Ohne Juridicum zu einem kompakten Campus für die HfMDK
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Land Hessen als Eigentümer des "Juridicums" unverzüglich die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit das Gebäude abgerissen und auf diesem Grundstück des Kulturcampus ein zukunftsfähiger Neubau realisiert werden kann. Dessen Ziel ist die Schaffung eines möglichst kompakten Standorts für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK). Soweit sich der bevorzugte Ein-Standort-Campus für die HfMDK in Abstimmung mit dem Land dort nicht realisieren lässt, soll alternativ ein Hochschul-Neubau entwickelt werden, der auch einen angemessenen Anteil studentischen Wohnens auf dem Grundstück vorsieht. 2. der Stadtverordnetenversammlung die hierzu notwendigen Unterlagen vorzulegen (Gutachten, Kosten- und CO2-Bilanzen, Flächenpotenziale).
Begründung
Die im Frühjahr 2025 vorgestellte 3-Standorte-Lösung für die HfMDK beruhte darauf, dass der Magistrat dem Land Hessen das Gutachten zur Umnutzbarkeit des Juridicums vorenthalten hat. Demnach ist eine umfassende Umnutzung des Juridicums wirtschaftlich und ökologisch nicht überzeugend darstellbar: Das Gebäude ist aufgrund erheblicher Bauschäden, ökologisch unhaltbarer Grundwassereinbrüche, einer nur stark eingeschränkt nutzbaren Bruttogrundfläche sowie einer nicht instandsetzbaren Tiefgarage vielmehr als "Ruine mit Fassade" zu klassifizieren. Die Lebenszyklusanalyse weist für einen Neubau über die Nutzungsdauer eine günstigere CO2-Bilanz aus.
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
Reden im Parlament
Reden werden geladen...
Fehler beim Laden der Reden
Keine Reden zu dieser Vorlage gefunden