Anwendung des "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes" des Bundes bei Ausgründungen; Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhen
Bericht
Der Magistrat berichtet sowohl über den Fortgang der Gleichstellung von Frauen und Männern bei städtischen Mehrheitsgesellschaften als auch über den Sachstand der Entwicklung des Frauenanteils auf Führungsebenen bei städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben. Mit dem Stadtverordnetenbeschluss vom 02.02.2023 wurde das Ziel der Erhöhung des Frauenanteils in der überarbeiteten Fassung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Frankfurt verankert. Die Berichtspflicht wurde von einem 2-Jahres-Rhythmus auf eine Berichterstattung alle drei Jahre geändert. Die Gesamtbeschäftigten zeigen einen Frauenanteil von über 30 %. Der Frauenanteil variiert stark zwischen den verschiedenen Bereichen, wobei der Bereich Gesundheit den höchsten Anteil aufweist. Bei den Einstellungen liegt der Frauenanteil über 30 %, während er bei Beförderungen sinkt. Die Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils umfassen unter anderem regelmäßige Auswertungen der Kennzahlen und spezielle Trainings für Frauen.