Wirtschaft und Tourismus
Vorlagen
Zukunftsorientiertes Angebot für Lebensmittelhandel in und um Preungesheim
Antrag vom 06.10.2025, OF 1112/10 Betreff: Zukunftsorientiertes Angebot für Lebensmittelhandel in und um Preungesheim Vorgang: OM 6952/25 OBR 10; ST 1334/25 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob er weiterhin und ernsthaft langfristig für das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße eine Umwandlung von Lebensmitteleinzelhandelflächen in Gewerbeflächen vorsieht (siehe hierzu die Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025 (ST 1334). Diesbezüglich möge der Magistrat bitte folgendes darlegen: 1. Wo das Angebot von entsprechenden - zusätzlichen - Vollsortimentern und Discountern in und um Preungesheim (das heißt also außerhalb von Gewerbeflächen) sicher gestellt werden soll, 2. ob er sich nicht besser - zumindest in und für Preungesheim - von den bisherigen Zielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogrammes maßvoll und realitätsbezogen verabschieden sollte, 3. wo er in Preungesheim alternative Flächen als realisierbar erkannt und identifiziert hat, um Lebensmittelhandel statt in der August-Schanz-Straße künftig an anderen Stellen im Stadtteil zu realisieren, 4. wie und wann er solche entsprechend geeigneten Flächen ganzheitlich rechtzeitig zu sichern gedenkt, 5. ob es nicht bereits jetzt an zu vielen Flächen in und um Preungesheim Probleme gibt, den Lebensmittelhandel zu modernisieren, zu erweitern beziehungsweise teils sogar lediglich in der Fläche zu erhalten. Begründung: Außerhalb der Gewerbegebiete dürfte es leider nur sehr sehr schwer bis kaum möglich sein, nennenswerte, ausreichend große Alternativen für zum Lebensmittelhandel geeignete Flächen zu finden, die auch final und zukunftsorientiert zu akzeptablen Lebensmittel-Angeboten führen. Die politische Einflussnahme auf wirtschaftliche Belange erscheint insofern für die Menschen eher risikobehaftet zu sein, dies zumindest soweit es Preungesheim betrifft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1334 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7534 2025 Die Vorlage OF 1112/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1926 Betreff: Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass er die Trampelpfade zu Wegeverbindungen ausbauen wird. Geplant ist dies für das zweite Quartal 2026. Anschließend sind auch Begrünungsmaßnahmen vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6581
Brücke zur Auffahrt auf die A 661 von der Babenhäuser Landstraße aus kommend instand setzen
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1931 Betreff: Brücke zur Auffahrt auf die A 661 von der Babenhäuser Landstraße aus kommend instand setzen Da die Baulast des Brückenbauwerkes bei der Autobahn GmbH des Bundes liegt, hat der Magistrat die Anregung weitergleitet. Die Autobahn GmbH wird im Herbst 2025 die Hauptprüfung für die Brücke vornehmen. Sofern sich aus der Hauptprüfung Hinweise auf notwendige Sanierungsmaßnahmen ergeben, werden diese beplant und umgesetzt. Darüber hinaus teilt die Autobahn GmbH mit, dass im Anschluss eine erneute Bewertung des Tempolimits erfolgt, basierend auf dem dann vorliegenden technischen Zustand der Brücke. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6434
Mehr Sicherheit für Fahrgäste an den Haltestellen „Textorstraße/Lokalbahnhof“
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1930 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrgäste an den Haltestellen "Textorstraße/Lokalbahnhof" Der Magistrat verweist auf die aktuelle Stellungnahme vom 23.06.2025, ST 1038 zur Anregung des Ortsbeirates vom 21.02.2025, OM 6598 (Maßnahmen für ein konfliktfreies und sicheres Miteinander an der Haltestelle "Textorstraße/Lokalbahnhof". Dementsprechend ist es nicht vorgesehen, die beiden bereits markierten Aufmerksamkeitsstreifen auf gesamter Haltestellenbreite zur verlängern und die Radpiktogramme zu entfernen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7215
Fußgängersteg Gerbermühlstraße/Strahlenberger Weg - Zeitplan für den Ersatzneubau
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1929 Betreff: Fußgängersteg Gerbermühlstraße/Strahlenberger Weg - Zeitplan für den Ersatzneubau Der Magistrat hat eine Machbarkeitsstudie für eine Fußgängerüberführung sowie für eine Unterführung beauftragt. Derzeit werden die Vor- und Nachteile beider Varianten betrachtet. Sobald die Auswertung abgeschlossen ist und eine Vorzugsvariante festgelegt wurde, beginnen umfangreiche Abstimmungen mit der DB AG. Ein konkreter Zeitplan für den Ersatzneubau liegt daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1230
Illegales Rechtsabbiegen verhindern
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1924 Betreff: Illegales Rechtsabbiegen verhindern Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass in der Mainkurstraße/ Ecke Freiligrathstraße das Verkehrszeichen 209-10 Straßenverkehrs-Ordnung "Vorgeschriebene Fahrtrichtung links" installiert wird. So wird die Fahrtrichtung links vorgegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6330
Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablieren
Antrag vom 31.03.2025, OF 551/8 Betreff: Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dazu beizutragen, dass auf dem Heddernheimer Wochenmarkt wieder ein Obst- und Gemüsestand vertreten ist. Begründung: Seit etwa neun Monaten ist auf dem Heddernheimer Wochenmarkt kein Obst- und Gemüsestand mehr vertreten. Bis zum Ausscheiden des bisherigen Betreibers erfreute sich auch dieses Angebot großer Beliebtheit. Da ein solcher Stand aufgrund seines Sortiments auf einem Wochenmarkt als selbstverständlich erachtet wird, schmälert sein Fehlen die Attraktivität und verleitet potenzielle Besucher dazu, ihren Wocheneinkauf im nahegelegenen Supermarkt zu erledigen. Dem Vernehmen nach würde der bisherige Betreiber dort sehr gerne wieder seine Waren anbieten. Dies ist jedoch aufgrund einer fehlenden Lagerfläche von etwa fünf Quadratmetern in räumlicher Nähe derzeit nicht möglich. Eventuell kann auch hierfür eine Lösung gefunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 551/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7080 2025 Die Vorlage OF 551/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 3 SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und 1 SPD (= Ablehnung) Aktenzeichen: 90-0
Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1943 Betreff: Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten Zu 1. An einigen Stellen ist der Gehweg entlang der Homburger Straße mit einer Breite von etwa 0,50 bis 0,80 Metern durch auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge deutlich verengt. Ein Gesamteindruck des Straßenquerschnitts zeigt jedoch, dass die gegenüberliegende Gehwegseite mit etwa 2,00 bis 2,50 Metern grundsätzlich ausreichend bemessen ist. Der Magistrat sieht generell Verbesserungsmöglichkeiten für den Fußverkehr durch eine grundlegende Umgestaltung der Homburger Straße, kann jedoch aufgrund konkurrierender bereits priorisierter Maßnahmen mittelfristig eine entsprechende Maßnahme nicht in Aussicht stellen. Eine bauliche Absicherung gegen widerrechtliches Parken kann bei ausreichender Gehwegbreite an neuralgischen Punkten in Abstimmung mit dem Ortsbeirat jedoch umgesetzt werden. Zu 2. Die Straßenbreite der Einbahnstraße entspricht den geltenden "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7054
Überflüssige Ampel Kaiserstraße/Moselstraße abbauen, Fußgängerüberwege einrichten
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1946 Betreff: Überflüssige Ampel Kaiserstraße/Moselstraße abbauen, Fußgängerüberwege einrichten Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist es schwierig, die angeregten Fußgängerüberwege zu beleuchten. Dazu müsste der gesamte Einmündungsbereich umgebaut werden, was enorme Kosten verursacht. Vor Fertigstellung der gesamten Planung für die zukünftigen Verkehrsanlagen im Quartier werden - schon aus wirtschaftlichen Erwägungen - keine isolierten Maßnahmen erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7303
Neubeginn am Kulturcampus - Abriss des Juridicums und Neubau für die HfMDK
Antrag vom 22.10.2025, NR 1408 Betreff: Neubeginn am Kulturcampus - Abriss des Juridicums und Neubau für die HfMDK Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. Den Abriss des bestehenden Juridicums vorzubereiten und umzusetzen, da der Erhalt aus städtebaulichen und ökologischen Gründen nicht vertretbar ist. 2. Eine umfassende Neugestaltung des Standortes zu planen und durchzuführen, die eine moderne Hochschule für Musik und Darstellende Kunst mit allen Fakultäten an einem gemeinsamen, energieeffizienten und nachhaltigen Kulturcampus ermöglicht. 3. Bei den Planungen die Revitalisierung des gesamten Stadtteils durch vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für Bildung, Kultur und Stadtgesellschaft sicherzustellen. Begründung: Das Juridicum ist in seiner aktuellen Substanz nicht mehr sanierungsfähig. Hervorgehobene bauliche Defizite, ökologische Probleme durch grundwasserbedingte Schäden und eine veraltete Infrastruktur sprechen klar für einen Neubeginn. Aus Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ist ein Erhalt des Gebäudes nicht zielführend. Über lange Zeiträume betrachtet bietet ein Neubau deutlich bessere CO₂-Bilanzen und erfüllt moderne Anforderungen an Energieeffizienz und Nutzungskonzept. Die FDP positioniert sich eindeutig für den Abriss des Juridicums und unterstützt eine mutige Neubauplanung, die den Kulturcampus zu einem lebendigen, zukunftsfähigen Ort für Bildung, Kultur und Stadtgesellschaft macht. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.09.2025, NR 1376 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1376 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1408 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1376 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1408 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1408) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme); CDU, BFF-BIG und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1376 und NR 1408 = Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1376 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1408 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1408) zu 2. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1376), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1376) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (NR 1376 und NR 1408 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1376 und NR 1408 = Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Stadt. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1376 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1408 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1408) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1376), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1376) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1376 und NR 1408 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1376 und NR 1408 = Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1376 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1408 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1408) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1376), FDP, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1376) 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: 1. Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1376 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1408 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6801, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 40-1
Sportkurse im öffentlichen Raum ermöglichen
Antrag vom 07.10.2025, NR 1401 Betreff: Sportkurse im öffentlichen Raum ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll prüfen und berichten, ob ein organisiertes, niedrigschwelliges, gesundheitsförderndes und integratives Sport- und Bewegungsangebot in öffentlichen Grünanlagen bzw. generell im öffentlichen Raum - ähnlich wie zum Beispiel ParkSportInsel Hamburg, Fit im Park München, Sport im Park Düsseldorf, Kölle aktiv - von der Stadt in Zusammenarbeit mit Vereinen, Initiativen etc.in den Frühjahr- und Sommermonaten realisiert werden kann. Begründung: Das Bedürfnis nach Sport und Bewegung im öffentlichen Raum hat in den vergangenen Jahren immens zugenommen - das belegen auch die Berichte der Frankfurter Sportentwicklungsplanung und auch die Erfahrungen anderer Städte wie Köln, Düsseldorf, München und Hamburg. Dazu kamen die Erkenntnisse aus der Pandemie, dass der öffentliche Raum als Ort für gemeinsamen Sport und Bewegung extrem wichtig ist - gerade auch für Kinder und Jugendliche die ihre Oster- und Sommerferien komplett oder überwiegend in Frankfurt verbringen. Städte wie zum Beispiel München mit ihrem Programm "MUCkis for free - Fit im Park", Köln mit "Kölle aktiv", Düsseldorf mit "Sport im Park" und Hamburg mit der "ParkSportInsel" bieten in Zusammenarbeit mit Initiativen und Vereinen in den Sommermonaten niedrigschwellige, gesundheitsfördernde und integrative Sport- und Bewegungsangebote an. Das Programm ist offen für alle. Jeder kann teilnehmen, weil die Angebote niedrigschwellig und direkt vor Ort sind. Das Ziel sind kurze Wege statt langer Fahrten durch die Stadt und die Möglichkeit, beim Sport Menschen aus dem eigenen Lebensumfeld kennenzulernen. Denn die Bewegungsangebote schaffen für die Bürgerinnen und Bürger weitere Gelegenheiten direkt in ihrem Stadtteil Kontakte zu knüpfen, sich regelmäßig zu treffen und auszutauschen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1401 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (unter Hinweis auf NR 518/22), FDP und AfD (= Annahme) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1401 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 518/22), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage NR 1401 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 518/22), FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6820, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 52-0
Temporäre Zu- und Ausstiegshilfen an den Bushaltestellen „Budge-Stiftung (Lohrberg)“
Antrag vom 18.09.2025, OF 774/11 Betreff: Temporäre Zu- und Ausstiegshilfen an den Bushaltestellen "Budge-Stiftung (Lohrberg)" Vorgang: OM 5483/24 OBR 11; ST 1853/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Bushaltestellen "Budge-Stiftung (Lohrberg)" auf der Wilhelmhöherstraße - direkt vor dem Seniorenstift und der Wohnanlage der Henry-und-Emma-Budge-Stiftung - temporäre Rampen als Zu- und Ausstiegshilfen bereitzustellen. Diese sollen diebstahlsicher montiert und bis zum Abschluss des barrierefreien Umbaus installiert bleiben. Begründung: Die Bushaltestellen vor der Henry-und-Emma-Budge-Stiftung sind für viele Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenstifts ein zentraler Zugang zum öffentlichen Nahverkehr - insbesondere für Fahrten nach Seckbach oder zum Hessencenter. Laut der ST1853 vom 28.10.2024 wurde dem barrierefreien Umbau dieser Haltestellen höchste Priorität eingeräumt. Dennoch verzögert sich die Umsetzung aufgrund offener Abstimmungen mit dem Land zur Kostenübernahme sowie technischer Herausforderungen. Die derzeitige Situation ist für mobilitätseingeschränkte Personen - insbesondere Nutzerinnen und Nutzer von Gehhilfen und Rollatoren - unzumutbar. Viele fühlen sich im Stich gelassen und sind frustriert, da ihnen der Zugang zum ÖPNV faktisch verwehrt bleibt. Um die Zeit bis zur endgültigen baulichen Umsetzung zu überbrücken, schlagen wir den Einsatz temporärer Rampen vor, wie sie auch bei Baustellen üblich sind. Diese Maßnahme würde kurzfristig eine erhebliche Verbesserung der Mobilität und Teilhabe für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5483 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1853 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7488 2025 Die Vorlage OF 774/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Besserer Schutz von zu Fuß Gehenden - Alter Flugplatz
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1920 Betreff: Besserer Schutz von zu Fuß Gehenden - Alter Flugplatz Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7250
Konsolidierter Gesamtabschluss 2024 der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss)
Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 144 Betreff: Konsolidierter Gesamtabschluss 2024 der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss) Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den konsolidierten Gesamtabschluss 2024 für die Stadt Frankfurt am Main wie folgt aufgestellt und dem Revisionsamt zur Prüfung zugesandt hat: Die Gesamtvermögensrechnung mit einer Summe von 29.294.754.529,55 €, den Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter von 532.768.190,72 €, und den Konzernbilanzgewinn von 1.740.697.020,94 €. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über ein umfassendes Beteiligungsportfolio. Ein großer Aufgabenbereich wird heute durch eine Vielzahl von Gesellschaften, Betrieben und Institutionen in unterschiedlicher Rechtsform erfüllt. Im Wesentlichen handelt es sich um Unternehmen in privater Rechtsform, aber auch um Sondervermögen in Form der Eigenbetriebe bzw. der Zusatzversorgungskasse. Der vorgelegte konsolidierte Gesamtabschluss 2024 liefert den Blick auf sämtliches Vermögen, sämtliche Schulden, das Gesamteigenkapital, das Gesamtergebnis und die Gesamtfinanzrechnung der Stadt Frankfurt am Main. Im Gegensatz zum Beteiligungsbericht, der den Fokus auf die einzelnen Gesellschaften und Betriebe legt, stellt der Gesamtabschluss die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzlage der Stadt Frankfurt am Main als rechtliche und wirtschaftliche Einheit unter Eliminierung/Konsolidierung sämtlicher konzerninterner Verflechtungen dar. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Gesamtvermögens-, Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung befinden sich im Anhang (Kapitel 2.5). Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Konzerns Stadt Frankfurt am Main ist im Konsolidierungsbericht (Kapitel 2.6) erläutert. Der konsolidierte Gesamtabschluss 2024 wird an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Er wird nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. B. Alternativen Fehlanzeige C. Lösung Fehlanzeige D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Fehlanzeige Anlage 1_Gesamtabschluss (ca. 7,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 20.10.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) sowie CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6837, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 40-30
Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 453 Betreff: Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6511 - A 339/25 BFF-BIG - 1. Prävalenz und Ursachen Zu 1.1.: Mittels der Sonderauswertungen des Mikrozensus durch das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen - gemessen am Median der Stadt Frankfurt am Main - liegen folgende Armutsgefährdungsquoten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie für Frankfurt am Main insgesamt für die Jahre 2021 bis 2024 vor: Armutsgefährdungsquoten1: 2021 2022 2023 2024 in % Frankfurt am Main insgesamt 22,9 22,9 21,5 21,4 Kinder u. Jugendliche unter 18 Jahren 33,3 29,3 27,7 25,7 darunter Kinder unter 15 Jahren 32,0 27,0 26,7 23,7 Junge Erwachsene von 18 bis unter 25 Jahren 41,8 42,1 36,1 37,8 Quelle: Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2021 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2022. IT.NRW, Statistisches Landesamt. 1 Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. Zu 1.2.: Anteil der jungen Menschen nach Alter in Bedarfsgemeinschaften in Frankfurt am Main 2021 bis 2024: Kinder in BG nach Alter 2021 2022 2023 2024 in % Anteil Kinder u. 18 Jahren in BG an Kinder u. 18 Jahren 17,8 17,6 16,7 16,1 Anteil Kinder u. 3 Jahren in BG an Kinder u. 3 Jahren 16,3 15,7 15,0 14,5 Anteil Kinder 3 bis u. 6 Jahren in BG an Kinder 3 bis u. 6 Jahren 19,1 18,7 17,5 16,4 Anteil Kinder 6 bis u. 15 J. in BG an Kinder 6 bis u. 15 Jahren 18,2 18,3 17,3 16,7 Anteil Kinder 15 bis u. 18 J. in BG an Kinder 15 bis u. 18 Jahren 16,5 16,3 15,7 15,2 Quelle: Arbeitsagentur, Statistik; Bürgeramt, Statistik und Wahlen Zu 1.3.: Anteil der unter 15-Jährigen im Sozialgeldbezug an Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren in Frankfurt am Main 2021 bis 2024 Sozialgeld unter 15-Jährige an Kinder unter 15 Jahren 2021 2022 2023 2024 in % 16,7 16,7 15,8 15,0 Quelle: Arbeitsagentur, Statistik; Bürgeramt, Statistik und Wahlen Zu 1.4.: Armut hat viele Ursachen, die sowohl individuell als auch strukturell bedingt sein können. Auf der Grundlage der Mikrozensusergebnisse für das Jahr 2024 konnte für Frankfurt am Main eine Armutsgefährdungsquote[1] von 21,4 % festgestellt werden. Noch höher lag sie mit 25,7 % bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Durch die ungleiche Verteilung von Ressourcen und Chancen bei Erwachsenen wie bei Kindern und Jugendlichen, die durch Faktoren wie geringe Bildung, hohe Mieten, Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigungsformen verstärkt werden, spiegelt sich diese hohe Armutsgefährdungsquote räumlich auch in der Stadt Frankfurt am Main wider. Im Rahmen des Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut wurde ein Index für Kinder- und Jugendarmut erstellt. Der Index umfasst fünf Merkmale bzw. daraus abgeleitete Indikatoren: 1. Bevölkerung: Anteil Einwohner:innen bis 24 Jahren (2022) in % aller Einwohner:innen bis 24 Jahren. 2. Arbeit & Wirtschaft: Arbeitslosendichte der bis 24-Jährigen (2022) in % der Einwohner:innen zw. 15 bis 64 Jahren. 3. Soziales: Sozialgeldbeziehende (RLBs) bis 24 Jahren (2022) in % aller Einwohner:innen bis 24 Jahren. 4. Bauen & Wohnen: Wohnfläche je Einwohner:in (2021) in qm, gemittelt. 5. Bildung: Anteil der Übergänge auf Gymnasien (2022) in % aller Übergänge auf weiterbildende Schulen. Diese fünf Merkmale werden zu einem Index verrechnet, der eine Einstufung der Kinder- und Jugendarmut in den Frankfurter Stadtteilen zulässt. Danach sind folgende Gegenden in Frankfurt besonders stark von Kinder- und Jugendarmut betroffen: Frankfurt West: Zeilsheim-Nord & -Ost, Höchst Ost- & -Süd, Nied-Süd, Sindlingen-Nord & -Süd, Unterliederbach-Ost. Frankfurt Nordwest: Niederursel-Ost, Heddernheim-West. Autobahn A5 / Westkreuz: Gallus-West & - Ost, Griesheim-Ost &-West, Sossenheim-Ost /-West, Schwanheim Süd. Fechenheim: Fechenheim Nord & Süd. 2. Bildung und Chancengleichheit Zu 2.1.: Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (im Wesentlichen die Jugendverbände, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Abenteuerspielplätze, aufsuchende Angebote, Spielmobileinsätze) haben den Auftrag, junge Menschen ausgehend von ihren Interessen, Kenntnissen und Fertigkeiten zur Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Mitverantwortung zu befähigen und ihr soziales Engagement anzuregen. Dieser außerschulische Bildungsauftrag des Fachfeldes fördert ihre Entwicklung und kann sich mittelbar positiv auf den schulischen Erfolg auswirken. Unter anderem finden eine Vielzahl an non-formalen, formalen und informellen Bildungsangeboten statt. Dazu gehören: · Ferienkarussell Frankfurt mit Erlebnistagen, Bildungswochen, Freizeiten und Stadtteilaktionen in den hessischen Oster-, Sommer- und Herbstferien sowie an "langen Wochenenden". · Kinderkulturprogramm Frankfurt mit Theateraufführungen und Filmvorführungen. · Kinder- und Jugendbuchausstellung Frankfurter LeseEule mit einer dreiwöchigen Buchausstellung im Römer und einem ganzjährigen Begleitprogramm für Einrichtungen und Familien. · Ferienkarte Frankfurt mit ermäßigtem oder kostenfreiem Zugang zu Freizeit- und Bildungsangeboten in den hessischen Sommerferien, Stadteilaktionen und 2025 erstmals Fahrrad- und Schwimmkursen. · CultureLab - ein Bildungsprogramm mit Künstler:innen für Kinder, Jugendliche und Familien (in den Bereichen Bildende Kunst, Tanz, Theater, Musik, Medien und Sprache/kreatives Schreiben). · Kommunales Jugendbildungswerk Frankfurt mit Angeboten der internationalen Jugendbegegnung, inklusiven Angeboten und Formaten im Bereich der kulturellen und politischen Bildung. Des Weiteren werden im Förderprogramm "Pädagogischer Mittagstisch" insbesondere marginalisierten Kindern und Jugendlichen, die aus diversen Gründen keinen Hort besuchen, neben einem Mittagessen Möglichkeiten geboten, Hausaufgaben zu erledigen. Ein zweiter Teil des Programms zielt auf eine gesunde Ernährung und Bewegungsangebote. Um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und Zugänge zum Arbeitsmarkt zu vereinfachen, bieten die Angebote im Bereich der Jugendberufshilfe umfangreiche und differenzierte Angebote zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung sozial benachteiligter junger Menschen an. Durch Beratung, Förderung schulischer Abschlüsse, Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung und Qualifizierung, Arbeitsvermittlung und Beschäftigung sollen diese jungen Menschen unterstützt werden. Seit dem Jahr 2007 fördert die Stadt Frankfurt am Main darüber hinaus Kitas in sozial benachteiligten Stadtteilen über den Besonderen Förderauftrag (BeFö). Kitas in Stadtbezirken mit einer Verdichtung von sozialen Benachteiligungsmerkmalen - hier: Arbeitslosigkeit, Bezug von Transferleistungen, Wohnraummangel - haben grundsätzlich Anspruch auf eine Unterstützung über den Besonderen Förderauftrag. Ziel ist es, Kinder in ihrer Entwicklung zu stärken und bestehende Benachteiligungen sowie Entwicklungsverzögerungen frühzeitig aufzufangen. Mit den bereitgestellten Mitteln entwickeln die Kitas passgenaue, bedarfsorientierte Förder-, Bildungs- und Unterstützungsangebote für Kinder, Eltern und Fachkräfte. Die jeweiligen Kitas und Träger entscheiden selbst, welche Angebote für ihre Zielgruppen passend sind und entwickeln diese bedarfsorientiert weiter. Vielfach werden Projekte z.B. zur Sprachförderung, zu Bewegung und Sport oder zu Gesundheitsthemen von Kindern, zur Verbesserung der Kommunikation und Kooperation mit den Familien und zur Qualifizierung der Mitarbeitenden umgesetzt, z.B. zur armutssensiblen pädagogischen Arbeit. Die Frankfurter Kinder- und Familienzentren (KiFaZe) bieten wohnortnahe, niedrigschwellige und inklusive Unterstützungsangebote für Familien. Ziel ist es, Kinder frühzeitig zu fördern und Eltern zu stärken. Die Angebote orientieren sich am Bedarf der Familien und wirken präventiv, indem Risiken frühzeitig erkannt und Ressourcen aktiviert werden können. Insbesondere in sozial benachteiligten Stadtteilen werden durch die Angebote in den KiFaZe offene und leicht zugängliche Räume für Bildung, Betreuung und Beratung eröffnet. Die Angebote können von allen Familien im Stadtteil - unabhängig davon, ob die Kinder eine Kita besuchen oder nicht - genutzt werden. Dadurch erhalten auch Familien, deren Kinder keine Kindertageseinrichtung besuchen, frühzeitig Unterstützung. Durch eine frühzeitige Förderung, gezielte Bildungs- und Betreuungsangebote sowie umfassende Unterstützung für Eltern tragen die KiFaZe dazu bei, dass Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten bessere Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg erhalten. Konkrete Maßnahmen der KiFaZe zur Förderung des Bildungserfolgs von Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien sind z.B.: · Alltagsintegrierte Sprachförderung (in Kitas, bei offenen Angeboten und Gruppenangeboten), · Eltern-Kind-Angebote zur frühzeitigen Unterstützung der Familien, · Beratung und Begleitung bereits in der Schwangerschaft, · Kostenlose Hausaufgabenhilfe und Lernförderung, · Freizeit- und Kulturangebote zur Förderung sozialer Kompetenzen, · Kooperation mit Schulen für einen besseren Übergang von Kita zur Schule, · Niedrigschwellige Elternberatung zu Erziehung, Bildung und Sozialberatungen, · Qualifizierungsangebote und Weiterbildungen für Eltern zur Verbesserung ihrer beruflichen Chancen, · Offene Angebote für alle Familien, unabhängig vom Kita-Besuch, · Vernetzung mit Schulen, Kitas und sozialen Einrichtungen, · Vergünstigte oder kostenlose Freizeit- und Kulturangebote, · Essenszuschüsse und Unterstützung für gesunde Ernährung, · Hilfe bei Anträgen (z. B. Wohngeld, Kindergeld, Sozialhilfe), · Vielfältige Angebote rund um Gesundheit, Elternschaft, Bildung und berufliche Orientierung, · Beratung zu finanziellen Hilfen (z. B. Bildungspaket, Kita-Gebührenbefreiung). Im schulischen Bereich wird gezielt der Ausbau von Ganztagsschulen vorangetrieben. Durch die Ganztagsangebote sollen insbesondere Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien zusätzliche Lernzeiten und individuelle Förderung erhalten. Im Ganztagsprogramm "Erweiterte Schulische Betreuung" sind die Elternentgelte nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt. Zudem sind die Entgelte, wenn die Eltern Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB XII oder Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, förderfähig. Auf diese Weise sollen die Zugänge zu den Ganztagsangeboten auch für Familien mit geringem Einkommen sichergestellt werden. Weitere Ganztagsangebote, die zudem über das Land Hessen gefördert werden, sind z.B. im Rahmen des "Pakts für den Ganztag" und in den unterschiedlichen Profilstufen (1 bis 3) für Eltern grundsätzlich kostenfrei. Zu den Ganztagsangeboten gehören neben einer Hausaufgabenbetreuung oder der Durchführung von Lernzeiten auch individuelle Förderangebote für Kinder. Zudem gibt es verschiedene kommunale Förderprogramme am Lernort Schule. Das Programm "Jugendhilfe in der Grundschule" ermöglicht, dass Grundschulkinder eine bedarfsorientierte sozialpädagogische Unterstützung und Bildungsassistenz erhalten, z.B. durch Soziales Lernen, die Begleitung von Übergängen, durch Kleingruppenangebote und durch ein professionelles Beratungsangebot. Dies ermöglicht insbesondere strukturell benachteiligten Kindern und Jugendlichen Teilhabemöglichkeiten und trägt zu gelingenden Bildungsbiografien bei. Grundschulkinder können zusätzlich durch das Förderprogramm "Sternpiloten - Frankfurter Lerngruppen" profitieren. Das Setting einer Kleingruppe an zwei Nachmittagen in der Woche ermöglicht den Kindern ein klassenübergreifendes Lernen von- und miteinander. Bestandteile des Angebots sind z.B. die Sprachförderung und die Entwicklung und Förderung von personalen/sozialen Kompetenzen. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule" unterstützt Schüler:innen an weiterführenden Schulen sowie an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Umsetzungsbausteine sind Soziales Lernen, die Begleitung von Übergängen, die Unterstützung der Schule bei Angeboten der beruflichen Orientierung sowie eine professionelle Beratung für Schüler:innen. An vier Wochen im Jahr werden Projekte in den Ferien angeboten. Diese Angebote sind kostenfrei und zugänglich für alle Schüler:innen. Das Angebot der Praxisorientierten Hauptschule an drei Frankfurter Schulen ergänzt das Programm "Jugendhilfe in der Schule" und die schulische Berufsorientierung im Schwerpunkt Kompetenzerfassung im Jahrgang 7 und Kompetenzentwicklung durch Praxisangebote in produktorientierten Lernwerkstätten im Jahrgang 8. Wesentliche Ziele sind die Förderung der Ausbildungsreife, Verbesserung der Bildungsbeteiligung und das Erreichen des Hauptschulabschlusses, um einen besseren Übergang in das Berufsleben zu ermöglichen. Zudem gibt es die Förderprogramme "Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen (SPFÖ)" und die "Berufswegeplanung an beruflichen Schulen (BWP)" die aktuell an 16 Beruflichen Schulen in Frankfurt am Main umgesetzt werden. Die Programme richten sich an Schüler:innen der Vollzeitschulklassen. Ziel der sozialpädagogischen Förderung ist es, die Schüler:innen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen, um ihnen einen erfolgreichen Übergang in die berufliche Ausbildung oder Beschäftigung zu ermöglichen. In der Berufswegeplanung steht die berufliche Orientierung und die Vermittlung der Schüler:innen in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis bzw. die Stabilisierung während einer bereits begonnenen Ausbildung im Fokus. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Förderschule" befindet sich aktuell im Aufbau. Auch hier sollen Schüler:innen dabei unterstützt werden, ihre Fähigkeiten zu entfalten, ihre Leistungspotenziale zu nutzen, kontextadäquat zu handeln, Probleme zu lösen und Beziehungen zufriedenstellend zu gestalten. Einen wesentlichen Beitrag, um den Bildungserfolg von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu fördern, wird in der Stadtbücherei Frankfurt am Main geleistet. So ist die Ausleihe für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kostenfrei. Zudem ermöglichen die 18 Öffentlichen Bibliotheken und die Fahrbibliothek einen wohnortnahen Zugang zu den Bildungsangeboten der Stadtbücherei. Ein Verbund von über 120 Schulbibliotheken bietet außerdem einen niederschwelligen Zugang zu Medien und Leseförderangeboten direkt in der Schule. Beide Bibliotheksarten, die Schulbibliotheken und die Öffentlichen Bibliotheken bieten an ihrer Schule bzw. in ihrem Stadtteil einen Raum mit Aufenthaltsqualität, Rückzugsmöglichkeiten und einen Platz zum Lernen, unabhängig von der Raumsituation zuhause. Sowohl in den Öffentlichen Bibliotheken als auch in den Schulbibliotheken berücksichtigt der Bestandsaufbau die unterschiedlichen Kompetenzstufen, Voraussetzungen und Interessen von Kindern und Jugendlichen und bietet auch mehrsprachige Medien, Titel in Leichter Sprache, Mangas, Comic-Romane, Gaming u.v.m. Darüber hinaus hat die Stadtbücherei ein umfangreiches und kostenfreies Veranstaltungsangebot (Leseaktionen, Hausaufgabenhilfe, Robotics & Coding, Gaming, Aktionen über das Jahr, Bibliotheksbesuche, Rechercheeinführungen etc.) für Kinder, Jugendliche, Kindergruppen und Schulklassen. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (sba) unterstützt Schulen bei ihrer Arbeit in der jeweiligen Schulbibliothek, unter anderem im Bereich der Förderung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz. Zu 2.2.: Im Bereich der primärpräventiven Angebote der Frühen Hilfen für werdende Eltern, Eltern und ihre Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren (ggf. bis 6 Jahre) und für alle die sich einer Familie zugehörig führen, leistet die Familienbildung in Frankfurt am Main auch einen besonderen Beitrag dazu, ungünstige Ausgangs- Bildungs- und Rahmenbedingungen für Kinder in jenen Familien zu kompensieren, die besondere Barrieren bei der Begleitung ihrer Kinder erfahren. Begleitet wird der Aufbau einer positiven Bindung und Beziehung zwischen Eltern und Kind von Beginn an und damit wirksame Schutzfaktoren für eine gute kindliche Entwicklung gestärkt. Durch die Angebote der Familienbildung werden Eltern bei der Förderung der Bildungsprozesse und der Kompetenzentwicklung ihrer Kinder unterstützt. Die Angebote der politischen und kulturellen Bildung richten sich teilweise (z.B. das Kinderkulturprogramm Frankfurter Flöhe und die Kinder- und Jugendbuchausstellung Frankfurter LeseEule) an Kinder im Krippen- und Kindergartenalter. Die Angebote sind kostengünstig oder kostenfrei und finden teilweise direkt in den sozialen Einrichtungen statt (Familienzentren, Kitas, Kinderhäuser). Im Bereich der Kinderbetreuung haben alle Kinder bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung, Bildung, Erziehung, und Betreuung in Kindertageseinrichtungen (Kitas) gemäß dem gesetzlichen Auftrag (§§ 24, 22, 22a SGB VIII). Zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsangeboten wird in Frankfurt am Main im jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstätten-Entwicklungsplan die Angebotsplanung vorgenommen. Zur Erfüllung des bereits bestehenden Rechtsanspruchs für Kinder bis zum Schuleintritt sowie zur Vorbereitung auf den kommenden Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter liegen die beschlossenen Versorgungsziele für ein bedarfsgerechtes Angebot stadtweit bei 53% Versorgung für Kinder unter 3 Jahren und 100 % für Kinder ab 3 Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit. Eine hohe Bedeutung hat in Frankfurt am Main auch die Ausgestaltung der Kindertageseinrichtungen (Kitas) zu inklusiv ausgerichteten Kitas. Gerade Kinder mit einer Behinderung soll der Zugang zu teilhabefreundlichen Angeboten der Betreuung und Förderung ermöglicht werden. Dies unter anderem vor dem Hintergrund der gesetzlichen Aufforderung, Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen gemeinsam zu fördern und dabei die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, explizit zu berücksichtigen (§ 22a Abs. 4 SGB VIII). Ziel ist es insbesondere vorhandene Barrieren abzubauen und auf diese Weise die soziale und kulturelle Teilhabe dieser Kinder zu ermöglichen und zu fördern. Die Träger der Kitas gestalten ihre Angebote entsprechend. Dies u.a. auf Basis der Struktur der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Diese Struktur ermöglicht es, die vielfältigen Aspekte in den Blick zu nehmen, die gelingende Teilhabe eines Kindes fördern oder diese behindern können. Damit diese Arbeit der Kitas weiterhin gut gelingt, werden zudem in einer Unterarbeitsgruppe "Inklusion-Integration" der AG § 78 Kindertagesbetreuung Themen inklusiver Pädagogik trägerübergreifend besprochen, weiterentwickelt und mit den beteiligten Fachämtern abgestimmt. In diesem Rahmen wurde z.B. im Mai 2023 der Fachtag "Gelingende Inklusion für alle Kinder in Frankfurter Kitas" organisiert und durchgeführt. Der Fachtag hatte zum Ziel, über vorhandene Inklusionsberatungsangebote zu informieren, die Elternperspektive aufzuzeigen und Lösungsvorschläge anzubieten, um damit einen Beitrag dafür zu leisten, dass die Fachkräfte in den Kitas ihren beruflichen Alltag fachlich gut bewältigen können. Ein wichtiger Bestandteil ist des Weiteren die städtische Förderung der unabhängigen Inklusionsberatungsstelle des Vereins Gemeinsam leben Frankfurt e.V. Durch dieses Beratungsangebot sollen auch im Kitabereich die Rechte der Kinder mit Behinderung gestärkt werden. Das Angebot des "Inklusionslotsen Kita" bietet bspw. eine duale Beratung, die sich sowohl an Eltern, als auch an Fachkräfte richtet. Die Beratungsleistungen stehen grundsätzlich allen Eltern zur Verfügung. Im Fokus steht jedoch die Beratung von Eltern mit Kindern mit Behinderungen (und/oder erforderlichen besonderen Fördermöglichkeiten). Die Eltern werden darin unterstützt, wohnortnahe adäquate Angebote zu finden. Dies soll zu einer Stärkung des inklusiven Sozialraums beitragen. Darüber hinaus sollen Prozesse im gesamten Kitazyklus unterstützt werden und die Zusammenarbeit bzw. die Vernetzung mit weiteren beteiligten Akteur:innen (z. B. Frühförderstellen, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), Sozialrathäuser, Therapeutische Praxen, Grundschulen etc.) befördert werden. Zudem können Fachkräfte bei Bedarf über trägereigene Angebote hinaus Beratungs- sowie Qualifizierungsangebote des Trägers Gemeinsam leben Frankfurt e.V. nutzen. In den Kitas findet für alle Kinder, die die Kita besuchen, die sprachliche Bildung alltagsintegriert statt. Spezielle Programme zur weiteren Sprachförderung können bei Bedarf allerdings zusätzlich in den Einrichtungen angeboten werden. Einen Beitrag zu einer fachlich qualifizierten sprachlichen Bildung aller Kinder leisten die unterschiedlichen geförderten Projekte, die in der Stadt durchgeführt werden. Dies ist z.B. das städtisch geförderte Projekt "Sprachförderprofis" (Durchführung in Kooperation mit der Goethe-Universität). Das Projekt hat das Ziel, Fachkräfte aus Kitas und Grundschulen im Bereich Sprache gemeinsam systematisch zu qualifizieren, um eine durchgängige Sprachbildung von ein- und mehrsprachigen Kindern zwischen 0-10 Jahren sicherzustellen. Neben diesem Projekt gibt es das ehemalige Bundesprogramm "Sprach-Kita: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist", das nun durch das Land finanziert wird. Im Rahmen dieses Projekts erhält jede beteiligte Kita eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle mit Expertise im Bereich sprachliche Bildung, die das Team fachlich begleitet und unterstützt. Außerdem finanziert das Programm zusätzliche Fachberatung, die prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas unterstützt. Darüber hinaus wird die sprachliche Bildung in den Kitas durch die Möglichkeit zum trägerübergreifenden Austausch und Wissenstransfer im "Austauschforum Sprachbildung" ermöglicht. Die beteiligten Träger haben in der UAG Sprachbildung der AG § 78 gemeinsam ein Positionspapier und ein Plakat entwickelt, in dem die wichtigsten Aspekte zur alltagssprachlichen Bildung in Kitas prägnant und verständlich zusammengefasst sind. Allen Einrichtungen in Frankfurt am Main stehen diese Unterlagen zur Verfügung. Einen Beitrag dazu, den Elementar- und Primarbereich didaktisch zu verzahnen und durchgängige Sprachbildung methodisch anschlussfähig zu ermöglichen, leistet die Broschüre des Stadtschulamtes zum Einsatz des japanischen Papiertheaters Kamishibai. Die Strategien zum Einsatz des Theaters und die Geschichten wurden erweitert, so dass nun auch Hort- und Grundschulkinder in ihrer Sprachentwicklung durch das Papiertheater profitieren können. In den Frankfurter Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) gibt es außerdem folgende Angebote der sprachlichen Bildung im Bereich der Frühkindlichen Bildung und Sprachförderung: Vorschulprogramme für Kinder mit Sprachförderbedarf, Alltagsintegrierte Sprachbildung in Kitas, Eltern-Kind-Sprachförderung und Vorleseangebote in Kooperation mit Büchereien. Des Weiteren gibt es im Bereich der Nachhilfe und Lernförderung bspw. die Hausaufgabenhilfe und Lernprogramme in Kooperation mit Schule sowie digitale Lernangebote und Medienkompetenz-Workshops. Zu 2.3.: Die Angebotslandschaft der Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt am Main richtet sich an alle jungen Menschen und somit auch an junge Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Damit leistet sie einen Beitrag zur Inklusion und dem Zusammenleben in einer vielfältigen Stadtgesellschaft. Spezielle Unterstützung und Orientierung für Jugendliche mit Migrationsgeschichte bieten die sieben Standorte aus dem Bundesprogramm der Jugendmigrationsdienste. Diese werden ergänzend kommunal gefördert. Darüber hinaus werden Eltern und ihre Kinder mit einer Zuwanderungsgeschichte gezielt über Angebote informiert. So wird bspw. die Ferienkarte Frankfurt breit über Flyer und Plakatierung beworben und die Informationen dazu werden gezielt an Multiplikator:innen der Kinder- und Jugendarbeit weitergegeben. Der Flyer der Ferienkarte ist in Englisch, Arabisch, Türkisch und Tigrinja erhältlich. Des Weiteren wird in den Programmheften zu Angeboten der politischen und kulturellen Bildung auf Unterstützungsangebote hingewiesen, z.B. in den Programmheften der Kinderkultur auf das Kultur- und Freizeitticket (KuFti) des Kulturamts und das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Zudem wird stetig daran gearbeitet, den Zugang zu Informationen zu verbessern und niedrigschwellig zu gestalten. 3. Wohn- und Lebensverhältnisse Zu 3.1.: Das zentrale Ziel der städtischen Wohnungspolitik ist die ausreichende und angemessene Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsgruppen der Stadt durch ein breites und dauerhaftes Wohnungsangebot in allen Teilmärkten. Dabei werden auch die Wohnbedürfnisse von kinderreichen Familien berücksichtigt. Mit städtischen Programmen (vgl. 3.2) wird in Frankfurt am Main z.B. die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum gefördert. Darüber hinaus stehen Fördermittel für die Gestaltung des privaten und öffentlichen Wohnumfelds zur Verfügung. Im Rahmen der Stadterneuerung werden zudem Fragen zu Wohn- und Lebensverhältnissen, Sozialleistungen und Unterstützungsangeboten, Freizeit- und Teilhabeangeboten sowie Prävention und langfristigen Strategien, aufgeworfen und beantwortet. Zu 3.2.: Der Bedarf an Wohnraum ist hoch und ein ausreichendes Angebot ist insbesondere für einkommensschwache Familien erforderlich. Deshalb reserviert die Stadt Frankfurt am Main jährlich Mittel im Haushalt, durch die bezahlbare Mietwohnungen entstehen. Sie werden nach zwei Programmen gefördert. Auf der Grundlage des hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG) sowie der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung werden nach dem "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" zinslose Baudarlehen und Zuschüsse zur Schaffung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit geringen Einkommen gewährt. Für den Neubau von Wohnraum für Haushalte mit mittleren Einkommen vergibt die Stadt Frankfurt am Main ebenfalls zinslose Baudarlehen und Zuschüsse nach dem "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderstufe 2". Damit stehen zwei Förderwege mit jeweils mehreren Miet- und Einkommensstufen zur Verfügung. Die Wohnungen sind zweckgebunden, unterscheiden sich hinsichtlich der Einkommensgrenzen, der Einstiegsmiete und der Förderhöhe und entsprechen in ihren technischen Anforderungen den Bedürfnissen von kinderreichen Familien. So wird sichergestellt, dass die Miete für wohnberechtigte Haushalte auch langfristig bezahlbar bleibt. 4. Sozialleistungen und Unterstützungsangebote Zu 4.1.: Im Rahmen der Beratungspflicht bei Sozialleistungen wird durch die Mitarbeitenden der Sozialrathäuser, der besonderen Dienste des Jugend- und Sozialamtes und des Jobcenters darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets besteht. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist eine gesetzliche Leistung, die Kindern- und Jugendlichen, die eine der Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB XII oder Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, zusteht. Zudem wird im Bewilligungsbescheid dieser Grundleistungen auf diesen Anspruch hingewiesen. Zusätzlich wird bei dem monatlich stattfindenden Familiendienstag im Amt für Multikulturelle Angelegenheiten zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie zu dem Frankfurt-Pass beraten. Um an den verschiedenen Anlaufstellen eine optimale Beratung sicherzustellen, führt das Jugend- und Sozialamt sowohl für eigene Mitarbeitende als auch für Mitarbeitende externer Netzwerke und ehrenamtlicher Beratungsstellen Schulungen und Workshops durch. Außerdem werden regelmäßig Informationsveranstaltungen zu der freiwilligen Leistung Frankfurt- Pass durchgeführt. Zu 4.2.: Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) gelten mit der Grundleistung (AsylbLG, Bürgergeld, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag) als mitbeantragt. Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, genügt bspw. der Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Lediglich für die Leistung der Lernförderung wird ein formeller Antrag benötigt. Die freiwillige Leistung Frankfurt-Pass ist bei der Antragstellung an keine Form gebunden. Es ist möglich, dass Personen bei der zuständigen Stelle persönlich vorsprechen und diesen mündlich beantragen. Zudem wird im Rahmen der Digitalisierung und Weiterentwicklung des Frankfurt-Passes an einer automatisierten Bewilligung gearbeitet. Zu 4.3.: Die Beratung der Frankfurter Bürger:innen zum Anspruch auf Bürgergeld und Leistungen nach dem SGB XII liegt bei den örtlich zuständigen Jobcentern bzw. Sozialrathäusern. Wie unter Punkt 4.1 erwähnt, findet zudem eine Beratung im Amt für multikulturelle Angelegenheiten statt. Des Weiteren gibt es Angebote der ehrenamtlichen Beratung und Unterstützung in den Stadtteilen und Siedlungen, in denen durch das Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft ein Quartiersmanagement besteht (Zeilsheim, Unterliederbach, Sindlingen, Rödelheim-West, Riederwald, Preungesheim, Praunheim, Nordweststadt, Niederrad, Gutleutviertel, Griesheim, Ginnheim, Gallus, Fechenheim, Eckenheim, Atzelbergsiedlung-Seckbach, Sossenheim, Bonames). Angeboten wird eine allgemeine Sozialberatung sowie Unterstützung und Beratung bei Formularen/Anträgen etc. für die Bewohner:innen des jeweiligen Quartiers. Zudem gibt es im Stadtteil Preungesheim das Projekt der Stadtteilflüsterinnen in Kooperation des Diakonisches Werks für Frankfurt und Offenbach als Träger des Quartiersmanagements und der Commerzbank-Stiftung. Die Stadteilflüster:innen informieren die Preungesheimer:innen über Unterstützungsangebote und Hilfestrukturen und ermöglichen so die Zugänge zu den unterschiedlichen Angeboten. Weitere dieser Multiplikatorkonzepte der wohnortnahen Beratung gibt es in Sindlingen (Kiezläufer:innen), in Eckenheim (Stadtteilläufer:innen) und in Unterliederbach (Quartiershelfer:innen). Um den Zugang zu Beratungsstellen in besonders betroffenen Stadtteilen auszubauen, werden darüber hinaus innovative Konzepte wie der 2025 ins Leben gerufene Social-Bus erprobt. Der Social-Bus des Sozialrathauses Gallus bietet im Stadtteil Griesheim ein mobiles Beratungsangebot des Sozialrathauses an. Auslöser hierfür war der vom Sozialrathaus wahrgenommene Bedarf nach einem aufsuchenden Angebot, weil etablierte Kommunikationswege wie z. B. Flyer einen bestimmten Teil der Zielgruppe nicht zuverlässig erreichen. Im Rahmen der Erprobung zeichnet sich ab, dass das Angebot sehr gut angenommen wird und eine wichtige Ergänzung zu dem bestehenden Angebot bereitstellt. Die Entwicklung besonders innovativer Angebote in den Sozialrathäusern wird durch das Jugend- und Sozialamt zielgerichtet gefördert. 5. Freizeit- und Teilhabeangebote Zu 5.1.: Über das Bildungs- und Teilhabepaket stehen den Kindern und Jugendlichen pauschal 15 Euro monatlich zur Verfügung, wenn diese an einer sozialen und/oder kulturellen Aktivität teilnehmen. Hierunter fallen nicht nur Vereinsbeiträge, sondern bspw. auch die Teilnahme an Ferienfreizeiten. Der monatliche Betrag wird direkt an die Erziehungsberechtigen mittels Banküberweisung ausgezahlt. Dieses Verfahren ist in der Regel den Vereinen des Sportkreises bekannt. Mit dem Frankfurt-Pass können Kinder und Jugendliche das Kultur und Freizeit Ticket (KUFTI) kostenlos erhalten. Das Ticket ermöglicht den Zugang zu verschiedenen kulturellen Angeboten im Stadtgebiet. Zudem bietet der Frankfurt-Pass auch für die berechtigten Elternteile vergünstigte Angebote, so dass diese bspw. den Palmengarten mit ihren Kindern besuchen können. In der Kinder- und Jugendarbeit werden kulturelle und soziale Aktivitäten sowie Sport- und Bewegungsangebote als Methoden einer sozialpädagogischen Bildung eingesetzt und sind zumeist kostenfrei. Im Bereich der politischen und kulturellen Bildung sind die Angebote kostengünstig oder kostenfrei. Bei den Angeboten der Ferienkarte werden Familien mit Frankfurt-Pass bei der Anmeldung bevorzugt und zahlen einen ermäßigten Satz auf das ohnehin kostengünstige Angebot. Regelhaft werden Plätze bei Ferienangeboten soweit möglich für Kinder, die sich in Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung befinden, freigehalten. Die Stadtteilaktionen, die sportliche und kreative Aktivitäten für Kinder und Jugendliche bieten, sind kostenfrei und eine Teilnahme ist ohne vorherige Anmeldung möglich. Sie werden insbesondere in den besonders belasteten Stadtteilen (vgl. Monitoring zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main 2024) durchgeführt. Beispiel hierfür sind: · Die Entwicklung und Durchführung eines E-Sport-Turniers für die Frankfurter Jugendhäuser im Zoogesellschaftshaus, das 2026 wieder stattfindet. Erreicht wurden im letzten Jahr insbesondere die Jugendhäuser aus den belasteten Stadtteilen. · Der Jugendkunstwettbewerb "FFM fühl ich". Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren bzw.16 bis 21 Jahren fertigen eine kreative Zeichnung, die aus einfachen Linien, Mustern oder Figuren bestehen kann (Doodle). Gezielt angesprochen werden Jugendliche aus den belasteten Stadtteilen Frankfurts. Zur Vermeidung von Stigmatisierung wird außerdem eng mit Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder teil- und vollstationären Einrichtungen der Jugendhilfe zusammengearbeitet und kooperiert. Im Bildungsprogramm CultureLab werden bspw. die Angebote der kulturellen Bildung direkt in den Einrichtungen vor Ort mit den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Die Künstler:innen kommen also in die Einrichtungen der Jugendhilfe oder Einrichtungen für geflüchtete Familien und führen ihr Angebot mit den dort lebenden Kindern und Jugendlichen und/oder Besucher:innen aus. Die Teilnahme an den künstlerischen Angeboten ist kostenfrei. Das Bildungsprogramm CultureLab ist eine Kooperation zwischen der Crespo Foundation und dem Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main. Des Weiteren wurden EM-Freitickets über Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie teil- und vollstationärer Einrichtungen der Jugendhilfe gezielt verteilt. Zudem finden Fortbildungsveranstaltungen statt. So fand im Jahr 2024 eine mehrtägige Veranstaltung zum Thema "Armutssensibles Handeln in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit" statt. Ziel der Fortbildung war eine Sensibilisierung von Fachpersonen und die Weitergabe von Informationen und Anlaufstellen (BuT). Zu 5.2.: In Frankfurt am Main werden 110 Einrichtungen der Jugendarbeit in freier Trägerschaft gefördert. 19 weitere unterhält der kommunale Eigenbetrieb. Von diesen Einrichtungen können 108 der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, 8 den Abenteuerspielplätzen und 13 sonstigen Angeboten der Jugendarbeit zugeordnet werden. Hinzu kommen noch 23 Jugendverbände, die Mitgliedsorganisationen des Frankfurter Jugendrings (FJR) sind und deren Arbeit ebenfalls von der Stadt Frankfurt am Main gefördert wird. 6. Prävention und langfristige Strategien Zu 6.1.: Am 17.11.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut beschlossen (§ 2519). Das Bündnis hat zum Ziel, eine ressortübergreifende Strategie zur deutlichen Reduktion von Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt am Main bis 2050 zu entwickeln und umzusetzen. Dazu wurde bereits eine gemeinsame Wissensbasis geschaffen, u.a. in Form von Lebenslagekarten. Die Karten zeigen anhand von acht Lebenslagen (u.a. soziale Teilhabe und Netzwerke, Ernährung und Gesundheit, Bildung und Lernen) für das gesamte Stadtgebiet besonders benachteiligte Stadtteile in Bezug auf Kinder- und Jugendarmut. Mithilfe der Karten konnten die Mehrdimensionalität von Armut abgebildet und unterschiedliche Ressorts für die Zusammenarbeit gewonnen werden. Bei der strategischen Ausrichtung steht die Orientierung nach den Bedürfnissen der Betroffenen im Mittelpunkt. Die Anpassung bzw. Entwicklung der Angebote erfolgt dabei wirkungsorientiert und unter Einbezug verschiedener Stakeholder im Sozialraum. In der langfristigen Strategie werden in einem ersten Schritt Stadtteile ausgewählt, die in Bezug auf die acht Lebenslagen als besonders benachteiligt gelten. Dort findet eine aufeinander abgestimmte Anpassung und Erweiterung von Angeboten statt, die in einem zweiten Schritt ggf. auf andere Stadtteile übertragen werden. Auf der strategischen Ebene werden partizipativ erarbeitete Ziele innerhalb der Lebenslagen ressortübergreifend bearbeitet und Prozesse angestoßen, die strukturelle Veränderungen auf gesamtstädtischer Ebene (z.B. in Bezug auf die allgemeine Infrastruktur/Zugänge) bewirken sollen. Zudem wird im Rahmen der Teilnahme am ESF Plus-Förderprogramm "Bildungskommunen" in einem Zeitraum von Dezember 2023 bis Dezember 2027 in Frankfurt am Main unter dem Themenschwerpunkt "Inklusion und Integration durch Bildung" ämterübergreifend daran gearbeitet, mehr Zugangswege zu Bildungsangeboten zu schaffen. Ziel ist es, Benachteiligungen im Lebensverlauf datenbasiert sichtbar zu machen, um daraus Handlungsempfehlungen ableiten zu können und die Bildungsangebote klarer zu strukturieren. Hierzu gehören auch die Themen Zugänge zu frühkindlicher Bildung, Nachhilfe und Sprachförderung sowie schulische und außerschulische Bildung. Zu 6.2.: Das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut ist bewusst als ressortübergreifende Zusammenarbeit angelegt, da aufgrund der Mehrdimensionalität von Armut nur so eine integrierte Bearbeitung von Kinder- und Jugendarmut und deren Folgen erfolgen kann. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen eines großen Bündnisnetzwerks, das sich aus mindestes 40 Vertreter:innen verschiedener Ämter und (städtischen) Institutionen zusammensetzt, darunter u.a. das Stadtschulamt, das Kinderbüro, Kita Frankfurt, das Amt für Wohnungswesen, die Stadtbücherei sowie Vertreter:innen aus dem Jugendhilfeausschuss und dessen Fachausschüssen. Diese Expert:innen bildeten zunächst eine Strategiegruppe, die im Rahmen mehrerer Veranstaltungen Ziele des Bündnisses anhand von acht Lebenslagen definiert und priorisiert haben. Die Ziele werden im nächsten Schritt in Lebenslagen-Arbeitsgruppen operationalisiert und bearbeitet. Auch diese Arbeitsgruppen werden sich aus Vertreter:innen verschiedener Ressorts zusammensetzen. Auf der Stadtteilebene bestehen ebenfalls ressortübergreifende Arbeitsgruppen, die in vier Pilotstadtteilen (Zeilsheim, Fechenheim, Bahnhofsviertel, Griesheim) in sogenannten Bündnissen vor Ort zusammenarbeiten. Zu 6.3.: Im Rahmen von Stadtteilprojekten in Zeilsheim und Fechenheim sind bereits Erfahrungen von Betroffenen in den Prozess eingeflossen. Dabei wurden Expert:inneninterviews und eine Fokusgruppe mit Jugendlichen durchgeführt sowie Angebote wie Frauenfrühstücke, Familiennetzwerke und Projekte zur sozialen Teilhabe des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft besucht, um das Bündnis vorzustellen und die Bedarfe der Zielgruppen zu erfassen. Im Rahmen der Bündnisse vor Ort soll dies weiter ausgebaut werden, u.a. in Form von Beteiligungsformaten in den jeweiligen Stadtteilen. Auch die genannten Lebenslagen-Arbeitsgruppen haben zur Aufgabe, in der Bearbeitung der Ziele die Betroffenenperspektive einzubeziehen. 7. Monitoring und Evaluation Zu 7.1.: Bei allen städtisch geförderten Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Programmen, Angeboten und Maßnahmen (wie bspw. der Familienhilfe, der politischen und kulturellen Bildung oder der Offenen Kinder und Jugendarbeit) erfolgt im Rahmen der Förderung eine jährliche Prüfung und Evaluation der umgesetzten Angebote und Maßnahmen. Zu 7.2.: Seitdem das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut besteht, berichtet der Magistrat jährlich über die Aktivitäten und das bisher Erreichte im Rahmen des Bündnisses. Zu 7.3.: Bisher wurden keine wissenschaftlichen Studien oder externe Gutachten hinzugezogen, um die Wirksamkeit von städtischen Maßnahmen zu bewerten. Die Lebenslage-Arbeitsgruppen des Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut wurden aber bereits in Wirkungsorientierung, einem Instrument der Qualitätssicherung, geschult, um die messbare Wirkung von Maßnahmen direkt bei der Planung zu berücksichtigen. Die Methode soll auch bei den Bündnissen vor Ort eingesetzt werden und später Rückschlüsse auf die gewünschte Wirkung bei der Zielgruppe zulassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 04.03.2025, A 339 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025
Begrünung der Kirchnerstraße durch Baumpflanzungen
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1914 Betreff: Begrünung der Kirchnerstraße durch Baumpflanzungen Vorläufige Stellungnahme: Ergänzend zur ST 548/2025 bedauert der Magistrat, noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können, da die Ergebnisse der Trassenabfrage noch nicht vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6249
Stadttiere und ihre Folgen
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 446 Betreff: Stadttiere und ihre Folgen Vorgang: A 351/25 CDU, B 347/25 Zu 1 bis 4: Grundsätzlich kann das Stadtgebiet verschiedenen Artengruppen einen Lebensraum bieten. Hierzu zählen Vögel, Säugetiere, Insekten und Reptilien. So kommen mit Haussperling, Mauersegler, Mauereidechse, Zwergfledermaus und Wanderfalke zahlreiche Tierarten im Frankfurter Stadtgebiet vor, die zum Teil gefährdet sind oder unter gesetzlichem Schutz stehen. Stark versiegelte Gebiete bieten nur wenigen Arten einen geeigneten Lebensraum. Im Wesentlichen sind es Arten, die in der Naturlandschaft an Felsen oder an Stein-, Schotter- oder ähnlichen Flächen gebunden sind. Im Rahmen des Arten- und Biotopschutzkonzeptes wurden bekannte Artvorkommen zusammengetragen. Zu den vorkommenden Arten zählen u.a. die o.g. Tiere. Darüber hinaus kommen in Frankfurt am Main invasive Tierarten vor. Dazu zählen u.a. Nutria, Waschbär und Nilgans. Invasive Tierarten kommen bereits seit Jahren in Deutschland und auch Frankfurt vor. So gelten die Arten Nutria und Waschbär bereits seit 2015 als in Deutschland etabliert. Der Waschbär stellt eine in Deutschland etablierte, invasive Art dar. Er wurde im vergangenen Jahrhundert gezielt angesiedelt, daneben haben entkommende Tiere aus Pelzfarmen zur Etablierung der Wildpopulation beigetragen. Die Art kann nachteilige Auswirkungen auf hier vorkommende Tierarten (z.B. Amphibien und Vögel) haben. Daher werden im Management- und Maßnahmenblatt der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 verschiedene Maßnahmen zum Schutz sensibler Lebensräume oder Artvorkommen vor dem Waschbären benannt. Am Monte Scherbelino wurden z.B. Gewässer zum Schutz der dort vorkommenden Amphibienarten eingezäunt. Zu 5 und 6: Hierzu liegen dem Magistrat keine Daten vor. Zu 7 und 8: Eine vermehrter Schadnager-Befall z.B. ist an allen Orten festzustellen, an welchen massiv und regelhaft illegal Taubenfutter ausgebracht wird, wie auch an allen Bereichen, in welchen regelhaft Essensreste unsachgemäß entsorgt werden. Beispielhaft können folgende Bereiche aus 2025 benannt: - Bingelsweg (Restmüllproblematik im Siedlungsbereich) - Bahnhof Griesheim (Vermüllung Restabfall/Essensreste) - Südbahnhof (illegal ausgestreutes Taubenfutter sowie Verschmutzung durch Essensreste an Markttagen) - Galluswarte (illegal ausgestreutes Taubenfutter sowie Essensreste als Taubenfutter) - Alter Friedhof Bockenheim (illegal ausgestreutes Taubenfutter) Darüber hinaus führten die massiven Bauarbeiten am Hauptbahnhof (Erdarbeiten/ Erschütterung) zu einem vermehrten Druck der vorhandenen Rattenpopulation unter dem Bahnhofsbereich in die angrenzenden Straßen und Liegenschaften. Zu 9: Personen, die Ratten melden, verspüren in aller Regel Ekel, haben Angst vor einer unkontrollierten Vermehrung und Ausbreitung der Ratten und damit vor möglichen Infektionen durch Rattenkot, herumliegende Kadaver und befürchten teilweise auch ein evtl. Eindringen der Tiere ins Haus. Die Angst vor den gesundheitlichen Gefahren, die von Ratten ausgehen können, erstreckt sich häufig insbesondere auch auf Kinder und Haustiere. Auch wird von unterhöhlten Platten, Wegen, durchlöcherten Böden oder umgegrabenen Blumentöpfen berichtet. Zu 10 und 11: Nach dem Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Schädlingsbekämpfungsverordnung ist immer der jeweilige Eigentümer einer von Rattenbefall betroffenen Liegenschaft bekämpfungspflichtig. Die Aufgabe des Ordnungsamtes besteht darin, die Beschwerden zu registrieren und zu überprüfen. Die Außendienstkontrolle übernimmt hierbei die Stadtpolizei. Sollte sich bei der Kontrolle der Rattenbefall bestätigen, wird der Eigentümer zur Bekämpfung aufgefordert. Kommt dieser seiner Verpflichtung zur Bekämpfung der Schädlinge nicht nach, werden Zwangsmaßnahmen eingeleitet. Diese führen bis zur Ersatzvornahme, bei der die Behörde einen Schädlingsbekämpfer beauftragt und dem Eigentümer der Liegenschaft die Kosten in Rechnung stellt. Sofern es sich um städtische Liegenschaften handelt, werden die zuständigen Ämter zur Bekämpfung aufgefordert. Um möglichst auch die Ursachen des Rattenbefalls zu beseitigen, gehen auch entsprechende Meldungen z. B. an das Umweltamt oder die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF). Innerhalb der Schächte des öffentlichen Kanalnetzes der SEF werden Rattenbekämpfungsmaßnahmen derzeit bedarfsorientiert und punktuell von den jeweils zuständigen Kanalbezirken durchgeführt. Diese Maßnahmen erfolgen entweder dauerhaft, basierend auf Erfahrungswerten - beispielsweise in bestimmten Gebieten wie Gewerbeflächen - oder temporär, ausgelöst durch Meldungen von SEF-Mitarbeitern oder Bürgern. Zu 12 bis 15. Es werden keine statistischen Erhebungen zu Waschbären in Wohngebieten geführt, allerdings ist eine deutlich zunehmende Tendenz erkennbar. Sofern die Sichtungen in Jagdrevieren erfolgen, wird der zuständige Jagdpächter über diese Sichtung informiert. Der überwiegende Teil der Sichtungsmeldungen erfolgt von den jeweiligen Besitzern der betroffenen Grundstücke, sodass es diesen freisteht, einen fachkundigen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen. Zu 16: Seit 16.06.2025 sind Meldungen aus Hausen (unter Autobahnbrücke Praunheimer Landstraße), Preungesheim (Gravensteiner Platz & Agrarflächen), Gallus (Galluswarte & Unterführung Frankenallee), Nied (Privatwohnhaus in Alzeyer Straße) und dem Ostend (Nordöstlich des Hafenparks) eingegangen. Die Meldungen bezogen sich auf ein vermehrtes Taubenvorkommen und daraus folgender Probleme wie Verkotung und Belästigung durch bettelnde, ansitzende und/oder brütende Tiere. Zu 17 bis 19: Taubennester unter Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen können zu erheblichen Beeinträchtigungen führen - sowohl hinsichtlich der technischen Funktionalität als auch der Wirtschaftlichkeit der Anlagen. Besonders bei Photovoltaikanlagen ist dies kritisch zu bewerten, da diese in der Regel mit einem Abstand zum Dach montiert sind, um eine ausreichende Hinterlüftung zu gewährleisten. Diese Hinterlüftung ist notwendig, um einen Wärmestau zu vermeiden und die Module ausreichend zu kühlen. Wird der Zwischenraum durch Nester und den dauerhaften Aufenthalt von Tauben blockiert, kann die Luftzirkulation massiv beeinträchtigt werden. Die Folge: ein Temperaturanstieg der Module, was zu einem reduzierten Wirkungsgrad führt und damit direkte Ertragseinbußen verursacht. Auch bei Solarthermieanlagen, bei denen die Hinterlüftung eine untergeordnete Rolle spielt, kann die Besiedelung durch Tauben dennoch zu mehreren negativen Folgen führen. Die konkreten Beeinträchtigungen umfassen für Solaranlagen grundlegend: - Verschmutzung der Moduloberflächen: Taubenkot, Federn und Nistmaterial können sich auf den Modulen ablagern, was die Einstrahlung mindert und dadurch die Energieerzeugung reduziert. Zudem ist Vogelkot stark ätzend und kann die Oberflächen beschädigen. - Störung der elektrischen Komponenten: Nistmaterial kann in Kontakt mit Kabeln und Anschlüssen kommen, was im schlimmsten Fall zu Kurzschlüssen oder Isolationsschäden führt. Feuchtigkeit in Verbindung mit organischem Material erhöht dieses Risiko zusätzlich. - Erhöhter Wartungsaufwand und Kosten: Regelmäßige Reinigungen und Instandhaltungsarbeiten werden notwendig, was die Betriebskosten der Anlage erhöht und die Wirtschaftlichkeit verringert. Auf stadteigenen Dächern führen Taubennester nach den derzeitigen Erfahrungen nicht zur Beeinträchtigung der Anlagen. Daher ist derzeit nicht geplant, die Anlage von Nestern auf stadteigenen Dächern zu verhindern. Zu 20. Die Rahmenbedingungen zur Hege von Wildtieren gibt das Hessische Jagdgesetz bereits vor. Diese Vorschriften werden in Frankfurt am Main eingehalten. Darüber hinaus sind - mit Ausnahme des Stadttaubenmanagements - keine weiteren Strategien bekannt. Das Stadttaubenmanagement plant durch Errichtung betreuter Taubenhäuser nach dem sogenannten Augsburger Modell an Taubenhotspots im Stadtgebiet die Population zu kontrollieren und zu verringern. Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft der jeweiligen Eigner:innen entsprechend geeignete Flächen bereit zu stellen wie auch die gesicherte Finanzierung dieser Maßnahmen. Bei erfolgreicher Annahme des Hauses durch die Tiere verbleiben sie die meiste Zeit des Tages im Schlag - sie erhalten dort Futter und Wasser, müssen also nicht auf Nahrungssuche gehen. Auch ihr Kot verbleibt größtenteils im Schlag. Durch den Eiertausch mit Attrappen bei Brutpaaren im Taubenhaus wird die Taubenpopulation tierwohlgerecht reduziert. Die Tiere können ihrem Brutinstinkt nachgehen, die Zahl der Tauben und Belästigungen für die Bürgerschaft geht zurück. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 04.06.2025, A 351 Bericht des Magistrats vom 12.09.2025, B 347 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025
Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 442 Betreff: Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6472 - NR 1315/25 Linke - Zu Punkt 1: Öffentliche Gebäude sind kein rechtsfreier Raum. Die Stadt Frankfurt am Main ist als Träger öffentlicher Gewalt gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) an Gesetz und Recht gebunden. Dementsprechend ist es der Stadt Frankfurt am Main nicht möglich, anderen Trägern öffentlicher Gewalt (hier der Landespolizei Hessen) deren rechtmäßige Ausübung ihrer gesetzlich normierten Befugnisse, vorliegend insbesondere § 58 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), im Hinblick auf Maßnahmen zur Durchführung von Abschiebungen, zu untersagen. Zu Punkt 2: Abschiebungen sind gemäß der Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes (AuslZustV) seit dem 01.07.2018 ausschließlich Sache der Bezirksordnungsbehörden und sind damit der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main vollständig entzogen. Für die Stadt Frankfurt am Main bedeutet dies, dass Abschiebungen in alleiniger Verantwortung durch das Regierungspräsidium in Darmstadt geplant, organisiert und in enger Zusammenarbeit mit Dienststellen der Landespolizei sowie der Bundespolizei durchgeführt werden. Daraus folgt, dass die Stadt Frankfurt am Main durch Bundesgesetz geregelte Abschiebungen nicht untersagen kann. Kölner Handlungsanweisungen sind nicht übertragbar, da die Stadt Köln als eine Behörde Nordrhein-Westfalens, nicht der hessischen Zuständigkeitsverordnung unterliegt und Abschiebungen in eigener Verantwortung betreibt. Die Forderung, sämtliche Abschiebungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ausdrücklich zu untersagen, widerspricht der geltenden Rechtslage, deren Achtung für die öffentliche Verwaltung jedoch bindend ist. Zu Punkt 3: Da Abschiebungen, wie dargestellt, im Verantwortungsbereich des Regierungspräsidium Darmstadt liegen und durch diese Behörde vollzogen werden, hat das Frankfurt Immigration Office keine Rückgriffmöglichkeit auf statistische Daten zu Abschiebemaßnahmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.08.2025, NR 1315 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 10.12.2025
Bahngleise nach dem Fußgängerüberweg Am Grünen Graben sichern!
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1915 Betreff: Bahngleise nach dem Fußgängerüberweg Am Grünen Graben sichern! Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7337
Kahlschlag am Main: Rodung am nördlichen Mainufer
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1898 Betreff: Kahlschlag am Main: Rodung am nördlichen Mainufer 1. Warum wurden diese Bäume gefällt und die Böschung gerodet? Die Maßnahme war zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit und zur Instandhaltung des Uferbereichs erforderlich. Im Rahmen von regelmäßigen Überprüfungen wurde festgestellt, dass der dichte Bewuchs in diesem Bereich die Abflusskapazität bei Hochwasser beeinträchtigen und die Standsicherheit der Uferböschung gefährden könnte. Bei dem entfernten Bewuchs handelte es sich vorwiegend um Wildaufwüchse und Brombeeren, die im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten auf Stock gesetzt werden mussten. Die entfernten Bäume waren durch Pilzbefall und fortgeschrittenes Alter mit erhöhter Bruchgefahr nicht mehr verkehrssicher. Eine Fällgenehmigung lag vor. Auch zukünftig wird der Pflegeschnitt in Form von "auf Stock-Setzen" der Wildaufwüchse im Böschungsbereich erforderlich werden. 2. Wieso wurde der Kahlschlag dem Ortsbeirat nicht angezeigt? Die fragliche Entfernung von Gehölzen erfolgte im Rahmen einer routinemäßigen Unterhaltungsmaßnahme. Derartige reine Pflegemaßnahmen sind nicht anzeigepflichtig gegenüber dem Ortsbeirat. Um zukünftig jedoch Missverständnisse zu vermeiden, wird das Grünflächenamt den Ortsbeirat bei den künftigen Gehölzpflegemaßnahmen an der Böschung vorab in Kenntnis setzen. 3. Wie und wo werden die gefällten Bäume kompensiert? Die Kompensation erfolgt durch Neupflanzungen von standortgerechten klimaangepassten Gehölzen auf der Böschungsoberkante, voraussichtlich im Herbst dieses Jahres. Die restliche Böschung wird sich auf natürliche Weise wieder begrünen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.04.2025, V 1177
Pilotprojekt gegen K.-o.-Tropfen
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 455 Betreff: Pilotprojekt gegen K.-o.-Tropfen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6555 - NR 1327/25 CDU - Der Magistrat begrüßt die Intention des Antrags, den Schutz junger Menschen vor ungewollter Verabreichung und Einnahme von Drogen zu erhöhen. Eine Sensibilisierung von jungen Menschen für dieses Phänomen, dem sogenannten "Spiking" (z.B. ungewollte Verabreichung von psychoaktiven Substanzen in Getränken) erachtet der Magistrat als sehr wichtig. Spiking kommt vor allem im Party-Setting vor, d. h. insbesondere in Clubs, aber auch auf privaten Feiern. Während eine Ansprache junger Menschen zu diesem Thema auch am Standort Schule durchaus zielführend sein könnte, ist in Bezug auf die konkrete Umsetzung eines Pilotprojektes, welches auf der Ausgabe von Testbändchen beruht, auf verschiedene Aspekte hinzuweisen. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Produkte und Prototypen entwickelt, die eine schnelle Erkennung von K.O.-Tropfen in Getränken ermöglichen sollen. Die sogenannten Schnelltest-Armbänder oder Wearables basieren auf chemischen oder elektrochemischen Sensoren, die bei Kontakt mit einer verdächtigen Flüssigkeit einen Farbwechsel anzeigen soll. Die Sensitivität und Spezifität von Testarmbändchen sind bislang wissenschaftlich nicht umfassend geprüft und je nach Hersteller oft ungenau. Es können falsch-positive und falsch-negative Ergebnisse auftreten. Auch die Farbe des getesteten Getränks kann das Ergebnis verzerren. Ein negativer Test schließt somit nicht sicher aus, dass keine gefährliche Substanz im Getränk enthalten ist. Die Bändchen können nur wenige Substanzen (z. B. Gamma-Hydroxybuttersäure = GHB), oft auch erst ab bestimmten Konzentrationen, erkennen. Andere Substanzen wie Benzodiazepine oder Hypnotika können bei einem Test ganz verborgen bleiben. Selbst eine größer als gewünschte Menge Alkohol, die jemand anderes ins Glas gegeben hat, gilt als Spiking und damit gefährlich für die unwissenden Konsumierenden. Auch diese Gefahr kann ein Testarmbändchen nicht erkennen. Die Anwendung erfordert außerdem ein aktives Testen mit Getränketropfen und ist in typischen Nutzungssituationen nur eingeschränkt praktikabel. Die kommunal geförderten Jugendhilfeangebote an Schulen und die Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen decken nicht die gesamte Zielgruppe des Antrags ab. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule" richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, welche sich in der Regel im Alter zwischen 10 bis 16 Jahren befinden. Die Sekundarstufe II, die im Ausgehkontext verstärkt aktiv ist, wird hingegen kaum bis gar nicht erreicht. An den beruflichen Schulen fördert das Stadtschulamt das Programm "Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen". Dieses richtet sich primär an Schülerinnen und Schüler der Vollzeitschulformen, insbesondere der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung sowie der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung. Beide Förderprogramme sind freiwillig und nicht verpflichtend für die Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule, der beruflichen Gymnasien sowie der Berufsschule werden von den Fachkräften nur in Einzelfällen beraten, stellen aber eine wesentliche Zielgruppe dar, die dadurch überwiegend unberücksichtigt bleibt. Weiterhin ist zu beachten, dass Schülerinnen und Schüler der Gymnasien derzeit lediglich über die Förderung der sogenannten "2. Säule" vereinzelt in Form von temporären Jugendhilfeangeboten erreicht werden. Noch ältere junge Erwachsene würden in einem solchen Pilotprojekt gar nicht erreicht, sind jedoch von Spiking durchaus betroffen. Die Umsetzung der kommunalen Förderprogramme erfolgt durch freie Träger der Jugendhilfe bzw. der Jugendberufshilfe. Die Arbeit und Durchführung an den Schulstandorten orientiert sich an projektbezogenen Rahmenstandards und individuellen Leistungsbeschreibungen. Die Anzahl der Fachkraftstunden variiert je nach Förderprogramm und Schulstandort. Die Übernahme und Durchführung eines zusätzlichen Projekts ist kein Bestandteil der aktuellen Umsetzungen der Träger. Die Träger würden hierfür zusätzliche (personelle) Ressourcen benötigen, die sich in einer Erhöhung der Kosten der Förderprogramme niederschlägt. In der Abwägung aller benannten Aspekte, stehen somit notwendige und nicht unerhebliche Kosten (Anschaffung der Bändchen, Schulungen, personelle Ressourcen) für ein solches Pilotprojekt, einer nicht nachgewiesenen zuverlässigen Wirksamkeit von Testarmbändern gegenüber. Abschließend kann aus Sicht des Magistrats daher eine flächendeckende Einführung von Testarmbändern zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1327 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.12.2025
Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 454 Betreff: Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6404 - NR 1307/25 CDU - Zu 1.: Die Prüfung der angebotenen Liegenschaften erfolgte im April 2025. Die Liegenschaft Heinrich-Hoffmann-Straße 1 ist für eine schulische Nutzung - auch nur als Rückfalloption - nicht geeignet. Denkbar ist hier eine Schulnutzung, nach einer umfangreichen Sanierung, für Bedarfsflächen bis ca. 1.250 m² brutto ± 100 m² (KG). Die Liegenschaft Theodor-Stern-Kai 1/Carl-von-Noorden-Platz 1, insbesondere der alternativ angebotene Bauteil K, ist für die räumlichen Anforderungen der Heinrich-Hoffmann-Schule (kleine Klassenräume) sehr gut geeignet. Hervorzuheben sind die moderne, hochwertige Bausubstanz, ein hoher energetischer Standard mit Bauteilaktivierung zur Raumtemperaturregelung sowie helle Räume mit guter Beschattung (Jalousien und Blendschutz). Zu 2.: Im Juli 2025 wurde die Liegenschaft gemeinsam mit der Schulleitung besichtigt und fand große Zustimmung. Die Nutzungsänderung von Büro- zu Schulflächen wurde anschließend mit der Bauaufsicht abgestimmt. Herausfordernd ist die 1,5 km-Distanz zum Kinder- und Jugendpsychiatriebereich der Klinik. Durch einen Bustransfer wurde hierfür jedoch eine tragfähige Lösung erarbeitet. Zu 3.: Gemeinsam mit der Schulleitung wurde intern im Amt für Bau und Immobilien (ABI) eine Flächenbelegungsplanung erstellt. Durch eine vertretbare Flächenreduktion lässt sich die gesamte Schule auf einem Geschoss unterbringen - ein großer Vorteil für den Schulbetrieb und die interne Kommunikation. Im Erdgeschoss kann durch die Anmietung bzw. Einrichtung einer kleinen zusätzlichen Fläche eine Ankommens-/Abholzone vorgesehen werden, was die Zutrittskontrolle sowohl für die Schule als auch das Gesamtgebäude erleichtert. Nach mehreren vermieterseitigen Terminverschiebungen erhielt das ABI Anfang KW 45 einen Mietvertragsentwurf mit Anlagen (Mieterbaubeschreibung, Flächenbelegungsplanung), der im nächsten Schritt geprüft und abgestimmt werden muss. Zu 4.: Es wurden keine alternativen Standorte, weder zur Miete noch zum Kauf, angeboten. Beim Gebäudemanagement des Klinikums wurde eine Anfrage für einen alternativen Standort innerhalb des Klinikums gestellt sowie das Interesse der Stadt signalisiert, bei der Planung des Neubaus für den Kinder- und Jugendpsychiatriebereich Schulräume zu berücksichtigen. Bislang konnten jedoch weder die Klinik noch die Stadt ein geeignetes Grundstück für eine mögliche Auslagerung benennen. Zu 5.: Wie bei anderen Anmietungsprojekten besteht die Projektgruppe aus Mitarbeitenden des ABI, welche das Projekt souverän durchführen wird. Allerdings könnte eine intensivere Mitwirkung des Klinikums als Miet- und Interessenpartei für den erfolgreichen Vertragsabschluss förderlich sein. Zu 6.: Der Umbau erfolgt vermieterseitig; eine zusätzliche Projektsteuerung durch die ABG FRANKFURT HOLDING bringt keinen zeitlichen Vorteil. Der Magistrat ist sich der herausfordernden Situation bewusst. Das ABI steht mit der Schulleitung in engem Austausch, um zeitnah eine verlässliche Perspektive für die Schule sicherzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.07.2025, NR 1307 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.12.2025
Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 448 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6638 - OA 564/25 OBR 3 - Die ABG FRANKFURT HOLDING hat am 30.10.25 die aktuellen Planungen in der Ortsbeiratssitzung 3 vorgestellt und Fragen beantwortet. Zudem plant die ABG eine weitere Mieterversammlung, um alle Mieter:innen erneut zu informieren. Die geplanten Maßnahmen in den betreffenden Häusern sind so umfassend, dass sie laut ABG FRANKFURT HOLDING nicht im bewohnten Zustand durchgeführt werden können. Die Zeit des für die Maßnahmen benötigten Leerstands wird auf das Mindestmaß reduziert. Die ABG FRANKFURT HOLDING teilt mit, dass den heutigen Mieter:innen nicht gekündigt wird. Mit den Bestandsmieter:innen werden individuelle Lösungen avisiert. Dies beinhaltet neben einer langfristigen Ersatzwohnung auch die Möglichkeit des Rückzugs. Ein Rückumzug ist grundsätzlich möglich, wobei zu beachten ist, dass die heutige Wohnung in der jetzigen Grundrissform und Ausstattungsqualität voraussichtlich nicht mehr der jetzt angemieteten Wohnung entsprechen wird. So werden beispielsweise Balkone angesetzt, in einigen Wohnungen kleinere Anbauten angebracht und einige Wohnungen zusammengelegt, um dringend benötigte 3- und 4-Zimmer-Wohnungen herzustellen. Aus den heute 64 Wohnungen werden 59. Durch den Anbau und Ausbau der Dachgeschosse entsteht ca. 600 m² zusätzlicher Wohnraum. Der zukünftige m²-Mietpreis wird laut ABG FRANKFURT HOLDING die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und beträgt nach aktuellen Berechnungen ca. 15 €/m². Dies wird u.a. durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln erreicht. Die ABG FRANKFURT HOLDING hat die baurechtlichen und denkmalrechtlichen Belange in der Planung betrachtet und eingearbeitet. Die Planung nimmt in der Außengestaltung Bezug auf das Wohnumfeld und hat diese in den Entwürfen einfließen lassen, beispielsweise ist eine Riemchenfassade geplant. Die Vorabstimmungen zwischen ABG FRANKFURT HOLDING und den entsprechenden Ämtern sowie Behörden haben bereits stattgefunden. Durch die geplanten Maßnahmen wird von keiner erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigung für die sich in der Umgebung befindlichen Baudenkmale ausgegangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.06.2025, OA 564 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 10.12.2025
Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische Liegenschaft
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 443 Betreff: Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische Liegenschaft Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6741 - E 54/18 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 358/24 - Zwischenbericht: Derzeit kann noch kein abschließender Bericht vorgelegt werden. Aufgrund personeller Eng-pässe und damit einhergehender Priorisierungsnotwendigkeiten kann der Datenbestand von mehr als 80 kulturell genutzten städtischen Objekten nur sukzessive erfasst werden. Ungeachtet dessen, wann mit einem finalen Ergebnis aus einer Bestandsaufnahme zu rechnen sein wird, nimmt der Magistrat seine augenblickliche Rolle als Betreiber sehr ernst. Dabei werden elektrotechnische Installationen in allen Objekten sukzessive einer sicherheitstechnischen Überprüfung unterzogen. Die dabei erfassten Mängel werden umgehend behoben oder als Projekte im Zuge der Bauunterhaltung abgearbeitet. Eine Kompensation dieses enormen personellen und finanziellen Aufwands kann durch Mieterhöhungen nicht ausgeglichen werden. Die bisherige Erfahrung zeigt zudem, dass Maßnahmen der Bauunterhaltung im laufenden Betrieb, gerade von kulturell genutzten Objekten, in jüngerer Vergangenheit, als sehr schwierig gestalten. Dieser Umstand führt dazu, dass die Abarbeitung von Mängeln in einigen Fällen zu Verzögerungen und Kostenmehrungen führt, die das veranschlagte Budget übersteigt. Auch hier zeigt sich, welchen hohen Stellenwert die aktuellen Kooperationsbemühungen im Magistrat haben, um die Bauunterhaltung von kulturell genutzten Gebäuden sicherzustellen. Für die Bauunterhaltung stehen in der PG 34.04 "Grundstücks- und Gebäudemanagement" im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 7.929 T€ zur Verfügung. Für den HH-Entwurf 2026 sieht der Magistrat ab dem Jahr 2026 7.415 T€ p.a. in der PG 34.04 vor. Mit diesen Mitteln soll u.a. die Teilsanierung der Naxoshalle vorgenommen werden. Über den Stand der Umsetzung wird zeitnah berichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.03.2018, E 54 Bericht des Magistrats vom 23.09.2024, B 358 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 10.12.2025
„Fliegende Gärten“: Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 451 Betreff: "Fliegende Gärten": Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6444 - NR 1145/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 235/25 - Zwischenbericht: Zu dem oben genannten Vorgang verweist der Magistrat auf seinen Bericht B 235/2025. Demnach werden die Fliegenden Gärten in der skizzierten Form in der südlichen Fahrgasse vom Magistrat als unrealistisch eingeschätzt. In der Fahrgasse soll zunächst das Konzept "Blühendes Band" verfolgt werden, indem etwa 20 baugleiche Pflanzkübel wie im Oeder Weg installiert und ähnlich bepflanzt werden. Vom Magistrat wird geprüft, ob die Maßnahme der Fliegenden Gärten an anderen, geeigneteren Orten umgesetzt werden kann. Dafür müssen u.a. die Kriterien Fundamentierung, Anfahrbarkeit, Durchfahrtshöhe, Beachtung von Rettungskonzepten sowie Eigentümersituation erfüllt werden sowie Nachhaltigkeitsaspekte wie graue Energie, Ressourcenbilanz und Pflegeaufwand zufriedenstellend berücksichtigt werden. Der Magistrat nimmt Kontakt mit der Stadt Wien auf, um die praxisbezogenen Fragen wie zum Beispiel Planungsaufwand, Kosten, Errichtung und Unterhaltung zu klären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.03.2025, NR 1145 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 235 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 10.12.2025
Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln!
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1921 Betreff: Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln! Folgende Stellungnahme zu gleicher Fragestellung wurde im Juli 2025 an den Ortsbeirat 1 übermittelt: Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat den Evangelischen Regionalverband bei der Auslobung und Durchführung des Wettbewerbes zum Matthäusareal intensiv begleitet. Im Rahmen des Wettbewerbes wurden die Themen Identitätsstiftung des vorhandenen Kirchenbaus, Abbruch oder Wiederverwendung erhaltenswerter Bausubstanz und graue Energie sowie die unter Denkmalschutz stehenden Bauteile intensiv betrachtet. Der Evangelische Regionalverband als Mitausloberin des Wettbewerbs hat sich nach sorgfältiger Abwägung dazu entschlossen, das bestehende Kirchengebäude zur Disposition zu stellen, gleichzeitig aber auch die Wettbewerbsteilnehmenden ermutigt, Lösungen zum (Teil-)Erhalt zu entwickeln. Der Denkmalschutz soll und wird unberührt bleiben. Der Magistrat hat diese Vorgaben mitgetragen. Von daher muss es der Magistrat ablehnen, im Nachgang des Planungswettbewerbes auf die Eigentümer:innen des Areal mit dem Ziel zuzugehen auf einen Abriss der Matthäuskirche zu verzichten und den (vollständigen) Erhalt zu propagieren. Er hat sich in der jüngeren Vergangenheit bereits anderweitig positioniert. Selbstverständlich steht es dem Ortsbeirat frei, mit seinem Anliegen direkt auf den Evangelischen Regionalverband zuzugehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7382
Friedfeld auf dem Friedhof Fechenheim
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1908 Betreff: Friedfeld auf dem Friedhof Fechenheim Bei einem gärtnerbetreuten Grabfeld stellt das Grünflächenamt der Genossenschaft der Friedhofsgärtner eG eine Fläche zur Verfügung, auf der das gewünschte Angebot durch einen Gärtnereibetrieb umgesetzt wird. Die dafür benötigten Unterlagen sind beim Grünflächenamt trotz mehrfacher Erinnerung noch nicht vollständig eingegangen. Daher kann der Magistrat noch keinen Eröffnungstermin benennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.09.2025, V 1236
Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding hier: Haushaltsjahr 2025
Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 148 Betreff: Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding hier: Haushaltsjahr 2025 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.06.2022, § 1832 (E 143) 1. Es dient zur Kenntnis, dass im Haushalt 2025 für den Verlustausgleich der SWFH 97,66 Mio. € für 2025 und 100,00 Mio. € ab 2026 veranschlagt sind. Die Ansätze basieren Angabe gemäß nicht auf dem Wirtschaftsplan der SWFH sondern beinhalten sogleich die Erfordernisse aus dem E 143, Vorschläge für Kostensenkungsprogramme, mit denen die Ergebnisse unter Aufrechterhaltung der notwendigen Leistungen der Daseinsvorsorge verbessert werden, zu erarbeiten und durch die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit geprüft und zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. 2. Der Magistrat wird beauftragt, für das Jahr 2025 eine Auszahlung an die SWFH basierend auf der Hochrechnung zum IV. Quartal 2025 und höchstens im Rahmen des im Haushalt 2025 der Stadt Frankfurt am Main in der Produktgruppe 98.3, Kontengruppe 71, veranschlagten Mittel in Höhe von 97.660.000,00 € zzgl. aus Budgetüberträgen bis zu 90.000.000 € (insgesamt 187.660.000 €) zu veranlassen. Die Spitzabrechnung für das Jahr 2024 basierend auf dem testierten Jahresabschluss 2024 wird hierbei verrechnet. Begründung: Der mit dem Etatantrag Nr. 72/2019 bzw. 143/2022 beschlossene Ausgleich des Eigenkapitalverzehrs bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) wurde seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und für zulässig erklärt. Auf Basis der vorgenannten Etatanträge wurden nach Verrechnung etwaiger Über-/Unterzahlungen für die Jahre 2019 bis 2024 Zuzahlungen von insgesamt 333.631.277,83 € in die Kapitalrücklage der SWFH geleistet. Basierend auf dem E 143 vom 04.05.2022 erfolgt jährlich ein Gesellschafterbeschluss, der der SWFH im Bedarfsfall zur Sicherstellung ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit für das jeweilige Geschäftsjahr eine Kapitaleinlage bis zu der im Haushalt veranschlagten Höhe gewährt. Die Auszahlung gemäß § 10 Abs. 4 GemHVO erfolgt auf Basis der Hochrechnung zum IV. Quartal des betreffenden Geschäftsjahres der SWFH unter Berücksichtigung der Verlustübernahme bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) an die SWFH. Bei der Auszahlung wird der testierte Jahresfehlbetrag des Vorjahres berücksichtigt und verrechnet. Der testierte Jahresabschluss 2024 hat mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 69.788.396,46 € abgeschlossen (MB Nr. 766 vom 07.07.2025). Unter Berücksichtigung der Zahlung für das Geschäftsjahr 2024 i. H. v. 49.244.109,79 €, die sich aus der Hochrechnung des IV. Quartals 2024 (- 49.452.453,77 €) und der Überzahlung aus 2023 (208.343,98 €) errechnet, ergibt sich somit eine Unterzahlung für das Jahr 2024 i. H. v. - 20.335.942,69 €. Diese wird bei der nächsten Zahlung für das Jahr 2025 auf Basis des IV. Quartals 2025 berücksichtigt und ausgeglichen. Für die Zahlung 2025 ist nun erneut für den Haushalt 2025 ein entsprechender Stadtverordnetenbeschluss einzuholen, damit der Magistrat im Rahmen der Gesellschafterversammlung der SWFH die Kapitalleinlage auszahlen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 143 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6841, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 92-40
Notstand für Frankfurter Schulen - Pragmatismus für schnelle Lösungen
Antrag vom 07.10.2025, NR 1399 Betreff: Notstand für Frankfurter Schulen - Pragmatismus für schnelle Lösungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Kurzfristig einen echten Krisenplan zu entwickeln, der maroden Schulen schnell würdige Alternativstandorte bietet. Dabei sollen als Ausweichquartiere beschaffte und sonstige leerstehende Gebäude, modulare Bauten oder Containerlösungen identifiziert und nutzbar gemacht werden. Bürokratische und baurechtliche Auflagen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. 2. Zur Umsetzung ist ein Krisenstab aus Experten einzurichten und ggf. auch externe Expertise einzubeziehen. Begründung: Viele Schulen befinden sich in einem baulich desolaten Zustand und können teilweise nicht mehr sicher genutzt werden. Die bisherigen Verfahren zur Auslagerung sind oft zu langsam und durch überbordende Auflagen geprägt, was zu Unterrichtsausfall und erheblichen Belastungen für alle Beteiligten führt. Die Erfahrungen zeigen, dass flexible Interimslösungen - etwa in leerstehenden Bürogebäuden oder modularen Bauten - praktikabel sind, aber schneller und weniger bürokratisch ermöglicht werden müssen. Für eine moderne, leistungsfähige Bildungsinfrastruktur braucht es einen liberalen, lösungsorientierten Ansatz: Die Verwaltung muss in die Lage versetzt werden, im Notfall schnell und unbürokratisch zu handeln, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten und die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler zu sichern. Die Corona-Pandemie hat uns eindrucksvoll gezeigt, wie schnell Kommunen in der Lage sind, Projekte umzusetzen, wenn es die Situation erfordert. Auch in anderen Krisen, wie 2015/2016 bei der Aufnahme zahlreicher Geflüchteter in Frankfurt, konnten innerhalb kürzester Zeit Unterkünfte geschaffen werden - ein Tempo, das wir dringend auch beim Schulbau benötigen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1399 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1399 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage NR 1399 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6818, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 40-1
Umgestaltung der Wallanlage im Zuge des Hochhausentwicklungsplans
Antrag vom 07.10.2025, NR 1404 Betreff: Umgestaltung der Wallanlage im Zuge des Hochhausentwicklungsplans Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird in Abstimmung mit dem Denkmalschutz gebeten, im Zuge des Hochhausentwicklungsplans eine Neugestaltung der Wallanlage zwischen Willy-Brandt-Platz und Mainer Landstraße vorzusehen und dabei folgende Punkte umzusetzen, um dem Konzept eines "Frankfurter Central Parks" gerecht zu werden: - Es ist darauf zu achten, dass klimagerechte und heimische Pflanzen gesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist durch das Grünflächenamt für den gesamten Park ein möglichst effizienter Plan zur Bewässerung zu erarbeiten. - Es sollte geprüft werden, ob das Anlegen eines Teichs möglich ist. Dies würde insbesondere in den Sommermonaten für ein besseres Mikroklima sorgen und die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen. - Sitzgelegenheiten sollten nicht nur in Form von einfachen Bänken angeboten werden. Projekte, wie z. B. an der Frankfurt University of Applied Sciences zeigen, dass es durchaus ansprechendere Möglichkeiten gibt, Sitz- und Liegemöglichkeiten im öffentlichen Raum zu schaffen. Eine Zusammenarbeit mit der Hochschule oder ein Ideenwettbewerb für Bürgerinnen und Bürger wäre hierbei denkbar. Gleichzeitig sollte die Gestaltung dafür sorgen, dass diese Sitzgelegenheiten in der exponierten Lage an dieser Stelle, dauerhaft und gut überprüfbar eine hohe Aufenthaltsqualität bieten. - Zudem sollte eine insektenfreundliche Beleuchtung bis in die Abendstunden gewährleistet sein, insbesondere um das Sicherheitsgefühl zu erhöhen. - Um sicherzustellen, dass der Park auch nach seiner Umgestaltung ansprechend bleibt, sollten bedarfsgerechte Reinigungen durch die FES eingeplant, budgetiert und nach Fertigstellung kontinuierlich durchgeführt werden. - Sobald die Arbeiten am neuen Schauspiel abgeschlossen sind, sollte die Gestaltung der Wallanlage bis zum Main entsprechend den oben genannten Punkten fortgeführt werden. - Die Erdgeschossflächen der neuen Hochhäuser sollen nach der neuen Planung weitgehend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Hier bietet es sich an, diese Flächen unter anderem für Hinweise auf die Kulturmeile oder auch für kulturelle Möglichkeiten wie zum Beispiel Ausstellungen der Museen oder freier Künstler, Leseräume, Cafés, Bars oder auch Räume für den Hitzeschutz in den Sommermonaten zu nutzen. Dieses Konzept bietet sich auch für den Park an - zum Beispiel mit einem Gartenlokal oder der Schaffung von grünen Oasen mit Bänken und Brunnen/Wasserspielen, die zum Verweilen einladen Gleichzeitig ist konzeptionell ein intensiver Austausch zwischen diesen Flächen und den öffentlichen Grünflächen sicherzustellen, um eine Nutzung beider Flächen durch die breite Öffentlichkeit jederzeit sicherzustellen. - Es soll geprüft werden, ob die Wallanlage - inklusive der Erdgeschossflächen der Hochhäuser - ebenfalls mit einem Skulpturenparcours ausgestattet werden kann. Dazu soll ein Konzept erarbeitet werden, das bereits bestehende Kunstwerke/Skulpturen in der Wallanlage aufgreift, sie präsenter in Szene setzt und neue ergänzt. Dafür soll geprüft werden, ob Kunstobjekte/Großskulpturen etc. aus dem Depot des Archäologischen Museums oder den Archiven weiterer kultureller Einrichtungen geeignet sind und verwendet werden können. Des Weiteren soll geprüft werden, ob solch ein Skulpturenparcours thematisch und organisatorisch in den Archäologischen Rundweg oder vergleichbare touristisch interessante Routen integriert werden könnte. - Die Begrünungskonzepte der angrenzenden Bebauung und der Parkanlage sind zu so kombinieren, dass ein auch klimatisch optimales Ergebnis entsteht. - Um einen Verlust des Sicherheitsgefühls für die breite Öffentlichkeit in den neu gestalteten Parkanlagen zu vermeiden und den Skulpturenparcours zu schützen, ist ein umfassendes Sicherheitskonzepts vorzulegen, das Spannungen in den Anlagen vermeidet. Begründung: Das Bankenviertel liegt im Herzen der Stadt und zieht daher neben vielen Beschäftigten auch Besucher an, etwa durch die Aussichtsplattformen. Die Wallanlage bildet hierbei einen Grünzug, der das Viertel mit dem Main und den ebenfalls wichtigen Einrichtungen wie Schauspielhaus und Museumsufer verbindet und für die Aufenthaltsqualität der vielfältigen Beschäftigten und der Besucher von entscheidender Bedeutung ist. Gleichzeitig ist sie mit ihren Abkühlungsflächen von entscheidender Bedeutung für das Innenstadtklima, was aber zukünftig ein ausgeklügeltes Bewässerungskonzept benötigen wird. Der neue Hochhausrahmenplan soll dies noch dadurch verstärken, dass er für diesen Grünzug das Konzept eines "Frankfurter Central Parks" verfolgt. Hierzu müssen die Konzepte aber vernetzt werden und durch eine entsprechende Neugestaltung des Parks kann sein bisheriges, teilweise eher trostloses Dasein aufgefrischt werden, um ihn so zu einem integrierten Naherholungsgebiet für alle Besucher und eine wichtige Schutzzone für das Innenstadtklima zu machen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage NR 1404 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, BFF-BIG und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6823, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 65-0
Reinigung der Graffitis im Tunnel der Haltestelle „Heddernheimer Landstraße“
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1872 Betreff: Reinigung der Graffitis im Tunnel der Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" Inzwischen hat ein Austausch mit einer Fachfirma stattgefunden. Eine Reinigung der vorhandenen und ehemals legal aufgebrachten Graffiti innerhalb der Unterführung ist demnach nicht möglich. Diese Graffiti würden so völlig zerstört werden. Um eine weitere Beschädigung der legalen Graffiti zu verhindern, wurde nun eine Firma damit beauftragt, die bisher relativ verschonten Eingänge (Eingangsportale) der Unterführung zu reinigen und ein Graffitischutzsystem in diesem Bereich aufzubringen. So soll eine weitere Zerstörung der legalen Graffiti verhindert werden. Bei einer illegalen Übersprühung kann dieser Abschnitt künftig gereinigt werden, ohne dass die legalen Graffiti zerstört werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6454
Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch reformierten Gemeinde Frankfurt am Main
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1886 Betreff: Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch reformierten Gemeinde Frankfurt am Main Die derzeitige Leitlinienmarkierung vor dem Gemeindezentrum stellt die Parkordnung der Schrägparkplätze zwar eindeutig dar, um dem Anliegen dennoch Rechnung zu tragen und die geltende Regelung zu verdeutlichen, wird ein liegendes Kreuz auf der Fahrbahn zwischen den Leitlinien - analog der bereits vorhandenen künstlichen Gehwegnase im Kurvenbereich Freiherr-vom-Stein-Straße/ Staufenstraße - markiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7150
Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1861 Betreff: Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim Generell betrachtet der Magistrat die Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe, zu der private Dritte sowie städtische Ämter und Betriebe ihren Beitrag leisten müssen. Der Magistrat arbeitet daher in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe an dem Thema. Um städtische Maßnahmen auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten zu identifizieren, sie in der Folge in konkrete Konzepte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Isolierte Betrachtungen bergen die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen. Eine ganzheitliche Betrachtung - beispielsweise von Projektgebieten - ist also notwendig. Um dies leisten zu können, werden derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat können Beobachtungen zu Starkregenereignissen - idealerweise mit Bildmaterial - auch an folgende E-Mail-Adresse melden: starkregen.amt66@stadt-frankfurt.de. Der Magistrat möchte allerdings darauf hinweisen, dass solche Meldungen hilfreich für den Abgleich mit der Starkregenkarte sind, aber nicht als Grundlage für punktuelle Maßnahmen dienen sollen. Dies vorangestellt, beantwortet der Magistrat die einzelnen Fragen wie folgt: Zu 1. Die Anregung OM 5558 wurde mit der Stellungnahme ST 394/2025 beantwortet. Zu 2. Das Umweltamt und die Stadtentwässerung haben das Starkregenereignis vom 02. Mai 2024 anhand von Radardaten des Deutschen Wetterdienstes sowie Messdaten von Regenmessstationen der Stadtentwässerung ausgewertet. Die Auswertung zeigt, dass dieses Niederschlagsereignis als sogenanntes extremes Starkregenereignis einzustufen ist. So fielen beispielsweise über dem Stadtteil Eckenheim innerhalb einer Stunde 53,4 Liter pro m². Dies entspricht einem Ereignis, das in Frankfurt statistisch seltener als einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Starkregenereignisse können anhand ihrer Niederschlagsintensität in vier Kategorien eingeteilt werden: Bemessungsregen, seltene Starkregen, außergewöhnliche Starkregen und extreme Starkregen. Im kommunalen Starkregenrisikomanagement werden auf Grundlage dieser Einteilung Anforderungen an den Überflutungsschutz sowie an die Überflutungsvorsorge als kommunale Gemeinschaftsaufgabe definiert. Die Kanalisation in Frankfurt wird gemäß den anerkannten Regeln der Technik dimensioniert und ist auf den sogenannten Bemessungsregen ausgelegt. Dieser entspricht üblicherweise einem Starkregen mit einer statistischen Wiederkehrzeit von drei bis fünf Jahren. Bei Starkregenereignissen, die den Bemessungsregen übersteigen, wird die Kanalisation überlastet und es kommt zu einem sogenannten Überstau. In solchen Fällen kann kein weiteres Wasser in die Kanalisation aufgenommen werden oder es tritt sogar Wasser aus der Kanalisation aus. Dies führt zu einem Abfluss an der Oberfläche. Dieser Prozess stellt kein Versagen der Kanalisation dar, sondern entspricht dem vorgesehenen Planzustand. Bei seltenen Starkregenereignissen übernehmen neben der Kanalisation auch die Verkehrs- und Freiflächen eine bedeutende Rolle, indem sie durch die temporäre Rückhaltung und Ableitung des Wassers maßgeblich zum Überflutungsschutz beitragen. Bei außergewöhnlichen und extremen Starkregenereignissen ist ein ausreichender Überflutungsschutz in vielen Bereichen nicht mehr gegeben. Dann liegt der Fokus auf der Katastrophenabwehr und der Schadensbegrenzung. Um Gebäude und andere Einrichtungen dann wirksam vor Schäden zu schützen, ist es dringend erforderlich, dass Grundstückseigentümer:innen eigenverantwortlich Objektschutzmaßnahmen vornehmen. Nur so können Gebäude im öffentlichen und privaten Bereich wirksam vor Starkregeneinflüssen geschützt werden. Zu 3. Der Schutz privater Objekte liegt in der Verantwortung der Eigentümer:innen. Dies ist im Wasserhaushaltsgesetz geregelt (§ 5 WHG). Die Starkregengefahrenkarten dienen dabei als wichtige Grundlage und sind im Geoportal der Stadt für drei Szenarien frei zugänglich (https://geoportal.frankfurt.de/starkregen) einsehbar. Das Umweltamt bietet bei Fragen zu den Karten und zur grundsätzlichen Gefährdungssituation Unterstützung an. Anfragen können an die folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: starkregenvorsorge@stadt-frankfurt.de. Eine umfassende objektbezogene Risikobewertung kann der Magistrat nicht anbieten. Dies muss durch Sachverständige erfolgen, die von den jeweiligen Eigentümer:innen beauftragt werden. Zu 4. Eine finanzielle Absicherung bei Überflutungsschäden infolge von Starkregenereignissen kann nur durch einen ausreichenden Versicherungsschutz sichergestellt werden. Dafür kann eine entsprechende Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6484
Hausarzt-Versorgungslücke schließen - Verantwortung übernehmen
Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 433 Betreff: Hausarzt-Versorgungslücke schließen - Verantwortung übernehmen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6442 - NR 1319/25 CDU - Zu 1. Eine wohnortnahe ärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Der Magistrat hat hierzu bereits am 16. November 2023 gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eine Veranstaltung im Gesundheitsamt Frankfurt am Main organisiert. Ziel war es, mit den Ortsbeiräten die aktuelle Situation offen zu besprechen, für das Thema zu sensibilisieren und Lösungsansätze zur Verbesserung der ambulanten Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu erreichen. Frankfurt am Main ist für die KHV sowohl für die hausärztliche als auch die wohnortnahe fachärztliche Versorgung ein einheitlicher Planungsbereich. Eine Unterteilung - etwa nach Stadtteilen oder Ortsbezirken - ist aktuell nicht vorgesehen. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen liegt der aktuelle Versorgungsgrad in Frankfurt am Main im Bereich der hausärztlichen Versorgung bei ca. 110 %. Die KVH weist darauf hin, dass die bestehende Verteilung der Ärztinnen und Ärzte in der Stadt historisch gewachsen sei. Zur Beantwortung wurden Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Dokument "Fokus Gesundheit, Ambulante Medizinische Versorgung", Frankfurt am Main, Stadt, Q1 2025 herangezogen. Einen Versorgungsgrad von bereits unter 100% weisen folgende Stadtteile auf: - Westend Nord - Bockenheim - Sachsenhausen-Süd - Oberrad - Niederrad - Schwanheim - Griesheim - Hausen - Praunheim - Niederursel - Ginnheim - Dornbusch - Eckenheim - Preungesheim - Bonames - Berkersheim - Seckbach - Fechenheim - Sindlingen - Unterliederbach - Sossenheim - Nieder-Erlenbach - Kalbach-Riedberg - Harheim - Bergen-Enkheim - Frankfurter Berg Einen Versorgungsgrad von knapp über 100 % weisen folgende Stadtteile auf: - Gallus - Rödelheim - Zeilsheim Zu 2 und 3. Die Entscheidung über ärztliche Zulassungen zur ambulanten kassenärztlichen Versorgung liegt ausschließlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Das Gesundheitsamt Frankfurt am Main hat bisher keine Berechtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung erhalten, kassenärztliche Leistungen abrechnen zu können. Der Magistrat setzt sich kontinuierlich für die Nachwuchsgewinnung ein, um dem Fachkräftemangel im öffentlichen Gesundheitsdienst entgegen zu wirken. Das Gesundheitsamt ist Kooperationspartner der Goethe Universität und wurde 2013 als akademische Lehreinrichtung der Universität anerkannt. Zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Studium können Studierende einen umfangreichen Einblick in den Öffentlichen Gesundheitsdienst bekommen und verschiedene Abteilungen im Rahmen von Famulaturen und Praktika durchlaufen. Möglich ist z. B. für Medizinstudierende ein Wahltertial im öffentlichen Gesundheitswesen. Darüber hinaus bildet das Gesundheitsamt Frankfurt am Main Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen aus. Zurzeit arbeiten über zehn Ärztinnen in Weiterbildung in verschiedenen Abteilungen des Hauses, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das Angebot des Gesundheitsamtes auch künftig zu sichern. Anlage _Daten_KVH_Fokus_Gesundheit (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1319 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 03.12.2025
Regenwassersammelbecken
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1883 Betreff: Regenwassersammelbecken Die Stadt betreibt und plant an mehreren Stellen im Stadtgebiet die Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung von Stadtgrün. Im Rahmen der Erschließung von Neubaugebieten berücksichtigt die Stadtverwaltung schon seit Jahren einen ökologischen Umgang mit Regenwasser. In diesem Rahmen werden auch Regenwassernutzungsaspekte einbezogen und umgesetzt. Es können hier nur Beispiele aufgeführt werden. Eine umfassende Zusammenstellung liegt nicht vor. Ein Beispiel ist das Baugebiet Riedberg. Der dortige Kätcheslachweiher ist ein dem Hochwasserschutz dienendes Rückhaltebecken und wird als Teich mit Dauerstau betrieben. Daraus kann Regenwasser für die Bewässerung entnommen werden. Ein aktuelles Beispiel ist das Baugebiet "Schönhofviertel", bei dem über Rasenmulden gereinigtes Regenwasser Zisternen für die Parkbewässerung befüllt, bevor es in den Ochsengraben abgeleitet wird. Weitere Projekte im Rahmen des Forschungsprojektes "INTERESS-I" sind: - die "Grüne Säule" in der Freiligrathstraße, wo privates Regenwasser in einen öffentlichen Speicher im Straßenraum abgeleitet wird (2024 umgesetzt), sowie - die "Alternative Bewässerung der Taunusanlage", wo für die Grünanlagen-Bewässerung Regenwasser und Grundwasser in Becken zusammengeführt wird (in Planung). Gerade im Hinblick auf die grundstücksübergreifende Nutzung von Regenwasser für die Grünanlagen wurden bereits einige weitere Projekte umgesetzt und es sind Projekte in der Prüfung bzw. Planung. So wurden und werden zwei innerstädtische Zisternen-Standorte auf Kirchengelände (Dom und Liebfrauenkirche) untersucht. Regenwassersammelbecken werden als Bestandteil der Abwasseranlagen in großer Zahl und unterschiedlichster Form betrieben (Regenrückhaltebecken oder Stauraumkanäle, Becken in unterirdischer Beton- oder auch offener Erdbauweise u.a.m.). Diese dienen nahezu vollständig der Zwischenspeicherung des Abwassers, bei dem es sich in den meisten Fällen um Mischwasser handelt, und müssen für nachfolgende Regenereignisse rechtzeitig wieder leerlaufen. Das ablaufende Abwasser muss dem Reinigungsprozess der Kläranlagen zugeführt werden. Das im Trennsystem zwischengespeicherte Regenwasser (Abwasser) ist in der Regel aus Qualitätsgründen nicht zur direkten Bewässerung von Stadtgrün geeignet, da z.B. der Abfluss von Straßenoberflächen angeschlossen ist. Um Becken für die Speicherung zu nutzen, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Auf die Fragestellung Starkregen und Speicherung von Niederschlagswasser für längere Trockenperioden geht die Stadtverwaltung durch Planung von Maßnahmen im Rahmen übergreifender "Blau-Grüner Projekte" zur Klimawandelanpassung ein. Vorrangige Zielsetzung ist wie bei den Neubaugebieten die Annäherung an den natürlichen Wasserkreislauf. So kann durch die Regenwasser-Versickerung in das Grundwasser der teure Bau und Betrieb von Betonspeichern vermieden werden. Die bei der oberflächigen Führung des Regenwassers stattfindende Verdunstung ist ein wichtiges Element für gesunde Lebensverhältnisse in der Stadt, gerade im Sommer. Die stärkeren und häufigeren Niederschläge (Starkregen) erfordern größere Speicher, welche in großen Teilen der Stadt aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht realisierbar sind. Außerdem würden auch diese Speicher längere Trocken- bzw. sogar Hitzephasen nicht überbrücken. Ziel ist also die Versickerung und Nutzung des Grundwasserspeichers sowie eine Verdunstung zur Verbesserung des Stadtklimas. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1048
Die Fahrbahn ist kein Parkplatz - Schluss mit Bus-Blockade auf der Europa-Allee
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1893 Betreff: Die Fahrbahn ist kein Parkplatz - Schluss mit Bus-Blockade auf der Europa-Allee Zunächst sei erwähnt, dass die Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der originären Zuständigkeit der Städtischen Verkehrspolizei liegt. Die Landespolizei ist außerhalb der Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen ihrer taktischen und personellen Möglichkeiten zuständig. Die Europa-Allee wird bereits mit einer vergleichsweise hohen Kontrolldichte vom Außendienst überwacht, zuletzt am 02.08.2025 (Stand 04.08.2025). Häufig handelt sich aufgrund hohen Parkdrucks vornehmlich um vorsätzliche Parkverstöße, bei denen eine Sanktion oft billigend in Kauf genommen wird. Gerade bei einem wechselnden Personenkreis ist ein Lerneffekt durch repressive Mittel kaum zu erwarten. Mit Mitteln der Verkehrsüberwachung lassen sich Parkverstöße nur eindämmen und nicht nachhaltig verhindern. Der Anregung, eine Regelung für den ungehinderten Linienverkehr der Buslinie in der Pariser Straße / Ecke Europa-Allee zu finden, wird teilweise entsprochen: Es wird die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbotes (Verkehrszeichen (VZ) 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) mit dem Zusatz "Lieferverkehr frei" (VZ 1026-35 StVO) und "Montag bis Freitag, 08.00 Uhr - 16.00 Uhr" in der Parkbucht der Europa-Allee vor Hausnummern 130/132 angeordnet. An Samstagen kann durch die städtische Verkehrspolizei keine Kontrolle des Haltverbotes erfolgen, weshalb dieses nicht an Samstagen gelten soll. Ferner wird das eingeschränkte Haltverbot in der Parkbucht auf 15 Meter beschränkt. Eine Markierung auf der Fahrbahn, wie vorgeschlagen, ist im Kreuzungsbereich weder notwendig noch statthaft. Bei dem angesprochenen Parken von Fahrzeugen auf der Fahrbahn handelt es sich um vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen. Das angesprochene eingeschränkte Haltverbot-Mitte-Schild, VZ 283-30 StVO, steht mittig in der Pariser Straße und ist gut einsehbar. Ein weiteres Versetzen der Position ist nicht angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7162
Heddernheimer Steg mit zweiter Schiene und zweitem Handlauf ausrüsten
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1863 Betreff: Heddernheimer Steg mit zweiter Schiene und zweitem Handlauf ausrüsten Der Magistrat hat die Zugangssituation im Bereich der Treppenanlage des Heddernheimer Stegs aufgrund der Anregung nochmals überprüft und sieht vom Einbau einer weiteren Schiene und eines mittigen Handlaufs ab. Eine zweite Schiene würde zu weit in den Verkehrsraum der Treppe ragen und somit eine Stolperfalle darstellen. Gegen den Einbau spricht außerdem, dass es keinen genormten Abstand für die Räder Kinderwägen oder Rollatoren gibt, sodass nur ein Teil der Bedürfnisse befriedigt werden könnte. Ein zusätzlicher Handlauf in Treppenmitte ist aufgrund der Treppenbreite baurechtlich weder notwendig noch sinnvoll. Damit würden im Begegnungsfall die Abstände zwischen den Geländern zu stark verringert. Generell weist der Magistrat darauf hin, dass ein barrierefreier Zugang über die Aufzugsanlage sichergestellt ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7233
Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-Straße
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1860 Betreff: Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-Straße Der Gestattungsvertrag für den Parkplatz unter der Rosa-Luxemburg-Straße besteht seit 04.08.1986 und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der REWE-Supermarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 ist als Vertragsnehmer zu folgenden Punkten verpflichtet: a) die überlassenen Parkflächen herzustellen und zu unterhalten, b) die Abgrenzung durch eine Bepflanzung in den Randbereichen, um die überlassenen Parkflächen und Fahrwege herzustellen und zu unterhalten, c) die überlassenen Parkflächen und Fahrwege zu beleuchten, d) die Parkfläche bei Bedarf kurzfristig zu räumen. e) Abstellen oder Lagern brennbarer, explosiver, beton- oder baustahlangreifender Stoffe im Bereich des Brückenbauwerks ist nicht zulässig. f) Brände, die durch abgestellte Kfz entstanden sind und dadurch hervorgerufene Schäden an der Konstruktion der Brücke, gehen zu Lasten des Nutzers. Gilt auch für Folgeschäden. g) Duldung von Rohren und Leitungen nebst Zubehör. Das Betreten der Fläche durch Beauftragte der Stadt ist jederzeit zu gestatten. h) Der Benutzer hat alle Schäden zu ersetzen, die der Stadt, Ihren Bediensteten oder ihren Beauftragten durch die Benutzung oder infolge der Errichtung, des Bestehens, des Betriebes, der Unterhaltung, der Änderung oder der Beseitigung der Anlage auch durch Ansprüche Dritter, entstehen. Der Baubeginn für die geplante Verlängerung der U4 wurde noch nicht konkret terminiert und wird frühestens nach 2030 erfolgen. Daher kann der Magistrat noch keine konkrete Aussage zu den benötigten Baustelleneinrichtungsflächen treffen. Mit Beschluss der in der Machbarkeitsstudie (= Grundlagenermittlung) ermittelten Vorzugsvariante 3i durch die Stadtverordnetenversammlung Ende Februar 2025 (M 16/2025) kann die SBEV - Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH zusammen mit den städtischen Fachinstanzen sowie Expert:innen in die tiefere Planung einsteigen und die Vorplanung aufnehmen. Die tatsächliche Streckenführung wird im Zuge dieser Projektphase, der Vorplanung, betrachtet. Teil dieser noch ausstehenden Betrachtung ist auch die genaue Lage der Stationen entlang der Strecke. Es zeichnet sich ab, dass die Fläche des heutigen REWE-Parkplatzes in der aktuell zu erstellenden Vorplanung in verschiedenen Varianten entweder direkt durch die Verkehrsanlage der Verlängerung der U4 oder indirekt durch baubetriebliche Nutzung in Anspruch genommen werden wird. Derzeit ist geplant, den Stadtverordneten Ende 2026 einen Vorplanungsbeschluss vorzulegen. Anschließend folgen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, an die sich ein mögliches Planfeststellungsverfahren und ein entsprechender Planfeststellungsbeschluss anschließen. Im Zuge der anstehenden Vorplanung wird die SBEV dem OBR 9 gemeinsam mit den entsprechenden städtischen Fachämtern den dann vorliegenden Planungsstand vorstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1219
Großbaustelle Bockenheimer Landstraße
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1887 Betreff: Großbaustelle Bockenheimer Landstraße Unabhängig von der aktuellen Anregung hat die Mainova dem Ortsbeirat im Mai ein Angebot zur Vorstellung der Baumaßnahme unterbreitet. Die gemeinsame Projektvorstellung von der Mainova und der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) ist für die Ortsbeiratssitzung am 27.10.2025 vorgesehen. Gerne geht der Magistrat auch schon im Zuge dieser Anregung auf einzelne Aspekte ein: Zu 1. und 2. Im Jahr 2024 hat die Mainova einen umfassenden Fernwärme-Transformationsplan entwickelt, der die Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung und den massiven Ausbau des Fernwärmenetzes beschreibt. Dieses wird in seiner Gesamtlänge von heute 316 Kilometern in den kommenden Jahren mehr als verdoppelt. Ziel ist es, zukünftig bis zu 40 Prozent des Wärmebedarfs in Frankfurt mit klimaneutraler Fernwärme abzudecken. Zudem sollen im Auftrag des Magistrats städtische Liegenschaften, die bisher mit Erdgas beheizt wurden, in den kommenden Jahren an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. In diesem Zuge nehmen die Mainova beziehungsweise NRM verschiedene Erneuerungs- und Ausbauarbeiten im Bereich der Wärme- sowie Stromnetze vor und verstärken diese. Eine dieser Maßnahmen findet abgestimmt und gebündelt im Ortsbezirk 2 im Bereich der Bockenheimer Landstraße statt. Um Synergien zu nutzen, arbeiten die Mainova und die NRM dort parallel am Fernwärme- und Stromnetz. Da beispielsweise die Fernwärmerohre und Hochspannungsleitungen direkt unter der Fahrbahn verlaufen, muss ein Großteil der Arbeiten im Fahrbahnbereich der Bockenheimer Landstraße erfolgen. Zusätzlich wird es aufgrund der beengten Platzverhältnisse durch große Grabenbreiten sowie der erforderlichen Baustellenandienung zu Beeinträchtigungen des Verkehrs kommen. Die Wahl einer Einbahnstraße in Richtung Osten führt zu geringeren Verkehrsbelastungen. Hinzu kommt, dass dies auch die Vorzugsrichtung für Einsatzfahrten der Branddirektion ist. Um etwa den Verkehrsfluss im Baustellenbereich nicht zu stören, wird die Bushaltestelle "Palmengartenstraße" verlegt auf Höhe Bockenheimer Landstraße 111. Für den Kfz-Verkehr in Ost-West-Richtung sind drei Umleitungsstrecken eingerichtet: 1. Mainzer Landstraße - Friedrich-Ebert-Anlage - Senckenberganlage 2. Reuterweg - Bremer Straße - Eschersheimer Landstr. - Miquelallee - Zeppelinallee 3. Freiherr-vom-Stein-Straße - Friedrichstraße - Siesmayerstraße. Zu 3. Die angrenzenden Straßen sind immer nur abschnittsweise betroffen. Das erste NRM-Projekt erstreckt sich insgesamt auf die gesamte Bockenheimer Landstraße, unterteilt sich jedoch in der Hälfte auf zwei Abschnitte sowie jeweils in Nord- und Südseite. Insgesamt entstehen dadurch vier Bauabschnitte. 2026 kommt in der Bockenheimer Landstraße das Fernwärme Projekt der Mainova zwischen Palmengarten- und Feuerbachstraße dazu. Ein weiteres Ausbauprojekt der NRM betrifft neben der Bockenheimer Landstraße auch den Grüneburgweg sowie die Mylius- und Ulmenstraße. Die Feuerbachstraße ist durch eine Kanalsanierung in geschlossener Bauweise der Stadtentwässerung mit einer Baugrube betroffen sowie durch den Fernwärme-Anschluss der städtischen Liegenschaften, der hier zur Elsa-Brändström-Schule geht und auch den Kettenhofweg und die Lindenstraße betrifft. Eine weitere geplante Fernwärmeversorgungsleitung der Mainova geht von der Feuerbachstraße über den Westendplatz, die Westendstraße und die Erlenstraße bis in Höhe der Friedrich-Ebert-Anlage. Hierbei bedarf es noch der verkehrlichen Koordinierung, sobald der Bereich rund um die Feuerbachstraße und Ulmenstraße abgestimmt ist. Zu erwähnen sind zudem anstehende Arbeiten der Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH im Kettenhofweg. Für die Knotenpunkte der betroffenen Lichtsignalanlagen liegen Verkehrszahlen vor. Bei der Planung wird angestrebt, den Kfz-Verkehr aus den Nebenstraßen möglichst leistungsfähig zu halten. Zu 4. An der nördlichen Seite zwischen der Alten Oper und der Straße Oberlindau ist bereits heute der Gehweg gesperrt und es muss auf die Südseite ausgewichen werden. Das liegt am dortigen privaten Hochbau und bleibt auch in den kommenden Jahren so. Zwischen der Palmengartenstraße und der Zeppelinallee wird der Gehweg in provisorisch verlegter Lage auf der Nordseite aufrechterhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7148
Radschnellweg planen und Parkplätze erhalten
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1882 Betreff: Radschnellweg planen und Parkplätze erhalten Der Magistrat entspricht der Anregung. Der Wegfall von Parkflächen im Zusammenhang mit dem Radschnellweg ist nicht geplant. Dort wo es vertretbar ist, werden entsprechende Angebote erhalten oder teilweise neu geschaffen. Im Rahmen des Planungsprozesses wird der Magistrat eine Parkraumbilanz erstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7441
Fahrbahnabgrenzungen auf dem Erich-Ollenhauer-Ring erneuern
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1875 Betreff: Fahrbahnabgrenzungen auf dem Erich-Ollenhauer-Ring erneuern Vorläufige Stellungnahme: Ergänzend zur bereits abgegebenen Stellungnahme ST 694/2025 teilt der Magistrat mit, dass derzeit ämterübergreifend geprüft wird, ob die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen an der Einmündung der Bernadottestraße in den Erich-Ollenhauer-Ring erhöht werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6457
Trainingsmöglichkeiten der Frankfurter Schützenvereine
Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 430 Betreff: Trainingsmöglichkeiten der Frankfurter Schützenvereine Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6607 - NR 1328/25 CDU - Die Frankfurter Schützenvereine sind ein anerkannter und geschätzter Teil der Frankfurter Sportlandschaft. Die Sportfördermittel stehen ihnen - wie allen 420 Frankfurter Turn- und Sportvereinen - gleichberechtigt nach den städtischen Richtlinien offen. Aktuell existieren in Frankfurt am Main 20 Schützenvereine und vier Schießabteilungen innerhalb von Turn- und Sportvereinen mit insgesamt 2.091 Mitgliedern. Davon sind 158 oder 7,6% Jugendliche. Von diesen Vereinen besitzen sieben eigene Sportstätten. Diese sowie der Hessische Schützenverband erhielten in den Jahren 2021 bis 2025 insgesamt rund 130.500 € aus städtischen Sportfördermitteln. Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen bezuschusst: Verein Maßnahme Zuschuss Schützenverein "Diana" e.V. Dachsanierung Schützenhaus 9.954,00 € Schützenverein "Diana" e.V. Umrüstung Luftdruckstände 4.125,81 € Schützenverein Gut-Schuss e.V. Erneuerung Dachrinnen 1.380,00 € Hessischer Schützenverband e.V. Umrüstung Schießstände 90.000,00 € Hessischer Schützenverband e.V. Sanierung Drucklufthalle 25.000,00 € Summe: 130.459,81 € Daneben erhielt der Hessische Schützenverband im Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 237.500 € für die Aufwertung des Landesleistungszentrums an der Schwanheimer Bahnstraße aus dem hessischen Sonderinvestitionsprogramm "Neubau, Erhaltung und Sicherung von Sportstätten". Weitere Anträge liegen dem Sportamt derzeit nicht vor. Das Sportamt steht den Schützenvereinen, wie bereits in der Vergangenheit, gerne unterstützend zur Seite. Die Raumsuche gestaltet sich allerdings aufgrund der besonderen Anforderungen des Schießsportes in Sachen Schall- und Emissionsschutz sowie der massiven Flächennutzungskonkurrenz in der stetig wachsenden Großstadt Frankfurt am Main ausgesprochen schwierig. Der Neubau einer zentralen Schießsportanlage für alle Bedarfe verursacht nach einem Gutachten aus dem Jahre 2020 einen Flächenbedarf von rund 5.000 m² sowie Bau- und Planungskosten von (seinerzeit) schätzungsweise über 6 Millionen € - ohne die Grundstückskosten. Kernproblem bleibt aber vor allem der Mangel an geeigneten Flächen. Der im Antrag der CDU-Fraktion angesprochene Schützenverein Eschersheim ist seit dem Abriss des ehemaligen Luftschutzbunkers "Im Wörth" heimatlos. Ein ursprünglich geplanter Neubau an der Sportanlage Berkersheimer Weg scheiterte am viergleisigen Ausbau der Main-Weser-Bahn. Die Umwidmung eines ehemaligen Straßenbahndepots kam nicht zustande, da diese Liegenschaft für den Erweiterungsbau der Ziehenschule benötigt wurde. Andere geeignete Standorte ließen sich bislang leider nicht finden. Ein weiterer Lösungsansatz wurde im Jahr 2019 im Rahmen eines Informationstreffens der Schützenvereine mit dem Hessischen Schützenverband initiiert. Die seinerzeit angebotene Mitnutzung des Landesleistungszentrums wurde von den Schützenvereinen nicht angenommen. Die angebotenen Trainingszeiten passten nicht zum notwendigen Bedarf der Schützenvereine. Eine realistische Verbesserung lässt sich nach unserem Dafürhalten vor allem durch die Mitnutzung vorhandener Sportstätten unter Berücksichtigung von Kapazitäten und Ressourcen erreichen. Hier ist eine gewisse zeitliche und örtliche Flexibilität der Schützenvereine Voraussetzung, um Bedarfe und Möglichkeiten besser miteinander in Einklang zu bekommen. Das Sportamt steht hier gerne beratend zur Seite. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1328 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6, 10, 15, 16 Versandpaket: 03.12.2025
Fluglärm macht krank! „Internationalen Tag für Nachtflugverbot an Flughäfen“ unterstützen
Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 429 Betreff: Fluglärm macht krank! "Internationalen Tag für Nachtflugverbot an Flughäfen" unterstützen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6600 - NR 1313/25 Linke - Fluglärm beeinträchtigt das Leben zahlreicher Menschen in Frankfurt am Main und der gesamten Region. Zahlreiche Studien belegen, dass nächtlicher Fluglärm in besonderem Maße gesundheitsschädlich ist. Er stört den Schlaf, erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und kann langfristig zu schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm und den damit verbundenen Luftschadstoffen sind deshalb dringend erforderlich und grundsätzlich zu begrüßen. Der Magistrat engagiert sich aktiv in der Fluglärmkommission (FLK) sowie im Forum Flughafen und Region (FFR), um die Fluglärmbelastung in Frankfurt und der Region nachhaltig zu reduzieren. Darüber hinaus ist der Magistrat über die Stabsstelle für Fluglärmschutz Mitglied in der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), wodurch die Zusammenarbeit auf die überregionale Ebene ausgeweitet wird. So setzt sich der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wirkungsvoll für den Schutz der Bürger:innen vor Fluglärm und Schadstoffen aus dem Flugverkehr ein. Über die Stabsstelle für Fluglärmschutz ist der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rhein-Main (KAGZRM), dem Expertenpool "Lärm" und im "Kommunalen Beraterkreis" des Expertengremiums aktiver Schallschutz (ExpASS) vertreten. In diesen Gremien setzt sich die Stabsstelle für Fluglärmschutz für eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität aller von Fluglärm betroffenen Bürger:innen in Frankfurt am Main und der Metropolregion Rhein-Main ein. Darüber hinaus setzt sich der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main für die im aktuellen Koalitionsvertrag verankerten Ziele wie beispielsweise eine grundsätzliche Ausweitung der Nachtflugbeschränkungen auf den Zeitraum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie vermeidbare Flugbewegungen insbesondere auf der Kurzstrecke ein. Ein wesentlicher Ansatzpunkt hierfür ist die stärkere Verlagerung von Verkehr auf die Schiene. Besonders über die Anzahl der Flugbewegungen in den sensiblen Nachtrand- und Nachtstunden sollte weiterhin gesprochen und beispielsweise über Reduzierung von Slots nachgedacht werden. Die Stabsstelle für Fluglärmschutz überprüft die kontinuierliche Umsetzung von bereits existierenden Maßnahmen zum Fluglärmschutz am Frankfurter Flughafen, verfolgt als Kommunikationsplattform das Ziel mit den involvierten Akteuren an Verbesserungen zu arbeiten und steht nicht zuletzt allen Bürger:innen als ständige Ansprechpartnerin zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.08.2025, NR 1313 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 03.12.2025
Zukunft des StadtschülerInnenrats sichern
Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 428 Betreff: Zukunft des StadtschülerInnenrats sichern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6321 - NR 932/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 188/25 - Es wurde beim Stadtschulamt eine hauptamtliche Geschäftsstelle des Frankfurter Stadtschüler:innenrats (SSR) eingerichtet, um den Vorstand organisatorisch zu unterstützen und rechtlich abzusichern. Die Stelle wurde zum 01.09.2025 mit einem neu eingestellten Mitarbeiter besetzt. Der SSR ist eine unabhängige Interessensvertretung. Um dies zu gewährleisten, sollte der Zuschuss in der Verwaltung des Vorstandes des SSR verbleiben. Die stadtweiten Verbindungslehrkräfte unterstützen und beraten im Rahmen ihrer Deputatsstunden die Schülerinnen und Schüler im SSR, auch zu finanziellen Ausgaben bei Projekten und Veranstaltungen wie z. B. Buchungen von Referenten, Catering und Öffentlichkeitsarbeit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2024, NR 932 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 188 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.11.2025
Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Jahr 2024 sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes
Vortrag des Magistrats vom 22.09.2025, M 139 Betreff: Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Jahr 2024 sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5428 (M 135) 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2024 und der Lagebericht 2024 für den Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main durch den von der Stadtverordnetenversammlung bestimmten Abschlussprüfer Schüllermann und Partner AG, Dreieich, geprüft wurde (§ 27 Abs. 2 EigBGes). Der Prüfungsauftrag erstreckte sich dabei auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Frankfurt am Main (PCGK). Der Abschlussprüfer hat am 24.04.2025 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 2. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024, der Lagebericht 2024, der Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 und die Stellungnahme der Betriebsleitung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 3. Der Jahresabschluss 2024 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes festgestellt: a. Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passivseite beträgt EUR 65.844.377,31. b. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 2.755.401,31. 4. Der Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2024 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird gebilligt. 5. Der Jahresgewinn 2024 in Höhe des im Wirtschaftsplan 2024 geplanten Gewinnes von 1.728.000,00 EUR wird an den städtischen Haushalt abgeführt. Dieser setzt sich zusammen aus dem Jahresgewinn des Hafens in Höhe von 1.616.720,82 EUR und dem anteiligen Jahresgewinn des Marktes in Höhe von 111.279,18 EUR. Der überplanmäßige Gewinn in Höhe von 1.027.401,31 EUR wird in eine Rücklage zur Finanzierung der anstehenden Sanierung der Kleinmarkthalle eingestellt. 6. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 7. Das Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), der Bericht der Betriebskommission über das Geschäftsjahr 2024 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex werden zur Kenntnis genommen. Begründung: A. Zielsetzung Einhaltung der gesetzlichen Grundlage Für den Jahresabschluss 2024 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.09.2024, Anwendung. Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes den Jahresabschluss festzustellen und über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen zu beschließen. Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden (§ 7 Absatz 3 EigBGes). B. Alternativen Entfällt C. Lösung Ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht ordnungsgemäß innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt und der Betriebskommission in der Sitzung am 04.07.2025 vorgelegt (§ 27 Abs. 1 EigBGes). Ordnungsgemäße Umsetzung der Prüfungsinhalte Der von der Stadtverordnetenversammlung für die Prüfung bestimmte Abschlussprüfer Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (§ 5428 vom 14.11.2024 / M 135 vom 07.10.2024), hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches geprüft (§ 27 Abs. 2 EigBGes). Die Prüfung erstreckte sich dabei auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht, auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (Bericht nach § 53 HGrG gemäß des Fragenkataloges IDW PS 720), auf einen ausführlichen Erläuterungsteil zum Jahresabschluss (wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war) sowie auf die Einhaltung des Public Corporate Governance Kodes (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main (§ 2836 vom 02.02.2023 / M 2221 vom 09.12.2022). Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde mit folgendem Wortlaut erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers: Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Empfehlungen an die Stadtverordnetenversammlung Die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main hat sich in ihrer Sitzung am 04.07.2025 mit dem Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem Vorschlag für die Verwendung des Jahresgewinns befasst und gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBGes Stellung genommen: Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 und der Lagebericht 2024 werden nach erfolgter Prüfung gebilligt. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und die Verwendung des Jahresgewinns - wie beantragt - zu beschließen. Verwendung des Jahresgewinnes Der vorliegende Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresgewinn von 2.755.401,31 EUR ab, wobei auf die Hafenbetriebe 1.616.720,82 EUR und auf die Marktbetriebe 1.138.680,49 EUR entfallen. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinns (§ 5 Nr. 11 EigBGes) unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Betriebsleitung und auf der Grundlage der Empfehlung der Betriebskommission: Die Betriebsleitung hat vorgeschlagen, den geplanten Jahresgewinn in Höhe von 1.728.000,00 EUR an die Stadt Frankfurt abzuführen. Der überplanmäßige Gewinn in Höhe von 1.027.401,31 EUR soll in eine Rücklage zur Finanzierung der Sanierung der Kleinmarkthalle eingestellt werden. Die Aufgabenerfüllung und die Entwicklung des Eigenbetriebes werden nicht beeinträchtigt (§ 11 EigBGes). Vollständigkeit und Fristen Die Betriebsleitung ist dem von der Betriebskommission erteilten Auftrag nachgekommen, die gemäß § 27 Abs.3 EigBGes vorgesehenen Unterlagen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung zwecks Feststellung des Jahresabschlusses und zur Beschlussfassung über die Gewinnverwendung vorzulegen, die Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres ist damit möglich (§ 27 Abs. 3 EigBGes). Nach erfolgter Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes werden die Hafen- und Marktbetriebe den Betrag in Höhe von 1.728.000,00 EUR an den städtischen Haushalt abführen (Produktgruppe 36.02 Hafen/Markt). Die Ausschüttung wird drei Wochen nach Feststellung fällig. Von der Betriebsleitung wird sichergestellt, dass nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main erfolgt und im Anschluss daran der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich ausgelegt wird (§ 27 Abs. 4 EigBGes). D. Kosten Für die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2024 war ein Honorar einschließlich Nebenkosten von EUR 12.000,00 netto (EUR 14.280,00 brutto) vorgesehen. Dieser Betrag wurde nicht überschritten. Anlage _Bericht_d_Abschlusspruefers_2024 (ca. 3,7 MB) Anlage _Bericht_d_Betriebskommission_2024 (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.10.2024, M 135 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 20.10.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6833, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 90-0
Verkehrsfluss verbessern - Bordstein an der „Konstablerwache“ absenken
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1888 Betreff: Verkehrsfluss verbessern - Bordstein an der "Konstablerwache" absenken Der Magistrat hat die Situation vor Ort überprüft und kann der Anregung nicht entsprechen. Gegen die Absenkung des Bordsteins im Bereich des Mülltonnenplatzes an der Konstablerwache spricht die unmittelbare Lage an einer bestehenden Bushaltestelle. Die Fläche dient Fahrgästen als Wartebereich. Bauliche Veränderungen würden hier Sicherheit und Komfort der Wartenden erheblich beeinträchtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7069
Starkregenangepasste Oberflächengestaltung auf dem Gravensteiner Platz unter den japanischen Kirschbäumen
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1870 Betreff: Starkregenangepasste Oberflächengestaltung auf dem Gravensteiner Platz unter den japanischen Kirschbäumen Ergänzend zur Stellungnahme vom 28.10.2024 (ST 1852) sieht der Magistrat den Bereich Gravensteiner Platz und Am Klarapfel ursächlich für die Entwässerungsproblematik in der Huswertstraße 19-26 und strebt eine nachhaltige Lösung an. Dafür sind noch umfangreiche Planungen erforderlich. Generell betrachtet der Magistrat die Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe, zu der private Dritte und städtische Ämter und Betriebe ihren Beitrag leisten müssen. Der Magistrat arbeitet daher in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe an dem Thema. Um städtische Maßnahmen auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten zu identifizieren, sie in der Folge in konkrete Konzepte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Isolierte Betrachtungen von Einzelmaßnahmen bergen die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen, weshalb eine ganzheitliche Betrachtung beispielsweise von Projektgebieten notwendig ist. Um dies leisten zu können, werden derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Derzeit befinden sich ein Projekt in der Mörfelder Landstraße sowie der Frankfurter Berg als Pilotgebiet in der Umsetzung, weitere Projekte folgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6316
Schäden durch Starkregen in der Straße An den Drei Hohen
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1864 Betreff: Schäden durch Starkregen in der Straße An den Drei Hohen Generell betrachtet der Magistrat die Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe, zu der private Dritte und städtische Ämter und Betriebe ihren Beitrag leisten müssen. Der Magistrat arbeitet daher in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe mit Hochdruck an diesem Thema. Um städtische Maßnahmen auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten zu identifizieren, sie in der Folge in konkrete Konzepte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Isolierte Betrachtungen von Einzelmaßnahmen bergen die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen, weshalb eine ganzheitliche Betrachtung beispielsweise von Projektgebieten notwendig ist. Um dies leisten zu können, werden derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Der Magistrat bietet an, im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung das komplexe Thema vorzustellen und Fragen zu beantworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6951
Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2025
Vortrag des Magistrats vom 22.09.2025, M 140 Betreff: Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2025 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5428 (M 135) 1. Auf Vorschlag der Betriebskommission des Eigenbetriebs Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird die Schüllermann und Partner AG Robert-Bosch-Straße 5 63303 Dreieich als Abschlussprüferin für den Jahresabschluss 2025 bestellt (§ 5 Ziffer 13 und § 7 Abs. 3 Ziffer 7 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes). 2. Neben dem im Eigenbetriebsgesetz geregelten Prüfungsumfang (§ 27 Abs. 2 EigBGes) umfasst der Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer auch im Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main aufgeführte Prüfungsinhalte: · Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften · Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Fragenkatalog gem. IDW PS 720) · Ausführlicher Erläuterungsteil zum Jahresabschluss, wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war · Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main Begründung: A. Zielsetzung Für die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss eines Eigenbetriebes finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.04.2025, Anwendung. Die Stadtverordnetenversammlung ist gemäß § 5 Ziffer 13 und § 27 Abs. 2 EigBGes zuständig für die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss. B. Alternativen Keine C. Lösung Der gemäß § 22 EigBGes und § 16 Betriebssatzung aufzustellende Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Dieser hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Dabei ist zu untersuchen, ob zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Neben den im EigBGes benannten Prüfungen umfasst die Abschlussprüfung gemäß PCGK weitere Prüfungsinhalte. Die für den Eigenbetrieb maßgeblichen Prüfungen wurden berücksichtigt. Die Betriebskommission sah keine Veranlassung, eine Empfehlung über besondere Prüfungsschwerpunkte an die Stadtverordnetenversammlung auszusprechen. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 7 EigBGes schlägt die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main den Abschlussprüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird. Mit Beschluss vom 04.07.2025 hat die Betriebskommission vorgeschlagen, die Prüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Robert-Bosch-Straße 5, 63306 Dreieich, als Prüferin für den Jahresabschluss 2025 zu bestellen. D. Kosten Durch das Beteiligungsmanagement (Stadtkämmerei - 20.3) wurden im Rahmen einer regelmäßigen beschränkten Ausschreibung sieben Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Von diesen sieben Gesellschaften erteilten vier eine Absage aufgrund mangelnder zeitlicher Kapazitäten, eine weitere Gesellschaft erteilte eine Absage, da diese bereits die Steuerprüfung des Eigenbetriebs durchführt. Zwei Prüfungsgesellschaften gaben innerhalb der Frist Angebote ab, welche durch das Beteiligungsmanagement ausgewertet wurden. Das Ausschreibungsverfahren wird regelmäßig, alle fünf Jahre wiederholt, wobei der bisherige Abschlussprüfer nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Die Prüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG hat für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2025 werden zu einem Festpreis einschließlich Nebenkosten von 12.000 EUR netto erbracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.10.2024, M 135 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6834, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 90-0
Es geht nicht mehr anders: Anwohnerparken für fast ganz Schwanheim
Antrag vom 21.09.2025, OF 1322/6 Betreff: Es geht nicht mehr anders: Anwohnerparken für fast ganz Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert für ganz Schwanheim festzulegen, dass die Parkflächen in Schwanheim nur noch Anwohner:innen zur Verfügung stehen und hiervor lediglich die Straße Alt Schwanheim und den unmittelbar angrenzenden Bereich temporär (mit Parkscheibe) auszunehmen. Begründung: Der Antragsteller ist sich darüber im Klaren, dass die Anordnung von Anwohnerparken nicht mehr das von der Stadt Frankfurt favorisierte Konzept des Parkraummanagements ist und er hat sich in der Vergangenheit selbst öffentlich gegen ein Anwohnerparken ausgesprochen. Allerdings hat sich nicht zuletzt durch die von dem Ortsbeirat 6 beschlossene Verkürzung der Parkdauer auf den Waldparkplätzen entlang der Schwanheimer Bahnstraße die Parksituation dramatisch verschlechtert. Diese Maßnahme war durch die Absicht motiviert, solchen "Unternehmen", die den öffentlichen Parkraum für Reisende, die vom Flughafen Frankfurt abreisen, anzubieten, die Grundlage zu entziehen. Das Geschäftsmodell dieser Unternehmen liegt darin, entgeltlich Fahrzeuge entgegenzunehmen und diese auf öffentlichen Parkplätzen abzustellen. Auf den Waldparkplätzen mussten diese Fahrzeuge immerhin innerhalb von 24 Stunden umgeparkt werden, um der Gefahr eine Bußgeldes zu entgehen. Das gilt nicht für den sonstigen Straßenraum in Schwanheim, der jetzt zu diesem Zweck genutzt wird. Dass der Straßenraum zu diesem Zweck genutzt wird, ergibt sich aus den Beobachtungen des Antragstellers. Insbesondere die in der Rheinlandstraße abgestellten Fahrzeuge sind nur ganz vereinzelt in Frankfurt zugelassen und stammen nicht selten aus dem Ausland, insbesondere Frankreich, Belgien und Polen. Das wäre nicht weiter dramatisch, wenn die Parkraumsituation aufgrund der mangelhaften Anbindung Schwanheims an den ÖPNV schon so angespannt wäre. Der Bereich um die Alt Schwanheim ist hiervon temporär auszunehmen, damit weiterhin die umliegende Gastronomie besucht werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1322/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)
Ideen
Weihnachtsmarkt über die Weihnachtsfeiertage offen lassen
Man sollte den Weihnachtmarkt nicht schon vor Weihnachten schließen, sondern über die Weihnachtsfeiertage geöffnet lassen. Gerade am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag wäre es für die ganze Familie ein schönes Ausflugsziel. Eine Schließung am Heiligabend wäre sicherlich verständlich, sollte aber auch kein Problem darstellen.Die Frühjahrs-Dippemess wird auch für einen Tag am Karfreitag geschlossen.
Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen Radfahren verbieten.
Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen Radfahren verbieten.
Neues Konzept für Dippemess
Unter den 6 grössten Städten Deutschlands hat Frankfurt den mit Abstand ambitionslosesten / gewöhnlichsten Jahrmarkt. Es mag unfair sein, die Dippemess mit der Wiesn oder der Canstatter Wasn zu vegleichen. Allerdings bieten selbst die Jahrmärkte in Hannover oder Bremen deutlich mehr Vielfalt, Niveau und Aufenthaltsqualität als es die Dippemess je konnte. Das darf und sollte nicht der Anspruch der Hauptstadt des Euros sein, in dem wenige Alternativen für Gruppen mittleren Alters besetehen. Der Anspruch ein "Jahrmarkt für alle Frankfurter" zu sein, vermag ich nicht zu erkennen. Ich bin mir bewusst, dass die städtische Tourismus-Agentur durchaus versucht hat das Fest aufzuwerten. Die gescheiterte Etablierung des Dippodrom-Festzeltes, das etwas mehr Anspruch haben sollte, war leider das traurige Ende dieser Bemühungen. Seitdem hat sich die Dippemess gefühlt zurück entwickelt. Der Umzug der Dippemess wäre die Möglichkeit "neu anzufangen" . Eine Überlegung wäre auf das Wäldches-Areal auszuweichen. Das dortige Volksfest ist deutlich gelungener und authentischer als das altbackene Areal an der Eissporthalle.
Neues Konzept für Frankfurter Weihnachtsmarkt
Auch wenn der Frankfurter Weihnachtsmarkt einen Besucherrekord nach dem anderen knackt, ist der Trend unverkennbar, dass der Markt etwas „altmodisch“ bzw. „kommerzgetrieben“ geworden ist. Besonders die Anordnung der Aussteller und die Aufteilung des Markts sind über Jahrzehnte hinweg gefühlt unverändert geblieben. Das steht im krassen Gegensatz zu innovativen Konzepten wie sie in Wiesbaden (Sternschnuppenmarkt), München (Mittelalterlicher Markt), Berlin (Kunstweihnachtsmarkt am Gendarmenmarkt) oder Hamburg (Klassischer Markt am Rathaus) mit großem Erfolg praktiziert werden. Hier einige Vorschläge: - Austausch der „neonfarbenen Lichter“ am Weihnachtsbaum (die Beleuchtung erscheint wenig wertig und zu grell) - Aufbau einer Eislauffläche am Main oder in Alter Oper Nähe. Mainz und Wiesbaden bieten dieses Angebot seit Jahrzehnten. - Der Markt braucht ein übergeordnetes Thema wie „Nachhaltigkeit“ (Naturnähe) oder „Internationalität (EZB!)“ - Es sollte ein neuer Fokus auf wertigeres Essen gelegt werden; Bratwurst und Crepes gibt es bei jedem 0815-Markt. - Vergabe von Ständen sollte vermehrt neu ausgeschrieben und auf innovative Konzepte gesetzt werden Man sollte nicht warten bis die „Neue Altstadt“ auf dem Technischen Rathaus Areal entsteht, sondern schon vorher handeln.
Fotopoints für Touristen
In anderen Städten gibt es bestimmte Punkte (Podeste) zum fotografieren bestimmter Objekte der Stadt, wo teilweise sich noch eine Person vor dem jeweiligen Gebäude mit ablichten lassen kann. Z.B. die Paulskirche kann man durch die vielen Bäume etc von kaum einer Position sehr schön fotographieren. Dies könnte man mit entsprechenden Wegweisern in der Stadt oder mit Flyern auch ausweisen um den Touris auch die Möglichkeit für schöne Erinnerungsfotos zu geben. Hierzu wären Podeste (eventuell zum finanzieren mit Werbung), in den Fussweg könnten Hinweiss-Platten eingelassen werden um diese Standorte zu zeigen. Die freie Sicht sollte entsprechend auch gewährleistet und gepflegt (keine Bäume die reinwachsen) werden.
Schaffung von Einkaufsmöglichkeiten im Industriehof
Im Industriehof sollte ein kleiner Supermarkt eröffnet werden, da im nahen Umfeld ledig eine Bäckerei bzw. eine Filiale einer Bäckerei sowie ein Getränkehandel vorherrscht. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten bestehen in der Leipziger Straße, Große Nelkenstraße oder in Rödelheim, wodurch die Einkäufe (gerade größere Einkäufe) nur mit dem Auto, der U-Bahn oder dem Bus zu bewältigen sind.
Fernsehturm wieder für Besucher öffnen
Der Fernsehturm sollte wieder für Besucher geöffnet werden.
Weihnachtsmarkt einmal die Woche bis 22 Uhr
Viele Arbeitnehmer Frankfurts schaffen es meistens nicht vor 20:30 Uhr aus dem Büroturm zu kommen, da ist eine Schließung aller Stände um 21 Uhr nicht sonderlich fair. Mit einer Extra-Stunde wäre es möglich, vielen dieser Angestellten eine "After-Work Alternative" am Weihnachtsmarkt anzubieten. Alternativ könnte man auch nur einen Teilbereich des Marktes eine Stunde länger offen halten (z.B. rund um die Schirn). Ich kann die Bedenken der Anwohner am Römer nachvollziehen, dennoch sollte einmal die Woche eine längere Öffnungszeit des Weihnachtsmarkts um 60 Minuten "im Toleranzbereich" liegen. Zum Vergleich - Auch beim Friedberger Markt hat man es mit einem „runden Tisch“ aller Beteiligten geschafft sich zu einigen. Auch dort war 22 Uhr als zufriedenstellende Lösung heraus gekommen. Warum nicht auch beim Weihnachtsmarkt, einmal die Woche?
Mehr kleine Pinten und rustikale Kneipen
Eine alteingesessene Frankfurterin, wünscht sich mehr kleine Pinten, rustikale Kneipen, wie es sie früher gab. Tags pulsiert das Leben, nachts ist tote Hose auf der Zeil. Die Buden in der Mitte der Zeil gefallen nicht. Die Anruferin wünscht sich eine Verglasung rechts und links (Café, Imbiss) der Zeil mit Bepflanzung, Sitzplätze, von denen aus man das Treiben auf der Zeil beobachten kann. Außerdem mehr Grün, z.B. um den Brunnen beim ehem. Woolworth und in der Mitte der Zeil.
Lasst uns ein Pantheon für Professoren bauen!
Das Pantheon ist dazu da allen Professoren und Professorinnen die in Frankfurt lehren, gelehrt haben und ausgebildet wurden die Ehre zu erweisen sich in es zu verewigen. Ebenso zählt es zu Frankfurts Touristenattraktionen.
Bessere Terminierung der Frankfurter Feste
Bitte Frankfurter Feste z.b. Rheingauer Weinmarkt oder Elsässermarkt nicht zum gleichen Termin stattfinden lassen .Es ist schade das verschiedene Feste sich überschneiden.
Touristische Infotafeln für Frankfurts Sehenswürdigkeiten
Der Tourismus in Frankfurt gewinnt immer mehr an Bedeutung. Um unsere Stadt für Touristen noch attraktiver zu machen sollten an den wichtigsten Sehenswürdigkeiten touristische Infotafeln angebracht werden. Insbesondere im Stadtzentrum könnten Tafeln mit Hintergrundinformationen zur Entstehungsgeschichte und Historie der Sehenswürdigkeiten die Fußgängerbeschilderung von Frankfurt ergänzen. Wegweiser und Hinweistafeln, wie sie sich bereits in vielen anderen Städten (z.B. London, Amsterdam) befinden, würden Besuchern eine erhebliche Erleichterung bieten, die Sehenswürdigkeiten unserer Stadt zu entdecken.