Frühstücksverhalten von Kindern in den Kitas und Schulen im Ortsbezirk 10
Stellungnahme des Magistrats
In den Frankfurter Schulen und in den Kindertageseinrichtungen ist das Angebot eines warmen Mittagessens obligatorisch, nicht aber ein Frühstück. Grundlage für die Umsetzung von Mahlzeiten in Schulen sind die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen nach § 15 Hessisches Schulgesetz sowie der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.10.2007, § 2790 (M 218/2007) zum Mittagstisch an Schulen. Daher erfolgen auch keine Abfragen zur Qualität oder zur Teilnahmequote. Dem Magistrat ist bekannt, dass einige Frankfurter Schulen das Programm "Brotzeit" umsetzen. Der Verein BrotZeit e.V. ermöglicht ein für die Kinder kostenfreies Frühstück. Die Schulen stimmen sich eigenverantwortlich mit dem Verein ab. Beispielsweise sind die Schule und der Verein auch für die Einhaltung und Kontrolle der Hygieneauflagen im Rahmen des Frühstücks verantwortlich. Aktuell kooperieren 17 Frankfurter Grundschulen mit dem Verein BrotZeit e.V. Einzelne Schulen haben zurückgemeldet, dass das Frühstück gut angenommen wird. Bei der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen sind die Träger ebenfalls an gesetzliche Vorgaben gebunden. Die Erteilung der Betriebserlaubnis ist an die Anforderung geknüpft, ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in Krippe, Kindergarten und Hort zu unterstützen (§45 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII). In Kinderzentren von Kita Frankfurt wird sukzessive und in enger Abstimmung mit den Eltern und Leitungen vor Ort ab Herbst 2025 ein Frühstücksangebot eingeführt. Es wird sich um ein gesundes und frisches Frühstück handeln, das den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entspricht. Einige Frankfurter Träger bieten bereits ein Frühstück in ihren Einrichtungen an. Insgesamt geht es bei den Mahlzeiten in den Einrichtungen um gesunde Ernährung und darüber hinaus um ein pädagogisches Angebot, in das sich die Kinder aktiv einbringen können (Erfahrung mit Lebensmitteln, gesundes Essen, Anrichten von Essen usw.).