Stadtplanung
Vorlagen
Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen
Antrag vom 26.01.2026, NR 1505 Betreff: Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen Die Stadtverordnetenversammlung möge unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen die M 213/25 beschließen: 1. Im Punkt 1 wird der Erbbauzins für Wohnerbbaurechte auf Basis von 2,25 % festgesetzt. 2. Im Punkt 1.1 wird der Erbbauzins bei Abschluss neuer Erbbaurechtsverträge für selbstgenutztes Wohneigentum auf 1,75 % des Bodenwertes abgesenkt. 3. Punkt 1.2 wird gestrichen, da eine weitere Vergünstigung für den s.g. Förderweg 1 und 2 nicht erforderlich ist und eine Förderung nicht ertragsorientierter Vermietung bereits durch Punkt 1.3 abgedeckt wird. 4. Punkt 1.3 wird dementsprechend ergänzt, dass er auch für Neubauprojekte gelten kann, sofern der Vermieter sich an die Kriterien dieses Punktes hält. Damit kann der Vermieter - sowohl private Eigentümer als auch Genossenschaften - den Erbbauzins auf 30 % der Mieteinnahmen deckeln. 5. Die Regelung unter Punkt 6 "Familienermäßigung" wird dahingehend geändert, dass Familien, die bereits eine besondere finanzielle Mehrbelastung tragen, durch den Wegfall der bisherigen Familienförderung nicht benachteiligt werden. Stattdessen sollen individuelle Lösungen angeboten werden. Begründung: Ziel ist es, den Erwerb von Wohneigentum für breite Bevölkerungsschichten in Frankfurt zu erleichtern und insbesondere Familien, junge Menschen und Ersterwerber zu fördern. Die aktuell hohen Erbpachtzinsen in Frankfurt erschweren den Eigentumserwerb für viele Bürgerinnen und Bürger. Ein attraktiver, niedriger Erbpachtzins entspricht positiven Erfahrungen anderer Städte wie bspw. Hamburg. Im Zuge der laufenden Reform der städtischen Erbbaurechte soll die bisherige Familienförderung bei Erbbaurechten deutlich eingeschränkt werden: Statt einer prozentualen Ermäßigung des Erbbauzinses pro Kind ist künftig eine Deckelung auf einen festen Höchstbetrag pro Kind und Jahr vorgesehen, was für viele Familien eine Mehrbelastung von mehreren Tausend Euro jährlich bedeuten kann. Die Stadt Frankfurt leistet damit einen gezielten Beitrag zur Eigentumsbildung, Durchmischung und sozialen Stabilisierung Durch die Öffnung von Punkt 1.3 werden Vermieter mit geringeren Mieterträgen begünstigt. Aufgrund der im Jahr 2025 erhöhten Förderbedingungen für den sogenannten sozialen Wohnungsbau ist eine weitere Förderung wie im Punkt 1.2 vorgesehen nicht mehr erforderlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 213 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse:
Letztes Wort Verwertungskündigung in Gellertsiedlung?
Anfrage vom 24.01.2026, A 389 Betreff: Letztes Wort Verwertungskündigung in Gellertsiedlung? Ich frage ich den Magistrat dringlich: 1. Hat Herr Junker von der ABG im Ortsbeirat am 30.10.25 den Mieterinnen versprochen, dass es keine Kündigungen geben wird? 2. Hat Herr Junker von der ABG am 22.01.26 bei einer Infoveranstaltung für die Mieter in der Saalbau Bornheim sinngemäß gesagt, sollte es nicht anders gehen, also ziehen die Mieter nicht freiwillig aus, so werde es eine Verwertungskündigung von der ABG geben? 3. Ist der Magistrat mit der offensichtlichen massiven Zuspitzung der Lage einverstanden und billigt eine Verwertungskündigung? 4. Wie bewertet der Magistrat die Tatsache, dass es keine schriftlichen Informationen seitens der ABG für die Mieterinnen gibt, und die Gartenpartei hier Anfragen stellen muss, was gesagt wurde, was eigentlich vor sich geht und man sich auf nichts schriftliches berufen kann? Begründung: Die Vorgehensweise der Entmietung / Modernisierungsmaßnahmen in der Münzenberger Straße 10 bis 12 und Rotlintstraße 105 bis 113 sowie 115 bis 119 muss von der Stadtverordnetenversammlung aus menschlichen Gründen gestoppt werden. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse:
Zukunft Juridicum - Fachgremium für Variantenvorschlag
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 211 Betreff: Zukunft Juridicum - Fachgremium für Variantenvorschlag Der Magistrat hat die Punkte 1-5 der Anregung OM 7644 vom 27.10.2025 mit der Initiierung des Zukunftslabors Juridicum umgesetzt und verweist im Weiteren auf den B 445 vom 05.12.2025. Die Einberufung eines weiteren Fachgremiums ist aus Sicht des Magistrats entbehrlich. Das Zukunftslabor Juridicum wird eine Empfehlung abgeben, über die sich Stadt Frankfurt am Main und ABG FRANKFURT HOLDING verständigen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7644
Einrichtung eines Quartiersmanagements für die Heimatsiedlung
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 205 Betreff: Einrichtung eines Quartiersmanagements für die Heimatsiedlung Der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, verfolgt das Ziel das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft und damit Nachbarschaftsbüros des Quartiersmanagements möglichst flächendeckend in allen Frankfurter Stadtteilen einzurichten. Aktuell stehen für einen langfristigen Aufbau und eine nachhaltige Finanzierung eines neuen Quartiersmanagements allerdings keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung. Sollten zukünftig Mittel für eine Ausweitung des Programms zur Verfügung stehen, werden die Bedarfe in den Frankfurter Stadtteilen durch die Stabsstelle Planung, Entwicklung und sozialraumorientierte Hilfen des Jugend- und Sozialamtes erneut betrachtet. Hierfür liefern die Daten aus dem Monitoring zur sozialen Benachteiligung und Segregation eine solide Basis. Diese Daten werden u.a. durch Informationen aus den Sozialrathäusern, Akteur:innen aus dem Stadtteil und städtischen Gremien ergänzt. Ein Stadtteil setzt sich immer aus verschiedenen Sozialräumen zusammen. Sie spiegeln die jeweils unterschiedlichen Bedarfslagen und Ressourcen der Bewohner:innen wieder. Bei der Betrachtung der Stadtteile werden verschiedene quantitative und qualitative Daten genutzt, die in der Gesamtschau ein differenziertes Bild des Stadtteils und dessen Sozialräume geben. Im Fokus stehen stets jene Sozialräume, die besonders stark von sozialer Benachteiligung und Segregation betroffen sind. Um die Situation in der Heimatsiedlung intensiv in den Blick zu nehmen, findet derzeit ein Austausch zwischen der Stabsstelle Planung, Entwicklung und sozialraumorientierte Hilfen und dem Sozialrathaus Sachenhausen statt. Zusätzlich prüft die Stabsstelle in Zusammenarbeit mit dem Sozialmanagement der Nassauischen Heimstätte kurzfristige Maßnahmen, die auf die Bedarfslage in der Heimatsiedlung abzielen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7601
Mainufer - Renaturierung ist kein Hexenwerk: Die Stadt Flörsheim machts vor - wann zieht Frankfurt endlich nach?
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 204 Betreff: Mainufer - Renaturierung ist kein Hexenwerk: Die Stadt Flörsheim machts vor - wann zieht Frankfurt endlich nach? In der Stellungnahme vom 24.03.2023 (ST 726) hatte der Magistrat zugesagt, die Gespräche mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) wieder zu intensivieren. Hierzu kann nun wie folgt berichtet werden: Der Magistrat hatte im Rahmen des bundesweiten Programms zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit und Strukturvielfalt an Bundeswasserstraße, gezielte Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung des Mains geplant. Hierzu wurden entsprechende Voruntersuchungen und Planungsvarianten - auch für den Abschnitt Sindlingen - durch die Stadt in Auftrag gegeben und teilweise bereits abgeschlossen. Durch die Novelle des Wasserstraßengesetzes vom 02.06.2021 (§ 14 Abs. 3 WaStrG in der aktuellen Fassung) wurde die alleinige Zuständigkeit für die Umsetzung wasserrahmenrichtlinienrelevanter Maßnahmen an Bundeswasserstraßen eindeutig und abschließend der WSV übertragen. Seit diesem Zeitpunkt obliegt die federführende Planung, Finanzierung und Realisierung entsprechender Renaturierungsmaßnahmen - und damit auch am Sindlinger Mainufer - ausschließlich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. In mehreren Gesprächen und Abstimmungsrunden mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main wurde auf die besondere Bedeutung dieses Abschnitts für die Stadt Frankfurt und insbesondere den Stadtteil Sindlingen hingewiesen und vorliegende Planungsunterlagen vollständig übergeben. Die WSV teilte mit, dass sie die Maßnahme in ihr bundesweites Priorisierungs- und Umsetzungsprogramm aufgenommen hat. Ein konkreter Zeitplan für Sindlingen liegt noch nicht vor, da die WSV derzeit an zahlreichen Standorten parallel tätig ist und die Reihenfolge der Umsetzung nach bundeseinheitlichen Kriterien festlegt. Der Magistrat bleibt selbstverständlich weiter im engen Austausch mit der WSV und wird den Ortsbeirat 6 unverzüglich informieren, sobald ein verbindlicher Zeitplan oder weitere konkrete Zwischenergebnisse vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7273
Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 193 Betreff: Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr Zu 1. und 2. Dem Magistrat ist bewusst, wie wichtig es ist, alle von einer Maßnahme Betroffenen umfassend zu informieren. Er ist daher bestrebt, sämtliche straßenverkehrsbezogene Maßnahmen frühzeitig und informativ den betroffenen Anwohnenden und Gewerbetreibenden sowie den zuständigen Ortsbeiräten zu kommunizieren. Zu komplexen Projekten betreibt der Magistrat zudem seit einiger Zeit bereits eine umfangreiche Informationsarbeit. Dabei werden - je nach Erfordernis - Anwohnende und Gewerbetreibende, der zuständige Ortsbeirat sowie Interessenvertretungen eingebunden Hinweisen möchte der Magistrat in diesem Zusammenhang darauf, dass ein Großteil der verkehrlichen Einschränkungen im Stadtgebiet durch Baumaßnahmen von Trassenbetreibern und privaten Dritten verursacht wird. Während bei Bauvorhaben des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main das notwendige Bewusstsein für eine umfassende Kommunikation vorhanden ist, kann auf private Dritte nur mit Empfehlungscharakter eingewirkt werden. Zu 3. Die Veröffentlichungen auf mainziel.de beschränken sich auf das sogenannte Grundstraßennetz, da sie zugleich den digital ausgespielten Informationsbestand darstellen und in hohem Maß valide und aktuell sein müssen. Beispielsweise wurden am Freitag, dem 7. November 2025 über mainziel.de insgesamt 215 Baustellen mit 43 Teil- oder Vollsperrungen von Verkehrsbeziehungen veröffentlicht. Die Suchfunktion der Verkehrskarte bietet bereits eine Auswahl nach Stadtteilen, etwaige Umleitungsempfehlungen sind textlich hinterlegt. Aus Sicht des Magistrats ist es empfehlenswert, bei gewohnten und alltäglichen Wegen aktiv Verkehrstelematiksysteme zu nutzen, um von den digital ausgespielten Informationen auch ohne eigenes Zutun direkt zu profitieren. Zu 4. Der Magistrat sieht keinen Anlass zu einer besonderen Reglementierung von Bautrupps. Gerade im Tiefbaubereich liegt es aus wirtschaftlichen Gründen im Interesse - sowohl des öffentlichen als auch des privatwirtschaftlichen Bauverantwortlichen - dass die Baumaßnahmen zügig abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang weist der Magistrat darauf hin, dass fachfremde Personen nicht unbedingt eine Verzögerung oder einen Baustillstand angemessen beurteilen. So wirken beispielsweise Arbeiten in bergmännischer Bauweise von Kopflöchern, Aushärtezeiträume, offen verbleibende Muffengruben bei Kabelarbeiten und ähnliches auf den ersten Blick inaktiv, sind jedoch für den erfolgreichen Abschluss der Baumaßnahme essenziell. Zu 5. Bauverantwortliche sind heute bereits verpflichtet, Baubeginn- beziehungsweise Bauende unverzüglich anzuzeigen. Der Magistrat ist im Rahmen seiner Bautätigkeiten bestrebt, die von den jeweiligen Maßnahmen Betroffenen über Veränderungen/Verzögerungen zeitnah zu informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7508
Verstetigung der Umgestaltung Kettenhofweg und Robert-Mayer-Straße
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 181 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung Kettenhofweg und Robert-Mayer-Straße Der Magistrat entspricht der Anregung und nimmt das Projekt in sein Arbeitsprogramm auf. Die vom Ortsbeirat angeführten Punkte werden bei den weiteren Planungsüberlegungen und Prüfungen berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7643
Verstetigung der Umgestaltung des Grüneburgwegs
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 180 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung des Grüneburgwegs Der Magistrat entspricht der Anregung und nimmt das Projekt in sein Arbeitsprogramm auf. Die vom Ortsbeirat angeführten Punkte werden bei den weiteren Planungsüberlegungen und Prüfungen berücksichtigt. Zu Punkt 9 (Überwachung) weist der Magistrat darauf hin, dass die Städtische Verkehrspolizei den Grüneburgweg und die umliegenden Straßen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu den Bewohnerregelungsbereichen 16,17 und 18 bereits intensiv kontrolliert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7642
Geplante Retentionsfläche Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße/Treunerweg
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 170 Betreff: Geplante Retentionsfläche Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße/Treunerweg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.10.2025, V 1306
Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee?
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 178 Betreff: Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee? Vorläufige Stellungnahme: Die Beratungen des Magistrats zur o. a. Angelegenheit sind noch nicht abgeschlossen. Es wird um Fristverlängerung gebeten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7666
Neugestaltung des Multifunktionsgehäuses vor dem alten Rathaus
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 172 Betreff: Neugestaltung des Multifunktionsgehäuses vor dem alten Rathaus Der Magistrat teilt mit, dass die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH Kontakt mit der Telekom aufgenommen hat. Nach Rückmeldung der Telekom ist im Jahr 2026 ein Projekt zur Verschönerung mehrerer Multifunktionskästen geplant. Der Multifunktionskasten am Rathaus Nieder-Eschbach wurde in die Maßnahmenliste aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4682
Vorkaufsrechte, Leerstand, Finanzen - Transparenz schaffen!
Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 43 Betreff: Vorkaufsrechte, Leerstand, Finanzen - Transparenz schaffen! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6734 - NR 1185/25 CDU - Zu 1. Die Vertraulichkeit dient dem Schutz der Vertragspartner, nicht nur im Hinblick auf die personenbezogenen Daten, sondern auch betreffend die Vertragskonditionen. Sie kann nur durch den Magistrat aufgehoben werden. Zu 2. Die Vermietung der leerstehenden Wohnungen ist insoweit zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv, als die Vergabe im Wege einer Konzeptvergabe erfolgen soll und durch die Leerstände entsprechender Freiraum gegeben ist, in welchem die Konzepte darstellbar sind. In dem Objekt Wittelsbacherallee 89 sind beispielsweise zunächst Sanierungsarbeiten durchzuführen, bevor eine erneute Vermietung erfolgen kann. Zu 3. Die Privatisierung, der im Vorkaufsrecht erworbene Liegenschaften hat bereits begonnen und zwar mit dem Objekt Wittelsbacherallee 89. Die anderen Liegenschaften folgen unmittelbar im Anschluss. Die gezahlten Kaufpreise und Nebenkosten sind mit den zu erwirtschaftenden Erbbauzinsen nicht unbedingt vergleichbar. Alle im Wege des Milieuschutz-Vorkaufsrechts erworbene Liegenschaften werden in Form des Erbbaurechtes privatisiert. Zu 4. Es wurden in keinem Fall Vorkaufsrechte zu Gunsten Dritter gemäß § 27 a BauGB ausgeübt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.03.2025, NR 1185 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4 Versandpaket: 28.01.2026
Ein leistungsfähiges Umfahrungskonzept für das Bahnhofsviertel
Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 31 Betreff: Ein leistungsfähiges Umfahrungskonzept für das Bahnhofsviertel Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6673 - NR 1199/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 285/25 - Zu 1.) Hinsichtlich des vorliegenden Sachverhalts ergibt sich gegenüber dem Bericht des Magistrats B 285 vom 11.08.2025 kein aktualisierter Erkenntnisstand. Die Bauphasenplanung wurde bislang nicht in abschließender Form vorgelegt. Zu 2. - 4.) Seitens des Straßenverkehrsamtes erfolgt derzeit die Simulation der Umleitungsstrecke entlang der Mainzer Landstraße (zwischen Karlstraße und Junghofstraße) sowie der Taunusanlage (zwischen Taunustor und Mainzer Landstraße). Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden im I. Quartal 2026 erwartet. Die Prüfung der weiteren Umleitungsstrecken in der Gutleutstraße sowie im Bereich des Hafentunnels wird durch ein externes Planungsbüro durchgeführt. Für diese Untersuchungen kann derzeit kein belastbarer Zeitrahmen benannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.04.2025, NR 1199 Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 285 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 28.01.2026
Kampagne Dezernat V
Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 39 Betreff: Kampagne Dezernat V Vorgang: A 380/25 FDP 1. Grundlagen und Zielsetzung der Kampagne - Seit wann läuft die aktuelle Kampagne des Dezernats V und bis wann ist sie vorgesehen? Die Kampagne wurde am 20. September 2025 gestartet und aufgrund der Herbstferien im Zeitraum vom 1. bis 20. Oktober 2025 vorübergehend ausgesetzt. Die Plakatkampagne endete planmäßig am 20. November 2025. Die begleitende Social-Media-Kampagne wurde darüber hinaus bis Anfang Dezember 2025 fortgeführt. - Welche übergeordneten Ziele und Botschaften sollen durch die Kampagne kommuniziert werden? Ziel der Kampagne war es, die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger:innen der Stadt Frankfurt am Main an städtischen Projekten stärker bekannt zu machen. Ein besonderer Schwerpunkt lag darauf, die im Mai 2025 verabschiedete Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie deren Inhalte hervorzuheben. Die Kampagne machte deutlich, dass nun eine verbindliche Richtlinie existiert, die Qualitätsstandards für Beteiligungsprozesse definiert und den Bürger:innen eine verlässliche Grundlage bietet. Zudem wurde das Beteiligungsportal ffm.de umfassend kommuniziert. Als zentrale Beteiligungsplattform der Stadt Frankfurt am Main, auf der sämtliche städtische Beteiligungsprojekte gebündelt werden, wurde das Logo der Plattform in die Öffentlichkeitskampagne gut sichtbar integriert. Insgesamt trug die Kampagne maßgeblich dazu bei, das Thema Bürger:innenbeteiligung in Frankfurt stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Mit der Kampagne wurde dem politischen Auftrag an die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung entsprochen. Im Etatantrag 158 "Leitlinien und (bestehende) Maßnahmen der Bürger:innenbeteiligung in Frankfurt bekannt machen" (E 158 vom 07.06.2023 der GRÜNEN-, SPD-, FDP-, Volt-Fraktion) wurde der Stabsstelle unter anderem der folgende Auftrag erteilt: "Die bereits vorhandenen Möglichkeiten zur Beteiligung von Bürger:innen bekannter machen und damit den Dialog zwischen Bürger:innenschaft und Verwaltung fördern. Damit Bürger:innen über Möglichkeiten und Wege der Beteiligung in der Stadt Frankfurt informiert sind, müssen verschiedene Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit bedient werden. Um möglichst breit in die Bevölkerung zu wirken, sind vielfältige Formate der Ansprache nötig." - Welche Bevölkerungsteile oder Zielgruppen möchte das Dezernat mit der Kampagne erreichen? Als Gesichter der Kampagne wurden bewusst unterschiedliche Persönlichkeiten ("Local Heroes") ausgewählt, die jeweils verschiedene Zielgruppen ansprechen. Bei der Auswahl wurde zudem besonderen Wert auf Diversität gelegt. Die Kampagne wurde crossmedial angelegt und über verschiedene Kommunikationskanäle ausgespielt, die von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen genutzt werden. Neben einer umfangreichen Plakatierung in allen Stadtteilen Frankfurts - um auch Menschen mit überwiegend analogem Mediennutzungsverhalten zu erreichen - erfolgte eine gezielte Aussteuerung über Social-Media-Kanäle, um insbesondere jüngere Zielgruppen mit adressatengerechter Kommunikation anzusprechen. 2. Ausgestaltung und Reichweite - Welche Medien, Kanäle und Formate (u.a. digitale Plattformen, Printprodukte, Veranstaltungen) werden für die Kampagne genutzt? Für die Kampagne wurde ein breit angelegter crossmedialer Mix aus digitalen und analogen Kommunikationsformaten genutzt, um eine möglichst große Reichweite in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu erzielen. Die Social-Media-Kommunikation erfolgte über Instagram, LinkedIn sowie teilweise über den städtischen Account der Stadt Frankfurt am Main (frankfurt.de), wodurch die Inhalte auch auf Facebook, X und Bluesky ausgespielt wurden. Das typografische Plakatmotiv wurde außerdem auf digitalen Informations- und Werbeflächen an der Schillerstraße, der Bockenheimer Warte sowie der Berliner Straße gezeigt. Zudem wurde ein 10-Sekunden-Spot mit Edin Hasanovic über einen Zeitraum von zehn Tagen auf den digitalen Anzeigen an den U-Bahngleisen der Hauptwache ausgespielt. Zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Stadtgebiet kamen verschiedene Formen analoger Außenwerbemedien zum Einsatz: • City-Light-Poster: Die vier "Local Heroes"- Motive wurden über vier Wochen hinweg an jeweils zehn Standorten pro Woche in der Innenstadt präsentiert. Jeweils ein "Local Hero" pro Woche. Eine Woche lang wurden die typografischen Poster präsentiert. • Litfaßsäulen: Sechs Plakatmotive (jeweils englisches und deutsches typografisches Motiv sowie vier "Local Heroes"- Motive) wurden über 42 Tage auf 50 % der städtischen Litfaßsäulen gezeigt. • U-Bahnhöfe: An 47 Standorten wurden die Plakatmotive über einen Zeitraum von 42 Tagen an den U-Bahngleisen platziert. Die "Local Heroes" der Kampagne waren: Edin Hasanovic, Maryse Luzolo, Eileen O'Sullivan und Franziska Reichenbacher. In der Zentralbibliothek der Stadt Frankfurt am Main, in den städtischen Bürgerämtern sowie in der Bürgerberatung wurde entweder ein kurzer Clip mit Edin Hasanovic oder eine typografische Anzeige gezeigt. Im Rahmen der Social-Media-Kampagne wurden zudem: • drei Erklärvideos zur Richtlinie für Öffentlichkeitsbeteiligung produziert, die zu einem späteren Zeitpunkt auch auf der Website "frankfurt fragt mich" eingebunden werden sollen, und • zwei Reels (Kurzvideos), die dazu aufrufen, sich über ffm.de an Beteiligungsprozessen zu beteiligen. - Wie viele Werbemittel und Medien wurden produziert und bislang eingesetzt? Es wurden sechs Poster entwickelt und gestaltet sowie fünf Reels produziert, darunter drei Erklärreels zur Richtlinie, die auch nach Abschluss der Kampagne auf der Webseite ffm.de genutzt werden. Darüber hinaus wurden insgesamt 20 Postings erstellt, wovon fünf Postings zur Ankündigung der Reels dienten, sodass sich die Anzahl der eigentlichen Postings auf rund 15 beläuft. - Gibt es weitere geplante Maßnahmen im Rahmen oder Anschluss der Kampagne? Derzeit sind keine zusätzlichen Maßnahmen im unmittelbaren Rahmen oder im direkten Anschluss an die Kampagne vorgesehen. Die Bekanntmachung von Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger:innen sowie die kontinuierliche Hinführung zu ffm.de stellen jedoch eine dauerhafte Aufgabe der Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung dar. Entsprechend wird die Stabsstelle auch weiterhin geeignete Kommunikationswege nutzen, um das Thema Bürger:innenbeteiligung in der Stadtöffentlichkeit sichtbar zu halten - beispielsweise durch digitale Hinweise auf den Informationsbildschirmen in den Bürgerämtern sowie weitere kontinuierliche Kommunikationsmaßnahmen. 3. Finanzierung und Kostenstruktur - Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten der Kampagne, inklusive externer Dienstleistungen, Produktion, Verbreitung und etwaiger interner Aufwendungen? Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf etwa 70.500 Euro (netto). - Aus welchem Haushaltstitel werden die Kosten getragen? Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung erfüllt hiermit den von der Politik gegebenen Auftrag mit der E 158: "Leitlinien und (bestehende) Maßnahmen der Bürger:innenbeteiligung in Frankfurt bekannt machen." Hierfür wurden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Nachdem die Richtlinie im Mai 2025 verabschiedet wurde hat die Stabsstelle sehr zügig eine offene Ausschreibung durchgeführt und zeitnah die Entwicklung der Öffentlichkeitskampagne gestartet. - Wurden die Ausschreibungsmodalitäten eingehalten und falls ja, wie gestaltete sich das Verfahren? Die Ausschreibungsmodalitäten wurden eingehalten. Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung erstellte eine detaillierte Leistungsbeschreibung, in der die Anforderungen an die potenzielle Agentur sowie die Zuschlagskriterien festgelegt wurden. Es handelte sich um eine offene Ausschreibung, auf die sich insgesamt 14 Agenturen beworben haben. Letztlich setzte sich die Agentur Urban Media Project erfolgreich durch. 4. Abstimmung und Verantwortlichkeiten - Mit welchen weiteren Dezernaten, Ämtern oder städtischen Gesellschaften wurde die Kampagne im Vorfeld abgestimmt? Die Kampagne wurde im Vorfeld innerhalb des internen Netzwerks Bürger:innenbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main kommuniziert. Dieses Netzwerk umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Ämter und stellt eine zentrale Austauschplattform zur Koordination von Beteiligungsaktivitäten dar. Im Rahmen dieses Gremiums wurde darüber informiert, dass eine stadtweite Öffentlichkeitskampagne gestartet wird. - Welche Rolle hat das Presse- und Informationsamt in Konzeptentwicklung und Umsetzung übernommen? Das Presse- und Informationsamt (PIA) war in die Konzeptentwicklung der Kampagne im Vorfeld nicht eingebunden. Die Social-Media-Redaktion des PIA wurde jedoch vorab über die geplanten Maßnahmen informiert und unterstützte die Umsetzung, indem sie Inhalte der Kampagne über den offiziellen Social-Media-Account der Stadt Frankfurt am Main stadtweit verbreitete. - In welcher Art und Weise wurde der Magistrat über die Kampagne informiert und involviert? Die Kampagne erfolgte als Umsetzung des politischen Auftrags (Etatantrag 158 "Leitlinien und (bestehende) Maßnahmen der Bürger:innenbeteiligung in Frankfurt bekannt machen") und wurde entsprechend durch Dezernat V verantwortet und gesteuert. 5. Gestaltung und Überprüfung - Welche Agenturen oder Dienstleister waren an der Konzeption und Produktion beteiligt und nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt? Nach eingehender Prüfung der Ausschreibungskriterien wurde die offene Ausschreibung zugunsten der Offenbacher Agentur Urban Media Project entschieden. Die Kriterien umfassten insbesondere den angebotenen Preis, die Qualität und Schlüssigkeit des eingereichten Konzepts sowie die Zusammensetzung und Qualifikation des eingesetzten Agenturteams. Des Weiteren wurde Ströer für die Werbemaßnahmen beauftragt. - Entspricht das gestalterische Erscheinungsbild den Vorgaben des Corporate Designs der Stadt Frankfurt? Es wurde das offizielle Logo der Stadt Frankfurt am Main verwendet. Ebenso wurde mit der Farbgebung (grau, schwarz, weiß und rot) der Farblichkeit entsprochen, die die Stadt Frankfurt am Main in der Außenkommunikation nutzt. Somit nimmt die Kampagne Bezug zum Corporate Design der Stadt Frankfurt am Main, wie es für viele Öffentlichkeitskampagnen der Stadt üblich ist. - Wurde die Kampagne vor Veröffentlichung rechtlich und politisch hinsichtlich Neutralität und möglicher Assoziationen geprüft? Die Kampagne wurde auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses E 158 umgesetzt und folgt dem darin formulierten klaren Informationsauftrag. - Für wie vereinbar mit der Neutralitätspflicht hält die Dezernentin eine Kampagne ohne Stadtlogo mit ihrem Bild im öffentlichen Raum, und das keine 5 Monate vor der Wahl? Die Kampagne trägt das offizielle Stadtlogo und sie verfolgt ausschließlich einen sachlichen Informationszweck und ist daher mit der Neutralitätspflicht vereinbar. - Wurde in der Planung eruiert, auch interessierte Bürgerinnen und Bürger als Gesichter der Kampagne miteinzubeziehen, da es explizit um das Thema der Bürgerbeteiligung geht? Für die Kampagne wurden bewusst Personen des öffentlichen Lebens mit Frankfurtbezug eingesetzt, da sie eine hohe Aufmerksamkeit, Wiedererkennung und Glaubwürdigkeit erzeugen und damit das Thema Beteiligung insgesamt sichtbar stärken. 6. Rechtliche Überprüfung auf Neutralität - Erfolgte eine juristische Bewertung betreffend das Gebot der politischen Neutralität, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Eine gesonderte juristische Bewertung erfolgte nicht. - Wurden potentielle parteipolitische Bezüge oder Interpretationen im Vorfeld berücksichtigt? Die Kampagne wurde als Informationsmaßnahme umgesetzt. Sie ist klar als städtische Kommunikation gekennzeichnet und ohne parteipolitische Aussagen oder Zielsetzungen konzipiert. 7. Erfolgskontrolle und Evaluation - Wie wird die Wirkung der Kampagne evaluiert und sind öffentlich zugängliche Berichte über die Ergebnisse geplant? Die Reichweite der Kampagne lässt sich zum einen über Sichtkontakte der Plakatkampagne und Interaktionen auf den Social-Media-Kanälen messen. Über die Social-Media-Kanäle gab es über 150.000 Aufrufe auf Instagram und LinkedIn und viele positive Rückmeldungen in Form von Kommentaren und Privatnachrichten. Ströer erhebt Daten zu durchschnittlichen Sichtkontakten. Diese werden für den gesamten Kampagnenzeitraum (für Allgemeinstellen, CityLightPoster und Public Video Infoscreens) auf insgesamt knapp 36.000.000 Sichtkontakte beziffert. Zwar sind Sichtkontakte, Interaktionen oder Klickzahlen erfassbar und erlauben eine grobe Einschätzung der erzielten Reichweite, jedoch ist die tatsächliche Wirkung nicht monokausal zu bestimmen. Inzwischen wird eine wachsende Zahl an Beteiligungsprozessen über ffm.de abgebildet, sodass das allgemeine Interesse an der Beteiligungsplattform "frankfurt fragt mich" auch durch die verbesserte inhaltliche Pflege steigt. Eine eindeutige Zuordnung dieses Anstiegs ausschließlich zur Kampagne ist daher nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 07.11.2025, A 380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 28.01.2026
Transparente Kennzeichnung von Baustellen im öffentlichen Raum
Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 34 Betreff: Transparente Kennzeichnung von Baustellen im öffentlichen Raum Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6778 - NR 1348/25 CDU - Zwischenbericht: Je mehr Baustellen den Alltag in Städten beeinträchtigen und je größer zugleich die tägliche Informationsflut wird, desto zielgerichteter, prägnanter und umfassender müssen Baustellen kommuniziert werden. Deshalb hat der Magistrat die zuständigen Ämter und Gesellschaften bereits im letzten Jahr aufgefordert, alle relevanten Baustellen mit Baustellenschildern auszustatten. Ziel ist es, alle von Baumaßnahmen Betroffenen über Art, Umfang, Dauer und Mehrwert einer Baumaßnahme zu informieren. Da der Magistrat auf eine zeitgemäße, frühzeitige und umfassende Baustellenkommunikation Wert legt, arbeitet er darüber hinaus gemeinsam mit den zuständigen Ämtern und Gesellschaften an einem Konzept, wie sich die Informationen stadtweit konsistent und crossmedial über alle relevanten Kommunikationskanäle hinweg umsetzen lässt - personell, organisatorisch und gestalterisch. Darüber hinaus gilt für Baustellen, die bauliche Sondernutzungen des öffentlichen Straßenraums sind, schon lange die Auflage, dass die Anschriften der bauverantwortlichen Firmen am Bauzaun bzw. Gerüst gut sichtbar angebracht werden müssen (Auflage 2 der Baulichen Sondernutzungen der Stadt Frankfurt am Main). Flankiert werden die Baustellenschilder und -plakate durch aktuelle Baustelleninformationen auf dem städtischen Verkehrsportal mainziel.de und seit jeher durch Informationen vorab, etwa Pressemitteilungen, Bürgerinformationsschreiben und -veranstaltungen. Wenn das Konzept für eine einheitliche Baustellenkommunikation weiter fortgeschritten ist, wird der Magistrat berichten, welche Informationsmöglichkeiten im Sinne des Antrags bestehen und wie er diese umsetzen möchte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.08.2025, NR 1348 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.01.2026
Superblock für Bockenheim
Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 30 Betreff: Superblock für Bockenheim Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6684 - E 51/23, B 301/25 - Der Magistrat arbeitet aktuell daran, die Ergebnisse der empirischen Verkehrserhebungen tiefergehend zu analysieren, um in Verbindung mit dem städtischen Verkehrsmodell die Auswirkungen von möglichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen (Änderung der Verkehrsführung, Sperrungen etc.) ermitteln zu können. Die bestehende Verkehrsführung ist durch die Vielzahl miteinander korrespondierender Einbahnstraßen durchaus komplex. Daher sind aufwändige und zeitintensive Modellierungen notwendig, um einzelne Ansätze auf ihre Praxistauglichkeit hin zu testen. Die durch verkehrsregelnde Maßnahmen vor allem angestrebten Entlastungen der Leipziger Straße, der Große Seestraße sowie der Achse Kurfürstenstraße-Markgrafenstraße sollen möglichst nicht zu unverträglichem Mehrverkehr in anderen Straßen des Quartiers führen. Der Magistrat wird den Sachstand und die Planungsansätze in einem Planergespräch mit Vertretern des Ortsbeirates im ersten Quartal 2026 diskutieren und zwecks Terminvereinbarung auf den Ortsvorsteher zugehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 51 Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 301 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 28.01.2026
Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt
Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 28 Betreff: Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6754 - OA 545/25 OBR 9 - Zwischenbericht: Im Rahmen der Umsetzung einer stadtübergreifenden Gewerbestrategie greift der Magistrat, wie bereits in der Stellungnahme vom 06.08.2025 dargestellt, gezielt auf bestehende Strukturen und Instrumente zurück. Dazu gehören insbesondere das strategische Leerstandsmanagement sowie das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als zentrale Steuerungsinstrumente für Gewerbeflächen und die Entwicklung von Nutzungskonzepten. Ergänzend werden bestehende Strategien, wie der Masterplan Kreativwirtschaft und der Masterplan Mobilität, einschließlich der jeweils beteiligten Akteure, in den Prozess eingebunden. In diesem Zusammenhang befindet sich der Magistrat in Abstimmung mit den relevanten Akteuren, die ihre Mitwirkungsbereitschaft bereits erklärt haben. Hierzu zählen unter anderem die Wirtschaftsförderung, die Stabstelle Stadtmarketing, das Amt für Straßenbau und Erschließung, das Klimareferat, das Jugend- und Sozialamt, das Gesundheitsamt sowie die Stabsstelle Digitalisierung. Gleichzeitig werden das organisatorische Vorgehen, der Ressourcenbedarf, die einzubeziehenden Ansprechpartner sowie die nächsten Arbeitsschritte abgestimmt. In einem ersten Schritt erfolgt die Klärung der Teilstrategien und Zuständigkeiten unter Berücksichtigung der bereits laufenden Themen und Handlungsfelder der Stadt Frankfurt. Zu Beginn des Jahres 2026 wird ein ämterübergreifender Termin durchgeführt, der den fachlichen Austausch ermöglicht. Über die in diesem Zusammenhang erzielten inhaltlichen Ergebnisse informiert der Magistrat den Ortsbeirat im Anschluss unaufgefordert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.04.2025, OA 545 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 28.01.2026
Bundeszuschüsse sichern - „Ginnheimer Spargel“ sanieren und für alle zugänglich machen
Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 26 Betreff: Bundeszuschüsse sichern - "Ginnheimer Spargel" sanieren und für alle zugänglich machen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6650 - NR 1382/25 Linke - Der Magistrat hat sich für eine tragfähige Lösung zur Sanierung und öffentlichen Nutzung des Europaturms ("Ginnheimer Spargel") eingesetzt. Trotz Abstimmungen mit dem Land Hessen und dem Bund ist es jedoch nicht gelungen, innerhalb der vorgesehenen Frist eine tragfähige Vereinbarung zur Finanzierung und Umsetzung zu erreichen. Das Thema wird daher zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgegriffen, um gemeinsam mit den beteiligten Partnern eine nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Lösung für dieses stadtprägende Wahrzeichen zu finden. Ziel bleibt weiterhin, den Fernmeldeturm langfristig für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen und seine Bedeutung für das Stadtbild zu sichern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.10.2025, NR 1382 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 28.01.2026
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung - Grundsatzbeschluss zur Anwendung des „Bauturbos“ in Frankfurt am Main
Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 28 Betreff: Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung - Grundsatzbeschluss zur Anwendung des "Bauturbos" in Frankfurt am Main I, Die Stadt Frankfurt am Main begrüßt das Ziel des Bundesgesetzgebers, mit der aktuellen Novelle des Baugesetzbuchs die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu erleichtern und zu beschleunigen. Um Fehlentwicklungen auszuschließen, sollen die neuen Regelungen des "Wohnungsbauturbos" in Frankfurt am Main nur unter Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung verantwortungsvoll zur Anwendung gebracht werden. II. Die kurz bemessene Genehmigungsfrist, die der Bundesgesetzgeber vorsieht, ist mit dem üblichen Tagungsturnus der kommunalen Gremien nur schwer zu vereinbaren. Daher wird der Magistrat im Rahmen des § 36a Baugesetzbuch (BauGB) und unter Beachtung der in Anlage 1, "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung - Eckpunktepapier zur Anwendung in der Stadt Frankfurt am Main" dargestellten entscheidungslenkenden Grundsätze die gemeindliche Zustimmung zum Wohnungsbau erteilen. III. Der Magistrat wird im Rahmen von Aufstellungs- und Veröffentlichungsbeschlüssen sowie in bereits eingeleiteten Bebauungsplanverfahren prüfen, inwieweit Zustimmungen nach § 36a BauGB zur Beschleunigung von Wohnungsbauvorhaben beitragen können. Besonders in Verfahren mit fortgeschrittenem Planungsstand bieten die neuen Regelungen der BauGB-Novelle Chancen für eine zügigere Umsetzung. IV. Der Magistrat berichtet halbjährlich über alle Vorhaben, für die auf Grundlage des § 246e BauGB eine Baugenehmigung erteilt wurde. Der erste Bericht erfolgt im 4. Quartal 2026. Begründung: Zu I. bis III.: Das am 30.10.2025 in Kraft getretene "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" enthält eine Reihe neuer Regelungen, die auf eine deutliche Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Umsetzung dringend benötigter Wohnungsbauvorhaben abzielen. Die Stadt Frankfurt am Main begrüßt dieses Ziel ausdrücklich. Kern des Gesetzes sind folgende neue Regelungen: nach § 31 (3) BauGB können Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen in mehreren vergleichbaren Fällen und damit nicht nur im Einzelfall erteilt werden. Im unbeplanten Innenbereich entfällt bei Genehmigungen von Vorhaben nach § 34 (3b) BauGB das Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung. Darüber hinaus wird für Genehmigungen von Vorhaben nach § 246e BauGB u.a. auf die sonst übliche Aufstellung von Bebauungsplänen verzichtet. Allen genannten Regelungen ist gemeinsam, dass nachbarliche Belange sowie die Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen weiterhin als verbindliche Schranken gelten. Die Befreiung ist mit öffentlichen Belangen insbesondere dann nicht vereinbar, wenn sie aufgrund einer überschlägigen Prüfung voraussichtlich zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen hat, zudem ist in jedem Fall eine Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, ein klares, transparentes und vorausschauendes Verfahren zu etablieren, um die städtebauliche Entwicklung geordnet zu steuern. Mit dem vorliegenden Eckpunktepapier zur Anwendung des sogenannten "Wohnungsbauturbos" wird diese Verfahrensgrundlage geschaffen. Die Vorhabenzulassung und damit auch die Schaffung von Wohnraum im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelungen setzen stets die Zustimmung der Gemeinde voraus. Diese richtet sich weiterhin an den bestehenden städtischen Beschlüssen und Beratungsleitlinien aus. Im Rahmen der Bauberatung werden diese Leitlinien mit den Vorhabenträger:innen auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt. Eine Zustimmung wird daher regelmäßig nicht ohne vorherige Bauberatung erteilt werden können. Die Bauberatung sowie die Zustimmung erfolgen in den Fällen der §§ 31 (3), 34 (3b) und 246e BauGB durch das Stadtplanungsamt. Das Eckpunktepapier konkretisiert die beabsichtigte Anwendung der neuen Regelungen des BauGB unter Angabe einer Leitlinie für die Bauberatung. Beschlüsse und Satzungen der Stadt Frankfurt am Main - insbesondere der Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung - sind auch für die Erteilung einer Zustimmung nach § 36a BauGB zur Schaffung von Wohnraum zu berücksichtigen. Die Städtebaulichen Rahmenpläne sowie Bauberatungsrichtlinien bilden die Grundlage für eine transparente, konsistente und nachvollziehbare Beratung und für die Zulassungsentscheidungen der Gemeinde. Soweit erforderlich werden die Ergebnisse der Beratung in städtebaulichen Verträgen festgehalten und verbindlich vereinbart. Zur Vermeidung von Bodenspekulationen und zur Sicherstellung der tatsächlichen und zeitlich gebundenen (beschleunigten) Wohnraumschaffung erwartet die Stadt, dass für die Vorhaben nach den neuen Regelungen vertragliche Bauverpflichtungen vereinbart werden. Darüber hinaus wird nach den gesetzlichen Vorgaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 36a BauGB für städtebaulich bedeutsame Vorhaben eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. In der Anwendung des "Bauturbo" im Außenbereich hält die Stadt Frankfurt am Main an ihrer Strategie einer bodenschonenden und nachhaltigen Innenentwicklung fest. Ebenso wird regelmäßig von der Erteilung einer Zustimmung für Einfamilienhausvorhaben oder Kleinstwohnungen ("Mikroapartments") abzusehen sein, da die Ausnahmen vom Grundsatz der Planmäßigkeit nur dann gerechtfertigt sind, wenn ein signifikanter Beitrag zur Wohnraumschaffung erzielt wird. Regelungen zu Überbauungen in Landschaftsschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten oder innerhalb von Seveso-Achtungsabständen sowie weiterhin geltende fachrechtliche und baunebenrechtliche Vorgaben können durch die neuen Regelungen regelmäßig nicht überwunden werden. Regelmäßig wird auch keine Zustimmung nach den neuen Regelungen aufgrund der Städtebaulichen Entwicklungspläne zum Schutz von Gewerbe- und Industriegebieten (Gewerbeflächenentwicklungsprogramm, Rechenzentrenkonzept) für Wohnungsbauvorhaben in den betroffenen Gebieten erteilt werden können. Für Wohnungsbau auf Gemeinbedarfs-, Grün- und Verkehrsflächen wird die Stadt in der Regel keine Zustimmung erteilen können. Darüber hinaus beabsichtigt der Magistrat, eine Bauturbo-Konferenz einzurichten. Diese soll sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Stadtplanungsamtes und der Bauaufsicht zusammensetzen und für potenzielle Wohnungsbauvorhaben prüfen, auf welchem Verfahrensweg - gegebenenfalls unter Nutzung der neuen gesetzlichen Regelungen - die Zulässigkeit möglichst beschleunigt festgestellt werden kann. In den anschließenden Beratungen werden die jeweils zuständigen städtischen Fachstellen beteiligt und deren Belange werden berücksichtigt. In laufenden Bebauungsplanverfahren können sich aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstandes Zustimmungen nach den neuen Regelungen zur Schaffung von Wohnraum anbieten. Der Magistrat beabsichtigt daher, insbesondere in den im Eckpunktepapier genannten Gebieten verstärkt von diesen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um langwierigen Verfahren zügiger zur Umsetzung zu verhelfen und Teilbereiche frühzeitig zu genehmigen. Dabei kommt dem Abschluss vertraglicher Regelungen und der Verpflichtung der Vorhabenträger:innen zur Einhaltung der städtebaulichen Anforderungen besondere Bedeutung zu. Zu IV: Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich über alle Vorhaben, für die eine Baugenehmigung auf Grundlage des bis zum 31.12.2030 befristeten § 246e BauGB erteilt wurde. Der Bericht soll den Wirkungsgrad sowie die praktische Umsetzung der Regelung darstellen. Anlage 1 (ca. 123 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026
Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in Frankfurt-Niederrad hier: Bau- und Finanzierungsvorlage 1. Teilabschnitt
Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 24 Betreff: Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in Frankfurt-Niederrad hier: Bau- und Finanzierungsvorlage 1. Teilabschnitt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.09.2022, § 2210 (M 90) 1. Der vorliegenden Planung für die Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in einem ersten Bauabschnitt (1. BA) wird zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für diesen 1. Bauabschnitt mit einem Investitionsbedarf in Höhe von rd. 2.466.000 € werden bewilligt und freigegeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass: a) für die Maßnahme "Umgestaltung Bruchfeldplatz" im Investitionsprogramm der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006011, Mittel in Höhe von 584 T € zur Verfügung stehen, von denen bereits 197 T € verausgabt wurden. b) die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 2.116 T € in der Sammelveranschlagung Schöneres Frankfurt (Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295) zur Verfügung stehen. 4. Die Budgetüberträge der Sammelveranschlagung Schöneres Frankfurt stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrats zum Jahresabschluss 2025. Es dient weiter zur Kenntnis, dass: a) aus der mit der Vorplanungsvorlage (M 90 / 2022, § 2210) beschlossenen Gesamtmaßnahme das Kernstück, der zentrale grüne Bruchfeldplatz, in einem 1. BA vorgezogen umgesetzt werden soll. b) für das ebenfalls mit der Vorplanungsvorlage (M 90 / 2022, § 2210) beschlossene Quartierscafé (2. BA) die erforderliche Bau- und Finanzierungsvorlage in 2026 vorgelegt wird. c) die weitere Planung und Umsetzung der straßenbaulichen Maßnahmen (3. BA) zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. d) die Gesamtkosten der Maßnahmen Platz (1.BA) und Quartierscafé (2.BA) voraussichtlich insgesamt 4.500 T € betragen. e) für den straßenbaulichen 3. Bauabschnitt zum heutigen Zeitpunkt noch keine Kosten genannt werden können. f) die Jahresfolgekosten (für den 1. BA) in Höhe von insgesamt rd. 346 T€ zukünftige Haushalte belasten werden. Begründung: A. Zielsetzung Die Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in Niederrad verfolgt das Ziel, den Platz als attraktiv gestaltete und generationenübergreifend nutzbare Stadtteilmitte zu entwickeln. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 25.03.2010, § 7831 M 237, entsprechend des Etatantrags E 160 beschlossen, das Projekt "Umgestaltung des Bruchfeldplatzes" in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen. Der im Stadtteil Niederrad gelegene, grüne Bruchfeldplatz mit dem mittig gelegenen Spielplatz ist abgenutzt und bedarf dringend der Erneuerung. Die fehlenden Aufenthaltsqualitäten werden der Bedeutung dieses Platzes und den Nutzungsanforderungen der Bürgerinnen und Bürger Niederrads schon lange nicht mehr gerecht. Ziel der Neugestaltung ist eine deutliche Aufwertung des Bruchfeldplatzes als attraktive grüne Stadtteilmitte, so dass sie den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger Niederrads gerecht wird. Zukünftig soll der Bruchfeldplatz ein grüner Platz mit Angeboten für alle Alters- und Nutzergruppen werden mit hoher Aufenthaltsqualität und vielfältigen Nutzungs- und Begegnungsmöglichkeiten. Dabei kommt dem südlichen Platzbereich an der belebten Bruchfeldstraße eine besondere Bedeutung zu. Im Anschluss an die Freiraumgestaltung wird hier das von der Bürgerschaft in den Planungswerkstätten gewünschte Quartierscafé (2. BA) als Treffpunkt und Anlaufstelle für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils entstehen. B. Alternativen Seit 2010 wurde die Zielsetzung sowie zahlreiche Entwurfsalternativen mit der Bürgerschaft wie auch in Fachgremien intensiv diskutiert. Der vorliegende Entwurf ist Ergebnis der Abwägungen verschiedenster Varianten und wurde zuletzt im Dezember 2024 im Ortsbeirat 5 vorgestellt. Zu dem vorliegenden Konzept gibt es bei Berücksichtigung der aktuellen städtischen Vorgaben und Beschlüsse zur notwendigen Klimaanpassung von Plätzen keine Alternative. Die in den Planungswerkstätten 2010 und 2011 erarbeiteten Ziele sind in der Planung integriert. Die Niederräder Bewohnerschaft erwartet nunmehr nach Abschluss der Interimsnutzung der KT 122 die zeitnahe Realisierung der Platzgestaltung. C. Lösung Die Umgestaltung des Bruchfeldplatzes sieht eine klare Gliederung in drei räumlich-funktionale Zonen vor, die sich durch jeweils eigene Raumqualitäten auszeichnen: Entlang der Bruchfeldstraße bildet ein Platzbereich mit einer Rosenpergola und zwei neu gepflanzten Bäumen das Entree zum Freiraum und zu dem geplanten Quartierscafé. Seniorengerechte Sitzgelegenheiten laden zum Verweilen unter Rosen oder im Schatten der Bäume ein. Um die großen raumprägenden Bestandsbäume dauerhaft zu erhalten muss auf eine Versiegelung verzichtet werden. Stattdessen werden die Bäume durch Bodenverbesserungsmaßnahmen und ein großes Pflanzbeet geschützt. Das in einem 2. BA durch einen gemeinnützigen Träger betriebene "Quartierscafé" soll als zentraler Treffpunkt für die Stadtteilbewohnerschaft dienen und die öffentlich nutzbaren Toiletten integrieren. Die grüne Mitte des Bruchfeldplatzes wird durch eine neu und inklusiv gestaltete Spielelandschaft geprägt, die bestehende Spielgeräte integriert und mit modernen Angeboten für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche ergänzt wird. Dazu zählen u. a. ein Klettergerät für Kinder von 3 bis 14 Jahren, ein inklusives "Generationenkarussell" für Rollstuhlfahrer sowie ein Wasserspiel mit Matschtisch. Darüber hinaus werden neue Sitzelemente wie bunte Sitzsteine und Liegeobjekte an geeigneter Stelle für jugendliche Besucherinnen und Besucher angeordnet. Im Norden des Platzes wird der Bereich der Lindenallee mit den bestehenden Winterlinden stabilisiert und aufgewertet sowie mit einer neuen Linde im Übergang zur Salzmannschule ergänzt. In diesem eher ruhigen, schattigen Alleenraum laden Sitzbänke zum Verweilen ein und hier bietet sich auch die Möglichkeit zum Boccia- oder Boulespiel. Ein zentrales Anliegen der Planung ist der Erhalt und die Ergänzung des bestehenden Baumbestands. Insgesamt werden 26 bestehende Bäume erhalten und 20 neue Bäume gepflanzt. Die neuen Bäume umfassen hitze- und trockenheitstolerante Arten wie Gleditschie, Französische Ahorne, Blauglockenbäume und Mehlbeeren. Die Bepflanzung unterteilt sich in robuste Bodendecker an den Rändern sowie verschiedene Staudenpflanzungen, die je nach Sonneneinstrahlung rund um die Spielbereiche angeordnet werden, um die Biodiversität zu fördern. Zur Anpassung an den Klimawandel werden die befestigten Flächen auf ein Mindestmaß reduziert, um viel Raum für versickerungsfähige Grünflächen als Retentionsflächen zu schaffen. Der geschwungene und barrierefrei gestaltete Hauptweg erhält ein grau-beiges Pflaster. Alle weiteren Wege innerhalb des Platzes erhalten eine wassergebundene Wegedecke. Um die großen Bestandsbäume im südwestlichen Platzbereich nachhaltig stabilisieren und schützen zu können, wurde auf eine Versiegelung und die damit verbundene Bodenverdichtung etwa durch die Befahrung mit Wochenmarktfahrzeugen Abstand genommen. Der Wochenmarkt verbleibt an dem bisherigen Standort. Die undurchsichtige hohe Eibenhecke zur Kniebisstraße wird ersetzt durch eine neugepflanzte Allee analog der Lindenbaumreihe an der östlichen Platzseite. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): In diversen offenen Planungswerkstätten im Stadtteil wurden bereits 2010/2011 wichtige Gestaltungsziele formuliert als Grundlage für die Vorplanung. Diese Ziele wurden in der Konkretisierungsphase nach dem Vorplanungsbeschluss nochmals hins. der Anpassung an den Klimawandel sowie der besonderen Berücksichtigung der geplanten KGS Süd modifiziert sowie dem Ortsbeirat 5 detailliert vorgestellt. Der Ortsbeirat 5 hat den Modifikationen im Rahmen von Planergesprächen im August 2023 sowie im Dezember 2024 zugestimmt. Zugunsten einer passgenauen Planung der Spielraumlandschaft fand im Dezember 2023 im Rahmen des Weihnachtsmarktes auf dem Gelände der Salzmannschule eine intensive Beteiligungsaktion mit Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtteil statt. Die Ergebnisse wurden in die Spielraumplanung eingearbeitet. d) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil diese bereits durchgeführt wurde. E. Kosten 1. Investitionsbedarf: 2.700.000.- € davon Investitionen Freiraumgestaltung 2.625.000.- € zuzügl. spätere Anpassung des Außenbereichs nach Neubau Quartierscafé 75.000.- € a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: keine 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Jahr Mittelabfluss Bereits verausgabt 197.000,00 € 2026 1.800.000,00 € 2027 500.000,00 € 2028 127.300,00 € 2029 75.700 € Gesamtsumme 2.700.00,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen keine b) Sachkosten Bauunterhaltungskosten Grün- und Freiflächen 2.700.000.- € x 5% 135.000.- € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 2.700.000.- € x 2,25 % / 2 = 30.375.- € *) Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben vom 17.01.2023 d) Abschreibung Grün- und Freiflächen 15 Jahre 1/15 x 2.700.000.- € 180.000.- € Gesamtsumme Jahresfolgekosten 345.375.- € Gesamtsumme Jahresfolgekosten (gerundet) 346.000.- € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 2 MB) Anlage 2_Entwurfsplan (ca. 6,9 MB) Anlage 3_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 570 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 90 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 28.01.2026
Wiederaufbauhilfe für das „Liebling Haus“ in Tel-Aviv-Yafo im Rahmen der Städtepartnerschaft
Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 21 Betreff: Wiederaufbauhilfe für das "Liebling Haus" in Tel-Aviv-Yafo im Rahmen der Städtepartnerschaft 1. Es dient der Kenntnis, dass das "Liebling Haus" in Tel Aviv-Yafo infolge eines Raketenangriffs schwer beschädigt wurde und eine umfassende Restaurierung erforderlich ist. 2. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main den Wiederaufbau des Liebling Hauses im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Tel Aviv-Yafo durch eine einmalige finanzielle Zuwendung in Höhe von 395 T€ unterstützt. 3. Hierbei dient zur Kenntnis, dass im Dezernat III (Produktgruppe 13.01 "Stadtplanung") im Ansatz des Haushaltsjahres 2025 Mittel für das Programm "zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative" in Höhe von 450 T€ veranschlagt waren. 4. Weiter dient zur Kenntnis, dass Aufwendungen im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Tel Aviv aufgrund des Produktbezugs des Haushalts (vgl. §4 GemHVO) dem Dezernat I (Produktgruppe 35.01 "Zentrale Serviceleistungen") zuzuordnen und dort zu verausgaben sind. 5. Es wird daher zugestimmt, dass die Mittel für das Programm "zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative" in Höhe von 395 T€ für nicht verausgabte Mittel des Jahres 2025 des Dezernates III (Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Gruppierung 71) für die außerplanmäßige Zuwendung für den Wiederaufbau des Liebling Hauses im Jahr 2026 dem Dezernat I zur Abwicklung der Maßnahme (Produktgruppe 35.01 "Zentrale Serviceleistungen", Gruppierung 71) zur Verfügung gestellt werden. 6. Es dient zur Kenntnis, dass die Budgetüberträge unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrats zum Jahresabschluss 2025 stehen. Begründung: A. Zielsetzung Das Liebling Haus in Tel Aviv-Yafo ist ein bedeutendes kulturelles Zentrum, das sich sowohl den Themen Stadtentwicklung und Architektur widmet, als auch als urbanes Gemeinschaftszentrum den sozialen und demokratischen Dialog in Tel Aviv-Yafo und den internationalen Austausch insbesondere auch auf der kommunalen Ebene fördert. Das Zentrum organisiert Begegnungen im Rahmen der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel, darüber hinaus besteht eine enge Kooperation mit der Stadt Frankfurt am Main und dem Deutschen Architekturmuseum (DAM). Das Haus wurde durch einen iranischen Raketenangriff in der Nacht des 16.07.2025 schwer beschädigt; erforderlich sind umfassende Restaurierungsarbeiten in Höhe von rund 645.000 €, insbesondere zur Wiederherstellung historischer Holz- und Glasarbeiten, Boden- und Putzreparaturen sowie barrierefreier Einrichtungen. Im Rahmen der langjährigen Städtepartnerschaft mit Tel Aviv-Yafo will die Stadt Frankfurt den Wiederaufbau dieses bedeutenden Zentrums mit einer Zuwendung unterstützen. Das Dezernat III (Planen und Wohnen) stellt konsumtive Zuschussmittel in Höhe von 395.000 € bereit. Die fachliche Federführung liegt beim Dezernat I. Die Zuwendung wird vom Hauptamt verwaltet. B. Alternativen Keine. C. Lösung Die Zuwendung wird verwendet, um den Wiederaufbau und die Instandsetzung des Liebling Hauses zu finanzieren. Eine bloße Reparatur der Schäden würde die Werte der historischen Architektur nicht sichern und ihrer Bedeutung nicht Rechnung tragen, daher ist eine umfassende Restaurierung notwendig. Schwerpunkte der Restaurierung sind Holzarbeiten. Hierbei handelt es sich um die Reparatur und den Austausch von Fenster- und Türrahmen. Zudem sind Glasarbeiten notwendig. Diese umfassen die Wiederherstellung oder Nachbildung historischer Fenster. Darüber hinaus bedarf es Wandreparaturen, wie das Schließen von Rissen, Erneuerung von Putz und die Angleichung von Farbschichten. Auch braucht es eine Bodenrestaurierung von beschädigten Terrazzo-Bereiche, die es zu reparieren und schützen gilt. Mit der Restaurierung wird sichergestellt, dass die Projektarbeit und Austauschformate für städtische Forschung, Baukultur und Gemeinwohlprojekte fortgeführt werden können. Die Unterstützung zielt darauf ab, dass die Stadt Frankfurt dazu beiträgt, dass das Liebling Haus seine Rolle als Ort des Austauschs, der Demokratieförderung, der Kreativität und des gemeinschaftlichen Lernens erfüllen kann. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Gemäß der übermittelten Übersicht an Kosten werden 422.473 € benötigt. Das Dezernat III stellt 395.000 € aus eigenen Mitteln zur Verfügung. Die Kosten in € variieren aufgrund der Wechselkurse. Die Auszahlung der Zuwendung in Höhe von 395.000 € erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in voller Höher der Summe. Es entstehen keine Kosten für die Öffentlichkeitsbeteiligung, keine Folgekosten, keine Personalkosten. Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan. Es handelt sich um eine einmalige Förderung im Rahmen der freiwilligen Aufgaben (Förderung der Städtepartnerschaft). Die Mittelverwendung von Resten aus dem Vorjahr hat für die Maßnahme "Leerstehende Räume für Kreative" keine wesentlichen Auswirkungen. Estimated budget for restoration work following blast damage from the missile during the war - Liebling Haus Required Items estimation € Building Facade 140.873 Conservation carpantery - doors and windows 96.872 Wooden shutters 30.019 Historical staircase glass replacements 9.270 Balconies - Ceiling service openings 850 Emergency stairs repairs 3.863 Interior work and fixture 241.278 Terrazzo and floor tiles 228.531 Plaster and paint repairs 12.746 Accessibility aids replacement 34.505 Interior signage refurbishment (due to paint renewal) 30.900 Floor accessibility aids (e.g., tactile surfaces, buttons) 3.605 Building Systems and Security 3.090 Security cameras 3.090 General and Miscellaneous 7.184 General works 1.500 Professional workshops and Documentation 6.600 consultation & approvals 30.000 Management costs 66.265 vat 18% 119.278 unexpected 50.000 SUM 692.473 Resources 0 City & the property tax compensation (in process) 270.000 Required budget for the completion of the restoration 422.473 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026
Sachstand Ausschreibung Neugestaltung und Entsiegelung Riedbergplatz
Auskunftsersuchen vom 23.01.2026, V 1368 entstanden aus Vorlage: OF 659/12 vom 09.01.2026 Betreff: Sachstand Ausschreibung Neugestaltung und Entsiegelung Riedbergplatz Der Magistrat wird gebeten, detailliert aufgeschlüsselt zu berichten, 1. welche Ausschreibungen für die Umgestaltung des Riedbergplatzes aktuell laufen, 2. welche bereits abgeschlossen sind, 3. in welchem zeitlichen Verfahrensstand sich aktuell die Planung, Ausschreibung und Umsetzung befinden. Begründung: Da die Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks im Zuge der Umplanungen ein gesteigertes Informationsbedürfnis haben, ist der Ortsbeirat gefordert, den gewünschten Sachstand transparent und aktuell mitzuteilen. Die Neugestaltung unterliegt einem starken öffentlichen Interesse, weshalb vom Ortsbeirat eine dem Sachstand entsprechende Auskunft erwartet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein
Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8002 entstanden aus Vorlage: OF 993/3 vom 03.01.2026 Betreff: Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich Das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich an der Dortelweiler Straße wird seit Monaten als Lager für Erdaushub und Sand genutzt. Regelmäßig fahren große Lkws das Gelände an. Dies führt in der engen Dortelweiler Straße immer wieder zu Behinderungen, auch für die dort verkehrende Buslinie. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten a) wie der aktuelle Stand bezüglich der Bebauung des Geländes ist; b) ob die aktuelle Nutzung genehmigt ist. Wenn ja, in welchem Umfang und ggf. mit welchen Auflagen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Rückbau der Unterführung Am Weißen Stein
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7975 entstanden aus Vorlage: OF 1112/9 vom 19.10.2025 Betreff: Rückbau der Unterführung Am Weißen Stein Der Ortsbeirat begrüßt die Schließung der Unterführung Am Weißen Stein. Derzeit sind die Unterführungen ab dem unteren Treppenabsatz geschlossen bzw. auf den U-Bahn-Stationen bereits am oberen Treppenabgang versperrt. Diese provisorische Situation ist optisch unbefriedigend, fördert die Vermüllung und führt dazu, dass die frei zugänglichen Treppenabgänge als Urinal missbraucht werden. Um diese Missstände zu beenden und das Umfeld städtebaulich aufzuwerten, erscheint ein vollständiger Rückbau der Unterführung notwendig. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, nach der erfolgten Schließung der Unterführung auch den baulichen Rückbau umzusetzen, um die derzeitige unzumutbare Situation zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Die Holzbrücke an der U-Bahn-Station „Wiesenau“ muss erneuert werden. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich im Herbst 2
Frage vom 22.01.2026, F 3810 Die Holzbrücke an der U-Bahn-Station "Wiesenau" muss erneuert werden. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich im Herbst 2027/Frühjahr 2028 beginnen und ein Jahr dauern. Auf Nachfrage des Ortsbeirats 8 erklärt der Magistrat, dass während der Bauzeit zum Neubau der Holzbrücke an der U-Bahn-Station "Wiesenau" ein Zugang von der Hohemarkstraße zur U-Bahn-Station Wiesenau nicht möglich sei. Dies würde bedeuten, dass die Anwohner für mindestens zwölf Monate völlig von der U-Bahn abgeschnitten sind. Ich frage den Magistrat: Warum gibt es keine Möglichkeit, eine Behelfsbrücke zu stellen, damit die Anwohner und Schüler die U-Bahn-Station auch während der Bauarbeiten nutzen können, oder welche alternativen Lösungen sieht der Magistrat für die Bauphase? Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein
Die bauliche Situation der Walter-Kolb-Schule ist seit Jahren untragbar. Dennoch wird der für die dringend notwendige Sc
Frage vom 22.01.2026, F 3808 Die bauliche Situation der Walter-Kolb-Schule ist seit Jahren untragbar. Dennoch wird der für die dringend notwendige Schulsanierung benötigte Auslagerungsstandort in der Palleskestraße weiterhin von dem aus einer Hausbesetzung hervorgegangenen Projekt "Gündi West" genutzt. Trotz mehrfacher Zusagen der Bildungsdezernentin, den Standort bis Ende 2023, dann bis Ende 2024 und zuletzt bis Ende 2025 frei zu machen, ist dies nicht erfolgt - obwohl sie zuletzt betonte, dass das Gelände zum Jahresende 2025 frei gemacht werden müsse, um den Bau des Schulstandortes nicht zu gefährden. Ich frage den Magistrat: Warum wurden die angekündigten Zeitpläne nicht eingehalten und welche Auswirkungen haben diese Verzögerungen auf den Zeitplan der Schulsanierung? Antragstellende Person(en): Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein
In der FAZ vom 07.01.2026 wurde berichtet, dass der hessische Datenschutzbeauftragte einen wachsenden Digitalzwang bei w
Frage vom 22.01.2026, F 3807 In der FAZ vom 07.01.2026 wurde berichtet, dass der hessische Datenschutzbeauftragte einen wachsenden Digitalzwang bei wichtigen Dingen des täglichen Lebens wie Parken oder Arztbesuchen beklage. Die digitale Barrierefreiheit werde oft nicht ausreichend berücksichtigt. Die Digitalisierung könne laut Roßnagel viele Prozesse effektiver, effizienter und transparenter machen. Die Schwierigkeiten, die durch die Digitalisierung für bestimmte Menschen entstehen, würden jedoch oft nicht berücksichtigt. Ich frage den Magistrat: Inwiefern nimmt der Magistrat diese Kritik auf seinem Weg zu einer Smart-City ernst, und was folgt gegebenenfalls konkret daraus? Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein
Am 03.01.2025 berichtete die FNP, dass die IHK Frankfurt mehr Flächen für Rechenzentren fordere. Nur so könne der Stando
Frage vom 22.01.2026, F 3796 Am 03.01.2025 berichtete die FNP, dass die IHK Frankfurt mehr Flächen für Rechenzentren fordere. Nur so könne der Standort Frankfurt/Rhein-Main laut IHK-Präsident Caspar "seine Vorreiterrolle bei digitalen, zukunftsweisenden Technologien sichern und seine Position als europäische Digitalisierungshauptstadt weiter ausbauen". Das Rechenzentrenkonzept der Stadt Frankfurt, das den Bau der Data Center räumlich begrenzt, sei investitionshemmend. Außerdem werbe Caspar für den Abbau restriktiver Vorgaben. Ich frage den Magistrat: Inwiefern teilt der Magistrat die Kritik, dass das Rechenzentrenkonzept der Stadt Frankfurt investitionshemmend sei? Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein
Nachdem eine Befragung der IHK ergab, dass infolge der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße die dort ansässigen Gew
Frage vom 22.01.2026, F 3794 Nachdem eine Befragung der IHK ergab, dass infolge der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße die dort ansässigen Gewerbetreiber große Umsatzeinbußen erlitten, kündigte das Verkehrsdezernat jüngst Nachjustierungen zur Verbesserung der Parkraumsituation an. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Plant der Magistrat, auch bei weiteren bereits umgestalteten Straßen im Stadtgebiet ähnliche Nachjustierungen vorzunehmen, und wenn ja, bei welchen Straßen und nach welchen Kriterien erfolgt eine Prüfung? Antragstellende Person(en): Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein
Bisher wurden meine Fragen, wie sich das Ausmaß der Versiegelung in den letzten Jahren entwickelt hat, immer gleich bean
Frage vom 22.01.2026, F 3789 Bisher wurden meine Fragen, wie sich das Ausmaß der Versiegelung in den letzten Jahren entwickelt hat, immer gleich beantwortet,"man wisse es nicht". Laut https://statistikportal.frankfurt.de/statistik_aktuell/2025/FSA_2025_11.html ging vor allem von 2016- 2023 landwirtschaftlichen Flächen (-97,8 ha) und Waldflächen (-15,1 ha) verloren. Kurioserweise wirbt die Umweltdezernentin im gleichen Kontext "Enstiegelungsmeister" zu sein. Um weiter emotionale und intellektuelle Überforderung zu vermeiden, oder weiteren Falschmeldungen vorzubeugen, frage ich den Magistart, wie haben sich Vegetationsflächen, also landwirtschaftlichen Flächen und Waldflächen entwickelt von 2016 bis 2023 und ist Entsiegelungsmeister die korrekte Bezeichnung? Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein
Mitte Januar haben über 20 Mieter*innen der Gellertsiedlung in einem offenen Brief ein starkes Signal an die ABG Holding
Frage vom 22.01.2026, F 3784 Mitte Januar haben über 20 Mieter*innen der Gellertsiedlung in einem offenen Brief ein starkes Signal an die ABG Holding gesendet: Sie sind nicht mit den Entmietungsplänen einverstanden und werden nicht weichen. Obwohl sich Planungsdezernent Gwechenberger, SPD, stets mit den Betroffenen solidarisiert hat, behauptet er nun im Journal Frankfurt vom 14.01.2026, die ABG handele gemeinwohlorientiert und ökologisch. Er teile die Einschätzung nicht, dass es bei den Maßnahmen "weniger um technische Notwendigkeiten als um wirtschaftliche Verwertungsinteressen" gehe. Ich frage den Magistrat: Inwiefern sind aus Sicht des Dezernenten die Entmietung langjähriger Bewohner*innen und eine Kaltmiete von 15 Euro pro Quadratmeter gemeinwohlorientiert? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein
Das Gebäude des „Gasthof zum Hirsch“ steht nun bereits seit längerer Zeit leer. Der anhaltende Leerstand prägt das Ortsb
Frage vom 22.01.2026, F 3780 Das Gebäude des "Gasthof zum Hirsch" steht nun bereits seit längerer Zeit leer. Der anhaltende Leerstand prägt das Ortsbild negativ und wirft Fragen hinsichtlich der weiteren Nutzung und Entwicklung dieses zentral gelegenen Gebäudes auf. Daher frage ich den Magistrat: Welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat zu ergreifen, um dem fortdauernden Leerstand entgegenzuwirken? Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein
Die Grüne Lunge ist ein rund 16 Hektar großes, 100 Jahre altes, biologisch vielfältiges Naherholungsgebiet im Nordend, d
Frage vom 22.01.2026, F 3771 Die Grüne Lunge ist ein rund 16 Hektar großes, 100 Jahre altes, biologisch vielfältiges Naherholungsgebiet im Nordend, das vor fünf Jahren glücklicherweise gerettet werden konnte. Die damalige Stadtregierung hatte beschlossen, die Grüne Lunge zu schützen, und diese Entscheidung sogar im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Doch bis heute ist dies planungsrechtlich nicht abgesichert. Die alten Vorhaben könnten jederzeit wieder aufgegriffen werden. Ich frage den Magistrat: Wieso wurde der alte Bebauungsplan Nr. 880 bisher nicht aufgehoben, und wie gedenkt die Stadtregierung, die Grüne Lunge noch vor dem Ende der Wahlperiode planungsrechtlich zu sichern? Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein
Mit Beschluss § 4994 vom 11.07.2024 haben die Stadtverordneten mit dem Etatantrag E 64 den Magistrat damit beauftragt, e
Frage vom 22.01.2026, F 3766 Mit Beschluss § 4994 vom 11.07.2024 haben die Stadtverordneten mit dem Etatantrag E 64 den Magistrat damit beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für die Etablierung eines wassergebundenen Linienverkehrs auf dem Main zwischen den Schleusen Griesheim und Offenbach zu erstellen. Während ein entsprechendes Ergebnis hierzu vom Magistrat bis dato noch nicht vorgelegt wurde, ließ Stadtrat Wolfgang Siefert, GRÜNE, in der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 19.01.2026 verlauten, ein ÖPNV auf dem Main würde keinen Sinn machen und das Thema sei vom Tisch. Ich frage den Magistrat: Mit welchem Ergebnis wurde der Beschluss der Stadtverordneten vom 11.07.2024 durch den Magistrat umgesetzt, und falls die Studie noch nicht erstellt wurde, warum nicht? Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein
In Alt-Rödelheim werden derzeit mehrere Eigentumswohnungen errichtet. Seit mehreren Monaten besteht in diesem Zusammenha
Frage vom 22.01.2026, F 3765 In Alt-Rödelheim werden derzeit mehrere Eigentumswohnungen errichtet. Seit mehreren Monaten besteht in diesem Zusammenhang im Bereich der Hausnummern 12 bis 16 eine Baugrube. Bislang wurde jedoch kein Hinweisschild aufgestellt, das Passanten über Art und Umfang des Bauvorhabens informiert, obwohl dies bundesweit gesetzlich vorgeschrieben ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Aus welchen Gründen wurde bislang noch kein Bauschild aufgestellt, und wird die Stadt den Bauherren hierzu noch auffordern? Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein
Nachfragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße
Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1369 entstanden aus Vorlage: OF 982/3 vom 03.01.2026 Betreff: Nachfragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße In der Gellertstraße werden 64 Mietwohnungen ohne Sozialbindung der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (AGB) entmietet. Das bedeutet für viele Mieter, aus ihrem angestammten Quartier für mehrere Jahre in eine andere Wohnung ziehen zu müssen, häufig in einen anderen Stadtteil. Auch wenn ein Rückkehrrecht seitens der ABG zugesichert wird, muss der alte Mietvertrag aufgegeben und bei Rückkehr ein neuer Vertrag geschlossen werden. Die dann geltenden Bedingungen sind für viele der Betroffenen schwer einschätzbar. Bei dem Gebäudekomplex handelt es sich um einen Teil eines Ensembles. Im Gegensatz zu den restlichen Teilen des Gesamtensembles ist dieser Teil nicht denkmalgeschützt. Sanierungsmaßnahmen finden in allen Gebäudeteilen statt, nur in unterschiedlicher Art und Weise. In den denkmalgeschützten Häusern findet die Sanierung im Bestand statt. Grund der Maßnahme ist die energetische Sanierung und der Austausch der bestehenden Gasthermengeräte durch den Anschluss an die Fernwärmeversorgung. Offensichtlich ist dies für alle Gebäude geplant. Für die betroffenen Mietparteien in der Gellertstraße ist schwer verständlich, warum in den anderen Gebäuden die Sanierung im Bestand möglich ist, ihre Wohnungen dagegen entmietet werden. Aktuell befinden sich 64 Wohnungen in dem Gebäude mit Wohnungsgrößen von 38 und 50 Quadratmetern. Nach der Sanierung werden durch Wohnungszusammenlegung nur noch 52 Wohnungen zur Verfügung stehen. Allerdings werden durch einen Dachausbau acht zusätzliche Wohnungen geschaffen, d. h. von den aktuell 64 Wohnung mit Größen von 38 und 50 Quadratmetern verbleiben nach der Sanierung 44, davon einige mit Wohnflächen von 70 Quadratmetern. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Warum kann die Sanierung in dem nicht denkmalgeschützten Gebäudeteil in der Gellertstraße nicht im Bestand durchgeführt werden, im Gegensatz zu den anderen denkmalgeschützten Gebäuden der Siedlung? b) Warum können die Mietparteien, die zurückkehren möchten in ihre alten, dann sanierten Wohnungen, die Altmietverträge nicht fortführen? c) Wie viele Wohnungen mit welchen Größen werden durch die Sanierung in dem Gebäudeteil vorhanden sein? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Wie geht es weiter in der Gellertsiedlung?
Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1370 entstanden aus Vorlage: OF 983/3 vom 08.01.2026 Betreff: Wie geht es weiter in der Gellertsiedlung? Gemäß den jüngsten Informationen werden die Grundrisse der Wohnungen in der Gellertsiedlung doch umfangreicher geändert, als Herr Junker (Geschäftsführer der ABG FRANKFURT GmbH) dies in seiner Vorstellung im Ortsbeirat im Oktober 2025 darstellte. Damals hieß es, aus 64 Wohneinheiten sollten 54 werden. Nun wurde bekannt, dass acht neue Dachloggien entstehen sollen. Somit reduzieren sich also die 64 Bestandswohnungen auf dann nur 46 Wohneinheiten im alten Bestand. Weitere der 50 Quadratmeter-Wohnungen werden zu 100-Quadratmeter-Wohnungen zusammengelegt. Die Mieterinnen und Mieter der Gellertsiedlung wollen nicht ausziehen und befürchten eine massive Mietsteigerung von jetzigen acht bis zehn Euro Miete pro Quadratmeter auf dann über 15 Euro. Sie fragen zu Recht, welche Kindergärtnerin und welcher Rentner sich diese Mieten dann noch leisten können. Auch bemängeln sie, dass in den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden ein Umbau im Bestand möglich zu sein scheint, darauf jedoch in ihrem Gebäude verzichtet wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: - Wie können die Mietenden sicher sein, dass sie bei Rückzug keine überhöhte Miete zahlen müssen? (Zumindest sollte die Mieterhöhung gedeckelt sein.) - Wurde ein Umbau im Bestand geprüft? Mit welchen Ergebnissen? - Warum wurden in den letzten Jahren Komplettsanierungen von einzelnen Wohnungen dieser Siedlung vorgenommen, obwohl die ABG doch bestimmt schon von solchen Planungen wusste? - Möchte die ABG in den kommenden Jahren weitere solche Umbaumaßnahmen vornehmen? Dann werden weitere Mietenden aus ihren Wohnungen "entmietet". - Was gedenkt der Magistrat gegen solche Umbaumaßnahmen der ABG zu tun, damit dies nicht gängige Praxis wird? - Haben der Magistrat bzw. die Vertreter:innen der Stadt im Aufsichtsrat bei der ABG die sozialen Punkte berücksichtigt und keine Bedenken? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Bergen-Enkheim!
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7972 entstanden aus Vorlage: OF 349/16 vom 03.01.2026 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Bergen-Enkheim! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten Grünen Zimmer verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wenderadius des Lkw-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt wird dem Magistrat mitgeteilt, dass der Ortsbeirat die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer in Bergen-Enkheim ablehnt. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch frei werdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Stadtteil zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen Euro belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 Euro nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 Euro zu Buche; Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Stadtteil bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. In einem ländlich geprägten Stadtteil wie Bergen-Enkheim passen mobile Elemente zudem nicht zu den lokalen Bedürfnissen und Prioritäten; - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Fotos 1 bis 3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer in Bergen-Enkheim zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen; - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen im Ortskern; - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf"; - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in Bergen-Enkheim erzielen, jedoch nicht mit einer Alibimaßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung auf den Stadtteil. Fotos 1 bis 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener Lkw bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein
Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7971 entstanden aus Vorlage: OF 348/16 vom 15.12.2025 Betreff: Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ Vorgang: M 210/25 Der Magistrat wird gebeten, zu dem "Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+" Stellung zu nehmen und dem Ortsbeirat 16 folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie sieht die weitere Planung für die Verlängerung der U4 nach Bergen aus (Nr. U-016 und Nr. U-027; Plan Seite 40)? 2. Wie sehen die weiteren Planungen für die Verlängerung der U7 zum Riedbad in Enkheim bzw. nach Bergen aus (Nr. 022)? Wird es eine geologische Untersuchung geben, da die Planung für die Trasse nach Bergen unterirdisch angenommen wurde? 3. In der Grobbewertung (Seite 38) schneidet auch die Straßenbahnverbindung Fechenheim-Bergen T-026a/b gut ab. Wie werden hier die weiteren Planungen aussehen? 4. Wird eine Verlängerung der U-Bahn- (Nrn. U-016 und U-027 sowie U-022) oder Straßenbahnverbindung (T-026a/b) von Bergen nach Bad Vilbel in Betracht gezogen? 5. Wie ist der aktuelle Stand zu den Planungen der Regionaltangente Ost (RTO, R-003)? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, den Ortsbeirat regelmäßig zu informieren und frühzeitig in die Planungen einzubeziehen. Anmerkung: Der Ortsbeirat 16 lehnt die Trassen 1 und 2 grundsätzlich ab. Begründung: Im Ergebnisbericht "Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+" werden mehrere Maßnahmenempfehlungen zur Schienenanbindung von Bergen und Enkheim vorgestellt. Diese unterstützt der Ortsbeirat 16 teilweise ausdrücklich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 210
Fernwärmeversorgung bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim mitplanen
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7941 entstanden aus Vorlage: OF 597/7 vom 04.01.2026 Betreff: Fernwärmeversorgung bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim mitplanen Vorgang: M 44/22; OM 2161/22 OBR 7; ST 1876/22 Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Planungsbehörden zu beauftragen, bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim im Nahbereich vorhandene Rechenzentren als Wärmequelle für eine Fernwärmeversorgung einzubeziehen. Des Weiteren bittet der Ortsbeirat um zeitnahe Information/Präsentation der Machbarkeitsstudie bzw. der Planung für die Nutzung der Abwärme der Rechenzentren für den geplanten Bildungscampus Rödelheim. Begründung: Dieser Antrag soll als "friendly reminder" dienen, dieses Thema bei der Entwicklung des Bildungscampus Rödelheim anzugehen. Dieser Standort eignet sich durch die Nähe zu gleich mehreren Rechenzentren in der Eschborner Landstraße für eine exemplarische Implementierung dieser Form von Wärmeversorgung. Die Abwärme von Rechenzentren ist enorm und beeinflusst das Mikroklima in der Umgebung negativ. Hier verweist der Ortsbeirat auf die Aussagen in der Vorlage M 44: "Dezentral angesiedelte, kleinere Rechenzentren können besser für eine lokale Abwärmenutzung genutzt werden. Hier bietet sich besonders auch die Kombination mit Neubaugebieten an, bei denen technische Probleme bei der Wärmenutzung (Flächenheizsysteme für niedrige Vorlauftemperaturen), schon im Planungsstadium berücksichtigt werden können." Die Stellungnahme ST 1876 verweist einschränkend auf bestehende Hindernisse ("diverse Faktoren") und mangelnde Effizienz. Seitdem hat sich die gesetzliche Grundlage geändert: Seit 2023 gilt das EnEfG (EnergieEffizienzGesetz)Abwärmegesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/EnEfG.pdf), worin eine Verpflichtung von Rechenzentren enthalten ist, Abwärme nutzbar zu machen für Gebäude in der Umgebung. Bei der Besprechung im Stadtplanungsamt 2025 wurde vonseiten des Ortsbeirats auf den beginnenden Planungsprozess hingewiesen. Kann die Abwärme von Rechenzentren effizient genutzt werden, hat das viele positive Effekte. Deshalb verweist der Ortsbeirat auf die grundsätzlich positive Reaktion des Magistrats in der Stellungnahme ST 1876, in der einleitend der Vorschlag des Ortsbeirats begrüßt wird und von Gesprächen mit einem der Rechenzentrumsbetreiber gesprochen wird. Der Ortsbeirat begrüßt es, wenn der aktuelle Sachstand zur Kenntnis gebracht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2161 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1876
Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Nieder-Erlenbach!
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7934 entstanden aus Vorlage: OF 224/13 vom 03.01.2026 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Nieder-Erlenbach! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten Grünen Zimmer verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wendradius des Lkw/Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer in Nieder-Erlenbach ab. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen; - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen im Ortskern; - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf"; - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Begründung: Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in Nieder-Erlenbach erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung auf den Stadtteil. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein
Gutachten und Perspektive des alten Friedhofs in Hausen dem Ortsbeirat zur Kenntnis geben
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7935 entstanden aus Vorlage: OF 580/7 vom 11.11.2025 Betreff: Gutachten und Perspektive des alten Friedhofs in Hausen dem Ortsbeirat zur Kenntnis geben Vorgang: EA 60/23; B 46/24; OM 5388/24 OBR 7; ST 1383/24 Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand bezüglich des alten Hausener Friedhofs zeitnah zu informieren. Begründung: Die Mauer des alten Hausener Friedhofs ist schon im Jahr 2019 teilweise eingestürzt und das Areal seitdem durch einen Bauzaun eingezäunt. Nach Aussage des Berichts B 46, der einen Abbruch und ggf. Ersatz empfiehlt, wird eine Neugestaltung mit Materialien der alten Friedhofsmauer befürwortet. Bei dem Ortstermin am 6. März 2025 wurde vonseiten des Grünflächenamts zugesagt, die Ergebnisse der Untersuchungen, die derzeit u. a. bezüglich der Standfestigkeit durchgeführt würden, dem Ortsbeirat mitzuteilen. Das ist bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geschehen. Die Bewohner von Hausen wünschen sich eine attraktive Gestaltung der Fläche im Sinne eines Treffpunkts mit Aufenthaltsqualität. Sie haben sich aktiv mit Vorschlägen eingebracht. Deshalb wäre zu wünschen, dass der Magistrat eine Perspektive gibt, wann und wie mit der Gestaltung des alten Hausener Friedhofs zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.04.2023, EA 60 Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 46 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5388 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1383
Was geschieht am Bunker in Praunheim?
Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1359 entstanden aus Vorlage: OF 590/7 vom 19.12.2025 Betreff: Was geschieht am Bunker in Praunheim? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es einen neuen Investor für den Bunker in Praunheim? 2. Wann wurden die derzeitigen Bauarbeiten am Bunker aufgenommen? 3. Warum sind die Tätigkeiten nun anscheinend schon wieder eingestellt? 4. Wird der Ortsbeirat zeitnah über die Bauentwicklung informiert? Begründung: Seit der damalige Investor des Bunkers in Praunheim, in der Ortsbeiratssitzung am 22. Januar 2019 sein Konzept vorstellte, geschah auf dem Gelände nichts. Das Grundstück verwahrloste und vermüllte zum Ärger der Anwohner. Nun wurden erste Baumaßnahmen festgestellt, welche aber anscheinend wieder zum Stillstand kamen. Es wäre zu begrüßen, wenn der Ortsbeirat bei neuen Entwicklungen an diesem Projekt rechtzeitig informiert würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger Woolworth-Parkplatz geplant sind.
Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 164 Betreff: Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger Woolworth-Parkplatz geplant sind. Der Magistrat hat keine Kenntnis über die das genannte Grundstück betreffenden aktuellen Planungen. Die letzte Bauberatung hierzu erfolgte im Sommer 2023. Angefragt war die Errichtung von zwei Wohngebäuden auf dem mit einer Tiefgarage unterbauten Parkplatzhof. Weshalb die Entwicklung seither nicht weiterbetrieben wurde, ist dem Magistrat nicht bekannt. Der Magistrat hat keine rechtlichen Möglichkeiten, auf eine Fortführung der Wohnbauplanungen hinzuwirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7650
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 geplant sind. Er soll darauf dringen, dass der Durchgang zwischen Leipziger Straße und Otto-Loewe-Straße erhalten bleibt.
Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 165 Betreff: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 geplant sind. Er soll darauf dringen, dass der Durchgang zwischen Leipziger Straße und Otto-Loewe-Straße erhalten bleibt. Für die Liegenschaft Leipziger Straße 67 erwartet der Magistrat in Kürze die Einreichung eines Bauantrags. Demnach sind im Wesentlichen die Errichtung eines fünfgeschossigen Anbaus, die Nutzungsänderung von Gewerbe in studentisches Wohnen mit 23 Wohneinheiten, die Errichtung einer Aufstockung für studentisches Wohnen mit 48 Wohneinheiten sowie die Umgestaltung der Fassade an einem Wohn- und Geschäftshaus geplant. Der Durchgang zwischen der Leipziger Straße und der Otto-Loewe-Straße bleibt hierbei erhalten, wird jedoch nach Norden verlegt. Während der Bauzeit wird der Durchgang jedoch voraussichtlich nicht nutzbar sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7651
Nieder Loch und Kaiserlei - Offene Fragen zur Wohnraumplanung der ABG
Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 163 Betreff: Nieder Loch und Kaiserlei - Offene Fragen zur Wohnraumplanung der ABG Zu 1.: Die ABG hat hierzu mitgeteilt, dass für sie Wohnen eine Aufgabe der Region ist und nicht an den Stadtgrenzen Halt macht. Infolge dessen verfolgt die ABG - mit Zustimmung des Aufsichtsrates - die Strategie, Wohnen auch in der Region zu realisieren. Dies hat sie in den vergangenen Jahren/Jahrzehnten erfolgreich getan u. a. in Friedberg, Offenbach, Mörfelden-Walldorf, Eschborn, Kronberg, Sulzbach, um nur einige Städte und Gemeinden aufzuzählen. Infolge dessen hat die ABG ein an der Stadtgrenze zu Frankfurt unmittelbar angrenzendes Grundstück - das KWU-Areal - erworben, um ihrem Auftrag folgend Wohnungsbau für die Bürgerinnen und Bürger der Region zu schaffen und dies auf einem Grundstück, das Bestens an den ÖPNV angeschlossen ist. Zu 2.: Die Frage zur Realisierung von Wohnbaumaßnahmen im Bereich des Ortsbeirates 6 wurde zwischenzeitlich mit der Stellungnahme des Magistrats ST 2010 vom 28.11.2025 beantwortet. Zu 3.: Laut Mitteilung der ABG ist der Grundstückstausch Nieder Loch noch nicht vollzogen. Ein Baubeginn kann erst nach Vollzug des Grundstückstausches erfolgen. Voraussichtlich wird dies in ca. einem Jahr der Fall sein. Bauberatungen zum zweiten Bauabschnitt wurden bisher nicht geführt, ein Bauantrag liegt noch nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1313
Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/JeanPaulStraße/RicardaHuchStraße/WalterWeisbeckerWeg/ Marie-Bittdorf-Anlage
Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 157 Betreff: Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/Jean-Paul-Straße/Ricarda-Huch-Straße/Walter-Weisbecker-Weg/ Marie-Bittdorf-Anlage Grundsätzlich begrüßt der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Verkehrsberuhigung. Die Anhebung des Straßenniveaus würde auch zur Realisierung des "Grünen Ypsilons" beitragen. Der Magistrat kann jedoch derzeit aufgrund konkurrierender und bereits priorisierter Projekte eine Umsetzung nicht in Aussicht stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6680
Aufstellen einer Infotafel Wasserturm Eschersheim
Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 151 Betreff: Aufstellen einer Infotafel Wasserturm Eschersheim Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates an die Mainova AG weitergeleitet und hierzu folgende Stellungnahme erhalten: Eine Installation der Infotafel unmittelbar am Wasserturm Eschersheim ist nicht möglich, da sich der Wasserturm auf einem eingezäunten Grundstück befindet, das vollständig von städtischem Gelände umgeben ist. Aus Gründen der öffentlichen Zugänglichkeit hält die Mainova AG es daher für zweckmäßig, die Infotafel auf frei zugänglichem städtischem Grund zu errichten. Für die Abstimmung und finalen Festlegungen der Inhalte der Infotafel steht die Mainova AG gerne zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3868
Anteil für sozial geförderten Wohnungsbau bei Neubau und insbesondere bei Nachverdichtungsprojekten sicherstellen
Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 150 Betreff: Anteil für sozial geförderten Wohnungsbau bei Neubau und insbesondere bei Nachverdichtungsprojekten sicherstellen Zunächst wird festgestellt, dass für das Gebiet des Ortsbezirks 9 zum überwiegenden Teil qualifizierte Bebauungspläne nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen, unbeplante Innenbereiche nach § 34 BauGB bilden die Ausnahme. Die innerhalb des Ortsbezirks 9 liegenden Bebauungspläne enthalten keine Festsetzungen von "Flächen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, errichtet werden dürfen" im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB. Der Magistrat wurde des Weiteren mit dem Etat-Antrag 40 beauftragt, eine gutachterliche systematische Überprüfung der Rahmenkartenbebauungspläne zu beauftragen, u.a. mit dem Ziel, Umsetzungsmöglichkeiten der stadtpolitischen Zielsetzung zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums darzulegen. In diesem Zusammenhang wurde von einem externen Büro (Plan und Recht GmbH aus Berlin) geprüft, ob und in welchem Umfang Bebauungsplanänderungen oder Bebauungsplanaufhebungen geboten erscheinen und welche weiteren Planungsinstrumente geeignet sind, die genannte Zielsetzung zu erreichen. Die Ergebnisse dieses Gutachtens wurden in dem Bericht des Magistrats vom 22.08.2025 (B 306) zusammengefasst. Hier heißt es bezüglich der Fragestellung zur Aufhebung vorhandener Bebauungspläne sowie zur Anregung über die Aufstellung sektoraler Bebauungspläne (§ 9 Abs. 2d BauGB): "Aufhebung und Änderung der Rahmenkartenpläne: Eine vollständige Aufhebung der Rahmenkartenpläne könnte grundsätzlich zwar die Nachverdichtung erleichtern, birgt jedoch erhebliche Risiken einer unkontrollierten Stadtentwicklung, wie Erfahrungen aus anderen Städten zeigen. Zudem erfordert eine derartige Aufhebung ein umfassendes Verfahren mit aufwändigen und komplexen Ermittlungen der vielfältigen Umweltauswirkungen, was in erheblichem Maße Kapazitäten in der Verwaltung bindet. Alternativ kommen punktuelle Änderungen der Rahmenkartenpläne in Betracht, um Nachverdichtungen rechtlich zu ermöglichen und zugleich den Schutz von Grünflächen zu verbessern. Aufgrund des ebenfalls hohen Ermittlungs- und Verfahrensaufwands sowie der begrenzten Wirkung, insbesondere im Hinblick auf die Wohnraumförderung, sind solche punktuellen Änderungen jedoch nur eingeschränkt empfehlenswert und sollten lediglich in ausgewählten Einzelfällen geprüft werden. Aufstellung sektoraler Wohnraum-Bebauungspläne: Mit sektoralen, das heißt nur auf den Wohnungsbau bezogenen Plänen war es möglich, im unbeplanten Innenbereich gesonderte Regelungen zur Nachverdichtung und zur Sicherung preisgünstigen Wohnraums zu treffen. Das Instrument der sektoralen Bauleitplanung hat sich jedoch in der Planungspraxis nicht durchsetzen können. Es war zudem an die Frist gebunden, Aufstellungsbeschlüsse bis zum 31.12.2024 zu fassen. Das Instrument der sektoralen Bebauungspläne im Sinne des § 9 Abs. 2d BauGB kommt aktuell daher nicht mehr in Betracht." Die Aufhebung oder Änderung von Rahmenkartenplänen wird dementsprechend aktuell nicht verfolgt. Auf die weiteren Ausführungen des Magistratsberichts B 306 vom 22.08.2025 wird verwiesen. Darüber hinaus wurde mit dem am 30.10.2025 in Kraft getretenen "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" eine Reihe neuer Regelungen im BauGB erlassen, die auf eine Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Umsetzung dringend benötigter Wohnungsbauvorhaben abzielen. Diese Genehmigungserleichterungen sind nach dem neu eingefügten § 36a BauGB an die Zustimmung der Gemeinde gebunden, die aber nur dann erteilt wird, wenn Vorhaben mit den Vorstellungen der Gemeinde von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar sind. Die Zustimmung kann an die Einhaltung städtebaulicher Anforderungen gebunden und dies auch durch städtebauliche Verträge oder Dispensverträge abgesichert werden. Hierdurch können nun im Hinblick auf den geförderten Wohnungsbau nicht nur der Bau förderfähiger Wohnungen vertraglich fixiert werden, sondern auch dass die entsprechenden Förderanträge gestellt werden. Soweit die rechtlichen Möglichkeiten gegeben sind, wird der Magistrat hiervon bei zukünftigen Neubau- und Nachverdichtungsprojekten Gebrauch machen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3378
Realisierung der Landstromversorgung für Mainschiffe
Bericht des Magistrats vom 16.01.2026, B 23 Betreff: Realisierung der Landstromversorgung für Mainschiffe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6605 - NR 1322/25 CDU - Zwischenbericht: Die Weiterentwicklung der Landstromversorgung am nördlichen Mainufer ist ein zentraler Beitrag zu einer modernen, klimafreundlichen und leistungsfähigen Hafeninfrastruktur in Frankfurt am Main. Im Rahmen der Projektbearbeitung wurde geprüft, inwieweit eine oberirdische Bauweise der Landstromversorgung technische und wirtschaftliche Vorteile bietet. Die Abstimmungen mit den beteiligten Ämtern und Dezernaten bestätigten, dass eine oberirdische Umsetzung sowohl eine schnellere Realisierung als auch eine kosteneffizientere Bauausführung ermöglicht. Auf dieser Grundlage wurde ein stufenweises Vorgehen entwickelt. Zunächst sollen die drei westlich gelegenen Liegeplätze mit oberirdischen Anschlussterminals ausgestattet werden. Die Stromversorgung erfolgt über eine neue, ebenfalls oberirdische Umspannanlage am Mainufer. Die Gesamtplanung liegt weiterhin bei der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt. Das Vorhaben soll sich möglichst schonend in die denkmalgeschützten Anlagen sowie in die Grünflächen integrieren. Die Planung berücksichtigt eine vollständige Anpassung an die oberirdische Umsetzung: die neue Lage der Umspannanlage, die erforderliche bauliche Ausgestaltung einschließlich Lüftungskonzept sowie den Anschluss an das Leitungsnetz der NRM Netzdienste Rhein-Main. Die hierfür notwendigen Abstimmungen erfolgen fortlaufend mit NRM, Denkmalamt, Stadtplanung, Grünflächenamt und Unterer Naturschutzbehörde. Nach Abschluss der Planungsarbeiten folgt das Baugenehmigungsverfahren. Ziel ist eine effiziente, umweltverträgliche und zukunftsfähige Landstromversorgung am nördlichen Mainufer. Anfang 2026 soll ein belastbarer, abgestimmter und umsetzungsreifer Zeitplan vorgelegt werden, sodass die Arbeiten zügig beginnen können und die Landstromversorgung langfristig effizient, stadtplanerisch integriert, klimafreundlich und bedarfsgerecht bereitgestellt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1322 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 21.01.2026
Ideen
Entsieglung der Betonflächen am Carl-von-Noorden-Platz
Die Fläche zwischen Theodor-Stern-Kai und Gartenstraße, als auch die Fläche zwischen Gartenstraße und Carl-von-Noorden-Platz besteht aus einer Betonwüste. Beide Flächen würden zu einer Aufwertung des Stadtteils , Stadtbildes sowie einen Beitrag für ein besseres Klima sorgen, wenn diese Fläche begrünt bzw alternativ nutzbar sind. Auch mit Blick auf junge Familien mit Kindern in dieser Ecke, wäre eine Spielfläche ein absoluter Mehrwert. Ebenso auch in heißen Sommermonate bietet diese Fläche das Potenzial ein kleines Naherholungsgebiet für Senioren als auch für Patienten der Uniklinik.
Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle "Wiesenau“ erhalten
Die Fußgängerbrücke über den Urselbach ist für uns Anwohnerinnen und Anwohner der Siedlung Wiesenau eine zentrale Wegeverbindung – sowohl für Berufspendler, die täglich die U-Bahn nutzen, als auch für die Schülerinnen und Schüler der Heinrich-Kromer-Schule. Nach aktuellem Stand soll die bestehende Holzbrücke abgerissen und durch eine Stahlkonstruktion ersetzt werden. Die Arbeiten sollen im Herbst 2027/Frühjahr 2028 beginnen und rund ein Jahr dauern. In dieser Zeit wäre der Zugang von der Hohemarkstraße zur U-Bahn-Station Wiesenau vollständig gesperrt. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine einjährige Sperrung für viele Betroffene erhebliche Umwege und zeitliche Belastungen mit sich bringen würde – sowohl für Pendler als auch für Kinder auf ihrem Schulweg. Daher bitten wir die Stadt dringend, alle Möglichkeiten einer temporären Überquerungsmöglichkeit während der Bauzeit zu prüfen, um die Erreichbarkeit der U-Bahn-Station und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Darüber hinaus ist uns wichtig, dass die Anwohnerinnen und Anwohner transparent und regelmäßig über den Stand der Planungen informiert werden. Die Brücke hat für viele Menschen im Quartier eine große Bedeutung, auch weil sie sich harmonisch in das kleine Naturareal am Urselbach einfügt. Wir bitten daher, bei der Planung des Neubaus besonders darauf zu achten, dass sich die neue Brücke in die Umgebung einpasst und die landschaftliche Qualität des Ortes erhalten bleibt. Viele von uns würden zudem einen Erhalt bzw. eine sanfte Sanierung der bestehenden Holzbrücke einem vollständigen Neubau vorziehen. Auch wenn die Stadt aktuell auf eine begrenzte Lebensdauer des Holzes und technische Vorgaben verweist, wünschen wir uns, dass diese Optionen erneut und transparent geprüft werden. Unsere Hauptanliegen: 1. Frühe und kontinuierliche Einbindung der Anwohnerschaft in den Planungsprozess. 2. Schaffung einer temporären Übergangslösung während der Bauzeit zur Entlastung von Pendlern und zur Sicherstellung sicherer Schulwege. 3. Erhalt der landschaftlichen Qualität am Urselbach und bestmögliche Anpassung des Neubaus an die Umgebung. 4. Prüfung alternativer Lösungen, einschließlich eines möglichen Erhalts der bestehenden Holzbrücke. Wir bitten die Stadt, diese Anliegen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und stehen für einen konstruktiven Austausch gerne zur Verfügung.
Umgestaltung des Roßmarkts in Frankfurt am Main
Der Roßmarkt ist einer der zentralen Plätze in Frankfurt am Main, an dem sich Tag für Tag viele Menschen aufhalten, die in Frankfurt leben oder die Stadt besichtigen. Dennoch ist es ein ziemlich einseitig gestalteter, zubetonnierter Platz ohne wirklich viel Liebe zum Detail in Sachen Gestaltung. Es wäre daher empfehlenswert, den Platz etwas umzugestalten, um das Stadtbild von Frankfurt auf lange Sicht etwas zu modernisieren. Dazu könnte zum Beispiel eine Neugestaltung der Böden und das Hinzufügen von Sitzgelegenheiten, Pflanzen (Bäume, Kletterpflanzen und Blumen wären schön) sowie der Bau von Nebelmaschinen o.ä. zum Abkühlen gehören.
Grüne Cooling-Oase vor dem Karmeliterkloster Frankfurt
Die derzeit versiegelte und ungestaltete Asphaltfläche vor dem Karmeliterkloster soll in eine begrünte Stadtoase mit hoher Aufenthaltsqualität umgewandelt werden. Die Fläche wird vom verkehrlichen Reststück zum grünen Treffpunkt und stärkt die klimafreundliche Stadtgestaltung im historischen Umfeld des Klosters. Hier mein Vorschlag: Der kleine, derzeit versiegelte Straßenrest vor dem Karmeliterkloster in Frankfurt am Main, an der Kreuzung von Weißfrauenstraße und Berliner Straße, soll zu einer grünen Cooling-Oase umgestaltet werden. Die asphaltierte Fläche, die momentan nur durch Poller abgegrenzt ist, erhält Bäume, Pflanzinseln und Sitzgelegenheiten, um Schatten und Aufenthaltsqualität zu schaffen. Ein Wassernebelbogen und ein öffentlicher Trinkbrunnen sorgen im Sommer für Abkühlung, während versickerungsfähige Beläge und Regenwassernutzung zur ökologischen Nachhaltigkeit beitragen. So entsteht ein angenehmer, klimafreundlicher Treffpunkt direkt vor dem historischen Kloster, der das Stadtbild deutlich aufwertet.
Kleine Drogerie in Bergen
Die alte, leerstehende Poststelle könnte durch eine kleine Drogerie ersetzt werden. So müssen die Einwohner von Bergen nicht immer bis zur nächsten Drogerie in der Victor-Slotosch-Straße fahren.
Kleine Drogerie in Bergen
Die alte, leerstehende Poststelle in der Marktstraße könnte durch eine kleine Drogerie ersetzt werden. Dadurch müssen die Einwohner von Bergen nicht immer bis zur nächsten Drogerie in der Victor-Slotosch-Straße fahren.
Schönere Innenstadt
Guten Tag, ich bin in Frankfurt aufgewachsen und wohne jetzt in Oberursel. Mir macht es leider keine Freude mehr, nach Frankfurt zu fahren. Die Zeil und die Hauptwache haben sich sehr negativ verändert. Gefallen hat mir aber der neue begrünte Goetheplatz mit Bänken zum Verweilen. Ich würde mir in der gesamten Innenstadt mehr Raum für Menschen, die gerne einkaufen, bummeln oder essengehen möchten, wünschen. Ähnlich wie z. B. im MTZ, also ohne Fahrradverkehr. Nur etwas schöner😀. Beste Grüße Dorothee Lieb
Fehlende Einkaufsmöglichkeiten im Bereich Rossittener Straße
Ich wohne seit fast einem Jahr in der Rossittener Straße und habe dabei festgestellt, dass es in diesem gesamten Bereich bislang keine Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf gibt. Dies stellt für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Beschäftigten und Schülerinnen und Schüler eine spürbare Einschränkung dar. Die Lage ist aus meiner Sicht besonders geeignet für die Ansiedlung eines Supermarkts oder ähnlicher Nahversorgungsangebote. In unmittelbarer Nähe befinden sich zwei U-Bahn-Stationen (Industriehof – U6 & U7, Fischstein – U7). Außerdem ist die Gegend sowohl durch eine wachsende Wohnbevölkerung als auch durch zahlreiche Bürogebäude geprägt (z. B. Matrix42 GmbH, Trakehner Bürohaus, FitnessFirst). Darüber hinaus entstehen durch die aktuellen Bauprojekte der BImA weitere 11 Wohngebäude (vgl. https://www.bundesimmobilien.de/bima-plant-neugestaltung-des-frankfurter-industriehofs-7cd04ec09853c99d ). Zusätzlich ist das Neues Gymnasium Frankfurt kürzlich an diesen Standort gezogen und wird künftig bis zu 3.200 Schülerinnen und Schüler aufnehmen (vgl. https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-sind-zwei-schulen-eingezogen-in-die-neue-boerse-in-93889162.html).
Klimaoase Praunheim
Bei REWE City in Praunheim an der Ludwig-Landmann-Strasse auf Höhe der U Bahn Station Ebelfeld ist ein komplett versiegelter Platz, der dem Klimawandel nicht gewachsen ist. Kein Baum, kein Strauch, kein Schatten. Wer mag sich da aufhalten? Die kleinen Geschäfte (Frisör, Sushi Restaurant) haben es schwer an diesem Standort Kunden zu gewinnen oder zu halten. Vor dem Umbau vor mehr als 10 Jahren gab es einen bepflanzen Bereich, der zum Verweilen einlud. Das Eiscafe war gut besucht. Ich würde es begrüßen, wenn dieser Platz wieder ein Ort der Begegnung, des Miteinanders werden könnte. Aktuell ist das eine leblose, überhitzte Fläche, die niemandem Nutzen bringt.
Vorschlag zur Umgestaltung der Brache an der Weißfrauenstraße / Münzgasse
im Zuge der dringend notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas und der Aufenthaltsqualität im Innenstadtbereich möchte ich einen Vorschlag zur Umgestaltung der derzeit ungenutzten Brache an der Weißfrauenstraße / Münzgasse einreichen. 1. Schließung der aktuellen Zufahrt zur Münzgasse Durch die Schließung der bestehenden Zufahrt könnte der entstehende Raum für eine klimawirksame Begrünung genutzt werden. Für die Anlieger entstünde dadurch kein Nachteil, da eine Zufahrt zur Münzgasse nur wenige Meter weiter problemlos möglich bleibt. 2. Anlage einer klimaangepassten Grünfläche Die neu gewonnene Fläche sollte begrünt und mit Schatten spendenden Bäumen, Sträuchern sowie robusten Grünpflanzen gestaltet werden. Dies würde nicht nur zur Abkühlung des stark versiegelten Stadtbereichs beitragen, sondern auch Feinstaub binden und die Luftqualität verbessern. 3. Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung Zwischen den Pflanzbereichen könnten Sitzgelegenheiten und Bänke integriert werden, um einen kleinen grünen Rückzugsort für Anwohnerinnen, Anwohner und Passanten zu schaffen. Auch der Einsatz von wasserdurchlässigem Pflaster oder hellem Bodenbelag würde helfen, die Hitzeentwicklung zu reduzieren. 4. Beitrag zur Klimaanpassung und Stadtattraktivität Eine solche Umgestaltung würde die Lebensqualität in der Innenstadt deutlich erhöhen, die Aufenthaltsdauer verlängern und die Attraktivität der Nachbarschaft steigern – bei gleichzeitig positivem Effekt auf das Stadtklima.
Kühlwände mit Wasserfall
In Polen habe ich diese kühlenden Wände gesehen. Diese sind aus Holz also sehr natürlich und mit Stroh versehen. An heißen Tagen läuft dort Wasser von oben nach unten. Es gibt Bänke davor. Ideal für eine Pause, um frische kühle Luft zu tanken und sich zu erholen. Gerade für Senioren sicherlich perfekt. perfekte Orte wären sicherlich Parks, Mainufer, aber auch Orte wie Rathenauplatz, Hauptwache und Konstablerwache.
Begrünung Goetheplatz Rossmarkt
Die Idee ist den Goetheplatz und oder etwas weiter südlich am Rossmarkt den Platz mit einer Blauregen Begrünung zu überdachen. Dazu müsste einen Art Pagode oder Gestell mit Drahtseilen errichtet werden an dem die Pflanzen in ausreichender Höhe wachsen können um die Leute darunter nicht zu behindern. Wenn man die Pflanzlöcher etwas absenkt, könnte Regenwasser direkt versickern. Die angehängten Bilder sollen zeigen wie sowas aussehen könnte. Vorteile: * Schatten * Touristenattraktion * verbessertes Klima * reduzierte Versiegelung Nachteile: * Pflegeaufwand
Gerbermühlestraße: Verbesserung der Infrastruktur
Ich schlage vor, die Infrastruktur dort zu verbessern. Darüber hinaus sollte das Potenzial der Anbindung von Frankfurt am Main und Offenbach am Main genutzt werden. Zu den Maßnahmen gehören: 1) Reduzierung der Autospuren und Geschwindigkeitsbegrenzungen; 2) Erneuerung der Radinfrastruktur (gute Alternative zum Radfahren im Naturschutzgebiet Mainwasenweg); 3) Einführung der Straßenbahn als Alternative zum Auto.
Attraktive Zeil
Die Zeil muss attraktiver werden! Sie ist neben dem erweiterten Bahnhofsbereich der größte Schandfleck Frankfurts! Bestandsaufnahme: Geschäfte sterben, im Sommer ist sie schattendem, karg und brütend heiß, bei schlechtem Wetter ist sie ein kalter, grauer „Windkanal“. Sie lädt in keiner Weise zum Flanieren oder Verweilen ein. Nachts fühlt man sich oft unwohl oder gar unsicher. Es wird aggressiv gebettelt, E-Roller rasen rücksichtslos an einem vorbei und das individuelle und kulturelle Angebot ist gleich Null. Das kulinarische Angebot lässt zu wünschen übrig. Zu viel Stein, zu wenig Natur. Vorschlag: Städteplanerische Umstrukturierung. Regulierung und Unterstützung der Ansiedlung von Restaurants, Cafés, Bistrots, kleinen Shops, Kultur & Subkultur (z.B. Open Stage für Rock, Hip Hop, Poetry, JUZ), Kunsthandwerk, Plattenladen, Buchladen, Kleinkunst, Musik, Theater, Programmkino, Clubs, Angebot für Kinder und Familien, Wickelraum, Verbesserung der Örtlichkeiten zum kurzen Ausruhen (beschattete Bänke). Zentrale Anlaufstelle für Obdachlose mit Dusch- und Schlafplatzangebot/-vermittlung. Saubere öffentliche Toiletten Richtung Mitte/Hauptwache und Trinkwasser. Beschattung durch Anpflanzung! Nachhaltige Begrünung! Ausschließliche Nutzung durch Fußgänger. Kontrolliertes Rollerverbot! (Automatische Abschsltung) Nächtliche Sicherheit verstärken durch „weitgehend passive“ bürgerfreundliche Präsenz. Aggressives Betteln, Waffen, harte Drogen, Lachgas (stadtweit) kontrolliert verbieten. Gründliche Grundreinigung (Stadtreinigung macht schon jetzt einen tollen Job. Danke!). Reparatur beschädigter Bodenplatten/Pflastersteine.
„Die neue Kaiserstraße – Frankfurts grüne Magistrale vom Hauptbahnhof in die Innenstadt“
Stellen Sie sich vor, wie Reisende aus dem Hauptbahnhof Frankfurt treten – und statt Lärm, Abgasen und hektischem Verkehr empfängt sie eine breite, ruhige Flaniermeile. Die Kaiserstraße als Fußgängerzone wird zum lebendigen, sicheren und attraktiven Stadtraum, der Bahnhof und Innenstadt verbindet – nicht nur als Weg, sondern als Erlebnis. Kernidee: Die Kaiserstraße wird zur weitgehend autofreien Zone umgestaltet – ausgenommen bleiben lediglich Anliegerverkehr, Lieferzonen (zeitlich begrenzt) und Einsatzfahrzeuge. Durch diesen Schritt schaffen wir eine durchgehende, barrierearme Verbindung vom Hauptbahnhof zur Innenstadt. Warum jetzt? Mehr Aufenthaltsqualität: Statt parkender Autos und hupender Taxis entsteht Raum für Menschen, Gastronomie und Begegnung. Sicherheit und Barrierefreiheit: Ideal für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Familien mit Kindern – ohne Straßenquerungen. Arbeitnehmer aus dem Bankenviertel müssen vom HBF nicht mehr den "sicheren" Umweg über die Gutleutstraße nehmen. Ein städtisches Aushängeschild: Für internationale Gäste wird der erste Eindruck der Stadt verbessert. Lokale Belebung: Einzelhandel, Cafés und Kultureinrichtungen profitieren von erhöhter Laufkundschaft und besserem Stadtklima. „Grüne Achse“ mit Bäumen & Urban Gardening: Schatten spendende Alleen, begrünte Fassaden und Kühlzonen gegen die Sommerhitze. Kunst & Kultur im öffentlichen Raum: Wechselausstellungen lokaler Künstler, temporäre Skulpturen, interaktive Lichtinstallationen, Straßenmusik-Bühnen. Café-Terrassen und Pop-Up-Stores: Flexibel nutzbare Flächen für Gastronomie, Start-ups und lokale Manufakturen – z. B. in umgebauten Pavillons oder modularen Containern. Digitale Services: Interaktive Info-Stelen mit Stadtplan, WLAN-Hotspots, Echtzeit-ÖPNV-Infos, Sprachwahl für Tourist*innen. Mobilitätsstationen am Rand: Fahrradparkhäuser, E-Scooter-Stationen und Shuttles an den Übergängen zur Fahrzone – z. B. am Hbf, Weserstraße, Taunusanlage. Sicher und inklusiv: Klare Beleuchtungskonzepte, taktile Leitsysteme, Sitzgelegenheiten alle 100 Meter, generationengerechtes Design. Pilotphase mit Bürgerbeteiligung: Pop-up-Fußgängerzone im Sommer (z. B. 6 Monate) mit begleitender Evaluation, Umfragen und Möglichkeit zur Mitgestaltung. Schlusswort: Die Umgestaltung der Kaiserstraße ist kein Verkehrsprojekt – es ist ein Stadtentwicklungsprojekt. Eine Einladung, Frankfurt gemeinsam neu zu denken. Offen. Grün. Lebendig.
Weg-/ Radverbindung Waldschulstraße nach Römerhof
Aktuell ist es als Radfahrer oder Fußgänger nicht möglich auf dirktem Wege aus Griesheim Nord nach Am Römerhof zu kommen. Es muss ein Umweg entlag der vielbefahrenen Oeserstraße oder via Dennisweg und Schmidtstraße genommen werden. Gleichzeitig wäre eine direkte Verbindung über die vorhanden Brückenbauwerke der ehemaligen DB Anlagen möglich ( Siehe Rotmarkierung im Bild). Wohlwissend das hier ein Schutzhabitat für Zaunechsen festgesetzt wurde, bitte ich zu prüfen in wiefern eiene Wegeverbindung realisiert werden kann (Naturlehrpfad oder Ähnliches). Gerade für Kinder und Jugendliche ist das Sportangebot Am Sportplatz Am Römerhof von Bedeutung und wäre so leichter und sicherer zu erreichen. Hinsichtlich eines zukünftigen Ausbaus der U-Bahnlinei U 5 bis Am Römerhof käme auch Griesheim die U-Bahnlinine unter zuhilfenahme des gewünschten Weges zugute.
Verbindungssteg Sommerhoffpark und Mainpromenade Druckwasserkraftwerk
Zwischen den neuen Wohntürmen Sky&Water neben der Main-Neckar Brücke und der Uferpromenade im Sommerhoffpark gibt es eine Retentionswiese der Stadt. Mit einem Steg kann das Gutleutviertel direkt mit dem restlichen Mainufer verbunden werden, sodass Radfahrer und Fußgänger nicht mehr die Gutleutstraße nutzen müssen. Das Grünflächenamt sollte aufgefordert werden die Planung und den Bau zu priorisieren.
Trennung Gallus/Europaviertel
Das Europaviertel, grob rund um die Europa-Allee und ihre Seitenstraßen, ist ein neueres Viertel, welches sich in vielerlei Hinsicht von seiner „Mutter“, dem Gallus, unterscheidet. Dies wird z.B. sichtbar bei Wahlen, bei denen sich das Wahlverhalten zwischen dem Europaviertel und dem „alten“ Gallus Haargenau und recht deutlich unterscheidet. Bewohnende des Europaviertels identifizierten sich überwiegend mit dem „Europaviertel“ anstatt dem Gallus (bzw. entstehen häufig auch „Wortneuschöpfungen“ wie „Gallus-Europaviertel“). Zitat Wikipedia: „Im gesamten Europaviertel sollen einmal rund 30.000 Menschen arbeiten und 8.000 bis 10.000 Menschen wohnen“ / Mit einer Population von 10.000 hätte das „neue“ Viertel mehr Bewohnende als zwölf andere Stadtteile und wäre ungefähr auf einem Level wie das Westend-Nord und Seckbach; selbst nach dieser Aufteilung wäre das Gallusviertel eines der bevölkerungsreichsten Vietel der Stadt. Die Aufteilung würde zudem gezieltere Stadtplanung ermöglichen.
Hauptwache
Nach dem unser zuständiges Amt 20 Jahre absolut nichts gemacht hat, zapfen Sie jetzt unter dem Deckmäntelchen „Bürgerbeteiligung“ Ideen für die Hauptwache von Frankfurter Bürgern ab.Das schafft Zeit, sonst nichts. Es gibt schon viele, auch professionelle Ideen zur Neu- und Umgestaltung der Hauptwache. Der Zustand ist so desolat, dass nun endlich Baumaßnamen erfolgen müssen. sonst fällt der U und S Bahn das Dach auf den Kopf. Mal abgesehen vom optischen Zustand - fahren Sie mal egal von welcher Rolltreppe (wenn sie den funktioniert) in die B-Ebene. Schauerlich für eine Finanzhauptstadt… Perspektive: In mindestens 10 Jahren wird die neue Hauptwache den Stand von 2025 erreichen. Dabei spielen Umwelt- und Klimawandel jetzt und heute eine wichtige Rolle. Wo sind die „Grünen“, die die Stadt so lange mitregieren??? Wo sind die Zukunftsperspektiven? Menschen, die unter der Sommerhitze leiden, empfiehlt man MyZeil. Wie dilettantisch kann man Stadt- und Zukunftspolitik betreiben. Nun zu meinem Vorschlag: Errichten Sie den „HW-Dome“ eine Kuppel, lichtgesteuert, unter der sich eine grüne Oase entfaltet, ohne E-Scooter, ohne Wolt-Faher, nur für Fußgänger und ohne jegliche akustische Beschallung. Mit Ruhe- und Sitzzonen, aber auch Service-Zonen ( RMV, Bankautomaten, Essen und Trinken. Kurzum ein Treff- und Verweilpunkt der die Innenstadt nachhaltig belebt.,
Öffentliche Toiletten am Mainufer
Der Frühling kommt und dann der Sommer, wie toll! Ich schätze das Mainufer sehr als öffentlichen & unkommerziellen Aufenthaltsort in diesen Jahreszeiten und wie ich wahrnehme, tuen das viele Menschen. Hier vermisse ich öffentliche Toiletten!
Befestigung Fußweg
Betr. Straßen und Wege. Bitte prüfen sie den Fussweg zwischen Mumm-von-Schwarzenstein-Str Höhe Haus Nr. 29 bis Kurt-Blaum-Str. Höhe Haus Nr. 26 gefahren frei zu befestigen. es ist das einzige unbefestigte Stück Richtung S-Bahn. Bei Regen voll mit Pfützen, Dreck und verschlammt, im Winter gerne vereist. Der Weg bringt umfangreiche Gefahren nicht nur für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Besser Baustellen- und Gewerkeplanung
Die Stadt Frankfurt sollte sich zukünftig doch bitte mal Gedanken bzgl. ihrer Baustellen- und Gewerkeplaung machen! Allein in der Zeilsheimer Kolonie werden seit Mai 2024 Straßen aufgerissen, brach liegen gelassen, wieder zugeschüttet, nur um dieselbe Stelle ein paar Wochen später wieder aufzureißen. Bestes Beispiel: Heute früh 8 Uhr wurde die Ecke Kranentrank/Jenaer Weg zum 5.(!) Mal aufgerissen, allein 2x in den letzten sechs Wochen. Wer plant und genehmigt so etwas??? Zu dem Lärm den eine Baustelle eh mit sich bringt kommt die Verschmutzung der Straße und nein, die Herren die da arbeiten machen leider nicht sauber hinterher. Neben dem Dreck der Maschinen, der Erde die zum Zuschütten nicht gebraucht und einfach liegen gelassen wird, verteilen die dort Arbeitenden leider auch ihren Mittagspausenmüll, Kaffeeeinwegbecher und Zigarettenkippen auf dem Boden. Die Verpackung der Brötchen der heißen Theke wurde uns sogar freundlicherweise in die Hecke unseres Gartens gesteckt - danke dafür. Dazu kommt das unsagbare Gebrüll der Arbeiter. Wie wäre es denn mal mit Funkgeräten, statt sich über 500 Meter was zuzubrüllen? Ganz davon abgesehen werden Anwohner über die geplanten Arbeiten nicht informiert. Plötzlich kommt man mit dem Auto nicht mehr vom Hof, weil Bagger davor stehen und weit und breit kein Arbeiter in Sicht. Wir, die genervten Anwohner der Zeilsheimer Kolonie, appretieren DRINGEND an eine vernünftige Planung zukünftiger Baustellen im Stadtgebiet, auch die Vororte betreffend! Wir können uns ja nicht mal online informieren, da das Stadtplanungsamt die westlichen Vororte Sindlingen und Zeilsheim nicht mal auf seiner Seite abbildet. *daumenhochdafür*
Welche Brücken in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet sind sanierungsbedürftig?
Nachdem in Dresden der Brückeneinsturz nur durch völliges Glück keine Menschenleben, gefordert hat, aber schon seit 2021 durch den Brücken-TÜV (Note 3,4 = nicht ausreichend, schnellstmögliche Sanierung) eine Sanierung als notwendig erachtet wurde, stelle ich mir die Frage: Welche Brücken in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet sind reparatur- oder sanierungsbedürftig? Die Hochwasser- und Extremwetterereignisse werden in Zukunft zunehmen. Wir benötigen alle ein beherztes Herangehen an den Sanierungsstau, der in ganz Deutschland herrscht. Ich wünsche mir auf der Website der Stadt Frankfurt Mindestangaben zu folgenden Fragen: Welche TÜV-Benotung hat jede einzelne Frankfurter Brücke? Wann wurde dies festgestellt? Wann steht eine Reparatur/Sanierung konkret bevor? Welche Kategorien gibt es bei der Benotung, also welche Einordnung wird getroffen? Da es hier ausschließlich um Frankfurt geht beschränke ich es vorerst darauf. An sich benötigen wir diese Information natürlich mindestens für das gesamte Rhein-Main-Gebiet. Es ist ein Trauerspiel, sich in einem Industriestaat darüber sorgen zu müssen, ob die Verantwortlichen rechtzeitig Maßnahmen ergreifen und Menschenleben & -gesundheit nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Wir Bürger benötigen hier völlige Transparenz und proaktive Information zu unseren Verkehrswegen und unserer Stadt.
Nachbarschaftliche Kompostieranlagen nach einem Vorbild in Frankreich
Ich habe bei meinem letzten Ferienaufenthalt in Südfrankreich in einem ganz normalen Wohnviertel mit Mehrfamilienwohnblocks eine bemerkenswerte Anlage gesehen und abfotografiert. Es handelt sich um eine gemeinschaftliche Kompostieranlage, bestehend aus 4 Kisten, "Composteur de Quartier" genannt. Die Kisten sind jeweils mit einem Vorhängeschloss versehen, so dass nur die Bewohner der einbezogenen Haushalte Zugriff haben. Die Kisten enthalten 1. das Trockensubstrat, das auf den Biomüll gestreut wird , 2. den Biomüll, 3. (leider reicht mein Französisch hierfür nicht aus), 4. den Humus, den man entnehmen kann für seine Blumentöpfe, also für den Hausgebrauch. Genauere Auskunft bekommt man bei der Stadt St. Jean de Luz, villedurable@saintjeandeluz.fr
Flächen für Tiny Häuser ausweisen.
In Frankfurt könnte die Einführung von Flächen für Tiny Häuser als innovativer Schritt in Richtung einer nachhaltigen Stadtentwicklung betrachtet werden. Diese kleinen, effizienten Wohnlösungen bieten nicht nur eine alternative Art des Wohnens, sondern auch eine Möglichkeit, städtischen Raum intelligent und umweltbewusst zu nutzen. Durch ihre geringe Größe und die Möglichkeit, auf begrenztem Raum flexible Lebensräume zu schaffen, können Tiny Häuser zur Verdichtung der Stadt beitragen, ohne dabei auf Lebensqualität zu verzichten. Darüber hinaus unterstützen sie eine Lebensweise, die sich bewusst auf das Wesentliche konzentriert und den ökologischen Fußabdruck der Bewohner minimiert. Indem Frankfurt solche Flächen ausweist, könnte die Stadt ein Zeichen setzen und Vorreiter für eine moderne und nachhaltige Urbanität werden, die sowohl dem wachsenden Bedürfnis nach individuellem Wohnraum als auch den Anforderungen an den Schutz der Umwelt gerecht wird.