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Für die freien Träger sind städtische Zuwendungen zur Aufrechterhaltung ihrer wichtigen Leistungen für die Stadtgesellsc

Vorlagentyp: F

Frage an den Magistrat

Die neu gegründete Kita im Europaviertel wird wohl von der AWO übernommen, da der Erstplatzierte der damaligen Interessensbekundung die Kita nun doch nicht mehr betreiben will. Bildungsdezernentin Weber will der AWO die Trägerschaft dem Vernehmen nach nun ohne Neuausschreibung übertragen, obwohl der Prozess vor dem Landgericht noch läuft und andere Dezernate aus diesem Grund keine neuen Aufträge mehr an die AWO vergeben. Zudem müssen Erzieher/-innen bei der AWO Frankfurt eine dreiprozentige Gehaltskürzung dulden, damit die AWO ihre Schulden zurückzahlen kann. Ich frage den Magistrat: Hat der Magistrat tatsächlich auf eine Neuausschreibung verzichtet, die eine Bewerbung weiterer Träger ermöglicht hätte, und wenn ja, warum?

Antwort des Magistrats

Die Beauftragung der Trägerschaft an die AWO erfolgte im Nachgang einer Sammelvergabe aus dem Jahr 2010. Bei dieser Sammelvergabe hatte Kita Frankfurt den Zuschlag für die Trägerschaft erhalten. Zwischenzeitlich hat Kita Frankfurt sich gegen die Übernahme der Trägerschaft für diese Kita entschieden. In der Folge wurde in Abstimmung mit dem Fachausschuss Kinderbetreuung ein Interessen-bekundungsverfahren bei allen 2010 an der Sammelvergabe beteiligten Trägern durchgeführt, innerhalb dessen die AWO als einziger Träger ihr Interesse bekundete, die Trägerschaft übernehmen zu wollen. Daraufhin erhielt die AWO den Zuschlag für die Trägerschaft dieser Einrichtung.

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