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Gründung der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Der Gründung der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH mit einem Stammkapital von 25 T€ auf der Grundlage des im Entwurf vorgelegten Gesellschaftsvertrages wird gemäß § 51 Ziffer 11 HGO zugestimmt. Die Stadt Frankfurt am Main ist alleinige Gesellschafterin der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH. Die Stammeinlage der Stadt Frankfurt am Main von 25 T€ wird über die Produktgruppe 98.03 abgewickelt und aus der Produktgruppe 20.01 finanziert.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass Gegenstand der Gesellschaft Planung, Sanierung, Errichtung, Instandhaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Zwecken dienenden Bauten, insbesondere Bildungseinrichtungen inkl. erforderlicher Interimsbauten und sonstiger damit zusammenhängender baulicher Anlagen wie Sporthallen nach den Maßgaben dieser Vorlage sowie des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) sind. Die o.g. Aufgaben werden zunächst an 14 Bildungsliegenschaften in mehreren Schritten zur Bearbeitung übertragen (Anlage 2), investive Projekte, Sanierungen und Erweiterungen können im Rahmen von Einzelaufträgen durch das ABI an die Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH übertragen werden. Im Rahmen der zur Beschlussfassung vorzulegenden Planungsmittelfreigabe bzw. Bau- und Finanzierungsvorlagen wird dokumentiert, dass diese im Investitionsprogramm (IPG) veranschlagten Aufgaben von der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH durchgeführt werden. Wenn sich die Aufgabenwahrnehmung in der Gesellschaft bewährt, ist eine Übernahme weiterer Aufgaben oder die Erweiterung des Gesellschaftszwecks auf Grundlage entsprechender Gremienbeschlüsse (Magistrat, Stadtverordnetenversammlung, Personalvertretung) möglich. Die Aufgaben an den 14 benannten Liegenschaften werden zunächst für einen befristeten Zeitraum von derzeit zu erwartenden 15 Jahren übertragen.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH zu veranlassen und entsprechende Erklärungen abzugeben.
  4. Falls sich insbesondere aufgrund rechtlicher Beanstandungen der Urkundsperson oder des Registergerichts, wegen Bedenken der Finanzverwaltung oder wegen Bedenken der Aufsichtsbehörden Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Magistrat für die im Zuge der Gründung der Gesellschaft und der in diesem Zusammenhang stehenden erforderlichen Rechtsgeschäfte ermächtigt, Änderungen der Vertragsentwürfe vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt nicht verändert wird.
  5. Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Magistrat, die anfallenden Kosten der Gesellschaft über die Produktgruppe 20.01 aus dem Sachkonto 61610009 Bauunterhaltung vollständig zu begleichen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

39
39. Sitzung Ausschuss für Bildung und Schulbau
TO I
⏸ Zurückgestellt

GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Beratung); AfD und FRAKTION (= Enthaltung)

Beratung:
FDP
Alle:
GRÜNE CDU SPD Linke Volt ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
AfD FRAKTION
42
42. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO II
⏸ Zurückgestellt

GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Beratung); AfD und FRAKTION (= Enthaltung)

Beratung:
FDP
Alle:
GRÜNE CDU SPD Linke Volt ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
AfD FRAKTION