Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Jahr 2024 sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Jahresabschluss 2024 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird festgestellt. Der Lagebericht 2024 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird gebilligt. Der Jahresgewinn 2024 wird an den städtischen Haushalt abgeführt. Der überplanmäßige Gewinn wird in eine Rücklage zur Finanzierung der anstehenden Sanierung der Kleinmarkthalle eingestellt. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Begründung
A. Allgemeines
Einhaltung der gesetzlichen Grundlage. Für den Jahresabschluss 2024 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen Anwendung. Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden.
B. Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss und Lagebericht wurden ordnungsgemäß aufgestellt und vorgelegt.
D. Klimaschutz
Ordnungsgemäße Umsetzung der Prüfungsinhalte.