Stillstand beenden - Nahversorgung in Harheim jetzt sichern
Bericht
Grundsätzlich kann die oberste Landesbehörde im Einzelfall die Abweichung von einem Ziel der Raumordnung zulassen, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens. Bezogen auf den vorliegenden Fall gibt es keine Begründung für ein Zielabweichungsverfahren, da die Errichtung eines Marktes gegenüber dem bestehenden Netto-Standort den städtischen Zielen widerspricht. Vielmehr kann eine solche Entwicklung die umliegenden zentralen Versorgungsbereiche gefährden, als dass sie zu einer Verbesserung der nahversorgungsrelevanten Situation im Süden beiträgt. In diesem Sinne ist eine Zielabweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten nicht mehr vertretbar. Während der Norden Harheims durch den bestehenden Netto-Standort ausreichend versorgt ist, besteht weiterhin ein Versorgungsdefizit im Süden. Die Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe im Bereich der Maßbornstraße würde nicht zu einer Deckung der wohnungsnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes im Süden beitragen. Vielmehr führt eine solche Entwicklung zu einer Überversorgung im Norden. Wohingegen der südliche Bereich unterversorgt bliebe, weil die Nahversorgungsangebote weiterhin fußläufig nicht erreichbar sind, sodass das Ziel Nr. 3 des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes "Nahversorgung im gesamten Stadtgebiet verbessern" nicht erfüllt wäre. Durch eine überdimensionierte Einzelhandelsansiedlung im Norden würde es zu einer Einzelhandelsagglomeration mit ausgehender Raumbedeutsamkeit an entsprechender Stelle kommen, sodass dadurch zukünftig die Möglichkeit einer zusätzlichen wohnortnahen Einzelhandelsansiedlung im Ortskern oder im Süden Harheims ausgeschöpft wäre. Bei einem solchen Standort im Norden Harheims würde es sich lediglich um einen reinen Autostandort handeln, der seine Kaufkraft aus den weiteren umliegenden Bereichen schöpft und somit die dort bestehende Nahversorgung gefährdet. Ebenfalls widerspricht ein städtebaulich nicht integrierter und rein auf den PKW-orientierter Marktstandort den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Entsprechend fehlt auch eine notwendige Begründung für ein Zielabweichungsverfahren. Ebenso kann es durch eine zusätzliche Ansiedlung von Einzelhandel am nördlichen Ortsrand zur Verdrängung von den noch wenigen übrig gebliebenen Einzelhandelsstandorten / Geschäften im Ortskern Harheims oder einer Schwächung der umliegenden Zentralen Versorgungsbereiche sowie des bestehenden Netto-Standortes kommen. Diese Entwicklung würde dem Ziel Nr. 2 "Zentren in den Stadtteilen stärken" entgegenstehen. Daher sollten vielmehr die bestehenden innerörtlichen Einzelhandelsstandorte gestärkt und ein Konkurrenzstandort im Außenbereich vermieden werden. In diesem Sinne und vor dem Hintergrund der Anfragen aus dem Ortsbeirat 14 hat das Amt 61 die bestehenden Potentiale im Ortskern untersucht und die bestehende Situation analysiert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es kurz- bis mittelfristig verfügbare, innerörtliche Potentialflächen gibt. Hierzu zählen leere Grundstücke sowie mittelfristig verfügbare größere Flächen, im Falle eines Wegfalls von betrieblichen Nutzungen und kleine Baulücken oder Leerstände im Gebäude, wie beispielsweise am Kirchplatz. Diese eignen sich insbesondere für Ladeneinheiten und innovative Marktkonzepte (wie Tante Enso Laden, SB-Supermarkt, CAP-Markt oder einen Hofladen mit regionalen Erzeugnissen) unterhalb der Großflächigkeit. Gleichzeitig stellen solche Konzepte langfristig die nachhaltigere Lösung für Harheim dar, weil diese zur Belebung des Ortskerns beitragen. Auf die Möglichkeit einer Neustrukturierung des Netto-Standortes mit geringfügiger Einzelhandelsergänzung und Modernisierung wird zudem verwiesen. Hier ermöglicht der vorhandene Bebauungsplan B 681 ein Mischgebiet, welches sowohl die Wohnnutzung als auch die gewerbliche Nutzung, die das Wohnen nicht wesentlich stört, unterbringt. Eine Neustrukturierung dieses Standortes würde zudem eine Verbesserung der städtebaulichen Situation als Abschluss des Wohngebietes Harheim Nord darstellen. Priorität sollte jedoch weiterhin die Aktivierung des Ortskerns von Harheim haben. Auch wenn dies zunächst nur mit kleineren Märkten möglich zu sein scheint, leisten diese einen wichtigen Mehrwert zur Identitätsschaffung des historisch gewachsenen Stadtteils.