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Thema

Kultur

Vorlagen

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Lido Café & Bar erhalten

23.01.2026 · Aktualisiert: 28.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 177 Betreff: Lido Café & Bar erhalten Der Magistrat teilt ergänzend zur ST 346/25 mit, dass für eine weitere Fläche innerhalb des betreffenden Gebäudekomplexes auf der Liegenschaft die zuvor beantragte Nutzungsänderung inzwischen genehmigt worden ist und dort mittlerweile ein zusätzlicher gastronomischer Betrieb eröffnet hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5914

B (Bericht des Magistrats)

Frankfurter Ateliertage 2.0 initiieren

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 37 Betreff: Frankfurter Ateliertage 2.0 initiieren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6809 - NR 1388/25 CDU - Der überwiegende Teil der in Frankfurt am Main arbeitenden Künstler und Künstlerinnen und Kreativen hat ein Atelier in einem der großen Atelierhäuser (Atelierfrankfurt und basis e.v.) oder in einer Ateliergemeinschaft (wie z.B. Milchsackfabrik, Westateliers, Heddernheimer Höfe, Teefabrik). Nach den letzten Frankfurter Ateliertagen 2017 fand eine Umfrage unter den teilnehmenden Künstler und Künstlerinnen sowie Besucher und Besucherinnen statt, die zeigte, dass eine Fortsetzung der Veranstaltung nur in kleinerem Maßstab, konzentriert auf die großen Häuser und die Ateliergemeinschaften und auf Basis der Freiwilligkeit sinnvoll sein würde. Die zentrale Gesamtveranstaltung "Frankfurter Ateliertage" wurde darum erfolgreich durch einzelne zielgruppenspezifische Veranstaltungen abgelöst, die die Kreativen in Eigenregie durchführen. Basis e.V., Atelierfrankfurt und die einzelnen, über ganz Frankfurt verteilten Ateliergemeinschaften öffnen ihre Häuser und Arbeitsräume für das Publikum - zugeschnitten auf ihr individuelles Profil und den individuellen Charakter der unterschiedlichen Standorte. Nicht nur das Publikum hat so die Möglichkeit, über das ganze Jahr hinweg Kunstschaffende in ihren Ateliers zu besuchen und mit ihnen ins Gespräch zu kommen - auch die Künstler und Künstlerinnen selbst nehmen die Gelegenheit für einen Austausch unter Kolleg*innen dankbar an. Die großen Häuser haben sich daher auch bewusst entschlossen, ihre Ateliers nicht gleichzeitig zu öffnen. Das Atelierfrankfurt veranstaltet traditionell im November seine open studios, die basis öffnet seine Räume im Sommer. Beide Häuser pflegen eigene Webseiten auf denen sie ihre Mieter und Mieterinnen vorstellen. Übergreifende Webseiten und Kataloge, die alle in Frankfurt ansässigen Künstler und Künstlerinnen vorstellen, erscheinen vor dem Hintergrund hoher koordinativer Aufwände und entstehender Kosten weder sinnvoll noch nachhaltig. Zum einen ist die Szene sehr dynamisch, denn es kommt regelmäßig zu Mieterwechseln in den Ateliers. Zum anderen hat die Erfahrung gezeigt, dass Printmedien dieser Art eine sehr geringe Halbwertszeit haben. Als beste Vermittlungsformate werden niedrigschwellige Angebote, wie Ateliergespräche mit Kunstschaffenden und Führungen, die von Experten und Expertinnen geleitet werden, angesehen. Auch der jährlich stattfindende Saisonstart der Galerien im Zuge der Art Experience bietet Kunstinteressierten, zusätzlich zum Galeriebesuch, die Möglichkeit Künstler- und Künstlerinnenateliers zu besuchen. Nicht nur offene Ateliers sind ein Anlass, um die Öffentlichkeit unmittelbar an der Arbeit von Künstler und Künstlerinnen teilhaben zu lassen. Jährlich im März findet bundesweit der Tag der Druckkunst statt. Mit unterschiedlichsten Veranstaltungen präsentieren und vermitteln Künstler und Künstlerinnen auch in Frankfurt in ihren Druckwerkstätten künstlerische Drucktechniken und Druckkunst - anhand von Ausstellungen, offenen Werkstätten, Workshops, Podiumsdiskussionen o. ä. Ziel ist es zu zeigen, wie lebendig dieses UNESCO Kulturerbe ist. Für die regen Aktivitäten der Akteure und Akteurinnen im Kontext der Ateliers werden nachfolgend beispielhaft die Veranstaltungen im November und Dezember 2025 dargestellt. Am 1. und 2. November 2025 öffneten sich die Türen zu den Ateliers der Heddernheimer Höfe. Geboten wurden Einblicke in die unterschiedlichsten Entstehungsprozesse von Kunst, die Präsentation vollendeter Werke und Begegnungen mit den Kunstschaffenden. Zusätzliches Highlight am Samstag: Führung mit Petra Schwerdtner. Auf diesem Streifzug war aus erster Hand zu erleben, wie Kunst entsteht, Kunst neu gesehen und verstanden werden kann. Die open studios von Atelierfrankfurt, mit 220 Künstler und Künstlerinnen auf sechs Stockwerken auf über 11.000 qm, fanden vom 21. bis 23. November 2025 statt. Es wurden 3.000 Besucher und Besucherinnen gezählt. Am 29. November 2025 wurde in der Ostparkstrasse zum Atelierfest eingeladen. Ab 16:00 Uhr standen die Ateliers für alle Kunstinteressierten offen. Am 29. und 30. November 2025 lud der designparcours Höchst ein: Höchst wurde zum Ziel für all jene, die gerne innovative Unikate von Kreativen an ungewöhnlichen Orten entdecken, erleben und erwerben möchten. Am Samstag 6. und Sonntag 7. Dezember 2025 wurde jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr in die Hellerhofsiedlung eingeladen. Die WestAteliers sind neun Ateliers in der denkmalgeschützten Hellerhofsiedlung im Frankfurter Gallusviertel. Abschließend bleibt folgendes festzuhalten: Als Ergebnis und auf Basis der Einschätzung des Fachamtes, Kulturamt Frankfurt am Main, wird von einer Neuauflage der Frankfurter Ateliertage abgeraten. Die Kosten für die Konzeption und Durchführung sowie jährliche Katalogerstellung und Websiteaktualisierung werden als unverhältnismäßig eingeschätzt. Plattformen zum Austausch der Kunstschaffenden untereinander und mit interessiertem Publikum, wie sie die Atelierhäuser und Ateliergemeinschaften in Form von offenen Ateliertagen regelmäßig anbieten, werden hingegen begrüßt und unterstützt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.10.2025, NR 1388 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 28.01.2026

B (Bericht des Magistrats)

Kulturort Fischergewölbe als „Museum vor Ort“ weiterentwickeln

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 32 Betreff: Kulturort Fischergewölbe als "Museum vor Ort" weiterentwickeln Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6794 Ziffer I. - NR 1365/25 Ziffer 2. CDU - Für die Fischergewölbe liegt zwischenzeitlich ein den Örtlichkeiten angepasstes Nutzungskonzept vor (siehe Anlage). Eine Nutzung als "Museum vor Ort" wird im Weiteren mitgedacht. Hierbei handelt es sich regelmäßig um einzelne Termine, die die angedachte Nutzung sinnvoll ergänzen können. Ein erster Austausch hierzu hat stattgefunden. Anlage _Nutzungskonzept (ca. 5,8 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.09.2025, NR 1365 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 28.01.2026

M (Vortrag des Magistrats)

Wiederaufbauhilfe für das „Liebling Haus“ in Tel-Aviv-Yafo im Rahmen der Städtepartnerschaft

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 21 Betreff: Wiederaufbauhilfe für das "Liebling Haus" in Tel-Aviv-Yafo im Rahmen der Städtepartnerschaft 1. Es dient der Kenntnis, dass das "Liebling Haus" in Tel Aviv-Yafo infolge eines Raketenangriffs schwer beschädigt wurde und eine umfassende Restaurierung erforderlich ist. 2. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main den Wiederaufbau des Liebling Hauses im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Tel Aviv-Yafo durch eine einmalige finanzielle Zuwendung in Höhe von 395 T€ unterstützt. 3. Hierbei dient zur Kenntnis, dass im Dezernat III (Produktgruppe 13.01 "Stadtplanung") im Ansatz des Haushaltsjahres 2025 Mittel für das Programm "zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative" in Höhe von 450 T€ veranschlagt waren. 4. Weiter dient zur Kenntnis, dass Aufwendungen im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Tel Aviv aufgrund des Produktbezugs des Haushalts (vgl. §4 GemHVO) dem Dezernat I (Produktgruppe 35.01 "Zentrale Serviceleistungen") zuzuordnen und dort zu verausgaben sind. 5. Es wird daher zugestimmt, dass die Mittel für das Programm "zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative" in Höhe von 395 T€ für nicht verausgabte Mittel des Jahres 2025 des Dezernates III (Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Gruppierung 71) für die außerplanmäßige Zuwendung für den Wiederaufbau des Liebling Hauses im Jahr 2026 dem Dezernat I zur Abwicklung der Maßnahme (Produktgruppe 35.01 "Zentrale Serviceleistungen", Gruppierung 71) zur Verfügung gestellt werden. 6. Es dient zur Kenntnis, dass die Budgetüberträge unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrats zum Jahresabschluss 2025 stehen. Begründung: A. Zielsetzung Das Liebling Haus in Tel Aviv-Yafo ist ein bedeutendes kulturelles Zentrum, das sich sowohl den Themen Stadtentwicklung und Architektur widmet, als auch als urbanes Gemeinschaftszentrum den sozialen und demokratischen Dialog in Tel Aviv-Yafo und den internationalen Austausch insbesondere auch auf der kommunalen Ebene fördert. Das Zentrum organisiert Begegnungen im Rahmen der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel, darüber hinaus besteht eine enge Kooperation mit der Stadt Frankfurt am Main und dem Deutschen Architekturmuseum (DAM). Das Haus wurde durch einen iranischen Raketenangriff in der Nacht des 16.07.2025 schwer beschädigt; erforderlich sind umfassende Restaurierungsarbeiten in Höhe von rund 645.000 €, insbesondere zur Wiederherstellung historischer Holz- und Glasarbeiten, Boden- und Putzreparaturen sowie barrierefreier Einrichtungen. Im Rahmen der langjährigen Städtepartnerschaft mit Tel Aviv-Yafo will die Stadt Frankfurt den Wiederaufbau dieses bedeutenden Zentrums mit einer Zuwendung unterstützen. Das Dezernat III (Planen und Wohnen) stellt konsumtive Zuschussmittel in Höhe von 395.000 € bereit. Die fachliche Federführung liegt beim Dezernat I. Die Zuwendung wird vom Hauptamt verwaltet. B. Alternativen Keine. C. Lösung Die Zuwendung wird verwendet, um den Wiederaufbau und die Instandsetzung des Liebling Hauses zu finanzieren. Eine bloße Reparatur der Schäden würde die Werte der historischen Architektur nicht sichern und ihrer Bedeutung nicht Rechnung tragen, daher ist eine umfassende Restaurierung notwendig. Schwerpunkte der Restaurierung sind Holzarbeiten. Hierbei handelt es sich um die Reparatur und den Austausch von Fenster- und Türrahmen. Zudem sind Glasarbeiten notwendig. Diese umfassen die Wiederherstellung oder Nachbildung historischer Fenster. Darüber hinaus bedarf es Wandreparaturen, wie das Schließen von Rissen, Erneuerung von Putz und die Angleichung von Farbschichten. Auch braucht es eine Bodenrestaurierung von beschädigten Terrazzo-Bereiche, die es zu reparieren und schützen gilt. Mit der Restaurierung wird sichergestellt, dass die Projektarbeit und Austauschformate für städtische Forschung, Baukultur und Gemeinwohlprojekte fortgeführt werden können. Die Unterstützung zielt darauf ab, dass die Stadt Frankfurt dazu beiträgt, dass das Liebling Haus seine Rolle als Ort des Austauschs, der Demokratieförderung, der Kreativität und des gemeinschaftlichen Lernens erfüllen kann. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Gemäß der übermittelten Übersicht an Kosten werden 422.473 € benötigt. Das Dezernat III stellt 395.000 € aus eigenen Mitteln zur Verfügung. Die Kosten in € variieren aufgrund der Wechselkurse. Die Auszahlung der Zuwendung in Höhe von 395.000 € erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in voller Höher der Summe. Es entstehen keine Kosten für die Öffentlichkeitsbeteiligung, keine Folgekosten, keine Personalkosten. Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan. Es handelt sich um eine einmalige Förderung im Rahmen der freiwilligen Aufgaben (Förderung der Städtepartnerschaft). Die Mittelverwendung von Resten aus dem Vorjahr hat für die Maßnahme "Leerstehende Räume für Kreative" keine wesentlichen Auswirkungen. Estimated budget for restoration work following blast damage from the missile during the war - Liebling Haus Required Items estimation € Building Facade 140.873 Conservation carpantery - doors and windows 96.872 Wooden shutters 30.019 Historical staircase glass replacements 9.270 Balconies - Ceiling service openings 850 Emergency stairs repairs 3.863 Interior work and fixture 241.278 Terrazzo and floor tiles 228.531 Plaster and paint repairs 12.746 Accessibility aids replacement 34.505 Interior signage refurbishment (due to paint renewal) 30.900 Floor accessibility aids (e.g., tactile surfaces, buttons) 3.605 Building Systems and Security 3.090 Security cameras 3.090 General and Miscellaneous 7.184 General works 1.500 Professional workshops and Documentation 6.600 consultation & approvals 30.000 Management costs 66.265 vat 18% 119.278 unexpected 50.000 SUM 692.473 Resources 0 City & the property tax compensation (in process) 270.000 Required budget for the completion of the restoration 422.473 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Gedenktafel für die Stifter des Merianbades, Johanna und Theodor Stern

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7996 entstanden aus Vorlage: OF 981/3 vom 19.11.2025 Betreff: Gedenktafel für die Stifter des Merianbades, Johanna und Theodor Stern Der Magistrat wird gebeten, am Gebäude des Merianbades eine Gedenktafel anzubringen, die an den Stifter des 1888 errichteten Merianbades, den Frankfurter Bankier Theodor Stern und seine Frau Johanna, erinnern. Begründung: Frankfurt ist eine Stadt mit vielen Stiftungen und diese sollten auch heute noch gewürdigt werden und sichtbar sein. Dies dient auch als eine Anregung für neue Stiftungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Jetzt endlich: Kinderbücherschränke für Eschersheim und Ginnheim

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7976 entstanden aus Vorlage: OF 1161/9 vom 12.01.2026 Betreff: Jetzt endlich: Kinderbücherschränke für Eschersheim und Ginnheim Vorgang: OM 3402/23 OBR 9; ST 1112/23; ST 753/24; OIB 251/23 OBR 9 Schon mehrfach hat sich der Ortsbeirat für Kinderbücherschränke im Ortsbezirk eingesetzt - zuletzt im Herbst 2023. Fragen zu Standorten, Patenschaften und Finanzierung wurden geklärt, doch bislang ist wenig passiert. Immerhin wurde ein Kinderbücherschrank für den Dornbusch zugesagt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, ebenfalls jeweils einen Kinderbücherschrank in Eschersheim und Ginnheim zu installieren. Die Kinder in Eschersheim und Ginnheim freuen sich auf diese Möglichkeit, näher an Bücher und das Lesen herangeführt zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3402 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1112 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.09.2023, OIB 251 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 753

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 3

Ehrung Ruth Westheimer

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.01.2026, OIB 470 entstanden aus Vorlage: OF 742/3 vom 27.08.2024 Betreff: Ehrung Ruth Westheimer Der Ortsbeirat finanziert aus seinem Ortsbeiratsbudget die Verlegung von Stolpersteinen für die Familie von Ruth Westheimer, die bis zu ihrer Deportation in der Brahmsstraße 8 wohnte. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die im Jahr 2024 verstorbene Sexualtherapeutin, Soziologin und Sachbuchautorin wurde 1941 von der Brahmsstraße aus mit einem Kindertransport in die Schweiz geschickt und überlebte so. Ihre Familie wurde im Oktober 1941 ins Ghetto Litzmannstadt deportiert und dort ermordet. Ruth Westheimer hatte sich bis zuletzt ihren Frankfurter Akzent bewahrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Am 17. Dezember 2025 berichtete die Frankfurter Neue Presse über die anstehende Wiedereröffnung des Bowling-Betriebs in

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3812 Am 17. Dezember 2025 berichtete die Frankfurter Neue Presse über die anstehende Wiedereröffnung des Bowling-Betriebs in Eschersheim am Berkersheimer Weg, was nicht nur für den Stadtteil erfreulich ist. Dem waren seit Anfang November Umbauarbeiten für 1,8 Millionen Euro vorausgegangen. Gleichwohl hatte der Planungsdezernent auf eine entsprechende Frage in der Fragestunde am 6. November 2025 zu der betreffenden Liegenschaft und deren zukünftiger Nutzung lediglich geantwortet, dass eine Umnutzung zu einer Padel-Tennis-Anlage im Raum stehe. Die anstehende Wiedereröffnung des Bowling-Betriebs erwähnte er mit keiner Silbe. Ich frage den Magistrat: Wie kann das sein? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Bei der Veranstaltungssuche auf frankfurt.de sind oft um die 15.000 Veranstaltungen gelistet, welche nicht kuratiert und

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3803 Bei der Veranstaltungssuche auf frankfurt.de sind oft um die 15.000 Veranstaltungen gelistet, welche nicht kuratiert und nur schwer zu filtern sind. Tourist:innen nutzen solche Seiten jedoch oft, um auf die Schnelle wichtige Veranstaltungen zu finden. Ich frage: Wie kann die Filterfunktion auf frankfurt.de verbessert werden und auf welche Angebote könnte man verlinken, damit Tourist:innen die für sie relevanten Informationen finden? Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Der ehemalige Blumenladen in der Eckenheimer Landstraße 244 - Teil des ehemaligen Postbank-Gebäudes - steht seit geraume

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3781 Der ehemalige Blumenladen in der Eckenheimer Landstraße 244 - Teil des ehemaligen Postbank-Gebäudes - steht seit geraumer Zeit leer, gleichzeitig suchen Kulturschaffende stets nach geeigneten Räumen, die sie zum Beispiel als Atelier oder Ausstellungsfläche nutzen können. Die Vermittlung könnte beispielsweise über R A D A R erfolgen. Ich frage den Magistrat: Wann wird der oben genannte ehemalige Blumenladen für eine kulturelle Zwischennutzung zur Verfügung stehen, und falls dies nicht möglich ist, was sind die Hinderungsgründe? Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Eberz Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Seit August 2025 bemüht sich die Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus e. V. um einen Termin für die Besichtigung der histo

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3786 Seit August 2025 bemüht sich die Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus e. V. um einen Termin für die Besichtigung der historischen Bausubstanz des Schauspielhauses von 1902 in der Theaterdoppelanlage, bislang vergeblich. Zudem wird der Aktionsgemeinschaft seit November 2025 verwehrt, im Fundus Restaurant weiterhin ihren monatlichen Roundtable zu veranstalten, der dort seit 2017 regelmäßig stattfand. Dies erfolgte dem Vernehmen nach auf Veranlassung der Hausleitung und ist nicht auf den Pächter zurückzuführen. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diesen undemokratischen Umgang mit einer Bürgerinitiative in der Stadt der Paulskirche, die zum Wiederaufbau des Schauspielhauses eine abweichende Meinung vertritt als der Magistrat? Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Unser Kaiserdom St. Bartholomäus ist eine feste Größe, die es zu pflegen gilt. Ich frage den Magistrat: Welche Instand

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3779 Unser Kaiserdom St. Bartholomäus ist eine feste Größe, die es zu pflegen gilt. Ich frage den Magistrat: Welche Instandhaltungsmaßnahmen sind demnächst geplant? Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Dringende Dachsanierung Papageno Musiktheater

21.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 21.01.2026, NR 1504 Betreff: Dringende Dachsanierung Papageno Musiktheater Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Förderverein Papageno Musiktheater e.V. erhält 260.000 EUR als einmaliges, zweckgebundenes, zinsloses Darlehen für die dringend erforderliche Dachsanierung als außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 100 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). 1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die Voraussetzungen des § 100 HGO vorliegen, da die Darlehensgewährung Ø unvorhergesehen ist, da der konkrete und zeitkritische Sanierungsbedarf im laufenden Haushaltsjahr nicht absehbar war; Ø unabweisbar ist, da ein Aufschub der Maßnahme zu erheblichen Nachteilen bis hin zur Einstellung des Spielbetriebs führen würde und eine anderweitige kurzfristige Finanzierung nicht rechtzeitig realisierbar ist; Ø dringlich ist, da bei Ausbleiben zeitnaher Maßnahmen eine Gefährdung des Kulturbetriebs sowie Folgeschäden zu erwarten sind. 2. Das Darlehen wird zinslos gewährt und ist innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren in angemessenen jährlichen Raten zurückzuzahlen. Einzelheiten regelt ein zwischen der Stadt und der Papageno Musiktheater gGmbH abzuschließender Darlehensvertrag. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Mittel unverzüglich bereitzustellen, den Darlehensvertrag abzuschließen und die zweckentsprechende Verwendung der Mittel sicherzustellen. Er prüft vor Auszahlung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Darlehensnehmers. 4. Die Gewährung des Darlehens erfolgt einmalig und ohne Begründung eines Anspruchs auf weitere finanzielle Leistungen oder Förderungen der Stadt. 5. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Förderverein Papageno Musiktheater e.V. auf, sich freiwillig zu verpflichten, zukünftig eine Rücklage für Bauunterhalt und Gebäudesanierung zu bilden. Begründung: Das Papageno Musiktheater ist ein privater, jedoch für das kulturelle Leben der Stadt bedeutsamer Theaterbetrieb mit sehr hoher Publikumsresonanz. Es hat bundesweit den Ruf, eines der besten Theater für Kinder- und Jugendarbeit zu sein. Es gibt ca. 280 Vorstellungen im Jahr, davon einige an Vormittagen für Kindertagesstätten und Schulen aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Der voll klimatisierte Holz-Membranbau für 199 Besucherinnen und Besucher steht bereits seit 24 Jahren im Frankfurter Palmengarten, obwohl ihm nur eine Lebensdauer von 15 Jahren vorausgesagt wurde. Es besteht ein dringender Sanierungsbedarf für das Dach, denn falls Wasser von außen eintritt, würden Dämmmaterial und Elektrik direkt beschädigt und die Spielstätte müsste unverzüglich schließen. Die Sanierung mit voraussichtlichen Gesamtkosten von rund 350.000 EUR kann nicht kurzfristig und vollständig aus eigenen Mitteln gedeckt werden. Ein Bankkredit ist nicht möglich, da sich das Theater aus Spenden u.a. an den gemeinnützigen Förderverein Papageno e.V. finanziert und auch die für den Theaterbetrieb verantwortliche Papageno Musiktheater gGmbH Sicherheiten nicht vorweisen kann. Die Schäden am Gebäude sind jetzt lange genug bekannt (vgl. B 323/25) und der Magistrat hätte die Mittel für das Darlehen oder einen außerordentlichen Zuschuss bereits in den Entwurf des Haushaltes 2026 einstellen können. Bis zu einer Genehmigung des Haushaltes 2026, mit der nicht vor Herbst zu rechnen ist, kann das Theater nicht mehr warten. Ohne umgehende Maßnahmen droht die Einstellung des Spielbetriebs. Die Ausgabe ist im laufenden Haushalt nicht veranschlagt. Die Voraussetzungen des § 100 HGO liegen jedoch vor, da ein Abwarten bis zur Rechtskraft des Haushalts 2026 zu nicht vertretbaren Nachteilen für dieses öffentlich relevante Kulturangebot führen würde. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Robert Lange Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 323 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse:

Partei: CDU
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OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 4

Industriekultur im Ostend: Beteiligung an Transportkosten aus dem Budget des Ortsbeirats

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.01.2026, OIB 466 entstanden aus Vorlage: OF 587/4 vom 05.01.2026 Betreff: Industriekultur im Ostend: Beteiligung an Transportkosten aus dem Budget des Ortsbeirats Der Magistrat wird gebeten, aus dem Budget des Ortsbeirats 1.000 Euro als finanzielle Beteiligung für die Transportkosten der Schleifmaschine für die Naxoshalle bereitzustellen. Der Zuschuss geht an NAXOS e. V. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, erhält das in der Naxoshalle ansässige Theater Willy Praml eine drei Tonnen schwere Schleifmaschine aus Freital zurück, die nach der Wende ins Erzgebirge verkauft wurde. Die Innenschleifmaschine mit Planetspindel der NAXOS-UNION, Modell WJ2, aus den 1930er Jahren war bis in die 1980er Jahre in der Naxoshalle im Ostend im Einsatz. Die Maschine soll im Theaterfoyer stehen und ein Stück Frankfurter Industriegeschichte zeigen. Die Kosten für den Transport mit Schwertransporter belaufen sich auf 4.000 Euro und müssen vom Theater aufgebracht werden. Wegen der industriekulturellen Bedeutung der Naxoshalle für den Stadtteil beteiligt sich der Ortsbeirat an den Transportkosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 4

Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2026

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.01.2026, OIB 465 entstanden aus Vorlage: OF 584/4 vom 19.12.2025 Betreff: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2026 Der Ortsbeirat stellt dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zur Finanzierung eines Teilprojektes, nämlich der Beschaffung des Holzes für Hasen, innerhalb des Ostermarktes für Kinder am Gründonnerstag 2026 (02.04.2026) einen Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ostermarkt für Kinder erfreut seit vielen Jahren nicht nur die Kinder, sondern trägt auch zur Attraktivität der Einkaufslage der Berger Straße bei und steigert über die stadtweit eingesetzten Werbemittel (Plakate und Postkarten) auch deren Bekanntheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

OI (Initiative Ortsbeirat) · OB 7

Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss 2026 unterstützen

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Initiative vom 20.01.2026, OI 134 entstanden aus Vorlage: OF 599/7 vom 19.01.2026 Betreff: Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss 2026 unterstützen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, die Durchführung der diesjährigen "Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss" am 30.05.2026 mit einer Summe von 1.500 Euro zu unterstützen. Die Mittel sind dem gemeinnützigen Verein KIR - Kultur in Rödelheim e. V. zu überweisen. Seit 2011 findet alljährlich die "Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss" statt. Die Veranstaltung entlang und um die Nidda erfreut sich großer Beliebtheit. Die Musiker*innen treten unentgeltlich auf und die Organisation sowie Durchführung erfolgen ehrenamtlich. 2025 wurde der KIR - Kultur in Rödelheim e. V. gegründet. Im letzten Jahr fand die Rödelheimer Musiknacht das erste Mal unter dessen Regie statt. Der Ortsbeirat möchte die Rödelheimer Musiknacht auch in diesem Jahr wieder unterstützen und beantragt daher, die o. g. Mittel aus dem Sonderetat für Stadtteilfeste zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 28.01.2026

OI (Initiative Ortsbeirat) · OB 4

Stadtteilfeste unterstützen: Arnsberger Frühlingsfest auf dem Paul-Arnsberg-Platz

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Initiative vom 20.01.2026, OI 135 entstanden aus Vorlage: OF 590/4 vom 16.12.2025 Betreff: Stadtteilfeste unterstützen: Arnsberger Frühlingsfest auf dem Paul-Arnsberg-Platz Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, das Arnsberger Frühlingsfest am 31. Mai 2026 mit einem Betrag in Höhe von maximal 3.000 Euro für Sachkosten wie Bühne und Technik, Flyer/Plakate, Büro- und Organisationskosten, Kinderspiele etc. zu unterstützen. Auch im Jahr 2026 möchte der Verein Selbsthilfe- und Nachbarschaftszentrum Ostend e. V. auf dem Paul-Arnsberg-Platz wieder das Arnsberger Frühlingsfest veranstalten. Bereits zum 14. Mal soll diese Veranstaltung Menschen aller Generationen sowie die vielfältigen Kulturen des Ostends zusammenführen. Wie gewohnt werden wieder zahlreiche Institutionen, Vereine und kulturelle Einrichtungen aus dem Ostend eingeladen, die sich mit kreativen und informativen Ständen sowie Beiträgen zum Bühnenprogramm beteiligen. Mit dem Fest wird eine Tradition fortgesetzt und gleichzeitig die Nutzung des umgestalteten Platzes als ein Ort des Austausches im Quartier gestärkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 28.01.2026

OI (Initiative Ortsbeirat) · OB 2

Unterstützung des ersten Stadtteilfestes auf dem Westendplatz

19.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Initiative vom 19.01.2026, OI 136 entstanden aus Vorlage: OF 1310/2 vom 14.11.2025 Betreff: Unterstützung des ersten Stadtteilfestes auf dem Westendplatz Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen") gebeten, das für September 2026 geplante erste Stadtteilfest auf dem Westendplatz im Rahmen des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen" mit 3.000 Euro zu bezuschussen. Diese sollen für Biertische/Sitzgelegenheiten/Basiscatering/Bühne/Lautsprecher (ca. 2.000 Euro), ein Geschirrmobil (ca. 600 Euro) und eine mobile Komposttoilette (ca. 400 Euro) verwendet werden. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, die notwendigen Mittel für ein Sicherheitskonzept für das Fest zur Verfügung zu stellen. Das Geld soll an das Familienzentrum im Westend gehen. In Kooperation mit dem Sozialrathaus Bockenheim startete im und mit dem Familienzentrum Westend am 14.11.2025 ein Arbeitskreis für den Stadtteil Westend-Süd mit einer Kick-Off-Veranstaltung. Im Westend-Süd fehlt noch ein Forum zur Koordination der Sozialen Arbeit in Jugendarbeit, Schule, Erwachsenenbildung und Seniorenarbeit, wie es dies in allen anderen Stadtteilen des Sozialrathausbezirks gibt. Das erste Netzwerktreffen war mit ca. 20 Teilnehmern aus den Gemeinden, der Kinder- und Jugendhilfe sowie Seniorenbetreuung, Sozialhilfe und Repräsentanten internationaler Organisationen im Ortsbezirk sehr gut besucht. Der Bedarf an Vernetzung ist bei allen Akteuren sehr groß. Als erste konkrete Initiative soll im September 2026 ein Stadtteilfest auf dem Westendplatz organisiert werden. Das Fest soll als Auftaktveranstaltung für den Arbeitskreis dienen. Ziel des Festes soll sein, zusammenzukommen und die Akteure im Stadtteil für alle sichtbar zu machen. Die Akteure werden jeweils Infotische mit Mitmachangebot oder Essen anbieten, auch ein Rahmenprogramm und Kinderbetreuung sollen angeboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 28.01.2026

OI (Initiative Ortsbeirat) · OB 2

Das Festival „Kulturcampus Open Air 2026“ unterstützen

19.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Initiative vom 19.01.2026, OI 137 entstanden aus Vorlage: OF 1334/2 vom 04.01.2026 Betreff: Das Festival "Kulturcampus Open Air 2026" unterstützen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. 07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen") gebeten, das nichtkommerzielle Stadtteilfest Κulturcampus Open Air am 06.06.2026 mit einem Betrag in Höhe von 3.800 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. Sie teilen sich in 1.500 Euro für die Busumleitung und 2.300 Euro für die Umleitungsbeschilderung (Kosten lt. 2025) auf. Das Kulturcampus Open Air etabliert sich im Ortsbezirk (Bockenheim, Westend) zu einem regelmäßigen jährlichen Festival, bei dem niedrigschwellige kulturelle Teilhabe angeboten wird. Nicht nur das Kinderprogramm und die Musik werden kostenlos für alle angeboten, auch die Diskussion über die Entwicklung des Kulturcampus wird vorangebracht. Das Bündnis Zweite Chance Campus Bockenheim setzt sich unverändert für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Das nichtkommerzielle Straßenfest präsentiert eine Vision, wie der ehemalige Unicampus als öffentliche Versammlungs- und Veranstaltungsfläche und zugleich als Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung genutzt werden könnte. Mit der geplanten Bebauung des derzeitigen Campusplatzes vor dem Juridicum wird ein beliebter Open Air-Veranstaltungsort wegfallen. Das Kulturcampus Open Air verwandelt die Fläche zwischen Depot und Kfz-Referat zu einem Veranstaltungsort, indem einen Tag lang die Bockenheimer Landstraße vom Verkehr befreit und mit Kultur, Musik und Informationsangeboten bespielt wird. Der Kulturcampus blickt bereits auf eine langjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für eine nachhaltige Stadtentwicklung zurück. Im Hinblick auf den Weg, den der Kulturcampus bereits hinter sich hat, und angesichts der Chancen, die die Teilhabe unterschiedlichster Menschen an der Stadtentwicklung in Frankfurt bieten, hält es der Ortsbeirat für sinnvoll, dieses besondere bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen. Die beantragten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa 50.000 Euro kalkuliert wird. Der VCD Hessen e. V. ist - wie letztes Jahr - Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung und die Busumleitung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 28.01.2026

M (Vortrag des Magistrats)

Planung Paulskirche/Haus der Demokratie hier: Realisierungswettbewerb

16.01.2026 · Aktualisiert: 22.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 19 Betreff: Planung Paulskirche/Haus der Demokratie hier: Realisierungswettbewerb Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4717 (M 30) 1) Der Magistrat wird beauftragt unter Berücksichtigung der Erläuterungen in der Begründung dieses Magistratsvortrags, einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb für die Planung und den Bau des Hauses der Demokratie sowie einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb für die Bereiche rund um die Paulskirche, Paulsplatz und Platz nördlich der Kämmerei/Rathaus Nordbau vorzubereiten, auszuloben und durchzuführen. 2) Als Grundlage zur Aufgabe unter 1) wird der Magistrat beauftragt, das inhaltliche Konzept für das Vorhaben Paulskirche / Haus der Demokratie zu entwickeln und auf dieser Basis für das Haus der Demokratie ein Nutzungskonzept und Raumprogramm zu präzisieren. Wichtig ist beim Raumprogramm geeignete Räumlichkeiten für die bedeutende historische Ausstellung vorzusehen. 3) Der Magistrat wird beauftragt, zur Unterstützung und Begleitung der Aufgabe unter 2) einen unabhängigen wissenschaftlichen Fachbeirat einzurichten. Die Zusammensetzung soll in Abstimmung mit Bund und Land geschehen. 4) Der Magistrat wird beauftragt, die Entwicklung des inhaltlichen Konzepts zur Aufgabe unter 2) durch eine Bürger:innenbeteiligung begleiten zu lassen. 5) Der Magistrat wird beauftragt, in Kooperation mit dem Bund und dem Land Hessen für das Haus der Demokratie / Paulskirche ein Finanzierungs- und Betriebskonzept zu präzisieren. 6) Es dient zur Kenntnis, dass die in 2026 anfallenden konsumtiven Aufwendungen durch das Budget des Dezernats I - Hauptverwaltung und Sport - gedeckt werden. Die Finanzierung der investiven Maßnahmen in 2026 erfolgt aus vorhanden Mitteln der Produktgruppe 30.01, Projekt 5.010881 "Haus der Demokratie - Planungsmittel". Die in den Jahren 2027 ff. benötigten konsumtiven Mittel sind vom Dezernat I im Rahmen der Eckwerte für die kommenden Haushalte geeignet einzuplanen bzw. zu berücksichtigen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main will den Demokratieort Paulskirche stärken und weiterentwickeln. Paulskirche und Haus der Demokratie sollen als Lern-, Gedenk- und Erlebnisort weit über die Stadt Frankfurt am Main hinauswirken. Die unter Denkmalschutz stehende Paulskirche soll dabei behutsam saniert und um ein Haus der Demokratie ergänzt werden. Mit dem Haus der Demokratie soll ein offener und einladender Ort der Bildung, der Erinnerung und des Austausches entstehen und die Bedeutung der Stadt als Standort demokratischer Kultur gestärkt werden. Paulskirche und Haus der Demokratie erhöhen die Attraktivität bei Besucher:innen, fördern den Tourismus und wirken positiv auf die lokale Wirtschaft, wie beispielsweise Gastronomie und Hotellerie. Darüber hinaus kann das Haus neue Impulse setzen für kulturelle Einrichtungen, Bildungsträger und wissenschaftliche Institutionen wie z.B. die Einrichtung einer Paulskirchen-Professur durch das Land Hessen und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit eröffnen. 1) Es dient zur Kenntnis 1.1) dass der Magistrat in Ausführung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4797 (NR 1022) in konzeptioneller Hinsicht die Vorbereitungen zur Planung eines Hauses der Demokratie abgeschlossen hat. Die durch den Magistrat beauftragte Empfehlung der Expertenkommission Paulskirche sowie die Konzeptstudie der Hessischen Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) zeigen, dass die Realisierung eines Hauses der Demokratie in unmittelbarer Nähe zur Paulskirche sinnvoll und möglich ist. 1.2) dass der Magistrat in Ausführung des Beschlusses vom 02.05.2024, § 4717 (M 30) einen offenen städtebaulichen Ideenwettbewerb durchgeführt hat, um die Leitplanken für die folgenden Realisierungswettbewerbe zu setzen. Das Preisgericht hat am 12.06.2025 einstimmig zehn Arbeiten gleichwertig prämiert und der Ausloberin Stadt Frankfurt am Main empfohlen, die Preisträger:innen in den oder dem geplanten zukünftigen Realisierungswettbewerb/en für das Haus der Demokratie als Teilnehmende zu setzen. 1.3) dass der Magistrat in Ausführung des Beschlusses vom 02.05.2024, § 4717 (M 30) zum Ergebnis des Wettbewerbs eine breit angelegte Bürger:innenbeteiligung durchgeführt hat (Siehe Zusammenfassung der essentiellen Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung in der Anlage, die Veröffentlichung der Gesamtdokumentation wird im Januar 2026 erwartet). Zur Förderung von Transparenz, Akzeptanz und Mitgestaltung wurde ein umfassendes Beteiligungskonzept umgesetzt, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit über den Wettbewerb und den weiteren Planungsprozess zu informieren, die prämierten Entwürfe vorzustellen und die Meinungen der Bürger:innen systematisch einzuholen. Die Beteiligung erfolgte inklusiv und niedrigschwellig über verschiedene Formate: - Ausstellung der prämierten Wettbewerbsarbeiten auf dem Paulsplatz, in der Paulskirche und online vom 18.8. bis 30.9.2025 inkl. regelmäßiger Führungen - Fragebögen zu den zehn prämierten Wettbewerbsarbeiten, auch digital unter ffm.de und deinhausderdemokratie.de - offenes Ideenforum/Bürgerveranstaltung auf dem Paulsplatz am 22.08.2025 - acht zielgruppenspezifische Workshops, davon zwei öffentlich Die Bewertung der Entwürfe in den Fragebögen und Workshops erfolgte anhand der Leitkategorien Stadtbild, Haus für Alle, Wiedererkennbarkeit, Paulsplatz und Platz nördlich der Kämmerei/ Rathaus Nordbau. 1.4) dass die Wettbewerbsverfahren und die Beteiligungsprozesse zum Haus der Demokratie als Premiumprojekt durch das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus 2024 gefördert werden. 1.5) dass Gespräche mit dem Bund und dem Land Hessen in Ausführung des Beschlusses vom 02.05.2024, § 4717 (M 30) weiterhin geführt werden: - zu einem Konzept für ein zukünftiges Trägerschaftsmodell - zu einem Konzept zum Betrieb des Hauses der Demokratie - zur Einrichtung eines unabhängigen wissenschaftlichen Fachbeirats - um Bund und Land Hessen für eine Beteiligung zu gewinnen. Bund und Land Hessen in Aussicht gestellt haben, sich an den Kosten der Sanierung der Paulskirche und der Realisierung des Hauses der Demokratie sowie der zukünftigen Trägerschaft zu beteiligen. Sich daraus ergebende Empfehlungen von Bund und Land können je nach Verfahrensart eingebracht werden. 1.6) dass im selben Zug aufgrund der Stadtverordnetenbeschlüsse vom 07.11.2019, § 4797 (NR 1022) und vom 30.01.2025, § 5690 (M 174) sowie die Einschätzung des städtischen Denkmalamtes und der Landesdenkmalbehörde die Paulskirche auf Basis der Konzeption der Planungsgemeinschaft Paulskirche unter Rudolf Schwarz saniert und modernisiert wird. 2) Folgende Entscheidungsgrundlagen sind für die weitere Planung des Vorhabens zu berücksichtigen: 2.1) Bewertungen des Preisgerichts des Ideenwettbewerbs Haus der Demokratie Das Preisgericht hat am 12.06.2025 zehn Arbeiten gleichwertig prämiert, die dann in den öffentlichen Diskurs gestellt wurden. Diese Arbeiten lassen sich in vier Cluster einteilen: - Aktivierung der Nordseite der Kämmerei/Rathaus Nordbau - Neubau auf einem untergeordneten Teil des Paulsplatz - Umbau- und Aufbaukonzepte für die Kämmerei/Rathaus Nordbau - funktionale unterirdische Verbindungen zur Paulskirche 2.2) Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung Die verschiedenen Formate der Bürger:innenbeteiligung - Befragungen, Ausstellungen, Führungen, Workshops und ein Ideenforum - haben gezeigt, dass ein großes öffentliches Interesse an dem Vorhaben besteht. Dabei wurden das Vorhaben selbst und der Prozess hin zum Haus der Demokratie sehr positiv aufgenommen. Die Befragung bezog sich auf die Kategorien Stadtbild, Haus für Alle, Wiedererkennbarkeit, Paulsplatz und Platz nördlich der Kämmerei/Rathaus Nordbau. Die Auswertung der 2.068 ausgefüllten Fragebögen und der Inhalte der 8 Workshops mit 170 Teilnehmenden zu den prämierten Entwürfen verdeutlicht, dass eine Transformation und eine Umnutzung des Bestandsgebäudes Kämmerei/Rathaus Nordbau bevorzugt werden. Favorisiert werden dabei ein offenes großzügiges Foyer, der Rückbau des bestehenden Daches und eine neue Aufstockung. Das Ergebnis zeigt zudem, dass die Bürger:innen die Bebauung des Paulsplatzes durch ein Haus der Demokratie skeptisch betrachten. Für die Freiflächen werden überwiegend eine Neubepflanzung des Paulsplatzes, weniger Strenge und Aufenthaltsräume im Grünen gewünscht. (Siehe Zusammenfassung der essentiellen Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung in der Anlage, die Veröffentlichung der Gesamtdokumentation wird im Januar 2026 erwartet) 2.3) Förderrichtlinien der Nationalen Projekte des Städtebaus • Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs nach geltender RPW für das Haus der Demokratie, mit zielgruppenorientierte Bürger:innenbeteiligung und intensiver, begleitenden Öffentlichkeitsarbeit • Sofortmaßnahmen im direkten Umfeld der Paulskirche zur Verbesserung des Fußverkehrs und der besseren Wahrnehmbarkeit der Paulskirche. In diesem Zusammenhang dient es zur Kenntnis, dass die Entwicklung eines Konzeptplans zur Neuorganisation und Verlagerung der Kurzzeit-Busparkplätze beauftragt und mit Ergebnissen zum Jahresende 2025 zu rechnen ist. • das Haus der Demokratie soll im engen räumlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit der Paulskirche stehen und zur Demokratiebildung beitragen • unterrepräsentierte Gruppen einbeziehen, den Austausch zwischen verschiedenen Zielgruppen fördern sowie durch breit angelegte Bürger:innenbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit umfassend zu informieren und Akzeptanz in der Bürgerschaft zu schaffen • durch das Planungs- und Beteiligungsverfahren soll eine Stärkung des historisch und städtebaulich bedeutsamen Paulsplatzes über eine gestalterische Aufwertung als Kultur- und Demokratieort gewährleistet werden. • das Vorhaben soll helfen, den Freiraum rund um die Paulskirche besser zu gliedern, nutzbarer und ökologischer zu entwickeln. Dabei soll eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Umfelds der Paulskirche erreicht werden. (vgl. Zuwendungsbescheid in der Anlage) 2.4) Empfehlungen der Expertenkommission Paulskirche, 2023 "Um die Ziele des Hauses der Demokratie erreichen zu können und für Zukunftsdebatten einen offenen Raum geben zu können, hält die Expertenkommission einen Neubau des Hauses der Demokratie nicht nur für unbedingt notwendig, sondern sie regt auch einen symbolisch repräsentativen Entwurf im Sinne einer "Signature Architecture" an. Aus Sicht der Expertenkommission bietet sich der Paulsplatz als Standort für das Haus der Demokratie in unmittelbarer Nähe zur Paulskirche an." (Empfehlung Expertenkommission Paulskirche, 2023, siehe Anlage). 2.5) Empfehlungen der Bundesstiftung Baukultur Die Bundesstiftung Baukultur beteiligt sich am Vorhaben Paulskirche Haus der Demokratie im Rahmen fachlicher Diskurse und Podiumsdiskussionen beispielsweise zu städtebaulichen Fragen und dem Umgang mit dem historischen Umfeld der Paulskirche. Dabei geht es auch darum ein solches Vorhaben transparent zu verhandeln. Die Stiftung betont, dass Baukultur nicht nur ästhetische Qualität meint, sondern soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit gleichermaßen umfasst; entsprechend fordert sie partizipative Wettbewerbs- und Gestaltungsprozesse, die langfristige Nutzungsflexibilität, Ressourceneffizienz und den Erhalt städtebaulicher Kontextwerte. Durch klare Qualitätskriterien, eingebettete Beteiligungsverfahren und die verbindliche Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und Klimaschutzaspekten kann Baukultur dafür sorgen, dass sowohl Bestandsbauten als auch Neubauten als nachhaltig gelten: dies umfasst die Priorisierung von Umbau und Nachverdichtung dort, wo es den städtischen Zusammenhalt stärkt, die Verwendung langlebiger und klimafitter Materialien, die Förderung flexibler Raumkonzepte für sich wandelnde Nutzungen sowie die verbindliche Prüfung von CO₂-Bilanzen und Betriebskosten über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes. 2.6) Ergebnisse Nutzungsanalyse Paulsplatz (Dokumentation siehe Anlage). Die teilnehmenden Planungsbüros der hochbaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbe sind aufzufordern, die gewonnenen Erkenntnisse in ihre Entwürfe einzubeziehen, damit die zukünftige Gestaltung und Nutzung des Paulsplatzes optimal auf die Bedürfnisse der Menschen abgestimmt werden können. 3) Bürger:innenbeteilung zum inhaltlichen Konzept Ein Konzept für die geplante Bürger:innenbeteiligung soll unter Einbeziehung von Initiativen und besonders relevanten Zielgruppen entwickelt werden. Dabei wird eine breite Beteiligung angestrebt, die Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlichen Zusammenhalt berücksichtigt. Die Bürger:innenbeteiligung soll den weiteren Planungsprozess des Hauses der Demokratie begleiten. Es sollen auch jugendpädagogische Expert:innen und Jugendvertreter:innen wie zum Beispiel der Frankfurter Jugendring in die Erarbeitung des inhaltlichen Konzepts eingebunden werden. Ein Bericht über die Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung soll veröffentlicht werden. B. Alternativen Es ist dem Vorhaben Paulskirche / Haus der Demokratie immanent, dass bereits seine Entstehung nach demokratischen Grundsätzen zu erfolgen hat. So wurde das Vorhaben von Anfang an öffentlich diskutiert und es soll auch weiterhin gemeinsam mit Menschen unterschiedlichster Milieus gestaltet werden. Begonnen hat der partizipative Prozess mit dem offenen Ideenwettbewerb und der Bürger:innenbeteilung zu den Wettbewerbsergebnissen, der nun konsequenterweise in den Realisierungswettbewerben fortgeführt werden soll. Auch aus diesem Grund wurde das Vorhaben Paulskirche / Haus der Demokratie in das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus aufgenommen. Alternative Verfahrensarten kommen daher nicht in Betracht. C. Lösung Zur Zielerreichung empfiehlt der Magistrat die Auslobung eines hochbaulichen sowie eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Es ist noch zu präzisieren, ob es ein Wettbewerbsverfahren oder zwei separate Wettbewerbe für den Hochbau bzw. den Freiraum geben wird. Im Falle von zwei Wettbewerben sind diese eng miteinander zu verzahnen und abzustimmen und möglichst gleichwertig zu betrachten. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Ideenwettbewerbs 2025 und der Bürger:innenbeteiligung, sowie der Förderrichtlinien der Nationalen Projekte des Städtebaus, der Empfehlungen der Expertenkommission Paulskirche 2023, der Empfehlungen der Bundesstiftung Baukultur und der Ergebnisse der Nutzungsanalyse Paulsplatz empfiehlt sich, die Umnutzung und Transformation des Kämmereigebäudes/Rathaus Nordbau durch eine markante Architektur, die Offenheit und Zugänglichkeit des Hauses der Demokratie sichtbar macht. Das Gebäude soll als prägnantes städtisches Wahrzeichen gestaltet werden, das demokratische Teilhabe ermöglicht und die Verbindung zur Paulskirche wahrt. Ziel ist ein einladender Bau, der einen offenen Dialograum im Stadtraum schafft. Für den Hochbau des Hauses der Demokratie gelten folgende Maßgaben: - Ensemblewahrung: Eingriffe müssen Rücksicht auf das historische Ensemble (Paulskirche, Rathaus, Römer, Kämmerei/Rathaus Nordbau) nehmen - Vorrang für Transformation und Weiterentwicklung der Kämmerei/Rathaus Nordbau mit Dachaufbau; Transformation entsprechend denkmalpflegerischer Belange - signifikante, mutige und sichtbare Architektursprache - direkte Blickbeziehung zur Paulskirche - klare Adressbildung und Sichtbarkeit des Hauses der Demokratie mit klar erkennbarem, niedrigschwelligem und einladendem Zugang - Offenheit nach Norden, Süden, Osten und Westen sowie Teilhabemöglichkeit / Durchlässigkeit und Transparenz in den Erdgeschosszonen - Flexible Innenräume / multifunktionale Räume - Barrierefreiheit für den gesamten Ort - funktionale Verbindung zur Paulskirche Für den Freiraum Paulskirche Haus der Demokratie gelten die Ergebnisse der Nutzungsanalyse Paulsplatz, das Innenstadtkonzept - Gestaltungsplan Öffentlicher Raum, Fußverkehr, Quartiersanbindung, Berliner Straße - (Stadtverordnetenbeschluss vom 16.07.2015, § 6130 (NR 1216)), der Leitfaden zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung und die Frankfurter Anpassungsstrategie. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☒Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: Richtlinie für Planungswettbewerbe § 8 (1) Ergebnis und Öffentlichkeit und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Siehe A 3) c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: Der Magistrat geht davon aus, dass für die Durchführung des Realisierungs- und Freiraumwettbewerbs sowie der Bürger:innenbeteiligung Kosten in Höhe von 1 500 T€ anfallen werden. Die vorne genannten Mittel sind zum Endausdruck des Haushalts 2026 im Planjahr 2026 in der Produktgruppe 30.01 "Haus der Demokratie" einzustellen. Weitere Kosten für die Errichtung eines Hauses der Demokratie ergeben sich aus den Ergebnissen der Wettbewerbe und sind gesondert zu beordnen. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: ErgebnisHH 2026 2027 2028 Summe Aufwendungen 847.026 € 335.000 € 315.000 € Summe Erträge 140.000 € 100.000 € 50.000 € FinanzHH 2026 ab 2027 Summe Aufwendungen 10.000 € 6.221.250 €* 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: * Für die Umsetzung der Maßnahme wird der Gesamtinvestitionsbedarf auf 82.950 T€ geschätzt. Daraus ergeben sich ab 2027 Planungsmittel (bis Leistungsphase 3) im investiven Haushalt von 6.221 T€ (7,5% des Gesamtvolumens). 4. Jahresfolgekosten: keine 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: Das Projekt Haus der Demokratie erhält eine Bundesförderung durch die Nationalen Projekte des Städtebaus. In den Jahren 2025-2028 können Zuschüsse für vorbereitende Maßnahmen von insgesamt 460 T€ (inkl. 170.000 Euro für 2025) erwartet werden. Bezüglich der Gesamtkosten der Baumaßnahme sowie der Finanzierung des Betriebs des Hauses der Demokratie befindet sich der Magistrat derzeit in Gesprächen mit dem Bund und dem Land Hessen, mit dem Ziel einer Drittelung der Kosten. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: Fehlanzeige Anlage 1_Haus_Demokratie_Foerderbedingungen (ca. 782 KB) Anlage 2_Haus_Demokratie_Konzeptstudie (ca. 4 MB) Anlage 3_Haus_Demokratie_Expertenkomm_Paulskirche (ca. 236 KB) Anlage 4_HDD_Verfahrensdokumentation (ca. 52,5 MB) Anlage 5_1_Erfassungsmerkmale (ca. 162 KB) Anlage 5_2_Karte_Erdgeschossnutzung (ca. 391 KB) Anlage 5_3_Karte_Freiraumstruktur (ca. 532 KB) Anlage 5_4_Karte_Barrieren (ca. 554 KB) Anlage 5_5_Fussverkehrszaehlung (ca. 518 KB) Anlage 5_6_Aufenthalt (ca. 494 KB) Anlage 5_7_Wegebeziehung (ca. 426 KB) Anlage 5_8_Verteilung_Aufenthalt (ca. 586 KB) Anlage 5_Erlaeuterungsber_Paulsplatz (ca. 2,5 MB) Anlage 6_Zusammenf_Ergebnisse_Beteiligung (ca. 1,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.11.2019, NR 1022 Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 30 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 21.01.2026

M (Vortrag des Magistrats)

Sicherung Frankfurter Feste: Finanzierung in 2026

16.01.2026 · Aktualisiert: 22.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 13 Betreff: Sicherung Frankfurter Feste: Finanzierung in 2026 Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 16.01.2026 1. Es dient zur Kenntnis, dass im Dezernat IV Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing in der Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing (Gruppierung 60, 61, 67-69, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) im Ansatz des Haushaltsjahres 2025 Mittel des Tourismusbeitrags für die Förderung von Veranstaltungen in Höhe von 5.136 TEUR veranschlagt waren. 2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass Aufwendungen für die Bezuschussung von Sicherheitsmaßnahmen von Veranstaltungen aufgrund des Produktbezugs des Haushalts (vgl. § 4 GemHVO) nur über die Produktgruppe 11.04 "Sicherheit und Ordnung" des Ordnungsamtes zuzuordnen und zu verausgaben sind. 3. Die Zweckbindung der Mittel des Tourismusbeitrags für die in der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages genannten Zwecke wird in Höhe von 1.500 T€ für nicht verausgabte Mittel des Jahres 2025 des Dezernates IV (Produktgruppe 30.4 Stadtmarketing, Gruppierung 60, 61, 67-69) aufgehoben und die Mittel für die überplanmäßige Förderung von Sicherheitsmaßnahmen im Jahr 2026 dem Dezernat IX (Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit, Gruppierung Zuweisungen und Zuschüsse) zur Verfügung gestellt. 4. Der Magistrat wird beauftragt, alles Erforderliche zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Frankfurter Feste sind seit vielen Jahren ein zentraler Bestandteil des kulturellen und touristischen Lebens der Stadt. Sie prägen das Image Frankfurts und tragen wesentlich zur Attraktivität des Standortes für Touristen aus dem In- und Ausland bei. Neben der kulturellen Bedeutung leisten sie einen erheblichen wirtschaftlichen Beitrag für Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel, in dem sie beispielsweise zusätzliche Übernachtungen erzeugen. Die aktuelle Sicherheitslage erfordert immer umfangreichere Maßnahmen um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen und Festen zu gewährleisten. So umfassen die behördlich geforderten Auflagen für Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen zusätzliche Absperrungen, Zugangskontrollen sowie technische Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr. Die damit verbundenen Kosten übersteigen die finanziellen Möglichkeiten der Veranstalter erheblich. Ohne eine öffentliche Bezuschussung ist die Durchführung der Feste gefährdet. Die Verwendung des Tourismusbeitrags bietet hier eine sachgerechte Grundlage, da er zweckgebunden zur Förderung des touristischen Angebots eingesetzt werden soll. B. Alternativen Keine. Sofern keine finanzielle Unterstützung für die behördlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen gewährt wird, ist die Durchführung zahlreicher Veranstaltungen und Feste nicht gewährleistet, da die hieraus resultierende finanzielle Mehrbelastung von den Veranstaltern nicht getragen werden kann. C. Lösung Gemäß § 1 Abs. II der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) soll der Tourismusbeitrag zur Förderung der zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen dienen. Sowohl das Stadtmarketing (Stabsstelle 81) als auch das Ordnungsamt (Amt 32) fördern die Durchführung von Veranstaltungen zu touristischen Zwecken, das Stadtmarketing in genereller, organisatorischer Hinsicht, das Ordnungsamt in Bezug auf die behördlich geforderten Auflagen für Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen. Auszahlungen für die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen können aufgrund des Produktbezugs des Haushalts (vgl. §4 GemHVO) nur über die Produktgruppe 11.04 "Ordnung und Sicherheit" des Ordnungsamtes vorgenommen werden. Mit der Übertragung von Restmitteln in Höhe von 1.500 T€ aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Dezernat IV, PG 30.04 Stadtmarketing und die darauffolgende Übertragung zu Dezernat IX, PG 11.04 "Ordnung und Sicherheit", Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse, kann die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen an die Veranstalter Frankfurter Feste im Haushaltsjahr 2026 gewährleistet werden. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die Mittel in Höhe von 1.500 T€ werden aus nicht verausgabten Ansätzen der Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing, Gruppierung 60, 61, 67-69, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Jahres 2025 in der Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit, Gruppierung 71 Zuweisungen und Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich keine stellenplanmäßigen Auswirkungen. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.01.2026

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Höchst: Sichtbarkeit von Frauen erhöhen

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7892 entstanden aus Vorlage: OF 1405/6 vom 14.12.2025 Betreff: Höchst: Sichtbarkeit von Frauen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, mit Beteiligung der Höchster Einwohnerinnen und Einwohner einen Ort zu entwickeln, an dem an bedeutende Frauen aus Höchst erinnert wird und sie gewürdigt werden. Dies könnte z. B. in der Rudolf-Schäfer-Anlage erfolgen. Zu diesem Prozess sollen der Verein für Geschichte und Altertumskunde Frankfurt a. M.-Höchst e. V. sowie die AG Geschichte und Erinnerung aktiv einbezogen werden. Insbesondere soll dabei ein Denkmal für Meta Quarck-Hammerschlag geprüft werden, um diese herausragende Persönlichkeit der Höchster Geschichte öffentlich zu würdigen. Begründung: Es ist von großer Bedeutung, dass Frauen, die in Höchst gewirkt und gelebt haben, die Aufmerksamkeit und Anerkennung erhalten, die ihnen gebührt. Viele dieser Frauen sind noch immer wenig bekannt, obwohl sie einen entscheidenden Beitrag zur Stadtgeschichte geleistet haben. Durch den Vorschlag, einen Ort zur Würdigung dieser Frauen zu schaffen, können wir das historische Bewusstsein und das Verständnis für ihre Rolle in der Gesellschaft stärken. Der gemeinsame Entwicklungsprozess, der auch die Höchster Bevölkerung und relevante historische Vereine einbezieht, stellt sicher, dass das Projekt von den Bürgerinnen und Bürgern getragen wird und eine breite Akzeptanz findet. Darüber hinaus trägt eine Beteiligung der Bevölkerung zur Vermeidung von Vandalismus bei, da die Menschen sich stärker mit dem Projekt identifizieren. Ein Denkmal für Meta Quarck-Hammerschlag als konkrete Maßnahme innerhalb dieses Projektes würde einen klaren symbolischen Beitrag zur Sichtbarkeit von Frauen in der Geschichte leisten. Die Rudolf-Schäfer-Anlage eignet sich aufgrund ihrer zentralen Lage und der Nähe zu historischen Stätten als ein passender Standort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Schaukästen im Ortsbezirk 10

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7929 entstanden aus Vorlage: OF 1204/10 vom 14.12.2025 Betreff: Schaukästen im Ortsbezirk 10 Vorgang: OIB 165/22 OBR 10; OIB 177/22 OBR 10; ST 2630/22; OIB 216/23 OBR 10; ST 1170/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die schon lange zugesagten Schaukästen im Ortsbezirk aufgestellt werden. Begründung: Die beantragten Schaukästen auf dem Gravensteiner-Platz (OIB 216, ST 1170; bei dem Bücherschrank), in Berkersheim West (OIB 165, ST 2630; in den Gräben/Am Neuenberg) und für die Berkersheimer Grundschule am "Dalles" (OIB 177) sind leider immer noch nicht aufgestellt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1170 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.09.2022, OIB 165 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.11.2022, OIB 177 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2630 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.03.2023, OIB 216

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Den beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus wieder reparieren

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7906 entstanden aus Vorlage: OF 1430/6 vom 11.01.2026 Betreff: Den beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus wieder reparieren Der Magistrat wird gebeten, den im Dezember 2025 durch unbekannte Täter stark beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus zeitnah instand zu setzen und wieder vollständig nutzbar zu machen. Begründung: Der Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus wurde kurz vor Weihnachten 2025 durch Gewaltanwendung und das Entzünden eines Feuers erheblich beschädigt. Der Stadtteil Nied hat viele Jahre auf die Aufstellung dieses öffentlichen Bücherschranks gewartet. Damit die Bürgerinnen und Bürger den Schrank wieder wie vorgesehen nutzen können und das Angebot im Stadtteil erhalten bleibt, ist eine schnelle Reparatur dringend erforderlich. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 6

Sossenheim: Stadtteiloper der Henri-Dunant-Schule 2026 finanziell unterstützen

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.01.2026, OIB 461 entstanden aus Vorlage: OF 1428/6 vom 04.01.2026 Betreff: Sossenheim: Stadtteiloper der Henri-Dunant-Schule 2026 finanziell unterstützen Das Projekt der Stadtteiloper ist ein Erfolgsmodell und in der kulturellen Veranstaltungslandschaft Sossenheims zu einem echten Herzensprojekt herangewachsen. Bereits mehrmals führten die Grundschülerinnen und Grundschüler der Henri-Dunant-Schule sehr erfolgreich die Stadtteiloper auf. Ein wichtiger Faktor dieses Projektes ist die Tatsache, dass alle Schülerinnen und Schüler der Henri-Dunant-Schule altersübergreifend bei der Aufführung aktiv eingebunden werden. Durch die Mitwirkung des Projektchors und der aktiven Mitarbeit der Elternschaft entfaltet die Oper zudem generationsübergreifend über die Einrichtung hinaus eine große integrative Kraft in den Stadtteil hinein. Diese Werte sollen auch bei der geplanten Oper 2026 im Mittelpunkt stehen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt wird die für 2026 geplante Stadtteiloper mit einem Betrag von bis zu 5.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget unterstützt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Entfernung der Gedenkplatte für Hugo Chávez

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 143 Betreff: Entfernung der Gedenkplatte für Hugo Chávez Der Magistrat entspricht der Anregung und hat die Entfernung der Plakette beauftragt. Die Maßnahme wird voraussichtlich Anfang 2026 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7379

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Gema-Gebühren bei Vereinen

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 88 Betreff: Gema-Gebühren bei Vereinen Zu Frage 1: Nach aktueller Rechtslage müssen gemeinnützige Vereine GEMA-Gebühren bezahlen, sobald bei ihren Veranstaltungen urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich wiedergegeben wird. Eine Veranstaltung gilt als öffentlich, wenn sie nicht ausschließlich für Vereinsmitglieder bestimmt ist, wenn Eintrittsgelder erhoben werden oder wenn andere Personen wie Gäste, Zuschauer:innen oder Gemeinden teilnehmen dürfen. Typische Beispiele für öffentliche Veranstaltungen sind Vereinsfeste, Konzerte von Vereinsorchestern, Sportveranstaltungen mit Musik im Hintergrund, sowie Musik auf den Websites, in den sozialen Medien oder in den Youtube-Videos des jeweiligen Vereins. Einige Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung Frankfurt, beispielsweise der Palmengarten mit seinen sonntäglichen Promenadenkonzerten mit Musikvereinen oder die Stabsstelle Sauberes Frankfurt, übernehmen die GEMA-Gebühren für Vereine und sehen dafür vertragliche Regelungen vor. Das AmkA übernimmt die GEMA-Gebühren beispielsweise im Rahmen von amtseigenen oder Kooperationsveranstaltungen mit Vereinen. Die neue Förderung des Landes Hessen betrifft insbesondere gemeinnützige Vereine, deren Tätigkeit dem Gemeinwohl dient und die "die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern" (§ 52 AO). Von der Regelung erfasst sind also alle Vereine und Organisationen mit Sitz in Hessen, die unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform ehrenamtlich tätig sind oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Gefördert werden können bis zu vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr mit einer Veranstaltungsfläche von maximal 500 m², sofern kein Eintrittsgeld erhoben wird. Geförderte Bereiche sind beispielsweise Kunst, Kultur, Musik, Bildung und Sport. Zu Frage 2: In Frankfurt gibt es eine große Bandbreite kulturell aktiver Vereine, die von der Unterstützung des Landes Hessen bei den GEMA-Musikgebühren profitieren können. Dazu zählen beispielsweise Migrant:innenselbstorganisationen, Kulturvereine, Vereinsorchester, Sportvereine und Jugendvereine. Die Stadt Frankfurt am Main hat keine Kenntnis darüber, welche dieser möglichen Vereine die Unterstützung des Landes bereits in Anspruch genommen haben. Zu Frage 3 und 4: In eigener Zuständigkeit informiert das Land über seine eigenen Informationskanäle. Ob dabei gezielt bestimmte Vereine angeschrieben werden, obliegt dem Land. Im Rahmen einer Anmeldung im GEMA-Portal, werden Vereine automatisch darüber informiert, dass das Land Hessen die Kosten übernimmt. Darüber hinaus haben auch einzelne Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung Frankfurt Informationen hinterlegt: Der Fachbereich Musik innerhalb des Kulturamtes berät in entsprechend gelagerten Fällen über die Möglichkeit der Unterstützung bei den Gema-Kosten und verweist dabei auf das Kulturportal, auf dem nähere Informationen zu finden sind: https://www.kultur-frankfurt.de/portal/de/Kulturdezernat/Kulturfoerderung/2191/2 790/0/0/11.aspx Der Palmengarten, die Stabstelle Sauberes Frankfurt und das Amt für multikulturelle Angelegenheiten informieren die Vereine vorab über die Möglichkeit der Unterstützung bei den GEMA-Kosten im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltungs- und Aktionsplanung. Das Jugend- und Sozialamt informiert die Träger und Vereine, die sich im Zuschussbereich befinden, über eine Verteilerliste über wichtige Angelegenheiten und aktuelle Entwicklungen. Dabei werden alle Träger und Vereine gleichermaßen informiert: Es gibt in Bezug auf die Informationspolitik keine Unterscheidungen zwischen migrantischen Vereinen oder Vereinen anderer Ausrichtungen und Schwerpunkte. Als Serviceleistung für Einrichtungen und Interessierte aus dem Bereich Offene Kinder- und Jugendarbeit erscheint beispielsweise der Newsletter 51.D62, mit dem wichtige Informationen über den Fachbereich, wie z. B. über das "Gema-Paket" verbreitet werden: https://hessen.de/presse/gema-befreiung-fuer-ehrenamt-zum-1-januar-2025 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage der KAV vom 20.10.2025, KA 62

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Kunststation Hauptwache - Schulkunst im öffentlichen Raum finanziell unterstützen

12.01.2026 · Aktualisiert: 16.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 60 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Kunststation Hauptwache - Schulkunst im öffentlichen Raum finanziell unterstützen In diesem Projekt soll jungen Menschen aus Frankfurter und Offenbacher Schulen Raum gegeben werden, ihre gestalterischen Ideen mitten im Stadtraum sichtbar zu machen. Ab Sommer 2025 sollen sich die leerstehenden Vitrinen in der U Bahn Station "Hauptwache" in eine dauerhafte Ausstellungsfläche für Schülerkunst verwandeln. Die Arbeiten thematisieren unter anderem Nachhaltigkeit, Biodiversität und Stadtentwicklung - zentrale Fragen unserer Zeit, aus der Perspektive der jungen Generation. Durch Kooperationen mit Institutionen wie dem Museum für Angewandte Kunst entstehen neue gestalterische Erfahrungsräume, die jedoch auch einen erhöhten finanziellen und organisatorischen Aufwand bedeuten. Deshalb möchte der Ortsbeirat zur Anschubfinanzierung einen Beitrag leisten. Geleitet wird das Projekt von einer Kunstpädagogin, die schon am Helmholtzgymnasium Frankfurt sowie am Gymnasium Römerhof tätig und somit erfahren im Umgang mit Schülern ist. Der Magistrat stellt der Domäne S für Schülerinnen und Schüler e.V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 4.000,00 Euro aus dem Budget des Ortsbeirates 1 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 435

B (Bericht des Magistrats)

Antisemitismus-Kampagne in den Glasschaukästen oder auf News-Monitoren der UBahnStationen im Ortsbezirk 2 und im Stadtgebiet

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 10 Betreff: Antisemitismus-Kampagne in den Glasschaukästen oder auf News-Monitoren der U-Bahn-Stationen im Ortsbezirk 2 und im Stadtgebiet Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6748 - EA 115/24 OBR 2, B 165/25 - Zwischenbericht: Es wird derzeit eine Ausschreibung einer stadtweiten Kampagne gegen Antisemitismus vorbereitet, mit der die gesamte Frankfurter Bevölkerung erreicht werden soll. Für den Kampf gegen Antisemitismus braucht es eine sehr breite Unterstützung, denn gerade aktuell sagen Vertreter:innen des Jüdischen Lebens in Frankfurt, dass sie sich immer weniger sicher fühlen. Mit verschiedenen Medien soll in vielen Bereichen des Öffentlichen Lebens, wie auch das ÖPNV gegen Antisemitismus aufgerufen und aufgeklärt werden. Über die breite Öffentlichkeit hinaus ist angedacht, auch Lehrkräfte und Schüler:innen mit spezifischen Informationsangeboten zu erreichen. Der Magistrat wird über die Kampagne berichten, sobald die Ausschreibung voll-zogen und Konzept und Zeitplan festgelegt sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.04.2024, EA 115 Bericht des Magistrats vom 05.05.2025, B 165 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 14.01.2026

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Jetzt endlich: Kinderbücherschränke für Eschersheim und Ginnheim

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 12.01.2026, OF 1161/9 Betreff: Jetzt endlich: Kinderbücherschränke für Eschersheim und Ginnheim Vorgang: OM 3402/23 OBR 9; ST 1112/23; ST 753/24; OIB 251/23 OBR 9 Schon mehrfach hat sich der Ortsbeirat für Kinder-Bücherschränke im Ortsbezirk eingesetzt - zuletzt im Herbst 2023. Fragen zu Standorten, Patenschaften und Finanzierung wurden geklärt. Doch bislang ist wenig passiert. Immerhin wurde einer für den Dornbusch zugesagt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ebenfalls jeweils einen Kinder-Bücherschrank in Eschersheim und Ginnheim zu installieren. Die Kinder in Eschersheim und Ginnheim freuen sich auf diese Möglichkeit, näher an Bücher und das Lesen herangeführt zu werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3402 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1112 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.09.2023, OIB 251 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 753 Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Nied: Den beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus wieder reparieren

11.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Antrag vom 11.01.2026, OF 1430/6 Betreff: Nied: Den beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus wieder reparieren Der Magistrat wird gebeten, den im Dezember 2025 durch unbekannte Täter stark beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus zeitnah instand zu setzen und wieder vollständig nutzbar zu machen. Begründung: Der Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus wurde kurz vor Weihnachten 2025 durch Gewaltanwendung und das Entzünden eines Feuers erheblich beschädigt. Der Stadtteil Nied hat viele Jahre auf die Aufstellung dieses öffentlichen Bücherschranks gewartet. Damit die Bürgerinnen und Bürger den Schrank wieder wie vorgesehen nutzen können und das Angebot im Stadtteil erhalten bleibt, ist eine schnelle Reparatur dringend erforderlich. Foto: Privat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 66 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7906 2026 Die Vorlage OF 1430/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Künstlerisch irrelevante Spray Tags von den Wänden am Sachsenhäuser Mainufer entfernen

09.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 09.01.2026, OF 1645/5 Betreff: Künstlerisch irrelevante Spray Tags von den Wänden am Sachsenhäuser Mainufer entfernen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, künstlerisch irrelevante Spraytags von den Wänden am Sachsenhäuser Mainufer zu entfernen. Die Reinigung soll regelmäßig erfolgen, möglichst im dreimonatigen Rhythmus, so dass weitere Tags rechtzeitig verschwinden und keine Nachahmer ermutigen. Wo gestalterisch sinnvoll, können die minderwertigen Spraytags auch durch interessantere Arbeiten noch nicht arrivierter Künstler übermalt werden. Der Magistrat kann z.B., mit den in Sachsenhausen ansässigen Galerien und Kunstschulen, wie z. B. der Städelschule oder der Galerie Goldstein in Kontakt zu treten, die die Auswahl kuratieren können. Begründung: Die Wände am gesamten Sachsenhäuser Mainufer sind mit Spraytags übersät. Die meisten Spraytags sind keine Kunst, sondern Fingerübungen oder persönliche oder geschäftliche Markierungen. Sie können an wenigen Stellen durch relevantere Arbeiten ersetzt werden, die der Qualität der künstlerischen Arbeit in der Stadt gerecht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: GRÜNE
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B (Bericht des Magistrats)

Kulturentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 1 Betreff: Kulturentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.06.2024, § 4825 - E 57/17 CDU/SPD/GRÜNE, E 47/19 CDU/SPD/GRÜNE, B 156/24 - Mit den Grundsatzbeschlüssen aus den Jahren 2017 und 2019 (E 57 2017 § 1429 / E 47 2019 § 3734) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main den Magistrat mit einer Kulturentwicklungsplanung beauftragt, um die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Kultur in Frankfurt zu stellen: "Wir wollen unter Federführung des Kulturdezernats im Rahmen eines professionell gemanagten Beteiligungsprozesses einen Kulturentwicklungsplan für Frankfurt aufstellen und so die Stadtgesellschaft in die zukünftige Entwicklung der Frankfurter Kulturlandschaft einbinden. Ziel ist dabei, den Kultureinrichtungen Planungssicherheit in Bezug auf ihre künftige Entwicklung zu geben und neue Perspektiven zu eröffnen." Neben der damit getroffenen Festlegung auf eine breite Beteiligung der Frankfurter Stadtgesellschaft hat der Magistrat in seinen anschließenden Vorbereitungen drei thematische Schwerpunkte festgelegt, um Entwicklungspotentiale des Frankfurter Kultursektors von übergeordneter kulturpolitischer Bedeutung zu definieren (vgl. B 291 2019 vom 16.08.2019): "Der Magistrat beabsichtigt, den Prozess schwerpunktmäßig in Bezug auf die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung, auf die Förderung der Wahrnehmung kultureller Angebote durch bislang nicht oder nur gering erreichte oder beteiligte Bevölkerungsgruppen sowie in Bezug auf neue Entwicklungen und Veränderungsbedarfe in der geförderten Kulturszene als den herausragenden Herausforderungen der kommenden Jahre für die städtische Kulturlandschaft zu gestalten. Dabei sollen u.a. auch die Ergebnisse der Anhörungen zu einzelnen Bereichen der letzten Jahre (z.B. Tanz, Filmfestivals) aufgegriffen werden." Mit den Schwerpunkten "Kulturelle Teilhabe" und "Digitalisierung" wurden dabei zwei Meta-Themen gesellschaftlicher Transformation in den Fokus gerückt, die globale Aufgaben, Herausforderungen und Potentiale für alle, sowohl öffentlich getragene wie auch freie Kultureinrichtungen und Kulturakteur:innen mit sich bringen. Mit dem dritten Schwerpunkt wurde die freie Szene noch einmal gesondert adressiert, da sich in diesem Bereich spezifische Herausforderungen mit Blick auf gute Arbeitsbedingungen sowie Förder- und Raumbedarfe stellen, vor allem aufgrund hoher Kosten für räumliche Infrastruktur. Die Fokussierung auf drei übergeordnete Themen von Anbeginn des Prozesses ermöglichte eine sehr umfassende und differenzierte Beschäftigung mit diesen Schwerpunkten und, damit einhergehend, eine Erarbeitung besonders nachhaltiger und weitreichender Handlungsempfehlungen in diesen Feldern. Im Laufe des Prozesses ergaben sich neben den drei Schwerpunkten weitere Themen. Planungs- und Beteiligungsprozess Auf Grundlage der Grundsatzbeschlüsse hat der Magistrat im Jahr 2019 mit den Vorbereitungen für eine Kulturentwicklungsplanung begonnen und in diesem Zusammenhang Recherchen zu entsprechenden Prozessen anderer Städte durchgeführt sowie ein Konzept für die Kulturentwicklungsplanung der Stadt Frankfurt am Main erstellt. Hierauf aufbauend wurde der Planungs- und Beteiligungsprozess im Herbst 2021 gestartet und im Frühjahr 2025 erfolgreich abgeschlossen. Der Kulturentwicklungsplan wurde in einem dreistufigen Prozess aus Erhebungs-, Beteiligungs- und Konzeptionsphase und unter einer besonders breiten Beteiligung der Frankfurter Kultureinrichtungen und freien Kulturakteur:innen, weiteren Fachleuten und der interessierten Öffentlichkeit erarbeitet. Hierbei wurde eine große Vielfalt an unterschiedlichen Methoden eingesetzt, die von klassischen Befragungen bis hin zu innovativen, experimentellen Beteiligungsformaten reichte. Der so erarbeitete Kulturentwicklungsplan enthält kulturpolitische Leitlinien, Handlungsfelder und Maßnahmen. Diese beschreiben zentrale Weichenstellungen, die sich anbieten, um die Frankfurter Kulturlandschaft mit Blick auf die gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen unserer Gegenwart strategisch weiterzuentwickeln. So können die Relevanz des Kulturangebots für die vielfältige Frankfurter Stadtgesellschaft erweitert und Schnittstellen zu anderen, an das Feld der Kultur angrenzenden Disziplinen ausgebaut werden. Zugleich soll eine zeitgemäße Kulturarbeit in den Kultureinrichtungen und in der freien Szene ermöglicht werden. Ergebnisse der Kulturentwicklungsplanung Die Zwischenergebnisse und Auswertungen der einzelnen Befragungs-, Analyse-, und Beteiligungsformate des Gesamtprozesses wurden dabei ausführlich dokumentiert und fortlaufend über die Website des Prozesses veröffentlicht, um ein Höchstmaß an Transparenz bei der Kulturentwicklungsplanung zu ermöglichen. Sämtliche Zwischenergebnisse und Auswertungen der Erhebungsphase und der Beteiligungsphase hat der Magistrat den Stadtverordneten bereits mit dem Zwischenbericht B 449 2023 vom 04.12.2023 vorgelegt. Die Zwischenergebnisse und Auswertungen der ersten beiden Prozessphasen bildeten die Grundlage für die Konzeptionsphase, in der sieben kulturpolitische Handlungsfelder definiert und insgesamt dreißig Maßnahmen erarbeitet worden sind, die Möglichkeiten aufzeigen, die Frankfurter Kulturlandschaft vor dem Hintergrund der drängenden gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen, etwa Demografie und Migration, sozialer Zusammenhalt, Inklusion, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und urbane Resilienz, zukunftsfähig zu machen. Aus diesen Ergebnissen wurde der in der Anlage beigefügte Kulturentwicklungsplan erstellt. Dieser enthält folgende Handlungsfelder und Maßnahmen im Überblick: Handlungsfeld I: Kulturelle Teilhabe, Kulturelle Bildung und Inklusion 1. Kommunales Gesamtkonzept für Kulturelle Bildung erarbeiten 2. Koordinierungsstelle für Diversitätsentwicklung und Inklusion schaffen 2.a Austausch und Weiterbildung zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in der Kultur anbieten 2.b Inklusion im Frankfurter Kultursektor systematisch ausbauen 3. Neue Formate für jüngere Publika in den Städtischen Bühnen konzipieren 4. Partizipative Ansätze in den städtischen Museen ausweiten 5. Ideenwettbewerb zu Kultureinrichtungen als Dritte Orte ausschreiben 6. Ämterübergreifenden Austausch zur kulturellen Stadtentwicklung fördern 7. Modellprojekt zur Beteiligung von Jugendlichen erproben 8. Initiative Clubkultur ins Leben rufen 9. Kinder- und Jugendtheater im Zoo-Gesellschaftshaus einrichten Handlungsfeld II: Unterstützung und Austausch mit der freien Kulturszene 10. Regelmäßige Dialogformate aufgleisen 11. Frankfurter Kulturempfang ausrichten 12. Aktionsplan Open-Air-Kultur verwirklichen Handlungsfeld III: Raum für Kunst und Kultur 13. Kulturraummanagement für die freie Szene stärken 13.a Veranstaltungsräume für Frankfurter Filmfestivals erweitern 13.b Ausstellungsräume für Frankfurter Künstler:innen vermehren 13.c Angebot an Atelier- und Proberäumen vergrößern 14. Modellprojekt für gemeinsame Nutzungen in Naxoshalle entwickeln 15. Zeitgenössischen Tanz in Frankfurt sichtbarer machen 16. Kulturelle Zwischennutzungen auf dem Kulturcampus realisieren Handlungsfeld IV: Digitalisierung 17. Digitale Infrastruktur systematisch ausbauen 18. Digital Arts Lab gründen 19. Digitale Kulturkommunikation der freien Szene unterstützen 20. Digitale Kulturplattform etablieren Handlungsfeld V: Ökologische Nachhaltigkeit 21. Ökologische Transformation in der Kultur voranbringen Handlungsfeld VI: Kulturförderung 22. Prozess zur Weiterentwicklung der Projektförderung starten 23. Neues Fördermodell für freie Spielstätten umsetzen 24. Monitoring der institutionellen Kulturförderung einführen Handlungsfeld VII: Kulturverwaltung 25. Kulturverwaltung der Zukunft auf den Weg bringen Umsetzung und Ausblick Geplant ist, dass die Umsetzung des Kulturentwicklungsplans in den kommenden Jahren schrittweise und unter Beachtung aktueller kulturpolitischer Schwerpunktsetzungen der jeweiligen Stadtregierung erfolgt. Der Kulturentwicklungsplan ist als "rollierende Planung" angelegt, die auf neue Entwicklungen reagieren und diese integrieren kann. Bei Bedarf wird der Kulturentwicklungsplan hierfür fortgeschrieben. Dabei ist vorgesehen, der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig in einem Turnus von zwei Jahren sowie bedarfsorientiert auch öfter über den Stand der Umsetzung des Kulturentwicklungsplans zu berichten. Der Kulturentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main ist wegweisend für die Entwicklung der Frankfurter Kulturlandschaft in den kommenden Jahren Er bildet den Rahmen für die darin formulierten Maßnahmen und zeigt die Zusammenhänge und Verbindungslinien zwischen diesen auf. Die Kosten für die einzelnen Maßnahmen richten sich dabei nach der konkreten Ausgestaltung ihrer Umsetzung und bedürfen einer individuellen Betrachtung im Rahmen einer vertieften Umsetzungsplanung. Über die Aufnahme von Mitteln für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Kulturentwicklungsplans ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungen zu entscheiden. Anlage _Kulturentwicklungsplan (ca. 13,8 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.04.2017, E 57 Etatantrag vom 25.01.2019, E 47 Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 156 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 07.01.2026

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Kofinanzierung einer Gedenkplatte oder Stele zur Erinnerung an die drei B’nai B’rith Logen „Frankfurt Loge“, „Hermann Cohen Loge“ und „Markus Horovitz Loge“

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 1329/2 Betreff: Kofinanzierung einer Gedenkplatte oder Stele zur Erinnerung an die drei B'nai B'rith Logen "Frankfurt Loge", "Hermann Cohen Loge" und "Markus Horovitz Loge" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: sich an der Finanzierung einer Gedenkplatte beziehungsweise einer Stele am Gebäude Eschersheimer Landstraße 27 zu beteiligen. Die Gedenkplatte beziehungsweise Stele soll an die drei B'nai-B'rith-Logen "Frankfurt Loge", "Hermann Cohen Loge" und "Markus Horovitz Loge" erinnern, die dort bis zu ihrer Zwangsauflösung im Jahr 1937 untergebracht waren. Es wird erwartet, dass sich der Magistrat finanziell mindestens in gleicher Höhe wie der OBR 2 an der Maßnahme beteiligt. Dieser stellt hierfür bis zu 3.000 Euro aus eigenen Mitteln zur Verfügung. Vorgesehen ist eine gemeinschaftliche Finanzierung der Maßnahme gemeinsam mit der B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e.V., die ihre Bereitschaft zur Kostenbeteiligung bereits erklärt hat. Der Text der Gedenkplatte beziehungsweise Stele soll in Abstimmung mit dem Institut für Stadtgeschichte sowie der B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e.V. erarbeitet werden. Die Enthüllung ist im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgesehen, an der Vertreter der B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e.V., der Stadt Frankfurt am Main, des Ortsbeirats 2 sowie der jüdischen Gemeinde teilnehmen. Begründung: Die Eschersheimer Landstraße 27 (25-29) war bis 1937 ein zentraler Ort jüdischer Kultur und jüdischen Gemeinschaftslebens in Frankfurt am Main. Die dort ansässigen B'nai-B'rith-Logen standen für humanitäre Werte, Bildung sowie den interreligiösen Dialog und prägten das gesellschaftliche Leben der Stadt in besonderer Weise. Die Zwangsauflösung der Logen durch die Nationalsozialisten bedeutete einen tiefgreifenden Einschnitt und einen nachhaltigen Verlust für die Frankfurter Stadtgesellschaft. Dieser Teil der Stadtgeschichte ist bislang im öffentlichen Raum nur unzureichend sichtbar. Mit der Anbringung einer Gedenkplatte beziehungsweise einer Stele soll an dieses Erbe erinnert und das Bewusstsein für die Geschichte jüdischer Organisationen in Frankfurt wachgehalten werden. Die Initiative knüpft an die positive Resonanz vergleichbarer Gedenkprojekte im Ortsbezirk an und leistet einen sichtbaren Beitrag zur Aufarbeitung der Frankfurter Stadtgeschichte. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Parteien: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE
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M (Vortrag des Magistrats)

Satzung über Aufgaben und Nutzung des Instituts für Stadtgeschichte der Stadt Frankfurt am Main (Archivsatzung der Stadt Frankfurt am Main)

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 3 Betreff: Satzung über Aufgaben und Nutzung des Instituts für Stadtgeschichte der Stadt Frankfurt am Main (Archivsatzung der Stadt Frankfurt am Main) 1. Die im Entwurf vorgelegte Satzung über Aufgaben und Nutzung des Instituts für Stadtgeschichte der Stadt Frankfurt am Main (Archivsatzung der Stadt Frankfurt am Main) wird beschlossen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere, auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung In der aktuell gültigen Satzung wird das Institut für Stadtgeschichte (ISG), analog zu den städtischen Museen, als "Betrieb gewerblicher Art" ausgewiesen. Die Nutzung von Archivgut sowie die Erhebung von Entgelten erfolgen laut aktueller Satzung auf privatrechtlicher Grundlage im Rahmen einer Entgeltordnung. Der neue Satzungsentwurf basiert auf § 18 Hessisches Archivgesetz, demnach die Träger kommunaler Selbstverwaltung zur Unterhaltung eines Archivs nach Maßgabe des Hess. Archivgesetztes verpflichtet sind. Die neue Satzung trägt dieser hoheitlichen Pflichtaufgabe Rechnung. Auch die Steuerprüfung des Finanzamtes vom 21.11.2024 hat das Bestehen eines "Betriebs gewerblicher Art" verneint und das ISG steuerlich dem hoheitlichen Bereich zugeordnet. Des Weiteren aktualisiert die neue Satzung Stellung und Aufgaben des ISG, die Definition des städtischen Archivguts sowie Anbietungspflicht und Nutzungsmöglichkeiten auf der Grundlage des Hessischen Archivgesetzes. B. Alternativen keine C. Lösung Die neue Satzung regelt die Anbietung und Archivierung von Unterlagen sowie den Datenschutz für das öffentliche Archivgut der Stadt Frankfurt am Main nach Maßgabe des Hessischen Archivgesetzes in der Fassung vom 13.10.2022. Sie soll das öffentliche Archivgut als Kulturgut schützen, die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln gewährlisten und eine authentische Überlieferung zur Geschichte der Stadt Frankfurt am Main in seiner Vielfalt nachhaltig sichern. Dabei handelt es sich um eine hoheitliche Pflichtaufgabe, die die langfristige und dauerhafte Übernahme von analogem und digitalem Archivgut von öffentlichen Stellen und privater Hand sowie die Bereitstellung dieses Archivgutes, auch durch Digitalisierung, auf Grundlage der archivischen Schutzfristen ermöglicht. Zur Bewältigung dieser Aufgabe schafft der Träger des ISG, die Stadt Frankfurt am Main, die entsprechenden infrastrukturellen und personellen Voraussetzungen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten keine Anlage _Satzungsentwurf (ca. 84 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.01.2026

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Kofinanzierung einer Gedenkplatte oder Stele zur Erinnerung an die drei B’nai B’rith Logen „Frankfurt Loge“, „Hermann Cohen Loge“ und „Markus Horovitz Loge“

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 1330/2 Betreff: Kofinanzierung einer Gedenkplatte oder Stele zur Erinnerung an die drei B'nai B'rith Logen "Frankfurt Loge", "Hermann Cohen Loge" und "Markus Horovitz Loge" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt aus eigenen Mitteln einen Betrag von bis zu 3.000 Euro zur Verfügung, um die Herstellung und Anbringung einer Gedenkplatte beziehungsweise einer Stele am Gebäude Eschersheimer Landstraße 27 zu finanzieren. Die Gedenkplatte erinnert an die drei B'nai-B'rith-Logen "Frankfurt Loge", "Hermann Cohen Loge" und "Markus Horovitz Loge", die dort bis zu ihrer Zwangsauflösung im Jahr 1937 ihren Sitz hatten. Vorgesehen ist eine gemeinschaftliche Finanzierung der Maßnahme zu gleichen Teilen durch - den Ortsbeirat 2, - den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main (siehe gesonderten Antrag) sowie - die B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e.V., welche ihre Bereitschaft zur Kostenbeteiligung bereits erklärt hat. Der Ortsbeirat 2 erwartet ausdrücklich eine angemessene Beteiligung des Magistrats an den entstehenden Kosten. Die inhaltliche Ausarbeitung des Textes sowie die Gestaltung der Gedenkplatte beziehungsweise Stele erfolgen in Abstimmung mit der B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e.V und dem Institut für Stadtgeschichte. Die Enthüllung der Gedenkplatte beziehungsweise Stele ist im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgesehen. Daran sollen Vertreter der B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e.V, der Stadt Frankfurt am Main, des Ortsbeirates 2 sowie der jüdischen Gemeinde teilnehmen. Begründung: Die Eschersheimer Landstraße 27 (25-29) war bis 1937 ein zentraler Ort jüdischen Lebens, jüdischer Kultur und Gemeinschaft in Frankfurt am Main. Die dort ansässigen B'nai-B'rith-Logen standen für humanitäre Werte, Bildungsowie den interreligiösen Dialog und leisteten damit einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Stadt. Die Zwangsauflösung der Logen durch die Nationalsozialisten markiert einen schweren Einschnitt und einen nachhaltigen Verlust für die Frankfurter Stadtgesellschaft. Dieser Teil der Stadtgeschichte ist im öffentlichen Raum bislang kaum sichtbar. Mit der Anbringung einer Gedenkplatte beziehungsweise einer Stele soll an dieses Erbe erinnert und das Bewusstsein für die Geschichte jüdischer Organisationen in Frankfurt gestärkt werden. Die Initiative knüpft an die positive Resonanz vergleichbarer Gedenkprojekte im Ortsbezirk an und leistet einen sichtbaren Beitrag zur historischen Verantwortung und zur Aufarbeitung der Frankfurter Stadtgeschichte. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Parteien: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Frankfurt-Schriftzug dauerhaft vor der Paulskirche

05.01.2026 · Aktualisiert: 07.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 57 Betreff: Frankfurt-Schriftzug dauerhaft vor der Paulskirche Der Frankfurt-Schriftzug zählt seit seiner Präsentation im Januar 2025 zu den meistfotografierten Motiven im Stadtgebiet und erzielt laut Presse- und Informationsamt kontinuierlich starke Reichweiten in den sozialen Medien. Als visuell prägnantes Element der städtischen Markenkommunikation leistet er einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Wahrnehmung Frankfurts. Die gemeinsame Initiative der Stabsstelle Stadtmarketing und des Dachverbandes der Gewerbevereine zur Umsetzung eines Schriftzuges unter Berücksichtigung der Stadtteile zeigt eine nachhaltige Wirkung. Da die aktuelle Installation im Eigentum des Dachverbandes der Frankfurter Gewerbevereine steht, besteht seitens der Stadt kein unmittelbarer Zugriff auf dieses Objekt. Für eine zusätzliche Option wäre daher eine neue Installation zu realisieren. Bereits seit der Erstpräsentation prüft die Stabsstelle Stadtmarketing unterschiedliche Standorte für dauerhafte Schriftzüge, unter anderem am Sachsenhäuser Mainufer, um den Blick auf die Frankfurter Skyline gezielt zu inszenieren. Das Dezernat für Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing sowie die Stabsstelle Stadtmarketing begrüßen die Anregung des Ortsbeirates ausdrücklich. Vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen und Ressourcen wird die Anschaffung eines oder mehrerer weiterer Schriftzüge für die kommenden Jahre in Aussicht gestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7300

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Industriekultur im Ostend: Beteiligung an Transportkosten aus dem Budget des Ortsbeirats

05.01.2026 · Aktualisiert: 12.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 587/4 Betreff: Industriekultur im Ostend: Beteiligung an Transportkosten aus dem Budget des Ortsbeirats Der Magistrat wird gebeten, aus dem Budget des Ortsbeirats 1000 € als finanzielle Beteiligung für die Transportkosten der Schleifmaschine für die Naxoshalle bereitzustellen. Begründung: Wie die FR berichtet, erhält das in der Naxoshalle ansässige Theater Willy Praml eine drei Tonnen schwere Schleifmaschine aus Freital zurück, die nach der Wende ins Erzgebirge verkauft wurde. Die "Innenschleifmaschine mit Planetspindel Naxos-Union Modell WJ2" aus den 1930er Jahren war bis in die 80er Jahre in der Naxoshalle im Ostend im Einsatz. Die Maschine soll im Theaterfoyer stehen und ein Stück Frankfurter Industriegeschichte zeigen. Die Kosten für den Transport mit Schwertransporter belaufen sich auf 4000€ und müssen vom Theater aufgebracht werden. Wegen der industriekulturellen Bedeutung der Naxoshalle für den Stadtteil beteiligt sich der Ortsbeirat an den Transportkosten. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4

Parteien: GRÜNE SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Sanierung des Museumspark-Brunnens

05.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 1633/5 Betreff: Sanierung des Museumspark-Brunnens Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Museumspark-Brunnen von Richard Meier zu sanieren. Begründung: Die Sanierung des Museumspark-Brunnens ist aus funktionalen und gestalterischen Gründen gegeben. Der Museumspark-Brunnen stellt ein wichtiges gestalterisches Element des Parks dar und trägt wesentlich zur Aufenthaltsqualität sowie zum kulturellen und städtebaulichen Erscheinungsbild des Museumsufers bei. Durch altersbedingte Schäden, technische Mängel und Abnutzungen ist seine Funktionsfähigkeit derzeit eingeschränkt. Eine Sanierung würde die ursprüngliche Gestaltung und Funktion des Brunnens wiederherstellen. Zudem trägt ein intakter Brunnen zur Verbesserung des Stadtklimas bei und erhöht die Attraktivität des Parks als Erholungs- und Begegnungsraum. Die Maßnahme leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zum Erhalt des kulturellen Stadtbildes Frankfurts. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Parteien: CDU SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Sossenheim: Stadtteil-Oper der Henri-Dunant-Schule 2026 finanziell unterstützen

04.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1428/6 Betreff: Sossenheim: Stadtteil-Oper der Henri-Dunant-Schule 2026 finanziell unterstützen Das Projekt der Stadtteil-Oper ist ein Erfolgsmodell und in der kulturellen Veranstaltungslandschaft Sossenheims zu einem echten Herzensprojekt herangewachsen. Bereits mehrmals führten die Grundschülerinnen und Grundschüler der HDS sehr erfolgreich die Stadtteil-Oper auf. Einen wichtigen Faktor dieses Projektes bildet die Tatsache, dass alle Schülerinnen und Schüler der HDS altersübergreifend bei der Aufführung aktiv eingebunden werden. Durch die Mitwirkung des Projektchors und der aktiven Mitarbeit der Elternschaft entfaltet die Oper zudem generationsübergreifen über die Einrichtung hinaus eine große integrative Kraft in den Stadtteil hinein. Diese Werte sollen auch bei der geplanten Oper 2026 im Mittelpunkt stehen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die für 2026 geplante Stadtteil-Oper mit einem Betrag von bis zu 5.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget unterstützt werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 64 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 461 2026 Die Vorlage OF 1428/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Zukunft der sozialen und künstlerischen Einrichtungen im Teves-West

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1827/1 Betreff: Zukunft der sozialen und künstlerischen Einrichtungen im Teves-West Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: In der Rebstöcker Straße westlich vom Homburger Damm (Teves-West) befinden sich mehrere soziale und künstlerische Einrichtungen, die prägend für das Gallus sind und die aus Sicht des Ortsbeirats an dieser Stelle unbedingt erhalten bleiben sollen. Dies vorausgeschickt, fragen wir den Magistrat: Was sind die Planungen des Magistrats für die sozialen und künstlerischen Einrichtungen rund um die Rebstöcker Straße 49-49e? Begründung: Das Gallus hat einerseits eine funktionierende und effiziente Struktur sozialer Einrichtungen, die nicht durch Verlagerungen beeinträchtigt werden sollen. Andererseits sollen die wenigen künstlerischen Einrichtungen im Gallus erhalten bleiben und nicht in andere Stadtteile verdrängt werden. Nachdem mit dem "Frankys" das angrenzende Grundstück nahezu fertig bebaut wurde, ist es an der Zeit, auch den betroffenen Einrichtungen eine langfristige Zukunftsperspektive zu geben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Das Festival Kulturcampus Open Air 2026 unterstützen

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1334/2 Betreff: Das Festival Kulturcampus Open Air 2026 unterstützen Vorgang: E 160/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), das nicht-kommerzielle Stadtteilfest Κulturcampus OpenAir am 6. Juni 2026 mit einem Betrag in Höhe von € 3.800,- aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. Sie teilen sich in € 1.500,- für die Busumleitung und € 2.800,- für die Umleitungsbeschilderung (Kosten lt. 2025) auf. Begründung: Das Kulturcampus OpenAir etabliert sich im OBR-Bezirk (Bockenheim, Westend) zu einem regelmäßigen jährlichen Festival, bei dem niedrigschwellige kulturelle Teilhabe angeboten wird. Nicht nur das Kinderprogramm und die Musik werden kostenlos für alle angeboten, auch die Diskussion über die Entwicklung des Kulturcampus wird vorangebracht. Das Bündnis Zweite Chance Campus Bockenheim setzt sich unverändert für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Das nicht-kommerzielle Straßenfest präsentiert eine Vision, wie der ehemalige Unicampus als öffentliche Versammlungs- und Veranstaltungsfläche und zugleich als Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung genutzt werden könnte. Mit der geplanten Bebauung des derzeitigen Campusplatzes vor dem Juridicum wird ein beliebter OpenAir-Veranstaltungsort wegfallen. Das Kulturcampus OpenAir verwandelt die Fläche zwischen Depot und Kfz-Referat zu einem Veranstaltungsort, indem einen Tag lang die Bockenheimer Landstraße vom Verkehr befreit und mit Kultur, Musik und Informationsangeboten bespielt wird. Der Kulturcampus blickt bereits auf eine langjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für eine nachhaltige Stadtentwicklung zurück. Im Hinblick auf den Weg, den der Kulturcampus bereits hinter sich hat, und angesichts der Chancen, die die Teilhabe unterschiedlichster Menschen an der Stadtentwicklung in Frankfurt bieten, hält es der Ortsbeirat für sinnvoll, dieses besondere bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen. Die beantragten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa € 50.000,- kalkuliert wird. Der VCD Hessen e. V. ist - wie letztes Jahr - Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung und die Busumleitung. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 106 Beratung im Ortsbeirat: 2

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Kulturcampus als Standort für mobile Grüne Zimmer - Vorschlagsliste Mobile Wohnzimmer

30.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 30.12.2025, OF 1333/2 Betreff: Kulturcampus als Standort für mobile Grüne Zimmer - Vorschlagsliste Mobile Wohnzimmer Vorgang: EA 105/25 OBR 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Kulturcampus Bockenheim als Standort für zwei Mobile Grüne Zimmer vorzusehen und die entsprechenden Prüfverfahren einzuleiten. Angeknüpft wird damit an den OBR-Antrag 1277/2 "Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden - Finanzierung von flexiblen Verschattungsmöglichkeiten und Pflanzkübeln". Begründung: Das Areal des Kulturcampus zählt im Sommer zu den heißesten Orten in Frankfurt, da es total versiegelt ist. Für die Zwischennutzungen des Campus-Geländes, die bisher erfolgreich eingeleitet wurden, ist eine "grüne" Attraktivitätssteigerung dringend erforderlich. Die Mobilen Grünen Zimmer können hier vorübergehend - u.a. bei den geplanten Oper Air-Veranstaltungen - für Abhilfe sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 01.12.2025, EA 105 Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)?

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2088 Betreff: Offenes Haus der Kulturen (OHdK) - Umsetzungsstand des Letter of Intent (LoI)? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7401

B (Bericht des Magistrats)

Aktivistencamp im Grüneburgpark

15.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 15.12.2025, B 486 Betreff: Aktivistencamp im Grüneburgpark Vorgang: A 365/25 CDU Zu 1.: Die Versammlungsanmeldung ging am 10.06.2025 per E-Mail bei der Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main ein. Zu 2.: Die anmeldende Organisation war der Bildungs- und Aktionsnetzwerk Wandel e.V. Zu 3. und 4.: Der Grüneburgpark wurde von den Anmeldenden als Versammlungsort gewählt, und sie haben grundsätzlich das Recht, diesen frei zu bestimmen. Der Versammlungsbehörde sind die Beeinträchtigungen in den Sommermonaten und die Bedeutung des Grüneburgparks bewusst, und sie hat den Anmeldenden nachdrücklich alternative Flächen angeboten, die zuvor mit dem Grünflächenamt abgestimmt wurden. Es wurde primär der Rebstockpark sowie der nördliche Teil des Günthersburgparks angeboten. Die möglichen Flächen Ostpark und Taunusanlage wurden ebenfalls diskutiert. Die Vorschläge wurden jedoch von den Anmeldenden nach intensiven Gesprächen abgelehnt. Eine zwangsweise Verlegung des Versammlungsortes ohne eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit, hätte einer angekündigten rechtlichen Überprüfung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht standgehalten und jede weitere Kooperationsbereitschaft deutlich vermindert. Grundlage für diese Einschätzung ist diverse höchstrichterliche Rechtsprechung zu Versammlungscamps sowie der Beschluss des VG Frankfurt aus 2024, der eine weitergehende Beschränkung des pro-palästinensischen Camps auf Flächen der Goethe-Uni Frankfurt, Campus Westend, abgelehnt hat. Der Campus Westend ist ebenfalls von historischer Bedeutung und beinhaltet schützenswerte Kunstwerke. Die Hausordnung untersagt das Übernachten. Die damalige Versammlung hatte bei weitem keine derartig weitreichende Konzeptionierung hinsichtlich Sicherheit, Brandschutz, Sanitär und Müll, wie die gegenständliche Versammlung im Grüneburgpark. Zu 5. und 6.: Die Nutzung einer öffentlichen Grünanlage im Zuge einer Versammlung wird durch das Versammlungsrecht geregelt. Das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz genießt hierbei Vorrang vor der Grünanlagensatzung. Einer Ausnahmegenehmigung bedurfte es somit nicht. Das Grundgesetz schützt ausdrücklich das Recht, Ort, Zeit, Art und Inhalt einer Versammlung frei zu wählen. Im Gegensatz dazu gelten bei Veranstaltungen andere Regeln. Hier ist das Grünflächenamt, als flächenverwaltendes Amt des Parks in der Lage, diese aufgrund der bestehenden Grünanlagensatzung nicht zu genehmigen. Eine Ablehnung von Versammlungen kann die Satzung aber nicht begründen, weil Art. 8 GG und Art. 14 Verf HE Vorrang haben. Versammlungen benötigen keine Genehmigung gemäß Grünanlagensatzung. Zu 7.: Die Versammlungsbehörde führt bei jeder angemeldeten Versammlung eine Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie den Interessen der Allgemeinheit durch, wobei wegen des hohen Gewichts der Versammlungsfreiheit und deren Bedeutung für die Demokratie Beschränkungen oder gar Verbote nur zum Schutze gewichtiger kollidierender Grundrechtspositionen oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit zulässig sind. Da im Vorfeld, bei umfassender Beteiligung der Landespolizei, keine unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit vorlagen, wäre auf Grundlage der geltenden Rechtsprechung eine zwangsweise örtliche Verlegung der Versammlung rechtswidrig gewesen. Zu 8.: Der genaue Zeitpunkt der Information der Anwohnenden über etwaige Einschränkungen ist dem Magistrat nicht bekannt. Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht zur Information seitens der Versammlungsbehörde oder der Anmelder. Nach Angaben der anmeldenden Organisation wurden vor Beginn des Aufbaus Handzettel in die Briefkästen der unmittelbaren Anwohner verteilt. Zudem wurde breit über Social Media und sonstige Kanäle für die Teilnahme an dem Camp geworben. Bezüglich der Einschränkungen im Park selbst, hat das Grünflächenamt am 13.08.2025 eine Pressemitteilung veröffentlicht. Das Ordnungsamt informiert zudem durch einen regelmäßigen Pressenewsletter über die in Frankfurt stattfindenden Versammlungen. Zu 9.: Ein Austausch mit den Städten Hannover und Erfurt, in denen das System Change Camp in den beiden Vorjahren veranstaltet wurde, fand zeitnah nach Eingang der Versammlungsanmeldung statt. Es wurden keine besonderen Vorkommnisse bei vergangenen System Change Camps berichtet, schon gar nicht solche, die eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedingten und somit eine weitergehende Beschränkung zulässig machte. Hinsichtlich der Auflagen weichen die Beschränkungsverfügungen der Vorjahre nur unwesentlich von der Verfügung für das diesjährige System Change Camp in Frankfurt am Main ab. Zu 10.: Die Sperrung der Spielplätze und Grünflächen wurde auf Initiative des Grünflächenamtes als präventive Schutzmaßnahme vorgenommen. Als Konsequenz der Versammlung wurden drei Spielplätze präventiv eingezäunt. Da nicht ausgeschlossen war, dass Glasflaschen auf die Spielplätze gelangen, wurden diese Vorkehrungen aus Gründen der Verkehrssicherheit als unerlässlich erachtet. Die Maßnahmen dienten dem Schutz des Grüneburgparks, welcher über einen sehr wertvollen Baumbestand und denkmalgeschützte Elemente verfügt. Es sollte sichergestellt werden, dass die Grünanlage geschützt bleibt und nach Abbau des Camps wieder zeitnah vollumfänglich zur Nutzung übergeben werden kann. Die Sicherung durch Bauzäune entsprach der Zaunstellung analog der jährlichen Abi-Feier. Zusätzlich eingezäunt wurden nur der kleine Spielplatz Ost sowie zwei Baumgruppen und ein Einzelbaum. Zu 11.: Die Vasen wurden auf Initiative des Grünflächenamtes zum Schutz gegen Vandalismus eingehaust, wie es auch bei den jährlichen Abi-Feiern im Park gehandhabt wird. Zu 12.: Die Einhausung der Rothschild-Vasen und die Absperrung der Spielplätze wurden durch das Grünflächenamt beschlossen. Dies dient nicht als Beweis für die Annahme einer Straftat, sondern als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz des denkmalgeschützten Parks. Es lagen jedoch seitens der Landespolizei keine konkreten Erkenntnisse über drohende Sachbeschädigungsdelikte vor. Zu 13.: Es wurden Auflagen zu den Ordnern, Brandschutz, Versammlungsmittel, Schutz der Grünflächen und der Bäume, Verlegung von Kabeln und Schläuchen, Rettungswegen, Müll, Sanitäranlagen, Verankerung der Zelte, Lautstärkebegrenzung, Nachtzeit, Vorhaltung von Löschmitteln, Notfallkonzepte, Lebensmittelhygiene, Mitführen von Hunden, Sicherheit von Fahnen und Transparenten sowie die Pflicht zur Reinigung der Fläche gemacht. Zu 14.: Die Kontrolle vor Ort erfolgte durch die Polizei, die Stadtpolizei, das Grünflächenamt, das Denkmalamt, die Untere Naturschutzbehörde und die Versammlungsbehörde. Zu 15.: Die Kosten für die Aufstellung der Bauzäune und die der Einhausung der Vasen werden aus dem Budget des Grünflächenamtes getragen. Zu 16.: Für Schäden, die von den Teilnehmenden verursacht werden und klar zuzuordnen sind, sind i.d.R. die jeweiligen Verursachenden haftbar. Aufgrund der problematischen Zuordenbarkeit gibt es nach bisheriger Erkenntnis des Grünflächenamtes im Gegensatz zu einer Veranstaltung keine Handhabe, diese Schäden bei den Anmeldern der Versammlung geltend zu machen. Zu 17.: Durch die Bauzaunsicherung von Teilflächen des Parks wurde versucht, die negativen Einflüsse auf die Tierwelt zu minimieren. Zu 18.: Das Befahren außerhalb der befestigten Wege wurde in der Verfügung untersagt und die Nutzung von Kraftfahrzeugen auf das Be- und Entladen beschränkt. Der Vollzug dieser Versammlungsauflagen obliegt der Landespolizei. Zu 19.: Die Versammlungsbehörde hat umgehend nach Erhalt der Anmeldung die Landespolizei vollumfänglich beteiligt. Eine entsprechende Gefahrenprognose, die eine Sensibilisierung erforderlich gemacht hätte, lag der Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main zu keinem Zeitpunkt vor. Zu 20.: Die Versammlungsbehörde hat umgehend nach Erhalt der Anmeldung die Landespolizei vollumfänglich beteiligt. Landespolizei und Staatsschutz waren im Kooperationsgespräch anwesend und haben dahingehend keinerlei Mitteilung gemacht. Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist kein hinreichender Grund das Recht auf Versammlungsfreiheit zu versagen. Zu 21.: Die Wahl des Ortes liegt im Ermessen der Anmeldenden und ist Teil des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsbehörde kann den Ort nur bei drohender unmittelbarer Gefahr ablehnen oder auf einen anderen verweisen. Eine entsprechende Gefahrenprognose lag jedoch zu keiner Zeit vor. Die besondere historische Bedeutung ist im Versammlungsrecht kein hinreichender Grund, um eine Versammlung gegen den Willen der Anmeldenden zu verlegen. Zu 22.: Die Kontrolle vor Ort sowie die Sanktionierung von Verstößen gegen die versammlungsrechtliche Verfügung obliegt grundsätzlich der Landespolizei. Die Grünanlagensatzung verbietet Rauchen und Alkohol auf Spielplätzen. Für den während der Versammlung noch nachträglich in die Versammlungsfläche einbezogenen, geöffneten Spielplatz wurde dies im Rahmen einer versammlungsrechtlichen Regelung durch das Ordnerpersonal der Versammlungsleitung gewährleistet. Es sind keine Verstöße gegen die getroffene Regelung bekannt geworden. Verstöße gegen die Verbote der Grünanlagensatzung auf Spielplätzen außerhalb der Versammlungsfläche sind nicht festgestellt worden, weil solche durch Absperrung gegen jegliche Benutzung ausgeschlossen waren. Zu 23.: Die Versammlungsbehörde ist zur Neutralität verpflichtet und nimmt keine inhaltliche Bewertung von Versammlungen vor. Das Versammlungsrecht schützt Meinungsäußerungen, auch zu radikalen politischen Zielen, solange sie friedlich und ohne unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit erfolgen. Eine Bewertung findet nur nach potenziellen Gefahren für die öffentliche Sicherheit statt, nicht nach der politischen Botschaft. Sofern beim Grünflächenamt Anträge auf Durchführung von Veranstaltungen in Grünanlagen gestellt werden, erfolgt in jedem Fall eine Einzelfallprüfung. Bei der Prüfung werden sowohl der Magistratsbeschluss 3233 vom 23.11.1990 sowie der Stadtverordnetenbeschluss § 6328 vom 09.07.2009 zugrunde gelegt. Weiterhin werden auch immer die örtlichen Besonderheiten der Vegetation, der Vitalitätszustand der Anlage sowie die eventuell notwendige Ruhe- / Erholungszeiten der Grünanlage mit einbezogen. Soweit die Grünanlage im Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung liegt und / oder unter Denkmalschutz steht, werden die zuständigen Behörden in den Prüfungsprozess einbezogen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 20.08.2025, A 365 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 17.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Nutzung der Unterführung der A-Linie als Bandraum oder Ähnliches

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2077 Betreff: Nutzung der Unterführung der A-Linie als Bandraum oder Ähnliches Die Unterführung an der U-Bahn-Haltestelle "Weißer Stein" ist nicht dafür geeignet, um für gemeinwohlorientierte Projekte genutzt zu werden. Es befinden sich dort weiterhin Technikräume städtischer Ämter sowie der VGF. Diese sind betrieblich relevant und müssen regelmäßig gewartet werden. Ebenfalls gibt es dort Diensttoiletten, die für die Busfahrer:innen zwingend erforderlich sind und uneingeschränkten Zugang erfordern. Diese Rahmenbedingungen lassen sich kaum mit der gewünschten halböffentlichen Nutzung vereinbaren. Ein erhöhtes Risiko von Verwahrlosung und Vandalismus besteht indes nicht. Die Zugänge wurden mit stabilen Stabgitterzäunen gesichert und der Zugang ist lediglich über zwei verschlossene Türen möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7338

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Sichtbarer Treffpunkt Idsteiner Straße - Leuchtschrift für den Nachbarschaftstreff

14.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 14.12.2025, OF 1818/1 Betreff: Sichtbarer Treffpunkt Idsteiner Straße - Leuchtschrift für den Nachbarschaftstreff Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 2 Ziffer 5 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Der Ortsbeirat 1 beschließt, aus seinem Budget Mittel in Höhe von bis zu 5.000 Euro bereitzustellen, um den Nachbarschaftstreff in der Idsteiner Straße mit der markanten und identitätsstiftenden Leuchtschrift "TREFFPUNKT" auszustatten. Begründung: Der ehemalige Kiosk in der Idsteiner Straße 196 hat sich in kurzer Zeit zu einem lebendigen Nachbarschaftstreff entwickelt und wird von Anwohnerinnen und Anwohnern zunehmend als echter Treffpunkt angenommen. Bereits umgesetzte Veranstaltungen, wie etwa eine Tauschbörse für Kinderkleidung, verdeutlichen das große Potenzial dieses Ortes für Begegnung, Austausch und nachbarschaftliches Engagement. Eine gut sichtbare Leuchtschrift stärkt die Identität des Nachbarschafts-treffs, erhöht seine Wahrnehmbarkeit im Stadtteil und erleichtert die Orientierung. Sie trägt dazu bei, den Treffpunkt dauerhaft im Quartier zu verankern und auch Bürgerinnen und Bürger aus der Anspacher Straße sowie den angrenzenden Bereichen anzusprechen. Gerade diese Bereiche haben in den vergangenen Jahrzehnten nicht immer die notwen-dige Aufmerksamkeit erhalten. Mit der Leuchtschrift setzt der Ortsbeirat ein klares Zeichen für eine lebendige, offene und vielfältige Nachbarschaft und unterstützt die positive Entwicklung des Standorts nachhaltig. Der Name "TREFFPUNKT" wurde aus der Bürgerschaft vorgeschlagen und im Anschluss in einem Auswahlverfahren als einer von mehreren Vorschlägen bestätigt. Anlage 1 (ca. 139 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE
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A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)

Städtische Förderung der „Antifaschistischen Filmreihe“

11.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anfrage vom 11.12.2025, A 387 Betreff: Städtische Förderung der "Antifaschistischen Filmreihe" Die Frankfurter Neue Presse berichtete am 06.12.2025, dass Hessens Innenminister Roman Poseck die Stadt Frankfurt für ihre Unterstützung der "Antifaschistischen Filmreihe" kritisiert habe. Partner bei einer Vorführung des Filmes "Gaza Fights for Freedom" am kommenden Sonntag sei die "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V.", welche unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehe. Der Innenminister nannte es laut FNP "unverständlich", dass die Stadt eine solche Kooperation dulde, und forderte eine deutliche Distanzierung. Das städtische Kulturamt habe die Förderung der Filmreihe bestätigt und betont, die Organisation und der Film "Gaza Fights for Freedom" seien nicht Teil des ursprünglichen Förderantrags gewesen. Man prüfe die Bewilligung der Förderung kritisch und fordere den Veranstalter auf, das Logo der Stadt von ihrer Seite zu entfernen. Am 08.12.2025 veröffentlichte das Kulturdezernat auf der städtischen Internetseite eine Erklärung, in dessen ersten Absatz es auf die genannten Unterstützer dieser Filmvorführung näher einging: "Am Sonntag, 7. Dezember, wurde im Club Voltaire der Film "Gaza fights for Freedom" gezeigt, der durch den Vorsitzenden des Vereins "Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost" vorgestellt und referiert wurde. Die "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als extremistische Organisation aus dem säkularen propalästinensischen Spektrum eingestuft. Gruppierungen dieses Spektrums hegen eine Feindschaft gegenüber Israel und erkennen dessen Existenzrecht nicht an. Sie agitieren laut Verfassungsschutz völkerverständigungswidrig gegen Israel und verwenden häufig antisemitische Narrative." Am 10.12.2025 war das Logo immer noch auf der Veranstaltungsseite der "Antifaschistischen Filmreihe" sichtbar (https://antifaschistische-filmreihe-ffm.de/): Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wann hat das Kulturamt von dieser Filmvorführung am 07. Dezember erfahren? 2. Seit wann bekommt die "Antifaschistische Filmreihe" eine finanzielle Förderung durch die Stadt Frankfurt? 3. Wie hoch war diese finanzielle Förderung jeweils jährlich? 4. Wie stellt sich die kritische Prüfung der Bewilligung der Förderung konkret dar? 5. Wie bewertet es die Stadt Frankfurt, dass das Logo der Stadt bisher nicht von der entsprechenden Internetseite entfernt wurde? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 17.12.2025

Partei: AfD
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EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 12

Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg

05.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 05.12.2025, EA 118 entstanden aus Vorlage: OF 646/12 vom 20.11.2025 Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Errichtung einer Mehrzweckhalle unter städtischer Verwaltung am Kalbacher Stadtpfad werden Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat mehr als 23.000 Einwohner und kein Bürgerhaus bzw. eine Mehrzweckhalle. Kulturelle Veranstaltungen wie Theater, Versammlungen, Vereinsaktivitäten und Ortsbeiratssitzungen etc. müssen in den Kirchengemeinden und den Aulen der Schulen durchgeführt werden. Bei der Planung des neuen Stadtteils Riedberg hat man versäumt, eine Mehrzweckhalle zu planen und somit das Bedürfnis der Menschen nach Kultur, Treffpunkten und Gemeinschaft außer Acht gelassen. Auch Kalbach entwickelt sich stetig weiter, viele junge Familien sind in den ruhigeren Teil des Stadtteiles neu hingezogen und vermissen einen Mehrzweckraum für Kultur und Gemeinschaft. In Kalbach findet jedes Jahr die Kinderbuchmesse statt, doch leider ist die Besucherzahl begrenzt und die Verleihung des renommierten Kinderbuchpreises Klapperschlange muss im Freien stattfinden, auch bei schlechtem Wetter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.01.2026

B (Bericht des Magistrats)

Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische Liegenschaft

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 443 Betreff: Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische Liegenschaft Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6741 - E 54/18 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 358/24 - Zwischenbericht: Derzeit kann noch kein abschließender Bericht vorgelegt werden. Aufgrund personeller Eng-pässe und damit einhergehender Priorisierungsnotwendigkeiten kann der Datenbestand von mehr als 80 kulturell genutzten städtischen Objekten nur sukzessive erfasst werden. Ungeachtet dessen, wann mit einem finalen Ergebnis aus einer Bestandsaufnahme zu rechnen sein wird, nimmt der Magistrat seine augenblickliche Rolle als Betreiber sehr ernst. Dabei werden elektrotechnische Installationen in allen Objekten sukzessive einer sicherheitstechnischen Überprüfung unterzogen. Die dabei erfassten Mängel werden umgehend behoben oder als Projekte im Zuge der Bauunterhaltung abgearbeitet. Eine Kompensation dieses enormen personellen und finanziellen Aufwands kann durch Mieterhöhungen nicht ausgeglichen werden. Die bisherige Erfahrung zeigt zudem, dass Maßnahmen der Bauunterhaltung im laufenden Betrieb, gerade von kulturell genutzten Objekten, in jüngerer Vergangenheit, als sehr schwierig gestalten. Dieser Umstand führt dazu, dass die Abarbeitung von Mängeln in einigen Fällen zu Verzögerungen und Kostenmehrungen führt, die das veranschlagte Budget übersteigt. Auch hier zeigt sich, welchen hohen Stellenwert die aktuellen Kooperationsbemühungen im Magistrat haben, um die Bauunterhaltung von kulturell genutzten Gebäuden sicherzustellen. Für die Bauunterhaltung stehen in der PG 34.04 "Grundstücks- und Gebäudemanagement" im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 7.929 T€ zur Verfügung. Für den HH-Entwurf 2026 sieht der Magistrat ab dem Jahr 2026 7.415 T€ p.a. in der PG 34.04 vor. Mit diesen Mitteln soll u.a. die Teilsanierung der Naxoshalle vorgenommen werden. Über den Stand der Umsetzung wird zeitnah berichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.03.2018, E 54 Bericht des Magistrats vom 23.09.2024, B 358 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 10.12.2025

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Weihnachtsbaum

02.01.2026

Meine Idee ist, auf dem Römerberg eine Nordmanntanne zu pflanzen. Dann müsste nicht jedes Jahr ein Baum für den Weihnachtsmarkt gefällt werden. Frankfurt könnte damit ein Symbol für Nachhaltigkeit setzen.

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Musik auf Weihnachtsmärkten / Music at Christmas markets

05.12.2025

Hallo zusammen! Wäre es schön, wenn auf Weihnachtsmärkten mehr Musik gespielt würde, zum Beispiel Live-Musik oder DJ-Auftritte? Wenn ja, welche Musik würden Sie gerne hören? Schreiben es bitte in die Kommentare. Hello everyone! Would it be nice if more music was played at Christmas markets, for example live music or DJ sets? If so, what kind of music would you like to hear? Please write it in the comments.

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Graffity-Wettbewerb für Gestaltung verkommener Flächen wie Verteiler, Bauzäune, Hauswände im Bahnhofsviertel

23.07.2025

• Betreff: Antrag für einen jährlichen Graffiti-Wettbewerb zur Aufwertung des Bahnhofsviertels – Idee für das Ideenportal der Stadt Frankfurt Ich möchte hiermit eine Idee für das Ideenportal der Stadt Frankfurt einreichen, die dazu beitragen kann, das Image des Bahnhofsviertels nachhaltig zu verbessern, die kulturelle Vielfalt zu fördern und das Viertel als lebendigen, kreativen Ort zu positionieren. Hintergrund und Motivation: Das Bahnhofsviertel leidet seit Jahren unter einem schlechten Ruf, der vor allem durch die Drogenszene, Verwahrlosung und unschöne Graffiti auf Verteilerkästen, Hauswänden und Bauzäunen geprägt ist. Diese negativen Bilder stehen im starken Kontrast zu den zahlreichen positiven Aspekten des Viertels, wie den über 140 Künstlerateliers und der lebendigen Kultur- und Clubszene. Die Hauptstadt von Madeira, Funchal, und andere Städte haben gezeigt, dass kreative Maßnahmen wie Graffiti-Kunstwerke und Street Art das Image deutlich aufwerten und Touristen sowie Einheimische gleichermaßen anziehen können. Vorschlag: Ich schlage vor, einen jährlichen Graffiti-Wettbewerb im Bahnhofsviertel zu initiieren, der gezielt die Verschönerung und Aufwertung des Viertels fördert. Ziel ist es, die besten Graffiti-Künstlerinnen und -Künstler aus dem Rhein-Main-Gebiet und ganz Deutschland zu gewinnen, um die hässlichen Verteilerkästen, Wände und Flächen künstlerisch zu gestalten. Die besten Werke werden mit attraktiven Preisen (z.B. 1. Preis 5.000 €, 2. Preis 2.500 €, 3. Preis 1.000 €) ausgezeichnet. Ziele und Wirkungen: o Visuelle Aufwertung: Verschönerung des Viertels durch hochwertige Street Art, die Touristen und Einheimische anspricht. o Imagewandel: Positives, kreatives Image des Viertels als Frankfurter Künstlerviertel und kultureller Hotspot. o Kulturelle Förderung: Unterstützung lokaler und überregionaler Künstlerinnen und Künstler. o Medienpräsenz: Durch gezielte Pressearbeit soll über den Wettbewerb und die Preisverleihung berichtet werden, um das Viertel in einem neuen, positiven Licht darzustellen. o Langfristige Perspektive: Etablierung eines deutschlandweiten, jährlich stattfindenden Graffiti-Festivals, das Frankfurt als innovativen Kulturstandort stärkt. Unterstützungsbedarf: Für die Umsetzung benötige ich die Unterstützung der Stadt Frankfurt in Form von Mitteln und personellen Ressourcen, um den Wettbewerb professionell zu organisieren, die Flächen vorzubereiten und die Öffentlichkeitsarbeit zu koordinieren. Fazit: Mit diesem Projekt kann das Bahnhofsviertel nicht nur optisch aufgewertet, sondern auch als lebendiges, kreatives und positives Stadtviertel neu positioniert werden. Es bietet die Chance, der negativen Berichterstattung entgegenzuwirken und Frankfurt als Vorreiter für Street Art und urbane Kultur zu präsentieren. Ich freue mich auf die Prüfung und Unterstützung dieses Vorschlags und stehe für Rückfragen oder eine weiterführende Zusammenarbeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Mattner

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FeminaRaum

28.04.2025

Projektbeschreibung: Das Projekt FeminaRaum Frankfurt-Höchst schafft einen offenen Raum für interkulturellen feministischen Austausch und Bildung im Stadtteil Höchst. In einer vielfältigen, niedrigschwelligen Atmosphäre werden Frauen, trans*, inter* und nicht-binäre Menschen eingeladen, sich zu vernetzen, voneinander zu lernen und eigene Themen einzubringen. Durch Workshops, Gesprächsrunden, kreative Formate und Bildungsangebote entstehen Möglichkeiten für solidarisches Lernen, Empowerment und gelebte Diversität. Besonderer Wert wird auf Mehrsprachigkeit, interkulturelle Sensibilität und Barrierefreiheit gelegt, um Teilhabe für möglichst viele Menschen zu ermöglichen. Das Projekt versteht Feminismus intersektional – als etwas, das Erfahrungen von Migration, Klasse, Queerness und unterschiedlichen Lebensrealitäten zusammenbringt. Für die Umsetzung werden die Gemeinschaftsräume des Wohnprojekts Sonara genutzt. Mit dem beantragten Förderbudget sollen unter anderem Raumbuchungen, Honorare für Referent*innen sowie unterstützende Infrastruktur (wie Kinderbetreuung oder Übersetzungsdienste) finanziert werden.

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Alte Poststelle in Kulturzentrum umwandeln

26.02.2025

Die alte Poststelle in Bergen sieht sehr heruntergekommen und verwahrlost aus, obwohl sie eigentlich ein wundervoller Standort werden könnte. Hier würde sich ein Kulturzentrum u.a. mit einer Stadtteilbibliothek, einem Café und Spielmöglichkeiten für Kinder sowie Räumlichkeiten für Senioren anbieten.

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Umbenennung am Bornheimer Hang

17.01.2025

Sehr geehrte Damen und Herren, wir beziehen uns erneut auf unsere bisherigen Anfragen zur Umbenennung des Max-Bromme-Steigs am Bornheimer Hang.  https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2074 https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2661 Leider waren die bisherigen Antworten vonseiten der Verwaltung äußerst vage und haben wesentliche Fragen unbeantwortet gelassen. Insbesondere möchten wir nochmals auf Folgendes hinweisen: Max Bromme war NSDAP-Mitglied. Gleichzeitig ist der Bornheimer Hang nach Rose Schlösinger benannt, einer Widerstandskämpferin gegen das NS-Regime, die 1943 hingerichtet wurde. Dass eine nach einem NSDAP-Mitglied benannte Wegeverbindung ausgerechnet die Rose-Schlösinger-Anlage durchkreuzt, empfinden wir als nicht hinnehmbar. Trotz mehrfacher Nachfragen und des angeblich laufenden Prüfverfahrens bleibt unklar, ob und wie die Stadt Frankfurt hier künftig vorgehen will. Darüber hinaus wurde in einer jüngsten Antwort suggeriert, es seien keine Anfragen bekannt – was uns indirekt als unglaubwürdig oder gar als Lügner darstellt. Angesichts dieser Situation möchten wir nun ausdrücklich und unabhängig von allen laufenden Prozessen (z.B. der Prüfung durch die Expertengruppe oder das Kulturamt) zwei ganz konkrete Fragen beantwortet haben: 1. Steht die Stadt Frankfurt am Main weiterhin zu Max Bromme, sodass dessen Name trotz NSDAP-Mitgliedschaft im Stadtbild bestehen bleiben soll? 2. Befürwortet die Stadt Frankfurt, dass gerade eine Anlage, die nach einem NS-Opfer benannt wurde (Rose Schlösinger), von einem Weg durchkreuzt wird, der nach einem bekennenden NSDAP-Mitglied benannt ist? Da die erste unserer diesbezüglichen Anfragen bereits vor drei Jahren erfolgte, gehen wir davon aus, dass es inzwischen eine klare Positionierung bzw. einen konkreten Sachstand seitens der Stadt geben sollte. Wir bitten daher nochmals um eine direkte und unmissverständliche Antwort auf die beiden genannten Fragen.

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Neubau einer Multifunktionshalle auf dem Messegelände Frankfurt am Main

25.12.2024

Die bestehende Messehalle 1 wird durch einen modernen Neubau ersetzt, der als multifunktionale Halle für Konzerte, Eishockey, Ballspiele und Messeveranstaltungen dient. Ziel ist es, eine flexible, nachhaltige und zukunftsorientierte Infrastruktur zu schaffen, die Frankfurts Position als Veranstaltungs- und Wirtschaftsstandort stärkt. Konzept: Kapazität: Platz für 15.000 bis 20.000 Zuschauer, flexibel anpassbar für verschiedene Veranstaltungsformate. Architektur: Moderne Glas- und Stahlfassade mit LED-Elementen, ein geschwungenes Dach mit Photovoltaik-Anlagen und begrünte Fassaden als Symbol für Nachhaltigkeit. Innenraum: Modulare Tribünensysteme, hochwertige Akustiklösungen, VIP-Lounges und ein anpassbarer Arena-Bereich für Konzerte, Sport und Messen. Untergeschosse: Tiefgaragen, Lagerräume und Backstage-Bereiche für Künstler und Teams. Vorteile: 1. Flexibilität: Nutzung für Großevents, Sport, Kultur und Messen durch anpassbare Strukturen. 2. Nachhaltigkeit: Energieeffiziente Bauweise mit Photovoltaik, Geothermie und begrünten Elementen. 3. Synergien: Integration in die bestehende Messe-Infrastruktur mit direktem Zugang zu Logistik- und Verkehrsanbindungen. 4. Wirtschaftlicher Nutzen: Attraktivität für hochkarätige Events, zusätzliche Einnahmequellen und Impulse für die lokale Wirtschaft. Verkehr und Infrastruktur: Direkte Anbindung an Autobahn, Flughafen und ÖPNV. Der Neubau der Multifunktionshalle kombiniert modernste Architektur, flexible Nutzung und Nachhaltigkeit und wird ein neuer Anziehungspunkt für Frankfurt.

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Wiedererrichtung der Bismarckstatue in Höchst

16.12.2024

Die Bismarckstatue in Höchst, die von Unbekannten beschädigt und umgestoßen wurde, ist schon seit 125 Jahren ein Teil von Höchst. Die Bismarckstatue ist ein Teil von Höchst und auch ein Teil deutscher Kultur. Egal wie man zu Bismarck steht, er ist eine wichtige Person in der Geschichte unseres Landes. Und umso wichtiger ist es, sich an seine Person zu erinnern. Die Bismarckstatue soll in Höchst so schnell wie möglich wiedererrichtet werden.

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Missionieren im öffentlichen Raum untersagen.

24.11.2024

Ich schlage vor, das Missionieren im öffentlichen Raum grundsätzlich zu verbieten. Bei der Koranverteilung ist dies bereits gelungen. Aber nach wie vor sind diverse Gruppen und Sektenanhänger, sowie einzelne Sektierer als Menschenfänger unterwegs. Jeder einzelne soll bitte seinen Glauben leben wie er mag. Aber Religion ist Privatsache und sollte auch als solche behandelt werden Das Gewinnen neuer Anhänger dient nicht der Ausübung der eigenen Religion. Die Religionsfreiheit wird dadurch nicht beeinträchtigt. In manchem Fall kann aber Schaden von Leichtgläubigen abgewendet werden.

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Bänke auf dem Römerberg

27.08.2024

Auf dem Römerberg fehlen Bänke; es ist keine einzige mehr vorhanden. Ich schlage vor, viele, möglichst bunte, frei aufzustellende Bänke auf dem Platz zu verteilen. So können sie für Großveranstaltungen eingesammelt und entfernt werden. Keine festverschraubten Bänke! Die langweilig grauen Sitzquader um den Gerechtigkeitsbrunnen herum könnten ebenfalls bunt angemalt werden, gerne von Kitas und Schulen.

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Ort für die Würde Des Menschen Ist Unantastbar

24.06.2024

Ich schlage vor eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Standort des „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Schriftzugs zu erarbeiten. Weder der OB noch Justizminister (vgl. https://www.fr.de/frankfurt/neuer-ort-fuer-schriftzug-von-fritz-bauer-in-frankfurt-gesucht-93148216.html) sollten entscheiden, sondern die Bürgerinnen und Bürger! In der Beteiligung sollte man Vorschläge sammeln, ob der Schriftzug an den Neubau oder einen anderen, prominenteren Ort, kommt oder ob es einen zweiten Schriftzug braucht und welcher Künstler damit zu beauftragen ist.

Idee
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Öffentlicher Bücherschrank in Bornheim Mitte

29.05.2024

Wir als Mitarbeiter*innen der Heilandskita würden gerne einen öffentlichen Bücherschrank in unserer Straße (nähe Bornheim Mitte/Orthstraße oder Andreaestraße) haben, da wir sehr viele Bücher zu verschenken haben. Durch vieler Spenden und einer großen Bibliothek in unserer Einrichtung wäre es ein umfassendes Angebot für Groß und Klein!

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1

Mehr Partyzonen in den Parks

02.05.2024

Man sollte für Jugendliche, aber auch für Familien mehr Partyzonen in Parks anbieten. Grillen, Musik, Feiern, das sollte in der Öffentlichkeit möglich sein. Die Parks wären dafür genau der richtige Ort.

Idee
2

Arthothek für Frankfurt Vorbild Wiesbaden

15.04.2024

Es wäre schön, wenn es eine Artothek nach Wiesbadener Vorbild auch in Frankfurt am Main gäbe, wo Burger*innen Werke gegen Gebühr ausleihen können. Frankfurter Kunstler*innen und begabte Maler*innen, auch ohne Kunststudium, sollten Ihre Werke an die Arthothek geben können und ein Honorar für eine Ausleihe erhalten.

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Etwas weniger Frivolität beim CSD

11.04.2024

Der Christopher Street Day (CSD) steht für eine Vielzahl von Werten, die die Rechte und die Würde von LGBTQ+-Personen betreffen. Dazu gehören: Akzeptanz: Der CSD fördert die Akzeptanz von Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck. Gleichberechtigung: Er setzt sich für die Gleichberechtigung von LGBTQ+-Personen in allen Bereichen des Lebens ein, einschließlich rechtlicher Anerkennung, Ehe- und Adoptionsrechten, Zugang zu Gesundheitsversorgung und Schutz vor Diskriminierung. Vielfalt: Der CSD feiert die Vielfalt innerhalb der LGBTQ+-Gemeinschaft und betont die Wichtigkeit, dass alle Menschen stolz sein sollten, wer sie sind, ohne Angst vor Ausgrenzung oder Diskriminierung. Solidarität: Er fördert Solidarität und Unterstützung zwischen LGBTQ+-Personen und ihren Verbündeten, um gemeinsam für die Rechte aller einzutreten. Sichtbarkeit: Der CSD schafft Sichtbarkeit für LGBTQ+-Lebensweisen und -Erfahrungen, um Vorurteile abzubauen und das Verständnis und die Toleranz in der Gesellschaft zu fördern. Insgesamt steht der Christopher Street Day für die grundlegenden Prinzipien von Respekt, Gleichberechtigung und Freiheit für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Ich finde den Tag und die Veranstaltungen enorm wichtig. Ich habe in den letzten Jahren, nicht nur in Frankfurt, daran teilgenommen und nehme auch meine Kinder mit, da ich es wichtig finde, dass auch diese mit diesen Werten aufwachsen. Dennoch finde ich, dass die Freizügigkeit auch an solchen Tagen ihre Grenzen haben sollte, insbesondere um Eltern und deren Kindern nicht noch solche Veranstaltungen abzuhalten. Leider kam es immer wieder vor, dass wir auf fast oder ganz nackte Personen gestoßen sind. Ich würde bitten, dass man hier irgendwo eine klare Linie zieht, damit man vorher weiß, was man erwarten muss.

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4

Frankfurt deine Brücken

02.03.2024

Die schönen Brücken Frankfurts: Main-Neckar-Brücke, Friedensbrücke, Hohlbeinsteg, Untermainbrücke, Eisener Steg, Alte Brücke, Ignatz-Bubis-Brücke, Flößerbrücke, Deutschherrnbrücke, Osthafenbrücke und noch weitere Brücken entlang des Mains. Sie alle verbinden Hibbdebach und Dribbdebach, die beiden Frankfurter Seiten links und rechts des Mains und sind alle für sich wichtige Ader, verbinden Verkehr, Freunde, Familien, Arbeits- und Freizeitwege. Um diese Verbindungen, darunter berühmte Baudenkmäler, symbolisch und praktisch noch mehr zu inszenieren und Frankfurt damit als Stadt der Kultur noch lebenswerter zu gestalten, habe ich drei vergleichsweise kostengünstige Ideenvorschläge. Diese Ideen sind lediglich Gedankenanstoß, um das Leben an den Frankfurter Brücken besser zu gestalten. Weitere Ideen durch städtische Ideenwerkstätten sind sehr zu begrüßen. ⦿ Die Brücken Frankfurts besser benennen Am Mainkai oder Schaumainkai kann man als zu Fuß oder auf dem Fahrrad eine Vielzahl der Brücken am Main unterqueren. Leider verpasst die Stadt hier, die Brücken zu benennen. An jeder Brücke links und rechts des Mains könnten große Namensschilder angebracht werden. So entsteht aus einem namenlosen Bogen ein merkbarer Ort. Die Namensschilder sind typografisch an die Epoche der Brücke angepasst. Darüber hinaus könnten Informationstafeln mehr historische Fakten über Bedeutung, Bau und Namensgeber:in preisgeben. ⦿ Die Brücken Frankfurts besser illuminieren Die Flößerbrücke ist nachts bereits grün illuminiert — weitere Brücken könnten ebenfalls illuminiert werden. Das trägt nicht nur zur Unterscheidung der Brücken bei, sondern reduziert Angsträume bei Nacht. ⦿ Die Brücken Frankfurts besser verbinden Viele Sportler und Sportlerinnen nutzen den Mainkai und Schaumainkai zum Laufen. Besonders deutlich zeigt sich das bei den Frankfurter Runden. Kilometerangaben mit dezenten Markierungen im Asphalt könnten diese Verbindung noch weiter hervorheben.

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2

Verbot von Heizpilzen in der Außengastronomie verhindern

02.03.2024

Das ist ein Stück Lebensqualität in kühleren Jahreszeiten und Gas ist keineswegs sehr umweltschädlich. Sie werden nicht mit Schweröl betrieben. Jeder kann jede Strecke mit dem Auto fahren anstatt öffentlich und das sieht man ja auch sehr gut hier in Frankfurt. Das sind keineswegs nur Leute die darauf angewiesen sind mit dem eigenen Auto aus dem Umland in die Stadt zu fahren. Es geht hier nicht um viel CO2 Ausstoß. Diese genußfeindlichen Einstellungen dürfen sich in Deutschland nicht durchsetzen.

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4

Wiederaufbau Grüne Burg

24.02.2024

Und ein Café bzw. Auch eine Event-Location daraus machen

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Umbenennung der unteren Oeder Wegs ins Alexej Nawalny Straße

19.02.2024

Zu Ehren des großen Freiheits-Denkers und Kritikers des totalitären Regimes in Russland schlage ich vor, den unteren Teil des Oeder Wegs in Alexei Nawalny Straße umzubenennen. Ich denke, über die Hintergründe muss man nicht viel erzählen. Ich fände es aber schon sehr lustig, wenn die russische Botschaft in Frankfurt den Namen des Mannes auf alle ihre Briefköpfe drucken muss, den sie eigenhändig inhaftiert und schlussendlich auch umgebracht haben.

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8

Frankfurter Fernmeldeturm-Ginnheimer Spargel

27.01.2024

Da morgens beim Blick aus den Fenstern als erstes auf den "Ginnheimer Spargel" fällt, begrüße ich es wenn zu gegebenen Anläßen er in den entsprechenden Farben erstrahlt. Regenbogenfarben, Ukraine, Israel und heute Gedenken an die Shoah in gelb. Die Symbolkraft des Turmes ist enorm und weithin sichtbar. Dies sollte fester Bestandteil in unserer Stadt sein und diese Energiekosten sollten es uns wert sein.

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261

Jom Kippur als städtischen Feiertag etablieren.

10.11.2023

Man sollte in dieser Zeit, wo der Antisemitismus in Deutschland Einzug hält, ein klares Zeichen setzen. Gerade mit der Geschichte der Frankfurter Juden sollte man hier eine Vorreiterrolle übernehmen. Jom Kippur wird in Deutschland auch als Versöhnungstag bezeichnet, was würde sich da besser eignen. Ich weiß nicht, inwieweit die Stadt das entscheiden kann, aber in Augsburg gibt es doch auch das Friedensfest. Frankfurt könnte hier Vorreiter werden.

Idee
137

Bücherschrank für Bergen-Enkheim

17.09.2023

Offene Bücherschränke sind eine tolle Möglichkeit zur Resourcenschonung durch Tauschen und Teilhabe durch kostenfreie Bücher. Im Stadtteil Bergen - Enkheim gibt es einen Bücherschrank in Enkheim, in Bergen wäre ein weiterer wünschenswert. Bergen hat keinen eigenen Zugang zu kostenlosen Bücher mehr. In Enkheim gibt es eine Stadtteilbücherei, für Menschen mit körperlichen Einschränkungen ist die Wegstrecke von Bergen nach Enkheim und zurück durch den Höhenunterschied aber schwierig zu bewältigen. Nicht jeder Mensch verfügt über ein Auto oder kann sich ein ÖPNV Ticket leisten. Geeignete Stellen für einen offenen Bücherschrank wäre der Platz an der Schelmenburg oder der Marktplatz.

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Amphitheater oder öffentliche Bühne

20.03.2023

Auf dem Rossmarkt oder auf der Zeil (Hauptwache) könnte ein kleines Amphitheater oder alternativ eine öffentliche Bühne errichtet werden. Künstler oder Aussteller könnten dort Musik machen, Gedichte vortragen, Lesungen veranstalten, Bilder malen usw. Die Passanten könnten sich bei Gelegenheit dazusetzen und zuschauen oder zuhören.

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Oper & Schauspiel auf die Zeil

20.01.2023

Ich würde vorschlagen die Oper Frankfurt & Schauspiel auf der Zeil anzusiedeln. Dies würde die Zeil und Innenstadt aufwerten und stärken. Zusätzlich existiert bereits eine gute Anbindung durch den öffentlichen Verkehr und Parkhäusern. Ein geeigneter Standort wäre das Karstadt Gebäude. Die Stadt sollte sich daher um dieses Gebäude inkl Parkhaus bemühen. Solche Institutionen gehören gut zugänglich in die Innenstadt. Außerdem würde es wirklich positiv auf die Umgebung und das Nightlife sich auswirken und die Zeil Abends positiv beleben.

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Europaviertel öffentlicher Bücherschrank

19.01.2023

Ein öffentlicher Bücherschrank im Europaviertel! Das Europaviertel zieht viele Menschen in seinen Bann. Es fehlt jedoch noch etwas an Zusammenhalt und Identifikationsstiftung. Kurzum, es fehlt etwas an Leben- besonders auf der östlichen Seite des Europagartens. Zwischen Lotte-Specht-Park und Europagarten, nahe dem Bolzplatz, könnte ein lebendige Ecke entstehen. Dies könnte mit einem öffentlichem Bücherschrank gefördert werden. Weitere Schritte (Bänke, Tische, Tischtennisplatte, etc.) könnten folgen.