Grüne Soße Festival transparent finanziell unterstützen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Bei der Vergabe von Zuwendungen finden die Grundsätze für die Verwendung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung (Allgemeine Bewirtschaftungsgrundsätze - ABewGr) Anwendung. Zu
- Gemäß der ABewGr vergibt die Stabsstelle Stadtmarketing auf Antrag Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung). Dabei ist die Höhe jeweils davon abhängig, wie hoch die Differenz ist, die sich aus Einnahmen und Ausgaben des Gesamtprojektes ergibt. In der Regel erfolgt eine Teilfinanzierung des jeweiligen Projektes. Ob ein Projekt oder ein Veranstalter eine Zuwendung erhält, hängt von der Art des Projektes, der Zielgruppe und der Zielsetzung ab. Dabei spielen der Masterplan Tourismus 2030 und der Masterplan ErlebnisCity Frankfurt am Main eine entscheidende Rolle. Projekte, die aus dem Anteil des der Stabsstelle Stadtmarketing zugeordneten Tourismusbeitrages finanziert werden, müssen unter mindestens eines der Handlungsfelder des Masterplan Tourismus 2030 subsumierbar sein. Zu
- Im Jahr 2025 erhielt die Grüne Soße Festival GmbH eine Zuwendung in Höhe von 100.000 € aus dem Budget der Stabsstelle Stadtmarketing. Zu
- Für die Beantragung von Mitteln aus dem Sofortprogramm "Sicherheit bei Veranstaltungen" ist das Ordnungsamt zuständig. Im Ordnungsamt wird weder erwogen, im Umland nach interessierten Kooperationskommunen und Synergien zu suchen, noch bei einem Maximalbetrag von 100.000 € pro Kooperationsgemeinschaft das aufwändige Antragsverfahren zu durchlaufen.