Am 20.12.2025 jährt sich zum 70. Mal das Deutsch-Italienische Anwerbeabkommen. Es war für die Bundesrepublik Deutschland
Frage an den Magistrat
Harter Ochse, fader Handkäs" titelte die FAZ ihre im Februar dieses Jahres veröffentlichte Gastronomiekritik über die Gastwirtschaft "Weinstube im Römer", die nach drei Jahre währendem Leerstand seit Ende 2024 wieder verpachtet ist. Dabei wirft nicht nur das kulinarische Angebot in dieser exponierten städtischen Fläche im Rathaus Römer Fragen auf, sondern auch das Zustandekommen des Pachtvertrags selbst. So wird kolportiert, es habe nur selektive Vergabegespräche gegeben, die Familie Rupp vom städtischen Weingut wurde offenbar gänzlich übergangen. Ich frage den Magistrat: Wie wurde der Pachtvertrag für die Gastronomie in der "Weinstube im Römer" ausgeschrieben und nach welchen Auswahlkriterien erfolgte die Vergabe?
Antwort des Magistrats
Nach einem Leerstand der Weinstube im Römer konnte im Sinne einer Zwischennutzung die Weinstube zum Sommer 2024 verpachtet werden; der Pachtvertrag ist zeitlich gekoppelt an die bereits erfolgte öffentliche Neuausschreibung des städtischen Weingutes. Für die Zwischennutzung konnten Interessenten ihr Gastronomiekonzept vorstellen.
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