Reaktivierung des Blitzerstandortes vor der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) St. Georgen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Entscheidung über die Einrichtung (auch Reaktivierung) einer stationären Anlage liegt nicht im freien Ermessen der Städtischen Verkehrspolizei, sondern - unter Mitwirkung verschiedener Beteiligten - letztendlich bei der Genehmigungsbehörde: der Polizeiakademie Hessen (HPA). Hier liegt das Hauptaugenmerk auf der Beseitigung von Unfallschwerpunkten - sofern ein solcher nicht nachweislich vorhanden ist, ist eine Installation nicht vorgesehen. Eine Begrenzung ist erforderlich, da ungeachtet der Errichtungskosten die personellen Kapazitäten für Bau, Unterhaltung und Betrieb nicht ausreichen, um überall dort Anlagen einzurichten, an denen dies als wünschenswert erachtet wird.