Haftung der Dezernenten bei Gerichtsverfahren ohne realistische Erfolgsaussichten
Antrag
Der Magistrat wird damit beauftragt, entstandenen Schaden, welcher der Stadt Frankfurt durch das Führen von Gerichtsprozessen ohne realistische Erfolgsaussichten entsteht, ab sofort im Wege der Amtshaftung gegen die jeweils dafür verantwortlichen Dezernenten geltend zu machen.
Begründung
Gem. § 48 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) haben Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Diese Regelung gilt auch für kommunale Wahlbeamte des Landes Hessen. Handeln die Dezernenten in Organfunktion einer juristischen Person, etwa einer Gesellschaft mit städtischer Beteiligung, so finden die dort einschlägigen Haftungsregelungen Anwendung. Medienberichten über Gerichtsverfahren, an denen die Stadt zuletzt beteiligt war, ist regelmäßig zu entnehmen, dass diese mit einer Prozessniederlage endeten. In nicht wenigen Fällen war dies juristisch vorhersehbar. So wurden regelmäßig von der Stadt verfügte Versammlungsverbote durch das Verwaltungsgericht aufgehoben. Aber auch seitens der Stadt angestrebte Verbote von kulturellen Veranstaltungen - wie beispielsweise beim Konzert von Roger Waters - sowie der Versuch, Mitarbeitern des Zoologischen Gartens ihre berechtigten Urlaubsansprüche vorzuenthalten, hatten vor Gericht keinen Bestand. Der Ausgang der jeweiligen Prozesse führte zu einer entsprechenden Erstattung der Prozesskosten der Gegenseite und somit zu einem finanziellen Schaden der Stadt. Dezernenten haben die Pflicht, vor der Aufnahme von Gerichtsverfahren deren Erfolgsaussichten juristisch eingehend zu prüfen. Hierbei haben ausschließlich rechtliche Gesichtspunkte eine Rolle zu spielen, politische Erwägungen und populistische Motive müssen außen vor bleiben. Verletzen Dezernenten diese Pflicht, haben sie der Stadt Frankfurt den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Dieser darf nicht dem Steuerzahler angelastet werden.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
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