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Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk hier: Endlich barrierefreie Straßenbahnhaltestellen für die Münchener Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

  1. Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) plant im Bereich der Haltestellen Hauptbahnhof/Münchener Straße sowie Weser/Münchener Straße den Haltestellenbereich durch Fahrbahnmarkierung analog der Haltestelle Schweizer-/Gartenstraße zu verdeutlichen. An der Haltestelle Hauptbahnhof/Münchener Straße sind in Verlängerung des Längsparkstreifens bereits Poller montiert, welche das Parken im Haltestellenbereich unterbinden. Mit der Anordnung von Haltestellenkaps würde die resultierende Restfahrbahnbreite annähernd 5,50m betragen. Dies ist bei dem vorliegenden Begegnungsverkehr von LKW und Straßenbahnen nicht ausreichend. Jegliche Andienung durch Müllfahrzeuge oder andere Lieferfahrzeuge, die breiter als ein PKW sind, würde zur Blockade in Fahrtrichtung und in der Gegenrichtung führen. Des Weiteren verkehren in der Münchener Straße ebenfalls die Nachtbusse N4, N5, N11 sowie N12. Für diesen Begegnungsfall wäre die Fahrbahnbreite ebenfalls nicht ausreichend. Die Ausführung von Haltestellenkaps neben den vorhandenen Gleisen wird deshalb nicht befürwortet. Daher kann die Herstellung von Barrierefreiheit sinnvoll nur im Rahmen einer grundhaften Umgestaltung der Münchener Straße erfolgen. Denn nur hierbei kann auch die notwendige Änderung der Gleislage umgesetzt werden. Dabei müssen außerdem die zahlreichen Grundstückszufahrten berücksichtigt werden, in deren Bereichen kein barrierefreier Ein- und Ausstieg möglich ist. Deshalb muss es das Ziel sein, für diese Haltestellen eine Planung zu entwickeln, die alle diese vorher genannten Randbedingungen berücksichtigt. Dazu wird dann auch die größere Haltestellenlänge gehören, die durch den vorgesehenen Einsatz von 40 m langen Straßenbahnwagen notwendig sein wird. Die stadtinternen Abstimmungen hierzu laufen bereits, die Planung für die Haltestelle "Hauptbahnhof/Münchener Straße" soll zeitnah begonnen werden. Um Synergien im Bauablauf zu schaffen, soll die Haltestelle "Hauptbahnhof/Münchener Straße" nach Möglichkeit im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof barrierefrei ausgebaut werden.
  2. Temporeduzierungen stehen grundsätzlich im Zielkonflikt mit der Beschleunigung des ÖPNV, die zentrales Ziel des gültigen Nahverkehrsplans 2025+ sind. Für diese Beschleunigung wurden und werden erhebliche Mittel z. B. für Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen eingesetzt. Temporeduzierungen sollten deshalb stets Einzelfälle sein und Einzelfallprüfungen unterliegen. Die Münchener Straße ist kein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich und verfügt über mehrere Lichtsignalanlagen, die das gesicherte Queren der Straße für zu Fuß Gehende ermöglichen. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h in der ca. 530 m langen Münchener Straße hätte eine fahrplanmäßige Fahrzeitverlängerung von einer Minute je Richtung bei den Straßenbahnlinien 11, 12 und 14 zur Folge. Dazu kommt die unter Punkt 1 bereits beschriebene deutliche Verschlechterung der Betriebsqualität durch Lieferverkehre. Von dieser Verschlechterung sind über 26.000 Fahrgäste pro Tag betroffen. Aus Umlaufgründen würde auf der Linie 11 sogar ein Fahrzeugmehrbedarf entstehen.
  3. Grundsätzlich ist es möglich, in der Münchener Straße weitere Ladezonen einzurichten. Konkrete Anträge der Geschäftsinhaber liegen dem Straßenverkehrsamt aktuell nicht vor. Der Ortsbeirat wird daher um konkrete Vorschläge gebeten.
  4. Es wird auf B 288/2021 verwiesen. Demnach wurde bereits an geeigneten Standorten Ladezonen und Taxistellplätze eingerichtet. Stellplätze werden nicht im Vorfeld für die Außengastronomie umgewandelt, sondern unter bestimmten Voraussetzungen dann, wenn eine Gastronomin oder ein Gastronom beispielsweise einen Antrag für die Einrichtung einer Außengastronomie stellt.