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Thema

Schulen und Bildung

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg

03.10.2025 · Aktualisiert: 30.10.2025

Antrag vom 03.10.2025, OF 552/7 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in der Breitlacher Straße und im Biedenkopfer Weg eine Entschleunigung des Autoverkehrs umzusetzen und so die Sicherheit des Schulwegs zu gewährleisten. Tempo-30-Zone und Spielstraße müssen deutlicher gekennzeichnet werden. In der Breitlacherstraße könnten zudem entschleunigende Elemente, wie Verschwenkungen der Fahrbahn oder Bodenschwellen angebracht werden. Im Biedenkopfer Weg hängen die Spielstraßen-Schilder in einem schlecht einsehbaren Bereich. Die Kennzeichnung sollte durch ein Piktogramm auf der Straße ergänzt werden. Bauliche Maßnahmen, z.B. Verschwenkungen der Fahrbahn, sind auch hier sinnvoll, um optisch deutlich zu machen, dass es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt, die als Schulweg zur Brentanoschule führt. Begründung: Von der Kreuzung am Rödelheimer Bahnhof in Richtung Nidda ist die Breitlacherstraße eine Tempo-30-Zone; der Biedenkopfer Weg ist seit einiger Zeit eine verkehrsberuhigte Straße ("Spielstraße"). Nur leider scheint das von den Autofahrenden niemand zu wissen oder bewusst zu ignorieren. Beide Straßen fallen dadurch auf, dass Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit fahren. Ein Problem ist die Parksituation an der Breitlacherstraße ab Strubbergstraße: Wird halbschultrig auf dem Gehweg geparkt, ist der Gehweg zu schmal. Wird auf der Straße geparkt, ist die Fahrbahn an dieser Stelle zu schmal. Bei dem aktuell geltenden absoluten Halteverbot ist die Fahrbahn so breit, dass es offensichtlich zum Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit einlädt. Die Situation wird als besonders dramatisch wahrgenommen, seit durch die Sperrung der Straße In der Au die Breitlacherstraße, der Biedenkopfer Weg und die Strubbergstraße als Umleitung genutzt werden. Auch nach Aufhebung der Umleitung muss es ein geeignetes Konzept für diesen Verkehrsabschnitt geben. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7527 2025 Die Vorlage OF 552/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten-Linke
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Auslagerung der Friedrich-Fröbel-Schule auf das Gelände der Allianz AG?

03.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 03.10.2025, OF 1551/5 Betreff: Auslagerung der Friedrich-Fröbel-Schule auf das Gelände der Allianz AG? Der Ortsbeirat fragt den Magistrat bezüglich der Auslagerung der Friedrich-Fröbel-Schule: 1. Wurden die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler über die Planungen umfassend informiert und in die Entscheidung eingebunden? 2. Stimmt es, dass in unmittelbarer Nähe zum Auslagerungsstandort auch Personen untergebracht sind, die nach ihrer verbüßten Haft vor Ort in einer sozialen Einrichtung eine Bleibe erhalten haben? 3. Gibt es ein konkretes Konzept, wie die Sicherheit der Kinder am neuen Standort gewährleistet werden soll? Werden beispielsweise Schulwege besonders überwacht oder bauliche Maßnahmen zum Schutz der Schüler getroffen? 4. Wie hoch sind die jährlichen Kosten der Auslagerung? Begründung: Mit großer Besorgnis ist von der geplanten Verlegung der Friedrich-Fröbel Schule erfahren worden, die sich in unmittelbarer Nähe einer Unterkunft für obdachlose Menschen und ehemalige Strafgefangenen befindet. Bürgerinnen und Bürger sowie Eltern fragen sich, wie mit dieser sensiblen Situation umgegangen werden soll. Im Rahmen der weiteren Planung soll offen kommuniziert und transparent geprüft werden. Es besteht eine große Verunsicherung in der Eltern- und Nachbarschaft. Es wäre wünschenswert, wenn ein Dialog mit allen Beteiligten stattfinden könnte, um für alle eine tragbare Lösung zu finden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1296 2025 Die Vorlage OF 1551/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Schulbus für den Lerchesberg einrichten

03.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 03.10.2025, OF 1534/5 Betreff: Schulbus für den Lerchesberg einrichten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für den Lerchesberg einen Schulbus einzurichten. Begründung: Seit nunmehr fünf Jahren wird der Stichweg Letzter Hasenpfad / Wartegässchen nicht als offizieller Schulweg anerkannt. Der derzeit deklarierte Weg führt Richtung Louisa Bahnhof und anschließend wieder zurück über den Sachsenhäuser Landwehrweg. Für die betroffenen Kinder bedeutet dies einen erheblichen Umweg mit starker körperlicher Belastung und ist weiter als die zulässigen zwei Kilometer Laufweg. Ein Schulbus ist daher einzusetzen, um den Kindern einen sicheren und zumutbaren Schulweg zu ermöglichen. Zugleich entlastet dies auch die Eltern, die derzeit gezwungen sind, ihre Kinder individuell zu begleiten oder mit dem Auto zu fahren. Der Einsatz eines Schulbusses ist somit sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch im Sinne einer familienfreundlichen Infrastruktur geboten. (Bild aus der App Karten als Beispiel für einen Schulweg von 3km -> 2 km max. Laufweg sind bei kleinen Kindern angedacht) Quelle: App Apple Karten Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7593 2025 Die Vorlage OF 1534/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Nachfrage: Fassadenbegrünung, Solaranlage und Klimatisierung der Aula am LessingGymnasium

02.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

Antrag vom 02.10.2025, OF 1244/2 Betreff: Nachfrage: Fassadenbegrünung, Solaranlage und Klimatisierung der Aula am Lessing-Gymnasium Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in den ST 663/2024 und 473/2024 genannten Maßnahmen umzusetzen bzw. zu prüfen und berichten, warum eine Umsetzung diesbezüglich nicht erfolgt. Sollten die finalen Maßnahmen aus zeitlichen Gründen nicht umsetzbar sein, dann sollten zumindest Übergängslösungen, wie beispielsweise die im Vor-Ort Termin 2023 genannten Fensterfolien montiert und die Verschattung ggfs. des Foyers, rechtzeitig zum Frühjahr 2026 vorgenommen werden. Begründung: An der Schule werden in den Sommermonaten häufig Temperaturen über 30° Grad in den Räumen gemessen. Dies sind keine gesunden Arbeits- und Lernbedingungen. Schließlich sind Konzerte/Veranstaltungen mit vollbesetzter Aula bei solchen Temperaturen auch nicht uneingeschränkt durchführbar. Der Handlungsbedarf wurde seinerzeit ausreichend festgestellt, nunmehr gilt es die Maßnahmen umzusetzen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Parteien: CDU FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Haushalt 2026 Planungsmittel für die Turnhalle der Eichendorffschule in Griesheim

02.10.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 09.11.2025, OF 1335/6 Betreff: Haushalt 2026 Planungsmittel für die Turnhalle der Eichendorffschule in Griesheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die für die Planung eines Neubaus der Turnhalle der Eichendorffschule erforderlichen Mittel in Höhe von 150 000 Euro in den Haushalt 2026 einzustellen. Begründung: Die Turnhalle der Eichendorffschule ist schon seit Jahren in einem schlechten baulichen Zustand. Insbesondere die sanitären Anlagen sind sehr veraltet und die Duschen und Waschbecken sind außer Betrieb. Das Alter der Turnhalle und die unzureichende Unterhaltung des Baus über Jahrzehnte haben eine Situation entstehen lassen, die einen Neubau sinnvoll erscheinen lässt. Zudem können im Neubau auch die veränderten Anforderungen an eine Sporthalle aufgenommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 30 2025 Die Vorlage OF 1335/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Haushalt 2026 Planungsmittel für die Turnhalle der Griechischen Schule in Griesheim

30.09.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 09.11.2025, OF 1336/6 Betreff: Haushalt 2026 Planungsmittel für die Turnhalle der Griechischen Schule in Griesheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die für die Planung eines Neubaus der Turnhalle der Griechischen Schule (ehemalige Mozartschule) erforderlichen Mittel in Höhe von 150 000 Euro in den Haushalt 2026 einzustellen. Begründung: Auch die Turnhalle der Griechischen Schule ist schon seit Jahren in einem schlechten baulichen Zustand. Insbesondere die sanitären Anlagen sind sehr veraltet und die Duschen und Waschbecken sind oft außer Betrieb. Das Alter der Turnhalle und die unzureichende Unterhaltung des Baus über Jahrzehnte haben eine Situation entstehen lassen, die einen Neubau sinnvoll erscheinen lässt. Zudem können im Neubau auch die veränderten Anforderungen an eine Sporthalle aufgenommen werden. Neben der schulischen Nutzung wird die Halle auch intensiv für Vereinssport genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 31 2025 Die Vorlage OF 1336/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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B (Bericht des Magistrats)

Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt-Griesheim in Katharina-Windolf-Platz nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule (Mädchenschule), heute Griechische Schule

26.09.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 441 Betreff: Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt-Griesheim in Katharina-Windolf-Platz nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule (Mädchenschule), heute Griechische Schule Vorgang: OI 112/25 OBR 6 Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat den Initiativbeschluss OI 112 des Ortsbeirats 6 vom 02.09.2025, die Grünfläche Jungmannstraße / Alt Griesheim in Katharina-Windolf-Platz zu benennen, umgesetzt. Die Benennung wurde im Amtsblatt der Stadt Frankfurt, Nr. 46 am 11.11.2025 bekanntgemacht. Der Name wurde in die amtlichen Karten der Stadt und ins Straßenverzeichnis aufgenommen. Straßennamenschilder und Zusatzschilder mit einer kurzen Erläuterung zur Namenspatin wurden beauftragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 02.09.2025, OI 112 Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 10.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Baumpflanzung am Grünstreifen gegenüber Fuchshohl 2

26.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1905 Betreff: Baumpflanzung am Grünstreifen gegenüber Fuchshohl 2 Der Anregung wird entsprochen. An der genannten Stelle werden zwei Bäume gepflanzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7329

B (Bericht des Magistrats)

Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 442 Betreff: Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6472 - NR 1315/25 Linke - Zu Punkt 1: Öffentliche Gebäude sind kein rechtsfreier Raum. Die Stadt Frankfurt am Main ist als Träger öffentlicher Gewalt gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) an Gesetz und Recht gebunden. Dementsprechend ist es der Stadt Frankfurt am Main nicht möglich, anderen Trägern öffentlicher Gewalt (hier der Landespolizei Hessen) deren rechtmäßige Ausübung ihrer gesetzlich normierten Befugnisse, vorliegend insbesondere § 58 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), im Hinblick auf Maßnahmen zur Durchführung von Abschiebungen, zu untersagen. Zu Punkt 2: Abschiebungen sind gemäß der Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes (AuslZustV) seit dem 01.07.2018 ausschließlich Sache der Bezirksordnungsbehörden und sind damit der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main vollständig entzogen. Für die Stadt Frankfurt am Main bedeutet dies, dass Abschiebungen in alleiniger Verantwortung durch das Regierungspräsidium in Darmstadt geplant, organisiert und in enger Zusammenarbeit mit Dienststellen der Landespolizei sowie der Bundespolizei durchgeführt werden. Daraus folgt, dass die Stadt Frankfurt am Main durch Bundesgesetz geregelte Abschiebungen nicht untersagen kann. Kölner Handlungsanweisungen sind nicht übertragbar, da die Stadt Köln als eine Behörde Nordrhein-Westfalens, nicht der hessischen Zuständigkeitsverordnung unterliegt und Abschiebungen in eigener Verantwortung betreibt. Die Forderung, sämtliche Abschiebungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ausdrücklich zu untersagen, widerspricht der geltenden Rechtslage, deren Achtung für die öffentliche Verwaltung jedoch bindend ist. Zu Punkt 3: Da Abschiebungen, wie dargestellt, im Verantwortungsbereich des Regierungspräsidium Darmstadt liegen und durch diese Behörde vollzogen werden, hat das Frankfurt Immigration Office keine Rückgriffmöglichkeit auf statistische Daten zu Abschiebemaßnahmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.08.2025, NR 1315 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 10.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Bahngleise nach dem Fußgängerüberweg Am Grünen Graben sichern!

26.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1915 Betreff: Bahngleise nach dem Fußgängerüberweg Am Grünen Graben sichern! Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7337

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Abzug des Finanzamtes und des Amtsgerichts Höchst

26.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1917 Betreff: Abzug des Finanzamtes und des Amtsgerichts Höchst Da sowohl das Gebäude des Amtsgerichtes Höchst als auch das Gebäude des ehemaligen Finanzamtes Höchst vom Land Hessen verwaltet werden, ist dem Magistrat nicht bekannt, was in Zukunft mit den beiden Gebäuden geplant ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1119

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Kahlschlag am Main: Rodung am nördlichen Mainufer

26.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1898 Betreff: Kahlschlag am Main: Rodung am nördlichen Mainufer 1. Warum wurden diese Bäume gefällt und die Böschung gerodet? Die Maßnahme war zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit und zur Instandhaltung des Uferbereichs erforderlich. Im Rahmen von regelmäßigen Überprüfungen wurde festgestellt, dass der dichte Bewuchs in diesem Bereich die Abflusskapazität bei Hochwasser beeinträchtigen und die Standsicherheit der Uferböschung gefährden könnte. Bei dem entfernten Bewuchs handelte es sich vorwiegend um Wildaufwüchse und Brombeeren, die im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten auf Stock gesetzt werden mussten. Die entfernten Bäume waren durch Pilzbefall und fortgeschrittenes Alter mit erhöhter Bruchgefahr nicht mehr verkehrssicher. Eine Fällgenehmigung lag vor. Auch zukünftig wird der Pflegeschnitt in Form von "auf Stock-Setzen" der Wildaufwüchse im Böschungsbereich erforderlich werden. 2. Wieso wurde der Kahlschlag dem Ortsbeirat nicht angezeigt? Die fragliche Entfernung von Gehölzen erfolgte im Rahmen einer routinemäßigen Unterhaltungsmaßnahme. Derartige reine Pflegemaßnahmen sind nicht anzeigepflichtig gegenüber dem Ortsbeirat. Um zukünftig jedoch Missverständnisse zu vermeiden, wird das Grünflächenamt den Ortsbeirat bei den künftigen Gehölzpflegemaßnahmen an der Böschung vorab in Kenntnis setzen. 3. Wie und wo werden die gefällten Bäume kompensiert? Die Kompensation erfolgt durch Neupflanzungen von standortgerechten klimaangepassten Gehölzen auf der Böschungsoberkante, voraussichtlich im Herbst dieses Jahres. Die restliche Böschung wird sich auf natürliche Weise wieder begrünen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.04.2025, V 1177

B (Bericht des Magistrats)

Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 448 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6638 - OA 564/25 OBR 3 - Die ABG FRANKFURT HOLDING hat am 30.10.25 die aktuellen Planungen in der Ortsbeiratssitzung 3 vorgestellt und Fragen beantwortet. Zudem plant die ABG eine weitere Mieterversammlung, um alle Mieter:innen erneut zu informieren. Die geplanten Maßnahmen in den betreffenden Häusern sind so umfassend, dass sie laut ABG FRANKFURT HOLDING nicht im bewohnten Zustand durchgeführt werden können. Die Zeit des für die Maßnahmen benötigten Leerstands wird auf das Mindestmaß reduziert. Die ABG FRANKFURT HOLDING teilt mit, dass den heutigen Mieter:innen nicht gekündigt wird. Mit den Bestandsmieter:innen werden individuelle Lösungen avisiert. Dies beinhaltet neben einer langfristigen Ersatzwohnung auch die Möglichkeit des Rückzugs. Ein Rückumzug ist grundsätzlich möglich, wobei zu beachten ist, dass die heutige Wohnung in der jetzigen Grundrissform und Ausstattungsqualität voraussichtlich nicht mehr der jetzt angemieteten Wohnung entsprechen wird. So werden beispielsweise Balkone angesetzt, in einigen Wohnungen kleinere Anbauten angebracht und einige Wohnungen zusammengelegt, um dringend benötigte 3- und 4-Zimmer-Wohnungen herzustellen. Aus den heute 64 Wohnungen werden 59. Durch den Anbau und Ausbau der Dachgeschosse entsteht ca. 600 m² zusätzlicher Wohnraum. Der zukünftige m²-Mietpreis wird laut ABG FRANKFURT HOLDING die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und beträgt nach aktuellen Berechnungen ca. 15 €/m². Dies wird u.a. durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln erreicht. Die ABG FRANKFURT HOLDING hat die baurechtlichen und denkmalrechtlichen Belange in der Planung betrachtet und eingearbeitet. Die Planung nimmt in der Außengestaltung Bezug auf das Wohnumfeld und hat diese in den Entwürfen einfließen lassen, beispielsweise ist eine Riemchenfassade geplant. Die Vorabstimmungen zwischen ABG FRANKFURT HOLDING und den entsprechenden Ämtern sowie Behörden haben bereits stattgefunden. Durch die geplanten Maßnahmen wird von keiner erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigung für die sich in der Umgebung befindlichen Baudenkmale ausgegangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.06.2025, OA 564 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Das Schulessen in Frankfurt langfristig verbessern

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 447 Betreff: Das Schulessen in Frankfurt langfristig verbessern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5670 - NR 1064/24 CDU, NR 1094/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zu II. 1. a) Hierzu steht in der Leistungsbeschreibung: Der Konzessionsgeber und der Konzessionsnehmer sind sich grundsätzlich darüber einig, dass sie die Kenntnisse, die sie im Zusammenhang mit der Ausschreibung und dem Zustandekommen dieses Vertragsverhältnis übereinander erhalten haben, streng vertraulich behandeln. Weiterhin unterliegt die Kostenstruktur der einzelnen Caterer mit ihren Lieferanten dem Betriebs-/ Geschäftsgeheimnis. Diese Daten liegen dem Magistrat nicht vor und können auch nicht eingefordert werden. Die jeweiligen Gesamtpreise und deren Zusammensetzung der einzelnen Standorte liegen vor. Von einer generellen Veröffentlichung sollte hier jedoch im Sinne eines wirklichen Wettbewerbs bei künftigen Ausschreibungen abgesehen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass auf Basis dieser Transparenz zukünftig deutlich niedrigpreisige Angebote abgegeben werden, um Ausschreibungen zu gewinnen. b) Die jeweiligen Leistungen sind der Ausschreibung zu entnehmen. Hier sind die genauen Anforderungen festgehalten. Grundsätzlich sind an allen Standorten einheitliche Qualitätsstandards gefordert. c) Sofern verbindliche Vorgaben unterschritten werden, werden diese Angebote mit niedrigeren Punkten ausgewertet oder die Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. d) Die Caterer müssen bei Angebotsabgabe eigenverantwortlich für die gesamte maximale Vertragslaufzeit kalkulieren. Zum Beginn des zweiten Vertragsjahres, vor der ersten Optionsverlängerung, besteht für die Caterer die Möglichkeit einer Preisanpassung. Diese Möglichkeit besteht folgend auch bei jeder weiteren Optionsverlängerung. e) Die Vergaben werden nach geltendem Recht EU-weit ausgeschrieben. Alle eingehenden Angebote werden, losgelöst von der Größe der Unternehmen, objektiv nach einheitlichen Kriterien geprüft. Zu 2. a) Das Stadtschulamt steht den Schulgemeinden grundsätzlich jederzeit für einen Austausch zur Verfügung. Fragen und Beschwerden können mit dem Caterer vor Ort besprochen werden, oder auch direkt an das Stadtschulamt gerichtet werden. Bei Bedarf kann mit Unterstützung des Stadtschulamtes an den Schulstandorten ein Mensazirkel initiiert werden, um gemeinsam mit Vertreter:innen der Schulgemeinde, der Elternschaft und des Caterers Themen vor Ort konstruktiv zu besprechen. In einigen Schulen bestehen bereits seit geraumer Zeit Mensazirkel, an denen das Stadtschulamt auf Einladung auch teilnimmt. Weitere Mensazirkel werden mit anwachsender Personalstärke zum Schuljahr 2025/2026 wieder verstärkt initiiert. Dafür benötigt es jedoch auch die Mitwirkung und Initiative der jeweiligen Schulgemeinden. b) Auch das Thema Evaluation wird mit anwachsender Personalstärke, aufbauend auf den Umfragen, die die Caterer bereits selbst tätigen, ausgebaut. Zu 3. Vertragsstrafen und Kündigungsrechte sind bereits ausreichend vorhanden. Eine weitere Verschärfung ist nicht nötig und angesichts der aktuellen Catererlandschaft nach Auffassung des Magistrats auch nicht sinnvoll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.11.2024, NR 1064 Antrag vom 17.01.2025, NR 1094 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

„Fliegende Gärten“: Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 451 Betreff: "Fliegende Gärten": Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6444 - NR 1145/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 235/25 - Zwischenbericht: Zu dem oben genannten Vorgang verweist der Magistrat auf seinen Bericht B 235/2025. Demnach werden die Fliegenden Gärten in der skizzierten Form in der südlichen Fahrgasse vom Magistrat als unrealistisch eingeschätzt. In der Fahrgasse soll zunächst das Konzept "Blühendes Band" verfolgt werden, indem etwa 20 baugleiche Pflanzkübel wie im Oeder Weg installiert und ähnlich bepflanzt werden. Vom Magistrat wird geprüft, ob die Maßnahme der Fliegenden Gärten an anderen, geeigneteren Orten umgesetzt werden kann. Dafür müssen u.a. die Kriterien Fundamentierung, Anfahrbarkeit, Durchfahrtshöhe, Beachtung von Rettungskonzepten sowie Eigentümersituation erfüllt werden sowie Nachhaltigkeitsaspekte wie graue Energie, Ressourcenbilanz und Pflegeaufwand zufriedenstellend berücksichtigt werden. Der Magistrat nimmt Kontakt mit der Stadt Wien auf, um die praxisbezogenen Fragen wie zum Beispiel Planungsaufwand, Kosten, Errichtung und Unterhaltung zu klären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.03.2025, NR 1145 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 235 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Zivilschutz für Frankfurt - Bedarfs- und Entwicklungsplan aufstellen

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 449 Betreff: Zivilschutz für Frankfurt - Bedarfs- und Entwicklungsplan aufstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6602 - NR 1316/25 CDU - Der Magistrat teilt die Ansicht, dass eine weitergehende Notwendigkeit besteht, sich im Bevölkerungsschutz adäquat aufzustellen und beabsichtigt daher, einen Kommunalen Bevölkerungsschutzplan aufzustellen und diesen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die genannten Aspekte sind sämtlich enthalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 10.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln!

26.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1921 Betreff: Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln! Folgende Stellungnahme zu gleicher Fragestellung wurde im Juli 2025 an den Ortsbeirat 1 übermittelt: Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat den Evangelischen Regionalverband bei der Auslobung und Durchführung des Wettbewerbes zum Matthäusareal intensiv begleitet. Im Rahmen des Wettbewerbes wurden die Themen Identitätsstiftung des vorhandenen Kirchenbaus, Abbruch oder Wiederverwendung erhaltenswerter Bausubstanz und graue Energie sowie die unter Denkmalschutz stehenden Bauteile intensiv betrachtet. Der Evangelische Regionalverband als Mitausloberin des Wettbewerbs hat sich nach sorgfältiger Abwägung dazu entschlossen, das bestehende Kirchengebäude zur Disposition zu stellen, gleichzeitig aber auch die Wettbewerbsteilnehmenden ermutigt, Lösungen zum (Teil-)Erhalt zu entwickeln. Der Denkmalschutz soll und wird unberührt bleiben. Der Magistrat hat diese Vorgaben mitgetragen. Von daher muss es der Magistrat ablehnen, im Nachgang des Planungswettbewerbes auf die Eigentümer:innen des Areal mit dem Ziel zuzugehen auf einen Abriss der Matthäuskirche zu verzichten und den (vollständigen) Erhalt zu propagieren. Er hat sich in der jüngeren Vergangenheit bereits anderweitig positioniert. Selbstverständlich steht es dem Ortsbeirat frei, mit seinem Anliegen direkt auf den Evangelischen Regionalverband zuzugehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7382

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Nied: Planungsstand und weiterer Zeitplan der baulichen Maßnahmen an der Niddaschule (Turnhalle und Erweiterungsbau)

25.09.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 09.11.2025, OF 1358/6 Betreff: Nied: Planungsstand und weiterer Zeitplan der baulichen Maßnahmen an der Niddaschule (Turnhalle und Erweiterungsbau) Vorgang: B 121/20; V 704/23 OBR 6; ST 1008/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Stand der Planungen zu den baulichen Maßnahmen an der Niddaschule in Nied zu berichten und folgende Fragen zu beantworten: 1) Planungsfortschritt: a) Wurde die im Jahr 2024 angekündigte Machbarkeitsstudie zum Abriss und Neubau der Turnhalle sowie zur Erweiterung der Schule inzwischen abgeschlossen? b) Falls ja: Welche Ergebnisse und Empfehlungen liegen daraus vor? c) Falls nein: Wann ist mit dem Abschluss der Studie zu rechnen? 2) Zeitplan: a) Wann ist mit einer Entscheidung über das weitere Vorgehen zu rechnen (z. B. Beginn der Planung, Mittelbereitstellung, Bauausführung)? b) Welche zeitlichen Eckpunkte (Planung, Ausschreibung, Baubeginn, Fertigstellung) sind derzeit vorgesehen? 3) Umfang der Maßnahme: Wird weiterhin der kombinierte Neubau der Turnhalle inklusive Erweiterungsbau mit Betreuung und Mensa verfolgt, oder hat sich der Planungsumfang geändert? 4) Kosten und Haushaltslage: Liegen aktualisierte Kostenschätzungen oder Haushaltsanmeldungen vor? Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Haushaltsjahre? Begründung: Die baulichen Planungen an der Niddaschule ziehen sich mittlerweile seit über einem Jahrzehnt hin. Bereits im März 2020 (B 121) berichtete der Magistrat, dass Planungsmittel in Höhe von 461.000 EUR bereitstünden und die Umsetzung ab 2020/21 beginnen könne. Bis heute wurde keine Baumaßnahme realisiert. Auch die 2023 erneut beantragten Haushaltsmittel für den Erweiterungsbau und den Neubau der Turnhalle wurden bislang nicht berücksichtigt. Im Mai 2024 teilte der Magistrat mit, dass eine Machbarkeitsstudie zum Abriss und Neubau der Turnhalle inklusive Erweiterung durchgeführt werde und bis Ende des zweiten Quartals 2024 Ergebnisse vorliegen sollen. Diese liegen bislang offenbar nicht öffentlich vor, und auch die Schulgemeinde erhielt keine Informationen über den weiteren Zeitplan. Da die Niddaschule ab dem Schuljahr 2026/27 von der gesetzlichen Ganztagsbetreuung betroffen ist, besteht dringender Handlungsbedarf, um die baulichen Voraussetzungen für eine angemessene Betreuung (Mensa, Betreuungsräume, moderne Turnhalle) rechtzeitig zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 121 Auskunftsersuchen vom 04.07.2023, V 704 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1008 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1312 2025 Die Vorlage OF 1358/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Jetzt unverzüglich umsteuern - Existenzvernichtung am Grüneburgweg stoppen!

24.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1405 Betreff: Jetzt unverzüglich umsteuern - Existenzvernichtung am Grüneburgweg stoppen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, 1. den unverzüglichen Rückbau sämtlicher am Grüneburgweg erfolgten Umbaumaßnahmen zur "Fahrradstraße", einschließlich aller errichteten Zufahrtssperren für Kraftfahrzeuge, zu veranlassen und 2. nach Herstellung des ursprünglichen Zustands unter Einbeziehung aller betroffenen Bürger (einschließlich der Bewohner der umliegenden Stadtviertel) ein zukunftsfähiges und ganzheitliches Verkehrskonzept für den Grüneburgweg sowie die angrenzenden Quartiere zu entwickeln, das die Bedürfnisse von Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie allen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Fahrrad-, Autofahrer, ÖPNV-Nutzer) und des Wirtschafts- und Lieferverkehrs ausgewogen berücksichtigt. Begründung: Eine am 2. Oktober 2025 veröffentlichte Erhebung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main belegt jetzt auch mit empirischen Daten, wovor die betroffenen Geschäftsleute - genauso wie kritische Stimmen aus der Opposition im Ortsbeirat 2 und in der Stadtverordnetenversammlung - bereits bei Bekanntwerden der Planungen des grün-rot-gelb-violetten Magistrats zum Umbau des Grüneburgwegs zur Fahrradstraße gewarnt hatten. Demnach haben die Hälfte der dort ansässigen und befragten Unternehmen mit teils erheblichen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. "Das Minus reicht von fünf bis 35 Prozent.", vermeldet die IHK, wobei zwei Drittel der betroffenen Unternehmen dies unmittelbar auf die Umgestaltung des Straßenraums zurückführen. In Folge dessen mussten bereits mehrere Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit einstellen, weitere sechs der jetzt befragten Betriebe planen dies derzeit als Konsequenz aus den Umgestaltungsmaßnahmen bzw. haben vor, den Standort Grüneburgweg zu verlassen. Geschäftsschließungen bedeuten nicht nur für die betroffenen Gewerbetreibenden die dramatische Vernichtung ihrer Existenzen. Zudem haben sie für unzählige Anwohner eine schlechtere Lebensqualität zur Folge - einschließlich der Notwendigkeit, bislang im Nahbereich zu erledigende Einkäufe auf zum Teil mit weiten Wegen verbundene Einkaufsquellen zu verlagern, was wiederum bislang unnötige Autofahrten verursacht. Um weiteren Schaden für die am Grüneburgweg ansässigen Unternehmen abzuwenden und den endgültigen Niedergang der einstmals lebendigen Einkaufsstraße zu verhindern, muss der ursprüngliche Zustand der Straße zügig wiederhergestellt werden. Anschließend sollte - unter Einbeziehung aller Betroffenen - ein zukunftsfähiges und ganzheitliches Verkehrskonzept entwickelt werden, das die Bedürfnisse von Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie allen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer, ÖPNV-Nutzer) und des Wirtschafts- und Lieferverkehrs ausgewogen berücksichtigt. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.10.2025, NR 1418 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Ausschuss für Mobilität uns Smart-City); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 62 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1405 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1405); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1405, NR 1418 und NR 1410 = Ablehnung) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1405) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1405 und NR 1418 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1405 = Ablehnung, NR 1418 = Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. a) Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz und Ritter dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 1405) 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1405 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6782, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 66-0

Partei: BFF
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Umgestaltung der Wallanlage im Zuge des Hochhausentwicklungsplans

24.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1404 Betreff: Umgestaltung der Wallanlage im Zuge des Hochhausentwicklungsplans Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird in Abstimmung mit dem Denkmalschutz gebeten, im Zuge des Hochhausentwicklungsplans eine Neugestaltung der Wallanlage zwischen Willy-Brandt-Platz und Mainer Landstraße vorzusehen und dabei folgende Punkte umzusetzen, um dem Konzept eines "Frankfurter Central Parks" gerecht zu werden: - Es ist darauf zu achten, dass klimagerechte und heimische Pflanzen gesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist durch das Grünflächenamt für den gesamten Park ein möglichst effizienter Plan zur Bewässerung zu erarbeiten. - Es sollte geprüft werden, ob das Anlegen eines Teichs möglich ist. Dies würde insbesondere in den Sommermonaten für ein besseres Mikroklima sorgen und die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen. - Sitzgelegenheiten sollten nicht nur in Form von einfachen Bänken angeboten werden. Projekte, wie z. B. an der Frankfurt University of Applied Sciences zeigen, dass es durchaus ansprechendere Möglichkeiten gibt, Sitz- und Liegemöglichkeiten im öffentlichen Raum zu schaffen. Eine Zusammenarbeit mit der Hochschule oder ein Ideenwettbewerb für Bürgerinnen und Bürger wäre hierbei denkbar. Gleichzeitig sollte die Gestaltung dafür sorgen, dass diese Sitzgelegenheiten in der exponierten Lage an dieser Stelle, dauerhaft und gut überprüfbar eine hohe Aufenthaltsqualität bieten. - Zudem sollte eine insektenfreundliche Beleuchtung bis in die Abendstunden gewährleistet sein, insbesondere um das Sicherheitsgefühl zu erhöhen. - Um sicherzustellen, dass der Park auch nach seiner Umgestaltung ansprechend bleibt, sollten bedarfsgerechte Reinigungen durch die FES eingeplant, budgetiert und nach Fertigstellung kontinuierlich durchgeführt werden. - Sobald die Arbeiten am neuen Schauspiel abgeschlossen sind, sollte die Gestaltung der Wallanlage bis zum Main entsprechend den oben genannten Punkten fortgeführt werden. - Die Erdgeschossflächen der neuen Hochhäuser sollen nach der neuen Planung weitgehend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Hier bietet es sich an, diese Flächen unter anderem für Hinweise auf die Kulturmeile oder auch für kulturelle Möglichkeiten wie zum Beispiel Ausstellungen der Museen oder freier Künstler, Leseräume, Cafés, Bars oder auch Räume für den Hitzeschutz in den Sommermonaten zu nutzen. Dieses Konzept bietet sich auch für den Park an - zum Beispiel mit einem Gartenlokal oder der Schaffung von grünen Oasen mit Bänken und Brunnen/Wasserspielen, die zum Verweilen einladen Gleichzeitig ist konzeptionell ein intensiver Austausch zwischen diesen Flächen und den öffentlichen Grünflächen sicherzustellen, um eine Nutzung beider Flächen durch die breite Öffentlichkeit jederzeit sicherzustellen. - Es soll geprüft werden, ob die Wallanlage - inklusive der Erdgeschossflächen der Hochhäuser - ebenfalls mit einem Skulpturenparcours ausgestattet werden kann. Dazu soll ein Konzept erarbeitet werden, das bereits bestehende Kunstwerke/Skulpturen in der Wallanlage aufgreift, sie präsenter in Szene setzt und neue ergänzt. Dafür soll geprüft werden, ob Kunstobjekte/Großskulpturen etc. aus dem Depot des Archäologischen Museums oder den Archiven weiterer kultureller Einrichtungen geeignet sind und verwendet werden können. Des Weiteren soll geprüft werden, ob solch ein Skulpturenparcours thematisch und organisatorisch in den Archäologischen Rundweg oder vergleichbare touristisch interessante Routen integriert werden könnte. - Die Begrünungskonzepte der angrenzenden Bebauung und der Parkanlage sind zu so kombinieren, dass ein auch klimatisch optimales Ergebnis entsteht. - Um einen Verlust des Sicherheitsgefühls für die breite Öffentlichkeit in den neu gestalteten Parkanlagen zu vermeiden und den Skulpturenparcours zu schützen, ist ein umfassendes Sicherheitskonzepts vorzulegen, das Spannungen in den Anlagen vermeidet. Begründung: Das Bankenviertel liegt im Herzen der Stadt und zieht daher neben vielen Beschäftigten auch Besucher an, etwa durch die Aussichtsplattformen. Die Wallanlage bildet hierbei einen Grünzug, der das Viertel mit dem Main und den ebenfalls wichtigen Einrichtungen wie Schauspielhaus und Museumsufer verbindet und für die Aufenthaltsqualität der vielfältigen Beschäftigten und der Besucher von entscheidender Bedeutung ist. Gleichzeitig ist sie mit ihren Abkühlungsflächen von entscheidender Bedeutung für das Innenstadtklima, was aber zukünftig ein ausgeklügeltes Bewässerungskonzept benötigen wird. Der neue Hochhausrahmenplan soll dies noch dadurch verstärken, dass er für diesen Grünzug das Konzept eines "Frankfurter Central Parks" verfolgt. Hierzu müssen die Konzepte aber vernetzt werden und durch eine entsprechende Neugestaltung des Parks kann sein bisheriges, teilweise eher trostloses Dasein aufgefrischt werden, um ihn so zu einem integrierten Naherholungsgebiet für alle Besucher und eine wichtige Schutzzone für das Innenstadtklima zu machen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage NR 1404 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, BFF-BIG und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6823, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 65-0

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Frankfurter Westen: Gymnasium Römerhof - zusätzliche Schülerfahrt der Linie 59 nach der 5. Unterrichtsstunde einrichten

23.09.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 09.11.2025, OF 1370/6 Betreff: Frankfurter Westen: Gymnasium Römerhof - zusätzliche Schülerfahrt der Linie 59 nach der 5. Unterrichtsstunde einrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine zusätzliche Schülerfahrt der Linie 59 vom Gymnasium Römerhof in Richtung Höchst (Höchst Bf.) nach der 5. Schulstunde (Abfahrt Gymnasium Römerhof gegen 12:30 Uhr) einzurichten. Ziel ist eine direkte, umsteigefreie Rückfahrt für die Schüler in den Frankfurter Westen - analog zu den bereits bestehenden Fahrten nach der 6., 7., 8. und 9. Stunde. Begründung: Das Gymnasium Römerhof wird seit Jahren gezielt durch zusätzliche Schülerfahrten der Linie 59 angebunden. So fahren diese Zusatz-Linien bereits immer nach der 6. bis einschl. 9. Stunde ab Gymnasium Römerhof in Richtung Höchst. Diese zusätzliche Schülerfahrt der Linie 59 wird dann ab Bereich SOALTEE-Hotel / Neufeld zur "normalen" Linie 59 Richtung Höchst. Nach der 5. Unterrichtsstunde besteht jedoch noch keine direkte Rückfahrt. Der Umstieg der Linie 89 auf die Linie 59 ist möglich, aber zeitlich ungünstig, was wiederholt aus der Schulgemeinde berichtet wurde. Eine zusätzliche Fahrt auch zur 5. Schulstunde erhöht die Sicherheit und Verlässlichkeit (insbesondere für jüngere Schüler), reduziert Gedränge und vermeidet unnötige Wartezeiten. Das Anliegen baut auf dem bestehenden Konzept der Schülerfahrten (Gymnasium Römerhof/Sportanlage Rebstock) auf und ist mit begrenztem Mehraufwand umsetzbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7737 2025 Die Vorlage OF 1370/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch reformierten Gemeinde Frankfurt am Main

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1886 Betreff: Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch reformierten Gemeinde Frankfurt am Main Die derzeitige Leitlinienmarkierung vor dem Gemeindezentrum stellt die Parkordnung der Schrägparkplätze zwar eindeutig dar, um dem Anliegen dennoch Rechnung zu tragen und die geltende Regelung zu verdeutlichen, wird ein liegendes Kreuz auf der Fahrbahn zwischen den Leitlinien - analog der bereits vorhandenen künstlichen Gehwegnase im Kurvenbereich Freiherr-vom-Stein-Straße/ Staufenstraße - markiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7150

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1861 Betreff: Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim Generell betrachtet der Magistrat die Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe, zu der private Dritte sowie städtische Ämter und Betriebe ihren Beitrag leisten müssen. Der Magistrat arbeitet daher in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe an dem Thema. Um städtische Maßnahmen auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten zu identifizieren, sie in der Folge in konkrete Konzepte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Isolierte Betrachtungen bergen die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen. Eine ganzheitliche Betrachtung - beispielsweise von Projektgebieten - ist also notwendig. Um dies leisten zu können, werden derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat können Beobachtungen zu Starkregenereignissen - idealerweise mit Bildmaterial - auch an folgende E-Mail-Adresse melden: starkregen.amt66@stadt-frankfurt.de. Der Magistrat möchte allerdings darauf hinweisen, dass solche Meldungen hilfreich für den Abgleich mit der Starkregenkarte sind, aber nicht als Grundlage für punktuelle Maßnahmen dienen sollen. Dies vorangestellt, beantwortet der Magistrat die einzelnen Fragen wie folgt: Zu 1. Die Anregung OM 5558 wurde mit der Stellungnahme ST 394/2025 beantwortet. Zu 2. Das Umweltamt und die Stadtentwässerung haben das Starkregenereignis vom 02. Mai 2024 anhand von Radardaten des Deutschen Wetterdienstes sowie Messdaten von Regenmessstationen der Stadtentwässerung ausgewertet. Die Auswertung zeigt, dass dieses Niederschlagsereignis als sogenanntes extremes Starkregenereignis einzustufen ist. So fielen beispielsweise über dem Stadtteil Eckenheim innerhalb einer Stunde 53,4 Liter pro m². Dies entspricht einem Ereignis, das in Frankfurt statistisch seltener als einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Starkregenereignisse können anhand ihrer Niederschlagsintensität in vier Kategorien eingeteilt werden: Bemessungsregen, seltene Starkregen, außergewöhnliche Starkregen und extreme Starkregen. Im kommunalen Starkregenrisikomanagement werden auf Grundlage dieser Einteilung Anforderungen an den Überflutungsschutz sowie an die Überflutungsvorsorge als kommunale Gemeinschaftsaufgabe definiert. Die Kanalisation in Frankfurt wird gemäß den anerkannten Regeln der Technik dimensioniert und ist auf den sogenannten Bemessungsregen ausgelegt. Dieser entspricht üblicherweise einem Starkregen mit einer statistischen Wiederkehrzeit von drei bis fünf Jahren. Bei Starkregenereignissen, die den Bemessungsregen übersteigen, wird die Kanalisation überlastet und es kommt zu einem sogenannten Überstau. In solchen Fällen kann kein weiteres Wasser in die Kanalisation aufgenommen werden oder es tritt sogar Wasser aus der Kanalisation aus. Dies führt zu einem Abfluss an der Oberfläche. Dieser Prozess stellt kein Versagen der Kanalisation dar, sondern entspricht dem vorgesehenen Planzustand. Bei seltenen Starkregenereignissen übernehmen neben der Kanalisation auch die Verkehrs- und Freiflächen eine bedeutende Rolle, indem sie durch die temporäre Rückhaltung und Ableitung des Wassers maßgeblich zum Überflutungsschutz beitragen. Bei außergewöhnlichen und extremen Starkregenereignissen ist ein ausreichender Überflutungsschutz in vielen Bereichen nicht mehr gegeben. Dann liegt der Fokus auf der Katastrophenabwehr und der Schadensbegrenzung. Um Gebäude und andere Einrichtungen dann wirksam vor Schäden zu schützen, ist es dringend erforderlich, dass Grundstückseigentümer:innen eigenverantwortlich Objektschutzmaßnahmen vornehmen. Nur so können Gebäude im öffentlichen und privaten Bereich wirksam vor Starkregeneinflüssen geschützt werden. Zu 3. Der Schutz privater Objekte liegt in der Verantwortung der Eigentümer:innen. Dies ist im Wasserhaushaltsgesetz geregelt (§ 5 WHG). Die Starkregengefahrenkarten dienen dabei als wichtige Grundlage und sind im Geoportal der Stadt für drei Szenarien frei zugänglich (https://geoportal.frankfurt.de/starkregen) einsehbar. Das Umweltamt bietet bei Fragen zu den Karten und zur grundsätzlichen Gefährdungssituation Unterstützung an. Anfragen können an die folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: starkregenvorsorge@stadt-frankfurt.de. Eine umfassende objektbezogene Risikobewertung kann der Magistrat nicht anbieten. Dies muss durch Sachverständige erfolgen, die von den jeweiligen Eigentümer:innen beauftragt werden. Zu 4. Eine finanzielle Absicherung bei Überflutungsschäden infolge von Starkregenereignissen kann nur durch einen ausreichenden Versicherungsschutz sichergestellt werden. Dafür kann eine entsprechende Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6484

B (Bericht des Magistrats)

Hausarzt-Versorgungslücke schließen - Verantwortung übernehmen

22.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 433 Betreff: Hausarzt-Versorgungslücke schließen - Verantwortung übernehmen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6442 - NR 1319/25 CDU - Zu 1. Eine wohnortnahe ärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Der Magistrat hat hierzu bereits am 16. November 2023 gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eine Veranstaltung im Gesundheitsamt Frankfurt am Main organisiert. Ziel war es, mit den Ortsbeiräten die aktuelle Situation offen zu besprechen, für das Thema zu sensibilisieren und Lösungsansätze zur Verbesserung der ambulanten Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu erreichen. Frankfurt am Main ist für die KHV sowohl für die hausärztliche als auch die wohnortnahe fachärztliche Versorgung ein einheitlicher Planungsbereich. Eine Unterteilung - etwa nach Stadtteilen oder Ortsbezirken - ist aktuell nicht vorgesehen. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen liegt der aktuelle Versorgungsgrad in Frankfurt am Main im Bereich der hausärztlichen Versorgung bei ca. 110 %. Die KVH weist darauf hin, dass die bestehende Verteilung der Ärztinnen und Ärzte in der Stadt historisch gewachsen sei. Zur Beantwortung wurden Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Dokument "Fokus Gesundheit, Ambulante Medizinische Versorgung", Frankfurt am Main, Stadt, Q1 2025 herangezogen. Einen Versorgungsgrad von bereits unter 100% weisen folgende Stadtteile auf: - Westend Nord - Bockenheim - Sachsenhausen-Süd - Oberrad - Niederrad - Schwanheim - Griesheim - Hausen - Praunheim - Niederursel - Ginnheim - Dornbusch - Eckenheim - Preungesheim - Bonames - Berkersheim - Seckbach - Fechenheim - Sindlingen - Unterliederbach - Sossenheim - Nieder-Erlenbach - Kalbach-Riedberg - Harheim - Bergen-Enkheim - Frankfurter Berg Einen Versorgungsgrad von knapp über 100 % weisen folgende Stadtteile auf: - Gallus - Rödelheim - Zeilsheim Zu 2 und 3. Die Entscheidung über ärztliche Zulassungen zur ambulanten kassenärztlichen Versorgung liegt ausschließlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Das Gesundheitsamt Frankfurt am Main hat bisher keine Berechtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung erhalten, kassenärztliche Leistungen abrechnen zu können. Der Magistrat setzt sich kontinuierlich für die Nachwuchsgewinnung ein, um dem Fachkräftemangel im öffentlichen Gesundheitsdienst entgegen zu wirken. Das Gesundheitsamt ist Kooperationspartner der Goethe Universität und wurde 2013 als akademische Lehreinrichtung der Universität anerkannt. Zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Studium können Studierende einen umfangreichen Einblick in den Öffentlichen Gesundheitsdienst bekommen und verschiedene Abteilungen im Rahmen von Famulaturen und Praktika durchlaufen. Möglich ist z. B. für Medizinstudierende ein Wahltertial im öffentlichen Gesundheitswesen. Darüber hinaus bildet das Gesundheitsamt Frankfurt am Main Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen aus. Zurzeit arbeiten über zehn Ärztinnen in Weiterbildung in verschiedenen Abteilungen des Hauses, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das Angebot des Gesundheitsamtes auch künftig zu sichern. Anlage _Daten_KVH_Fokus_Gesundheit (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1319 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 03.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Regenwassersammelbecken

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1883 Betreff: Regenwassersammelbecken Die Stadt betreibt und plant an mehreren Stellen im Stadtgebiet die Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung von Stadtgrün. Im Rahmen der Erschließung von Neubaugebieten berücksichtigt die Stadtverwaltung schon seit Jahren einen ökologischen Umgang mit Regenwasser. In diesem Rahmen werden auch Regenwassernutzungsaspekte einbezogen und umgesetzt. Es können hier nur Beispiele aufgeführt werden. Eine umfassende Zusammenstellung liegt nicht vor. Ein Beispiel ist das Baugebiet Riedberg. Der dortige Kätcheslachweiher ist ein dem Hochwasserschutz dienendes Rückhaltebecken und wird als Teich mit Dauerstau betrieben. Daraus kann Regenwasser für die Bewässerung entnommen werden. Ein aktuelles Beispiel ist das Baugebiet "Schönhofviertel", bei dem über Rasenmulden gereinigtes Regenwasser Zisternen für die Parkbewässerung befüllt, bevor es in den Ochsengraben abgeleitet wird. Weitere Projekte im Rahmen des Forschungsprojektes "INTERESS-I" sind: - die "Grüne Säule" in der Freiligrathstraße, wo privates Regenwasser in einen öffentlichen Speicher im Straßenraum abgeleitet wird (2024 umgesetzt), sowie - die "Alternative Bewässerung der Taunusanlage", wo für die Grünanlagen-Bewässerung Regenwasser und Grundwasser in Becken zusammengeführt wird (in Planung). Gerade im Hinblick auf die grundstücksübergreifende Nutzung von Regenwasser für die Grünanlagen wurden bereits einige weitere Projekte umgesetzt und es sind Projekte in der Prüfung bzw. Planung. So wurden und werden zwei innerstädtische Zisternen-Standorte auf Kirchengelände (Dom und Liebfrauenkirche) untersucht. Regenwassersammelbecken werden als Bestandteil der Abwasseranlagen in großer Zahl und unterschiedlichster Form betrieben (Regenrückhaltebecken oder Stauraumkanäle, Becken in unterirdischer Beton- oder auch offener Erdbauweise u.a.m.). Diese dienen nahezu vollständig der Zwischenspeicherung des Abwassers, bei dem es sich in den meisten Fällen um Mischwasser handelt, und müssen für nachfolgende Regenereignisse rechtzeitig wieder leerlaufen. Das ablaufende Abwasser muss dem Reinigungsprozess der Kläranlagen zugeführt werden. Das im Trennsystem zwischengespeicherte Regenwasser (Abwasser) ist in der Regel aus Qualitätsgründen nicht zur direkten Bewässerung von Stadtgrün geeignet, da z.B. der Abfluss von Straßenoberflächen angeschlossen ist. Um Becken für die Speicherung zu nutzen, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Auf die Fragestellung Starkregen und Speicherung von Niederschlagswasser für längere Trockenperioden geht die Stadtverwaltung durch Planung von Maßnahmen im Rahmen übergreifender "Blau-Grüner Projekte" zur Klimawandelanpassung ein. Vorrangige Zielsetzung ist wie bei den Neubaugebieten die Annäherung an den natürlichen Wasserkreislauf. So kann durch die Regenwasser-Versickerung in das Grundwasser der teure Bau und Betrieb von Betonspeichern vermieden werden. Die bei der oberflächigen Führung des Regenwassers stattfindende Verdunstung ist ein wichtiges Element für gesunde Lebensverhältnisse in der Stadt, gerade im Sommer. Die stärkeren und häufigeren Niederschläge (Starkregen) erfordern größere Speicher, welche in großen Teilen der Stadt aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht realisierbar sind. Außerdem würden auch diese Speicher längere Trocken- bzw. sogar Hitzephasen nicht überbrücken. Ziel ist also die Versickerung und Nutzung des Grundwasserspeichers sowie eine Verdunstung zur Verbesserung des Stadtklimas. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1048

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-Straße

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1860 Betreff: Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-Straße Der Gestattungsvertrag für den Parkplatz unter der Rosa-Luxemburg-Straße besteht seit 04.08.1986 und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der REWE-Supermarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 ist als Vertragsnehmer zu folgenden Punkten verpflichtet: a) die überlassenen Parkflächen herzustellen und zu unterhalten, b) die Abgrenzung durch eine Bepflanzung in den Randbereichen, um die überlassenen Parkflächen und Fahrwege herzustellen und zu unterhalten, c) die überlassenen Parkflächen und Fahrwege zu beleuchten, d) die Parkfläche bei Bedarf kurzfristig zu räumen. e) Abstellen oder Lagern brennbarer, explosiver, beton- oder baustahlangreifender Stoffe im Bereich des Brückenbauwerks ist nicht zulässig. f) Brände, die durch abgestellte Kfz entstanden sind und dadurch hervorgerufene Schäden an der Konstruktion der Brücke, gehen zu Lasten des Nutzers. Gilt auch für Folgeschäden. g) Duldung von Rohren und Leitungen nebst Zubehör. Das Betreten der Fläche durch Beauftragte der Stadt ist jederzeit zu gestatten. h) Der Benutzer hat alle Schäden zu ersetzen, die der Stadt, Ihren Bediensteten oder ihren Beauftragten durch die Benutzung oder infolge der Errichtung, des Bestehens, des Betriebes, der Unterhaltung, der Änderung oder der Beseitigung der Anlage auch durch Ansprüche Dritter, entstehen. Der Baubeginn für die geplante Verlängerung der U4 wurde noch nicht konkret terminiert und wird frühestens nach 2030 erfolgen. Daher kann der Magistrat noch keine konkrete Aussage zu den benötigten Baustelleneinrichtungsflächen treffen. Mit Beschluss der in der Machbarkeitsstudie (= Grundlagenermittlung) ermittelten Vorzugsvariante 3i durch die Stadtverordnetenversammlung Ende Februar 2025 (M 16/2025) kann die SBEV - Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH zusammen mit den städtischen Fachinstanzen sowie Expert:innen in die tiefere Planung einsteigen und die Vorplanung aufnehmen. Die tatsächliche Streckenführung wird im Zuge dieser Projektphase, der Vorplanung, betrachtet. Teil dieser noch ausstehenden Betrachtung ist auch die genaue Lage der Stationen entlang der Strecke. Es zeichnet sich ab, dass die Fläche des heutigen REWE-Parkplatzes in der aktuell zu erstellenden Vorplanung in verschiedenen Varianten entweder direkt durch die Verkehrsanlage der Verlängerung der U4 oder indirekt durch baubetriebliche Nutzung in Anspruch genommen werden wird. Derzeit ist geplant, den Stadtverordneten Ende 2026 einen Vorplanungsbeschluss vorzulegen. Anschließend folgen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, an die sich ein mögliches Planfeststellungsverfahren und ein entsprechender Planfeststellungsbeschluss anschließen. Im Zuge der anstehenden Vorplanung wird die SBEV dem OBR 9 gemeinsam mit den entsprechenden städtischen Fachämtern den dann vorliegenden Planungsstand vorstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1219

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1850 Betreff: Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Ein neuer Sachstand liegt noch nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ analog

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1847 Betreff: Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 "Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen" mit Zusatzschild "Anlieger frei" analog der Einfahrt der Cassellastraße Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7240

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Beschilderung am S-Bahnhof "Eschersheim": Für eine bessere Orientierung am S- Bahnhof "Eschersheim"!

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1839 Betreff: Beschilderung am S-Bahnhof "Eschersheim": Für eine bessere Orientierung am S- Bahnhof "Eschersheim"! Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6398

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Entfernung und Versetzung der Poller an der Unterführung An den 10 Ruthen

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1851 Betreff: Entfernung und Versetzung der Poller an der Unterführung An den 10 Ruthen Die Schließpoller im Bereich der drei im Zuge des Ausbaus der S6-Strecke erneuerten Eisenbahnüberführungen (Friedhof Eschersheim, Niedwiesenstraße und An den Zehn Ruthen) wurden ämterübergreifend in enger Abstimmung mit der Branddirektion umgesetzt. Ziel dieser Maßnahme war es, die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge - wo technisch möglich - zu gewährleisten und den motorisierten Individualverkehr gezielt auszuschließen. Der Magistrat hat die Unterführungen für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr bewusst gesperrt, um unerwünschten Schleichverkehr zu unterbinden. Aufgrund der verbesserten Infrastruktur würden diese Verbindungen andernfalls verstärkt als Abkürzungen genutzt werden - mit der Folge einer erhöhten Verkehrsbelastung und potenziellen Gefährdungen, insbesondere in sensiblen Bereichen mit Wohnbebauung sowie entlang von Schulwegen. Die zu erwartende Mehrbelastung würde deutlich stärker ausfallen als die aktuell vorhandenen Anliegerverkehre. Während der Bauzeit der neuen Eisenbahnüberführungen wurden für Anlieger:innen und Vereine alternative Zufahrtsmöglichkeiten geschaffen und stehen auch weiterhin als reguläre Erschließungswege zur Verfügung. Den dadurch entstandenen Umweg stuft der Magistrat als vertretbar ein. Zudem hat sich die Eisenbahnüberführung als wichtige und stark frequentierte Verbindung für den Rad- und Fußverkehr etabliert, die einen wesentlichen Beitrag zur Förderung nachhaltiger Mobilität leisten, insbesondere im Sinne einer sicheren, direkten Ost-West-Radverkehrsachse. Damit stellt die bestehende Regelung eine ausgewogene Lösung dar, die den Anforderungen der Einsatzkräfte, der Verkehrssicherheit sowie der Förderung umweltfreundlicher Mobilität gleichermaßen gerecht wird. Der Magistrat entspricht der Anregung daher nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7181

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Starkregenangepasste Oberflächengestaltung auf dem Gravensteiner Platz unter den japanischen Kirschbäumen

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1870 Betreff: Starkregenangepasste Oberflächengestaltung auf dem Gravensteiner Platz unter den japanischen Kirschbäumen Ergänzend zur Stellungnahme vom 28.10.2024 (ST 1852) sieht der Magistrat den Bereich Gravensteiner Platz und Am Klarapfel ursächlich für die Entwässerungsproblematik in der Huswertstraße 19-26 und strebt eine nachhaltige Lösung an. Dafür sind noch umfangreiche Planungen erforderlich. Generell betrachtet der Magistrat die Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe, zu der private Dritte und städtische Ämter und Betriebe ihren Beitrag leisten müssen. Der Magistrat arbeitet daher in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe an dem Thema. Um städtische Maßnahmen auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten zu identifizieren, sie in der Folge in konkrete Konzepte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Isolierte Betrachtungen von Einzelmaßnahmen bergen die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen, weshalb eine ganzheitliche Betrachtung beispielsweise von Projektgebieten notwendig ist. Um dies leisten zu können, werden derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Derzeit befinden sich ein Projekt in der Mörfelder Landstraße sowie der Frankfurter Berg als Pilotgebiet in der Umsetzung, weitere Projekte folgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6316

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Versetzen von Pollern im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring 398c und 414

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1852 Betreff: Versetzen von Pollern im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring 398c und 414 Der Magistrat entspricht der Anregung nicht. Der Bereich ist durch ein gesiegeltes Hinweisschild "Feuerwehrzufahrt Haltverbot nach StVO" eindeutig gekennzeichnet. Von zusätzlichen Beschilderungen ist gemäß Straßenverkehrsordnung abzusehen. Aufgrund der Parkverstöße in der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass auch nach Versetzen der baulichen Absicherung der Bereich durch mutwilliges Falschparken eingeschränkt würde. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme ST 1179/2022. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7229

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Radständer am Ginnheimer Kirchplatz

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1845 Betreff: Radständer am Ginnheimer Kirchplatz Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7175

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a

20.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 04.11.2025, OF 795/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: EA 17/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 17 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 10 2025 Die Vorlage OF 795/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Jahresbericht Wirtschaftsstandort Frankfurt durch den Bericht der Wirtschaftsförderung ersetzen

17.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1397 Betreff: Jahresbericht Wirtschaftsstandort Frankfurt durch den Bericht der Wirtschaftsförderung ersetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Jahresbericht Wirtschaftsstandort Frankfurt, zuletzt durch die B 309/21 verabschiedet, soll durch den jährlichen Bericht der Wirtschaftsförderung Frankfurt ersetzt werden. Begründung: Der Jahresbericht des Wirtschaftsdezernates geht auf den Beschluss des Antrags NR 1663 vom 13.01.2005 zurück. In diesem Beschluss wurde festgelegt, dass der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung jährlich über die Fortschritte und Maßnahmen zur Umsetzung der in der damaligen IHK-Studie identifizierten Handlungsempfehlungen berichten soll. Im Laufe der Jahre hat sich der Fokus des Berichts zunehmend auf die allgemeine wirtschaftliche Situation der Stadt verlagert. Dieser inhaltliche Wandel hat dazu geführt, dass er sich nun in vielerlei Hinsicht mit dem Jahresbericht der Wirtschaftsförderung überschneidet. Durch die Ersetzung des Magistratsberichts mit dem Rapport der Wirtschaftsförderung können redundante Arbeitsprozesse vermieden und die Effizienz der Berichterstattung gesteigert werden. Dies entlastet den Magistrat und stellt sicher, dass die relevanten Informationen gebündelt und in konsolidierter Form zur Verfügung gestellt werden. Somit kann eine klarere und kohärentere Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklungen in Frankfurt erreicht werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.01.2005, NR 1663 Bericht des Magistrats vom 03.09.2021, B 309 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1397 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1397 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage NR 1397 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6816, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 92-3

Partei: FDP
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Mit Kulturlotsen Museen und Theater entdecken

17.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1398 Betreff: Mit Kulturlotsen Museen und Theater entdecken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll im Kinder- und Jugendtheater bzw. in der jungen Theaterwerkstatt am Zoo das Projekt Kulturlotsen (wie z. Bsp. in Karlsruhe) einrichten. Bei diesem Projekt besuchen kulturbegeisterte Ehrenamtliche im Tandem mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 16 Jahren Kultureinrichtungen. Im Rahmen des Projektes müssen gesucht werden: a) Kooperationspartner (Museen, Theater, Oper etc.), die bereit sind, die Kulturlotsen und ihr Tandem (Kind, Jugendliche) kostenfrei ihre Kultureinrichtung besuchen zu lassen. b) Kulturbegeisterte Ehrenamtliche, die durch persönliche Gespräche, Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses etc. ausgewählt werden und eine entsprechende Schulung/Feedbackgespräche erhalten. c) Familien, mit Kindern und Jugendlichen, die sonst nicht die Möglichkeit haben Theater, Museen oder andere Kultureinrichtungen zu besuchen und Interesse daran haben, an dem Projekt teilzunehmen. d) Finanzielle Förderer für das Projekt. Das Konzept der Kulturlotsen passt hervorragend zu den Zielen des geplanten Kinder- und Jugendtheaters und kann dieses bei seiner kulturpädagogischen Arbeit bereits im Vorfeld unterstützen. Insofern ist es sinnvoll, bereits schon jetzt, mit der Umsetzung der Kulturlotsen in der jungen Theaterwerkstatt am Zoo zu beginnen, damit das Projekt bereits läuft, wenn das Kinder und Jugendtheater voll in Betrieb geht. Begründung: Kunst und Kultur ermöglichen vor allem Kindern und Jugendlichen die Welt und ihr Lebensumfeld aus neuen Blickwinkeln zu betrachten, das eigene Verhalten zu reflektieren, neue oder unbekannte Sichtweisen einzunehmen und sich vor allem mit komplexen und gesellschaftlichen Themen auseinanderzusetzen. Kulturelle Teilhabe ist deshalb gerade für Kinder und Jugendliche besonders wichtig. Allerdings ist diese durch Sprachbarrieren, fehlende finanzielle Mittel oder andere schwierige Lebensumstände oft nicht möglich. Das Projekt Kulturlotsen soll das ändern und damit jedem Kind oder Jugendlichen - zusammen mit ihrem Paten - ermöglichen, Kultureinrichtungen in Frankfurt zu besuchen. Die Kulturlotsen können die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützen, ihnen mit ihrer Lebenserfahrung zur Seite stehen und sie vielleicht auch für Kultur begeistern. Gleichzeitig lernen sie durch die Kinder und Jugendlichen neue Sichtweisen kennen. Das Projekt bzw. die Kultur verbindet Generationen und darüber hinaus auch verschiedene Nationen und schafft Verständnis füreinander. In Karlsruhe gibt es das Projekt "KulturLotsen" mit einer Unterbrechung bereits seit 2011. Es könnte als Modell für Frankfurt herangezogen werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1398 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und AfD (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Volt (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1398 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage NR 1398 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung), FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Beschlussausfertigung(en): § 6817, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 41-4

Partei: FDP
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A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)

Schüler*innen in Förderschulen - ein Weg ins Nichts?

16.09.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anfrage vom 16.09.2025, A 369 Betreff: Schüler*innen in Förderschulen - ein Weg ins Nichts? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.11.2025 Laut B 78 vom 17.02.2025 ist die Schüler*innenzahl in den Frankfurter Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen in den letzten Jahren nur geringfügig gesunken. Sie lag im Schuljahr 2023 bei knapp 670 Schulkindern. Ich frage den Magistrat: 1. Im Magistratsbericht B 78 heißt es, dass die Aufnahme der Kinder in eine Förderschule nach Beratung im Förderausschuss vorgenommen wurde. Von wem wurde jeweils die Beratung im Ausschuss angeregt? 2. Ziel der Förderschulen ist die Reintegration in die allgemeinen Schulen. Das gelingt aber nur in ca. 1,5 % der auf einer Förderschule beschulten Kinder. Wurde den Eltern explizit gesagt, dass die Förderschule für Lernhilfe eine Einbahnstraße ist? 3. Warum erfüllen die Förderschulen für Lernhilfe nicht ihr Ziel, die Kinder in die allgemeinen Schulen zu reintegrieren - woran scheitern sie? 4. Warum existiert diese Schulform noch, wenn doch alle beteiligten Fachleute wissen, dass diese Schulen ins Leere führen? 5. Welchen Abschluss erlangen die auf einer Förderschule für Lernhilfe beschulten Kinder und besuchen sie dann weitere Schulformen? 6. Wie viele dieser Kinder machen im Anschluss eine Berufsausbildung, welche Ausbildungen sind dies und welche Berufsschulen besuchen sie? 7. Aus welchen Stadtteilen kommen die Schulkinder, die Förderschulen besuchen und wie hoch ist der Anteil der Schüler*innen mit Migrationshintergrund? Antragsteller: ÖkoLinX-ELF Antragstellende Person(en): Stadtv. Luigi Brillante Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.02.2025, B 78 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 17.09.2025

Partei: ÖkoLinX-ELF
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Einrichtung Parkverbot in der Schwanheimer Straße in Niederrad

12.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1782 Betreff: Einrichtung Parkverbot in der Schwanheimer Straße in Niederrad Der Anregung wurde bereits entsprochen und ein entsprechendes Haltverbot umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7209

M (Vortrag des Magistrats)

Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 16 (Bergen-Enkheim)

12.09.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 146 Betreff: Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 16 (Bergen-Enkheim) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Dr. Angela Schmitt-Gläser Marktstr. 10 60388 Frankfurt am Main als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 16. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 16 hat die im Beschlusstext genannte Frau Dr. Schmitt-Gläser als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Dr. Angela Schmitt-Gläser Marktstraße 10 60388 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 16. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und BFF-BIG (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Dr. Angela-Schmitt-Gläser Marktstraße 10 60388 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 16. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6839, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 00-34-00

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Ergänzung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße

12.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1831 Betreff: Ergänzung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Der Flexipoller wurde erst kürzlich installiert. Aufgrund der geringen Gewöhnungszeit wird zum jetzigen Zeitpunkt von weiteren Maßnahmen abgesehen. Jedoch wird im genannten Bereich eine Schleppkurvenprüfung vorgenommen, um zu kontrollieren, ob die Kurve für größere Fahrzeuge zu eng ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7123

M (Vortrag des Magistrats)

Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main - Einrichtung einer Fachklasse im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in an der Heinrich-Kleyer-Schule in Frankfurt am Main in der Fachstufe zum Schuljah

12.09.2025 · Aktualisiert: 15.12.2025

Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 138 Betreff: Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main - Einrichtung einer Fachklasse im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in an der Heinrich-Kleyer-Schule in Frankfurt am Main in der Fachstufe zum Schuljahr 2025/2026 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.09.2019, § 4615 (M 119) Die folgende schulorganisatorische Maßnahme gemäß §§ 144-146 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird beschlossen: Abweichend von der Fachklassenverordnung (FachklV), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 17. Juli 2018, werden zum Schuljahr 2025/2026 die Schülerinnen und Schüler des Ausbildungsberufes Anlagenmechaniker/in zusätzlich zur Grundstufe auch in der Fachstufe an der Heinrich-Kleyer-Schule unterrichtet. Begründung: A. Zielsetzung Der Besuch der beruflichen Schule für die Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in findet für Auszubildende mit einem Ausbildungsbetrieb in Frankfurt am Main, in der Grund- und Fachstufe an der Heinrich-Kleyer-Schule statt. B. Sachstand Der Ausbildungsgang Anlagenmechaniker/in wird bislang nur in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) an der Heinrich-Kleyer-Schule unterrichtet. Gemäß der FachklV sind für den Unterricht in der Fachstufe (Klassen 2., 3. und 4. Ausbildungsjahr) die Gewerblich-Technischen Schulen der Stadt Offenbach am Main für Auszubildende im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in zuständig, auch wenn der Ausbildungsbetrieb in Frankfurt liegt. Von Frankfurter Ausbildungsbetrieben, z.B. der Mainova AG, besteht großes Interesse, dass der Unterricht für die Anlagenmechaniker/innen durchgehend in Frankfurt angeboten wird. Dies kommt den Auszubildenden zu Gute, da Wegzeiten verkürzt werden und eine schulische Kontinuität gewahrt bleibt. Nach § 1 Abs. 2 FachklV kann das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen in Einzelfällen Abweichungen von den Festlegungen der FachklV im Benehmen mit den betroffenen Schulträgern zulassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ausreichend ist. Diese Voraussetzung wird von der Heinrich-Kleyer-Schule erfüllt. C. Alternativen Keine. D. Lösung Der Beschlussvorlage zur Unterrichtung der Fachstufe im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in an der Heinrich-Kleyer-Schule wird zugestimmt. E. Kosten Keine. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 119 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 138 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6832, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 40-34

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf den Ganztag an Grundschulen werden massive personelle und finanzielle Ressourcen z

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3595 Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf den Ganztag an Grundschulen werden massive personelle und finanzielle Ressourcen zusätzlich benötigt. Kommunen können das nicht allein stemmen. Das Land Hessen ist genauso gefordert, denn das Konnexitätsprinzip könnte hier greifen. Hessische Kommunen prüfen eine Klage gegen das Land. Ich frage den Magistrat: Welche Schritte gegenüber dem Land Hessen unternimmt die Stadt Frankfurt, damit sich dieses an dieser wichtigen Bildungsaufgabe adäquat beteiligt? Antwort des Magistrats: Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter beginnt zum Schuljahr 2026/2027 für die Kinder der ersten Klassenstufen. Er wird jährlich um eine Klassenstufe erweitert und gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschüler*innen. Im Rahmen des Entwicklungsprozesses für das kommunale Gesamtkonzept Ganztag hat das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung im Rahmen eines Forschungsberichtes am Beispiel der Stadt Frankfurt die Kosten für die Umsetzung des Rechtsanspruchs ermittelt, der unter anderem auch dem Bildungsausschuss des Deutschen Städtetags im Rahmen seiner Sitzung in Frankfurt vorgestellt wurde. Die Ergebnisse der konkreten monetären Bedarfe der Stadt Frankfurt wurden und werden sowohl dem Hessischen Städtetag als auch dem Land Hessen in unterschiedlichen Zusammenhängen mitgeteilt, zum Beispiel in Form von Stellungnahmen zu Anfragen des Hessischen Städtetages, was gängige Praxis ist. Der Bund hat zur Vorbereitung des Rechtsanspruchs zwei Investitionsprogramme zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter aufgesetzt. Die Stadt Frankfurt hat sich für das zweite Investitionsprogramm erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Fristen für die Antragsstellung und für den Abschluss von Baumaßnahmen verlängert wurden. Die Verlängerung der Fristen war unabdingbar, damit unter Berücksichtigung der notwendigen Verwaltungsabläufe umfassender Mittel seitens der Stadt Frankfurt abgerufen werden können. Der Magistrat teilt die Auffassung, dass sowohl die Landes- als auch die Bundesregierung in der Pflicht sind, die Schulträger bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung auskömmlich zu unterstützen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Daniel Brenner Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die hölzerne, schwarze Eingangstür des denkmalgeschützten Literaturhauses ist seit der Errichtung 2005 den Elementen aus

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3575 Die hölzerne, schwarze Eingangstür des denkmalgeschützten Literaturhauses ist seit der Errichtung 2005 den Elementen ausgesetzt, vor allem Hitze, Kälte und feuchter Main-Luft. Sie klemmt, zeigt Beschädigungen und ist durch Größe und Schwere des Öffnens ein Hindernis. Die Schönheit ist sicher nicht zu bezweifeln, aber sie entspricht nicht mehr den Anforderungen der Öffnung zur Stadtgesellschaft durch bauliche Durchlässigkeit. Ich frage den Magistrat: Welche Ideen hat der Magistrat für dieses Problem und wann könnte es zu einer Umsetzung kommen? Antwort des Magistrats: Die historische Eingangstür des Literaturhauses ist ein wesentliches architektonisches Element des denkmalgeschützten Gebäudes und trägt maßgeblich zu dessen authentischem Erscheinungsbild bei. Nach technischer Prüfung wurde festgestellt, dass sich die Tür in einem grundsätzlich intakten Zustand befindet und keine strukturellen Schäden aufweist. Eine kurzfristige Verbesserung der Gangbarkeit ist durch geeignete Maßnahmen der Gebäudeunterhaltung beauftragt. Da es sich um eine historische Holzkonstruktion handelt, sind witterungsbedingte Materialveränderungen - insbesondere durch Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen - unvermeidbar. Das Amt für Bau und Immobilien ist im kontinuierlichen Austausch mit den Nutzenden. Diesen ist die Situation bekannt; sie agieren umsichtig und situationsbedingt türschonend, um eine unnötige Belastung des historischen Bauteils zu vermeiden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Momsen Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Für die freien Träger sind städtische Zuwendungen zur Aufrechterhaltung ihrer wichtigen Leistungen für die Stadtgesellsc

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3569 Für die freien Träger sind städtische Zuwendungen zur Aufrechterhaltung ihrer wichtigen Leistungen für die Stadtgesellschaft unerlässlich. Das Jugend- und Sozialamt, JSA, baut das Fördermittelcontrolling weiter aus und entwickelt in einem Pilotprojekt eine Fördermitteldatenbank, um die Transparenz zu erhöhen und Fehlerrisiken zu vermeiden. Damit geht das JSA dem städtischen Projekt "zentrale Erfassung der Zuwendungen sowie Fördermitteldatenbank", NR 256/22, voraus. Ich frage den Magistrat: Welche Erfahrungen hat das JSA bei dem Pilotprojekt gesammelt und wie lassen sich diese auf die Verwaltung von Fördermitteln aller städtischen Ämter übertragen? Antwort des Magistrats: Das Jugend- und Sozialamt, JSA, erarbeitet derzeit eine Lösung zur Digitalisierung der Prozesse im Fördermittelmanagement. Konkret wird ein digitalisiertes Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren entwickelt, das den Prozessablauf bereits weitgehend über alle Arbeitsschritte in der Interaktion zwischen Amt und Trägern abbildet, überwacht und dokumentiert. Zur Entwicklung wird der innovative Ansatz des agilen und partizipativen Projektmanagements umgesetzt. Über den Projektverlauf ließ sich eine hohe Identifikation bei den Mitarbeitenden feststellen und gleichermaßen eine positive Resonanz von Seiten der Träger. Die Digitalisierung des Fördermittelmanagements geht einher mit einer Standardisierung des Verfahrens. Das führt zum einen zu deutlichen Effizienzen im Ablauf und gleichermaßen zu einer besseren inhaltlichen Qualität im Abstimmungsprozess zwischen Verwaltung und Trägern. Ein wesentliches Element ist der sachliche Verwendungsnachweis - genaue inhaltliche Dokumentation einer geförderten Maßnahme.Hier ist geplant, erstmals einen digitalen Zugang zu städtischen Förderungen für die Träger bereitzustellen und die Kommunikation mit Trägern über eine Schnittstelle im System strukturiert und für alle Beteiligten transparent abzubilden. Damit wird auch den Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes entsprochen. Methodisch wurde diese wichtige Neuerung in einem agilen Vorgehen und mit direkter Beteilung der Träger entwickelt. Damit fließen die Bedarfe aus allen Perspektiven ein und werden in der Konzeptionsphase verhandelt und in klare Vereinbarungen für das Zusammenwirken im Prozessablauf umgesetzt. Die erhaltenen Rückmeldungen zu diesem neuen und innovativen Vorgehen sind gemäß regelmäßiger Rückkopplungen mit den Beteiligten - Mitarbeitende, Trägervertretungen, Führungskräfte - im Projektverlauf sehr positiv. Die Erfahrungen aus dem Projekt des JSA sind als Blaupause für künftige stadtweite Projekte geeignet. Die Integration von Datenbankfunktionen, Fördermitteldatenbank, sind der Verwirklichung im Rahmen einer zentralen beziehungsweise stadtweiten, ämterübergreifenden end-to-end-Lösung vorbehalten. Das Jugend- und Sozialamt steht dafür als Projektpartner und auch für eine Pilotierung zur Verfügung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martina Düwel Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Haltestelle vor dem Alten- und Pflegeheim der Budge-Stiftung in Seckbach ist derzeit nicht barrierefrei gestaltet. V

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3566 Die Haltestelle vor dem Alten- und Pflegeheim der Budge-Stiftung in Seckbach ist derzeit nicht barrierefrei gestaltet. Viele ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen, die dort wohnen oder das Heim besuchen, haben große Schwierigkeiten beim Ein- und Ausstieg in die Busse. Eine barrierefreie Gestaltung wäre jedoch für die selbstbestimmte Teilhabe dieser Personen am öffentlichen Leben von entscheidender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wann ist vorgesehen, die Haltestelle vor der Budge-Stiftung in Seckbach so umzubauen, dass Barrierefreiheit gewährleistet wird? Antwort des Magistrats: Dem Magistrat ist die Problematik der bislang nicht barrierefreien Haltestellen an der "Henry und Emma Budge-Stiftung" bekannt. Die Haltestelle "Budge-Stiftung (Lohrberg)" der Buslinie M43 ist im sogenannten Paket "E3-2016" zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen enthalten. Diese Haltestellen liegen aber entlang der Landesstraße L 3002 und außerhalb der Ortsdurchfahrt in der Baulast des Landes Hessen. Dementsprechend ist Hessen Mobil für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen zuständig. Der Magistrat befindet sich im Austausch mit Hessen Mobil, kann allerding keinen Zeitpunkt für den Ausbau nennen und diesen leider auch nicht beschleunigen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

In der Presse und unter https://statistikportal.frankfurt.de wurde am 12.06.2025 ein sogenanntes „Interaktives Dashboard

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3548 In der Presse und unter https://statistikportal.frankfurt.de wurde am 12.06.2025 ein sogenanntes "Interaktives Dashboard" mit Stadtteildaten angekündigt. Am 16.06.2026 funktionierte der Link zum Dashboard zwar noch nicht, aber gleichwohl dürften die Informationen wertvoll sein. Sinnvoll wäre zudem eine Verknüpfung mit dem bereits existierenden "Geoportal Frankfurt". Ich frage daher den Magistrat: Wurde die Einbindung der Informationen aus dem Statistikportal in das Geoportal geprüft oder ist eine solche Einbindung gegebenenfalls bereits beabsichtigt? Antwort des Magistrats: Ein interaktives Dashboard wie der STATISTIK.ATLAS lässt sich in seiner Funktionalität nicht vollständig innerhalb des Geoportals abbilden, da dessen technische Architektur einen anderen Schwerpunkt verfolgt: Während das Geoportal primär raumbezogene Daten in Kartenform darstellt, kombiniert der STATISTIK.ATLAS zusätzlich Diagramme, Tabellen und interaktive Filtermöglichkeiten, die dort nicht abbildbar sind. Gleichwohl ist vorgesehen, die im STATISTIK.PORTAL verfügbaren Informationen schrittweise auch als thematische Karten im Geoportal Frankfurt anzubieten. Entsprechende technische Entwicklungen zur Umsetzung dieser Verknüpfung sind bereits in Arbeit. Antragstellende Person(en): Stadtv. Almuth Meyer Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Bildungsdezernentin Sylvia Weber hat eine Kita-Trägerschaft ohne Ausschreibung an die AWO vergeben - trotz laufender

11.09.2025 · Aktualisiert: 05.11.2025

Frage vom 11.09.2025, F 3442 Die Bildungsdezernentin Sylvia Weber hat eine Kita-Trägerschaft ohne Ausschreibung an die AWO vergeben - trotz laufender Gerichtsverfahren zwischen Stadt und Träger. Sie begründete dies mit einem 15 Jahre alten Interessenbekundungsverfahren, ohne aktuelle Abfragen bei anderen Trägern vorzunehmen. Dieses Vorgehen wirft Fragen zur Transparenz und Gleichbehandlung auf, gerade vor dem Hintergrund des AWO-Skandals. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die freihändige Vergabe einer Kita-Trägerschaft an die AWO durch die Bildungsdezernentin während eines laufenden Gerichtsverfahrens und stellt dieses Vorgehen eine erneute Bevorzugung der AWO gegenüber anderen Trägern dar? Antwort des Magistrats: Die Beauftragung der Trägerschaft an die AWO erfolgte im Nachgang einer Sammelvergabe aus dem Jahr 2010. Bei dieser Sammelvergabe hatte Kita Frankfurt den Zuschlag für die Trägerschaft erhalten. Zwischenzeitlich hat Kita Frankfurt sich gegen die Übernahme der Trägerschaft für diese Kita entschieden. In der Folge wurde in Abstimmung mit dem Fachausschuss Kinderbetreuung ein Interessen-bekundungsverfahren bei allen 2010 an der Sammelvergabe beteiligten Trägern durchgeführt, innerhalb dessen die AWO als einziger Träger ihr Interesse bekundete, die Trägerschaft übernehmen zu wollen. Daraufhin erhielt die AWO den Zuschlag für die Trägerschaft dieser Einrichtung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Stadt Frankfurt unterhält in verschiedenen Dezernaten unterschiedliche Stabsstellen. Ich frage den Magistrat: Welc

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3582 Die Stadt Frankfurt unterhält in verschiedenen Dezernaten unterschiedliche Stabsstellen. Ich frage den Magistrat: Welche Stabsstellen gibt es in den jeweiligen Dezernaten und wie viele Mitarbeiter haben diese? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Schäfer, meine Damen und Herren! Die Organisationsform der Stabsstelle ist in den verschiedensten Bereichen der Frankfurter Stadtverwaltung vorzufinden. Es handelt sich hierbei um spezialisierte Organisationseinheiten, die direkt einer Leitungs- oder Führungsebene zugeordnet sind, diese im Innenverhältnis fachlich beraten sowie unterstützen und in der Regel keine Entscheidungs- und Weisungsbefugnis gegenüber anderen Einheiten haben. Diese Stabsstellen kommen in Einzelfällen in den Dezernaten, Ämtern und Betrieben vor. Daneben existieren Stabsstellen auch als eigenständige Organisationseinheiten, auch wenn die Bezeichnung "Stabsstelle" im engeren Sinne nicht auf eigenständige Organisationseinheiten anwendbar ist. Auch wenn sich die Frage strenggenommen lediglich auf Stabsstellen in Dezernaten bezieht, werden die eigenständigen Organisationseinheiten der Vollständigkeit halber hier aufgeführt, da sie - wie alle eigenständigen Organisationseinheiten - auch Dezernaten zugeordnet sind. Folgende sechs Stabsstellen sind im Dezernatsverteilungsplan der Stadt Frankfurt am Main als eigenständige Organisationeinheit ausgewiesen, mit ihren jeweiligen Aufgaben im Aufgabengliederungsplan der Stadt Frankfurt am Main aufgeführt und ihre Aufgabenstellungen entfalten Außenwirkung: Organisationseinheit Bezeichnung Aktuelle Anzahl der aktiven Beschäftigten 16A Stabsstelle Digitalisierung 25 18 Stabsstelle für Fluglärmschutz 4 19 Stabsstelle Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie 4 38 Stabsstelle Gesamtkoordinierung Zivile Verteidigung/Geheim- und Sabotageschutz 3 58 Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete 22 79B Stabsstelle Sauberes Frankfurt 9 81 Stabsstelle Stadtmarketing 7 Die aktuelle Zahl der aktiven Beschäftigten wurde über das städtische Stellenverwaltungssystem ausgewertet. Nicht berücksichtigt sind Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden, allerdings deren Vertretungskräfte - sofern vorhanden. Die Beschäftigtenzahl ist nicht in jedem Fall mit der Zahl der organisatorisch zugeordneten Stellen identisch, die, zum Beispiel aufgrund von Teilzeitbeschäftigung oder Elternzeiten, sowohl höher als auch niedriger ausfallen kann. Neben den oben genannten eigenständigen Stabsstellen auf Verwaltungsebene sind in einigen Dezernaten Stabsstellen, die direkt d. jeweiligen Fachdezernent:in unterstellt sind, ausgewiesen. Die hier wahrzunehmenden Aufgaben sind durch die Anbindung an die jeweilige Dezernatsleitung nicht im Aufgabengliederungsplan dokumentiert. Diese stellen sich wie folgt dar: Organisationseinheit Bezeichnung Aktuelle Anzahl der Beschäftigten Dezernat I Stabsstelle Bürgerinnen- und Bürgerbüro, Ehrenamt und Deutscher Städtetag 11 Stabsstelle Sportberatung und -repräsentation 1 Dezernat II Stabsstelle für Antidiskriminierung 3 Stabsstelle Inklusion 3 Dezernat V Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung 3 Stabsstelle Gigabit Performance-Center 1 Dezernat VI Stabsstelle Tax Compliance 0 (2 Stellen im Besetzungsverfahren) Dezernat VII Stabsstelle Zukunft der städtischen Bühnen 10 Dezernat XI Stabsstelle Paulskirche 3 Stabsstelle Schulbau 5 Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Der Walther-von-Cronberg-Platz ist ein beliebter Ort für Sport- und Kulturveranstaltungen. Es ist wichtig, die Belange d

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3611 Der Walther-von-Cronberg-Platz ist ein beliebter Ort für Sport- und Kulturveranstaltungen. Es ist wichtig, die Belange der Anwohner mit dem städtischen Leben in Einklang zu bringen, insbesondere bei Veranstaltungen mit potenzieller Lärmentwicklung. Kultur, Gastronomie und Veranstalter benötigen Planungssicherheit und Raum für öffentliche Aktivitäten, während die Interessen der Anwohner gewahrt bleiben müssen. Daher frage ich den Magistrat: Ist es zutreffend, dass sich der Magistrat mit den Anwohnervereinen des Walther-von-Cronberg-Platzes auf eine Obergrenze von 18 Veranstaltungen nach 22:00 Uhr pro Jahr verständigt hat, und falls ja, auf welcher stadtplanerischen Grundlage basiert diese Einigung? Antwort des Magistrats: An belebten Örtlichkeiten wie dem Mainufer auf Höhe des Walther-von Cronberg-Platzes bis zum Kunstverein Lola Montez kollidieren unterschiedliche Interessen. Die Vereinbarkeit von traditionellen Kulturveranstaltungen, die bereits vor der entstandenen Wohnbebauung am Mainufer existierten, ansässiger Gastronomie und Kultureinrichtungen, die übliche Nutzung der Grünflächen durch Bürgerinnen und Bürger und dem gleichzeitigen Bedürfnis der Anwohnenden nach Ruhe ist kompliziert. Dem Magistrat ist die erforderliche Sensibilität der Örtlichkeit und die Notwendigkeit zur Vereinbarung der unterschiedlichen Interessen im Rahmen der Gesetze bewusst. Eine beschriebene bilaterale Regelung zwischen dem Magistrat und dem Anwohnerverein des Walther-von-Cronberg-Platzes existiert nicht. Vielmehr stellen die genannten 18 Tage die jährliche Anzahl an Tagen dar, die in der für Beschallungen im Rahmen von Veranstaltungen maßgeblichen Freizeitlärmrichtlinie für besondere Veranstaltungen vorgesehen sind. An diesen Tagen, die besonderen (Traditions-) Veranstaltungen mit sozialer Adäquanz und Akzeptanz oder Standortgebundenheit vorbehalten sind und eine leichte Überschreitung der gesetzlichen Werte ermöglichen, kann u.a. auch die Nachtzeit um zwei Stunden verschoben werden, sofern der darauffolgende Tag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist. Die Sonderfallbeurteilung lässt neben der Nachtzeitverschiebung auch eine Erhöhung der zulässigen dB-Werte zu. Jährlich werden die vollen 18 Tage für den Einwirkbereich Deutschherrnufer/Walther-von-Cronbergplatz genutzt - 17 Tage Sommerwerft, ein Tag HR-Open-Air. Jedoch sind nicht alle 18 Tage mit einer Nachtzeitverschiebung verbunden. So wurde in 2025 an sechs Tagen eine Nachtzeitverschiebung bis 23:15 Uhr verfügt, und an einem Tag bis 23:00 Uhr. An den anderen elf Tagen (nicht vor Samstagen und Sonntagen) wurde zwar ein Beschallungsende 23:15 Uhr ermöglicht, jedoch unter verringerten dB-Werten, 55 dB an der nächstgelegenen Bebauung. In der Vergangenheit sind bereits zwei Klagen beim Verwaltungsgericht gegen Veranstaltungen am nördlichen Mainufer in Höhe des Deutschherrenufers/Walther-von-Cronberg-Platzes sowie mehrere Widersprüche gegen die Genehmigungen von Veranstaltungen eingegangen. Diese waren erfolglos; das Verwaltungshandeln entsprach stets einer adäquaten Anwendung des geltenden Rechts. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Der Naturschutzverein Bonames hat über das bedrohte Gartengelände im Bebauungsplan Nr. 923 - Bonames Ost - Nordwestli

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3604 Der Naturschutzverein Bonames hat über das bedrohte Gartengelände im Bebauungsplan Nr. 923 - Bonames Ost - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - ein zoologischen Gutachten erstellen lassen, www.anlage4.de/gutachten.pdf und Stellung dazu bezogen www.anlage4.de/stellung.pdf (auch BUND und NABU). In der Fragestunde am 22.06.2023 wurde vom Magistrat mitgeteilt, dass den Stadtverordneten das 2022 erstellte Baumgutachten im Rahmen der noch ausstehenden Beschlussvorlagen (Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss) irgenwann übermittelt werden. Ich frage den Magistrat: Wo ist das Baumgutachten und kann das jetzt allen Frankfurterinnen zur Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt werden? Antwort des Magistrats: Der Baumbestand im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde vollumfänglich erhoben und bei der Konzeption der städtebaulichen Planung berücksichtigt. Dabei wurde eigens für das Freizeitgartenareal ein gesondertes Baumgutachten des Sachverständigenbüro Leitsch GmbH vom 13.05.2022 unter Bewertung der Vitalität, Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Bäume erstellt und als Grundlage für die Abgrenzung der Baufenster und der Flächen für den Gemeinbedarf herangezogen. Der Magistrat hat dieses Baumgutachten wie angekündigt im Zuge der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs vom 21.02.2024 bis 21.03.2024 veröffentlicht und allen Frankfurter:innen zugänglich gemacht. Das Gutachten stand sowohl zur Einsicht als auch online zum Download auf der Homepage des Stadtplanungsamtes zur Verfügung. Ebenso war das Baumgutachten in der Bekanntmachung zur Veröffentlichung angeführt. Die Begründung zum Bebauungsplan in der Vorlage zum Satzungsbeschluss enthält eine Darstellung der Biotop- und Nutzungstypen im Bestand einschließlich der Baumstandorte. Obstbäume, sonstige Laubbäume sowie Nadelbäume sind differenziert und nach Baumart dargestellt. Der Bebauungsplan einschließlich Begründung ist nach Inkrafttreten des Bebauungsplans im System Plan AS online abrufbar. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein

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