Rundfunkbeitrag - Entwicklung der Vollstreckungen
Bericht
Die Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags und die Arbeit des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der von allen 16 Landesparlamenten ratifizierte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) in seiner jeweils gültigen Fassung. Er legt fest, wie der Rundfunkbeitrag berechnet wird, wer ihn zu zahlen hat und für wen besondere Regelungen gelten. Zusätzlich hat jede Landesrundfunkanstalt eine Beitragssatzung erlassen. Die Satzungen sind im Wesentlichen wortgleich. Sie wurden durch die zuständigen Behörden in jedem Bundesland genehmigt. In Hessen ist dies die Satzung des Hessischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge. Grundsätzlich sind je Wohnung monatlich 18,36 € Rundfunkbeitrag zu zahlen. Je nach Lebens-/Wohnsituation können abweichende Regelungen gelten. In Frankfurt am Main lag die Zahl der Haushalte im Jahr 2024 laut Melderegister bei 424.723 (Stichtag 31.12.2024). Zum Stichtag 31.12.2023 lag sie bei 419.582 (Quelle: Frankfurt Statistik.Portal, https://statistikportal.frankfurt.de/ASW/ASW.dll?aw=Bev%C3%B6lkerung/Haushalte_Stadtbezirke). Zur Unterstützung des Gemeinsinns beteiligen sich ebenso Unternehmen und Institutionen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie zahlen den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl ihrer beitragspflichtigen Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge. Zur Förderung des Gemeinsinns beteiligen sich Einrichtungen des Gemeinwohls ebenfalls an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und unterstützen die Grundversorgung der Gesellschaft mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Um der Gemeinnützigkeit der Einrichtungen Rechnung zu tragen, ist der Rundfunkbeitrag pro beitragspflichtige Betriebsstätte auf einen Drittelbeitrag - monatlich 6,12 € - begrenzt. Rückständiger Rundfunkbeitrag wird nach § 10 Absatz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) in Verbindung mit Artikel 4 § 1 des (hessischen) Gesetzes zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland im Verwaltungsvollstreckungsverfahren durch die örtlich zuständige Gemeinde vollstreckt. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat in seiner Funktion als Vollstreckungsbehörde im Zeitraum von 2014 bis 2024 Vollstreckungsersuchen in nachfolgender Zahl durch den Hessischen Rundfunk übermittelt bekommen: Jahr Anzahl Vollstreckungsersuchen Gesamtsumme 2014 11.153 3.095.428,81 € 2015 19.915 6.568.590,73 € 2016 15.613 4.312.865,20 € 2017 15.227 3.851.522,39 € 2018 13.201 3.314.632,05 € 2019 15.195 4.628.950,43 € 2020 13.544 3.382.587,71 € 2021 12.207 2.751.193,44 € 2022 12.061 2.795.306,47 € 2023 14.412 3.260.911,77 € 2024 17.832 5.434.211,47 € Diese Vollstreckungsersuchen beziehen sich ausschließlich auf das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main. Dabei ist festzustellen, dass der deutlich überwiegende Anteil der Vollstreckungsersuche private Beitragsschuldner:innen betrifft. Der Anteil der gewerblichen Beitragsschuldner:innen ist indessen sehr gering. Der durchschnittliche Beitragsrückstand pro Vollstreckungsersuchen betrug im Jahr 2024 rund 300,00 €. Vollstreckungsversuche in den Wohnräumen bzw. Geschäftsräumen der Zahlungspflichtigen werden durch eigene Vollziehungsbeamte vorgenommen. Lediglich für die Abnahme der Vermögensauskunft bedient sich die Vollstreckungsbehörde der Gerichtsvollzieher:innen. Über die Anzahl der eingeleiteten Vermögensauskunftsverfahren wird eine Statistik geführt. Dabei wird nicht nach Forderungsarten unterschieden. Insofern kann keine Aussage darüber getroffen werden, in welcher Zahl rückständiger Rundfunkbeitrag Grund der Beauftragung war. Es gibt keine Zählung der im Rahmen eines Vermögensauskunftsverfahrens erwirkten Haftbefehle. Mit Rundschreiben der ARD-Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios vom 16.11.2016 wurden die Vollstreckungsbehörden angewiesen, ab sofort auf die Beantragung und Vollstreckung eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft zu verzichten. In den Jahren 2014 bis 2024 gab es in Frankfurt am Main keinen entsprechenden Fall.