Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. und 2.: Erfahrungsgemäß beschweren sich Anwohner:innen gerade in Wohngebieten über den Lärm durch den motorisierten Verkehr bei eingerichteten Fahrbahnschwellen. Verursacht wird dieser Lärm unter anderem durch "springende" Ladungen bei Lieferfahrzeugen, aber auch generell durch Geräusche beim Beschleunigen und Bremsen. Überdies sind die Schwellen für Radfahrer:innen ein Hindernis, gerade bei Dunkelheit und Nässe. Und auch die Feuerwehr und Rettungsdienste könnten eingeschränkt werden. Die Anregung nach Fahrbahnschwellen wird für beide Örtlichkeiten abgelehnt. Sollte mit "Warnschilder" das Verkehrszeichen 133 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Achtung Fußgänger" gemeint sein, ist eine Anbringung weder notwendig noch statthaft. Die Friesengasse ist Teil einer Tempo 30-Zone, in der immer mit querendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. Zu 3.: Bei dem als "legal" bezeichneten Parkplatz handelt es sich nicht um einen solchen. Das Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich ist nur in besonders gekennzeichneten Bereichen zugelassen. Außerdem befindet sich dort ein Schacht, auf dem das Parken ebenfalls nicht gestattet ist. Deshalb werden dort Fahrradbügel aufgestellt, sodass nicht mehr im gewünschten Bereich, aber auch nicht mehr im hinteren Bereich geparkt werden kann (siehe Plan). Zu 4.: In diesem Bereich gilt bereits ein Haltverbot im Sinne der StVO, welches durch den Ausbauzustand deutlich zu erkennen ist (Bordsteine, Bäume, Parkordnung). Es wird geprüft, wie sich das Beparken durch eine bauliche Absicherung verhindern lässt. Zum Punkt Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schloßstraße/Kaufunger Straße wird im Rahmen des parallel laufenden Vorgangs OM 7057 Stellung genommen.

Verknüpfte Vorlagen