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Wirtschaft bei Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigen

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die geplante Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung wie folgt zu ergänzen: 1) Unternehmen, Handwerksbetriebe, Selbstständige sowie die sie vertretenden Institutionen wie Kammern, Innungen, Verbände und Gewerbevereine werden bei der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt. 2) Der geplante Beirat für Öffentlichkeitsbeteiligung wird mit Vertretern aus Wirtschaft und Handwerk ergänzt.

Begründung

Es ist wichtig, dass bei Öffentlichkeitsbeteiligungen auch Wirtschaft und Handwerk berücksichtigt werden. Unternehmen und Handwerksbetriebe bringen oft sehr konkrete Kenntnisse über technische Machbarkeit, Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Auswirkungen von Entscheidungen ein, die Politik und Verwaltung allein nicht immer umfassend überblicken. Viele Entscheidungen - etwa in Stadtentwicklung, Umweltschutz oder Infrastruktur - betreffen unmittelbar Betriebe, Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung. Wenn diese Perspektiven nicht einfließen, drohen Fehlplanungen und damit verbundene Beschwerden. Beteiligte, die sich ernst genommen fühlen, tragen die Ergebnisse eher mit. Gerade Wirtschaft und Handwerk können Projekte durch Know-how und Ressourcen aktiv unterstützen. Besonders kleinere Unternehmen und Handwerker entwickeln oft innovative Lösungen für lokale Herausforderungen. Ihre frühzeitige Einbindung kann zu besseren, praxistauglicheren Ergebnissen führen. Entscheidungen, die nur auf die Interessen von Verwaltung oder einzelnen Bürgergruppen Rücksicht nehmen, können die Wettbewerbsfähigkeit des lokalen Handwerks und Mittelstands gefährden und soziale Spannungen verschärfen. Handwerk und Mittelstand sind oft tief in der Region verwurzelt. Ihre Berücksichtigung stärkt die Bindung der Bevölkerung an Projekte und schafft Vertrauen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 38
OBR 1
TO I, TOP 46
Zurückgestellt / Beraten
1. a) Die Vorlage M 62 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1611/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 1
TO I, TOP 12
Angenommen
1. Dem Geschäftsordungsantrag, sich mit der Vorlage M 62 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1611/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 3. Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 1614/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 4. Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 1615/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt.
Ablehnung:
CDU FDP BFF Die Partei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL