Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1 Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen und Gewährung von Zuschüssen hier: Neufassung der Förderrichtlinien
Beschlussvorschlag
- Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2.
- a)Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1179 werden abgelehnt.
- b)Der Ziffer 4. der Vorlage NR 1179 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bericht im Rahmen der Berichte zur Wohnraumversorgung erfolgt.
Begründung
A. Allgemeines
Die Neufassung der Richtlinien soll dazu beitragen, dass das Angebot an gefördertem Wohnraum in Frankfurt erweitert und verbessert werden kann. Wesentliche Änderungen sind: 1. verbesserte Förderkonditionen (Finanzierungszuschuss, Mietzuschuss für die Dauer der Zweckbindung, Sonderförderung für Gebäude mit erhöhtem energetischen Standard), 2. optional verlängerte Dauer der Zweckbindung auf 40 Jahre, 3. erweiterte förderungsfähige Maßnahmen (Gebäude mit EH 55-/GEG-Standard, Ersterwerb), 4. angepasste Mietpreisbindung, 5. neue Förderung modellhafter Sonderprojekte, 6. neue Zusatzförderung für barrierefreien und/oder barrierearmen Wohnraum ("Universal Design"), 7. neue Zusatzförderung für die Errichtung und den Betrieb von Gemeinschaftsräumen.
D. Klimaschutz
Der Bedarf für die nach diesen Richtlinien geförderten Objekte wird nach Maßgabe der Haushaltsansätze in den jeweiligen Magistratsvorlagen zur Förderung beziffert. Im Finanzplanungszeitraum 2024-2027 sind investive Haushaltsmittel in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinitionen 5.001232 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen, 5.002454 - Unterstützung des Wohnungsbaus - Zuschüsse/Baumaßnahmen - sowie konsumtive Haushaltsmittel 1.13.01.13.05 - Zuschüsse zu den Mieterträgen - eingestellt.