Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verpflichtende Qualifizierung für Aufsichtsrät*innen

Vorlagentyp: NR Gartenpartei

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Stadtverordnete sowie Magistratsmitglieder, die Aufsichtsratsposten in städtischen Gesellschaften (Eigengesellschaften/Mehrheitsbeteiligungen) antreten, sind verpflichtet, fachliche Schulungen zu Rechten und Pflichten sowie zum unternehmensspezifischen Themenbereich zu absolvieren.

Begründung

Immer wieder zeigt sich, dass Aufsichtsratsmitglieder, welche von den Regierungskoalitionen eingesetzt wurden, sich nicht ausreichend die gesetzlich erforderlichen Kenntnisse über Rechte und Pflichten durch umfassende Schulungen angeeignet haben. Fehlende Fachkompetenz der politischen Repräsentant*innen in den Aufsichtsräten trägt zu einem nicht unwesentlichen Teil dazu bei, dass gegen das öffentliche Interesse gehandelt wird. Beispielhaft zu erwähnen ist der Korruptionsverdacht bei der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Holding sowie die finanzielle Schieflage der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG), zu denen im Nachhinein Akteneinsichtsausschüsse zur Klärung der Sachlage einberufen worden sind, weil von politischem Führungsversagen auszugehen ist. Die mit Mühe abgewendete Insolvenz der Varisano-Kliniken ist ein weiteres Beispiel. Aktuell gibt es für die städtischen Gremienvertreter*innen, bevor sie ihre Aufsichtsratsposten antreten, lediglich ein "Starterpaket", welches den Public Corporate Governance Kodex, das entsprechende Aufsichtsratshandbuch, Betriebskommissionshandbuch und ggf. den Gesellschaftsvertrag und die Geschäftsordnung des jeweiligen Unternehmens umfasst. Hinzu kommt lediglich eine einstündige Schulung, ausgerichtet vom städtischen Beteiligungsmanagement, zu diesen Dokumenten und die Aufklärung über Rechte und Pflichten. Eine fachliche Fortbildung zu den Spezifika des Unternehmens gibt es nicht. Daher besteht eine deutliche Wissenslücke bei den städtischen Vertreter*innen im Vergleich zu anderen Aufsichträt*innen. Je mehr Fachwissen auch bei den städtischen Vertreter*innen vorhanden ist, desto geringer ist die Gefahr, dass Aufsichtsratsbeschlüsse lediglich stillschweigend abgenickt werden. Obligatorische Kenntnisse dienen der Mitbestimmung im Sinne des öffentlichen Interesses.

Beratungsverlauf 7 Sitzungen

Sitzung 42
OBR 10
TO II, TOP 48
Angenommen
1. Der Vorlage M 141 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 18
Angenommen
1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP BFF-BIG AFD VOLT
Ablehnung:
Linke
Sitzung 42
OBR 15
TO I, TOP 18
Angenommen
1. Der Vorlage M 141 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird zurückgewiesen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT
Ablehnung:
FRAKTION ÖkoLinX-ELF
Sitzung 39
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP BFF-BIG AFD
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF VOLT FRAKTION
Sitzung 42
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 15
Angenommen
1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP BFF-BIG AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF
Sitzung 44
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1387 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP BFF-BIG AFD VOLT FRAKTION Linke ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
Gartenpartei

Reden im Parlament

Reden werden geladen...