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Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) in Frankfurt halten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das Land beabsichtigt die einzelnen Nutzungen der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) nicht mehr in einem Gebäude zu bündeln, sondern greift die ursprüngliche Campusidee wieder auf und wird die HfMDK auf mehrere Liegenschaften aufteilen. Neben der Liegenschaft der Dondorf Druckerei und der Bebauung des Trapezgrundstücks neben dem Bockenheimer Depot mit einem Gebäude ist das neue Hauptgebäude gegenüber der Universitätsbibliothek Johann-Christian-Senckenberg südlich der Bockenheimer Landstraße und entlang der neuen Jügelstraße geplant. Hierfür hat das Land eine Bauvoranfrage gestellt und Anfang dieses Jahres einen positiven Bauvorbescheid von der Bauaufsicht erhalten. Dieses bebauungsplankonforme Bauvolumen bildet die Grundlage für einen Architektenwettbewerb. Der Wettbewerb wird vom Land vorbereitet und durchgeführt. Im ausstehenden Abstimmungsprozess mit der Stadt Frankfurt am Main wird der Magistrat sich dafür einsetzen, dass der Wettbewerb entsprechend der kommunalen Planungsleitlinien zur Durchführung von Planungswettbewerben mit Teilnahme der Stadt durchgeführt wird. Dies eröffnet dem Magistrat die Möglichkeit der Beteiligung am Preisgericht und somit auch die Einbindung eines OBR 2 Mitglieds in das Verfahren anzuregen. Der Kulturcampus ist nicht gescheitert. Der Magistrat hält an den Festsetzungen des Bebauungsplans B 569 Senckenberganlage/ Bockenheimer Landstraße, sowie an den mit der Stadtgesellschaft intensiv in Planungswerkstätten erarbeiteten und in einem Konsensplan verankerten Planungszielen fest. Er erachtet den Neubau der HfMdK als zentralen Baustein für den Kulturcampus und strebt entsprechend der Pressekonferenz am 17.03.25 an, dass das Land Hessen diesen Hochschulstandort auf dem Kulturcampus errichtet. Der Magistrat hält auch an seinem Ziel fest, dass das LAB einen Neubau erhalten soll. Auch die Senckenberg Gesellschaft hält an ihrem Masterplan II fest. Da dieser Planungsprozess andauert, setzt sich der Magistrat aktiv im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür ein, den geeigneten Gebäudeleerstand mit Zwischennutzungen zu bespielen. Die Zwischennutzungen, welche der Magistrat im Zusammenspiel mit der anstehenden Projektentwicklung des Landes und der ABG verhandeln und initiieren konnte, sind kulturelle Nutzungen. Dies betrifft sowohl die Zwischennutzung der Schirn in der Dondorf Druckerei als auch die der Kunst-Bibliothek durch Vision 31. Dabei wird der Magistrat die Zwischennutzung der Kunstbibliothek für künftige LAB-Nutzungen als Erprobungsphase nutzen, um Erkenntnisse und Erfahrungen in den weiteren Planungsprozess des LAB einfließen zu lassen. Die Planungen zum Kulturcampus wurden dem OBR 2 am 06.05.25 in einem Sondertermin im Planungsdezernat vorgestellt und erläutert.