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Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2025

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

A. Allgemeines

Für die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss eines Eigenbetriebes finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.04.2025, Anwendung.

B. Finanzielle Auswirkungen

Keine

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Der gemäß § 22 EigBGes und § 16 Betriebssatzung aufzustellende Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Dieser hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen.

D. Klimaschutz

Die Prüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG hat für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 39
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 42
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT FRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 44
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 52
Angenommen
Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT FRAKTION Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF