Gründung der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH
Beschlussvorschlag
- Der Gründung der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH mit einem Stammkapital von 25 T€ auf der Grundlage des im Entwurf vorgelegten Gesellschaftsvertrages wird gemäß § 51 Ziffer 11 HGO zugestimmt. Die Stadt Frankfurt am Main ist alleinige Gesellschafterin der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH. Die Stammeinlage der Stadt Frankfurt am Main von 25 T€ wird über die Produktgruppe 98.03 abgewickelt und aus der Produktgruppe 20.01 finanziert.
- Es dient zur Kenntnis, dass Gegenstand der Gesellschaft Planung, Sanierung, Errichtung, Instandhaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Zwecken dienenden Bauten, insbesondere Bildungseinrichtungen inkl. erforderlicher Interimsbauten und sonstiger damit zusammenhängender baulicher Anlagen wie Sporthallen nach den Maßgaben dieser Vorlage sowie des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) sind. Die o.g. Aufgaben werden zunächst an 14 Bildungsliegenschaften in mehreren Schritten zur Bearbeitung übertragen (Anlage 2), investive Projekte, Sanierungen und Erweiterungen können im Rahmen von Einzelaufträgen durch das ABI an die Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH übertragen werden. Im Rahmen der zur Beschlussfassung vorzulegenden Planungsmittelfreigabe bzw. Bau- und Finanzierungsvorlagen wird dokumentiert, dass diese im Investitionsprogramm (IPG) veranschlagten Aufgaben von der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH durchgeführt werden. Wenn sich die Aufgabenwahrnehmung in der Gesellschaft bewährt, ist eine Übernahme weiterer Aufgaben oder die Erweiterung des Gesellschaftszwecks auf Grundlage entsprechender Gremienbeschlüsse (Magistrat, Stadtverordnetenversammlung, Personalvertretung) möglich. Die Aufgaben an den 14 benannten Liegenschaften werden zunächst für einen befristeten Zeitraum von derzeit zu erwartenden 15 Jahren übertragen.
- Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH zu veranlassen und entsprechende Erklärungen abzugeben.
- Falls sich insbesondere aufgrund rechtlicher Beanstandungen der Urkundsperson oder des Registergerichts, wegen Bedenken der Finanzverwaltung oder wegen Bedenken der Aufsichtsbehörden Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Magistrat für die im Zuge der Gründung der Gesellschaft und der in diesem Zusammenhang stehenden erforderlichen Rechtsgeschäfte ermächtigt, Änderungen der Vertragsentwürfe vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt nicht verändert wird.
- Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Magistrat, die anfallenden Kosten der Gesellschaft über die Produktgruppe 20.01 aus dem Sachkonto 61610009 Bauunterhaltung vollständig zu begleichen.
Begründung
A. Allgemeines
Die Anpassung der Aufgaben des Schul- und Bildungswesens an die zeitgemäßen Anforderungen und die Schaffung zukunftsfähiger Schulstandorte gehört zu den vordringlichsten Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main als Schulträgerin. Dies umfasst neben der effizienten Verwaltung der Bestandsgebäude auch einen adäquaten Ausbau des Schul- und Bildungswesens. Auch Themen wie der ab 2026 sukzessive in Kraft tretende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler:innen, Inklusion oder die notwendige energetische Sanierung von Bestandsgebäuden zur Erreichung der städtischen Klimaziele lösen einen hohen (Um-) Baubedarf aus.
B. Finanzielle Auswirkungen
2017 wurde das Amt für Bau und Immobilien (ABI) zur Optimierung des Gebäude-, Liegenschafts- und Baumanagements gegründet. Die vielfältigen Aufgaben, die insbesondere im Bereich Schulbau in den nächsten Jahren und Jahrzehnten anstehen, lassen schon jetzt den Schluss zu, dass diese Aufgaben allein vom ABI in der notwendigen Zeit nicht bewältigt werden können. Daher ist es dringend erforderlich, weitere flankierende Kapazitäten außerhalb des ABIs aufzubauen, um mehr Neu- und Umbaumaßnahmen sowie Sanierungen in kürzerer Zeit parallel bearbeiten zu können und Bildungsliegenschaften, in erster Priorität Schulen, insgesamt auf einen guten baulichen Stand zu bringen.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Dazu ist die Gründung einer GmbH als flankierende Organisationseinheit zum ABI beabsichtigt, um anstehende Maßnahmen zunächst an den 14 benannten Schulliegenschaften festzustellen und abzuwickeln, hier zu einem verbesserten Ablauf zu kommen und auf die zeitlich begrenzt benötigten Kapazitäten reagieren zu können. Daher soll eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden, deren Aufgabe zunächst Bau (Sanierung, Erweiterung oder Neubau) und Betrieb (Objektverantwortung, Instandhaltung, Prüfung und Wartung) an den 14 benannten Bildungsliegenschaften sein soll.
D. Klimaschutz
Die Gesellschaft wird nicht selbst planerisch tätig, sondern arbeitet in der Umsetzung mit externen Partner:innen zusammen. Ziel ist der Substanzerhalt des Hochbaus und der betriebstechnischen Anlagen und die Abarbeitung des Instandhaltungsstaus.