Wieder verschärft sich das Parkplatzproblem in Hausen
Stellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich werden alle Stadtteile im Rahmen der Streife kontrolliert; lediglich Bereiche mit höherem Verkehrsaufkommen (bspw. Innenstadt) genießen aufgrund der erhöhten Gefahrenlage eine höhere Kontrolldichte. Die Bereiche Alt-Hausen und Praunheimer Weg werden ebenfalls im Rahmen der Streifen-Fahrten überwacht. Häufig handelt sich aufgrund hohen Parkdrucks vornehmlich um vorsätzliche Parkverstöße, bei denen eine Sanktion oft billigend in Kauf genommen wird. Parkverstöße lassen sich daher nur eindämmen. Der Außendienst wird über die Beschwerdelage informiert. Zum Parken vor Einfahrten wird Folgendes zur Kenntnis gegeben: Vor Grundstücksein- und -ausfahrten darf grundsätzlich nach § 12 Absatz 3 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht geparkt werden. Allerdings handelt es sich dabei um ein Schutzgesetz, weshalb nach ständiger Rechtsprechung zur Ein-/Ausfahrt Berechtigte davor parken dürfen, sofern kein Absolutes / Eingeschränktes Haltverbot (Verkehrszeichen (VZ) 283 bzw. 286 StVO) dies untersagt. Kontrollen werden daher seitens der Städtischen Verkehrspolizei nicht durchgeführt. Es besteht hier gemäß § 859 BGB jedoch grundsätzlich Möglichkeiten zur Selbsthilfe.