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Die Thudichumstraße soll kein FlixBus-Parkplatz sein!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Nach der Einmündung Winterstraße Richtung Nordosten in die Thudichumstraße ist kein absolutes Haltverbot (Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für die Fahrbahn angeordnet. Ein Einschreiten bei parkenden Fahrzeugen ist gemäß VZ 295 StVO (Fahrstreifenbegrenzung) möglich. Der abgebildete Flixbus auf dem beiliegenden Beweisbild hält/parkt teilweise widerrechtlich auf dem Gehweg und im absoluten Haltverbot, da er sich noch vor der Einmündung Winterstraße befindet. Ein absolutes Haltverbot (VZ 283 StVO) in der Thudichumstraße nach der Einmündung Winterstraße wird das Problem erfahrungsgemäß nicht lösen. Die Thudichumstraße wird seitens der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen der Streife zu den Dienstzeiten (Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr und Samstag zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr) überwacht. Die Anregung wird zum Anlass genommen, den Außendienst zu informieren, um im Rahmen personeller Möglichkeiten in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durchzuführen. Zu den Geschäftszeiten ist es allerdings schwierig, auf Parkverstöße durch Anzeigen nachhaltig Einfluss nehmen zu können. Denn oftmals wird im Bereich des Rewe-Marktes nur kurz geparkt, um beispielsweise ein naheliegendes Geschäft aufzusuchen. Hier ist die Anzeigewahrscheinlichkeit für solche Parksünder:innen entsprechend gering.

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