Fußgängerüberweg Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Eppsteiner Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Fußgängerüberwege sind in Tempo-30-Zonen grundsätzlich entbehrlich. Auch werden die nach der einschlägigen Richtlinie für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) notwendigen Verkehrsmengen höchstwahrscheinlich an dieser Stelle nicht erreicht. Eine objektive Gefahrenlage, die gegebenenfalls eine Anordnung rechtfertigen könnte, liegt ebenfalls nicht vor: von 2016-2023 wurde im Kreuzungsbereich kein Verkehrsunfall mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung polizeilich aufgenommen. Zu 2.: Der Anregung wird entsprochen und im südlichen Zufluss auf die Kreuzung ein wiederholendes 30-Piktogramm gemäß § 45 Randnummer 42 der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) angeordnet.