Skip to main content Skip to navigation Skip to footer
Thema

Gesundheit und Soziales

Vorlagen

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Sicherstellung der aktuell katastrophalen kinderärztlichen Versorgung

23.01.2026 · Aktualisiert: 28.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 209 Betreff: Sicherstellung der aktuell katastrophalen kinderärztlichen Versorgung Zu 1. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat sich aufgrund der Thematik der unzureichenden pädiatrischen Versorgung bereits vor der Schließung der Medicover-Praxis mehrfach in der Vergangenheit an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) gewandt. Die KVH verweist regelmäßig auf eine rechnerische Überversorgung auf Grundlage der Bedarfsplanung. Darüber hinaus habe sie kein Mandat, über den Niederlassungsort neuer pädiatrischer Praxen zu bestimmen. Zu 2. Eine wohnortnahe ärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Die Vergabe der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Die hier angesprochenen Sitze sind nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 4.11.2025 bereits vergeben. Zu 3. und 4. Nach Auskunft der KVH stehen nicht ausreichend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung, um den Pädiatrischen Bereitschaftsdienst am Universitätsklinikum Frankfurt aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig wurde bereits der Ausbau der Videosprechstunden angekündigt. Genaue Informationen zu diesem Dienst sind der Webseite zu entnehmen https://www.bereitschaftsdienst-hessen.de/videoarzt. Zu 5. - 7. Die Zahlen der KVH sind im Rahmen der derzeit gültigen Bedarfsplanungsrichtlinie formal korrekt. Für die Lebenswirklichkeit von Familien in Frankfurt sind sie jedoch nur eingeschränkt aussagekräftig, da sie Stadtteile mit Unter- und Überversorgung pauschal zusammenfassen, vor allem Arztsitze und Versorgungsaufträge statt der tatsächlich verfügbaren Arbeitszeit berücksichtigen, die gestiegene Inanspruchnahme sowie den zunehmenden Anteil an Teilzeitstellen nur unzureichend abbilden und zudem Übergangsphasen mit unbesetzten Sitzen, geschlossenen Praxen oder Notdiensten weitgehend ausblenden. Der medizinische Versorgungsbedarf von Kindern und Jugendlichen ist deutlich komplexer und zeitaufwändiger geworden. Sorgeberechtigte sind häufig auf sich allein gestellt, insbesondere Alleinerziehende, psychisch belastete oder finanziell nicht ausreichend abgesicherte Eltern finden keinen guten Zugang zu Kinderärzt:innen. Gleichzeitig fehlen häufig Großeltern oder andere Bezugspersonen, die entlasten könnten. Dadurch suchen Familien kinderärztliche Praxen und Kliniken häufiger auf, teilweise mehrfach im Quartal und auch bei Bagatellerkrankungen. Kinder- und Jugendärzt:innen arbeiten sowohl hausärztlich als auch fachärztlich und stellen eine Anlaufstelle für die gesamte Familie dar, nicht nur für das Kind selbst. Diese besondere Rolle von Kinder- und Jugendärzt:innen für die langfristige Begleitung von Kindern, Eltern und Familien sollte stärker anerkannt, angemessen honoriert und bei der Bedarfsermittlung zwingend mitgedacht werden. Die Pädiatrie mit einer großen Zahl von Patient:innen und einem hohen Zeitaufwand ist aktuell innerhalb der ärztlichen Fachgebiete finanziell wenig attraktiv. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7518

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst an der Uniklinik erhalten

23.01.2026 · Aktualisiert: 28.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 207 Betreff: Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst an der Uniklinik erhalten Eine wohnortnahe ärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Die Vergabe der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Nach Auskunft der KVH stehen nicht ausreichend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung, um den Pädiatrischen Bereitschaftsdienst am Universitätsklinikum Frankfurt aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig wurde bereits der Ausbau der Videosprechstunden angekündigt. Genaue Informationen zu diesem Dienst sind der Webseite zu entnehmen https://www.bereitschaftsdienst-hessen.de/videoarzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7607

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Auskunftsersuchen zum Stand der kinderärztlichen Versorgung im Ortsbezirk 5

23.01.2026 · Aktualisiert: 28.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 208 Betreff: Auskunftsersuchen zum Stand der kinderärztlichen Versorgung im Ortsbezirk 5 Eine wohnortnahe ärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Der Magistrat hat hierzu bereits am 16. November 2023 gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eine Veranstaltung im Gesundheitsamt Frankfurt am Main organisiert. Ziel war es, mit den Ortsbeiräten die aktuelle Situation offen zu besprechen, für das Thema zu sensibilisieren und Lösungsansätze zur Verbesserung der ambulanten Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu erreichen. Frankfurt am Main ist für die KVH sowohl für die hausärztliche als auch die wohnortnahe fachärztliche Versorgung ein einheitlicher Planungsbereich. Eine Unterteilung - etwa nach Stadtteilen oder Ortsbezirken - ist aktuell nicht vorgesehen. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen liegt der aktuelle Versorgungsgrad in Frankfurt am Main im Bereich der hausärztlichen Versorgung bei ca. 110 %. Die KVH weist darauf hin, dass die bestehende Verteilung der Ärztinnen und Ärzte in der Stadt historisch gewachsen sei. Zu 1.) Dem Magistrat liegen keine aktuellen Daten zur Anzahl von Kinderarztpraxen in einzelnen Ortsbezirken vor. Auskunft über aktuelle Zahlen kann dazu nur die KVH selbst geben. Über die Webseite https://arztsuchehessen.de/ gelangt man zur Arzt- und Psychotherapeutensuche Hessen der KVH. Mit den Suchkriterien "Art des Arztes" Hausarzt / Schwerpunkt Kinderarzt/-ärztin werden zum Beispiel in 60528 Frankfurt am Main (Niederrad) im Umkreis von 5 km 57 Treffer angezeigt. Zu 2. und 3.) 2. Wie viele dieser Kinderarztpraxen nehmen noch Kinder als Patienten an, die als neue Patienten Versorgung benötigen? 3. Wie ist es um die kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk im Vergleich mit anderen Ortsbezirken und im Vergleich mit dem Durchschnitt der die kinderärztlichen Versorgung in Frankfurt bestellt? Hierzu liegen dem Magistrat keine Daten vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.10.2025, V 1297

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Maßnahmen zur Eindämmung der Waschbärpopulation in der Gemarkung Kalbach sowie Aufklärungsinitiative zu Gesundheits und Artenschutzrisiken

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7988 entstanden aus Vorlage: OF 661/12 vom 08.01.2026 Betreff: Maßnahmen zur Eindämmung der Waschbärpopulation in der Gemarkung Kalbach sowie Aufklärungsinitiative zu Gesundheits- und Artenschutzrisiken Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die Jägerinnen und Jäger in den Jagdrevieren der Gemarkung Kalbach bei der Eindämmung der Waschbärpopulation konkret unterstützt werden können. Dies umfasst insbesondere organisatorische, finanzielle und logistische Unterstützungsmaßnahmen, die eine effektive und nachhaltige Bestandsreduktion ermöglichen; 2. die wichtige Arbeit der Jägerinnen und Jäger im Bereich Artenschutz, Wildtierregulierung und Gefahrenabwehr ausdrücklich anzuerkennen und diese aktiv in städtische Maßnahmen zur Kontrolle invasiver Arten einzubeziehen; 3. gemeinsam mit Jagdpächtern, dem Umweltamt und dem Gesundheitsamt eine Informations- und Aufklärungskampagne zum Thema "Waschbär & Gesundheit" zu entwickeln und umzusetzen. Diese Kampagne soll insbesondere über folgende Punkte informieren: - Risiken des Waschbärspulwurms (Baylisascaris procyonis) - Hygienemaßnahmen für Haushalte, Gärten, Spielplätze und Kindertagesstätten - Verhalten bei Waschbärsichtungen - Bedeutung der Bejagung als Artenschutz- und Gesundheitsmaßnahme - Schutz heimischer Arten vor invasiven Prädatoren; 4. zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Stadt die Anschaffung TÜV-geprüfter Fanggeräte finanziell unterstützen oder fördern kann, um eine nachhaltige und tierschutzgerechte Bestandsreduktion des Waschbären zu ermöglichen. Begründung: Die Goethe-Universität Frankfurt hat in einem aktuellen wissenschaftlichen Positionspapier deutlich herausgestellt, dass der Waschbär in Deutschland eine invasive Art ist, deren Population sich durch die zunehmende Urbanisierung stark ausbreitet. Die Tiere profitieren in besonderem Maße von Siedlungsstrukturen, Müllangeboten, Dachböden, Kompoststellen und Gärten. Auch in der Gemarkung Kalbach ist ein deutlicher Anstieg der Waschbäraktivität zu beobachten. Neben erheblichen ökologischen Schäden - insbesondere dem Rückgang heimischer Arten wie Singvögel, Amphibien und Bodenbrüter - weist die Universität auf ein ernst zu nehmendes gesundheitliches Risiko für den Menschen hin: den Waschbärspulwurm (Baylisascaris procyonis). Dieser Parasit wird über den Kot der Tiere ausgeschieden und kann über Monate infektiös bleiben. Eine Infektion kann beim Menschen, insbesondere bei Kindern, schwere neurologische Schäden verursachen. Besonders gefährdet ist man auf Spielplätzen, in Sandkästen, auf Dachböden, in Gärten und an Kompostanlagen, die von Waschbären häufig aufgesucht werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen zudem, dass eine nachhaltige Bestandsreduktion des Waschbären nahezu ausschließlich über die Fangjagd möglich ist. Die Fallenjagd ermöglicht eine kontinuierliche, tierschutzgerechte und effektive Entnahme - insbesondere in urbanen und halburbanen Räumen, in denen die klassische Bejagung nur eingeschränkt möglich ist. Damit die Fangjagd rechtssicher und tierschutzkonform durchgeführt werden kann, sind TÜV-geprüfte Fanggeräte erforderlich, deren Anschaffung jedoch mit erheblichen Kosten verbunden ist. Eine kommunale Unterstützung würde die Wirksamkeit der Maßnahmen deutlich erhöhen. Die Jägerinnen und Jäger leisten bereits heute einen unverzichtbaren Beitrag zum Artenschutz, zur Gefahrenabwehr und zur Eindämmung invasiver Arten. Eine stärkere Unterstützung durch den Magistrat ist daher sowohl aus Gründen des Natur- und Artenschutzes als auch der öffentlichen Gesundheit geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein

B (Bericht des Magistrats)

Betreiberverträge der Stadt Frankfurt

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 42 Betreff: Betreiberverträge der Stadt Frankfurt Vorgang: A 376/25 AfD Zu 1. 2024 gab es 53 Verträge mit gemeinnützigen Trägern für den Betrieb von Unterkünften für geflüchtete und wohnungslose Personen. Zu 2. Die Vertragslaufzeiten reichen von 3 bis 20 Jahren. Zu 3. Im Schnitt waren über das gesamte Jahr 2024 in den von gemeinnützigen Trägern betriebenen Liegenschaften rund 5.700 Personen von Amts wegen untergebracht. Zu 4. Verträge sind geschlossen mit: Aidshilfe Frankfurt e.V., Arbeiter-Samariterbund Landesverband Hessen e.V. / Regionalverband Frankfurt, BIKU gGmbH, Caritasverband Frankfurt e.V., Deutsches Rotes Kreuz / Bezirksverband Frankfurt am Main e.V., Evangelischer Regionalverband für Frankfurt und Offenbach, Evangelischer Verein für Wohnraumhilfe in Frankfurt am Main e.V., Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V., Internationaler Bund für Sozialarbeit (IB), Internationales Familienzentrum e.V. (IFZ), Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Rhein-Main, Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Zu 5. Insgesamt wurden an die unter 4 genannten Träger im Jahr 2024 rund 101.560.000 € für Personal-, Gemein- und Sachkosten inklusive Miete gezahlt. Zu 6. Die Erstattungen durch die Bundes- bzw. Landesverwaltung 2024 betrugen im Haushaltsjahr rund 202.000.000 €. Bei diesen Erstattungen handelt es sich überwiegend um Pauschalerstattungen für Unterkunft inklusive individuelle Sozialleistungen. Diese Pauschalen sind nicht auf die einzelne Aufwendung und/oder die Personengruppe zuzuordnen und können nicht differenziert beziffert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 22.10.2025, A 376 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 28.01.2026

B (Bericht des Magistrats)

Housing First in Frankfurt etablieren

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 35 Betreff: Housing First in Frankfurt etablieren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6780 - NR 965/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 351/25 - Zwischenbericht: Das Gesamtkonzept zum Thema Obdachlosigkeit in Frankfurt des Jugend- und Sozialamtes befindet sich derzeit noch in der abschließenden Abstimmung. Hier bildet Housing First einen von mehreren Lösungsansätzen bei Wohnungs- und Obdachlosigkeit in der Stadt. Housing First kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht als alleinige Lösung ins Auge gefasst werden, da die Situation auf dem Wohnungsmarkt sowie die Situation der in Obdachlosigkeit lebender Personen, weitere Angebote braucht. Es wird konzeptionell verankert, dass Housing First Maßnahmen ein größeres Gewicht bekommen und perspektivisch als Alternative zu Unterbringung in Unterkünften in Betracht gezogen werden. Aufgrund des derzeit engen und teuren freien Wohnungsmarkts in Frankfurt kann hier nicht auf ausreichend Wohnraum für Housing First Projekte zurückgegriffen werden. Diese Lücke im Bedarf kann nicht einzig durch die Ansprache von privaten Wohnungseigentümern aufgefangen werden, sondern braucht tragfähige Strukturen bei Wohnungsbaugesellschaften und bei Neubauprojekten, die solche Bedarfe direkt berücksichtigt. Dezernat III - Planen und Wohnen und Dezernat VIII - Soziales und Gesundheit haben im ersten Schritt ein Verfahren entwickelt, um bei den lokalen Wohnungsbaugesellschaften zusätzlich zu sozial gebundenem Wohnraum, Belegungsrechte für Wohnungen anzufragen. In der Folge soll ein jährliches Kontingent an Wohnungen bereitstehen, das unter anderem für Housing First genutzt wird. Städtische Liegenschaften müssen weiter geprüft und entsprechend saniert werden, um eine Nutzung als Housing First Wohnungen zu ermöglichen. Die Sanierung stadteigener Immobilien und die Nutzung als Wohnraum für Housing First verspricht eine nachhaltige Struktur und stabilisiert Housing First Projekte, da eine langfristige Mietpreisbindung möglich ist. Hier müssen derzeit noch Abläufe gefunden werden, um diese Prüfungen regelmäßig durchzuführen und entsprechende Sanierungen voranzutreiben. Die Umwandlung von Übergangsunterkünften in Housing First-Wohnraum muss ebenfalls weiter geprüft werden. Beim Neubau von Übergangsunterkünften wird derzeit bereits auch die Möglichkeit der Anschlussnutzung als regulärer Wohnraum bedacht. Es besteht ein enger Austausch zwischen den Dezernaten III - Planen und Wohnen und VIII - Soziales und Gesundheit zum Thema Wohnen und speziell zum Thema Housing First. Insgesamt sind zum jetzigen Zeitpunkt über 9000 geflüchtete und wohnungslose Personen in Übergangsunterkünften der Stadt Frankfurt versorgt, rund 600 Personen nutzen Notübernachtungsplätze und ca. 300 Personen leben auf der Straße. Diese Menschen sind alle ohne eigenen Wohnraum und somit potentielle Zielgruppe für Housing First. Die Anzahl der Wohnungen, die für Housing First benötigt werden, hängt von der Anzahl der Familien und Einzelpersonen ab, die sich aus den oben genannten Gruppen für Housing First entscheiden und kann daher nicht weiter konkretisiert werden. Besonders die Gruppe der obdachlos auf der Straße lebenden Personen ist aufgrund ihrer Vulnerabilität als priorisiert anzusehen. Aufgrund des schlechten gesundheitlichen Zustands einiger obdachloser Personen, sind hier jedoch noch weitere Zwischenmaßnahmen sowie intensivere Versorgung notwendig. Genesungszimmer, Hotelunterbringung und die weitere Planung von Pflegeplätzen mit Wohnheimcharakter werden somit ebenfalls vorangebracht. Da eine Versorgung von Personen in eigenem Wohnraum bei sukzessiver Umstrukturierung des Unterbringungssystems in Frankfurt finanzielle Vorteile im Bereich Kosten der Unterkunft hat, kann hier noch keine Auskunft über die gesamten finanziellen Belastungen getroffen werden. Momentan gibt es in der Stadt Frankfurt zwei Housing First Projekte, die nach unterschiedlichen Ansätzen arbeiten. In der Zusammenarbeit der Diakonie mit der GWH Immobilien Holding GmbH werden Housing First Wohnungen vornehmlich in einem Wohnhaus bzw. Viertel geplant und durch Sozialarbeit in einem angegliederten Büro betreut. Durch die Besetzung des Büros zu festen Zeiten können die Bewohner:innen frei entscheiden, wann sie Unterstützung in Anspruch nehmen und haben kurze Wege zu Ihren Ansprechpersonen. In diesem Projekt werden derzeit 32 Wohnungen betreut, dies ist ein Zuwachs von 20 Wohnungen seit Beginn im Jahr 2021. Die Kooperation wird weiter fortgeführt. Die Finanzierung erfolgt durch eine Regelfinanzierung der Stadt Frankfurt, seit diesem Jahr ergänzend durch das Land Hessen im Rahmen von Fördermitteln des Aktionsplans gegen Armut. Diese Förderung sieht eine Koordinationsstelle für Wohnraumakquise vor, sowie eine Stellenerweiterung im Bereich der wohnbegleitenden Hilfen. Das Projekt wendet sich verstärkt an alleinerziehende Personen mit ihren Kindern. Diese Personengruppe ist stark von Armut betroffen und findet sich daher oft in städtischen Übergangsunterkünften oder ihnen droht akut der Verlust der Wohnung. Das zweite Projekt der Franziskusstiftung mit dem Namen "Mainweg" betreut derzeit ca. 20 Menschen in eigener Wohnung. Diese Wohnungen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Die Betreuung erfolgt daher meist durch Besuche von Sozialarbeiter:innen in ihrem Wohnraum oder durch Terminvereinbarungen in den Büroräumen der Sozialarbeitenden. Derzeit arbeiten vier Sozialarbeiter:innen in dem Projekt. Viele der Bewohner:innen sind in weiteren Projekte und Angebote der Franziskusstiftung eingebunden, insbesondere um eine Tagesstruktur aufrecht zu erhalten. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die psychiatrische Versorgung durch die angeschlossene psychiatrische Praxis. Das Projekt kooperiert mit unterschiedlichen Wohnungsbaugesellschaften, vorrangig mit der Vonovia. Die Finanzierung wird laufend durch Spendenmittel gesichert und ist bis 2027 gesichert. Die unterschiedlichen Herangehensweisen der derzeit tätigen Träger und die unterschiedlichen Zielgruppen zeigen, dass Housing First auf die Bedürfnisse der betroffenen Personen ausgerichtet werden muss. Die konzeptionelle Ausrichtung muss durch die Träger der Wohnungsnotfallhilfe erfolgen, da diese mit den Betroffenen von Wohnungs- und Obdachlosigkeit im täglichen Kontakt stehen und Housing First in ihre bestehenden Angebote einfügen können. So kann eine ganzheitliche Hilfe angeboten werden, die Tagesstruktur, medizinische Bedarfe und Sozialberatung beinhaltet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.06.2024, NR 965 Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 351 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 28.01.2026

M (Vortrag des Magistrats)

Frankfurter Aktionsplan: Schutz, Akzeptanz und Vielfalt für LSBTIQA*

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 26 Betreff: Frankfurter Aktionsplan: Schutz, Akzeptanz und Vielfalt für LSBTIQA* Dem Frankfurter Aktionsplan wird in der beigefügten Fassung zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Der in Anlage beigefügte Frankfurter Aktionsplan LSBTIQA* zeigt Lösungsstrategien auf, um dem bundesweiten Trend queerfeindlicher Diskriminierung bis hin zu Straftaten entgegenzutreten. Frankfurt kommt hier als internationalste Großstadt Deutschlands mit seiner besonders diversen Bevölkerung eine besondere Rolle zu. Etwa 12 Prozent der Frankfurterinnen und Frankfurt (bis zu 95 000 Personen) identifizieren sich als LSBTIQA*. Diese Gruppen erleben häufig mehrfach diskriminierende Benachteiligungen, weil diese mit weiteren Faktoren wie Migration, Religion, Alter oder Behinderung zusammenfällt. Die queerfeindlichen Straftaten sind in den vergangenen Jahren gestiegen: von 26 Fällen 2022 über 45 (2023) bis 56 (2024) und bereits 14 Fälle allein im ersten Quartal 2025. Expert:innen gehen davon aus, dass das Dunkelfeld noch deutlich größer ist. Deshalb fordert der Plan den konsequenten Ausbau von Schutz- und Sicherheitsstrukturen, die über reine Reaktionsmaßnahmen hinausgehen und institutionell verankert werden müssen. Der Aktionsplan wurde in den vergangenen Jahren mit einem Prozess gestartet, den der Magistrat gemeinsam mit Betroffenen, der Polizei und zivilgesellschaftlichen Organisationen angegangen ist. Dieser Koordinierungskreis LSBTIQA* bündelt Kontakte aus dem Dezernat II (Stabsstelle Antidiskriminierung, Amt für multikulturelle Angelegenheiten), diversen NGO und der Frankfurter Landespolizei. Dieser Kreis hat in über 20 Sitzungen und zahlreichen Arbeitsgruppen konkrete Handlungsempfehlungen für sechs Lebensbereiche erarbeitet. Einige der über 170 Maßnahmen sind in dem hier vorliegenden Aktionsplan mit seinen zentralen zehn Punkten bereits aufgenommen worden. Sie enthalten Vorschläge zur Gewaltprävention, Sensibilisierung, dem Ausbau von Beratungsangeboten, schulischer Integration, intersektionaler Antidiskriminierung, Unterstützung von Regenbogenfamilien, kulturelle Sichtbarkeit, inklusive Infrastruktur, Netzwerkbildung und datenbasierte Forschung. Durch Monitoring und partizipative Evaluation soll der Plan helfen, Frankfurt nach und nach zu einer sicheren, akzeptierenden und vielfältigen Stadt für alle LSBTIQA*-Menschen machen. Während einige Maßnahmen durch den Magistrat und die Ämter der Stadt bereits angegangen wurden, sollen die weiteren Vorschläge mittels spezifischer Arbeitsgruppen, in die Strukturen gebracht werden. Im vorliegenden Aktionsplan noch nicht benannte Vorschläge sollen nachgehalten und weiterverfolgt werden. Der Magistrat wird regelmäßig über den Stand des Aktionsplans berichten und den bestehenden Koordinierungskreis zu einem regelmäßig tagenden Netzwerk ausbauen. Grundsätzliche Entscheidungen wird der Magistrat in eigenen Vorlagen einbringen. B. Alternativen Kein Beschluss des Aktionsplans C. Lösung Beteiligung der zuständigen Dezernate und Ämter in verschiedenen Arbeitsgruppen und Bildung eines Frankfurter LSBTIQA*-Netzwerks D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Die Öffentlichkeit wurde bereits über den Koordinierungskreis eingebunden, künftig wird dies in regelmäßigen Treffen des zu gründenden Netzwerks geschehen. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Keine Anlage _Aktionsplan (ca. 415 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026

M (Vortrag des Magistrats)

Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 27 Betreff: Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1451 (M 210) I. Der im Entwurf vorgelegten Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen wird zugestimmt. Begründung: Die Satzung vom 19.06.2017 bestimmt die Bestellung der ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen nur für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung (§ 2 Abs. 1 S. 1). Das Beamtenverhältnis auf Zeit endet mit Ablauf des vorgegebenen Zeitraums automatisch. Nach Ziff. 7.4 der Neufassung der Geschäftsanweisung ist jedoch das Ehrenamt bis zur Einführung der Nachfolge grundsätzlich weiterzuführen. Dieser Übergangszeitraum ist bislang durch die Satzung nicht abgedeckt. Da jedoch die Satzung in ihrem Rang über der Geschäftsanweisung steht, war die Satzung an dieser Stelle anzupassen. A. Zielsetzung - Hilfekontinuität für die Bürger:innen wird aufrecht erhalten. - Die tätigen Ehrenamtler:innen sind auch in der Übergangszeit nach Neuwahlen legitimiert und haftungsrechtlich abgesichert. - Die Geschäftsanweisung ist rechtskonform. B. Alternativen Alternative Lösungsvorschläge: keine C. Lösung Die Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen wird um die erforderliche Klausel ergänzt. Als vergleichbar im Stadtrecht dient die Satzung über die Bildung von Stadtbezirken und die Bestellung von Bezirksvorstehern der Stadt Frankfurt am Main, Fassung vom 14. Juni 1973. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Zur Einbindung der Perspektiven und Auswirkungen wurde der Dreier-Ausschuss als das Vertretungsorgan der Sozialbezirksvorsteher:innen in den vorgelagerten Prozess einbezogen, um Rückmeldungen aus den Stadtteilen zu berücksichtigen und das Vorhaben transparent zu gestalten. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Keine Anlage _Entwurf_Satzung (ca. 8 KB) Anlage _Synopse_Neufassung (ca. 21 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die „MoSyD SZENESTUDIE 2024“ der Frankfurt University of Applied Sciences und des Instituts für Suchtforschung Frankfurt

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3795 Die "MoSyD SZENESTUDIE 2024" der Frankfurt University of Applied Sciences und des Instituts für Suchtforschung Frankfurt am Main, ISFF, zur offenen Drogenszene wurde vom Drogenreferat der Stadt gefördert. Ein Ergebnis, das die im März 2025 veröffentlichte Studie unter 150 Drogenkranken zutage förderte, lautet, dass Drogenabhängige trotz der vielen Razzien keine Probleme haben, im Bahnhofsviertel Drogen zu kaufen. Ich frage den Magistrat: Mit wie viel Euro Steuerzahlergeld hat die Stadt Frankfurt diese Studie mitfinanziert, und wie bewertet der Magistrat den daraus resultierenden Erkenntnisgewinn? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die FAZ berichtete am 06.01.2026 darüber, dass das Land Hessen stärker auf Rückführungen setze. Im ersten Halbjahr seien

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3787 Die FAZ berichtete am 06.01.2026 darüber, dass das Land Hessen stärker auf Rückführungen setze. Im ersten Halbjahr seien 1.017 ausreisepflichtige Menschen abgeschoben worden - dies seien fast 30 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Laut Innenministerium liege ein Schwerpunkt auf Straftätern und Gefährdern. Ich frage den Magistrat: Wie viele dieser Abschiebungen im ersten Halbjahr 2025 betrafen Personen aus der Stadt Frankfurt, und wie hat sich diese Anzahl im Vergleich zum ersten Halbjahr des Vorjahres 2024 entwickelt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Ab dem 01.01.2026 ist die wichtigste rein städtische Sozialleistung - der Frankfurt-Pass - endlich auch digital beantrag

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3770 Ab dem 01.01.2026 ist die wichtigste rein städtische Sozialleistung - der Frankfurt-Pass - endlich auch digital beantragbar und per App ebenfalls digital abrufbar. Wie bei allen Sozialleistungen liegt die größte Hürde dennoch im mangelnden Wissen der Bürger:innen über ihren Anspruch auf diese Leistung. Ich frage den Magistrat: In welcher Form wird die Öffentlichkeit über die Digitalisierung des Frankfurt Passes informiert, und wurden insbesondere die Träger der Sozialen Arbeit in Frankfurt über die Neuerungen informiert, sodass auch deren Mitarbeiter:innenschaft darüber in Kenntnis gesetzt ist? Antragstellende Person(en): Stadtv. Stella Schulz-Nurtsch Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Datenbasierte Bewertung der Notunterkunft am Eschenheimer Tor

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1373 entstanden aus Vorlage: OF 996/3 vom 08.01.2026 Betreff: Datenbasierte Bewertung der Notunterkunft am Eschenheimer Tor Vorgang: B 283/25 Die Notunterkunft für obdachlose Menschen in der B-Ebene der U-Bahn-Station "Eschenheimer Tor" wurde im Jahr 2018 als Übergangslösung eingerichtet und besteht inzwischen seit sieben Jahren. Damit hat sich ein ursprünglich als Provisorium konzipiertes Angebot in eine dauerhafte Nutzung entwickelt, ohne dass hierfür eine langfristige, strukturelle Lösung geschaffen wurde. Die Notunterkunft bietet zwar eine niedrigschwellige Übernachtungsmöglichkeit, ersetzt jedoch weder eine stabile Wohnsituation noch eine verlässliche soziale Integration. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu berichten, 1. ob die Notunterkunft am Eschenheimer Tor derzeit primär als reine Not- bzw. Übernachtungseinrichtung oder als Bestandteil eines integrierten Hilfe- und Vermittlungskonzepts verstanden wird; 2. wie viele obdachlose Menschen die Notunterkunft in der B-Ebene der U-Bahn-Station "Eschenheimer Tor" durchschnittlich pro Monat sowie im Jahresdurchschnitt tatsächlich nutzen; 3. wie viele Personen, die die Notunterkunft in Anspruch nehmen, im Jahr durch das vorhandene sozialarbeiterische Angebot a) beraten, b) an weiterführende Hilfesysteme (z. B. Fachstellen, Sucht- oder Gesundheitsangebote) oder c) in andere Unterkünfte oder Wohnangebote vermittelt werden; 4. ob der Magistrat Potenziale sieht, Elemente des Housing-First-Konzepts stärker mit bestehenden Notunterkünften zu verzahnen, um Übergänge aus der Obdachlosigkeit nachhaltiger zu gestalten. Der bisherige Bericht (B 283) und die Anträge zur Notunterkunft am Eschenheimer Tor stellen vor allem auf Zustände, Standortfragen sowie Sauberkeit und Sicherheit ab. Diese Aspekte sind wichtig, es soll dabei aber auch in Erfahrung gebracht werden, ob und in welcher Weise die Notunterkunft über die Bereitstellung einer Übernachtungsmöglichkeit hinaus in ein konzeptionell angelegtes Hilfe- und Unterstützungsangebot eingebunden ist. Internationale Beispiele wie das Housing-First-Modell in Helsinki, das Obdachlosigkeit konsequent durch die unmittelbare Bereitstellung von Wohnraum reduziert, zeigen, dass nachhaltige Lösungen möglich sind, wenn Notunterkünfte stärker in langfristige Wohn- und Betreuungskonzepte eingebettet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 283

V (Auskunftsersuchen)

Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im Katastrophenfall

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1371 entstanden aus Vorlage: OF 984/3 vom 03.01.2026 Betreff: Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im Katastrophenfall Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie im Katastrophenfall die Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall erfolgt. Gibt es festgelegte Orte, an die sich die Menschen wenden können? Begründung: Die Erfahrungen aus dem Stromausfall in Berlin zeigen, dass die Information und Hilfeleistung der Bevölkerung eine große Herausforderung ist. Erforderlich ist hierfür ein Konzept mit stadtweit festgelegten Orten an dem die Menschen sich informieren können und Hilfe für individuelle Notfälle erhalten können. Diese Orte müssen der Bevölkerung bekannt sein. In anderen Städten gibt es sogenannte Leuchtturm-Konzepte - Gebäude, die im Katastrophenfall mit Notstromaggregaten versorgt sind. Dazu gibt es in den Kommunen auch regelmäßig Übungen, um die Bevölkerung mit dem Leuchtturmkonzept vertraut zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Verstärkte Ratten- und Schädlingsbekämpfung im Ortsteil Westhausen - Bereich Kollwitzstraße

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7939 entstanden aus Vorlage: OF 593/7 vom 06.01.2026 Betreff: Verstärkte Ratten- und Schädlingsbekämpfung im Ortsteil Westhausen - Bereich Kollwitzstraße Der Magistrat wird gebeten, den Schädlingsbefall zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur verstärkten Ratten- und Schädlingsbekämpfung im Ortsteil Westhausen einzuleiten, insbesondere (im öffentlichen Raum) im Bereich der Siedlung Westhausen zwischen der Kollwitzstraße und der U-Bahn-Station. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob präventive Maßnahmen, wie eine verstärkte Kontrolle von Müllablagerungen oder eine Information der Anwohnerschaft, unterstützend sinnvoll sind. Begründung: In den Busch- und Grünflächen auf der rechtsseitigen Seite der Kollwitzstraße in Richtung der dort ansässigen Schulen und Kindergärten wird seit einiger Zeit ein vermehrtes Auftreten von Ratten, darunter auch Jungtiere, beobachtet. Darüber hinaus wurde berichtet, dass Babyratten auf privaten Terrassen gesichtet und in handelsüblichen Mäusefallen gefangen wurden, und zwar im Bereich zwischen der zweiten und fünften Häuserreihe von oben in Richtung der Kollwitzstraße. Dies deutet auf eine räumliche Nähe von Nist- und Aufenthaltsbereichen zum unmittelbaren Wohnumfeld hin. Die Tiere halten sich vor allem in Gebüschen, Grünanlagen und auf öffentlichen Flächen auf und gelangen zunehmend auch in den angrenzenden privaten Bereich. Anwohnerinnen und Anwohner berichten von einer steigenden Zahl an Sichtungen. Aufgrund der Nähe zu Schulen und Kindergärten erscheint es aus Sicht des Ortsbeirates sinnvoll, die Situation frühzeitig zu prüfen, um mögliche hygienische Risiken zu minimieren und die Sicherheit sowie Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 13

Anschaffung von Sitzkissen für die Trauerhalle

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.01.2026, OIB 464 entstanden aus Vorlage: OF 225/13 vom 06.01.2026 Betreff: Anschaffung von Sitzkissen für die Trauerhalle Der Magistrat wird gebeten, 200 Euro aus dem Budget des Ortsbeirates für die Anschaffung von weiteren 20 Sitzkissen für die Stühle in der neuen Trauerhalle zur Verfügung zu stellen. Die Sitzkissen sollten identisch mit den bereits vorhandenen sein. Begründung: Besonders ältere Menschen beklagen die harten und im Winter kalten Stühle in der neuen Trauerhalle Nieder-Erlenbach. Da der Magistrat generell die Anschaffung von Sitzkissen ablehnt, sollten diese aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein

M (Vortrag des Magistrats)

Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main an der "Behördennummer 115"; hier: Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung an der Basisversorgung des Freistaats Bayern

16.01.2026 · Aktualisiert: 22.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 20 Betreff: Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main an der "Behördennummer 115"; hier: Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung an der Basisversorgung des Freistaats Bayern 1. Der in der Anlage beigefügten Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung zur Beteiligung an der Basisversorgung des Freistaats Bayern mit der Behördennummer 115 durch das 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main wird zugestimmt. 2. Die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung ist nach erfolgter Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die getroffene Vereinbarung zunächst im Rahmen einer zweijährigen Testphase gilt, aber bis zur alternativen Vollversorgung von (Teil-) Bereichen des Freistaats im Einvernehmen der Vereinbarungspartner verlängert werden kann. Begründung: A. Zielsetzung Die Behördennummer 115 steht für eine auf Verwaltungsebene übergreifende Zusammenarbeit in Deutschland, um eine stärkere Ausrichtung der öffentlichen Verwaltung auf die Service-Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft zu erzielen und den telefonischen Behördenservice in Deutschland zu verbessern. In seiner 19. Sitzung vom 16.03.2016 hat der IT-Planungsrat die Umsetzung der bundesweiten Erreichbarkeit der Behördennummer 115 im Rahmen eines Pilotbetriebs entschieden. Die Kosten für die Flächendeckung innerhalb des Landes werden von den Ländern selbst getragen (Beschluss 2016/06). Die allerdings auch heute noch nicht vollständige bundesweite Erreichbarkeit der Behördennummer 115 ist in deren Strategie und Kommunikation aber eine der zentralen Hemmnisse für die umfassendere Nutzung. Die flächendeckende Erreichbarkeit der Behördennummer 115 im Gebiet des Freistaats Bayern konnte aus verschiedenen Gründen bislang nicht erreicht werden, auch nehmen derzeit nur vergleichsweise wenig bayrische Kommunen am 115-Verbund teil. Die damit für den Bereich des Freistaats Bayern fehlende flächendeckende Erreichbarkeit kann somit nur durch bestehende Servicecenter außerhalb des Freistaats sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist die FITKO (Föderale IT-Kooperation) im Auftrag des IT-Planungsrats an verschiedene Servicecenter herangetreten, ob eine teilweise Übernahme der Basisversorgung des Freistaats möglich sei. Hierfür erklärten sich die Städte Kassel und Frankfurt am Main mit ihren bereits bestehenden Servicecentern zur Bedienung der Behördennummer 115 bereit. Mit der Übernahme verbunden ist das Ziel, dass die Basisversorgung des Freistaats nur ein erster Schritt hin zu einer nachhaltigen Mitgliedschaft von Bayern im 115-Verbund ist und die Behördennummer damit einen wichtigen Schritt zur bundesweiten Flächendeckung macht. Die anteilige Basisversorgung soll auf Grundlage der vorhandenen TK-Infrastruktur und der verbundweiten 115-Wissensdatenbank erfolgen. Im Rahmen der Basisversorgung erfolgen ausdrücklich keine fallabschließenden Auskünfte auf kommunaler Ebene, sondern diese dient vor allem der Sicherstellung einer Erreichbarkeit sowie der Kanalisierung der Weiterleitung an die jeweils zuständigen Stellen. Die vereinbarte Kostenerstattung von derzeit € 6,00 pro geführtem Call dient anteilig der Finanzierung der Kostenaufwände für das Frankfurter Servicecenter 115. Die Übernahme der Basisversorgung erfolgt zunächst für eine Probephase von zwei Jahren ab Beginn der Basisversorgung im ersten Quartal 2026, würde sich aber im Benehmen mit dem Freistaat nach erfolgreicher Testphase verlängern, solange für (Teil-) Bereiche des Freistaats weiterhin keine Vollversorgung mit den Services der Behördennummer gegeben ist. B. Alternativen keine C. Lösung Siehe A D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, die nicht durch die Kostenpauschale gedeckt werden. Anlage _Vereinbarung (ca. 88 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.01.2026

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Höchst: Wohnraum für das Hausprojekt „Gündi-West“

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7905 entstanden aus Vorlage: OF 1427/6 vom 28.12.2025 Betreff: Höchst: Wohnraum für das Hausprojekt "Gündi-West" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob den Bewohner:innen des Hausprojektes in der neu genutzten Liegenschaft des (ehemals) Parkside Hotel in der Liederbacher Straße 34 bis 36 die nötigen Zimmer angeboten werden können oder ob nach einem Ersatzobjekt für das Hausprojekt "Gündi-West" (Palleskestraße 31 bis 33) gesucht werden muss bzw. eine geeignete Liegenschaft zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Das Hausprojekt "Gündi-West" hat mit wenigen Ressourcen und viel ehrenamtlichem Einsatz ein einzigartiges Angebot in Frankfurt geschaffen und in den letzten drei Jahren bewiesen, dieses erfolgreich führen zu können. Neben der Wohnraumversorgung von 40 vormals obdachlosen Menschen bietet das Hausprojekt viele integrative Angebote für die dort Aktiven sowie den gesamten Stadtteil. Dazu zählen beispielsweise Sprachcafés, eine Sozialberatung und kulturelle Veranstaltungen, die regelmäßig und kostenlos für alle Interessierten angeboten werden. Darüber hinaus können zivilgesellschaftliche Initiativen das Café in der Palleskestraße 31 kostenlos nutzen. Durch die Arbeit der dortigen Initiativen konnte bereits Dutzenden Menschen ein selbstbestimmter Weg aus der Obdachlosigkeit und in eigene Wohnungen geebnet werden. Das Hausprojekt ist mit anderen sozialen Trägern im Stadtteil und darüber hinaus vernetzt und steht mit diesen in regelmäßigem Austausch, um Menschen bestmöglich in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen. Die aktuellen Gebäude müssen im nächsten Jahr aufgrund des dort vorgesehenen Schulbaus aufgegeben werden. Ohne ein geeignetes Ersatzobjekt besteht die Gefahr, dass all die wichtigen, mit dem Projekt verknüpften Fortschritte wieder verloren gehen und etwa 40 Personen erneut obdachlos werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfrage zur Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025 (ST 1999)

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7912 entstanden aus Vorlage: OF 1196/10 vom 14.12.2025 Betreff: Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfrage zur Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025 (ST 1999) Vorgang: OM 6789/25 OBR 10; ST 1113/25; OM 7259/25 OBR 10; ST 1999/25 Mit Stellungnahme vom 14.07.2025, ST 1113, berichtete der Magistrat zur medizinischen Versorgung in Berkersheim. Hierbei wurde leider nicht deutlich, ob der Magistrat, wie notwendig, erneut mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) Kontakt aufgenommen hatte. Eine entsprechende Nachfrage des Ortsbeirates 10 (OM 7259) bejahte der Magistrat mit Stellungnahme vom 28.11.2025, ST 1999. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wieso die Frage, warum der Magistrat die Informationen der KVH dem Ortsbeirat 10 nicht in seiner Stellungnahme vom 14.07.2025 mitgeteilt hat (beziehungsweise klarstellte, dass es sich um aktuelle Informationen handelte), unbeantwortet blieb; 2. wieso der Magistrat der Ansicht ist, dass die ST 1113 alle wesentlichen entsprechenden Informationen enthält, wenn sie gerade nicht mitteilte, dass eine erneute Kontaktaufnahme erfolgte; 3. wie er sein jeweiliges Vorgehen a) vor dem Hintergrund seiner Aussage, dass eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bewohnerschaft eines Stadtteils ist (vgl. ST 1113), b) vor dem Hintergrund einer kollegialen und wertschätzenden Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 10 bewertet. Begründung: Antworten des Magistrats auf Nachfragen werfen neue Nachfragen auf. Der Ortsbeirat 10 zeigt sich hierüber irritiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6789 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1113 Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7259 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1999

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Sossenheim/Unterliederbach: Anhaltende Lärmbelastung entlang der A66 - aktive Einflussnahme des Magistrats erforderlich

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7885 entstanden aus Vorlage: OF 1422/6 vom 07.01.2026 Betreff: Sossenheim/Unterliederbach: Anhaltende Lärmbelastung entlang der A66 - aktive Einflussnahme des Magistrats erforderlich Vorgang: V 528/22 OBR 6; ST 547/23 Die anhaltend hohe Lärmbelastung entlang der Bundesautobahn A66 stellt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Papageiensiedlung, Henri-Dunant-Siedlung sowie Teile der Carl-Sonnenschein-Siedlung seit vielen Jahren eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität und eine Belastung dar. Trotz wiederholter Hinweise aus der Bürgerschaft und bestehender Planungsankündigungen ist bislang keine spürbare Verbesserung der Situation eingetreten, obgleich es sich bei der A66 im genannten Straßenabschnitt statistisch um eine der meist befahrenen Autobahnabschnitte des Bundesgebietes handelt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 20. Februar 2023, ST 547, wird ausgeführt, dass die geplanten Lärmschutzmaßnahmen durch die Autobahn GmbH des Bundes erst in einem sehr langfristigen Zeithorizont umgesetzt werden sollen. Für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet dies faktisch eine weitere jahrelange Belastung ohne konkrete Perspektive auf Entlastung. Hinzu kommt, dass entlang der A66 im genannten Abschnitt zukünftig die Regionaltangente West (RTW) verlaufen wird. Unabhängig von der formalen Zuständigkeit des Bundes ist es Aufgabe der Stadt Frankfurt am Main, sich im Rahmen ihrer Verantwortung für Gesundheitsvorsorge, Stadtentwicklung und Lebensqualität aktiv für die Interessen der betroffenen Stadtteile einzusetzen und alle ihr zur Verfügung stehenden Einflussmöglichkeiten zu nutzen. Diese Verantwortung sollte insbesondere die aktive Begleitung der Planungen, die kontinuierliche Einflussnahme auf die zuständigen Stellen sowie die Unterstützung der betroffenen Bevölkerung darstellen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, - darzulegen, welche konkreten Schritte seit der letzten Stellungnahme, ST 547, unternommen wurden, um gegenüber der Autobahn GmbH des Bundes auf eine Beschleunigung der Planung und Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen entlang der A66 im Bereich Sossenheim und Unterliederbach hinzuwirken; - sich weiterhin mit Nachdruck gegenüber den zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene für eine zeitnahe Umsetzung wirksamer Lärmschutzmaßnahmen einzusetzen; - den Ortsbeirat regelmäßig über den Fortgang der Gespräche, Planungen und Maßnahmen zu unterrichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.11.2022, V 528 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 547

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Sossenheim - Unterliederbach: Durchgehender Lärmschutz an der A66

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7884 entstanden aus Vorlage: OF 1392/6 vom 10.12.2025 Betreff: Sossenheim - Unterliederbach: Durchgehender Lärmschutz an der A66 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie entlang der A66 ein durchgehender Lärmschutz zwischen den Stadtteilen Unterliederbach, Liederbach und Sossenheim eingerichtet werden kann. Begründung: Der bestehende Lärmschutz entlang der A66 ist zwischen Unterliederbach und Sossenheim nur abschnittsweise vorhanden. Die dazwischen liegenden Wohngebiete sind dadurch erheblichen Lärmbelastungen ausgesetzt. Ein durchgehender Lärmschutz würde die Lebensqualität der Anwohner*innen deutlich verbessern und zur Reduzierung der gesundheitlichen Belastungen durch Verkehrslärm beitragen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 6

Unterliederbach: Unterstützung des Pfadfinderstamms Cherusker

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.01.2026, OIB 459 entstanden aus Vorlage: OF 1393/6 vom 10.12.2025 Betreff: Unterliederbach: Unterstützung des Pfadfinderstamms Cherusker Der Magistrat wird gebeten, den DPSG Stamm der Cherusker mit 5.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget zu unterstützen. Die Mittel sollen für die Erneuerung der elektrischen Anlage auf dem Vereinsgelände bereitgestellt werden. Dazu gehören insbesondere Beleuchtung, Steckdosen, Schalter, Kabel sowie die Sicherungskästen. Der DPSG Stamm der Cherusker engagiert sich seit vielen Jahren in Unterliederbach und Umgebung in der Kinder- und Jugendarbeit. Der Verein bietet regelmäßige Gruppenstunden, Freizeitangebote, Zeltlager, Umweltaktionen und niedrigschwellige Betreuungsformate für Kinder, Jugendliche und Familien an. Mit seinem ehrenamtlichen Einsatz ist der Verein ein wichtiger sozialer Anker im Stadtteil und übernimmt eine wertvolle pädagogische und soziale Patenschaft für viele junge Menschen in Unterliederbach, Höchst und weiteren westlichen Stadtteilen. Begründung: Die elektrische Anlage des Vereinsgeländes ist mittlerweile rund 30 Jahre alt und entspricht nicht mehr den geltenden Sicherheitsstandards. Teile der Verkabelung verlaufen offen am Zaun entlang und weisen bereits poröse Stellen sowie Beschädigungen auf. Erste provisorische Notmaßnahmen konnten zwar durchgeführt werden, ersetzen jedoch keine fachgerechte Erneuerung. Gerade vor dem Hintergrund der zahlreichen Kinder, Jugendlichen und Familien, die das Gelände regelmäßig nutzen, stellt der Zustand der Elektrik ein nicht zu vernachlässigendes Sicherheitsrisiko dar. Eine zeitnahe Instandsetzung ist daher zwingend erforderlich, um den sicheren Betrieb der Angebote und Veranstaltungen des Vereins zu gewährleisten. Mit der beantragten Unterstützung kann der Verein die Elektrik vollständig modernisieren und damit weiterhin ein verlässlicher und sicherer Ort für soziale, pädagogische und integrative Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

B (Bericht des Magistrats)

Lebensmittelkontrollen

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 12 Betreff: Lebensmittelkontrollen Vorgang: A 378/25 AfD Zu Frage 1: Eine jährliche Auswertung der gemeinsam durch die Frankfurter Polizei, das Ordnungsamt sowie das Finanz- und Hauptzollamt durchgeführten Gaststätten- und Gewerbekontrollen liegt nicht vor. Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Zu Frage 2: s. o. Zu Frage 3: Schließungen: 2023 ► 238 2024 ► 218 Teilschließungen: 2023 ► 41 2024 ► 37 Zu Frage 4: 31.03.2023 ► 16,79 (davon 2 Fortzubildende) 30.06.2023 ► 16,79 (davon 2 Fortzubildende) 30.09.2023 ► 16,92 (davon 1 Fortzubildende) 31.12.2023 ► 16,92 (davon 1 Fortzubildende) 31.03.2024 ► 16,92 (davon 1 Fortzubildende) 30.06.2024 ► 16,92 (davon 1 Fortzubildende) 30.09.2024 ► 15,92 (davon 1 Fortzubildende) 31.12.2024 ► 15,92 Zu Frage 5: Zum 01.01.2024 standen gemäß Stellenplan 17 Stellen für die Beschäftigung von LMK zur Verfügung. Alle 17 Stellen waren zu diesem Zeitpunkt besetzt. Zu Frage 6: Ja. Eine Personalaufstockung im Bereich der Lebensmittelüberwachung wird weiterhin als unerlässlich angesehen. Zu Frage 7: Die im Bericht B 168/2023 aufgezeigte Tendenz vermehrt auftretender unhygienischer und potenziell lebensmittelbeeinflussender Zustände in Frankfurter Lebensmittelbetrieben hat sich auf einem konstant hohen Beanstandungsniveau fortgesetzt. Zu Frage 8: Um die personelle Ausstattung der Lebensmittelüberwachung nachhaltig zu stärken, müssten zusätzliche Planstellen geschaffen werden. Dies betrifft sowohl weiteres Kontrollpersonal (Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure) als auch zusätzliche Stellen in der Verwaltung. Letztere sind erforderlich, um die aus den Kontrollen resultierenden Maßnahmen, wie etwa Bußgeldverfahren, ordnungsrechtliche Verfügungen oder Gebührenbescheide, zeitnah und rechtssicher bearbeiten zu können. Darüber hinaus sollte eine wettbewerbsfähige und wertschätzende Vergütung geprüft werden, die sich am kommunalen Umfeld im Bereich der Lebensmittelkontrolle orientiert. Auf diese Weise können Abwanderungen verhindert und neue Bewerber:innen gewonnen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 29.10.2025, A 378 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 14.01.2026

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Unterstützung eines Projektes des Arbeitskreises (AK) gegen Häusliche Gewalt Frankfurt West

12.01.2026 · Aktualisiert: 16.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 61 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Unterstützung eines Projektes des Arbeitskreises (AK) gegen Häusliche Gewalt Frankfurt West Der Arbeitskreis gegen Häusliche Gewalt Frankfurt West möchte Papiertüten mit Telefonnummern der Beratungsstelle zum Thema der häuslichen Gewalt bedrucken und über Apotheken an deren Kundschaft im Monat November anlässlich des internationalen Tages für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen verteilen. Am 25.11. gibt es hierzu einen Gedenk- und Aktionstag. Mit dieser Aktion soll auf das Thema der häuslichen Gewalt aufmerksam gemacht, die Öffentlichkeit sensibilisiert und Hilfsangebote an Bewohner*innen nachhaltig verteilt werden. Mögliche Opfer sowie deren Bekannte und Nachbarn erhalten so Informationen zur Hilfe. Der Magistrat stellt dem Caritasverband Frankfurt e.V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 500,00 Euro aus dem Budget des Ortsbeirates 6 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.09.2025, OIB 421

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Budgetmittel für den Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V.

12.01.2026 · Aktualisiert: 16.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 62 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Budgetmittel für den Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V. Der Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V. wurde vor mehr als 50 Jahren gegründet, um die von Frau Prof. Dr. Helga Einsele eingerichtete gemeinsame Unterbringung inhaftierter Mütter mit ihren kleinen Kindern im Frauengefängnis der Justizvollzugsanstalt (JVA) III in Frankfurt am Main Preungesheim zu unterstützen. Einige Kinder werden von Mitarbeiterinnen der JVA in eine Kita gebracht; zurzeit noch mit privatem Pkw. Dazu will der Verein das E Lastenfahrrad "Cargobike Long John F900E Family taupe" von Decathlon zum Preis von 4.999 Euro anschaffen. Diese hilfreiche und umweltfreundliche Anschaffung will der Ortsbeirat 10 unterstützen. Der Magistrat stellt dem Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V. finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro als Zuschuss für die Anschaffung des E-Lastenfahrrad aus dem Budget des Ortsbeirat 10 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 433

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Maßnahmen zur Eindämmung der Waschbärpopulation in der Gemarkung Kalbach sowie Aufklärungsinitiative zu Gesundheits und Artenschutzrisiken

08.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 08.01.2026, OF 661/12 Betreff: Maßnahmen zur Eindämmung der Waschbärpopulation in der Gemarkung Kalbach sowie Aufklärungsinitiative zu Gesundheits- und Artenschutzrisiken Der Ortsbeirat Kalbach-Riedberg möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, 1. zu prüfen, wie die Jägerinnen und Jäger in den Jagdrevieren der Gemarkung Kalbach bei der Eindämmung der Waschbärpopulation konkret unterstützt werden können. Dies umfasst insbesondere organisatorische, finanzielle und logistische Unterstützungsmaßnahmen, die eine effektive und nachhaltige Bestandsreduktion ermöglichen. 2. die wichtige Arbeit der Jägerinnen und Jäger im Bereich Artenschutz, Wildtierregulierung und Gefahrenabwehr ausdrücklich anzuerkennen und diese aktiv in städtische Maßnahmen zur Kontrolle invasiver Arten einzubeziehen. 3. gemeinsam mit Jagdpächtern, dem Umweltamt und dem Gesundheitsamt eine Informations- und Aufklärungskampagne zum Thema "Waschbär & Gesundheit" zu entwickeln und umzusetzen. Diese Kampagne soll insbesondere über folgende Punkte informieren: - Risiken des Waschbärspulwurms (Baylisascaris procyonis) - Hygienemaßnahmen für Haushalte, Gärten, Spielplätze und Kindertagesstätten - Verhalten bei Waschbärsichtungen - Bedeutung der Bejagung als Artenschutz- und Gesundheitsmaßnahme - Schutz heimischer Arten vor invasiven Prädatoren 4. zu prüfen, inwieweit die Stadt Frankfurt am Main die Anschaffung TÜV-geprüfter Fanggeräte finanziell unterstützen oder fördern kann, um eine nachhaltige und tierschutzgerechte Bestandsreduktion des Waschbären zu ermöglichen. Begründung: Die Goethe-Universität Frankfurt hat in einem aktuellen wissenschaftlichen Positionspapier deutlich herausgestellt, dass der Waschbär in Deutschland eine invasive Art ist, deren Population sich durch die zunehmende Urbanisierung stark ausbreitet. Die Tiere profitieren in besonderem Maße von Siedlungsstrukturen, Müllangeboten, Dachböden, Kompoststellen und Gärten. Auch in der Gemarkung Kalbach ist ein deutlicher Anstieg der Waschbäraktivität zu beobachten. Neben erheblichen ökologischen Schäden - insbesondere dem Rückgang heimischer Arten wie Singvögel, Amphibien und Bodenbrüter - weist die Universität auf ein ernstzunehmendes gesundheitliches Risiko für den Menschen hin: den Waschbärspulwurm (Baylisascaris procyonis). Dieser Parasit wird über den Kot der Tiere ausgeschieden und kann über Monate infektiös bleiben. Eine Infektion kann beim Menschen, insbesondere bei Kindern, schwere neurologische Schäden verursachen. Besonders gefährdet sind Spielplätze, Sandkästen, Dachböden, Gärten und Kompostanlagen, die von Waschbären häufig aufgesucht werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen zudem, dass eine nachhaltige Bestandsreduktion des Waschbären nahezu ausschließlich über die Fangjagd möglich ist. Die Fallenjagd ermöglicht eine kontinuierliche, tierschutzgerechte und effektive Entnahme - insbesondere in urbanen und halburbanen Räumen, in denen die klassische Bejagung nur eingeschränkt möglich ist. Damit die Fangjagd rechtssicher und tierschutzkonform durchgeführt werden kann, sind TÜV-geprüfte Fanggeräte erforderlich, deren Anschaffung jedoch mit erheblichen Kosten verbunden ist. Eine kommunale Unterstützung würde die Wirksamkeit der Maßnahmen deutlich erhöhen. Die Jägerinnen und Jäger leisten bereits heute einen unverzichtbaren Beitrag zum Artenschutz, zur Gefahrenabwehr und zur Eindämmung invasiver Arten. Eine stärkere Unterstützung durch den Magistrat ist daher sowohl aus Gründen des Natur- und Artenschutzes als auch der öffentlichen Gesundheit geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

Partei: CDU
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Datenbasierte Bewertung der Notunterkunft am Eschenheimer Tor

08.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 08.01.2026, OF 996/3 Betreff: Datenbasierte Bewertung der Notunterkunft am Eschenheimer Tor Vorgang: B 283/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Notunterkunft für obdachlose Menschen in der B-Ebene der U-Bahn-Station Eschenheimer Tor wurde im Jahr 2018 als Übergangslösung eingerichtet und besteht inzwischen seit sieben Jahren. Damit hat sich ein ursprünglich als Provisorium konzipiertes Angebot zu einer dauerhaften Nutzung entwickelt, ohne dass hierfür eine langfristige, strukturelle Lösung geschaffen wurde. Die Notunterkunft bietet zwar eine niedrigschwellige Übernachtungsmöglichkeit, ersetzt jedoch weder eine stabile Wohnsituation noch eine verlässliche soziale Integration. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu berichten: 1. ob die Notunterkunft am Eschenheimer Tor derzeit primär als reine Not- bzw. Übernachtungseinrichtung oder als Bestandteil eines integrierten Hilfe- und Vermittlungskonzepts verstanden wird; 2. wie viele obdachlose Menschen die Notunterkunft in der B-Ebene der U-Bahn-Station Eschenheimer Tor durchschnittlich pro Monat sowie im Jahresdurchschnitt tatsächlich nutzen; 3. wie viele Personen, die die Notunterkunft in Anspruch nehmen, im Jahr durch das vorhandene sozialarbeiterische Angebot a) beraten, b) an weiterführende Hilfesysteme (z.B. Fachstellen, Sucht- oder Gesundheitsangebote) oder c) in andere Unterkünfte oder Wohnangebote vermittelt werden; 4. ob der Magistrat Potenziale sieht, Elemente des Housing-First-Konzepts stärker mit bestehenden Notunterkünften zu verzahnen, um Übergänge aus der Obdachlosigkeit nachhaltiger zu gestalten. Die bisherigen Berichte (B 283/25) und Anträge zur Notunterkunft am Eschenheimer Tor stellen vor allem auf Zustände, Standortfragen sowie Sauberkeit und Sicherheit ab. Diese Aspekte sind wichtig, es soll dabei aber auch in Erfahrung gebracht werden, ob und in welcher Weise die Notunterkunft über die Bereitstellung einer Übernachtungsmöglichkeit hinaus in ein konzeptionell angelegtes Hilfe- und Unterstützungsangebot eingebunden ist. Internationale Beispiele wie das Housing-First-Modell in Helsinki, das Obdachlosigkeit konsequent durch die unmittelbare Bereitstellung von Wohnraum reduziert, zeigen, dass nachhaltige Lösungen möglich sind, wenn Notunterkünfte stärker in langfristige Wohn- und Betreuungskonzepte eingebettet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 283 Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: FDP
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Resilienz und Selbstbefähigung der Bevölkerung im Nordend sicherstellen

08.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 08.01.2026, OF 986/3 Betreff: Resilienz und Selbstbefähigung der Bevölkerung im Nordend sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Nicht nur die Stadt Berlin, sondern auch die Bevölkerung in den betroffenen Stadtteilen wurde durch den tagelangen Stromausfall Anfang des Jahres weitgehend unvorbereitet getroffen. Der Vorfall hat gezeigt, wie schnell der Ausfall zentraler Versorgungsstrukturen den Alltag zum Erliegen bringen kann, und dass fehlende Vorbereitung nicht nur staatliche Stellen, sondern ebenso die Bevölkerung betrifft. Wirksamer Bevölkerungsschutz besteht deshalb nicht allein aus funktionierenden Behörden und Einsatzstrukturen. Eine zentrale Voraussetzung ist eine resiliente Bevölkerung, die mental auf außergewöhnliche Lagen vorbereitet ist, grundlegende Vorsorge trifft und weiß, wie sie sich im Ernstfall verhält, wo sie Informationen erhält und wo sie Schutz findet. Eine solche Selbstbefähigung trägt entscheidend dazu bei, Unsicherheit und Panik zu vermeiden und gesellschaftliche Stabilität zu sichern. Der Magistrat wird daher aufgefordert, zu berichten: 1. ob die Stadt Frankfurt übergreifende Konzepte verfolgt, um die Bevölkerung auf Krisen- und Ernstfälle vorzubereiten und gezielt zur Eigenvorsorge sowie zum selbstständigen und besonnenen Verhalten in solchen Situationen zu befähigen; 2. ob und wie diese Vorsorge- und Befähigungskonzepte konkret in die Bevölkerung kommuniziert werden sollen, insbesondere a) ob eine regelmäßige, aktive Information vorgesehen ist, b) welche Inhalte dabei vermittelt werden, c) und wie sichergestellt wird, dass diese Informationen über vereinzelte Hinweise hinaus dauerhaft wahrgenommen und verstanden werden. 3. über welche Informationskanäle die Bevölkerung im Ernstfall erreicht werden soll, insbesondere für den Fall, dass Stromversorgung, Mobilfunknetze oder digitale Endgeräte zeitweise nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind; 4. welche Warn- und Informationssysteme im Nordend vorhanden sind, wann und wie sie zum Einsatz kommen und wie deren Bedeutung und die daraus abzuleitenden Verhaltenshinweise (bspw. im Fall von Sirenenalarm) der Bevölkerung bekannt gemacht werden; 5. welche öffentlich zugänglichen Schutz-, Aufenthalts- oder Anlaufmöglichkeiten im Nordend existieren, a) für welche Zwecke und für wie viele Personen diese aktuell ausgelegt sind, b) wie schnell vorhandene Orte, die derzeit einer anderen Nutzung zugeführt sind, umgewidmet werden können und zu welchem Zweck, c) wie die Bevölkerung über Lage, Nutzung und Zugänglichkeit dieser Orte informiert wird, und ob geplant ist, die vorhandenen Kapazitäten zu erweitern, 6. wie sichergestellt wird, dass Informationen zur Vorsorge und zum Verhalten im Ernstfall alle Bevölkerungsgruppen im Nordend erreichen, insbesondere Familien, ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränktem Zugang zu digitalen oder sprachlichen Informationsangeboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: FDP
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Wie ist es um die kritische Strominfrastruktur im Nordend bestellt?

08.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 08.01.2026, OF 985/3 Betreff: Wie ist es um die kritische Strominfrastruktur im Nordend bestellt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Anfang Januar kam es im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf infolge eines gezielten Angriffs auf eine Kabelbrücke zu einem mehrtägigen Stromausfall, von dem über 100.000 Menschen betroffen waren. Über Tage hinweg waren weite Teile des Bezirks ohne Strom, Beleuchtung, Verkehrsinfrastruktur, Telekommunikation sowie grundlegende Versorgungsangebote. Infolge winterlicher Temperaturen und weil die Versorgung nicht sichergestellt werden konnte, mussten unter anderem Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser evakuiert werden. Der Vorfall verdeutlicht, welche gravierenden Folgen bereits der Ausfall einzelner zentraler Elemente kritischer Infrastruktur für einen gesamten Stadtbezirk haben kann. Anschläge wie dieser werden sicherheitspolitisch auch im Rahmen hybrider Bedrohungsszenarien erwartet und zielen auf die Störung zentraler Versorgungsfunktionen sowie auf das Vertrauen in die staatliche Handlungsfähigkeit ab. Frankfurt am Main nimmt aufgrund seiner besonderen Rolle als europäischer Finanzstandort, Sitz zentraler Institutionen wie der Europäischen Zentralbank sowie als internationaler Knotenpunkt digitaler Infrastruktur eine herausgehobene strategische Stellung ein und kann deshalb auch als bevorzugtes Ziel von Angriffen auf die kritische Infrastruktur betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie es um die Stromversorgung im Nordend bestellt ist. Der Magistrat wird daher aufgefordert, zu berichten: 1. Wie die Stromversorgung im Nordend strukturell aufgebaut ist und ob sie über redundante Versorgungswege verfügt, die bei Ausfall einzelner Leitungen oder Anlagen eine kurzfristige Ersatzversorgung ermöglichen. Kurz gesagt: Ist ein Vorfall wie in Berlin auch im Nordend möglich? 2. Welche Anlagen der Stromversorgung im Nordend als kritische Infrastruktur eingestuft sind, insbesondere im Hinblick auf Umspannwerke wie das am Heideplatz und zentrale Verteilpunkte, und wie diese gegen äußere Einwirkungen geschützt sind. Inwieweit die Stadt Frankfurt am Main das Risiko gezielter oder unfallbedingter Ausfälle kritischer 3. Infrastruktur im Kontext hybrider Bedrohungslagen bewertet und welche präventiven Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz ergriffen werden. 4. Ob und in welcher Form Notfall- und Krisenpläne für einen länger andauernden Stromausfall bestehen, insbesondere im Hinblick auf a) die Versorgung der Bevölkerung, b) den Schutz besonders vulnerabler Einrichtungen wie Pflegeheime und Krankenhäuser, c) die Aufrechterhaltung von öffentlicher Ordnung und Sicherheit. 5. Welche Schlussfolgerungen die Stadt Frankfurt am Main aus den Ereignissen in Berlin für den eigenen Bevölkerungsschutz zieht und ob geplant ist, bestehende Krisen- und Notfallkonzepte vor diesem Hintergrund zu überprüfen oder weiterzuentwickeln. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: FDP
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Verstärkte Ratten- und Schädlingsbekämpfung im Ortsteil Westhausen - Bereich Kollwitzstraße

06.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 06.01.2026, OF 593/7 Betreff: Verstärkte Ratten- und Schädlingsbekämpfung im Ortsteil Westhausen - Bereich Kollwitzstraße Der Ortsbeirat 7 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur verstärkten Ratten- und Schädlingsbekämpfung im Ortsteil Westhausen einzuleiten, insbesondere im Bereich der Siedlung Westhausen entlang der Kollwitzstraße. Als Beispiel könnte insbesondere die rechtsseitigen Busch- und Grünflächen entlang der Kollwitzstraße in Richtung Schulen und Kindergärten, die angrenzenden Wohnbereiche zwischen der zweiten und fünften Häuserreihe, sowie potenzielle Rückzugs-, Nist- und Laufbereiche regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf fachgerecht behandelt werden. Darüber hinaus könnte geprüft werden, ob präventive Maßnahmen, wie eine verstärkte Kontrolle von Müllablagerungen oder eine Information der Anwohnerschaft, unterstützend sinnvoll sind. Begründung: In den Busch- und Grünflächen auf der rechtsseitigen Seite der Kollwitzstraße in Richtung der dort ansässigen Schulen und Kindergärten wird seit einiger Zeit ein vermehrtes Auftreten von Ratten, darunter auch Jungtiere, beobachtet. Darüber hinaus wurde berichtet, dass Babyratten auf privaten Terrassen gesichtet und in handelsüblichen Mäusefallen gefangen wurden, und zwar im Bereich zwischen der zweiten und fünften Häuserreihe von oben in Richtung der Kollwitzstraße. Dies deutet auf eine räumliche Nähe von Nist- und Aufenthaltsbereichen zum unmittelbaren Wohnumfeld hin. Die Tiere halten sich vor allem in Gebüschen, Grünanlagen und auf öffentlichen Flächen auf und gelangen zunehmend auch in den angrenzenden privaten Bereich. Anwohnerinnen und Anwohner berichten von einer steigenden Zahl an Sichtungen. Aufgrund der Nähe zu Schulen und Kindergärten erscheint es aus Sicht des Ortsbeirates sinnvoll, die Situation frühzeitig zu prüfen, um mögliche hygienische Risiken zu minimieren und die Sicherheit sowie Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: CDU
Weiter lesen
B (Bericht des Magistrats)

Lebenswertes Bahnhofsviertel - bessere Lebensverhältnisse, konfliktärmeres Zusammenleben, Sicherheit und Sauberkeit

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 3 Betreff: Lebenswertes Bahnhofsviertel - bessere Lebensverhältnisse, konfliktärmeres Zusammenleben, Sicherheit und Sauberkeit Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5822 - NR 558/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 298/24 - Der Magistrat verweist ausdrücklich auf die vorangegangenen Berichte zum Antrag NR 558 (Bericht B 250 vom 05.06.2023 und B 6 vom 08.01.2024 und B 298 vom 05.08.2024), die zu generellen Herausforderungen im Bahnhofsviertel (BHV) ausführliche Informationen, Hintergründe und Einschätzungen aufgezeigt haben. Auch die vielfältigen Maßnahmen und Ansätze um Probleme zu lösen und Situationen zu verändern, wurden in diesen Berichten ausgiebig beschrieben. Zur besseren Lesbarkeit wird deshalb auf eine Wiederholung dieser Ausführungen im Folgebericht verzichtet bzw. werden sie nur genannt, wenn das im Kontext einer neuen oder veränderten Maßnahme nötig ist. Ansonsten werden in diesem Bericht neue Maßnahmen und Aktivitäten beschrieben. Durch den Magistrat wurden viele weitere Verbesserungen im Bahnhofsviertel realisiert und auf den Weg gebracht. Dabei wurden und werden alle Akteure - unter anderem Stadt, Land, Sicherheitsbehörden, aber auch Anwohnende, Vereine und Gewerbetreibende - einbezogen, um gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Die nachhaltige Veränderung des Viertels beinhaltet auch kurzfristige Maßnahmen, ist im Kern aber eine mittel- bis langfristige Aufgabe, die dauerhaftes Engagement erfordert und zu der sich der Magistrat bekennt. Die Herausforderungen und Probleme im Sozialraum Bahnhofsviertel sind noch immer drängend, wenngleich die dezernats- und institutionenübergreifenden Anstrengungen erfolgreiche Wirkung zeigen. Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Dezernaten, Ämtern, Polizei, Justiz und Trägern der Drogenhilfe Wie im Magistratsbericht aus dem Jahr 2024 erwähnt, arbeiten Jugend- und Sozialamt, Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Drogenreferat, Stabsstelle Sauberes Frankfurt, Landes- und Stadtpolizei, Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft sowie die Träger der Drogenhilfe in verschiedenen Arbeitskreisen zusammen, um übergreifende Themen im Bahnhofsviertel fortlaufend, auf kurzen Wegen und effizient zu bearbeiten. Dazu gehören der Arbeitskreis Stadt und Polizei (alle 4 Wochen; Geschäftsführung: Drogenreferat), die Steuerungsgruppe Bahnhofsviertel (alle 6 Wochen; Geschäftsführung: Drogenreferat, Leitung: Dezernat VIII), die AG Sucht (alle 4 Wochen, Geschäftsführung: Drogenreferat), das Trägertreffen (alle 8 Wochen; Geschäftsführung: Drogenreferat), die AG jur (anlassbezogen; Geschäftsführung: Drogenreferat) Eine besondere Form der Zusammenarbeit wurde durch die Dezernate VIII und IX initiiert: Die "Strategie Bahnhofsviertel 2024-2040". Mit Unterstützung des Stadtplanungsbüros urbanista wurde ein Think-Tank gegründet, der aus rund 50 Teilnehmenden bestand, die die unterschiedlichen Interessen aus dem BHV vertraten. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat diese umfassende Strategie für die Weiterentwicklung des Bahnhofsviertels bis zum Jahr 2040 am 24.11.25 beschlossen. Der Abschlussbericht steht unter Strategie Bahnhofsviertel 2040 | Stadt Frankfurt am Main als Download zur Verfügung. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von drogenkonsumierenden Menschen im Bahnhofsviertel - Ausbau und Weiterentwicklung von schadensminimierenden Angeboten Alle im Bericht aus dem Jahr 2024 angekündigten Vorhaben zum Ausbau und zur Erweiterung von schadensminimierenden Angeboten wie zum Beispiel Ausbau der Notschlafstellen (aktuell 143), 2,5 zusätzliche Stellen für die zugehende Sozialarbeit (OSSIP) oder zur psychosozialen Versorgung von drogenkonsumierenden Menschen im Bahnhofsviertel sind umgesetzt. Gleiches gilt für die Anstrengungen, Zugänge zu bestehenden Hilfeangeboten so niedrigschwellig wie möglich zu gestalten, um insbesondere crackkonsumierende Menschen, die von einer extremen Konsumdynamik und Unruhe getrieben sind, wirkungsvoll zu erreichen. Ausbau der niedrigschwelligen medizinischen und psychiatrischen Versorgung Ab November 2024 wurde die zugehende, niedrigschwellige medizinische und psychiatrische Versorgung drogenkonsumierender Menschen im Bahnhofsviertel deutlich ausgeweitet. An fünf Tagen pro Woche werden Menschen, die sich in der Drogenszene bewegen, auf der Straße angesprochen und medizinisch oder psychiatrisch versorgt. Ärztinnen und Ärzte der Malteser Suchthilfe gehen an vier Tagen pro Woche jeweils zwei Stunden lang mit Streetworkern durchs Bahnhofsviertel, leisten Notfall- und Wundversorgung direkt vor Ort oder geleiten Menschen in die Ambulanzen in Drogenhilfeeinrichtungen und behandeln sie dort. Immer freitags ist zudem jeweils ein Psychiater oder eine Psychiaterin zwei Stunden lang im Bahnhofsviertel unterwegs. Der Ausbau der niedrigschwelligen Straßenmedizin wurde von der Unternehmensinitiative Bahnhofsviertel mit 100.000 € unterstützt. Der Unternehmensinitiative gehören elf Firmen und Institutionen im Umfeld des Bahnhofsviertels an, die sich für unterschiedliche Hilfsprojekte für Menschen in Not einsetzen. Auch die regulären ärztlichen Sprechstunden mit Wundversorgung sowie die psychiatrischen Sprechstunden der Malteser Suchthilfe in Behandlungsräumen im Konsumraum Niddastraße wurden deutlich erweitert. Je zweistündige psychiatrische Sprechstunden stehen immer dienstags und mittwochs im Konsumraum Niddastraße offen - zur Krisenintervention, für Diagnostik oder psychiatrische Gespräche. Bislang gab es dieses Angebot nur an einem Tag. Drei Mal pro Woche - dienstags, donnerstags und freitags - bieten Ärztinnen und Ärzte jeweils zwei Stunden allgemeine Sprechstunden und Wundbehandlung an. Freitags stehen weiterhin 2 Stunden für das Impfprojekt zur HIV-Prophylaxe und gegen Hepatitis zur Verfügung. Weiterentwicklung des Frankfurter Wegs mit Fokus auf Crack Die medizinische Versorgung - auch für Menschen ohne Krankenversicherung - ist ein wichtiger Bestandteil der Weiterentwicklung des Frankfurter Wegs in der Drogenpolitik mit Fokus auf Crack. Das Drogenreferat hat dazu ein 29-seitiges Grundlagenpapier vorgelegt, das unter anderem die Handlungsfelder Medizin/Psychiatrie, Wohnen, Recht, Kooperationen und Netzwerkarbeit in den Blick nimmt. Ziel ist es, die Lebenssituation konsumierender Menschen zu verbessern und sie von der Straße zurück in das Hilfenetz zu holen. Das Grundlagenpapier des Drogenreferats wurde mit allen Trägern der Drogenhilfe sowie ämterübergreifend abgestimmt. Zusätzliche Rauchplätze Seit November 2025 stehen nach mehrwöchiger Umbauzeit im Konsumraum Niddastraße 16 Rauchplätze zur Verfügung (zuvor vier), die insbesondere crackkonsumierende Menschen adressieren. Dieses Angebot wird zur wirksamen Entlastung des öffentlichen Raumes beitragen und bietet den Konsument:innen eine saubere und sichere Umgebung. Zusätzlich wurde ein Ruhebereich mit Liegen geschaffen und der vergrößerte Aufenthaltsbereich mit einer Klimaanlage versehen. Neues Frankfurter Hilfezentrum Mit dem Beschluss der Stadtverordneten vom 3. Juli 2025, § 6355, in der Niddastraße 76 ein neues Hilfezentrum umzusetzen, das erstmals explizit crackkonsumierende und polyvalent konsumierende Menschen fokussiert, wurde einem zentralen Baustein im Umgang mit der Crackproblematik in Frankfurt grünes Licht erteilt. Mit dem neuen integrierten Hilfezentrum bietet sich in Frankfurt eine einmalige Gelegenheit, um auf Grundlage von umfassenden und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ein innovatives, interdisziplinäres Hilfe-Setting aufzulegen, das die Zielgruppe im Frankfurter Bahnhofsviertel wirksam erreichen und die Situation im Bahnhofsgebiet spürbar entspannen kann. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es nicht ausreicht, die bestehenden Angebote und bekannten Konzepte für die Klientel der crack- und polyvalent konsumierenden Menschen zu optimieren und Zugänge zu Hilfeeinrichtungen zu erleichtern. Die Zahlen der jährlichen Konsumraumdokumentation belegen in einigen Einrichtungen deutlich rückläufige Nutzer: innenzahlen. Dies zeigt, dass es neue interdisziplinäre Ansätze braucht, um die schwer kranken Menschen in ihrer komplexen Lebenssituation abzuholen. Dies erfordert wiederum neue interdisziplinäre Kooperationen und Kompetenzen des gesamten Hilfesystems. Das neue Hilfezentrum soll deshalb in Multiträgerschaft umgesetzt werden, um die Kompetenzen verschiedener Suchthilfeträger sowie aus den Bereichen Medizin, Psychiatrie, Soziales und Recht zu versammeln. Im fortlaufenden Diskurs sollen innovative und passgenaue Angebote auf kurzem Wege unter einem Dach angeboten werden. Vorgesehen ist außerdem eine trägerübergreifende Clearingstelle, um die Menschen optimal zu den passenden Angeboten lenken zu können. Ziel ist es, die Menschen zu stabilisieren und sie zu unterstützen neue Lebensperspektiven zu entwickeln. Die Einrichtung soll somit eine aktive Rolle im Gesamtnetzwerk an Hilfen spielen und eine Brücke zu weiterführenden szenefernen Hilfen darstellen. In seiner Konzeption wird das Neue Frankfurter Hilfezentrum als bundesweit bislang einmaliges Angebot speziell auf die Bedarfe von crack- und polyvalent konsumierenden Menschen ausgerichtet. Da es für ein solches Angebot kein Vorbild gibt, soll die Einrichtung als "lernendes System" mit einzelnen Angebotsmodulen möglichst flexibel aufgestellt werden, die bedarfs- und fachgerecht angepasst und weiterentwickelt werden können. Eine weitere Besonderheit, die das Projekt von bisherigen Einrichtungen abhebt, ist ein abgeschirmter, geschützter Innenhof als Konsumareal. Diese kontrollierte Konsummöglichkeit im Freien soll für die häufig von Unruhe getriebene Klientel eine wirksame Alternative zur Straße darstellen. Im Inneren sind folgende Angebote auf verschiedenen Etagen geplant: · Konsumräume (inhalativ und intravenös) · Café und Ruhebereich / Tagesaufenthalt / Tagesstruktur · Medizinisches Angebot (Wundversorgung, Humanitäre Sprechstunde) · Psychiatrisches Angebot · Substitution und Humanitäre Substitution (Behandlung für Menschen ohne Krankenversicherung) · PSB (Psychosoziale Beratung) · Dusch- und Hygienecenter (Waschmaschinen, Kleiderkammer) · Notschlafbetten / Tagesruhebetten · Notschlafbetten und spezielle Angebote für Frauen · Multifunktionale Beratungs- und Konferenzräume (nutzbar von verschiedenen Trägern z. B. Jobcenter, Migrationsberatung, Frauenberatung ...) · Verwaltung, Aufenthaltsraum, trägerübergreifend für Mitarbeitende - u.a. zur Vernetzung und zum fachlichen Austausch Modellprojekt zur medikamentösen Behandlung von Crackabhängigkeit Die Stadt Frankfurt am Main hat sich in der Vergangenheit im Zusammenschluss mit anderen Städten bei Bund und auf Länderebene für ein Modellprojekt zur medikamentösen Behandlung von Crackabhängigkeit engagiert. Mit der Umsetzung des Neuen Frankfurter Hilfezentrums wird sich die Stadt Frankfurt am Main wieder verstärkt engagieren. Mit der flexiblen Konzeption aus verschiedenen Angebotsmodulen bietet sich das Neue Frankfurter Hilfezentrum als ideale Einrichtung an, um Modellprojekte und neue Wege im Umgang mit Crack zu entwickeln und durchzuführen. Herausforderung Fentanyl und synthetische Opioide Die aktuelle Sucht- und Drogenhilfe für die Drogenszene im Bahnhofsviertel richtet den Blick nicht allein auf den Crackkonsum, sondern stellt sich bereits auf die zunehmende Verbreitung von Fentanyl, Nitazenen und weiteren synthetisch hergestellten Opioiden ein, die aufgrund der Heroinknappheit auf dem Weltmarkt auch in Frankfurt bereits zu bemerken ist. Erstmals wurde im Januar 2025 bei Schnelltests von Heroinproben im Konsumraum Niddastraße Fentanyl als Streckmittel festgestellt. Im April ist nach einer Überdosierung in einem Konsumraum erstmals auch Nitazen in einer Heroinprobe nachgewiesen worden. Inzwischen melden alle Drogenhilfeträger, dass verstärkt Fentanylpflaster zerschnitten, aufgekocht und konsumiert werden. Eine weitere, unberechenbare Gefahr stellen synthetisch hergestellte Opioide und gefälschte Tabletten dar, die im Internet kursieren. Ihre Dosierungen sind unbekannt und schon kleinste Mengen können zu lebensbedrohlichen Überdosierungen führen. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Fentanyl und synthetischen Opioiden Das Drogenreferat hat im Juni einen Internationalen Fachtag zu der Thematik organisiert und aus den Erkenntnissen und fachlichen Anregungen des internationalen Expert:innenkreises Handlungsempfehlungen für Kommunen zusammengestellt, die auf der Website des Drogenreferats bereitsteht. https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-r athaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/drogenreferat/pdf/handlungsempfehlung en-fentanyl-und-co.pdf Drugchecking Wegen des steigenden Risikos von Überdosierungen durch die Verbreitung von Fentanyl, synthetischen Opioiden und der ebenfalls steigenden Verbreitung des Mischkonsums auf der Drogenszene hat die Stadt ihre langjährige Forderung an das Land erneut bekräftigt, endlich Ausführungsbestimmungen für Drugchecking zu erlassen. Die Bundesregierung hat bereits vor über zwei Jahren die gesetzliche Grundlage geschaffen, um dieses wichtige Instrument zum Gesundheitsschutz und zur Risikominimierung einführen zu können. Die entsprechende hessische Landesverordnung lässt seither auf sich warten. Knowhow-Transfer Der Frankfurter Weg in der Drogenpolitik ist weit über die Stadt- und Landesgrenzen hinaus bekannt. 2025 wurden verschiedenste Gruppen aus dem Umland und anderen Bundesländern empfangen, um Ihnen die Wirksamkeit unserer unterschiedlichen Angebote für drogenkranke Menschen vor Ort zu erläutern. Ein nicht unerheblicher Teil der Drogen konsumierenden Menschen, die die Frankfurter Konsumräume besucht, kommt nicht aus Frankfurt. Das Dezernat Soziales und Gesundheit der Stadt Frankfurt hat deshalb die Gründung eines Arbeitskreises Drogenhilfe mit dem Hessischen Städtetag initiiert. Weitere hessische Kommunen sollen so ermutigt und befähigt werden niedrigschwellige Angebote für ihre Drogen konsumierenden Mitbürger zu etablieren und so ihrem kommunalpolitischen Auftrag der Daseinsfürsorge gerecht werden. Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung Ordnungsamt, Stadt- und Landespolizei führten verstärkt Kontrollen im BHV durch, die unterschiedlichen Herausforderungen begegnen. So wurden im Jahr 2025 eine Vielzahl von Großkontrollen durch die Landes- und Stadtpolizei durchgeführt mit dem Ziel die Kriminalität im BHV zu reduzieren. In diesem Zusammenhang wurde auch die Wirksamkeit der Videoüberwachung betont. Im Rahmen der bestehenden Kooperation beim Projekt OSSIP (Offensive Sozialarbeit, Sicherheit, Intervention, Prävention) gab es seitens der Landespolizei Änderungen in der personellen Ausgestaltung, die vorübergehend ein hohes Engagement aller Beteiligten erforderte, um die gewohnte Qualität in der Zusammenarbeit wieder herzustellen. Die Deutsche Bahn (DB), die Stadt Frankfurt am Main, die Landes- und die Bundespolizei sowie die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) haben am 01.09.2025 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ziel ist es, die Sicherheit und Aufenthaltsqualität am Frankfurter Hauptbahnhof und im Bahnhofsumfeld nachhaltig zu verbessern. Die Maßnahmen der unterschiedlichen Ordnungsbehörden werden kontinuierlich gemeinsam evaluiert, um die Sicherheit und Lebensqualität im BHV weiter zu verbessern. Der Präventionsrat flankiert die ordnungs- und sozialpolitischen Maßnahmen des Magistrats. Hierzu beobachtet er den Sozialraum, führt konfliktpräventive Maßnahmen durch (GSH-Programme), macht auf Gefahrenlagen aufmerksam und trägt so zu einem konfliktärmeren Zusammenleben im Viertel bei. Die höchste Reinigungsfrequenz (Stadtsauberkeit Plus) wird ab 01.01.2026 auf alle Straßenabschnitte des Bahnhofsviertels ausgedehnt. Darüber hinaus setzte das Ordnungsamt im Rahmen der "Kleinabfalloffensive" verstärkt auf zivile Kontrollen und ahndet entsprechende Verstöße. Die seit Oktober 2025 erhöhte Geldbuße für abfallrechtliche Verstöße kann diesbezüglich auch im BHV eine abschreckende Wirkung entfalten und die Sauberkeit fördern. Zur weiteren Verbesserung der Sauberkeit wird ermittelt, welche Liegenschaften regelwidrig ihre Tonnen zu früh oder dauerhaft im öffentlichen Raum bereitstellen. Neben der notwendigen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Stadtpolizei erfolgt die Ansprache der Eigner*innen durch die FES und die Stabsstelle Sauberes Frankfurt, um für die Nutzung des "Full-Services" (Abholung der Tonnen vom Standplatz und Rückstellung) zu werben. Bei Bereitstellung im öffentlichen Raum werden die Tonnen häufig durchwühlt, umgeschmissen - der Müll verteilt sich im öffentlichen Raum - oder Fremdmüll wird beigestellt - dies soll mit der Maßnahme verhindert werden. Mittlerweile sind die drei öffentlichen Toiletten im BHV installiert und in Betrieb. Das Modul auf der Kaiserstraße ist für Menschen mit Beeinträchtigungen geeignet. Gemäß einem Beschluss des Ortsbeirats 1 laufen die Planungen für ein 6-monatiges Modellprojekt, das die Installation von Sitzgelegenheiten vor dem Drogenkonsumraum in der Niddastr.49 vorsieht. Die Maßnahme soll der Beordnung des öffentlichen Raums dienen und den sich dort befindlichen Menschen einen menschenwürdigen Aufenthalt ermöglichen. Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Förderung der Mischnutzung, Belebung Mit Unterstützung des Stadtmarketings wurde das Kaisertor belebt. Hierzu hat der Gewerbeverein Treffpunkt BHV e.V. Kioske installiert, die ein gastronomisches Angebot vorhalten. Des Weiteren wurden in der oberen Kaiserstraße Blumenkübel auf frei gewordenen Parkplätzen aufgestellt und Patenschaften dafür organisiert. Am 06.09.25 fand zum wiederholten Mal die Veranstaltung Open Viertel statt. Musik auf 5 Bühnen, die Einbindung von Stakeholdern und sozialen Einrichtungen lockten 17.000 Besucher:innen an. Das Ziel der Bewerbung und positiven Berichterstattung wurde erreicht. Der Aktionstag "Zu Gast in Frankfurt" am 01.11.2025 sorgte für eine Stärkung der Marke Frankfurt und des Einzelhandels, auch im BHV. Formate des Austauschs, wie das Dialogforum, das zum wiederholten Mal im Mai 2025 stattfand fördern den Dialog zwischen den, im BHV ansässigen, Unternehmen und den relevanten Akteuren und Ämtern. Der vom Dezernat Planen und Wohnen eingerichtete Verfügungsfonds BHV ist ein großer Erfolg. Vom Koordinierungsbüro, das für die lokalen Akteure, der diesbezügliche Ansprechpartner ist, wurden seit Mitte 2024 34 Förderprojekte bewilligt. Für 2026 sind weitere Fördermittel vorgesehen. Ein weiteres Förderprogramm startet ebenfalls 2026 mit dem Ziel Eigentümer:innen und Nutzer:innen bei der Umsetzung von Projekten zu begleiten und zu fördern, welche die Lebens- und Wohnqualität verbessern. Um die Auswirkungen der Großbaustelle Hauptbahnhof auf das BHV möglichst gering zu halten bedarf es einer guten kontinuierlichen Abstimmung mit den Projektpartner: innen, allen voran der Deutschen Bahn. Das Management der Baustelleneinrichtung, bzw. deren möglichst ansprechende Gestaltung erfolgt ebenso in Abstimmung mit der DB. Eine Sprühnebelanlage wurde an heißen Tagen am Bahnhofsvorplatz in Betrieb genommen. Mobilität Gemeinsam mit weiteren städtischen Ämtern und Gesellschaften werden Konzepte für die neue Verkehrsführung im und um das Bahnhofsviertel auch seitens des Mobilitätsdezernats mit hoher Priorität entwickelt, geplant und schrittweise umgesetzt. Aktuell befindet sich die Bauvorbereitung der Maßnahmen im Bereich Karlstraße/ Karlsplatz in Arbeit. Die Abstimmungen zum Bauablauf berücksichtigen die besonderen Rahmenbedingungen im Bahnhofsviertel. Weitere Projekte wie der 4-gleisige barrierefreie Ausbau der Straßenbahnhaltestellen sowie die Umgestaltung der Düsseldorfer Straße wurden bereits in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und befinden sich in der weiterführenden Planung. Die Bedürfnisse sämtlicher Verkehrsteilnehmenden werden bei den Baumaßnahmen berücksichtigt. Das gilt insbesondere für den Fuß- und Radverkehr. Der Fokus liegt auf der Förderung klimaneutraler Verkehrsarten. Beleuchtungs- und Begrünungskonzepte werden ämterübergreifend geprüft und unter Berücksichtigung der Situation im Bahnhofsviertel ausgearbeitet. Der Magistrat wird der Stadtverordnetenversammlung weiter berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.12.2022, NR 558 Bericht des Magistrats vom 05.08.2024, B 298 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.01.2026

B (Bericht des Magistrats)

Wie steht es um eine faire Entlohnung in den Frankfurter Behinderteneinrichtungen?

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 2 Betreff: Wie steht es um eine faire Entlohnung in den Frankfurter Behinderteneinrichtungen? Vorgang: A 375/25 BFF-BIG In Frankfurt am Main gibt es drei Träger von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM): · Praunheimer Werkstätten · Frankfurter Werkgemeinschaft (FWG) · Frankfurter Verein für soziale Heimstätten In einer WfbM gibt es drei Bereiche: · Eingangsverfahren · Berufsbildungsbereich · Arbeitsbereich In WfbM arbeiten Menschen mit Beeinträchtigungen, die aufgrund ihrer Behinderung keinen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Die Beschäftigung in WfbM entspricht nicht der Erwerbsarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es handelt sich bei Werkstattbeschäftigten also nicht um Arbeitnehmer:innen im klassischen Sinne. Nicht das wirtschaftliche Ergebnis, sondern die berufliche Entwicklung durch individuell angepasste Arbeit und Beschäftigung sowie arbeitsbegleitende Förder-, Bildungs- und Therapiemaßnahmen steht bei der Werkstattleistung im Vordergrund. Menschen, die aufgrund einer Behinderung voll erwerbsgemindert sind, haben einen Rechtsanspruch auf diese Werkstattleistung. Anders als in regulären Arbeitsverhältnissen besteht hier kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen erhalten Beschäftigte ein Werkstatt-Entgelt, das sich aus einem Grundbetrag (2025: 133 €), einem leistungsabhängigen Steigerungsbetrag und einem Arbeitsförderungsgeld (52 €) zusammensetzt. Diese Leistungen sind gesetzlich in § 221 SGB IX geregelt und dienen der Teilhabe am Arbeitsleben. Der Lebensunterhalt wird meist durch Renten oder Grundsicherung gedeckt, wobei das Werkstatt-Entgelt nur teilweise angerechnet wird. Gerichtsurteile bestätigen, dass der Mindestlohn in WfbM nicht gilt. Dies vorangestellt, wird in der obigen Angelegenheit wie folgt Stellung genommen. 1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, Behinderteneinrichtungen finanziell oder strukturell zu unterstützen, damit eine faire und gleichwertige Entlohnung der Beschäftigten ermöglicht werden kann? Das ist in Hessen kein originär kommunales Aufgabenfeld. Die Stadt Frankfurt am Main trifft keine Zuständigkeit/Kostenträgerschaft hinsichtlich der Finanzierung von WfbM und der Entlohnung der dort von den Beschäftigten geleisteten Tätigkeiten. Im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich finanzieren in der Regel die Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherungsträger die Leistungen. Im Arbeitsbereich übernimmt in der Regel der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe (Integrationsamt) die Kosten. Städtische Zuwendungen für eine Entlohnung nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) würden eine freiwillige Leistung darstellen, für die entsprechende Haushaltsmittel eingestellt sein müssten. Jedoch ist davon aus fachlicher Sicht abzuraten, da dieses "Zusatzeinkommen" nach aktueller Sozialrechtslage bei Transferleistungen beziehenden WfbM-Beschäftigten anzurechnen ist und somit vor allem zur Entlastung des Bundeshaushaltes beitragen würde, ohne dass die Beschäftigten einen signifikanten pekuniären Vorteil davon hätten. 2. Welche Förderprogramme, Pilotprojekte oder Initiativen wurden bislang durch die Stadt Frankfurt initiiert, die eine Anpassung der Vergütung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung zum Ziel haben bzw. eine solche erproben oder begleiten? Keine aus den zur Frage 1 dargelegten Gründen. 3. Wie bewertet der Magistrat die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Land Hessen oder anderen Kommunen ein Modellprojekt zur Einführung eines kommunal unterstützten Mindestlohns für Werkstattbeschäftigte ins Leben zu rufen? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte eine "Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" in Auftrag gegeben. Der Abschlussbericht zur Studie wurde Mitte September 2023 auf der BMAS-Website veröffentlicht. Im Rahmen eines Dialogprozesses im Herbst 2023 hat das BMAS Vorschläge zur Reform des Werkstattsystems in insgesamt vier Handlungsfeldern präsentiert. Soweit dem Magistrat bekannt, plante das BMAS seinerzeit u.a. die "Einführung eines steuerfinanzierten Werkstattgeldes und eine Anrechnungsfreiheit des Entgelts aus der Werkstattbeschäftigung bei der Grundsicherung". Ob die aktuelle Bundesregierung das Thema weiter verfolgt, ist hier nicht bekannt. Jedenfalls stagniert die Angelegenheit, was vermutlich auch auf den diesjährigen Regierungswechsel zurückzuführen sein dürfte. Auf eine ähnlich lautende Frage an das Hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales vom 26.08.2025 antwortete dieses mit Datum 22.09.2025 wie folgt (Hess. Landtag, Drs. 21/2573, siehe dort Frage 7 und 9): "Es erfordert eine bundesgesetzliche Änderung, um die Entgelte angemessen erhöhen zu können." "Der Bund beabsichtigt, die Ergebnisse seiner in Auftrag gegebenen Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen gesetzlich aufzugreifen. Es ist zu erwarten, dass er in Kürze entsprechende Anpassungen des Werkstattentgelts im Rahmen eines parlamentarischen Verfahrens vorlegen wird. Hessen befürwortet dies und setzt sich für eine angemessene Anhebung der Entgelte in WfbM ein." Vor diesem Hintergrund und den zur Frage 1 dargelegten Gründen schätzt der Magistrat die Chancen, gemeinsam mit dem Land Hessen oder anderen Kommunen ein Modellprojekt zur Einführung eines kommunal unterstützten Mindestlohns für Werkstattbeschäftigte ins Leben zu rufen, aktuell als gering bis kaum Vorhanden ein. 4. Welche weiteren Möglichkeiten - über die Frage des Mindestlohns hinaus - sieht der Magistrat, um einen aktiven Beitrag dafür zu leisten, dass Menschen mit Behinderung in unserer Stadt mehr Anerkennung im Arbeitsleben erfahren, als dies bislang der Fall ist? In den WfbM stehen Menschen mit Behinderungen begleitende Angebote zur Verfügung. Diese umfassen pädagogische, psychologische und therapeutische Unterstützung, Hilfe bei der persönlichen Entwicklung sowie soziale und kulturelle Freizeitangebote, um sowohl die Persönlichkeitsentwicklung als auch die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu fördern. Die Stadt Frankfurt am Main ist sozialleistungsrechtlich nicht für die Arbeitsmarkt-Integration von Menschen mit Behinderung zuständig. Sie selbst ist keine Programm-Anbieterin und hat keine rechtlichen Befugnisse gegenüber den zuständigen Leistungsträgern (Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, Landeswohlfahrtsverband Hessen), deren Statuten auch nicht lokal auf Frankfurt am Main ausgerichtet sind. Ungeachtet dessen sind nachfolgend entsprechende Maßnahmen und Aktivitäten auf Landes- und städtischer Ebene angeführt: · Um den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen und somit die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern, unterstützt die hessische Landesregierung mit Hilfe des Perspektivprogramms HePAS die Implementierung eines Inklusions- und Übergangsmanagements in den hessischen WfbM. · Über das Jugend- und Sozialamt erhalten die Praunheimer Werkstätten - neben kommunalisierten Landesmitteln - finanzielle Förderung durch die Stadt Frankfurt für die Maßnahmen "Freizeitpädagogische Betreuung geistig behinderter Menschen" und "Offene Hilfen". · Seit 2017 organisieren die Stabsstelle Inklusion der Stadt Frankfurt am Main, die IHK Frankfurt am Main, das Netzwerk Inklusion Deutschland e.V. und die Lust auf besser leben gGmbH - das Personalforum "Personal.Fachkräfte.Diversity. - Inklusion in Ausbildung und Beruf". Bei der Veranstaltung "Karrieretag" am 12.11.2025 in der Jahrhunderthalle in Frankfurt-Höchst gab es für interessierte Unternehmen und Bewerber:innen viele Informationen und Angebote rund um das Thema Inklusion in Ausbildung und Beruf. Dort konnte man u.a. mit Personalverantwortlichen von ca. 50 Unternehmen sprechen, sich in Ruhe über grundsätzliche Einstiegsmöglichkeiten, aber auch konkret über offene Stellenangebote informieren und sich zur beruflichen Planung sowie zu Bewerbungen beraten lassen. · Die Stabsstelle Inklusion der Stadt Frankfurt am Main und der Integrationsfachdienst (IFD) organisieren und moderieren regelmäßig Arbeitsgespräche für den Austausch der großen Reha-Träger Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung Land, und Landes-Integrationsamt: Kooperationsgespräche "AMBeR" (Arbeit für Menschen mit Behinderungen in der Region Frankfurt). Die Gespräche dienen der Verbesserung der Kooperation dieser Träger, damit Menschen mit Behinderungen bei Beratung, Vermittlung und Leistungsbezug von einer möglichst zügigen und reibungslosen Zusammenarbeit profitieren können. Die Gespräche finden zweimal jährlich in drei Gruppen statt (Leitungskräfte der Reha-Träger, Fachberater:innen der Reha-Träger sowie Berater:innen der Firmenservices der Reha-Träger). · Die Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main beschäftigte im Jahr 2024 durchschnittlich 9,32 Prozent schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen. Die gesetzlich vorgeschriebene Quote von fünf Prozent wird damit deutlich übertroffen. 5. In welchem Umfang bezieht die Stadt Frankfurt aktuell Dienstleistungen bzw. Produkte von Werkstätten für Menschen mit Behinderung und welcher Art sind diese? Aktuelle Tätigkeiten bzw. laufende oder angefragte Aufträge, die in den Frankfurter WfbM für die Stadt Frankfurt am Main durchgeführt werden: Frankfurter Werkgemeinschaft (FWG) · Druckdatenverarbeitung · Digitaldruck von Serienbriefen · Kuvertierung von Serienbriefen · Frankierservice · Postauflieferung · Digitaldruck und Druckweiterverarbeitung von Flyern, Postkarten, Umschlägen, A3-Plakaten · Materialbeschaffung (z.B. Kartonagen, Versandtaschen) · Konfektionierung von Versandstücken Praunheimer Werkstätten (PW) · Lagerung Kundenmaterial · Stadtführer verpacken und versenden · Konfektionierung Seniorenzeitschrift · Konfektionierung Kufti Freizeitticket · Mailing Museumsufer · Bewirtung Veranstaltung · Digitalisierung Kursinformationen (Akten) · Produktion Grabkreuze · Aktenvernichtung Frankfurter Verein für soziale Heimstätten · Druck des Produktes "Frankfurt Inklusiv" · Scanarbeiten für das Jugend- und Sozialamt · Jugend- und Sozialamt bestellt regelmäßig Obstsaft in Flaschen (eigene Mosterei) · Die VHS (als Eigenbetrieb der Stadt) lässt mehrfach im Jahr verschiedene Programmhefte kuvertieren und versenden Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 21.10.2025, A 375 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 07.01.2026

M (Vortrag des Magistrats)

Mieter:innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 6 Betreff: Mieter:innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 (M 21) - B 434/24 (E 66), B 148/25 (E 66), B 319/25 (E 66) - 1. Der beigefügten "Richtlinie zur Ausgabe von Wertgutscheinen für die Unterstützung einer Mitgliedschaft in einem Mieter:innenschutzverein für Mieter:innen mit Wohnsitz in Frankfurt am Main" wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, a) mit Etatantrag E 66/24 zum Haushalt 2024/2025 Mittel in Höhe von 100 T€ für 2025 in der Kontengruppe 60, 61, 67-69 "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" eingestellt wurden. b) die Zahlungen aus der Kontengruppe 71 "Zuweisungen und Zuschüsse" erfolgen. Die Beordnung der Mittel erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses. c) die Bewilligung der Zuschüsse (Ausgabe der Gutscheine) erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des Etatantrages. 3. Der Magistrat - Amt für Wohnungswesen - wird ermächtigt, Wertgutscheine nach fachgerechter Prüfung eines Antrags nach den in der Richtlinie festgelegten Voraussetzungen an Mieter:innen auszugeben und den Wert jedes Gutscheins im Nachgang an die jeweiligen Mieter:innenschutzvereine nach erfolgter Abrechnung auszuzahlen. Begründung: A. Zielsetzung Rund um die Anmietung einer Wohnung entstehen immer wieder Spannungen, wie z. B. um die Abrechnung von Betriebskosten, die richtige Kalkulation von Mieterhöhungen oder etwa die Beseitigung von Mängeln und hierbei bestehender Minderungsansprüche. Im überaus komplexen Feld des Mietrechts bedarf es hierbei zur Klärung und Befriedung von Diskussionspunkten oftmals qualifizierten Rechtsbeistands. Die Stadt Frankfurt hält kostenfreie und fachlich hoch qualifizierte Beratungsangebote wie die Mietrechtliche Beratungsstelle oder die Stabsstelle Mieterschutz vor, die tiefgreifend und detailliert beraten. Insbesondere die Stabsstelle Mieterschutz leistet dabei auch ggf. längerfristige, begleitende Rechtsberatung. Eine Vertretung der Mieter:innen gegenüber den Vermietenden und die Führung von eventuell notwendigem Schriftverkehr ist der Stadt Frankfurt jedoch rechtlich nicht möglich. Es entsteht die Situation, dass Mieter:innen gegebenenfalls nicht adäquat rechtlich vertreten sind. Ein Weg zur Erlangung einer guten, vergleichsweise günstigen und qualifizierten Vertretung ist die Mitgliedschaft in einem Mieter:innenschutzverein. Manche Mieter:innen in Frankfurt sind aufgrund ihrer finanziellen Situation jedoch nicht in der Lage, die Kosten für die Mitgliedschaft in einem Mieter:innenschutzverein zu tragen. Die vorliegende Richtlinie soll bedürftigen Mieter:innen ermöglichen, unabhängig von der gegebenen Einkommenssituation eine gute rechtliche Vertretung zu erlangen. B. Alternativen keine C. Lösung Um eine formelle rechtliche Vertretung von Mieter:innen, dort wo nötig, unabhängig von der finanziellen Ausstattung der Haushalte zu ermöglichen, werden auf Antrag und nach Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit Wertgutscheine ausgegeben. Diese werden bei Mieter:innenschutzvereinen, die an diesem Verfahren teilnehmen, zur Finanzierung einer neuen, einjährigen Mitgliedschaft akzeptiert. Die Vereine rechnen mit der Stadt Frankfurt den Gutscheinwert ab. Im Rahmen der abgeschlossenen Mitgliedschaft leisten die Mieter:innenschutzvereine den benötigten Rechtsbeistand für die Mieter:innen. Die Richtlinie stellt ein Verfahren im Sinne des Etatantrages dar, mithilfe dessen die ausgelobten Mittel in Höhe von insgesamt 100.000,00 € als Gutscheine mit einem Wert von je € 100,00 bedürftigen Haushalten zur Verfügung gestellt werden. Hierbei ergibt sich aus dem Weg der Abrechnung der Gutscheinsvaluta mit den teilnehmenden Vereinen für die Gutscheinsbezieher:innen der Vorteil, nicht in Vorlage treten zu müssen. Der gewählte Wert eines einzelnen Gutscheins in Höhe von € 100,00 ermöglicht die Förderung möglichst vieler Haushalte. Die Höhe des Gutscheins ergibt sich auf Grundlage der anfallenden Kosten für die Vereine. Die Vereine schließen regelhaft zweijährige Mitgliedschaften. Im Rahmen der Kooperation mit der Stadt wird eine einjährige Mitgliedschaft abgeschlossen, was höhere Kosten mit sich bringt. Zudem wird davon ausgegangen, dass es sich um arbeitsintensive Fälle handelt, die über die Beratung durch städtische Stellen nicht mehr abgedeckt werden können. Für die Vertragsverhältnisse ergibt sich aus der professionell durch die Mieter:innenschutzvereine mit den Vermietenden geführte Kommunikation eine Möglichkeit zur Klärung von rechtlichen Fragestellungen und damit zur Befriedung bei Spannungen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht vorgeschrieben. Die im Stadtgebiet Frankfurt am Main auftretenden Mieter:innenschutzvereine wurden beteiligt. E. Kosten Die Bewilligung und Ausgabe der Fördergutscheine erfolgt im Rahmen des laufenden Verwaltungshandelns und im Rahmen der in der Produktgruppe 17.01 Wohnen, Gr. 71 Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 100 T€. Anlage _Richtlinie (ca. 10 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 21 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 434 Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 148 Bericht des Magistrats vom 01.09.2025, B 319 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.01.2026

B (Bericht des Magistrats)

Aufnahme von schutzbedürftigen Kindern aus Gaza und Israel

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 5 Betreff: Aufnahme von schutzbedürftigen Kindern aus Gaza und Israel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6647 - NR 1358/25 Linke - Aus humanitärer Sicht ist der Beschlussvorlage der Fraktion Die Linke im Römer zuzustimmen. Die Stadt Frankfurt am Main sieht sich gut in der Lage, eine Anzahl schutzbedürftiger Familien bzw. Minderjährige mit Begleitung unterzubringen und zu versorgen. Leider ist die Anfrage vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen zu bewerten. Bedauerlicherweise lehnte die Bundesregierung Ende Oktober 2025 den Vorschlag verschiedener deutscher Großstädte (u.a. Hannover, Leipzig und Frankfurt am Main), je 20 verletzte Kinder aus Gaza aufzunehmen, ab. Dabei stand für die Bundesregierung die Ausweitung der medizinischen Hilfe vor Ort und in regionaler Nähe im Hauptfokus. Damit wäre eine Einreise nach Deutschland von Kindern mit einer Begleitperson nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.09.2025, NR 1358 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 07.01.2026

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Obdachlosigkeit im Frankfurter Süden - Menschen helfen und hygienische Zustände verbessern

05.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 1657/5 Betreff: Obdachlosigkeit im Frankfurter Süden - Menschen helfen und hygienische Zustände verbessern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dazulegen, wie die Lebenssituation obdachloser Menschen im Frankfurter Süden verbessert, die Zahl der Wohnungslosen nachhaltig reduziert und wie die hygienischen Zustände für sie verbessert werden können. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, von einer zunehmenden Anzahl an augenscheinlich obdachlosen Menschen in den U-Bahnstationen und öffentlichen Plätzen im Frankfurter Süden, im Speziellen in Sachsenhausen. Obdachlosigkeit stellt eine ernsthafte soziale Herausforderung dar. Obdachlose Menschen benötigen dringend Unterstützung, um menschenwürdige Lebensbedingungen zu erhalten und langfristig wieder in die Gesellschaft integriert zu werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Stadt aktiv und verantwortungsvoll handelt, um die Lebenssituation der Betroffenen zu verbessern und präventiv gegen Obdachlosigkeit vorzugehen. Es gilt die Lebensqualität obdachloser Menschen im Frankfurter Süden zu verbessern, ihre Integration zu fördern und die Zahl der Wohnungslosen nachhaltig reduziert werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Parteien: CDU SPD FDP
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Verbesserung der Versorgung obdachloser Menschen und Prüfung zusätzlicher Landesmittel

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1852/1 Betreff: Verbesserung der Versorgung obdachloser Menschen und Prüfung zusätzlicher Landesmittel Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzustellen, wie die psychiatrische und sozialpsychiatrische Versorgung obdachloser Menschen im Ortsbezirk 1 aktuell organisiert ist, insbesondere für Personen mit schweren psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen; 2. zu prüfen, welche Maßnahmen zur Wiedererlangung der Wohnfähigkeit für diese Personengruppe bestehen bzw. ausgebaut werden können; 3. darzulegen, in welchem Umfang in zentralen Lagen des Ortsbezirks 1 eine überregionale Versorgungsfunktion für obdachlose Menschen aus anderen Teilen Hessens übernommen wird und ob hierfür zusätzliche Mittel des Landes Hessen eingeworben werden können. Begründung: Im Ortsbezirk 1 halten sich regelmäßig obdachlose Menschen auf, von denen ein erheblicher Teil unter schweren psychischen Erkrankungen leidet. Die bestehenden Angebote leisten notwendige Nothilfe, stoßen jedoch insbesondere bei der psychiatrischen Versorgung und der langfristigen Stabilisierung der Betroffenen an ihre Grenzen. Ein Teil der obdachlosen Menschen sucht den Aufenthalt in zentralen innerstädtischen Lagen des Ortsbezirks 1 gezielt, da diese eine höhere Anonymität bieten und zugleich einen besseren Zugang zu niedrigschwelligen Hilfs-, medizinischen und sozialen Angeboten ermöglichen. Großstädte wie Frankfurt wirken daher als Anziehungspunkt, insbesondere für Personen, die kleinere Kommunen oder ländliche Räume meiden. Diese Konzentration ist weniger Ausdruck lokaler Fehlsteuerung als vielmehr Folge der zentralen Versorgungsfunktion Frankfurts innerhalb Hessens. Umso wichtiger ist es, die bestehenden Hilfesysteme, insbesondere im Bereich der psychiatrischen und sozialpsychiatrischen Betreuung, realistisch auszustatten und die Finanzierung nicht allein der Stadt Frankfurt zu überlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: CDU
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im Katastrophenfall

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 984/3 Betreff: Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im Katastrophenfall Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Wie erfolgt im Katastrophenfall die Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall? Gibt es festgelegte Orte an die sich die Menschen wenden können? Begründung: Die Erfahrungen aus dem Stromausfall in Berlin zeigen, dass die Information und Hilfeleistung der Bevölkerung eine große Herausforderung ist. Erforderlich ist hierfür ein Konzept mit stadtweit festgelegten Orten an dem die Menschen sich informieren können und Hilfe für individuelle Notfälle erhalten können. Diese Orte müssen der Bevölkerung bekannt sein. In anderen Städten gibt sog. "Leuchtturm-Konzepte". Gebäude, die im Katastrophenfall mit Notstromaggregaten versorgt sind. Dazu gibt es in den Kommunen auch regelmäßig Übungen, um die Bevölkerung mit dem Leuchtturmkonzept vertraut zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: CDU
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Sachstand und Perspektiven der Übergangsunterkunft für obdach- und wohnungslose Menschen Am Römerhof 17

03.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 1344/2 Betreff: Sachstand und Perspektiven der Übergangsunterkunft für obdach- und wohnungslose Menschen Am Römerhof 17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Sachstand bezüglich der Übergangsunterkunft für wohnungslose Menschen Am Römerhof 17 ist, insbesondere aus welchen Gründen eine Schließung bzw. Aufgabe der Nutzung Anfang des Jahres erfolgen soll, in welchem baulichen Zustand sich das Gebäude befindet und welche Mängel konkret festgestellt wurden; welche Unterbringungskapazitäten durch die Schließung entfallen werden und wie diese konkret kompensiert werden; ob aktuell ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen im Ortsbezirk zur Verfügung stehen; ob eine temporäre oder eingeschränkte Nutzung weiterhin in Betracht kommt; ob eine Instandsetzung oder Teilsanierung mit vertretbarem Aufwand möglich wäre, um Unterbringungsplätze zu erhalten oder wiederherzustellen; ob und in welcher Form das Gebäude künftig für soziale Zwecke genutzt werden könnte. Begründung: Nach aktuellem Informationsstand soll die Übergangsunterkunft Am Römerhof 17, betrieben vom evangelischen Verein für Wohnraumhilfe, im Februar 2026 geschlossen werden. Die Zahl obdach- und wohnungsloser Menschen ist in den vergangenen Jahren bundesweit deutlich gestiegen. Auch im Stadtgebiet ist eine zunehmende Verdrängung von obdachlosen Menschen in den öffentlichen Raum zu beobachten. Vor diesem Hintergrund ist der Wegfall von Unterbringungsplätzen grundsätzlich kritisch zu bewerten. Die Schließung einer bestehenden Unterkunft wirft Fragen nach der tatsächlichen Versorgungslage, nach Alternativen sowie nach möglichen Zwischennutzungen auf. Ziel des Antrags ist es, Transparenz über den Sachverhalt herzustellen und zu klären, ob und wie bestehende Ressourcen weiterhin oder künftig für soziale Zwecke genutzt werden können. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Einführung eines generellen Böller- und Feuerwerksverbots in Frankfurt am Main mit alternativen Angeboten

03.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 1335/2 Betreff: Einführung eines generellen Böller- und Feuerwerksverbots in Frankfurt am Main mit alternativen Angeboten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: Welche Möglichkeiten werden seitens der Stadt zusätzlich ergriffen, um Missbrauch und negative Auswirkungen der Nutzung von Feuerwerk und Böllern künftig zu verhindern? Welche Kosten sind der Stadt Frankfurt zuletzt durch das Zünden von privatem Feuerwerk und Böllern entstanden - z. B. durch zusätzliche Einsätze der Polizei, Rettungskräfte, Personenschäden, Sachbeschädigungen, Reinigung öffentlicher Flächen? Ob und unter welchen Umständen ein generelles Böller- und Feuerwerksverbot im gesamten Stadtgebiet umgesetzt werden kann? Welche konkreten Vorschriften für Verbotszonen bestehen und wie können diese Zonen deutlicher als bislang für alle sichtbar gemacht werden? Insbesondere die Verbotszonen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden (z. B. Fachwerkhäuser). Wie wird zukünftig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet und welche Sanktionen werden bei Nichteinhaltung verhängt? Wie kann zudem gewährleistet werden, dass auch vor und nach Silvester kein Feuerwerk und keine Böller gezündet werden und wie wird dies kontrolliert bzw. welche Sanktionen kommen hier zum Tragen? Welche menschen-, tier-, umweltfreundlichen Alternativen könnte die Stadt zu Silvester organisieren - insbesondere, wenn man die Kosten hierfür den tatsächlich in Punkt 2 entstandenen Kosten gegenüberstellt? Begründung: Jährlich kommt es in der Silvesternacht zu einer hohen Zahl an Unfällen, Verletzungen, Sachschäden sowie erheblichen Belastungen für Rettungskräfte, Polizei (die selbst angegriffen werden) und Krankenhäusern. Zudem entstehen massive Lärm-, Feinstaub- und Stressbelastungen für Menschen, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Tiere. Für viele Menschen (mit und ohne Tiere) ist die Situation derart unerträglich, dass sie z. B. am Frankfurter Flughafen in der Silvesternacht Zuflucht suchen. Menschen und Tiere, die diese Möglichkeit nicht haben, sind Böllern und Feuerwerk schutzlos ausgeliefert. Vor allem für (Wild-)Tiere und Menschen mit Kriegserfahrung sind die Geräusche traumatisierend. Die bestehenden Verbotszonen von 200 Metern rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen (siehe dazu ST 1132 (2024)) wurden zumindest im Ortsbezirk 2 zu Silvester an fast allen Kirchen, Schulen, Altenheimen und auch am Elisabethenkrankenhaus nicht eingehalten. Es ist eine stärkere Kontrolle nötig. Aktuelle Debatten auf Bundes- und kommunaler Ebene zeigen, dass vermehrt über lokale Böllerverbote diskutiert wird und in mehreren Städten bereits Zonen mit Feuerwerksverboten eingeführt wurden. Diese haben die Kosten und negativen Auswirkungen allerdings bislang nicht signifikant eindämmen können. Für das kommende Silvester sollte die Stadt nachbessern und alle Maßnahmen ergreifen, die in ihrer Macht stehen, um die Belastungen durch Böller und Feuerwerk deutlich zu reduzieren. Dieses Auskunftsersuchen soll Transparenz über Status quo und Handlungsoptionen der Stadt schaffen und damit einen Beitrag zur Diskussion über ein generelles Böller- und Feuerwerksverbot in Frankfurt leisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Notaufnahme im Krankenhaus Sachsenhausen erhalten

02.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 02.01.2026, OF 1651/5 Betreff: Notaufnahme im Krankenhaus Sachsenhausen erhalten Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, die Notaufnahme im Krankenhaus Sachsenhausen zu erhalten. Begründung: Mit Ablauf des letzten Jahres wurde die Notaufnahme im Krankenhaus Sachsenhausen nach rd. 100 Jahren geschlossen. Dies führt zu einer erheblichen Verschlechterung der medizinischen Versorgung für die Bürger in Sachsenhausen. Der Verweis auf die Notaufnahmen in der Universitätsklinik und im Heilig Geist-Krankenhaus wird dieses Defizit nicht beseitigen, da die dortigen Notfallstationen bereits jetzt stark überlastet sind. Es besteht ein medizinischer Bedarf an dem Erhalt einer Notaufnahme im Krankenhaus Sachsenhausen. Aus diesem Grunde sollte der Magistrat seine politischen Möglichkeiten nutzen, diese wichtige Versorgung für die Sachsenhäuser Bürger zu erhalten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: BFF
Weiter lesen
NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Jährliche Präventions- und Informationskampagne zur Reduzierung von Erkältungs- und Infektionskrankheiten im öffentlichen Raum

30.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 30.12.2025, NR 1490 Betreff: Jährliche Präventions- und Informationskampagne zur Reduzierung von Erkältungs- und Infektionskrankheiten im öffentlichen Raum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, jährlich ab dem Monat November eine stadtweite Informations- und Präventionskampagne zur Eindämmung von Erkältungs- und Infektionskrankheiten zu starten. Ziel der Kampagne ist es, das Bewusstsein der Bevölkerung für einfache, wirksame Hygienemaßnahmen zu stärken und dadurch die Ausbreitung saisonaler Infektionskrankheiten zu reduzieren. Die Kampagne soll insbesondere über soziale Medien, Plakatflächen an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie über digitale Anzeigen in Bussen, Bahnen und öffentlichen Einrichtungen umgesetzt werden. Ergänzend sollen an stark frequentierten Orten - insbesondere in Verkehrsmitteln und an Haltestellen - Desinfektionsmittelspender bereitgestellt oder deren Einsatz geprüft werden. Begründung: In den Wintermonaten steigen die Zahlen von Erkältungs- und Infektionskrankheiten regelmäßig stark an. Dies betrifft nicht nur klassische Atemwegserkrankungen, sondern auch andere Infektionen, die sich insbesondere in dicht genutzten öffentlichen Räumen rasch verbreiten. Die daraus entstehenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen - etwa durch Arbeitsausfälle, Belastungen des Gesundheitssystems und Einschränkungen des öffentlichen Lebens - sind erheblich. Internationale Erfahrungen, insbesondere aus asiatischen Metropolen, zeigen, dass frühzeitige, wiederkehrende Informationskampagnen zu Hygieneregeln einen messbaren Beitrag zur Reduzierung von Infektionen leisten können. Hinweise zum regelmäßigen Händewaschen, zur Nutzung von Desinfektionsmitteln, zum Vermeiden des direkten Kontakts mit häufig berührten Oberflächen sowie zu rücksichtsvollem Verhalten beim Husten und Niesen sind einfache, aber wirkungsvolle Maßnahmen. Eine jährlich wiederkehrende Kampagne ab November sensibilisiert die Bevölkerung rechtzeitig, stärkt die Eigenverantwortung und trägt dazu bei, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Gleichzeitig signalisiert die Stadt, dass Prävention ernst genommen wird und leistet einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 07.01.2026

Partei: IBF
Weiter lesen
NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Prüfung eines städtischen Förderprogramms zur beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung von Frauen, insbesondere mit Migrationsgeschichte, in Technik, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und zukunftsorientierten Branchen

30.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 30.12.2025, NR 1484 Betreff: Prüfung eines städtischen Förderprogramms zur beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung von Frauen, insbesondere mit Migrationsgeschichte, in Technik, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und zukunftsorientierten Branchen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und darüber zu berichten, inwieweit ein städtisches Förder- und Begleitprogramm für Frauen entwickelt werden kann, das Frauen in Frankfurt am Main gezielt dabei unterstützt, berufsbegleitende Studien- oder Qualifizierungsangebote in den Bereichen Technik, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Ingenieur- und Naturwissenschaften oder vergleichbaren zukunftsorientierten Branchen zu nutzen. Das Prüfverfahren soll insbesondere klären, in welcher Form finanzielle Unterstützung, etwa in Form von Stipendien oder Zuschüssen, für berufsbegleitende Studiengänge, Weiterbildungen und Qualifizierungen bereitgestellt werden kann, wie flankierende Beratungs-, Coaching- und Vernetzungsangebote organisiert werden können, die Teilnehmerinnen beim Zugang zu Aus- und Weiterbildungsangeboten, beim Studienerfolg und beim Übergang in den Arbeitsmarkt begleiten, wie ein begleitendes Netzwerk- und Austauschformat gestaltet werden kann, um Teilnehmerinnen miteinander und mit potenziellen Arbeitgebern zu verknüpfen, und inwieweit das Programm in Kooperation mit lokalen Hochschulen, Weiterbildungsanbietern, Wirtschaftsunternehmen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren umgesetzt werden kann. Besonders berücksichtigt werden soll das Potenzial von Frauen mit Migrationsgeschichte, die häufig über besondere Qualifikationen verfügen, aber aufgrund struktureller Barrieren oder fehlender Netzwerke Schwierigkeiten beim Zugang zu beruflicher Weiterbildung oder höheren Qualifikationen haben. Das Programm soll diesen Frauen gezielt Möglichkeiten bieten, ihre beruflichen Chancen zu verbessern und ihre Kompetenzen in Zukunftsbranchen einzubringen. Begründung: Trotz erheblicher Fortschritte sind Frauen in vielen technischen Studiengängen und Berufen weiterhin unterrepräsentiert, insbesondere Frauen mit Migrationsgeschichte. Förderprogramme, die Frauen bei der berufsbegleitenden Qualifizierung in Zukunftsbereichen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Technik oder Naturwissenschaften unterstützen, können dazu beitragen, diese Unterrepräsentanz abzubauen, die Fachkräftesicherung zu verbessern und gleichstellungspolitische Ziele voranzubringen. In Wien hat ein ähnliches Programm bereits dazu geführt, dass mehrere hundert Frauen mit Stipendien unterstützt wurden und Absolventinnen erfolgreich in zukunftsorientierten Bereichen tätig sind. Ein städtisches Programm für Frankfurt könnte Frauen dabei helfen, vorhandene Hürden beim Zugang zu beruflicher Weiterbildung und höheren Qualifikationen zu überwinden, insbesondere durch finanzielle Entlastung, individuelle Beratung, berufsbegleitende Qualifizierungsangebote, Coaching und gezielte Vernetzungsformate. Solche Maßnahmen stärken nicht nur die individuelle berufliche Entwicklung von Frauen, sondern tragen auch zur Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Frankfurt bei. Gleichzeitig können sie dazu beitragen, strukturelle Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt abzubauen, die Integration und Teilhabe von Frauen mit Migrationsgeschichte zu fördern und die Partizipation von Frauen in technischen und digitalen Berufen nachhaltig zu erhöhen. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 07.01.2026

Partei: IBF
Weiter lesen
ST (Stellungnahme des Magistrats)

Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2102 Betreff: Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über keine unmittelbare Zuständigkeit bei der Festlegung oder Steuerung von Flugrouten. Diese liegt bei der Deutschen Flugsicherung (DFS), die im Rahmen der nationalen und europäischen Luftfahrtvorgaben die sichere Abwicklung des Luftverkehrs gewährleistet. Der Magistrat setzt sich jedoch im Rahmen seiner Mitwirkungsgremien durch Stadträtin Tina Zapf-Rodríguez in der Fluglärmkommission (FLK) sowie durch Stadträtin Ina Hauck im Forum Flughafen und Region (FFR) kontinuierlich für die Reduzierung der Fluglärmbelastung und die Weiterentwicklung lärmarmer Betriebsverfahren für die Menschen in Frankfurt am Main und der Region ein. Darüber hinaus wird über das Expertengremium Aktiver Schallschutz (ExpASS) des FFR geprüft, inwieweit Flugrouten optimiert und Abweichungen der Flugrouten durch technische oder organisatorische Maßnahmen weiter minimiert werden können. Der Magistrat ist über die Stabsstelle für Fluglärmschutz im neu eingerichteten "Kommunalen Beraterkreis" des ExpASS sowie im Expertenpool "Lärm" vertreten, um insbesondere die kommunale Sichtweise und Anliegen einzubringen. Bei schlechten Wetterbedingungen - insbesondere bei Starkregen, Gewittern, starken Seitenwinden oder Nebel - kommt es gelegentlich zu Abweichungen von den Standardanflugrouten. Diese erfolgen ausschließlich aus sicherheitsrelevanten Gründen. Im Zeitraum Januar bis September 2025 wurden laut DFS mehrere temporäre Abweichungen registriert, insbesondere während der Unwetterereignisse im Juni und Juli 2025. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main setzt sich grundsätzlich für eine strikte Einhaltung der geltenden Nachtflugbeschränkung (23 bis 5 Uhr) sowie deren Ausweitung auf 22 bis 6 Uhr ein. Verspätete Starts und Landungen dürfen nach der Betriebsgenehmigung des Flughafens nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei wetterbedingten Flugunregelmäßigkeiten, zugelassen werden. Zuständig für die Kontrolle ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW). Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main erkennt die gesundheitlichen Belastungen durch Fluglärm als wesentliches Umwelt- und Gesundheitsproblem an. Im Bereich Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad werden diese Belastungen insbesondere durch tiefe Anflüge und verspätete Nachtflüge verstärkt. Daher setzt sich der Magistrat unter anderem für eine Ausweitung der Lärmmessstellen im Frankfurter Süden ein. Aktuelle Entwicklungen und Fortschritte zur Verringerung des Lärms bei Landungen mithilfe des Assistenzsystems LNAS ("Low Noise Augmentation System") wurden im März 2025 im FFR besprochen. Weitere Informationen sind der Pressemeldung zu entnehmen: https://www.aktiver-schallschutz.de/media/pm_forum-flughafen-und-region_konvent_ maerz_2025.pdf Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7440

M (Vortrag des Magistrats)

3. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 15.12.2025, M 215 Betreff: 3. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 (E 47) 1. Die 3. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere, insbesondere die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main ist Trägerin des Rettungsdienstes und nimmt die Aufgaben nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) wahr. Das Gesetz beinhaltet in § 9 eine Ermächtigung, alle Kosten, die der Stadt Frankfurt am Main aus der Durchführung des HRDG entstehen und nicht nach § 8 HRDG erstattet werden, über Benutzungsgebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) zu refinanzieren. In Frankfurt am Main sind dies bei der Branddirektion anfallende Kosten in den Bereichen "Trägerin des Rettungsdienstes" und "Zentrale Leitstelle". Ausgenommen von der Kostenerstattung sind 20 Prozent der Personalkosten der Besetzung der Zentralen Leitstelle als Eigenanteil entsprechend § 9 Satz 2 HRDG. Die nach der 2. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung derzeit gültigen Gebühren betragen 43,00 Euro (Notfallrettung) bzw. 8,00 Euro (Krankentransport). Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 KAG kann für die Ermittlung der Kosten ein mehrjähriger Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt werden, der fünf Jahre nicht überschreiten soll. Die Kalkulation der 2. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung war daher auf ihre Aktualität zu überprüfen. Die Gebühr für jeden abrechenbaren Einsatzauftrag der Notfallrettung wird künftig 76,00 Euro, die Gebühr im Bereich des Krankentransports 19,00 Euro betragen. Die Höhe der Gebühr ist im Bereich der Notfallrettung unmittelbar mit der Entwicklung der Fallzahlen verknüpft. Diese steigen seit Jahren stetig an. Für die Gebühr im Bereich des Krankentransports ist maßgeblich, welcher Zeitaufwand in der Zentralen Leitstelle für die Abarbeitung aller Krankentransporteinsätze entsteht. Dem Bereich des Krankentransportes sind nur die Kosten zuzurechnen, die unmittelbar und nachvollziehbar auf diesen entfallen. Kosten der Personalvorhaltung, denen keine direkte Einsatzvermittlung zugerechnet werden kann, entfallen damit auf den Bereich der Notfallrettung. Die Aufgaben der Koordinierungsstelle für ärztlich begleitete Sekundärtransporte (KST) in Hessen wurden, nach einer während der Corona-Pandemie gestarteten Pilotphase (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021, § 1014, M 166), zwischenzeitlich in den Regelbetrieb überführt und der Branddirektion durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege bis zum 30.06.2029 übertragen. Das Land Hessen stützt seine diesbezüglich ergangene Weisung auf § 6 Absatz 3 HRDG und § 2 Satz 2 der Durchführungsverordnung zum HRDG in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 5 Nummer 2 HRDG. Die für den Betrieb der KST anfallenden laufenden Kosten sind als Kosten der Zentralen Leitstelle über die Rettungsdienstgebühren zu refinanzieren. Aus dem fachlichen Gepräge der ärztlich begleiteten Sekundärtransporte ergibt sich deren Zugehörigkeit zur Notfallrettung im Sinne des § 3 Absatz 2 HRDG. Die laufenden Kosten der KST wurden daher bei der Kalkulation der für die Vermittlung von Einsätzen der Notfallrettung zu erhebenden Gebühr (§ 3 Absatz 1 des Satzungsentwurfs) berücksichtigt. Zur Klarstellung wurden zudem die Regelungen des § 1 Absatz 3 (Entstehung der Gebührenpflicht) sowie § 2 Satz 1 (Gebührenschuldner) des Satzungsentwurfes redaktionell angepasst, sodass die Einsatzaufträge für ärztlich begleitete Sekundärtransporte explizit Erwähnung finden. In den kommenden Jahren, beginnend voraussichtlich mit dem Jahr 2026, ist im Bereich der Zentralen Leitstelle und des Rettungsdienstträgers mit signifikanten Weiterentwicklungen zu rechnen, die den gestiegenen Anforderungen im Bereich des Rettungsdienstes Rechnung tragen und aufgrund der hierfür entstehenden Kosten Einfluss auf die Entwicklung der Rettungsdienstgebühr haben können. Dies ist zum einen der notwendige Personalaufwuchs in der Zentralen Leitstelle zur Sicherstellung des dortigen Dienstbetriebes sowie etwa die beabsichtigte Erprobung eines Telenotarztsystems zur notwendigen Entlastung der Kapazitäten der notärztlichen Versorgung. Entsprechend den Vorgaben des Kommunalabgabenrechts ist für den Fall erheblicher Veränderungen auf der Kostenseite die erneute Überprüfung und ggf. Anpassung der Rettungsdienstgebühren zu gegebener Zeit vorgesehen. B. Alternativen Keine. Die Anpassungen der Gebühren im Bereich Notfallrettung, ärztlich begleiteter Sekundärtransport und Krankentransport sind angemessen und sachgerecht, um dem Kostendeckungsprinzip im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 KAG Rechnung zu tragen. C. Lösung Beschluss und Inkraftsetzung der 3. Satzung zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☒ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Finanzielle Auswirkungen Durch die Satzungsänderung kommt es zu einer prozentualen Gebührensteigerung von 76,74 % bei der Gebühr für Einsatzaufträge der Notfallrettung (einschließlich ärztlich begleiteter Sekundärtransporte) und 137,50 % bei der Gebühr für Einsatzaufträge des Krankentransportes. Unter Berücksichtigung der prognostizierten Einsatzzahlenentwicklung werden für den Finanzplanungszeitraum 2026 bis 2029 nachstehend aufgeführte Erträge erwartet. in T € 2026 2027 2028 2029 Notfallrettung (einschließlich ärztlich begleiteter Sekundärtransporte) 8.679 8.960 9.242 9.538 Vermittlung Krankentransport 234 236 238 239 Dem aktuellen Trend zufolge ist mit einem Anstieg der Einsatzzahlen in den Folgejahren zu rechnen. Den gesteigerten Gebühreneinnahmen stehen entsprechende Kostensteigerungen gegenüber, sodass dem kommunalabgabenrechtlichen Kostendeckungsprinzip entsprochen wird. Bei den Einsätzen, die durch die Berufsfeuerwehr ausgeführt werden, stehen den Erträgen in gleicher Höhe Aufwendungen gegenüber, sodass diese saldenneutral geplant werden. In den Jahren 2026 bis 2029 wird hier wie folgt geplant: in T € 2026 2027 2028 2029 Erträge Rettungsdienstgebühr 2.428 2.481 2.542 2.603 Aufwendungen Rettungsdienstgebühr 2.428 2.481 2.542 2.603 Anlage _Aenderungssatzung (ca. 10 KB) Anlage _Lesefassung (ca. 12 KB) Anlage _Synopse (ca. 16 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.12.2011, M 234 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 204 Vortrag des Magistrats vom 08.12.2017, M 244 Etatantrag vom 06.06.2024, E 47 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Pilotprojekt gegen K.-o.-Tropfen

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 455 Betreff: Pilotprojekt gegen K.-o.-Tropfen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6555 - NR 1327/25 CDU - Der Magistrat begrüßt die Intention des Antrags, den Schutz junger Menschen vor ungewollter Verabreichung und Einnahme von Drogen zu erhöhen. Eine Sensibilisierung von jungen Menschen für dieses Phänomen, dem sogenannten "Spiking" (z.B. ungewollte Verabreichung von psychoaktiven Substanzen in Getränken) erachtet der Magistrat als sehr wichtig. Spiking kommt vor allem im Party-Setting vor, d. h. insbesondere in Clubs, aber auch auf privaten Feiern. Während eine Ansprache junger Menschen zu diesem Thema auch am Standort Schule durchaus zielführend sein könnte, ist in Bezug auf die konkrete Umsetzung eines Pilotprojektes, welches auf der Ausgabe von Testbändchen beruht, auf verschiedene Aspekte hinzuweisen. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Produkte und Prototypen entwickelt, die eine schnelle Erkennung von K.O.-Tropfen in Getränken ermöglichen sollen. Die sogenannten Schnelltest-Armbänder oder Wearables basieren auf chemischen oder elektrochemischen Sensoren, die bei Kontakt mit einer verdächtigen Flüssigkeit einen Farbwechsel anzeigen soll. Die Sensitivität und Spezifität von Testarmbändchen sind bislang wissenschaftlich nicht umfassend geprüft und je nach Hersteller oft ungenau. Es können falsch-positive und falsch-negative Ergebnisse auftreten. Auch die Farbe des getesteten Getränks kann das Ergebnis verzerren. Ein negativer Test schließt somit nicht sicher aus, dass keine gefährliche Substanz im Getränk enthalten ist. Die Bändchen können nur wenige Substanzen (z. B. Gamma-Hydroxybuttersäure = GHB), oft auch erst ab bestimmten Konzentrationen, erkennen. Andere Substanzen wie Benzodiazepine oder Hypnotika können bei einem Test ganz verborgen bleiben. Selbst eine größer als gewünschte Menge Alkohol, die jemand anderes ins Glas gegeben hat, gilt als Spiking und damit gefährlich für die unwissenden Konsumierenden. Auch diese Gefahr kann ein Testarmbändchen nicht erkennen. Die Anwendung erfordert außerdem ein aktives Testen mit Getränketropfen und ist in typischen Nutzungssituationen nur eingeschränkt praktikabel. Die kommunal geförderten Jugendhilfeangebote an Schulen und die Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen decken nicht die gesamte Zielgruppe des Antrags ab. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule" richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, welche sich in der Regel im Alter zwischen 10 bis 16 Jahren befinden. Die Sekundarstufe II, die im Ausgehkontext verstärkt aktiv ist, wird hingegen kaum bis gar nicht erreicht. An den beruflichen Schulen fördert das Stadtschulamt das Programm "Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen". Dieses richtet sich primär an Schülerinnen und Schüler der Vollzeitschulformen, insbesondere der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung sowie der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung. Beide Förderprogramme sind freiwillig und nicht verpflichtend für die Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule, der beruflichen Gymnasien sowie der Berufsschule werden von den Fachkräften nur in Einzelfällen beraten, stellen aber eine wesentliche Zielgruppe dar, die dadurch überwiegend unberücksichtigt bleibt. Weiterhin ist zu beachten, dass Schülerinnen und Schüler der Gymnasien derzeit lediglich über die Förderung der sogenannten "2. Säule" vereinzelt in Form von temporären Jugendhilfeangeboten erreicht werden. Noch ältere junge Erwachsene würden in einem solchen Pilotprojekt gar nicht erreicht, sind jedoch von Spiking durchaus betroffen. Die Umsetzung der kommunalen Förderprogramme erfolgt durch freie Träger der Jugendhilfe bzw. der Jugendberufshilfe. Die Arbeit und Durchführung an den Schulstandorten orientiert sich an projektbezogenen Rahmenstandards und individuellen Leistungsbeschreibungen. Die Anzahl der Fachkraftstunden variiert je nach Förderprogramm und Schulstandort. Die Übernahme und Durchführung eines zusätzlichen Projekts ist kein Bestandteil der aktuellen Umsetzungen der Träger. Die Träger würden hierfür zusätzliche (personelle) Ressourcen benötigen, die sich in einer Erhöhung der Kosten der Förderprogramme niederschlägt. In der Abwägung aller benannten Aspekte, stehen somit notwendige und nicht unerhebliche Kosten (Anschaffung der Bändchen, Schulungen, personelle Ressourcen) für ein solches Pilotprojekt, einer nicht nachgewiesenen zuverlässigen Wirksamkeit von Testarmbändern gegenüber. Abschließend kann aus Sicht des Magistrats daher eine flächendeckende Einführung von Testarmbändern zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1327 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Pflegeangebot für schwerstabhängige Drogenkranke sichern

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 457 Betreff: Pflegeangebot für schwerstabhängige Drogenkranke sichern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6409 - NR 559/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 86/24 - Zwischenbericht: Die Umsetzung eines zusätzlichen Pflegeangebotes für schwerstabhängige Drogenkranke auf dem Grundstück Schielestraße, ist aufgrund der Immissionsempfindlichkeit eines Pflegeheims und entgegenstehender Ziele des Bebauungsplans Nr. 941 weiterhin nicht möglich. Für eine Verlagerung der bestehenden Drogenhilfeeinrichtung inklusive einer Pflegeeinrichtung hat der Magistrat Alternativgrundstücke im gesamten Stadtgebiet geprüft. Die Suche nach einem Alternativgrundstück verlief bisher ergebnislos. Grund dafür sind bestehende Nutzungskonkurrenzen an den geprüften Standorten oder ungeeignete Grundstücksgegebenheiten (hinsichtlich Lage, Lärmbelastungen, Altlasten, Seveso etc.). Der Magistrat prüft derzeit eine Verbesserung des Pflegeangebots für Drogenkranke durch mehrere Maßnahmen, dazu gehören: · Sicherung der bestehenden Drogenhilfeeinrichtung in der Schielestraße im laufenden Bebauungsplanverfahren Nr. 941 · Prüfung der Rahmenbedingungen für eine mögliche barrierefreie Erweiterung der bestehenden Drogenhilfeeinrichtung, mit einer Nutzung wie aktuell genehmigt (ohne stationäre Pflege) · Verstärkte Kooperation der Integrativen Drogenhilfe mit dem Frankfurter Verband für die Übernahme ambulanter pflegerischer Leistungen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.12.2022, NR 559 Bericht des Magistrats vom 23.02.2024, B 86 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 442 Betreff: Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6472 - NR 1315/25 Linke - Zu Punkt 1: Öffentliche Gebäude sind kein rechtsfreier Raum. Die Stadt Frankfurt am Main ist als Träger öffentlicher Gewalt gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) an Gesetz und Recht gebunden. Dementsprechend ist es der Stadt Frankfurt am Main nicht möglich, anderen Trägern öffentlicher Gewalt (hier der Landespolizei Hessen) deren rechtmäßige Ausübung ihrer gesetzlich normierten Befugnisse, vorliegend insbesondere § 58 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), im Hinblick auf Maßnahmen zur Durchführung von Abschiebungen, zu untersagen. Zu Punkt 2: Abschiebungen sind gemäß der Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes (AuslZustV) seit dem 01.07.2018 ausschließlich Sache der Bezirksordnungsbehörden und sind damit der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main vollständig entzogen. Für die Stadt Frankfurt am Main bedeutet dies, dass Abschiebungen in alleiniger Verantwortung durch das Regierungspräsidium in Darmstadt geplant, organisiert und in enger Zusammenarbeit mit Dienststellen der Landespolizei sowie der Bundespolizei durchgeführt werden. Daraus folgt, dass die Stadt Frankfurt am Main durch Bundesgesetz geregelte Abschiebungen nicht untersagen kann. Kölner Handlungsanweisungen sind nicht übertragbar, da die Stadt Köln als eine Behörde Nordrhein-Westfalens, nicht der hessischen Zuständigkeitsverordnung unterliegt und Abschiebungen in eigener Verantwortung betreibt. Die Forderung, sämtliche Abschiebungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ausdrücklich zu untersagen, widerspricht der geltenden Rechtslage, deren Achtung für die öffentliche Verwaltung jedoch bindend ist. Zu Punkt 3: Da Abschiebungen, wie dargestellt, im Verantwortungsbereich des Regierungspräsidium Darmstadt liegen und durch diese Behörde vollzogen werden, hat das Frankfurt Immigration Office keine Rückgriffmöglichkeit auf statistische Daten zu Abschiebemaßnahmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.08.2025, NR 1315 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 10.12.2025

M (Vortrag des Magistrats)

Auswahl der Träger für den Betrieb des Neuen Hilfezentrums in der Niddastraße 76

05.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 205 Betreff: Auswahl der Träger für den Betrieb des Neuen Hilfezentrums in der Niddastraße 76 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6355 (M 83) 1. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 03.07.2025, § 6355 (M 83) die Einrichtung eines trägerübergreifenden Suchthilfezentrums in der Niddastraße 76 beschlossen hat. b) Mit diesem Beschluss wurde zur Kenntnis gegeben, dass die Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) plant, das Gebäude zu erwerben, es umzubauen und den von der Stadt Frankfurt am Main benannten Trägern zum Betrieb eines Suchthilfezentrums zur Verfügung zu stellen. Der Abschluss des Kaufvertrages zum Erwerb der Immobilie durch die KEG ist zwischenzeitlich erfolgt. Der Magistrat ist sich der hieraus erwachsenden Verantwortung für die KEG bewusst. c) Die Auswahl der Träger der niedrigschwelligen Frankfurter Drogenhilfe, die das Hilfezentrum künftig in Steuerung durch das Drogenreferat betreiben sollen, findet auf Grundlage des Ergebnisses im Interessenbekundungsverfahrens statt. a. Das Gremium wird sich im Laufe des Dezembers ein abschließendes Bild machen. Die Dezernate I und VIII werden beauftragt, das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens in den Geschäftsgang mit Erreichen der Stadtverordnetenversammlung am 29.1.2026 zu bringen. b. Das Drogenreferat wird in steuernder Funktion mit eigener Präsenz im Haus verortet. c. Die Arbeit der noch zu bestimmenden Träger wird laufend evaluiert und wird nach zwei Jahren Laufzeit vom zuständigen Fachdezernat geprüft und fachlich bestätigt oder ggf. korrigiert/nachgesteuert. d. Allen Trägern stehen Büro- und Besprechungsräume sowie der Sozialraum zur Verfügung. 2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass nach der Auswahl der Träger durch die Stadtverordnetenversammlung die weitere fachlich-konzeptionelle sowie baulich-räumliche Ausgestaltung der Angebote in gemeinsamen Planungssitzungen der Träger und der KEG unter Steuerung des Drogenreferats erfolgen wird. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, das weitere zu veranlassen und die notwendigen Verträge abzuschließen. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem seinerzeitigen Beschluss der Stadtverordneten wurde die Einrichtung eines trägerübergreifenden Suchthilfezentrums in Steuerung durch das Drogenreferat in der Niddastraße 76 beschlossen. Dies ist eine wesentliche Maßnahme in der Weiterentwicklung des Frankfurter Wegs in der Drogenpolitik, der die starken Veränderungen in der Frankfurter Drogenszene in den vergangenen Jahren adressiert. So hat die massive Verbreitung von Crack, das meist auf offener Straße konsumiert wird, zu einer starken Verelendung der Suchterkrankten geführt. Ihr psychisch und körperlich schlechter Zustand ist oft so prekär, dass sie sich nicht um ihre eigene Daseinsfürsorge kümmern können und aufgrund des Krankheitsbildes die eigene Steuerungsfähigkeit stark eingeschränkt ist. Sie verhalten sich aggressiver untereinander, aber auch gegenüber Anwohnenenden, Gewerbetreibenden und dem Personal der Hilfseinrichtungen. Das Konfliktpotential im öffentlichen Raum ist deutlich erhöht, auch nehmen die Verschmutzung sowie die (Beschaffungs-)Kriminalität im Bahnhofsviertel zu. Dies stellt die kommunale Drogenpolitik, die Ordnungsbehörden und die Öffentlichkeit im Allgemeinen vor große Herausforderungen. Daneben sind zunehmend auch synthetische Opioide wie Fentanyl und Nitazene eine gesundheitspolitische Herausforderung, deren Verbreitung sich immer mehr deutsche Städte stellen müssen und die insbesondere Großstädte betrifft. In Frankfurt wird diese Entwicklung mit Sorge beobachtet: hier zeigen fortlaufende Testungen, dass in den vergangenen Monaten dem Straßenheroin immer häufiger auch synthetische Opioide beigemischt werden. Durch den deutlich höheren Wirkgehalt dieser Substanzen führt deren unwissentlicher Konsum oft zu Überdosierungen und in der Folge zu lebensbedrohlichen Notfällen. In den Planungen für das trägerübergreifende Hilfezentrum wird diese Entwicklung konzeptionell mitgedacht. Dafür braucht es die vielfältige Expertise der Frankfurter Suchthilfeträger, die niedrigschwellige Angebote vorhalten. Um diesen Prozess transparent, partizipativ und fair zu gestalten, hat unter Leitung des Drogenreferats ein Interessensbekundungsverfahren stattgefunden. Alle in Frankfurt ansässigen Träger der niedrigschwelligen Drogenhilfe wurden im Rahmen dieses Verfahrens dazu eingeladen, sich am weiteren Planungsprozess für das Hilfezentrum mit ihren Ideen und Vorschlägen aktiv und in einem strukturierten Prozess zu beteiligen. So erhielten sie alle die Möglichkeit, sich - einzeln oder gemeinsam - mit einem Angebot im Zentrum einzubringen. Ziel des Verfahrens war es, die bisherigen Planungen - falls nötig - zu optimieren und unter Berücksichtigung der aktuellen Situation die bestmögliche Ausgestaltung der Angebote im Hilfezentrum festzulegen. B. Alternativen Keine. C. Lösung Fünf Träger haben mit konzeptionellen Vorschlägen ihr Interesse an einer Teil-Trägerschaft im Hilfezentrum bekundet. Um bei der fachlichen Bewertung der eingereichten Vorschläge eine möglichst breite Expertise einzubinden, wurde ein Beratungsgremium gebildet, in dem neben den Dezernaten I, VIII (Federführung aufgrund fachlicher Zuständigkeit) und IX auch die Landespolizei, die Leitung des Drogenreferates, des Jugend- und Sozialamts sowie des Gesundheitsamts, ein Vertreter der Branddirektion sowie akademische Suchthilfe-Experten vertreten waren. Die fünf interessierten Träger haben ihre Konzepte am 17.11.2025 persönlich vorgestellt. Ein weiterer Termin ist für Dezember 2025 vorgesehen. In der Diskussion des Beratungsgremiums wurden darüber hinaus einvernehmlich die nachfolgenden, verbindlichen Prämissen zum Betrieb des Hilfezentrums herausgearbeitet: Umgang mit Substituierten Substituierten darf der Zugang zu Konsumräumen grundsätzlich nicht verwehrt werden (gem. Konsumraumverordnung) Umfeld- und Sicherheitskonzept für das Umfeld sowie in der Einrichtung Erwartet wird die Beordnung des unmittelbaren Raumes vor der Einrichtung (z. B. mit geschultem Sicherheitspersonal / Sozialarbeitende) sowie ein schlüssiges Umfeld- und Sicherheitskonzept, um Belastungen für Anwohnende, Nachbarschaft, Gewerbetreibende zu reduzieren und Akzeptanz für das Hilfezentrum zu schaffen. Das neue Hilfezentrum soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Situation im Bahnhofsviertel zu verbessern. Dazu braucht es ein schlüssiges Konzept wie die Klientel in die Einrichtung gelenkt und möglichst lang dort gehalten werden soll. Medizinischer Bereich als beruhigte, separate Zone (baulich) Café und Hygienebereich sollen über die noch bestehende Innentreppe zwischen den Geschossen miteinander verbunden werden. Der Medizinische Bereich kann dadurch als separater Ruhebereich baulich erschlossen werden. Keine langfristigen Wohnangebote im Hilfezentrum Im Hilfezentrum sollen nur Notschlaf- und Tagesbetten angeboten werden. Längerfristiges Dauerwohnen ist ausdrücklich nicht erwünscht, hier ist an die bestehenden Angebote außerhalb des Bahnhofsgebietes überzuleiten. Separater Frauenbereich mit genderspezifischen Angeboten Es wird ein baulich getrennter Frauenbereich geschaffen werden mit spezifischen Angeboten für Frauen und weiblich gelesenen Personen. Voraussetzung ist hier gendersensible Kompetenz der Mitarbeitenden und Darlegung eines entsprechenden Konzeptes. Versorgung Auswärtiger gemäß Stadtverordnetenbeschluss Gemäß dem Beschluss der Stadtverordneten (03.07.2025) werden drogenkonsumierende Menschen von außerhalb weiterhin in Frankfurt alle notwendigen Hilfen erhalten und in den Einrichtungen erstversorgt. Niedrigschwelligkeit des Zugangs Die Ausgestaltung der Angebote im Hilfezentrum erfolgt niedrigschwellig. Ziel ist, dass die Einrichtung von der Zielgruppe als bessere Alternative im Vergleich zum Aufenthalt und Konsum auf der Straße wahr- und angenommen wird. Präsenz und Steuerung vor Ort durch das Drogenreferat Das Drogenreferat wird in steuernder Funktion mit eigener Präsenz im Haus verortet. Im Stimmungsbild des Gremiums hat sich bereits abgebildet, dass der Träger Malteser mit dem Betrieb der Module medizinische Versorgung inklusive Substitution beauftragt werden soll. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): Gemeinsame Bürgeranhörung mit dem Ortsbeirat 1 am 23.06.2025 im Haus am Dom d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten für den Betrieb des Suchthilfezentrums Mit dem Beschluss § 6355 (M 83) vom 03.07.2025 wurde den Stadtverordneten zur Kenntnis gebracht, dass die Refinanzierung des Immobiliengeschäfts darauf aufbaut, dass die KEG langfristige Mietverträge (Dauer 20 Jahre) mit noch zu bestimmenden Trägern der Frankfurter Drogenhilfe sowie dem Drogenreferat abschließt, die Kosten wurden jeweils entsprechend ausgewiesen. Hierfür erhalten die Träger einen Zuschuss aus dem städtischen Etat. Die Mietkosten des Drogenreferats sind über die dortige Haushaltsposition Sach- und Dienstleistungen zu decken. Neben den Miet- und Mietnebenkosten entstehen Personal- und Sachkosten bezüglich der von der Stadt für die im Suchthilfezentrum geplanten und an die Träger beauftragten Leistungen. Diese laufenden Betriebskosten werden wie im Zuwendungsbereich üblich mit den zu beauftragenden Trägern jährlich verhandelt und vereinbart sowie nach Jahresende validiert und geprüft. Hierfür werden gemäß Planung des Drogenreferats im Haushalt des Dezernats VIII ab Eröffnung und Betriebsaufnahme des Hilfezentrums voraussichtlich im ersten Halbjahr in 2027 jährlich die notwendigen Haushaltsmittel im städtischen Haushalt angemeldet und vorgesehen. Leistungen Dritter: Zur Teilfinanzierung des Vorhabens wird die Beantragung von Drittmitteln des Landes bzw. Bundes geprüft. Im Bereich der kommunalisierten Landesmittel setzt sich die Stadt Frankfurt gemeinsam mit anderen Kommunen im Rahmen des Hessischen Städtetags nachdrücklich für eine Dynamisierung der Mittel ein, damit diese zeitnah an reale Tarif- und Preissteigerungen angepasst werden. Ebenso hat die Stadt Frankfurt im März 2025 in einem Schreiben an die hessische Gesundheitsministerin, den Hessischen Städtetag sowie die Sozial- und Gesundheitsausschüsse des Landes gefordert, dass sich alle Kommunen bis zur Schaffung eigener Hilfseinrichtungen finanziell an der Versorgung auswärtiger drogengebrauchender Menschen in Frankfurt beteiligen. Die Stadt Frankfurt wird hier auf politischer Ebene weiterhin auf einen finanziellen Ausgleich drängen und prüft derzeit die Umsetzungsmodalitäten für die entsprechende Rechnungsstellung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.05.2025, M 83 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 10.12.2025

A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)

Arbeitsgelegenheiten als Chance zur Integration und Teilhabe konsequent nutzen

05.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anfrage vom 05.12.2025, A 386 Betreff: Arbeitsgelegenheiten als Chance zur Integration und Teilhabe konsequent nutzen Am 06.11.2023 verständigten sich der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder darauf, die bestehenden Regelungen zu Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) breiter anzuwenden. Mit der Anpassung des § 5 AsylbLG zum 27.02.2024 hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen hierfür gezielt erweitert. Dieses Instrument bietet wertvolle Chancen zur Strukturierung des Alltags, zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und zur Förderung von Sprachkenntnissen. ​ Arbeitsgelegenheiten, sowohl nach § 5 AsylbLG für Leistungsberechtigte im Asylverfahren als auch nach § 16d SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, bieten wertvolle Chancen zur Strukturierung des Alltags, zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und zur Förderung von Sprachkenntnissen. Für Frankfurt deutet vieles darauf hin, dass dieses Instrument bislang nur in begrenztem Umfang genutzt wird. Angesichts der gesetzlichen Neuregelungen und der damit verbundenen erweiterten Möglichkeiten ist ein aktueller Überblick über den Stand und die Perspektiven der Arbeitsgelegenheiten in beiden Rechtskreisen angebracht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II 1. Werden in Frankfurt am Main derzeit Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II angeboten und wenn ja, in welchem Umfang? 2. Durch welche Träger werden diese Maßnahmen aktuell im Stadtgebiet durchgeführt? 3. Wie hat sich das Angebot an Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II in den letzten drei Jahren (2023-2025) entwickelt? a) Wurden Maßnahmen quantitativ ausgeweitet oder neue Tätigkeitsfelder erschlossen? b) Wurden Maßnahmen reduziert oder eingestellt? Wenn ja, mit welcher Begründung? 4. Wie viele Personen haben in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (bis heute) jeweils eine Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II aufgenommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren). Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG 5. Nutzt die Stadt Frankfurt das Instrument der Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG aktuell aktiv? 6. Welche konkreten Tätigkeitsbereiche werden hierbei abgedeckt (z. B. Grünflächenpflege, Reinigungsarbeiten, soziale Hilfsdienste) und wer sind die durchführenden Träger oder Einrichtungen? 7. Wurde das Angebot an Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG seit dem Beschluss der MPK vom 06.11.2023 und der Gesetzesänderung im Februar 2024 ausgeweitet, neu konzipiert oder reduziert? 8. Wie viele Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG haben in Frankfurt in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (bis heute) jeweils an einer solchen Arbeitsgelegenheit teilgenommen? 9. In wie vielen Fällen führten Sanktionen oder Leistungskürzungen aufgrund einer Verweigerung der Arbeitsgelegenheit zu einer Beendigung des Leistungsbezugs? Bewertung, Hemmnisse und Perspektiven 10. Welche konkreten administrativen oder strukturellen Herausforderungen hindern den Magistrat derzeit daran, Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG und § 16d SGB II in größerem Maßstab anzubieten? 11. Sieht der Magistrat angesichts der hohen Zahl an Leistungsberechtigten einen zusätzlichen Bedarf für solche Maßnahmen? a) Falls ja: In welchen Bereichen plant der Magistrat kurzfristig eine Ausweitung des Angebots und für welche spezifischen Zielgruppen? b) Falls nein: Wie begründet der Magistrat den Verzicht auf dieses gesetzlich ausdrücklich gewollte Instrument zur Integration und Aktivierung? Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 10.12.2025

Partei: FDP
Weiter lesen
NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Maßnahmen und Kosten zur Personalgewinnung und -bindung sinnvoll und zielgerichtet einsetzen

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 05.12.2025, NR 1463 Betreff: Maßnahmen und Kosten zur Personalgewinnung und -bindung sinnvoll und zielgerichtet einsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 177 vom 14.11.2025 "Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung von pädagogischem Personal im Förderbereich des Stadtschulamtes (Amt 40) sowie bei Kita Frankfurt (Betrieb 48) a) Gewährung einer übertariflichen Arbeitsmarktzulage b) Zuschussgewährung für das Personal der Träger der freien Jugendhilfe im Kinderbetreuungsbereich in Höhe der städtischen Arbeitsmarktzulagengewährung" wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: Der Magistrat hat vor Einführung und Auszahlung der Arbeitsmarktzulage eine umfassende Überprüfung der tariflichen Eingruppierung sämtlicher Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes vorzunehmen und der Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisse einen Bericht vorzulegen. Im Rahmen dieser Prüfung ist zu evaluieren, ob und in welchem Umfang dauerhafte strukturelle Verbesserungen der tariflichen Einstufung möglich sind, die zu einer langfristigen finanziellen Entlastung der Beschäftigten führen und somit auch die Personalgewinnung sowie -bindung wirksam unterstützen. Diese Überprüfung soll nach Möglichkeit auch auf weitere tariflich Beschäftigte der Stadt, wie zum Beispiel der Stadtpolizei oder Feuerwehr, ausgeweitet werden. Erst auf Grundlage dieser Prüfungen sind weitere Entscheidungen zur Verstetigung oder Anpassung der Zulage zu treffen. Mit den neu aufzubauenden und damit einhergehenden zunehmenden Aufgaben und Kosten im Bereich des Bevölkerungsschutzes, die noch nicht im jetzigen Haushaltsentwurf beinhaltet sind, ist außerdem grundlegend zu bewerten, wie der Haushaltsentwurf entsprechend angepasst werden müsste, um den gestiegenen Anforderungen an bestimmte Jobgruppen und dem Aufbau des Bevölkerungsschutzes Rechnung zu tragen. Zeitgleich soll mit der Anpassung der tariflichen Einstufung dargelegt werden wo und wann durch KI und weitere digitale Prozesse Personalkosten eingespart werden könnten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 177 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Linke und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. Linke (= Annahme) FDP (= Ablehnung) GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage NR 1465 bei Stimmengleichheit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 177 = Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465, NR 1463 = Ablehnung, NR 1465 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 177 = Annahme, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 177 = Annahme) Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Annahme) 43. Sitzung des Ältestenausschusses am 11.12.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465) und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 177, NR 1463 und NR 1465 = Annahme) Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 177 = Annahme, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6996, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: FDP
Weiter lesen
B (Bericht des Magistrats)

Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 453 Betreff: Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6511 - A 339/25 BFF-BIG - 1. Prävalenz und Ursachen Zu 1.1.: Mittels der Sonderauswertungen des Mikrozensus durch das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen - gemessen am Median der Stadt Frankfurt am Main - liegen folgende Armutsgefährdungsquoten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie für Frankfurt am Main insgesamt für die Jahre 2021 bis 2024 vor: Armutsgefährdungsquoten1: 2021 2022 2023 2024 in % Frankfurt am Main insgesamt 22,9 22,9 21,5 21,4 Kinder u. Jugendliche unter 18 Jahren 33,3 29,3 27,7 25,7 darunter Kinder unter 15 Jahren 32,0 27,0 26,7 23,7 Junge Erwachsene von 18 bis unter 25 Jahren 41,8 42,1 36,1 37,8 Quelle: Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2021 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2022. IT.NRW, Statistisches Landesamt. 1 Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. Zu 1.2.: Anteil der jungen Menschen nach Alter in Bedarfsgemeinschaften in Frankfurt am Main 2021 bis 2024: Kinder in BG nach Alter 2021 2022 2023 2024 in % Anteil Kinder u. 18 Jahren in BG an Kinder u. 18 Jahren 17,8 17,6 16,7 16,1 Anteil Kinder u. 3 Jahren in BG an Kinder u. 3 Jahren 16,3 15,7 15,0 14,5 Anteil Kinder 3 bis u. 6 Jahren in BG an Kinder 3 bis u. 6 Jahren 19,1 18,7 17,5 16,4 Anteil Kinder 6 bis u. 15 J. in BG an Kinder 6 bis u. 15 Jahren 18,2 18,3 17,3 16,7 Anteil Kinder 15 bis u. 18 J. in BG an Kinder 15 bis u. 18 Jahren 16,5 16,3 15,7 15,2 Quelle: Arbeitsagentur, Statistik; Bürgeramt, Statistik und Wahlen Zu 1.3.: Anteil der unter 15-Jährigen im Sozialgeldbezug an Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren in Frankfurt am Main 2021 bis 2024 Sozialgeld unter 15-Jährige an Kinder unter 15 Jahren 2021 2022 2023 2024 in % 16,7 16,7 15,8 15,0 Quelle: Arbeitsagentur, Statistik; Bürgeramt, Statistik und Wahlen Zu 1.4.: Armut hat viele Ursachen, die sowohl individuell als auch strukturell bedingt sein können. Auf der Grundlage der Mikrozensusergebnisse für das Jahr 2024 konnte für Frankfurt am Main eine Armutsgefährdungsquote[1] von 21,4 % festgestellt werden. Noch höher lag sie mit 25,7 % bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Durch die ungleiche Verteilung von Ressourcen und Chancen bei Erwachsenen wie bei Kindern und Jugendlichen, die durch Faktoren wie geringe Bildung, hohe Mieten, Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigungsformen verstärkt werden, spiegelt sich diese hohe Armutsgefährdungsquote räumlich auch in der Stadt Frankfurt am Main wider. Im Rahmen des Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut wurde ein Index für Kinder- und Jugendarmut erstellt. Der Index umfasst fünf Merkmale bzw. daraus abgeleitete Indikatoren: 1. Bevölkerung: Anteil Einwohner:innen bis 24 Jahren (2022) in % aller Einwohner:innen bis 24 Jahren. 2. Arbeit & Wirtschaft: Arbeitslosendichte der bis 24-Jährigen (2022) in % der Einwohner:innen zw. 15 bis 64 Jahren. 3. Soziales: Sozialgeldbeziehende (RLBs) bis 24 Jahren (2022) in % aller Einwohner:innen bis 24 Jahren. 4. Bauen & Wohnen: Wohnfläche je Einwohner:in (2021) in qm, gemittelt. 5. Bildung: Anteil der Übergänge auf Gymnasien (2022) in % aller Übergänge auf weiterbildende Schulen. Diese fünf Merkmale werden zu einem Index verrechnet, der eine Einstufung der Kinder- und Jugendarmut in den Frankfurter Stadtteilen zulässt. Danach sind folgende Gegenden in Frankfurt besonders stark von Kinder- und Jugendarmut betroffen: Frankfurt West: Zeilsheim-Nord & -Ost, Höchst Ost- & -Süd, Nied-Süd, Sindlingen-Nord & -Süd, Unterliederbach-Ost. Frankfurt Nordwest: Niederursel-Ost, Heddernheim-West. Autobahn A5 / Westkreuz: Gallus-West & - Ost, Griesheim-Ost &-West, Sossenheim-Ost /-West, Schwanheim Süd. Fechenheim: Fechenheim Nord & Süd. 2. Bildung und Chancengleichheit Zu 2.1.: Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (im Wesentlichen die Jugendverbände, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Abenteuerspielplätze, aufsuchende Angebote, Spielmobileinsätze) haben den Auftrag, junge Menschen ausgehend von ihren Interessen, Kenntnissen und Fertigkeiten zur Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Mitverantwortung zu befähigen und ihr soziales Engagement anzuregen. Dieser außerschulische Bildungsauftrag des Fachfeldes fördert ihre Entwicklung und kann sich mittelbar positiv auf den schulischen Erfolg auswirken. Unter anderem finden eine Vielzahl an non-formalen, formalen und informellen Bildungsangeboten statt. Dazu gehören: · Ferienkarussell Frankfurt mit Erlebnistagen, Bildungswochen, Freizeiten und Stadtteilaktionen in den hessischen Oster-, Sommer- und Herbstferien sowie an "langen Wochenenden". · Kinderkulturprogramm Frankfurt mit Theateraufführungen und Filmvorführungen. · Kinder- und Jugendbuchausstellung Frankfurter LeseEule mit einer dreiwöchigen Buchausstellung im Römer und einem ganzjährigen Begleitprogramm für Einrichtungen und Familien. · Ferienkarte Frankfurt mit ermäßigtem oder kostenfreiem Zugang zu Freizeit- und Bildungsangeboten in den hessischen Sommerferien, Stadteilaktionen und 2025 erstmals Fahrrad- und Schwimmkursen. · CultureLab - ein Bildungsprogramm mit Künstler:innen für Kinder, Jugendliche und Familien (in den Bereichen Bildende Kunst, Tanz, Theater, Musik, Medien und Sprache/kreatives Schreiben). · Kommunales Jugendbildungswerk Frankfurt mit Angeboten der internationalen Jugendbegegnung, inklusiven Angeboten und Formaten im Bereich der kulturellen und politischen Bildung. Des Weiteren werden im Förderprogramm "Pädagogischer Mittagstisch" insbesondere marginalisierten Kindern und Jugendlichen, die aus diversen Gründen keinen Hort besuchen, neben einem Mittagessen Möglichkeiten geboten, Hausaufgaben zu erledigen. Ein zweiter Teil des Programms zielt auf eine gesunde Ernährung und Bewegungsangebote. Um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und Zugänge zum Arbeitsmarkt zu vereinfachen, bieten die Angebote im Bereich der Jugendberufshilfe umfangreiche und differenzierte Angebote zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung sozial benachteiligter junger Menschen an. Durch Beratung, Förderung schulischer Abschlüsse, Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung und Qualifizierung, Arbeitsvermittlung und Beschäftigung sollen diese jungen Menschen unterstützt werden. Seit dem Jahr 2007 fördert die Stadt Frankfurt am Main darüber hinaus Kitas in sozial benachteiligten Stadtteilen über den Besonderen Förderauftrag (BeFö). Kitas in Stadtbezirken mit einer Verdichtung von sozialen Benachteiligungsmerkmalen - hier: Arbeitslosigkeit, Bezug von Transferleistungen, Wohnraummangel - haben grundsätzlich Anspruch auf eine Unterstützung über den Besonderen Förderauftrag. Ziel ist es, Kinder in ihrer Entwicklung zu stärken und bestehende Benachteiligungen sowie Entwicklungsverzögerungen frühzeitig aufzufangen. Mit den bereitgestellten Mitteln entwickeln die Kitas passgenaue, bedarfsorientierte Förder-, Bildungs- und Unterstützungsangebote für Kinder, Eltern und Fachkräfte. Die jeweiligen Kitas und Träger entscheiden selbst, welche Angebote für ihre Zielgruppen passend sind und entwickeln diese bedarfsorientiert weiter. Vielfach werden Projekte z.B. zur Sprachförderung, zu Bewegung und Sport oder zu Gesundheitsthemen von Kindern, zur Verbesserung der Kommunikation und Kooperation mit den Familien und zur Qualifizierung der Mitarbeitenden umgesetzt, z.B. zur armutssensiblen pädagogischen Arbeit. Die Frankfurter Kinder- und Familienzentren (KiFaZe) bieten wohnortnahe, niedrigschwellige und inklusive Unterstützungsangebote für Familien. Ziel ist es, Kinder frühzeitig zu fördern und Eltern zu stärken. Die Angebote orientieren sich am Bedarf der Familien und wirken präventiv, indem Risiken frühzeitig erkannt und Ressourcen aktiviert werden können. Insbesondere in sozial benachteiligten Stadtteilen werden durch die Angebote in den KiFaZe offene und leicht zugängliche Räume für Bildung, Betreuung und Beratung eröffnet. Die Angebote können von allen Familien im Stadtteil - unabhängig davon, ob die Kinder eine Kita besuchen oder nicht - genutzt werden. Dadurch erhalten auch Familien, deren Kinder keine Kindertageseinrichtung besuchen, frühzeitig Unterstützung. Durch eine frühzeitige Förderung, gezielte Bildungs- und Betreuungsangebote sowie umfassende Unterstützung für Eltern tragen die KiFaZe dazu bei, dass Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten bessere Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg erhalten. Konkrete Maßnahmen der KiFaZe zur Förderung des Bildungserfolgs von Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien sind z.B.: · Alltagsintegrierte Sprachförderung (in Kitas, bei offenen Angeboten und Gruppenangeboten), · Eltern-Kind-Angebote zur frühzeitigen Unterstützung der Familien, · Beratung und Begleitung bereits in der Schwangerschaft, · Kostenlose Hausaufgabenhilfe und Lernförderung, · Freizeit- und Kulturangebote zur Förderung sozialer Kompetenzen, · Kooperation mit Schulen für einen besseren Übergang von Kita zur Schule, · Niedrigschwellige Elternberatung zu Erziehung, Bildung und Sozialberatungen, · Qualifizierungsangebote und Weiterbildungen für Eltern zur Verbesserung ihrer beruflichen Chancen, · Offene Angebote für alle Familien, unabhängig vom Kita-Besuch, · Vernetzung mit Schulen, Kitas und sozialen Einrichtungen, · Vergünstigte oder kostenlose Freizeit- und Kulturangebote, · Essenszuschüsse und Unterstützung für gesunde Ernährung, · Hilfe bei Anträgen (z. B. Wohngeld, Kindergeld, Sozialhilfe), · Vielfältige Angebote rund um Gesundheit, Elternschaft, Bildung und berufliche Orientierung, · Beratung zu finanziellen Hilfen (z. B. Bildungspaket, Kita-Gebührenbefreiung). Im schulischen Bereich wird gezielt der Ausbau von Ganztagsschulen vorangetrieben. Durch die Ganztagsangebote sollen insbesondere Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien zusätzliche Lernzeiten und individuelle Förderung erhalten. Im Ganztagsprogramm "Erweiterte Schulische Betreuung" sind die Elternentgelte nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt. Zudem sind die Entgelte, wenn die Eltern Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB XII oder Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, förderfähig. Auf diese Weise sollen die Zugänge zu den Ganztagsangeboten auch für Familien mit geringem Einkommen sichergestellt werden. Weitere Ganztagsangebote, die zudem über das Land Hessen gefördert werden, sind z.B. im Rahmen des "Pakts für den Ganztag" und in den unterschiedlichen Profilstufen (1 bis 3) für Eltern grundsätzlich kostenfrei. Zu den Ganztagsangeboten gehören neben einer Hausaufgabenbetreuung oder der Durchführung von Lernzeiten auch individuelle Förderangebote für Kinder. Zudem gibt es verschiedene kommunale Förderprogramme am Lernort Schule. Das Programm "Jugendhilfe in der Grundschule" ermöglicht, dass Grundschulkinder eine bedarfsorientierte sozialpädagogische Unterstützung und Bildungsassistenz erhalten, z.B. durch Soziales Lernen, die Begleitung von Übergängen, durch Kleingruppenangebote und durch ein professionelles Beratungsangebot. Dies ermöglicht insbesondere strukturell benachteiligten Kindern und Jugendlichen Teilhabemöglichkeiten und trägt zu gelingenden Bildungsbiografien bei. Grundschulkinder können zusätzlich durch das Förderprogramm "Sternpiloten - Frankfurter Lerngruppen" profitieren. Das Setting einer Kleingruppe an zwei Nachmittagen in der Woche ermöglicht den Kindern ein klassenübergreifendes Lernen von- und miteinander. Bestandteile des Angebots sind z.B. die Sprachförderung und die Entwicklung und Förderung von personalen/sozialen Kompetenzen. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule" unterstützt Schüler:innen an weiterführenden Schulen sowie an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Umsetzungsbausteine sind Soziales Lernen, die Begleitung von Übergängen, die Unterstützung der Schule bei Angeboten der beruflichen Orientierung sowie eine professionelle Beratung für Schüler:innen. An vier Wochen im Jahr werden Projekte in den Ferien angeboten. Diese Angebote sind kostenfrei und zugänglich für alle Schüler:innen. Das Angebot der Praxisorientierten Hauptschule an drei Frankfurter Schulen ergänzt das Programm "Jugendhilfe in der Schule" und die schulische Berufsorientierung im Schwerpunkt Kompetenzerfassung im Jahrgang 7 und Kompetenzentwicklung durch Praxisangebote in produktorientierten Lernwerkstätten im Jahrgang 8. Wesentliche Ziele sind die Förderung der Ausbildungsreife, Verbesserung der Bildungsbeteiligung und das Erreichen des Hauptschulabschlusses, um einen besseren Übergang in das Berufsleben zu ermöglichen. Zudem gibt es die Förderprogramme "Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen (SPFÖ)" und die "Berufswegeplanung an beruflichen Schulen (BWP)" die aktuell an 16 Beruflichen Schulen in Frankfurt am Main umgesetzt werden. Die Programme richten sich an Schüler:innen der Vollzeitschulklassen. Ziel der sozialpädagogischen Förderung ist es, die Schüler:innen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen, um ihnen einen erfolgreichen Übergang in die berufliche Ausbildung oder Beschäftigung zu ermöglichen. In der Berufswegeplanung steht die berufliche Orientierung und die Vermittlung der Schüler:innen in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis bzw. die Stabilisierung während einer bereits begonnenen Ausbildung im Fokus. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Förderschule" befindet sich aktuell im Aufbau. Auch hier sollen Schüler:innen dabei unterstützt werden, ihre Fähigkeiten zu entfalten, ihre Leistungspotenziale zu nutzen, kontextadäquat zu handeln, Probleme zu lösen und Beziehungen zufriedenstellend zu gestalten. Einen wesentlichen Beitrag, um den Bildungserfolg von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu fördern, wird in der Stadtbücherei Frankfurt am Main geleistet. So ist die Ausleihe für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kostenfrei. Zudem ermöglichen die 18 Öffentlichen Bibliotheken und die Fahrbibliothek einen wohnortnahen Zugang zu den Bildungsangeboten der Stadtbücherei. Ein Verbund von über 120 Schulbibliotheken bietet außerdem einen niederschwelligen Zugang zu Medien und Leseförderangeboten direkt in der Schule. Beide Bibliotheksarten, die Schulbibliotheken und die Öffentlichen Bibliotheken bieten an ihrer Schule bzw. in ihrem Stadtteil einen Raum mit Aufenthaltsqualität, Rückzugsmöglichkeiten und einen Platz zum Lernen, unabhängig von der Raumsituation zuhause. Sowohl in den Öffentlichen Bibliotheken als auch in den Schulbibliotheken berücksichtigt der Bestandsaufbau die unterschiedlichen Kompetenzstufen, Voraussetzungen und Interessen von Kindern und Jugendlichen und bietet auch mehrsprachige Medien, Titel in Leichter Sprache, Mangas, Comic-Romane, Gaming u.v.m. Darüber hinaus hat die Stadtbücherei ein umfangreiches und kostenfreies Veranstaltungsangebot (Leseaktionen, Hausaufgabenhilfe, Robotics & Coding, Gaming, Aktionen über das Jahr, Bibliotheksbesuche, Rechercheeinführungen etc.) für Kinder, Jugendliche, Kindergruppen und Schulklassen. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (sba) unterstützt Schulen bei ihrer Arbeit in der jeweiligen Schulbibliothek, unter anderem im Bereich der Förderung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz. Zu 2.2.: Im Bereich der primärpräventiven Angebote der Frühen Hilfen für werdende Eltern, Eltern und ihre Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren (ggf. bis 6 Jahre) und für alle die sich einer Familie zugehörig führen, leistet die Familienbildung in Frankfurt am Main auch einen besonderen Beitrag dazu, ungünstige Ausgangs- Bildungs- und Rahmenbedingungen für Kinder in jenen Familien zu kompensieren, die besondere Barrieren bei der Begleitung ihrer Kinder erfahren. Begleitet wird der Aufbau einer positiven Bindung und Beziehung zwischen Eltern und Kind von Beginn an und damit wirksame Schutzfaktoren für eine gute kindliche Entwicklung gestärkt. Durch die Angebote der Familienbildung werden Eltern bei der Förderung der Bildungsprozesse und der Kompetenzentwicklung ihrer Kinder unterstützt. Die Angebote der politischen und kulturellen Bildung richten sich teilweise (z.B. das Kinderkulturprogramm Frankfurter Flöhe und die Kinder- und Jugendbuchausstellung Frankfurter LeseEule) an Kinder im Krippen- und Kindergartenalter. Die Angebote sind kostengünstig oder kostenfrei und finden teilweise direkt in den sozialen Einrichtungen statt (Familienzentren, Kitas, Kinderhäuser). Im Bereich der Kinderbetreuung haben alle Kinder bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung, Bildung, Erziehung, und Betreuung in Kindertageseinrichtungen (Kitas) gemäß dem gesetzlichen Auftrag (§§ 24, 22, 22a SGB VIII). Zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsangeboten wird in Frankfurt am Main im jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstätten-Entwicklungsplan die Angebotsplanung vorgenommen. Zur Erfüllung des bereits bestehenden Rechtsanspruchs für Kinder bis zum Schuleintritt sowie zur Vorbereitung auf den kommenden Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter liegen die beschlossenen Versorgungsziele für ein bedarfsgerechtes Angebot stadtweit bei 53% Versorgung für Kinder unter 3 Jahren und 100 % für Kinder ab 3 Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit. Eine hohe Bedeutung hat in Frankfurt am Main auch die Ausgestaltung der Kindertageseinrichtungen (Kitas) zu inklusiv ausgerichteten Kitas. Gerade Kinder mit einer Behinderung soll der Zugang zu teilhabefreundlichen Angeboten der Betreuung und Förderung ermöglicht werden. Dies unter anderem vor dem Hintergrund der gesetzlichen Aufforderung, Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen gemeinsam zu fördern und dabei die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, explizit zu berücksichtigen (§ 22a Abs. 4 SGB VIII). Ziel ist es insbesondere vorhandene Barrieren abzubauen und auf diese Weise die soziale und kulturelle Teilhabe dieser Kinder zu ermöglichen und zu fördern. Die Träger der Kitas gestalten ihre Angebote entsprechend. Dies u.a. auf Basis der Struktur der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Diese Struktur ermöglicht es, die vielfältigen Aspekte in den Blick zu nehmen, die gelingende Teilhabe eines Kindes fördern oder diese behindern können. Damit diese Arbeit der Kitas weiterhin gut gelingt, werden zudem in einer Unterarbeitsgruppe "Inklusion-Integration" der AG § 78 Kindertagesbetreuung Themen inklusiver Pädagogik trägerübergreifend besprochen, weiterentwickelt und mit den beteiligten Fachämtern abgestimmt. In diesem Rahmen wurde z.B. im Mai 2023 der Fachtag "Gelingende Inklusion für alle Kinder in Frankfurter Kitas" organisiert und durchgeführt. Der Fachtag hatte zum Ziel, über vorhandene Inklusionsberatungsangebote zu informieren, die Elternperspektive aufzuzeigen und Lösungsvorschläge anzubieten, um damit einen Beitrag dafür zu leisten, dass die Fachkräfte in den Kitas ihren beruflichen Alltag fachlich gut bewältigen können. Ein wichtiger Bestandteil ist des Weiteren die städtische Förderung der unabhängigen Inklusionsberatungsstelle des Vereins Gemeinsam leben Frankfurt e.V. Durch dieses Beratungsangebot sollen auch im Kitabereich die Rechte der Kinder mit Behinderung gestärkt werden. Das Angebot des "Inklusionslotsen Kita" bietet bspw. eine duale Beratung, die sich sowohl an Eltern, als auch an Fachkräfte richtet. Die Beratungsleistungen stehen grundsätzlich allen Eltern zur Verfügung. Im Fokus steht jedoch die Beratung von Eltern mit Kindern mit Behinderungen (und/oder erforderlichen besonderen Fördermöglichkeiten). Die Eltern werden darin unterstützt, wohnortnahe adäquate Angebote zu finden. Dies soll zu einer Stärkung des inklusiven Sozialraums beitragen. Darüber hinaus sollen Prozesse im gesamten Kitazyklus unterstützt werden und die Zusammenarbeit bzw. die Vernetzung mit weiteren beteiligten Akteur:innen (z. B. Frühförderstellen, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), Sozialrathäuser, Therapeutische Praxen, Grundschulen etc.) befördert werden. Zudem können Fachkräfte bei Bedarf über trägereigene Angebote hinaus Beratungs- sowie Qualifizierungsangebote des Trägers Gemeinsam leben Frankfurt e.V. nutzen. In den Kitas findet für alle Kinder, die die Kita besuchen, die sprachliche Bildung alltagsintegriert statt. Spezielle Programme zur weiteren Sprachförderung können bei Bedarf allerdings zusätzlich in den Einrichtungen angeboten werden. Einen Beitrag zu einer fachlich qualifizierten sprachlichen Bildung aller Kinder leisten die unterschiedlichen geförderten Projekte, die in der Stadt durchgeführt werden. Dies ist z.B. das städtisch geförderte Projekt "Sprachförderprofis" (Durchführung in Kooperation mit der Goethe-Universität). Das Projekt hat das Ziel, Fachkräfte aus Kitas und Grundschulen im Bereich Sprache gemeinsam systematisch zu qualifizieren, um eine durchgängige Sprachbildung von ein- und mehrsprachigen Kindern zwischen 0-10 Jahren sicherzustellen. Neben diesem Projekt gibt es das ehemalige Bundesprogramm "Sprach-Kita: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist", das nun durch das Land finanziert wird. Im Rahmen dieses Projekts erhält jede beteiligte Kita eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle mit Expertise im Bereich sprachliche Bildung, die das Team fachlich begleitet und unterstützt. Außerdem finanziert das Programm zusätzliche Fachberatung, die prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas unterstützt. Darüber hinaus wird die sprachliche Bildung in den Kitas durch die Möglichkeit zum trägerübergreifenden Austausch und Wissenstransfer im "Austauschforum Sprachbildung" ermöglicht. Die beteiligten Träger haben in der UAG Sprachbildung der AG § 78 gemeinsam ein Positionspapier und ein Plakat entwickelt, in dem die wichtigsten Aspekte zur alltagssprachlichen Bildung in Kitas prägnant und verständlich zusammengefasst sind. Allen Einrichtungen in Frankfurt am Main stehen diese Unterlagen zur Verfügung. Einen Beitrag dazu, den Elementar- und Primarbereich didaktisch zu verzahnen und durchgängige Sprachbildung methodisch anschlussfähig zu ermöglichen, leistet die Broschüre des Stadtschulamtes zum Einsatz des japanischen Papiertheaters Kamishibai. Die Strategien zum Einsatz des Theaters und die Geschichten wurden erweitert, so dass nun auch Hort- und Grundschulkinder in ihrer Sprachentwicklung durch das Papiertheater profitieren können. In den Frankfurter Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) gibt es außerdem folgende Angebote der sprachlichen Bildung im Bereich der Frühkindlichen Bildung und Sprachförderung: Vorschulprogramme für Kinder mit Sprachförderbedarf, Alltagsintegrierte Sprachbildung in Kitas, Eltern-Kind-Sprachförderung und Vorleseangebote in Kooperation mit Büchereien. Des Weiteren gibt es im Bereich der Nachhilfe und Lernförderung bspw. die Hausaufgabenhilfe und Lernprogramme in Kooperation mit Schule sowie digitale Lernangebote und Medienkompetenz-Workshops. Zu 2.3.: Die Angebotslandschaft der Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt am Main richtet sich an alle jungen Menschen und somit auch an junge Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Damit leistet sie einen Beitrag zur Inklusion und dem Zusammenleben in einer vielfältigen Stadtgesellschaft. Spezielle Unterstützung und Orientierung für Jugendliche mit Migrationsgeschichte bieten die sieben Standorte aus dem Bundesprogramm der Jugendmigrationsdienste. Diese werden ergänzend kommunal gefördert. Darüber hinaus werden Eltern und ihre Kinder mit einer Zuwanderungsgeschichte gezielt über Angebote informiert. So wird bspw. die Ferienkarte Frankfurt breit über Flyer und Plakatierung beworben und die Informationen dazu werden gezielt an Multiplikator:innen der Kinder- und Jugendarbeit weitergegeben. Der Flyer der Ferienkarte ist in Englisch, Arabisch, Türkisch und Tigrinja erhältlich. Des Weiteren wird in den Programmheften zu Angeboten der politischen und kulturellen Bildung auf Unterstützungsangebote hingewiesen, z.B. in den Programmheften der Kinderkultur auf das Kultur- und Freizeitticket (KuFti) des Kulturamts und das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Zudem wird stetig daran gearbeitet, den Zugang zu Informationen zu verbessern und niedrigschwellig zu gestalten. 3. Wohn- und Lebensverhältnisse Zu 3.1.: Das zentrale Ziel der städtischen Wohnungspolitik ist die ausreichende und angemessene Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsgruppen der Stadt durch ein breites und dauerhaftes Wohnungsangebot in allen Teilmärkten. Dabei werden auch die Wohnbedürfnisse von kinderreichen Familien berücksichtigt. Mit städtischen Programmen (vgl. 3.2) wird in Frankfurt am Main z.B. die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum gefördert. Darüber hinaus stehen Fördermittel für die Gestaltung des privaten und öffentlichen Wohnumfelds zur Verfügung. Im Rahmen der Stadterneuerung werden zudem Fragen zu Wohn- und Lebensverhältnissen, Sozialleistungen und Unterstützungsangeboten, Freizeit- und Teilhabeangeboten sowie Prävention und langfristigen Strategien, aufgeworfen und beantwortet. Zu 3.2.: Der Bedarf an Wohnraum ist hoch und ein ausreichendes Angebot ist insbesondere für einkommensschwache Familien erforderlich. Deshalb reserviert die Stadt Frankfurt am Main jährlich Mittel im Haushalt, durch die bezahlbare Mietwohnungen entstehen. Sie werden nach zwei Programmen gefördert. Auf der Grundlage des hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG) sowie der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung werden nach dem "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" zinslose Baudarlehen und Zuschüsse zur Schaffung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit geringen Einkommen gewährt. Für den Neubau von Wohnraum für Haushalte mit mittleren Einkommen vergibt die Stadt Frankfurt am Main ebenfalls zinslose Baudarlehen und Zuschüsse nach dem "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderstufe 2". Damit stehen zwei Förderwege mit jeweils mehreren Miet- und Einkommensstufen zur Verfügung. Die Wohnungen sind zweckgebunden, unterscheiden sich hinsichtlich der Einkommensgrenzen, der Einstiegsmiete und der Förderhöhe und entsprechen in ihren technischen Anforderungen den Bedürfnissen von kinderreichen Familien. So wird sichergestellt, dass die Miete für wohnberechtigte Haushalte auch langfristig bezahlbar bleibt. 4. Sozialleistungen und Unterstützungsangebote Zu 4.1.: Im Rahmen der Beratungspflicht bei Sozialleistungen wird durch die Mitarbeitenden der Sozialrathäuser, der besonderen Dienste des Jugend- und Sozialamtes und des Jobcenters darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets besteht. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist eine gesetzliche Leistung, die Kindern- und Jugendlichen, die eine der Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB XII oder Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, zusteht. Zudem wird im Bewilligungsbescheid dieser Grundleistungen auf diesen Anspruch hingewiesen. Zusätzlich wird bei dem monatlich stattfindenden Familiendienstag im Amt für Multikulturelle Angelegenheiten zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie zu dem Frankfurt-Pass beraten. Um an den verschiedenen Anlaufstellen eine optimale Beratung sicherzustellen, führt das Jugend- und Sozialamt sowohl für eigene Mitarbeitende als auch für Mitarbeitende externer Netzwerke und ehrenamtlicher Beratungsstellen Schulungen und Workshops durch. Außerdem werden regelmäßig Informationsveranstaltungen zu der freiwilligen Leistung Frankfurt- Pass durchgeführt. Zu 4.2.: Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) gelten mit der Grundleistung (AsylbLG, Bürgergeld, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag) als mitbeantragt. Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, genügt bspw. der Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Lediglich für die Leistung der Lernförderung wird ein formeller Antrag benötigt. Die freiwillige Leistung Frankfurt-Pass ist bei der Antragstellung an keine Form gebunden. Es ist möglich, dass Personen bei der zuständigen Stelle persönlich vorsprechen und diesen mündlich beantragen. Zudem wird im Rahmen der Digitalisierung und Weiterentwicklung des Frankfurt-Passes an einer automatisierten Bewilligung gearbeitet. Zu 4.3.: Die Beratung der Frankfurter Bürger:innen zum Anspruch auf Bürgergeld und Leistungen nach dem SGB XII liegt bei den örtlich zuständigen Jobcentern bzw. Sozialrathäusern. Wie unter Punkt 4.1 erwähnt, findet zudem eine Beratung im Amt für multikulturelle Angelegenheiten statt. Des Weiteren gibt es Angebote der ehrenamtlichen Beratung und Unterstützung in den Stadtteilen und Siedlungen, in denen durch das Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft ein Quartiersmanagement besteht (Zeilsheim, Unterliederbach, Sindlingen, Rödelheim-West, Riederwald, Preungesheim, Praunheim, Nordweststadt, Niederrad, Gutleutviertel, Griesheim, Ginnheim, Gallus, Fechenheim, Eckenheim, Atzelbergsiedlung-Seckbach, Sossenheim, Bonames). Angeboten wird eine allgemeine Sozialberatung sowie Unterstützung und Beratung bei Formularen/Anträgen etc. für die Bewohner:innen des jeweiligen Quartiers. Zudem gibt es im Stadtteil Preungesheim das Projekt der Stadtteilflüsterinnen in Kooperation des Diakonisches Werks für Frankfurt und Offenbach als Träger des Quartiersmanagements und der Commerzbank-Stiftung. Die Stadteilflüster:innen informieren die Preungesheimer:innen über Unterstützungsangebote und Hilfestrukturen und ermöglichen so die Zugänge zu den unterschiedlichen Angeboten. Weitere dieser Multiplikatorkonzepte der wohnortnahen Beratung gibt es in Sindlingen (Kiezläufer:innen), in Eckenheim (Stadtteilläufer:innen) und in Unterliederbach (Quartiershelfer:innen). Um den Zugang zu Beratungsstellen in besonders betroffenen Stadtteilen auszubauen, werden darüber hinaus innovative Konzepte wie der 2025 ins Leben gerufene Social-Bus erprobt. Der Social-Bus des Sozialrathauses Gallus bietet im Stadtteil Griesheim ein mobiles Beratungsangebot des Sozialrathauses an. Auslöser hierfür war der vom Sozialrathaus wahrgenommene Bedarf nach einem aufsuchenden Angebot, weil etablierte Kommunikationswege wie z. B. Flyer einen bestimmten Teil der Zielgruppe nicht zuverlässig erreichen. Im Rahmen der Erprobung zeichnet sich ab, dass das Angebot sehr gut angenommen wird und eine wichtige Ergänzung zu dem bestehenden Angebot bereitstellt. Die Entwicklung besonders innovativer Angebote in den Sozialrathäusern wird durch das Jugend- und Sozialamt zielgerichtet gefördert. 5. Freizeit- und Teilhabeangebote Zu 5.1.: Über das Bildungs- und Teilhabepaket stehen den Kindern und Jugendlichen pauschal 15 Euro monatlich zur Verfügung, wenn diese an einer sozialen und/oder kulturellen Aktivität teilnehmen. Hierunter fallen nicht nur Vereinsbeiträge, sondern bspw. auch die Teilnahme an Ferienfreizeiten. Der monatliche Betrag wird direkt an die Erziehungsberechtigen mittels Banküberweisung ausgezahlt. Dieses Verfahren ist in der Regel den Vereinen des Sportkreises bekannt. Mit dem Frankfurt-Pass können Kinder und Jugendliche das Kultur und Freizeit Ticket (KUFTI) kostenlos erhalten. Das Ticket ermöglicht den Zugang zu verschiedenen kulturellen Angeboten im Stadtgebiet. Zudem bietet der Frankfurt-Pass auch für die berechtigten Elternteile vergünstigte Angebote, so dass diese bspw. den Palmengarten mit ihren Kindern besuchen können. In der Kinder- und Jugendarbeit werden kulturelle und soziale Aktivitäten sowie Sport- und Bewegungsangebote als Methoden einer sozialpädagogischen Bildung eingesetzt und sind zumeist kostenfrei. Im Bereich der politischen und kulturellen Bildung sind die Angebote kostengünstig oder kostenfrei. Bei den Angeboten der Ferienkarte werden Familien mit Frankfurt-Pass bei der Anmeldung bevorzugt und zahlen einen ermäßigten Satz auf das ohnehin kostengünstige Angebot. Regelhaft werden Plätze bei Ferienangeboten soweit möglich für Kinder, die sich in Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung befinden, freigehalten. Die Stadtteilaktionen, die sportliche und kreative Aktivitäten für Kinder und Jugendliche bieten, sind kostenfrei und eine Teilnahme ist ohne vorherige Anmeldung möglich. Sie werden insbesondere in den besonders belasteten Stadtteilen (vgl. Monitoring zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main 2024) durchgeführt. Beispiel hierfür sind: · Die Entwicklung und Durchführung eines E-Sport-Turniers für die Frankfurter Jugendhäuser im Zoogesellschaftshaus, das 2026 wieder stattfindet. Erreicht wurden im letzten Jahr insbesondere die Jugendhäuser aus den belasteten Stadtteilen. · Der Jugendkunstwettbewerb "FFM fühl ich". Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren bzw.16 bis 21 Jahren fertigen eine kreative Zeichnung, die aus einfachen Linien, Mustern oder Figuren bestehen kann (Doodle). Gezielt angesprochen werden Jugendliche aus den belasteten Stadtteilen Frankfurts. Zur Vermeidung von Stigmatisierung wird außerdem eng mit Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder teil- und vollstationären Einrichtungen der Jugendhilfe zusammengearbeitet und kooperiert. Im Bildungsprogramm CultureLab werden bspw. die Angebote der kulturellen Bildung direkt in den Einrichtungen vor Ort mit den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Die Künstler:innen kommen also in die Einrichtungen der Jugendhilfe oder Einrichtungen für geflüchtete Familien und führen ihr Angebot mit den dort lebenden Kindern und Jugendlichen und/oder Besucher:innen aus. Die Teilnahme an den künstlerischen Angeboten ist kostenfrei. Das Bildungsprogramm CultureLab ist eine Kooperation zwischen der Crespo Foundation und dem Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main. Des Weiteren wurden EM-Freitickets über Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie teil- und vollstationärer Einrichtungen der Jugendhilfe gezielt verteilt. Zudem finden Fortbildungsveranstaltungen statt. So fand im Jahr 2024 eine mehrtägige Veranstaltung zum Thema "Armutssensibles Handeln in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit" statt. Ziel der Fortbildung war eine Sensibilisierung von Fachpersonen und die Weitergabe von Informationen und Anlaufstellen (BuT). Zu 5.2.: In Frankfurt am Main werden 110 Einrichtungen der Jugendarbeit in freier Trägerschaft gefördert. 19 weitere unterhält der kommunale Eigenbetrieb. Von diesen Einrichtungen können 108 der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, 8 den Abenteuerspielplätzen und 13 sonstigen Angeboten der Jugendarbeit zugeordnet werden. Hinzu kommen noch 23 Jugendverbände, die Mitgliedsorganisationen des Frankfurter Jugendrings (FJR) sind und deren Arbeit ebenfalls von der Stadt Frankfurt am Main gefördert wird. 6. Prävention und langfristige Strategien Zu 6.1.: Am 17.11.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut beschlossen (§ 2519). Das Bündnis hat zum Ziel, eine ressortübergreifende Strategie zur deutlichen Reduktion von Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt am Main bis 2050 zu entwickeln und umzusetzen. Dazu wurde bereits eine gemeinsame Wissensbasis geschaffen, u.a. in Form von Lebenslagekarten. Die Karten zeigen anhand von acht Lebenslagen (u.a. soziale Teilhabe und Netzwerke, Ernährung und Gesundheit, Bildung und Lernen) für das gesamte Stadtgebiet besonders benachteiligte Stadtteile in Bezug auf Kinder- und Jugendarmut. Mithilfe der Karten konnten die Mehrdimensionalität von Armut abgebildet und unterschiedliche Ressorts für die Zusammenarbeit gewonnen werden. Bei der strategischen Ausrichtung steht die Orientierung nach den Bedürfnissen der Betroffenen im Mittelpunkt. Die Anpassung bzw. Entwicklung der Angebote erfolgt dabei wirkungsorientiert und unter Einbezug verschiedener Stakeholder im Sozialraum. In der langfristigen Strategie werden in einem ersten Schritt Stadtteile ausgewählt, die in Bezug auf die acht Lebenslagen als besonders benachteiligt gelten. Dort findet eine aufeinander abgestimmte Anpassung und Erweiterung von Angeboten statt, die in einem zweiten Schritt ggf. auf andere Stadtteile übertragen werden. Auf der strategischen Ebene werden partizipativ erarbeitete Ziele innerhalb der Lebenslagen ressortübergreifend bearbeitet und Prozesse angestoßen, die strukturelle Veränderungen auf gesamtstädtischer Ebene (z.B. in Bezug auf die allgemeine Infrastruktur/Zugänge) bewirken sollen. Zudem wird im Rahmen der Teilnahme am ESF Plus-Förderprogramm "Bildungskommunen" in einem Zeitraum von Dezember 2023 bis Dezember 2027 in Frankfurt am Main unter dem Themenschwerpunkt "Inklusion und Integration durch Bildung" ämterübergreifend daran gearbeitet, mehr Zugangswege zu Bildungsangeboten zu schaffen. Ziel ist es, Benachteiligungen im Lebensverlauf datenbasiert sichtbar zu machen, um daraus Handlungsempfehlungen ableiten zu können und die Bildungsangebote klarer zu strukturieren. Hierzu gehören auch die Themen Zugänge zu frühkindlicher Bildung, Nachhilfe und Sprachförderung sowie schulische und außerschulische Bildung. Zu 6.2.: Das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut ist bewusst als ressortübergreifende Zusammenarbeit angelegt, da aufgrund der Mehrdimensionalität von Armut nur so eine integrierte Bearbeitung von Kinder- und Jugendarmut und deren Folgen erfolgen kann. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen eines großen Bündnisnetzwerks, das sich aus mindestes 40 Vertreter:innen verschiedener Ämter und (städtischen) Institutionen zusammensetzt, darunter u.a. das Stadtschulamt, das Kinderbüro, Kita Frankfurt, das Amt für Wohnungswesen, die Stadtbücherei sowie Vertreter:innen aus dem Jugendhilfeausschuss und dessen Fachausschüssen. Diese Expert:innen bildeten zunächst eine Strategiegruppe, die im Rahmen mehrerer Veranstaltungen Ziele des Bündnisses anhand von acht Lebenslagen definiert und priorisiert haben. Die Ziele werden im nächsten Schritt in Lebenslagen-Arbeitsgruppen operationalisiert und bearbeitet. Auch diese Arbeitsgruppen werden sich aus Vertreter:innen verschiedener Ressorts zusammensetzen. Auf der Stadtteilebene bestehen ebenfalls ressortübergreifende Arbeitsgruppen, die in vier Pilotstadtteilen (Zeilsheim, Fechenheim, Bahnhofsviertel, Griesheim) in sogenannten Bündnissen vor Ort zusammenarbeiten. Zu 6.3.: Im Rahmen von Stadtteilprojekten in Zeilsheim und Fechenheim sind bereits Erfahrungen von Betroffenen in den Prozess eingeflossen. Dabei wurden Expert:inneninterviews und eine Fokusgruppe mit Jugendlichen durchgeführt sowie Angebote wie Frauenfrühstücke, Familiennetzwerke und Projekte zur sozialen Teilhabe des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft besucht, um das Bündnis vorzustellen und die Bedarfe der Zielgruppen zu erfassen. Im Rahmen der Bündnisse vor Ort soll dies weiter ausgebaut werden, u.a. in Form von Beteiligungsformaten in den jeweiligen Stadtteilen. Auch die genannten Lebenslagen-Arbeitsgruppen haben zur Aufgabe, in der Bearbeitung der Ziele die Betroffenenperspektive einzubeziehen. 7. Monitoring und Evaluation Zu 7.1.: Bei allen städtisch geförderten Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Programmen, Angeboten und Maßnahmen (wie bspw. der Familienhilfe, der politischen und kulturellen Bildung oder der Offenen Kinder und Jugendarbeit) erfolgt im Rahmen der Förderung eine jährliche Prüfung und Evaluation der umgesetzten Angebote und Maßnahmen. Zu 7.2.: Seitdem das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut besteht, berichtet der Magistrat jährlich über die Aktivitäten und das bisher Erreichte im Rahmen des Bündnisses. Zu 7.3.: Bisher wurden keine wissenschaftlichen Studien oder externe Gutachten hinzugezogen, um die Wirksamkeit von städtischen Maßnahmen zu bewerten. Die Lebenslage-Arbeitsgruppen des Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut wurden aber bereits in Wirkungsorientierung, einem Instrument der Qualitätssicherung, geschult, um die messbare Wirkung von Maßnahmen direkt bei der Planung zu berücksichtigen. Die Methode soll auch bei den Bündnissen vor Ort eingesetzt werden und später Rückschlüsse auf die gewünschte Wirkung bei der Zielgruppe zulassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 04.03.2025, A 339 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025

Ideen

Idee
4

Stadtweites Verbot der stinkenden und Umwelt- / Tierschädlichen BENZIN Laubbläser (nach Vorbild Zürich)

17.12.2025

Die Stadt Frankfurt reinigt mit elektrischen Laubbläsern, sehr vorbildlich, leise und geruchslos. Leider gibt es immer noch Firmen, welche von Vermietern für Privatgrundstücke beauftragt werden, welche noch die rückständigen Benzin Laubbläser verwenden. Diese sind zum teil von morgens um 08:00 Uhr bis nachmittags um 17:00 Uhr im Einsatz. Mal abgesehen von der enormen Geräuschkulisse welche diese Dinger verursachen, ist es auch fast unmöglich zu lüften ohne das die Wohnung komplett nach Abgasen stinkt. Im September 2025 gab es in Zürich eine Volksabstimmung die Benzin Variante Stadtweit zu verbieten, mit Erfolg. In der heutigen Zeit (Abgasfilter an Autos z.B.) und dem Versuch die Luftqualität in der Stadt zu verbessern, sind solche Geräte nicht mehr zeitgemäß und schädlich für Natur, Umwelt, Tier- und Menschenleben. Hiermit möchte ich die Idee aufgreifen und zur Abstimmung bringen, für ein Stadtweites Verbot solcher Altlasten fossiler Geräte.

Idee
0

Großen Fischerstraße wieder zur Anlieger frei Straße machen

01.10.2025

Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem Umbau des Fischerplätzchens wird die Große Fischerstraße als Durchgangsstraße für den motorisierten Verkehr genutzt. Dies führt zu erheblichen Problemen: Gefährdung von Kindern und Anwohnern: Fahrzeuge fahren regelmäßig mit Geschwindigkeiten von bis zu 50 km/h, obwohl sich in unmittelbarer Nähe ein Kindergarten befindet. Die Sicherheit der Kinder und Fußgänger ist dadurch massiv gefährdet. Lärmbelästigung durch Poser-Szene: Die Straße hat sich zu einer weiteren Poserstrecke entwickelt, auf der laute, hochgerüstete Fahrzeuge unnötigen Lärm verursachen. Dies beeinträchtigt die Lebensqualität der Anwohner erheblich. Regelmäßige Verkehrsstaus: Vor allem samstags nach Ladenschluss ist die Straße stundenlang blockiert, da zahlreiche Fahrzeuge den Weg in die Innenstadt suchen. Die Straße ist für ein solches Verkehrsaufkommen nicht ausgelegt. Umweltbelastung: Durch den erhöhten Verkehr entstehen zusätzliche Abgas- und Feinstaubemissionen, die insbesondere für Kinder, ältere Menschen und gesundheitlich beeinträchtigte Anwohner problematisch sind. Sicherheitsrisiko bei Rettungseinsätzen: Stau und blockierte Fahrbahnen können im Notfall Rettungsfahrzeuge behindern. Die Große Fischerstraße war jahrzehntelang eine Straße mit Anliegerbegrenzung. Diese Regelung hat sich bewährt und sollte dringend wieder eingeführt werden, um sowohl die Sicherheit als auch die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Viertel zu gewährleisten. Ich bitte die Stadt Frankfurt eindringlich, hier zeitnah zu handeln und die Straße wieder als „Anwohner frei“-Straße auszuweisen. Mit freundlichen Grüßen Marco A.

Idee
2

Hitzeschutz ist Pflicht

07.07.2025

Die Klimakrise trifft unsere Städte mit voller Wucht: Hitzewellen werden häufiger, länger und gefährlicher. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Kinder und gesundheitlich Vorbelastete. Als Stadt tragen wir eine klare Verantwortung – rechtlich und moralisch. Artikel 2 des Grundgesetzes verpflichtet uns, Leben und Gesundheit zu schützen. Deshalb muss Frankfurt einen wissenschaftlich fundierten Hitzeschutzplan entwickeln – als Vorreiter, nicht als Nachzügler. Das Ziel: eine klimaresiliente, lebenswerte Stadt für alle. Der Plan umfasst mindestens: - Gesundheitsschutz durch Frühwarnsysteme, Trinkwasserstellen und Unterstützung vulnerabler Gruppen - Stadtplanung mit Zukunft: Entsiegelung, Begrünung und kühlende Infrastrukturen - Wissen und Beteiligung: Aufklärung, Schulungen und Mitwirkung der Stadtgesellschaft Denn Hitzeschutz ist kein Zusatz, sondern Kernaufgabe. Für die Menschen. Für die Gesundheit. Für die Zukunft.

Idee
0

Kühle-Orte-Karte für FfM nach Vorbild von anderen Städten

07.07.2025

Kiel, HH, Lüneburg, Leipzig und München sind Vorbilder um in einer Stadt kühle Orte gezielt aufsuchen zu können. Der Klimawandel wird es immer notwendiger machen, sich an sinnvolle Konzepte zu setzen. Hier ist es beispielhaft vorgestellt: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/schutzmassnahmen-was-kommunen-gegen-die-hitze-unternehmen-110568814.html Frankfurt ist offenbar eine der am stärksten versiegelten Städte und benötigt neben deutlich mehr Grün und Wasser auch die Information, wo ein Aufenthalt bei hohen Temperaturen erträglicher ist.

Idee
11

Lichtverschmutzung Westend

26.01.2025

Das Bürohaus in der Oberlindau 54-56, mitten im Wohngebiet, nicht sehr hoch, flutet mit seiner Dachgeschossbeleuchtung Nacht für Nacht die gesamte Umgebung. Warum? Wozu? Es stört ungemein…

Idee
4

Unsere Lösungsvorschläge für reduzierten Drogenkonsum

03.12.2024

Es sollte mehr Kontrolle geben, damit Drogen schwerer zu bekommen sind. Wenn Drogen nicht so leicht zugänglich sind, werden weniger Jugendliche mit Drogen in Kontakt kommen. UND Es sollte mehr Möglichkeiten geben, damit Jugendliche sich früh Hilfe holen können (bei der Polizei, an Schulen oder Hilfeorganisationen wie Hotlines), wenn sie das Gefühl haben, Drogen ausprobieren zu wollen. Wenn sie wissen, dass es Menschen gibt, mit denen sie über ihre Probleme sprechen können, werden sie eher den Mut haben, sich Unterstützung zu holen.

Idee
83

Bürgersteig Abgänge behinderten freundlich gestalten

09.10.2024

Es ist sehr bedauerlich, dass Menschen mit Beeinträchtigungen nicht mehr ohne Hilfe die Fußwege nutzen können. Überall Beschädigungen, tiefe Löcher und Stolperfallen. Zudem noch voll gestellt und versperrt durch E-Roller, Fahrräder und sonstigen Schrott

Idee
8

kostenfreie Damenhygieneartikel

17.09.2024

Die Idee der kostenfreien Damenhygiene zielt darauf ab, menstruierende Personen von den finanziellen Belastungen zu befreien, die mit der monatlichen Periode verbunden sind. Produkte wie Tampons, Binden oder Menstruationstassen gehören zu den alltäglichen Grundbedürfnissen und sind in vielen Ländern dennoch als Luxusartikel eingestuft, was zu hohen Preisen führt. Diese finanzielle Last kann insbesondere für Frauen mit geringem Einkommen oder in prekären Lebenslagen eine Herausforderung darstellen. Kostenfreie Damenhygiene würde also nicht nur die finanzielle Ungleichheit mindern, sondern auch zur Enttabuisierung der Menstruation beitragen. Die Bereitstellung solcher Produkte in Schulen, öffentlichen Einrichtungen und am Arbeitsplatz könnte verhindern, dass Mädchen und Frauen aufgrund ihrer Periode soziale oder berufliche Nachteile erleiden, wie es oft der Fall ist, wenn ihnen der Zugang zu Hygieneartikeln verwehrt bleibt. In Ländern wie Schottland, Neuseeland und Frankreich wurden bereits Vorreiterprojekte gestartet, die kostenfreie Hygieneprodukte in Schulen oder öffentlichen Gebäuden anbieten. Diese Initiativen haben gezeigt, dass die Nachfrage groß ist und dass eine solche Maßnahme zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit beitragen kann. Zusammengefasst würde die Einführung kostenfreier Damenhygiene-Produkte nicht nur die wirtschaftliche Belastung verringern, sondern auch gesellschaftliche Tabus abbauen und die Teilhabe von Frauen und Mädchen in allen Bereichen des Lebens stärken.

Idee
19

Hitze-App nach Vorbild Heidelbergs & mehr grün im Stadtraum

19.08.2024

Liebes Frankfurt, die Sommer werden durchschnittlich heißer und die Städte haben die Anpassung der Umgebung verschlafen. Der Aufenthalt zwischen Asphalt und Beton wird immer unerträglicher. Nachts heizt es nach, Höchsttemperaturen werden häufig 18-19 Uhr gemessen. Allein die Hitze wird zu einer steigenden Zahl an Todesfällen führen bzw. tut dies schon. Häufig verhinderbar. Was macht die Frankfurter Stadtpolitik, das Land Hessen, der Bund? Heidelberg stellt eine Hitze-App (HEAT) zur Verfügung, die Wege zum Ziel im Schatten, unter Bäumen etc. ausweist. Je nach Tageszeit/Sonnenstand sind diese unterschiedlich. Das ist nicht nur für Ältere, Erkrankte und Kinder wichtig. Frankfurt muss grundsätzlich endlich mehr Bäume, Pflanzkübel, wilde Grünflächen anlegen. Sogar schon Pflänzchen zwischen den Pflastersteinen der Gehwege machen schon einen Temperatureffekt. Plätze wie die Hauptwache, der Rossmarkt, der Goetheplatz sind für die/den Bürger/in nicht nutzbar, solang dort keine Schattenzonen, Begrünung, Sitzplätze mit erträglichem Klima vorhanden sind. Diese notwendigen Maßnahmen mit einer Hitze-App zu verbinden, die einem angenehme Wege aufzeigt, wo auch Sitzplätze im Schatten und Trinkbrunnen aufgeführt werden, ist zeitgemäß. Vielleicht nennt man es auch überfällig. Freundliche Grüße Eine Frankfurterin Quellen: https://www.ardalpha.de/wissen/umwelt/klima/hitze-stadt-hitzeinsel-klimawandel-sommer-nachhaltiges-bauen-extremwetter-schwammstadt-100.html https://www.faz.net/aktuell/wissen/erde-klima/heal-app-im-test-so-kann-man-sich-ertraegliche-fusswege-weisen-lassen-19909918.html?premium=0x1d3d98517cb74249dc18cea68279a3c364b9c0fab03bc3d40b3de1e37ac9d7bf https://www.spektrum.de/news/hitze-staedte-muessen-an-die-erwaermung-angepasst-werden/2166375

Idee
13

Love Family Techno party raus aus Frankfurt

03.08.2024

Love Family Park Frankfurt Rebstock 2 Tage Techno Party in Frankfurt verbieten. Diese Lautstärke Ist im dichtbesiedelten Frankfurt extrem gesundheitsschaedigend und ohne Pause Stundenlang nicht auszuhalten. Selbst bei geschlossenen Fenstern und Ohrstoepseln immer noch zu hoeren.. Und das im Sommer bei der Schwuele. Tolle Sache aber ältere und kranke Menschen Koennen nicht 2 Tage flüchten.

Idee
220

Grünes Wohnzimmer

14.07.2024

1. Sitzplätze Vielfältige Sitzmöglichkeiten: Installiere verschiedene Sitzgelegenheiten wie Bänke, Liegestühle und Picknicktische. Einige Bänke können halbkreisförmig angeordnet werden, um soziale Interaktionen zu fördern. Bewegliche Möbel: Ergänze fest installierte Sitzplätze mit beweglichen Stühlen und Tischen, damit die Nutzer ihre Sitzplätze nach Bedarf anpassen können. 2. Beschattung Schattenspendende Bäume: Pflanze Bäume, die im Sommer natürlichen Schatten spenden. Achte darauf, einheimische und pflegeleichte Arten zu wählen. Pergolen und Pavillons: Errichte Pergolen oder Pavillons mit Kletterpflanzen wie Weinreben oder Glyzinien, die zusätzlichen Schatten und eine grüne Atmosphäre bieten. Sonnensegel: Installiere farbenfrohe Sonnensegel, die Schatten spenden und gleichzeitig optische Akzente setzen. 3. Begrünung Vertikale Gärten: Schaffe vertikale Gärten an Wänden oder freistehenden Strukturen, um die Fläche zu begrünen und die Luftqualität zu verbessern. Blumenbeete und Sträucher: Gestalte Blumenbeete mit saisonalen Blumen und Sträuchern, die das ganze Jahr über blühen und farbliche Vielfalt bieten. Grüne Inseln: Verteile kleine, begrünte Inseln mit Gräsern, Bodendeckern und Stauden in der gesamten Fläche, um eine natürliche Atmosphäre zu schaffen. 4. Zusätzliche Elemente Wasserstellen: Installiere kleine Springbrunnen oder Wasserspiele, die für eine beruhigende Atmosphäre und Abkühlung an heißen Tagen sorgen. Beleuchtung: Sorge für eine stimmungsvolle Beleuchtung mit Laternen und Lichterketten, die den Platz auch abends einladend und sicher machen. Kunst und Dekoration: Integriere Kunstwerke, wie Skulpturen oder Mosaike, die den Platz optisch aufwerten und als Gesprächsanlässe dienen. 5. Bürgerbeteiligung Gemeinschaftsaktionen: Organisiere Pflanzaktionen und Pflegeevents, bei denen die Bürger aktiv mitwirken können, um ein Gemeinschaftsgefühl zu fördern. Umfragen und Feedback: Führe regelmäßige Umfragen durch, um Feedback von den Bewohnern zu erhalten und kontinuierlich Verbesserungen umzusetzen. Dieses „Grüne Wohnzimmer“ könnte ein attraktiver und einladender Treffpunkt für die Bürger werden und die Lebensqualität in der Kommune erheblich steigern.

Idee
23

Trinkwasserbrunnen vor DFB-Akademie

08.07.2024

Unzählige Menschen pilgern regemäßig zu Fuß oder mit dem Rad die Schwarzwaldstraße hinauf und hinunter, um zum Stadionbad, zum Waldstadion oder in den Stadtwald zu gelangen. Die Strecke zieht sich, insbesondere in den zunehmend heißen Sommern – Ausnahmen bestätigen die Regel ;-). Da die Stadt meines Wissens nach ohnehin noch Standorte für Trinkwasserbrunnen sucht, wäre der Bereich vor der DFB-Akademie vielleicht ein guter Platz für eine solche Erfrischungsgelegenheit. (Foto: Mainova)

Idee
8

Mehr Bänke für Frankfurt

01.05.2024

In der Stadt Frankfurt am Main sollten mehr Bänke zum Sitzen installiert werden, da sie eine Vielzahl von Vorteilen bieten. Erstens fördern sie die soziale Interaktion, indem sie den Menschen einen Ort bieten, um sich zu treffen, zu plaudern und sich zu entspannen. Zweitens tragen sie zur Förderung der Gesundheit bei, indem sie den Bürgern ermöglichen, sich auszuruhen und zu entspannen, was wichtig ist, um Stress abzubauen und körperliche Belastungen zu verringern. Drittens verbessern sie die Lebensqualität, indem sie den öffentlichen Raum attraktiver und einladender machen. Darüber hinaus sind Bänke ein Zeichen der Gastfreundschaft und zeigen, dass die Stadt die Bedürfnisse ihrer Bürger ernst nimmt und bestrebt ist, ihren Komfort und ihre Zufriedenheit zu verbessern. In Anbetracht all dieser Gründe ist es klar, dass die Installation von mehr Bänken in Frankfurt am Main eine sinnvolle Investition in die Lebensqualität und das Wohlbefinden der Bürger ist.

Idee
11

Hitzeschutzkonzept und Umsetzung

26.04.2024

In Deutschland sind 2023 3100 Menschen am Hitzetod gestorben. Die Stadt Frankfurt am Main sollte ein Hitzeschutzkonzept vorlegen und auch hier Direktion die Umsetzung gehen um Hitzetote zu minimieren und es angenehmer im Hochsommer zu haben: Nur einige Beispiele: Trinkbrunnen, mehr Beschattung (z.B. auf Spielplätzen sowie Sitzbänke bei Spielplätzen) oder größeren Plätzen, mehr Bäumen und Hecken, weniger versiegelte Flächen.

Idee
5

Sie Umwelt und Gesundheit fördern.

14.12.2023

Alle Zweitakt Motoren aus der Stadt verbieten, unter Anderem Laubbläser, Mopeds, Motorroller. Sie verpesten die Luft mit gefährliche Abgase das Minuten lang in der Luft bleiben, und sind viel zu laut.

Idee
94

Rauchverbot an Haltestellen

01.08.2023

Das Rauchen mit anschließenden Entsorgen der Kippen auf den Fußweg empfinde ich schon als belästigend. Insbesondere, wenn man bei Regen schlecht Abstand halten kann. Außerdem nutzt nur ein sehr geringer Anteil der Raucher den Mülleimer für seine Stummel.

Idee
202

Sportanlage / Calisthenics Park in Nieder-Eschbach

26.07.2023

Ein Calisthenics Park in Nieder Eschbach könnte einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität und Fitness der Anwohner leisten. Calisthenics, eine Form des Bodyweight-Trainings, ist für Menschen aller Altersgruppen und Fitnessstufen zugänglich und fördert sowohl physische als auch mentale Gesundheit. Die Einrichtung eines solchen Parks wäre eine hervorragende Möglichkeit, einen zentralen Treffpunkt für gemeinsame sportliche Aktivitäten im Freien zu schaffen. Dies könnte den sozialen Zusammenhalt in Nieder Eschbach stärken und den Stadtteil noch attraktiver gestalten. Durch den Calisthenics Park würden Anwohner dazu motiviert, einen aktiven und gesunden Lebensstil zu pflegen. Zudem könnten regelmäßige, von erfahrenen Sportlern geleitete Trainingsstunden Interesse und Begeisterung für diese Sportart wecken. Einige aus unserer Calisthenics Community sind bereit, regelmäßige Trainings anzubieten und ihr Wissen zu teilen, um so viele Bewohner wie möglich für diese großartige Form des Sports zu begeistern. Dieser Vorschlag lädt dazu ein, gemeinsam eine Plattform für Fitness, Gesundheit und Gemeinschaft in Nieder Eschbach zu schaffen.

Idee
36

Katzenschutzverordnung einführen

27.06.2023

In Frankfurt gibt ca. 18.000 wild lebende Katzen. Diese auch als Streuner bezeichneten Tiere leiden an Krankheiten und unter Hunger. Das ist nach unserem Tierschutzgesetz nicht zulässig und darf so nicht hingenommen werden. Die Gesetzgebung stellt mit dem Instrument der Katzenschutzverordnung ein geeignetes Mittel bereit, das Kommunen zum Schutz dieser Tiere einsetzen können. Eine Katzenschutzverordnung kann das Leiden der Streunerkatzen erheblich verringern. In Frankfurt nutzt man diese seit 2015 bestehende rechtliche Möglichkeit allerdings nicht. Somit wird das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz ignoriert. Diese Petition fordert deshalb den kurzfristigen Erlass einer Katzenschutzverordnung. Reason DIE SITUATION IN FRANKFURT Es gibt über 18.000 Streunerkatzen in Frankfurt am Main. Berichte vieler TierschützerInnen und die Situation in den Tierheimen belegen: Diesen Katzen geht es meist schlecht. Streuner leiden häufig unter Nahrungsmangel, Parasitenbefall, Schwäche, Verletzungen und Krankheiten. Nur wenigen Streunern kann von den ehrenamtlichen TierschützerInnen geholfen werden. Die ehrenamtlich Tätigen sind allerdings auch nicht rechtlich verantwortlich für diese Tiere, vielmehr ist es die Stadt Frankfurt. DIE RECHTLICHE SITUATION Werden freilebende Katzenpopulationen entdeckt, so sind diese Katzen als Fundsache zu behandeln (siehe: BVerwG, Urteil vom 26.04.2018 - 3 C 24.16 -). Für Fundsachen ist das lokale Fundbüro zuständig. Die Katzen sind also dem Fundbüro zu melden. Werden solche freilebenden Katzenpopulationen entdeckt und gemeldet, dann dürfen sie sich nach geltendem Tierschutzrecht nicht selbst überlassen werden, denn es ist bekanntermaßen davon auszugehen, dass die Tiere leiden. Das zuständige Fundbüro hat sich also um die Tiere zu kümmern (Der Deutsche Tierschutzbund führt hierzu aus: „Laut § 1 TierSchG trägt der Mensch die Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf. Er hat dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“). DIE SITUATION DER TIERSCHÜTZERINNEN Die ehrenamtlichen TierschützerInnen leisten ihre Arbeit mit großem Engagement und freiwillig. Fast immer ist für sie damit ein erheblicher finanzieller und zeitlicher Aufwand verbunden. Verantwortlich für die Streunerkatzen sind sie jedoch nicht! Die praktische Arbeit der ehrenamtlichen TierschützerInnen birgt stets Gefahr, weil sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Eine Katzenschutzverordnung stellt eine konkrete Grundlage für eine rechtssichere Arbeit der TierschützerInnen dar und ist somit ein wichtiger Schritt zu besserem Katzenschutz. Die für Streunerkatzen verantwortliche Stadt Frankfurt könnte ihre ehrenamtlichen TierschützerInnen durch den Erlass einer Katzenschutzverordnung also nicht nur unterstützen, sondern ihnen auch den gebührenden Respekt erweisen. WAS BEDEUTET „KATZENSCHUTZVERORDNUNG“ FÜR MENSCH UND KATZE? Eine Katzenschutzverordnung verpflichtet KatzenhalterInnen, die ihren Tieren ohne räumliche Einschränkung Freigang gewähren, diese kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Der Nutzen dieser Maßnahmen für weniger Tierleid ist immens. DIE POSITIVEN AUSWIRKUNGEN EINER KATZENSCHUTZVERORDNUNG Eine Katzenschutzverordnung gibt den ehrenamtlich tätigen TierschützerInnen, die freiwillig Aufgaben der Stadt Frankfurt übernehmen, Rechtssicherheit bei ihrer wichtigen Arbeit — aber das ist natürlich nicht alles. Eine solche Verordnung reduziert zudem auch die Anzahl der wildlebenden Katzen in Frankfurt. Das Kastrationsgebot einer Katzenschutzverordnung hat weniger Katzennachwuchs zur Folge. Daraus ergeben sich mehrere positive Auswirkungen: Weniger Katzennachwuchs sorgt dafür, dass die Tierheime und Pflegestellen von Tierschutzvereinen entlastet werden. Dadurch werden Kosten auf Seiten der Stadt (Tierheime) als auch bei den Vereinen und privaten TierschützerInnen reduziert. Bei weniger Katzen reduziert sich das Risiko der Übertragung von Krankheiten durch Katzen. Insgesamt wird durch eine Reduzierung der freilebenden Katzenpopulation der Leidensdruck der Streuner verringert. Es wird weniger Revierkämpfe und mehr Nahrung geben. Das Veterinäramt hat eine bessere Position im Umgang mit Tier-Messis. Die in einer Katzenschutzverordnung enthaltene Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen sorgt dafür, dass entlaufene Freigängerkatzen schneller zu ihren EigentümerInnen zurückkehren können. Das bedeutet nicht nur weniger Stress für diese Katzen, die geringere Verweildauer der Katzen bedeutet auch geringere Kosten für die Stadt (Tierheime) und die Vereine. WIE SIEHT ES IN ANDEREN STÄDTEN UND GEMEINDEN AUS? Es gibt mehrere hundert Städte und Gemeinden in Deutschland, die als gute Beispiele vorangehen. Darunter sind Berlin, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Hanau, Kelsterbach und andere. Eine aktuelle Liste der Orte mit einer Katzenschutzverordnung ist hier zu finden: https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/katzen/katzenschutz/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/ ZUSATZINFORMATIONEN Katzen gehören zu den domestizierten Tierarten und sind nicht darauf ausgelegt, allein in freier Wildbahn zu leben. Deshalb bedürfen sie eines besonderen Schutzes. Nachhaltigkeit im Tierschutz darf nicht mehr nur ein Schlagwort bleiben: Die Einführung der Katzenschutzverordnung ist die aktuell einfachste und nachhaltigste Methode, Tierleid langfristig und effektiv zu verhindern. Sie hilft dabei, den im Grundgesetz verankerten Tierschutz konkret umzusetzen. Nur die flächendeckende Kastration der Streunerkatzen in Kombination mit der konsequenten Kastration von Freigängerkatzen kann zu sinkenden Populationen und dem Weg aus dem Elend führen. Weitere Informationen zur Petition finden Sie hier: https://frankfurterkatz.de/

Idee
1

Schlechter Luft, Leipzigerstrasse

13.04.2023

Abluft Einrichtung in Donnaladan, Leipziger Straße 5 verlangen.

Idee
18

Fitnessgeräte (Trimm Dich Pfad) entlang des Mainufers

08.01.2023

Viele nutzen das Mainufer als Joggingstrecke und was gäbe es besseres wenn man kleine Trimm dich Pfad Aktionen entlang des Ufers platzieren würde immer so in 1km Abständen. Eine Klimmzugstange, ein paar Hangelleitern, etwas zum balancieren etc. Auf Höhe der Germania Ruderhaus sind so kleine Wackelplatten, die sind schon ganz nett. Dann hätte man ausgehend von der EZB bis zum Niederräder Ufer einen tollen aktiven Bereich geschaffen auf beiden Seiten des Mains.

Idee
212

Nur Coronamaßnahmen beschließen die auch kontrolliert werden

03.08.2022

Spätestens im Herbst werden wieder die Maßnahmen gegen Corona verschärft werden. Die Stadt Frankfurt sollte aber diesmal nur Maßnahmen beschließen, die sie auch bereit und in der Lage ist zu kontrollieren und sanktionieren. Ich bin sehr für strenge Maßnahmen. Ich habe kein Problem mit FFP2 Pflicht oder 3G Plus Regelungen, aber man kommt sich veräppelt vor, wenn sich viele nicht dran halten. Schon jetzt sieht man in den Bahnen viele Menschen ohne Maske. Am Wochenende in den Abendstunden manchmal über 80% der Bahnfahrenden, aber ich habe bis jetzt noch nie eine Kontrolle erlebt und ich fahre mehrmals täglich mit der Bahn. Die Security in der S-Bahn fühlt sich zudem nicht für die Einhaltung verantwortlich. Dann kann man die Maskenpflicht im ÖPNV auch gleich abschaffen. Egal was kommt, die Menschen sollten darauf vertrauen können. Als Antwort bekommt man hier wahrscheinlich die Höhe der Bußgelder, die kassiert worden sind, aber das ist doch nicht die Realität. Fahren Sie doch selbst mal mit der Bahn. In meinem Bekanntenkreis und Arbeitsumfeld sehen das alle so. Deswegen bitte nicht wieder etwas wie zum Beispiel eine Maskenpflicht im Alleenring. Das war doch der größte Humbug. Die Stadt macht sich doch unglaubwürdig, wenn die Maßnahmen zwar beschlossen werden, aber niemand sie einhält. Ich trage im ÖPNV selbstverständlich FFP2, aber auch noch in jedem Geschäft. So schütze ich mich und andere. Aber dort wo es verpflichtend ist, sollte es auch alle tun.

Idee
221

Wieder mehr Bänke auf dem Paulsplatz

14.03.2022

Früher gab es auf dem Paulsplatz um jeden Baum eine Bank. es war ein belebter Platz. Vor ein paar Jahren wurden diese abmontiert und nicht wieder aufgestellt. Einige Jahre danach wurden dann vier kleine Bänke ziemlich wahllos hingestellt. Man hat leider kaum Möglichkeiten diesen Platz zu nutzen. Selbst an sonnigen Tagen wirkt der Paulsplatz vor der Paulskirche ausgestorben. Am schönsten wäre es, wenn die alten Bänke um die Bäume zurückkommen würden, ansonsten sollte die Stadt das Kontingent an den geraden Bänken deutlich aufstocken.

Idee
8

Schaumstoffzelte als Notbehelf für Menschen auf der Strasse

04.12.2021

In Euskirchen ( NRW) wurde ein Pilotprojekt gestartet. In Zusammenarbeit mit der Caritas erwarb die Stadt 300 Schaumstoffzelte, die sich über die Körperwärme zusätzlich aufheizen. Diese sollen nicht als dauerhafte Lösung verstanden werden, können aber in Notlagen vor dem Kältetod bewahren. Dies ist angesichts des Mangels an ausreichenden Notunterkünften, sowie hinsichtlich der Tatsache, dass auch nicht jede* dort willkommen ist, ein wichtiger Ergänzungsbaustein humanitärer Hilfe. Eine Verteilung könnte über entsprechende Kooperationen und den Kältebus erfolgen. https://fb.watch/9H3ehDj98f/

Idee
5

2G in allen systemrelevanten Berufen sofort!

21.11.2021

Aufgrund der 7 Tage-Inzidenzen von über 300 sollte man sofort die 2G-Regel auf alle systemrelevanten Berufe ausweiten. Was machen wir wenn erst einmal viele Busfahrer, Lokführer, Lehrer und Supermarktkassierer auf der Intensivstation liegen? Dann sieht es nämlich ganz düster aus.

Idee
9

Sicherheit auf Weihnachtsmarkt

15.11.2021

Auf dem Weihhnachtsmarkt treffen sich hunderte von Menschen ohne Masken und ohne Kontrolle. Ansteckungen sind damit zu erwarten. Es wäre besser, an den Zugängen zum Markt den Impfstatus oder Teststatus zu kontrollieren un das vorher zu publizieren.