung sein. Weihnachtsbeleuchtungen sind in diesem Zusammenhang als Teil einer verkaufsfördernden Aufenthaltsqualität in der Vorweihnachtszeit zu betrachten. Somit sollte eine Weihnachtsbeleuchtung in einem räumlichen Zusammenhang mit den lokalen Hauptgeschäftslagen oder mit von Gewerbetreibenden organisierten Aktionen stehen. Der Magistrat verfolgte in diesem Zusammenhang immer eine enge Zusammenarbeit mit den Gewerbevereinen und Interessengemeinschaften der Wirtschaft in den jeweiligen Stadtteilen, da hier eine klare gemeinsame Zielsetzung besteht. Dies ist bewährte Praxis. Aufgrund diverser Anfragen wurde der Kreis der Antragsberechtigten nun erweitert. Sind die zuvor genannten Voraussetzungen gegeben und wird der Antrag vollständig und rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt, können auch andere Institutionen, Initiativen und Vereine Zuschüsse für die Montage, Demontage und Einlagerung der Weihnachtsbeleuchtung erhalten. Um die Unterstützung der Weihnachtsbeleuchtung durch andere Institutionen außerhalb des wirtschaftlichen Bezugs zu ermöglichen, würde es sich um eine neue oder Erweiterung des Auftrags beziehungsweise der Maßnahme handeln und müsste entsprechend beschlossen werden. Zusätzliche finanzielle Mittel müssten bereitgestellt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Holger Tschierschke Vertraulichkeit: Nein
Immer weniger Mediziner sind bereit, sich als Vertragsarzt niederzulassen. Niedergelassene Ärzte im hausärztlichen Berei
Frage vom 26.06.2025, F 3374 Immer weniger Mediziner sind bereit, sich als Vertragsarzt niederzulassen. Niedergelassene Ärzte im hausärztlichen Bereich haben Schwierigkeiten, einen Nachfolger zu finden. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung wird jeder vierte Hausarzt in den kommenden fünf Jahren aufhören. Gleichzeitig sieht der Bund zusätzliche Aufgaben für Hausärzte vor, da sie verstärkt Anlaufstelle des Patienten zur Verteilung auf Fachärzte werden sollen. Ich frage den Magistrat: Welche Zahl von Abgängen niedergelassener Hausärzte in den nächsten fünf Jahren werden erwartet, und welche Maßnahmen werden vom Magistrat ergriffen, um junge Hausärztinnen und Hausärzte für eine Niederlassung in der Stadt zu gewinnen? Antwort des Magistrats: Eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bewohnerschaft eines Stadtteils. Der Magistrat unterstützt das Anliegen nach einer wohnortnahen medizinischen Versorgung ausdrücklich. Allerdings wird die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, KVH, geregelt. Dieser liegen auch entsprechende Zahlen über Abgänge und Zugänge vor. Die KVH ist gemäß dem sogenannten "Sicherstellungsauftrags" verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür zu übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Dabei werden auch die zu erwartenden Abgänge berücksichtigt. Das Frankfurter Gesundheitsamt hat hierzu am 16. November 2023 gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Frank Dastych, sowie Vertreter:innen der Ortsbeiräte eine Veranstaltung im Frankfurter Gesundheitsamt organisiert. Ziel war es, die aktuelle Situation offen zu besprechen, für das Thema zu sensibilisieren und Lösungsansätze zur Verbesserung der ambulanten Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu erreichen. Die letztendliche Entscheidung über konkrete Maßnahmen und Zulassungen liegt jedoch immer bei der KVH. Antragstellende Person(en): Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein
Mit dem neuen Main Bad Bornheim wurde ein weiteres Kassen- und Bezahlsystem eingeführt, das nicht mit dem bisherigen kom
Frage vom 26.06.2025, F 3340 Mit dem neuen Main Bad Bornheim wurde ein weiteres Kassen- und Bezahlsystem eingeführt, das nicht mit dem bisherigen kompatibel ist. Perspektivisch könnte es mit dem Rebstockbad ein drittes System geben. Das ist nicht nutzerfreundlich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie könnte wieder ein nutzerfreundliches und einheitliches Bezahlsystem in den Bädern eingeführt werden und plant der Magistrat generell ein einheitliches Bezahlsystem über verschiedene Einrichtungsarten hinweg? Antwort des Magistrats: Oberbürgermeister Mike Josef: Vielen Dank! Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrter Herr Stadtverordneter, lieber Yanki Pürsün! Beim Mainbad Bornheim war es so, dass die Bäderbaugesellschaft als Bauherrin und Eigentümerin fungierte und aufgrund der vergaberechtlichen Vorschriften eine Ausschreibung notwendig war. Bei dieser Ausschreibung hat ein zweiter Kassensystemanbieter gewonnen. Deswegen haben wir diese Situation. Aber die Bäderbetriebe werden perspektivisch spätestens mit der Eröffnung des Rebstockbads, das soll, Boris Zielinski ist da, hoffentlich spätestens Ende 2027 dann der Fall sein, wieder ein einheitliches Zahlungssystem für alle Bäder anbieten können. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Gregor Amann: Vielen Dank! Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Pürsün. Bitte schön! Stadtverordneter Yanki Pürsün, FDP: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Herr Oberbürgermeister! Jetzt gibt es ja Menschen, die sich auch diese zweite Karte besorgt haben, weil sie das neue Bad in großer Freude über die Eröffnung nutzen wollen. Da gibt es ja einige Intensivnutzer. Wie ist denn da die Kommunikation verbesserbar, dass man genau weiß, wie es da weitergeht und ob man das Bad wieder nutzen kann? Oberbürgermeister Mike Josef: (fortfahrend) Was war jetzt genau die Frage? Stadtverordneter Yanki Pürsün, FDP: (fortfahrend) Wie man die Kommunikation verbessern kann, damit alle Nutzer genau wissen, wie es mit dem Bad weitergeht, wann es wieder eröffnet wird und was man wann wieder nutzen kann, weil es ja unterschiedliche Bereiche hat, die unterschiedlich von den technischen Maßnahmen betroffen sind. Oberbürgermeister Mike Josef: (fortfahrend) Ja, es wurde kommuniziert. Sowohl der Geschäftsführer als auch andere haben mehrfach kommuniziert, dass die Zielsetzung ist, dass das Bad nach der Sommerpause wieder öffnet. Es waren im Hintergrund erforderliche Reparaturen und Optimierungen notwendig, insbesondere in den Bereichen Badewassertechnik. Es liegt daran, dass solche Bereiche erst bei Volllastbetrieb zum Tragen kommen. Und offen gesprochen, es gab dann immer wieder kleinere Maßnahmen und Einschränkungen und am Ende hat sich der Geschäftsführer der Bäderbetriebe nachvollziehbarerweise entschlossen zu sagen, wir machen das jetzt in einem Abwasch und bereinigen all die Baumängel, die dort vorhanden sind. Die Zielsetzung ist, dass man nach den Sommerferien wieder öffnet, zumal wir in der Regel immer wieder aufgrund der Freibadsaison die Sommerferien dafür nutzen, dass wir Badtechnik in den Hallenbädern verbessern. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Gregor Amann: Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Müller von den Linken. Bitte schön! Stadtverordneter Michael Müller, Linke: (Zusatzfrage) Herr Oberbürgermeister, vielen Dank für die Antwort! Habe ich Sie richtig verstanden? Es gab keinen Probebetrieb, weil man davon ausgeht, dass man erst mal einen langen Probelauf macht, bis man sicher ist, dass es dann läuft? Können Sie etwas dazu sagen, wie dieser Prozess vor der Eröffnung war? Oberbürgermeister Mike Josef: (fortfahrend) Es gab einen Probebetrieb, aber nicht in Volllast. Dadurch, dass wir dann in Volllast gegangen sind, hatten wir beim alten Panoramabad, das jetzt ein Stück weit durch das neue Main Bad Bornheim ersetzt wurde, in Spitzenzeiten teilweise 800 bis 1.000 Gäste am Tag. Wir hatten jetzt im Main Bad Bornheim Spitzenzeiten von, Boris Zielinski, 2.000 bis 3.000 Gästen am Tag. Und da haben wir festgestellt, dass wir bei der Badtechnik bei einer solchen Volllast entsprechend nachbessern müssen und das machen wir jetzt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein
Dem Magistratsbericht B 127/23 ist zu entnehmen, dass im Jahr 2021 laut Mikrozensus die Armutsgefährdungsquote bei Haush
Frage vom 26.06.2025, F 3414 Dem Magistratsbericht B 127/23 ist zu entnehmen, dass im Jahr 2021 laut Mikrozensus die Armutsgefährdungsquote bei Haushalten mit Kindern unter 18 Jahren in Frankfurt bei 29,8 Prozent lag. Der Monitoringbericht 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main hält fest, dass der Anteil der unter 15-Jährigen, die Sozialgeldleistungen nach SGB II beziehen, 2022 bei 16,7 Prozent lag. Ich frage den Magistrat: Wie viele Kinder und Jugendliche im Alter bis 18 Jahre leben derzeit in Frankfurt in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch II? Antwort des Magistrats: Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit - Stand: Februar 2025: aktuellste Daten - bezogen insgesamt 63.608 Personen in 32.466 Bedarfsgemeinschaften Bürgergeldleistungen nach dem SGB II. Darunter waren 20.822 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die in 10.950 Bedarfsgemeinschaften in Frankfurt am Main lebten und Leistungen nach dem SGB II, Bürgergeld, erhielten. Die Stadt Frankfurt hat im Oktober 2022 in der Stadtverordnetenversammlung ein Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut beschlossen. Unter Federführung des Jugend- und Sozialamtes wird seitdem unter Einbeziehung eines breiten Spektrums an Fachleuten aus der gesamten Stadtverwaltung, von freien Trägern und aus der Zivilgesellschaft eine ressortübergreifende Strategie zur Reduktion von Kinder- und Jugendarmut in der Stadt entwickelt. Ziel ist es, neben den vielfältigen Maßnahmen, die hier tagtäglich in der Armutsbekämpfung umgesetzt werden, Kinder- und Jugendarmut auf lange Sicht nachhaltig und tiefgreifend entgegenzuwirken. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein
Laut bisher unbestätigten Informationen soll der Reinigungsdienstleister im Amt für Wohnungswesen insolvent gegangen sei
Frage vom 26.06.2025, F 3376 Laut bisher unbestätigten Informationen soll der Reinigungsdienstleister im Amt für Wohnungswesen insolvent gegangen sein, was zu Ausfällen der vereinbarten Leistungen geführt hat. Ich frage den Magistrat: Ist der Reinigungsdienstleister im Amt für Wohnungswesen insolvent, und welche städtischen Liegenschaften werden durch den Dienstleister gereinigt? Antwort des Magistrats: Es ist zutreffend, dass der Reinigungsdienstleister, welcher bisher das Amt für Wohnungswesen reinigte, Insolvenz anmelden musste. Die Reinigung des Amtes wurde zwischenzeitlich neu ausgeschrieben. Neben dem Amt für Wohnungswesen reinigte der Dienstleister lediglich noch das Standesamt. Auch hier erfolgte bereits eine Neuausschreibung und Bezuschlagung, sodass diese Liegenschaft zum 01.07.2025 durch einen neuen Dienstleister gereinigt wird. Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein
Vereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur kulturellen und sozialen Vielfalt in unserer Stadt, insbesondere mit V
Frage vom 26.06.2025, F 3413 Vereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur kulturellen und sozialen Vielfalt in unserer Stadt, insbesondere mit Veranstaltungen in den Stadtteilen. Dabei sind sie oft auf ehrenamtliches Engagement und eine eigenständige Finanzierung angewiesen. Umso problematischer ist die eingeschränkte Möglichkeit zur öffentlichen Bewerbung von Veranstaltungen durch den Exklusivvertrag der Stadt mit der Firma Ströer, der den Zugang zu Werbeflächen im öffentlichen Raum regelt. Ich frage den Magistrat: Wie wird begründet, dass Vereinen durch die Überlassung der Werberechte an die Firma Ströer wesentliche Möglichkeiten zur Bewerbung ihrer Veranstaltungen entzogen werden und welche Maßnahmen werden ergriffen, um Vereine hier gezielt zu unterstützen? Antwort des Magistrats: Im Rahmen der aktuellen Werberechtsverträge zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Firma DSM Deutsche-Städte Medien GmbH sind Rabattsysteme für Frankfurter gemeinnützige Vereine enthalten. Die Details zum Rabattsystem sind auf der Seite des Stadtplanungsamtes unter der Rubrik Werberechte im Internet veröffentlicht. Vereine, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, bekommen bei Buchungen bis zu 100 Prozent Preisnachlass auf den Listenpreis gegen Erstattung der technischen Kosten eingeräumt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein