Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding hier: Haushaltsjahr 2025
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Der mit dem Etatantrag Nr. 72/2019 bzw. 143/2022 beschlossene Ausgleich des Eigenkapitalverzehrs bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) wurde seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und für zulässig erklärt. Auf Basis der vorgenannten Etatanträge wurden nach Verrechnung etwaiger Über-/Unterzahlungen für die Jahre 2019 bis 2024 Zuzahlungen von insgesamt 333.631.277,83 € in die Kapitalrücklage der SWFH geleistet. Basierend auf dem E 143 vom 04.05.2022 erfolgt jährlich ein Gesellschafterbeschluss, der der SWFH im Bedarfsfall zur Sicherstellung ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit für das jeweilige Geschäftsjahr eine Kapitaleinlage bis zu der im Haushalt veranschlagten Höhe gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der Hochrechnung zum IV. Quartal des betreffenden Geschäftsjahres der SWFH unter Berücksichtigung der Verlustübernahme bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) an die SWFH. Bei der Auszahlung wird der testierte Jahresfehlbetrag des Vorjahres berücksichtigt und verrechnet. Der testierte Jahresabschluss 2024 hat mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 69.788.396,46 € abgeschlossen (MB Nr. 766 vom 07.07.2025). Unter Berücksichtigung der Zahlung für das Geschäftsjahr 2024 i. H. v. 49.244.109,79 €, ...