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Eine Liegenschaft im Gallus, für die im Vertrag keine Nutzungspflicht vereinbart wurde und deren schlechter Zustand über

Vorlagentyp: F

Frage an den Magistrat

Immer mehr ausländische Unternehmen entdecken Deutschland - insbesondere Frankfurt - als attraktiven Ansiedlungsstandort. Dabei handelt es sich um Unternehmen aus verschiedensten Branchen mit hohem Wachstumspotenzial. Um diesen wirtschaftlichen Erfolg nachhaltig zu fördern, ist eine transparente, effiziente und einheitliche Einreisepolitik für ausländische Unternehmerinnen und Unternehmer von zentraler Bedeutung. Ich frage daher den Magistrat: Welche Verfahren und Unterstützungsangebote stellt die Ausländerbehörde - Frankfurt Immigration Office - ausländischen Unternehmern zur Verfügung, um die Einreise sowie die unternehmerische Ansiedlung in Frankfurt zu erleichtern?

Antwort des Magistrats

Gemäß § 71 Aufenthaltsgesetz sind für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen die Ausländerbehörden zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich der Ausländer seinen Wohnsitz hat. Das Aufenthaltsgesetz richtet sich mithin nicht an Firmen sondern regelt den Aufenthalt von Personen. Im Ausland sind für Pass- und Visaangelegenheiten die vom Auswärtigem Amt ermächtigten Auslandsvertretungen zuständig. Antragsstellende Personen müssen sich deshalb zunächst mit ihrem Anliegen an die zuständige Auslandsvertretung wenden. Die Ausländerbehörden werden hierbei in einem internen Beteiligungsverfahren eingebunden und prüfen unter Beteiligung der Wirtschaftsförderung und weiteren fachkundigen Stellen, zum Beispiel IHK, ob ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht, die beabsichtigte Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist. Eine wichtige Rolle im Ansiedlungsprozess spielt hierbei die enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH. Sie unterstützt unter anderem durch Stellungnahmen zu wirtschaftlichen Vorhaben von Unternehmerinnen und Unternehmern aus Nicht-EU-Ländern, die sich in Frankfurt selbständig machen möchten. Auch bei der Verlängerung bestehender Aufenthaltstitel oder bei Anträgen auf eine Niederlassungserlaubnis bringt sich die Wirtschaftsförderung ein. Darüber hinaus begleitet sie ansässige internationale Unternehmen bei Fragen zur Beschäftigung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten - etwa bei Blue-Card-Verfahren oder wenn kurzfristige Termine bei der Ausländerbehörde erforderlich sind. Ziel all dieser Maßnahmen ist es, Frankfurt als attraktiven Wirtschaftsstandort weiter zu stärken und unternehmerisches Engagement aus dem Ausland bestmöglich zu unterstützen.

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