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Thema

Wirtschaft und Tourismus

Vorlagen

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Lido Café & Bar erhalten

23.01.2026 · Aktualisiert: 28.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 177 Betreff: Lido Café & Bar erhalten Der Magistrat teilt ergänzend zur ST 346/25 mit, dass für eine weitere Fläche innerhalb des betreffenden Gebäudekomplexes auf der Liegenschaft die zuvor beantragte Nutzungsänderung inzwischen genehmigt worden ist und dort mittlerweile ein zusätzlicher gastronomischer Betrieb eröffnet hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5914

B (Bericht des Magistrats)

Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 28 Betreff: Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6754 - OA 545/25 OBR 9 - Zwischenbericht: Im Rahmen der Umsetzung einer stadtübergreifenden Gewerbestrategie greift der Magistrat, wie bereits in der Stellungnahme vom 06.08.2025 dargestellt, gezielt auf bestehende Strukturen und Instrumente zurück. Dazu gehören insbesondere das strategische Leerstandsmanagement sowie das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als zentrale Steuerungsinstrumente für Gewerbeflächen und die Entwicklung von Nutzungskonzepten. Ergänzend werden bestehende Strategien, wie der Masterplan Kreativwirtschaft und der Masterplan Mobilität, einschließlich der jeweils beteiligten Akteure, in den Prozess eingebunden. In diesem Zusammenhang befindet sich der Magistrat in Abstimmung mit den relevanten Akteuren, die ihre Mitwirkungsbereitschaft bereits erklärt haben. Hierzu zählen unter anderem die Wirtschaftsförderung, die Stabstelle Stadtmarketing, das Amt für Straßenbau und Erschließung, das Klimareferat, das Jugend- und Sozialamt, das Gesundheitsamt sowie die Stabsstelle Digitalisierung. Gleichzeitig werden das organisatorische Vorgehen, der Ressourcenbedarf, die einzubeziehenden Ansprechpartner sowie die nächsten Arbeitsschritte abgestimmt. In einem ersten Schritt erfolgt die Klärung der Teilstrategien und Zuständigkeiten unter Berücksichtigung der bereits laufenden Themen und Handlungsfelder der Stadt Frankfurt. Zu Beginn des Jahres 2026 wird ein ämterübergreifender Termin durchgeführt, der den fachlichen Austausch ermöglicht. Über die in diesem Zusammenhang erzielten inhaltlichen Ergebnisse informiert der Magistrat den Ortsbeirat im Anschluss unaufgefordert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.04.2025, OA 545 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 28.01.2026

M (Vortrag des Magistrats)

Unterstützung für Nachfolgeregelungen von Handwerksbetrieben

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 22 Betreff: Unterstützung für Nachfolgeregelungen von Handwerksbetrieben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 (M 21) Auf Antrag des Magistrats vom 23.01.2026 1. Die "Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main für die Unterstützung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk" wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. 2. Der Magistrat vollzieht die dem Beschluss zugrunde liegenden Fördermaßnahmen und gewährt bei der Übernahme eines Handwerksbetriebes auf Antrag und unter Einhaltung der jeweiligen Unterstützungsvoraussetzungen Zuschüsse für den Kaufpreis (Basisförderung), für übernommene und neu geschaffene sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze (Beschäftigungsbonus), für Investitionen in Maßnahmen der Modernisierung und Digitalisierung (Investitionsförderung) sowie für Qualifizierungsmaßnahmen der Übernehmenden (Qualifizierungsbonus). 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die dargestellten Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Übernahme von Handwerksbetrieben nach den allgemeinen Förderrichtlinien der Stadt Frankfurt am Main richten. 4. Die Förderung ist als De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 auszugestalten. 5. Die Finanzierung ist innerhalb des Budgets des Dezernates IV, Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing sichergestellt. Hierbei dient zur Kenntnis, dass mit dem Etatantrag 247 aus 2024 im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 275 T€ im Budget des Dezernates IV, Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, veranschlagt waren und unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit im Jahr 2026 verwendet werden können. 6. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Förderbedarf aus den von der Handwerkskammer prognostizierten Betriebsübergaben der rund 7.400 Handwerksbetriebe in Frankfurt ergibt. Eine Fortführung der Unterstützung für Nachfolgerregelungen von Handwerksbetrieben in den Folgejahren wäre Gegenstand gesonderter Beschlüsse. 7. Die Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und ist gültig bis zum 31.12.2026. 8. Der Magistrat wird beauftragt, alles Erforderliche zur Umsetzung der Richtlinie zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Richtlinie soll Unternehmensnachfolgen im Handwerk fördern, um den Bestand von Handwerksbetrieben in Frankfurt am Main zu sichern. Damit werden Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts gestärkt und die Versorgung mit handwerklichen Dienstleistungen gewährleistet. B. Alternativen Beschränkung der Förderung von Handwerksbetrieben auf bestehende Beratungsleistungen und somit Verzicht auf weitere bzw. monetäre Anreize zur Stärkung des Handwerksstandorts Frankfurt am Main. C. Lösung Die Stadt Frankfurt am Main stellt die dem Vortrag zugrundeliegenden Fördermaßnahmen bereit und gewährt bei Übernahme eines Handwerksbetriebes auf Antrag und unter der Bedingung der Einhaltung der Fördervoraussetzungen Zuschüsse für: · Kaufpreis (Basisförderung) · für übernommene und neu geschaffene Arbeitsplätze (Beschäftigungsbonus) · Investitionen in Modernisierung und Digitalisierung (Investitionsförderung) · Qualifizierungsmaßnahmen für Übernehmende (Qualifizierungsbonus) Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe nach EU-Verordnung Nr. 2023/2831 und ist damit beihilferechtlich unbedenklich. Das federführende Dezernat IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing - ist mit der Umsetzung der Fördermaßnahmen betraut und kann die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH im Rahmen der bestehenden Betrauung beratend und ohne Entscheidungsbefugnis einsetzen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil diese nicht notwendig ist. Eine Information der Öffentlichkeit und insbesondere der Zielgruppe zur Fördermaßnahme wird durch eine begleitende Kommunikation auf unterschiedlichen Kanälen und unter beratender Unterstützung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH erfolgen. E. Kosten Die Kosten belaufen sich unter Voraussetzung der vollständigen Ausschöpfung der mit dem Beschluss des Etat-Antrags E 247/24 verabschiedeten Budgets auf 275.000 € im Jahr 2026. Die für die Gewährung von Zuschüssen nach der Richtlinie erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan unter der Produktgruppe 36.01, Kostenart: 7127 0000, Kostenstelle: 360103 veranschlagt. Folgekosten über die Programmlaufzeit hinaus entstehen keine. Da die Mittel im Haushaltsjahr 2025 nicht in Anspruch genommen wurden, erfolgt - vorbehaltlich der geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen und der Haushaltsführung - eine Übertragung in das Haushaltsjahr 2026. Es entstehen keine Folgekosten über die Programmlaufzeit hinaus. Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme sind keine stellenplanmäßigen Auswirkungen verbunden. Eine weitergehende quantifizierte Aussage, insbesondere zum Antrags- und Bearbeitungsaufwand, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Die Mittel des Etatantrags E 247/24 waren ursprünglich für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehen. Eine Verwendung im Haushaltsjahr 2026 erfolgt vorbehaltlich der Budgetübertragung im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 gemäß den geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Aufgrund der begrenzten zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie des auf ein Jahr begrenzten Förderzeitraums ist die Anzahl der eingehenden Förderanträge derzeit nicht abschätzbar. Der Förderbedarf ergibt aus von der Handwerkskammer prognostizierten potenziell anstehenden Betriebsübergaben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Zahlen auf die rund 7.400 Handwerksbetriebe in Frankfurt beziehen. Die Förderung im laufenden Jahr stellt einen ersten Schritt dar; nach Praxiserprobung ist eine Fortführung in den Folgejahren denkbar. Es ist davon auszugehen, dass nur ein Teil der Betriebsübergaben gefördert werden kann, wobei nicht alle Nachfolgen eine Förderung benötigen. Das Programm ist als ein Baustein zur Stärkung des Handwerks in Frankfurt zu verstehen und sollte im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen betrachtet werden. Anlage _Richtlinie_Nachf_Handwerk (ca. 29 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 21 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse:

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Bei der Veranstaltungssuche auf frankfurt.de sind oft um die 15.000 Veranstaltungen gelistet, welche nicht kuratiert und

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3803 Bei der Veranstaltungssuche auf frankfurt.de sind oft um die 15.000 Veranstaltungen gelistet, welche nicht kuratiert und nur schwer zu filtern sind. Tourist:innen nutzen solche Seiten jedoch oft, um auf die Schnelle wichtige Veranstaltungen zu finden. Ich frage: Wie kann die Filterfunktion auf frankfurt.de verbessert werden und auf welche Angebote könnte man verlinken, damit Tourist:innen die für sie relevanten Informationen finden? Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Am 03.01.2025 berichtete die FNP, dass die IHK Frankfurt mehr Flächen für Rechenzentren fordere. Nur so könne der Stando

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3796 Am 03.01.2025 berichtete die FNP, dass die IHK Frankfurt mehr Flächen für Rechenzentren fordere. Nur so könne der Standort Frankfurt/Rhein-Main laut IHK-Präsident Caspar "seine Vorreiterrolle bei digitalen, zukunftsweisenden Technologien sichern und seine Position als europäische Digitalisierungshauptstadt weiter ausbauen". Das Rechenzentrenkonzept der Stadt Frankfurt, das den Bau der Data Center räumlich begrenzt, sei investitionshemmend. Außerdem werbe Caspar für den Abbau restriktiver Vorgaben. Ich frage den Magistrat: Inwiefern teilt der Magistrat die Kritik, dass das Rechenzentrenkonzept der Stadt Frankfurt investitionshemmend sei? Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Stromanschluss im Berkersheimer Niddatal

16.01.2026 · Aktualisiert: 22.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 152 Betreff: Stromanschluss im Berkersheimer Niddatal Der Magistrat kann der Anregung, die Stromanschlussgebühren für den genannten Bereich zu übernehmen, nicht entsprechen. Eine Bezuschussung von Stromanschlüssen auf privaten Flächen ist durch die Stadt grundsätzlich nicht vorgesehen und die Stadt hat keinen Einfluss auf die Höhe der hierfür anfallenden Gebühren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7746

B (Bericht des Magistrats)

Vergleichsabschluss im Verfahren Stadt Frankfurt am Main ./. Manfred Hellwig

16.01.2026 · Aktualisiert: 22.01.2026

Bericht des Magistrats vom 16.01.2026, B 25 Betreff: Vergleichsabschluss im Verfahren Stadt Frankfurt am Main ./. Manfred Hellwig Vorgang: A 373/25 BFF-BIG Die Vergleichssumme ist bereits Ende Oktober 2025 bei der Stadt Frankfurt am Main eingegangen. Der Magistrat geht daher davon aus, dass die Beantwortung der Fragen im Einzelnen vor diesem Hintergrund entbehrlich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 13.10.2025, A 373 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.01.2026

M (Vortrag des Magistrats)

Sicherung Frankfurter Feste: Finanzierung in 2026

16.01.2026 · Aktualisiert: 22.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 13 Betreff: Sicherung Frankfurter Feste: Finanzierung in 2026 Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 16.01.2026 1. Es dient zur Kenntnis, dass im Dezernat IV Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing in der Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing (Gruppierung 60, 61, 67-69, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) im Ansatz des Haushaltsjahres 2025 Mittel des Tourismusbeitrags für die Förderung von Veranstaltungen in Höhe von 5.136 TEUR veranschlagt waren. 2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass Aufwendungen für die Bezuschussung von Sicherheitsmaßnahmen von Veranstaltungen aufgrund des Produktbezugs des Haushalts (vgl. § 4 GemHVO) nur über die Produktgruppe 11.04 "Sicherheit und Ordnung" des Ordnungsamtes zuzuordnen und zu verausgaben sind. 3. Die Zweckbindung der Mittel des Tourismusbeitrags für die in der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages genannten Zwecke wird in Höhe von 1.500 T€ für nicht verausgabte Mittel des Jahres 2025 des Dezernates IV (Produktgruppe 30.4 Stadtmarketing, Gruppierung 60, 61, 67-69) aufgehoben und die Mittel für die überplanmäßige Förderung von Sicherheitsmaßnahmen im Jahr 2026 dem Dezernat IX (Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit, Gruppierung Zuweisungen und Zuschüsse) zur Verfügung gestellt. 4. Der Magistrat wird beauftragt, alles Erforderliche zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Frankfurter Feste sind seit vielen Jahren ein zentraler Bestandteil des kulturellen und touristischen Lebens der Stadt. Sie prägen das Image Frankfurts und tragen wesentlich zur Attraktivität des Standortes für Touristen aus dem In- und Ausland bei. Neben der kulturellen Bedeutung leisten sie einen erheblichen wirtschaftlichen Beitrag für Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel, in dem sie beispielsweise zusätzliche Übernachtungen erzeugen. Die aktuelle Sicherheitslage erfordert immer umfangreichere Maßnahmen um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen und Festen zu gewährleisten. So umfassen die behördlich geforderten Auflagen für Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen zusätzliche Absperrungen, Zugangskontrollen sowie technische Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr. Die damit verbundenen Kosten übersteigen die finanziellen Möglichkeiten der Veranstalter erheblich. Ohne eine öffentliche Bezuschussung ist die Durchführung der Feste gefährdet. Die Verwendung des Tourismusbeitrags bietet hier eine sachgerechte Grundlage, da er zweckgebunden zur Förderung des touristischen Angebots eingesetzt werden soll. B. Alternativen Keine. Sofern keine finanzielle Unterstützung für die behördlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen gewährt wird, ist die Durchführung zahlreicher Veranstaltungen und Feste nicht gewährleistet, da die hieraus resultierende finanzielle Mehrbelastung von den Veranstaltern nicht getragen werden kann. C. Lösung Gemäß § 1 Abs. II der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) soll der Tourismusbeitrag zur Förderung der zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen dienen. Sowohl das Stadtmarketing (Stabsstelle 81) als auch das Ordnungsamt (Amt 32) fördern die Durchführung von Veranstaltungen zu touristischen Zwecken, das Stadtmarketing in genereller, organisatorischer Hinsicht, das Ordnungsamt in Bezug auf die behördlich geforderten Auflagen für Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen. Auszahlungen für die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen können aufgrund des Produktbezugs des Haushalts (vgl. §4 GemHVO) nur über die Produktgruppe 11.04 "Ordnung und Sicherheit" des Ordnungsamtes vorgenommen werden. Mit der Übertragung von Restmitteln in Höhe von 1.500 T€ aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Dezernat IV, PG 30.04 Stadtmarketing und die darauffolgende Übertragung zu Dezernat IX, PG 11.04 "Ordnung und Sicherheit", Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse, kann die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen an die Veranstalter Frankfurter Feste im Haushaltsjahr 2026 gewährleistet werden. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die Mittel in Höhe von 1.500 T€ werden aus nicht verausgabten Ansätzen der Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing, Gruppierung 60, 61, 67-69, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Jahres 2025 in der Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit, Gruppierung 71 Zuweisungen und Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich keine stellenplanmäßigen Auswirkungen. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.01.2026

B (Bericht des Magistrats)

Spitzengehälter bei städtischen Unternehmen deckeln

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 17 Betreff: Spitzengehälter bei städtischen Unternehmen deckeln Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6712 - NR 1380/25 Linke - Zu 1: Die Stadt Frankfurt am Main ist an nahezu 60 Gesellschaften mehrheitlich direkt oder indirekt beteiligt. Die Mehrheitsbeteiligungen sind sehr unterschiedlich: Dies betrifft sowohl die Größe und Struktur (von Einzelgesellschaften bis hin zu Konzernen, von Unternehmen mit wenigen Mitarbeitenden bis hin zu Gesellschaften mit mehr als 1.000 Beschäftigten) als auch die Branchen, in denen die Gesellschaften tätig sind (von Verkehr über Wirtschaft, Stadtentwicklung, Ver- und Entsorgung, Wohnungsbau, Kultur, Freizeit und Bildung, Gesundheit und Soziales). Sie bewegen sich in komplexen Märkten und müssen den Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Daseinsvorsorge bewältigen. An die Expertise und Qualifikation von Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften werden daher hohe bis sehr hohe Anforderungen gestellt; die Gewinnung von qualifizierten Geschäftsführungen steht dabei auch in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen. In den Vergütungsstrukturen des öffentlichen Dienstes wäre dies nicht abbildbar. Um gleichwohl einen Rahmen zu setzen, der es ermöglicht, in der erforderlichen Flexibilität die Unterschiedlichkeit der Unternehmen zu berücksichtigen, enthält die "Richtlinie guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main" im Abschnitt A.3.3.5 Regelungen zum Thema Geschäftsführungsvergütung. So heißt es dort u. a.: "Bei der Festlegung der Vergütung sind etwaige Konzernbezüge zu berücksichtigen. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung einschließlich eventueller Versorgungs- und Nebenleistungen sind die Aufgaben der Geschäftsführung, die persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage und der Erfolg des Unternehmens sowie das Vergleichsumfeld. Die Vergütungsstruktur, die ansonsten im Unternehmen gilt, sollte berücksichtigt werden." Der letzte Satz ist mit der Neufassung des PCGK 2023 ergänzt worden. Die Änderung ist, wie in der seinerzeitigen Gremienvorlage ausgeführt, Ergebnis des wissenschaftlichen Begleitprozesses zur Überarbeitung des Kodexes. Hier wird auch die Weiterentwicklung der Diskussion zur Transparenz der Geschäftsführervergütung seit der ersten Fassung des Kodexes berücksichtigt. Hinsichtlich eines Benchmarks von Geschäftsführungsvergütungen nutzt die Stadt Frankfurt am Main zudem seit dessen Gründung in 2016 das Vergütungsportal öffentlicher Unternehmen auf dem PCG-Forschungsportal (Zeppelin Universität), eine Studie mit besonderen Potenzialen für die öffentliche Hand, unterstützt vom Deutschen Städtetag. Zu 2: Ohne eine entsprechende gesetzliche Regelung ist dies nicht möglich. Die Stadt Frankfurt am Main hat im Rahmen der derzeitigen Rechtslage in Hessen die Regelung der Hessischen Gemeindeordnung im PCGK abgebildet: "Im Anstellungsvertrag ist sicherzustellen, dass der/die Geschäftsführer:in einer Veröffentlichung seiner/ihrer Bezüge im Rahmen des § 123a Abs. 2 S. 2 HGO zustimmt. Die Bezüge werden im Beteiligungsbericht differenziert nach Festvergütung, variabler Vergütung, Sachzuwendungen/Nebenleistungen (wie z. B. Dienstwagen) und Aufwand für Altersversorgung ausgewiesen." Der letzte Satz wurde im Zuge der Neufassung des PCGK von 2023 ergänzt als Ergebnis des wissenschaftlichen Begleitprozesses zur Überarbeitung des Kodexes und unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der Diskussion zur Transparenz der Geschäftsführungsvergütung seit der ersten Fassung des Kodexes. Zu 3: Aufgrund der Vertraulichkeit persönlicher Daten ist dies im Rahmen der bestehenden Rechtslage nicht möglich. Im PCGK (B.2.13) ist geregelt, dass neben der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zur Abschlussprüfung auch die Prüfung der Bezüge der Geschäftsführer:innen und leitenden Angestellten gehört. Nach A.3.3.5 ist die ordnungsgemäße Vergütung der Geschäftsführung und der leitenden Angestellten durch den/die Abschlussprüfer:in zu überprüfen und schriftlich gegenüber dem/der Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Beteiligungsdezernat zu bestätigen (Bezügebericht). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.10.2025, NR 1380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 14.01.2026

M (Vortrag des Magistrats)

Wirtschaftsplan 2026 der Hafen- und Marktbetriebe Frankfurt am Main

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 7 Betreff: Wirtschaftsplan 2026 der Hafen- und Marktbetriebe Frankfurt am Main 1. Dem Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main mit Einnahmen und Ausgaben im Erfolgsplan 2026 von 2.041.780 EUR Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2026 von 12.083.800 EUR Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2026 von 5.410.000 EUR wird zugestimmt. 2. Dem Feststellungsvermerk 2026 wird zugestimmt. 3. Die beigefügten Wirtschaftsunterlagen nebst Feststellungsvermerk sind in den Endausdruck des Haushaltsplanes 2026 einzuarbeiten. Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe Frankfurt am Main hat sich in ihrer Sitzung am 04.07.2025 mit dem Wirtschaftsplan 2026 und dem Feststellungsvermerk befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen. Die wesentlichen Eckdaten des Wirtschaftsplans 2026: Erfolgsplan: Der Erfolgsplan 2026 schließt mit einem Jahresüberschuss von 2.041.780 € ab. Umsatzerlöse: Seit dem 01.07.2002 ist der gesamte Geschäftsbereich an die HFM verpachtet. Die Umsatzerlöse bestehen ausschließlich aus den Pachteinnahmen (Personalgestellung: 2,08 Mio. €; Anlagevermögen: 363 T€; Umsatzerlöse der HFM: 2,37 Mio. €). Sonstige betriebliche Erträge: Die Position enthält Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie weitere betriebliche Erträge, die im Eigenbetrieb noch anfallen können (z. B. Kostenerstattungen). Materialaufwand: Diese Position läuft über die HFM. Personalaufwand: Der Planansatz 2026 liegt bei 2,16 Mio. € und entspricht dem Personalbestand bei den Hafen- und Marktbetrieben unter Einrechnung der Tariferhöhungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen: Diese Position enthält die Kosten des Eigenbetriebs, die von der HFM nicht erstattet werden (bspw. Bürokosten, Rechts- und Beratungskosten und Verwaltungskosten). Es werden 293 T€ eingeplant. Mittelfristige Erfolgsplanung (Fünf-Jahres-Plan): Gemäß PCGK wurde für die Jahre 2026-2030 eine Erfolgsplanung mit Erläuterungen vorgelegt. 2026 2027 2028 2029 2030 Jahresüberschuss 2,04 Mio.€ 2,03 Mio.€ 1,97 Mio.€ 1,39 Mio.€ 1,44 Mio. € Vermögens-/ Investitionsplan: Der Investitionsplan sieht für 2026 einen Geldbedarf in Höhe von 5,41 Mio. € vor. Die größte Position stellt die Sanierung der Kleinmarkthalle dar. Personalübersicht: Im Planjahr 2026 sollen 25 Personen (Vj. 28) im Betriebszweig Hafen und 2 Personen (Vj. 3). im Betriebszweig Markt beschäftigt sein. Die durchschnittliche VZÄ für den Betrieb liegt bei 24,15 (Hafen) und 2 (Markt). Bei den Eigenbetrieben ausgeschiedenes Personal wird bei Bedarf bei der HFM ersetzt. Anlage _Wirtschaftsplan_u_Feststellungsvermerk (ca. 5 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.01.2026

M (Vortrag des Magistrats)

Bebauungsplan Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 2 Betreff: Bebauungsplan Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 05.01.2026 I.1 Für das Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße in Frankfurt am Main - Kalbach ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 02.05.2025 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die bestehenden gewerblichen Nutzungen im Plangebiet langfristig gesichert, vor Verdrängung geschützt und geordnet werden. Dies soll insbesondere durch die Steuerung konkurrierender Nutzungen erfolgen. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine standortgerechte, konfliktfreie und nachbarschaftsverträgliche gewerbliche Nutzung geschaffen werden. Dabei muss insbesondere überprüft werden, inwieweit das nach Gewerbeflächenentwicklungsprogramm vorgesehene emittierende Gewerbe für das gesamte Plangebiet festgesetzt werden kann. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I.1 - I.2.: Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 947 ist circa 6,5 Hektar groß, liegt im Ortsteil Kalbach der Stadt Frankfurt am Main und umfasst das Areal des ehemaligen Firmensitzes der Deutschen Carbone AG an der Talstraße und der Carbonestraße sowie angrenzende Grundstücke nördlich der Talstraße. Im Osten wird das Gebiet durch die Bundesautobahn A 661 (A 661) begrenzt. Im Norden verläuft die Grenze entlang des nördlichen Randes der Kalbacher Hauptstraße. Im Westen endet der Geltungsbereich auf der Mittelachse der Bonifatiusstraße. Im Süden bildet der Kalbach mit dem nördlichen Rand des Flurstücks 31/2 der Flur 10 die Grenze des Plangebiets. Das Areal am nordöstlichen Rand des Stadtteils liegt rund 1.200 m Luftlinie vom historischen Ortskern von Kalbach entfernt und etwa 300 m von der U-Bahnhaltestelle Kalbach im Ortsteil Bonames, östlich der A 661. Bestand und städtebauliche Situation Die Geschichte des ehemaligen Produktionsstandorts der Firma Deutsche Carbone reicht bis in die Zeit Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Seitdem war der Standort in der Talstraße in Kalbach als Kohlebürstenfabrik etabliert und fest im Stadtteil verankert. Der gewerbliche Gebäudebestand der Firma Deutsche Carbone mit seinen charakteristischen Backsteinbauten ist auf dem insgesamt rund 4,6 Hektar großen Areal bis heute stadtteilprägend. Im Jahr 2010 wurde der nördlich gelegene Teilbereich an der Carbonestraße mit einer Fläche von etwa 2,2 Hektar an die Stadt Frankfurt am Main veräußert. Die Produktionsstätte konzentriert sich seither auf den rund 2,4 Hektar großen Bereich südlich der Talstraße. Der Standort wird weiterhin für die Herstellung von Kohlebürsten und Kohlebürstensystemen für die Automobilindustrie genutzt. Auf dem Betriebsgelände befinden sich mehrgeschossige Bürogebäude, größere Lager- und Produktionshallen sowie Stellplatzanlagen. Auch nördlich der Talstraße ist der Bestand überwiegend gewerblich geprägt - mit Lager- und Produktionshallen sowie kleineren Bürogebäuden, vereinzelt sind jedoch auch Wohngebäude vorhanden. Insbesondere in den vergangenen Jahren ist zunehmend eine Durchmischung des Gewerbegebiets mit Wohnnutzungen zu beobachten, vor allem im Bereich westlich der A 661. Die verschiedenen Nutzungen - Gewerbe und Wohnen - sind räumlich sehr eng miteinander verflochten. Zudem sind größere Teilflächen innerhalb des Plangebiets unbebaut und liegen brach, werden landwirtschaftlich genutzt oder dienen als Stellplatz- und Lagerflächen. An den Geltungsbereich angrenzende Flächen Das Plangebiet grenzt direkt an kleinteilige Wohngebiete entlang der Bonifatiusstraße im Westen sowie an mischgenutzte Bereiche nördlich der Kalbacher Hauptstraße. Südwestlich des Plangebietes setzt der Bebauungsplan Nr. 376 - In den Seewiesen - ein Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des § 4 BauNVO fest. Direkt östlich der A 661 befindet sich ein Park-and-Ride-Parkplatz an der Stadtbahnhaltestelle Kalbach. Der Standort wird derzeit als Potenzialfläche für eine mehrgeschossige Erweiterung der bestehenden Park-and-Ride-Anlage geprüft. Südlich des Plangebietes schließt unmittelbar der Geltungsbereich des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 658 - Nordwestlich der A 661 und südwestlich des Kalbaches (KGV Bonifatiusbrunnen e.V.) - an. Dieser umfasst den Kalbach, den Kalbacher Niddapfad, eine Kleingartenanlage sowie angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der gesamte Bereich liegt innerhalb der Zone I des Landschaftsschutzgebietes "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Planungsgrundlagen Bebauungspläne Das Plangebiet liegt überwiegend außerhalb des Geltungsbereichs eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans und ist daher im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße / Carbonestraße - überlagert in seinem Geltungsbereich kleinere Teilbereiche von insgesamt drei rechtsverbindlichen Bebauungsplänen: · Nr. 246 - Seewiesen (Inkraftgetreten: 17.10.1974) · Nr. 259 - Außenerschließungsstraße für das Baugebiet Bonames/Nieder-Eschbach (Inkraftgetreten: 26.08.1980) · Nr. 376 - In den Seewiesen (Inkraftgetreten: 07.07.1981) Diese Bebauungspläne setzen im Bereich der Kalbacher Hauptstraße sowie der Bonifatiusstraße lediglich Verkehrsflächen fest. Im Bereich der Kalbacher Hauptstraße stimmen die festgesetzten Straßenbegrenzungslinien teilweise nicht mit den heutigen Katastergrenzen überein und überlagern in geringem Umfang die südlich angrenzenden Grundstücke. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße / Carbonestraße - ist vorgesehen, diese Abweichungen planungsrechtlich zu bereinigen und die Festsetzungen an die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 Im Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain ist das Plangebiet fast vollständig als "Gewerbliche Baufläche, Bestand", ein kleiner Teilbereich im Norden des Plangebiets als "Gewerbliche Baufläche, Planung" dargestellt. Die im RPS / RegFNP 2010 dargestellte "Gewerbliche Baufläche, Bestand / Planung" stellt zugleich die Festlegung des regionalplanerischen Vorranggebiets Industrie und Gewerbe dar. Eine "Überörtliche Fahrradroute, Bestand" ist zentral auf der Talstraße verlaufend im Plangebiet dargestellt. Entlang der Bonifatiusstraße im Westen und südlich des Geltungsbereichs wird ein "Vorranggebiet Regionalparkkorridor" sowie eine "Fernwasserleitung, Bestand" dargestellt. Die A 661 grenzt im Osten an das Plangebiet an und ist im RPS / RegFNP 2010 als "Bundesfernstraße, mindestens vierstreifig, Bestand" dargestellt. Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens angestrebten Festsetzungen können grundsätzlich aus den Darstellungen des RPS / RegFNP 2010 entwickelt werden und stehen nicht im Widerspruch zu den regionalplanerischen Zielfestlegungen. Sie können daher gemäß § 1 (4) BauGB als mit den Zielen der Raumordnung vereinbar betrachtet werden. Gleichzeitig gilt es im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans jedoch zu prüfen, inwieweit die derzeitige Zielsetzung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms der Stadt Frankfurt am Main auf das gesamte Plangebiet weiterhin uneingeschränkt Anwendung finden kann. Vor diesem Hintergrund ist auch zu prüfen, ob die geplanten Festsetzungen vollständig aus den flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen des RPS / RegFNP 2010 entwickelt werden können. Gegebenenfalls muss für die betroffenen Teilbereiche eine Anpassung des RPS / RegFNP 2010 an die geänderten Planungsziele im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erfolgen. Insbesondere unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen gemischt genutzten Strukturen nördlich der Talstraße ist die gewerbliche Entwicklungszielsetzung differenziert zu betrachten. Daher ist zu untersuchen, ob und in welchen Teilbereichen die Festsetzung gemischter Nutzungen als städtebaulich verträglicher einzustufen ist, um den bestehenden Gegebenheiten angemessen Rechnung zu tragen. Ein Zielabweichungsverfahren gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) wäre hierfür nicht erforderlich, da es sich um kleinere Flächen handelt, die unterhalb der Darstellungsgrenze von 3 ha innerhalb eines Ortsteils liegen. Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.03.2021 mit § 7283 (M 151) das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm als städtebauliches Stadtentwicklungskonzept nach § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen. Durch den Stadtverordnetenbeschluss § 1838 vom 09.06.2022 (M 44) (Rechenzentrenkonzept) erfolgte eine Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms hinsichtlich des städtebaulichen Umgangs mit Rechenzentren in Gewerbe- und Industriegebieten. Es wurde den aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen sowie urbanen Entwicklungen in Frankfurt am Main und den dazugehörenden Herausforderungen entsprechend angepasst. Das Konzept leistet Vorarbeit für die langfristige Entwicklung und Sicherung von Flächen für Industrie, Gewerbe und Handwerk. Es fungiert als Leitlinie für zukünftige Entscheidungen und Planungen. Grundlagen sind das Gewerbeflächenkataster, die gewerblichen Bauflächen des RegFNP 2010 und das "Räumlich-funktionale Entwicklungskonzept Gewerbe" des Masterplans Industrie (Stadtverordnetenbeschluss § 6727 vom 28.01.2016, M182). Die im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm / Rechenzentrenkonzept definierten Standorttypiken konkretisieren die Erhaltungs- beziehungsweise Entwicklungsziele für die gewerblichen Bauflächen inhaltlich und räumlich und trennen unter anderem klassische Gewerbeflächen von Dataparks. In der Anlage 1 - Standorttypik und Entwicklungsziele - des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms / Rechenzentrenkonzeptes ist das Gewerbegebiet "Carbone" (Gebietsnummer 12.2) mit der Standorttypik Gewerbe (emittierend) dargestellt. Auch wenn im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm nicht explizit die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Standort Carbone empfohlen wird, ergibt sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen des Areals ein dringender Regelungsbedarf. Anlass, Erfordernis und Ziele der Planung Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt gemäß Gewerbeflächenentwicklungsprogramm das Ziel, die Flächen langfristig für Gewerbe zu sichern. Der Vorrang für auf Gewerbegebietsstandorte angewiesene Nutzungen begründet sich unter anderem darin, dass das begrenzte Gewerbeflächenpotenzial der Stadt Frankfurt am Main auch durch Nutzungen nachgefragt wird, die nicht zwingend auf Standorte in Gewerbegebieten angewiesen sind. Das Plangebiet befindet sich in verkehrsgünstiger Lage am Siedlungsrand innerhalb eines lärmintensiven Bereichs westlich der A 661. Es grenzt nördlich unmittelbar an die Landesstraße L 3019 (Kalbacher Hauptstraße) und liegt in Nähe der Anschlussstelle zur A 661. Zudem ist der Standort über die nahegelegene Stadtbahnstation Kalbach im Osten gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Aufgrund dieser verkehrlichen Rahmenbedingungen bietet das Gebiet grundsätzlich geeignete Voraussetzungen für die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen. In den letzten Jahren ist jedoch festzustellen, dass sich im Plangebiet sowie im unmittelbaren Umfeld eine zunehmend heterogene Nutzungsstruktur entwickelt hat, insbesondere durch eine Zunahme einzelner Wohngebäude nördlich der Talstraße. Das Gebiet ist zudem in Teilbereichen stark untergenutzt und weist, insbesondere auf dem nördlich gelegenen städtischen Grundstück, ein erhebliches Entwicklungspotential auf. Aktuelle Entwicklungen, wie Grundstückskäufe und Bauvoranfragen, verdeutlichen darüber hinaus, dass das Gebiet insgesamt einem zunehmenden Transformationsdruck unterliegt. Diese bauliche Entwicklung steht im Widerspruch zur Zielsetzung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms, am Standort schwerpunktmäßig emissionsrelevantes Gewerbe zu entwickeln und lässt die Verfestigung der bereits vorhandenen Gemengelage - das enge Nebeneinander von gewerblichen Nutzungen und Wohnbebauung - befürchten. In diesem Kontext bietet die derzeitige Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit nach § 34 BauGB keine ausreichenden Steuerungsmöglichkeiten mehr um eine geordnete städtebauliche Ordnung sicherzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine standortgerechte und nachbarschaftsverträgliche gewerbliche Nutzung geschaffen werden. Ziel ist die langfristige Sicherung und Entwicklung gewerblicher Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere im südlichen Bereich des Plangebiets. Für die Flächen nördlich der Talstraße ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich, um zu prüfen, inwieweit die Zielsetzung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (Standorttypik Gewerbe - emittierend) weiterhin umsetzbar ist oder eine Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen erforderlich wird - etwa durch weniger emittierende gewerbliche oder gemischte Nutzungen, die auch soziale, kulturelle oder Bildungszwecke umfassen können und in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässig sind. Dabei wird insbesondere eine mögliche Nutzung der städtischen Grundstücke in diesem Bereich zu Bildungszwecken weiterhin intensiv geprüft. Darüber hinaus soll dem Trend der Inanspruchnahme wertvoller Gewerbeflächen durch Betriebe, die sich mit einer höheren Zahlungsbereitschaft in der Flächenkonkurrenz oft durchsetzen können, wie beispielsweise Rechenzentren, entgegengewirkt werden. Um dem daraus resultierenden Umnutzungsdruck und einer möglichen Bodenspekulation vorzubeugen, sollen entsprechende planungsrechtliche Festsetzungen getroffen werden. Ziel ist es, die Flächen langfristig für gewerbegebietstypische Nutzungen zu sichern und so zuverlässige Entwicklungsperspektiven sowohl für bestehende Betriebe als auch für ansiedlungswillige Unternehmen zu gewährleisten. Es soll damit auch dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm / Rechenzentrenkonzept entsprochen werden, welches für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße/Carbonestraße - kein Eignungsgebiet zur Ansiedelung von Rechenzentren vorsieht. Zusätzlich soll der Bebauungsplan, im Rahmen der planungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten, die Umweltbelange insbesondere die Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel bestmöglich vertreten. Dazu gehören etwa die Prüfung der Themen Wassermanagement, Erhöhung der Durchgrünung, Fassaden- und Dachbegrünung und der Ausbau erneuerbarer Energien. Die bestehenden verkehrlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die innere Erschließung - insbesondere die Anbindung an die Kalbacher Hauptstraße sowie die Ausgestaltung und Dimensionierung der vorhandenen Erschließungsstraßen - entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Erschließung eines Gewerbegebiets. Im Zuge der Planung sind diese daher zu überprüfen und standortgerecht anzupassen. Darüber hinaus besteht Optimierungsbedarf hinsichtlich der fußläufigen Verbindung zwischen der Stadtbahnstation Kalbach und dem Ortskern. Ziel ist es, eine durchgehend sichere, barrierefreie und städtebaulich ansprechende Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr innerhalb des Geltungsbereichs als Lückenschluss sicherzustellen. Anlage _Lageplan (ca. 2,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 07.01.2026

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Einladung der Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, Frau Stephanie Wüst, in die Ortsbeiratssitzung - Dezernentin lässt den nötigen Respekt für die Ortsbeiräte vermissen

05.01.2026 · Aktualisiert: 07.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 1 Betreff: Einladung der Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, Frau Stephanie Wüst, in die Ortsbeiratssitzung - Dezernentin lässt den nötigen Respekt für die Ortsbeiräte vermissen Die Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, Frau Stadträtin Stephanie Wüst, nahm am 24.10.2025 gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung an einer Sitzung des Ortsbeirates 15 teil. Im Rahmen der Sitzung wurden die laufenden Aktivitäten vor Ort vorgestellt, und Frau Stadträtin Wüst sowie die Wirtschaftsförderung standen den Mitgliedern des Ortsbeirates und den Bürgerinnen und Bürgern für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung. In der darauffolgenden Sitzung am 28.11.2025 stellte die Wirtschaftsförderung das Standortmanagement für Nieder-Eschbach vor. Das 2023 gegründete Standortmanagement betreut rund 250 Unternehmen mit etwa 2.300 Beschäftigten im Gebiet Berner Straße - Züricher Straße. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Vernetzung der Unternehmen durch Workshops sowie die Vermittlung zu städtischen Ämtern, insbesondere zur Verbesserung der verkehrlichen und infrastrukturellen Bedingungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5239

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Einrichtung eines großen EU-Hauses in Frankfurt am Main

30.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 30.12.2025, NR 1487 Betreff: Einrichtung eines großen EU-Hauses in Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einrichtung eines zentralen EU-Hauses in Frankfurt am Main zu prüfen und vorzubereiten. Dieses Haus soll der Bevölkerung, Unternehmen, Schulen und Touristinnen sowie Touristen als Informations- und Begegnungsort zur Europäischen Union dienen und die Rolle Frankfurts als europäischen Finanz- und Verkehrsknotenpunkt sowie als Standort zahlreicher EU-relevanter Institutionen und Unternehmen unterstreichen. Ziel ist es, ein interaktives, öffentlich zugängliches Zentrum zu schaffen, das Informationen über die EU, ihre Institutionen, Fördermöglichkeiten und europäische Projekte bereitstellt, Veranstaltungen und Workshops organisiert und den Dialog zwischen EU-Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern fördert. Begründung: Frankfurt am Main spielt eine herausragende Rolle in Europa: als Finanzmetropole, Verkehrsknotenpunkt und Sitz wichtiger europäischer Institutionen wie der Europäischen Zentralbank. Obwohl große EU-Häuser bisher vor allem in Hauptstadtstädten angesiedelt sind, rechtfertigt die besondere Stellung Frankfurts die Errichtung eines eigenen EU-Zentrums. Ein EU-Haus in Frankfurt bietet die Chance, die europäische Identität und Bürgerschaft zu stärken, Wissen über die EU zu verbreiten und den Zugang zu Förderprogrammen und europäischen Projekten zu erleichtern. Gleichzeitig würde ein solches Zentrum die internationale Sichtbarkeit Frankfurts als europäische Metropole erhöhen und neue Bildungs- und Begegnungsmöglichkeiten für Schulen, Universitäten und Bürgerorganisationen schaffen. Die Einrichtung eines EU-Hauses in Frankfurt wäre zudem ein Zeichen für Bürgernähe und Transparenz der EU-Politik und stärkt die Verbindung zwischen europäischen Institutionen und der Bevölkerung. Frankfurt würde damit eine Leuchtturmfunktion in Deutschland und Europa übernehmen und die Stadt als aktiven Partner in europäischen Projekten sichtbar machen. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 07.01.2026

Partei: IBF
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2103 Betreff: Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt Der der Anfrage zugrundeliegende Sachverhalt existiert nicht mehr, so dass der Kern der Anfrage entfallen ist. Beim Aufbau der Webseite der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) zum diesjährigen Weihnachtsmarkt wurde für die Rubrik "Häufige Fragen" zur Frage "Welche Gegenstände sind auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt verboten?" versehentlich die Liste der auf der Dippemess verbotenen Gegenstände übernommen. Den Redakteuren der Homepage war nicht bewusst, dass Weihnachtsmarkt und Dippemess in dieser Hinsicht rechtlich unterschiedlich zu bewerten sind. Nachdem dieser Fehler der TCF im Oktober bekannt wurde, wurde er umgehend korrigiert. Cannabis und Cannabisprodukte wurden aus der Liste der verbotenen Gegenstände gelöscht. Stattdessen findet sich dort nun der Hinweis auf die allgemeine Gesetzeslage, wonach der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von minderjährigen Personen zu jeder Uhrzeit sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten ist. Die Frage nach einer Rechtsgrundlage für das vermeintlich von der TCF ausgesprochene Verbot des Mitführens von Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt muss daher aktuell nicht beantwortet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1292

B (Bericht des Magistrats)

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm - Entwurf eines Konzeptes gemäß Ziffer XI des M 151/Nr. 3 zur Einrichtung einer Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 484 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm - Entwurf eines Konzeptes gemäß Ziffer XI des M 151/Nr. 3 zur Einrichtung einer Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6334 - NR 1368/21 CDU/SPD/GRÜNE, B 319/24 - Die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft im Rahmen der städtischen Liegenschaftspolitik (Projekt 6 des Masterplan Industrie, Handlungsfeld Räumlich-funktionales Entwicklungskonzept (RfEk) Gewerbe) wurde als Leitprojekt in das integrierte Stadtentwicklungskonzept (IStEk) sowie in das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) aufgenommen. Die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft soll dazu dienen, Unternehmen unabhängig vom Marktverhalten Dritter flexibel und zeitnah mit Industrie- und Gewerbeflächen versorgen zu können. Die Zielsetzung besteht darin, den Geschäftszweck einer bestehenden kommunalen Gesellschaft/Beteiligung (z.B. HFM) um die Aufgaben einer Entwicklungsgesellschaft zu erweitern. Die Gesellschaft soll unter anderem den (Zwischen-) Erwerb, die Entwicklung, die Bewirtschaftung und die Vermarktung von Schlüsselgrund-stücken, Problemliegenschaften und kompletten Gewerbegebieten - darunter auch solche im interkommunalen Zusammenhang - umsetzen. Der Magistrat arbeitet daran, dieses Ziel im Laufe des Jahres 2026 umzusetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Bericht des Magistrats vom 26.08.2024, B 319 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 10.12.2025

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Frankfurter Rundschau berichtete am 18.11.2025, dass die Gemeinschaft Frankfurter Hafenanlieger, die Industrie- und

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3715 Die Frankfurter Rundschau berichtete am 18.11.2025, dass die Gemeinschaft Frankfurter Hafenanlieger, die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt, der Speditions- und Logistikverband Hessen/Rheinland-Pfalz und die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände fordern, dass die Stadt Frankfurt den Osthafen als Verlade- und Industriestandort sichern möge. Es gehe um eine kommunalpolitische Bestandsgarantie. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diese Forderung? Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Auf die Frage Nr. 3453 nach den Kosten für die Delegationsreise von Vertretern der Stadt Frankfurt und mehr als 30 Vertr

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3671 Auf die Frage Nr. 3453 nach den Kosten für die Delegationsreise von Vertretern der Stadt Frankfurt und mehr als 30 Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Sport in die Vereinigten Staaten Ende März dieses Jahres antwortete der Magistrat am 18. September 2025 erneut, dass die Abrechnung nach dem Hessischen Reisekostengesetz, HRKG, erfolge und die finale Abrechnung noch nicht erfolgt sei. Ich frage den Magistrat: Wie hoch waren die Kosten dieser Delegationsreise für die Stadt Frankfurt insgesamt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Stadt Frankfurt plant mit 3,25 Milliarden Erträgen aus der Gewerbesteuer im Haushalt 2026. Die Gewerbesteuererträge

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3665 Die Stadt Frankfurt plant mit 3,25 Milliarden Erträgen aus der Gewerbesteuer im Haushalt 2026. Die Gewerbesteuererträge umfassen 55,2 Prozent der stadtweit geplanten ordentlichen Erträge inklusive Finanzerträge - im Vorjahr 54,8 Prozent. Sie ist damit die größte Einzelposition im Haushalt. Zuletzt hingen die Gewerbesteuereinnahmen stark von der Finanzwirtschaft ab. Ich frage den Magistrat: Wie stellen sich die Gewerbesteuereinnahmen nach Unternehmensbranchen derzeit dar? Antragstellende Person(en): Stadtv. Manuel Denkwitz Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Zwischenverpachtung für die Weinstube Römerberg 19 läuft zum 31.12.2025 aus. Der bisherige Pächter, der aus der dunk

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3691 Die Zwischenverpachtung für die Weinstube Römerberg 19 läuft zum 31.12.2025 aus. Der bisherige Pächter, der aus der dunklen Weinstube einen hellen Ort der Begegnung direkt im Frankfurter Rathaus gemacht hat, hat am 23.04.2025 von Stadträtin Sylvia Weber eine mündliche Zusage erhalten für einen neuen Pachtvertrag, jedoch bis heute nichts erhalten. Ich frage den Magistrat: Warum gibt es bis heute keinen Vertrag mit Wirkung ab 01.01.2026 und wie gedenkt der Magistrat, diese traditionsreiche Weinstube als einen Ort der Begegnung ohne Leerstand zu bewirtschaften? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Internationale Direktinvestitionen sind angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Schwächephase in Deutschland von große

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3678 Internationale Direktinvestitionen sind angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Schwächephase in Deutschland von großer Bedeutung. Andere große deutsche Städte verstärken daher die Betreuung internationaler Unternehmen und Business Communities. Frankfurt am Main ist ein internationaler Wirtschaftsstandort. Jedes vierte Unternehmen in unserer Stadt hat ausländische Wurzeln, 23 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten besitzen ausländische Pässe. Ich frage den Magistrat: Welche Strategie verfolgt der Magistrat, um die Standortattraktivität zu erhöhen, und mit welchen konkreten Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass Frankfurt weiterhin als Standort für ausländische Investoren und Unternehmen wettbewerbsfähig bleibt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein

B (Bericht des Magistrats)

Neuausschreibung des Weingutes der Stadt Frankfurt

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.12.2025

Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 437 Betreff: Neuausschreibung des Weingutes der Stadt Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6507 - A 277/24 CDU - Zu 1. Die Ausschreibung wurde auf einer stadteigenen Website veröffentlicht. Zu 2. Umfang der Verpachtung, Angebotspreis, Sortenkonzept, Qualitätskonzept, Ökologisches Konzept, Investitionsbereitschaft, Imagebildung für die Stadt Frankfurt, Business- und Marketingplan, Referenzen der Bewerber Zu 3. 30 Jahre Zu 4. Die Kosten wurden von hier nicht ermittelt; alle Kosten haben die Bieter zu tragen. Zu 5. Tatsächlich bedarf es einer Umstellung. Bei mehrjährigen Kulturen, wie den Reben, beträgt die Umstellungsdauer, die durchlaufen werden muss, bevor die geernteten Trauben oder der daraus hergestellte Wein mit einem Öko-/Bio-Hinweis vermarktet werden darf, mindestens 36 Monate. Ein Ruhen ist nicht erforderlich. Zu 6. Die Bemessung der Pacht anhand von Umsatzzahlen ist im Bereich der Urproduktion unüblich. Tatsächlich wird die Pacht für Weingärten anhand von Vergleichszahlen ermittelt und die Gebäude nach dem Ertragswertverfahren. Nach Ablauf des Pachtvertrages wird der derzeitige Pächter der Stadt im Wesentlichen überjährige Weinberge mit umfangreichen Fehlstellen zurückgeben. Auch die Wirtschaftsstelle ist sanierungsbedürftig. Diese Umstände sind bei der Neubemessung der Pacht in angemessenem Umfange zu berücksichtigen. Zu 7 und 8. Bei dem bisherigen Pachtvertrag, handelt es sich vergaberechtlich um eine Konzession i.S.d. § 105 I Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da er eine Abnahmeverpflichtung der Stadt für eine bestimmte Menge des dort produzierten Weines enthält. Konzessionen dürfen nach § 3 I Konzessionsvergabeordnung (KonVgV) nicht auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, sondern unterliegen einer Höchstlaufzeit. Eine konkrete Vorgabe für die Dauer dieser Höchstlaufzeit ist dem Gesetz zwar nicht zu entnehmen, jedoch wird als Richtwert 5 Jahre angegeben (§ 3 II KonzVgV). Selbst wenn die Möglichkeit einer Verlängerung besteht, ist gleichwohl die Stadt Frankfurt am Main unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten verpflichtet, die Konzession zu beenden. Diese Auffassung steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH. Im Urteil aus dem Jahre 2006 wird das damit begründet, dass der Auftrag über viele Jahre dem Markt entzogen werde und hierdurch eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs stattfinde. Der Pächter wurde am 28.09.2020 in einem persönlichen Gespräch über die Absichten der Stadt informiert, er wurde in dem Zuge auch darüber informiert, dass er sich ebenfalls an der Konzeptvergabe beteiligen könne, was er getan hat. Zu 9. Die Stadt hat hierzu Herrn Prof. Dr. Hoffmann aus Winkel beauftragt. Zu 10. Die Auswahlkommission setzt sich aus Vertretern der Politik und Experten zusammen. Die fachliche Betreuung erfolgt durch frühere Lehrkräfte der Hochschule resp. des Versuchsweinguts in Geisenheim. Zu 11. Die Stadt ist zu keinen Ablösezahlungen verpflichtet. Zu 12. Das Weingut der Stadt Frankfurt am Main verfügt ausschließlich über eigene Flächen. Seit der Verpachtung zum 01.01.1994 sind Flächen nur in äußerst geringem Umfange für den Verkehrswegebau übertragen worden. Zu 13. Um nicht erneut eine Konzession zu vergeben, wird bei der Konzeptvergabe keine Abnahmemenge verhandelt. Ob und zu welchen Konditionen der Wein bspw. durch das Protokoll der Stadt eingekauft wird, ist nicht Bestandteil der Verhandlungen zur Neuvergabe des Weingutes. Zu 14. Entsprechende Bestrebungen bestehen nicht, die derzeit übergangsweise verpachtete Weinstube wurde als separates Los ausgeschrieben. Für die Weinstube im Römer wurde eine Nettojahrespacht in Höhe von ca. 33.000,00 € erzielt. Das Steinerne Haus wurde für ca. 5.000,00 € im Monat verpachtet; eine etwaige Revitalisierung steht nicht im Zusammenhang mit der beabsichtigten Neuverpachtung des Weinguts. Zu 15. Die Kosten werden noch ermittelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 28.02.2024, A 277 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 03.12.2025

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Förderkonzept Filmproduktionen

28.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 28.11.2025, NR 1452 Betreff: Förderkonzept Filmproduktionen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zur Förderung der Arbeit der Filmschaffenden rund um Film- und Fernsehproduktionen sowie anderen Bewegtbildformate (wie z.B. Werbefilm, Musikvideos) zu erstellen. Auf Basis des Konzeptes sollen auch die Zuständigkeiten und Arbeitsbereiche verschiedener mit dem Thema beschäftigter städtischer Stellen klarer definiert werden. · Insbesondere soll hier die Zusammenarbeit zwischen dem Kultur-, und Wirtschaftsdezernat, dem Ordnungsamt und der hessischen Filmförderung sowie den lokalen Filminstitutionen (z.B. DFF, FILMHAUS) in Frankfurt gefördert und optimiert werden. · Die bestehende Beratungsstelle Film im Hauptamt soll als zentrale Schnittstelle hierfür geprüft und bei Eignung als solche ausgeweitet werden. · Die Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Vergabe von Drehgenehmigungen und Beratung zur Fördermöglichkeiten sollen erweitert werden. · Außerdem sollen Marketingstrategien integriert werden, um weitere Produktionen nach Frankfurt zu holen und auch bestehende Produktionen kontinuierlich bekannt zu machen. Begründung: "Die Kulisse in Frankfurt ist für den Film sehr geeignet, das findet man sonst in Deutschland nicht. Am Alexanderplatz stehen nun mal keine Wolkenkratzer", das waren die Worte von Matthias Schweighöfer, als er vor einigen Jahren am Eisernen Steg stand und den kompletten Zuschuss für seinen Film an die hessische Filmförderung unter den Augen der Öffentlichkeit zurückgab. Schon lange sind es nicht nur kleine Produktionen oder Musikvideos, für die Frankfurt die Kulisse bildet. Namen wie Nora Tschirner oder Elyas M'Barek sind heute keine Seltenheit mehr in unserer Stadt, Netflix und Co. drehen schon längst in Frankfurt. Ob TV-Serienproduktionen wie "Ein Fall für Zwei" und der Frankfurter "Tatort", erfolgreiche Miniserien wie "Bad Banks" und "Skylines" oder die preisgekrönte Serie "Die Zweiflers". In Frankfurt hat die Zahl der gedrehten Serien und Filme durchaus zugenommen. Für die Filmschaffenden ist es jedoch oft schwierig, die richtigen Ansprechpartner*innen zu finden und auch die Beantragung von Dreherlaubnissen führt oft zu Frustration. Dabei ist die Filmproduktion in Frankfurt ein Markt, der wächst. Über 500 Mal wurden im letzten Jahr Dreharbeiten angemeldet und genehmigt. Neben den wirtschaftlichen Komponenten ist es aber auch die Attraktivität der Stadt, die hier gewinnt und der internationale Ruf wird gestärkt. Um es den Filmschaffenden möglich zu machen, ihre Projekte umzusetzen und um weiterhin ein wachsender Standort für die Filmszene zu sein, bedarf es klarer Strukturen, schneller Prozesse und adressatenorientierter Lösungen, die in einem entsprechenden Konzept erwartet werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.12.2025

Parteien: GRÜNE SPD Volt
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2103 Betreff: Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt Der der Anfrage zugrundeliegende Sachverhalt existiert nicht mehr, so dass der Kern der Anfrage entfallen ist. Beim Aufbau der Webseite der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) zum diesjährigen Weihnachtsmarkt wurde für die Rubrik "Häufige Fragen" zur Frage "Welche Gegenstände sind auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt verboten?" versehentlich die Liste der auf der Dippemess verbotenen Gegenstände übernommen. Den Redakteuren der Homepage war nicht bewusst, dass Weihnachtsmarkt und Dippemess in dieser Hinsicht rechtlich unterschiedlich zu bewerten sind. Nachdem dieser Fehler der TCF im Oktober bekannt wurde, wurde er umgehend korrigiert. Cannabis und Cannabisprodukte wurden aus der Liste der verbotenen Gegenstände gelöscht. Stattdessen findet sich dort nun der Hinweis auf die allgemeine Gesetzeslage, wonach der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von minderjährigen Personen zu jeder Uhrzeit sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten ist. Die Frage nach einer Rechtsgrundlage für das vermeintlich von der TCF ausgesprochene Verbot des Mitführens von Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt muss daher aktuell nicht beantwortet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1292

OI (Initiative Ortsbeirat) · OB 8

Förderung des Heddernheimer Weihnachtsmarktes 2025

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Initiative vom 27.11.2025, OI 126 entstanden aus Vorlage: OF 650/8 vom 10.11.2025 Betreff: Förderung des Heddernheimer Weihnachtsmarktes 2025 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160), gebeten, sich gemäß dem vom Vereinsring Heddernheim e. V. vorliegenden Schreiben an den Kosten für den Heddernheimer Weihnachtsmarkt am 14.12.2025 zu beteiligen beziehungsweise diese zu übernehmen. Der Vereinsring Heddernheim organisiert das nicht kommerzielle Stadtteilfest unter Vorlage eigener Mittel. Die Kosten sollen aus dem Budget für Stadtteilfeste aus dem Haushalt 2025 übernommen werden. Ein Zuschuss von bis zu 6.000 Euro je Veranstaltung ist möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 03.12.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Stromanschluss im Berkersheimer Niddatal

25.11.2025 · Aktualisiert: 18.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7746 entstanden aus Vorlage: OF 1143/10 vom 21.10.2025 Betreff: Stromanschluss im Berkersheimer Niddatal Der Magistrat wird gebeten, mit Blick auf die erforderliche Genehmigung des Stromanschlusses im Berkersheimer Niddatal auf Höhe der Eisenbahnüberführung Am Wiesengarten folgenden Aspekt zu berücksichtigen: Der zu genehmigende Stromanschluss dient förderungswürdigen, da ausschließlich ehrenamtlich organisierten Veranstaltungen, Terminen und Zuständigkeiten der Berkersheimer Vereine in deren "Wohnzimmer im Niddatal". Eine etwaige Gebührenberechnung auf Grundlage womöglich privater oder geschäftlicher Zwecke ist nicht gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

M (Vortrag des Magistrats)

Bestellung der Prüfer für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main

24.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 24.11.2025, M 193 Betreff: Bestellung der Prüfer für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5692 (M 183) Auf Vorschlag der Betriebskommission des Eigenbetriebs wird die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hanauer Landstraße 115 60314 Frankfurt am Main als Prüferin für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main bestellt. Begründung: A. Zielsetzung Der gemäß § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 7 EigBGes schlägt die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird. B. Alternativen Keine C. Lösung Durch die Stadtkämmerei, Beteiligungsmanagement, wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung fünf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert und die Angebote ausgewertet. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Prüfung beinhaltet: · Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften · Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Fragenkatalog gemäß IDW PS720) · Prüfung der Bezüge der Geschäftsführer und der leitenden Angestellten sowie die Kommentierung der Erfüllung der Zielwertvereinbarungen der Betriebsleiter · Ausführlicher Erläuterungsteil zum Jahresabschluss, wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war · Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main Die Leistungen umfassen auch die Teilnahme der Prüfer an der Sitzung der Betriebskommission, in der der Jahresabschluss zur Beschlussfassung vorgelegt wird und Berichterstattung über die wesentlichen Prüfungsergebnisse einschließlich Kommentierung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2025 werden zu einem Honorar einschließlich Nebenkosten von voraussichtlich 48.937,00 EUR netto bzw. 58.235,03 EUR inkl. Mehrwertsteuer (gemäß Angebot BDO AG von 2023 44.388,00 EUR netto bzw. 52.821,72 EUR inklusive Mehrwertsteuer plus einer Steigerung von 5% pro Jahr) erbracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.12.2024, M 183 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.11.2025

OI (Initiative Ortsbeirat) · OB 11

Förderung des Fechenheimer Weihnachtsmarktes/Sternschnuppenmarktes 2025

24.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Initiative vom 24.11.2025, OI 122 entstanden aus Vorlage: OF 797/11 vom 07.11.2025 Betreff: Förderung des Fechenheimer Weihnachtsmarktes/Sternschnuppenmarktes 2025 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, sich gemäß dem vom Arbeitskreis Fechenheimer Vereine e. V. beim Kulturamt vorliegenden Schreiben (Projektbeschreibung und Kostenplan) an den Kosten für den Fechenheimer Weihnachtsmarkt/Sternschnuppenmarkt am 5. und 6. Dezember 2025 zu beteiligen bzw. die Kosten bis maximal 3.500 Euro zu übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 03.12.2025

A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)

Kosten für Softwarelizenzen

24.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anfrage vom 24.11.2025, A 383 Betreff: Kosten für Softwarelizenzen Die politischen Ebenen des Bundes sowie der Länder, Städte, Gemeinden und Landkreise leisten teils erhebliche Ausgaben für die Softwarelizenzen ihrer IT-Systeme. Diese sind oft ein bedeutender Teil des IT-Budgets. Sie umfassen Kosten unter anderem für Betriebssysteme und Office-Anwendungen, welche für Dienstleistungen und die Verwaltung der jeweiligen Kommune benötigt werden. Die Ausgaben variieren je nach Umfang der Digitalisierung und den gewählten Softwarelösungen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie hoch waren die Kosten für sämtliche Softwarelizenzen für die Stadt Frankfurt seit dem Jahr 2020 jeweils? 2. Wie werden sich diese Kosten voraussichtlich in den nächsten fünf Jahren entwickeln? 3. Wie verteilen sich diese Kosten auf die einzelnen Dezernate? 4. Welches sind die zehn Hauptposten bei den Kosten der Softwarelizenzen hinsichtlich der Art der Anwendung? 5. Welches sind hinsichtlich der Kosten für die Stadt Frankfurt die fünf größten Anbieter von Softwarelizenzen und welchen Anteil haben diese jeweils an den Gesamtkosten? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 26.11.2025

Partei: AfD
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Verantwortung für das gescheiterte MOMEM-Darlehen übernehmen

19.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 19.11.2025, NR 1449 Betreff: Verantwortung für das gescheiterte MOMEM-Darlehen übernehmen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 149 vom 26.09.2025 "Rückzahlungsplan Darlehen MOMEM wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Magistrat berichtigt den Wert der Forderung gegenüber dem Verein Friends of MOMEM e.V. in Höhe von 500.000 € auf 0 €, wie es die Revision der Stadt Frankfurt schon seit Jahren fordert. Die Wertberichtigung ist im Teilergebnishaushalt für den Produktbereich 21 entsprechend als Aufwand zu verbuchen und auszuweisen. 2. Der Magistrat nimmt mit dem Verein Friends of MOMEM e.V. Verhandlungen auf, um unter Vermeidung einer Insolvenz Rückzahlungsmodalitäten für das wertberichtigte Darlehen zu vereinbaren. Begründung: Der Verein Friends of MOMEM e.V. schuldet der Stadt Frankfurt eine halbe Million Euro, die dem 2022 eröffneten Technomuseum aus dem städtischen Etat als Darlehen zur Anschubfinanzierung gewährt worden war. Schon im August 2024 sollte ein Rückzahlungsplan vorliegen. Der jetzt vom Kulturdezernat präsentierte Vorschlag sieht eine Tilgung von 20.000 € pro Jahr vor, wodurch die die Rückzahlung des Steuergelds rund 26 Jahre dauern würde. Gleichwohl erklärte der Vereinsvorsitzende und Museumsdirektor im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, auch diese niedrigen Raten seien zu hoch, da sich die finanziellen Erwartungen für das MOMEM bei weitem nicht erfüllt hätten. Da aktuell eine tatsächliche Rückzahlung des Darlehens unter diesen Umständen nicht ernsthaft zu erwarten ist, muss eine Wertberichtigung zu Lasten des Kulturhaushaltes erfolgen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 149 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1449 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1449) sowie Linke und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG und Volt gegen Linke, FDP, AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 149 = Annahme, NR 1449 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 149 = Ablehnung, NR 1449 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 149 = Annahme, NR 1449 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 149 und NR 1449 = Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1449 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1449) sowie Linke, FDP und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, FDP, AfD, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6974, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: CDU
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M (Vortrag des Magistrats)

Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main am Landes-Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“

14.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 185 Betreff: Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main am Landes-Förderprogramm "Zukunft Innenstadt" Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 I. Es wird zugestimmt, dass sich die Stadt Frankfurt am Main am Landes-Förderprogramm "Zukunft Innenstadt" des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum mit folgenden eingereichten Projekten beteiligt: - Projekt 1: MINT für die Frankfurter Innenstadt; - Projekt 2: Bahnhofsviertel Frankfurt: Neugestaltung Kaisertor; - Projekt 3: Bahnhofsviertel Frankfurt: Placemaking für Urban Healing - François-Mitterrand-Platz; - Projekt 4: Grüne, blaue, bunte, statt graue Dächer; - Projekt 5: Innenstadt-Hub als Dritter Ort mit neuen Begegnungs- und Bildungskonzepten. II. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main zur Wahrung der Teilnahmefrist bereits am 25. September 2025 den in der Anlage beigefügten Antrag zur Förderung der unter Ziffer I genannten Projekte gestellt hat. III. Es dient weiter zur Kenntnis, dass im Falle einer Förderzusage durch das Land Hessen die Finanzierung aus dem zuständigen Dezernat, unter dem Vorbehalt eines rechtskräftigen Haushalts, sicherzustellen ist. IV. Der Magistrat wird beauftragt, im Falle einer investiven Mittelverwendung eine Einzelbeschlussfassung herbeizuführen und alles Erforderliche zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Landesprogramm "Zukunft Innenstadt" verfolgt das Land Hessen das Ziel, Städte und Gemeinden bei der Entwicklung multifunktionaler, lebenswerter und resilienter Innenstädte zu unterstützen. Die aktuelle Ausschreibung steht unter dem Leitmotiv "Experimentieren, ausprobieren, einfach mal machen". Die Stadt Frankfurt am Main hat sich mit fünf modellhaften Projektvorschlägen beworben, die auf bestehenden kommunalen Strategien aufbauen und neue Impulse für die nachhaltige Entwicklung der Innenstadt setzen. Das beantragte Maßnahmenpaket verbindet Bildung, Stadtraumgestaltung, Klimaanpassung und soziale Teilhabe mit Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing. Es trägt zur Umsetzung zentraler städtischer Strategien bei, insbesondere des Innenstadtkonzeptes des Stadtplanungsamts sowie der Masterpläne und Strategiepapiere Tourismus 2030, ErlebnisCity Frankfurt, Kreativwirtschaft, Kulturentwicklung, SmartCity und 100% Klimaschutz. Gemeinsam leisten die Projekte einen substantiellen Beitrag zur Belebung, Diversifizierung und Attraktivitätssteigerung der Frankfurter Innenstadt. B. Alternativen Ein Verzicht auf die Teilnahme am Landesprogramm "Zukunft Innenstadt" würde bedeuten, dass die Stadt Frankfurt am Main auf eine bedeutende Fördermöglichkeit des Landes Hessen zur Finanzierung und Umsetzung innovativer Innenstadtprojekte verzichtet. Die im Antrag beschriebenen Maßnahmen wären ohne Landesförderung nur eingeschränkt realisierbar, da sie zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen erfordern. Darüber hinaus würde ein Nichtmitwirken die städtische Zielsetzung, die Innenstadt im Rahmen der Innenstadtstrategie zukunftsfähig auszurichten, verzögern und die Möglichkeit der überregionalen Profilierung mindern. C. Lösung Die Stadt Frankfurt am Main entscheidet, sich mit einem ressortübergreifenden Maßnahmenpaket am Programm "Zukunft Innenstadt" zu beteiligen. Die Projekte wurden in enger Abstimmung zwischen den Dezernaten III - Planen und Wohnen, IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing und XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen entwickelt. · Dezernat IV ist federführend für die Projekte 1 bis 3 verantwortlich. · Bei Dezernat III liegt die Federführung für Projekt 4. · Für Projekt 5 übernimmt Dezernat XI die Federführung, in enger Kooperation mit den Dezernaten III und V. Die Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit lokalen Partnern aus Wirtschaft, Kultur, Bildung und Zivilgesellschaft. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Bei den Projektvorschlägen 1 und 2 ist der Gestaltungsspielraum zu gering und liegt der Nutzen der Öffentlichkeit vielmehr in der schnellen Umsetzung. Im Rahmen der vorgeschlagenen Projekte 3, 4 und 5 sind öffentliche Diskurse integraler Bestandteil der Planungsprozesse. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die maximale Fördersumme des Landes Hessen pro Kommune beträgt 200.000 € und erfolgt im Rahmen einer projektbezogenen Förderung. Der kommunale Eigenanteil von maximal 20 % (entspricht bis zu 40.000 €) wird - je nach Projektzuschlag - von den jeweils beteiligten Dezernaten III (Planen und Wohnen), IV (Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing) sowie XI (Bildung, Immobilien und Neues Bauen) getragen. Die Mittelbereitstellung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit aus den entsprechenden Produktgruppen der beteiligten Dezernate. Nach Bewilligung durch das Land werden die Projektmittel zweckgebunden verwendet und projektbezogen gemäß den landesseitigen Förderrichtlinien abgerechnet. Anlage _Foerderantrag (ca. 7,7 MB) Anlage _Foerderrichtlinie (ca. 369 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.11.2025, OA 580 Antrag vom 22.11.2025, OF 1807/1 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt; Linke und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung OA 580 2025 1. Der Vorlage M 185 wird unter Hinweis auf die OA 580 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1807/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Antragstenors die Worte "quer" und "längs" gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 580 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU, BFF-BIG und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 185 = Ablehnung, OA 580 = Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 185 und OA 580 = Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 580 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 185 = Ablehnung, OA 580 = Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 185 und OA 580 = Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 47 Beschluss: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 580 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6998, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 61-0

B (Bericht des Magistrats)

Datenschutz 12. Tätigkeitsbericht für die Zeit Januar 2021 bis Dezember 2022

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 462 Betreff: Datenschutz 12. Tätigkeitsbericht für die Zeit Januar 2021 bis Dezember 2022 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 22.09.2022, § 2128 - NR 621/99 GRÜNE, l. B 302/22 - Für den Zeitraum Januar 2021 bis Dezember 2022 wird der 12. Tätigkeitsbericht des Referates Datenschutz und Informationssicherheit als behördlicher Datenschutzbeauftragter nach den §§ 5 - 7 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) hiermit als Anlage vorgelegt. Anlage _Taetigkeitsbericht (ca. 986 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.04.1999, NR 621 Bericht des Magistrats vom 01.08.2022, B 302 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 10.12.2025

M (Vortrag des Magistrats)

Neuverpachtung des Weingutes der Stadt Frankfurt am Main

14.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 173 Betreff: Neuverpachtung des Weingutes der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 I. Der Verpachtung des Weingutes der Stadt Frankfurt am Main wird zu folgenden Konditionen zugestimmt: Pächter/Mieter: Fabian Johannes Schmidt, Elisabethenstraße 38, 65239 Hochheim am Main, gemäß Juryentscheid vom 26.03.2025 Pachtfläche/Mietfläche: a) Weingut aa) Gutshaus 108,00 m² ab) Produktions- und Lagerhalle 458,00 m² ac) Gaststättengebäude Hochheim 215,00 m² b) Weinverkaufsstelle in Frankfurt ba) Vinothek in der Limpurgergasse 172,98 m² Kellerflächen im Römer 318,45 m² c) Rebflächen ca) Weingärten ca. 236.615,00 m² Zweck: Der Mieter/Pächter mietet/pachtet das Objekt zum Zwecke des Betriebs eines Weinguts. Pacht/Miete: Bei der Beurteilung der Miete/Pacht wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass der Mieter umfassende Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten hinsichtlich der gesamten Mietsache treffen und er Investitionen in die Mietsache vornehmen wird. Zur Abdeckung der unterschiedlichen Rechtsgebiete und Anforderungen, werden drei Verträge (Mietvertrag Weingut (a), Mietvertrag Weinverkaufsstelle (b), Pachtvertrag Rebflächen(c)) geschlossen, die miteinander "stehen und fallen" und damit eine wirtschaftliche Einheit bilden. a) Weingut Die Miete für Gutshaus, Produktions-/Lagerhalle und Gaststättengebäude in Hochheim beträgt 1.400,00 €/Monat. In den ersten drei Jahren hat der Mieter für das Gutshaus, die Produktions-/Lagerhalle und das Gaststättengebäude in Hochheim keine Miet-Pachtzahlungen zu leisten. Er trägt außerdem alle anfallenden laufenden Kosten (Instandsetzungen, vertraglich vereinbarte Nebenkosten) für die vertragsgegenständliche Liegenschaften. Der Mieter ist daneben innerhalb der ersten acht Jahren der Mietzeit verpflichtet, umfangreiche Instandsetzungen und Renovierungen an der Liegenschaft "Aichgasse 20, Hochheim am Main" auf eigene Rechnung vornehmen zu lassen, die er auf die Miete/Pacht nach bestimmten Vorgaben anrechnen kann. Darüber hinaus kann er weitere (freiwillige) Investitionen auf die Miete/Pacht anrechnen, wenn vor Beginn der Arbeiten eine Abstimmung stattgefunden hat b) Weinverkaufsstelle Für Vinothek und Keller in der Limpurgergasse in Frankfurt ist eine Miete in Höhe von 1.600,00 €/Monat zu zahlen. c) Rebflächen Die Pacht beträgt ab dem 01.01.2029 jährlich 0,10 EUR/m² für die als Lose 1 (66.813 m²) und 2 (53.645 m²) bezeichneten Weingärten, mithin insgesamt 120.458 m², ausmachend 12.045,80 EUR/Jahr und zusätzlich ab dem 01.01.2032 jährlich 0,10 EUR/m² für die als Lose 3 (56.098 m²) und 4 (60.059 m²) bezeichneten Rebflächen, mit insgesamt 116.157 m², ausmachend 11.615,75 EUR. Somit sind am 15.12.2032 für die Weinberge 23.661,50 EUR/Jahr zu erbringen. Die Lose 1 und 2 werden drei Jahre pachtfrei überlassen, die Lose 3 und 4 sechs Jahre. Bei der Pacht handelt es sich um ein Gebot des künftigen Pächters im Auslobungsverfahren. Der von uns beauftragte Gutachter beurteilt das Gebot als ausgewogen und unter der derzeitigen Lage am Markt als angemessen. Indexierung: Die Parteien haben sich auf die Anpassung der Miete im Verlauf der Mietzeit verständigt. Jede Partei kann die Änderung der Miete in dem Maße verlangen, wie sich der vom Statistischen Bundesamt monatlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland insgesamt (Basis 2020 = 100) künftig gegenüber dem Stande des Vertragsabschlusses bzw. dem Stand der letzten Anpassung um mehr als 7,5 Prozent nach oben oder nach unten ändert. In demselben Verhältnis nach oben oder unten multipliziert um den Faktor 0,8 ändert sich die Miete automatisch, ohne dass es einer Aufforderung oder Mitteilung des zur Anpassung berechtigten Vertragspartners bedarf. Laufzeit: 30 Jahre Festlaufzeit (gleichgeschaltete Verträge) Anrechnung: Kosten für Investitionen des Vertragspartners in den Vertragsgegenstand sowie für Maßnahmen des Mieters aufgrund seiner Verpflichtung aus Miet- und Pachtvertrag kann der Vertragspartner auf die von ihm geschuldete Miete für das Weingut und die Rebflächen anrechnen. Die Investitionen sind innerhalb einer Frist mit dem Verpächter abzustimmen. Verrechnung: Die Verrechnung der Pachteinnahmen erfolgt über die Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Gr. 50 Privatrechtliche Leistungsentgelte. II. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen / Amt für Bau und Immobilien wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen. Begründung: A: Zielsetzung Das früher durch die Stadt Frankfurt am Main selbst betriebene städtische Weingut wurde mit einer festen Laufzeit vom 01.04.1994 bis 31.12.2023 an den jetzigen Betreiber vermietet. Danach verlängerte sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, kann jedoch mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung ist form- und fristgerecht zum 31.12.2025 ausgesprochen worden. Ab 01.01.2026 soll eine Neuverpachtung erfolgen. Daher war das Objekt auszuloben. In der 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2023 wurde beschlossen, dass städt. Flächen in einem Konzeptverfahren vergeben werden sollen (§ 3418, NR 660). Zur Neuverpachtung wurde am 30.01.2024 die Durchführung eines Konzeptverfahrens in Auftrag gegeben. Die Stadt Frankfurt am Main hat daher im August 2024 ein Konzeptverfahren zur weiteren Verpachtung des Weingutes mit Einreichungsfrist für Bieterangebote bis zum 30.09.2024 veröffentlicht. Die erwarteten Angebote sollen nach neun gewichteten Kriterien (Umfang der Verpachtung, Angebotspreis, Sortenkonzept, Qualitätskonzept, Ökologisches Konzept, Investitionsbereitschaft, Imagebildung für Frankfurt, Business- und Marketingplan, Referenzen Bewerber) bewertet werden. Zur Prozessbegleitung wurde eine Jury einberufen. Zur Jury gehören Vertreterinnen und Vertreter von Fraktionen, der Ortsvorsteher der Innenstadt, die Stadträtin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, Mitarbeiterinnen des Amtes für Bau und Immobilien, Sachverständige und berufsständige Vertreter der Winzerschaft und der Tourismuswirtschaft. Mit beratender Stimme nahmen der Hochheimer Bürgermeister, Herr Stadtrat Horstmann sowie ein Mitarbeiter des Dezernates Bildung, Immobilien und Neues Bauen an den Jury-Sitzungen teil. Bis zum 30.09.2024 gingen über 20 Interessenbekundungen ein, die zu 11 konkreten Angeboten führten. Die Angebote wurden von der Jury gesichtet und den o. g. Kriterien bewertet. Einzelne Bewerber waren nur an der Marke "Weingut der Stadt Frankfurt", andere nur an ausgewählten, sehr guten, Weinbergen interessiert. Einige Bewerber wollten nur die Weinbergsflächen und nicht die Gebäude pachten. Ein Bewerber hat die Auslobungskriterien vollumfänglich nicht beachtet und wurde somit auch nicht in die engere Wahl genommen. In die engere Wahl kamen fünf Bewerber. B. Alternativen Als grundsätzliche Perspektiven stehen der Stadt Frankfurt folgende Alternativen zur Auswahl - Neustart des Weingutes durch Übernahme in die eigene Bewirtschaftung, - Verkauf aller oder eines Teils der Immobilien (Betriebstätte in Hochheim und Weinberge in Frankfurt (Lohrberger Hang) und Hochheim, - oder Verpachtung des Weingutes als Ganzes oder in Teilen an einen anderen der vorliegenden Bieter aus der Konzeptausschreibung Ein Neustart ist wirtschaftlich nicht darstellbar; der beauftragte Gutachter hat die erforderlichen Investitionen, den Betriebsaufwand und die erwarteten Erträge gegenübergestellt. Aufgrund erheblicher Kosten und Risiken wurde eine Fortführung als Eigenbetrieb ausgeschlossen. Die Veräußerung der Weingärten und der Gutsgebäude war in einem zweiten Schritt zu prüfen. Nach der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 (§ 3979) ist eine Veräußerung von städt. Immobilien grds. nicht möglich. Bei der Beurteilung, ob das Weingut als Ganzes oder in Teilen (Losen) verpachtet wird, wurde auf den größeren Bieterkreis und damit die Möglichkeit aus unterschiedlichen Konzepten auszuwählen abgestellt. C. Lösung Am 21.11.2024 waren die fünf bestplatzierten Bieter geladen, um ihre Konzepte zu präsentieren. Die daraus ausgewählten drei besten Konzepte sollten am 21.01.2025 ausführlicher dargestellt und offene Fragen der Jury beantwortet werden. Die Jury beurteilte die Konzepte anhand der von ihr gewichteten Entscheidungsparameter: Umfang der Verpachtung, Angebotspreis, Sortenkonzept, Qualitätskonzept, Ökologisches Konzept, Investitionsbereitschaft, Imagebildung für Frankfurt, Business- und Marketingplan und Referenzen der Bewerber. Im Ergebnis entschied die Jury, Herrn Schmidt den städt. Vertretungskörperschaften als künftigen Pächter vorzuschlagen. Im Einzelnen: Umfang der Verpachtung Der künftige Pächter wird das Weingut insgesamt pachten und die Wirtschaftsgebäude in Hochheim als Wohn- und Produktionsstandort nutzen. Die Reaktivierung der Gutsschänke in Hochheim ist dabei zentraler Bestandteil der Vermarktungsstrategie. Die Vinothek im Römer soll als temporäre Weineventbar genutzt werden. Angebotspreis Herr Schmidt erbringt nicht den höchsten Angebotspreis, dafür überzeugt er bei den übrigen entscheidungserheblichen Kriterien. Sein Angebot spiegelt für das gesamte Weingut eine wirtschaftlich solide in die Zukunft gerichtete Vorgehensweise wider. Sortenkonzept Der künftige Pächter beabsichtigt Riesling, Burgundersorten, Sauvignon Blanc und zukunftsorientierte, pilzwiderstandsfähige Rebsorten nachzupflanzen. Qualitätskonzept Der künftige Bewirtschafter des Weingutes verfügt über hinreichende fachliche Kompetenz (Diplom-Oenologe), sein im Studium erworbenes Wissen spiegelt sich im breiten Angebot seines Weingutes wider (Traubensaft, (Prädikats-) Weine, Sekte, naturtrübe Weine usw.). Ökologisches Konzept Das von Herrn Schmidt bewirtschaftete "Weingut im Weinegg" ist seit 2023 als zertifizierter Demeter Betrieb anerkannt. In der Weinwirtschaft sind die hohen Qualitätskriterien eine "Demeter-Zertifizierung" hinreichend bekannt. Die Umstellung der Weinberge auf EU-Bio erfolgt mit der Ernte 2027. Investitionsbereitschaft Der künftige Pächter plant als Investitionen, die Wohnräume im Gutsgebäude auf einen zeitgemäßen Standard zu heben und die Gutsschänke in Hochheim wieder in Betrieb zu nehmen. Die Vinothek soll als Weineventbar ausgebaut werden. Zudem ist die Investition in einen Ausschankwagen geplant, um an Events in Frankfurt teilzunehmen. Die Weinberge werden schrittweise neu bestockt. Imagebildung für Frankfurt Der künftige Pächter will das Weingut in Frankfurt präsenter machen. Er plant den örtlichen Handel und die Gastronomie zu akquirieren als auch die Endkunden über lokale und regionale Veranstaltungen anzusprechen. Er plant sich aktiv ins Stadt- und Tourismusmarketing einzubringen. Zudem erhält das Weingut eine attraktive Präsenz im Web und auf Social-Media-Kanälen. Mit den angestrebten Produktqualitäten soll das Weingut der Stadt Frankfurt mittel- und langfristig einen guten Platz in Weinführern belegen. Business- und Marketingplan Der künftige Pächter plant eine investive Anlaufphase von drei Jahren. Nachfolgende Investitionen werden einnahmegerecht geplant. Ein 5 Jahresplan ist noch vorzulegen. Die Gutsschänke soll zur Saison 2026 ihren Betrieb aufnehmen. Ebenso sind erste Teilnahmen an Events in Frankfurt mit Weinhaus der Stadt Frankfurt-Weinen geplant. Das Jahr wird zudem für Vertrieb genutzt, um in Hotellerie, Gastronomie und Handel bekannt zu werden. Ab 2027 werden die ersten Weine in neuem Design angeboten. Dies soll zusammen mit den städtischen Würdenträgern und Organisationen der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Referenzen des Bewerbers Der künftige Pächter hat seinen Betrieb innerhalb von 15 Jahren von null auf 13,5 ha aufgebaut und in den einschlägigen Weinführern Vinum, Eichmann, Gault Millau und falstaff gute Bewertungen erreicht. Er ist im Kollegenkreis sehr geschätzt und bringt sich gut in die Hochheimer Winzergemeinschaft ein. Zusammenfassend: Der Bieter mit der höchsten Investitionsbereitschaft weist den schlechtesten Angebotspreis aus. Zudem hat das Konzept seinen Schwerpunkt in der Gastronomie. Ein weiterer Bieter hatte ein finanziell besseres Angebot, schnitt jedoch bei der Imagebildung für Frankfurt, dem Business- und Marketingplan und den Referenzen schlechter als die anderen Bewerber ab. In das Gebäude müssen Investitionen in nicht unerheblicher Höhe getätigt werden. Die technischen Mitarbeiter der Stadt sind über Jahre hin mit dem Neubau von Schulen und Kultureinrichtungen gebunden. Es war nach einer Lösung zu suchen, um die notwendigen und festgestellten Instandhaltungsmaßnahmen umzusetzen. Die nun vereinbarte "Triple-net-ähnliche" Lösung erscheint nicht nur eine gute Lösung für die Stadt zu sein, sondern berücksichtigt vollumfänglich auch die Belange des künftigen Nutzers. Die avisierte Lösung kann dazu führen, dass in den Jahren, in denen hohe Investitionen getätigt werden müssen, die Pacht auf null sinkt. Allerdings muss zur vollständigen Betrachtung auch erwähnt werden, dass die Stadt Frankfurt am Main Investitionsaufwendungen in nicht unerheblichem Maße einsparen wird. Die Verpachtung von Los 5, hierbei handelt es sich um die Weinstube im Römer (Römerberg 19), wird zunächst zurückgestellt, da umfangreiche Investitionen in die Liegenschaft in den nächsten drei Jahren zur Aufrechterhaltung der Sicherheit getätigt werden müssen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): Beteiligung über eine Jury im Konzeptverfahren. d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: keine b) Der Pächter verpflichtet sich vertraglich die notwendigen Investitionen zu tätigen, Zuschüsse werden nicht gewährt. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: entfällt 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: entfällt 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen trägt der Pächter b) Sachkosten trägt der Pächter c) Kapitalkosten 5. Jahreserträge: Mieterträge unter I. 6. Leistungen Dritter: 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: unverändert, keine. 8. Sonstiges: Anlage 1_Mietvertrag_Weingut_Stadt_Ffm (ca. 249 KB) Anlage 2_Mietvertrag_gewerbl_Raeume (ca. 35 KB) Anlage 3_Landpachtvertrag_Rebflaechen (ca. 28 KB) Anlage A_z_Landpachtvertrag_Rebland (ca. 249 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 173 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 173 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Ablehnung); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 173 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 173 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6993, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 10-1

B (Bericht des Magistrats)

Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen

14.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 464 Betreff: Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6526 - NR 1168/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, OA 550/25 OBR 11 - Zwischenbericht: Zur Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen nimmt der Magistrat in diesem Zwischenbericht zu folgenden Punkten Stellung: Zu 1. Um die wichtigen Industriestraßen im Programm "Sanierung von Industriestraßen" zu sanieren und die Verfahren zu beschleunigen müssen die Bearbeitungskapazitäten des federführenden Amts für Straßenbau und Erschließung (Bereich Planung/ Straßenentwurf) maßgeblich erweitert werden. Zusätzlich zur bereits dauerhaft laufenden Ausschreibung "Initiativbewerbung Bauwesen" ist eine weitere Dauerausschreibung unbefristeter Stellen für die Bereiche Straßenentwurf und Straßenbau unter anderem zur Besetzung der weiterhin vakanten Stelle für das Industriestraßenprogramm veröffentlicht worden. Für eine weitere beschleunigte Planung des Industriestraßenprogramms ist es zudem erforderlich, im Stellenplan derzeit nicht enthaltene Stellen, zu schaffen und zu besetzen. Zu 2. Für das nach der Franziusstraße zur Umsetzung anstehende "Paket 2" (bestehend aus der Carl-Benz-Straße zwischen Dieselstraße und Adam-Opel-Straße, der Adam-Opel-Straße zwischen Carl-Benz-Straße und Ernst-Heinkel-Straße sowie der Uhlfelder Straße, dem Knotenpunkt, der diese Abschnitte miteinander verknüpft, sowie der Daimlerstraße zwischen Hanauer Landstraße und Schielestraße) werden gemäß der im B 342/2017 getroffenen Kostenannahmen rund 12,5 Millionen Euro zuzüglich Planungskosten benötigt. Die Fortschreibung der Kostenannahme zur Kostenschätzung erfolgt im Rahmen der Vorplanung. Der Magistrat erwartet einen erheblich höheren Mittelbedarf. Auf der Grundlage geprüfter Kostenschätzungen können zu gegebener Zeit die benötigten Mittel für die weiterführende Bearbeitung und Umsetzung bestimmt und zum Haushalt angemeldet werden. Zu 5. Die Kruppstraße, Friesstraße, Gwinnerstraße und Flinschstraße sind bereits Teil des Industriestraßenprogramms (vgl. B 342/ 2017). Es ist noch in 2025 geplant ein Teilstück der Friesstraße zu sanieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.03.2025, NR 1168 Anregung vom 28.04.2025, OA 550 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4, 6, 11, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025

M (Vortrag des Magistrats)

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2024 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes

14.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 190 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2024 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5559 (M 180) Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2024 und der Lagebericht 2024 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main durch die bestellten Abschlussprüfer BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 am 11.09.2025 erteilt wurden. 2. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024, der Lagebericht 2024, der Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 und die Stellungnahme der Betriebsleitung werden zustimmend zur Kenntnis genommen: Die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung des Eigenbetriebs werden durch die Gewinnausschüttung nicht beeinträchtigt. 3. Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt: a) Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passiv- seite beträgt EUR 777.886.845,02 b) Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 4.038.158,59 4. Der Lagebericht 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird gebilligt. 5. Der Jahresgewinn 2024 in Höhe von 4.038.158,59 EUR soll wie folgt verwendet werden: · ein Teilbetrag des Jahresgewinns 2024 in Höhe von 2.112.000,00 Euro soll als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet werden · zusammen mit dem bereinigten Gewinnvortrag aus dem Jahresabschluss 2023 in Höhe von 5.304.301,32 Euro ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 7.230.459,91 Euro, dieser soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 6. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 7. Der Bericht der Betriebskommission über deren Tätigkeit für das Wirtschaftsjahr 2024 ein-schließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex, der Compliance Bericht für das Jahr 2024 der Stadtentwässerung Frankfurt am Main sowie die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) werden zur Kenntnis genommen. Begründung: A. Zielsetzung Für den Jahresabschluss 2024 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBG) in der Fassung vom 9. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.04.2025, Anwendung. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBG hat sich die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main in ihrer Sitzung am 25. September 2025 mit dem Jahresabschluss 2024 und der Gewinnverwendung befasst. Die Betriebskommission hat den Jahresabschluss zum 31.12.2024 und den Lagebericht 2024 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und die Gewinnverwendung wie beantragt zu beschließen. B. Alternativen Keine C. Lösung Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen (EigBGes) i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften des EigBGes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DER BETRIEBSKOMMISSION FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des EigBGes i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Betriebskommission ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschiften des EigBGes i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Eigenebetriebs bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Frankfurt am Main, 11. September 2025 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Scholz Jürgens Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Stellungnahme der Betriebsleitung zur Gewinnausschüttung Für das durch die Stadt in den Eigenbetrieb eingebrachte Eigenkapital soll aus dem vorgetragenen Gewinn 2024 in Höhe von 7.230.459,91 EUR ein Teilbetrag in Höhe von 2.112.000,00 EUR als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet werden. Gemäß § 5 Nr. 11 EigBG entscheidet die Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresgewinns. Eine Ausschüttung ist möglich, 1. sofern nicht ein Verlustvortrag aus den Vorjahren abzudecken ist (§ 11 Abs. 6 EigBG) 2. sofern nicht zur Fortentwicklung und Erneuerung der Anlagen Rücklagen zu bilden sind (§ 11 Abs. 3 EigBG). Zu 1. Ein Verlustvortrag aus den Vorjahren ist nicht abzudecken. Zu 2. Die Bildung von weiteren Rücklagen ist nicht zwingend, jedoch soll ein Teilbetrag des vorgetragenen Gewinns in Höhe von 5.118.459,91 EUR auf neue Rechnung vorgetragen werden. - Der Eigenbetrieb erbringt die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung im Hoheitsbereich der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ortsrecht der Stadt Frankfurt am Main legen den Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Abwasserreinigungsanlage und Kanalnetz) für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke fest. - Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen werden Kanalbenutzungsgebühren erhoben. Die Berechnung der Gebühren erfolgt auf Basis des Hessischen Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) nach dem Kostendeckungsprinzip. Dieses gewährleistet, dass die der Stadtentwässerung entstehenden Kosten für die Leistungserbringung in voller Höhe gedeckt werden können. - Gemäß § 11 Abs. 3 EigBG kann die Finanzierung der notwendigen Investitionen darüber hinaus auch durch Fremdkapital erfolgen; Zins und Tilgung werden durch kalkulatorische Kostenansätze (Abschreibung und Zins) in der Gebührenkalkulation berücksichtigt und bei kostendeckenden Gebühren entsprechend erwirtschaftet. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☒ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: Nach § 27 Abs. 4 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist nach Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Dies umfasst die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses mit Angabe des Prüfvermerks sowie die öffentliche Auslegung der Unterlagen für mindestens sieben Tage oder ihre Bereitstellung im Internet für mindestens ein Jahr. und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Entfällt Anlage _Bericht_Betriebskommission (ca. 140 KB) Anlage _Compliance_Bericht (ca. 165 KB) Anlage _Pruefbericht_2024 (nicht öffentlich - ca. 2,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 180 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7002, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 90-31

M (Vortrag des Magistrats)

Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main

14.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 189 Betreff: Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2023, § 4173 (M 203) Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 1. Die Stellungnahme der Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main zum Wirtschaftsplan 2026 wird zur Kenntnis genommen. a) Dem Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2026 von -16.614.386 EUR mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2026 von 314.521.286 EUR mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2026 von 255.788.111 EUR sowie b) dem entsprechend angepassten Feststellungsvermerk wird zugestimmt. Die beigefügten Wirtschaftsunterlagen nebst Feststellungsvermerk sind in den Endausdruck des Haushaltsplanes 2026 einzuarbeiten. Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan mit einer Stellungnahme der Betriebskommission dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) hat sich in ihrer Sitzung am 25. September 2025 mit dem Wirtschaftsplan 2026 und dem Feststellungsvermerk befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen. Die wesentlichen Eckdaten des Wirtschaftsplans 2026: Plan 2026 (EUR) Erfolgsplan Umsatzerlöse 151.554.514 Auflösung (+) Rückzahlungsverpflichtung wg. KAG +12.708.000 Auflösung Gewinnrücklage Aktivierte Eigenleistungen 2.000.000 Sonstige betriebliche Erträge 6.406.100 Materialaufwand 54.900.000 Personalaufwand 50.600.000 Abschreibungen 30.900.000 Sonstige betriebliche Aufwendungen 20.475.000 Finanzergebnis -19.400.000 Steuern 300.000 Jahresfehlbetrag -3.906.386 Jahresfehlbetrag ohne Auflösung der Gewinnrücklage -16.614.386 Das Volumen des Vermögensplans in Höhe von 314.521.286 ergibt sich aus: Ertragszuschüssen und Zuwendungen Dritter -1.983.155 Jahresüberschuss 0 Abschreibungen 30.900.000 Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen 1.000.000 Darlehensaufnahmen 251.788.111 Sonstige Einnahmen 32.816.330 dem stehen gegenüber: Investitionen 255.788.111 Ausschüttung (Verzinsung Eigenkapital) 2.112.000 Auflösung/Verbrauch von Rückstellungen/Rücklagen 12.708.000 Jahresverlust 16.614.386 Tilgung von Darlehen 15.344.275 Sonstige Ausgaben 11.954.514 Plan 2026 (EUR) Im Investitionsplan sind für 2026 vorgesehen: Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.293.000 Neubau, Erneuerung und Renovierung von Kanälen 22.536.000 Neubau, Erneuerung und Renovierung von Sonderbauwerken 1.602.000 Entwässerungsanlagen im Zuge Projekte Dritter 1.710.000 Abwasserableitung Betriebseinrichtungen 20.502.000 ARA Niederrad / Griesheim 53.144.000 ARA Sindlingen 21.690.000 Abwasserreinigung Betriebseinrichtungen 175.000 Schlammentwässerung und -Verbrennung 123.781.000 Sonstige Maßnahmen 2.355.111 Summe Investitionen 255.788.111 Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat die gesetzlichen Pflichtaufgaben der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet und der Unterhaltung der fließenden Gewässer zweiter und dritter Ordnung, jeweils entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften. Die im Wirtschaftsplan aufgeführten Aufwendungen und Ausgaben resultieren aus der Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebs und sind weitestgehend rechtlich gebunden. Die Erträge der SEF werden überwiegend durch die Veranlagung von Abwasserbeseitigungsgebühren gemäß Hessischem Kommunalabgabengesetzes (HKAG) sowie durch Kostenerstattungen erwirtschaftet. Die Finanzierung des Gebührenhaushaltes Stadtentwässerung ist auf Basis der Abwasserbeseitigungsgebühren sichergestellt. Bei den Abwasserbeseitigungsgebühren handelt es sich insbesondere um · die Schmutzwassergebühr in Höhe von 1,45 EUR pro m³ veranlagtem Frischwasserverbrauch · die Niederschlagswassergebühr in Höhe von jährlich 0,50 EUR pro m² versiegelte und angeschlossene Grundstückfläche. Durch den Eigenbetrieb wurde eine Gebührenbedarfsberechnung im Jahr 2018 im Zusammenhang mit der Einführung der getrennten Abwassergebühren erstellt und durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen (§ 3334 vom 08.11.2018, M 165). In den jeweiligen Kalkulationszeiträumen blieben die Gebührensätze vom 01.01.2019 bis 31.12.2025 unverändert. Für das Jahre 2026 wird ein einjähriger Kalkulationszeitraum festgelegt, diesem folgt ein zweijähriger Kalkulationszeitraum (2027 bis 2028). Während des Kalkulationszeitraumes 2026 bleiben die Gebührensätze unverändert. Durch die Abschmelzung der vorhandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gebührenzahler, der Gewinnrücklage und der Rückstellungen kann das Defizit in 2026 vollends ausgeglichen werden. Erst ab dem Gebührenkalkulationszeitraum 2027 bis 2028 wird eine neue Gebühr kalkuliert werden. Hierzu wird Ende 2026 eine Satzungsänderung auf den Weg gebracht. Anlage _Stellungnahme_Betriebskommission (ca. 108 KB) Anlage _Wirtschaftsplan_m_Feststellungsvermerk (ca. 254 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 203 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7001, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 90-31

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Durchgangsverkehr im Niedereschbacher Stadtweg unterbinden

13.11.2025 · Aktualisiert: 14.11.2025

Antrag vom 13.11.2025, OF 396/15 Betreff: Durchgangsverkehr im Niedereschbacher Stadtweg unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich für eine Lösung einzusetzen, die den unerlaubten Durchgangsverkehr möglichst verhindert, mindestens aber stark reduziert. Begründung: Bei diesem Weg handelt es sich zwischen der Einmündung "Weimarer-Str." und der Kreuzung mit dem "Harheimer-Weg" um einen landwirtschaftlichen Weg inkl. Durchfahrtsverbot, mit Ausnahmen für die wenigen im Feld wohnenden Anlieger. Dieser "Feldweg" ist zu jeder Tageszeit eine beliebte Strecke für Spaziergänger, Jogger, Radfahrer und alle Menschen, die sich unabhängig jeden Alters fit halten wollen. An Sonn- und Feiertagen steigt die Benutzerfrequenz um ein Mehrfaches. Legale Benutzer beklagen aber die Gefährlichkeit der Strecke inkl. der Staubaufwirbelung durch starken Pkw-Verkehr in beiden Richtungen, die oft mit überhöhter Geschwindigkeit einhergeht. Dieser Weg dient nach Beobachtungen der Benutzer wohl als Abkürzung zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach und Harheim. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg?

11.11.2025 · Aktualisiert: 14.11.2025

Antrag vom 11.11.2025, OF 394/15 Betreff: Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg? Vorgang: V 1227/25 OBR 15; ST 1655/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Anlässlich eines Besuchs der TenneT TSO GmbH in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates, in der der Netzausbau Frankfurt und Rhein-Main präsentiert wurde, sind zur Überraschung des Ortsbeirates und der anwesenden Bürgerinnen und Bürger Pläne zum Bau eines Umspannwerkes auf dem Pfingstberg vorgestellt worden. Vor diesem Hintergrund wurde der Magistrat gebeten, mehrere Fragen dazu zu beantworten. Der Magistrat antwortete in der ST 1966 u.a. wie folgt: "Das Unternehmen TenneT befindet sich derzeit in der Planungsphase, in der verschiedene potenzielle Standorte geprüft und anhand vielfältiger Kriterien bewertet werden. Ziel ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen." Allerdings haben wir aus den Kreisen der Landwirtschaft den Hinweis erhalten, dass zunächst drei Standorte, zwei davon in Oberursel und eines im südlichen Bad Homburg, geprüft wurden, jetzt aber ein vierter Standort genauer untersucht wird, der sich auf Frankfurter Gebiet in Nieder-Eschbach auf dem Pfingstberg befindet. Vor diesem Hintergrunde wird darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welcher genaue Standort wird für das Umspannwerk geprüft? 2. Wurden alternative Standorte für das Umspannwerk geprüft, insbesondere solche, die die Landwirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger weniger belasten, beispielswies in Autobahnnähe? 3. Nach welchen Kriterien wurde der Standort Pfingstberg ausgewählt? 4. Wie beurteilt der Magistrat der Stadt Frankfurt den Bau eines Umspannwerkes auf Frankfurter Gebiet in Nieder-Eschbach? 5. Wie will der Magistrat, über eine reine Vorstellung des Projektes hinaus gewährleisten, dass der Ortsbeirat und die örtlichen Landwirte rechtzeitig, vor Planungsbeginn, gehört und beteiligt werden. Begründung: Wir bitten den Magistrat um eine umfassende Prüfung dieser Fragen und um eine neutrale Bewertung der Vor- und Nachteile des geplanten Standorts am Pfingstberg. Wir wünschen uns eine transparente Kommunikation mit dem Ortsbeirat, der Bevölkerung und den örtlichen Landwirten und eine sorgfältige Abwägung aller Belange - insbesondere im Hinblick auf Gesundheit, Landwirtschaft, Lebensqualität und Natur. Der Ortsbeirat 15 positioniert sich gegen das Projekt auf Nieder-Eschbacher Gebiet, solange vorstehende Anforderungen nicht erfüllt sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2025, V 1127 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1655 Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: CDU
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Informationen zur Baumaßnahme „Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)“

10.11.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2100 Betreff: Informationen zur Baumaßnahme "Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)" Der Magistrat hat im Rahmen der abgeschlossenen Planfeststellung für den Ausbau der A 661 vom 17.10.2023 eine Rad- und Fußwegequerung der neuen Auffahrt abgestimmt. Danach können die Fußgänger und Radfahrer auf dem parallel verlaufenden Gehweg die signalisierte Furt über die Direktrampe erreichen. Im Bereich des Abzweigs in den Bodenweg ist eine Fahrbahnanhebung vorgesehen, um die Einfahrt in die Tempo30-Zone (geplantes Neubaugebiet) verträglich zu gestalten und dem Fuß- und Radverkehr eine sichere Querung Richtung Direktrampe zu ermöglichen. Daran wird der vorhandene Geh-/Radweg stadtauswärts bzw. die Querungsstelle der Friedberger Landstraße angeschlossen. Die Lichtsignalanlage sollte nach Bedarf geschaltet werden. Im Bereich der Lichtsignalanlage muss der Bordstein abgesenkt werden. Der Magistrat hat aktuell mit seinem Vortrag vom 14.11.2025, M 184 die Stadtverordneten und die betroffenen Ortsbeiräte über den aktuellen Planungsstand zum Ausbau und zur Einhausung der A 661 informiert. Die Direktrampe und der Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße) sind ebenfalls Bestandteil dieser Planungen. Der Magistrat bzw. die Stadt Frankfurt ist nicht der Vorhabenträger dieser Maßnahme, sondern die Autobahngesellschaft des Bundes. Der Magistrat wird aber insbesondere die Übergangsbereiche zum städtischen Straßennetz weiterhin eng mit der Autobahngesellschaft abstimmen und dem Ortsbeirat zu seinen konkreten Fragen berichten, sobald detailliertere Pläne gerade zum Bauablauf und zu möglichen Zwischenzuständen vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6769

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße

10.11.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2050 Betreff: Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße Die Ausführungen des Ortsbeirates können seitens des Magistrats bestätigt werden: Die Fläche ist im Kompensationsflächenkataster als Kompensationsfläche Nr. 410 mit dem Vermerk, rechtlich gebunden - nicht umgesetzt, erfasst und wird so auch im internen Geoportal dargestellt. Aufgrund der Grundeigentümerin der Fläche (Stadt Bad Homburg) geht die Untere Naturschutzbehörde davon aus, dass es sich bei dem Eingriffsverfahren um ein Vorhaben der Stadt Bad Homburg handelt und diese somit für die Ausführung der Kompensation verantwortlich ist. Da sich die rechtliche Bindung über ein Planfeststellungsverfahren ergibt, bei dem die Obere Naturschutzbehörde die formal zuständige Naturschutzbehörde ist, liegt die Zuständigkeit für die Umsetzungskontrolle beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Obere Naturschutzbehörde für eine Umsetzungskontrolle bzw. für die Durchsetzung der ausstehenden Kompensationsmaßnahme angeschrieben. Die Untere Naturschutzbehörde unterrichtet den Ortsbeirat über den Fortgang der Angelegenheit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1255

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Umweltentlastung und Unterstützung Frankfurter Hotels - Bonusprogramm für Hotelgäste bei Verzicht auf Zimmerservice

10.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 10.11.2025, NR 1428 Betreff: Umweltentlastung und Unterstützung Frankfurter Hotels - Bonusprogramm für Hotelgäste bei Verzicht auf Zimmerservice Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Kooperation mit der Frankfurt Tourismus und Congress GmbH (TCF), der DEHOGA Hessen sowie interessierten Hotelbetrieben ein freiwilliges Bonusprogramm für Hotelgäste zu initiieren und umzusetzen, das folgende Grundsätze beinhaltet: Teilnehmende Hotels bieten ihren Gästen an, bei mehrtägigen Aufenthalten freiwillig auf die tägliche Zimmerreinigung (inkl. Handtuchwechsel und Bettwäsche) zu verzichten. Gäste, die dieses Angebot annehmen, erhalten im Gegenzug einen städtischen Kultur- oder Freizeitbonus, z. B. ein kostenloses Eintrittsticket für den Palmengarten oder ein städtisches Museum, oder eine Ermäßigung auf städtische Kulturangebote. Die Teilnahmekosten für die Stadt werden auf ein vertretbares Maß begrenzt, da die entstehenden Umwelt- und Ressourceneinsparungen (Wasser, Energie, Waschmittel) messbar positiv wirken, gleichzeitig lokale Kultureinrichtungen von gesteigerter Sichtbarkeit und Gästezahl profitieren, und vor allem familiengeführte Hotelbetriebe gestärkt werden, die besonders von nachhaltigen Tourismuskonzepten profitieren. Der Magistrat prüft, ob das Programm über vorhandene Strukturen (z. B. "Green City Frankfurt", "Visit Frankfurt") kommuniziert und evaluiert werden kann. Begründung: Die Hotellerie in Frankfurt trägt als wichtiger Bestandteil des Tourismuswesens erheblich zum wirtschaftlichen und sozialen Leben der Stadt bei. Gleichzeitig steht der Sektor im Spannungsfeld zwischen Servicequalität und ökologischer Verantwortung. Der tägliche Zimmerservice verursacht hohen Verbrauch von Wasser, Energie und Reinigungsmitteln. Studien zeigen, dass bereits der Verzicht auf eine einzige Reinigung pro Gast und Aufenthalt den Wasserverbrauch pro Nacht um bis zu 30 % senken kann. Ein freiwilliges Bonusprogramm würde daher ökologische Entlastung mit ökonomischem Nutzen verbinden: Umweltvorteile: Reduzierung von Wasser- und Chemikalienverbrauch, Energieeinsparung und geringere CO₂-Emissionen. Stärkung lokaler Betriebe: Hotels können sich aktiv als nachhaltige Betriebe positionieren, was besonders kleineren und familiengeführten Häusern zugutekommt. Kultureller Mehrwert: Einrichtungen wie der Palmengarten oder städtische Museen profitieren von zusätzlicher Sichtbarkeit, Gäste und positiver Öffentlichkeitswirkung. Das Konzept ist einfach umsetzbar, benötigt keine umfangreiche technische Infrastruktur und kann auf freiwilliger Basis eingeführt werden. Es würde ein positives Signal setzen, dass Frankfurt nachhaltigen Tourismus aktiv fördert. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1428 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Votum im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1428 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.12.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1428 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage NR 1428 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf Beschlussausfertigung(en): § 6964, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: IBF
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Altglas-Standort Riedbergallee 1 verbessern

10.11.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2093 Betreff: Altglas-Standort Riedbergallee 1 verbessern Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7481

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Förderung des Fechenheimer Weihnachtsmarktes 2025

07.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Antrag vom 07.11.2025, OF 797/11 Betreff: Förderung des Fechenheimer Weihnachtsmarktes 2025 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird - unter Hinweis auf den Beschluss § 3563 (E92/23, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen") bzw. vom 11.07.2024, § 4994 (E160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen") - gebeten, sich gemäß dem vom Arbeitskreis Fechenheimer Vereine e.V. vorliegenden Schreiben (Projektbeschreibung und Kostenplan) an den Kosten für den Fechenheimer Weihnachtsmarkt vom 05./06.12.2025 zu beteiligen bzw. diese bis max. 3.500 Euro zu übernehmen. Begründung: Der Arbeitskreis Fechenheimer Vereine e.V. organisiert das nicht kommerzielle Stadtteilfest unter Vorlage eigener Mittel. Die Kosten sollen zu einem Teil aus dem Budget für Stadtteilfeste aus dem Haushalt übernommen werden. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 11

Parteien: GRÜNE SPD CDU LINKE FDP fraktionslos
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Stromversorgung sichern - Stromnetze ausbauen

05.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 05.11.2025, NR 1437 Betreff: Stromversorgung sichern - Stromnetze ausbauen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Mainova AG und der Süwag Energie AG den weiter ansteigende Strombedarf in Frankfurt zuverlässig zu decken und dazu die Stromnetze und die zugehörige Infrastruktur vorausschauend zu erneuern und auszubauen. Begleitend dazu ist der Stadtverordnetenversammlung alle zwei Jahre über die Strombedarfsprognosen und den Ausbau der Strominfrastruktur zu berichten. Begründung: Eine ausreichende und verlässliche Stromversorgung ist eine der Grundlagen für eine zukunftsfähige Entwicklung von Frankfurt. Sowohl im Wirtschaftssektor als auch bei den Privathaushalten wird der Strombedarf weiter ansteigen. Rechenzentren, die Nutzung von Künstlicher Intelligenz, die weitere Digitalisierung von Produktions- und Vertriebsverfahren, die Zunahme des Online-Datenaustauschs durch Unternehmen und bei der Freizeitgestaltung sowie der Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Autos verlangen zusätzliche Strommengen. Werden diese nicht bereitgestellt, ist ein Einbruch der Wirtschaftskraft, ein Verlust an Arbeitsplätzen und ein Abkoppeln von der Entwicklung des allgemeinen Lebensstandards die Folge. Bereits heute kann nicht allen Nachfragen nach zusätzlichen Strommengen nachgekommen werden. Die Erneuerung und der Ausbau der Strominfrastruktur in Frankfurt ist daher unverzichtbar. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Robert Lange Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1437 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie Linke und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF-BIG (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1437 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage NR 1437 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FDP, BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6970, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: CDU
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Gedenkplatte Günter Sare

31.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2043 Betreff: Gedenkplatte Günter Sare Der Magistrat begrüßt grundsätzlich das Engagement des Ortsbeirats, des 1985 im Zuge einer Demonstration gegen die NPD getöteten Günter Sare zu gedenken. An die Person von Günter Sare wird im Frankfurter Stadtgebiet bereits durch eine privat entstandene, öffentlich sichtbare Gedenktafel erinnert, nämlich am JuZ Bockenheim in der Varrentrappstraße; das Haus ist heute Teil der Gutenbergschule und damit ein öffentliches Gebäude. Eine zwischenzeitlich ebenfalls angebrachte Gedenktafel an der jetzt erneut vorgeschlagenen Stelle wurde seitens der Stadt zunächst geduldet, im Zuge der Umgestaltung der Frankenallee jedoch entfernt (vgl. FR vom 11.01.2019). Trotz der großen Anteilnahme, die der Fall bis heute auslöst, kann nicht vorausgesetzt werden, dass insbesondere auch Angehörige jüngerer Generationen mit dem Ereignis ohne weitere Erläuterung vertraut sind. Sares biografischer Hintergrund und Bezug zum Gallusviertel, die Demonstration selbst und die Protestkultur der 1980er Jahre, der Einfluss der NPD zu dieser Zeit, die juristische Aufarbeitung des Falls, dessen Verlauf zwar bis heute als nicht eindeutig geklärt gilt, der aber innerhalb eines abgeschlossenen Gerichtsprozesses behandelt wurde, sowie der Standort Haus Gallus als Ort der Auschwitzprozesse gehören zum Sachverhalt, der aufgrund seiner Komplexität grundsätzlich für eine Darstellung im digitalen Raum geeignet wäre. Da für die genannte Zeitspanne derzeit jedoch keine adäquate Möglichkeit einer digitalen Darstellung innerhalb einer städtischen historischen Informationsplattform besteht, sollte der Text einer etwaigen Gedenktafel zumindest wesentliche Informationen und die wichtigsten Fakten zum Vorfall beinhalten. Unter den genannten Voraussetzungen kann der Installation einer Gedenktafel in Erinnerung an Günter Sare entsprochen werden. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat um die Prüfung einer Finanzierungsmöglichkeit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1253

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Höchst: Wegweiser zur VHS und zum Bibliothekszentrum anbringen

31.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2027 Betreff: Höchst: Wegweiser zur VHS und zum Bibliothekszentrum anbringen Der Magistrat stimmt sich aktuell ämterübergreifend ab, um eine praktikable Ausschilderung zu bestimmen. Diese wird in der Folge an geeigneten Orten angebracht. Die Vorschläge des Ortsbeirats wird der Magistrat dabei berücksichtigen. Anlage 1 (ca. 325 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7280

B (Bericht des Magistrats)

Zivilschutz für Frankfurt - Bedarfs- und Entwicklungsplan aufstellen

31.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 449 Betreff: Zivilschutz für Frankfurt - Bedarfs- und Entwicklungsplan aufstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6602 - NR 1316/25 CDU - Der Magistrat teilt die Ansicht, dass eine weitergehende Notwendigkeit besteht, sich im Bevölkerungsschutz adäquat aufzustellen und beabsichtigt daher, einen Kommunalen Bevölkerungsschutzplan aufzustellen und diesen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die genannten Aspekte sind sämtlich enthalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 10.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten

31.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2034 Betreff: 100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten Der Magistrat -Denkmalamt-, als Genehmigungsbehörde, ist nicht für die Entwicklung und Umsetzung eines Geschichtspfades zuständig. Im Denkmalamt liegt ausschließlich eine Liste der denkmalgeschützten Liegenschaften des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 vor. Dornbusch: - Platenstraße 31-69 (Ledigenheim) - Raimundstraße 114-120, Fallerslebenstraße 21-25 (Wohnhaus-Gruppe der Mavest GmbH, sog. Mavest-Block) Eschersheim: - Am Lindenbaum 15-43, Hinter den Ulmen 16-26, Nußzeil 87-98 (Siedlung am Lindenbaum) Ginnheim: - Fuchshohl 31-73, 32-52, Höhenblick 1-39, 2-60, Kurhessenstraße 124, 128-134 (Siedlung Höhenblick) - Ludwig-Tieck-Straße 11 (ehem. Villa May) Die Führung der Denkmalliste obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Schriftliche Auskünfte zum Denkmalstatus liegen in der Zuständigkeit des Landesamts für Denkmalpflege Hessen und sind daher bei der Denkmalfachbehörde zu erfragen. Die Denkmalkartierung kann im DenkXweb digital eingesehen werden (https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de). Eine Nennung von Eigentümer:innen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, ebenso wenig eine detaillierte Darlegung der geplanten Sanierungsmaßnahmen aller Liegenschaften des Neuen Frankfurts im Ortsbezirks 9. Das Institut für Stadtgeschichte freut sich über das wachsende kommunale Interesse an der (sozial-)politischen und architektonischen Bedeutung des "Neuen Frankfurt", die die Aktivitäten und Veranstaltungen rund um das 100jährige Jubiläum evoziert haben. Es begrüßt mit Nachdruck eine verstärkte Auseinandersetzung mit den Bauten des Neuen Frankfurts, die für ganz unterschiedliche Zielgruppen - für Bürger:innen unserer Stadt wie für Besuchende - möglich sein sollte. Aus Sicht des Instituts für Stadtgeschichte kommt es dabei darauf an, das städtebauliche Gesamtkonzept in den Blick zu nehmen, ohne einzelne Bauten oder Siedlungen zu stark herauszustellen. Die vom Ortsbeirat 9 eingebrachte Anregung, den Siedlungen und Bauten des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 durch die Schaffung eines analogen wie digitalen Angebots zur Vermittlung mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, ist dabei grundsätzlich sehr zu begrüßen. Die Einführung eines solitären erinnerungskulturellen Formates als einzelner Geschichtspfad innerhalb der Grenzen des Ortsbezirks 9 wird jedoch der Anlage der Bauten des Ortsbezirks im Rahmen des Neuen Frankfurt nicht gerecht. Die Anlage eines spezifischen historischen Angebotes für den Ortsbezirk 9 kann das Institut für Stadtgeschichte daher in dieser solitären Form leider nicht befürworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7186

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Bereits 2018 hat die Stadt Köln ein Projekt zur Schaffung von Bleiberechtsperspektiven für langjährig „geduldete“ Person

30.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Frage vom 04.12.2025, F 3717 Bereits 2018 hat die Stadt Köln ein Projekt zur Schaffung von Bleiberechtsperspektiven für langjährig "geduldete" Personen eingeführt. Die positiven Erfahrungen in Köln haben die Stadt Wiesbaden dazu motiviert, diesem Beispiel zu folgen und ein an die hessische Rechtslage angepasstes Modellprojekt zu entwickeln. Als Kooperationspartner und Projektträger für die Stadt Wiesbaden fungiert der Hessische Flüchtlingsrat. Ich frage den Magistrat: Wie viele Personen in Frankfurt gelten als "geduldet", und welche Chancen sieht der Magistrat für die Einführung eines vergleichbaren Projektes in Frankfurt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Kunze Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Mit der „Solaroffensive IV“ wurde der Magistrat beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die städtischen Tochter- und Be

30.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Frage vom 04.12.2025, F 3680 Mit der "Solaroffensive IV" wurde der Magistrat beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften das realisierbare Solarpotenzial auf ihren Flächen erfassen, betriebsspezifische Solarausbaustrategien mit konkreten Zeitplänen aufstellen und mit den erforderlichen Mitteln umsetzen. Außerdem wurde der Magistrat beauftragt, mindestens einmal jährlich über die Fortschritte bei der Umsetzung der Pläne der städtischen Gesellschaften zu berichten. Ich frage den Magistrat: Welche der 25 städtischen Mehrheitsbeteiligungen verfügen bereits über eigene PV-Anlagen - Anzahl, Leistung - und welche haben eine Solarausbaustrategie - konkrete Ziele, geplante Projekte in den nächsten drei Jahren? Antragstellende Person(en): Stadtv. David Edelmann Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Der Magistrat hat mit einem Zeithorizont bis 2040 eine Gesamtstrategie für das Bahnhofsviertel vorgestellt. Trotz der la

30.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Frage vom 04.12.2025, F 3666 Der Magistrat hat mit einem Zeithorizont bis 2040 eine Gesamtstrategie für das Bahnhofsviertel vorgestellt. Trotz der langfristigen Perspektive bestehen im Bahnhofsviertel weiterhin erhebliche Herausforderungen, die kurzfristige und spürbare Verbesserungen erfordern. Es ist daher notwendig, die zeitliche Priorisierung der geplanten Maßnahmen kritisch zu hinterfragen. Ich frage den Magistrat: Wie wird begründet, dass wesentliche Maßnahmen der neuen Strategie für das Bahnhofsviertel erst mit einem Zeithorizont bis 2040 geplant sind, obwohl die Lage vor Ort akut handlungsbedürftig ist, und welche kurzfristig wirkenden Maßnahmen sind vorgesehen, um die bestehenden Probleme bei Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung unmittelbar anzugehen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Verena David Vertraulichkeit: Nein

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Mut zur Kante: Frankfurt-Bashing als Marketing-Stärke umdrehen

16.11.2025

Dieser Vorschlag ist keine Kritik an der "Gönn Dir Frankfurt"-Kampagne. Er ist die notwendige Ergänzung. Ein Stadt-Branding, der nur aus Hochglanz, Konsum und ein bisschen "Jugendwort des Jahres 2014" besteht, ist unglaubwürdig. Frankfurt kriegt ständig auf die Mütze. "Kriminalitätshauptstadt". "Höllenloch". Kaum ein Monat ohne kontroversen Artikel. Das Bashing zu ignorieren, ist ein Fehler. Ob Boulevard, YouTuber, Memes oder rechtsaußen-Foren, alle stürzen sich genüsslich auf das Bild vom gefährlichsten Pflaster Deutschlands. Selbst die britische Sun Zeitung nannte das Bahnhofsviertel "Zombieland". Frankfurt-Bashing ist ein beliebter Clickbait-Sport geworden. Woran liegt’s? Klar, wir haben reale Probleme. Eine offene Drogenszene, die Kriminalstatistik ist auch nicht schön. Das haben andere Großstädte aber auch. Vielleicht der Neidfaktor. Frankfurt ist reich, international, hat eine Skyline. Da schaut man gern genauer auf die Schattenseiten. Wenn es "dort" so schlimm ist, fühlt man sich im eigenen Kleinstadtleben gleich besser. Oder es verkauft sich einfach. "Banker-Stadt im Kriminalitätssumpf" ergibt einen Kontrast, der Klicks bringt. Glanz und Elend prallen hier sichtbar aufeinander. Futter für sensationshungrige Content Creator, gleich 10 Videos mit 5 Millionen Clicks. Wie reagiert Frankfurt? Meistens defensiv. Es wird beschwichtigt. "So schlimm ist es nicht." Man rechtfertigt sich. "Die Statistik verzerrt" (Flughafen, Schwarzfahrer, der Bahnhof ist nicht die ganze Stadt...). "Wir haben alles im Griff." Man zeigt Hochglanz-Bilder. Museen, Skyline, die bunte Goethe-Stadt. Das Problem: Es wirkt nicht. Jeder weiß, dass Frankfurt kein Idyll ist. Wenn wir so tun, als wüssten wir nichts von den Memes, kauft uns das keiner ab. Ständiges Rechtfertigen wirkt unsicher. Die aktuelle Strategie ("Gönn dir Frankfurt") ist, ehrlich gesagt, nicht mehr zeitgemäß. Man könnte den Spieß auch umdrehen. Die Klicks auf Kosten unserer Stadt gehören auch uns. Statt immer nur zu dementieren, könnte man die negativen Narrative kapern. Einfach mal selbstbewusst zu den Ecken und Kanten stehen. Mit einer Prise Selbstironie. So nach dem Prinzip: Das Raue, Chaotische, Grelle das ist Frankfurt, das macht uns zur echten Großstadt. Lieber kantig und real als glattgebügelt und langweilig. Wenn man selbst die angeblichen Makel anspricht, verlieren sie ihren Schrecken. Man gewinnt die Kontrolle über die Narrative zurück. Das wirkt zumindest authentischer als dieses austauschbare Place Branding was wir immer haben. Frankfurt ist nicht wie alle anderen Städte. Alle haben es gemerkt. Hat die Stadt Frankfurt es auch gemerkt? So hat es hier schon funktioniert: - New York City: War die "gefährlichste Stadt Amerikas". Wurde zum Mythos der globalen Hauptstadt. - St. Pauli: Vermarktet sich selbstironisch als "Kiez" mit Abgründen. Kultstatus. - Volkswagen: Die "Lemon"-Anzeige aus den 1960ern für den Käfer. Ein abwertendes Wort zum Kult gemacht. - Charleroi (Belgien): Galt als "hässlichste Stadt Europas". Hat das ironisch aufgegriffen, Tourismus Zahlen gingen durch die Decke. - Kasachstan: Hat "Very Nice!" von Borat genommen und als Slogan für die Tourismus-Kampagne genommen. Abschließender Appell Dieser Vorschlag ist keine Kritik an der neuen "Gönn Dir Frankfurt"-Kampagne der Stadt Frankfurt. Er ist die notwendige, strategische Ergänzung. Ein Stadt-Branding, der nur aus Hochglanz, Konsum und ein bisschen "Jugendwort des Jahres 2014" besteht, ist unglaubwürdig. Den heute allgegenwärtigen Frankfurt-Bashing zu ignorieren ist ein Fehler. Frankfurt braucht ein resilientes, authentisches und global anschlussfähiges Metropolen-Branding. Wir rufen das Stadtmarketing Frankfurt und die Stadtverordnetenversammlung dazu auf, diese selbstironische und mutige Ergänzung zur bestehenden Strategie ernsthaft zu prüfen. Eine Kombination aus "Frankfurt Unfiltered" oder "Frankfurt kantig" und "Gönn Dir Frankfurt" könnte die Stadtmarke langfristig stärken: ehrlich, differenziert und international anschlussfähig. Frankfurt hat das Zeug zur echten Global Brand. Man muss nur den Mut haben, sie wirklich zu zeigen.

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Straßenverkauf an Ufer- und Parkflächen ermöglichen – für mehr Lebensqualität im öffentlichen Raum

09.05.2025

Ich schlage vor, den mobilen Straßenverkauf an ausgewählten Stellen entlang des Mainufers und in städtischen Grünflächen (z. B. Parks) in Frankfurt zu erlauben – nach dem Vorbild Berlins, wo solche Angebote längst Teil des urbanen Lebensgefühls sind. Dort verkaufen kleine Anbieter Getränke wie Aperol oder Eiskaffee, Speiseeis oder Snacks direkt an Spaziergängerinnen und Spaziergänger – flexibel, sauber und ohne feste Bauten. Aktuell ist dieser Straßenverkauf in Frankfurt an vielen zentralen Orten wie Grünanlagen und dem Mainufer verboten (siehe § 33 StVO sowie die kommunalen Auflagen). Das schränkt nicht nur die Vielfalt im Stadtbild ein, sondern verhindert auch niedrigschwellige Formen der Selbstständigkeit und unternehmerischen Tätigkeit im öffentlichen Raum. Ich rege daher an, diese Verbote zu überdenken und Pilotflächen für kontrollierten mobilen Straßenverkauf freizugeben – etwa an beliebten Spazierstrecken, wie dem nördlichen oder südlichen Mainufer, dem Grüneburgpark oder im Hafenpark. Die Stadt könnte dafür klare Regeln erlassen, z. B. zu Hygiene, Müllentsorgung, Uhrzeiten, Lautstärke und zulässigen Produktkategorien. Vorteile dieser Idee: Mehr Lebensqualität im öffentlichen Raum – Bürger:innen können spontan Getränke oder Snacks genießen, ohne den Park verlassen zu müssen. Förderung von Kleingewerbe und Start-ups – mobile Verkaufsformen senken die Einstiegshürden für Selbstständige. Attraktiveres Stadtbild für Touristen – viele Besucher:innen kennen solche Angebote aus anderen Städten und schätzen das urbane Flair. Belebung und soziale Begegnung – Orte wie das Mainufer werden noch lebendiger und vielfältiger genutzt. Wirtschaftliche Impulse – neue Einnahmequellen für lokale Anbieter, keine hohen Fixkosten, flexible Nutzung. Eine solche Maßnahme wäre ein Schritt hin zu einer offenen, modernen Stadtentwicklung – pragmatisch, lebendig und bürgernah.

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Wohnmobilstellplatz für autarke Fahrzeuge mit Parkautomaten – Alter Flugplatz Bonames oder Rebstockpark

28.04.2025

Beschreibung der Idee: Ich schlage die Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes für autarke Fahrzeuge auf dem Gelände des alten Flugplatzes in Frankfurt-Bonames vor (auf dem Geländeteil der ehemaligen Unterkunft für Geflüchtete) oder am Rebstockpark. Der Stellplatz soll vor allem für Reisemobile ohne Bedarf an umfassender Infrastruktur gedacht sein (also ohne komplexe sanitäre Anlagen oder Versorgungseinrichtungen). Die Abrechnung der Nutzung könnte unkompliziert über eine Schrankenanlage und Parkautomaten erfolgen, ähnlich wie bei normalen Parkplätzen. Begründung: < Immer mehr Reisende nutzen autarke Wohnmobile, die keine zusätzlichen Versorgungsanschlüsse benötigen. < Frankfurt liegt verkehrsgünstig und bietet sich als attraktiver Zwischenstopp an. Dies wird auf unseren eigenen Reisen immer wieder angemerkt, dass Frankfurt keinen offiziellen Wohnmobilstellplatz hat. < Der alte Flugplatz Bonames und auch der Bereich um den Rebstockpark sind gut erreichbar, naturnah gelegen und dennoch stadtnah – perfekt für Reisende, die Frankfurt entdecken möchten. < Eine einfache und kostengünstige Umsetzung ohne große bauliche Maßnahmen wäre möglich. < Die zusätzliche Frequenz kann auch die lokale Gastronomie und Freizeitangebote rund um den alten Flugplatz oder Rebstockpark stärken. < Förderung des nachhaltigen Tourismus durch Verzicht auf große Infrastrukturprojekte. Vorteile: < Geringer Verwaltungsaufwand durch Parkautomaten-Lösung < Förderung von nachhaltigem und individuellem Tourismus < Attraktive Nutzung eines bestehenden Areals ohne starke Eingriffe in Natur und Umgebung < Zusätzliche Einnahmen für die Stadt Frankfurt Mögliche Ausgestaltung: < Abgrenzung und Markierung der Stellplätze durch Baumstämme oder Pflanzkübel < Informationstafel über Verhaltensregeln und örtliche Angebote < Optionale Erweiterung mit Entsorgungsmöglichkeit für Grauwasser und Müll in späteren Schritten

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Gastronomie am Main

26.10.2024

Es fehlt am Main an Gastronomie! Bei schönstem Sonnenschein kann man zwar kilometerweit am Main spazieren. Aber fast nirgends gibt es die Möglichkeit einen Kaffee zu trinken oder etwas zu essen. Am Hafenpark ist im Sommer sehr viel los, aber man bekommt nirgends etwas zu trinken!

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Wiederaufbau des technischen Rathauses

02.05.2024

Die sogenannte neue Altstadt ist nur Kulisse. Auf Beton aufgeklebte Dekor. Das hat nichts Historisches, außerdem ist die sogenannte neue Altstadt unpraktisch. Deswegen plädiere ich für den Wiederaufbau des technischen Rathauses.

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Roter Faden der Sehenswürdigkeiten FFM

12.03.2024

Damit sich Touristen in der Stadt besser zurechtfinden könnte es einen roten Faden durch die Stadt geben, der die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der Stadt verbindet. Dieser sollte sowohl physisch auf den Gehsteig gestrichen, als auch in Stadtkarten eingezeichnet werden. Als Beispiel kann Hannover oder Stettin dienen.

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Bürger als Dachgeber für Notfälle

22.12.2023

Heute legt ein Sturm einen großen Teil des Zugverkehrs um Frankfurt lahm, viele Reisende sind gestrandet. Frankfurter als zentraler Verkehrsknotenpunkt ist immer wieder von solchen Situationen betroffen. Durch die Zunahme der Wetterextreme aufgrund des Klimawandels ist häufiger damit zu rechnen. Zur Erleichterung für die gestrandeten Reisenden, aber auch für die Hilfsorganisationen in der Stadt nehmen Bürger kurzzeitig einzelne Reisende als Gäste auf. Selbst bin ich in Netzwerken wie Couchsurfing und ADFC-Dachgeber. Deshalb ist dieses vertraut. Bei einer zentralen Stelle der Stadt werden diese Adressen hilfswilliger Bürger gesammelt. Bei größeren Notsituationen können sich sowohl gestrandete Reisende wie Hilfsorganisationen wie Bahnhofsmission, Verkehrsunternehmen als auch ausgelastete Unterkünfte an diese Organisationsstelle wanden. Diese wiederum fragt bei den Bürgern in ihrer Liste nach, ob sie Notgäste aufnehmen können. Umgekehrt können auch Bürger spontan sich melden und anbieten, Gäste aufzunehmen. Die Organisation der zentralen Vermittlungsstelle sollte durch eine städtische Stelle übernommen werden, z.B. Tourismus-Zentrale. Bürger können aber, vergleichbar den Wahlhelfern, ehrenamtlich mitarbeiten. Dieses ist besonders an Wochenenden oder nachts hilfreich. Dabei können sowohl eigene Erfahrungen wie auch Sprachkenntnisse von Nutzen sein. Als Aufgabenbereich nenne ich zunächst "Wirtschaft und Tourismus", sehe aber "Sicherheit und Ordnung" und "Soziales" einbezogen.

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Die Bezeichnung »Lumumba« auf zukünftigen Weihnachtsmärtkten verbieten

06.12.2023

Patrice Lumumba war ein Freiheitsheld, ermordet kurz nach der Unabhängigkeit Kongos. Dass sein Name nun für ein klebriges Kakaogetränk herhalten muss, darf nicht sein. Warum Lumumba als Namensgeber für »Kakao mit Schuss« problematisch ist, erklärt sich vermutlich von selbst. Zur Sicherheit noch mal aufgedröselt: - Lumumba war Schwarz, die Beschreibung Schwarzer Menschen anhand von Kakao, Schokolade oder anderer Nahrungsmittel ist fetischisierend und hat eigentlich immer eine koloniale Note. - Lumumba wurde erschossen. »Mit Schuss« kann also als Verhöhnung eines politischen Mordopfers verstanden werden.

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Feste in Frankfurt klarer ausrichten

10.11.2023

Ich war letztens in der Innenstadt und auf der Neuen Kräme waren einige Verkaufsstände aufgebaut. Es gab Kleidung, Dippchen und einiges mehr. Leider konnte keiner der Verkäufer sagen, warum sie dort standen. Erst am Liebfrauenberg fand ich einen Stand, wo man mir erklärte, es wäre, dass es sich um das Federweißerfest handelt. Ich sah sehr viele Verkaufs- und Essensstände und tatsächlich etwas versteckt einen Stand mit Federweißer. Nicht auszuschließen, dass es noch einen Zweiten gab. Es gab aber keine Schilder oder Transparente, die auf diese Thematik hinwiesen. Kurz vorher war ich auf dem Paulsplatz, auf dem ich ein sehr ähnliches Erlebnis hatte. Es ging das um die sogenannte Elsässer Woche. Auch hier keine Hinweise auf die eigentliche Thematik und diese auch durch die Stände nicht erkenntlich.  Man hat den Eindruck, dass die Verantwortlichen der Feste in Frankfurt nicht sehr innovativ arbeiten und einfach das jahrelang Erprobte abspulen.  Wahrscheinlich funktioniert jedes Fest in der Innenstadt, da dort immer viele Menschen vorbeikommen, aber das sollte für eine Stadt wie Frankfurt nicht genug sein.

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Ebbelwei-Expreß barrierefrei

10.11.2023

Der Ebbelwei-Expreß sollte mit einer barrierefreien Bahn verkehren. Es kann nicht sein, dass im 21. Jahrhundert aus Nostalgiegründen einige von so etwas ausgeschlossen werden.

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Wie schmeckt Demokratie? Idee zum 175. Jubiläum der Paulskirchenverfassung

30.01.2023

Wenn das bevorstehende Paulskirchen-Jubiläum für alle Sinne sein soll, dann könnte man sich auch überlegen, etwas „zum Schmecken“ beizusteuern – wie z.B. einen Paulskirchen-Jubiläums-Eisbecher! Über etwa drei Bällchen Eis (natürlich in den Farben Schwarz/Rot/Gold) hinaus hätten sowohl die Veranstalter als auch eine der vielen Eisdielen in der Nähe der Kirche (Paulsplatz) sicherlich weitere kreative und schmackhafte Ideen zu den Inhalten eines solchen Eisbechers. Welche Zutaten aus der Zeit um 1848 würden dazu passen? Auch das demokratische Prinzip sollte bei der Gestaltung des Eisbechers „Einzug“ finden! Und mit einem Teil des Verkaufspreises könnte man womöglich ein inhaltlich starkes Projekt (Stichwort: Demokratie bzw. Diakonie) im Zusammenhang mit dem Jubiläum unterstützen. Ein solches kulinarisches Angebot würde bestimmt nicht nur beim einheimischen Publikum Anklang finden, sondern auch bei den zahlreichen Touristen und Besuchenden aus aller Welt! ! Und bei einem Eis im Schatten der geschichtsträchtigen Paulskirche könnte man mit anderen Menschen über Gott und die Welt - und die Gestaltung der Demokratie heute - leicht ins Gespräch kommen... Guten Appetit! P.S. Nur als Beispiel: In der Stadt Worms hat ein Eiskonditor im Jahre 2021 in Partnerschaft mit den Veranstaltern des großen Jubiläums „500 Jahre Reichstag zu Worms“ ebenfalls einen in jeder Hinsicht erfolgreichen Eisbecher kreiert (vgl. www.sueddeutsche.de/panorama/martin-luther-worms-eis-ein-anruf-bei-1.5250791 und www.vannini.de/luther-eis).

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11

Kartenzahlung am Weihnachtsmarkt

01.12.2022

Ich gehe gerne auf die viefältigen Feste in Frankfurt. Hier lebt und pulsiert die Stadt, hier treffen sich Alt und Jung und alle Nationen. Das zieht nicht nur Frankfurter, sondern auch Touristen an. Um so mehr verwundert es mich, dass man zwar akzeptiert, dass eine Bratwurst mittlerweile 5 € kostet, diese jedoch nicht mit Karte bezahlen kann! Eine der Lehren, der letzten Jahre war ja genau, verstärkt auf Kartenzahlungen zu setzen. Studien zeigen, dass dies auch schneller als das Kramen nach Kleingeld geht. Abgesehen davon, dass es absolut unhygenisch ist, erst das Geld und dann das Brötchen in die Hand zu nehmen. Und, wenn man sein Portemonaie zu Hause lassen kann, gibt es auch weniger, was einem entwendet werden kann. Warum achtet die Stadt nicht darauf, dass man auf Frankfurter Festen mit Karte zahlen kann? Unterstützen Sie diese Idee und zeigen Sie damit, dass wir im 21. Jahrhundert angekommen sind!

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11

Europaweites 365 Euro-Ticket

06.09.2022

Jeder Student weiß es, in Marburg ist die IC-Nutzung mit dem normalen Semesterticket möglich. Die Stadt Frankfurt sollte sich für ein europaweites 365 Euro-Ticket mit ICE-Nutzung stark machen. Zum einen wird damit das Klima geschützt, da dann die Leute mit dem Zug in den Urlaub fahren statt mit Auto oder Flugzeug, zum anderen würde die Stadt Frankfurt als Messe- und Tourismusstadt und Wissenschaftsstandort selbst davon übermäßig profitieren. In ganz Europa würde es zudem dem friedlichen Austausch zwischen den Völkern und Menschen dienen. Die Finanzierung könnte über einen europäischen Fond zum Klimaschutz laufen, in den alle EU-Länder einzahlen müssen. Als Bankenstadt und Standort der Europäischen Zentralbank würde diese Forderung auch symbolisch sehr gut zu Frankfurt passen.

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Keine "Dippesmess" am Rebstock.

01.07.2022

Es soll ja geplant sein, die Dippesmess und der Gleich was sonst so auf dem "alten" Festplatz stattfindet auf die Parkplätze der Messe im Bereich Renstockpark zu verlegen. Wahnsinn noch mehr Dreck, Auto, Lärm etc. in den angrenzenden Wohngebieten- nein danke!

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1

Wasser-, Licht-, Musik- & Lasershow

30.05.2022

Wasser-, Licht-, Musik- & Lasershow auf dem Main. Mit einer Anlage die auch nur begrenzt Platz benötigt könnte Frankfurt ein weiteres Highlight anbieten. Eine Beispielhafte Anlage gibt es im Zell am See, nicht sehr groß aber tolle Wirkung. https://www.zellamsee-kaprun.com/de/events/zeller-seezauber

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Liebesschlösser an neuem Ort

26.09.2021

Um die unsägliche Verschandelung des Eisernen Steges durch die sogenannten Liebesschlösser aufzuhalten, die irgendwann auch zu einem statischen Problem führen werden, könnte man gut eine Idee aufgreifen, die die Stadt Bad Nauheim gefunden hat: ein großes Herz mit genügend Platz für viele kleine Schlösser. Die könnte man gut am Mainufer an verschiedenen Stellen positionieren.

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4

Food Trucks am Main

14.07.2021

Vor einigen Jahren fand ein Food Truck Festival auf dem Gelände der Klassikstadt in Fechenheim statt. Das Ambiente war super und die Besucher hatten Lust auf kulinarische Vielfalt. Meine Idee wäre es entlang des Mains auf der Sachsenhäuser Seite eine Food Truck Meile zu etablieren und diese als Teil der gastronomischen Vielfalt willkommen zu heißen.

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3

Riesenrad am Main aufstellen

17.05.2021

Da die Feste ausfallen wäre es schön als Attraktion aufzustellen.

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1

Herstellung riesiger Goldstatuen für den Tourismus

06.04.2021

Machen Sie riesige Goldstatuen für den Tourismus. Goldstatuen werden riesig sein, um schwer zu transportieren zu sein. In besonderen Engeln oder wichtigen Politikern Deutschlands oder wichtigen Personen der Istoria Deutschlands wie Herrn Ludwing Erhardt ... oder anderen Personen, die Deutschland geholfen haben ... Die Statuen werden in den Garten der Deutschen Bundesbank gestellt, mit der Absicht, dass die Sonne spiegelt sich in Gold und die Menschen, die es betrachten, werden viel kreativer. Das ist Wunder nr. 3 von Costin Dascalus 12 erfundenen Wundern. Vor dem Bau der 12 Wunder von Costin Dascalu für die Stadt Frankfurt am Main wird es die Hauptstadt sein. Del. Die reichste, schönste und am weitesten verbreitete Stadt der Welt. Mit einer Eintrittskarte von 5 Euro pro Person und Jahr Gewinn. Mindestens 3 Millionen Euro bis nur 300.000.000 Euro. Eingang. Gold. Ja. Diese Einsparung bringt kein Geld hervor. Aber. Wenn es draußen ist und die Leute es sehen, aber nicht berühren können, bringt es viel Gewinn für Frankfurt am Main und für die Leute, die es betrachten, werden sie kreativer und reicher. Also gewinnt jeder. Es ist sehr wichtig, oben ein elektrisches Netz zu haben, um mit Hubschraubern vor Diebstahl zu schützen. Und auf den Fotos sehen Sie das blaue System und die Sicherheitspunkte. Von verde auf dem Weg zum Eingang und während die Leute gehen, sind die Sammlung und die roten Punkte die Statueten. Dieses Projekt ist ein weiterer Schritt für Frankfurt am Main, um die Hauptstadt der Welt und die reichste Stadt der Welt so schnell wie möglich zu erreichen.

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2

Test + Zugangskontrolle = normales Leben jetzt

30.03.2021

Kostenlose Test bei Ärzten, Apotheken, Testzentren, Ämtern etc. Bei negativem Test Freischaltung eines QR-Code Öffnung sämtlicher Geschäfte, Restaurants etc. Zutritt zu Geschäften, Restaurants, ÖPNV nur mit freigeschaltetem QR-Code auf dem Handy System (z.B. sicher-offen.com) ist vorhanden Alles was man braucht sind Smartphones Datenschutz ist gewährleistet Mit diesem Konzept ist jetzt und sofort ein vollkommen normales Leben möglich und alle Geschäfts-, Restaurantinhaber etc. können wieder selbst Geld verdienen! Bitte lasst es uns gemeinsam umsetzen!! Jetzt!!💪🏼 Es ist so einfach und wäre so wahnsinnig schön bei diesem tollen Wetter!!!

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1

Völlig normales Leben trotz Corona-Pandemie möglich!

30.03.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte rollen Sie folgendes Konzept oder ein ähnliches in ganz Frankfurt aus, denn damit können wir alle Geschäfte etc. wieder öffnen und trotz Corona ein völlig normales Leben führen: www.sicher-offen.com (alle drei Tage Test bei Ärzten, Apotheken oder Testzentren und Zugangskontrolle zu Geschäften etc. per QR-Code, einfach von Handy zu Handy). Es ist sooo einfach und so sicher und wäre soooo schön! Freundliche Grüße, Dennis Knoll

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7 Magische Brücken Regenbogen en Fráncfort del Meno

22.02.2021

Die, 7 Farben der Regenbogen können über die 7 Hauptbrücken in Frankfurt am Main eingestellt werden. Eine Brücke fällt mit einer Regenbogenfarbe zusammen, die jeder Stadt in Frankfurt am Main viel Segen bringt und Frankfurt zu einer der schönsten und meistbesuchten Städte der Welt macht. Die Regenbogenfarben der 7 Brücken sind ein Symbol für Freiheit und ein Symbol für Frieden und die Vereinigung der Menschheit. Die 7 Farben der Regenbogen können über die 7 Hauptbrücken in Frankfurt am Main eingestellt werden. Eine Brücke fällt mit einer Regenbogenfarbe zusammen, die jeder Stadt in Frankfurt am Main viel Segen bringt und Frankfurt zu einer der schönsten und meistbesuchten Städte der Welt macht. Die Regenbogenfarben der 7 Brücken sind ein Symbol für Freiheit und ein Symbol für Frieden und die Vereinigung der Menschheit. Es spielt keine Rolle, welche Nationalität oder Religion wir haben, wir lieben uns gleichermaßen.

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Pop ‘n Shop - die Frankfurt App für alle

07.01.2021

Kurz gefasst: Hier können alle Einzelhändler/Dienstleister zeitlich begrenzte Angebote einpflegen. Der App-Nutzer/Endkonsument wird über die Geo Lokalisation über diese Angebote benachrichtigt. Sie/Er kann im Vorfeld über Art der Angebote und Entfernungsradius die Push-Benachrichtigungen filtern.

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Frankensteiner Hof

05.01.2021

Der Frankensteiner Hof war die Residenz der Ritter von Sachsenhausen und befand sich neben dem Kuhhirtenturm. Er wurde im Zweiten Weltkrieg stark beschädigt und wurde dann durch einen Neubau ersetzt. Wie wäre es, wenn man ihn wieder errichtet und dort entweder ein Cafe/Bar, Restaurant, Hotel, Museum oder Wohnraum entsteht? Zudem befindet er sich direkt neben der Sachsenhäuser Altstadt und dem Kuhhirtenturm daher wäre es profitabel, ihn dort wieder zu errichten, weil es eine Sehenswürdigkeit ist und Touristen anziehen wird. Die Stadt Frankfurt würde davon profitieren. Der Frankensteiner Hof könnte dann die Aufgaben ausführen, die das Gebäude davor hatte, z.B. Bürgeramt, Wohnhaus.

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Neue Blitzer / tödlicher Unfall durch Raser

22.11.2020

Am 21.01.2020 starben ein Radfahrer und ein Fußgänger in der Nähe der EZB als sie von einem Raser mit dessen SUV erfasst wurden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Hanauer Landstraße, die Sonnemanntraße, die Ferdinand Happ Straße und die Ostparkstraße bevorzugte Raserstrecken sind. Idee: Da Tempolimite konsequent ignoriert werden, sollten in jeder dieser Straßen mindestens drei, vier zusätzliche stationäre 'Geschwindigkeitsblitzer' aufgestellt werden, so dass Abbremsen an einem Blitzer und dann wieder Gas geben (aktuelle Situation) nicht mehr möglich sind. Damit können in Zukunft Leben gerettet werden. Der positive Effekt auf die Lärmbelastung kommt hinzu.