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Mit dem neuen Main Bad Bornheim wurde ein weiteres Kassen- und Bezahlsystem eingeführt, das nicht mit dem bisherigen kom

Vorlagentyp: F

Frage an den Magistrat

Die seit April 2023 geltende Informationsfreiheitssatzung soll Transparenz im Verwaltungshandeln der Stadt Frankfurt fördern. In der Praxis wird Bürger*innen mitgeteilt, sie seien "selbst dafür verantwortlich, die erhaltenen Daten entsprechend der Rechtslage zu behandeln" und es "empfehle sich einen Anwalt zu befragen" bezüglich der erlaubten weiteren Nutzung der erhaltenen Informationen und Dokumente. Ich frage den Magistrat: Wie dürfen Bürger*innen mit Informationen umgehen, die sie auf Basis der Informationsfreiheitssatzung erhalten haben, und warum werden diese Informationen nicht systematisch in einem öffentlich zugänglichen Register veröffentlicht, wie es im ursprünglichen Antrag NR 193/21 gewünscht war?

Antwort des Magistrats

Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg: Sehr verehrter Herr Vorsteher, sehr verehrte Frau Stadtverordnete Kube, meine sehr verehrten Damen und Herren und liebe Gäste! Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Frankfurt gewährt in Verbindung mit dem vierten Teil, §§ 80 bis 89, des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes, HDSIG, Bürger:innen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, soweit keine Ausschlussgründe nach §§ 82 bis 84 HDSIG vorliegen. Die Frage, ob und in welchem Umfang die erhaltenen Informationen weiterverwendet werden dürfen, hat der Normgeber im HDSIG nicht geregelt. Entsprechend kann die Stadt hierzu keine Aussagen treffen oder rechtliche Empfehlungen aussprechen. Eine Haftungsfreistellung für eine etwaige rechtswidrige Weiterverwendung durch Dritte ist ebenfalls ausgeschlossen. Dem Antrag NR 193/21 entsprechend hat der Magistrat geprüft, ob und wie ein öffentlich zugängliches Register mit maschinenlesbaren Informationen geschaffen werden kann. Technisch gesehen stellt das städtische Open-Data-Portal hierfür die geeignete Plattform dar. Dort stehen bereits 281 Datensätze in maschinenlesbarer Form zum Abruf bereit. Allerdings ist vor jeder Veröffentlichung nicht nur zu prüfen, ob die jeweiligen Daten rechtlich unbedenklich zugänglich gemacht werden dürfen, sondern auch, ob sie bereits in geeigneter Form vorliegen oder mit vertretbarem Aufwand aufbereitet werden können. Angesichts der Vielzahl und Heterogenität der in der Stadtverwaltung vorhandenen Daten kann die rechtliche Prüfung sowie die Überführung in ein maschinenlesbares Format im Einzelfall mit einem erheblichen Aufwand verbunden sein. Aufgrund der fachlichen Komplexität und der inhaltlichen Nähe zum jeweiligen Datenbestand obliegt die Durchführung dieser Aufgaben stets dem jeweils zuständigen Fachamt. Im Zuge laufender interner Abstimmungen bewertet der Magistrat aktuell verschiedene Ansätze zur Entwicklung von Zuständigkeits- und Rollenkonzepten sowie zur Gestaltung prozessualer Abläufe, aber auch eine entsprechende Koordination zwischen den Dezernaten I, IV, V und VI ist bereits in Vorbereitung.

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