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Thema

Schulen und Bildung

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Termin zur Schulwegsicherung nach Umzug der Diesterwegschule auf das Gelände Auf der Schloßhecke/Ecke Ginnheimer Waldgasse

26.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2024, OF 852/9 Betreff: Termin zur Schulwegsicherung nach Umzug der Diesterwegschule auf das Gelände Auf der Schloßhecke/Ecke Ginnheimer Waldgasse Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher mit den zuständigen Ämtern einen Termin zur Schulwegsicherung am Auslagerungsstandort der Diesterwegschule zu vereinbaren. Bei einem Termin vor Ort machten Eltern auf den schlechten Zustand des Weges: Auf der Schloßhecke zwischen Ginnheimer Waldgasse und Rosa-Luxemburg-Straße aufmerksam. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 852/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "mit den zuständigen Ämtern" durch den Wortlaut "mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70

23.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2024, OF 474/8 Betreff: Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70 Vorgang: B 209/24; Beschl. d. OBR 8, § 4936/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, Nach wie vor hält der Ortsbeirat die Planung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, im Martin-Luther-King-Park eine Fläche vorübergehend für ein Interimsgebäude des KiZ 70 nutzen zu wollen, für unglücklich. Der Park ist die zentrale Grünfläche für Freizeitnutzungen und Naherholung in der Nordweststadt. Der Ortsbeirat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die von ihm dem Magistrat vorgeschlagenen Ausweichquartiere im Gerhart-Hauptmann-Ring aus technischen und räumlichen Gründen nicht realisierbar sind. Er stimmt daher einer zeitlich limitierten Nutzung des Parks unter folgenden Maßgaben zu: 1. Die benötigte bauliche Anlage für das KiZ im Martin-Luther-King-Park auf dem Flurstück 148/33 gemäß Planungspräsentation des Amtes 48.13 vom 16.09.2024 S. 14 wird mit vollständigem Erhalt des dortigen Baumbestandes errichtet. Die im Frankfurter Baumkataster mit den Nummern 1052, 1054, 1059, 1078, 1084-1085, 1094, 1106, 1133, 1164-1189 im Bereich der vorgesehenen Containeranlage verzeichneten Bäume sind somit zu erhalten. Über unvermeidliche Fällungen in Einzelfällen wird der Ortsbeirat vor Durchführung der Maßnahme informiert, und eine Ersatzpflanzung im Martin-Luther-King-Park wird in die Wege geleitet. Die Kosten trägt der Verursacher der Baumaßnahme. 2. Die Baugenehmigung erhält eine Auflage, die Containeranlage nach Umzug des KiZ 70 in seinen Neubau umgehend, das heißt innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsschluss, zurückzubauen. Folgenutzungen für weitere Provisorien sind nicht möglich. 3. Die Bauzeit ist einzuhalten: Das Interimsgebäude ist mit Abschluss seiner baulichen Errichtung umgehend vom KiZ 70 zu nutzen. Keinesfalls darf die provisorische Anlage errichtet werden und ein Umzug des KiZ 70 verzögert sich dann, so dass z.B. monatelang Leerstand besteht. Die Planung des Interims ist auf die Neubauplanung für das Grundstück Gerhart-Hauptmann-Ring 27 entsprechend abzustimmen. 4. Damit die Herrichtung der Infrastruktur zum Betrieb der Kita nicht umsonst gewesen ist, werden nach dem Abbau des Provisoriums die vorhandenen Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Kanal) zur Errichtung einer von den Parknutzern dringend erwarteten WC-Anlage verwendet, die im Rahmen der Planungen des Toilettenkonzepts vom Ortsbeirat vorgeschlagen wurde (OA 347 v. 23.03.2023). Das WC-Gebäude soll am Parkrand in Höhe der Senioren-Fitness-Anlage nach dem Vorbild der neuen hochwertigen Anlage im Bethmannpark entstehen (Dachbegrünung und Pergola mit Rankgewächsen, ein mit Platten belegter Bereich um das Gebäude durchbrochen von Beeten und Hecken). Die WC-Anlage soll bei der Ausführung des Toilettenkonzepts vorgezogen werden. 5. Der Magistrat prüft zudem für die Zeit nach dem Kita-Provisorium die Herrichtung einer Fläche an Ort und Stelle, die den Betrieb eines Pop-Up-Cafés in den Sommermonaten ermöglicht. 6. Im Hinblick auf Abriß und Neubau im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 sorgt der Magistrat zusammen mit der ABG Frankfurt Holding GmbH für einen möglichst reibungslosen Ablauf der geplanten Bauzeit von 21 Monaten inkl. Abriss des Altbaus. 7. Bei dem geplanten Neubau des KiZ 70 mit Wohnungen in zwei Obergeschossen handelt es sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme: Vor dem Beginn der Bauarbeiten und somit noch vor dem Abriß des Bestandsgebäudes werden vom Magistrat alle möglichen, auch rechtlichen Schwierigkeiten geklärt, insbesondere nachbarrechtliche Fragen. 8. Im Zeitraum von Abriss und Neubau des KiZ 70 informiert der Magistrat bzw. die Bauherrschaft rechtzeitig die Nachbarn in den angrenzenden Ein- und Mehrfamilienhäusern über Ablauf und Zeitplan der Maßnahme. 9. Vor Beginn der Baustelle im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 und im Martin-Luther-King-Park werden den Anwohnern sowie dem Ortsbeirat die Planungen für Baustraßen/-wege zur An- und Abfahrt von Baugeräten und Material zur Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Initiative OI 79 2024 Die Vorlage OF 474/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Räumliche Erweiterung der Uhlandschule - eine Lösung im Sinne der Grundschüler wurde nicht gefunden!

13.10.2024 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 431/4 Betreff: Räumliche Erweiterung der Uhlandschule - eine Lösung im Sinne der Grundschüler wurde nicht gefunden! Der Magistrat wird gebeten zu berichten, aus welchem Grund für die im Hinblick auf steigende Schülerzahlen und das Konzept der Ganztagsbetreuung erforderliche räumliche Erweiterung der Uhlandschule keine adäquate Lösung im Sinne der Kinder im Grundschulalter von 6 bis 10 Jahren mit hohem Betreuungsbedarf herbeigeführt wurde. Die aktuelle Lösung sieht ab 2025/26 die Bereitstellung von Räumen in der Erasmus-Schule vor, die die Schüler nicht ohne Begleitung auf dem Weg dorthin erreichen können. Diesbezüglich sind folgende Fragen zu beantworten: a) Weshalb können nicht weitere 4 Räume von der benachbarten Abendhaupt- und Abendrealschule (AHRS) zur Verfügung gestellt werden, welche ohne Begleitung durch Lehrpersonal für die Grundschüler zu erreichen sind? Diese Räume liegen ein Stockwerk über den aktuell von der Uhlandschule in dem Gebäude genutzten Räumen. b) Weshalb werden die im Abendgymnasium leerstehenden 10 Klassenräume nicht von den älteren Schülern der AHRS genutzt, die ohne Begleitung den Weg dorthin gehen können? Begründung: Mit dem Bau von neuen Wohnungen wächst die Zahl der Grundschüler im südlichen Ostend. Das Bauprojekt einer Grundschule auf dem Gelände des Clementine Kinderhospitals hat sich zerschlagen. Daher muss nicht nur kurzfristig eine den Bedürfnissen von Grundschülern angemessene Lösung für die Erweiterung bestehender Grundschulen wie der Uhlandschule gefunden werden, sondern eine nachhaltige Lösung in Aussicht gestellt werden, die den Anforderungen der Ganztagsbetreuung gerecht wird. Bei der aktuell gefällten Entscheidung, Klassenräume in der Erasmus-Schule bereitzustellen, treten Probleme mit Lehrerwechsel und Nutzung der Fachräume in der Uhlandschule wie Werk- und Musikraum sowie Turnhalle auf. Die Wege verbrauchen Unterrichtszeit und bei Lehrerwechsel gibt es hier wie dort ein Aufsichtsproblem. Der Mensacontainer ist für das Schulgelände an der Uhlandschule vorgesehen und wäre bei Nutzung der Räume der AHRS durch die Uhlandschule optimal zu erreichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1043 2024 Die Vorlage OF 431/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kosten von Räumen der Erasmus-Schule für Nutzung durch Schüler der Uhlandschule darstellen

13.10.2024 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 432/4 Betreff: Kosten von Räumen der Erasmus-Schule für Nutzung durch Schüler der Uhlandschule darstellen Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, wie kostenaufwendig die Ertüchtigung von Räumen in der Erasmus-Schule für Schüler der Uhlandschule und deren Nutzung im Verhältnis zur Nutzung von 4 Räumen durch die Grundschüler der AHRS und von Räumen des Abendgymnasiums durch Schüler der AHRS ist. Der Magistrat wird daher gebeten, die Kosten für Ertüchtigung und Nutzung der Räume der Erasmus-Schule darzustellen respektive Auskunft über die möglichen Kosten der genannten Alternative zu nennen. Begründung: Es besteht Klärungsbedarf im Hinblick auf die Kosten der Ertüchtigung von Klassenräumen der Erasmus-Schule und deren Nutzung durch Schüler der Uhlandschule im Verhältnis zur genannten alternativen Lösung (Nutzung von Räumen der AHRS und des Abendgymnasiums). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1044 2024 Die Vorlage OF 432/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Nied: Wie ist der aktuelle Planungsstand der Freifläche an der Panoramaschule/Kindertagesstätte St. Lioba?

12.10.2024 · Aktualisiert: 11.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2024, OF 1101/6 Betreff: Nied: Wie ist der aktuelle Planungsstand der Freifläche an der Panoramaschule/Kindertagesstätte St. Lioba? Vorgang: EA 205/13 OBR 6; ST 420/14 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Planungsstand bezüglich der Freifläche an der Panoramaschule / Kindertagesstätte St. Lioba in Nied mitzuteilen und folgende Fragen zu beantworten: 1) Was ist aktuell mit dieser Fläche geplant? Ist sie noch als Sportgelände für die Panoramaschule vorgesehen oder hat bereits eine planerische Umwidmung stattgefunden? 2) Warum wurde das ursprünglich geplante Sportgelände in all den Jahren nicht realisiert? 3) Warum liegt die Fläche seit über 10 Jahren immer noch brach? Wurde sie vergessen? 4) In den nächsten Jahren soll die Panoramaschule erweitert werden. Wäre es möglich, im Zuge dieser Bautätigkeiten die Freifläche für eine sinnvolle Nutzung (Sportgelände oder Alternative) zu bebauen? Begründung: Nordwestlich der GE-Förderschule Panoramaschule bzw. nördlich der Kindertagesstätte St. Lioba liegt eine fast 2.000 Quadratmeter große Brachfläche. Ursprünglich war geplant, auf dieser Fläche ein Sportgelände für die Panoramaschule zu errichten. Es war der Bau einer Außensportanlage mit einem kleinen Fußballplatz und einer kombinierten Laufbahn/Weitsprunganlage geplant. Nach Inbetriebnahme der Förderschule im Jahre 2012 ist dies bis heute aber immer noch nicht geschehen. Nach ST 420 / 2014 liefen im Jahr 2014 Gespräche zwischen Fachämtern und Schulleitung für eine mögliche Änderung der Nutzung. Passiert ist seitdem aber nichts. Die Planungen scheinen im Sande verlaufen zu sein. So eine wertvolle Fläche kann für viele verschiedene sinnvolle Zwecke in Nied genutzt werden (Sportgelände, Spielplatz, Erweiterungsbau, etc.). Sie sollte aber auf keinen Fall weitere 10 Jahre ungenutzt brach liegen. Ungenutzte brache Fläche an der Kindertagesstätte St. Lioba und der Panoramaschule in Nied (Foto: Google Maps). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.09.2013, EA 205 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 420 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1033 2024 Die Vorlage OF 1101/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 2. die Wörter "Wurden sie vergessen?" entfernt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ein Grundschulstandort für den Industriehof wird dringlich

10.10.2024 · Aktualisiert: 12.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 441/7 Betreff: Ein Grundschulstandort für den Industriehof wird dringlich Vorgang: V 397/17 OBR 7; ST 1963/17 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es eine Grundstücksbevorratung und Planungen im Schulentwicklungsplan, die den enormen Zuwachs an Wohnbevölkerung im Stadtteil Industriehof berücksichtigen? 2. Entsprechen die Zahlen im Schulentwicklungsplan 2016-2020 mit Aktualisierung bis 2020 den tatsächlichen Entwicklungen der Einwohnerzahlen im Industriehof? 3. Sind in den Zahlen die geplanten Nachverdichtungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eingearbeitet? 4. Sind die Bedingungen für die Kerschensteiner Schule, deren Verlagerung, Sanierung und Neubau in die Zukunft verschoben wurden, eingearbeitet und die Annahme von zusätzlichen 7 (!) Neuaufnahmen pro Jahrgang realistisch? 5. Wann sieht der Magistrat die Bedingung für einen Grundschulstandort im Stadtteil Industriehof als erfüllt an? Begründung: Mit der Ankündigung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, eine Neugestaltung des Frankfurter Industriehofs zu planen, fünf Häuserblöcke abzureißen, um mit 11 neuen Wohngebäuden und rund 155 Wohnungen auf dem Gelände des Frankfurter Industriehofs mehr Wohnraum zu schaffen, steht die bereits gestellte Frage nach einem Grundschulstandort erneut und noch dringlicher im Raum. - Bereits am 28.03.2017 hat die Fraktion die farbechten/Die Linke die Frage gestellt, ob ein Grundschulstandort im Industriehof geplant werden müsste angesichts des Anwachsens der Einwohnerzahlen. Damals ging es noch um die Bebauung an der Ludwig-Landmann-Straße. Die o.g. ST argumentierte damit, dass die Kerschensteiner Schule genügend Kapazitäten habe, um die zusätzlichen Bedarfe aufzunehmen. Die Zahl 7 pro Jahrgang erscheint aus heutiger Sicht als völlig abwegig. - Am 28.11.2023 fragte der Ortbeirat (V 796) Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? - In der OM 5119 vom 20.2.2024 fragte der OBR aus triftigen Gründen: Ist der Neubau der Kerschensteinerschule noch im Zeitplan? Die beiden letzten Anfragen sind bis heute nicht beantwortet. Der Einzug der Kerschensteinerschule in den Ausweichstandort wurde für das Schuljahr 2025/26 angekündigt. Bisher haben aber weder der Ortsbeirat noch die Schule eine Bestätigung über den genauen Zeitplan. Der Neubau wurde für 2028 versprochen. Auch hierfür gibt es keine Auskunft. Auf der Priorisierungsliste taucht die Kerschensteinerschule nicht auf. Die Ankündigung der BImA kommt nun als Neuigkeit einer Nachverdichtung hinzu. Die bereits jetzt völlig überfüllten Grundschulen im Ortsbezirk werden in den aktuellen Wohnungsbau-Planungen zu wenig berücksichtigt. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.04.2017, V 397 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1963 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Frage unter Ziffer 1. getrennt vom Rest der Vorlage OF 441/7 abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1036 2024 Die Vorlage OF 441/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: erste Frage: GRÜNE, farbechte/Linke und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung CDU, BFF und FREIE WÄHLER

Partei: die_farbechten-Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Höchst: Finanzielle Unterstützung des 50-jährigen Schuljubiläums des Friedrich-Dessauer-Gymnasiums (FDG)

10.10.2024 · Aktualisiert: 11.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 1098/6 Betreff: Höchst: Finanzielle Unterstützung des 50-jährigen Schuljubiläums des Friedrich-Dessauer-Gymnasiums (FDG) Mit Schreiben vom 30. September hat sich der Förderverein des Friedrich-Dessauer-Gymnasium e.V. an den Ortsbeirat gewandt. Im genannten Schreiben bittet der Förderverein um finanzielle Unterstützung des im Jahr 2025 anstehenden Jubiläums. Seit 1975 haben am FDG viele Bewohner des Ortsbezirks 6 das Abitur abgelegt. Durch zahlreiche Aktionen und Projekte hat das FDG zudem über den klassischen Schulbetrieb hinaus das Miteinander im Ortsbezirk gestärkt. Im Jubiläumsjahr 2025 sollen mehrere Aktionen und Veranstaltungen stattfinden. Beispielsweise soll eine Festschrift, eine akademische Feier, eine öffentliche Ausstellung, ein Konzert sowie ein Schulfest veranstaltet werden. Die Kosten dieser Projekte werden sich schätzungsweise auf mehrere Tausend Euro belaufen und von der Schulgemeinde teilweise in Projektarbeit außerhalb des Unterrichts verwirklicht. Der Ortsbeirat befürwortet dieses Engagement. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich nach Vorlage entsprechender Abrechnungen an den anfallenden Kosten (nach Abzug etwaiger anderer Zuschüsse/ Sponsorings) mit maximal 1.500 Euro zu beteiligen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 349 2024 Die Vorlage OF 1098/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Essensversorgung und Raumausstattung an den Schulen im Nordend verbessern

09.10.2024 · Aktualisiert: 15.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2024, OF 774/3 Betreff: Essensversorgung und Raumausstattung an den Schulen im Nordend verbessern Die Essensversorgung an Schulen ist ein wichtiger Bestandteil des Ganztagsangebotes, gerade bei den unteren Jahrgangsstufen. Dazu gehört eine schmackhafte Mahlzeit und eine angenehme Mensaatmosphäre. Viele Mensen sind für die gestiegenen Schülerzahlen viel zu klein und es fehlt zusätzlich an anderen Aufenthaltsräumen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: a) In welchen Schulen im Ortsbezirk 3 wird nicht vor Ort gekocht, sondern Fertigessen aus anderen Schulmensen angeliefert? b) Wurde in diesen Schulen bereits geprüft, ob eine Ertüchtigung der Schulküche möglich ist, damit dort auch frisch gekocht werden kann? c) In welchen Schulen sind Hausmeisterwohnungen vorhanden, die nicht genutzt werden? d) Wann können diese Wohnungen den jeweiligen Schulen zur Verfügung gestellt werden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1049 2024 Die Vorlage OF 774/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz nach dem Wort "schmackhafte" die Wörter "und gesunde" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Sachstand der Umsetzung des Baus des Bildungscampus Griesheim auf dem ehemaligen FiatGelände

18.09.2024 · Aktualisiert: 11.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2024, OF 1094/6 Betreff: Griesheim: Sachstand der Umsetzung des Baus des Bildungscampus Griesheim auf dem ehemaligen Fiat-Gelände Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, den aktuellen Sachstand zum Bildungscampus Griesheim darzulegen. Insbesondere soll dargelegt werden 1. Ist die Phase 0 abgeschlossen? 2. In welcher Phase befindet sich gerade das Bauvorhaben und wann ist mit einer Bekanntgabe des Zwischenstandes zu rechnen? 3. Sind ausreichende Sozialräume, angepasst an die Bedürfnisse aus dem Stadtteil heraus, integriert, um die Beratung und Förderung der Schüler und die Beratung der Eltern vor Ort zu garantieren? 4. Ist der Architektenwettbewerb schon in Auftrag gegeben bzw. wann soll dieser Auftrag erfolgen? Wie viele Vertreter des betroffenen Ortsbeirates sitzen in der Jury? 5. Sind die Baumittel bereits für den Haushalt angemeldet bzw. für wann werden diese angemeldet? 6. Wird der Zeitplan bis zur Fertigstellung 2029? eingehalten oder gibt es schon jetzt absehbare Verzögerungen? Werden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Zeitplan eingehalten werden kann? 7. Besteht die Möglichkeit einer Zwischennutzung (z.B. für eine Art Abenteuerspielplatz) bis die Bauphase beginnt? 8. Wird sichergestellt, dass sich auf dem Gelände kein Biotop von schützenswerten Pflanzen und Tieren entwickelt, das den Baubeginn weiter verzögern würde? 9. Wer sorgt für die Pflege des Grundstücks am Bauzaun und in welchen Abständen (Verhinderung des Bewuchses über den Bürgersteig hinaus)? Begründung: Da bisher keine öffentlichen neuen Informationen über den Stand des Bauvorhabens gegeben wurden, bittet der Ortsbeirat um schriftliche Stellungnahme. Das Bauprojekt ist für die Griesheimer Bevölkerung von großem Interesse. Eine schnelle Umsetzung - auch um Kosten weiterer Instandsetzungsmaßnahmen zur Nutzung z.B. der Berthold-Otto-Schule im Betrieb einsparen zu können - ist herbeizuführen. Auch erwartet der Ortsbeirat, dass bei diesem großen und für den Stadtteil wichtigen Bauvorhaben natürlich Vertreter daraus in der Jury des Architektenwettbewerbs sitzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1030 2024 Die Vorlage OF 1094/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment

13.09.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5922 entstanden aus Vorlage: OF 535/12 vom 02.09.2024 Betreff: Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob öffentliche Gebäude wie Schulen, Kindertagesstätten und Rathäuser, die aus Erfahrung der örtlichen Feuerwehr besonders gefährdet für Hochwasserschäden sind, mit entsprechendem Equipment zur Selbsthilfe bei Starkregenereignissen wie Pumpen und ggf. Luftentfeuchter ausgestattet werden können. Begründung: Wie es sich nach dem letzten Starkregen in Frankfurt am Main gezeigt hat, ist die Feuerwehr bei einer Vielzahl gefluteter Keller - verständlicherweise - völlig überfordert. Privatpersonen können sich in vorausschauender Weise um die nützlichen Geräte selbst kümmern. Wie sieht es jedoch bei den öffentlichen Gebäuden aus? Daher ist es sinnvoll, die öffentlichen Gebäude, die von diesem Risiko betroffen sind (z. B. veraltete Bausubstanz, ungünstige topografische Lage etc.), mit dem erforderlichen Equipment auszustatten, sodass die Hausmeister und/oder freiwilligen Helfer die Schäden beheben bzw. verringern können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1945 Aktenzeichen: 79-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein Garten für die Kita Krambambuli

13.09.2024 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5923 entstanden aus Vorlage: OF 537/12 vom 29.08.2024 Betreff: Ein Garten für die Kita Krambambuli Der Magistrat wird gebeten, die Flurstücke in der Gemarkung 0499, Flurnummer 38, Flurstücknummern 3276 und 3274, die hinter der Kita Krambambuli liegen, der Kita zu übereignen oder zumindest zur Nutzung als Gartenfläche für die Kinder freizugeben. Begründung: Diese Anregung wurde bereits im Februar 2023 ähnlich gestellt und damals mit der Begründung abgelehnt, dass ein Flurstück nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt steht und die Kinder der Kita Krambambuli über genügend Spielfläche verfügen. Wunsch ist es, eine Gartenfläche für die Kinder anzulegen. Allerdings führt das Anlegen von Gartenbeeten auf dem bestehenden Gelände zu einer Reduzierung der Spielfläche. Deshalb erscheint es sinnvoll, die angrenzenden, ungenutzten Flurstücke für den Kita-Garten zu verwenden. Diese Flurstücke befinden sich derzeit in einem verwahrlosten Zustand und sind frei zugänglich, nachdem der ehemals vorhandene Zaun entfernt wurde. Anstatt diese Flächen der Verwilderung zu überlassen, könnten sie sinnvoll und sicher für die Kinder genutzt werden. Zwar haben die Kinder derzeit ausreichend Platz zum Spielen, doch sollte dieser Platz nicht für das Anlegen eines Gartens reduziert werden, wenn direkt neben der Kita zwei brachliegende Grundstücke zur Verfügung stehen. Diese Grundstücke bieten ideale Voraussetzungen, um den Kindern einen eigenen Garten zu ermöglichen. Der Garten würde nicht nur die pädagogische Arbeit der Kita bereichern, sondern auch die Umgebung aufwerten und den Kindern wertvolle Erfahrungen im Umgang mit der Natur ermöglichen. Es ist daher im Interesse der Stadt und ihrer jüngsten Bürger, diese Fläche sinnvoll zu nutzen und den Kindern einen Garten zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mandat für Schulhoföffnung Josephine-Baker-Gesamtschule

13.09.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2024, OF 548/12 Betreff: Mandat für Schulhoföffnung Josephine-Baker-Gesamtschule Der Ortsbeirat ermächtigt die Ortsvorsteherin und die Kinderbeauftragte für den Riedberg, weiterhin die Gespräche mit der Schulleitung der Josephine-Baker-Gesamtschule zu den Rahmenbedingungen der Schulhoföffnung zu führen. Die Ergebnisse sind dem OBR zu berichten. Begründung: Laut Stellungnahme ST 1504-2024 zur OM 4906 des Ortsbeirates vom 8.12.2023 stimmt die Schulleitung der Josephine-Baker-Gesamtschule der Öffnung des Schulhof- und Außensportgeländes an Nachmittagen, Wochenenden sowie in Zeiten der Schulferien zu. Rahmenbedingungen und Details sollen zwischen Schulleitung und Ortsbeirat abgestimmt werden. Hierzu ermächtigt der Ortsbeirat mit diesem Beschluss die bereits mit dem Thema befassten Personen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 548/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Auskunftsersuchen zur geplanten Unterkunft für Geflüchtete im DorintHotel in Niederrad

12.09.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2024, OF 1214/5 Betreff: Auskunftsersuchen zur geplanten Unterkunft für Geflüchtete im Dorint-Hotel in Niederrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft zur geplanten Unterkunft für Geflüchtete im Dorint-Hotel in Niederrad. 1. Wurde der Stadt die Liegenschaft vom Dorint-Hotel angeboten? 2. Was passiert mit den Beschäftigten des Hotels? 3. Wurde die Liegenschaft gekauft? Wenn ja, zu welchem Preis? 4. Wurde die Liegenschaft gepachtet? Wenn ja, zu welchem Preis? 5. Warum können die bisher angebotenen Schwimmkurse nicht erhalten werden? 6. Welche Alternativen kann die Stadt dem Betreiber der Schwimmkurse anbieten? 7. Wird der Ausbau von Betreuungsplätzen in Niederrad nun priorisiert? 8. Wird der Bau einer Grundschule im Lyoner Quartier nun priorisiert? 9. Wie viele Geflüchtete sind derzeit an welchen Standorten in Niederrad untergebracht? Begründung: Der Ortsbeirat 5 wurde im Juli darüber informiert, dass im Dorint-Hotel in Niederrad eine Unterkunft für Geflüchtete eingerichtet werden soll. Auch in der Presse wurde darüber berichtet. Dennoch sind noch viele Fragen offen, die aus Sicht des Ortsbeirats dringend beantwortet werden müssen. Die Situation zur Betreuung von Kindern ist über alle Altersgruppen hinweg schon prekär. Ebenso fehlt weiterhin die dringend benötigte Grundschule im Lyoner Quartier. Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation für Eltern im Stadtteil und in der Unterkunft verschärft, weil nicht alle Kinder betreut werden können bzw. die bestehenden Schulen aus allen Nähten platzen. Der Wegfall der Schwimmkurse ist ebenfalls eine sehr schlechte Nachricht für alle Familien in Frankfurt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 76 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1026 2024 Die Vorlage OF 1214/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Turnhalle Münzenbergerschule

10.09.2024 · Aktualisiert: 24.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5897 entstanden aus Vorlage: OF 860/10 vom 20.08.2024 Betreff: Turnhalle Münzenbergerschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wann die Turnhalle der Münzenbergerschule abgerissen und neu gebaut wird. Begründung: Die Turnhalle ist seit Jahrzehnten baufällig und nicht mehr funktionsfähig. Schul- und Vereinssport ist dort schon lange nicht mehr durchführbar. Den Kindern wird so eine gesunde und altersangemessene Entwicklung verwehrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1844

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Heinrich-Seliger-Schule

05.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5851 entstanden aus Vorlage: OF 805/9 vom 26.08.2024 Betreff: Heinrich-Seliger-Schule Vorgang: OM 5592/24 OBR 9; ST 1503/24 In der Stellungnahme vom 19.08.2024, ST 1503, teilt der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirats, die dringend erforderlichen baulichen Maßnahmen an der Heinrich-Seliger-Schule zur Beschleunigung in den bereits bestehenden Aktionsplan Schule zu integrieren, unter anderem mit, dass es sich bei diesem um ein in der Vergangenheit beschlossenes Investitionsprogramm handele und eine nachträgliche Aufnahme von Maßnahmen grundsätzlich nicht möglich sei. Der Magistrat wird daher aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob - wie in anderen Sanierungsfällen, in denen sich ein Mehraufwand als erforderlich erwiesen hat - eine Integration im Wege einer Mehrkostenvorlage möglich ist bzw. jede andere Methode zu prüfen, um die Finanzmittel kurzfristig bereitzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5592 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1503 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 227 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Akustik in den ESB-Containern der Heinrich-Seliger-Schule

05.09.2024 · Aktualisiert: 30.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5857 entstanden aus Vorlage: OF 822/9 vom 05.09.2024 Betreff: Verbesserung der Akustik in den ESB-Containern der Heinrich-Seliger-Schule Der Magistrat wird gebeten, zügig eine Verbesserung der akustischen Situation in den von der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) genutzten Containern zu erreichen. Begründung: Bei dem Ortstermin am 04.09.2024 mit der Leitung der ESB der Heinrich-Seliger-Schule, dem Betreuungsverein, Vertretern der zuständigen städtischen Ämter und dem Ortsbeirat hat die Leitung der ESB darauf hingewiesen, dass die akustische Situation in den Containern für Lehrkräfte und Kinder eine erhebliche Belastung darstellt. Da sich abzeichnet, dass die Container noch mindestens ein Jahr genutzt werden müssen, bevor besser ausgestattete Ersatzcontainer gestellt werden können, erscheint eine Investition in die Verbesserung der Situation durch Installation von Akustikpaneelen mit Halterungen sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1843 Beratung im Ortsbeirat: 9

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klettergerüst Schulhof Ludwig-Richter-Schule

05.09.2024 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5858 entstanden aus Vorlage: OF 824/9 vom 05.09.2024 Betreff: Klettergerüst Schulhof Ludwig-Richter-Schule Vorgang: OM 3284/22 OBR 9; ST 609/23 Mit Anregung vom 08.12.2022, OM 3284, hatte der Ortsbeirat angefragt, wann das große Klettergerüst, das abgesperrt war, ersetzt werden soll. Mit der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 609, wurde der Ortsbeirat informiert, dass die Schulhofsanierung und Realisierung der Maßnahme in 2024/2025 geplant sind. Von Elternbeirat und Förderverein musste der Ortsbeirat nun erfahren, dass die Ausschreibung erst im Dezember erfolgen soll. Wie kann das sein? Der Magistrat wird aufgefordert, die Ausschreibung sofort durchzuführen und das Gerüst schnellstmöglich zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3284 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 609 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1911 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 40-31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Intensivklassen an den Grundschulen

03.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5802 entstanden aus Vorlage: OF 1074/6 vom 26.07.2024 Betreff: Griesheim: Intensivklassen an den Grundschulen Der Magistrat wird gebeten, das Staatliche Schulamt aufzufordern, endlich und dringend genügend Intensivklassen und -plätze an den Schulstandorten zur Verfügung zu stellen, in deren Schulbezirk Kinder leben, die eine Intensivklasse vor Beschulung in der Regelklasse an den Griesheimer Grundschulen benötigen, und diese Kinder dann in der Regelklasse auch gut mitzunehmen. Ferner wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wie die Familien, deren Kinder einen Bedarf an Intensivklassen haben , auf die einzelnen Stadtteile in ganz Frankfurt verteilt werden. Begründung: Griesheim hat drei Grundschulen und immer mehr Kinder, die einen Intensivplatz benötigen. Jedoch reichen die derzeit vorhandenen Plätze nicht aus. Die Kinder kommen daher ungenügend vorbereitet aus der Intensivklasse, da sie mangels Platzes vorzeitig die Intensivklasse verlassen müssen, oder sie kommen erst gar nicht dort unter. Sie kommen dadurch oft nur mit sehr geringen Deutschkenntnissen in den Regelunterricht. Dies ist unverantwortlich diesen Schülerinnen und Schülern gegenüber als auch denen, die dem Unterricht folgen können, und belastet den Unterricht und das Lehrpersonal ohne Not. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2188 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40-31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bildungscampus Gallus beschleunigen und Terminplanung einhalten

03.09.2024 · Aktualisiert: 25.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5831 entstanden aus Vorlage: OF 1352/1 vom 13.08.2024 Betreff: Bildungscampus Gallus beschleunigen und Terminplanung einhalten Der Magistrat wird gebeten, die Vergabe der Planungsleistungen, die Planung und die weiteren Schritte zum Bau des Bildungscampus Gallus zu beschleunigen und die bereits kommunizierte Terminplanung einzuhalten. Als Teil der Schulbauoffensive 2025 ist der Bildungscampus Gallus mit höchster Priorität zu behandeln. Begründung: Nach Abschluss der Leistungsphase 0 im Jahr 2018 wartet das Gallus nun bereits seit vielen Jahren auf die Planungen, den Bau und die Fertigstellung des Bildungscampus Gallus. Die bestehenden Einrichtungen verfallen und Ausweichflächen wurden zum Großteil noch nicht gefunden. Der Architekturwettbewerb ist längst entschieden. Nach Aussagen des zuständigen Dezernates befindet sich die Planungsphase mittlerweile mindestens sechs Monate im Verzug. Das Gesamtprojekt befindet sich bereits viele Jahre im Verzug. Die Familien im Gallus und im Europaviertel warten sehnlichst auf den Bildungscampus mit seinen vielfältigen Einrichtungen und Schulformen, wie z. B. der gymnasialen Oberstufe. Das Bildungsdezernat sollte sich nicht dem Verdacht aussetzen, das Gallus nachrangig zu behandeln. Mittlerweile ist das Gallus zum einwohnerstärksten Stadtteil Frankfurts aufgestiegen und weist keine angemessene Bildungsinfrastruktur auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1965

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hitzeschutz für die Helmholtzschule

03.09.2024 · Aktualisiert: 25.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5814 entstanden aus Vorlage: OF 424/4 vom 16.08.2024 Betreff: Hitzeschutz für die Helmholtzschule Der Magistrat wird gebeten, mit der Schulkonferenz der Helmholtzschule (Schulleitung, Lehrerschaft, Schülerschaft, Elternvertretern) in Kontakt zu treten und benötigte bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Hitze in den oberen Stockwerken in die Wege zu leiten. Hierzu könnten beispielsweise folgende Maßnahmen beitragen: 1. Eine Klimatisierung der oberen Stockwerke, die zum Beispiel durch F otovoltaik auf dem Dach mit Energie versorgt werden könnte. 2. Ein Weißanstrich der Dachfläche des Altbaus. 3. Die Ausstattung der Fenster mit Lochblenden zur nächtlichen Lüftung. 4. Das Anbringen von Sonnenschutzfolien. Begründung: Die Helmholtzschule mit rund 850 Schülern und circa 80 Lehrern befindet sich in einem über einhundert Jahre altem Gebäude mit drei Stockwerken ohne ernsthafte Isolierung. Die Fenster schließen unzureichend und vor allem wird es in den Sommermonaten in den oberen beiden Stockwerken ab dem späten Vormittag und noch stärker am Nachmittag unerträglich heiß. Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrerschaft leiden massiv unter diesen Umständen. Dies gilt sowohl für den Gebäudeteil an der Brüder-Grimm-Straße als auch an der Habsburgerallee. Eine Verlegung des Unterrichts in andere Räume ist nicht möglich, da alle verfügbaren Räume dauerhaft belegt sind. Genereller Unterrichtsausfall (Hitzefrei) ist aufgrund der einschlägigen Bestimmungen nicht vorgesehen, zumal die Helmholtzschule zu den Ganztagesschulen (Profil 2) zählt. Die vor einigen Jahren angebrachten Außenlamellen sind angesichts der Temperaturentwicklung der letzten Jahre vollkommen unzureichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Kinderbetreuung sicherstellen

03.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5797 entstanden aus Vorlage: OF 1068/6 vom 17.08.2024 Betreff: Sossenheim: Kinderbetreuung sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die Familien, die von der für Juli 2025 angekündigten Schließung des Kinderzentrums Johann-Klohmann-Straße betroffen sind, Lösungen gefunden und für die Kinder adäquate Plätze angeboten werden. Vor dem Hintergrund, dass die "erheblichen baulichen Mängel" sicher nicht erst kurzfristig entstanden sind, wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Seit wann sind dem Magistrat die "erheblichen baulichen Mängel" und die drohende Schließung der Einrichtung bekannt? 2. Welche Anstrengungen wurden unternommen, um eine Einigung mit dem Vermieter zu erzielen und eine Beseitigung der "erheblichen baulichen Mängel" zu erwirken, sodass eine Schließung hätte vermieden werden können? 3. Inwieweit wurde bereits nach Bekanntwerden der "erheblichen baulichen Mängel" nach alternativen Standorten gesucht? 4. Wie wird, vor dem Hintergrund der bereits angespannten Betreuungssituation, sichergestellt, dass die Kinder Platzangebote in unmittelbarer Nähe erhalten? Begründung: Anfang Juli wurden die Eltern, deren Kinder einen Betreuungsplatz im Kinderzentrum Johann-Klohmann-Straße haben, darüber informiert, dass das Kinderzentrum aufgrund "erheblicher baulicher Mängel, die durch den Vermieter nicht behoben werden" im Juli 2025 schließen wird. Es sei intensiv nach Lösungen an diesem Standort und in unmittelbarer Nähe gesucht worden, man habe aber keine geeigneten Möglichkeiten gefunden. Dies ist insbesondere gravierend, da bereits Kindergartenplätze fehlen und nun auch die Einrichtung in der Carl-Sonnenschein-Siedlung aufgrund von geplanten Baumaßnahmen schließt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 21 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40-4

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 6

Griesheim: Mensa an der Eichendorffschule

03.09.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.09.2024, OA 489 entstanden aus Vorlage: OF 1075/6 vom 26.07.2024 Betreff: Griesheim: Mensa an der Eichendorffschule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Eichendorffschule im Hinblick auf den Pakt für den Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027 endlich eine Mensa auf dem Schulhof (z. B. ehemaliges Pavillongelände) zu errichten und hierfür alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, anstatt eine Mensaerweiterung im Keller zu planen, die dort weder hygienisch noch zweckmäßig geführt werden kann. Begründung: Die Eichendorffschule (Baujahr 1911) ist eine etablierte Grundschule in Griesheim-Nord. An ihr werden zurzeit 290 Schüler unterrichtet. Die Schule hat bereits jetzt Ganztagsangebote mit Frühbetreuung und einer Erweiterten Schulischen Betreuung. Eine sehr kleine Mensa mit 30 Plätzen gibt es im Keller. Die Schule hat mehrfach schon die Zustände im Keller angeprangert, da es dort eine immer wiederkehrende Rattenplage gibt. Eine Erweiterung der Mensa im Keller ist daher unverantwortlich. Mit dem Ganztagspakt sollen alle Kinder am pädagogischen Mittagstisch beteiligt werden. Bereits von der Schulgemeinde wurde eindringlich die Problemlage geschildert, die vonseiten des Ortsbeirats hier gerne wiederholt wird: - Der Flur im Keller ist dunkel und die anvisierten Räume langfristig zu klein. Es würde deshalb nur zu einer kurzfristigen Entlastung führen. Zusätzlich würde durch die Streuung auf mehrere Räume ein höherer Personalaufwand entstehen. - An einigen Stellen an den Außenwänden ist der Putz abgefallen. Ein Zeichen dafür, dass die Außenwände im Kellerbereich zu viel Feuchtigkeit aufnehmen. Hier ist ggf. ein größerer Sanierungsbedarf notwendig, wenn der Kellerraum zu einem Aufenthaltsraum für die Kinder werden soll. Die Lichtverhältnisse sind aus Sicht der Schulgemeinde unzureichend, auch an dieser Stelle sieht die Schulgemeinde einen notwendigen größeren Aufwand, um genügend natürliches Licht zu erhalten. - Der pädagogische Mittagstisch beschränkt sich nicht nur auf die Sicherung der Versorgung von Grundschulkindern mit einem warmen Essen, die Kinder treffen sich zum gemeinschaftlichen Essen. Sie haben die Möglichkeit, sich auszutauschen und zur Ruhe zu kommen. Die Schulgemeinde legt Wert auf eine gemütliche und mitteilsame Atmosphäre. Die Kinder sollen in der Mensa eine positive Tisch- und Esskultur erfahren und in der Gemeinschaft Hygiene- und Verhaltensregeln erleben und lernen. Kellerräume sieht die Schulgemeinde erfahrungsgemäß und aus pädagogischer Sicht als ungeeignet an, um als Schule eine Vorbildfunktion einzunehmen. - Aus finanzieller Sicht stellt sich der Schulgemeinde die Frage, ob es sinnvoll wäre, viel Geld in ein Erweiterungsprojekt zu investieren, welches "nur" für die Übergangszeit und mit viel Kompromissen, was Kellerräumlichkeiten und Esskultur angeht, genügend Platz bietet. Bei einem zusätzlichen Neubau hingegen sieht die Schulgemeinde bei zielgerichteter Planung eine langfristige Lösung mit kalkulierbaren Kosten. Gerade in einem Stadtteil wie Griesheim ist es wichtig, dass die Kinder nicht nur beschult, sondern gefordert und gefördert werden und ihnen Gemeinschaft gezeigt wird. Hierzu gehören gute und praktische Ausstattungen in allen Bereichen und auch eine Mensa mit Licht und freundlicher Ausstattung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 68 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 11.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.11.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 489 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5261, 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.11.2024 Aktenzeichen: 40-3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mit dem Rad zur Grundschule

26.08.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 813/9 Betreff: Mit dem Rad zur Grundschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach derzeitigem Regelungsstand dürfen Kinder erst nach Erhalt des "Fahrradführerscheins" ohne elterliche Begleitung mit dem Fahrrad zur Schule und nach Hause bzw. in den Hort fahren. Dieser wird in Frankfurt in der vierten Klasse angeboten. Die Grundschulen begründen dieses "Fahrradverbot" auch damit, dass die Kinder ohne den "Fahrradführer-schein" nicht versichert seien. Andererseits sollen Eltern ihre Kinder auch nicht mit dem Auto bringen. Zu Fuß sind die Wege jedoch zu weit bzw. dauern schlicht zu lang. Diese Situation wird den Bedürfnissen von Eltern und Kindern nicht gerecht. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, die Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung dahingehend nachzuverhandeln, dass radfahrende Kinder auf dem Schulweg auch ohne "Fahrradführerschein" versichert sind. Alternativ möge der Magistrat dafür Sorge tragen, dass der Fahrradführerschein zu Beginn der ersten Klasse erworben werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 813/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 813/9 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ersatzgebäude für die Kindertagesstätte (KiZ 70), Gerhart-Hauptmann-Ring 27

22.08.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2024, OF 469/8 Betreff: Ersatzgebäude für die Kindertagesstätte (KiZ 70), Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Wie dem Bericht des Magistrats zu entnehmen war (B 209/2024) soll die marode Gebäudesubstanz der (KIZ 70) durch einen kompletten Neubau ersetzt werden Aus der umliegenden Wohnbevölkerung der (KIZ 70) kam der Hinweis, dass der Neubau der Kindertagesstätte überdimensioniert geplant sei. Die Planungen für einen Neubau liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Laut diesen Angaben soll anstelle des derzeit einstöckigen Flachbaus ein Gebäude mit mehreren Geschossen errichtet werden. Im Erdgeschoss solle die Kindertagesstätte Platz finden, die weitern Geschosse seien für Wohnbebauung vorgesehen. Daher fordert der Ortbeirat den Magistrat auf, darüber Auskunft zu geben, wie der Neubau der KIZ 70 geplant ist. Insbesondere möchte der Ortsbeirat wissen, wie viele Geschosse für diesen Neubau vorgesehen sind, wie die Vorgabe des Bebauungsplanes (maximal eingeschossiges Gebäude für den Gemeinbedarf) ggf. für ein Baurecht geändert werden soll und welche Nutzung der weiteren Geschossflächen ggf. geplant sind. Insgesamt bemängelt der Ortsbeirat die unzureichende Information über das neue Bauvorhaben Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1010 2024 Die Vorlage OF 469/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen?

20.08.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 432/7 Betreff: Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen? Anfrage an den Magistrat 1. In welchem Umfang sind Umbauarbeiten notwendig bezüglich der Lärmdämmung, der pädagogischen Einrichtungen, der Schulsozialarbeit, der Freiarbeit, einer Schulbibliothek usw? Welche Kosten entstehen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Mietzins? 2. Wie sieht das Brandschutzkonzept aus? Wie können Fahrzeuge der Feuerwehr bei einem möglichen Einsatz auf die Seite der Kleingärten gelangen? 3. Wo genau werden auf dem Gelände zwei Turnhallen errichtet? 4. Wie viele Quadratmeter und wie viele Räume für die unterrichtsfreie Zeit und für Schulhöfe stehen für geplante 3.400 SchülerInnen zur Verfügung? 5. Entspricht die Größe der Kantine dem Bedarf der geplanten SchülerInnenzahl? 6. Wird die Straße "Neue Börsenstraße", die am Eingangstor der Gebäude "Neue Börse" endet, komplett für den Autoverkehr gesperrt, um eine Elterntaxi-Situation von vorne herein zu verhindern? 7. Wäre es sinnvoll, Verkehre wie z.B. Anlieferungen nur über die Rossittener Straße zu ermöglichen? 8. Gibt es eine Bestandsgarantie für die angrenzenden Kleingärten? 9. Ist die Einhaltung des Landschaftsschutzes gewährleistet? 10. Gibt es einen direkten Zugang zum ÖPNV am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße? 11. Wird der Schulbetrieb durch den angrenzenden Chemetall-Betrieb gefährdet oder beeinflusst? Begründung: Wie aus der Presse zu erfahren war: (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-vertrag-unterze ichnet-gymnasien-ziehen-in-neue-boerse-92680968.html, https://www.fr.de/frankfurt/neues-gymnasium-in-frankfurt-nun-gibt-es-erste-infos -92685493.html, https://www.fr.de/frankfurt/frust-ueber-teure-miete-fuer-gymnasien-am-industrieh of-92654030.html) hat der Magistrat der Stadt Frankfurt mit Zustimmung der Stadtverordneten das ehemalige Gebäude "Neue Börse" für die Neueinrichtung zweier Gymnasien auf 30 Jahre gemietet. Auf den ersten Blick erscheint das Gelände und die Größe des Gebäudes verlockend für das Amt für Immobilien und Schulen, um dem dringenden Bedarf von Schulplätzen nachzukommen. Auf den zweiten und genaueren Blick ergeben sich weitreichende Fragen zu den notwendigen Veränderungen am Bestand und dem Platz, der für die Bedarfe von zwei Schulen und über 3000 SchülerInnen nicht ausreichend zu sein scheint. Das betrifft das Flächenangebot, die unmittelbare Umgebung der Kleingärten, die verkehrliche Situation, das Brandschutzkonzept, die Kosten für den Umbau und die Schulfähigkeit des Gebäudes. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 22 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 3. bis 5. getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1000 2024 Die Vorlage OF 432/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 3. bis 5.: farbechte/Linke und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und BFF

Partei: die_farbechten-Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umbenennung des Neuen Gymnasium Frankfurt in „ElisabethNorgallGymnasium“

20.08.2024 · Aktualisiert: 12.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 431/7 Betreff: Umbenennung des Neuen Gymnasium Frankfurt in "Elisabeth-Norgall-Gymnasium" Der Ortsbeirat bitten den Magistrat das Gymnasium im Industriehof "Neues Gymnasium Frankfurt" in "Elisabeth-Norgall-Gymnasium" umzubenennen. Begründung: Frau Norgall war die Gründerin und Präsidentin des "International Women`s Club of Frankfurt". Elisabeth Norgall studierte in Oxford, Lausanne und Paris und war ab 1909 in Frankfurt 43 Jahre im Schuldienst tätig, von 1930 an an der Ziehenschule, wo sie auch die Ausbildung des Lehrernachwuchses betreute, bis zu ihrer Pensionierung im Jahre 1952. Im Sinne eines demokratischen Aufbaus der Bundesrepublik engagierte sie sich für eine Schulreform und den koedukativen Unterricht. Im karitativen Bereich leistete sie Anfang der Sechzigerjahre freiwilligen Krankenpflegedienst im Frankfurter Bürgerhospital. Nach Kriegsende engagierte Sie sich in ihrem ehrenamtlichen Engagement für den Frieden und die Völkerverständigung um alte Feindschaften abzubauen. Der spätere International Women's Club of Frankfurt e.V., dessen Anfänge bis in das schwere Nachkriegsjahr 1946 zurückreichen, war 35 Jahre lang ihr "liebstes Kind". Damals arbeitete die Studienrätin Elisabeth Norgall als Dolmetscherin bei den US-Streitkräften und öffnete zugleich weit die Türen ihres Hauses für deutsche und amerikanische Frauen, die sie zur Diskussion über gemeinsame Probleme anregte. Aus zwanglosen Gesprächen erwuchs die Überzeugung, dass mit Freundschaft, gegenseitigem Verständnis und dem Überwinden von Sprachbarrieren unterschiedliche Ansichten in toleranter Weise aufgearbeitet werden können. Aus diesem zunächst deutsch- amerikanischen Frauenclub entstand ein Jahr später der International Women's Club of Frankfurt, dessen Ehrenpräsidentin sie bis zu ihrem Tod war. Bis ins hohe Alter war Elisabeth Norgall eine kluge, lebendige Gesprächspartnerin, eine liebenswerte Frau von Welt, eine überzeugte Demokratin und mutige Globetrotterin Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 431/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 431/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Pragmatismus zum Wohl der Schüler:innen der Ebelfeldschule zeigen

19.08.2024 · Aktualisiert: 12.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 422/7 Betreff: Pragmatismus zum Wohl der Schüler:innen der Ebelfeldschule zeigen Vorgang: M 75/24; F 2479/24 Mit der M 75/24 (Erweiterungsbau zur Errichtung einer Ganztagsbetreuung für die Ebelfeldschule) werden wichtige Schritte gegangen, um die räumliche Not der Ebelfeldschule zu beheben. Kurzfristig und pragmatisch wird aber keine Abhilfe geschaffen, wie die Beantwortung der F 2479 / 2024 zeigt. Das Dezernat versteckt sich dabei hinter einer generellen Absprache mit dem Personalrat zur Nutzung von Schulnebengebäuden, ohne auf den spezifischen Fall der Ebelfeldschule einzugehen oder konkrete Vorschläge zu liefern, wie ein Schulbetrieb ohne regelmäßige Beschulung auf Gängen oder in Treppenhäusern ermöglicht werden kann. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die schulische Nutzung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Nebengebäudes der Ebelfeldschule (nicht der Dienstwohnung) kurzfristig mit dem Personalrat zu klären und eine Einzelfallentscheidung herbeizuführen. In der Entscheidung soll insbesondere berücksichtigt werden, dass die Lehrerschaft der Ebelfeldschule dies ausdrücklich befürwortet. Vorausblickend muss eine Anpassung der Vereinbarung eine flexiblere Handhabung beinhalten, damit Gebäude nicht ungenutzt leer stehen. Denn dies geht zulasten der Gebäudesubstanz. Gemäß der Antwort zur F 2479/2024 ist eine Sanierung des betreffenden Gebäudes für dieses und nächstes Jahr geplant. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, den konkreten Sanierungszeitplan vorzulegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2024, M 75 Frage vom 06.06.2024, F 2479 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 422/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 422/7 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ganztagskonzept an Michael-Grzimek-Schule

16.08.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2024, OF 323/15 Betreff: Ganztagskonzept an Michael-Grzimek-Schule Vorgang: V 1727/20 OBR 15; ST 650/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den Stand des Ganztagskonzepts an der Michael-Grzimek-Schule Auskunft zu geben. Begründung: Der Ausbau des Ganztagskonzeptes an Frankfurter Grundschulen schreitet voran. In der Stellungnahme des Magistrats ST 650/ 2021 heißt es hinsichtlich der Michael-Grzimek-Schule hierzu wie folgt: "...Leider konnte dieser Ausbau bislang nicht mit einer Weiterentwicklung zum Pakt für den Nachmittag oder zu einem Profil kombiniert werden. Durch den langfristigen Ausfall der schulischen Leitungsebene war und ist es aktuell nur eingeschränkt möglich, die Ganztagsschulentwicklung zu forcieren. Der Magistrat wird sich zum weiteren Vorgehen mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abstimmen. Der Magistrat hat ebenfalls ein hohes Interesse an der weiteren Ganztagsschulentwicklung der Michael-Grzimek-Schule." Der Ortsbeirat geht davon aus, dass nunmehr, dreieinhalb Jahre später, die Ganztagsschulentwicklung weiter forciert wurde. Soweit bekannt, ist die schulische Leitungsebene auch wieder im Dienst. Insofern besteht hier Auskunftsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.08.2020, V 1727 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 650 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1027 2024 Die Vorlage OF 323/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "Stand" der Wortlaut "und Zeitplan" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzfristige Umsetzung der Stellungnahme ST 2410 - Schutz der Kinder im Bereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße

05.07.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5780 entstanden aus Vorlage: OF 1176/5 vom 20.06.2024 Betreff: Kurzfristige Umsetzung der Stellungnahme ST 2410 - Schutz der Kinder im Bereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße Vorgang: OM 4447/23 OBR 5; ST 2410/23 Der Magistrat wird gebeten, den Bereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße - wie von ihm in seiner Stellungnahme vom 04.12.2023, ST 2410, zugesagt - kurzfristig deutlich mit einem Piktogramm zu kennzeichnen. Dort befinden sich auch eine Kita und ein Hort. Zudem wird der Magistrat gebeten, im Bereich Launitzstraße/Ecke Schwanthalerstraße Schilder zu installieren, die auf Kinder hinweisen. Selbst wenn der Schulhof des Gymnasiums Süd temporär erweitert wird und das Piktogramm dann für einen gewissen Zeitraum nicht seinen Zweck erfüllt, so sind im Bereich von Schule, Kita und Hort naturgemäß viele Kinder unterwegs. Die Sicherheit von Kindern sollte auch bei begrenzten Ressourcen auf keinen Fall zur Disposition stehen. Begründung: Im Eingangsbereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße wurde vor wenigen Tagen ein Kind angefahren und verletzt. Vor fast einem Jahr hatte der Ortsbeirat mit der Anregung vom 15.09.2023, OM 4447, die Kennzeichnung dieses Bereichs vor der Schule in der Launitzstraße zur Sicherheit der Kinder beantragt. Im Dezember letzten Jahres antwortete der Magistrat, dass der Anregung des Ortsbeirats entsprochen würde. Zumindest ein Piktogramm würde auf Höhe der Launitzstraße 25 aufgebracht werden. Seitdem ist nichts passiert. Noch dazu äußerte sich ein Vertreter der Stadt nach dem Unfall in geradezu zynischer Weise der Presse gegenüber (FNP Mittwoch, 19.06.2024, Bericht über den Unfall: " ... die Stadtverwaltung muss schon ein wenig schauen, dass man mit den begrenzten Ressourcen angemessen umgeht"). Kein Wort des Bedauerns findet sich in diesem Bericht. Dabei geht es um eine sehr überschaubare, kostengünstige Maßnahme, die im Zweifel Leben retten kann. Verkehrssicherung auf Schulwegen gehört zur Grundversorgung der Stadt. Wofür sollten die knappen Ressourcen sonst verwendet werden? Es entsteht der Eindruck, dass die Stadt andere Prioritäten hat. So ist kaum nachvollziehbar, dass auf der gegenüberliegenden nördlichen Mainseite im Innenstadtbereich (ohne eine einzige Schule) mit großer Anstrengung und erheblichen finanziellen Mitteln verkehrsberuhigende Maßnahmen umgesetzt werden und der Verkehr ausgerechnet in den kinderreichsten Stadtteil Sachsenhausen-Nord verdrängt wird. Neun Schulen befinden sich rund um den Schweizer Platz. Ganz in der Nähe, an der Ecke Schweizer Straße/Schwanthalerstraße ist vor wenigen Wochen ein weiteres Schulkind von einem Auto angefahren und verletzt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2410 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2042 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grundschulbau im Mertonviertel

04.07.2024 · Aktualisiert: 25.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5697 entstanden aus Vorlage: OF 442/8 vom 16.06.2024 Betreff: Grundschulbau im Mertonviertel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der bislang für den westlichen Quartiersrand des Neubaugebietes "Nördlich Lurgiallee" geplante Bau einer Grundschule mit Spiel- und Sportflächen auf dem unmittelbar benachbarten brachliegenden Grundstück Lurgiallee 3/3 a beschleunigt zur Deckung des Schulplatzbedarfs im Frankfurter Nordwesten realisiert werden kann. Ein Erwerb des Grundstücks durch die Stadt Frankfurt ist ggf. in Betracht zu ziehen. Begründung: Das früher von T-Systems genutzte Areal mit dem 2021 abgerissenen Rechenzentrum steht immer noch leer. Es weist die geeignete Größe für eine städtische Bildungseinrichtung auf, für die es auch unmittelbar Baurecht geben dürfte, da für diese Fläche vom geltenden Bauplanungsrecht aus dem Jahr 1986 Kerngebietsnutzung vorgesehen und das Grundstück nicht vom Plangebiet des neuen Bebauungsplanes Nr. 922 tangiert ist. Im Ortsbezirk 8 fehlen weiterhin Grundschulplätze und besonders die Schulbezirke der Heinrich-Kromer-Schule und der Robert-Schumann-Schule könnten durch eine neue Grundschule im Mertonviertel entlastet werden. Für das Neubaugebiet "Nördlich Lurgiallee" würden umgekehrt zusätzliche Wohnbau- und Grünflächen frei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204 Antrag vom 03.03.2025, OF 537/8 Antrag vom 04.03.2025, OF 538/8 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6748 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6749 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-31

OF (Antrag Ortsbeirat)

Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70

04.07.2024 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 456/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Bericht wird zurückgewiesen; 2. der Ortsbeirat widerspricht ausdrücklich einer Nutzung des Martin-Luther-King-Parks für den geplanten Interimsstandort der städtischen Kindereinrichtung KiZ 70 (Gerhart-Hauptmann-Ring 27); 3. der Magistrat wird beauftragt, die Fläche am Friedhof Niederursel (Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs und gegenüber Gerhart-Hauptmann-Ring 96 - Flurstücke 78, 79, 80) für die vorübergehende Auslagerung des KiZ 70 vorzusehen; 4. die folgende Stellungnahme von Pfarrer Hanns-Jörg Meiller der kath. Kirchengemeinde Sankt Katharina von Siena vom 01.07.2024 dient zur Kenntnis: "Sehr geehrte Frau Klenner, sehr geehrte Damen und Herren des Ortsbeirates! Zunächst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie uns als katholische Kirchengemeinde in den Reflexionsprozess zur Auslagerung der Kita 70 einbeziehen. Bei unserer Stellungnahme möchten wir uns insbesondere auf die Frage fokussieren, ob eine Auslagerung in die unmittelbare Umgebung des Friedhofs Niederursel aus unserer Sicht die Würde des Ortes (Friedhof) stören würde und damit die "Totenruhe" beeinträchtigt ist. Grundsätzlich sehen wir eine solche Beeinträchtigung nicht! Im Gegenteil: Kinder am Ort der Toten ist ja ein ausgesprochen hoffnungsvolles Zeichen gegen den Tod. Dennoch wollen wir den Wert der "Totenruhe" nicht negieren. Friedhofe sind Orte, die dem normalen "Geschäftsbetrieb" aus guten Gründen entzogen sind. Diese Überzeugung hat schon in frühchristlicher Zeit Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugung geeint und war kein unbedeutender Faktor für das Überleben des Christentums in heidnischer Umgebung. Von daher regen wir an, darüber nachzudenken, ob nicht eine regelmäßige Information der Friedhofsverwaltung an die Kita über anstehende Beerdigungen und die entsprechend koordinierte Benutzung des Außengeländes seitens der Kita das Problem des Geräuschpegels steuerbar machen würde." Der Vorschlag einer regelmäßigen Information der Friedhofsverwaltung über anstehende Trauerfeiern/Beerdigungen an die Kita-Leitung wird zur Prüfung vorgeschlagen. Begründung: Es bleibt dabei: Der Martin-Luther-King-Park wird als Naherholungsfläche von allen Menschen der Nordweststadt genutzt. Auch wenn das Kita-Provisorium am Rand des Parks errichtet würde, stünden die Flächen für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr zur Verfügung. Keinesfalls darf hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, denn Naherholungsflächen / Parks fehlen in der Nordweststadt ohnehin. Ist die Containeranlage dort erst einmal errichtet, ist heute nicht vorherzusehen, dass diese Interimslösung nicht nach Beendigung der Bauzeit für das KIZ 70 von weiteren Kindertagesstätten, die auch renoviert werden, in Anspruch genommen wird. Eine dauerhafte Beanspruchung des King-Parks wäre die Folge. In verkehrlicher Hinsicht ist mit Eltern-Taxi-Verkehr zu rechnen, der den oberen Hammarskjöldring als Grundnetzstraße im Bereich der Bushaltestelle Eduard-Bernstein-Weg beeinträchtigen wird. Die Ausführungen des Magistrats zur technischen Nutzbarkeit der ersten vorgeschlagenen Ersatzfläche am früheren Spielplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) sind nachvollziehbar und zur Kenntnis zu nehmen. Der zweite vom Ortsbeirat vorgeschlagene Standort liegt zwar direkt angrenzend zum Friedhof Niederursel. Von seinen Abmessungen her und auch von der Erreichbarkeit aus betrachtet eignet sich die Fläche besser für einen Interimsbetrieb. Durch die Lage am GHR sollten Versorgungsanschlüsse vorhanden sein. Eine Störung der Friedhofsruhe oder ein Verstoß gegen die Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt kann hier nicht angeführt werden, da die Fläche nicht zum Friedhof gehört. Von gravierenden Störungen bei Trauerfeiern ist aus dem Stadtgebiet, wo es Trauerhallen im direkten Umfeld von Kindertagesstätten gibt (zB KiZ 69, Im Storchenhain, Stadtteil Bonames), nichts bekannt. Auch aus den örtlichen Kirchengemeinden werden keine Probleme für die Trauerfeiern gesehen. Die Entfernung zum Bestandsgebäude im GHR 27 beträgt 400 m (5 Laufminuten). Das muss für Kinder und Eltern temporär zumutbar sein, zumal die Wege für die Nutzer der KiZ 74 (Bernadottestraße) und 73 (Niederurseler Landstraße) mit 1,1 km (15 Minuten) bzw. 1,4 km (20 Minuten), die bei der Sanierung das Provisorium "Am Forum" erreichen müssen, sehr viel weiter sein werden. Beide Einrichtungen verfügen auch über Hortplätze, und der Weg etwa von der Heinrich-Kromer-Schule zum "Forum" ist 1,9 km lang (26 Laufminuten). Der Ortsbeirat favorisiert folglich die Ersatzlösung am Friedhof Niederursel, ist aber gerne bereit, weitere Vorschläge des Magistrats für Ausweichstandorte zu beraten. Eine Nutzung des King-Parks kommt jedoch nicht in Frage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 209 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 456/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "Es bleibt dabei" durch die Worte "Nach wie vor ist der Ortsbeirat der Meinung" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4936, 30. Sitzung des OBR 8 vom 04.07.2024

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kiffen im Bereich der Schulen im Frankfurter Nordosten

02.07.2024 · Aktualisiert: 08.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5668 entstanden aus Vorlage: OF 851/10 vom 17.06.2024 Betreff: Kiffen im Bereich der Schulen im Frankfurter Nordosten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche Maßnahmen an und vor den derzeitigen und künftigen Schulen des Ortsbezirks 10 durchgeführt werden oder durchgeführt werden können bzw. welche Präventionsarbeit geleistet wird bzw. geleistet werden kann. Begründung: Gerade Jugendliche sind zu schützen. Leider ist es aber so, dass Probleme mit Drogen bedauerlicherweise zu oft verharmlost werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1742

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 10

Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim

02.07.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.07.2024, OA 476 entstanden aus Vorlage: OF 852/10 vom 17.06.2024 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann der Schulsport in Eckenheim und Preungesheim deutlich verbessert in den nachfolgend aufgeführten Schulen zur Verfügung steht: 1. Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle); 2. Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle); 3. Münzenbergerschule in Eckenheim (fehlende Außenanlage); 4. künftige Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude im Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle); 5. künftige Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude im Marbachweg in Eckenheim (fehlende Außenanlage); 6. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle); 7. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Außenanlage ); 8. Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau). Begründung: Es eilt, zumal dadurch auch der Vereinssport in Eckenheim und Preungesheim leidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.01.2025, OF 994/10 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 301 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 10.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 09.09.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 476 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 29. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 12.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 476 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 526 2025 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Die Vorlage OF 994/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5094, 29. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 09.09.2024 Aktenzeichen: 40-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Jugendtrainings-Kickertisch für den Hort

27.06.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2024, OF 320/15 Betreff: Jugendtrainings-Kickertisch für den Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15, einen "Kicker" für den Hort (Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Stephanus, Frankfurt / Nieder-Eschbach, Rudolf-Breitscheid-Straße 5, 60437 Frankfurt - Nieder-Eschbach) zu beschaffen. Ein geeignetes Gerät ist unter https://shop.ullrichsport.com/tischfussball/basic/ zu finden. Begründung: In der KiTa St. Stephanus werden seit vielen Jahrzehnten die Kinder liebevoll begleitet und kompetent auf ihren weiteren Werdegang vorbereitet. Leider sind insbesondere die letzten beiden Jahre stark von Personalmangel geprägt, was eine sehr hohe Belastung für das KiTa-Team aber auch für die Kinder stark spürbar ist. Insbesondere der Hort ist aktuell belastet. Insbesondere in den Ferienzeiten, wenn die Kinder den ganzen Tag dort sind, können den Kindern nur wenige Angebote zum Zeitvertreib gemacht werden. Viele Hortkinder wünschen sich sehnlichst einen Tischkicker! Der oben beschriebene Tischkicker ist dank seiner höhenverstellbaren Beinkonstruktion auch für Hortkinder geeignet. Die Möglichkeit der schnellen Veränderung der Tischhöhe macht diesen Tischkicker einzigartig. Das ideale Tischfußball-Spielgerät für Kindergärten und Schulen. (Bild mit Genehmigung von Ullrich-Sport) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 346 2024 Die Vorlage OF 320/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Zaun entlang des Schulwegs der Schaumburger Straße 58 instand setzen

25.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5660 entstanden aus Vorlage: OF 1056/6 vom 06.06.2024 Betreff: Sossenheim: Zaun entlang des Schulwegs der Schaumburger Straße 58 instand setzen Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer des Grundstücks Schaumburger Straße 58 im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht von Eigentum einzuwirken, den Grundstückszaun entlang des genannten Grundstücks (am Schulweg befindlich) entsprechend instand zu setzen, um eine derzeit gegebene Unfallgefahr von Kindern durch abstehende/verbogene Metallteile entsprechend zu minimieren. Begründung: Mehrere Eltern wiesen den Ortsbeirat darauf hin, dass der Zustand der Zaunanlage der Schaumburger Straße 58 entlang des Schulwegs eine Gefährdungsstelle für Schulkinder darstellt. Eine Instandsetzung scheint daher notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2003 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hortplätze auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt

24.06.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5642 entstanden aus Vorlage: OF 636/11 vom 08.06.2024 Betreff: Hortplätze auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Etablierung von Hortplätzen auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt im Riederwald möglich ist. Dafür soll der Magistrat Kontakt mit dem Verein aufnehmen und sich in Verhandlungen für eine Zusammenarbeit für die Kinder im Riederwald einsetzen. Begründung: Seit geraumer Zeit ist bekannt, dass im Riederwald zu wenig Hortplätze vorhanden sind. Der Ortsbeirat hat zur Behebung des Problems schon mehrere Vorschläge gemacht, die bisher aber alle nicht zu einer schnellen Lösung geführt haben. Der Stadtteil ist klein, die Möglichkeiten für einen Hort sind nicht so vielfältig, weshalb es notwendig ist, ungewöhnliche Wege zu gehen und neue Formen der Zusammenarbeit zu suchen. Das Gelände des Vereins Eintracht Frankfurt grenzt direkt an die Pestalozzischule an. Die Schülerinnen und Schüler würden keine Zeit verlieren und könnten auf einem sicheren Weg zum Hort gelangen und auch wieder zurück zur Schule finden. Es ist außerdem vorstellbar, dass eine neue Zusammenarbeit zwischen den Kindern des Stadtteils und dem Sportverein für beide Seiten inspirierend und positiv wirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 8 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schulsanierungen im Ortsbezirk

19.06.2024 · Aktualisiert: 12.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2024, OF 773/9 Betreff: Schulsanierungen im Ortsbezirk In der B150 werden die geplanten Zeiträume der Fertigstellung einiger Schulsanierungen im gesamten Stadtgebiet genannt. Die Ortsbeiräte bekommen damit eine Übersicht vorgelegt. Allerdings lässt der Bericht einige Frage offen. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat: 1. Nach welchen Kriterien wird entschieden wann welche Sanierungsmaßnahmen wann geplant und durchgeführt wird? Welche Form der Priorisierung wird dabei vorgenommen? 2. Die dringend sanierungsbedürftige Astrid-Lindgren-Schule ist nicht aufgelistet. Warum nicht? Wann ist mit einer Sanierung zu rechnen? 3. Wann ist einer Fertigstellung der bereits begonnen Baumaßnahmen an der Diesterwegschule zu rechnen? 4. Wie werden die Schulgemeinden und der Ortsbeirat in welchem Rhythmus künftig über anstehende Sanierungsmaßnahmen informiert? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 150 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 984 2024 1. Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 773/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umzäunung der Textorschule im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße

07.06.2024 · Aktualisiert: 10.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5614 entstanden aus Vorlage: OF 1135/5 vom 19.05.2024 Betreff: Umzäunung der Textorschule im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Textorschule im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße zu umzäunen ist. Dieser Bereich gehört zur Schule. Die Umzäunung des tatsächlichen Schulgeländes ist historisch nachweisbar und hat einen Sicherheitsaspekt: Es geht darum zu verhindern, dass Kinder aus der Eingangstür auf die Straße rennen und sich dadurch in Gefahr bringen könnten. Schulfremde Personen sollten das Schulgebäude nicht unkontrolliert betreten können. Quelle: Geoportal Begründung: Warum sollte das ohnehin knapp bemessene Schulgelände nicht der Schule, sondern dem öffentlichen Raum zur Verfügung stehen und damit die Gefährdung von Kindern billigend in Kauf genommen werden? Dieser Bereich ist schließlich Teil der Schule. Der Bereich an der Souchaystraße/Gutzkowstraße war ursprünglich Teil des umzäunten Schulgeländes. Dies hat einen guten Grund: Schülerinnen und Schüler können um das Gebäude herumlaufen, um sicher beide Eingänge nutzen zu können. Zwischenzeitlich wurde das Gebäude als Berufsschule genutzt, vermutlich war dann die Umzäunung in dieser Form nicht notwendig. Nun besuchen fünf- bis elfjährige Kinder die Grundschule, und das Fehlen der Umzäunung im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr tragbar: Der Haupteingang der Schule befindet sich an der Gutzkowstraße, sodass Grundschulkinder ungehindert auf die Straße rennen und sich dadurch in Gefahr bringen können. Es kommt auch immer wieder vor, dass sich Kinder auf dem Weg zwischen Schule und Hoftor zwischen den Autos verstecken. Zudem sollten gerade in der heutigen Zeit schulfremde Personen nicht direkt von der Straße aus in die Schule eindringen können. Die Umzäunung des tatsächlichen Schulgeländes würde den vorhandenen Schulhof um mehr als 430 Quadratmeter zusätzlich erweitern. Angesichts der hohen Schülerzahlen und des relativ kleinen Schulhofs würde dies eine erhebliche Entlastung der bisherigen Situation darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1652

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neubau Martin-Buber-Schule

07.06.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 467 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 14.05.2024 Betreff: Neubau Martin-Buber-Schule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sein vorgesehenes Raumprogramm der Martin-Buber-Schule dem Ortsbeirat, der Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie der Öffentlichkeit vorzustellen; 2. die Sporthalle mit mindestens zwei Umkleideräumen und Duschen vorzusehen. Sie soll nach Schulschluss und an den Wochenenden dem Vereinssport zur Verfügung stehen; 3. einen Architektenwettbewerb unter Beteiligung des Ortsbeirats, der Schule, des Horts und des Fördervereins durchzuführen; 4. den Sachsenhäuser Landwehrweg in Höhe des Schulgrundstücks so zu gestalten bzw. zu verbreitern, dass beidseits Bürgersteige, eine Kiss- and-ride-Zone und zukünftig ein Radweg entstehen können; 5. den Hort Zauberwald in das Raumprogramm mit ausreichend Plätzen, entweder im Schul- oder einem eigenständigen Gebäude auf dem Schulgrundstück, zu integrieren; 6. den Neubau bedarfsgerecht und nicht unter- oder überdimensioniert zu planen. Begründung: Der anstehende Neubau der Martin-Buber-Schule bietet die Gelegenheit, eine moderne Schule zu bauen, welche auch dem Vereinssport einen Mehrwert bietet. Damit der Neubau insgesamt ein Erfolg wird, sind die Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie die Öffentlichkeit und der Ortsbeirat miteinzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2024, ST 1927 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 99 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 467 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4933, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 Aktenzeichen: 40-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubau Martin-Buber-Schule - Verkehrsinfrastruktur anpassen

07.06.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5608 entstanden aus Vorlage: OF 1123/5 vom 14.05.2024 Betreff: Neubau Martin-Buber-Schule - Verkehrsinfrastruktur anpassen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Rahmen des Neubaus der Martin-Buber-Schule auch die umliegende angrenzende Verkehrsinfrastruktur instand gesetzt und im nötigen Umfang ausgebaut werden kann. Begründung: Der anstehende Neubau der Martin-Buber-Schule bietet die Gelegenheit, auch die Verkehrsinfrastruktur so auszubauen, dass sie den kommenden Anforderungen auch gewachsen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2104 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Für den dringenden Ausbau von Kita- und Hortplätzen in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen angemessene bauliche Schutzstandards entwickeln und anwenden sowie die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Luftverkehr reduzie

07.06.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 468 entstanden aus Vorlage: OF 1150/5 vom 22.05.2024 Betreff: Für den dringenden Ausbau von Kita- und Hortplätzen in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen angemessene bauliche Schutzstandards entwickeln und anwenden sowie die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Luftverkehr reduzieren Vorgang: OM 5176/24 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah bauliche Standards erarbeiten zu lassen für den Fall, dass in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen trotzdem Kita- und Hortplätze mit Ausnahmegenehmigung durch das RP geschaffen werden müssen. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, alles dafür zu tun, dass mit Hilfe entsprechender Flugrouten, Höhenanpassungen und vor allem durch Reduzierung der Starts und Landungen am Frankfurter Flughafen insgesamt weniger Lärm und Schadstoffe emittiert werden, sodass eine Siedlungsbeschränkung nicht mehr notwendig ist. Begründung: Aufgrund extremen Mangels an Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-Oberrad sah sich der Ortsbeirat 5 gezwungen, den Magistrat in einer Anregung zu bitten, das RP in Darmstadt, Referat Immissionsschutz, zu kontaktieren zur Erteilung weiterer Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie von nachschulischen Betreuungsplätzen in Oberrad (siehe dazu OM 5176). In Fällen solcher Ausnahmegenehmigungen muss aber für die Kinder und das Personal der Einrichtungen der dringend erforderliche Schutz vor der Belastung durch Fluglärm und Schadstoffe, die die Siedlungsbeschränkung verursacht, in vollem Umfang sichergestellt werden. Damit der dringend erforderliche Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie von nachschulischen Betreuungsplätzen in Oberrad erfolgen kann, müssen darum die entsprechenden baulichen Standards entwickelt und angewendet werden. Darüber hinaus ist unbedingt dafür zu sorgen, dass insgesamt deutlich weniger Lärm und Schadstoffe durch den Luftverkehr am Frankfurter Flughafen emittiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5176 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1854 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 133 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 468 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Annahme) sowie AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 100 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 468 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Ablehnung), AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Annahme) Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4934, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Heinrich-Seliger-Schule

06.06.2024 · Aktualisiert: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5592 entstanden aus Vorlage: OF 771/9 vom 05.06.2024 Betreff: Heinrich-Seliger-Schule Vorgang: B 150/24 Der Magistrat wird gebeten, in den Katalog der für die Fertigstellung in 2025 vorgesehenen Maßnahmen des Aktionsplans Schule für die Heinrich-Seliger-Schule die Sanierung des Atriums und der Betreuungsräume der Erweiterten Schulischen Betreuung aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 150 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1503 Antrag vom 26.08.2024, OF 805/9 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5851 Aktenzeichen: 40-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Betrieb der in der Humboldtstraße geplanten Alexander-Puschkin-Schule

06.06.2024 · Aktualisiert: 23.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5581 entstanden aus Vorlage: OF 722/3 vom 05.06.2024 Betreff: Betrieb der in der Humboldtstraße geplanten Alexander-Puschkin-Schule Vorgang: OM 4692/23 OBR 3; ST 911/24 Der Magistrat wird gebeten, dem Recht auf Information von Bürgerinnen und Bürgern zu entsprechen und die in der o. g. Anregung gestellten Fragen inhaltlich und in gebotenem Umfang zu beantworten. Fragen zum Schulbetrieb (wie gestellt) berühren nicht die Fragestellung der Anerkennung als Privatschule (wie beantwortet). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4692 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 911 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1411

OF (Antrag Ortsbeirat)

Eine Lösung für die ESB in der Heinrich-Seliger-Schule

06.06.2024 · Aktualisiert: 19.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2024, OF 768/9 Betreff: Eine Lösung für die ESB in der Heinrich-Seliger-Schule Die erweiterte Schulische Betreuung in der Heinrich Seliger-Schule befindet sich schon viele Jahre in einem baufälligen Anbau, dem sogenannten Atrium. Jahrelang sind dort keine Sanierungsmaßnahmen ergriffen worden. Nun wurde in den Osterferien das gesamte Gebäude aus Sicherheitsgründen geschlossen und die Betreuung musste übergangsweise in Kellerräume und Werkräume der Schule ausweichen. Diese benötigt die Schule aber um Werkunterricht anzubieten. Bisher gibt es von Seiten des Städtischen Schulamts und des zuständigen Dezernats noch keine Äußerung, wie die Zukunft der ESB gestaltet werden könnte. Verschiedene Lösungsvorschläge der direkt Betroffenen wurden gemacht, aber teilweise nicht beantwortet. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin zu organisieren. Dabei sollen u.a. folgende Fragen beantwortet werden: - Welche kurzfristigen Maßnahmen werden seitens der Stadt ergriffen, um die Setzrisse und statischen Probleme zu beheben? - Gibt es einen Zeitplan für die Sanierung des Atriums und der betroffenen Räumlichkeiten ? - Welche alternativen Räumlichkeiten können kurzfristig zur Verfügung gestellt werden, um eine angemessene Betreuung und den Fortbestand der AGs und des Werkunterrichts zu gewährleisten? - Ist es möglich, temporäre Gebäude oder Container mit vollständiger Wasserinstallation auf dem Schulgebäude zu errichten? - Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Bedingungen in den Kellerräumen kurzfristig zu verbessern oder alternative Räume bereitzustellen? Es sollte eine unabhängige Messung der Luftqualität in den derzeit genutzten Kellerräumen durchgeführt werden. - Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Schulgemeinde, Elternvertretungen, die betroffenen Eltern sowie den OBR 9 regelmäßig und transparent über den Fortschritt und geplanten Maßnahmen zu informieren? Zu dem Ortstermin sollen eingeladen werden: Vertreterinnen des Betreuungsvereins ESB an der Heinrich Seliger Schule, die Vorsitzenden des Elternbeirats, die Schulleitung der Heinrich Seliger-Schule, zuständige Vertreterinnen des Stadtschulamts, zuständige Vertreterinnen des ABI, Mitglieder des Ortsbeirats, die zuständige Kinderbeauftragte. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.05.2024, OF 751/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 751/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 768/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 768/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überbelegung der Schule am Hang

04.06.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5567 entstanden aus Vorlage: OF 267/16 vom 13.05.2024 Betreff: Überbelegung der Schule am Hang Vorgang: M 91/22 Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie stellt sich der Zuwachs der Schülerzahl in der Schule am Hang in den nächsten zehn Jahren dar, wenn man alle Nachverdichtungsmaßnahmen und das Neubaugebiet "Leuchte" mit einberechnet? 2. Wie kann der erwartete Zuwachs im Bereich-Enkheim personell und räumlich aufgefangen werden? 3. Wie und wo können auch weiterhin die üblichen Fachräume nachgewiesen werden? 4. Wie kann die Schule am Hang noch während der Umbauphase auf die steigenden Schülerzahlen vorbereitet werden, damit sie nicht von Beginn an zu klein gebaut ist? Begründung: Wie aus der Vorlage M 91 ersichtlich, ist in der Bildungsregion Ost die Bevölkerung in der Altersgruppe der Sechs- bis unter Sechzehnjährigen zwischen 2010 und 2019 um mehr als 20 Prozent gestiegen. Dies hat zur Folge, dass die ursprünglich vierzügige Schule am Hang jetzt im ersten Jahrgang sechszügig läuft und in den aktuellen Jahrgängen zwei bis vier fünfzügig ist. Der Platz auf dem Ausweichgelände im Containerdorf der Schule am Ried ist schon jetzt zu klein. Der Informatikraum wurde bereits zu einem Klassenraum und im nächsten Schuljahr könnte das Lehrerzimmer umgewidmet werden, um einen weiteren sechszügigen Jahrgang aufzunehmen. Mit dem Baugebiet "Leuchte" werden in wenigen Jahren bis zu 500 neue Wohnungen entstehen, in die unter anderem auch junge Familien mit weiteren Kindern einziehen werden. Diese werden der Schule am Hang zugeordnet. Bis dahin wird die Schule am Hang in die neu sanierten Gebäude zurückziehen können, aber selbst dort ist sie nicht auf solch große Jahrgänge ausgelegt. Sie wird momentan fünfzügig gebaut. Es steht zu befürchten, dass die geplanten Kunst-, Musik- und Informatikräume neuen Klassenzimmern weichen müssen, was zulasten der Bildungsqualität in diesen Fächern geht und nicht im Sinne der Planung ist. Der Magistrat sollte sich dringend mit dem Thema beschäftigen und genaue Prognosen einholen, um planen und klären zu können, wo und wie die Kinder Bergen-Enkheims in Zukunft beschult werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1664 Aktenzeichen: 40-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Postbankgebäude im Marbachweg

04.06.2024 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5547 entstanden aus Vorlage: OF 796/10 vom 08.04.2024 Betreff: Postbankgebäude im Marbachweg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und insbesondere bis wann die von der Bildungsdezernentin im Rahmen der Fragestunde der letzten Stadtverordnetenversammlung in Aussicht gestellten und erforderlichen a) energetischen Sanierungen; b) bisher fehlenden gedeckten und ungedeckten Sportflächen im und am denkmalgeschützten Postbankgebäude bzw. auf dem Gelände realisiert werden sollen. Begründung: Die Frankfurter Bildungsdezernentin erstaunte die Anwesenden einmal mehr mit ihren Aussagen zu den von ihr verantworteten Anmietungen, Investitionen bzw. Leerständen, so auch zum denkmalgeschützten Postbankgebäude im Marbachweg. Das Postbankgebäude soll künftig zwei integrierte Gesamtschulen mit entsprechend vielen Jugendlichen beherbergen. Im Ortsbezirk 10 gibt es bekanntlich keine freien Überkapazitäten in den vorhandenen gedeckten oder ungedeckten Sportflächen, zumal bereits hier zu viele Schulen ohne eigene Sportflächen bestehen. Rasche Abhilfe ist angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schäden nach dem Starkregenereignis in bzw. an der Liesel-Oestreicher-Schule

04.06.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5551 entstanden aus Vorlage: OF 818/10 vom 21.05.2024 Betreff: Schäden nach dem Starkregenereignis in bzw. an der Liesel-Oestreicher-Schule Vorgang: OM 5558/24 OBR 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse oder Gründe aus den aktuellen Schäden nach dem Starkregenereignis in der Liesel-Oestreicher-Schule gewonnen werden konnten; 2. ob zu 1. ggf. ausschließlich Überschwemmungsschäden zu beklagen sind oder ob es auch andere Schäden bei diesem Starkregenereignis gab; 3. von besonderem Interesse zu 1. ist, ob es Planungs- oder Bauausführungsfehler an den Schulgebäuden gibt; 4. wie das Erdgeschoss und insbesondere tiefergelegte Schulbereiche (insb. in Hanglagen) künftig besser geschützt werden, dort und bei künftigen Neubauten; 5. ob Regressansprüche ermittelt werden konnten und wenn ja, für welche Bereiche; 6. ggf. welche Erkenntnisse zu 1. noch zu ermitteln bleiben; 7. ggf. welche Maßnahmen zu 1. wann eingeleitet werden/wurden und wann beendet werden sollen, damit künftige Überschwemmungen unterbleiben bzw. künftig weniger Schäden entstehen können; 8. welche Ersatzräumlichkeiten für die leider gesperrte Schulturnhalle ab wann, zu welcher ggf. nur anderen Tageszeit als bisher und wo in welchem Stadtteil a) für die Kinder b) für ebenfalls betroffene Vereine genutzt werden können. Wie soll/wird dazu der Transport geregelt werden? Für wen gibt es keinen Ersatz? Die Ergebnisse sollen spätestens im Rahmen der mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, erbetenen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1641 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf Fünfzügigkeit erweitern

04.06.2024 · Aktualisiert: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5566 entstanden aus Vorlage: OF 265/16 vom 16.05.2024 Betreff: Den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf Fünfzügigkeit erweitern Der Magistrat wird aufgefordert, den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf eine Fünfzügigkeit zu erweitern. Begründung: Die Schule am Ried verfügt derzeit über einen vierzügigen Gymnasialzweig, einen dreizügigen Realschulzweig und einen einzügigen Hauptschulzweig. Die Anmeldezahlen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Kapazitäten im Hauptschulzweig und im Realschulzweig ausreichend sind, dass es aber für den Gymnasialzweig weit mehr Anmeldungen als Plätze gibt, wenn die Schule am Ried nur vier Gymnasialklassen bilden kann. Problematisch ist hier, dass Kinder mit abgelehntem Erstwunsch in der Regel keine wohnortnahe Alternative in der Bildungsregion Ost finden, da die anderen Schulen ebenfalls Erstwünsche ablehnen müssen. Dies führt zu einer Benachteiligung der Bergen-Enkheimer Kinder, die im Falle einer Ablehnung durch die Schule am Ried gegebenenfalls sehr lange Schulwege in Kauf nehmen müssen. Die Schule am Ried soll weiterhin eine Schule für alle Kinder des Stadtteils sein, auch wenn dieser durch Nachverdichtung und das Neubaugebiet "Leuchte" ein Bevölkerungswachstum erfährt. Die Schule am Ried verfügt über ausreichend Platz, um eine Fünfzügigkeit im Gymnasialbereich zu verkraften und es stehen zudem ausreichend Flächen zur Verfügung, sodass perspektivisch sogar bauliche Maßnahmen problemlos möglich wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6030 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2151 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gymnasium Römerhof: Endlich Schulgebäude und Turnhalle bauen

28.05.2024 · Aktualisiert: 10.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5520 entstanden aus Vorlage: OF 1026/6 vom 11.05.2024 Betreff: Gymnasium Römerhof: Endlich Schulgebäude und Turnhalle bauen Der Magistrat wird gebeten, endlich anzufangen, die schon lange geplanten Schulgebäude sowie die Turnhalle auf dem Areal des Gymnasiums Römerhof zu bauen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, mitzuteilen, - was die Gründe dafür sind, dass es bisher am Gymnasium Römerhof baulich nicht weiter geht; - ob in Zukunft Vorkehrungen im zuständigen Dezernat getroffen werden, damit derlei unverständliche Verschiebungen von Baurealisierungen, an denen viele Schulen in der Stadt Frankfurt leiden, nicht mehr so drastisch und so gehäuft vorkommen. Begründung: Seit seiner Gründung im Schuljahr 2018/2019 sind die Schüler des Gymnasiums Römerhof in Containern untergebracht, welche nun allmählich in die Jahre kommen. Das Gymnasium wird von vielen Kindern aus dem Frankfurter Westen besucht, insbesondere aus den angrenzenden Stadtteilen Nied und Griesheim. Seit Jahren wartet die Schule nun auf den Bau von Schulgebäuden und einer Turnhalle. Im Winter werden die Kinder zum Sportunterricht in Sporthallen u. a. nach Nied oder Schwanheim gefahren. Durch die lange Anfahrts- und Abfahrtszeit bleibt teilweise kaum Zeit für den Sport. Die Schule leidet mehr und mehr unter akutem Platzmangel. Es tut sich aber nichts und die Schulgemeinde wird nicht über zukünftige Pläne informiert. Der Bauplatz ist vorhanden, das Geld steht zur Verfügung, aber es geht nicht voran. Schulgemeinde und Eltern fragen sich, woran das liegt. Ist vielleicht zu wenig Personal im Dezernat vorhanden? Muss ggf. an den Strukturen im Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen etwas geändert werden, damit die Bauplanung und -realisierung in Zukunft effizienter ablaufen könnte? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 351 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Raumkapazitäten der Ebelfeldschule optimal nutzen

28.05.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5506 entstanden aus Vorlage: OF 402/7 vom 14.05.2024 Betreff: Raumkapazitäten der Ebelfeldschule optimal nutzen Vertreter:innen der Ebelfeldschule berichteten in der letzten Ortsbeiratssitzung über die extrem angespannte Raumsituation der Schule, welche sich im kommenden Schuljahr nochmals verschlechtern wird. Von 420 Schüler*innen benötigen 82 eine sonderpädagogische Förderung, davon zwölf im Bereich der inklusiven Beschulung. Diese werden von vier Förderlehrkräften und 16 Teilhabeassistenzen betreut. Ihnen steht jedoch nur Förderklassenraum zur Verfügung. Um dem Förderbedarf gerecht zu werden, werden zusätzliche Räume benötigt. Ohnehin fehlen der Schule aufgrund der Fünfzügigkeit der ersten Klassen ab dem Schuljahr 2024/2025 zwei zusätzliche Klassenräume und nur 40 Prozent der Schulkinder haben einen Hortplatz. Laut den Vertreter*innen der Ebelfeldschule wäre eine Option, die akute Not der Schule zu lindern, die ungenutzten Räume im Erdgeschoss des Nebengebäudes zu reaktivieren, um sie z. B. für inklusive Beschulung nutzen zu können. In den oberen Stockwerken befindet sich die Dienstwohnung des Hausmeisters. Das Stadtschulamt und das ABI (Amt für Bau und Immobilien) kommen allerdings zu unterschiedlichen Einschätzungen bzgl. der Machbarkeit, so die Darstellung. Diese kurzfristige Lösung kann jedoch nur eine erste Maßnahme sein, für eine konkrete Verbesserung zu sorgen und darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gesamte Raumsituation nach wie vor nicht den Bedürfnissen der Lernenden und Lehrenden entspricht - selbst nach Ertüchtigung der Räume im Erdgeschoss. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die oben beschriebenen Räumlichkeiten zu sanieren und so zu ertüchtigen, dass sie als Unterrichtsräume zum Schuljahr 2024/2025 zur Verfügung stehen. Beschlüsse für etwaig notwendige Ausnahmeregelungen (Nutzungsänderung von Wohnraum zu Schulzwecken) sind herbeizuführen. Andernfalls wird der Magistrat gebeten darzulegen, wie die Situation der Raumnot auf anderem Wege behoben werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1547 Aktenzeichen: 40-1

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