Kinder, Jugend und Familie
Vorlagen
Sicherstellung der aktuell katastrophalen kinderärztlichen Versorgung
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 209 Betreff: Sicherstellung der aktuell katastrophalen kinderärztlichen Versorgung Zu 1. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat sich aufgrund der Thematik der unzureichenden pädiatrischen Versorgung bereits vor der Schließung der Medicover-Praxis mehrfach in der Vergangenheit an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) gewandt. Die KVH verweist regelmäßig auf eine rechnerische Überversorgung auf Grundlage der Bedarfsplanung. Darüber hinaus habe sie kein Mandat, über den Niederlassungsort neuer pädiatrischer Praxen zu bestimmen. Zu 2. Eine wohnortnahe ärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Die Vergabe der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Die hier angesprochenen Sitze sind nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 4.11.2025 bereits vergeben. Zu 3. und 4. Nach Auskunft der KVH stehen nicht ausreichend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung, um den Pädiatrischen Bereitschaftsdienst am Universitätsklinikum Frankfurt aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig wurde bereits der Ausbau der Videosprechstunden angekündigt. Genaue Informationen zu diesem Dienst sind der Webseite zu entnehmen https://www.bereitschaftsdienst-hessen.de/videoarzt. Zu 5. - 7. Die Zahlen der KVH sind im Rahmen der derzeit gültigen Bedarfsplanungsrichtlinie formal korrekt. Für die Lebenswirklichkeit von Familien in Frankfurt sind sie jedoch nur eingeschränkt aussagekräftig, da sie Stadtteile mit Unter- und Überversorgung pauschal zusammenfassen, vor allem Arztsitze und Versorgungsaufträge statt der tatsächlich verfügbaren Arbeitszeit berücksichtigen, die gestiegene Inanspruchnahme sowie den zunehmenden Anteil an Teilzeitstellen nur unzureichend abbilden und zudem Übergangsphasen mit unbesetzten Sitzen, geschlossenen Praxen oder Notdiensten weitgehend ausblenden. Der medizinische Versorgungsbedarf von Kindern und Jugendlichen ist deutlich komplexer und zeitaufwändiger geworden. Sorgeberechtigte sind häufig auf sich allein gestellt, insbesondere Alleinerziehende, psychisch belastete oder finanziell nicht ausreichend abgesicherte Eltern finden keinen guten Zugang zu Kinderärzt:innen. Gleichzeitig fehlen häufig Großeltern oder andere Bezugspersonen, die entlasten könnten. Dadurch suchen Familien kinderärztliche Praxen und Kliniken häufiger auf, teilweise mehrfach im Quartal und auch bei Bagatellerkrankungen. Kinder- und Jugendärzt:innen arbeiten sowohl hausärztlich als auch fachärztlich und stellen eine Anlaufstelle für die gesamte Familie dar, nicht nur für das Kind selbst. Diese besondere Rolle von Kinder- und Jugendärzt:innen für die langfristige Begleitung von Kindern, Eltern und Familien sollte stärker anerkannt, angemessen honoriert und bei der Bedarfsermittlung zwingend mitgedacht werden. Die Pädiatrie mit einer großen Zahl von Patient:innen und einem hohen Zeitaufwand ist aktuell innerhalb der ärztlichen Fachgebiete finanziell wenig attraktiv. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7518
Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst an der Uniklinik erhalten
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 207 Betreff: Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst an der Uniklinik erhalten Eine wohnortnahe ärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Die Vergabe der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Nach Auskunft der KVH stehen nicht ausreichend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung, um den Pädiatrischen Bereitschaftsdienst am Universitätsklinikum Frankfurt aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig wurde bereits der Ausbau der Videosprechstunden angekündigt. Genaue Informationen zu diesem Dienst sind der Webseite zu entnehmen https://www.bereitschaftsdienst-hessen.de/videoarzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7607
Stadtteilküchen für Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 206 Betreff: Stadtteilküchen für Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen Der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, richtet neue Angebote in Stadtteilen ein, wenn konkrete Bedarfe festgestellt werden. Um diese Bedarfe zu decken, werden verschiedene Lösungsansätze sorgfältig geprüft und in die bestehenden Planungs- und Steuerungsprozesse eingebunden. Diese Planungs- und Steuerungsprozesse orientieren sich an den jeweiligen lokalen Herausforderungen, etwa sozialer Segregation, Armut oder Benachteiligung. Bezogen auf die Stadtteile Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen lässt sich kein flächendeckender und überdurchschnittlicher Bedarf nach entsprechenden Angeboten feststellen. Einzelne Stadtbezirke, der genannten Stadtteile, weisen einen erhöhten Teilhabebelastungsindex für ältere Menschen auf. In diesen Stadtteilen werden Mittagstisch-Angebote, ein Seniorencafé sowie einige Begegnungsstätten für ältere Menschen, die ebenfalls Getränke- und Speisenangebote haben, bereitgestellt. Beispiele hierfür sind: Mittagstisch für Senior:innen in Sachsenhausen: Bürgermeister-Gräf-Haus (Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V.) Hühnerweg 22 60599 Frankfurt am Main Begegnungsangebot für ältere Menschen in Oberrad: Evangelische Erlösergemeinde Oberrad Nonnenpfad 54 bzw. Wiener Straße 23 60599 Frankfurt am Main Seniorentreff in Niederrad: Route 55+, Seniorentreff Evangelische Paul-Gerhardt-Gemeinde Niederrad Kelsterbachstraße 39 60528 Frankfurt am Main Zudem unterstützt das Quartiersmanagement Niederrad die Entwicklung und den Erhalt von Begegnungsorten im Stadtteil. Diese Orte stärken das soziale Miteinander und wirken, Isolation und Einsamkeit zu entgegen. Ein Beispiel dafür ist ein regelmäßig stattfindendes, ehrenamtlich organisiertes Frauencafé. Der Magistrat befürwortet grundsätzlich Begegnungsorte für Menschen aller Generationen, um Gemeinschaft und Teilhabe zu stärken. Für eine Ausweitung stehen derzeit allerdings keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7586
Auskunftsersuchen zum Stand der kinderärztlichen Versorgung im Ortsbezirk 5
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 208 Betreff: Auskunftsersuchen zum Stand der kinderärztlichen Versorgung im Ortsbezirk 5 Eine wohnortnahe ärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Der Magistrat hat hierzu bereits am 16. November 2023 gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eine Veranstaltung im Gesundheitsamt Frankfurt am Main organisiert. Ziel war es, mit den Ortsbeiräten die aktuelle Situation offen zu besprechen, für das Thema zu sensibilisieren und Lösungsansätze zur Verbesserung der ambulanten Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu erreichen. Frankfurt am Main ist für die KVH sowohl für die hausärztliche als auch die wohnortnahe fachärztliche Versorgung ein einheitlicher Planungsbereich. Eine Unterteilung - etwa nach Stadtteilen oder Ortsbezirken - ist aktuell nicht vorgesehen. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen liegt der aktuelle Versorgungsgrad in Frankfurt am Main im Bereich der hausärztlichen Versorgung bei ca. 110 %. Die KVH weist darauf hin, dass die bestehende Verteilung der Ärztinnen und Ärzte in der Stadt historisch gewachsen sei. Zu 1.) Dem Magistrat liegen keine aktuellen Daten zur Anzahl von Kinderarztpraxen in einzelnen Ortsbezirken vor. Auskunft über aktuelle Zahlen kann dazu nur die KVH selbst geben. Über die Webseite https://arztsuchehessen.de/ gelangt man zur Arzt- und Psychotherapeutensuche Hessen der KVH. Mit den Suchkriterien "Art des Arztes" Hausarzt / Schwerpunkt Kinderarzt/-ärztin werden zum Beispiel in 60528 Frankfurt am Main (Niederrad) im Umkreis von 5 km 57 Treffer angezeigt. Zu 2. und 3.) 2. Wie viele dieser Kinderarztpraxen nehmen noch Kinder als Patienten an, die als neue Patienten Versorgung benötigen? 3. Wie ist es um die kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk im Vergleich mit anderen Ortsbezirken und im Vergleich mit dem Durchschnitt der die kinderärztlichen Versorgung in Frankfurt bestellt? Hierzu liegen dem Magistrat keine Daten vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.10.2025, V 1297
Mehr Sonnenschutz für den zentralen Spielplatz in der Kuhwaldsiedlung
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 198 Betreff: Mehr Sonnenschutz für den zentralen Spielplatz in der Kuhwaldsiedlung Der Magistrat wird die Anregung des OBR 2 umsetzen und einen Starkwindsonnenschirm an geeigneter Stelle am Sandkasten aufstellen. Ein weiterer Starkwindsonnenschirm wird für das Jahr 2026 mit eingeplant und ebenfalls an geeigneter Stelle am Sandkasten aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7669
Jeder dritte Erstklässler braucht Unterstützung
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 189 Betreff: Jeder dritte Erstklässler braucht Unterstützung Zu 1.) Eine Aussage über die beschriebene Schieflage können wir als Schulträger nicht treffen. Die Amtshilfe des dafür zuständigen Staatlichen Schulamts Frankfurt lag dem Schulträger bis zur Abgabefrist dieser Stellungnahme leider nicht vor. Zu 2.) Die beschriebenen, fehlenden Fähigkeiten von Erstklässlern werden überwiegend im Kindergarten, insbesondere im letzten Kindergartenjahr erworben. Der fehlende Besuch eines Kindergartens führt häufig dazu, dass diese Kinder Grundkompetenzen für einen guten Einstieg in die Schule nicht oder nur unzureichend erlernen. Mangelnde Kompetenzen bei Grundschüler:innen hängen oftmals auch mit einer sozialen Benachteiligung zusammen, die sich auf verschiedenen Ebenen manifestiert: Familien mit geringer Bildungsaffinität, mit unzureichenden finanziellen Ressourcen und mit Verständigungsproblemen im sprachlichen Bereich mindern die Chancen der in ihnen lebenden Kinder erheblich, in eine erfolgreiche Bildungskarriere zu starten. In Frankfurt am Main ist - belegt durch das regelmäßig erhobene Sozialmonitoring - sichtbar, dass es Stadtbezirke gibt, die besonders stark von sozialer Benachteiligung und damit zusammenhängend von sozialer Segregation betroffen sind, d.h. in denen besonders viele Familien mit den oben beschriebenen Herausforderungen leben. Im Auftrag des Stadtschulamtes wird deshalb bereits seit dem Jahr 2006 ein Förderprogramm zur Unterstützung dieser Kinder und Familien - aber auch der Fachkräfte, die mit diesen arbeiten - von Trägern von Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) umgesetzt: der "Besondere Förderauftrag", kurz "BeFö". Über den BeFö werden den Kitas zusätzliche Personalressourcen bereitgestellt, die für Angebote genutzt werden müssen, die sich am konkreten "besonderen" Bedarf der Kinder in der jeweiligen Einrichtung orientieren. Oft werden hier die Themen Sprache und Spracherwerb, Bewegung und Motorik, soziales Lernen und Gruppenpädagogik sowie kulturelles Lernen über Musik, Tanz, Theater und Kunst in kind- und altersgerechten Gruppenaktivitäten behandelt. Diese Angebote verfolgen ausdrücklich das Ziel, Benachteiligungen und Barrieren abzubauen, Kompetenzen zu vermitteln und positive Lernerfahrungen zu ermöglichen, um das Recht der Kinder auf Bildung zu gewährleisten und ihnen einen guten Übergang in die Schule sowie einen gelingenden Schulbesuch zu ermöglichen. Derzeit wird der BeFö in Frankfurt am Main in über 200 Kitas für mehr als 15.000 Kinder umgesetzt (ca. 3.000 Krippen-, 9.000 Kiga- und 3.000 Hortplätze). Der Erwerb sprachlicher Kompetenzen ist einer der durchgängigen Bereiche, die für einen erfolgreichen Bildungsweg von enormer Bedeutung sind, neben einer Vielzahl unterschiedlicher pädagogischer Konzepte und Herangehensweisen an das Thema Sprachbildung, die in Frankfurter Kitas und Grundschulen eingesetzt werden. Das Stadtschulamt unterstützt und finanziert eine Reihe von Projekten in Kitas und Grundschulen zum Erwerb sprachlicher Kompetenzen. Im Blick ist insbesondere der Übergang von der Kita in die Grundschule. Zu 3.) Eine gezielte finanzielle Unterstützung durch das Land oder den Bund erhält die Stadt Frankfurt nur vereinzelt. Der überwiegende Teil der Projekte des Stadtschulamtes werden rein kommunal finanziert. Eine gezielte Unterstützung durch Land und Bund wäre nach Auffassung des Magistrats wünschenswert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage der KAV vom 20.10.2025, KA 60
Bildungs- und Betreuungsangebote in Fechenheim-Süd
Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 40 Betreff: Bildungs- und Betreuungsangebote in Fechenheim-Süd Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6735 - B 410/25 - Gemäß dem Beschluss § 6366 Beschlussausfertigung aus der 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025 wurden die Ziffern 1. a), 1. b) und 2. der Vorlage NR 1218 abgelehnt. Gleichwohl antwortet der Magistrat auf Frage 2 wie folgt: Vorklassen finden in aller Regel in der Grundschule/Grundschulbezirk statt, in der die Schüle-rinnen und Schüler auf Grund ihres Wohnortes zugeordnet sind. Es findet dabei kein Kontinuitätsbruch statt. Die Sozialbezirksgrenzen stehen in keinen Zusammenhang mit der Umsetzung von Vorlaufkursen oder anderen schulischen Vorschulangeboten. Eine Anpassung dieser Grenzen an die Grundschulbezirke hätte keinen Einfluss auf die Umsetzung der Vorlaufkurse oder anderer schulischer Vorschulangebote. Weiterführend bezieht sich der Magistrat auf die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: "Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die Bildungs- und Betreuungsangebote in Fechenheim-Süd nachhaltig zu verbessern und bestehende strukturelle Defizite auszugleichen. Dabei ist folgender Punkt zu berücksichtigen: Prüfung von Möglichkeiten zur kurzfristigen Abfederung von Betreuungsengpässen durch die Einrichtung temporärer Lösungen. i) Die seit zwei Jahren angekündigte und nicht erfolgte Schaffung von Kindergartenplätzen bei der Einrichtung ‚Frechenheimer' wird in Zusammenarbeit mit dem Träger umgesetzt. In der Kita "Die Frechenheimer" wird in Zusammenarbeit mit dem Träger seit dem 01.09.2025 ein verändertes und erweitertes Angebot umgesetzt. Insgesamt wurden damit 16 zusätzliche Plätze geschaffen. Es werden 48 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 40 Plätze für Kinder über drei Jahren angeboten. Für den Bereich Fechenheim Süd konnten damit die vorgesehenen Versorgungsziele erreicht werden. U3-Betreuung: Die Versorgungsquote liegt aktuell bei 43 % (202 Plätze in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege für insgesamt 472 Kinder). Das festgelegte Versorgungsziel von 40 % für den Stadtteil wird somit erfüllt. Kindergarten (Ü3): Hier liegt die Versorgungsquote derzeit bei 99 % (655 Plätze für 661 Kinder) und erreicht damit nahezu Vollversorgung. Zur weiteren qualitativen und quantitativen Verbesserung der Betreuungssituation im Stadtteil sind zusätzliche Maßnahmen in der Liegenschaft Altes Rathaus / ehem. Polizeistation in Vorbereitung. ii) "Die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der leerstehenden Liegenschaft Starkenburger Straße 56 wird umgehend geprüft." Der Magistrat hatte bereits Kontakt zur Immobilienverwaltung aufgenommen. Von dortiger Seite wurde jedoch mitgeteilt, dass diese Liegenschaft leider nicht zur Verfügung steht, da die Räume bereits weitervermietet sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.04.2025, NR 1218 Bericht des Magistrats vom 10.11.2025, B 410 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 28.01.2026
Stand und Perspektiven der Kindertagesstättenentwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2025 -
Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 36 Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstättenentwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2025 - Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.10.2024, § 5064 - NR 405/94 Jugendhilfeausschuss, l. B 233/24 - Im anliegenden Bericht wird die bereits in den 1990er Jahren begonnene Berichterstattung der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung fortgeschrieben (vgl. zuletzt B 233 vom 07.06.2024). Nach einer Übersicht zur demografischen Entwicklung der Altersgruppen wird die fortlaufende Weiterentwicklung der bedarfsgerechten Angebotsplanung in der Kindertagesbetreuung beschrieben. Erstmalig werden im Bericht der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung ausschließlich die Angebote der Kindertagesbetreuung bis zum Schuleintritt dargestellt. Der Bericht zur Betreuungssituation für Grundschulkinder in Horten und schulischen Betreuungsangeboten erfolgt künftig im Rahmen der integrierten Schulentwicklungsplanung (iSEP). Neu aufgenommen wurden die Darstellung der Vielfalt in der Angebotslandschaft frühkindlicher Bildung und Betreuung sowie ein Blick auf das Thema Fachkräfte. Ebenfalls neu ist ein regionaler Überblick in Form von Steckbriefen der Planungsbezirke, die die regionale Betrachtung der Betreuungssituation erleichtern. Anlage _Perspektive_Kinderbetreuung (ca. 2,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.06.2024, B 233 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.01.2026
Jetzt endlich: Kinderbücherschränke für Eschersheim und Ginnheim
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7976 entstanden aus Vorlage: OF 1161/9 vom 12.01.2026 Betreff: Jetzt endlich: Kinderbücherschränke für Eschersheim und Ginnheim Vorgang: OM 3402/23 OBR 9; ST 1112/23; ST 753/24; OIB 251/23 OBR 9 Schon mehrfach hat sich der Ortsbeirat für Kinderbücherschränke im Ortsbezirk eingesetzt - zuletzt im Herbst 2023. Fragen zu Standorten, Patenschaften und Finanzierung wurden geklärt, doch bislang ist wenig passiert. Immerhin wurde ein Kinderbücherschrank für den Dornbusch zugesagt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, ebenfalls jeweils einen Kinderbücherschrank in Eschersheim und Ginnheim zu installieren. Die Kinder in Eschersheim und Ginnheim freuen sich auf diese Möglichkeit, näher an Bücher und das Lesen herangeführt zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3402 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1112 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.09.2023, OIB 251 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 753
Öffnung des Schulhofs der Merianschule außerhalb der Schulzeiten 2026
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.01.2026, OIB 471 entstanden aus Vorlage: OF 990/3 vom 03.01.2026 Betreff: Öffnung des Schulhofs der Merianschule außerhalb der Schulzeiten 2026 Aus dem Ortsbeiratsbudget werden der Nachbarschaftshilfe Bornheim e. V. bis zu 5.000 Euro für die Öffnung des Schulhofs der Merianschule außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Leider lässt das städtische Konzept zur Schulhoföffnung weiter auf sich warten. Deshalb finanziert der Ortsbeirat 3 auch in diesem Jahr die Öffnung des Schulhofs der Merianschule, die der Verein Nachbarschaftshilfe Bornheim e. V. erfreulicherweise bereit ist zu übernehmen und zu organisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Umsetzung der angekündigten Aufstellung von Sitzbänken am Spielplatz AlfredGöbelWeg
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7968 entstanden aus Vorlage: OF 328/16 vom 14.10.2025 Betreff: Umsetzung der angekündigten Aufstellung von Sitzbänken am Spielplatz Alfred-Göbel-Weg Vorgang: OM 5696/24 OBR 16; ST 1727/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die in seiner Stellungnahme vom 27.09.2024, ST 1727, angekündigte Aufstellung von zwei Sitzbänken im südlichen unteren Bereich des Spielplatzes am Alfred-Göbel-Weg bislang nicht erfolgt ist. Ferner wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wann mit der Umsetzung dieser Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: In der Stellungnahme vom 27.09.2024, ST 1727, hatte der Magistrat zugesagt, der Anregung des Ortsbeirats 16 zu entsprechen und zwei Sitzbänke im südlichen Bereich des Spielplatzes aufzustellen. Diese Maßnahme wurde jedoch bislang nicht umgesetzt. Da die Sitzgelegenheiten insbesondere für Eltern und Betreuungspersonen, die den unteren Teil des Spielplatzes einsehen möchten, vorgesehen sind, ist deren Aufstellung für eine vollständige Nutzbarkeit und Sicherheit des Spielplatzes weiterhin erforderlich. Der Magistrat wird daher um einen aktuellen Sachstandsbericht und um eine verbindliche Angabe zur Realisierung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5696 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1727
Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2026
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.01.2026, OIB 465 entstanden aus Vorlage: OF 584/4 vom 19.12.2025 Betreff: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2026 Der Ortsbeirat stellt dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zur Finanzierung eines Teilprojektes, nämlich der Beschaffung des Holzes für Hasen, innerhalb des Ostermarktes für Kinder am Gründonnerstag 2026 (02.04.2026) einen Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ostermarkt für Kinder erfreut seit vielen Jahren nicht nur die Kinder, sondern trägt auch zur Attraktivität der Einkaufslage der Berger Straße bei und steigert über die stadtweit eingesetzten Werbemittel (Plakate und Postkarten) auch deren Bekanntheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
Unterstützung des ersten Stadtteilfestes auf dem Westendplatz
Initiative vom 19.01.2026, OI 136 entstanden aus Vorlage: OF 1310/2 vom 14.11.2025 Betreff: Unterstützung des ersten Stadtteilfestes auf dem Westendplatz Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen") gebeten, das für September 2026 geplante erste Stadtteilfest auf dem Westendplatz im Rahmen des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen" mit 3.000 Euro zu bezuschussen. Diese sollen für Biertische/Sitzgelegenheiten/Basiscatering/Bühne/Lautsprecher (ca. 2.000 Euro), ein Geschirrmobil (ca. 600 Euro) und eine mobile Komposttoilette (ca. 400 Euro) verwendet werden. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, die notwendigen Mittel für ein Sicherheitskonzept für das Fest zur Verfügung zu stellen. Das Geld soll an das Familienzentrum im Westend gehen. In Kooperation mit dem Sozialrathaus Bockenheim startete im und mit dem Familienzentrum Westend am 14.11.2025 ein Arbeitskreis für den Stadtteil Westend-Süd mit einer Kick-Off-Veranstaltung. Im Westend-Süd fehlt noch ein Forum zur Koordination der Sozialen Arbeit in Jugendarbeit, Schule, Erwachsenenbildung und Seniorenarbeit, wie es dies in allen anderen Stadtteilen des Sozialrathausbezirks gibt. Das erste Netzwerktreffen war mit ca. 20 Teilnehmern aus den Gemeinden, der Kinder- und Jugendhilfe sowie Seniorenbetreuung, Sozialhilfe und Repräsentanten internationaler Organisationen im Ortsbezirk sehr gut besucht. Der Bedarf an Vernetzung ist bei allen Akteuren sehr groß. Als erste konkrete Initiative soll im September 2026 ein Stadtteilfest auf dem Westendplatz organisiert werden. Das Fest soll als Auftaktveranstaltung für den Arbeitskreis dienen. Ziel des Festes soll sein, zusammenzukommen und die Akteure im Stadtteil für alle sichtbar zu machen. Die Akteure werden jeweils Infotische mit Mitmachangebot oder Essen anbieten, auch ein Rahmenprogramm und Kinderbetreuung sollen angeboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 28.01.2026
Frankfurter Bildungsverständnis
Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 16 Betreff: Frankfurter Bildungsverständnis 1. Dem Entwurf Frankfurter Bildungsverständnis der Stadt Frankfurt am Main wird zugestimmt (siehe Anlage 1). 2. Das Frankfurter Bildungsverständnis ist verbindliche Grundlage für die strategische Steuerung der kommunalen Bildungslandschaft und deren Ausgestaltung. 3. Das Frankfurter Bildungsverständnis versteht Bildung als lebenslangen Prozess, der alle Altersstufen vom Säugling bis zum/r Senior*in miteinschließt. 4. Das Frankfurter Bildungsverständnis umfasst formale, non-formale und informelle Bildung und differenziert sich aus in verschiedene Bildungsbereiche (kulturelle Bildung, digitale Bildung, politische/demokratische Bildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, religiöse und weltanschauliche Bildung, u.v.m.). 5. Der Magistrat wird beauftragt, das Frankfurter Bildungsverständnis als Handlungsrahmen heranzuziehen und seine Planungs-, Ausgestaltungs-, Beratungs- und Aufsichtsaufgaben danach auszurichten. 6. Die Stadt sorgt für den Ausbau und die Stärkung der erforderlichen kommunalen Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur. Frankfurt bietet für alle Frankfurter*innen ein umfassendes, inklusives Angebot und fördert Bildungsgerechtigkeit. 7. Es dient zur Kenntnis, dass · das Frankfurter Bildungsverständnis im Rahmen des ESF-Plus Programms Bildungskommune entwickelt und vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert wird. · sich der Auftrag zur Entwicklung eines Frankfurter Bildungsverständnis aus dem "Integrierten Bildungsplan 2030 Kindertagesbetreuung und Schule" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024, § 4331, M 228) ableitet und im Programm Bildungskommune um das lebenslange Lernen erweitert wird. · zur Entwicklung des Bildungsverständnisses von September bis November 2024 der Dialogprozess "Stadtwerkstatt Frankfurter Bildungsverständnis" durchgeführt wurde, an dem rund 350 Akteur*innen aus unterschiedlichen Bildungsperspektiven mitgewirkt haben. · Leitprojekte zur Konkretisierung und Illustration des Frankfurter Bildungsverständnisses angefügt sind. · das Frankfurter Bildungsverständnis Grundlage für den Aufbau eines datengestützten kommunalen Bildungsmanagements ist (Modul 1 Bildungskommune). · das Frankfurter Bildungsmanagement Grundlage für den Aufbau eines Bildungsportals ist (Modul 2 Bildungskommune). Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt steht vor vielfältigen Herausforderungen und Chancen bei der Steuerung, Ausgestaltung und Weiterentwicklung der kommunalen Bildungslandschaft. Bereits seit Anfang der 2000er Jahre ist ein deutlicher Bevölkerungszuwachs zu beobachten, der bis heute anhält und sich unmittelbar auf die städtische Infrastruktur auswirkt. Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung ist im Jahr 2024 zwischen 18 und 64 Jahren alt, der Rest entfällt jeweils knapp zur Hälfte auf unter 18- und über 64-Jährige - alle diese Altersgruppen sind potentielle Nutzerinnen und Nutzer von Bildungsangeboten. Darüber hinaus ist die Frankfurter Bevölkerung zunehmend heterogen zusammengesetzt. In 2024 sind 178 der 194 Staatsangehörigkeiten der Welt in Frankfurt zu Hause - Diversität ist also Normalität. Die sozioökonomischen Ausgangslagen der Menschen in Frankfurt sind, wie in anderen Großstädten auch, sehr unterschiedlich und häufig durch strukturelle und soziale Ungleichheit geprägt. Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung entscheidet maßgeblich über die Chancen der Menschen, ihre individuellen Fähigkeiten zu entfalten, ihre (beruflichen) Ziele zu verwirklichen und Gesellschaft mitzugestalten. Dabei verändert der digitale Wandel den Umgang der Menschen mit Information, Bildung und Kultur grundlegend und wirkt in alle Lebensphasen hinein. Gleichzeitig wird Bildung für nachhaltige Entwicklung immer bedeutsamer, damit Menschen Gestaltungskompetenzen erlangen und in globalen Zusammenhängen denken und handeln können, so dass die jetzigen und kommenden Generationen gut leben können. Auf diese Transformationen reagiert das Frankfurter Bildungsverständnis, indem es Rahmung und Orientierung für zukunftsfähige Bildung in Frankfurt gibt. Das Frankfurter Bildungsverständnis hält verbindlich fest, was die Stadt bei der Ausgestaltung ihrer Bildungslandschaft leitet und von welchem Bildungsverständnis die kommunalen Bildungsakteur*innen über die Grenzen der einzelnen Disziplinen hinweg ausgehen können, wenn sie Menschen auf ihrem Bildungsweg begleiten. Das Frankfurter Bildungsverständnis soll dazu beitragen, dass · lebenslange Lernprozesse in Frankfurt möglich sind · Menschen durch Bildungserfahrungen gestärkt werden · ein kompetenzbasierter und institutionenübergreifender Bildungsbegriff (formal, non-formal, informell) verständigt ist · Bildung gerecht, inklusiv, nachhaltig und zukunftsfähig geplant und umgesetzt wird · Bildungsstrukturen effizienter sind · bestehende Bildungsangebote kommuniziert sind · mehr Bildungsgerechtigkeit und -teilhabe entstehen. B. Alternativen Keine. C. Lösung Das Frankfurter Bildungsverständnis ist verbindliche Grundlage für strategische Steuerung der kommunalen Bildungslandschaft und deren Ausgestaltung. Es richtet sich an die Vielzahl an transdisziplinären Bildungsanbietenden und Bildungsakteur*innen, die die Frankfurter Bildungslandschaft und Stadtgesellschaft prägen - Akteur*innen aus unterschiedlichen Bildungsperspektiven, die mit verschiedenen Zielgruppen und für verschiedene Lebenslagen Bildung anbieten oder Lernende vertreten. Das Frankfurter Bildungsverständnis findet Anwendung in der kommunalen Bildungslandschaft und im zukünftigen Handeln der Bildungsakteur*innen des lebenslangen Lernens. Als Handlungsrahmen wird es für deren Planungs-, Ausgestaltungs-, Beratungs- und Aufsichtsaufgaben herangezogen. Im schulischen Kontext kann es als Orientierung genutzt werden. Es ist aber keine Grundlage des Unterrichts oder der vom Land Hessen vorgegebenen Kerncurricula. 1. Leitprinzipien des Bildungsverständnisses Mit dem Bildungsverständnis sind Leitprinzipien definiert, die die Anwendung des Frankfurter Bildungsverständnisses unterstützen sollen. Insgesamt fünf Leitprinzipien geben die qualitative Entwicklungsrichtung vor und prägen damit die kommunale Bildungslandschaft in der Gegenwart und auch in der Zukunft ("was" und "wofür"). Die Leitprinzipien sind im Folgenden zusammenfassend aufgeführt: Bildungsgerechtigkeit Wir gestalten die kommunale Bildungslandschaft so, dass alle Menschen Zugang haben, sich lebenslang zu bilden Ganzheitlichkeit Bildung spricht Kopf, Herz und Hand gleichermaßen an. Unsere Bildungsangebote sind in den unterschiedlichen Orten und Räumen der kommunalen Bildungslandschaft analog und digital erlebbar. Ganzheitliche Bildung umfasst auch die Auseinandersetzung mit existenziellen, ethischen und religiösen Fragen, die Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen beschäftigen. Inklusion Jeder Mensch hat das Recht, das eigene Potenzial voll zu entfalten und Zugänge zu allen Angeboten zu erhalten. Wir entwickeln analoge und digitale Bildungsorte, an denen Menschen gemeinsam lernen und achten auf barrierearme Zugänge. Nachhaltigkeit Wir vermitteln Bildung, durch die Menschen Gestaltungskompetenzen erlangen (zukunftsfähiges Denken und Handeln, globale Zusammenhänge. Teilhabe Wir gestalten Bildung so, dass sie Menschen befähigt, aktiv und selbstbestimmt am gesellschaftlichen, kulturellen, digitalen und demokratischen Leben teilzunehmen. Teilhabe ist das grundlegende Ziel aller Bildungsprozesse im Lebensverlauf. Digitale Bildung soll für alle Menschen zugänglich sein. Jeder Mensch soll sich im Rahmen der eigenen Möglichkeiten an digitalen Entwicklungen beteiligen und kritisch-konstruktiv auseinandersetzen können. 2. Gestaltungsprinzipien des Bildungsverständnisses Mit dem Bildungsverständnis sind weiterhin Gestaltungsprinzipien definiert, die die Anwendung des Frankfurter Bildungsverständnisses unterstützen sollen. Insgesamt acht Gestaltungsprinzipien dienen als qualitative Merkmale für die konkrete Umsetzung von Bildung in Frankfurt ("wie" und "womit"). Die Gestaltungsprinzipien sind im Folgenden zusammenfassend aufgeführt: Mit Freude bilden Bildung soll Freude machen. Wir schaffen Bildungsorte und -räume mit Atmosphäre, Anerkennung und Chancen zur Weiterentwicklung. Lebenswelt- und Handlungsorientierung Wir orientieren die Inhalte und Methoden an der Lebenswelt der Lernenden. Unsere Bildungsangebote bieten einen Erfahrungsraum. Als Verantwortungsgemeinschaft agieren Wir vernetzen uns, um formale, non-formale und informelle Bildung zusammen zu denken und zu entwickeln. Beteiligung fördern Wir gestalten Bildung und Bildungssettings partizipativ mit den aktuell und potentiell Beteiligten. Transparent kommunizieren Wir kommunizieren klar, transparent, barrierearm und bedarfsorientiert über die Bildungsangebote in Frankfurt. Synergien schaffen und nutzen Wir schaffen Synergien durch eine noch engere Zusammenarbeit verschiedener Bildungsakteur*innen entlang des Lebenslaufs in den Stadtteilen, Bildungsregionen und in der gesamten Stadt. Datenbasiert steuern Daten entlang des Bildungs- und Lebensverlaufs sind für uns wichtig, um das Bildungsgeschehen bedarfsorientiert zu steuern und zu evaluieren. Zukunftsfähig sein Bildung ist ein dynamischer Prozess. Wir entwickeln unsere Bildungsformate und unser Bildungsverständnis kontinuierlich weiter. 3. Bildungsverständnis in Aktion - Leitprojekte Um das im Dialog entwickelte Frankfurter Bildungsverständnis zu konkretisieren sind im Folgenden bereits bestehende oder sich in Entwicklung befindende Leitprojekte beispielhaft aufgenommen. Die Leitprojekte greifen gesellschaftliche Herausforderungen auf und bearbeiten sie auf innovative Weise. Sie zeigen, wie man das Frankfurter Bildungsverständnis umsetzen kann und sollen dabei unterstützen, es zu verbreiten. Leitprojekt "Frankfurter Bildungsportal" (Stadtschulamt - Programm Bildungskommune) Mit der Entwicklung eines Bildungsportals wird ein digitales, barrierefreies Portal geschaffen, das transparent, gebündelt und zielgruppenorientiert allen Bildungsinteressierten den Zugang zu Frankfurter Bildungsakteuren und deren Bildungsangeboten ermöglicht. Leitprojekt "Mehr Bildungsgerechtigkeit durch Daten" (Stadtschulamt - Programm Bildungskommune und IGS Herder) In dem Projekt werden Daten aus der Schule, dem Sozialraum (Small Data) und der Verwaltung (Big Data) gemeinsam betrachtet, verknüpft, bewertet und strategisch zur datengestützten Steuerung von Angeboten und zur passgenauen Intervention genutzt. Leitprojekt "Freiwilliges Engagement und Lernen in den Mini- und Jugendfeuerwehren" (Stadtschulamt - Programm Bildungskommune und Freiwillige Feuerwehr Frankfurt) Es werden Befragungen mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt, die in Mini- und Jugendfeuerwehren in Frankfurt aktiv sind: Was motiviert sie bei der Freiwilligen Feuerwehr mitzuarbeiten? Wie lernen sie im Rahmen ihres freiwilligen Engagements? Was sind ihre Wünsche, Erwartungen und Bleibeperspektiven? Leitprojekt Familiengrundschulzentren (Stadtschulamt) Familiengrundschulzentren knüpfen an das Konzept der Kinderfamilienzentren an (KiFaZe). Als Familiengrundschulzentren öffnen sich die Schulen für die Eltern und den Stadtteil und entwickeln sich zu Orten der Begegnung, Beratung und Bildung für Kinder und ihre Familien. Sie bündeln verschiedene, insbesondere präventive Angebote an der Grundschule. Leitprojekt: "Die Schulbibliothek in der ganztägig arbeitenden Schule" (Stadtbücherei Frankfurt) Die Schulbibliotheken im Verbund der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle (sba) folgen professionellen Qualitätsmaßstäben, die den Raum, das Medienangebot und die Medienvermittlung definieren. Ihre Konzepte entwickelt die sba dynamisch weiter und passt sie an neue Anforderungen in der Frankfurter Schullandschaft an. Aktuell sind die Auswirkungen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung und der stetig wachsenden Zahl an Schüler*innen von hoher Bedeutung. Leitprojekt "TUMO Frankfurt" (Volkshochschule Frankfurt am Main) TUMO Frankfurt ist ein Lernort für moderne, inklusive und zukunftsorientierte Bildung. Digitale Kompetenzvermittlung werden mit kreativen Ausdrucksmöglichkeiten und selbstbestimmtem Lernen kombiniert. TUMO dient als Modell für einen kostenfreien Zugang zu High-Tech-Lernen für Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren. Leitprojekt "Kinder- und Jugendtheater im Zoogesellschaftshaus" (Kulturdezernat Frankfurt) Ein eigenständiges, städtisches Kinder- und Jugendtheater, das sich als Kulturort und offenes Haus für junges Publikum mit Raum zum Ausprobieren und Mitmachen versteht. Kulturelle Angebote - insbesondere Theater, Tanz und Musik - sollen kulturelle Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen in Frankfurt ermöglichen. Leitprojekt "‚Entdecken, Forschen und Lernen' im Frankfurter GrünGürtel - städtisches Bildungsprogramm für nachhaltige Entwicklung" (Stadt Frankfurt) Der Frankfurter GrünGürtel ist nicht nur Freizeit- und Erholungsraum, sondern wird von Jung und Alt auch als Bildungsraum genutzt. Schulklassen und Kita-Gruppen, aber auch interessierte Bürger*innen nutzen die vielseitigen hochwertigen Angebote zu Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an den Lernorten im GrünGürtel. Aktuell wird die inklusive Weiterentwicklung der "Offen für alle"-Veranstaltungen in den Fokus genommen. Leitprojekt "Vom Projekt zur Persönlichkeit: Bildung durch Beteiligung im Stadtteil-Botschafter-Stipendium" (Stiftung Polytechnische Gesellschaft) Mit dem Stipendienprogramm werden junge Menschen befähigt und ermutigt, ihre eigenen Projektideen für ihr Quartier, in dem sie leben, zu entwickeln und eigenständig umzusetzen. 15- bis 27-Jährige werden u. a. mit einem 1:1-Mentoring dabei begleitet, selbst Verantwortung zu übernehmen, Projekte zu steuern und gemeinsam mit anderen an einer lebendigen und zugewandten Stadtgesellschaft mitzuwirken Leitprojekt "Café ANSCHLUSS - ein Bildungsangebot für digitale und soziale Teilhabe im Alter (Frankfurter Verband e. V.) Das Café Anschluss begleitet ältere Menschen beim Einstieg und der Bewältigung der digitalen Welt. Das Angebot umfasst eine Vielzahl strukturierter Kurse und Workshops, wie bspw. Einsteiger- und Fortgeschrittenenkurse, grundlegende KI-Kompetenzen sowie den sicheren Umgang mit digitalen Geräten und dem Internet. Für individuelle Fragen werden Einzelhilfen angeboten. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): Zur Entwicklung des Frankfurter Bildungsverständnisses hat bereits eine Beteiligung stattgefunden (Dialogprozess "Stadtwerkstatt Frankfurter Bildungsverständnis" von September bis November 2024, Dokumentationen | Stadt Frankfurt am Main). d) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Zur weiteren Implementierung des Frankfurter Bildungsverständnis sind Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit einzuplanen. Anlage _Entw_Frankfurter_Bildungsverstaendnis (ca. 234 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 21.01.2026
Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf Grundlage des Gesamtkonzeptes für ganztägig arbeitende Grundschulen
Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 12 Betreff: Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf Grundlage des Gesamtkonzeptes für ganztägig arbeitende Grundschulen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2023, § 4158 (M 182) Auf Antrag des Magistrats vom 16.01.2026 1. Es wird zugestimmt, dass alle Frankfurter Grundschulen und deren Quartiere auf Grundlage des Gesamtkonzepts Ganztag weiterentwickelt werden, um den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) zu erfüllen, so dass ein verbundenes Ganztagssystem zwischen Schule, kommunalen Angeboten in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen, Horten und außerschulischen Partner:innen geschaffen wird. 2. Es wird zugestimmt, dass die kommunalen Ganztagsangebote in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten vergleichbaren Qualitätsstandards auf Grundlage des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) folgen. Die Personalbemessung der kommunalen Ganztagsangebote in der Schule orientierten sich dafür ab dem Schuljahr 2026/ 27 grundsätzlich am § 25 c HKJGB. Zusätzlich wird ein Anteil von 25 % Personal ohne pädagogischen Abschluss eingeplant. 3. Es wird zugestimmt, dass pro Schulstandort eine Ganztagsleitung und eine Stellvertretung finanziert werden. Leitung und Stellvertretung sind beim Träger der Ganztagsangebote in der Schule angesiedelt. Die Leitungsstelle ist eine Vollzeitstelle bei 39 Stunden pro Woche. Die Stellvertretungen umfassen 19,5 Stunden pro Woche, wenn bis zu 150 Kinder am Ganztag in der Schule teilnehmen und 39 Stunden pro Woche, wenn mehr als 151 Kinder teilnehmen. 4. Es wird zugestimmt, dass pro Schulstandort eine Ganztagskoordination mit 19,5 Stunden pro Woche finanziert wird. Die Koordinationskraft ist beim freien Träger der Jugendhilfe angesiedelt, der die Ganztagsangebote am Standort Schule in Kooperation mit der Grundschule verantwortet. 5. Es wird zugestimmt, dass der Ausbau der Ganztagsangebote auf einer verbindlichen Kooperation zwischen Grundschulen und kommunalen Angeboten (in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten) gemäß § 24 SGB VIII basiert und in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten wird. 6. Es wird zugestimmt, dass der "Pakt für den Ganztag" des Landes Hessen Bestandteil des Gesamtkonzepts Ganztag ist und der bisherige kommunale Anhang zur bisherigen Kooperationsvereinbarung mit dem Land Hessen zum Schuljahr 2026/2027 aufgehoben wird. 7. Es wird zugestimmt, dass das Ganztagsangebot (Unterricht und Betreuung) montags bis freitags von 7:30 bis 17:00 Uhr stattfindet. 8. Es wird zugestimmt, dass der Träger der Öffentlichen Jugendhilfe in Ergänzung des Paktes für den Ganztag rechnerisch seinen Beitrag in Ganztagsgrundschulen an fünf Tagen für vier Stunden (13 Uhr bis 17 Uhr) und in den Schulferien ganztägig (07.30 Uhr bis 17 Uhr) leistet. Für die Horte gilt rechnerisch ein Beitrag von 12 Uhr bis 17 Uhr und ebenfalls eine ganztägige Ferienbetreuung. Das Land Hessen hat im HKJGB -für den Bereich der Schulkindbetreuung- eine maximale Anzahl von 20 Schließtagen in den Ferienzeiten geregelt. 9. Es wird zugestimmt, dass Schulen und kommunale Angebote gemäß § 24 SGB VIII Räume in der Schule gemeinsam nutzen und die Schulleitung und die Leitung des schulischen Ganztages gleichberechtigt an der Raumnutzungsplanung beteiligt sind. Dafür wird die Leitung des Ganztages in der Schule vom Schulträger mit Hausrecht ausgestattet und ist Teil des Ganztagsleitungsteams. 10. Es wird zugestimmt, dass die kommunale Förderung für das Förderprogramm Frühbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 in Schulen im Pakt für den Ganztag entfällt. Die Möglichkeit der Betreuung ab 7.30 Uhr wird in das Angebot der Schule über die Landesressource Pakt für den Ganztag integriert. 11. Es wird zugestimmt, dass die Verwaltung von Mittagessen vereinfacht wird. Für die Essensversorgung in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten wird eine gemeinsame Gesamtlösung angestrebt. Dafür soll der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.10.2007, § 2790, M 218, angepasst werden. 12. Es wird zugestimmt, dass eine Entgeltfreiheit für Grundschulbetreuung in der XX. Wahlperiode als Maßnahme erneut geprüft wird. 13. Es wird zugestimmt, dass Ganztagsschulen im Integrierten Schulentwicklungsplan ausgewiesen werden. Es dient zur Kenntnis, dass - der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 klassenstufenweise aufsteigend gilt und sich auf die Zeit vom Schuleintritt bis zum Ende der 4. Klasse, einschließlich der Sommerferien (GaFöG Art. 1) bezieht. - der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung auf dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beruht. Für die Umsetzung ist auf Landesebene das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig. Der Rechtsanspruch ergibt sich aus § 24 SGB VIII und richtet sich gegen die Kommune, die den Teil, der als Jugendhilfeangebot ausgestaltet ist, verantwortet. - auf Basis des Ganztagsförderungsgesetzesfolgende Angebote als rechtanspruchserfüllend gelten: Tageseinrichtungen mit einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII sowie Angebote unter Schulaufsicht (Pakt für den Ganztag, Ganztagsprogramm des Landes Hessen) - die Entwicklung und Pilotierung des Gesamtkonzepts für ganztägig arbeitende Grundschulen auf dem Magistratsbeschluss von 2017 (M 853) basiert und in Kooperation mit dem Land Hessen durchgeführt wurde. Die Inhalte wurden zwischen 2019 und 2023 im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses mit relevanten Akteuren erarbeitet und erprobt. - das Gesamtkonzept Ganztag die Planungsrahmen - Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019, § 4065 (M 38), Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021, § 835 (M 79) sowie Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4158 (M 812) für Schulbau, Sanierung und Freiraumgestaltung integriert. - der Pakt für den Ganztag von Anfang an eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der Schule, unabhängig vom Jahrgang umfasst. Die Betreuungsgarantie wird über die Ganztagsangebote in der Schule und die Horte im jeweiligen Schulbezirk sichergestellt. Begründung: A. Zielsetzung Auf Bundesebene wurde der gesetzliche Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Herbst 2021 im Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) verankert. Das GaFöG gibt den Kommunen die Möglichkeit, die Verzahnung von schulischem Unterricht und Ganztagsbetreuungsangeboten weiter zu entwickeln. Für den Ganztag der Stadt Frankfurt am Main wurden mit dem Gesamtkonzept Ganztag die strukturellen Voraussetzungen und Grundlagen zur Einlösung des Rechtsanspruchs getroffen. Mit dem Gesamtkonzept Ganztag werden konkret folgende Ziele verfolgt: - Erhöhung des Versorgungsgrads zur Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Schulkindbetreuung gemäß GaFöG auf 90 Prozent. - Betreuungsplatzgarantie über den Ausbau des Landesprogramms Pakt für den Ganztag - Klarheit und Transparenz der Angebotsstruktur im Ganztag, insbesondere für Familien und Kinder - Weiterentwicklung und Stärkung der multiprofessionellen Zusammenarbeit innerhalb der Schule und mit dem Quartier - Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Stärkung von Bildungs- und Teilhabechancen - Ganztägige Nutzung vorhandener Raumkapazitäten B. Alternativen Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gibt es keine Alternativen. C. Lösung Das Gesamtkonzept für ganztägig arbeitende Schulen wurde unter Beteiligung des Fachfeldes entwickelt. Der Ausbau des Ganztagsangebotes in Frankfurt basiert auf dem Landesprogramm Pakt für den Ganztag und wird durch kommunale Angebote von Jugendhilfeträgern ergänzt. Die Kooperation für den Ganztag im Quartier mit außerschulischen Partner:innen ermöglicht eine erweiterte Bildung der Schüler:innen und hat deswegen eine Schlüsselfunktion für die Qualität des Frankfurter Ganztags. Die aufgeführten Akteur:innen verstehen sich als Verantwortungsgemeinschaft für die Ganztagsbildung in Frankfurt am Main. Kommunale Ganztagsangebote in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten sind hinsichtlich Qualität, Entgelten und Fachkraft-Schlüssel gleichgestellt. Träger in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen dürfen ergänzend auch Personal ohne Fachkraftstatus einsetzen. Pädagogik Zeit- und Angebotsstruktur: Ganztägig arbeitende Grundschulen bieten einen erweiterten pädagogischen Raum mit verzahnten Zeit- und Angebotsmodellen am Schulstandort und im Quartier. Lehrkräfte, pädagogisches Personal und außerschulische Partner entwickeln gemeinsam standortbezogene Konzepte als Lern- und Lebensräume für Kinder. Der Ganztag folgt einem erweiterten Bildungsverständnis. Der Anspruch umfasst Montag bis Freitag, täglich acht Stunden. Darüber hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Frankfurt bietet derzeit 9,5 Stunden täglich an. Die Betreuungszeit in Frankfurt reicht von 7:30 bis 17:00 Uhr, Montag bis Freitag - auch in den Ferien. Es wird ab dem Schuljahr 2026/2027 ein buchbares Modul bis 17 Uhr geben. Die erste gemeinsame Abholzeit ist ab 14.30 Uhr möglich. Kooperation und Verantwortungsbereiche: Der kindorientierte Ganztag setzt auf intensive Kooperation zwischen Schule und Ganztagsbetreuungsangeboten und mit dem Quartier (bspw. Sportvereinen, Musikschulen, offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Stiftungen). Die Beteiligten an dieser institutionenübergreifenden Zusammenarbeit im Ganztag bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, in die auch die Kinder und Familien miteinbezogen werden. Infrastruktur Bildungsräume: Ganztagsschulen erfordern eine neue räumliche Organisation. Die traditionelle Flurschule mit Mehrfachnutzung wird abgelöst durch Clusterlösungen mit integrierter Nutzung, die ganztägige Aufenthaltsqualität bieten. Schulen werden ganztägig "bespielt". Frei- und Bewegungsräume: Freiflächen werden als gleichwertige Bildungsräume gestaltet, in denen Bewegung, Rückzug, Spiel und Aneignung möglich sind - über die Funktion eines Schulhofs hinaus. Digitale Infrastruktur: Digitale Werkzeuge erleichtern Verwaltung, Kommunikation und Raumnutzung. Digitale Systeme verbessern die Koordination und Transparenz im Ganztagsbetrieb. Personal Leitungsteam: Ein gemeinsames Leitungsteam von Schule und Ganztagsträger plant, steuert und evaluiert die Ganztagsangebote kooperativ. Ganztagskoordination pro Schulstandort: In jedem Schulstandort ist eine Koordinationsstelle eingerichtet, die die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren des Ganztags in Schule und im Hort vor Ort sicherstellt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): Die Beteiligung des Fachfeldes ist in Beteiligungsverfahren erfolgt: - Beteiligungsprozess zur Entwicklung eines Konzeptentwurfes für ganztägig arbeitende Grundschulen 02 - 06/2019 - Pilotphase zum Konzeptentwurf 2021 - 2023 - Konstituierung des Fachausschusses Ganztagsbildung des Jugendhilfeausschusses als fachliche Begleitung der Umsetzung des pilotierten Konzeptes seit 08/2024 d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Öffentliche Ausgaben für Kinderbetreuung sind volkswirtschaftlich rentabel: Sie führen zu Einsparungen in sozialen Bereichen, fördern Integration und Bildung, stärken den Standortfaktor Familie für Unternehmen und erhöhen langfristig die kommunalen Steuereinnahmen. Zudem wird durch gute Kinderbetreuung eine stille Fachkräfte-Reserve aktiviert. Das Ziel ist bis 2029/30 eine 90-100 %-Versorgung mit Betreuungsplätzen, orientiert am Verhältnis 1/3 Hortplätze und 2/3 Betreuungsplätze an Grundschulen. Kosten für das Betreuungsangebot in der Schule Zusätzlich zum bestehenden Haushaltsansatz 2026 für das kommunale Betreuungsangebot in der Schule in Höhe von 54.036.000 Euro, der unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung steht, werden in den folgenden Haushaltsjahren folgende Mehrbedarfe benötigt, um den Rechtanspruch auf ganztägige Betreuung von Kindern im Grundschulalter rechtzeitig und in guter Qualität umsetzen zu können. 2026: 6.983.000 Euro 2027: 19.021.000 Euro 2028: 21.097.000 Euro 2029: 24.414.000 Euro 2030: 26.973.000 Euro Die Finanzierung des Mehrbedarfs 2026 ist durch Prioritätenveränderungen innerhalb des vorhandenen Budgets des Dezernates XI sicherzustellen. Die weiteren Bedarfe ab 2027 ff. sind bei den kommenden Haushaltsplanungen im Rahmen der Zielwerte zu veranschlagen. Die Umwandlung in ein Jugendhilfeangebot mit Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII erfordert eine Anpassung der Personalbemessung und die Gewährleistung von Qualitätsstandards. Kosten für das Betreuungsangebot in den Horten Für die bestehenden Betreuungsangebote in den Horten entstehen im Zuge der Umsetzung des Rechtsanspruches auf ganztägige Betreuung von Kindern im Grundschulalter keine Mehrbedarfe. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des bestehenden Haushaltsansatzes. Investitionen für Baumaßnahmen, Umbau und Ausstattung Die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Schulkindbetreuung wird bei Neubaumaßnahmen durch die Anwendung der Planungsrahmen für Grundschulen und für Grundschulen im Bestand berücksichtigt. Gesamtsanierungen von Grundschulen wurden vor Einsatz der Planungsrahmen auch als ganztägig arbeitende Schulen durch das davor gültige Modellraumprogramm entsprechend konzipiert. Hier sind die Raumnutzungskonzepte durch multifunktionale Raumnutzung anzupassen. Bestandsschulen, die auch mit multifunktionaler Raumnutzung das Betreuungsangebot nicht stemmen können, werden sukzessive umgebaut, bzw. erweitert. Die entstehenden Kosten werden in der jeweiligen Bau- und Finanzierungsvorlage abgebildet. Anlage _Abschlussber_Gesamtkonz_Ganztag (ca. 1,1 MB) Anlage _Gesamtkonz_Grundschulen_FFM (ca. 3,3 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.09.2007, M 218 Vortrag des Magistrats vom 18.01.2008, M 7 Vortrag des Magistrats vom 19.12.2008, M 246 Antrag vom 09.10.2009, NR 1583 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 170 Antrag vom 11.03.2015, NR 1158 Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 59 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2019, M 38 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 79 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 83 Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 59 Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 182 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt; CDU, Linke, FDP, BFF-BIG und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Kinderbücherschrank in Eckenheim
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7926 entstanden aus Vorlage: OF 1199/10 vom 14.12.2025 Betreff: Kinderbücherschrank in Eckenheim Vorgang: OIB 113/22 OBR 10; ST 1094/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man den schon lange zugesagten Kinderbücherschrank in Eckenheim endlich verwirklichen kann. Begründung: Die Ortsbeiratsinitiative-Budget zu dem Kinderbücherschrank ist vom 03.05.2022, OIB 113. Die mit Stellungnahme vom 26.05.2023, ST 1094, erbetenen Angaben zum Standort und zur Patin wurden bereits mitgeteilt. Die Patin ist benannt und der Standort vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.05.2022, OIB 113 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1094
Finanzierung von Spielmobilen im Jahr 2026
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.01.2026, OIB 462 entstanden aus Vorlage: OF 1429/6 vom 12.01.2026 Betreff: Finanzierung von Spielmobilen im Jahr 2026 Der Ortsbeirat 6 finanziert die Aufstellung eines Spielmobils in Sindlingen im Jahr 2026, welches an folgenden Terminen eingesetzt werden soll: - Mai 2026: Spielplatzfest am Ampelspielplatz in der Sindlinger Bahnstraße; - September 2026: Ranzenbrunnenfest in der Huthmacherstraße. Zuständiger Veranstalter ist jeweils der Stadtteilarbeitskreis Sindlingen (bestehend u. a. aus Vertretern der Kindergärten, dem Quartiersmanagement, der Bücherei, dem Jugendhaus sowie dem Sozialrathaus) unter Federführung der Sindlinger Kinderbeauftragten, Frau Claudia Ilg. Der Ortsbeirat unterstützt die Einsätze des Spielmobils mit 600 Euro pro Veranstaltung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die konstituierende Sitzung des Ortsbeirats 6 nach der Kommunalwahl 2026 findet voraussichtlich erst im Mai 2026 statt. Für die Planung und Anmeldung der Spielmobile wäre dieser Zeitpunkt jedoch zu spät. Um die Durchführung der Einsätze in Sindlingen zu sichern, soll bereits jetzt Planungssicherheit geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Unterliederbach: Unterstützung des Pfadfinderstamms Cherusker
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.01.2026, OIB 459 entstanden aus Vorlage: OF 1393/6 vom 10.12.2025 Betreff: Unterliederbach: Unterstützung des Pfadfinderstamms Cherusker Der Magistrat wird gebeten, den DPSG Stamm der Cherusker mit 5.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget zu unterstützen. Die Mittel sollen für die Erneuerung der elektrischen Anlage auf dem Vereinsgelände bereitgestellt werden. Dazu gehören insbesondere Beleuchtung, Steckdosen, Schalter, Kabel sowie die Sicherungskästen. Der DPSG Stamm der Cherusker engagiert sich seit vielen Jahren in Unterliederbach und Umgebung in der Kinder- und Jugendarbeit. Der Verein bietet regelmäßige Gruppenstunden, Freizeitangebote, Zeltlager, Umweltaktionen und niedrigschwellige Betreuungsformate für Kinder, Jugendliche und Familien an. Mit seinem ehrenamtlichen Einsatz ist der Verein ein wichtiger sozialer Anker im Stadtteil und übernimmt eine wertvolle pädagogische und soziale Patenschaft für viele junge Menschen in Unterliederbach, Höchst und weiteren westlichen Stadtteilen. Begründung: Die elektrische Anlage des Vereinsgeländes ist mittlerweile rund 30 Jahre alt und entspricht nicht mehr den geltenden Sicherheitsstandards. Teile der Verkabelung verlaufen offen am Zaun entlang und weisen bereits poröse Stellen sowie Beschädigungen auf. Erste provisorische Notmaßnahmen konnten zwar durchgeführt werden, ersetzen jedoch keine fachgerechte Erneuerung. Gerade vor dem Hintergrund der zahlreichen Kinder, Jugendlichen und Familien, die das Gelände regelmäßig nutzen, stellt der Zustand der Elektrik ein nicht zu vernachlässigendes Sicherheitsrisiko dar. Eine zeitnahe Instandsetzung ist daher zwingend erforderlich, um den sicheren Betrieb der Angebote und Veranstaltungen des Vereins zu gewährleisten. Mit der beantragten Unterstützung kann der Verein die Elektrik vollständig modernisieren und damit weiterhin ein verlässlicher und sicherer Ort für soziale, pädagogische und integrative Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Sossenheim: Stadtteiloper der Henri-Dunant-Schule 2026 finanziell unterstützen
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.01.2026, OIB 461 entstanden aus Vorlage: OF 1428/6 vom 04.01.2026 Betreff: Sossenheim: Stadtteiloper der Henri-Dunant-Schule 2026 finanziell unterstützen Das Projekt der Stadtteiloper ist ein Erfolgsmodell und in der kulturellen Veranstaltungslandschaft Sossenheims zu einem echten Herzensprojekt herangewachsen. Bereits mehrmals führten die Grundschülerinnen und Grundschüler der Henri-Dunant-Schule sehr erfolgreich die Stadtteiloper auf. Ein wichtiger Faktor dieses Projektes ist die Tatsache, dass alle Schülerinnen und Schüler der Henri-Dunant-Schule altersübergreifend bei der Aufführung aktiv eingebunden werden. Durch die Mitwirkung des Projektchors und der aktiven Mitarbeit der Elternschaft entfaltet die Oper zudem generationsübergreifend über die Einrichtung hinaus eine große integrative Kraft in den Stadtteil hinein. Diese Werte sollen auch bei der geplanten Oper 2026 im Mittelpunkt stehen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt wird die für 2026 geplante Stadtteiloper mit einem Betrag von bis zu 5.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget unterstützt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Finanzierung von Spielmobilen im Jahr 2026
Antrag vom 12.01.2026, OF 1429/6 Betreff: Finanzierung von Spielmobilen im Jahr 2026 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 6 finanziert die Aufstellung eines Spielmobils in Sindlingen im Jahr 2026, welches an folgenden Terminen eingesetzt werden soll: Mai 2026: Spielplatzfest "Ampelspielplatz" Sindlinger Bahnstraße September 2026: Ranzenbrunnenfest Huthmacherstraße Zuständiger Veranstalter ist jeweils der "Stadtteilarbeitskreis Sindlingen" (bestehend u.a. aus Vertretern der Kindergärten, dem Quartiersmanagement, der Bücherei, dem Jugendhaus sowie dem Sozialrathaus) unter Federführung der Sindlinger Kinderbeauftragten Frau Claudia Ilg. Der Ortsbeirat unterstützt die Einsätze des Spielmobils mit 600,00 Euro pro Veranstaltung. Begründung: Die konstituierende Sitzung des OBR 6 nach der Kommunalwahl 2026 findet voraussichtlich erst im Mai 2026 statt. Für die Planung und Anmeldung der Spielmobile wäre dieser Zeitpunkt jedoch zu spät. Um die Durchführung der Einsätze in Sindlingen zu sichern, soll bereits jetzt Planungssicherheit geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 65 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 462 2026 Die Vorlage OF 1429/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Die Leiterin des Kinderbüros in den Ortsbeirat einladen
Antrag vom 12.01.2026, OF 1180/9 Betreff: Die Leiterin des Kinderbüros in den Ortsbeirat einladen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Leiterin des Kinderbüros in die letzte Sitzung des Ortsbeirats einzuladen. Die Leiterin des Kinderbüros wird zu einem Gespräch eingeladen, um folgende Fragen mit ihr zu diskutieren: Welche großen Projekte hat das Kinderbüro im Bezug auf Partizipation der Kinder- und Jugendlichen in Frankfurt die letzten Jahre erreicht? Wo sieht das Kinderbüro Möglichkeiten der Ortsbeiräte Partizipation der Zielgruppe in den Stadteilen zu stärken und fördern? Welche Unterstützung von Seiten des Ortsbeirats wünscht sie sich für die gesamte Arbeit des Kinderbüros? Wie schätzt sie fachlich die Einführung des kinder- und Jugendparlaments in Frankfurt ein? Was kann der Ortsbeirat tun, um die Etablierung der stadteilbezogenen Kinder- und Jugendbeiräte zu beschleunigen und zu unterstützen? Begründung: Der Ortsbeirat und die Kinderbeauftragten haben bereits einige größere und kleinere Beteiligungsprojekte für Kinder und Jugendliche initiiert und durchgeführt. Die UN Kinderrechtekonvention besagt , dass Kinder und Jugendliche zu allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt werden müssen. Davon sind alle Städte noch weit entfernt. Dem Orts Beirat ist das Thema wichtig und er möchte weiter dazu vorangehen...Ein Austausch mit der engagierten und kompetenten Leiterin des Kinderbüros wird weitere Impulse für die kommende Wahlperiode setzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Kinder vor Giftködern schützen
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 96 Betreff: Kinder vor Giftködern schützen Sofern unsachgemäß ausgelegtes Rattengift gemeldet wird, erfolgt eine Kontrolle der Örtlichkeit durch Bedienstete der Stadtpolizei. Findet sich die Meldung bestätigt, wird das Rattengift entfernt und der Verursacher ermittelt. Maßnahmen zur Rattenbekämpfung werden immer dort durchgeführt, wo Ratten vermehrt auftreten, dabei werden die Köderboxen für eine effektive Bekämpfung auf deren Laufwegen aufgestellt. Ratten siedeln sich dort an, wo sie Unterschlupf und ausreichend Nahrung finden. Das kann auch in der Nähe von Kinderspielplätzen, Kindertagesstätten oder auf Schulwegen der Fall sein, wo die Tiere weggeworfene Lebensmittel aus Mülleimern oder von den Wegen fressen und Unterschlupf unter Sträuchern etc. finden. In diesem konkreten Fall hatten die Behörden bislang keine Kenntnis über dem vermeintlichen Missstand. Tatsächlich jedoch wurde das Rattengift professionell durch eine Schädlingsbekämpfungsfirma ausgelegt. Es befindet sich in Köderboxen und auch Warnschilder sind angebracht. Das Gift befindet sich im Innern der Boxen und ist nur über ein Tunnelsystem für die Ratten erreichbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1293
Zeilsheim: Steigerung der Aufenthaltsqualität im sogenannten Bechtenwaldpark zu einem sozialen Begegnungsraum
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 104 Betreff: Zeilsheim: Steigerung der Aufenthaltsqualität im sogenannten Bechtenwaldpark zu einem sozialen Begegnungsraum Der Magistrat begrüßt das Engagement zur Aufwertung des Bechtenwaldparks als zentrale Begegnungsstätte für die Bürger:innen von Zeilsheim sehr. Die vorgeschlagenen Maßnahmen tragen dazu bei, das Nutzungsangebot des Parks sinnvoll zu erweitern. Das Fachamt wird die notwendigen Planungen zur Umsetzung der genannten Vorschläge wie Spielplatzerweiterung, Sitzgruppen, Liegeflächen und Stellwände, in die Spielplatz-Prioritätenliste aufnehmen und prüft die zeitliche Reihenfolge der Umsetzung im Rahmen der laufenden Planungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7274
Jetzt endlich: Kinderbücherschränke für Eschersheim und Ginnheim
Antrag vom 12.01.2026, OF 1161/9 Betreff: Jetzt endlich: Kinderbücherschränke für Eschersheim und Ginnheim Vorgang: OM 3402/23 OBR 9; ST 1112/23; ST 753/24; OIB 251/23 OBR 9 Schon mehrfach hat sich der Ortsbeirat für Kinder-Bücherschränke im Ortsbezirk eingesetzt - zuletzt im Herbst 2023. Fragen zu Standorten, Patenschaften und Finanzierung wurden geklärt. Doch bislang ist wenig passiert. Immerhin wurde einer für den Dornbusch zugesagt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ebenfalls jeweils einen Kinder-Bücherschrank in Eschersheim und Ginnheim zu installieren. Die Kinder in Eschersheim und Ginnheim freuen sich auf diese Möglichkeit, näher an Bücher und das Lesen herangeführt zu werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3402 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1112 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.09.2023, OIB 251 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 753 Beratung im Ortsbeirat: 9
Aufnahme von schutzbedürftigen Kindern aus Gaza und Israel
Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 5 Betreff: Aufnahme von schutzbedürftigen Kindern aus Gaza und Israel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6647 - NR 1358/25 Linke - Aus humanitärer Sicht ist der Beschlussvorlage der Fraktion Die Linke im Römer zuzustimmen. Die Stadt Frankfurt am Main sieht sich gut in der Lage, eine Anzahl schutzbedürftiger Familien bzw. Minderjährige mit Begleitung unterzubringen und zu versorgen. Leider ist die Anfrage vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen zu bewerten. Bedauerlicherweise lehnte die Bundesregierung Ende Oktober 2025 den Vorschlag verschiedener deutscher Großstädte (u.a. Hannover, Leipzig und Frankfurt am Main), je 20 verletzte Kinder aus Gaza aufzunehmen, ab. Dabei stand für die Bundesregierung die Ausweitung der medizinischen Hilfe vor Ort und in regionaler Nähe im Hauptfokus. Damit wäre eine Einreise nach Deutschland von Kindern mit einer Begleitperson nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.09.2025, NR 1358 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 07.01.2026
Quartiersmanagement in Oberrad
Antrag vom 05.01.2026, OF 1629/5 Betreff: Quartiersmanagement in Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Stadtteil Oberrad ein Quartiersmanagement mit mindestens zwei halben Stellen einzurichten. Begründung: Der Stadtteil Oberrad weist trotz insgesamt durchschnittlicher Belastungswerte innerhalb Frankfurts deutlich erkennbare sozialräumliche Teilbedarfe auf. Dies wird sowohl durch das "Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung" als auch durch zahlreiche Rückmeldungen aus der Bürgerschaft bestätigt. Über 200 Bürgerinnen und Bürger haben sich im Rahmen der städtischen Beteiligungsplattform "Frankfurt fragt mich" sowie durch Schreiben an den Ortsbeirat ausdrücklich für die Einrichtung eines Quartiersmanagements in Oberrad ausgesprochen. Es bestehen Unterstützungsbedarfe insbesondere bei Familien mit Kindern sowie bei älteren Menschen. Kinder und Jugendliche Laut aktuellen Daten liegt der Anteil der Kinder unter 15 Jahren, die existenzsichernde Leistungen beziehen, in Oberrad über dem städtischen Durchschnitt. Gleichzeitig bestehen strukturelle Defizite in der sozialen Infrastruktur. Die Versorgungsquote mit Betreuungsplätzen für Grundschulkinder lag zuletzt bei unter 50 %, auch im frühkindlichen Bereich bestehen weiterhin Engpässe. Diese Situation wirkt sich nachteilig auf Bildungs- und Teilhabechancen aus, insbesondere für Kinder aus sozial benachteiligten oder zugewanderten Familien. Ein Quartiersmanagement kann hier durch Koordination, niedrigschwellige Beratung, Vernetzung von Schulen, Kitas, Vereinen und sozialen Trägern sowie durch die Initiierung ergänzender Angebote einen wichtigen präventiven Beitrag leisten. Seniorinnen und Senioren Der Anteil älterer Menschen in Oberrad nimmt zu. Gleichzeitig fehlen im Stadtteil wohnortnahe Beratungs-, Begegnungs- und Unterstützungsangebote für Seniorinnen und Senioren. Viele ältere Menschen leben allein und sind von sozialer Isolation betroffen oder bedroht. Ein Quartiersmanagement kann durch gezielte Vernetzung, die Aktivierung bestehender Initiativen sowie durch die Entwicklung quartiersbezogener Angebote die soziale Teilhabe älterer Menschen stärken und Vereinsamung entgegenwirken. Die Umsetzung sollte durch einen erfahrenen freien Träger im Rahmen des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft erfolgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Öffnung des Fußball/Basketball-Platzes auf dem Gelände der Containeranlage des Gymnasium Süd im Tiroler Park
Antrag vom 05.01.2026, OF 1642/5 Betreff: Öffnung des Fußball/Basketball-Platzes auf dem Gelände der Containeranlage des Gymnasium Süd im Tiroler Park Vorgang: OM 6712/25 OBR 5; ST 1574/25 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den kleinen Fußball/Basketballplatz auf dem Gelände des Gymnasiums Süd im Tiroler Park auch außerhalb der Schulzeiten (Ferienzeiten, Wochenende, nach Schulschluss) für Freizeitnutzung von Kindern und Jugendlichen offen zu halten. Begründung: Durch die Einrichtung der Containeranlage für das Gymnasium Süd ist öffentlicher Raum verschwunden. Insbesondere Anwohner*Innen mit älteren Kindern klagen vermehrt, dass für ihre Kinder Angebote fehlen. Mit einer Öffnung des Fußball/Basketball-Platzes auch außerhalb der Schulzeiten könnte der dringend benötigte Bedarf an Spielorten zumindest ein bisschen gelindert werden. Anwohner*Innen haben bereits bekundet, dass sie an einer Öffnung des Platzes interessiert sind, die nach ST 1574/2025 auch zugesagt wurde. Bildquelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6712 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1574 Beratung im Ortsbeirat: 5
Ergänzung des Spielplatzes Spatzengasse um eine Calisthenics-Anlage
Antrag vom 05.01.2026, OF 1626/5 Betreff: 67. Auslagerung der IGS Süd zum Schuljahr 2026 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwiefern der Spielplatz Spatzengasse um eine Calisthenics-Anlage ergänzt werden kann, ohne dass dadurch Aktivitäten der Vereine auf der Festwiese Villa Bonn oder die Nutzung des Bolzplatzes beeinträchtigt werden. Begründung: Die Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Spielplatz Spatzengasse bietet eine kostengünstige und nachhaltige Möglichkeit, die körperliche Fitness aller Altersgruppen zu fördern. Calisthenics, das Training mit dem eigenen Körpergewicht, ermöglicht es, Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit zu verbessern - ohne teure Geräte. Die Anlage würde nicht nur den Spielplatz für Kinder erweitern, sondern auch für Jugendliche und Erwachsene eine attraktive Möglichkeit bieten, aktiv zu bleiben. Sie fördert die soziale Interaktion und stärkt das Gemeinschaftsgefühl, indem sie einen Treffpunkt für alle schafft. Zudem ist sie wartungsarm und trägt zur langfristigen Gesundheitsförderung in der Nachbarschaft bei. Wichtig ist dabei jedoch zu berücksichtigen, dass dadurch Aktivitäten der Vereine auf der Festwiese Villa Bonn oder die Nutzung des Bolzplatzes nicht beeinträchtigt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Sossenheim: Stadtteil-Oper der Henri-Dunant-Schule 2026 finanziell unterstützen
Antrag vom 04.01.2026, OF 1428/6 Betreff: Sossenheim: Stadtteil-Oper der Henri-Dunant-Schule 2026 finanziell unterstützen Das Projekt der Stadtteil-Oper ist ein Erfolgsmodell und in der kulturellen Veranstaltungslandschaft Sossenheims zu einem echten Herzensprojekt herangewachsen. Bereits mehrmals führten die Grundschülerinnen und Grundschüler der HDS sehr erfolgreich die Stadtteil-Oper auf. Einen wichtigen Faktor dieses Projektes bildet die Tatsache, dass alle Schülerinnen und Schüler der HDS altersübergreifend bei der Aufführung aktiv eingebunden werden. Durch die Mitwirkung des Projektchors und der aktiven Mitarbeit der Elternschaft entfaltet die Oper zudem generationsübergreifen über die Einrichtung hinaus eine große integrative Kraft in den Stadtteil hinein. Diese Werte sollen auch bei der geplanten Oper 2026 im Mittelpunkt stehen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die für 2026 geplante Stadtteil-Oper mit einem Betrag von bis zu 5.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget unterstützt werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 64 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 461 2026 Die Vorlage OF 1428/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Spielplatz im Neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen
Antrag vom 03.01.2026, OF 1347/2 Betreff: Spielplatz im Neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann der Spielplatz der Grundsanierung unterzogen, und das Klettergerüst mit Rutsche ersetzt wird? Wie kann der Vorgang beschleunigt werden, so dass die Kinder den Spielplatz im Frühjahr wieder uneingeschränkt und überhaupt nutzen können? Es wird gebeten, die Sache als eilbedürftig zu behandeln. Begründung: Nach rund 20 Jahren wurde das Spielgerät abgebaut, weil es von Holzzersetzenden Pilzen befallen war. Ein zeitlicher Plan für die Grundsanierung und wieder Errichtung liegt noch nicht vor. Der Spielplatz im neuen Rebstockpark ist für die anwohnenden Kinder von zentraler Bedeutung. Er bietet ihnen einen sicheren Raum für Bewegung, Spiel und soziale Kontakte. Durch das Spielen an der frischen Luft werden Motorik, Kreativität und Teamfähigkeit gefördert. Gerade in städtischen Gebieten, wo viele Familien keinen eigenen Garten haben, ist der öffentliche Spielplatz oft die einzige Möglichkeit für Kinder, sich frei zu entfalten. Ein zeitnaher Ersatz ist daher wichtig, damit Kinder den Spielplatz uneingeschränkt und sicher nutzen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Öffnung des Schulhofs der Merianschule außerhalb der Schulzeiten 2026
Antrag vom 03.01.2026, OF 990/3 Betreff: Öffnung des Schulhofs der Merianschule außerhalb der Schulzeiten 2026 Aus dem Ortsbeiratsbudget werden der Nachbarschaftshilfe Bornheim e. V. bis zu 5.000 Euro für die Schulhoföffnung der Merianschule außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Leider lässt das städtische Konzept zur Schulhoföffnung weiter auf sich warten. Deshalb finanziert der Ortsbeirat 3 auch in diesem Jahr die Schulhoföffnung der Merianschule, die der Verein Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. erfreulicherweise bereit ist zu übernehmen und zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
Ein Container für die Nachbarschaft am Rottweiler Platz
Antrag vom 03.01.2026, OF 1837/1 Betreff: Ein Container für die Nachbarschaft am Rottweiler Platz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Rottweiler Platz einen Container aufstellen zu lassen, der vom Quartiersmanagement und dem Nachbarschaftsverein Gude Leut e.V. genutzt werden kann, um Material für Spiele und Feste lagern zu können. Die Maße sollten mindestens 4x2 Meter betragen. (Ein Beispielbild ist angefügt.) Begründung: Der Rottweiler Platz ist ein wichtiger und zentraler Platz im Gutleutviertel. Ein Spielplatz mit Picknickbänken wird von Kindern und Familien, aber auch von anderen Anwohnern rege genutzt. Außerdem veranstaltet der Nachbarschaftsverein Gude Leut e.V. viele Veranstaltungen auf dem Platz, von der Pflanzentauschbörse, über ein Sommerfest und Suppenfest, bis hin zum Weihnachtsumtrunk. Auch das Quartiersmanagement ist auf dem Platz immer wieder mit Aktionen und Angeboten für Nachbarn von jung bis alt aktiv. Für all diese Aktivitäten werden Tische, Bänke, Spiele und andere Materialien benötigt. Bislang sind diese über mehrere private Hauhalte verteilt oder müssen kostenintensiv gemietet werden. Ein dauerhafter Container würde hier eine deutliche Entlastung bieten. Die Außenflächen könnten desweiteren als Nachbarschaftsbrett genutzt werden. Positive Beispiele finden sich bereits am Merianplatz und am Gustavsburgsplatz. Dort stehen bereits bunt bemalte Container, die von Akteuren vor Ort genutzt werden und der Nachbarschaft, insbesondere Kindern, zugute kommen. Bild-Quelle https://www.barcontainers.de/product/barcontainer-4x2-meter-xl-rosa-ral-3015/ Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Rolli-Karussell am Gustavsburgplatz
Antrag vom 03.01.2026, OF 1816/1 Betreff: Rolli-Karussell am Gustavsburgplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gustavsburgsplatz (Spielplatz) ein Rolli-Karussell aufstellen zu lassen. Dies soll in Abstimmung mit dem Verein KIAN e.V. erfolgen. Der Ortsbeirat stellt dafür Mittel in Höhe von bis zu 25.000 Euro aus seinem Budget zur Verfügung. Begründung: Im Gallus befinden sich viele Spielplätze, jedoch sind die wenigsten Spielgeräte inklusiv. Gerade für Kinder im Rollstuhl gibt es kaum Möglichkeiten auf den vorhandenen Spielplätzen. Da das vom Ortsbeirat geforderte Rolli-Karussell an der Quäkerwiese wahrscheinlich erst nach Bau des Bildungscampus Gallus installiert werden kann, sollte nun zunächst ein solches Karussell am Gustavsburgplatz aufgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.06.2024, OF 1315/1 Beratung im Ortsbeirat: 1
Überprüfung und Aufwertung von Bolzplätzen einschließlich Installation von Schutz-Zäunen
Antrag vom 30.12.2025, NR 1481 Betreff: Überprüfung und Aufwertung von Bolzplätzen einschließlich Installation von Schutz-Zäunen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle Bolzplätze im Stadtgebiet Frankfurt am Main einer Bestandsaufnahme und Überprüfung zu unterziehen und ein Konzept zur Infrastrukturverbesserung zu erarbeiten. Dabei soll insbesondere geprüft werden, wie die Aufenthalts- und Spielqualität verbessert werden kann, um den Bolzplätzen ihre zentrale Rolle für Zusammenkommen, Integration und Teilhabe in den Stadtteilen zu sichern. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes soll die Installation von Zäunen sein, mindestens hinter den Toren jedes Bolzplatzes. Dies soll dazu beitragen, dass Bälle nicht auf angrenzende Wege oder Straßen fliegen, Passanten nicht versehentlich getroffen werden und das Spiel insgesamt flüssiger und ununterbrochener ablaufen kann. Die Prüfung soll auch die Ergebnisse bereits durchgeführter Befragungen der Spielerinnen und Spieler berücksichtigen, die mit überwältigender Mehrheit den Zaun als Maßnahme zur Verbesserung des Spiels und zur Reduktion von Unterbrechungen befürworteten. Begründung: Bolzplätze sind wichtige soziale Treffpunkte, besonders für Kinder und Jugendliche. Sie fördern Integration, Teilhabe und gemeinschaftliches Miteinander und tragen zur städtischen Lebensqualität bei. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Zahl der Bolzplätze in Frankfurt abnimmt, während der Bedarf steigt. Durch verbesserte Infrastruktur, wie stabile Spielböden, Tore in gutem Zustand, Bänke für Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Schutz-Zäune, kann die Nutzungssicherheit erhöht, Konflikte mit Passanten vermieden und der Spielbetrieb flüssiger gestaltet werden. Eine gezielte Aufwertung unterstützt die soziale Nutzung der öffentlichen Räume und stärkt die Attraktivität der Stadtteile für Kinder, Jugendliche und Familien. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.01.2026
Piktogramme im Umkreis der Kindertagesstätte Vielfalter Harheim
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2096 Betreff: Piktogramme im Umkreis der Kindertagesstätte Vielfalter Harheim Der Anregung wird entsprochen. Darüber hinaus empfiehlt der Magistrat, die Nutzer:innen und Anwohner:innen der Haintalstraße seitens des Ortsbeirates entsprechend zu sensibilisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7449
Laufende Kosten für den Abenteuerspielplatz Wildgarten sichern
Antrag vom 15.12.2025, OF 1636/5 Betreff: Laufende Kosten für den Abenteuerspielplatz Wildgarten sichern Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den Abenteuerspielplatz Wildgarten (Aktionsgemeinschaft für Kinder- und Jugendarbeit Sachsenhausen e. V.) bei seiner Arbeit derart zu unterstützen, dass dieser erhalten bleiben kann. Begründung: Der Abenteuerspielplatz Wildgarten hat eine zentrale Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen der angrenzenden Heimat- und Kisselsiedlung. Die hervorragende Sozialarbeit gibt den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit durch ihr Einbringen, Gestalten und das Sauberhalten der Einrichtung eine Wertschätzung zu erfahren. Ein Miteinander wird gefördert, besonders auch mit den Bewohnern der angrenzenden Seniorenwohnanlage. Der Platz am Riedhofbrunnen, Treffpunkt zwischen Abenteuerspielplatz und Seniorenwohnanlage, soll dafür auch demnächst aufgewertet werden. Dies alles ist nur möglich, wenn die laufenden Kosten zum Erhalt des Abenteuerspielplatzes gewährleistet sind. Derzeit fehlen dem Wildgarten Mittel in Höhe von ca. 40.000 €. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar?
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2091 Betreff: Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar? Es handelt sich um eine Baumaßnahme der Firma Südwestdeutsche Rohrleitungsbau GmbH. Nach Auskunft des Bauleiters der SWR wird die Spielfläche weiterhin als Lagerfläche für die Dauer der Bauarbeiten im Bereich Karl-Marx-Straße, Lassallestraße, Raiffeisenstraße und Görrestraße benötigt. Die Arbeiten sind derzeit bis zum 31.12.2025 angesetzt und genehmigt, eine Verlängerung ist möglich. Der Bauleiter steht dem Ortsbeirat für Rückfragen zur Verfügung (Herr Parente, E-Mail:tparente@swr-gmbh.de). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.09.2025, V 1237
Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreiben
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2061 Betreff: Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreiben Der Magistrat bedankt sich für die erneute Nachfrage zur Erweiterung des Spielplatzes in der Hermannspforte und für das anhaltende Interesse an einer Verbesserung des Spielangebots im Stadtteil. In Bezug auf die seit 2019 gewünschte Erweiterung wurde erneut und vertieft geprüft, welche Optionen realisierbar sind. Eine unmittelbare und zusammenhängende Erweiterung der Spielfläche ist aufgrund des schützenswerten Baumbestandes leider nicht möglich. Die Erhaltung dieses Grünbestands ist aus ökologischen und stadtklimatischen Gründen zwingend erforderlich. Außerdem befindet sich der bestehende Spielplatz in einem guten und gepflegten Zustand und erfüllt alle geltenden Sicherheitsanforderungen. Seine regelmäßige Wartung und Instandhaltung sind sichergestellt. Um aber den seit Jahren geäußerten Wünschen der Kinder und Familien dennoch bestmöglich zu entsprechen, hat der Magistrat alternative Maßnahmen geprüft. Als realisierbare und nachhaltige Option bietet sich die Ergänzung des Spielangebots durch vereinzelte wegebegleitende Spielgeräte in der angrenzenden öffentlichen Grünanlage an. Diese Lösung hat mehrere Vorteile: - Es können neue Spielanreize geschaffen werden, ohne eine größere zusammenhängende Fläche zu benötigen. - Die Spielpunkte - etwa Balancier- oder Kletterelemente oder kleinere Themenspielgeräte - lassen sich behutsam in die Wegeführung und die vorhandene Vegetation integrieren. - Das bestehende Spielangebot wird damit sinnvoll erweitert, ohne in Konflikt mit dem Baumbestand zu geraten. Das zuständige Fachamt definiert derzeit geeignete Standorte für diese wegebegleitenden Spielpunkte unter Berücksichtigung aller Sicherheitsanforderungen sowie der Nutzungen der Grünanlage. Mit der konkreten Planung und anschließenden Umsetzung ist voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen. Der Magistrat bittet um Verständnis dafür, dass Spielplatzprojekte in hohem Maße von verfügbaren personellen Ressourcen abhängen. Zugleich wird versichert, dass die Entwicklung der wegebegleitenden Spielgeräte nun priorisiert vorangetrieben wird, um dem lang geäußerten Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner nach zusätzlichen Spielangeboten bestmöglich zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7702
Überarbeitung der Planungen für den Spielplatz Rondellplatz in Bonames
Bericht des Magistrats vom 15.12.2025, B 488 Betreff: Überarbeitung der Planungen für den Spielplatz Rondellplatz in Bonames Vorgang: OI 89/25 OBR 10 Allgemein: Die Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Anwohner:innen wurden für das Rahmenkonzept in 2021 durchgeführt und in 2023 vertiefend für den "Spielplatz Rondellplatz" mit den betroffenen Kindern, den benachbarten Kitas sowie Erwachsenen erörtert. Weitere Beteiligungen werden jeweils zu den nachfolgenden Teilbereichen angeboten, im Rahmen der vertiefenden Entwurfsplanung. Die Entwurfsplanung, die dem Ortsbeirat am 14.01.2025 vorgelegt wurde, stellt das Arbeitsergebnis dieser intensiven Beteiligungsprozesse dar, bei denen die Wünsche der direkt betroffenen Anwohner:innen diskutiert, geprüft und in die Planung aufgenommen wurden. Der Vorentwurf zum "Spielplatz Rondellplatz" wurde dem Ortsbeirat am 22.01.2024 vorgestellt, anschließend wurde das Protokoll des Werkstattgesprächs an alle Fraktionen des Ortsbeirates versandt. Im Protokoll war das weitere Vorgehen beschrieben. Darüber hinaus wurde die Vorentwurfsplanung am 15.02.2024 auf einer Sitzung des Stadtteilbeirats "Sozialer Zusammenhalt" im Quartiersbüro Ben-Gurion-Ring 56 präsentiert. Es wurden keine Einwände des Ortsbeirates geäußert, sodass die beteiligten Fachämter mit der vertiefenden Entwurfsplanung begonnen haben. Zum Spielkonzept: Für den Rondellplatz wurde ein Spielkonzept erarbeitet, welches Bereiche für verschiedene Altersgruppen und verschiedene Arten des Spielens definiert. Dadurch kann für jede Gruppe und jede Form des Spielens ein geeigneter Raum entstehen. Durch eine sinnvolle Anordnung der Spielmöglichkeiten auf der Basis des Spielkonzepts erhöht sich der Spielwert und Nutzungskonflikte werden minimiert. Dabei ist nicht nur der Einbau von Spielgeräten wichtig, sondern auch das ausgewogene Verhältnis von offenen Räumen für freies Spiel und von Räumen, deren Nutzung durch ein Spielgerät festgelegt ist. So entsteht ein attraktiver, anregender und gern genutzter Spielraum. Dies gilt für Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen gleichermaßen. Der Entwurf sieht Räume mit festgelegten Nutzungen durch den Einbau von (Spiel-)Geräten vor: GROSSES SPIELRONDELL - Eine große Kletterkombination: Eine solche fehlt bisher im gesamten Grünzug. Sie ist ein Alleinstellungsmerkmal im Grünzug und trägt entscheidend zur wichtigen Belebung des Rondellplatzes bei. - Zielgruppe: Kinder ab ca. 6 Jahren - Spielmöglichkeiten: Konzentrierte Bewegung aus Klettern, Balancieren und Hangeln in verschiedenen Höhen innerhalb einer Fläche, die auch freies Spielen oder Rollenspiele ermöglicht. - Inklusive Aspekte: Befahrbarer Fallschutz für Kinder in Rollstühlen; Hangeln und Balancieren, mindestens in den Randbereichen, ggf. mit Unterstützung durch Begleitpersonen oder mitspielenden Kindern. SANDRONDELL - Zielgruppe: Kinder aller Altersstufen - Schwerpunkt: Bewegungsintensive Spielmöglichkeiten in Gruppen und als Gruppenspiel: drehen (Karussell mit imposanter Orcafigur), hüpfen (Hüpfplatten), balancieren und wippen (Wackelbalken) - Spezielles Angebot für Kleinkinder: Ein Sandspielbereich mit Holzpodest, welches auch von Rollstuhl fahrenden Kindern wie ein Tisch unterfahren werden kann. Weitere Attraktionen: eine Malwand auf der alle Kinder alleine oder gemeinsam kreativ sein können. Zur Anregung der Phantasie können in einem Projekt mit Kindern gemeinsam Bodenprints auf der Asphaltfläche aufgedruckt werden, wie zum Beispiel Darstellungen von Tieren. - Als Sonnenschutz ist ein großer Schirm im Sandspielbereich geplant. FITNESSRONDELL - Zielgruppe: alle, insbesondere die Begleiter:innen der Kinder, geeignet auch für Senioren:innen - Individuelle Bewegung an Einzelgeräten mit Schwerpunkt auf Kondition und Beweglichkeit - Drei Geräte für vier Nutzer:innen. Von hier aus kann der Spielplatz gut beobachtet werden und es ist auch genug Platz, um Kinderwägen abzustellen. Darüber hinaus sind Räume ohne bzw. nur mit wenigen vorgegebenen Nutzungsangeboten vorgesehen: ASPHALTFLÄCHE ZWISCHEN FITNESS- UND SANDSPIELRONDELL - Die ebene Oberfläche ist geeignet für alle Fortbewegungsarten mit Rollen (Rollschuhe, Rollatoren, Fahrräder, Rollstühle). Auf der Fläche können bunte Straßenbilder gemalt werden, Hüpfkästchen und vieles mehr. - Inklusiver Aspekt: Integration im freien Spiel möglich. SPIELWIESE - Zielgruppe: Erwachsene, Kinder aller Altersstufen, Kinder der Kindertagesstätten aus der Nachbarschaft. - Spielmöglichkeiten: Freie Bewegung, freie Rollenspiele, Ballspiele aller Art, Gymnastikgruppen, Feste feiern und vieles mehr. - Inklusiver Aspekt: Integration im freien Spiel möglich. Zu den Änderungswünschen des Ortsbeirats. Der Magistrat hat die jetzt in der OI 89 vorgelegten Änderungswünsche des Ortsbeirats geprüft. Pkt. 1. Errichtung eines zweiten Tores für den Bolzbereich: Die im Plan als "Spielwiese" deklarierte Fläche ist nicht alleine zum Ballspielen gedacht, sondern zum freien Spiel und für freie Aktivitäten mit der Möglichkeit, auch mal ein kleines Fest dort zu feiern oder mit ganz anderen Spielobjekten Spiele zu erfinden oder Theater zu spielen usw. Hier sollen die Kinder freien Gestaltungsspielraum haben und nutzen können. Dies war ein Ergebnis aus der Kinderbeteiligung, in der auch die Wünsche von Mädchen berücksichtigt werden sollten, die vielleicht auch mal Fußballspielen, aber noch ganz andere Spielaktivitäten angesprochen haben. Mit zwei Toren würde die Fläche eine spezifische Nutzungsdefinition als Bolzplatz erhalten und damit eine Einschränkung. Der Aufforderungscharakter, andere Möglichkeiten des freien Spiels zu suchen und zu erfinden, entfällt damit. Die Kinder werden nicht mehr dazu eingeladen, kreativ zu sein, sondern es wird signalisiert, dass hier nur Fußball gespielt werden soll, womit Konflikte wahrscheinlich und vor allem Mädchen aus diesem Areal verdrängt würden. Abgesehen davon ist innerhalb des Grünzugs, in dem o.g. angrenzenden Teilbereich, also ca. 200 m weiter nördlich auf der sog. Großen Wiese ein Bolzplatz für kleinere Kinder geplant. Ein Bolzplatz für Jugendliche ist ganz im Süden des Grünzugs schon vorhanden, d.h. der Wunsch und das Bedürfnis, Fußball zu spielen und zu kicken, wird innerhalb des Grünzugs explizit berücksichtigt und in den Planungen einbezogen. Der Wunsch nach einem einzelnen sog. Minitor entstand hier auf dem "Spielplatz Rondellplatz", weil die Kinder bei der Beteiligung explizit danach gefragt haben und einfach nur auf ein richtiges Tor zielen wollen, anstatt immer ein mitgebrachtes selbst aufbauen zu müssen. Daher entspricht die bisherige Planung dem Ergebnis der Kinderbeteiligung und soll so umgesetzt werden. Pkt. 2. Ermöglichung von mehr inklusiven Angeboten: Inklusion bedeutet nicht ausschließlich die Berücksichtigung von Kindern im Rollstuhl. Es können ganz unterschiedliche Einschränkungen vorliegen. In der einschlägigen DIN werden bei der Anlage von Spielplätzen Grundbedingungen bewertet, wie ein barrierefreier Zugang, die Vernetzung von Spielbereichen, die Erreichbarkeit, Sinnes- und Bewegungserfahrungen sowie die Berücksichtigung von sozialen Aspekten. Wobei jeweils sowohl das Wege- und Leitsystem, als auch das Prinzip der Sinneswahrnehmungen wichtige Kriterien sind. Ebenso, ob das Kind bei der Nutzung Hilfe benötigt oder selbständig den Spielraum nutzen kann. Oder ob auch Gruppenspiele angeregt werden und welche Bewegungserfahrungen gemacht werden können. Dies ist im vorgestellten Entwurf berücksichtigt, sodass Inklusion für alle Kinder möglich und erfahrbar ist. Das Kletterwaldgerüst ist nach dem Verständnis der DIN als inklusiv einzustufen, da hier Kinder mit ganz unterschiedlichen Einschränkungen zusammen spielen können. Auch Kinder im Rollstuhl können über die Rampe zum Spielgerät gelangen und an dem Spiel teilhaben, da der Fallschutzbelag von Rollstühlen überfahrbar ist. Um dem Wunsch des Ortsbeirates aufzugreifen, wird im geplanten Sandspielrondell das bisher vorgesehene Karussell mit der großen Orcafigur gegen ein Karussell ausgetauscht, welches explizit auch für Rollstuhl fahrende Kinder genutzt werden kann. Um die Sinne anzuregen und erfahrbar zu machen, werden auf dem Spielplatz sog. Hörtrichter integriert (zwei Trichter, die im größeren Abstand zueinander aufgestellt sind). Hier können alle Kinder mit oder ohne Einschränkung über eine größere Distanz entweder hineinrufen oder hineinhorchen. Pkt. 3. Errichtung von Sonnenschutzsegeln: Zusätzlich zu dem geplanten großen Sonnenschirm, der im Sandspielbereich für Kleinkinder fest verankert ist, wird ein zweiter Sonnenschirm mobil aufgestellt, der je nach Erfordernis z. Bsp. auf der Asphaltfläche platziert werden kann. Der Schirmfuß ist schwer und stabil und bietet zudem eine Sitzmöglichkeit. Sonnenschirme werden mittlerweile standardmäßig an den öffentlichen Kleinkinderspielplätzen eingebaut sofern kein anderer Sonnenschutz vorhanden ist. Diese haben sich im Vergleich zu Sonnensegeln als sehr stabil, vandalismussicher und wartungsarm erwiesen. Pkt. 4. Ermöglichung der Toilettennutzung auch an Wochenenden und Feiertagen: Im Grünzug Ben-Gurion-Ring ist am provisorischen See-Café eine Komposttoilette eingerichtet worden, die aber leider nicht sicher ist vor Vandalismus. Während der Öffnungszeiten kann die Toilette im Quartiersbüro benutzt werden. Grundsätzlich ist auch davon auszugehen, dass auf dem Spielplatz hauptsächlich Kinder aus dem Ben-Gurion-Ring spielen, sodass die Wohnungen nicht weit entfernt sind und zum Toilettengang aufgesucht werden können. Außerdem wird am See ein dauerhaftes Café mit Bürgertreff geplant, deren Toilette später auch öffentlich nutzbar sein wird. Auf dem "Spielplatz Rondellplatz" kann keine eigene Toilettenanlage installiert werden, weil der Platz dazu nicht ausreicht und kein Wasser- und Kanalanschluss herstellbar sind. Pkt. 5. Eine Erweiterung der Sport-Geräte für Erwachsene bzw. Senioren: Die geplanten Fitnessgeräte stellen ein niederschwelliges und zusätzliches Angebot für Jugendliche, Erwachsene und Senior: innen auf dem Spielplatz dar und sind nicht das Hauptziel des Spielplatzes. Sie sind so ausgesucht, dass sie auch mal von Kindern benutzt werden können. Es wurden drei Geräte ausgesucht, wovon der Beintrainer gleichzeitig von zwei Personen genutzt werden kann, sodass vier Personen gleichzeitig an den Geräten üben können. Ein weiteres Gerät aufzustellen, würde den Raum um die Geräte herum stark einschränken, der extra so bemessen ist, dass zwischen den gleichzeitig trainierenden Personen genügend Abstand und Privatsphäre ist, anders als in üblichen Fitness-Studios. Zusätzliche Angebote sind aus Platzgründen nicht sinnvoll, da die Asphaltfläche als freier Bewegungsraum konzipiert ist und den Kindern nicht entzogen werden sollte. Es wird geprüft, ob an anderer Stelle im Grünzug weitere Fitnessgeräte aufgestellt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 11.02.2025, OI 89 Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 17.12.2025
Wann kommt das inklusive RolliKarussell an der Quäkerwiese?
Antrag vom 09.12.2025, OF 1817/1 Betreff: Wann kommt das inklusive Rolli-Karussell an der Quäkerwiese? Vorgang: OIB 432/20 OBR 1; ST 1808/20; OIB 60/21 OBR 1; ST 304/22; ST 1186/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Rollikarussel gemäß OIB 432/20 aus dem Jahr 2020 nun endlich auf dem Spielplatz Quäkerwiese aufstellen zu lassen. Nach fünf Jahren Planungszeit konnte der Magistrat sicher auch die nötigen Haushaltsmittel gemäß ST 1808/20 beschaffen. Begründung: Kinder mit körperlichen Behinderungen oder motorischer Einschränkung werden nach wie vor von der Nutzung der Kinderspielgeräte auf dem Spielplatz an der Quäkerweise ausgeschlossen. Da der Spielplatz während der künftigen Baumaßnahmen des Bildungscampus Gallus erhalten bleiben soll, kann und soll nun endlich das inklusive Spielgerät aufgestellt werden. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.08.2024, OF 1331/1 dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.08.2020, OIB 432 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1808 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.11.2021, OIB 60 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 304 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1186 Beratung im Ortsbeirat: 1
Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Investitionen für den Kinderverein Kalbach e. V.
Etatanregung vom 05.12.2025, EA 119 entstanden aus Vorlage: OF 647/12 vom 24.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Investitionen für den Kinderverein Kalbach e. V. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Kinderverein Kalbach e. V. werden im Haushalt 2026 für Investitionen in die Kinder- und Jugendarbeit Mittel von bis zu 10.000 Euro zur Verfügung gestellt. Hieraus soll insbesondere Folgendes finanziert werden: - neue Büchertische und Bestuhlung für die Kinderbuchmesse in der Alten Turnhalle (ca. 4.000 Euro); - Laptop und Beamer für das "Bilderbuchkino" (ca. 1.500 Euro); - Lesesofas und ein zweiter Schreibtisch für die Kinderbücherei (ca. 2.000 Euro); - Regale für das Archiv der Bücherei und den Container an der Alten Turnhalle (ca. 1.000 Euro); - Bücher und digitale Medien für die Kinderbücherei (ca. 1.500 Euro). Begründung: Der Kinderverein Kalbach e. V. setzt sich seit über 40 Jahren für das Wohl aller Kinder und Familien im Stadtteil Kalbach-Riedberg und darüber hinaus ein. In Kalbach-Riedberg betreibt er aus eigenen Mitteln seit 1987 eine Kinderbücherei, die kostenlos und öffentlich zugänglich ist - unabhängig davon, ob die Kinder und Eltern Mitglieder des Vereins sind oder nicht. Sie verfügt über einen Medienbestand von über 4.500 Büchern und Digitalmedien, die über einen Online-Katalog erfasst und recherchierbar sind und in den Räumlichkeiten der Bücherei im Alten Rathaus in Kalbach ausgeliehen werden können. Über die Buchausleihe hinaus engagiert sich die Kinderbücherei mit einer Fülle von Aktivitäten zur Leseförderung, die in Frankfurt und auch bundesweit einmalig sind. So veranstaltet das Büchereiteam unter anderem Bücherflohmärkte, Hörbuchnächte sowie Bilderbuchkinos für die Kleinsten, und sie ist maßgeblich an der Organisation und Durchführung der alljährlichen "Kalbacher Klapperschlange" beteiligt, dem ersten Kinderbuch-Literaturpreis in Deutschland mit einer reinen Kinderjury. Die Angebote der Kinderbücherei wurden auch im Jahr 2024 wieder hervorragend angenommen, was die beachtlichen Zahlen von 8.269 Ausleihen und 62 Neuanmeldungen belegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026
Pilotprojekt gegen K.-o.-Tropfen
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 455 Betreff: Pilotprojekt gegen K.-o.-Tropfen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6555 - NR 1327/25 CDU - Der Magistrat begrüßt die Intention des Antrags, den Schutz junger Menschen vor ungewollter Verabreichung und Einnahme von Drogen zu erhöhen. Eine Sensibilisierung von jungen Menschen für dieses Phänomen, dem sogenannten "Spiking" (z.B. ungewollte Verabreichung von psychoaktiven Substanzen in Getränken) erachtet der Magistrat als sehr wichtig. Spiking kommt vor allem im Party-Setting vor, d. h. insbesondere in Clubs, aber auch auf privaten Feiern. Während eine Ansprache junger Menschen zu diesem Thema auch am Standort Schule durchaus zielführend sein könnte, ist in Bezug auf die konkrete Umsetzung eines Pilotprojektes, welches auf der Ausgabe von Testbändchen beruht, auf verschiedene Aspekte hinzuweisen. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Produkte und Prototypen entwickelt, die eine schnelle Erkennung von K.O.-Tropfen in Getränken ermöglichen sollen. Die sogenannten Schnelltest-Armbänder oder Wearables basieren auf chemischen oder elektrochemischen Sensoren, die bei Kontakt mit einer verdächtigen Flüssigkeit einen Farbwechsel anzeigen soll. Die Sensitivität und Spezifität von Testarmbändchen sind bislang wissenschaftlich nicht umfassend geprüft und je nach Hersteller oft ungenau. Es können falsch-positive und falsch-negative Ergebnisse auftreten. Auch die Farbe des getesteten Getränks kann das Ergebnis verzerren. Ein negativer Test schließt somit nicht sicher aus, dass keine gefährliche Substanz im Getränk enthalten ist. Die Bändchen können nur wenige Substanzen (z. B. Gamma-Hydroxybuttersäure = GHB), oft auch erst ab bestimmten Konzentrationen, erkennen. Andere Substanzen wie Benzodiazepine oder Hypnotika können bei einem Test ganz verborgen bleiben. Selbst eine größer als gewünschte Menge Alkohol, die jemand anderes ins Glas gegeben hat, gilt als Spiking und damit gefährlich für die unwissenden Konsumierenden. Auch diese Gefahr kann ein Testarmbändchen nicht erkennen. Die Anwendung erfordert außerdem ein aktives Testen mit Getränketropfen und ist in typischen Nutzungssituationen nur eingeschränkt praktikabel. Die kommunal geförderten Jugendhilfeangebote an Schulen und die Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen decken nicht die gesamte Zielgruppe des Antrags ab. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule" richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, welche sich in der Regel im Alter zwischen 10 bis 16 Jahren befinden. Die Sekundarstufe II, die im Ausgehkontext verstärkt aktiv ist, wird hingegen kaum bis gar nicht erreicht. An den beruflichen Schulen fördert das Stadtschulamt das Programm "Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen". Dieses richtet sich primär an Schülerinnen und Schüler der Vollzeitschulformen, insbesondere der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung sowie der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung. Beide Förderprogramme sind freiwillig und nicht verpflichtend für die Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule, der beruflichen Gymnasien sowie der Berufsschule werden von den Fachkräften nur in Einzelfällen beraten, stellen aber eine wesentliche Zielgruppe dar, die dadurch überwiegend unberücksichtigt bleibt. Weiterhin ist zu beachten, dass Schülerinnen und Schüler der Gymnasien derzeit lediglich über die Förderung der sogenannten "2. Säule" vereinzelt in Form von temporären Jugendhilfeangeboten erreicht werden. Noch ältere junge Erwachsene würden in einem solchen Pilotprojekt gar nicht erreicht, sind jedoch von Spiking durchaus betroffen. Die Umsetzung der kommunalen Förderprogramme erfolgt durch freie Träger der Jugendhilfe bzw. der Jugendberufshilfe. Die Arbeit und Durchführung an den Schulstandorten orientiert sich an projektbezogenen Rahmenstandards und individuellen Leistungsbeschreibungen. Die Anzahl der Fachkraftstunden variiert je nach Förderprogramm und Schulstandort. Die Übernahme und Durchführung eines zusätzlichen Projekts ist kein Bestandteil der aktuellen Umsetzungen der Träger. Die Träger würden hierfür zusätzliche (personelle) Ressourcen benötigen, die sich in einer Erhöhung der Kosten der Förderprogramme niederschlägt. In der Abwägung aller benannten Aspekte, stehen somit notwendige und nicht unerhebliche Kosten (Anschaffung der Bändchen, Schulungen, personelle Ressourcen) für ein solches Pilotprojekt, einer nicht nachgewiesenen zuverlässigen Wirksamkeit von Testarmbändern gegenüber. Abschließend kann aus Sicht des Magistrats daher eine flächendeckende Einführung von Testarmbändern zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1327 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.12.2025
Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 442 Betreff: Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6472 - NR 1315/25 Linke - Zu Punkt 1: Öffentliche Gebäude sind kein rechtsfreier Raum. Die Stadt Frankfurt am Main ist als Träger öffentlicher Gewalt gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) an Gesetz und Recht gebunden. Dementsprechend ist es der Stadt Frankfurt am Main nicht möglich, anderen Trägern öffentlicher Gewalt (hier der Landespolizei Hessen) deren rechtmäßige Ausübung ihrer gesetzlich normierten Befugnisse, vorliegend insbesondere § 58 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), im Hinblick auf Maßnahmen zur Durchführung von Abschiebungen, zu untersagen. Zu Punkt 2: Abschiebungen sind gemäß der Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes (AuslZustV) seit dem 01.07.2018 ausschließlich Sache der Bezirksordnungsbehörden und sind damit der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main vollständig entzogen. Für die Stadt Frankfurt am Main bedeutet dies, dass Abschiebungen in alleiniger Verantwortung durch das Regierungspräsidium in Darmstadt geplant, organisiert und in enger Zusammenarbeit mit Dienststellen der Landespolizei sowie der Bundespolizei durchgeführt werden. Daraus folgt, dass die Stadt Frankfurt am Main durch Bundesgesetz geregelte Abschiebungen nicht untersagen kann. Kölner Handlungsanweisungen sind nicht übertragbar, da die Stadt Köln als eine Behörde Nordrhein-Westfalens, nicht der hessischen Zuständigkeitsverordnung unterliegt und Abschiebungen in eigener Verantwortung betreibt. Die Forderung, sämtliche Abschiebungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ausdrücklich zu untersagen, widerspricht der geltenden Rechtslage, deren Achtung für die öffentliche Verwaltung jedoch bindend ist. Zu Punkt 3: Da Abschiebungen, wie dargestellt, im Verantwortungsbereich des Regierungspräsidium Darmstadt liegen und durch diese Behörde vollzogen werden, hat das Frankfurt Immigration Office keine Rückgriffmöglichkeit auf statistische Daten zu Abschiebemaßnahmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.08.2025, NR 1315 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 10.12.2025
Jugendparlament der Stadt Frankfurt am Main - Antrag des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 (4) SGB VIII
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 452 Betreff: Jugendparlament der Stadt Frankfurt am Main - Antrag des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 (4) SGB VIII Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6461 - NR 1175/25 Jugendhilfeausschuss, B 303/25 - Ein Antrag zur Umsetzung und Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes befindet sich derzeit im Geschäftsgang. Der Antrag NR 1426 mit konkreten Hinweisen zur Umsetzung, trägt den Titel "Partizipation stärken - ein Kinder- und Jugendparlament für Frankfurt" und ist seit dem 10.11.25 im Parlamentsinformationssystem der Stadt öffentlich einsehbar: www.stvv.frankfurt.de/parlis2/parlis.html. Eine Abstimmung zur Installation eines Kinder- und Jugendparlaments in der Stadtverordnetenversammlung wird perspektivisch in der Sitzung vom 11. Dezember 2025 erwartet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.02.2025, NR 1175 Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 303 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.12.2025
Projekt „Soziale Stadt Frankfurt am Main“ - Jährlicher Bericht: Kommunales „Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft“ - Juli 2024 bis Juni 2025
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 456 Betreff: Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main" - Jährlicher Bericht: Kommunales "Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft" - Juli 2024 bis Juni 2025 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5716 - OA 870/02 OBR 3, l. B 427/24 - 1. Einleitung Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29. August 2002 stellt dieser Bericht die Schwerpunkte des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft dar. Dabei wird der Zeitraum seit der letzten Berichterstattung abgedeckt. Der Bericht bezieht sich auf die Zeitspanne Juli 2024 bis Juni 2025. In den Berichten der beiden vergangenen Jahre wurde ein Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der Qualität des Programms gelegt. Besonderes Augenmerk galt dabei dem partizipativen Prozess, bei dem - unter dem Dach der Sozialkonzeption des Jugend- und Sozialamtes - ein Zielsystem mit Handlungsfeldern entwickelt wurde, mit dem die Arbeit in den Quartieren hinsichtlich ihrer Wirkung in den Stadtteilen gesteuert und evaluiert werden kann. In diesem Jahr liegt der fachliche Schwerpunkt des Berichts auf dem Handlungsfeld Partizipation und Teilhabe an (demokratischen) Aushandlungsprozessen mit dem Fokus Demokratieförderung in den Quartieren. Bereits im Zeitraum der letzten Berichte wurden verstärkt spürbare Veränderungen der Stimmung in den Quartieren und eine Demokratieverdrossenheit vieler Bewohner:innen bis hin zu rassistischen Tendenzen beschrieben. Diese Entwicklungen setzten sich im Berichtszeitraum weiter fort. Auch mit Blick auf die vorgezogene Bundestagswahl im vergangenen Februar 2025 und die im Frühjahr 2026 anstehende Kommunalwahl standen und stehen Fragestellungen und Themen rund um den Schwerpunkt Demokratieförderung bei den Akteur:innen des Programms im Vordergrund ihrer Arbeit. Dieser Bericht zeigt, wie Dynamiken in den Quartieren von dem Programm Aktive Nachbarschaft aufgegriffen und komplexe, dringliche Themen wie Demokratieförderung gemeinsam von den Akteur:innen des Programms und Kooperationspartner:innen bearbeitet werden. Die Auseinandersetzung findet hierbei auf unterschiedlichen Ebenen der Stadtgesellschaft, von Bürger:innen des Stadtteils bis hin zu städtischen Institutionen statt. Genau das ist es, was das Programm auszeichnet und es zu einem unverzichtbaren Baustein sozialer Stadtentwicklung innerhalb eines demokratischen Gemeinwesens in Frankfurt macht. 2. Zum Programm Das kommunale Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft mit seinem sozialräumlichen und integrierten Ansatz ist der Rahmen für Veränderungsprozesse hin zu Quartieren und Stadtteilen, in denen ein nachbarschaftliches, solidarisches Miteinander gepflegt wird und mit denen die Menschen sich identifizieren können. Hier stehen die Aktivierung und Empowerment, die Beteiligung, das freiwillige Engagement und die Selbsthilfe der Bewohner:innenschaft vor Ort im Vordergrund. Die Bewohner:innen werden als Expert:innen ihrer Lebensverhältnisse anerkannt und gefragt. Sie haben Mitsprache-, Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten und werden durch die Bereitstellung von professionellen, personellen und finanziellen Ressourcen, in Form von Quartiersmanagement, unterstützt. Partizipation und Inklusion als Kernstrategien des Programms ermöglichen eine nachhaltige Integration, die Identifikation mit dem Wohnort und Begegnungen zwischen Nachbar:innen auf Augenhöhe. Die Quartiersmanager:innen fördern und unterstützen diese Prozesse. Sie vernetzen und sind der Motor für Ideen, die die Bewohner:innen für ihre Nachbarschaft einbringen. Auf diese Weise entstehen jährlich rund 300 kleinere und größere, einmalige und verstetigte Projekte in den Quartieren. Diese können aus unterschiedlichen Handlungsfeldern stammen und reichen über kreative Angebote zur digitalen Teilhabe, bis hin zu niedrigschwelligen Bildungsangeboten oder Projekten zu nachhaltigerem Umgang mit Ressourcen. Sie dienen einem nachbarschaftlichen Miteinander, der Verbesserung der sozialen und kulturellen Infrastruktur und einem lebenswerten Wohnumfeld. Das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft mit seinem Motto "Alle können ihre Stadt gemeinsam gestalten" hat sich innerhalb der letzten 25 Jahre in der Stadtlandschaft als fester Bestandteil der sozialen Stadtentwicklung etabliert. Ziel ist, gemeinsam zu einer solidarischen Stadtgesellschaft beizutragen, sozialen Spaltungstendenzen entgegenwirken und zu unterstützen, dass die Bedürfnisse verschiedener Generationen und Kulturen gleichermaßen zum Tragen kommen. Alle Menschen in Frankfurt am Main sollen den Wert des sozialen Zusammenhalts erfahren und das Leben in ihrer Stadt gemeinsam gestalten können. Dies gilt insbesondere für Menschen, die von sozialer Benachteiligung und Armut betroffen oder bedroht sind; sie stehen im Zentrum des Programms. Einblick in die Entwicklungen in den einzelnen begleiteten Quartieren sowie Kurzdarstellungen der Programmgebiete bieten neben diesem Bericht die Jahresberichte der Quartiersmanager:innen, die über das Fachteam Aktive Nachbarschaft erhältlich sind. Auf der Webseite www.frankfurt-sozialestadt.de wird ebenfalls über die Arbeit in den Quartieren informiert. Quartiere Im Berichtszeitraum waren 16 Quartiere Teil des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft, die durch ein professionelles Quartiersmanagement gefördert werden. Dieses wird von Trägern der freien Wohlfahrtspflege im Auftrag des Magistrats durchgeführt. Zudem wurden Vorbereitungen für eine Aufnahme des Stadtteils Bonames mit dem Schwerpunkt Ben-Gurion-Ring als Standort mit Quartiersmanagement getroffen. Der Ben-Gurion-Ring wird derzeit noch über das Bundes-Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt durch das Stadtplanungsamt unterstützt. Die Förderung läuft in absehbarer Zeit aus, sodass eine Übernahme des Gebiets im Sinne der Nachhaltigkeit in das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft geboten ist. Mit einem professionellen Quartiersmanagement kann an bereits geschaffenen Strukturen angeknüpft und diese weiter ausgebaut werden, um so die unter dem Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt begonnenen Entwicklungen nachhaltig weiter zu gestalten. Gleichzeitig wurden weitere Sozialräume durch ein sogenanntes "modulares Unterstützungsmanagement" (MuM) unterstützt. Hierzu zählen unter anderem Bockenheim mit dem "Stadtteilbüro Bockenheim" und das Bahnhofsviertel mit der neuen Anlaufstelle für Familien im Bahnhofsviertel (FAMOS). Beim modularen Unterstützungsmanagement werden geeignete Partner:innen in Stadtteilen ohne Quartiersmanagement gefördert, die der Bewohner:innenschaft als Ansprechpartner:in zur Verfügung stehen und Bindeglied zum städtischen Fachteam des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft sind. In den Sozialräumen mit MuM können einzelne Projekte zentral durch das Fachteam des Frankfurter Programms im Jugend- und Sozialamt in Kooperation mit Akteur:innen vor Ort initiiert und finanziert werden. Die Programmgebiete 2024/25 mit Quartiersmanagement in der Übersicht Quartiere mit Quartiersmanagement: · Atzelbergsiedlung (Seckbach) · Eckenheim · Fechenheim · Gallus · Ginnheim · Griesheim · Gutleut · Niederrad · Nordweststadt · Praunheim · Preungesheim · Riederwald · Rödelheim-West · Sindlingen · Unterliederbach · Zeilsheim Finanzielle Ressourcen Die finanziellen Ressourcen der einzelnen Quartiere des Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft setzen sich aus Personal- und Sachkosten sowie Projektmitteln zusammen. In den vergangenen Jahren hatte sich die Gesamtfördersumme des Jugend- und Sozialamtes für das Quartiersmanagement nicht grundlegend verändert. Wie bereits im letzten Bericht beschrieben, waren die Jahre 2023 und 2024 geprägt durch Kostensteigerungen auf Seiten der Träger, die sich, bei gleichbleibender Fördersumme, in einer Senkung der einsetzbaren Projektmittel niederschlugen. Im Jahr 2024 konnte daher im Großteil der Quartiere nicht mit dem gewohnten Budget für Projekte geplant werden. Die Quartiersmanager:innen mussten bei der Umsetzung von Projektideen überwiegend reduziert planen, priorisieren und teilweise streichen. Im Laufe des ersten Quartals 2025 zeichnete sich jedoch eine deutliche Besserung der finanziellen Lage für die Quartiere ab. Aufgrund zusätzlich zur Verfügung stehender Mittel war es möglich, für alle Quartiere einen Aufwuchs der bisherigen Zuwendung von 11% (analog des Aufwuchses im Zuwendungsbereich Jugendhilfe, allerdings ohne Dynamisierung) bereitzustellen. Die Erhöhung der Zuwendung soll sich auch nachhaltig in Projekten vor Ort widerspiegeln. Zudem ermöglichen die gestiegenen Mittel in drei Quartieren eine Aufstockung des Personals von 1 auf 1,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ, Vollzeitstellen). Bedarf wurde aus allen Quartieren angemeldet, die derzeit mit nur einer vollen Personalstelle ausgestattet sind. Anhand einer Bewertungsmatrix, die sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien beinhaltete, wurden die Quartiere unter anderem nach dem Benachteiligungsindex, besonders belasteter Zielgruppen, der sozialen Infrastruktur vor Ort und laufenden Prozessen und Projekten bewertet. Als Ergebnis werden nun die Personalstellen in Ginnheim, Nordweststadt und Sindlingen aufgestockt. Die Besetzung der zusätzlichen Stellenanteile wird in der zweiten Jahreshälfte erfolgen. Mit den zusätzlichen Personalkapazitäten sind damit 12 von 16 Quartiersmanagements mit 1,5 VZÄ-Stellen ausgestattet. Angesichts der Komplexität der Aufgaben, der Vielzahl an Prozessen in den Quartieren und der Arbeitsbelastung wird mittelfristig angestrebt, die Zahl der Vollzeitbeschäftigung in allen Standorten mit Quartiersmanagement auf 1,5 VZÄ-Stellen anzuheben. 3. Schwerpunkt Demokratieförderung im Handlungsfeld Partizipation und Teilhabe an demokratischen Aushandlungsprozessen Eines der strategischen Ziele des Programms ist es, dass alle Menschen in den Quartieren unabhängig von tatsächlichen oder zugeschriebenen individuellen oder gruppenspezifischen Merkmalen wie Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, sozioökonomischem Status, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Alter und Gesundheit an demokratischen Prozessen und alltäglichen gesellschaftlichen Aushandlungen in unterschiedlichster Form teilhaben können. Das Programm und seine Kooperationspartner:innen setzen sich dafür ein, Barrieren, die hierbei im Weg stehen zu identifizieren, abzubauen und inklusive Lösungen zu entwickeln. So soll allen Frankfurter:innen gleichberechtigte Teilhabe als Grundlage für den sozialen Frieden ermöglicht werden. Dabei steht das Programm für die Werte der demokratischen Grundordnung und die Menschenrechte ein. Im Prozess der wirkungsorientierten Qualitätsentwicklung des Programms wurden 9 Handlungsfelder erarbeitet. Das Handlungsfeld "Partizipation und Teilhabe an (demokratischen) Aushandlungsprozessen" verfolgt folgendes Leitziel: "Die Bewohner:innenschaft erkennt die demokratischen Grundwerte wie Gleichheit, Freiheit und Solidarität als Grundlage des sozialen Miteinanders und als Grundlage für demokratische Aushandlungsprozesse innerhalb der Stadtgesellschaft an. Das Jugend- und Sozialamt und seine Kooperationspartner:innen sorgen für (mehr) Teilhabegerechtigkeit bei Aushandlungs- und Beteiligungsprozessen und dem Zugang zu Verwaltung und demokratischen Institutionen. Zudem ermöglichen und unterstützen sie die Bildung neuer alltagsdemokratischer und selbstorganisierter Aushandlungsprozesse." Voranschreitender Rechtsruck und zunehmende Demokratieverdrossenheit in den Quartieren als auch die zu dem Zeitpunkt bald anstehende Bundestagswahl beeinflusste die tägliche Arbeit der Quartiersmanager:innen im Berichtszeitraum stark. Daraus ergab sich eine Dringlichkeit, einen Arbeitsschwerpunkt des Programms auf das Handlungsfeld "Partizipation und Teilhabe an (demokratischen) Aushandlungsprozessen" zu legen. Insbesondere das Themenfeld Demokratieförderung rückte hierbei in den Fokus. Aus dem verstärkt demokratiekritischen bis demokratiefeindlichem Stimmungswechsel in den Quartieren entstand zum Anfang des Berichtzeitraums ein gemeinsamer Thementag, an dem sich alle Quartiersmanager:innen untereinander fachlich mit dem Themenfeld Demokratieförderung beschäftigten. Die Wichtigkeit und Aktualität wurde in der jährlichen Klausurtagung im November 2024 aufgegriffen und knüpfte mit den Schwerpunktthemen "Demokratieförderung" und "Partizipation" daran an. Es stand besonders im Fokus, die Haltung des Programms für die tägliche Arbeit in den Quartieren zu schärfen und die eigene Rolle zu reflektieren und zu klären. Während des Klausurtags wurde deutlich, dass es einer kontinuierlichen und fokussierten Bearbeitung des Themas Demokratieförderung bedarf. Deshalb gründete sich eine Arbeitsgruppe "Demokratieförderung". Sie ist besetzt aus den Reihen der Quartiersmanager:innen, Trägervertreter:innen und der Fachstelle Aktive Nachbarschaft - somit sind alle Säulen des Programms in der Gruppe vertreten. Die Arbeitsgruppe "Demokratieförderung" traf im Januar 2025 das erste Mal zusammen und ist seither tätig. Im Fokus ihrer Arbeit steht die Bündelung von Wissen und Lösungsideen des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft im Sinne der Stärkung der demokratischen Grundordnung und Menschenrechte. Hierbei geht es sowohl um alltagspraktische Maßnahmen wie Organisation von Fortbildungen für das Quartiersmanagement oder Erstellung einer bewährten Sammlung von Arbeitsmaterialien und Methoden für die Arbeit mit Bewohnenden, als auch die gemeinsame Vernetzung mit Partner:innen zur Stärkung und Verteidigung der Werte, für die das Programm steht. Erste Ergebnisse und Vorschläge der Arbeitsgruppe flossen in die folgende zweitägige Klausur im März 2025 ein, die sich nochmals dem Thema Demokratieförderung widmete, um sich damit weiter vertieft zu beschäftigen. Schwerpunkte der beiden Tage lagen auf den Themen "Menschenrechte als Bezugsrahmen für Demokratieförderung", "Demokratieförderung in der Praxis" und "Debatte um das Neutralitätsgebot in der Gemeinwesenarbeit". Neben dem Bezugsrahmen der Menschenrechte für Demokratieförderung als wesentliche Grundlage der Arbeit im Programm, ergaben sich die Schwerpunktthemen der Klausurtagung aus der Arbeit in den Quartieren, die im Folgenden beispielhaft näher beleuchtet werden sollen. Bericht aus den Quartieren Demokratieförderung in der Praxis Das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft ist in seinem Kern ein demokratieförderndes Programm, was sich in der täglichen Arbeit in den Quartieren zeigt. Hier sollen einige Beispiele beleuchtet werden. Aktivierende Befragung in Rödelheim und Griesheim "Die Aktivierende Befragung ist eine Methode die dazu dient, die Sichtweisen, Interessen, Anregungen, Wünsche und Bedürfnisse der Menschen in einem begrenzten Gebiet (Sozialraum) abzufragen und die Menschen zugleich dazu anregt, selbst aktiv zu werden. Durch die Befragung kann das Expert:innenwissen der Bewohner:innen des Stadtteils erkundet werden. Dabei werden ausschließlich offene Fragen formuliert, um möglichst sicher zu stellen, dass nur das Expert:innenwissen der Befragten und ihre Perspektiven in die Ergebnisse einfließen. Die Aktivierende Befragung kann richtungsweisend sein im Hinblick auf Veränderungen innerhalb des Quartiers (des Wohnorts) und ist ein Beginn von Veränderungen durch Aktionen der dort lebenden Menschen. Durch diese Methode kann selbstbestimmtes Engagement gefördert werden, (neue) Kontakte können entstehen oder sich verfestigen und sie kann zu einer Verbesserung der Angebote und Dienstleistungen vor Ort beitragen. Die Aktivierende Befragung kann darüber hinaus zur Identifizierung der Quartiersbewohner:innen mit den Themen und Projekten im Quartier führen.1 Aktivierende Befragungen bieten letztlich die Möglichkeit Bewohnende aktiv in demokratische Prozesse einzubinden. Sie können Menschen ermutigen, ihre Meinung zu äußern, sie werden ernstgenommen und zur Mitgestaltung ihres Umfeldes aktiviert. In zwei Quartieren wurde im Berichtszeitraum eine Aktivierende Befragung durchgeführt. Vor 16 Jahren wurde das Quartiersmanagement Rödelheim eingerichtet. Nach einem Personalwechsel führten die beiden neuen Quartiersmanagerinnen eine Aktivierende Befragung durch, um einen Blick für neue Entwicklungen und Bedarfe in Rödelheim zu bekommen sowie Kontakte zu den Bewohner:innen herzustellen. Die Befragung diente auch der Vorbereitung einer Stadtteilkonferenz. Die Aktivierende Befragung wurde von September bis November 2024 durchgeführt und erreichte 300 Personen. Durch die Befragung kamen die Quartiersmanagerinnen mit vielen Bewohner:innen in Kontakt und konnten auf die Arbeit des Nachbarschaftsbüros aufmerksam machen. In einer Quartierskonferenz am 9. November 2024 wurden die Ergebnisse vorgestellt und gemeinsam mit den anwesenden Bewohner:innen weitere Ideen gesammelt und nächste Schritte zur Umsetzung geplant. Moderiert wurde die Quartierskonferenz durch eine Mitarbeiterin der Landesarbeitsgemeinschaft soziale Brennpunkte e. V. Bewohner:innen allen Alters aus ganz Rödelheim nahmen teil, es konnten vor allem Menschen aus der Siedlung Zentmarkweg erreicht werden. Besonders erfreulich bewerteten die Quartiersmanagerinnen, dass auch Jugendliche an der Quartierskonferenz teilnahmen und ihre Perspektive einbrachten. Es konnten zudem neue Ehrenamtliche gewonnen werden. Um aktuelle Bedarfe der Bewohner:innen in ganz Griesheim zu erfassen und insbesondere auch die Bewohner:innen zu hören, die das Quartiersmanagement noch nicht kennen oder zu denen das Quartiersmanagement noch keinen Kontakt hat, wurde die Durchführung einer Aktivierende Befragung geplant. Der Fokus der Aktivierenden Befragung richtet sich auf die Bewohner:innen in den am meisten benachteiligten Quartieren im Stadtteil Griesheim. Die Benachteiligung misst sich dabei an den Wohnsiedlungen mit dem höchsten Benachteiligungsindex (vgl. Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main) und den Erfahrungen aus der Arbeit des Quartiersmanagements. Für die Aktivierende Befragung im Jahr 2025 standen und stehen daher folgende Quartiere im Fokus: - Quartier Ahornstraße - Quartier Kiefernstraße - Eberhard-Wildermuth-Siedlung - Quartier Auf dem Schafberg Das Quartiersmanagement führt nacheinander in den Siedlungen offene Interviews an den Haustüren. Die Fragen der Interviews lehnen sich dabei an das Fragenschema der Aktionsforschung an, dennoch geht es dabei hauptsächlich darum die Menschen an den Haustüren als Expert:innen ihrer eigenen Lebenswelt zu begreifen und in erster Linie zuzuhören. Unterstützend zu den Interviews an den Haustüren sollen noch weitere qualitative Abfragen wie Expert:inneninterviews, Impuls-Werkstätten oder Siedlungsgespräche durchgeführt werden. Quantitative Methoden oder Kennzahlen zu den Siedlungen werden ggf. zur Rahmung der Aktivierenden Befragung hinzugezogen. Im Berichtszeitraum konnte die Befragung mittels Haustürgesprächen in zwei Siedlungen abgeschlossen werden. Am Ende jeder Befragung wurde in der jeweiligen Siedlung eine Bewohner:innenversammlung durchgeführt, bei der die Ergebnisse der Befragung vorgestellt und die Themen partizipativ priorisiert wurden. Im Sinne eines unterstützten Organizing-Prozesses bildeten die anwesenden Bewohner:innen Gruppen, die mit Unterstützung des Quartiersmanagements weiter an den vordringlichsten Themen arbeiten. DemokratieWerkstatt Eckenheim Aktuelle Wahlergebnisse mit einem klaren Zugewinn rechter Parteien, zunehmende Akzeptanz von bislang tabuisierten populistischen politischen Positionen, ein Vertrauensverlust in politische Parteien und Institutionen, fehlende Informationen zu Rechten und Beteiligungsmöglichkeiten sowie Rassismuserfahrung und Diskriminierung besorgen viele Menschen in Eckenheim und sorgen für ein Gefühl der Ohnmacht. Zudem erleben viele Menschen die Alltagsbewältigung infolge steigender Kosten und knapper Ressourcen als so anstrengend, dass für die Auseinandersetzung mit politischen Fragestellungen keine Zeit bleibt. Stadtteilbezogene Gremien und Funktionsträger:innen, wie Ortsbeirat oder Sozialbezirksvorsteher:in, sind kaum bekannt und können dementsprechend nicht genutzt werden. Im Mai 2024 hat eine kleine Initiative von Menschen, die etwas dagegen tun wollte, das erste Stadtteilfest zum Geburtstag des Grundgesetzes ausgerichtet. Dieses Fest war ein voller Erfolg - neue politisch interessierte Menschen konnten für Engagement in der Gruppe gewonnen werden. Die DemokratieWerkstatt Eckenheim ist inzwischen als feste Gruppe etabliert. Sie trifft sich seit Ende 2024 regelmäßig einmal im Monat. Der Zulauf zur Initiative zeigt großes Interesse an der DemokratieWerkstatt. Die Initiative besteht aus ehrenamtlichen sowie mehreren hauptamtlichen Akteur:innen (z.B. einer Einrichtungsleitung des Frankfurter Verbands). Auch Menschen einer anderen, an das Quartiersmanagement angedockten Initiative ("IME-Initiative Musik Eckenheim") nehmen am Demokratieprojekt teil. Dadurch entstand eine höhere Reichweite und ein größerer Vernetzungsgrad innerhalb des Stadtteils. In der Bewohnerschaft gibt es einen mittlerweile deutlich spürbaren Bedarf nach Austausch, Vernetzung und der Entwicklung kreativer Handlungsoptionen, um Ohnmachtsgefühlen entgegenzuwirken und Selbstwirksamkeit zu erfahren. Im Mai 2025 veranstaltete die DemokratieWerkstatt Eckenheim die "Schatzkiste Demokratie". Ein erfolgreiches buntes Fest für die Demokratie im Rahmen der stadtweiten Aktion "Frankfurt feiert Demokratie", das von etwa 150 Menschen besucht wurde. Darüber hinaus fanden fortlaufend kleinere Aktionen in Eckenheim statt, z.B. Info und Musik im Park oder die Verteilung des Grundgesetzes. Ausstellungen sowie Austausch - und Beteiligungsformate sind in Planung. Hierbei werden Formate entwickelt, die sowohl die Interessen der Mitglieder der Gruppe betreffen, als auch die Interessen weiterer Bewohnenden. Das Quartiersmanagement, das die Initiative als Angebot aus den im Stadtteil formulierten Bedarfen heraus initiiert hat, hat mittlerweile eine begleitende Rolle. Es kooperiert mit der DemokratieWerkstatt, unterstützt mit Akquise interessierter Bewohner:innen und Öffentlichkeitsarbeit, stellt finanzielle Mittel bei kleineren Projektvorhaben zur Verfügung, fungiert als Kontakt und Ansprechpartner:in für die Organisator:innen aus der Gruppe und sorgt für eine Vernetzung stadtweit. Arbeitsgemeinschaft Anti-Rassismus in Preungesheim Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen gehören zum Alltag vieler Preungesheimer:innen, insbesondere aus der Karl-Kirchner-Siedlung. Hier hat sich eine Gruppe von Betroffenen zusammengefunden, die sich gemeinsam organisiert und sich in Zeiten des zunehmenden Rechtsrucks gegenseitig im Umgang mit menschenfeindlichen Haltungen stärkt. Es ist gelungen eine feste Gruppe aufzubauen, die mit ihren Aktivitäten sogar den Nachbarschaftspreis 2024 gewonnen hat. Monatlich findet ein gemeinsames Treffen mit Kinderbetreuung statt: Hier werden persönliche Erfahrungen geteilt, gemeinsam Handlungsstrategien diskutiert sowie (Bildungs-)Veranstaltungen und Projekte gegen Rassismus und andere Formen von Diskriminierung organisiert. Gemeinsam wurden in der jüngsten Vergangenheit viele Projekte auf die Beine gestellt. Zum Beispiel eine Lesung sowie eine Ausstellung zum Gedenken an den rassistischen Anschlag in Hanau mit gut 40 Besucher:innen, das gemeinsame Lesen von Gedichten sowie ein öffentliches Fastenbrechen für knapp 200 Personen, zu dem alle Bewohner:innen Preungesheims eingeladen waren, um sich mit dem Islam beschäftigen zu können, Fragen zu stellen, Vorurteile abzubauen sowie die Sichtbarkeit verschiedener muslimischer Communitys herzustellen. Die Arbeitsgemeinschaft nimmt zudem auch andere Diskriminierungsformen in den Blick: Für die Kinderrechtswoche waren Projekte zur Situation von Kindern mit Beeinträchtigungen geplant. Das Quartiersmanagement organisierte gemeinsam mit der Arbeitsgruppe ein Frauenfrühstück zum Thema Rassismus und Schule, was ebenfalls sehr gut besucht war. Zum Jahresende fand eine durch das Quartiersmanagement organisierte Empowerment-Reihe für die Arbeitsgruppe statt, bei der über die Kerngruppe hinaus jeweils insgesamt 15-20 Personen pro Workshop teilnahmen. Die Themen, die von externen Referent:innen bearbeitet wurden, waren: Diskriminierung, Rassismus und Psychologie, Empowerment. Im Berichtzeitraum entwickelten sich zudem fruchtbare Synergien mit dem Fliegenden Künstler:innenzimmer, insbesondere mit zwei Künstlerinnen. Zum Beispiel wurden verschiedene Schreibwerkstätten rund um das Thema Rassismus mit der fliegenden Künstlerin Janis Jirotka organisiert. Debatte um das Neutralitätsgebot in der Gemeinwesenarbeit - Beispiel Gutleut Die Bedeutung aktueller politischer Entwicklungen für die Arbeit der Quartiersmanager:innen wurde im Kontext der Bundestagswahl im Februar 2025 noch einmal deutlich. Das Quartiersmanagement Gutleut hatte Anfang März seinen monatlichen Newsletter herausgebracht und sich einleitend zum Ausgang der Bundestagswahl geäußert. Der einleitende Kommentar führte dazu, dass im zuständigen Ortsbeirat ein Antrag verhandelt wurde, in welchem dem Quartiersmanagement Gutleut "parteipolitischer Aktivismus" vorgeworfen wurde. Die Kommentierung der Wahlergebnisse in einem Quartiers-Newsletter führte ebenso dazu, dass in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung (03.04.2025, Frage Nr. 3099) die Frage nach einer Neutralitätspflicht für Mitarbeitende des Quartiersmanagements aufgeworfen wurde, da eine Finanzierung der Quartiersmanagements aus öffentlichen Mitteln erfolgt. Inhaltlich knüpfte diese Fragestellung an die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucksache 20/15035 vom 24.02.2025) auf Bundesebene an, die sich mit insgesamt 551 Fragen der politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen annahm. Die Situation konnte gemeinsam mit dem Sozialdezernat, einer rechtlichen Einschätzung durch das Rechtsamt und durch die gute Zusammenarbeit von Quartiersmanager:innen, Trägervertreter:innen und Fachstelle so gestaltet werden, dass die Quartiersmanager:innen in ihrer Rolle gestärkt daraus hervorgehen konnten: Das Quartiersmanagement hat sich in seinem Kommentar gegen Hass und Ausgrenzung positioniert und sich für demokratische Grundwerte ausgesprochen und keine "eigenen parteipolitischen Präferenzen" kommuniziert. Nichtsdestotrotz nehmen die politische Stimmung und zunehmende Spaltung der Gesellschaft viel Raum in der Arbeit in den Quartieren ein, was das tägliche Miteinander in den Quartieren beeinflusst. 4. Nachbarschaftspreis - Ehrenamtliches Engagement als Ausdruck lebendiger Demokratie Der Nachbarschaftspreis honoriert seit 25 Jahren in Rahmen des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft bürgerschaftliches Engagement in Frankfurt am Main. Dabei ist ehrenamtliches Engagement nicht nur ein Ausdruck von demokratischem Handeln, sondern auch ein Motor, um Demokratie einzuüben und lebendig zu halten. Seit 2022 werden Preise in fünf verschiedenen Kategorien vergeben. Eine davon ist die Kategorie "Demokratie leben im Quartier", die Projekte auszeichnet, die Menschen im Viertel zueinander führen und in einen Dialog bringen. Am 26. September 2024 wurden die Preise mit einem Fest im Gesellschaftshaus Palmengarten verliehen. Insgesamt lagen 49 Bewerbungen vor. Es wurden fünf Hauptpreise und neun Anerkennungspreise verliehen. Hauptpreise 2024 Die Hauptpreise waren mit jeweils 1.000,00 € dotiert. Die oben genannte Preungesheimer Arbeitsgemeinschaft Anti-Rassismus wurde in der Kategorie "Demokratie Leben im Quartier" geehrt. In der Kategorie "Kultur vor Ort" ging die Frankfurter Spatzen Sport- und Kulturvereinigung 2018 e.V. als Sieger:innen hervor. Das Motto der Frankfurter Spatzen ist "Zuhause ist da, wo Deine Freunde sind". Der Verein geht aus einer 2011 gegründeten Abteilung des TSV Ginnheim hervor und möchte Kinder, Jugendliche und ihre Familien aus verschiedenen Herkunftsländern und mit unterschiedlichem schulischem Hintergrund mittels Musik, Theater und Tanz sprachlich und künstlerisch fördern. Insgesamt umfasst der Verein aktuell rund 130 Mitglieder und 40 Ehrenamtliche. Die meisten Kinder und Jugendlichen sind in den beiden Musicalensembles aktiv, andere nehmen Tanz- und Instrumentalangebote wahr. Des Weiteren gibt es einen Elternchor, in dem nicht nur Eltern, sondern auch andere Erwachsene und vermehrt auch Senior:innen mitsingen. Auch in der Spatzenband, die die beiden Musicalensembles begleitet, sind viele aktiv. Im vergangenen Jahr wurde das Musical "Emil und die Detektive" im Zirkuszelt in der Platenstraße aufgeführt; neben den großen Musicalaufführungen tritt der Verein bei verschiedenen Stadtteilfesten auf und ist auch bekannt für Flashmobs bei Stadtteilaktionen. Der Verein unterstützt und berät die Jugendlichen auch bei schulischen Fragen und Förderbedarf, bei der Ausbildungssuche, beim Deutschlernen oder bei Behördengängen. Der Preis der Kategorie "Nachbar:innen für Nachbar:innen" wurde vergeben an das Projekt "Der bunte Kochtopf". Seit Mitte 2023 wird jeden Donnerstag im Tassilo-Sittmann-Haus in der Nordweststadt ein kostenloser Mittagstisch angeboten - gegen Hunger und Einsamkeit. Eine Gruppe von Ehrenamtlichen unterstützt beim Servieren und Abräumen und begrüßt die Gäste. Dazu zählen auch Schüler:innen der Berufsorientierungsstufe der benachbarten Ernst-Reuter-Schule II. Der Bunte Kochtopf ist für viele zu einem festen Begegnungs- und Kommunikationsort geworden ist. In der Kategorie "Schöner-Bunter-Nachhaltiger" wurde das Projekt "20 Meter für die Nachbarschaft" geehrt. Das Projekt besteht aus einem über 20 Meter langen Tisch auf dem Quartiersplatz an der Gustavsburgstraße im Gallus, an dem sich die Nachbarschaft am Wochenende trifft oder an warmen Tagen auch mal zu Abend isst. Auch Kindergeburtstage können dort gefeiert werden. Initiator Tobias Krauch hat den Tisch zusammen mit Nachbar:innen aus Altholz gebaut und stärkt damit den öffentlichen Raum als Begegnungsraum. Der Tisch wurde so gebaut, dass Menschen verschiedener Körpergrößen gut daran sitzen können, an zwei Stellen sind die Sitzbänke für Rollstuhlfahrer:innen unterbrochen. Inzwischen sitzen regelmäßig kleine und große Gruppen an der langen Tafel. Für das Jahr 2024 waren dort verschiedene kleine Veranstaltungen geplant. Das Nachhilfeprojekt an der Konrad-Haenisch-Schule (KHS) wurde in der Kategorie "Gemeinsam lernen im Quartier" geehrt. Die Schüler:innen der KHS kommen häufig aus Elternhäusern, in dem materielle und ideelle Ressourcen nicht ausreichend vorhanden sind, um den Kindern Unterstützung im Schulalltag zu bieten. Deshalb findet an der KHS zweimal pro Woche eine kostenlose und niedrigschwellige Nachhilfe statt. Mittwochs und freitags bieten Schüler:innen aus benachbarten Schulen mit Oberstufe (Helmholtzschule und Schule am Ried) eine zweistündige Nachhilfe für bis zu zehn Schüler:innen aus der Sekundarstufe 1 an. Ziel des Projekts ist neben der inhaltlichen Unterstützung auch die Förderung junger Vorbilder durch das Konzept Schüler:innen für Schüler:innen, wobei sie die Inhalte der Nachhilfe selbst bestimmen. Anerkennungspreise 2024 Neun Anerkennungspreise wurden neben den Hauptpreisen vergeben. · Kategorie "Demokratie Leben im Quartier": o Öffentliches Erdgeschoss im Hausprojekt Kolle o Rat & Tat · Kategorie "Kultur vor Ort": o Red Diamonds - Cheerleading für Mädchen o Salon Gutleut · Kategorie "Nachbar:innen für Nachbar:innen": o Bewohner:innenversammlung Ahornstraße o ULIBA · Kategorie "Schöner, Bunter, Nachhaltiger": o Friedhofs-Café Rödelheim o Superblock Bockenheim - Lebensqualität gewinnen · Kategorie "Gemeinsam lernen im Quartier" o Mein Müsli macht Schule Auf die Ausschreibung des Nachbarschaftspreises 2025, welche im Frühjahr erfolgte, wurden insgesamt 52 Bewerbungen in fünf Kategorien eingereicht. Für die Verleihung des Nachbarschaftspreises 2025 war am 09.09.2025 wieder eine Veranstaltung im großen Rahmen im Gesellschaftshaus Palmengarten geplant. 5. Ausblick Ziel des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft wird es weiterhin sein, gesellschaftliche Teilhabe in den Quartieren zu stärken. Es gilt, zivilgesellschaftliches Engagement unter veränderten Bedingungen zu fördern und wertzuschätzen, dem Miteinander aber auch dem sachlichen und kritischen Diskurs Raum zu geben sowie sozialer Ungleichheit und demokratiefeindlichen Tendenzen in den Stadtteilen entschieden entgegenzuwirken. Transparente Aushandlungsprozesse und gelebte Solidarität auf Quartiersebene schaffen eine starke Stadtgesellschaft. Diese trägt zu mehr Resilienz in den Stadtteilen bei, die urbane Lebensräume in Zukunft stärker vorhalten müssen und zur Widerstandfähigkeit gegen autoritäre Einflussnahme. Das Quartiersmanagement und seine Partner:innen machen wichtige gesellschaftliche Themen sichtbar und schaffen mehr Chancengerechtigkeit für benachteiligte Personen auf Stadtteilebene. In Anbetracht der herausfordernden politischen Stimmungslage geprägt durch Polarisierung, Misstrauen und immer häufiger populistischer Rhetorik, leidet das Zusammenleben in der Nachbarschaft teilweise zunehmend. Soziale Spannungen können anwachsen, Vorurteile und Ausgrenzung verstärken sich, was zu einer Fragmentierung der Gemeinschaft führt. Besonders benachteilige Gruppen sind von dieser Dynamik betroffen. Spaltungstendenzen in den Stadtteilen kann durch Quartiersmanagement gezielt entgegengewirkt werden, indem demokratiefördernde Projekte in der Nachbarschaft unterstützt und Ideen mit engagierten Bürger:innen dazu entwickelt werden, wie Menschen im Viertel zueinander geführt werden und in den Dialog treten können. Offene Begegnungsorte im Quartier und die Förderung von Dialogen zwischen den Nachbar:innen sind dafür unerlässlich. Kooperationen und Vernetzung sind auf allen Ebenen der Stadtgesellschaft besonders wichtig, um den vielfältigen Herausforderungen zu begegnen. Angesichts knapper werdender Ressourcen und eines erhöhten Unterstützungsbedarfs, der aus der angespannten sozialen Situation vieler Bewohner:innen resultiert, erhält die Zusammenarbeit in Netzwerken einen noch höheren Stellenwert. Durch weiterhin gezielte Vernetzung lokaler Akteur:innen, wie Vereinen, Initiativen und sozialen Einrichtungen, können Ressourcen mobilisiert und integrative Projekte entwickelt werden. Dies unterstützt nicht nur die Teilhabe benachteiligter Menschen, sondern fördert ein stärkeres Gefühl von Gemeinschaft. Die Fachstelle unterstützt eine stärkere Vernetzung der Akteur:innen stadtteil- und stadtweit und arbeitet daran das Programm innerhalb der Stadtverwaltung und bei weiteren zentralen Institutionen noch bekannter zu machen. Im Quartiersmanagement liegen wertvolle Ressourcen für die Stadtteile, die sowohl in planungs- als auch strategischen Prozessen nützlich und hilfreich sein können. Das Quartiersmanagement nimmt Bedarfe und wichtige Themen der Bewohner:innen auf, an den geeigneten Stellen mit Kooperationspartner:innen bewegen und in die Verwaltung tragen. Ein möglichst flächendeckender Ausbau des Programmgebiets sowie eine Ausstattung aller Quartiersmanagements mit 1,5 VZÄ-Stellen würden den Aufbau stadtteilübergreifender Netzwerke weiter vorantreiben und so eine noch zielgerichtetere strategische Steuerung ermöglichen. Wirkungsvolle Angebote könnten so abgestimmt und mit weniger Aufwand für den einzelnen Stadtteil in verschiedenen Quartieren etabliert werden. Dies wäre ein wichtiger Baustein, um die Stadt sozial gerechter, robuster und anpassungsfähiger zu machen. Mit der, durch die bessere finanzielle Ausstattung, möglichen personellen Aufstockung in drei Quartiersmanagements und der Übernahme des Gebiets Bonames mit dem Schwerpunkt Ben-Gurion-Ring in das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft sind bereits erste Schritte unternommen. 1 https://lagsbh.de/methoden/aktivierende-befragung/, 10.09.2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.06.2002, OA 870 Bericht des Magistrats vom 22.11.2024, B 427 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 Versandpaket: 10.12.2025
Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 453 Betreff: Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6511 - A 339/25 BFF-BIG - 1. Prävalenz und Ursachen Zu 1.1.: Mittels der Sonderauswertungen des Mikrozensus durch das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen - gemessen am Median der Stadt Frankfurt am Main - liegen folgende Armutsgefährdungsquoten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie für Frankfurt am Main insgesamt für die Jahre 2021 bis 2024 vor: Armutsgefährdungsquoten1: 2021 2022 2023 2024 in % Frankfurt am Main insgesamt 22,9 22,9 21,5 21,4 Kinder u. Jugendliche unter 18 Jahren 33,3 29,3 27,7 25,7 darunter Kinder unter 15 Jahren 32,0 27,0 26,7 23,7 Junge Erwachsene von 18 bis unter 25 Jahren 41,8 42,1 36,1 37,8 Quelle: Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2021 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2022. IT.NRW, Statistisches Landesamt. 1 Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. Zu 1.2.: Anteil der jungen Menschen nach Alter in Bedarfsgemeinschaften in Frankfurt am Main 2021 bis 2024: Kinder in BG nach Alter 2021 2022 2023 2024 in % Anteil Kinder u. 18 Jahren in BG an Kinder u. 18 Jahren 17,8 17,6 16,7 16,1 Anteil Kinder u. 3 Jahren in BG an Kinder u. 3 Jahren 16,3 15,7 15,0 14,5 Anteil Kinder 3 bis u. 6 Jahren in BG an Kinder 3 bis u. 6 Jahren 19,1 18,7 17,5 16,4 Anteil Kinder 6 bis u. 15 J. in BG an Kinder 6 bis u. 15 Jahren 18,2 18,3 17,3 16,7 Anteil Kinder 15 bis u. 18 J. in BG an Kinder 15 bis u. 18 Jahren 16,5 16,3 15,7 15,2 Quelle: Arbeitsagentur, Statistik; Bürgeramt, Statistik und Wahlen Zu 1.3.: Anteil der unter 15-Jährigen im Sozialgeldbezug an Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren in Frankfurt am Main 2021 bis 2024 Sozialgeld unter 15-Jährige an Kinder unter 15 Jahren 2021 2022 2023 2024 in % 16,7 16,7 15,8 15,0 Quelle: Arbeitsagentur, Statistik; Bürgeramt, Statistik und Wahlen Zu 1.4.: Armut hat viele Ursachen, die sowohl individuell als auch strukturell bedingt sein können. Auf der Grundlage der Mikrozensusergebnisse für das Jahr 2024 konnte für Frankfurt am Main eine Armutsgefährdungsquote[1] von 21,4 % festgestellt werden. Noch höher lag sie mit 25,7 % bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Durch die ungleiche Verteilung von Ressourcen und Chancen bei Erwachsenen wie bei Kindern und Jugendlichen, die durch Faktoren wie geringe Bildung, hohe Mieten, Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigungsformen verstärkt werden, spiegelt sich diese hohe Armutsgefährdungsquote räumlich auch in der Stadt Frankfurt am Main wider. Im Rahmen des Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut wurde ein Index für Kinder- und Jugendarmut erstellt. Der Index umfasst fünf Merkmale bzw. daraus abgeleitete Indikatoren: 1. Bevölkerung: Anteil Einwohner:innen bis 24 Jahren (2022) in % aller Einwohner:innen bis 24 Jahren. 2. Arbeit & Wirtschaft: Arbeitslosendichte der bis 24-Jährigen (2022) in % der Einwohner:innen zw. 15 bis 64 Jahren. 3. Soziales: Sozialgeldbeziehende (RLBs) bis 24 Jahren (2022) in % aller Einwohner:innen bis 24 Jahren. 4. Bauen & Wohnen: Wohnfläche je Einwohner:in (2021) in qm, gemittelt. 5. Bildung: Anteil der Übergänge auf Gymnasien (2022) in % aller Übergänge auf weiterbildende Schulen. Diese fünf Merkmale werden zu einem Index verrechnet, der eine Einstufung der Kinder- und Jugendarmut in den Frankfurter Stadtteilen zulässt. Danach sind folgende Gegenden in Frankfurt besonders stark von Kinder- und Jugendarmut betroffen: Frankfurt West: Zeilsheim-Nord & -Ost, Höchst Ost- & -Süd, Nied-Süd, Sindlingen-Nord & -Süd, Unterliederbach-Ost. Frankfurt Nordwest: Niederursel-Ost, Heddernheim-West. Autobahn A5 / Westkreuz: Gallus-West & - Ost, Griesheim-Ost &-West, Sossenheim-Ost /-West, Schwanheim Süd. Fechenheim: Fechenheim Nord & Süd. 2. Bildung und Chancengleichheit Zu 2.1.: Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (im Wesentlichen die Jugendverbände, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Abenteuerspielplätze, aufsuchende Angebote, Spielmobileinsätze) haben den Auftrag, junge Menschen ausgehend von ihren Interessen, Kenntnissen und Fertigkeiten zur Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Mitverantwortung zu befähigen und ihr soziales Engagement anzuregen. Dieser außerschulische Bildungsauftrag des Fachfeldes fördert ihre Entwicklung und kann sich mittelbar positiv auf den schulischen Erfolg auswirken. Unter anderem finden eine Vielzahl an non-formalen, formalen und informellen Bildungsangeboten statt. Dazu gehören: · Ferienkarussell Frankfurt mit Erlebnistagen, Bildungswochen, Freizeiten und Stadtteilaktionen in den hessischen Oster-, Sommer- und Herbstferien sowie an "langen Wochenenden". · Kinderkulturprogramm Frankfurt mit Theateraufführungen und Filmvorführungen. · Kinder- und Jugendbuchausstellung Frankfurter LeseEule mit einer dreiwöchigen Buchausstellung im Römer und einem ganzjährigen Begleitprogramm für Einrichtungen und Familien. · Ferienkarte Frankfurt mit ermäßigtem oder kostenfreiem Zugang zu Freizeit- und Bildungsangeboten in den hessischen Sommerferien, Stadteilaktionen und 2025 erstmals Fahrrad- und Schwimmkursen. · CultureLab - ein Bildungsprogramm mit Künstler:innen für Kinder, Jugendliche und Familien (in den Bereichen Bildende Kunst, Tanz, Theater, Musik, Medien und Sprache/kreatives Schreiben). · Kommunales Jugendbildungswerk Frankfurt mit Angeboten der internationalen Jugendbegegnung, inklusiven Angeboten und Formaten im Bereich der kulturellen und politischen Bildung. Des Weiteren werden im Förderprogramm "Pädagogischer Mittagstisch" insbesondere marginalisierten Kindern und Jugendlichen, die aus diversen Gründen keinen Hort besuchen, neben einem Mittagessen Möglichkeiten geboten, Hausaufgaben zu erledigen. Ein zweiter Teil des Programms zielt auf eine gesunde Ernährung und Bewegungsangebote. Um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und Zugänge zum Arbeitsmarkt zu vereinfachen, bieten die Angebote im Bereich der Jugendberufshilfe umfangreiche und differenzierte Angebote zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung sozial benachteiligter junger Menschen an. Durch Beratung, Förderung schulischer Abschlüsse, Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung und Qualifizierung, Arbeitsvermittlung und Beschäftigung sollen diese jungen Menschen unterstützt werden. Seit dem Jahr 2007 fördert die Stadt Frankfurt am Main darüber hinaus Kitas in sozial benachteiligten Stadtteilen über den Besonderen Förderauftrag (BeFö). Kitas in Stadtbezirken mit einer Verdichtung von sozialen Benachteiligungsmerkmalen - hier: Arbeitslosigkeit, Bezug von Transferleistungen, Wohnraummangel - haben grundsätzlich Anspruch auf eine Unterstützung über den Besonderen Förderauftrag. Ziel ist es, Kinder in ihrer Entwicklung zu stärken und bestehende Benachteiligungen sowie Entwicklungsverzögerungen frühzeitig aufzufangen. Mit den bereitgestellten Mitteln entwickeln die Kitas passgenaue, bedarfsorientierte Förder-, Bildungs- und Unterstützungsangebote für Kinder, Eltern und Fachkräfte. Die jeweiligen Kitas und Träger entscheiden selbst, welche Angebote für ihre Zielgruppen passend sind und entwickeln diese bedarfsorientiert weiter. Vielfach werden Projekte z.B. zur Sprachförderung, zu Bewegung und Sport oder zu Gesundheitsthemen von Kindern, zur Verbesserung der Kommunikation und Kooperation mit den Familien und zur Qualifizierung der Mitarbeitenden umgesetzt, z.B. zur armutssensiblen pädagogischen Arbeit. Die Frankfurter Kinder- und Familienzentren (KiFaZe) bieten wohnortnahe, niedrigschwellige und inklusive Unterstützungsangebote für Familien. Ziel ist es, Kinder frühzeitig zu fördern und Eltern zu stärken. Die Angebote orientieren sich am Bedarf der Familien und wirken präventiv, indem Risiken frühzeitig erkannt und Ressourcen aktiviert werden können. Insbesondere in sozial benachteiligten Stadtteilen werden durch die Angebote in den KiFaZe offene und leicht zugängliche Räume für Bildung, Betreuung und Beratung eröffnet. Die Angebote können von allen Familien im Stadtteil - unabhängig davon, ob die Kinder eine Kita besuchen oder nicht - genutzt werden. Dadurch erhalten auch Familien, deren Kinder keine Kindertageseinrichtung besuchen, frühzeitig Unterstützung. Durch eine frühzeitige Förderung, gezielte Bildungs- und Betreuungsangebote sowie umfassende Unterstützung für Eltern tragen die KiFaZe dazu bei, dass Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten bessere Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg erhalten. Konkrete Maßnahmen der KiFaZe zur Förderung des Bildungserfolgs von Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien sind z.B.: · Alltagsintegrierte Sprachförderung (in Kitas, bei offenen Angeboten und Gruppenangeboten), · Eltern-Kind-Angebote zur frühzeitigen Unterstützung der Familien, · Beratung und Begleitung bereits in der Schwangerschaft, · Kostenlose Hausaufgabenhilfe und Lernförderung, · Freizeit- und Kulturangebote zur Förderung sozialer Kompetenzen, · Kooperation mit Schulen für einen besseren Übergang von Kita zur Schule, · Niedrigschwellige Elternberatung zu Erziehung, Bildung und Sozialberatungen, · Qualifizierungsangebote und Weiterbildungen für Eltern zur Verbesserung ihrer beruflichen Chancen, · Offene Angebote für alle Familien, unabhängig vom Kita-Besuch, · Vernetzung mit Schulen, Kitas und sozialen Einrichtungen, · Vergünstigte oder kostenlose Freizeit- und Kulturangebote, · Essenszuschüsse und Unterstützung für gesunde Ernährung, · Hilfe bei Anträgen (z. B. Wohngeld, Kindergeld, Sozialhilfe), · Vielfältige Angebote rund um Gesundheit, Elternschaft, Bildung und berufliche Orientierung, · Beratung zu finanziellen Hilfen (z. B. Bildungspaket, Kita-Gebührenbefreiung). Im schulischen Bereich wird gezielt der Ausbau von Ganztagsschulen vorangetrieben. Durch die Ganztagsangebote sollen insbesondere Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien zusätzliche Lernzeiten und individuelle Förderung erhalten. Im Ganztagsprogramm "Erweiterte Schulische Betreuung" sind die Elternentgelte nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt. Zudem sind die Entgelte, wenn die Eltern Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB XII oder Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, förderfähig. Auf diese Weise sollen die Zugänge zu den Ganztagsangeboten auch für Familien mit geringem Einkommen sichergestellt werden. Weitere Ganztagsangebote, die zudem über das Land Hessen gefördert werden, sind z.B. im Rahmen des "Pakts für den Ganztag" und in den unterschiedlichen Profilstufen (1 bis 3) für Eltern grundsätzlich kostenfrei. Zu den Ganztagsangeboten gehören neben einer Hausaufgabenbetreuung oder der Durchführung von Lernzeiten auch individuelle Förderangebote für Kinder. Zudem gibt es verschiedene kommunale Förderprogramme am Lernort Schule. Das Programm "Jugendhilfe in der Grundschule" ermöglicht, dass Grundschulkinder eine bedarfsorientierte sozialpädagogische Unterstützung und Bildungsassistenz erhalten, z.B. durch Soziales Lernen, die Begleitung von Übergängen, durch Kleingruppenangebote und durch ein professionelles Beratungsangebot. Dies ermöglicht insbesondere strukturell benachteiligten Kindern und Jugendlichen Teilhabemöglichkeiten und trägt zu gelingenden Bildungsbiografien bei. Grundschulkinder können zusätzlich durch das Förderprogramm "Sternpiloten - Frankfurter Lerngruppen" profitieren. Das Setting einer Kleingruppe an zwei Nachmittagen in der Woche ermöglicht den Kindern ein klassenübergreifendes Lernen von- und miteinander. Bestandteile des Angebots sind z.B. die Sprachförderung und die Entwicklung und Förderung von personalen/sozialen Kompetenzen. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule" unterstützt Schüler:innen an weiterführenden Schulen sowie an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Umsetzungsbausteine sind Soziales Lernen, die Begleitung von Übergängen, die Unterstützung der Schule bei Angeboten der beruflichen Orientierung sowie eine professionelle Beratung für Schüler:innen. An vier Wochen im Jahr werden Projekte in den Ferien angeboten. Diese Angebote sind kostenfrei und zugänglich für alle Schüler:innen. Das Angebot der Praxisorientierten Hauptschule an drei Frankfurter Schulen ergänzt das Programm "Jugendhilfe in der Schule" und die schulische Berufsorientierung im Schwerpunkt Kompetenzerfassung im Jahrgang 7 und Kompetenzentwicklung durch Praxisangebote in produktorientierten Lernwerkstätten im Jahrgang 8. Wesentliche Ziele sind die Förderung der Ausbildungsreife, Verbesserung der Bildungsbeteiligung und das Erreichen des Hauptschulabschlusses, um einen besseren Übergang in das Berufsleben zu ermöglichen. Zudem gibt es die Förderprogramme "Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen (SPFÖ)" und die "Berufswegeplanung an beruflichen Schulen (BWP)" die aktuell an 16 Beruflichen Schulen in Frankfurt am Main umgesetzt werden. Die Programme richten sich an Schüler:innen der Vollzeitschulklassen. Ziel der sozialpädagogischen Förderung ist es, die Schüler:innen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen, um ihnen einen erfolgreichen Übergang in die berufliche Ausbildung oder Beschäftigung zu ermöglichen. In der Berufswegeplanung steht die berufliche Orientierung und die Vermittlung der Schüler:innen in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis bzw. die Stabilisierung während einer bereits begonnenen Ausbildung im Fokus. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Förderschule" befindet sich aktuell im Aufbau. Auch hier sollen Schüler:innen dabei unterstützt werden, ihre Fähigkeiten zu entfalten, ihre Leistungspotenziale zu nutzen, kontextadäquat zu handeln, Probleme zu lösen und Beziehungen zufriedenstellend zu gestalten. Einen wesentlichen Beitrag, um den Bildungserfolg von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu fördern, wird in der Stadtbücherei Frankfurt am Main geleistet. So ist die Ausleihe für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kostenfrei. Zudem ermöglichen die 18 Öffentlichen Bibliotheken und die Fahrbibliothek einen wohnortnahen Zugang zu den Bildungsangeboten der Stadtbücherei. Ein Verbund von über 120 Schulbibliotheken bietet außerdem einen niederschwelligen Zugang zu Medien und Leseförderangeboten direkt in der Schule. Beide Bibliotheksarten, die Schulbibliotheken und die Öffentlichen Bibliotheken bieten an ihrer Schule bzw. in ihrem Stadtteil einen Raum mit Aufenthaltsqualität, Rückzugsmöglichkeiten und einen Platz zum Lernen, unabhängig von der Raumsituation zuhause. Sowohl in den Öffentlichen Bibliotheken als auch in den Schulbibliotheken berücksichtigt der Bestandsaufbau die unterschiedlichen Kompetenzstufen, Voraussetzungen und Interessen von Kindern und Jugendlichen und bietet auch mehrsprachige Medien, Titel in Leichter Sprache, Mangas, Comic-Romane, Gaming u.v.m. Darüber hinaus hat die Stadtbücherei ein umfangreiches und kostenfreies Veranstaltungsangebot (Leseaktionen, Hausaufgabenhilfe, Robotics & Coding, Gaming, Aktionen über das Jahr, Bibliotheksbesuche, Rechercheeinführungen etc.) für Kinder, Jugendliche, Kindergruppen und Schulklassen. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (sba) unterstützt Schulen bei ihrer Arbeit in der jeweiligen Schulbibliothek, unter anderem im Bereich der Förderung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz. Zu 2.2.: Im Bereich der primärpräventiven Angebote der Frühen Hilfen für werdende Eltern, Eltern und ihre Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren (ggf. bis 6 Jahre) und für alle die sich einer Familie zugehörig führen, leistet die Familienbildung in Frankfurt am Main auch einen besonderen Beitrag dazu, ungünstige Ausgangs- Bildungs- und Rahmenbedingungen für Kinder in jenen Familien zu kompensieren, die besondere Barrieren bei der Begleitung ihrer Kinder erfahren. Begleitet wird der Aufbau einer positiven Bindung und Beziehung zwischen Eltern und Kind von Beginn an und damit wirksame Schutzfaktoren für eine gute kindliche Entwicklung gestärkt. Durch die Angebote der Familienbildung werden Eltern bei der Förderung der Bildungsprozesse und der Kompetenzentwicklung ihrer Kinder unterstützt. Die Angebote der politischen und kulturellen Bildung richten sich teilweise (z.B. das Kinderkulturprogramm Frankfurter Flöhe und die Kinder- und Jugendbuchausstellung Frankfurter LeseEule) an Kinder im Krippen- und Kindergartenalter. Die Angebote sind kostengünstig oder kostenfrei und finden teilweise direkt in den sozialen Einrichtungen statt (Familienzentren, Kitas, Kinderhäuser). Im Bereich der Kinderbetreuung haben alle Kinder bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung, Bildung, Erziehung, und Betreuung in Kindertageseinrichtungen (Kitas) gemäß dem gesetzlichen Auftrag (§§ 24, 22, 22a SGB VIII). Zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsangeboten wird in Frankfurt am Main im jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstätten-Entwicklungsplan die Angebotsplanung vorgenommen. Zur Erfüllung des bereits bestehenden Rechtsanspruchs für Kinder bis zum Schuleintritt sowie zur Vorbereitung auf den kommenden Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter liegen die beschlossenen Versorgungsziele für ein bedarfsgerechtes Angebot stadtweit bei 53% Versorgung für Kinder unter 3 Jahren und 100 % für Kinder ab 3 Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit. Eine hohe Bedeutung hat in Frankfurt am Main auch die Ausgestaltung der Kindertageseinrichtungen (Kitas) zu inklusiv ausgerichteten Kitas. Gerade Kinder mit einer Behinderung soll der Zugang zu teilhabefreundlichen Angeboten der Betreuung und Förderung ermöglicht werden. Dies unter anderem vor dem Hintergrund der gesetzlichen Aufforderung, Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen gemeinsam zu fördern und dabei die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, explizit zu berücksichtigen (§ 22a Abs. 4 SGB VIII). Ziel ist es insbesondere vorhandene Barrieren abzubauen und auf diese Weise die soziale und kulturelle Teilhabe dieser Kinder zu ermöglichen und zu fördern. Die Träger der Kitas gestalten ihre Angebote entsprechend. Dies u.a. auf Basis der Struktur der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Diese Struktur ermöglicht es, die vielfältigen Aspekte in den Blick zu nehmen, die gelingende Teilhabe eines Kindes fördern oder diese behindern können. Damit diese Arbeit der Kitas weiterhin gut gelingt, werden zudem in einer Unterarbeitsgruppe "Inklusion-Integration" der AG § 78 Kindertagesbetreuung Themen inklusiver Pädagogik trägerübergreifend besprochen, weiterentwickelt und mit den beteiligten Fachämtern abgestimmt. In diesem Rahmen wurde z.B. im Mai 2023 der Fachtag "Gelingende Inklusion für alle Kinder in Frankfurter Kitas" organisiert und durchgeführt. Der Fachtag hatte zum Ziel, über vorhandene Inklusionsberatungsangebote zu informieren, die Elternperspektive aufzuzeigen und Lösungsvorschläge anzubieten, um damit einen Beitrag dafür zu leisten, dass die Fachkräfte in den Kitas ihren beruflichen Alltag fachlich gut bewältigen können. Ein wichtiger Bestandteil ist des Weiteren die städtische Förderung der unabhängigen Inklusionsberatungsstelle des Vereins Gemeinsam leben Frankfurt e.V. Durch dieses Beratungsangebot sollen auch im Kitabereich die Rechte der Kinder mit Behinderung gestärkt werden. Das Angebot des "Inklusionslotsen Kita" bietet bspw. eine duale Beratung, die sich sowohl an Eltern, als auch an Fachkräfte richtet. Die Beratungsleistungen stehen grundsätzlich allen Eltern zur Verfügung. Im Fokus steht jedoch die Beratung von Eltern mit Kindern mit Behinderungen (und/oder erforderlichen besonderen Fördermöglichkeiten). Die Eltern werden darin unterstützt, wohnortnahe adäquate Angebote zu finden. Dies soll zu einer Stärkung des inklusiven Sozialraums beitragen. Darüber hinaus sollen Prozesse im gesamten Kitazyklus unterstützt werden und die Zusammenarbeit bzw. die Vernetzung mit weiteren beteiligten Akteur:innen (z. B. Frühförderstellen, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), Sozialrathäuser, Therapeutische Praxen, Grundschulen etc.) befördert werden. Zudem können Fachkräfte bei Bedarf über trägereigene Angebote hinaus Beratungs- sowie Qualifizierungsangebote des Trägers Gemeinsam leben Frankfurt e.V. nutzen. In den Kitas findet für alle Kinder, die die Kita besuchen, die sprachliche Bildung alltagsintegriert statt. Spezielle Programme zur weiteren Sprachförderung können bei Bedarf allerdings zusätzlich in den Einrichtungen angeboten werden. Einen Beitrag zu einer fachlich qualifizierten sprachlichen Bildung aller Kinder leisten die unterschiedlichen geförderten Projekte, die in der Stadt durchgeführt werden. Dies ist z.B. das städtisch geförderte Projekt "Sprachförderprofis" (Durchführung in Kooperation mit der Goethe-Universität). Das Projekt hat das Ziel, Fachkräfte aus Kitas und Grundschulen im Bereich Sprache gemeinsam systematisch zu qualifizieren, um eine durchgängige Sprachbildung von ein- und mehrsprachigen Kindern zwischen 0-10 Jahren sicherzustellen. Neben diesem Projekt gibt es das ehemalige Bundesprogramm "Sprach-Kita: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist", das nun durch das Land finanziert wird. Im Rahmen dieses Projekts erhält jede beteiligte Kita eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle mit Expertise im Bereich sprachliche Bildung, die das Team fachlich begleitet und unterstützt. Außerdem finanziert das Programm zusätzliche Fachberatung, die prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas unterstützt. Darüber hinaus wird die sprachliche Bildung in den Kitas durch die Möglichkeit zum trägerübergreifenden Austausch und Wissenstransfer im "Austauschforum Sprachbildung" ermöglicht. Die beteiligten Träger haben in der UAG Sprachbildung der AG § 78 gemeinsam ein Positionspapier und ein Plakat entwickelt, in dem die wichtigsten Aspekte zur alltagssprachlichen Bildung in Kitas prägnant und verständlich zusammengefasst sind. Allen Einrichtungen in Frankfurt am Main stehen diese Unterlagen zur Verfügung. Einen Beitrag dazu, den Elementar- und Primarbereich didaktisch zu verzahnen und durchgängige Sprachbildung methodisch anschlussfähig zu ermöglichen, leistet die Broschüre des Stadtschulamtes zum Einsatz des japanischen Papiertheaters Kamishibai. Die Strategien zum Einsatz des Theaters und die Geschichten wurden erweitert, so dass nun auch Hort- und Grundschulkinder in ihrer Sprachentwicklung durch das Papiertheater profitieren können. In den Frankfurter Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) gibt es außerdem folgende Angebote der sprachlichen Bildung im Bereich der Frühkindlichen Bildung und Sprachförderung: Vorschulprogramme für Kinder mit Sprachförderbedarf, Alltagsintegrierte Sprachbildung in Kitas, Eltern-Kind-Sprachförderung und Vorleseangebote in Kooperation mit Büchereien. Des Weiteren gibt es im Bereich der Nachhilfe und Lernförderung bspw. die Hausaufgabenhilfe und Lernprogramme in Kooperation mit Schule sowie digitale Lernangebote und Medienkompetenz-Workshops. Zu 2.3.: Die Angebotslandschaft der Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt am Main richtet sich an alle jungen Menschen und somit auch an junge Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Damit leistet sie einen Beitrag zur Inklusion und dem Zusammenleben in einer vielfältigen Stadtgesellschaft. Spezielle Unterstützung und Orientierung für Jugendliche mit Migrationsgeschichte bieten die sieben Standorte aus dem Bundesprogramm der Jugendmigrationsdienste. Diese werden ergänzend kommunal gefördert. Darüber hinaus werden Eltern und ihre Kinder mit einer Zuwanderungsgeschichte gezielt über Angebote informiert. So wird bspw. die Ferienkarte Frankfurt breit über Flyer und Plakatierung beworben und die Informationen dazu werden gezielt an Multiplikator:innen der Kinder- und Jugendarbeit weitergegeben. Der Flyer der Ferienkarte ist in Englisch, Arabisch, Türkisch und Tigrinja erhältlich. Des Weiteren wird in den Programmheften zu Angeboten der politischen und kulturellen Bildung auf Unterstützungsangebote hingewiesen, z.B. in den Programmheften der Kinderkultur auf das Kultur- und Freizeitticket (KuFti) des Kulturamts und das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Zudem wird stetig daran gearbeitet, den Zugang zu Informationen zu verbessern und niedrigschwellig zu gestalten. 3. Wohn- und Lebensverhältnisse Zu 3.1.: Das zentrale Ziel der städtischen Wohnungspolitik ist die ausreichende und angemessene Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsgruppen der Stadt durch ein breites und dauerhaftes Wohnungsangebot in allen Teilmärkten. Dabei werden auch die Wohnbedürfnisse von kinderreichen Familien berücksichtigt. Mit städtischen Programmen (vgl. 3.2) wird in Frankfurt am Main z.B. die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum gefördert. Darüber hinaus stehen Fördermittel für die Gestaltung des privaten und öffentlichen Wohnumfelds zur Verfügung. Im Rahmen der Stadterneuerung werden zudem Fragen zu Wohn- und Lebensverhältnissen, Sozialleistungen und Unterstützungsangeboten, Freizeit- und Teilhabeangeboten sowie Prävention und langfristigen Strategien, aufgeworfen und beantwortet. Zu 3.2.: Der Bedarf an Wohnraum ist hoch und ein ausreichendes Angebot ist insbesondere für einkommensschwache Familien erforderlich. Deshalb reserviert die Stadt Frankfurt am Main jährlich Mittel im Haushalt, durch die bezahlbare Mietwohnungen entstehen. Sie werden nach zwei Programmen gefördert. Auf der Grundlage des hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG) sowie der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung werden nach dem "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" zinslose Baudarlehen und Zuschüsse zur Schaffung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit geringen Einkommen gewährt. Für den Neubau von Wohnraum für Haushalte mit mittleren Einkommen vergibt die Stadt Frankfurt am Main ebenfalls zinslose Baudarlehen und Zuschüsse nach dem "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderstufe 2". Damit stehen zwei Förderwege mit jeweils mehreren Miet- und Einkommensstufen zur Verfügung. Die Wohnungen sind zweckgebunden, unterscheiden sich hinsichtlich der Einkommensgrenzen, der Einstiegsmiete und der Förderhöhe und entsprechen in ihren technischen Anforderungen den Bedürfnissen von kinderreichen Familien. So wird sichergestellt, dass die Miete für wohnberechtigte Haushalte auch langfristig bezahlbar bleibt. 4. Sozialleistungen und Unterstützungsangebote Zu 4.1.: Im Rahmen der Beratungspflicht bei Sozialleistungen wird durch die Mitarbeitenden der Sozialrathäuser, der besonderen Dienste des Jugend- und Sozialamtes und des Jobcenters darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets besteht. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist eine gesetzliche Leistung, die Kindern- und Jugendlichen, die eine der Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB XII oder Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, zusteht. Zudem wird im Bewilligungsbescheid dieser Grundleistungen auf diesen Anspruch hingewiesen. Zusätzlich wird bei dem monatlich stattfindenden Familiendienstag im Amt für Multikulturelle Angelegenheiten zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie zu dem Frankfurt-Pass beraten. Um an den verschiedenen Anlaufstellen eine optimale Beratung sicherzustellen, führt das Jugend- und Sozialamt sowohl für eigene Mitarbeitende als auch für Mitarbeitende externer Netzwerke und ehrenamtlicher Beratungsstellen Schulungen und Workshops durch. Außerdem werden regelmäßig Informationsveranstaltungen zu der freiwilligen Leistung Frankfurt- Pass durchgeführt. Zu 4.2.: Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) gelten mit der Grundleistung (AsylbLG, Bürgergeld, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag) als mitbeantragt. Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, genügt bspw. der Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Lediglich für die Leistung der Lernförderung wird ein formeller Antrag benötigt. Die freiwillige Leistung Frankfurt-Pass ist bei der Antragstellung an keine Form gebunden. Es ist möglich, dass Personen bei der zuständigen Stelle persönlich vorsprechen und diesen mündlich beantragen. Zudem wird im Rahmen der Digitalisierung und Weiterentwicklung des Frankfurt-Passes an einer automatisierten Bewilligung gearbeitet. Zu 4.3.: Die Beratung der Frankfurter Bürger:innen zum Anspruch auf Bürgergeld und Leistungen nach dem SGB XII liegt bei den örtlich zuständigen Jobcentern bzw. Sozialrathäusern. Wie unter Punkt 4.1 erwähnt, findet zudem eine Beratung im Amt für multikulturelle Angelegenheiten statt. Des Weiteren gibt es Angebote der ehrenamtlichen Beratung und Unterstützung in den Stadtteilen und Siedlungen, in denen durch das Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft ein Quartiersmanagement besteht (Zeilsheim, Unterliederbach, Sindlingen, Rödelheim-West, Riederwald, Preungesheim, Praunheim, Nordweststadt, Niederrad, Gutleutviertel, Griesheim, Ginnheim, Gallus, Fechenheim, Eckenheim, Atzelbergsiedlung-Seckbach, Sossenheim, Bonames). Angeboten wird eine allgemeine Sozialberatung sowie Unterstützung und Beratung bei Formularen/Anträgen etc. für die Bewohner:innen des jeweiligen Quartiers. Zudem gibt es im Stadtteil Preungesheim das Projekt der Stadtteilflüsterinnen in Kooperation des Diakonisches Werks für Frankfurt und Offenbach als Träger des Quartiersmanagements und der Commerzbank-Stiftung. Die Stadteilflüster:innen informieren die Preungesheimer:innen über Unterstützungsangebote und Hilfestrukturen und ermöglichen so die Zugänge zu den unterschiedlichen Angeboten. Weitere dieser Multiplikatorkonzepte der wohnortnahen Beratung gibt es in Sindlingen (Kiezläufer:innen), in Eckenheim (Stadtteilläufer:innen) und in Unterliederbach (Quartiershelfer:innen). Um den Zugang zu Beratungsstellen in besonders betroffenen Stadtteilen auszubauen, werden darüber hinaus innovative Konzepte wie der 2025 ins Leben gerufene Social-Bus erprobt. Der Social-Bus des Sozialrathauses Gallus bietet im Stadtteil Griesheim ein mobiles Beratungsangebot des Sozialrathauses an. Auslöser hierfür war der vom Sozialrathaus wahrgenommene Bedarf nach einem aufsuchenden Angebot, weil etablierte Kommunikationswege wie z. B. Flyer einen bestimmten Teil der Zielgruppe nicht zuverlässig erreichen. Im Rahmen der Erprobung zeichnet sich ab, dass das Angebot sehr gut angenommen wird und eine wichtige Ergänzung zu dem bestehenden Angebot bereitstellt. Die Entwicklung besonders innovativer Angebote in den Sozialrathäusern wird durch das Jugend- und Sozialamt zielgerichtet gefördert. 5. Freizeit- und Teilhabeangebote Zu 5.1.: Über das Bildungs- und Teilhabepaket stehen den Kindern und Jugendlichen pauschal 15 Euro monatlich zur Verfügung, wenn diese an einer sozialen und/oder kulturellen Aktivität teilnehmen. Hierunter fallen nicht nur Vereinsbeiträge, sondern bspw. auch die Teilnahme an Ferienfreizeiten. Der monatliche Betrag wird direkt an die Erziehungsberechtigen mittels Banküberweisung ausgezahlt. Dieses Verfahren ist in der Regel den Vereinen des Sportkreises bekannt. Mit dem Frankfurt-Pass können Kinder und Jugendliche das Kultur und Freizeit Ticket (KUFTI) kostenlos erhalten. Das Ticket ermöglicht den Zugang zu verschiedenen kulturellen Angeboten im Stadtgebiet. Zudem bietet der Frankfurt-Pass auch für die berechtigten Elternteile vergünstigte Angebote, so dass diese bspw. den Palmengarten mit ihren Kindern besuchen können. In der Kinder- und Jugendarbeit werden kulturelle und soziale Aktivitäten sowie Sport- und Bewegungsangebote als Methoden einer sozialpädagogischen Bildung eingesetzt und sind zumeist kostenfrei. Im Bereich der politischen und kulturellen Bildung sind die Angebote kostengünstig oder kostenfrei. Bei den Angeboten der Ferienkarte werden Familien mit Frankfurt-Pass bei der Anmeldung bevorzugt und zahlen einen ermäßigten Satz auf das ohnehin kostengünstige Angebot. Regelhaft werden Plätze bei Ferienangeboten soweit möglich für Kinder, die sich in Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung befinden, freigehalten. Die Stadtteilaktionen, die sportliche und kreative Aktivitäten für Kinder und Jugendliche bieten, sind kostenfrei und eine Teilnahme ist ohne vorherige Anmeldung möglich. Sie werden insbesondere in den besonders belasteten Stadtteilen (vgl. Monitoring zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main 2024) durchgeführt. Beispiel hierfür sind: · Die Entwicklung und Durchführung eines E-Sport-Turniers für die Frankfurter Jugendhäuser im Zoogesellschaftshaus, das 2026 wieder stattfindet. Erreicht wurden im letzten Jahr insbesondere die Jugendhäuser aus den belasteten Stadtteilen. · Der Jugendkunstwettbewerb "FFM fühl ich". Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren bzw.16 bis 21 Jahren fertigen eine kreative Zeichnung, die aus einfachen Linien, Mustern oder Figuren bestehen kann (Doodle). Gezielt angesprochen werden Jugendliche aus den belasteten Stadtteilen Frankfurts. Zur Vermeidung von Stigmatisierung wird außerdem eng mit Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder teil- und vollstationären Einrichtungen der Jugendhilfe zusammengearbeitet und kooperiert. Im Bildungsprogramm CultureLab werden bspw. die Angebote der kulturellen Bildung direkt in den Einrichtungen vor Ort mit den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Die Künstler:innen kommen also in die Einrichtungen der Jugendhilfe oder Einrichtungen für geflüchtete Familien und führen ihr Angebot mit den dort lebenden Kindern und Jugendlichen und/oder Besucher:innen aus. Die Teilnahme an den künstlerischen Angeboten ist kostenfrei. Das Bildungsprogramm CultureLab ist eine Kooperation zwischen der Crespo Foundation und dem Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main. Des Weiteren wurden EM-Freitickets über Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie teil- und vollstationärer Einrichtungen der Jugendhilfe gezielt verteilt. Zudem finden Fortbildungsveranstaltungen statt. So fand im Jahr 2024 eine mehrtägige Veranstaltung zum Thema "Armutssensibles Handeln in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit" statt. Ziel der Fortbildung war eine Sensibilisierung von Fachpersonen und die Weitergabe von Informationen und Anlaufstellen (BuT). Zu 5.2.: In Frankfurt am Main werden 110 Einrichtungen der Jugendarbeit in freier Trägerschaft gefördert. 19 weitere unterhält der kommunale Eigenbetrieb. Von diesen Einrichtungen können 108 der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, 8 den Abenteuerspielplätzen und 13 sonstigen Angeboten der Jugendarbeit zugeordnet werden. Hinzu kommen noch 23 Jugendverbände, die Mitgliedsorganisationen des Frankfurter Jugendrings (FJR) sind und deren Arbeit ebenfalls von der Stadt Frankfurt am Main gefördert wird. 6. Prävention und langfristige Strategien Zu 6.1.: Am 17.11.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut beschlossen (§ 2519). Das Bündnis hat zum Ziel, eine ressortübergreifende Strategie zur deutlichen Reduktion von Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt am Main bis 2050 zu entwickeln und umzusetzen. Dazu wurde bereits eine gemeinsame Wissensbasis geschaffen, u.a. in Form von Lebenslagekarten. Die Karten zeigen anhand von acht Lebenslagen (u.a. soziale Teilhabe und Netzwerke, Ernährung und Gesundheit, Bildung und Lernen) für das gesamte Stadtgebiet besonders benachteiligte Stadtteile in Bezug auf Kinder- und Jugendarmut. Mithilfe der Karten konnten die Mehrdimensionalität von Armut abgebildet und unterschiedliche Ressorts für die Zusammenarbeit gewonnen werden. Bei der strategischen Ausrichtung steht die Orientierung nach den Bedürfnissen der Betroffenen im Mittelpunkt. Die Anpassung bzw. Entwicklung der Angebote erfolgt dabei wirkungsorientiert und unter Einbezug verschiedener Stakeholder im Sozialraum. In der langfristigen Strategie werden in einem ersten Schritt Stadtteile ausgewählt, die in Bezug auf die acht Lebenslagen als besonders benachteiligt gelten. Dort findet eine aufeinander abgestimmte Anpassung und Erweiterung von Angeboten statt, die in einem zweiten Schritt ggf. auf andere Stadtteile übertragen werden. Auf der strategischen Ebene werden partizipativ erarbeitete Ziele innerhalb der Lebenslagen ressortübergreifend bearbeitet und Prozesse angestoßen, die strukturelle Veränderungen auf gesamtstädtischer Ebene (z.B. in Bezug auf die allgemeine Infrastruktur/Zugänge) bewirken sollen. Zudem wird im Rahmen der Teilnahme am ESF Plus-Förderprogramm "Bildungskommunen" in einem Zeitraum von Dezember 2023 bis Dezember 2027 in Frankfurt am Main unter dem Themenschwerpunkt "Inklusion und Integration durch Bildung" ämterübergreifend daran gearbeitet, mehr Zugangswege zu Bildungsangeboten zu schaffen. Ziel ist es, Benachteiligungen im Lebensverlauf datenbasiert sichtbar zu machen, um daraus Handlungsempfehlungen ableiten zu können und die Bildungsangebote klarer zu strukturieren. Hierzu gehören auch die Themen Zugänge zu frühkindlicher Bildung, Nachhilfe und Sprachförderung sowie schulische und außerschulische Bildung. Zu 6.2.: Das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut ist bewusst als ressortübergreifende Zusammenarbeit angelegt, da aufgrund der Mehrdimensionalität von Armut nur so eine integrierte Bearbeitung von Kinder- und Jugendarmut und deren Folgen erfolgen kann. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen eines großen Bündnisnetzwerks, das sich aus mindestes 40 Vertreter:innen verschiedener Ämter und (städtischen) Institutionen zusammensetzt, darunter u.a. das Stadtschulamt, das Kinderbüro, Kita Frankfurt, das Amt für Wohnungswesen, die Stadtbücherei sowie Vertreter:innen aus dem Jugendhilfeausschuss und dessen Fachausschüssen. Diese Expert:innen bildeten zunächst eine Strategiegruppe, die im Rahmen mehrerer Veranstaltungen Ziele des Bündnisses anhand von acht Lebenslagen definiert und priorisiert haben. Die Ziele werden im nächsten Schritt in Lebenslagen-Arbeitsgruppen operationalisiert und bearbeitet. Auch diese Arbeitsgruppen werden sich aus Vertreter:innen verschiedener Ressorts zusammensetzen. Auf der Stadtteilebene bestehen ebenfalls ressortübergreifende Arbeitsgruppen, die in vier Pilotstadtteilen (Zeilsheim, Fechenheim, Bahnhofsviertel, Griesheim) in sogenannten Bündnissen vor Ort zusammenarbeiten. Zu 6.3.: Im Rahmen von Stadtteilprojekten in Zeilsheim und Fechenheim sind bereits Erfahrungen von Betroffenen in den Prozess eingeflossen. Dabei wurden Expert:inneninterviews und eine Fokusgruppe mit Jugendlichen durchgeführt sowie Angebote wie Frauenfrühstücke, Familiennetzwerke und Projekte zur sozialen Teilhabe des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft besucht, um das Bündnis vorzustellen und die Bedarfe der Zielgruppen zu erfassen. Im Rahmen der Bündnisse vor Ort soll dies weiter ausgebaut werden, u.a. in Form von Beteiligungsformaten in den jeweiligen Stadtteilen. Auch die genannten Lebenslagen-Arbeitsgruppen haben zur Aufgabe, in der Bearbeitung der Ziele die Betroffenenperspektive einzubeziehen. 7. Monitoring und Evaluation Zu 7.1.: Bei allen städtisch geförderten Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Programmen, Angeboten und Maßnahmen (wie bspw. der Familienhilfe, der politischen und kulturellen Bildung oder der Offenen Kinder und Jugendarbeit) erfolgt im Rahmen der Förderung eine jährliche Prüfung und Evaluation der umgesetzten Angebote und Maßnahmen. Zu 7.2.: Seitdem das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut besteht, berichtet der Magistrat jährlich über die Aktivitäten und das bisher Erreichte im Rahmen des Bündnisses. Zu 7.3.: Bisher wurden keine wissenschaftlichen Studien oder externe Gutachten hinzugezogen, um die Wirksamkeit von städtischen Maßnahmen zu bewerten. Die Lebenslage-Arbeitsgruppen des Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut wurden aber bereits in Wirkungsorientierung, einem Instrument der Qualitätssicherung, geschult, um die messbare Wirkung von Maßnahmen direkt bei der Planung zu berücksichtigen. Die Methode soll auch bei den Bündnissen vor Ort eingesetzt werden und später Rückschlüsse auf die gewünschte Wirkung bei der Zielgruppe zulassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 04.03.2025, A 339 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025
Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Dolmetschen im Fachfeld Erziehungshilfe
Etatanregung vom 04.12.2025, EA 139 entstanden aus Vorlage: OF 979/3 vom 04.12.2025 Betreff: Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Dolmetschen im Fachfeld Erziehungshilfe Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten, um die im Fachfeld Erziehungshilfe sowohl bei den freien Trägern als auch beim kommunalen Betrieb anfallenden Aufgaben des Dolmetschens fachlich korrekt und empathisch durchzuführen, werden die entsprechenden Mittel in ausreichender Höhe in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Zur Durchführung ihrer Informations- und Beratungsgespräche benötigen alle Erziehungsberatungsstellen aufgrund des hohen Anteils von Ratsuchenden mit Migrationshintergrund in erheblichem Umfang die Unterstützung durch Dolmetscher und Dolmetscherinnen sowohl seitens der freien Träger als auch vom kommunalen Betrieb (Letzteres wie z. B. im Nordend). Die entsprechenden Mittel für diese Aufgabe sind in ausreichender Höhe im Haushalt einzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026
Haushalt 2026 Dolmetschen im Fachfeld Erziehungshilfe
Antrag vom 04.12.2025, OF 979/3 Betreff: Haushalt 2026 Dolmetschen im Fachfeld Erziehungshilfe Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten, um die im Fachfeld Erziehungshilfe sowohl bei den freien Trägern als auch beim Kommunalen Betrieb anfallenden Aufgaben des Dolmetschens fachlich korrekt und empathisch durchzuführen, werden die entsprechenden Budgetmittel in ausreichender Höhe in den Haushalt eingestellt. Begründung: Zur Durchführung ihrer Informations- und Beratungsgespräche benötigen alle Erziehungsberatungsstellen aufgrund des hohen Anteils von Ratsuchenden mit Migrationshintergrund in erheblichem Umfang die Unterstützung durch Dolmetscher und Dolmetscherinnen sowohl seitens der freien Träger als auch vom Kommunalen Betrieb (Letzteres wie z.B. im Nordend). Die entsprechenden Mittel für diese Aufgabe sind in ausreichender Höhe im Haushalt einzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Etatanregung EA 139 2025 Die Vorlage OF 979/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der „Roten Eule“ ziehen
Auskunftsersuchen vom 04.12.2025, V 1345 entstanden aus Vorlage: OF 937/3 vom 16.10.2025 Betreff: Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der "Roten Eule" ziehen Mit der endgültigen Schließung der "Roten Eule" in der Eckenheimer Landstraße sind im Nordend rund 40 dringend benötigte Kita- und Hortplätze verloren gegangen. Der Betreiber sah sich zu diesem Schritt gezwungen, weil sich die Stadt Frankfurt am Main als Eigentümerin über Monate nicht verbindlich zur notwendigen Sanierung und Finanzierung des Gebäudes geäußert hat. Das ist ein deutliches Versäumnis des Magistrats, der trotz frühzeitig bekannter Mängel keine tragfähige Lösung fand. Für viele Eltern stellte die monatelange Hängepartie eine erhebliche Belastung dar: von der Ungewissheit, ob die "Rote Eule" gerettet werden kann, über die Frage nach einer alternativen Betreuungseinrichtung bis hin zu existenziellen Sorgen, wie der Frage, ob mit der neuen Lösung dem Job weiterhin im selben Maß nachgegangen werden kann. Wie die "Rote Eule" blicken auch andere Kindertagesstätten im Nordend und in den angrenzenden Stadtteilen einem erheblichen Sanierungsstau entgegen. Viele dieser Einrichtungen müssen mittelfristig saniert werden. Angesichts des ohnehin bestehenden Mangels an Betreuungsplätzen in Frankfurt darf sich ein Fall wie die Rote Eule auf keinen Fall wiederholen. Eltern und Kinder brauchen Planungssicherheit, Verlässlichkeit und frühzeitige Informationen, damit notwendige Sanierungen familienfreundlich umgesetzt werden können. Der Ortsbeirat 3 bedauert die Schließung der Roten Eule und kritisiert das Vorgehen des Magistrats, der durch fehlende Entscheidungen und mangelnde sowie rechtzeitige Kommunikation den Verlust des Standorts mitverursacht hat. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert zu berichten, a. wie er die aktuelle Betreuungssituation (Kita-, Kindergarten- und Hortplätze) im Nordend sowie in den angrenzenden Stadtteilen grundsätzlich einschätzt; b. wie viele Kinderbetreuungseinrichtungen in diesen Stadtteilen derzeit sanierungsbedürftig sind und welche davon wann saniert oder ggf. geschlossen werden sollen; c. wie künftige Sanierungsvorhaben organisatorisch ablaufen sollen, damit während der Bauphasen keine Betreuungsplätze dauerhaft verloren gehen; d. welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um sicherzustellen, dass sich ein Fall wie bei der "Roten Eule" künftig nicht wiederholt; e. welche Ersatzmaßnahmen für die entfallenen Plätze der Roten Eule vorgesehen sind und wann diese umgesetzt sein werden; f. welche neuen Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend und in den angrenzenden Stadtteilen derzeit geplant sind und in welchem Zeitrahmen diese entstehen sollen; g. inwieweit bei dieser Planung bereits die geplante Unterkunft für Geflüchtete und Wohnungslose in der Homburger Landstraße mit voraussichtlich knapp 300 Bewohnerinnen und Bewohnern berücksichtigt wurde, deren Fokus auf Familien den Bedarf an Plätzen weiter erhöhen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
In seinem Bericht B 414/25, „Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung“, verweist d
Frage vom 04.12.2025, F 3720 In seinem Bericht B 414/25, "Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung", verweist der Magistrat auf den Mangel an Betreuungsangeboten für Kinder in Frankfurt, etwa verursacht durch Personalmangel in Kitas, der die Erwerbstätigkeit von Müttern und Familien erschwert. Vor dem Hintergrund dieser Mangelsituation frage ich den Magistrat: Welche Vergaberegelungen gelten aktuell für die in Frankfurt vorhandenen Vollzeit-Betreuungsplätze - Kitas, Hort, Kindertagespflege, Ganztagsangebote an Schulen, gegebenenfalls weitere Angebote - und wie werden diese gehandhabt, insbesondere im Hinblick auf Transparenz und Gleichbehandlung? Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein
Ideen
Heruntergekommener Marktplatz
Unser Berger Marktplatz ist so heruntergekommen. Hier könnte ein Treffpunkt für Jung und Alt entstehen. Aber stattdessen haben wir nur überall Müll und einen Haufen Glasscherben. Die Halfpipe steht seit 1,5 Jahren abgesperrt. Es tut sich nichts, mit dem Bauzaun sieht es einfach nur hässlich aus und Kinder können sie nicht mehr zum spielen nutzen. Der Spielplatz ist total veraltet mit einem in die Jahre gekommenen, alten Spielhaus und kaum attraktiven Spielmöglichkeiten. Die Laternen funktionieren teilweise nicht. Hier könnte man den Spielplatz perfekt mit neuen Spielgeräten ergänzen, die ganze freie Fläche könnte mit Sportgeräten genutzt werden, wie unten an der Leuchte und der große Platz könnte gepflegt werden.
Sport-Plattform "Frankfurt bewegt sich"
Zusammenführen aller Sport- und Bewegungsangebote in Frankfurt mit Filterfunktion nach Interessensgruppen, Angebot und Zeitpunkt (evtl. auch nach Stadtteilen). Sportvereine, Bäderbetriebe, VHS, Fitnessclubs, ADFC, Wandervereine, Krankenkassen ... führen unterschiedliche Bewegungsangebote durch. Die Suche nach einem passenden Angebot ist oft aufwendig. Eine zentrale Plattform dient der Gesundheitsförderung, dem sozialen Miteinander und der "sinnvollen" Freizeitgestaltung. Vorteile für Kinder, Jugend, Familie, Erwachsene, Senioren!
Anbringung von unterstützenden UK-Symboltafeln auf städtischen Spielplätzen in Frankfurt am Main
ich möchte anregen, auf städtischen Spielplätzen in Frankfurt Tafeln mit Symbolen der Unterstützten Kommunikation (UK) anzubringen – z. B. nach dem METACOM-System. Solche Tafeln helfen Kindern mit Behinderung, nichtsprechenden Kindern und auch Kindern mit geringen Deutschkenntnissen, sich mitzuteilen und besser am Spiel teilzunehmen. Städte wie Wiesbaden, Köln, München und Leipzig setzen UK-Tafeln bereits erfolgreich ein (z. B. Spielplatztafeln vom Autismusverlag). Auch Frankfurt könnte damit ein wichtiges Zeichen für Inklusion und Teilhabe setzen. Sollte dies nicht die richtige Anlaufstelle für mein Anliegen sein, bitte ich Sie herzlich, mich an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder mir eine entsprechende Kontaktmöglichkeit zu nennen. Vielen Dank für Ihre Zeit und Unterstützung.
Traglufthalle für das Stadionbad – Bessere Schwimmmöglichkeiten für Kinder (und nicht nur) im Frankfurter Süden
Im Stadtteil Niederrad (und generell im Frankfurter Süden gibt es nur 1 Hallenbad) fehlt es derzeit an einer überdachten Schwimmmöglichkeit für Kinder und Schulen. Mit dem Wegfall des Schwimmbads im ehemaligen Dorint Hotel ist ein wichtiger Standort für den Schwimmunterricht verloren gegangen – dort nahmen früher über 600 Kinder teil. Auch von der Grundschulen müssen die Kinder nach Höchst (Hallenbad) oder Hausen (Traglufthalle) fahren und weite Wege im für den Schwimmunterricht auf sich nehmen. Das kostet Zeit – und ist nicht gerecht. Zusätzlich ist das Textorbad, das einzige Hallenbad im Frankfurter Süden, zwischen 5-21 April 2025 wegen dringenden Sanierungsarbeiten geschlossen. Damit verschärft sich die ohnehin angespannte Situation weiter. Im Frankfurter Norden gibt es dagegen mehrere Hallenbäder sowie zusätzliche Traglufthallen, die ganzjähriges Schwimmen ermöglichen. Daher schlage ich vor, das Stadionbad im Frankfurter Süden mit einer Traglufthalle auszustatten, um dort auch in der kälteren Jahreszeit Schwimmangebote für Schulen und Kinder (und nicht nur) wohnortnah zu ermöglichen. Der Ausbau wohnortnaher Schwimm-Infrastruktur im Frankfurter Süden wäre ein wichtiger Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit und Gesundheit für Kinder und Jugendliche.
Beleuchtete Spielplätze in den Herbst- und Wintermonaten
Die Eltern in Frankfurt haben in den Herbst- und Wintermonaten unter der Woche kaum eine Chance, nach Feierabend mit ihren Kindern auf Spielplätze zu gehen, weil es einfach zu dunkel ist. Eine Idee wäre, pro Stadtteil mindestens ein Spiel- und Bolzplatz von 16 bis 20 Uhr umweltgerecht beleuchtet werden. Das würde Eltern flexibler machen und Kindern auch in der kälteren Jahreszeit längere und sichere Spielzeiten in Frankfurt ermöglichen. Uns als Eltern von Gallus, Europaviertel und Bockenheim interessieren z.B. folgende Spiel- und Bolzplätze Rebstock West; Spiel- und Bolzplatz im Gliesfeldpark; und Spielplatz Frankenallee im Gallus. Aber wir sind uns sicher, dass alle Eltern und Kinder Stadtweit würden sich freuen, wenn mindestens ein Spiel- und Bolzplatz von 16 bis 20 Uhr pro Stadtteil beleuchtet werden.
Lachgas-Verbot in Frankfurt
Wir fordern den Stadtrat und die zuständigen Behörden auf, unverzüglich ähnliche Maßnahmen wie in Hanau zu ergreifen und den Verkauf von Lachgas an Jugendliche in Frankfurt zu verbieten. Hintergrund: Hanau ist die erste Stadt in Hessen, die den Verkauf von Lachgas an Jugendliche untersagt. Die neue Regelung erlaubt es der Polizei, Bußgelder zu verhängen, wenn Lachgas konsumiert oder weitergegeben wird. Lachgas birgt erhebliche gesundheitliche Risiken, die besonders Jugendliche gefährden können. Unsere Forderungen: Einführung eines Verkaufsverbots: Wie in Hanau soll auch in Frankfurt der Verkauf von Lachgas an Minderjährige untersagt werden, um junge Menschen vor den gesundheitlichen Risiken zu schützen. Stärkung der Prävention: Aufklärungskampagnen in Schulen und Jugendeinrichtungen, um über die Gefahren des Lachgaskonsums aufzuklären. Durchsetzung durch Behörden: Es sollte der Polizei ermöglicht werden, bei Verstößen Bußgelder zu verhängen, um eine wirksame Umsetzung der Regelung zu gewährleisten. Warum Frankfurt handeln muss: Schutz der Jugend: Unsere Kinder und Jugendlichen verdienen es, vor potenziell gefährlichen Substanzen geschützt zu werden. Gesundheitsrisiken minimieren: Lachgas kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, die langfristig zu erheblichen Problemen führen können. Vorbildfunktion übernehmen: Frankfurt hat die Chance, als Vorreiter in Hessen und deutschlandweit ein klares Zeichen für den Jugendschutz zu setzen. Mit Ihrer Unterstützung können wir gemeinsam dafür sorgen, dass Frankfurt zu einer sicheren Stadt für unsere Jugend wird. Unterschreiben Sie diese Petition und machen Sie Ihren Einsatz für einen besseren Schutz der jüngsten Bürgerinnen und Bürger sichtbar!
Umbau des historischen Turms der Gruneliusschule für den Erhalt des Hortes
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Oberrad, mit dieser Petition möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf ein bedeutendes Anliegen lenken: die Sanierung und den Erhalt des historischen Turms der Gruneliusschule. Während der Neubau der Schule bereits in Planung ist, droht der Turm, ein Wahrzeichen unseres Stadtteils, vernachlässigt zu werden. Der Ortsbeirat hat einstimmig beschlossen, den Turm für die Gemeinschaft nutzbar zu machen. Gemäß OM 6183 soll er unter anderem Räume für den derzeitigen Hort der Gruneliusschule bieten. Da die Kinder des Hortes während der Bauphase an einen Übergangsstandort verlegt werden und im Neubau keine Horträume vorgesehen sind, stehen 25 Hortplätze auf dem Spiel. Angesichts der Tatsache, dass laut Präventionsratssitzung vom 11.12.2024 die Betreuungsquote für Grundschulkinder in Oberrad lediglich 44% beträgt, wäre der Wegfall dieser Plätze ein herber Rückschlag für unsere Gemeinde zumal für die Erschließung neuer Räume in Oberrad aufgrund des Siedlungsbeschränkungsgebietes große Hürden vorhanden sind. Wir fordern daher die Verantwortlichen auf, den Turm parallel zum Schulneubau zu sanieren und und den Hort dort unterzubringen. Unterstützen Sie uns dabei, dieses wichtige Projekt für die Zukunft Oberrads zu realisieren.
Ausbau Spielplatz Stiftsgarten
Unser Stadtteil wächst und damit auch die Anzahl der Kinder. Unsere Spielplätze sollten die Interessen von Familien mit kleinen und größeren Kindern abdecken. Dazu gehören auch Spielgeräte. Der Spielplatz Stiftsgarten, unter Heddernheimern liebevolle "Zebra-Spielplatz" genannt, benötigt unbedingt mehr Spielgeräte. Dazu gehören Schaukeln, Wippen und Spielgeräte für Kleinkinder. Dieser Spielplatz wird nicht nur von Familien sondern auch von Kindergärten aufgesucht. Er ist ein wichtiger Bestandteil der familiären Freizeitgestaltung und benötigt ansprechende Spielangebote. Wir fordern daher den Ausbau der Spielmöglichkeiten.
öffentlichen WLAN-Zugang in allen Einrichtungen von Kita Frankfurt schaffen.
Den öffentlichen WLAN-Zugang, „FrankfurtFreeWifi“, in allen Einrichtungen von Kita Frankfurt installieren. Zum Abspielen aktueller Musik, die die Kinder wünschen, muss das Personal schon die eigenen Handys nutzen. Da sollte dies nicht auch noch vom eigenen Datenvolumen abgehen.
Keine GPS-Tracker, Smartwatches, Handys in KITAS
Ein Aufruf für ein Verbot von GPS-Trackern in Frankfurter Kindertagesstätten Angesichts der jüngsten Entscheidung in Hanau, GPS-Tracker, Smartwatches und Handys in städtischen Kindertagesstätten zu verbieten, sollten wir auch in Frankfurt über ein ähnliches Verbot nachdenken. Es gibt zahlreiche Gründe, die für ein solches Verbot sprechen, um das Wohl unserer Kinder zu gewährleisten und ein gesundes pädagogisches Umfeld zu fördern. 1. Recht auf Selbstbestimmung und Privatsphäre Kinder haben ein fundamentales Recht darauf, ihre Umgebung frei und ohne ständige Überwachung zu erkunden. Die permanente Ortung durch GPS-Tracker kann dieses Recht erheblich einschränken und bei den Kindern das Gefühl erzeugen, unter ständiger Beobachtung zu stehen. 2. Förderung von Eigenständigkeit und Vertrauen Die pädagogischen Konzepte der Kindertagesstätten zielen darauf ab, die Eigenständigkeit der Kinder zu fördern. Ein Übermaß an Kontrolle durch Tracking-Geräte kann dieses Ziel untergraben. Vertrauen zwischen Eltern, Kindern und Erziehern ist essentiell für eine positive Entwicklung. 3. Belastung des Verhältnisses zwischen Erziehern und Kindern Die Anwesenheit von Überwachungsgeräten kann das Verhältnis zwischen Erziehern und Kindern beeinträchtigen. Es könnte ein Klima des Misstrauens entstehen, das die pädagogische Arbeit erschwert. 4. Datenschutz und Schutz der Privatsphäre anderer Kinder Die Nutzung von GPS-Trackern verletzt nicht nur die Privatsphäre des eigenen Kindes, sondern auch die der anderen Kinder. Aufenthaltsdaten können Rückschlüsse auf Bewegungsmuster ganzer Gruppen zulassen, was datenschutzrechtlich problematisch ist. 5. Sicherheitsrisiken durch Datenmissbrauch GPS-Tracking-Systeme sind nicht immer sicher vor unbefugtem Zugriff. Es besteht das Risiko, dass Dritte auf die Standortdaten zugreifen können, was die Sicherheit der Kinder gefährdet. 6. Negative Auswirkungen übermäßiger Kontrolle Eine ständige Überwachung kann bei Kindern Stress und ein Gefühl der Unfreiheit erzeugen. Dies kann sich negativ auf ihre psychische Entwicklung und ihr Selbstwertgefühl auswirken. 7. Eingriff in die pädagogische Arbeit Erzieherinnen und Erzieher benötigen Freiraum, um ihre pädagogischen Konzepte umzusetzen. Die Möglichkeit, dass Eltern jederzeit den Aufenthaltsort ihrer Kinder überwachen können, kann ihre Arbeit beeinträchtigen. 8. Vertrauen in das pädagogische Personal Eltern sollten darauf vertrauen können, dass ihre Kinder in der Kindertagesstätte gut aufgehoben sind. Offene Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erziehern sind der Schlüssel, nicht technische Überwachung. 9. Gesellschaftliche Vorbildfunktion Ein Verbot würde ein wichtiges Signal setzen, dass wir als Gesellschaft Wert auf die Privatsphäre und die freie Entfaltung unserer Kinder legen. Es ist an der Zeit, dass Frankfurt dem Beispiel Hanaus folgt und ein Verbot von GPS-Trackern, Smartwatches und Handys in Kindertagesstätten einführt. Dies würde nicht nur die Rechte und die Privatsphäre der Kinder schützen, sondern auch das pädagogische Klima in den Einrichtungen verbessern. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Kinder in einer Umgebung aufwachsen können, die von Vertrauen, Freiheit und Respekt geprägt ist.
Sonnenschirm Löwenspielplatz
Es wäre schön, wenn der Sonnenschirm überm Sandkasten, wie früher auch das Segel im Herbst / Winter eingeklappt wird, damit man die wenigen Sonnenstrahlen auch nutzen kann. Diese wärmen die Kinder dann auch.
Bücherschrank am Zoo
Ein Bücherschrank am Alfred Brehm Platz (Eingang Zoo), mit einem Schwerpunkt für Kinder wäre toll!
Gesunde und nachhaltige Gastronomie im Zoo
Das Gastronomie-Angebot im Zoo lässt sehr zu wünschen übrig. Es sind vor allem Familien, Schulklassen und Kindergruppen, die den Zoo besuchen, oft für einen Tagesausflug. Als mögliches Mittagessen trifft man dort vor allem Pommes und Bratwurst an. Das ist zum einen für Heranwachsende unnötig ungesund. Zum anderen ist es gerade an einem Ort, an dem es so um Tiere und Tierwohl gehen sollte, überraschend, dass es nicht einmal vegane Bratwurst gibt. Vollwertigere Gerichte und Snacks mit veganen Alternativen wären sehr angemessen und würden sicherlich gut nachgefragt. Es gibt hier auch kindgerechte Möglichkeiten, schon Nudeln mit Tomatensoße, belegte Brötchen oder Pizzaschnecken wären eine Verbesserung.
Babyschaukel für den Spielplatz "Am Schlittenberg"
In Kalbach fehlt eine Babyschaukel auf dem Spielplatz "Am Schlittenberg". An dem Spielplatz gibt es einen kleinen Schaukelkäfer, welcher nicht wirklich gut nutzbar ist. An dieser Stelle würde ich mir eine Babyschaukel wünschen.
Beleuchtung auf Spielplaetzen
Leider sind keine Spielplätze in unserer Umgebung beleuchtet - so koennen wir im Winter nur bis ca 16:30 Uhr dort bleiben, da es danach stockfinster wird. Zumindest eine zeitweise Beleuchtung in der dunklen Jahreszeit (zb bis 19/20 Uhr) wäre für Familien ein toller Gewinn. Spielplätze, die wir gern nutzen, aber leider bei Dämmerung verlassen müssen: Adlerflychtplatz, Holzhausenpark, Drachenburgspielplatz, Körnerwiese
Eigenen Weihnachtsmarkt mit Karussel in Oberrad
Weihnachtsmärkte sind für Groß und Klein ein großer Spaß. Die Menschen warten das ganze Jahr über auf sie. Wenn viele Lichter eingeschaltet sind, liegt der Duft von Süßigkeiten, Glühwein und Spezialitäten in der Luft. Leider wird der Weihnachtsmarkt im Jahr 2023 nur an einem Tag in Oberrad stattfinden. Das reicht nicht aus. Wenn Sie andere Weihnachtsmärkte besuchen möchten, dauert die Anfahrt von Oberrad aus mit Umstieg etwa 30 Minuten. Für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Eltern mit Kindern ist das schwierig. Insgesamt leben im Bezirk Oberrad 13.558 Menschen (Quelle: Bürgeramt, Statistik und Wahlen 30.06.2020). Sie brauchen einen eigenen Weihnachtsmarkt mit Karussel auf dem Buchrainplatz, der einen Monat lang von November bis Dezember stattfinden könnte. Dieser Ort ist derzeit leer.
Kinderbetreuung an Samstagen
Viele Alleinerziehende müssen oft auch am Wochenende arbeiten, vor allem in Einzelhandel, Gastronomie oder Pflege, wo die Löhne nicht so hoch sind. Oder sie können bestimmte Jobs wegen Wochenendarbeit gar nicht annehmen. Viele alleinstehende Mütter oder Väter haben große Mühe, eine Kinderbetreuung zu organisieren, wenn keine Familie in der Nähe ist. Kitas und Horte sind an Wochenenden zu. Daher wäre es sehr wichtig, wenigstens samstags an einem oder zwei Orten in der Stadt eine Betreuung anzubieten, die Kita- und Grundschulkinder bei Bedarf in Anspruch nehmen können.
Mehr legale Streetart-(Graffiti)-Flächen für eine Entkriminalisierung in FfM.
In dieser Idee geht es um die Entkriminalisierung von Streetart an freigegebene Flächen für z.B. junge Menschen die sich kreativ mit der Spraydose ausprobieren möchten. Wussten Sie, das es eine eigens von der Stadt geschaffene Arbeitsgruppe im Polizeipräsidium gibt, die sich ausschließlich um Sachbeschädigung mit Graffitis kümmert (AG Graffiti)? Dort werden überwiegend junge Menschen (auch Minderjährige) vorgeladen die z.B. an Unterführungen gesprüht haben. Diese Prozdur soll in 1. Linie abschreckend wirken. Nur überwiegend auf eine negative Weise, aufgrund der Erfahrung trauen sich viele überhaupt nicht mehr eine Spraydose in die Hand zu nehmen. Negative Gefühle und die Angst wieder mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten stehen über dem Wusch sich kreative Entfalten zu können. Zudem gibt es fast keine Flächen die von Künsterinnen im Stadtgebiet genutzt werden können und wenn nur mit Beaufsichtigung/ Beantragung. Dies führt oft zur Einschränkung der Kunstfreiheit, aber genau darüber lässt sich viel aus der Szene und den Menschen in FfM. ableiten. Unser Vorschlag: Frankfurt muss bunter werden! Hierzu sollten öffentliche Orte wie Unterführungen oder Schallschutzwände für Streetart Stadtweit freigegeben werden. Es sollte an öffentlichen Plätzen erlaubt werden Grenzsteine oder ähnliches zu besprühen. Es sollte seitens der Stadt die Möglichkeit geben öffentliche Gebäude auf Grundlage von Teilhabe und Partizipation, gerne auch unter pädagogischer Anleitung (,wenn es der Sache dient) mitgestalten/ bemalen/ besprühen zu dürfen. Es sollte an Jugendtreffpunkten Wände/ Aufbauten geben an denen gesprüht werden kann und vorallending darf, mit der prämisse von unten nach oben "treten" zu dürfen, ohne die Kunst groß einzuschränken. Dies könnte z.B. von aufsuchender Arbeit in zusammenspiel mit dem Kulturamt auf antisemetische, rechte oder ähnliches gecheckt werden. Es sollte ein Register existieren, wo diese Orte angegeben werden für Schulen, Jugendarbeit, Familie etc. (schön wäre auch ein Pilotprojekt, zum Einstieg oder Test an einem bestimmten öffentlichen Ort). Vorteil: Dies könnte helfen junge Menschen nicht zu früh zu kriminalisieren und mit der Justiz in Kontakt kommen zu lassen, kosten für Institutionen die mit der Entfernung konfrontiert werden zu senken und langfristig Arbeitsgruppen (AG-Graffiti) zu beenden um so den Haushalt langfristig zu entlasten. Es würde für mehr Partizipation, Teilhabe und Beschäftigung sorgen, gerade bei jungen Menschen, was übrigens im SGB verankert ist. Wir würden uns freuen, wenn Sie die Idee unterstützen, kommentieren und mitwirken.
Springbrunnen am Walter-von-Cronberg-Platz sofort reparieren
Der Springbrunnen begeistert mit seinen vielen Bilder Kinder und Erwachsene, bildet das Herz des Deutschherrnviertels. Vor allem im Sommer lieben die Kinder den Brunnen als willkommene Erfrischung, der sogar einen Schwimmbadbesuch ersetzen kann. Alle Brunnen sind mal sanierungsbedürftig, aber das muss bitte nicht von August 22 bis Mai 24 dauern.
Sicherheit auf dem Spielplatz/ Spielplatztore
Unser schöner und frequentierter Spielplatz „Goetheblick 0610“/ Fritz-Boehle-Str. ist für Kinder ab 3 Jahren eröffnet worden. Der Zugang zum Spielplatz ist von zwei Seiten möglich und liegt auf beiden Seiten direkt an einer Straße. Da die Spielplatztore auf beiden Seiten nicht zugemacht werden können passiert es sehr oft, dass Kinder raus auf die Straße laufen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis ein Kind plötzlich auf die Straße rennt und von einem Auto erfasst wird. Um dies bestmöglich zu verhindern und den Kindern einen sicheren Platz zum Spielen ohne potentielle Gefahren bieten zu können wäre es sinnvoll, Spielplatztore an beiden Zugängen zu installieren, die zugemacht werden können.
Mangel an Spielmöglichkeiten für die Kinder
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wohnen in Unterliederbach (Vogelsiedlung), einer der angeblich beliebtesten Wohnvierteln Frankfurts. Leider gibt es in diesem Wohnviertel kaum Möglichkeiten für Kinder Groß und Klein raus auf einen Spielplatz, Bolzeplatz oder Ähnliches zu gehen. Die Kinder aus unserer Siedlung halten sich alle weitestgehend draußen vor deren Haustüren auf oder sind gezwungen auf einer 20 Meter langen Spielstraße zu spielen, an der natürlich auch mal ein Ball in fremde Gärten oder auf eine befahrene Straße rollt. Dies ist leider die einzige Möglichkeit der Kinder. Es gibt in allen anderen Vierteln in Unterliederbach Parks, Spielplätze in denen sich die Kinder egal ob Groß oder Klein aufhalten können, um ihren Hobbys wie beispielsweise Fußballspielen nachgehen zu können, nur nicht in unserer Vogelsiedlung. Um unsere Siedlung noch beliebter und vor allem um unsere Kinder sicherer und glücklicher zu machen, würde ich vorschlagen einen Park mit Spielgeräten wie Schaukeln, Rutschen, Klettergerüsten für die etwas kleineren Kinder, sowie aber auch einen Soccercourt/Bolzeplatz, Skatepark, Basketballkorb für die etwas größeren Kinder/angehende Teenager anzulegen damit sie endlich einen Platz haben an dem Sie sich aufhalten und gemeinsam spielen können, es wäre sehr traurig wenn das Dilemma so weitergeht. Ich hätte sogar eine Idee für den Platz des Parks (unten anhängend), vielleicht haben Sie oder andere ja noch Ideen um dieses Projekt umsetzen zu können. Jedenfalls wären mit Sicherheit alle Eltern und Kinder sehr glücklich und dankbar darüber.
Mehrgenerationenspielplatz Rödelheim
In Rödelheim gibt es nicht wirklich ein Spielplatz wo gleichzeitig Kinder unterschiedlichen Alterd spielen können. Ich würde mir so ein Spielplatz wie im Höchster Stadtpark wünschen.
Dippemesse bleibt am Festplatz
Die Dippemesse soll weiterhin auf dem Festplatz stattfinden. Sie ist ein Kulturgut und fest verwurzelt im Stadtteil und der Stadt. Ein Umzug auf das Rebstockgelände würde den Charakter der Dippemesse ändern und mit einer Tradition brechen.
Entgeltfreiheit ab 2 Jahren in KiTas
Um die Chancen und Teilhabe für alle Kinder in Frankfurt zu verbessern sollten die KiTas (Krippen) analog zu den Kindergärten entgeltfrei. Ein entsprechender Antrag wurde von Stadtberordnetenversammelung aufgeschoben. Im Hinblick auf Herbst und Winter sollte die Entgeltfreiheit Priorität haben, sie entlastet alle Familien mit kleinen Kinder.
Fahrradständer im Scheerwald
Der Waldspielpark Scheerwald im Frankfurter Stadtwald am Sachsenhäuser Landwehrweg ist im Hochsommer besonders attraktiv. Zusätzlich zu den großen Wasserspielen gibt es einen Spielbereich für Kinder, ein Rollschuhfeld und zwei Bolzplätze, leider im Moment keine Tischtennisplatten (warum???) Außerdem besteht die Möglichkeit, gegen ein geringes Entgelt Minigolf zu spielen. Der Grillplatz erfreut sich großer Beliebtheit. Umso unverständlicher ist, dass sich zwar ein großer Parkplatz (Parkplatz am Scheerwald), aber kein Abstellplatz für Fahrräder dort befindet. Es kommen aber immer mehr große und kleine Leute mit dem Fahrrad und nicht mehr mit dem Auto. Der Fahrradverkehr braucht nicht nur Wege, sondern auch vernünftige Parkplätze. Auf dem geschnitzten Plan am Eingang des Parks ist zwar ein Fahrradabstellplatz eingezeichnet, aber es gibt keine Fahrradständer. Es sollten am Eingang des Parks Fahrradständer eingerichtet werden, etwa so wie nicht weit entfernt am Goetheturm.