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Dem Magistratsbericht B 127/23 ist zu entnehmen, dass im Jahr 2021 laut Mikrozensus die Armutsgefährdungsquote bei Haush

Vorlagentyp: F

Frage an den Magistrat

Die städtische Vergabe-Kontrollstelle prüft die vertraglichen Verpflichtungen von Auftragnehmer:innen öffentlicher Ausschreibungen und deren Nachunternehmen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Vergabeprozesse der Stadt Frankfurt. Ich frage den Magistrat: Wie viele Betriebe wurden in 2024 geprüft, und wie hoch war die Quote von Vertragsverletzungen/Sanktionierungen von Auftragnehmer:innen?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Christann, meine Damen und Herren! Im Jahr 2024 wurden insgesamt 152 Kontrollen im Bereich der Kontrolle von Mindestlohn und Tariftreue bei 100 Unternehmen durchgeführt. Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen wurde in insgesamt 60 Fällen die vertraglich geforderte Anwesenheitsliste nicht oder nicht ausreichend geführt. Die Anwesenheitsliste ist die vertragliche Basis für eine entsprechende Überprüfung des eingesetzten Personals und der Zahlung von Mindest- oder Tariflohn. Die Unternehmen kamen somit ihrer vertraglichen Verpflichtung zunächst nicht nach. Die Unternehmen haben in diesem Fall die Möglichkeit, die Verpflichtungen im Rahmen einer Nachkontrolle umzusetzen. Sofern dies geschieht, stehen Sanktionierungen nicht zur Verfügung. Abmahnungen sind lediglich in solchen Fällen möglich, in denen die Pflichten auch bei einer Nachkontrolle nicht erfüllt sind. In 44 Fällen waren die Mängel, die bei der ersten Kontrolle aufgetreten sind im Rahmen der Nachbesserung behoben. Letztlich erfolgten so aus den festgestellten Vertragsverletzungen insgesamt 16 Abmahnungen an die entsprechenden Unternehmen. Die Quote der Vertragsverletzungen lag demnach bei circa 39,5 Prozent sowie die Quote der Sanktionierungen bei 10,5 Prozent.

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