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Thema

Fußverkehr

Vorlagen

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße

23.01.2026 · Aktualisiert: 28.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 179 Betreff: Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße Im Rahmen einer Ortsbegehung fiel auf, dass das angeordnete Anfangsschild zum Längsparken im Gehweg fehlt. Es wurde vermutlich versäumt, es nach Beendigung einer Baumaßnahme wieder aufzustellen. Inzwischen wurde die fehlende Beschilderung wieder installiert. Die vollständige, eindeutige Beschilderung bietet der Städtischen Verkehrspolizei eine Eingriffsgrundlage. Regelmäßige Kontrollen zur Durchsetzung der neuen Parkregelung wurden seitens der Städtischen Verkehrspolizei bereits zugesichert. Die ergänzende Anordnung von Pollern ist nicht verhältnismäßig. Als mildestes Mittel im Sinne der Verhältnismäßigkeit sind zunächst eine eindeutige, vollständige Beschilderung und regelmäßige Kontrollen vorzusehen. Sollten diese Maßnahmen keine oder keine ausreichende Wirkung erzielen, könnte eine Markierung des Parkstandes aufgebracht werden. Poller hingegen engen den Gehweg ihrerseits ein und schaffen neue Barrieren dort, wo vormals Kraftfahrzeuge eine solche darstellten. Der Ortsbeiratsanregung wird also in Teilen entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5819

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen

23.01.2026 · Aktualisiert: 28.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 197 Betreff: Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen Zu 1) Am 11.02.2022 fand ein Ortstermin zur Schulwegsicherung in diesem Bereich statt. Im Protokoll wurde folgendes festgehalten: Der Geh- und Radweg wurde vom Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) im November 2020 saniert. Das ASE sagte zu, den Oberflächenzustand im Auge zu behalten und bei Bedarf auszubessern. Ferner wurde das ASE um Überprüfung und ggfs. Anpassung der Beleuchtung (bessere Ausleuchtung) des Rad- und Gehwegs gebeten. Der vorhandene Verbindungsweg vom Lerchesberg in Richtung Sachsenhäuser Landwehrweg liegt im Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Daher wurde gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde eine Beleuchtungsanlage abgestimmt und errichtet. Der Weg ist somit beleuchtet. Aufgrund des dichten Bewuchses auf privaten angrenzenden Grundstücken kommt es aber immer wieder zu einer Reduzierung der Beleuchtungsstärke. Die Eigentümer sind angehalten, für einen regelmäßigen Rückschnitt zu sorgen. Unabhängig von Beleuchtung kann dieser Weg nicht als offizieller Schulweg nach § 161 HSchG gelten, da er durch unbebautes Gelände führt. Zu 2) Für die Schülerinnen und Schüler kann sich nach § 161 Hessisches Schulgesetz gegebenenfalls ein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten ergeben. Da dieser im Grundschulbereich ab einem Fußweg von mehr als 2.000 Meter entsteht, ist der jeweilige Einzelfall zu prüfen. Für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler übernimmt dann das Stadtschulamt die Kosten der Jahreskarte für den ÖPNV. Zu 3) Der Mittlere Hasenpfad ist beidseitig als Schulweg ausgewiesen. Dennoch fand am 22.11.2024 ein Ortstermin zur Schulwegsicherung statt. Als Ergebnis des Termins prüft das Straßenverkehrsamt nun, ob ein Fußgängerüberweg im Bereich Mittlerer Hasenpfad / Letzter Hasenpfad/Niersteiner Straße eingerichtet werden kann. Bei einer durchgeführten Verkehrszählung wurde allerdings zu wenig Verkehr erfasst, um einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es wurden jedoch in einer weiteren Ortsbegehung am 29.08.2025 folgende Maßnahmen beschlossen und im September 2025 auch bereits umgesetzt: 1. Großer Hasenpfad Höhe Hausnummer 69: Anbringung einer Querungshilfe 2. Letzter Hasenpfad Höhe Hausnummer 58: Anbringung einer Querungshilfe 3. Tucholskystraße/Grethenweg: Die Stellvertreter auf der Sperrfläche, gegenüber der Dreikönigsgemeinde, wurde entfernt. Dafür wurde die Sperrfläche rechts und links abgesichert. Die Schüler:innen sollen dann an dieser Stelle die Straße queren. Zu 4) Im Rahmen der Abstimmungen mit der Bauaufsicht zur Genehmigung des Bauvorhabens wurde durch die Bauaufsicht mitgeteilt, dass aus deren Sicht keine Notwendigkeit einer Verkehrsuntersuchung besteht. Die Bauaufsicht vertritt die Auffassung, dass sich der Verkehr reduzieren und der Kiss-and-ride-Verkehr innerhalb des Stadtteils umverlagern wird. Da der Auslagerungsstandort zentraler liegt als der Sachsenhäuser Landwehrweg, könnte sich der Verkehr sogar verringern. Zu 5) Das Amt für Bau und Immobilien wird die Außenanlagenplanung gerne dem Ortsbeirat vorstellen. Der Ortsbeirat wird gebeten, auf das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen zuzugehen, um einen Termin zu vereinbaren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5341

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Mehr Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer Straße

23.01.2026 · Aktualisiert: 28.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 188 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer Straße Die Schweizer Straße ist im gesamten Verlauf hinsichtlich ihrer Verkehrsunfallbelastung zulasten von Fußgänger:innen unauffällig, insbesondere auch mit Blick auf das in allen Verkehrsarten dortige hohe Verkehrsaufkommen. Vor allem sind keinerlei Unfallhäufungsstellen bezogen auf den Fußverkehr festzustellen. Insofern besteht aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht keine Handlungsnotwendigkeit. Im angesprochenen Bereich hat sich, soweit sich dies anhand von Luftbildern und der Straßenakte feststellen lässt, mindestens seit 2002 nie ein dauerhaft eingerichteter Fußgängerüberweg befunden. Aufgrund der Entfernung von 85 Metern zur nächsten signalgeregelten Querung am Schweizer Platz sowie des Tramverkehrs wäre ein solcher auch nicht anordnungsfähig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7602

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Fahrradbügel und Zebrastreifen für Ki.Bi.Z Schopenhauer

23.01.2026 · Aktualisiert: 28.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 184 Betreff: Fahrradbügel und Zebrastreifen für Ki.Bi.Z Schopenhauer Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die gewünschten Radbügel installiert werden. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird hingegen abgelehnt. Die bestehende, barrierefrei hergestellte und baulich vorgezogene Querungsmöglichkeit wird als ausreichend erachtet. Die Schopenhauerstraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone, in der Fußgängerüberwege grundsätzlich entbehrlich sind. Die in Rede stehende Örtlichkeit (wie die Schopenhauerstraße insgesamt) ist von 2016 bis 2024 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung. Es ist davon auszugehen, dass die Verkehrsstärken, die nach den Einsatzkriterien für Fußgängerüberwege notwendig sind, hier nicht erreicht werden. Zudem sollen Fußgängerüberwege in Einbahnstraßen vor Kreuzungen oder Einmündung liegen, was hier ebenfalls nicht der Fall wäre. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7467

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Ertüchtigung der Wege auf dem Friedhof Kalbach

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7991 entstanden aus Vorlage: OF 665/12 vom 12.01.2026 Betreff: Ertüchtigung der Wege auf dem Friedhof Kalbach Bei schwierigen Witterungsverhältnissen - wie Regen, Schnee oder Glätte - sind die bestehenden Wege für viele Besucherinnen und Besucher nur eingeschränkt nutzbar. Dies betrifft vor allem ältere Menschen sowie Personen mit Mobilitätseinschränkungen, die den Friedhof regelmäßig aufsuchen möchten. Die derzeitige Beschaffenheit der Wege führt wiederholt zu Unsicherheiten und birgt ein erhöhtes Sturzrisiko. Eine Verbesserung der Wegeoberflächen, eine bessere Entwässerung sowie gegebenenfalls eine barrierearme Gestaltung würden die Sicherheit und Zugänglichkeit des Friedhofs erheblich erhöhen. Der Magistrat wird daher gebeten, die Wege auf dem Friedhof Kalbach zeitnah zu ertüchtigen und in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Daher ist der Zustand der Wege zu prüfen, geeignete Maßnahmen zur Ertüchtigung zu planen und diese zeitnah umzusetzen. Begründung: Der Friedhof Kalbach wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig besucht. Gerade ältere Menschen sind auf gut begehbare und sichere Wege angewiesen. Eine Verbesserung der Wege trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und Würde des Ortes bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Verkehrssicherheit in der Straße Am Brunnengarten

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7992 entstanden aus Vorlage: OF 666/12 vom 12.01.2026 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Brunnengarten Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit in der Straße Am Brunnengarten durch die folgende Maßnahme zu verbessern: Aufbringen von Piktogrammen "Achtung, Kinder!" (Verkehrszeichen 136) vor dem Kinder- und Jugendhaus Kalbach (Kreuzung Lange Meile/Am Brunnengarten). Begründung: Die Straße Am Brunnengarten weist eine für eine reine Anwohnerstraße ungewöhnlich hohe Verkehrsdichte auf, die sich mit dem äußerst knappen Querschnitt und teils fehlenden Fußwegen nicht verträgt. Dies ist gerade auch mit Blick auf das dort befindliche Kinder- und Jugendhaus Kalbach gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein

B (Bericht des Magistrats)

Baustellen: sichere Fußgänger- und Radverkehrsführung

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 29 Betreff: Baustellen: sichere Fußgänger- und Radverkehrsführung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6648 - NR 1362/25 CDU - Zu 1. Die städtische Koordinierung und Überwachung von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Mit zahlreichen baulichen Maßnahmen sorgt die Stadt Frankfurt am Main für eine zeitgemäße und funktionierende Infrastruktur. Hinzu kommen Baumaßnahmen von Trassenbetreibern und privaten Dritten, die einen Großteil der verkehrlichen Einschränkungen im Stadtgebiet verursachen. Generell ist der Magistrat bestrebt, bei Baustellen im öffentlichen Straßenraum die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmenden so gering wie möglich zu halten. Eine Qualitätsüberprüfung von Baustellen findet entsprechend der gesetzlichen Vorgaben statt und wird durch die Verkehrliche Baustellenkoordinierung ausgeführt, die in Frankfurt im Straßenverkehrsamt angesiedelt ist. Die Verkehrliche Baustellenkoordinierung plant Baustellen im öffentlichen Bereich sowohl räumlich als auch zeitlich. Sie legt bei jeder verkehrsrechtlichen Anordnung großen Wert auf eine zügige Abwicklung, eine sichere Verkehrsführung für alle Betroffenen und eine entsprechende Information der Verkehrsteilnehmenden. Bei Sperrungen von Fuß- und Fahrradwegen werden stets angemessene und barrierefreie Alternativrouten aufgezeigt, um den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden zu entsprechen. In räumlich stark eingeschränkten Bereichen der Stadt, beispielsweise in historischen Ortskernen, bleibt es allerdings mitunter nicht aus, dass während der Baumaßnahme mit Unwegsamkeiten zu rechnen ist. Zu 2. Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO Ziffer II zu § 45 Absatz 6) sind die zuständigen Behörden gehalten, Baustellen hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit zu prüfen und die planmäßigen Kennzeichnungen, also den durch den Baustellenbetreiber eingereichten Verkehrszeichenplan, zu überwachen. Das bedeutet, dass vor Baubeginn die betroffenen Ampelanlagen, Umleitungen von Vorfahrtsstraßen oder geänderte Vorfahrtsregungen überprüft werden. Im Verlauf der Baumaßnahme werden Baustellen im öffentlichen Raum durch die zuständigen Behörden und der Polizei stichprobenartig kontrolliert. Zudem finden Kontrollen aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung (beispielsweise über den städtischen Mängelmelder oder direkte Nachricht an die Behörden) statt. In diesen Fällen wird umgehend eine Mängelbeseitigung veranlasst. Ab März 2026 übernimmt die städtische Verkehrspolizei Aufgaben der Stadtpolizei und überprüft systematisch Arbeits- und Baustellen im öffentlichen Raum. Damit werden intensivere Kontrollen im gesamten Stadtgebiet gewährleistet. Gefahrenstellen - besonders für den Fuß- und Radverkehr - durch unzureichend abgesicherte oder unerlaubt erweiterte Baustellen werden so schnell erkannt und geahndet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.08.2025, NR 1362 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.01.2026

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Instandsetzung des Fußwegs auf der unteren Berger Straße

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7998 entstanden aus Vorlage: OF 988/3 vom 03.01.2026 Betreff: Instandsetzung des Fußwegs auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - wann die durch die Baumaßnahme entstandenen Schäden am Fußweg wieder repariert werden; - wann im Durchgang zwischen Musikantenweg und Berger Straße wieder der ursprüngliche Zustand hergestellt wird; - wer die Kosten für die erforderlichen Reparaturmaßnahmen übernehmen wird. Begründung: Aktuell sind auf dem Fußweg in der unteren Berger Straße nach Ende der Baumaßnahmen viele Stolperfallen durch Schäden vorhanden. Der Durchgang zwischen Musikantenweg und Berger Straße ist ebenfalls noch nicht wiederhergestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Barrierefreier Übergang Berger Straße/südlich Höhenstraße

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7997 entstanden aus Vorlage: OF 987/3 vom 07.01.2026 Betreff: Barrierefreier Übergang Berger Straße/südlich Höhenstraße Der Magistrat wird gebeten, die östliche Fußgängerseite auf der Berger Straße/Ecke Höhenstraße so zu gestalten, dass eine Querung für mobilitätseingeschränkte Menschen kein Hindernis darstellt. Zurzeit machen Bordsteine, Poller, ein Mülleimer sowie wild abgestellte Zweiräder ein Überqueren für Menschen mit Rollator oder Rollstuhl unmöglich, wobei diese Strecke ironischerweise zum behindertengerechten Aufzug der U-Bahn-Station führt. Um die Möglichkeiten besser auszuloten, wird ein Ortstermin mit den zuständigen Ämtern gewünscht, zu dem auch der Ortsbeirat 4 hinzugezogen werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7984 entstanden aus Vorlage: OF 1171/9 vom 12.01.2026 Betreff: Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße Vorgang: OM 7323/25 OBR 9; ST 2080/25 Der Magistrat wird gebeten, seine in der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2080, zum Ausdruck gebrachte Ablehnung eines Parkverbots für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße zu überdenken und dieses zeitnah umzusetzen. Die durch den Magistrat vorgebrachte Begründung für die Ablehnung der Anregung des Ortsbeirats, dass ein solches Verbot zu Verdrängung in schmalere Nebenstraßen führe, überzeugt nicht: Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken an engen Straßenstellen bereits unzulässig, wenn keine ausreichende Restfahrbahnbreite verbleibt. In den vom Magistrat angeführten "deutlich schmaleren Nebenstraßen" wäre das Abstellen von Wohnmobilen und Lkw somit ohnehin rechtswidrig, insbesondere auf dem Gehweg. Ein antizipiertes illegales Ausweichverhalten, gegen das der Magistrat ebenso zur Tat schreiten müsste, sollte kein Grund sein, notwendige Maßnahmen zu unterlassen. Begründung: Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich wiederholt über die durch abgestellte Wohnmobile und Lkw angespannte Parksituation in der Kaiser-Sigmund-Straße beschwert und dazu bereits eine Petition beim Magistrat vorgelegt. Der Ortsbeirat hat das Problem bereits erkannt und den Magistrat um Abhilfe gebeten. Die Dringlichkeit soll angesichts der Beschwerdelage und der teilweise gefährdenden Situation noch einmal deutlich gemacht werden. Neben den Wohnmobilen werden auch immer wieder gewerbliche Lkw und Lieferwagen mit Überlänge in diesem Wohngebiet abgestellt, die die Sicht der zu Fuß gehenden Personen massiv einschränken. Angesichts der Tatsache, dass sich dort auch Schulwege und Kinderbetreuungseinrichtungen befinden und auf der gesamten Straßenlänge außerhalb der Kreuzungen mit Marbachweg und Eckenheimer Landstraße keine gesicherten Querungsmöglichkeiten eingerichtet wurden, stellt dies einen weiteren Grund dar, diese Straße frei von solchen Fahrzeugen zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7323 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2080

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der Monisstraße

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7985 entstanden aus Vorlage: OF 1173/9 vom 11.01.2026 Betreff: Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der Monisstraße Laut Rückmeldungen aus der Anwohnerschaft kommt es in der Monisstraße aufgrund beidseitig geparkter Fahrzeuge zu einer erheblichen Reduzierung der Durchfahrtsbreite für Pkw. Größere oder breitere Fahrzeuge können die Straße häufig nicht problemlos passieren. Hauseinfahrten sind nur schwer nutzbar. Zusätzlich führt das weit verbreitete Gehwegparken zu einer massiven Einschränkung der Bewegungsfreiheit für FußgängerInnen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, in der Monisstraße auf einer Straßenseite ein Parkverbot einzurichten, um eine ausreichende Durchfahrtsbreite sicherzustellen und die Nutzung der Gehwege für FußgängerInnen zu gewährleisten. In den Parallelstraßen besteht bereits ein einseitiges Parkverbot, sodass eine entsprechende Regelung in der Monisstraße sinnvoll und folgerichtig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Barrierefreiheit ist ein zentrales Thema beim Neubau des Rebstockbads. Alle Besucher, auch Menschen mit Einschränkungen,

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3775 Barrierefreiheit ist ein zentrales Thema beim Neubau des Rebstockbads. Alle Besucher, auch Menschen mit Einschränkungen, sollen den Schwimmbadbesuch in Zukunft uneingeschränkt genießen können. Um dies zu gewährleisten, fand ein Ortstermin mit der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft, FBAG, im Rebstockbad statt. Die FBAG hatte bei diesem Termin unter anderem Verbesserungsvorschläge für den Umkleidebereich genannt. Ich frage den Magistrat: Wurde die FBAG schon bei der Entwurfsplanung mit einbezogen und ist es richtig, dass die barrierefreie Toilette, die entsprechende Umkleidekabine, Spinde und die barrierefreie Dusche in einen einzigen Raum zusammengelegt wurden? Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Umsetzung der angekündigten Aufstellung von Sitzbänken am Spielplatz AlfredGöbelWeg

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7968 entstanden aus Vorlage: OF 328/16 vom 14.10.2025 Betreff: Umsetzung der angekündigten Aufstellung von Sitzbänken am Spielplatz Alfred-Göbel-Weg Vorgang: OM 5696/24 OBR 16; ST 1727/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die in seiner Stellungnahme vom 27.09.2024, ST 1727, angekündigte Aufstellung von zwei Sitzbänken im südlichen unteren Bereich des Spielplatzes am Alfred-Göbel-Weg bislang nicht erfolgt ist. Ferner wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wann mit der Umsetzung dieser Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: In der Stellungnahme vom 27.09.2024, ST 1727, hatte der Magistrat zugesagt, der Anregung des Ortsbeirats 16 zu entsprechen und zwei Sitzbänke im südlichen Bereich des Spielplatzes aufzustellen. Diese Maßnahme wurde jedoch bislang nicht umgesetzt. Da die Sitzgelegenheiten insbesondere für Eltern und Betreuungspersonen, die den unteren Teil des Spielplatzes einsehen möchten, vorgesehen sind, ist deren Aufstellung für eine vollständige Nutzbarkeit und Sicherheit des Spielplatzes weiterhin erforderlich. Der Magistrat wird daher um einen aktuellen Sachstandsbericht und um eine verbindliche Angabe zur Realisierung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5696 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1727

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Mehr Sicherheit, vor allem für Kinder, an der Rödelheimer Landstraße

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7940 entstanden aus Vorlage: OF 594/7 vom 03.01.2026 Betreff: Mehr Sicherheit, vor allem für Kinder, an der Rödelheimer Landstraße Die verkehrliche Situation auf der Rödelheimer Landstraße war bereits im Ortsbeirat 7 Thema. Anwohner:innen beschweren sich über die Gefahr beim Queren der Straße aufgrund eines fehlenden Überwegs. In der Zwischenzeit fand ein Ortstermin der beteiligten Ämter statt. Auf Anregung der Anwohner:innen und des Stadtbezirksvorstehers sollte bis zur endgültigen baulichen Veränderung der Straße ein provisorischer Überweg eingerichtet werden. Ein provisorischer Überweg wurde bis heute nicht eingerichtet. Es liegen allerdings in der Zwischenzeit die Pläne für die Neugestaltung der Rödelheimer Landstraße vor. Trotz zahlreichen Verbesserungen, z. B. für bessere Sichtbeziehungen, ist darin leider kein Überweg vorgesehen. Dies wird auf Nachfrage damit begründet, dass eine Verschmälerung der Rödelheimer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 58 die Querung erleichtern wird. Für eine Mittelinsel reiche die Fahrbahnbreite nicht aus. Für eine bestandsnahe Schaffung eines Überwegs seien die Bedingungen zu ungünstig. Dies ändert nichts am relativ hohen Verkehrsaufkommen in der Straße, welches in Zukunft mit Fertigstellung des Viertels weiter zunehmen wird. Ein Kindergarten an der Rödelheimer Landstraße wird auch von Kindern aus dem Schönhofviertel genutzt, ein Kindergarten und in Zukunft eine Grundschule im neuen Schönhofviertel werden auch von Kindern außerhalb des neuen Viertels genutzt und müssen für alle Kinder sicher erreichbar sein. Die Busfahrgäste müssen an der Bushaltestelle Valentina-Archipowa-Straße die Straße queren können; dazu kommen die Kund:innen von zwei Supermärkten und einer Bäckerei und eines Cafés. Es braucht eine sichere Querungsmöglichkeit der Rödelheimer Landstraße, und diese ist aktuell nur an der Ludwig-Landmann-Straße und am Ende der Rödelheimer Landstraße möglich, im Abstand von jeweils ca. 500 Metern. Für den gewünschten Fußgängerüberweg werden an der entsprechenden Stelle auf der Nordseite eine Unterbrechung des Grünstreifens sowie auf der Südseite eine geeignete Anbindung an den Straßenraum benötigt. Außerdem muss eine ausreichende Beleuchtung vorhanden sein. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, - trotz der ungünstigen Bedingungen einen Fußgängerüberweg über die Rödelheimer Landstraße einzurichten. Dafür sind ggf. auch bauliche Änderungen vorzunehmen, wie z. B. eine Unterbrechung des Grünstreifens und eine geeignete Anbindung an den Straßenraum auf beiden Straßenseiten herzustellen. Als möglicher Standort wird der Bereich auf Höhe der Hausnummer 66 oder 68 vorgeschlagen; - ggf. eine Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Umbaumaßnahmen zu schaffen; - die Tempo-30-Zone bis mindestens zur Joachim-Biermann-Straße zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Siedlung Praunheim - dritter Bauabschnitt Mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7937 entstanden aus Vorlage: OF 589/7 vom 03.01.2026 Betreff: Siedlung Praunheim - dritter Bauabschnitt Mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität Die Straßen im sogenannten dritten Bauabschnitt der Siedlung Praunheim sind sehr eng. Teilweise gibt es keine oder nur sehr schmale Fußwege und in manchen Bereichen treffen Anwohnende direkt von der Haustür auf den Straßenraum. Gleichzeitig sieht man eindeutig, dass die Siedlung nicht für die Menge vorhandener Fahrzeuge ausgelegt ist und die Suche nach einem Parkplatz noch durch ortsfremde Parkende verschärft wird, die die U-Bahn-Station "Heerstraße" nutzen. Der gesamte Bereich ist bereits als Tempo-30-Zone ausgewiesen und die Zufahrt in die Siedlung von Norden über den Fritz-Schumacher-Weg ist bereits mit dem Schild "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" gekennzeichnet. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. auch an der Zufahrt in die Siedlung über die Ebelfeldstraße ein Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" anzubringen; 2. den bestehenden Park-and-Ride-Parkplatz an der Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße effektiv von fremden Nutzungen freizuhalten und damit Pendler:innen und Anwohner:innen eine Parkalternative zu bieten; 3. zu prüfen, ob in diesem Siedlungsabschnitt das Tempolimit auf 20 km/h abgesenkt werden kann, wie dies z. B. in einigen Bereichen der Innenstadt der Fall ist; 4. zu prüfen, ob die Zahl der legalen Parkplätze im Siedlungsabschnitt durch diagonal angeordnete Parkplätze erhöht werden kann; 5. den Siedlerverein Praunheim bei Bedarf bei den Verhandlungen mit REWE über eine Nutzung des Kundenparkplatzes in der Eugen-Hartmann-Straße zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Querung Berger Straße für Kinder des Horts Spielstube Bornheim e. V.

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7943 entstanden aus Vorlage: OF 585/4 vom 14.12.2025 Betreff: Querung Berger Straße für Kinder des Horts Spielstube Bornheim e. V. Vorgang: OM 3205/22 OBR 4; ST 1304/24; ST 2024/23; ST 775/23 Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die offizielle Schulwegquerung der Berger Straße/Höhe Eichwaldstraße sicher zu gestalten. Darunter fallen zum Beispiel Aufpflasterungen, optische Maßnahmen wie Schilder oder farbliche Flächen und vor allem die Freihaltung der beiden Bürgersteige von parkenden Fahrzeugen. Begründung: Da die Einrichtung eines Zebrastreifens wegen des zu niedrigen Verkehrsaufkommens nicht möglich ist (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1304), sollen andere Maßnahmen ergriffen werden, um den offiziellen Hortweg der Kinder der Spielstube Bornheim e. V. (Berger Straße 121 A) sicher zu gestalten. Wegen parkender Fahrzeuge und Roller zu beiden Seiten der Berger Straße ist das Überqueren gefährlich und die Sicht eingeschränkt. Die oben genannten Maßnahmen sollen an dieser Stelle einen sicheren Hortweg schaffen. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3205 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 775 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1304 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Durchgang am ap2 (ehemalige Praunheimer Werkstätten, aktuell Geflüchtetenunterkunft) wieder für Pkw sperren

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7938 entstanden aus Vorlage: OF 591/7 vom 06.01.2026 Betreff: Durchgang am ap2 (ehemalige Praunheimer Werkstätten, aktuell Geflüchtetenunterkunft) wieder für Pkw sperren Der Verbindungsweg zwischen Graebestraße und Niddauferweg ist ab dem ap2 nur für Fußgehende und Radfahrende vorgesehen, wie ein Verkehrsschild eindeutig anzeigt. Trotzdem wird der Verbindungsweg mit entsprechender Behinderung des Rad- und Fußverkehrs immer wieder als Parkplatz missbraucht. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch die Anbringung eines Pollers) die Einfahrt für Pkw zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Instandsetzung des Fußwegs vom Parkplatz an der Straße Zur Untermühle bis zur Einmündung in die Maßbornstraße

19.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 7933 entstanden aus Vorlage: OF 266/14 vom 05.01.2026 Betreff: Instandsetzung des Fußwegs vom Parkplatz an der Straße Zur Untermühle bis zur Einmündung in die Maßbornstraße Der Magistrat wird gebeten, den im Betreff genannten Fußweg instand zu setzen. Es wurden nach Kenntnis des Ortsbeirats Reparaturen an dem Weg vorgenommen. Eventuell ist eine grundhafte Sanierung notwendig. Begründung: Der Weg ist erneut in schlechtem Zustand. Das Pflaster ist an mehreren Stellen angehoben. Dies stellt für Passanten eine Unfallgefahr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße

16.01.2026 · Aktualisiert: 22.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 156 Betreff: Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße Zu 1.: Durch die Anordnung der Beschilderung ist der Eingang in die Tempo 30 Zone in der Breitlacher Straße an Ecke Westerbachstraße in der Tat schlecht sichtbar. Durch die versetzte Lage steht das Verkehrszeichen 274.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Beginn Tempo 30 Zone" nicht am rechten Fahrbahn-, sondern am Gehwegrand. Zur Verbesserung der Sichtbarkeit für den fließenden Verkehr wird dieses Verkehrszeichen versetzt. Zudem wird das Verkehrszeichen beidseitig angebracht, da die Fahrzeuge die gerade in die Breitlacherstraße einfahren, das Verkehrszeichen 274.1 StVO auf der rechten Fahrbahnseite - ggfs. abgelenkt durch den fließenden Verkehr - übersehen könnten. Von einer zusätzlichen Markierung, die die gesetzliche Regelung widerspiegelt, wird zunächst abgesehen. Die Siedlung wird durch die Nidda und den Westerbach begrenzt, weshalb hier lediglich Anlieger:innen einfahren. Somit besteht hier kein Durchgangs- oder Abkürzungsverkehr. Auf der westlichen Seite befindet sich eine Brücke, die nur für Fahrzeuge bis 12 Tonnen erlaubt ist. Im weiteren Verlauf führt dieser Weg zum Sportplatz und die Westerbachstraße. Die Westerbachstraße kann direkt über die Breitlacherstraße erreicht werden. Auch der Weg über "In der Au" ist ein Umweg. Einen täglichen Stau der diese Umwege attraktiv macht, ist nicht bekannt. Zu 2.: Um die unübersichtliche Stelle in der Krümmung der Breitlacherstraße neben Strubbergstraße 1 und Breitlacherstraße 55 zu beseitigen und das Halt- und Parkverbot nach §12 StVO für alle Verkehrsteilnehmer:innen sichtbar zu machen, wurde in diesem Abschnitt der Breitlacherstraße ein absolutes Halteverbot (VZ 283-10 StVO) eingerichtet. Stahlabweiser engen den an dieser Stelle lediglich für die schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen vorgesehenen öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich ein. In diesem Abschnitt ist eine Begegnung zwischen Fußgänger:innen ohne Einschränkungen möglich. Durch den Bordstein ist bereits eine Abtrennung zwischen den Bereichen für den Kraftfahrzeug- und Fußgängerverkehr vorhanden. Daher wird von einer zusätzlichen Absicherung des Gehweges, der hier nur dem Fußverkehr vorbehalten ist, abgesehen. Wie oben beschrieben, handelt es sich bei dieser Straße um eine Anliegerstraße, die keine Abkürzung ermöglicht oder verhältnismäßig hoch frequentiert ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7526

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße, Festeburgring

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7927 entstanden aus Vorlage: OF 1201/10 vom 14.12.2025 Betreff: Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße, Festeburgring Der Magistrat wird gebeten, einen Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße, Ecke Festeburgring (soweit möglich im Bereich des vorhandenen Fahrbahnteilers) einzurichten. Sollte wider Erwarten dort kein Fußgängerüberweg realisierbar sein, wird der Magistrat alternativ gebeten, im Bereich des vorhandenen Fahrbahnteilers optisch/farblich gut erkennbare Markierungen/Muster auf dem Straßenbelag als Hinweis auf die vorhandene Gefahrenstelle aufzubringen. Begründung: Auf der Homburger Landstraße ist nicht nur im Berufsverkehr eine hohe Fahrzeugbelastung festzustellen. Ein Zebrastreifen ist an dieser Stelle aus Gründen der Verkehrssicherheit sehr wichtig, zumal von und zu der nahe gelegenen U-Bahn-Station "Theobald-Ziegler-Straße" ein reger Fußgängerstrom über die südliche Theobald-Ziegler-Straße und den Festeburgring bis zur katholischen Kirche St. Christophorus sowie von und zum Wohngebiet um die evangelische Festeburgkirche herrscht. Insbesondere nutzen auch viele Kinder diesen Weg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7925 entstanden aus Vorlage: OF 1198/10 vom 14.12.2025 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man unter dem Zebrastreifen auf dem Harheimer Weg vor der Galgenstraße eine breite Bodenwelle analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring aufbringen kann. Begründung: Sehr viele Schüler kommen über den Zebrastreifen auf dem Harheimer Weg aus Richtung Galgenstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die in den Wendelsgarten abbiegenden Autofahrenden schauen hauptsächlich nur nach links, da von dort die Autos kommen und schauen nicht nach rechts auf den Zebrastreifen. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter den Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Zebrastreifen vor der Carlo-Mierendorff-Schule sicherer gestalten

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7919 entstanden aus Vorlage: OF 1184/10 vom 14.12.2025 Betreff: Zebrastreifen vor der Carlo-Mierendorff-Schule sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Jaspertstraße vor der Carlo-Mierendorff-Schule sicherer zu gestalten. Dies kann beispielsweise durch eine Fahrbahnverengung im Bereich des Fußgängerüberwegs erfolgen. Begründung: Die Maßnahme soll die Sicherheit erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Parkverbot für Lkw in der Theobald-Ziegler-Straße

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7917 entstanden aus Vorlage: OF 1182/10 vom 14.12.2025 Betreff: Parkverbot für Lkw in der Theobald-Ziegler-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von Lkw in der Theobald-Ziegler-Straße verboten werden kann. Begründung: Da vermehrt Lkw, Wohnmobile und Anhänger auf dem schmalen Seitenstreifen/Bürgersteig abgestellt werden und damit auch den Schulweg verengen, sollen die Verkehrszeichen VZ 314 "Parken" mit dem Zusatzzeichen VZ 1010-58 "Personenkraftwagen" der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 - Konsequenz aus der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2126: Parken und Abstellen von Sprinter, Kleinlastwagen und Lkws auf Gehwegen verbieten und unterbinden

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7904 entstanden aus Vorlage: OF 1426/6 vom 28.12.2025 Betreff: Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 - Konsequenz aus der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2126: Parken und Abstellen von Sprinter, Kleinlastwagen und Lkws auf Gehwegen verbieten und unterbinden Vorgang: V 1242/6 25; ST 2126/25 1. Der Ortsbeirat hat die Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2126, zur Kenntnis genommen. Dabei sind Fragen aufgetreten und der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, welche Zielkonflikte durch das Carsharing-Auto aufgetreten sind, die kurzfristig nicht aufgelöst werden können. 2. Ferner wird der Magistrat um Mitteilung gebeten, warum ein kleiner VW up! als Carsharing-Auto als ein Problem im Straßenraum (teilweise Parken auf dem Gehweg) anzusehen ist und Sprinter und Kleinlastwagen, die seit Jahren ebenfalls auf den Bürgersteigen weit mehr als nur mit dem Reifen parken, keine Konflikte darstellen und gegen diese noch immer nichts unternommen wurde, obwohl sie den Fußgängerweg bis in die Kreuzungsbereiche nutzen und massiv einengen, wodurch die zu Fuß Gehenden aus diesen Gründen (und nicht wegen eines kleinen VW ups! und sonstigen ordentlich und zulässig abgestellten Pkws) viel zu häufig sich selbst gefährdend auf die Straße ausweichen müssen. 3. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, das Parken und Abstellen von Sprintern und Kleinlastwagen als auch Lkws auf den Fußgängerwegen/Bürgersteigen durch entsprechende Beschilderung in den überwiegend mit Wohnungen versehenen Straßen (auch in Mischgebieten) in Griesheim zu unterbinden. Als Ersatz wird der Magistrat gebeten, wo möglich, Flächen im Stadtteil für Sprinter, Kleinlastwagen und Lkws zum Abstellen und Parken auszuweisen. Begründung: Sprinter und Kleinlastwagen, die in großer Zahl abgestellt werden, behindern nicht nur den Durchfluss im Straßenverkehr sondern auch - und das ist das Wichtigste - die gefahrlose Nutzung der Gehwege durch zu Fuß Gehende. Ganz besonders sind diejenigen betroffen, die mit Kinderwagen oder Gehhilfen unterwegs sind. Dieses Parkverhalten gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, die in Ausfahrten hineinfahren oder aus diesen kommen, da sie die Straße nicht ordentlich einsehen können. Oft genug wird so eng an die Einfahrten der Wohnhäuser geparkt, dass selbst Zugänge zu den Wohnhäusern durch die großen Fahrzeuge zugeparkt sind. Dies ist nicht länger zu dulden. Dies vor dem Hintergrund, dass die Straßenverkehrsbehörde einen kleinen Personenkraftwagen, einen VW up! als einen Konfliktpunkt auf dem Bürgersteig ansieht. Andernfalls wäre das Nichtausweisen des Carsharingparkplatzes, der 15 Jahre lang dort existierte, als intransparent und diskriminierend anzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1242 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2126

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Unter dem Kirchweg - Beseitigung der Straßenschäden

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7895 entstanden aus Vorlage: OF 1408/6 vom 09.12.2025 Betreff: Nied: Unter dem Kirchweg - Beseitigung der Straßenschäden Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Unter dem Kirchweg eine grundlegende Sanierung durchzuführen und kurzfristig die Schäden an den Belägen zu beheben und Markierungen zu erneuern bzw. neu anzubringen. Es handelt sich dabei u. a. um folgende Mängel: a) auf den Gehwegen sind Pflastersteine herausgebrochen; b) Wurzeln haben Pflaster- und Bordsteine angehoben oder bereits durchbrochen; c) der Asphalt weist Risse auf; d) die Markierungen der Parkflächen sind kaum noch erkennbar; e) Baumscheiben reichen nicht mehr aus und müssten vergrößert werden. Schutzbügel fehlen oder sind beschädigt. Die kleinen Baumscheiben an den Zufahrten sollten zum Erhalt der Bäume vergrößert werden, ohne die daneben liegenden Parkplätze zu beeinträchtigen. Eventuell könnte an dieser Stelle ein wasserdurchlässiger Belag Abhilfe schaffen. Neben der Hausnummer 69 könnten zwei Baumscheiben durch Entsiegelung zusammengefasst werden. Durch Änderung des Schrägparkens bei den Häusern mit den Hausnummern 59 und 69 könnte durch Änderung des Schrägparkens in Querparken zwei Parkplätze entstehen. Begründung: Bei einem Rundgang mit Anwohnerinnen und Anwohnern am 29.11.2025 wurde auf die Schäden aufmerksam gemacht. Teilweise handelt es sich um Stolperfallen für zu Fuß Gehende und Menschen mit Einschränkungen beim Gehen. Der Asphalt könnte bei Frost aufbrechen. Die kaum noch sichtbaren Parkplatzmarkierungen verursachen eine ineffiziente Nutzung der knappen Parkplätze. Wie mitgeteilt wurde, wurde die Straße vor über 50 Jahren angelegt. Mittelfristig scheint eine grundlegende Sanierung sinnvoll. Sollte dies jedoch in absehbarer Zeit nicht möglich sein, sollten zumindest die benannten Abnutzungen und Schäden behoben werden. Kleinflächige Entsiegelungen sollten vorgenommen werden, um den Erhalt der Bäume zu sichern. Bildquelle: eigene Bilder Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7893 entstanden aus Vorlage: OF 1406/6 vom 09.12.2025 Betreff: Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Unter dem Kirchweg - das illegale Parken auf dem Gehweg im Kurvenbereich durch Poller oder Ähnliches zu verhindern; - das Parken im Bereich der Ein- und Ausfahrten zur Sammelgarage einseitig auf den Seiten der Ein- und Ausfahrten zu verbieten; - durch Anbringen von Fahrbahnschwellen zu schnelles Fahren zu mindern; - das Straßenende, welches zu einem Fußweg zwischen den Liegenschaften Nieder Kirchweg 69 bis 73 und Gartenanlagen führt, als Feuerwehrzufahrten auszuweisen (Hinweisschild nach DIN 4066); - den östlichen Bordstein im Einmündungsbereich vom Nieder Kirchweg zur Straße Unter dem Kirchweg ebenfalls abzusenken und durch Poller abzusichern, um einen sicheren, barriererearmen Übergang in diesem Kreuzungsbereich durchgängig für zu Fuß Gehende zu ermöglichen und das Ausfahren mit dem Pkw zu sichern. Begründung: Bei einem Rundgang mit Anwohnern in der Straße Unter dem Kirchweg wurde von Anwohnern auf die Gefahren und Missstände in der Straße hingewiesen und diese wie folgt beschrieben: 1. Im Kurvenbereich der Straße wird regelmäßig auf dem Gehweg geparkt. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Zu Fuß Gehende müssen auf die Straße ausweichen. Die Sicht ist für Fußgänger und Autofahrer erheblich beeinträchtigt. Das Parken ist dort nicht erlaubt. Schilder oder Markierungen werden absehbar nicht weiterhelfen, sodass dieser Bereich nur baulich, zum Beispiel durch zwei bis drei Poller, effektiv gesichert werden kann. 2. Im Bereich der Zufahrten zur Sammelgarage wird oft auf dem Gehweg geparkt, sodass der Weg für zu Fuß Gehende nicht nutzbar ist und diese auf die Straße ausweichen müssen, um ihren Weg fortsetzen zu können. 3. Immer wieder sind Autofahrer in der Tempo-30-Zone zu schnell unterwegs. Fahrbahnschwellen, zum Beispiel in den Bereichen der Zufahrten zwischen den Liegenschaften und der Sammelgarage, könnten eine Geschwindigkeitsreduzierung auf maximal 30 km/h bewirken. 4. Anwohner berichten, dass früher Feuerwehrzufahrten zu den Häusern Nieder Kirchweg 59 bis 73 ausgewiesen waren. Die (Wieder-)Einrichtung erscheint mindestens hinter den Häusern 69 bis 73 sinnvoll, weil nur über diese Wege die Rückseiten der Häuser 69 bis 73 und 65 bis 67 sowie weitergehend die Rückseite der Gewerbefläche (Auto-Hobby und Weitere) durch Einsatzfahrzeuge erreichbar sind. Ferner wäre der Wendehammer dann wieder zum Wenden nutzbar. Bei der Besichtigung war dieser mit Lkws zugeparkt und einem großen Berg Laub und bei einem Brand hätte nicht gelöscht werden können, da kein Durchkommen war. 5. Auf der westlichen Seite der Einmündung wurde der Bereich bereits sehr gut abgesichert. Auf der östlichen Seite verstellen weiterhin unerlaubterweise parkende Fahrzeuge den Übergang. Ausfahrende Autofahrer sind gezwungen auf die Mitte der Fahrbahn auszuweichen. Will gleichzeitig ein Autofahrer vom Nieder Kirchweg in die Straße Unter dem Kirchweg hinein fahren, wird es mitunter kritisch eng. Quelle: Geoportal Frankfurt mit Bearbeitungen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Höchst: Überweg Herbesthaler Straße sichern

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7887 entstanden aus Vorlage: OF 1398/6 vom 09.12.2025 Betreff: Höchst: Überweg Herbesthaler Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche beim Kiosk an der Herbesthaler Straße/Ecke Hospitalstraße durch Fahrradbügel zu sichern. Begründung: Die Fläche wird häufig zugeparkt, was den angrenzenden Zebrastreifen schwer einsehbar macht. Der Überweg ist für viele Schüler Teil ihres Wegs zur Robert-Blum-Schule. Hinzu kommt, dass die Bügel von Besuchern der Kita und der Behinderteneinrichtung in der ehemaligen Kaserne gegenüber zum Abschließen ihrer Räder genutzt werden können. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Unterliederbach: Einrichtung Behindertenparkplatz für Lebenshilfe

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7883 entstanden aus Vorlage: OF 1390/6 vom 10.12.2025 Betreff: Unterliederbach: Einrichtung Behindertenparkplatz für Lebenshilfe Der Magistrat wird gebeten, für die Wohngemeinschaft der Lebenshilfe (Behinderten-WG) im Wohnprojekt "Uliba", Sossenheimer Weg 66, einen Behindertenparkplatz unmittelbar vor der Ausfahrt auf die Straße einzurichten, um den barrierefreien Zugang für Personen mit Behinderung, Besucher*innen und Bewohner*innen sicherzustellen. Begründung: Die Wohngemeinschaft der Lebenshilfe im Wohnprojekt "Uliba" wird von mehreren Personen mit unterschiedlichen Behinderungen bewohnt und regelmäßig von externen Assistenzdiensten, Angehörigen sowie Therapeut*innen besucht. Derzeit bestehen keine geeigneten Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe, was den Zugang - insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen - erheblich erschwert. Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz direkt vor der Ausfahrt ermöglicht kurze Wege, erleichtert den Ein- und Ausstieg, verbessert die barrierefreie Erreichbarkeit und unterstützt die Bewohner*innen dabei, ihren Alltag sicherer und selbstbestimmter zu bewältigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Bodenwelle unter dem Zebrastreifen in der Weilbrunnstraße

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7918 entstanden aus Vorlage: OF 1183/10 vom 14.12.2025 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen in der Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man unter dem Zebrastreifen auf der Weilbrunnstraße eine breite Bodenwelle, analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring herstellen kann. Begründung: Sehr viele Kindergartenkinder kommen über den Zebrastreifen auf der Weilbrunnstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die Autofahrenden fahren oft mehr als Tempo 30 und kommen vor dem Zebrastreifen um eine Ecke, wonach immer gerne Gas gegeben wird. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter den Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Außengastronomie moderner und zeitgemäßer ermöglichen

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 146 Betreff: Außengastronomie moderner und zeitgemäßer ermöglichen Die Außengastronomie ist ein wesentlicher Bestandteil der Aufenthaltsqualität und Belebung im öffentlichen Raum. Wichtig ist, dass die in Anspruch genommenen Flächen dabei weiterhin als Teil des öffentlichen Raumes wahrgenommen werden und sich nicht übermäßig abschottet. Eine Schaffung von in der Wahrnehmung privatem Raum ist ausdrücklich nicht gewünscht. Daher sind die Vorgaben für jegliche Elemente zusätzlich zu Tischen und Stühlen sehr eng. Somit gilt, dass folgende Punkte weiterhin zu den unzulässigen Aufbauten innerhalb der Außengastronomiefläche zählen: - Zelte, Pavillons beziehungsweise zeltartige Auf- und Umbauten, Überdachungen jeglicher Art. - Zäune, Wände, Rankgerüste, schwere Blumenkübel, Planen oder Seitenteile an Markisen oder Schirmen, sonstige Windschutzanlagen (auch aus Glas und anderen durchsichtigen Stoffen). - Teppichböden, Kunstrasen, Terrassendielen, Podeste oder andere Beläge auf der öffentlichen Verkehrsfläche. - Verkabelungen auf dem Gehweg durch einen Aufbruch der öffentlichen Verkehrsfläche, Kabel entlang des Gehweges oder im Luftraum. - Jegliche Verankerungen in den öffentlichen Flächen. Ausgenommen davon sind durch einen gesonderten Vertrag genehmigte Bodenhülsen für Sonnenschirme. - Mobiliar und jegliche Aufbauten auf den Baumscheiben. Zulässig sind separat stehende, leicht zu transportierende Pflanzgefäße (maximal 1,0 Meter Durchmesser beziehungsweise 60 Zentimeter Kantenlänge und 60 Zentimeter Höhe). Blumenkübel inklusive Bepflanzung dürfen bis 1,50 Meter hoch sein und müssen untereinander einen Abstand beziehungsweise eine Durchgangsbreite von mindestens 60 Zentimetern haben, um keinen Sichtschutz und Barriere zu bilden. Die Begrünungselemente sollen pro Betrieb einheitlich und in einem gepflegten Zustand gestaltet werden. Rückfragen zur Zulässigkeit spezifischer Einbauten können Gastronominnen und Gastronomen gerne per Mail an sondernutzungen.amt66@stadt-frankfurt.de senden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7317

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Fehlender Gehweg auf der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück - Planfeststellungsbeschluss herbeiführen

12.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7879 entstanden aus Vorlage: OF 814/11 vom 13.12.2025 Betreff: Fehlender Gehweg auf der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück - Planfeststellungsbeschluss herbeiführen Vorgang: OM 1961/22 OBR 11; ST 1746/22; OM 5063/24 OBR 11; ST 865/24 Der Magistrat wird gebeten, einen Planfeststelllungsbeschluss für die Herstellung eines Gehweges zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück herbeizuführen, um den Erwerb der fehlenden Grundstücke voranzutreiben. Quelle: Geoportal - dunkelgelbe Fläche gehört der Stadt Begründung: Dieses Straßenteilstück hat keinen Gehweg. Es ist ein beliebter Weg für Familien, um vom Riederwald über die Kleingärten und dem Gelände der Eintracht Frankfurt in die Gelastraße und weiter nach Bergen-Enkheim zu gehen oder mit dem Rad/Roller zu fahren. In den Wintermonaten ist dieser Straßenabschnitt sehr dunkel, Fahrzeugfahrer, die von Seckbach kommen, sehen die Fußgängerinnen und Fußgänger erst sehr spät. Seit über 20 Jahren versucht die Stadt, die restlichen Teilstücke zu kaufen und hat in der Stellungnahme ST 865 vermerkt, dass es keine Aussicht gibt, die übrigen neun Grundstückeigner zum Verkauf zu überzeugen. Der Ortsbeirat 11 hat - der Stellungnahme ST 865 folgend - gebeten, einen Bebauungsplan für dieses Straßenstück aufzustellen. Das wurde abgelehnt. Dann hat der Ortsbeirat gebeten, den Straßenzug in die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 551 Gwinnerstraße aufzunehmen. Der Bebauungsplan Nr. 551 Gwinnerstraße ist vorübergehend ausgesetzt, weil es keine baldige Lösung gibt, das Gewerbe mit dem Wohngebiet zu verbinden. Aus diesem Grund bittet der Ortsbeirat, einen Planfeststellungsbeschluss herbeizuführen. Diese Streifen liegen schon heute außerhalb der eigentlichen Gärten und werden als Abstellfläche genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1961 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1746 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verkehrssicherheit erhöhen - Piktogramme vor Riederwälder Kindergärten

12.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7876 entstanden aus Vorlage: OF 811/11 vom 12.12.2025 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Piktogramme vor Riederwälder Kindergärten Der Magistrat wird gebeten, die Riederwälder Kinder besser vor den Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen. Dafür werden Piktogramme auf der Schäfflestraße und Raiffeisenstraße angebracht. Außerdem werden Warnfiguren aufgestellt, die zusätzlich auf die Kinder aufmerksam machen. Begründung: An der Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße gibt es im Radius von wenigen Metern drei Kindergärten, ein KiFaZ und einen Sportplatz für Kinder. Gleichzeitig wird in diesem Bereich oft zu schnell gefahren, teilweise auch gegen die Einbahnstraße. Es bleibt zu hoffen, dass es nicht einen Unfall, wie letztes Jahr vor dem Kindergarten in der Wächtersbacher Straße, braucht, um die Verkehrssicherheit zu stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln

12.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7873 entstanden aus Vorlage: OF 807/11 vom 13.12.2025 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln Vorgang: OM 1302/22 OBR 11; ST 2754/22; V 1282/25 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den Fuß- und Radverkehr auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke zu planen und umzusetzen. Die Maßnahmen müssen den Abstand zwischen den Nutzer:innen der Gehwege und dem Pkw- und Schwerlastverkehr auf ein sicheres Maß erhöhen. Zudem sind Mittel und Wege zu finden, um sicherzustellen, dass Radfahrer nur mit dem nach § 5 Absatz 4 StVO vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern überholt werden können. Der Gehweg unterschreitet mit teils unter einem Meter die nach Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) geforderte Mindestbreite von 1,50 Metern und stellt damit eine erhebliche Gefährdung dar. Die in diesem Bereich ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist durch geeignete Maßnahmen zu überwachen. Im Zuge dieser Maßnahmen wird der Magistrat gebeten, für den Verkehrsbereich der Rampe der Carl-Ulrich-Brücke/Dieburger Straße/Carl-Benz-Straße aktuelle Verkehrsmengenzahlen zu erheben, sofern diese nicht bereits belastbar vorliegen. Die Zahlen sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis vorzulegen. Die Sofortmaßnahmen sind prioritär zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs umzusetzen. Sie sollen zugleich die verkehrstechnische Situation einem rechtssicheren Zustand zuführen und den Ablauf der Planung sowie die Umsetzung der endgültigen Rampengestaltung beschleunigen. Begründung: Die Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke weist mit einer Gesamtbreite von ca. zehn Metern eine erhebliche Engstelle auf. Der Gehweg hat teils eine Breite von unter einem Meter und unterschreitet damit die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 Metern. Radfahrer können aufgrund der Enge und des Gegenverkehrs nicht mit dem nach § 5 Absatz 4 StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern überholt werden. Damit ist die derzeitige Verkehrsführung rechtlich bedenklich und stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Obwohl die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wurde, fehlt eine wirksame Überwachung. In der Praxis wird häufig schneller gefahren. Viele Radfahrer:innen weichen verständlicherweise aus Angst auf den schmalen Gehweg aus. Hinzu kommt, dass vorhandene Warnbaken, die den Radverkehr vom Gehweg auf die Fahrbahn leiten sollten, beidseitig auf der Rampe und deren Zufahrten komplett umgefahren würden. Damit entfällt selbst die minimale provisorische Sicherung. Seit dem Ersatzneubau der Brücke im Jahr 2014 wird über eine bauliche Lösung diskutiert. Vereinbarungen zwischen Stadt und Land liegen vor. Dennoch ist eine Umsetzung frühestens im Jahr 2027 zu erwarten. Angesichts der akuten Gefährdungslage ist eine weitere Verzögerung nicht hinnehmbar. Die erbetenen Sofortmaßnahmen dienen daher nicht nur dem Schutz von Fuß- und Radverkehr, sondern auch der Kommune und dem Land, um sich vor möglichen Klagen aufgrund von Vernachlässigung der Verkehrssicherheit zu bewahren. Gleichzeitig ist der Magistrat verpflichtet, die endgültige Rampengestaltung beschleunigt zu planen und umzusetzen, damit eine dauerhafte Lösung zeitnah erreicht wird. (Foto: Privat, Gehwegbreite 80 Zentimeter) (Foto Privat, Gehwegbreite kleiner als 90 Zentimeter) (Foto: Privat. Wie häufig: Rollerfahrer auf dem Gehweg) (Foto: Privat, Gehwegbreite 80 Zentimeter) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2754 Auskunftsersuchen vom 20.10.2025, V 1282

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Sicherheit für Fußgänger am Bahnhof „Niederrad“ erhöhen

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 118 Betreff: Sicherheit für Fußgänger am Bahnhof "Niederrad" erhöhen Der Anregung kann nicht entsprochen werden: "Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen." (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu den §§ 39 bis 43, Rnr. 2) Hierzu zählen auch Markierungen. Ferner gibt die dort unauffällige Verkehrsunfalllage keinen zwingenden Anlass zum Tätigwerden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7404

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Zugestellter Gehweg in der Friedberger Landstraße

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 138 Betreff: Zugestellter Gehweg in der Friedberger Landstraße Der Magistrat entspricht der Anregung. Bei einer Überprüfung vor Ort wurde eine Überbauung des Sommergartens in der Friedberger Landstraße 96 festgestellt und der sofortige Rückbau angeordnet. Die Stadtpolizei führt entsprechende Nachkontrollen durch. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7469

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Anbringung von Pollern in der Eichwaldstraße, um Falschparken zu unterbinden

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 135 Betreff: Anbringung von Pollern in der Eichwaldstraße, um Falschparken zu unterbinden Die beschriebenen Maßnahmen im genannten Straßenabschnitt, insbesondere die Einrichtung des absoluten Haltverbots, wurden im Jahr 2023 vorgenommen. Ziel war es, die Gehwege für Fußgänger:innen passierbarer zu gestalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die aktuelle Beschilderung sowie die Markierungen im Straßenraum entsprechen den gültigen rechtlichen Vorgaben und wurden korrekt und gut sichtbar angebracht. Die bestehenden Maßnahmen sind geeignet und ausreichend, um das geltende Haltverbot zu verdeutlichen. Weitere bauliche Maßnahmen - wie z. B. das nachträgliche Setzen von Pollern - sind an der hier gegenständlichen Örtlichkeit nicht möglich, da dadurch der Gehweg dauerhaft so eingeengt werden würde, dass die notwendige Barrierefreiheit nicht mehr gewährleistet wäre. Eine punktuelle Absicherung würde die Situation ebenfalls nicht verbessern und eine Absicherung des gesamten Gehweges wäre nicht verhältnismäßig Es handelt sich hierbei um ein bewusstes Fehlverhalten Einzelner, das nicht durch die bauliche oder verkehrsrechtliche Ausgestaltung des Straßenabschnitts verursacht wird, sondern durch mangelnde Regelbefolgung. Diesem Verhalten kann leider nicht mit weiteren straßenverkehrsbehördlichen Mitteln abgeholfen werden. Die Eichwaldstraße wird mehrmals wöchentlich seitens der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert, eine weitere Steigerung der Überwachungsdichte ist personell nicht möglich. Im September 2025 wurden 52 Verwarnungen ausgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7366

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 12.01.2026, OF 1171/9 Betreff: Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße Vorgang: OM 7323/25 OBR 9; ST 2080/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, seine in der ST2080 zum Ausdruck gebrachte Ablehnung eines Parkverbots für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße zu überdenken und dieses zeitnah umzusetzen. Die durch den Magistrat vorgebrachte Begründung für die Ablehnung der Anregung des Ortsbeirats, dass ein solches Verbot zu Verdrängung in schmalere Nebenstraßen führe, überzeugt nicht: Gemäß StVO ist das Parken an engen Straßenstellen bereits unzulässig, wenn keine ausreichende Restfahrbahnbreite verbleibt. In den vom Magistrat angeführten "deutlich schmaleren Nebenstraßen" wäre das Abstellen von Wohnmobilen und Lkw somit ohnehin rechtswidrig, insbesondere auf dem Gehweg. Ein antizipiertes illegales Ausweichverhalten, gegen das der Magistrat ebenso zur Tat schreiten müsste, sollte kein Grund sein, notwendige Maßnahmen zu unterlassen. Begründung: Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich wiederholt über die durch parkende Wohnwägen und LKW angespannte Parksituation in der Kaiser-Sigmund-Straße beschwert und dazu bereits eine Petition beim Magistrat vorgelegt. Der Ortsbeirat hat das Problem bereits erkannt und den Magistrat um Abhilfe gebeten. Die Dringlichkeit soll angesichts der Beschwerdenlage und der teilweise gefährdenden Situation noch einmal deutlich gemacht werden. Neben den Wohnwagen werden auch immer wieder gewerbliche LKW und Lieferwagen mit Überlänge in diesem Wohngebiet abgestellt, die die Sicht der zu Fuß gehenden Personen massiv einschränken. Angesichts der Tatsache, dass sich hier auch Schulwege und Kinderbetreuungseinrichtungen gibt und es auf der gesamten Straßenlänge außerhalb der Kreuzungen mit Marbachweg und Eckenheimer Landstr. keine gesicherten Querungsmöglichkeiten eingerichtet wurden, stellt dies einen weiteren Grund dar, diese Straße frei von solchen Fahrzeugen zu halten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7323 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2080 Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: GRÜNE
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Fußgänger über die Saalburgstraße: Hopp, hopp

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 136 Betreff: Fußgänger über die Saalburgstraße: Hopp, hopp Aufgrund eines Fehlers in der verkehrsabhängigen Steuerung der Lichtsignalanlage an der Saalburgstraße (in Höhe der Berger Straße) wurde kurzfristig das Festzeitprogramm 1 aktiviert. Dieses Programm sieht leider nur eine sehr kurze Grünzeit für den Fußverkehr vor, wodurch eine hohe Beschwerdelage seitens der Bevölkerung entstanden ist. Der Magistrat bedauert die Unannehmlichkeiten. Derzeit wird bereits mit Hochdruck an der Anpassung der Steuerung gearbeitet. Ein Umsetzungstermin kann noch nicht genannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7367

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten II

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 149 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten II Der Anregung wird entsprochen. Die Planung wird entsprechend der bestehenden Baustelle der Krifteler Straße/Ecke Lahnstraße angepasst und umgesetzt. Dort befindet sich derzeit eine Teilsperrung der Fahrbahn mit Einbahnstraßenführung, weshalb die gewünschte Parkregelung in diesem Bereich nicht eingerichtet werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7570

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Behindertenparkplatz vor der Kurfürstenstraße 8 barrierefrei nutzbar machen

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 140 Betreff: Behindertenparkplatz vor der Kurfürstenstraße 8 barrierefrei nutzbar machen Zu 1. und 3.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 2. und 4.: Der angeregte "Lieferparkplatz" (Ladezone) mit entsprechender Beschilderung und Markierung wird direkt im Anschluss an den (auf die Straße verlegten) Sonderparkplatz eingerichtet. Damit sollte das Problem der Teil-Beparkung des Sonderparkplatzes behoben sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7387

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 145 Betreff: Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße Zu Punkte 1 und 2: Der Magistrat befürwortet grundsätzlich den Vorschlag der Begrünung der Gehwege. Baumpflanzungen sollten ein wesentlicher Teil der Begrünung sein, da diese in ökologischer und stadtklimatischer Hinsicht höher einzustufen als Sträucher und sonstiges Grün, wie zum Beispiel Pflanzkübel. Allerdings ist gegebenenfalls Trassenfreiheit herzustellen. Auch ein Wegfall von Parkständen für Bäume kann nicht ausgeschlossen werden. Bei der planerischen Umsetzung sind die städtischen Ausbaustandards zu berücksichtigen. Der Magistrat ist bestrebt, die Anregung umzusetzen, kann jedoch aufgrund begrenzter Kapazitäten und der vorrangig erforderlichen Instandhaltung des öffentlichen Straßenraums derzeit keinen konkreten Umsetzungszeitraum in Aussicht stellen. Zu Punkt 3: In der Nähe von Lichtsignalanlagen dürfen keine Fußgängerüberwege eingerichtet werden. Die gewünschte Querungsstelle befindet sich in circa 140 m Entfernung zur Lichtsignalanlage Sophienstraße / Franz-Rücker-Allee. Auch eine Ausnahme wie beispielsweise bei der offiziellen Schulwegführung ist hier nicht möglich, da der Schulweg über die vorgenannte Lichtsignalanlage beziehungsweise den Fußgängerüberweg an der Ginnheimer Straße geführt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7146

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Gehwegparken in der Monisstraße beenden: Fußwege und Einfahrten frei halten

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 12.01.2026, OF 1172/9 Betreff: Gehwegparken in der Monisstraße beenden: Fußwege und Einfahrten frei halten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Gehwegparken in der Monisstraße (etwa durch entsprechende Markierungen und Kontrollen) abzustellen und das Parken in dieser Straße so zu sortieren, dass der Bürgersteig für alle Gruppen von zu Fuß Gehenden wieder begehbar wird und die Anwohnenden wieder ausreichend Platz vorfinden, um ihre Einfahrten zu nutzen. Berücksichtigt werden sollten dabei auch die den Ein/Ausfahrten gegenüberliegenden Bereiche. Begründung: In der Monisstraße wird beidseitig auf dem Gehweg geparkt, obwohl dies nicht durch Beschilderung erlaubt ist. Die Restbreite ist extrem gering. Anwohnerinnen und Anwohner beklagen daher im Ortsbeirat, dass die Gehwege nicht mehr ausreichend passierbar sind. Das ist insbesondere für Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ein Problem. Grade diese Gruppen sollten nicht auf die Straße ausweichen müssen. Außerdem werden Anwohnende bei der Benutzung der Einfahrten zu ihren Grundstücken eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: GRÜNE
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Gehwege der Fröbelstraße befreien

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 142 Betreff: Gehwege der Fröbelstraße befreien Zu 1. Um die Gehwege barrierefrei nutzbar zu machen, wird der Bereich bereits durch den Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei regelmäßig kontrolliert. Zu darüberhinausgehenden baulichen Maßnahmen besteht derzeit keine Notwendigkeit. Zu 2. Im Bereich um die Einmündung der Fröbelstraße gibt es keine legalen Parkmöglichkeiten, die umgewandelt werden können. Um dennoch der Anregung sinngemäß zu entsprechen, wird eine Lieferzone in der Friesengasse (vor der Hausnummer 31) eingerichtet. Zu 3. Die Fröbelstraße verfügt über eine Breite von rund vier Metern und erfüllt damit die Kriterien einer "engen Straße". Parken ist in diesen Straßen gemäß § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) unzulässig. Damit sind die bereits vorhandenen Verkehrszeichen (VZ 283 StVO) unzulässig, da § 39 StVO vorsieht, dass eine Regelung, die bereits mittels StVO gilt, nicht durch ein zusätzliches Schild verdeutlicht werden darf. Der Magistrat entspricht daher nicht der Anregung nach einem weiteren Verkehrszeichen und prüft, ob Schilder im Widerspruch zur StVO stehen und entfernt werden müssen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7388

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 123 Betreff: Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg Die Verkehrszählung wurde an einem mittleren Werktag außerhalb der Schulferien sowie an einem Wochenende vorgenommen. Dabei wurden Kfz-, Rad- und Fuß-Verkehr über die Eisenbahnbrücke im Verlaufe des Oberen Schafhofweges mit folgendem Ergebnis gezählt: Datum Kfz / 24 Std. Lkw / 24 Std. Rad / 24 Std. Zu Fuß / 24 Std. E-Scooter / 24 Std. Wetter Dienstag 14.01.2025 698 4 63 138 6 trüb, kalt, leichter Regen Samstag 10.05.2025 512 4 202 213 8 sonnig, warm, trocken Sonntag 11.05.2025 505 0 250 380 22 sonnig, warm, trocken Die Zahlen gelten für den gesamten Brückenquerschnitt; somit für die Fahrbahn einschließlich der Gehwege. Anlass für die Verkehrszählung war eine Brückenprüfung. Da für die statische Beurteilung ausschließlich der Kraftfahrzeugverkehr relevant ist, lag der Fokus der Erhebung auf dieser Verkehrsart. Für die anderen Verkehrsarten sind die Ergebnisse aufgrund der Jahreszeit nur bedingt repräsentativ. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1260

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Überfahren von roten Ampeln

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 95 Betreff: Überfahren von roten Ampeln Rotlichtverstöße sind im gesamten Stadtgebiet beklagenswert. Bei der angesprochenen Signalanlage am Praunheimer Weg handelt es sich um eine Rot-Dunkel-Anlage, d.h. in der Grundstellung steht die Signalanlage auf Dunkel für den Kfz-Verkehr (kein Grün) und auf Rot für den Fußverkehr. Die Signalgeber für den Kfz-Verkehr (Rot und Gelb) sind für den fließenden Verkehr gut sichtbar. Hier liegt - wie vom Ortsbeirat beschrieben - individuelles Fehlverhalten einiger Kraftfahrer:innen vor. Da die Errichtung einer Rotlichtüberwachungsanlage an objektivierbaren Parametern, wie etwa die Unfallzahlen, gebunden ist, werden seitens der Polizei und der Unfallkommission sämtliche Straßen diesbezüglich beobachtet. Ziel muss die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes sein. Die Begrenzung von stationären Anlagen ist auch notwendig, da neben den finanziellen Ressourcen auch die personellen Kapazitäten nicht ausreichen, um überall dort, wo dies wünschenswert wäre, eine Anlage einzurichten. Mobile Rotlichtkontrollen erfolgen ausschließlich durch die Landespolizei. Diesen wird der Vorgang zur Kenntnis weitergeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7461

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Anpassung der Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/Gerbermühlstraße

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 131 Betreff: Anpassung der Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Osthafenbrücke/Gerbermühlstraße Bei der angesprochenen Signalschaltung handelt es sich um eine im Stadtgebiet übliche gemeinsame Führung von Fuß- und Kfz-Verkehr-Strömen. Diese ist für die Fußgängerfurten so ausgelegt, dass eine Querung der Gerbermühlstraße in einem Zuge möglich ist. Wie in der Anregung beschrieben, wurden auch Schutzblinker an den betroffenen Fußgängerfurten vorgesehen. Bei einer Trennung der beiden Grünphasen wäre eine Querung in einem Zug für den Fußverkehr nicht mehr sichergestellt. Zur Verbesserung der Situation könnten alternativ größere Schutzblinker montiert werden. Sollte dies im Sinne des Ortsbeirates sein, bittet der Magistrat um Mitteilung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7416

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Fußgänger schützen - Umlaufsperre am Bahndamm Niederräder Bahnhof/Ecke Lyoner Straße installieren

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 125 Betreff: Fußgänger schützen - Umlaufsperre am Bahndamm Niederräder Bahnhof/Ecke Lyoner Straße installieren Nach Prüfung des Unfallgeschehens in der elektronischen Unfallsteckkarte der betreffenden Stelle konnten seit Aufzeichnungsbeginn keine Unfälle zwischen Fuß- und Radverkehr verzeichnet werden. Die aktuelle bauliche Situation vor Ort entspricht nahezu dem Zustand vor Beginn der Bahnbaustelle. Es besteht somit keine zwingende Notwendigkeit für die Anordnung neuer Verkehrseinrichtungen (Umlaufsperren) oder andere Maßnahmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7431

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 121 Betreff: Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 Der Anregung wird nicht entsprochen. Das vom Gesetzgeber beabsichtigte Ziel verkehrsberuhigter Bereiche, einen Abschnitt innerhalb des öffentlichen Straßenverkehrsraums zu schaffen, den Fußgehende vollumfänglich und ohne besondere Gefährdung nutzen können, scheint vorliegend bereits erfüllt zu sein, auch ohne, dass dafür ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden muss. Die Ausweisung von Parkflächen würden dem Ziel widersprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7410

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Installation eines Blinklichts an der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 107 Betreff: Installation eines Blinklichts an der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße Gelbblinker finden innerhalb des Stadtgebiets nur dort Anwendung, wo besondere Situationen einen solchen Einsatz erfordern. Dies ist vor allem bei Unübersichtlichkeit des Knotenpunkts oder starkem Kraftfahrzeugverkehr, der gleichzeitig mit den Fußgänger:innen geführt wird, gegeben. Auf einen regelmäßigen Einsatz von Gelbblinkern soll deshalb gemäß Straßenverkehrs-Ordnung verzichtet werden, da sich durch einen Gewöhnungseffekt die Wirkung des Gelbblinkers minimiert. Die angesprochene Fußgängerfurt ist für den abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr gut einsehbar, sowohl in der Textorstraße als auch Diesterwegstraße gilt Tempo 30. Aufgrund dessen wird von Anbringung von Gelbblinkern an der angesprochenen Lichtsignalanlage Abstand genommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7403

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Fußgängerüberweg im Bereich der U-Bahn-Station auf der Straße In der Römerstadt

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 94 Betreff: Fußgängerüberweg im Bereich der U-Bahn-Station auf der Straße In der Römerstadt Bei der Bewertung der Zulässigkeit eines Fußgängerüberweges (FGÜs) werden die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sowie die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) herangezogen. In den R-FGÜ werden bestimmte verkehrliche Voraussetzungen (Verkehrsmengen des fahrenden Verkehrs sowie des querenden Fußgängerverkehrs) vorgegeben, bei denen ein FGÜ zur Anwendung kommen kann. Neben den verkehrlichen Voraussetzungen müssen die örtlichen Voraussetzungen beachtet werden. Die straßenräumliche Situation im vorgeschlagenen Bereich erlaubt keine bestandsnahe Einrichtung eines FGÜ, da die auf dem Gehweg ankommenden Fußgänger:innen, die die Fahrbahn queren wollen, aufgrund der Parkplätze nicht in einem ausreichenden Sichtfeld des Kfz-Verkehrs stehen würden. Es müsste eine bauliche Anpassung durch Vorziehen der Gehwege erfolgen. Es wird demnach zunächst eine Verkehrserhebung vorgenommen und bewertet, ob und welche Querungshilfe zur Anwendung kommen könnte (neben FGÜs könnte auch eine Mittelinsel in Frage kommen). Ob und wie eine Querungshilfe im weiteren Verlauf ausgestaltet werden könnte, wird anschließend entschieden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7456

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