Schulen und Bildung
Vorlagen
Gymnasium Römerhof: Nachfrage zum Stand des Neubaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6531 entstanden aus Vorlage: OF 1086/2 vom 16.02.2025 Betreff: Gymnasium Römerhof: Nachfrage zum Stand des Neubaus Vorgang: OM 5430/24 OBR 2; ST 1366/24; B 20/25; OM 6530/25 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung zur Stellungnahme ST 1366 den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand zum Neubau des Gymnasiums Römerhof zu informieren. Wie der Presse zu entnehmen war, soll der Neubau bis zum Sommer 2027 errichtet werden. Nachdem in der Vergangenheit immer wieder Zeitpläne erstellt wurden und danach überarbeitet werden mussten, besteht weiterhin Informationsbedarf. Der Ortsbeirat bittet um regelmäßige Auskunft über den Sachstand bezüglich des Neubaus und der zu errichtenden Schulsporthallen. Begründung: In der Stellungnahme ST 1366 führt der Magistrat aus, dass der erste Entwurf der Bau- und Finanzierungsvorlage zum Ende des Jahres 2023 bezogen auf den Finanzierungspart aus dem Investitionsprogramm abgestimmt sei. Inzwischen wurde die Vorlage, wie der Presse zu entnehmen ist, beschlossen (FAZ vom 12.02.2025 zu Beschluss vom 03.02.2025). Leider enthält der Bericht des Magistrats B 20 lediglich den Hinweis, dass eine Webseite erstellt werden soll. Bis diese Webseite tatsächlich eingerichtet wird, ist die Informationslage unzureichend. Es ist begrüßenswert, wenn, wie in der Vorlage OM 6530 gefordert, die Containeranlage renoviert wird. Wenn die Schule schon kein dauerhaftes Gebäude bekommt, dann sind die Container entsprechend instand zu halten. Vor dem Hintergrund, dass ursprünglich vorgesehen war, im Jahr 2025 den Neubau fertigzustellen, besteht trotz entsprechender Presseberichte Informationsbedarf über den Fortgang des Projekts und die Einhaltung des Zeitplans zur Fertigstellung im Sommer 2027. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5430 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1366 Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 20 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6530 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 465 Aktenzeichen: 40-33
Gymnasium Römerhof: Container Instandsetzung und Instandhaltung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6530 entstanden aus Vorlage: OF 1074/2 vom 01.02.2025 Betreff: Gymnasium Römerhof: Container Instandsetzung und Instandhaltung 1. Der Magistrat wird gebeten, die Container, in denen die Schüler des Gymnasiums Römerhof unterrichtet werden, unverzüglich instand zu setzen. Akut bedeutet dies: a) die Heizungen zu reparieren, sowie regelhafte Kontrollen der Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage durchzuführen, um bei Bedarf schneller reagieren zu können; b) undichte Decken und Fugen zu reparieren und abzudichten, entstandenen Schimmel zu entfernen und bei Bedarf luftreinigende Maßnahmen einzuleiten. Die Schüler*innen sowie die Lehrer*innen müssen vor Kälte, Zugluft usw. geschützt werden, im Sommer muss der Schutz vor Hitze gewährleistet sein. 2. Der Magistrat wird zudem gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Klimaanlagen bis zum Einsetzen der Hitzeperiode 2025 voll funktionsfähig sind . Zudem muss sichergestellt sein, dass die Klimaanlagen kein Wasser verlieren. Begründung: Der Bau des Schulgebäudes konnte nicht innerhalb des geplanten Zeitraums umgesetzt werden. Die Schüler*innen haben dies verstanden und möchten nun aber sichergestellt wissen, dass die Container, solange diese notwendig sind, gut nutzbar bleiben, damit sie durch etwaige Mängel nicht vom Lernen und vom Unterrichtsgeschehen abgelenkt werden oder gar erkranken. Schüler*innen und Eltern sowie das Lehrpersonal wenden sich regelhaft an Vertreter*innen des Magistrats und des Ortsbeirats. Ein Vater und seine Tochter haben bei einem Ortsbeiratsmitglied persönlich mit der Bitte vorgesprochen, das Thema erneut vorzutragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6531 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 723 Aktenzeichen: 40-33
Auskunft über den Zeitplan bezüglich Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der OttoHahnSchule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6506 entstanden aus Vorlage: OF 346/15 vom 29.01.2025 Betreff: Auskunft über den Zeitplan bezüglich Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Zeitplan vorzulegen, der aufzeigt, wann mit dem Abriss und dem Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule begonnen wird und wann mit der Fertigstellung gerechnet werden kann. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind im Haushaltsplan genug Gelder für Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule eingestellt? 2. Wann werden die Container auf dem Schulgelände, die bereits seit den Herbstferien von der Schule geräumt worden sind, abgeholt, damit mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann? 3. Wann wird mit dem Abriss und dem Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule begonnen? 4. Warum konnte der ursprüngliche Zeitplan, Beginn der Maßnahmen Ende des Jahres 2024/Beginn des Jahres 2025, nicht eingehalten werden? Begründung: Die Otto-Hahn-Schule, wie auch die örtlichen Vereine, warten sehnlichst auf den Abriss und den Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1. Die Schule sowie der Stadtteil sind schon mehrfach vertröstet worden. Die Gelder dafür sind nach Kenntnis des Ortsbeirats im Doppelhaushalt eingestellt, sodass mit den Maßnahmen zeitnah begonnen werden kann. Die Container auf dem Gelände, das für die Baumaßnahmen benötigt wird, sind bereits seit den Herbstferien von der Schule geräumt worden und wurden nach den Informationen des Ortsbeirats auch freigegeben, stehen aber leider weiterhin auf dem benötigten Gelände, sodass mit den Sanierungsmaßnahmen nicht begonnen werden kann. Bedauerlicherweise hat sich die Bau- und Bildungsdezernentin Sylvia Weber auf eine Nachfrage der CDU-Fraktion im Bildungsausschuss am 20.01.2025 dahin gehend geäußert, dass sich die Sanierung/der Neubau verzögern wird, da die Baukosten für die Drei-Felder-Halle so teuer seien, wie für eine Sechs-Felder-Halle. Das müsse noch mal ganz genau geprüft werden. Die 3,5 Millionen Euro seien, laut Sylvia Weber, ja nur die Planungskosten. Es werde viel teurer. Einen Zeitplan für den Neubau der Halle konnte Frau Weber deshalb nicht nennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Albert-Schweitzer-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6493 entstanden aus Vorlage: OF 991/10 vom 27.01.2025 Betreff: Albert-Schweitzer-Schule Vorgang: OM 5264/24 OBR 10; ST 122/25 Der Magistrat wird gebeten, detailliert zu prüfen und ausführlich zu berichten, 1. wann gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 122, an der Albert-Schweitzer-Schule die Sanierung der Kellerräume sowie der Lehrküche a) beauftragt werden beziehungsweise wurden; b) mit der jeweiligen Fertigstellung zu rechnen ist; 2. welche zielführenden und zufriedenstellenden Antworten auf die von Eltern vorgetragenen Hinweise auf Baumängel gegeben werden können. Davon sind von besonderem Interesse: a) zunehmend sichtbare Bau- und Renovierungsrückstände; b) seit Jahren ausbleibende Fortschritte; c) Stilllegung von Steckdosen, sodass aktuell teilweise nur eine funktionierende Steckdose pro Klassenraum existiert. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung sehr zu bedauern; d) ausbleibende Fortschritte bezogen auf die Ergebnisse des Runden Tisches im Februar 2024 - stattdessen kam es aufgrund von Baumängeln zu kurzfristigen Raumsperrungen für die Kinder; e) die bei einer seitens der Eltern durchgeführten Begehung festgestellten Feuchtigkeitsprobleme und Baumängel vor allem im Haus Elsass. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5264 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 122 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1045 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30
Zukunft der Rödelheimer Parklöwen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6497 entstanden aus Vorlage: OF 482/7 vom 28.01.2025 Betreff: Zukunft der Rödelheimer Parklöwen Die Rödelheimer Parklöwen sind seit jeher am Rödelheimer Parkweg 6 beheimatet und ein wichtiger Teil der Infrastruktur an Kinder- und Jugendeinrichtungen im Stadtteil. Die Einrichtung besteht aus einer Krabbelstube sowie einem Kinder- und Schülerladen. Kürzlich wurde bekannt, dass ein Umzug seitens des Trägers, dem sozialpädagogischen Verein, geplant ist. Begründet liegt dies in der Untätigkeit des Eigentümers, das sanierungsbedürftige Gebäude zu sanieren. In den Verhandlungen zwischen dem Träger und dem Eigentümer konnte keine Einigung erzielt werden. Nach den vorliegenden Informationen soll es nun zu einer Aufteilung kommen: Der Schülerladen kommt in einer Liegenschaft in der Straße Alt-Rödelheim unter, die übrigen Angebote werden ins Schönhofviertel ziehen. Die Elternschaft wurde bereits über die Pläne des Trägers informiert. Ein Verlust der Einrichtung ist nicht nur für den Stadtteil Rödelheim sehr schmerzhaft, sondern ein Umzug würde auch mit einem Identitätsverlust einhergehen. Im Hinblick auf die Anzahl der Betreuungsplätze gilt es festzuhalten, dass in RödelheimOst schon jetzt eine Unterversorgung besteht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Seit wann ist der Fall bekannt und in welchem Maße war das Stadtschulamt bisher involviert? Wird man auf den Eigentümer zugehen, um die Parklöwen am jetzigen Standort zu erhalten? - Welche Auswirkungen gibt es insbesondere auf die Hort-Betreuungsplätze? Wird mit dem Wechsel der Räumlichkeiten ein Defizit entstehen? Ist sichergestellt, dass alle Kinder weiterhin versorgt sind? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich für den Erhalt der Parklöwen am jetzigen Standort einzusetzen und sich um eine Lösung zwischen Eigentümer und Träger zu bemühen. Sollte diese nicht zustande kommen, wird der Magistrat gebeten, sich dafür einzusetzen, das Gebäude für den Zweck von Kinder- und Jugendeinrichtungen zu sichern. Es könnte leer stehend saniert und neu ausgeschrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 813
Ganztagskonzepte für Eckenheim, den Frankfurter Berg und Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6494 entstanden aus Vorlage: OF 993/10 vom 27.01.2025 Betreff: Ganztagskonzepte für Eckenheim, den Frankfurter Berg und Preungesheim Der Magistrat wird um rasche Prüfung und detaillierte Berichterstattung bezüglich der Ganztagskonzepte für die Stadtteile Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim gebeten. Von besonderem Interesse sind dabei 1. die Münzenbergerschule, die Albert-Schweitzer-Schule sowie eventuelle Schnittstellen mit der Theobald-Ziegler-Schule; 2. die Anzahl der Ganztagsbetreuungsplätze (bisher und künftig, jeweils mit und ohne Hortplätze) sowie die Verzahnung mit bestehenden Hortangeboten; 3. die Ausstattung der Schulen mit Personal und Infrastruktur; 4. die Berücksichtigung des jeweiligen Umbaus der Schulgebäude. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 748
Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6496 entstanden aus Vorlage: OF 480/7 vom 24.01.2025 Betreff: Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und Hausen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Stadtteilbücherei in den Stadtteilen Praunheim und Hausen eingerichtet werden kann. Begründung: Im Ortsbezirk 7 verfügt bisher nur Rödelheim über eine Stadtteilbücherei. In Praunheim und Hausen fehlt sie, obwohl sie in den meisten anderen Frankfurter Stadtteilen ihre Bedeutung für die Bürger bewiesen hat. Eine Stadtteilbücherei bietet ihren Bürgern fußläufig und informell Zugang zu Kultur, Literatur, Spracherwerb. Sie fördert soziale Interaktion unterschiedlicher Teilnehmer mit ähnlichen Interessen. Angeboten werden z. B. Kreativaktionen, "Lesen ab 4 Jahre" und "Omas gegen rechts", Einführungen in Buchhandlungen, Autorenlesungen, Leseklubs, Musizieren und Bewegungsspiele als emotionale Erlebnisse und wichtige Integrationsfaktoren ohne formellen oder schulischen Zwang, ohne Leistungsdruck oder Zertifikate. Die Stadtteilbücherei leistet einen unschätzbaren Beitrag zur persönlichen Entwicklung, fördert den Zugang zu verschiedenen Kulturen und begünstigt Integration durch Lernzuwachs und Gemeinschaftserlebnisse. Es bestehen zurzeit offensichtlich leere Räume in der ehemaligen Sparkasse in Hausen und im Gebäude des Westrings in der Siedlung Westhausen in Praunheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 526 entstanden aus Vorlage: OF 994/10 vom 27.01.2025 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann deutlich verbesserte Möglichkeiten für den Schulsport für die folgenden Schulstandorte in Eckenheim und Preungesheim zur Verfügung stehen: 1. Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle); 2. Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle und fehlende Außenanlage); 3. künftig zwei Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude am Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 4. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 5. Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau). Begründung: Es ist Eile geboten. Auch der örtliche Vereinssport leidet unter der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 526 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5987, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6549, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025
Umfrageergebnis der Schulen im Nordend zu Schulstraßen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 831/3 Betreff: Umfrageergebnis der Schulen im Nordend zu Schulstraßen Der Presse war zu entnehmen, dass das Mobilitätsdezernat alle Frankfurter Schulen zum Thema "Schulstraßen" befragt hat. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wurde alle Schulen im Nordend befragt? b) Welche Schulen haben sich beteiligt? c) Welche Fragen wurden den Schulen in dieser Befragung gestellt? Ging es nur um Schulstraßen, oder wurden auch andere Fragen zum Thema "Mobilität" gestellt? (z.B. Situation von Fahrradabstellmöglichkeiten) d) Wie war die Rückmeldung der Schulen? Begründung: Das Thema Mobilität der Schülerinnen und Schüler, u.a. Schulstraßen, Fahrradabstellmöglichkeiten hat den Ortsbeirat 3 schon mehrfach beschäftigt, deshalb interessiert das Gremium die Rückmeldung der Schulen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1135 2025 Die Vorlage OF 831/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenÖffnung Merianschulhof außerhalb der Schulzeiten 2025
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 833/3 Betreff: Öffnung Merianschulhof außerhalb der Schulzeiten 2025 Aus dem Ortsbeiratsbudget werden der Nachbarschaftshilfe Bornheim e. V. bis zu 5.000 Euro für die Schulhoföffnung der Merianschule außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Leider lässt das städtische Konzept zur Schulhoföffnung weiter auf sich warten. Deshalb finanziert der Ortsbeirat 3 auch in diesem Jahr die Schulhoföffnung der Merianschule, die der Verein Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. erfreulicherweise bereit ist zu übernehmen und zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 386 2025 Die Vorlage OF 833/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? II
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1532/1 Betreff: Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? II Vorgang: V 501/22 OBR 1; ST 869/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Informationen zum aktuellen Stand bezüglich der geplanten Außenstelle der Julius-Leber-Schule in der Seilerstraße 36 mitzuteilen und einen Zeitplan für die weiteren Schritte vorzulegen. Begründung: Gemäß Stellungnahme des Magistrats sowie der Vorlage M 165 des Magistrats sollte im Jahr 2023 mit dem Bau begonnen werden. Passiert ist bis heute noch nichts. Daher möchten die Bürgerinnen und Bürger gerne den aktuellen Stand erfahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 501 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 689 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1128 2025 Die Vorlage OF 1532/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEinladung von Bau- und Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zum Thema Sanierung OttoHahnSchule
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2025, OF 345/15 Betreff: Einladung von Bau- und Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zum Thema Sanierung Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Bau- und Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber zeitnah in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen des Ortsbeirats 15 einzuladen, um über den Stand und den Fortgang der Sanierung der Otto-Hahn-Schule zu berichten und den Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerfragestunde hierzu Fragen zu beantworten Begründung: Es ist im Interesse der Mitglieder des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger mehr über die bereits abgeschlossenen, aber auch die zukünftigen Sanierungsmaßnahmen der Schule zu erfahren. Insofern würde sich der Ortsbeirat über einen Besuche der Bau- und Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen sehr freuen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 345/15 wird als interfraktioneller Antrag beschlossen. Beschluss: Die Vorlage OF 345/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenOrtsbeiratsmittel für einen Kinderbücherschrank in Eckenheim auf dem Schulhof der TheobaldZieglerSchule
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 983/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für einen Kinderbücherschrank in Eckenheim auf dem Schulhof der Theobald-Ziegler-Schule Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 unterstützt die Idee eines Kinderbücherschranks auf dem alten Schulhof der Theobald-Ziegler-Schule aus Ortsbeiratsmitteln mit einem Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 7.000 €. Der Bücherschrank soll auf dem Gelände des alten Schulgebäudes, in unmittelbarer Nähe zum 'grünen Klassenzimmer', in der Fluchtverlängerung der Tischtennisplatte stehen. Wenn möglich, soll der Bücherschrank ähnlich dem im KiFaZ am Bügel aus einer alten Telefonzelle gestaltet werden. Ein Pate steht bereit. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Schrank soll in Absprache mit einer UBUS Kraft an der Theobald-Ziegler-Schule errichtet werden und Literatur für Kinder bereitstellen. Diese sollen nach Altersgruppen in der Höhe gestaffelt werden. Die Kinder haben den Wunsch, dass dieser Bücherschrank als 'Tauschbörse' an der Theo dient: gelesene Bücher können dort abgestellt werden, andere Bücher können entnommen werden, auch mit dem Hintergrund, dass es Kinder an der Schule gibt, die gar keinen Zugang zu Büchern haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 983/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 390 2025 Die Vorlage OF 983/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der dritte Satz gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6424 entstanden aus Vorlage: OF 580/12 vom 12.01.2025 Betreff: Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten auf dem Riedberg Vorgang: B 640/20; V 942/24 OBR 12; ST 1381/24 Der Magistrat wird im Kontext der Stellungnahme ST 1381 gebeten, einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen, bis wann die individuelle Prüfung der Schulstandorte auf dem Riedberg abgeschlossen sein wird und erste Maßnahmen zur Öffnung der Schulen für den Stadtteil umgesetzt werden können. Hierzu sind die Planungs- und Investitionsmittel bereitzustellen, die die erforderlichen Mittel für Reinigung, Gebäudesicherung, Buchungsmanagement und etwaige bauliche Anpassungen berücksichtigen . Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg leidet unter einem erheblichen Mangel an Versammlungs- und Übungsräumen für Vereine und andere Gruppen. Die Stellungnahme ST 1381 konkretisiert die allgemeinen Prinzipien des Berichts B 640 im Hinblick auf die lokale Situation, bestätigt die grundsätzliche Möglichkeit, Schulen und ggf. Kindertagesstätten für den Stadtteil zu öffnen, lässt jedoch zentrale Fragen weiterhin unbeantwortet. Ein verbindlicher Zeitplan ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die angekündigte Prüfung der Schulstandorte und die Umsetzung erster Maßnahmen im Jahr 2025 zu konkreten Verbesserungen der Situation der Bürger und Stadtteilakteure kommen. Darin sollten priorisierte Maßnahmen benannt werden, die kurzfristig realisiert werden können, beispielsweise die Nutzung der Aula der Josephine-Baker-Gesamtschule. Die Bedarfserhebung im Stadtteil sollte zum Zweck der Priorisierung konkretisiert werden, um Transparenz darüber zu schaffen, welche Räume dringend benötigt werden und welche Gruppen am meisten von einer Öffnung profitieren würden. Hierzu sollte auch der Stadtteilarbeitskreis am Riedberg eingeladen werden. Ebenso sind die Fragen nach zusätzlichen Ressourcen und der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen offen. Planungs- und Investitionsmittel sind entscheidend, um die Umsetzbarkeit sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 640 Auskunftsersuchen vom 26.04.2024, V 942 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 594 Aktenzeichen: 60-4
Einladung von Stadträtin Sylvia Weber in die Ortsbeiratssitzung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6419 entstanden aus Vorlage: OF 923/9 vom 13.01.2025 Betreff: Einladung von Stadträtin Sylvia Weber in die Ortsbeiratssitzung Der Magistrat wird höflich gebeten zu veranlassen, dass die Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, Frau Sylvia Weber, zeitnah eine Sitzung des Ortsbeirats 9 aufsucht, um dort über die Situation insbesondere der Grundschulen im Bezirk zu berichten und des Weiteren in der Bürgerfragestunde auf Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Betreuungssituation in den Schulen sowie Kindereinrichtungen einzugehen. Begründung: Es häufen sich Beschwerden seitens verschiedener Schulen (unter anderem der Heinrich-Seliger-Schule), welche von erheblichen räumlichen Engpässen beim Unterrichten sowie bei der Betreuung von Schüler*innen berichten, während sie auf Neubauten oder temporäre Container warten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 308 Aktenzeichen: 00-34-11
Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Bordstein absenken, Halteverbot und Schulwegschild
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6343 entstanden aus Vorlage: OF 1478/1 vom 16.12.2024 Betreff: Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Bordstein absenken, Halteverbot und Schulwegschild Der Magistrat wird gebeten, den Bordstein vor der Einfahrt zur Hermann-Herzog- Schule auf der gesamten Länge komplett absenken zu lassen und dort ein absolutes Halteverbot anzuordnen. Außerdem soll ein Schulwegschild (mit Verkehrszeichen 136) aufgestellt werden. Begründung: Der Bordstein der Einfahrt zur Hermann-Herzog-Schule ist zwar ein wenig abgesenkt, dennoch besteht dort eine scharfe Kante. Viele Schülerinnen und Schüler werden täglich mit zahlreichen Bussen zur Schule gebracht. Die Busse und andere Fahrzeuge, die aus westlicher Richtung kommen, müssen über diese harte Kante fahren. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 933 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Unverzügliche Reparatur der Heizung der Sporthalle an der EngelbertHumperdinckSchule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6370 entstanden aus Vorlage: OF 1065/2 vom 09.01.2025 Betreff: Unverzügliche Reparatur der Heizung der Sporthalle an der Engelbert-Humperdinck-Schule Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die Turnhalle schnellstmöglich wieder beheizbar ist; 2. zu prüfen und zu berichten, wie weit die Umsetzung der im Rahmen des Termins im Jahr 2022 angesprochenen Instandsetzungsmaßnahmen, Dachsanierung und Legionellenbefall in den Duschen der Turnhalle etc., an der Engelbert-Humperdinck-Schule fortgeschritten ist. Begründung: Im Jahr 2022 fand ein Termin zwischen Schulleitung, Vertretern der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats und Eltern statt. Im Rahmen dieses Termins wurden diverse Mängel festgestellt und erörtert. Anlässlich einer E-Mail aus Reihen der Elternschaft wird um Information bezüglich der aktuellen Situation und ganz konkret um Sanierung der Heizungsanlage in der Turnhalle gebeten. Solange die Beheizbarkeit nicht gegeben ist, kann bei winterlichen Temperaturen kein Sportunterricht erteilt werden, weshalb Eile geboten ist. Schließlich sei bezüglich der Sanierungsmaßnahmen rund um die Engelbert-Humperdinck-Schule auch auf die Einführung des Ganztagsbetriebs ab dem Schuljahr 2025/2026 hingewiesen, der ein zusätzliches Raumangebot erforderlich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6371 entstanden aus Vorlage: OF 1059/2 vom 06.01.2025 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiterzuführen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung dorthin auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umsetzungsstand Pakt für den Ganztag im Ortsbezirk 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6373 entstanden aus Vorlage: OF 1062/2 vom 05.01.2025 Betreff: Umsetzungsstand Pakt für den Ganztag im Ortsbezirk 2 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der derzeitige Umsetzungsstand des wichtigen Paktes für den Ganztag im Ortsbezirk ist. Folgende Fragestellungen sind für die Eltern im Ortsbezirk von hohem Interesse: a) Wie groß ist die Lücke der Plätze, um den Rechtsanspruch auf eine Schulkindbetreuung am Nachmittag ab dem Schuljahr 2026/2027 im Ortsbezirk zu erfüllen? Wie wird diese Zahl berechnet? Ist z. B. sichergestellt, dass keine Kinder erfasst sind, die derzeit in einem nicht schulischen Hort/Schülerladen betreut werden und "nur" wechseln wollen? b) Der Pakt für den Ganztag sieht eine Möglichkeit zur Ganztagsbetreuung vor. Soll es im Ortsbezirk jetzt eine Pflicht zur Ganztagsbetreuung geben? So sieht z. B. das Konzept der Engelbert-Humperdinck-Schule eine zwingende Anwesenheit der Erstklässler und Zweitklässler von 8:00 Uhr/8:30 Uhr bis 13:00 Uhr bzw. 13:45 Uhr (ohne Mittagessen) und der Drittklässler und Viertklässler von 8:00 Uhr/8:30 Uhr bis 14:30 Uhr (mit Mittagessen) vor. Dadurch werden die Wahlmöglichkeiten, wie z. B. Betreuung zu Hause oder Betreuung in einem auswärtigen Ort, abgeschnitten. Die Kita Frankfurt befürchtet die Schließung der Horte, da keine Kinder nach 14:30 Uhr in einen Hort gehen, der 15 Minuten zu Fuß entfernt ist, sondern im schulischen Hort bleiben werden - wobei die Schule jedoch immer wieder deutlich sage, dass sie auf die Horte angewiesen sei und nicht alle Schüler in der Schule betreuen könne. c) Wie erfolgt die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Schulen und Horten im Ortsbezirk und wer koordiniert diese? Ist eine Verzahnung mit den Horten geplant? d) Wie viele Schulkinder im Ortsbezirk können derzeit am Pakt für den Ganztag (Betreuung ist mit dem schulischen Angebot verzahnt und ist ein Ganztagsangebot bis 17:00 Uhr) teilnehmen (erste bis vierte Klasse, absolut und in Prozent, aufgeschlüsselt nach Grundschulen) und welche Verbesserungen sind mit dem neu erarbeiteten Gesamtkonzept Ganztag zu erwarten? Die Zahlen sollten nach den einzelnen Schulen im Ortsbezirk aufgeschlüsselt werden. e) Welche Planungen von Seiten des Magistrats und zuständigen Dezernates gibt es, um eventuell fehlende Kapazitäten (Räume, Personal) im Ortsbezirk sicherzustellen? 2. Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk 2 im Laufe des Jahres 2025 entsprechende Informationsveranstaltungen zur Umsetzung des Pakts für den Ganztag durchzuführen bzw. anzubieten. Begründung: Das Problem fehlender Nachmittagsbetreuung verschärft sich Jahr für Jahr. Einige Schulen haben offenbar schon Konzepte entwickelt, dennoch stellen sich aus Elternsicht viele Fragen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll es einen Rechtsanspruch auf eine vollständige Nachmittagsbetreuung für alle Schulkinder geben. Bislang ist nicht absehbar, wie dieser erreicht werden soll, wenn man die aktuellen Nöte der Eltern und die tatsächliche Zahl von Plätzen in der Betreuung am Nachmittag zur Kenntnis nimmt. Auch scheint es keine Abstimmung zwischen schulischen und nichtschulischen Angeboten zu geben. In zwei Jahren greift die Tatsache eines Rechtsanspruchs, den Eltern gegen die Kommune geltend machen können. Die Antworten auf die Fragen sollen Licht ins Dunkel der städtischen Planungen bringen - für den Ortsbeirat und die betroffenen Eltern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Unverzügliche Reparatur der Heizung der Sporthalle an der EngelbertHumperdinckSchule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6369 entstanden aus Vorlage: OF 1055/2 vom 04.01.2025 Betreff: Unverzügliche Reparatur der Heizung der Sporthalle an der Engelbert-Humperdinck-Schule Der Magistrat wird gebeten, umgehend die seit Monaten defekte Heizung der Turnhalle der Engelbert-Humperdinck-Schule nachhaltig zu reparieren oder zu ersetzen und sich so nicht einer Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten zum Gesundheitsschutz von Schülern und Eltern schuldig zu machen. Begründung: Im Jahr 2022 hat sich eine Initiative von Elternbeiräten und Eltern der Engelbert-Humperdinck-Schule unter der Bezeichnung Gesundes und sicheres Schulgebäude (GUSS) gegründet, um die Schulleitung bei der Beseitigung von diversen Mängeln auf dem Schulgelände zu unterstützen. Die Initiative hat nunmehr zur Kenntnis genommen, dass seit November bei jetzt winterlichen Temperaturen die Turnhalle nicht mehr ordnungsgemäß beheizt werden kann. Der Heizungsausfall wurde mehrfach von der Schule an das Amt für Bau und Immobilien gemeldet - bisher ist aber keine nachhaltige Mängelbeseitigung erfolgt. Die temporäre Maßnahme von zwei bis drei Heizgebläsen wird begrüßt, reicht aber nicht aus und erhöht zugleich die Unfallgefahr in der Halle. Ebenso hat die GUSS zur Kenntnis erhalten, dass Kinder und Lehrkörper in den Sportstunden frieren und erste Erkrankungen die Folge sind. Vor zwei Jahren hatte das Amt für Bau und Immobilien der GUSS gegenüber eine umfängliche Sanierung und Reparatur der Heizung vorgestellt. Der umfassende und dauernde Ausfall passt nicht zur damaligen Darstellung der nachhaltigen Maßnahme. Daher ist nach Auffassung des Ortsbeirats hinsichtlich dieses Mangels festzustellen, dass das Amt für Bau und Immobilien durch seine Untätigkeit hinsichtlich der Reparatur der Heizung seine Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf die Gesundheit der Kinder und des Lehrkörpers grob fahrlässig vernachlässigt bzw. verletzt. Der Mangel sollte unverzüglich beseitigt werden, damit schnellstmöglich wieder ein ordnungsgemäßer Unterricht in der Sporthalle stattfinden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 350 Aktenzeichen: 52-0
Schwimmunterricht im Schwimmbad in Nieder-Eschbach für die Schülerinnen und Schüler der MichaelGrzimekSchule ab dem kommenden Schulhalbjahr 2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2025, OM 6321 entstanden aus Vorlage: OF 341/15 vom 31.12.2024 Betreff: Schwimmunterricht im Schwimmbad in Nieder-Eschbach für die Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule ab dem kommenden Schulhalbjahr 2025 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule ab dem kommenden Schulhalbjahr 2025 den Schwimmunterricht im Schwimmbad in Nieder-Eschbach absolvieren können. Begründung: Das Nieder-Eschbacher Schwimmbad ist nun überdacht, sodass so schnell wie möglich der Schwimmunterricht für die Michael-Grzimek-Schule dort stattfinden sollte. Die Kinder müssen im Moment lange Wege mit dem Bus zum Riedbad nach Bergen-Enkheim zurücklegen. Zum Schwimmunterricht in Nieder-Eschbach könnten die Kindern laufen, was mehr Zeit im Schwimmbad bedeuten und den Bus sparen würde. Die Otto-Hahn-Schule wird im kommenden Schulhalbjahr in Nieder-Eschbach zum Schwimmunterricht gehen. Eltern von Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule berichten jedoch, dass ihre Kinder auch im nächsten Schulhalbjahr mit dem Bus ins Riedbad nach Bergen-Enkheim fahren müssen, was nicht nachvollziehbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 311 Aktenzeichen: 52-1
Nied: Kinderbetreuungseinrichtung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6298 entstanden aus Vorlage: OF 1143/6 vom 12.01.2025 Betreff: Nied: Kinderbetreuungseinrichtung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welcher Stelle eine weitere Betreuung für Kinder in Nied möglich ist und ob ein Bedarf für 72 Kindergarten- und 72 Hortkinder besteht, bzw. wie hoch der Bedarf ist. Dabei sollen geeignete Liegenschaften, auch von Vereinen, geprüft werden. Begründung: Nied braucht ausreichende Betreuungsangebote und an dieser Stelle stehen Liegenschaften zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 540
Sportunterricht an der Münzenbergerschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6312 entstanden aus Vorlage: OF 953/10 vom 14.12.2024 Betreff: Sportunterricht an der Münzenbergerschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, zusätzliche Bodenelemente für den Saalbau Ronneburg zu veranlassen oder eine Alternativhalle zur Ausübung des Sportunterrichts für die Schülerinnen und Schüler der Münzenbergerschule zu organisieren. Begründung: Zurzeit findet der Sportunterricht, vorausgesetzt es sind genügend freiwillige Eltern und Lehrer vorhanden, in den Räumlichkeiten des Saalbaus Ronneburg statt. Leider ist der Bodenbelag nicht für Ballsportarten geeignet. Daher sind die möglichen sportlichen Aktivitäten sehr eingeschränkt. Es wird eine schnelle und umsetzbare Lösung zur Fortsetzung des Sportunterrichts gebraucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 242 Aktenzeichen: 40-2
Nied: Rechtzeitig zugesagte Sonnensegel oder Sonnenschirme auf dem Schulhof der FriedrichListSchule anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6301 entstanden aus Vorlage: OF 1139/6 vom 15.12.2024 Betreff: Nied: Rechtzeitig zugesagte Sonnensegel oder Sonnenschirme auf dem Schulhof der Friedrich-List-Schule anbringen Vorgang: OM 5209/24 OBR 6; ST 1011/24 Der Magistrat wird gebeten, endlich die zugesagten Sonnensegel oder Sonnenschirme auf dem Schulhof der Friedrich-List-Schule zu realisieren. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 27.05.2024, ST 1011, die Anbringung von Sonnenschirmen oder Sonnensegeln begrüßt und mitgeteilt, zu versuchen, diese noch vor dem Sommer 2024 anzubringen. Leider hat dies nicht geklappt. Nun wäre es aber wichtig, sie zumindest noch vor dem kommenden Sommer 2025 anzubringen. Die Sonnensegel/Sonnenschirme sollen dazu beitragen, die sommerliche Hitze auf dem asphaltierten Schulhof, der in der prallen Sonne liegt, abzumildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5209 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1011 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 581 Aktenzeichen: 40-30
Kinderbücherschrank in Bonames zu: Planergespräch mit den Ortsbeiräten 10 und 15 vom 17.09.2024 nebst Präsentation
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6307 entstanden aus Vorlage: OF 947/10 vom 16.12.2024 Betreff: Kinderbücherschrank in Bonames zu: Planergespräch mit den Ortsbeiräten 10 und 15 vom 17.09.2024 nebst Präsentation Vorgang: OIB 520/21 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, aufgrund neu aufgekommener Lösungsansätze zu prüfen und zu berichten, ob der seit Langem erhoffte Kinderbücherschrank nun doch noch im Bereich der Kita, zum Beispiel neben dem Eingang, ggf. auch auf oder vor dem Kita-Gelände, in der Theodor-Thomas-Straße in Bonames realisiert werden kann. Dazu empfiehlt sich dringend eine zeitnahe Begehung mit den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 und den beteiligten Stellen. Gegebenenfalls ist mit den beteiligten Stellen eine Nutzungs- und/oder besser noch eine einmalige Überlassungsvereinbarung für den Standort mit dem ASE (Amt für Straßenbau und Erschließung) zu treffen. Denkbar ist dabei, dass zur Vereinfachung einmalig ein Quadratmeter der Fläche für den Kinderbücherschrank in die Zuständigkeit des ASE übertragen wird, um vermeidbare stadtinterne Bürokratie bzw. regelmäßigen Pflege- und Erhaltungsaufwand weitgehend zu vermeiden bzw. in die Zuständigkeit des für Bücherschränke zuständigen ASE zu bringen. Begründung: Offenbar wurden bisher final nicht alle geeigneten Standorte geprüft. Der südöstlich der Kita gelegene Bereich in Bonames weist entsprechenden Bedarf für einen Kinderbücherschrank auf. Die bisherige Beschlussfassung bzw. der bisherige Wunsch des Ortsbeirates 10 soll bitte beachtet und berücksichtigt werden. Der zuletzt geplante und im Ortsbezirk 15 liegende Standort am Quartierseingang "Nordost Ladenzeile" wird insbesondere auch als alleinige Maßnahme des Ortsbeirates 10 kritisch gesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.02.2021, OIB 520 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 947 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Erhalt Europäische Schule am jetzigen Standort sowie Führung Regionaltangente West (RTW) auf existierender Bahnstrecke
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.12.2024, OF 518/8 Betreff: Erhalt Europäische Schule am jetzigen Standort sowie Führung Regionaltangente West (RTW) auf existierender Bahnstrecke Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge veranlassen, 1. die Europäische Schule am jetzigen Standort zu erhalten und bedarfsgerecht zu erweitern sowie 2. die Regionaltangente West (RTW) westlich an Niederursel - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - vorbeiführen zu lassen, um ins Nordwestzentrum zu gelangen. Begründung: Zu 1. Europäische Schule: Die Stadt kann ihre Vertragsverpflichtungen erfüllen und dem immensen Schüler:innenaufwuchs gerecht werden, - indem der Bestandsbau am Standort Praunheimer Weg weiter genutzt und aufgestockt wird (bereits bestehende temporäre Bauten können in dauerhafte Bauten umgewandelt werden) - indem sich die Schule auf der gegenüberliegenden Seite des Praunheimer Wegs - Richtung Feld - baulich erweitert: Dort steht heute bereits eine Turnhalle und doppelstöckige Container für die Nachmittagsbetreuung der Schüler:innen. Weiterführend grenzen unbebaute Flächen (Felder) an. Es wäre sinnvoller und schneller, eine neue Planung/ein neues Konzept mit der einhergehenden Bebauung am bereits bestehenden Platz in Angriff zu nehmen als am Standort Ratsweg neu anzufangen, zumal sich dort schon jetzt erhebliche Probleme abzeichnen. Damit würden sich auch teure Übergangslösungen mit temporären Bauten deutlich in Grenzen halten. Zu 2. Regionaltangente West (RTW) Bei einer Umsetzung des Vorschlags zu 1. könnte man nicht den ursprünglich gedachten, aber noch nicht näher geplanten RTW-Abzweig durch die Nordweststadt zum Nordwestzentrum realisieren. Eine Durchschneidung der Grünflächen der Nordweststadt wäre für die Bewohner:innen dieses sozial sehr gemischten Viertels ohnehin problematisch, da die Grünflächen in der Nordweststadt einen hohen Wert zur Stabilisierung des Miteinanders haben. Zudem wäre eine Anbindung an die U-Bahnstation des Nordwestzentrums technisch ohnehin wohl nicht umzusetzen, so dass ein Umsteigen mit erheblichem Fußweg verbunden wäre, was eine verkehrspolitische Fehlplanung wäre. Als alternative Streckenführung bietet sich daher an, die RTW westlich an Niederursel vorbeizuführen - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - um ins Nordwestzentrum zu gelangen (s. Skizze). Skizze: Dr. Björn Bäuchle Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 518/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSportentwicklungsplanung Frankfurt am Main Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2024, OA 517 entstanden aus Vorlage: OF 788/3 vom 18.11.2024 Betreff: Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372 Vorgang: V 219/21 OBR 3; ST 2741/22 Der Bericht endet mit dem Punkt "Ausblick - Sportentwicklungsplanung - Sport- und Bewegungsräume" und dort mit dem Fazit, dass "weitere Sportgelegenheiten für Freizeit und Erholung im Alltag als auch zur sportlichen Nutzung" eine gesamtstädtische Herausforderung seien. Im Ortsbezirk 3 gibt es dazu bereits seit Jahren die Idee, die Schulhöfe verstärkt außerhalb der Schulzeiten zu öffnen. Die erfolgreiche Öffnung des Schulhofes der Merianschule in den letzten Jahren erforderte großes Engagement aus dem Ortsbeirat und Finanzmittel aus dem Ortsbeiratsbudget. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Wie und wann kann die Verstetigung der Öffnung des Schulhofes der Merianschule erfolgen? 2. Wie und wann können weitere Schulen im Nordend und in ganz Frankfurt generell als Spiel- und Bewegungsflächen außerhalb der Schulöffnungszeiten geöffnet werden? Begründung: In der Stellungnahme ST 2741 aus 2022 wird von der Federführung des Stadtschulamtes und der Umsetzung von baulichen und organisatorischen Maßnahmen gesprochen. Verwiesen wird dabei auf den Planungsrahmen "Schulsport und Freiraum", der mittlerweile veröffentlicht ist. Dort wird der Punkt "stadträumliche Schnittstellen im Quartier" auf den Seiten 65 bis 68 erläutert. Die dort geforderte Bedarfsplanung zur Identifizierung möglicher Potenziale liegt im Nordend bereits seit mehreren Jahren vor. Dort wurden die Schulhöfe explizit als Potenziale für weitere benötigte Frei- und Bewegungsflächen genannt. Jetzt stellt sich die Frage, wie der erwähnte "Nutzungsrahmen" und die "Nutzungskoordination" erfolgen und umgesetzt werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 219 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2741 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 575 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ältestenausschuss) 34. Sitzung des Ältestenausschusses am 12.12.2024, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 372 = Kenntnis, OA 517 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 64 Beschluss: 1. Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5576, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024
Container Stephensonstraße sinnvoll weiternutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6248 entstanden aus Vorlage: OF 1439/1 vom 24.10.2024 Betreff: Container Stephensonstraße sinnvoll weiternutzen Vorgang: B 336/24 Der Magistrat wird gebeten, entgegen der im Bericht vom 09.09.2024, B 336, geäußerten Absicht, die bereits existierenden und bewährten Container in der westlichen Grünfläche der Stephensonstraße auch nach dem Umzug der Grundschule Europaviertel weiter zu betreiben und in den kommenden Jahren als Ausweichflächen zur Verfügung zu stellen, z. B. für den Bildungscampus Gallus. Begründung: Der Magistrat hat vor Kurzem auf dem direkt angrenzenden südlichen Teil der Grünfläche eine weitere temporäre bauliche Anlage errichten lassen. Die Begründung des Magistrats, dass es sich gemäß Bebauungsplan Nr. 850 im westlichen Teil um eine Grünfläche handele und dies als Parkanlage genutzt werden solle, ist also nicht konsequent. Auch wenn Grünflächen im Ortsbezirk rar sind und weitere begrünte und entsiegelte Flächen dringend gebraucht werden, so werden Gebäude und Ausweichflächen für Schüler*innen, Kinder und Jugendliche ebenso dringend benötigt. Außerdem sind die Kosten für den Weiterbetrieb einer bestehenden baulichen Anlage sehr viel günstiger als Abbau, Planung und Neubau an anderer Stelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2024, B 336 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 187
Gaming für alle?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6230 entstanden aus Vorlage: OF 1024/2 vom 26.10.2024 Betreff: Gaming für alle? Vorgang: B 352/24 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die BockenheimBibliothek als Ort des Lesens und des Lernens weiterhin bestehen bleibt. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, die im Magistratsbericht vom 13.09.2024, B 352, beschriebenen geplanten Maßnahmen dahingehend anzupassen und auf andere Institutionen zuzugehen, um das Roboting dort stattfinden zu lassen. Der Ortsbeirat 2 schlägt insbesondere das EXPERIMINTA ScienceCenter, das sich ebenfalls im Ortsbezirk an der Hamburger Allee befindet, vor. Begründung: In der BockenheimBibliothek wird nachmittags viel gelesen und vorgelesen. Kinder, die laut jüngsten PISA-Ergebnissen in ihren Lesefähigkeiten Nachholbedarf haben, erhalten hier die Möglichkeit, das Lesen zu üben, Bücher vor dem Ausleihen in Ruhe anzulesen etc. Der Ortsbeirat sieht die Gefahr, dass das Gaming und Roboting die Aufmerksamkeit der Kinder auf sich zieht und die Leselust dadurch nachlassen wird. Auch befürchtet der Ortsbeirat, dass das Personal technisch mitunter nicht ausreichend ausgebildet sein wird, um zusätzlich zu den bibliothekarischen Aufgaben diese technischen Angebote zu betreuen und zu warten. Daher regt der Ortsbeirat an, die Mittel dem nahegelegenen EXPERIMINTA ScienceCenter anzubieten bzw. die für das Gaming eingestellten Mittel einzusparen. Nach Ansicht des Ortsbeirats wird durch Gaming-Angebote kein staatlicher Bildungsauftrag erfüllt und diese sollten ausschließlich privat stattfinden. Dass moderne Techniken wie das Roboting mitunter faszinierend sein können und das technische Interesse insbesondere von Kindern wecken können, stellt der Ortsbeirat nicht infrage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 352 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 542 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 44
Namensänderung der Friedrich-Ebert-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2024, OF 676/11 Betreff: Namensänderung der Friedrich-Ebert-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, die Friedrich-Ebert-Schule in IGS Friedrich Ebert umzubenennen. Begründung: Die Schulkonferenz der Friedrich-Ebert-Schule hat beschlossen, die Schule in IGS Friedrich Ebert umzubenennen. Mit dieser Umbenennung soll die Schulform als Integrierte Gesamtschule (IGS) deutlicher als bisher hervorgehoben werden. Der Ortsbeirat 11 kommt mit dem vorliegenden Antrag dem Wunsch der Schulkonferenz gerne nach. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 86 2025 Die Vorlage OF 676/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP
Weiter lesenVersteckte Kita-Gebührenerhöhung und zusätzlichen Arbeitsaufwand zurücknehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6231 entstanden aus Vorlage: OF 1025/2 vom 08.11.2024 Betreff: Versteckte Kita-Gebührenerhöhung und zusätzlichen Arbeitsaufwand zurücknehmen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die im Eigenbetrieb Kita Frankfurt gegenüber den Eltern bekanntgegebene Regelung, dass diese künftig eigene Windeln für ihre Kinder mitbringen müssen, schnellstmöglich wieder rückgängig gemacht wird; 2. zu prüfen und berichten, a) an welchen Kitas des Eigenbetriebs Eltern tatsächlich gewünscht haben, dass andere statt der von der Kita gestellten Windeln benutzt werden sollen; b) welche monetären Einsparungen sich der Eigenbetrieb Kita Frankfurt hiervon monatlich absolut und je Kind verspricht; c) ob, statt einer Einsparung durch diese Regelung, nicht der Kita-Beitrag entsprechend erhöht werden oder die Einrichtungen jeweils einen gesonderten Windel-Beitrag erheben und weiterhin zentral Windeln für alle Kinder bereitstellen können. Begründung: Im Regionalelternbeirat der Region Westend, Bockenheim, Rödelheim am 05.11.2024 wurde ein Schreiben der Pädagogischen Leitung der Kita Frankfurt diskutiert, das am 23.10.2024 an die Eltern/Sorgeberechtigten verschickt wurde. Darin heißt es: "Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte, bisher haben wir im Kinderzentrum die Windeln für Ihre Kinder gestellt. Da viele von Ihnen bereits Windeln von zuhause mitbringen, die Ihr Kind gut verträgt, haben wir beschlossen, ab Januar keine Windeln mehr bereitzustellen. Bitte bringen Sie ab Januar 2025 Windeln für Ihr Kind von zuhause mit. Aus hygienischen Gründen können wir nur Einwegwindeln verwenden. Bitte haben Sie dafür Verständnis." Das Verständnis seitens der Eltern ist, soweit dem Ortsbeirat bekannt, gering ausgeprägt. Dass viele Eltern bereits eigene Windeln mitbringen, ist nach bisherigem Kenntnisstand als abwegig einzustufen. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, der im Übrigen auf Nachfrage bei einzelnen Leitungen von Einrichtungen der Kita Frankfurt bestätigt wurde, dass es sich hier um eine reine Kostensparmaßnahme und damit um eine verdeckte Gebührenerhöhung handelt. Hierfür fadenscheinige Begründungen an die Eltern zu kommunizieren ist unanständig. Sowohl Eltern als auch das Personal und Leitungen von Einrichtungen stehen der neuen Regelung ablehnend gegenüber. Dabei dürfte der Aspekt der Kosten nicht der einzige und auch nicht der wesentliche sein, der für Unmut bei Eltern und Personal der Kitas sorgt. Es bedeutet einen zusätzlichen Aufwand für die Eltern. Es ist aber auch ein zusätzlicher Aufwand für die Einrichtungen (kleinteiligere Lagerung, notwendige zusätzliche Absprachen mit Eltern, Sicherstellung, dass kein Kind ohne Windeln ist usw. wurden dem Ortsbeirat auf Nachfrage von Erzieherinnen genannt). Hier wird insbesondere unnötiges kleinteiliges Lagermanagement der derzeitig schon hohen Arbeitsbelastung der Erzieher*innen hinzugefügt. Zudem ist absehbar, dass für zahlreiche Kinder der Zeitpunkt kommt, an dem für sie keine Windeln von den Eltern mehr da sind. Werden diese dann nicht mehr gewickelt? Damit das nicht passiert, sind die Kita-Leitungen immer noch angehalten, eigene Windeln vorzuhalten. Hinzu kommt zusätzlicher Absprachebedarf zwischen Erzieher*innen/Kita-Leitungen und Eltern, da diese nun auch noch täglich über den Windelvorrat unterrichtet werden bzw. an neue Windeln erinnert werden müssen. All das zeigt die Absurdität dieser Regelung, die gleichwohl bei anderen Trägern üblich ist. Um mit einem Zitat einer befragten Erzieherin zu schließen: "Ich hatte mich eigentlich gefreut, dass Kita Frankfurt hier schon weiter ist als die anderen. Aber, naja ...". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Johanna-Tesch-Schule: Planung Schulsporthalle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6241 entstanden aus Vorlage: OF 1028/2 vom 10.11.2024 Betreff: Johanna-Tesch-Schule: Planung Schulsporthalle Der Magistrat wird gebeten, die detaillierte Planung für den Neubau einer Schulsporthalle am derzeitigen Standort der Johanna-Tesch-Schule in der ehemaligen Sophienschule an der Falkstraße/Sophienstraße dem Ortsbeirat vorzustellen. Der Ortsbeirat bittet darum, bei der Planung und Ausführung zu beachten, dass die Franckeschule nur über eine relativ kleine Sporthalle verfügt und dass perspektivisch die Erweiterung der Grundschule geplant ist. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Planung für den Neubau einer Schulsporthalle. Die im Rahmen des Termins mit Stadträtin Sylvia Weber am 08.10.2024 dem Ortsbeirat vorgestellte Planung war noch sehr ungenau und es blieb offen, wo genau der Neubau geplant ist und ob es sich hierbei um eine Interimslösung oder eine solide gebaute dauerhaft als solche nutzbare Turnhalle handeln soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der MichaelGrzimekSchule montieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6158 entstanden aus Vorlage: OF 333/15 vom 07.11.2024 Betreff: Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der Michael-Grzimek-Schule montieren Vorgang: V 504/22 OBR 15; ST 1436/24 Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die erforderliche Dachsanierung und den Dachausbau zur Herstellung zweier zusätzlicher Klassenräume auf dem Dach Fotovoltaikmodule anzubringen und diese Maßnahmen zügig umzusetzen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1436 heißt es: "An der Michael-Grzimek-Schule sind eine erforderliche Dachsanierung und im Anschluss ein Dachausbau zur Herstellung von zwei zusätzlichen Klassenräumen in Planung. ... Die Arbeiten können nach dem Stadtverordnetenbeschluss vergeben werden und sollen im Sommer 2024 starten." Bisher tat sich nichts dergleichen. Das Dach kann geeignet zur Montage von Fotovoltaikmodulen gebaut werden. Diese stellen eine der besten Möglichkeiten dar, unsere Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umzustellen und eine nachhaltige Zukunft zu sichern. Derzeit sind ebenfalls solche Module vorhanden. (Geoportal der Stadt Frankfurt, 07.11.2024) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.10.2022, V 504 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 243 Aktenzeichen: 40-1
Bürger über die Auslagerung des Gymnasiums Süd informieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6194 entstanden aus Vorlage: OF 1271/5 vom 11.11.2024 Betreff: Bürger über die Auslagerung des Gymnasiums Süd informieren Der Magistrat wird gebeten, die Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich der Tiroler Straße in einer öffentlichen Veranstaltung über den aktuellen Stand der Auslagerung des Gymnasiums Süd zu informieren. Begründung: Ein öffentlicher Informationstermin ist entscheidend, um Transparenz und Vertrauen in die Entscheidungsprozesse zu fördern. Die Bürgerinnen und Bürger müssen außerdem ein Forum erhalten, um ihre Anregungen und Sorgen gegenüber der Stadt Frankfurt am Main artikulieren zu können. Insbesondere bei Veränderungen wie der Auslagerung einer Schule, die direkten Einfluss auf den Alltag und das Umfeld haben, sind solche Foren wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden und mögliche Ängste frühzeitig abzubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 274 Aktenzeichen: 60-4
Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6179 entstanden aus Vorlage: OF 456/7 vom 12.11.2024 Betreff: Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 1465/24 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah und umgehend eine Priorisierung des Ausbaus der sozialen Infrastruktur für den wachsenden Stadtteil vorzunehmen. Dazu gehört u. a. dringlich: - Ausbau von Kitaplätzen: Der Bedarf muss nicht nur im Grundschulbezirk gedeckt sein, sondern insgesamt in Rödelheim. Das abgelehnte Angebot der kath. St. Antoniusgemeinde (s. ST 1465) zum Ausbau im Kirschbaumweg 17 bis 19 sollte wieder aufgenommen werden; - Erhöhung von Raumkapazitäten für die Brentanoschule mit einer angemessenen Ausstattung; - bauplanungsrechtliche Festsetzung von Spielplätzen bei neuen Wohnungsbauprojekten; - Erweiterung der Integrations- und Unterstützungsangebote für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (Weiterverfolgung des Ansatzes eines Quartierszentrums in der Wolf-Heidenheim-Straße 7); - Erweiterung, Koordination und Begleitung der ehrenamtlichen Integrationsarbeit durch die personelle Aufstockung des QM-Teams von einer auf anderthalb Stellen. Es ist darzulegen, welche zusätzlichen finanziellen Mittel nötig wären. Über den Stand von Planung und Umsetzung ist dem Ortsbeirat bis Mitte nächsten Jahres (Ende zweites Quartal) zu berichten. Begründung: In einer wachsenden Stadt muss die soziale Infrastruktur mitwachsen. Dies zu sichern und zu gestalten ist Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch die Sicherung von Flächen und Gebäuden für soziale Aufgaben. In der letzten Ortsbeiratssitzung zum Thema "Neue Geflüchtetenunterkunft In der Au" ist überdeutlich geworden, dass es eine Diskrepanz in der Wahrnehmung und den Fakten bezüglich der Versorgung des Stadtteils mit U3-Plätzen und der nachschulischen Betreuung zwischen den Ämtern und den BewohnerInnen gibt. Genauso miserabel stellt sich für die Brentanoschule die Wahrnehmung des Schulamtes bezüglich der Raumproblematik dar. Mit den Baugenehmigungen für die Wohnbebauung in den Gewerbegebieten Westerbachstraße/In der Au sind bereits jetzt die Kapazitäten an ihre Grenzen gekommen oder haben sie längst überschritten. Die berechtigte Sorge der Bürgerinnen und Bürger um die Unterversorgung sollte endlich zu schnellen und wirksamen Maßnahmen führen. Der Vorschlag der Kommission "Innovation im Bau", einberufen vom hessischen Wirtschafts- und Wohnungsministerium, auf die Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen zu verzichten, um mehr Grundstücksfläche als Wohnfläche ausnutzen zu können, ist abzulehnen. Spielflächen für Kinder gehören zur Grundversorgung und sollten nicht in den Ermessensspielraum des Bauherrn und in die Planungshoheit der Kommune gelegt werden. Trotz zahlreicher Bauaktivitäten in den letzten Jahren befindet sich, laut Geoportal, lediglich ein öffentlich zugänglicher Kinderspielplatz in Rödelheim-West (am Zentmarkweg). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 341 Aktenzeichen: 40
Musikunterricht im Stadtteil sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6157 entstanden aus Vorlage: OF 211/14 vom 11.11.2024 Betreff: Musikunterricht im Stadtteil sichern Der Magistrat wird gebeten, den Fortbestand des Musikunterrichts im Stadtteil Harheim nach der Auflösung der Musikschule Harheim zu sichern. Dies soll durch eine Ausweitung des Angebots der Musikschule Frankfurt e. V. auf den Stadtteil ermöglicht werden. Die Musikschule Frankfurt e. V. benötigt dazu kurzfristige finanzielle Mittel aus dem laufenden Haushalt, um die Anstellung der benötigten Musikpädagogen finanzieren zu können. Mittel- und langfristig ist der Etat der Musikschule entsprechend anzupassen. Möglichst sollten Lehrkräfte, die dazu bereit sind, weiterbeschäftigt und Unterrichtsräume weiter genutzt werden. Begründung: Nach der höchstrichterlichen Bestätigung des Bundessozialgerichts, der landläufig als "Herrenberg-Urteil" bezeichneten Verpflichtung für Musikschulen, ihre Lehrkräfte sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, hat der Musikverein Harheim 1913 e. V. die Auflösung der vom Verein getragenen Musikschule beschlossen. Die Entscheidung ist nachvollziehbar, da sich der ehrenamtlich geführte Verein nicht in der Lage sieht, den mit der Beschäftigung von fest angestellten Mitarbeitern verbundenen organisatorischen Mehraufwand zu leisten und die entstehenden finanziellen Risiken zu tragen. Der Vorschlag erscheint dem Ortsbeirat als sinnvolle und kurzfristig umsetzbare Möglichkeit, die wertvolle musikpädagogische Arbeit des Musikvereins Harheim 1913 e. V. unter Erhaltung der gewachsenen Strukturen mit den vorhandenen Lehrkräften nahtlos fortzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1047 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 887/9 Betreff: Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Leitungen von Kitas und Horten in Absprache mit den Trägern der Einrichtungen und mit Genehmigung des Stadtschulamts einen Pool von ortsnahen, kurzfristig einsetzbaren Hilfskräften anlegen können. Ziel ist es, die Betreuung von Kindern in Ferienzeiten auch bei Personalmangel sicherzustellen, analog zum Konzept "Verlässliche Schule" des Landes Hessen. Begründung: In den Ferienzeiten kommt es in vielen Kitas und Horten aufgrund von Personalmangel teilweise oder vollständig zu Schließungen. Für berufstätige Eltern bedeutet dies eine zusätzliche Belastung bei der Betreuung ihrer Kinder. Ein Pool von Hilfskräften, bestehend aus Jahrespraktikanten, berenteten Kranken- und Altenpflegern, Lehrern, Erziehern und geeigneten Lehramtsstudenten, könnte kurzfristig einspringen und so die kontinuierliche Betreuung sicherstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.04.2025, OF 974/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 887/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 887/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 887/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 887/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1168 2025 1. Die Vorlage OF 887/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 974/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenKita im Gebäude des ehemaligen Drosselbarts
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2024, OF 877/9 Betreff: Kita im Gebäude des ehemaligen Drosselbarts Vorgang: V 970/24 OBR 9; V 971/24 OBR 9; ST 1770/24 Der Magistrat teilt in der o. g. Stellungnahme mit, über eine Erweiterung der Kindertagesstätte auf drei Gruppen zu verhandeln. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt die Erhöhung des Angebots. Dennoch stellen sich folgende Fragen: 1. Wie weit sind die Pläne der Einrichtung einer Kindertagestätte gediehen. Hat eine Vergabe an einen Träger bereits stattgefunden? 2. Erfüllen die bisher für den Gastronomiebetrieb geplanten Räume die Kitaraumtandards der Stadt Frankfurt? 3. Wann ist mit der Eröffnung der Kita in etwa zu rechnen? Der Magistrat will außerdem prüfen, ob die Kitaaußenfläche auch der Stadtgesellschaft genutzt werden kann. Welche Vorstellungen hat der Magistrat hierzu und wie will er diese umsetzen? In welcher Form wird er Ortsbeirat dazu informiert? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2024, V 970 Auskunftsersuchen vom 06.06.2024, V 971 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1770 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der BFF wird über die Vorlage OF 877/9 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1091 2024 Die Vorlage OF 877/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. und Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÜbergänge aus Grundschulen des Ortsbezirks 8 (OBZ 8) in weiterführende Schulen und neu eingeschulte Erstklässler:innen in den Grundschulen des OBZ 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 492/8 Betreff: Übergänge aus Grundschulen des Ortsbezirks 8 (OBZ 8) in weiterführende Schulen und neu eingeschulte Erstklässler:innen in den Grundschulen des OBZ 8 Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird um schnellstmögliche Auskunft zur Entwicklung der Schülerzahlen im OBZ 8 gebeten. 1. Wie viele Schüler:innen sind nach der 4. Klasse in welche weiterführenden Schulen im OBZ 8 bzw. anderer Stadtteile gewechselt ? - Bitte: Name der Grundschule, Anzahl der wechselnden Schüler:innen und die weiterführende Schule im OBZ 8 nennen, sowie auch die Anzahl der Schüler:innen, die in Schulen außerhalb des Stadtteils (OBZ 8) gewechselt sind (Schuljahr 2024). 2. Wie viele Schüler:innen sind nach dem Sommer 2024 neu in den Grundschulen des OBZ 8 eingeschult worden? Bitte: Name der Grundschule nennen, Anzahl der 1. Klassen im Vergleich zum Vorjahr und Anzahl der Schüler:innen pro neuer Klasse. Begründung: Immer wieder erreichen den Ortsbeirat die Klagen über fehlende (Klassen-)Räume und eine hohe Anzahl besonders zu betreuender Schüler:innen in den hiesigen Grundschulen. Leider ist der OBR nur auf Informationen durch Eltern angewiesen und hat keine Kenntnis, ob den Schulen seitens des Schulamtes rechtzeitig Zusatzräume und Zusatzpersonal zur Verfügung gestellt wird und ob es der Schule gelingt und bisher gelungen ist, mit den knappen Ressourcen zu planen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1085 2024 Die Vorlage OF 492/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZukunft der Kindertagesstätte St. Michael
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 792/3 Betreff: Zukunft der Kindertagesstätte St. Michael Der Elternbeirat der Kindertagesstätte St. Michael hat sich mit der Sorge um die Zukunft ihrer stark renovierungsbedürftigen Einrichtung an den Ortsbeirat 3 gewandt. Für den Ortsbeirat ist der Erhalt der bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen ein besonders wichtiges Anliegen. Im Fall der Kindertagesstätte St. Michael handelt es sich zusätzlich um eine Einrichtung mit eigenem Gebäude und Grundstück mit Freifläche. Gem. aktueller Statistik der Stadt Frankfurt zur Bevölkerungsentwicklung wird auch im Stadtteil Nordend-Ost von steigenden Kinderzahlen ausgegangen. Betreuungsbedarf_Kinder.indd In der Kindertagesstätte St. Michael sind aktuell alle Plätze in den 3 Gruppen belegt. Es gibt darüber hinaus eine Warteliste von Familien, die ihr Kind gerne in der Kindertagesstätte St. Michael anmelden würden, sobald ein Platz frei wird. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Wie ist die aktuelle Versorgungsquote mit Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen im Nordend? b) In welchen Einrichtungen gibt es aktuell freie Plätze? c) Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der sanierungsbedürftigen Kindertagesstätte St. Michael? d) Gibt es bereits ein Sanierungskonzept oder ist ein Neubau geplant? e) Welche Räume stünden bei einer Sanierung als Interimsstandort zur Verfügung? f) Wie ist die aktuelle Versorgungsquote mit Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen im Nordend? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1084 2024 Die Vorlage OF 792/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Angabe "3 Gruppen" durch die Angabe "2 Gruppen" ersetzt und Buchstabe f) gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 465/7 Betreff: Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Leitungen von Kitas und Horten in Absprache mit den Trägern der Einrichtungen und mit Genehmigung des Stadtschulamts einen Pool von ortsnahen, kurzfristig einsetzbaren Hilfskräften anlegen können. Ziel ist es, die Betreuung von Kindern in Ferienzeiten auch bei Personalmangel sicherzustellen, analog zum Konzept "Verlässliche Schule" des Landes Hessen. Begründung: In den Ferienzeiten kommt es in vielen Kitas und Horten aufgrund von Personalmangel teilweise oder vollständig zu Schließungen. Für berufstätige Eltern bedeutet dies eine zusätzliche Belastung bei der Betreuung ihrer Kinder. Ein Pool von Hilfskräften, bestehend aus Jahrespraktikanten, berenteten Kranken- und Altenpflegern, Lehrern, Erziehern und geeigneten Lehramtsstudenten, könnte kurzfristig einspringen und so die kontinuierliche Betreuung sicherstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 465/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenMusikschule Harheim als Außenstelle der Frankfurter Musikschule erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 212/14 Betreff: Musikschule Harheim als Außenstelle der Frankfurter Musikschule erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob die bisherige Musikschule Harheim als Außenstelle der Frankfurter Musikschule in deren Angebot integriert werden kann. Begründung: Die Musikschule Harheim hat sich über Jahre als ein wichtiger Bestandteil unseres Stadtteils etabliert und war bisher ein Teil des musikalischen Angebotes des Musikverein Harheim 1913 e.V. Sie bot Kindern und Jugendlichen im Frankfurter Norden eine wertvolle Möglichkeit, musikalische Fähigkeiten zu entwickeln und kulturelle Teilhabe zu erfahren. Mit Blick auf das sogenannte "Herrenberg-Urteil" muss der Musikverein dieses Angebot zum Ende des laufenden Schulhalbjahres (31.01.2025) einstellen. Die Musikschule Frankfurt arbeitet laut F 2598 nach den Anforderungen des "Herrenberg-Urteils". Eine Übernahme der Schüler der Harheimer Musikschule und der 13 Lehrkräfte - sofern sie es wünschen - in eine Außenstelle würde nicht nur die musikalische Bildung in unserer Region sichern, sondern auch die kulturelle Vielfalt und das soziale Miteinander fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 212/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBeleuchtung Schulhof Erich-Kästner-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6123 entstanden aus Vorlage: OF 475/8 vom 22.10.2024 Betreff: Beleuchtung Schulhof Erich-Kästner-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, die Beleuchtung auf dem Schulhof der Erich-Kästner-Schule im Bereich der Durchgänge, der die Schulhöfe verbindet, mit helleren Leuchtmitteln auszustatten. Hier wurde insbesondere der Durchgang vom großen Schulhof zur Turnhalle genannt. Begründung: Aus der Elternschaft und über das Quartiersmanagement wurde insbesondere der Durchgang zwischen Sporthalle und großem Schulhof als dunkel und abweisend, sogar als Angstraum benannt. Eine hellere Beleuchtung, z. B. LED-Leuchten oder andere geeignete Leuchtmittel, könnten hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 249 Aktenzeichen: 40-1
Qualität des Schulessens in Schulen im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6083 entstanden aus Vorlage: OF 785/3 vom 06.11.2024 Betreff: Qualität des Schulessens in Schulen im Nordend 1. Aufgrund der aktuellen Pressemeldungen über die Situation an Schulmensen in Frankfurt und speziell im Nordend, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: a) Sind die Meldungen zutreffend, dass teilweise sehr kleine Essensportionen in den Kantinen ausgegeben werden? b) Ist es der Fall, dass Kinder durch das Essen nicht satt werden und bestenfalls auf Nachfrage einen Nachschlag von einfachen Nudeln erhalten? c) Wie beurteilt der Magistrat die Qualität und Ausgewogenheit der angebotenen Mahlzeiten? d) Gibt es ein Kontrollgremium zur Überwachung der beauftragten Dienstleister? e) Wenn ja, welche Maßnahmen hat dieses Gremium in der Vergangenheit ergriffen? Gab es Kontrollen an den Schulen? f) Ist es zutreffend, dass Eltern einen Betrag von ca. drei Euo für das Schulessen bezahlen und dieser Betrag noch einmal mit weiteren ca. sieben Euro bezuschusst wird? Hält der Magistrat diesen Gesamtbetrag für das angebotene Essen für angemessen? Am Beispiel der in der Presse abgebildeten Fotos (halbe Kartoffel, ein Klecks Zaziki , Gurkensalat) erscheint dem Ortsbeirat der Preis überzogen. g) Nimmt der Magistrat eine geringe Kundenzufriedenheit mit den Catering-Unternehmen zur Kenntnis, bespricht das mit den Auftragsnehmern und bewertet Minderleistungen und Qualitätsabweichungen bei erneuten Ausschreibungen zur Vergabe der Leistungen? h) Ist es dem Magistrat möglich und ist er dazu bereit, zukünftige Ausschreibungen derart zu gestalten, dass kleine, mittelständige, regional produzierende Unternehmen, die unter Umständen sogar in den Schulküchen kochen können, eine reelle Beteiligungschance an den Ausschreibungsverfahren haben? 2. Der Magistrat wird gebeten, eine kurzfristige Antwort zu geben. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass eine Beantwortung innerhalb von maximal drei Monaten erfolgen muss. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, bei anstehenden Ausschreibungen der Essenvergabe an Schulen im Nordend die oben aufgeführten Aspekte unbedingt zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bildungskommune Frankfurt - Stadtteillabor in Ginnheim durchführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6150 entstanden aus Vorlage: OF 860/9 vom 28.09.2024 Betreff: Bildungskommune Frankfurt - Stadtteillabor in Ginnheim durchführen Seit März 2024 ist Frankfurt Bildungskommune. Mit der Beteiligung an diesem Bundesprogramm bietet sich die Möglichkeit, alle Bildungsangebote für alle Altersgruppen zu bündeln, zu evaluieren und auf das strategische Ziel der Bekämpfung von Bildunsgsarmut auszurichten. Nach dem ersten Schritt der Stadtwerkstätten steht nun die Auswahl einiger Stadtteile an, in denen in sogenannten Stadtteillaboren der Fokus auf die Vernetzung von Bildungsangeboten direkt vor Ort gelegt wird. Gemeinsam soll ein Konzept für Zugänge für Menschen verschiedenster Altersgruppen und Lebenslagen zu Bildungsangeboten in ihren Stadtteilen erarbeitet werden. (Weitere Informationen sind über das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen erhältlich.) Der Stadtteil Ginnheim, insbesondere die Platensiedlung, bietet sich für dieses Projekt aufgrund seiner Bevölkerungsstruktur, aber auch aufgrund seiner vielfältigen Angebotsstruktur an. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Ginnheim als einen Standort für die Stadteillabore auszuwählen und das Projekt entsprechend öffentlich in Ginnheim vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 121 Aktenzeichen: 40-1
Wasserqualität an der Schwarzburgschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2024, OF 786/3 Betreff: Wasserqualität an der Schwarzburgschule Auf der Kundgebung des Stadtelternbeirates Frankfurt zum Schulbau am 4.11.24 wurde von Elternvertretern vorgetragen, dass das Wasser der Schwarzburgschule "nicht für den Verzehr" geeignet ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen zu berichten, a) Ist das Wasser an der Schwarzburgschule tatsächlich nicht für den Verzehr geeignet? b) Wenn ja, c) Seit wann ist der Stadt dies bekannt? Was ist der Grund dafür? Wie wird dieser Mangel kurzfristig behoben? Wie kann die Versorgung mit verzehrgeeignetem Trinkwasser kurzfristig sichergestellt werden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1051 2024 Die Vorlage OF 786/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKapazität der Grundschule Nieder-Erlenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6033 entstanden aus Vorlage: OF 109/13 vom 31.01.2023 Betreff: Kapazität der Grundschule Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die räumlichen und personellen Kapazitäten der Nieder-Erlenbacher Grundschule in den kommenden Schuljahren ausreichend sind, und wenn nicht, ggf. Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Im neuen Baugebiet am Westrand wurden kürzlich fast 90 Doppelhaushälften bezogen, überwiegend von jungen Familien. Ein weiteres Baugebiet wird am Riedsteg entstehen. Bereits jetzt fehlen Kindergartenplätze. Es ist zu vermuten, dass sich dieser Engpass in der Grundschule fortsetzen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 225
Schulgelände der Schule am Ried nutzen, um zusätzliche Kapazitäten für Schüler im Frankfurter Osten zu schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6030 entstanden aus Vorlage: OF 301/16 vom 22.10.2024 Betreff: Schulgelände der Schule am Ried nutzen, um zusätzliche Kapazitäten für Schüler im Frankfurter Osten zu schaffen Vorgang: OM 5566/24 OBR 16; ST 1664/24 Es wird deutlich, dass der Bedarf an Schulplätzen im Frankfurter Osten, insbesondere in Bergen-Enkheim, auch in Zukunft hoch bleiben wird. Die Schule am Ried hätte in den letzten Jahren regelmäßig fünf Klassen im gymnasialen Zweig bilden können, obwohl sie derzeit nur als vierzügig eingestuft ist. Die Schule am Hang erwartet für das kommende Schuljahr mindestens sechs, möglicherweise sogar sieben erste Klassen, obwohl sie ebenfalls aktuell als vierzügig geführt wird. Eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule am Hang auf fünf ist für das kommende Jahr bereits geplant. Der Ortsbeirat 16 hat eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule am Ried auf fünf Züge im Gymnasium bereits durch den Beschluss OM 5566 unterstützt. Die Stadt Frankfurt geht in der Vorlage ST1664 von einem Höhepunkt der Schülerzahlen in Bergen-Enkheim in den Jahren 2025 und 2026 aus, gefolgt von einer Konsolidierung auf hohem Niveau. Dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass weiterhin ein starker Zuzug nach Frankfurt stattfindet, das Neubaugebiet Leuchte in Bergen-Enkheim im Entstehen ist und eine signifikante Verdichtung in den bestehenden Wohngebieten erfolgt. Häufig werden Altbauten abgerissen und durch Neubauten mit einer deutlich höheren Anzahl an Wohneinheiten ersetzt. Darüber hinaus verfügt die Schule am Ried über zwei Intensivklassen, die jedes Jahr eine signifikante Zahl zusätzlicher Schüler aufnehmen. Ein großer Teil dieser Schüler kann - wie die Erfahrung zeigt - nach Abschluss der Intensivklasse im gymnasialen Zweig unterrichtet werden. Während die Stadt Frankfurt in verschiedenen Stadtteilen dringend nach Flächen für den Bau neuer Schulen oder die Erweiterung bestehender Schulen sucht, wäre in Bergen-Enkheim auf dem Gelände der Schule am Ried ausreichend Platz vorhanden. Die Schulleitungen der Schule am Ried und der Schule am Hang haben den im Bildungsausschuss der Stadt Frankfurt vertretenen Parteien angeboten, das Gelände der Schule am Ried zu nutzen, um dort Kapazitäten für bis zu sechs gymnasialen Zügen sowie zunächst eine Dependance der Schule am Hang mit z. B. zwei Zügen einzurichten, die mittelfristig zu einer eigenen kleinen Grundschule werden könnte. Bis auf Weiteres könnte dies problemlos durch die Weiternutzung der nach dem Umzug der Schule am Hang in ihr Stammgelände frei werdenden Containeranlage auf dem Gelände der Schule am Ried umgesetzt werden. Langfristig bestünde zudem die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, der sowohl von der Schule am Hang bzw. einer neuen Grundschule als auch von der Schule am Ried genutzt werden könnte. Die Stadt Frankfurt hat in Vorlage ST 664 bereits angedeutet, dass eine Weiternutzung der Containeranlage für die Schule am Hang möglich wäre. Durch diese Maßnahmen könnte die Schule am Ried nicht nur den Wunsch der Schüler aus Bergen-Enkheim und den östlichen Stadtteilen nach Schulplätzen erfüllen. Zusätzlich könnte Schülern, die im Rahmen der Verteilungskonferenz an weiter entfernte Schulen verwiesen werden und deren Erst- oder Zweitwunsch nicht berücksichtigt werden können, ein wohnortnahes Bildungsangebot geschaffen werden. Dies könnte dazu beitragen, für ganz Frankfurt die angespannte Lage bezüglich der vorhandenen Schulplätze zu entspannen. Der Ortsbeirat 16 unterstützt den oben genannten Vorschlag und bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob das Gelände der Schule am Ried und die derzeit von der Schule am Hang genutzte Containeranlage verwendet werden können, um dort nicht nur eine Dependance der Schule am Hang bzw. eine neue Grundschule zu errichten, sondern auch der Schule am Ried dringend benötigte weitere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang könnte die Schule am Ried zukünftig bis zu sechs Züge im gymnasialen Zweig, weiterhin drei Züge in der Realschule und einen Zug in der Hauptschule anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5566 Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1664 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 16 am 24.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherheit an unseren Schulen gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6039 entstanden aus Vorlage: OF 1002/2 vom 16.10.2024 Betreff: Sicherheit an unseren Schulen gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. welche Sicherheitsbestimmungen an den Schulen im Ortsbezirk 2 gelten und wie deren Einhaltung konkret überprüft und gewährleistet wird (in welchem Turnus durch welche Institutionen); 2. ob und welche Hinweise es auf mögliche Sicherheitsmängel an den Schulen im Ortsbezirk 2 gibt, insbesondere im Hinblick auf Brandschutzbestimmungen, ausreichende Platzbedarfe für Schüler:innen und analog der Arbeitsschutzbestimmungen Vorgaben bzgl. Beleuchtung, Raumtemperatur etc.; 3. wann die letzten Prüfungen an den verschiedenen Schulen im Ortsbezirk 2 stattfanden und wie die Ergebnisse waren; 4. wie viele Schüler:innen an den einzelnen Schulen im Ortsbezirk 2 maximal aufgenommen werden können, ohne dass die Sicherheitsbestimmungen verletzt werden; 5. welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Anzahl der Schulkinder die vorhandenen Raumbedarfe übersteigt und hierdurch z. B. Brandschutzmaßnahmen oder Fluchtwege nicht eingehalten werden; 6. wer zur Verantwortung gezogen wird, wenn es tatsächlich einmal zu einem Brand kommt und Kinder/Lehrer:innen hierbei verletzt werden oder gar Schlimmeres passiert; 7. an welche Stelle beim Magistrat Schulen Sicherheitsbedenken melden können. Begründung: Bedingt durch die stark steigende Anzahl an Schulkindern und dem seit Jahren anhaltenden Sanierungsstau müssen Schulen, wie beispielsweise ganz konkret die Grundschule der Georg-Büchner-Schule, viel mehr Schüler:innen aufnehmen, als im Ursprungskonzept geplant. Besorgte Eltern sind nun an den Ortsbeirat herangetreten, da sie ihre Kinder nicht mehr sicher in der Schule aufgehoben sehen. Um eventuelle Sicherheitsmängel schnellstmöglich aufzudecken und beheben zu können, besteht Eilbedürftigkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 188 Antrag vom 29.03.2025, OF 1124/2 Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1174 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Schülertransport der Bürgermeister-Grimm-Schule ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6006 entstanden aus Vorlage: OF 1417/1 vom 11.10.2024 Betreff: Schülertransport der Bürgermeister-Grimm-Schule ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, die hinteren fünf Parkplätze zum Querparken in der kurzen Sackgasse der Ackermannstraße neben dem Gebäude der Bürgermeister-Grimm-Schule gegenüber dem Eingang zum Schulhof von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr ausschließlich für Fahrzeuge des Schülertransports der Bürgermeister-Grimm-Schule zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der gemeinsame Schulhof von Ackermannschule und Bürgermeister-Grimm-Schule wird derzeit saniert und umgestaltet und soll in Zukunft keinen Platz mehr für die Fahrzeuge der Schülerbeförderung der Förderschule Bürgermeister-Grimm-Schule erhalten, sondern vollständig als Sport- und Erholungsfläche zur Verfügung stehen. Die fünf Parkplätze neben dem Eingang zum Schulhof liegen ideal, um einen sicheren Transport der Schülerinnen und Schüler der Förderschule auf das Schulgelände zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 449 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme