Schulen und Bildung
Vorlagen
Zusätzliche personelle Ressourcen für die IGS Süd
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2112 Betreff: Zusätzliche personelle Ressourcen für die IGS Süd Für die Integrierte Gesamtschule (IGS) Süd stehen dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) zwei Schulhausverwaltungsstellen zur Verfügung. Beide Stellen sind derzeit besetzt, sodass je Standort eine Schulhausverwaltung im Rahmen der festgelegten Aufgaben unterstützen kann. Die aktuelle Schulhausverwaltung am Standort Biegweg wird voraussichtlich zum Jahresende die Stelle wechseln. Derzeit laufen die Profilanforderungen über die Arbeitnehmerüberlassung. Das ABI ist bestrebt, zeitnah eine geeignete Personalie auszuwählen. Im Anschluss wird eine qualifizierte Einarbeitung erfolgen. Darüber hinaus wird die Liegenschaft einschließlich des Wohnheims ergänzend durch einen externen Dienstleister betreut. Für das technische Gebäudemanagement steht dem ABI regelmäßig eine zusätzliche Fachkraft vor Ort zur Verfügung. Aus Sicht des Objektmanagements besteht derzeit kein weiterer Personalbedarf. An der IGS Süd sind derzeit drei Schulverwaltungskräfte tätig. Zwei der Beschäftigten haben den Wunsch geäußert, ihre Stunden zu erhöhen. Die derzeitige Situation mit zwei Standorten ist nur vorübergehend. Ab Sommer 2026 werden alle Schulverwaltungskräfte wieder an einem Standort tätig sein, sodass die vollständige Besetzung sichergestellt ist. Die aktuelle Personalbemessung liegt bei 78 Stunden, derzeit sind 79 Stunden besetzt. Mit der geplanten Stundenaufstockung ist der Personalbedarf vollständig abgedeckt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7443
Haushalt 2026 Dolmetschen im Fachfeld Erziehungshilfe
Antrag vom 04.12.2025, OF 979/3 Betreff: Haushalt 2026 Dolmetschen im Fachfeld Erziehungshilfe Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten, um die im Fachfeld Erziehungshilfe sowohl bei den freien Trägern als auch beim Kommunalen Betrieb anfallenden Aufgaben des Dolmetschens fachlich korrekt und empathisch durchzuführen, werden die entsprechenden Budgetmittel in ausreichender Höhe in den Haushalt eingestellt. Begründung: Zur Durchführung ihrer Informations- und Beratungsgespräche benötigen alle Erziehungsberatungsstellen aufgrund des hohen Anteils von Ratsuchenden mit Migrationshintergrund in erheblichem Umfang die Unterstützung durch Dolmetscher und Dolmetscherinnen sowohl seitens der freien Träger als auch vom Kommunalen Betrieb (Letzteres wie z.B. im Nordend). Die entsprechenden Mittel für diese Aufgabe sind in ausreichender Höhe im Haushalt einzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Etatanregung EA 139 2025 Die Vorlage OF 979/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nach den Herbstferien hat die Schulgemeinde der Gruneliusschule ihre Arbeit in der Containeranlage an der Offenbacher La
Frage vom 04.12.2025, F 3696 Nach den Herbstferien hat die Schulgemeinde der Gruneliusschule ihre Arbeit in der Containeranlage an der Offenbacher Landstraße aufgenommen. Der Interimsschulort liegt am Rande von Oberrad. Daher bringen eine große Anzahl an Eltern ihre Kinder zur Schule. Die Anwohnerschaft hat sich bereits wegen der Verkehrssituation vor allem zu den Bring- und Holzeiten an den zuständigen Ortsbeirat gewandt. Hier muss zeitnah gegengesteuert werden. Daher frage ich den Magistrat: Welche Überlegungen gibt es, das Aufkommen der Elterntaxis nachhaltig zu vermindern? Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein
Laut DLRG bestehen erhebliche Defizite in der Schwimmfähigkeit der Bevölkerung. Dieses Problem wird seit Jahrzehnten dur
Frage vom 04.12.2025, F 3664 Laut DLRG bestehen erhebliche Defizite in der Schwimmfähigkeit der Bevölkerung. Dieses Problem wird seit Jahrzehnten durch unzureichenden Schwimmunterricht an Schulen verstärkt - sei es aufgrund von Personalmangel oder fehlenden beziehungsweise unzureichenden Schwimmstätten. In Frankfurter Schulen findet der Schwimmunterricht üblicherweise im dritten und vierten Schuljahr statt. Ich frage den Magistrat: Welche Schulen konnten im Jahr 2025 den Kindern in diesen Jahrgangsstufen keinen Schwimmunterricht anbieten? Antragstellende Person(en): Stadtv. Pearl Hahn Vertraulichkeit: Nein
Schulwegsicherheit PhormsSchule
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7871 entstanden aus Vorlage: OF 980/3 vom 19.11.2025 Betreff: Schulwegsicherheit Phorms-Schule Der Magistrat wird gebeten folgende Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherheit der Phorms-Schule umzusetzen: 1. Einrichtung einer "Drop-off-Zone" entweder im Bereich der Eschersheimer Landstraße, Höhe Einmündung Fürstenberger Straße, oder auf der Holzhausenstraße auf der südlichen Seite nach der Einmündung der Justinianstraße in der Zeit von 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr und 14:45 Uhr bis 15:45 Uhr; 2. Anbringen eines Schildes "Achtung Schule" (Spielende Kinder) im Bereich der Kreuzung der Fürstenberger Straße mit dem Oeder Weg; 3. Einrichtung eines Zebrastreifend im Bereich der Kreuzung der Fürstenberger Straße mit der Justinianstraße. Wenn das nicht möglich sein sollte, Installation einer Querungshilfe und "Achtung Schule"-(Spielende Kinder)-Schilder. Zusätzlich sollten im Kreuzungsbereich auf der südlichen Seite der Fürstenberger Straße und auf der östlichen Seite der Justinianstraße Fahrradständer auf jeweils einem Parkplatz installiert werden, um die Einsehbarkeit der Kreuzung zu erhöhen. Begründung: Maßnahmen zur Schulwegsicherheit wurden der Schule bereits vor mehreren Jahren in Aussicht gestellt. Passiert ist leider nichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Die Unterfinanzierung des Hessischen Hochschulpakts durch die schwarz-rote Landesregierung bedeutet einen massiven Kahls
Frage vom 04.12.2025, F 3723 Die Unterfinanzierung des Hessischen Hochschulpakts durch die schwarz-rote Landesregierung bedeutet einen massiven Kahlschlag für die Wissenschaftslandschaft, auch am Standort Frankfurt. Unter anderem soll die Soziale Arbeit an der Frankfurt UAS zusammengekürzt werden, es werden zukünftig weniger Studierende ausgebildet werden können; an der Goethe-Universität sollen die Fachbereiche Kürzungen in Höhe von 15 Prozent umsetzen. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die Auswirkungen der Hochschulkürzungen auf Frankfurt, und wie positioniert sich die Stadt angesichts dessen beim Land? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein
Der geplante Bildungscampus in Unterliederbach, auf dem die Paul-Ehrlich-Schule und die Ludwig-Erhard-Schule gemeinsam u
Frage vom 04.12.2025, F 3710 Der geplante Bildungscampus in Unterliederbach, auf dem die Paul-Ehrlich-Schule und die Ludwig-Erhard-Schule gemeinsam untergebracht werden sollen, kommt nicht voran. Das eigens dafür erworbene Areal im Bebauungsgebiet Parkstadt II ist laut städtebaulichem Wettbewerb geeignet. Den Beteiligten wurde 2024 gesagt, dass der nächste Schritt das Verkehrsgutachten sei, dessen Ergebnisse im Frühjahr 2025 vorliegen sollten. Die Frist verstrich und der Magistrat vertröste am 27.03. auf Ergebnisse direkt nach den Sommerferien. Scheinbar wurde das Verkehrsgutachten jedoch erst vor Kurzem überhaupt beauftragt. Daher frage ich den Magistrat: Welcher Prüfauftrag wurde für das Verkehrsgutachten genau erteilt, und wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein
Die Stadt und KITA Frankfurt müssen mit gutem Beispiel vorangehen und sich anderen Trägern gegenüber neutral verhalten.
Frage vom 04.12.2025, F 3703 Die Stadt und KITA Frankfurt müssen mit gutem Beispiel vorangehen und sich anderen Trägern gegenüber neutral verhalten. Für die Vergabe von Hortplätzen gib es vorgesehene Anmeldeverfahren über das Kindernet mit der neuen Software Kivan. Dies darf nicht ausgehebelt oder umgangen werden. Ein solches Vorgehen würde bei anderen Trägern zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen, da eine gleichmäßige Verteilung der Kinder auf die Einrichtungen nicht gewährleistet wäre. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Vergibt KITA Frankfurt Hortplätze außerhalb des vorgeschriebenen Anmeldeverfahrens und ist ein solches Vorgehen mit dem Magistrat abgestimmt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein
Die Georg-Büchner-Schule, GBS, wächst als verbundene IGS mit Grundstufe besonders im Grundschulbereich stark an, da die
Frage vom 04.12.2025, F 3688 Die Georg-Büchner-Schule, GBS, wächst als verbundene IGS mit Grundstufe besonders im Grundschulbereich stark an, da die Grundstufe die stark wachsende Schüler*innenzahl in Bockenheim auffängt und in die neue Dependance in der Schloßstraße umzieht. Das erfordert einen jahrelangen organisatorischen Mehraufwand, der mit den sechs Leitungsstellen für 1.200 Schüler*innen nicht geleistet werden kann. Wegen der Verbundenheit können diese nicht erhöht werden. Eine eigenständige IGS mit 900 Schüler*innen hat ebenso sechs Leitungsstellen. Ich frage den Magistrat: Erwägt der Magistrat, die Verbundenheit der GBS aufzuheben, damit das Land danach die Grundstufe mit eigenen Leitungsstellen versorgen kann, und welche Hindernisse werden hierbei gesehen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Daniel Brenner Vertraulichkeit: Nein
In der Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 2882/24 zum Schulschwimmen wurde mitgeteilt, dass keine zentralen Zahlen
Frage vom 04.12.2025, F 3684 In der Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 2882/24 zum Schulschwimmen wurde mitgeteilt, dass keine zentralen Zahlen zu den Ausfällen von Schulschwimmstunden erfasst werden. Ohne diese Daten ist es schwer, die Wirksamkeit der Maßnahmen gegen die Nichtschwimmerquote zu bewerten oder zu optimieren. Eine systematische Datenerfassung ist daher notwendig, um die Situation nachhaltig zu verbessern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Aus welchen Gründen erfolgt keine systematische Erfassung der Ausfallquote beim Schulschwimmen und welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, eine solche Erfassung künftig einzuführen, um die Maßnahmen zur Senkung der Nichtschwimmerquote gezielter steuern sowie bewerten zu können? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein
Die Stadt Frankfurt plant, mehrere Straßen zu Schulstraßen umzuwidmen, um die Verkehrssicherheit rund um Schulen zu verb
Frage vom 04.12.2025, F 3677 Die Stadt Frankfurt plant, mehrere Straßen zu Schulstraßen umzuwidmen, um die Verkehrssicherheit rund um Schulen zu verbessern und den Schutz der Kinder auf ihrem Schulweg zu erhöhen. Diese Maßnahmen können jedoch auch Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straßen haben. Zudem könnte sich der Verkehr infolgedessen auf benachbarte Straßen verlagern und dort zunehmen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche konkreten Einschränkungen sind für die Anwohnerinnen und Anwohner in den von der Umwidmung zu Schulstraßen betroffenen Bereichen zu erwarten? Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein
Programm für Schülerbeteiligung: Besuch von Gedenkveranstaltungen zum Holocaust in der Paulskirche
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2025, OM 7859 entstanden aus Vorlage: OF 1324/2 vom 22.11.2025 Betreff: Programm für Schülerbeteiligung: Besuch von Gedenkveranstaltungen zum Holocaust in der Paulskirche Der Magistrat wird gebeten, durch direkte Ansprache der Schulen im Ortsbezirk, die Schülerbeteiligung an der Holocaust-Erinnerungskultur zu erhöhen. Schulen mit Oberstufen sollten zentral angeschrieben bzw. eingeladen werden, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Neben zentralen Veranstaltungen, wie zuletzt am 09.11.2025 in der Paulskirche, können dies auch andere Veranstaltungen an öffentlichen Orten im Ortsbezirk sein. Begründung: Bei den jüngsten Gedenkveranstaltungen zum Andenken an die Reichspogromnacht in der Paulskirche gab es leider noch viele freie Plätze. Obwohl eine Podiumsdiskussion mit jungen Menschen (Oberstufenschüler aus der Max-Beckmann-Schule und Konfirmanden der Evangelisch-reformierten Gemeinde) auf dem Programm stand, fiel das vornehmlich ältere Publikum auf, sowie dass keine Schulklassen anwesend waren. Am 23.10.2025 fand in der Evangelisch-reformierten Gemeinde im Frankfurter Westend eine Veranstaltung zur Eröffnung ihrer Ausstellung "Das Bockenheimer Netzwerk - Judenrettung und Widerstand in Frankfurt am Main während des Nationalsozialismus" mit Frau Petra Bonavita (Soziologin) statt. Dort war der Leistungskurs Geschichte des Lessing-Gymnasiums aufgrund der Vermittlung des Kontakts durch ein Ortsbeiratsmitglied anwesend. Es gibt bereits einige Materialien zu dem Thema, auch werden die Initiativen im zweiten Stock der Dondorf-Druckerei sicherlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Daher ist es ausreichend, wenn der Magistrat hier als Kontaktvermittler fungiert und die Schulen bei eigenen Einladungen berücksichtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Nachfrage zum Produktbereich 5.007226 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: AdornoGymnasium Neubau?
Auskunftsersuchen vom 01.12.2025, V 1342 entstanden aus Vorlage: OF 1297/2 vom 11.11.2025 Betreff: Nachfrage zum Produktbereich 5.007226 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: Adorno-Gymnasium Neubau? Vorgang: F 3110/25 Der Magistrat wird gebeten, über die Planung zur Errichtung eines Neubaus des Adorno-Gymnasiums zu berichten. Insbesondere ist aufzuklären, ob der Tauschvertrag inzwischen erfolgt ist und die Pläne in naher Zukunft umgesetzt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat 2 begrüßt es sehr, dass ein Budget eingestellt wurde und dass die Bautätigkeit am Adorno-Gymnasium aufgenommen wird. Die letzte Information bezüglich des avisierten Grundstückstauschs mit dem Land Hessen, der die Voraussetzung für die Errichtung des Neubaus darstellt, war, dass dieser Vertrag noch nicht endgültig abgestimmt sei (Frage vom 27.03.2025, F 3110, letzter Sachstand 07.05.2025). Der Ortsbeirat 2 begrüßt die Errichtung eines Neubaus, insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden Schülerzahlen und des Fehlens von Sporthallen am Interimsstandort, sehr. Schließlich wäre es vor dem Hintergrund der Planungen bezüglich der benachbarten Philipp-Holzmann-Schule und der Sanierung der Holzhausenschule, die interimsweise ebenfalls an der Miquelallee neben dem Adorno-Gymnasium untergebracht ist, wichtig, ob die Zeitpläne hier aufeinander abgestimmt sind, sodass der Schulstandort dann endgültig aufgegeben werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 27.03.2025, F 3110
Nachfrage zum Produktbereich 5.002520 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: Holzhausenschule endlich sanieren
Auskunftsersuchen vom 01.12.2025, V 1343 entstanden aus Vorlage: OF 1298/2 vom 11.11.2025 Betreff: Nachfrage zum Produktbereich 5.002520 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: Holzhausenschule endlich sanieren Vorgang: NR 1237/25 CDU Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wann die Holzhausenschule wieder in ihr ursprüngliches Gebäude zurück umziehen kann und Details über die Sanierung und die geplanten Maßnahmen bekannt zu geben. Begründung: Der Ortsbeirat 2 begrüßt es sehr, dass ein Budget eingestellt wurde und dass die Sanierung der Holzhausenschule weiterhin vorgesehen ist. Leider ist bisher keine Bautätigkeit zu erkennen. Hier besteht seitens des Ortsbeirats, aber auch seitens der betroffenen Schüler und Eltern der Holzhausenschule sowie des benachbarten Adorno-Gymnasiums Informationsbedarf. Bisherige Vorlagen, zuletzt die Vorlage NR 1237 vom 30.04.2025, bleiben unbeantwortet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2025, NR 1237
Schule am Hang - Sanierung und Erweiterung hier: Mehrkostenvorlage
Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 198 Betreff: Schule am Hang - Sanierung und Erweiterung hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.06.2020, § 5879 (M 68) Auf Antrag des Magistrats vom 28.11.2025 1. Für die Sanierung und Erweiterung mit Neubau Cafeteria und Turnhalle der Schule am Hang wurden ursprünglich Kosten in Höhe von insgesamt 44.715.193,00 € bewilligt. Es dient zur Kenntnis, dass für die vorgenannte Maßnahme zusätzliche Kosten anfallen, die eine Nachbewilligung zusätzlicher Mittel in Höhe von voraussichtlich 16.601.656,00 € erforderlich machen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 61.316.849,00 €. 2. Es werden dementsprechend weitere Mittel in Gesamthöhe von 16.601.656,00 € brutto bewilligt. Die Verausgabung der investiven Ausgaben für das Schulgebäude ohne Cafeteria und BgA Turnhalle in Höhe 13.784.141,00 € brutto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 400868, PSP-Element 5.007223.500.999.100-700. Die Verausgabung der investiven Ausgaben für den BgA Cafeteria in Höhe von 960.561,00 € netto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 401868, PSP-Element (5.009847.500.999.100-700). Die Verausgabung der investiven Ausgaben für den BgA Turnhalle in Höhe von 614.496,00 € netto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 402868, PSP-Element 5.009153.500.999.100-700. Die Buchung der konsumtiven Aufwendungen - Auslagerung in Container - in Höhe von 1.242.459,00 € brutto erfolgt auf dem Sachkonto 61610009, Kostenstelle 400868, Innenauftrag 40009563. Die zusätzlichen Kosten werden aus den folgenden PSP-Elementen gedeckt: 3. Das Dezernat XI wird ermächtigt, die Maßnahme bis einschließlich Vorbereitung der Vergabe fortzuführen. Die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgt erst nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Bau- und Finanzierungsvorlage. 4. Die Maßnahme hat bereits begonnen. Begründung: A. Zielsetzung Die Sanierung und Erweiterung der Schule am Hang soll voraussichtlich zum Jahresende 2026 fertiggestellt werden. Für die Baumaßnahme liegt ein Stadtverordnetenbeschluss, § 5879 (M 68) vom 04.06.2020, vor. Die genehmigten Gesamtkosten i.H.v. 44.715.193 € werden mit 16.601.656 € um 37,3 % überschritten. B. Alternativen Keine C. Lösung Die wesentlichen Gründe für die Überschreitung der genehmigten Gesamtkosten: 1. Mehrkosten bei der Auslagerung aufgrund von Mehrflächenbedarf. Es werden weitere Betreuungsräume und mehr Pausenhofflächen benötigt als zum Zeitpunkt der B+F-Vorlage als Planungsgrundlage vorgesehen war. Zusätzlich entstehen weitere Mehrkosten durch längere Mietzeiten der Containeranlage, aufgrund von Bauzeitverlängerung und durch die Übernahme der Containeranlage der Schule am Ried für den ab Sommer 2026 startenden Ganztagsbetrieb der Schule am Hang. Die Mehrkosten für die Auslagerung betragen 1,23 Mio. € brutto. 2. Mehrkosten aufgrund ungewöhnlich höherer Baupreissteigerung Seit Beginn der Bauarbeiten 2021 stiegen die Baupreise infolge der Corona-Krise und des Ukrainekrieges ungewöhnlich stark an. Die Mehrkosten aufgrund der Baupreissteigerung betragen 5,49 Mio. € brutto. 3. Mehrkosten aufgrund der Sanierung der Bestandsturnhalle infolge von Wasserschäden. Im Zuge der Baumaßnahme wurde bei der weiter in Betrieb befindlichen Bestandsturnhalle festgestellt, dass die gesamte Fußbodenkonstruktion der Umkleide- und Gerätebereiche aufgrund eindringenden Grund- und Regenwassers durchfeuchtet ist. Zusätzlich kam es im Zuge der Bauarbeiten zu einem Wasserschaden in der Sportbodenkonstruktion. Somit ist eine nicht geplante, umfangreiche Sanierung der Bestandsturnhalle erforderlich. Die Mehrkosten für die Sanierung betragen 1,26 Mio. € brutto. 4. Mehrkosten aufgrund der Sanierung der Bestandsbausubstanz. Nach der Entkernung wurde ersichtlich, dass an den bestehenden Pavillongebäuden zahlreiche Mängel bestehen, die saniert werden müssen. Die Mehrkosten für die Sanierung betragen 0,59 Mio. € brutto. 5. Mehrkosten für Schutzmaßnahmen vor Starkregenereignissen. Nach der B+F-Vorlage kam es infolge von 2 Starkregenereignissen zur Überflutung der Schule. Um das fertiggestellte Schulgebäude zukünftig zu schützen, werden diverse zusätzliche bauliche Maßnahmen ausgeführt, wie eine Flutschutzmauer und ein Retentionsbecken oberhalb der Schulgebäude, größere Rigolen und zusätzliche Drainageanlagen. Die Mehrkosten für die Schutzmaßnahmen betragen 1,55 Mio. € brutto. 6. Mehrkosten bei den Erdarbeiten Aufgrund von kontaminiertem Erdreich und aufgrund von Mehrmassen im Erdbau, infolge des umfangreicheren Aushubs, aufgrund der Flutschutzmaßnahmen und aufgrund von Bodenaustauschmaßnahmen. Die Mehrkosten für die Erdarbeiten betragen 1,30 Mio. € brutto. 7. Mehrkosten aufgrund des höheren Angebotes der GU-Holzbau-Vergabe. Abzüglich der Baupreissteigerung liegt das Angebot noch zusätzlich über der Kostenberechnung, aufgrund der höheren Komplexität der Holzmodulanlagen als Bestandserweiterung im Vergleich zu freistehenden Holzmodulanlagen, sowie der im Vergleich zu anderen Gewerken zusätzlich höhere Holzpreis aufgrund der Lieferschwierigkeiten. Die Mehrkosten für die GU-Vergabe betragen 4,83 Mio.€ brutto. 8. Mehrkosten aufgrund der höheren Angebote Freianlagen. Abzüglich der Baupreissteigerung liegt das Angebot des ersten Bauabschnitts der Freianlagen noch zusätzlich über der Kostenberechnung, aufgrund der schwierigeren Hangsituation. Für das Angebot des zweiten Bauabschnitts im Bereich Hort wird daher auch mit Mehrkosten gerechnet. Die Mehrkosten für die Vergaben Freianlagen betragen 0,65 Mio.€ brutto. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf / Überschreitung der Gesamtkosten: 15.359.197 € a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: keine 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Mittelabflüsse 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen keine b) Sachkosten 232.073,85 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 134.392,97 € 2. Abschreibung 263.196,74 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: keine Anlage _Kostendeckblaetter (nicht öffentlich - ca. 3,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Vortrag des Magistrats vom 24.04.2020, M 68 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage M 198 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 48 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 198 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7006, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 40-2
Anmietung der Liegenschaft Biegweg 39-41 als Auslagerungsstandort für die IGS-Süd
Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 203 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Biegweg 39-41 als Auslagerungsstandort für die IGS-Süd I. Die Liegenschaft Biegweg 39-41 vom LBIH zu folgenden Konditionen anzumieten: Vermieter (Erbbauberechtigter): Land Hessen Liegenschaft: Biegweg 39-41, 60486 Frankfurt Miete: 946.668,00 €/a zzgl. Betriebskostenvorauszahlung 210.629,04 €/a = 1.157.297,04 €/a Mietbeginn: 18.08.2025 Laufzeit: 1 Jahr (optional ist Verlängerung um 1 weiteres Jahr möglich) Mietfläche: Gebäude u. Freifläche Außerordentliches Kündigungsrecht: Der Mieter ist berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main einer Fortführung des Mietverhältnisses bis zum Ende der Mietzeit nicht zustimmt. Begründung: A. Zielsetzung Die IGS Süd ist eine integrierte Gesamtschule im Stadtteil Sachsenhausen, deren Hauptgebäude sich in der Textorstraße 104 befindet. Aufgrund des Gutachtens eines externen Sachverständigen-Büros und der darin festgestellten, ungenügenden Tragfähigkeit der Decken nicht nur in den Fluren, sondern im gesamten Gebäude, musste dessen Nutzung sofort untersagt werden. Das Ergebnis des Gutachtens ist dem ABI kurz vor den Sommerferien zugegangen. Die Jahrgangsstufen 8 bis 10 sind nach wie vor im Gebäude "Villa Süd" in der Textorstraße untergebracht. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 bestand unabwendbarer bedarf zur sofortigen Auslagerung, sodass der Regelunterricht nach den Sommerferien möglichst ohne Unterbrechung fortgeführt werden können sollte. B. Alternativen Keine C. Lösung Der Magistrat stand bereits mit dem Land Hessen im Austausch, um das Erbbaurecht im Biegweg 39-41 zu erwerben. Das Land plante, die dortige Nutzung durch das Hessenkolleg in das Bildungszentrum Ostend zu verlagern. Daher ergab sich in Kooperation mit allen beteiligten kurzfristig die Möglichkeit, das ehemalige Hessenkolleg im Biegweg 39-42 für die IGS Süd durch die sofortige Verlagerung des Hessenkollegs nutzbar zu machen. Das Gebäude bietet kurzfristig die erforderlichen Flächen zur Sicherstellung des Unterrichts für die Jahrgänge 5 bis 7. Hierfür musste jedoch unmittelbar ein wirksamer Mietvertrag geschlossen werden, um auch die Haftung vom Land Hessen wirksam auf die Stadt Frankfurt zu übertragen. Statt eines Gremienvorbehaltes enthält der rechtskräftig geschlossene Mietvertrag insofern ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall, dass die Gremien dieser Vorlage nicht zustimmen. Darüber hinaus bietet das Grundstück aber auch ausreichend Platz, um eine kurzfristige Erweiterung in Form von Stahlcontainern zu realisieren. Mit dieser Planung kann durch den Abschluss des Mietvertrages unverzüglich begonnen werden, sodass im Jahr 2026 die gesamte IGS Süd bis auf Weiteres dorthin ausgelagert werden kann. Der Magistrat plant weiterhin, das Erbbaurecht des Landes Hessen (LBIH) zu erwerben. Eigentümer des Grundstücks ist die Stiftung Waisenhaus SdöR. Die hierzu erforderlichen internen Abstimmungen werden voraussichtlich Anfang bis Mitte 2026 abgeschlossen sein. Um hier flexibel zu bleiben, enthält der vorliegende Mietvertrag eine Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr. Nach Ankauf des Erbbaurechts würde der Mietvertrag an die Stadt als neuer Eigentümerin des Erbbaurechts übergehen und könnte somit beendet werden. Für den Ankauf des Erbbaurechts soll ein gesonderter Beschluss gefasst werden, sobals die Gespräche mit dem Land Hessen und der Stiftung Waisenhaus abgeschlossen und die genauen Konditionen bekannt sind. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Über die reinen Mietkosten hinaus, finden kleinere Bauunterhaltungsmaßnahmen wie die Veränderung und Erhöhung des Treppengeländers nach Vorgaben der Unfallkasse, die Errichtung von Gerüstbautreppen aus brandschutztechnischen Gründen oder die Verlegung von Glasfaserkabel zur Anbindung an die städtische IT statt. Diese Kosten sind noch nicht abschließend zu beziffern. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 5 Versandpaket: 03.12.2025
Errichtung eines Vierklassen Schulgebäudes in Holztafelbau an der Brentanoschule (Schulnummer 3156)
Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 202 Betreff: Errichtung eines Vierklassen Schulgebäudes in Holztafelbau an der Brentanoschule (Schulnummer 3156) Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 28.11.2025 Der Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes mit vier Unterrichtsräumen in Holztafelbau wird auf Grundlage der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 1. Die Gesamtkosten gemäß beigefügtem Kostendeckblatt werden in Höhe von 1.704.509,52 € brutto bewilligt. 2. Die Verausgabung der investiven Ausgaben für die Holzmodulbauweise in Höhe von 1.637.115,75 € brutto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 400811, PSP-Element 5.010669.500.999.200 bis 700. Die Verausgabung der investiven Ausgaben für den BgA Turnhalle in Höhe von 67.393,76 € netto erfolgt auf dem Sachkonto 80785109, Kostenstelle 402811, PSP-Element 5.010670.500.999.200 bis 700. Die Deckung in Höhe von 1.704.509,52 € erfolgt aus der Projektdefinition 5.006888 in der Produktgruppe 20.01. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Maßnahme 5.010669 in den Endausdruck des Investitionsprogramms 2026 - 2029 sowie der entsprechenden Finanzplanung des Haushaltes 2026 einzuarbeiten. Die Deckung erfolgt durch Mittelumschichtung von dem Projekt 5.006888 in Höhe von 1.705.000 € innerhalb des Investitionsprogramms der Produktgruppe 20.01. Begründung: A. Zielsetzung Die Brentanoschule leidet aktuell unter erheblicher Raumnot. Mit dem Bau der neuen Flüchtlingsunterkunft ist zudem ein deutlicher Anstieg der Schülerzahlen zu erwarten, der in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar war. Bereits in den vergangenen Jahren führte der stetige Zuwachs an Schülerinnen und Schülern dazu, dass sämtliche Fachräume aufgelöst werden mussten, um den regulären Unterricht überhaupt sicherstellen zu können. Die aktuellen Prognosen bestätigen, dass die Schülerzahlen im kommenden Schuljahr weiter steigen werden. Ein Wachstum, das mit den derzeit vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr abgedeckt werden kann. Im integrierten Schulentwicklungsplan (ISEP) 2020-2029 ist dokumentiert, dass die Brentanoschule von einer zwei- auf eine dreizügige Schule anwachsen wird und deshalb baulich erweitert werden muss. Der ISEP liegt dem Kultusministerium bereits seit längerer Zeit zur Genehmigung vor und wurde am 20.10.2022 von der Stadtverordnetenversammlung (§ 2380, M 91) beschlossen. Es ist daher dringend erforderlich, spätestens zum Schuljahr 2026/27 zusätzliche Raumkapazitäten zu schaffen, um der wachsenden Zahl an Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden und den gesetzlichen Bildungsauftrag weiterhin erfüllen zu können. Die Bereitstellung zusätzlicher Räumlichkeiten ist dabei bereits vor Umsetzung der Gesamtmaßnahme zur Sanierung und Erweiterung der Brentanoschule notwendig, um den Schulbetrieb bis dahin aufrechterhalten zu können. B. Alternativen Keine C. Lösung Die Errichtung eines zweigeschossigen, demontables Gebäudes in Holzständer- bzw. Holztafelbauweise. Der barrierefreie Zugang erfolgt über eine Rampenanlage und der zweite Rettungsweg über eine Außentreppe. Mit dem Neubau wird die Unterrichtsversorgung an der Brentanoschule langfristig gesichert. Das Projekt vereint pädagogische, ökologische und wirtschaftliche Ziele und stärkt den Schulstandort nachhaltig. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten 1. Investitionsbedarf: 1. Investitionsbedarf: 1.704.509,52 € brutto 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Für die aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsverlauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2025 44.704,75 € 27.880,00 € 2026 1.659.805,25 € 838.315,00 € 2027 0,00 € 838.315,00 € Summe 1.704.510,00 € 1.704.510,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen keine b) Sachkosten 208.216,71 € wie z. Bsp. Kosten für - Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege - Verwaltungskosten - Steuern, Abgaben und Versicherungen - Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte sowie Strom - Bedienung, Wartung und Inspektion - Verkehrs- u. Grünflächen - Bauunterhaltungskosten für Bauwerke, Geräte u. Außenanlagen, ggf. auch für alternative Baumaterialien c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 1,75%:2 14.914,46 € 2. Abschreibung 45.328,00 € 5. Jahreserträge: keine Gebühren, Entgelte und dgl. 6. Leistungen Dritter: keine Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: keine Anlage _Kostendeckblaetter (nicht öffentlich - ca. 2,3 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage M 202 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 202 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7007, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 40-1
Verbesserung der Verkehrssituation rund um den Auslagerungsstandort der Gruneliusschule
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7828 entstanden aus Vorlage: OF 1625/5 vom 27.11.2025 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation rund um den Auslagerungsstandort der Gruneliusschule Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation rund um den Auslagerungsstandort der Gruneliusschule wie folgt zu verbessern: 1. Sperrung der direkten Zufahrtswege während der Bring- und Holzeiten; 2. Erhöhte Kontrolle durch Stadtpolizei und Ordnungsamt; 3. Durchsetzung der Halteverbote; 4. Sicherung der privaten Bewohnerparkplätze und Einfahrten; 5. Erarbeiten eines angepassten Schulwegekonzeptes. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Verkehrssituation rund um den Auslagerungsstandort der Gruneliusschule beschwert. Die Verkehrssituation stellt vor allem während der Bring- und Holzeiten ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu gewährleisten, sind die o. g. Maßnahmen dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7819 entstanden aus Vorlage: OF 1612/5 vom 30.10.2025 Betreff: Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) und der angepassten Verwaltungsvorschrift geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße zu prüfen und umzusetzen. Dabei geht es um folgende Maßnahmen: - Einrichtung eines Zebrastreifens im Nahbereich der Schule; - Anbringung von Fahrbahnmarkierungen oder Piktogrammen ("Schule", "Achtung Kinder") zur Erhöhung der Aufmerksamkeit; - ergänzende Maßnahmen zur besseren Einhaltung der bestehenden Tempo-30-Zone (z. B. zusätzliche Beschilderung, Radarfallen oder Tempo-Displays). Begründung: Die Textorschule liegt an der Gutzkowstraße nahe des Schweizer Platzes. Diese Straße ist als Schulweg klassifiziert, täglich queren hier zahlreiche Schulkinder die Fahrbahn. Die Gutzkowstraße ist in diesem Abschnitt sehr gerade. Trotz der bestehenden Tempo-30-Zone sind dort viele Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, was für die Grundschulkinder ein hohes Sicherheitsrisiko bedeutet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Mit der neuen Straßenverkehrsordnung und den angepassten Richtlinien sind nun auch in Tempo-30-Zonen die Anlage von Fußgängerüberwegen und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an Schulwegen ausdrücklich erleichtert möglich. Der Magistrat wird daher gebeten, diese neuen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und zeitnah geeignete Schritte zur Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich der Textorschule einzuleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Abriss und Neubau der Sporthalle Süd und Erweiterung des Schulstandortes der Deutschherrenschule
Etatanregung vom 28.11.2025, EA 86 entstanden aus Vorlage: OF 1584/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Abriss und Neubau der Sporthalle Süd und Erweiterung des Schulstandortes der Deutschherrenschule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro für den Abriss der Sporthalle Süd sowie den Neubau einer Dreifeldsporthalle und eine Erweiterung des Schulstandortes der Deutschherrenschule auf diesem Areal (z. B. mit einer Mensa) in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Die Sporthalle Süd ist mittlerweile in die Jahre gekommen, wie sich unschwer an der Sanierungsgeschichte der letzten Jahre erkennen lässt. Die bestehenden Mängel reichen von Schimmel bis hin zur bröckelnden Decke. Hier ist es sinnvoll, die Sporthalle abzureißen und auf der frei werdenden Fläche eine Dreifeldsporthalle und weitere Räume zur Erweiterung des Schulstandortes der Deutschherrenschule zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 05.01.2026
Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant?
Auskunftsersuchen vom 27.11.2025, V 1330 entstanden aus Vorlage: OF 1135/9 vom 10.11.2025 Betreff: Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant? Die Sanierung der Astrid-Lindgren-Schule ist weit überfällig. Dem Ortsbeirat wurden bereits die Pläne zur Errichtung eines Moduls im Schulhof vorgestellt. Dabei wurde auch erläutert, dass die Baustellenzufahrt über das ehemalige BMX-Gelände in der Platenstraße erfolgen soll. Mittlerweile ist an dieser Stelle der Spielpark fertiggestellt, der sehr gut angenommen wird und ein klarer Zugewinn für das Viertel ist. Auf der Südseite des Geländes steht nun die Sanierung der städtischen Sportflächen an der Wilhelm-Epstein-Straße unmittelbar bevor. Auch aus dieser Richtung wäre dann keine Zufahrt mehr zum Schulhof der Astrid-Lindgren-Schule möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, 1. über welchen Weg die Baustellenzufahrt zum Schulhof erfolgen soll; 2. wie erreicht werden kann, dass weder der Park Schaden nimmt, noch die für die Sportvereine wichtige Erneuerung der Sportanlage an der Wilhelm-Epstein-Straße verzögert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Rotlichtüberwachung an der Kreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7785 entstanden aus Vorlage: OF 1127/9 vom 11.11.2025 Betreff: Rotlichtüberwachung an der Kreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ampelkreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick eine stationäre Rotlichtüberwachungsanlage installiert werden kann. Dabei sollte auch geprüft werden, ob die bereits vorhandene Anlage im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Platenstraße versetzt werden kann. Sollte beides nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, durch verstärkte Kontrollen und erhöhte Präsenz der Verkehrsüberwachung vor Ort für die Einhaltung der Verkehrsregeln zu sorgen. Begründung: Die Ampelkreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick ist ein wichtiger Schulweg zur Diesterwegschule und zu anderen Kinderbetreuungseinrichtungen. Täglich überqueren an dieser Stelle viele Kinder - auch unbegleitete Grundschüler*innen - die Straße. Anwohnerinnen beobachten regelmäßig, dass Autofahrer*innen an dieser Kreuzung das Rotlicht missachten. Diese Verstöße gefährden insbesondere Kinder auf dem Schulweg erheblich. Die morgendlichen und nachmittäglichen Stoßzeiten verstärken die Gefahr zusätzlich. Eine stationäre Rotlichtüberwachung würde nicht nur abschreckend wirken und die Ahndung von Verstößen ermöglichen, sondern vor allem die Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen deutlich erhöhen. Falls eine technische Installation nicht umsetzbar ist, muss die Einhaltung der Verkehrsregeln durch verstärkte Kontrollen sichergestellt werden. Der Ortsbeirat sieht an dieser Stelle dringenden Handlungsbedarf zum Schutz der Schulkinder im Ortsbezirk 9. Quelle: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich Wendelsweg/Miltenberger Straße
Antrag vom 27.11.2025, OF 1648/5 Betreff: Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich Wendelsweg/Miltenberger Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Kreuzungsbereich Wendelsweg / Miltenberger Straße Maßnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit zu prüfen und umzusetzen. Hierzu werden insbesondere angeregt: Klare Markierungen an allen betroffenen Ecken: Gut sichtbare Fahrbahn- und Bordsteinmarkierungen, aus denen eindeutig hervorgeht, ab welchem Punkt das Halten und Parken unzulässig ist. Großzügige Freihaltung der Sichtdreiecke: Einrichtung ausreichend bemessener, parkfreier Bereiche an den Kreuzungsecken, um die Sichtbarkeit von und für Kinder deutlich zu verbessern. Regelmäßige Kontrolle und Ahndung von Parkverstößen: Verstärkte und regelmäßige Überwachung durch Polizei und Ordnungsamt, um die Einhaltung der Halte- und Parkregelungen sicherzustellen. Begründung: Der Kreuzungsbereich Wendelsweg / Miltenberger Straße ist Teil eines ausgewiesenen Schulwegs und wird täglich von Schulkindern genutzt. Durch parkende Fahrzeuge im Kreuzungs- und Nahbereich sind die Sichtbeziehungen für Fußgänger und den fließenden Verkehr häufig eingeschränkt, wodurch insbesondere für Kinder gefährliche Situationen entstehen. Klare Markierungen, die konsequente Freihaltung der Sichtdreiecke sowie regelmäßige Kontrollen der Park- und Halteregelungen sind erforderlich, um die Übersichtlichkeit zu verbessern, Regelverstöße zu reduzieren und die Schulwegsicherheit nachhaltig zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Wie wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8?
Auskunftsersuchen vom 27.11.2025, V 1339 entstanden aus Vorlage: OF 652/8 vom 10.11.2025 Betreff: Wie wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8? Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Erstklässler werden im Ortsbezirk 8 im nächsten Jahr voraussichtlich eingeschult? 2. Wie viele Eltern der Erstklässler werden Ihren Anspruch auf Ganztagesbetreuung nach der Erwartung/Planung des Magistrats geltend machen? 3. Wie viele Betreuungsplätze im Ortsbezirk 8 werden im nächsten Jahr durch Abgänge von Viertklässlern voraussichtlich frei? 4. Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Hortplätze? 5. Wer koordiniert die Vergabe der Plätze? 6. Sind die Horte verpflichtet, vorrangig Hortplätze für Erstklässler bereitzustellen? 7. Wie wird eine Benachteiligung der Zweit-, Dritt- und Viertklässler, die noch keinen Platz in einer Einrichtung haben und auch noch nicht durch den Ganztagsanspruch abgedeckt sind, bei der Vergabe der Hortplätze vermieden? 8. Wie wirkt sich die neue Regelung auf die pädagogische Arbeit freier Träger aus, wenn keine jahrgangsgemischten Gruppen mehr gebildet werden könnten? Angesichts der Dringlichkeit des Anliegens bittet der Ortsbeirat um eine Stellungnahme des Magistrats innerhalb von drei Monaten. Begründung: Ab dem 01.01.2026 hat jeder Erstklässler im Ortsbezirk 8 einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung durch die Schule oder ortsansässige Einrichtungen. Aktuell ist im Ortsbezirk 8 jedoch kein Pakt für die Ganztagsschule umgesetzt. Die beiden Grundschulen - die Heinrich-Kromer-Schule und die Erich-Kästner-Schule - sind nach aktuellem Kenntnisstand nicht ganztagsfähig. Besonders an der Heinrich-Kromer-Schule fehlt die Infrastruktur für eine Mittagsversorgung in den bestehenden Räumlichkeiten. Wenn die Horte verpflichtet sind, vorrangig Hortplätze für Erstklässler bereitzustellen, werden die Zweit-, Dritt- und Viertklässler, die noch keinen Platz in einer Einrichtung haben und auch noch nicht durch den Ganztagsanspruch abgedeckt sind, bei der Vergabe der Hortplätze benachteiligt, da insgesamt zu wenig Plätze zur Verfügung stehen. Die Horte im Ortsbezirk 8 arbeiten bislang häufig mit altersgemischten Gruppen, die altersübergreifendes Lernen ermöglichen und pädagogisch fördern. Wenn in einer Einrichtung künftig nur Erstklässler aufgenommen werden könnten, entstehen homogene Gruppen, was die Arbeitsweise und das pädagogische Konzept grundlegend verändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Finanzierung der Erweiterung der Erich-KästnerSchule sicherstellen
Etatanregung vom 27.11.2025, EA 124 entstanden aus Vorlage: OF 639/8 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Finanzierung der Erweiterung der Erich-Kästner-Schule sicherstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erweiterung der Erich-Kästner-Schule werden für das Jahr 2026 hinreichende Mittel eingestellt. Begründung: Die Schule benötigt dringend diese Erweiterungsflächen, damit sie mehr Kapazitäten hat und die Ganztagsbetreuung darstellen kann. Für diesen Schulbezirk im Kernbereich der Nordweststadt ist dies auch aus sozialen Gründen dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 05.01.2026
Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Finanzierung der Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule sicherstellen
Etatanregung vom 27.11.2025, EA 123 entstanden aus Vorlage: OF 638/8 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Finanzierung der Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule sicherstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Jahr 2026 werden hinreichende Mittel für die provisorische Schulkantine und die längst überfällige Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule eingestellt. Begründung: Seit mehreren Jahren ist die Heinrich-Kromer-Schule eine fünfzügige Grundschule. Jedoch verfügt die Schule nicht über genügend Räumlichkeiten und auch nicht über eine Schulkantine. Die Schule möchte eine Ganztagesbetreuung anbieten, arbeitet auch an einem Konzept hierfür und könnte jederzeit beginnen. Jedoch fehlt der Heinrich-Kromer-Schule die hierfür zwingend notwendige Schulkantine. Eine Erweiterung der Kapazitäten und eine Ganztagesbetreuung sind für diesen Schulbezirk auch aus sozialen Gründen absolut dringend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 05.01.2026
Nied: Planungsstand und weiterer Zeitplan der baulichen Maßnahmen an der Niddaschule (Turnhalle und Erweiterungsbau)
Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1312 entstanden aus Vorlage: OF 1358/6 vom 09.11.2025 Betreff: Nied: Planungsstand und weiterer Zeitplan der baulichen Maßnahmen an der Niddaschule (Turnhalle und Erweiterungsbau) Vorgang: B 121/20; V 704/23 OBR 6; ST 1008/24 Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Stand der Planungen zu den baulichen Maßnahmen an der Niddaschule in Nied zu berichten und folgende Fragen zu beantworten: 1. Planungsfortschritt: a) Wurde die im Jahr 2024 angekündigte Machbarkeitsstudie zum Abriss und Neubau der Turnhalle sowie zur Erweiterung der Schule inzwischen abgeschlossen? b) Falls ja: Welche Ergebnisse und Empfehlungen liegen daraus vor? c) Falls nein: Wann ist mit dem Abschluss der Studie zu rechnen? 2. Zeitplan: a) Wann ist mit einer Entscheidung über das weitere Vorgehen zu rechnen (z. B. Beginn der Planung, Mittelbereitstellung, Bauausführung)? b) Welche zeitlichen Eckpunkte (Planung, Ausschreibung, Baubeginn, Fertigstellung) sind derzeit vorgesehen? 3. Umfang der Maßnahme: Wird weiterhin der kombinierte Neubau der Turnhalle inklusive Erweiterungsbau mit Betreuung und Mensa verfolgt, oder hat sich der Planungsumfang geändert? 4. Kosten und Haushaltslage: a) Liegen aktualisierte Kostenschätzungen oder Haushaltsanmeldungen vor? b) Wenn ja: In welcher Höhe und für welche Haushaltsjahre? Begründung: Die baulichen Planungen an der Niddaschule ziehen sich mittlerweile seit über einem Jahrzehnt hin. Bereits im März 2020 (B 121) berichtete der Magistrat, dass Planungsmittel in Höhe von 461.000 Euro bereitstünden und die Umsetzung ab 2020/2021 beginnen könne. Bis heute wurde keine Baumaßnahme realisiert. Auch die 2023 erneut beantragten Haushaltsmittel für den Erweiterungsbau und den Neubau der Turnhalle wurden bislang nicht berücksichtigt. Im Mai 2024 teilte der Magistrat mit, dass eine Machbarkeitsstudie zum Abriss und Neubau der Turnhalle inklusive Erweiterung durchgeführt werde und bis Ende des zweiten Quartals 2024 Ergebnisse vorliegen sollen. Diese liegen bislang offenbar nicht öffentlich vor, und auch die Schulgemeinde erhielt keine Informationen über den weiteren Zeitplan. Da die Niddaschule ab dem Schuljahr 2026/2027 von der gesetzlichen Ganztagsbetreuung betroffen ist, besteht dringender Handlungsbedarf, um die baulichen Voraussetzungen für eine angemessene Betreuung (Mensa, Betreuungsräume, moderne Turnhalle) rechtzeitig zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 121 Auskunftsersuchen vom 04.07.2023, V 704 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1008
Schulwegkommission
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7749 entstanden aus Vorlage: OF 1137/10 vom 06.10.2025 Betreff: Schulwegkommission Der Magistrat wird gebeten, gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) auch den Ortsbeirat 10 an allen wichtigen Belangen zu beteiligen. Dies muss auch das Recht des Ortsbeirates 10 auf Antragstellung bezüglich einer Begehung der Schulwegkommission beinhalten, so wie dies auch früher üblich war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Gutleutstraße - Baseler Platz
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7781 entstanden aus Vorlage: OF 1812/1 vom 20.11.2025 Betreff: Gutleutstraße - Baseler Platz Vorgang: M 186/25 Der Magistrat wird gebeten, in seinen Vortrag M 186 Folgendes aufzunehmen und umzusetzen: 1. Die im Bereich des Baseler Platzes entstehenden Verkehrsinseln sollen, wenn möglich, begrünt werden. 2. Bei der Planung des Verkehrs am Baseler Platz ist ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die Fußgängerquerung der Baseler Straße (auf Höhe der Esslinger Straße) zum Schulweg von Grundschülern gehört. Hier sollte die Ampelschaltung so programmiert werden, dass es zu keinen Rückstaus kommt und Autos auf dem Fußgängerüberweg stehen bleiben, während die Fußgänger grün haben. Ggf. sind Rotlichtblitzer aufzustellen. 3. In der Esslinger Straße werden alle Baumscheiben so umgestaltet, dass Autos wieder in Fahrtrichtung parken können. Die Baumscheiben sollten dabei vor dem Befahren durch Pkws durch einen niedrigen Zaun geschützt werden. Evtl. sind auch die Radbügel an den Baumscheiben umzusetzen, damit sie nutzbar bleiben. 4. Die Hermann-Herzog-Schule und die Schule am Sommerhoffpark liegen direkt an der Gutleutstraße. Schülerinnen und Schüler dieser Schulen haben besondere Ansprüche an ihre Umgebung, da sie Einschränkungen beim Hören und Sehen haben. Die Planung der Straßenbahnhaltestellen westlich und östlich der Camberger Brücke, sowie die gesamte Planung dieses Straßenbereichs bedarf der besonderen Sorgfalt und Berücksichtigung der Bedarfe. Die Schulleitungen sollen deshalb in die Planungen mit einbezogen und regelmäßig über den Planungsstand informiert werden. Anregungen der Schulleitungen sind unbedingt zu berücksichtigen, z. B. ein Leitsystem von den Haltestellen zur Hermann-Herzog-Schule. 5. Während der Bauarbeiten ist darauf zu achten, dass den Schülerinnen und Schülern ein sicherer Schulweg zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 186
Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745)
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7759 entstanden aus Vorlage: OF 1166/10 vom 10.11.2025 Betreff: Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745) Vorgang: OM 2243/22 OBR 10; OM 3068/22 OBR 10; ST 2710/22; ST 628/23; OM 7245/25 OBR 10; ST 1745/25 Mit Stellungnahme vom 20.10.2025, ST 1745, teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 10 mit, dass das Außengelände der Berkersheimer Grundschule auf die Möglichkeit zusätzlicher Verschattungen geprüft wurde. Vor dem Haupteingang sei die Installation eines Sonnenschutzes nicht möglich, weil sich dort die Stellfläche für die Feuerwehr befindet. Es sei daher für die Fläche hinter dem Hauptgebäude die Bestellung eines Starkwindschirms mit Betonsockel in Auftrag gegeben worden. Der Stellungnahme gingen zwei Anregungen des Ortsbeirates 10 voraus, die erste aus dem Mai 2022, sowie eine Stellungnahme des Magistrats aus dem März 2023. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wieso er für die Beantwortung der Anregung knapp dreieinhalb Jahre braucht; 2. ob ihm nicht bereits deutlich früher bekannt war, wo sich die Stellfläche für die Feuerwehr befindet; 3. wenn nein, wieso dies dem Magistrat nicht bekannt war; 4. wenn ja, wieso diese Information nicht bereits deutlich früher dem Ortsbeirat 10 mitgeteilt wurde; 5. wie er dies vor dem Hintergrund des Brand- und Rettungsschutzes sowie der seit einem Jahr laufenden Schulbauoffensive Frankfurt am Main bewertet. Begründung: Der Ortsbeirat 10 zeigt sich erneut verwundert über die lange Bearbeitungszeit einer seiner Anregungen. Gerade weil der Brand- und Rettungsschutz dem Sonnenschutz vorausgeht, verwundert es, dass diese Anregung eine fast dreijährige Bearbeitung nach sich zog. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2243 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3068 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2710 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 628 Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7245 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1745
Frankfurter Westen: Gymnasium Römerhof - zusätzliche Schülerfahrt der Linie 59 nach der fünften Unterrichtsstunde einrichten
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7737 entstanden aus Vorlage: OF 1370/6 vom 09.11.2025 Betreff: Frankfurter Westen: Gymnasium Römerhof - zusätzliche Schülerfahrt der Linie 59 nach der fünften Unterrichtsstunde einrichten Der Magistrat wird gebeten, eine zusätzliche Schülerfahrt der Linie 59 vom Gymnasium Römerhof in Richtung Höchst (Bahnhof) nach der fünften Schulstunde (Abfahrt am Gymnasium Römerhof gegen 12:30 Uhr) einzurichten. Ziel ist eine direkte, umstiegsfreie Rückfahrt für die Schüler in den Frankfurter Westen - analog zu den bereits bestehenden Fahrten nach der sechsten, siebten, achten und neunten Stunde. Begründung: Das Gymnasium Römerhof wird seit Jahren gezielt durch zusätzliche Schülerfahrten der Linie 59 angebunden. So fahren diese Zusatzlinien bereits immer nach der sechsten bis zur einschließlich neunten Stunde ab dem Gymnasium Römerhof in Richtung Höchst. Diese zusätzliche Schülerfahrt der Linie 59 wird dann ab Bereich SOALTEE-Hotel/Am Neufeld zur normalen Linie 59 in Richtung Höchst. Nach der fünften Unterrichtsstunde besteht jedoch noch keine direkte Rückfahrt. Der Umstieg von der Linie 89 auf die Linie 59 ist möglich, aber zeitlich ungünstig, was wiederholt aus der Schulgemeinde berichtet wurde. Eine zusätzliche Fahrt nach der fünften Schulstunde erhöht die Sicherheit und Verlässlichkeit (insbesondere für jüngere Schüler), reduziert Gedränge und vermeidet unnötige Wartezeiten. Das Anliegen baut auf dem bestehenden Konzept der Schülerfahrten (Gymnasium Römerhof/Sportanlage Rebstock) auf und ist mit begrenztem Mehraufwand umsetzbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Höchst: Unterstützung einer Schultheaterveranstaltung „Heute Abend: Lola Blau“
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.11.2025, OIB 443 entstanden aus Vorlage: OF 1386/6 vom 10.11.2025 Betreff: Höchst: Unterstützung einer Schultheaterveranstaltung "Heute Abend: Lola Blau" Der Magistrat wird gebeten, aus dem Ortsbeiratsbudget maximal 2.500 Euro für eine Schulvorstellung des Theaterstückes "Heute Abend: Lola Blau", am Vormittag des 14.01.2026 in der Aula der IGS West zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung ist für interessierte Schulen offen und die Schüler und Schülerinnen sollen kostenfrei teilnehmen können. Begründung: Das Musiktheaterstück "Heute Abend: Lola Blau" mit Sabine Fischmann erzählt vom Leben der Lola Blau. Sie träumt von einem Leben als Schauspielerin. Ihr Wunsch wird durch den aufkommenden Krieg zerschlagen. Als Jüdin muss sie nach Amerika emigrieren. Mit diesem Schulangebot möchte die AG Geschichte und Erinnerung Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, sich mit den Auswirkungen von Ausgrenzung, Antisemitismus und Krieg auseinanderzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Etat 2026 bitte noch vor der Kommunalwahl 2026 beschließen
Anregung vom 25.11.2025, OA 583 entstanden aus Vorlage: OF 1174/10 vom 10.11.2025 Betreff: Etat 2026 bitte noch vor der Kommunalwahl 2026 beschließen Vorgang: M 158/25 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, trotz der sehr späten Einbringung des Etats 2026 durch den Magistrat den Haushalt 2026 noch rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2026 zu beschließen, um folgende wichtige Punkte für den Ortsbezirk zu klären: 1. Wärmeplanung; 2. Schutz vor Starkregenereignissen; 3. U5-Verlängerung; 4. Neubaugebiet Hilgenfeld; 5. Sportflächen; 6. Schulen. Begründung: Die im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen haben das Recht, noch vor der Kommunalwahl 2026 am 15.03.2026 zweifelsfrei zu wissen, was finanziert wird und was nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.10.2025, M 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 03.12.2025
Verbesserte Verkehrsanbindung des Waldstadions und Aufforstung der Isenburger Schneise
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 479 Betreff: Verbesserte Verkehrsanbindung des Waldstadions und Aufforstung der Isenburger Schneise Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6543 - NR 979/19 CDU/SPD/GRÜNE, B 24/25 - Der Magistrat wird im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung der Multifunktionsarena die verkehrliche Erschließung des gesamten Stadionbereichs untersuchen. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Machbarkeitsstudie zur Multifunktionsarena diverse Maßnahmen beschrieben werden, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort realisieren zu können. Es gilt jetzt in weiteren Schritten, die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre technische Machbarkeit zu prüfen und Kostenschätzungen vorzunehmen, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. Die zu untersuchenden Maßnahmen beziehen sich auf alle Verkehrsarten. Zu 2a): Das Stadion wird für Radverkehr über die blau dargestellten Routen erschlossen. Zentraler Knoten ist der Oberforsthauskreisel mit folgenden bedeutenden Netzlücken und potentiellen Gefahrenpunkten. · K1 Kreuzung Isenburger Schneise / Mörfelder Landstraße · K2 Einmündung Flughafenstraße in die Mörfelder Landstraße Beide Kreuzungen liegen gemäß StVRZustV HE 2007 (Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 12. November 2007) auf einem Abschnitt von besonderer Verkehrsbedeutung, weswegen Hessen Mobil hier sowohl die straßenverkehrsbehördliche Zuständigkeit hat als auch Straßenbaubehörde ist. Eine bauliche Veränderung dieser beiden Knotenpunkte wurde bereits 2020 in dem Gutachten von AS+P [1] angeregt und ist dringend erforderlich, bisher aber noch nicht erfolgt. Daneben gibt es folgende Streckenabschnitte im Bereich des Oberforsthauses, auf denen es entweder gar kein Radverkehrsangebot gibt oder aber wo dieses unzureichend hinsichtlich Oberfläche und Breite ist: 1. Schwarzwaldstraße: Hier wurden zur EURO 2024 mittels Markierung und Beschilderung Verbesserungen vorgenommen, der Umbau der Schwarzwaldstraße wird derzeit vom Amt für Straßenbau und Erschließung geplant. 2. Verbindung Kennedyallee - Schwarzwaldstraße (hinter Aral Tankstelle): Die sichere Querung der Kurve Schwarzwaldstraße und Weiterführung des Weges hinter der Aral Tankstelle wird im Zuge der Schwarzwaldstraße vom Amt für Straßenbau und Erschließung mitgeplant und mit dem Grünflächenamt abgestimmt. 3. Aus Richtung Mörfelder Landstraße durch das Lieschen: Die Fahrbahn durch das Lieschen ist in baulich sehr schlechtem Zustand. Die heute ungeordnete Fläche wird bei Veranstaltungen von Bussen, Fuß- und Radverkehr genutzt. Eine Instandsetzung der Fahrbahn und Markierung (oder bauliche Abgrenzung) der Verkehrswege sollte in Zusammenarbeit mit der traffiQ erfolgen. 4. Westliche Seite der Isenburger Schneise zwischen Am Oberforsthaus und Mörfelder Landstraße: Hier fehlt ein Geh- und Radweg, der Weg auf der östlichen Seite ist für 2-Richtungs-Verkehr zu schmal, bei Stadionbetrieb zudem zugeparkt. (Zuständigkeit Hessen Mobil) Q1: Hier fehlt eine baulich gesicherte Querungsmöglichkeit, da der bauliche Radweg auf der Südseite vor dem Parkplatz Isenburger Schneise endet. (Zuständigkeit Hessen Mobil) Abstellanlagen Die Anzahl der Abstellanlagen wurde durch die Sportpark Stadion GmbH deutlich erhöht. 80% der vorhandenen Abstellanalgen sind über den Geh- und Radweg westlich der Mörfelder Landstraße zu erreichen. Dieser Weg ist bei Stadionbetrieb so voll, dass er nicht befahrbar ist. Fuß- und Radverkehr behindern sich hier regelmäßig gegenseitig. Eine Verbreiterung des Weges auf dieser Seite ist nicht möglich. Daher werden folgende beiden Vorschläge zur Prüfung im Rahmen der Planung zur Multifunktionsarena angeregt: · Bau einer großen Anzahl (überdachter) Fahrradabstellanlagen nördlich der Haltestelle Oberforsthaus. · Bau eines Geh- und Radweges östlich der Isenburger Schneise und Abstellanlagen auf dieser Seite an den Brücken (RTW Brücke zu E1, Brücke zu E2). Im Übrigen wird verwiesen auf das Verkehrskonzept zur verbesserten verkehrlichen Erschließung des Stadions von AS+P Albert Speer und Partner GmbH, das im Kapitel E: Fußgänger- und Radverkehr zahlreiche wichtige Maßnahmen benennt. Zu 2b): Lokale Verkehre: Um für die Straßenbahnlinie 20 zuverlässig für alle Stadionveranstaltungen an allen (Wochen-) Tagen ausreichend Fahrzeuge zur Verfügung zu haben, sind weitere Straßenbahnwagen erforderlich. Im Zuge der Auslieferung der neuen Straßenbahnfahrzeuge (T-Wagen) sollten daher 20 der heutigen, älteren Fahrzeuge (R-Wagen) zurückbehalten werden. Somit wäre zukünftig bei Stadionveranstaltungen keine Ausdünnung im Regelbetrieb des Straßenbahnnetzes mehr notwendig gewesen. Aufgrund technischer Probleme können die neuen T-Wagen aktuell jedoch nicht im Frankfurter Straßenbahnnetz eingesetzt werden. Es wird mit Hochdruck an einer Lösung mit dem Fahrzeughersteller Alstom gearbeitet. Ein Zeitpunkt zur Auslieferung neuer Straßenbahnfahrzeuge kann derzeit noch nicht genannt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden keinerlei Fahrzeuge abgestellt oder veräußert. Ferner verweisen wir auf ein Gutachten der letzten Jahre von Albert Speer und Partner. Hierbei wurden unter anderem folgende Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV am Stadion vorgeschlagen: · Eine Anpassung an der Einfahrt Schwarzwaldstraße in die Kennedyallee, um einen Rückstau auf die Straßenbahngleise zu verhindern und · Eine signalisierte Busspur zum Lieschen und Vorhaltung exklusiver Wartepositionen, um gerade vor Veranstaltungsende Busse schnell verfügbar zu halten. Diese Maßnahmen werden von traffiQ für sehr bedeutend gehalten, wurden jedoch in dieser Form bislang noch nicht umgesetzt. Derzeit wird durch VGF, Straßenverkehrsamt und Landespolizei eine vollständige Sperrung der Schwarzwaldstraße getestet. Aus personellen Gründen ist es jedoch nicht möglich, diese Maßnahme dauerhaft umzusetzen. Die Planung zur Einrichtung einer neuen zusätzlichen Buslinie bei Stadionveranstaltungen zwischen dem Stadion und dem Bahnhof Neu-Isenburg (Arbeitstitel: "Linie 90") wird derzeit nicht weiterverfolgt. Im Bereich des Stadions steht keine Infrastruktur für eine aus Richtung Süden kommende zusätzliche Buslinie zur Verfügung. Die vorhandenen Aufstellflächen für Busse sind durch die Veranstaltungslinie 80 (Südbahnhof - Stadion) voll ausgelastet. Eine Buslinie zwischen Neu-Isenburg und Stadion wäre zudem von den derzeitigen Verkehrsstaus bei Veranstaltungen im Stadion wesentlich stärker als die bereits bestehende Linie 80 betroffen. Aus Richtung Darmstadt (S-Bahn-Linie S3) und Langen (S-Bahn-Linie S4) besteht zum Stadion bereits heute eine Verbindung mit einmaligem Umstieg am Südbahnhof. Für Fahrgäste aus Niederrad steht die Buslinie 61 zur Verfügung. Regionale Verkehre: Bereits jetzt besteht bei Veranstaltungen im Stadion eine erhebliche Angebotsausweitung. Dazu gehören Fan-Züge zu Heimspielen von Eintracht Frankfurt aus Mittelhessen sowie dem Kinzigtal, zusätzliche S-Bahn-Fahrten, die Erhöhung des Platzangebots bei bestehenden S-Bahn-Fahrten sowie zusätzliche Regionalzughalte der RMV-Linie 70 (Frankfurt - Mannheim) am Stadion. Je nach erwarteter Besucherzahl können so bis zu 15.000 Sitz- und Stehplätze pro Stunde am Bahnhof Frankfurt-Stadion angeboten werden. Durch die Regionaltangente West wird sich perspektivisch auch die Erreichbarkeit des Stadions aus Richtung Neu-Isenburg und Bad Soden/ Nordweststadt/ Bad Homburg verbessern, wodurch auch die Beförderungskapazitäten an Spiel- bzw. Veranstaltungstagen weiter steigen. Zu beachten ist jedoch, dass im Bahnhof Stadion und auf den angrenzenden Zulaufstrecken umfangreiche Ausbaumaßnahmen der DB InfraGo AG stattfinden und noch über Jahre andauern werden, durch die es zu temporären Einschränkungen gegenüber dem aktuell bestehenden Sonderverkehr kommen kann. Zudem besteht bereits heute eine hohe Auslastung des Knotens Frankfurt, wobei den Strecken am Stadion eine Schlüsselrolle für den nationalen und europäischen Schienenfernverkehr zufällt. Grundsätzlich setzt ein weiterer Ausbau des Fahrtenangebots an Spiel- bzw. Veranstaltungstagen freie Trassen und vorhandene Finanzmittel voraus. Zu 2c): Die Kombination von P+R mit Veranstaltungsparken kann ein sinnvoller Weg sein, um Infrastruktur multifunktional zu nutzen und damit besser auszulasten. Sie wurde im P+R-Konzept untersucht. Insbesondere im Bereich des Stadions bildet die sehr gute schienengebundene ÖPNV-Anbindung sowie die direkte Zuwegung des Individualverkehrs aus dem überörtlichen Straßennetz ohne Durchfahren bewohnter Stadtgebiete eine passende Grundlage für einen P+R-Standort. Im Rahmen von Planungen zu neu zu schaffender Parkrauminfrastruktur wird daher empfohlen, P+R frühzeitig mitzudenken. Ebenso wie ein ausreichendes digitales Informations- und Leitsystem, das für eine funktionierende gemischte Nutzung von Anlagen notwendig ist und über die aktuellen Kapazitäten und Zulässigkeit der P+R-Nutzung informiert. Im Übrigen werden in der Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Multifunktionsarena diverse Maßnahmen beschrieben, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort (Nähe des Waldstadions) realisieren zu können. Aktuell werden die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen u.a. zur Schaffung von Parkraum auf ihre technische Machbarkeit geprüft und Kostenschätzungen vorzunehmen, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.09.2019, NR 979 Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 24 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.12.2025
Liquidierung der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 469 Betreff: Liquidierung der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6445 - A 129/22 ÖkoLinX-ELF, l. B 236/25 - Zwischenbericht: Der Magistrat hat aktuell noch keine Mitteilung der Insolvenzverwalterin über die Einstellung des Verfahrens erhalten und verweist zunächst auf die bereits erfolgten Zwischenberichte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 01.07.2022, A 129 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 236 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 10.12.2025
Fahrradständer am Friedhof Eschersheim
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2073 Betreff: Fahrradständer am Friedhof Eschersheim Im Falle von gut besuchten Trauerfeiern ist der Parkplatz am Friedhof Eschersheim vollständig ausgelastet. Der Wegfall von einzelnen Parkplätzen zugunsten von Fahrradstellplätzen wird daher nicht befürwortet. Möglich wäre die Errichtung von Fahrradständern im Innenbereich des Friedhofs am Eingang Nußzeil. Da es jedoch aufgrund der derzeitigen Bauarbeiten für den Gleisausbau der Deutschen Bahn auf dem Friedhofsgelände teilweise zu Einschränkungen kommt, kann eine Realisierung frühestens im Jahr 2026 erfolgen. Sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind, wird der Magistrat mit allen Beteiligten verfügbare Flächen identifizieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7180
Umsetzungsagenda für das Frankfurter Logistikkonzept
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 478 Betreff: Umsetzungsagenda für das Frankfurter Logistikkonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6403 - NR 1301/25 CDU - Der Magistrat hat bereits unmittelbar nach Erarbeitung und Veröffentlichung des Logistikkonzepts erste Maßnahmen mit dem Ziel aufgegriffen, das gutachterliche Konzept zur umsetzungsorientierten "Teilstrategie Logistik" im Sinne des Masterplans Mobilität weiterzuentwickeln. Hervorzuheben sind hier zunächst die Schaffung und Besetzung der Stelle des Logistikbeauftragten. Das hat insofern zentrale Bedeutung, als dass bereits die Erarbeitung des Logistikkonzepts deutlich gemacht hat, dass zahlreiche Maßnahmen nur im vertrauensvollen Miteinander zwischen der Stadt und den Logistikakteur:innen erfolgreich geplant und umgesetzt werden können. Der Logistikbeauftragte ist der zentrale Ansprechpartner für Logistikakteur:innen. Seine Netzwerkarbeit basiert einerseits auf themenübergreifenden und teilnehmeroffenen Formaten (Runder Tisch Logistik) als auch auf themenspezifischen Arbeitskreisen (z.B. zu Mikrodepots). Das schafft eine gemeinsame Wissensbasis, aber auch das notwendige gegenseitige Vertrauen, das wiederum Voraussetzung ist, um konkrete Projekte mit einzelnen Akteur:innen angehen zu können. Gleichzeitig dient der Austausch dem Realitätscheck der im Logistikkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen. Zu 1. und 2.: Der Einrichtung von Mikrodepots für einzelne Logistiker:innen und (vorzugsweise anbieteroffenen) Paketstationen im öffentlichen Raum sind aufgrund der Flächenknappheit und der daraus resultierenden Regelungen der Sondernutzungssatzung enge Grenzen gesetzt. Der Fokus bei der Flächensuche richtet sich hier vorrangig auf nicht-öffentliche Flächen städtischer und stadtnaher Institutionen - vorzugsweise mit verkehrlichem Bezug (VGF, PBG), aber auch von privaten Dritten, beispielsweise vermittelt über das bei der Wirtschaftsförderung angesiedelte Leerstandsmanagement. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Flächensuche dabei nicht "auf Vorrat", sondern nur im Zusammenhang mit konkret interessierten Betreiber:innen sinnvoll ist, damit sich Anforderungen und Gegebenheiten aufeinander abstimmen lassen. Ziel ist insofern immer ein konkretes (Modell-)Projekt und nicht nur eine bloße Machbarkeitsstudie. Bislang gab es zwei Musterstandorte für Mikrodepots auf öffentlichen Flächen. Dies sind abgeschlossene Modellversuche. Die Flächen stehen nicht mehr zur Verfügung, weil dort gebaut wird. Neue Anträge von Paketdienstleistern liegen nicht vor. Zu 3. Neben Aufbau und Pflege des externen Netzwerks arbeitet der Logistikbeauftragte auch an der verwaltungsinternen Netzwerkbildung. Alle potentiell mit Fragen der nachhaltigen Stadtlogistik befassten Organisationseinheiten sollen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten mit den Belangen der Logistikakteure und den Zielen der Stadt vertraut gemacht werden. Das schließt eine Weiterentwicklung der Stelle des Logistikbeauftragten zu einer Koordinierungsstelle nicht aus, es sollen aber keine Zuständigkeiten auf eine neue monothematische Organisationseinheit Logistik verlagert werden. Zu 4. Die Digitalisierung von Ladezonen umfasst die unterschiedlichsten Themenbereiche. Der Magistrat konzentriert sich zunächst darauf, die Informationen zur Lage von Ladezonen und ihre jeweiligen Regelungsinhalte zu digitalisieren und Interessierten zur Verfügung zu stellen. Als nächste Stufe ist für einen Teil der Ladezonen auch eine Detektion und Information zum Belegungsstatus sinnvoll. Einschlägige Pilotvorhaben haben gezeigt, dass sich weitergehende Schritte zur Reservierung von Ladezonen für bestimmte Nutzer:innen bzw. Buchung von Lieferzeitfenstern aktuell nicht praxisgerecht umsetzen lassen. Hier bleibt die weitere rechtliche, technische und konzeptionelle Entwicklung abzuwarten. Zu 5. In der Tat leidet die Logistik unter der Diskrepanz, dass sie für Ver- und Entsorgung der Stadt unentbehrlich und lebensnotwendig ist, hinsichtlich ihrer Bedürfnisse im öffentlichen Straßenraum aber nur geringe Akzeptanz erfährt. In Abstimmung mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain und den Logistikakteuren strebt der Magistrat die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie an. Die Aktivitäten zur umsetzungsorientierten Weiterentwicklung des Logistikkonzeptes werden in die im Aufbau befindliche Evaluations- und Fortschrittsberichterstattung zum Masterplan Mobilität integriert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.06.2025, NR 1301 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 10.12.2025
Sauberkeit und Instandhaltung unterirdischer U-Bahn-Stationen
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 477 Betreff: Sauberkeit und Instandhaltung unterirdischer U-Bahn-Stationen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6400 - NR 1116/25 CDU - Zu 1. Kontrolle der Reinigungsintervalle An den Stationen Hauptwache, Konstablerwache, Habsburgerallee und Holzhausenstraße wurden bereits Intensivreinigungen durchgeführt. Dazu gehören unter anderem die Reinigung von Decken, Wänden, Geländern, Glasflächen, Lampen, Säulen, Mobiliar und Vitrinen sowie die Treppenabgänge, Fahrtreppen und die Entfernung von Graffiti. Als nächste Station folgt die Seckbacher Landstraße. Weitere Grundreinigungen sind bereits in Planung, um die allgemeine Sauberkeit und die Aufenthaltsqualität dauerhaft zu verbessern. Parallel dazu erfolgt derzeit eine systematische Zustandserfassung zum Thema Reinigung für sämtliche Stationen im Netz. Auf Grundlage der dabei ermittelten Ist-Zustände werden die bestehenden Reinigungsintervalle regelmäßig überprüft und angepasst, um eine bedarfsgerechte Reinigung sicherzustellen. Diese Maßnahmen dienen der kontinuierlichen Optimierung der Reinigungsstandards und einer transparenten Kontrolle der Reinigungsleistungen. Zu 2. Sofortmaßnahmen bei kleineren Mängeln Bekannte Mängel werden, soweit möglich, unverzüglich instandgesetzt. Aufgrund der Vielzahl alterungsbedingter Schäden an den Stationen kann jedoch nicht überall sofort der gewünschte Zustand hergestellt werden. Beispielhaft wurden zuletzt die blinden Glasbrüstungen an der Hauptwache zwischen der A-Ebene und der A1-Ebene erneuert. Zu 3. Schnelle Instandsetzung Die Fachabteilungen arbeiten mit großem Engagement daran, spontan auftretende Beschädigungen, insbesondere durch Vandalismus, so schnell wie möglich zu beheben. Maßnahmen zur Entfernung von Aufklebern, Postern, Schmierereien und Tags werden umgehend eingeleitet. Zudem erfolgt eine laufende Erfassung des optischen Zustands aller Stationen. Festgestellte Mängel werden systematisch dokumentiert und behoben, um die Aufenthaltsqualität für Fahrgäste zu verbessern und das Erscheinungsbild der Stationen nachhaltig aufzuwerten. Zu 4. Kleinere Sanierungsarbeiten Mit der Einführung des neuen ÖDA wurde die VGF mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet, um die bisher bei der Stadt angesiedelte Kostenträgerschaft zu übernehmen. Dadurch können nun kleinere Sanierungsmaßnahmen eigenständig umgesetzt und effizienter realisiert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.01.2025, NR 1116 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 8 Versandpaket: 10.12.2025
Wassersparen in Dürreperioden
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 476 Betreff: Wassersparen in Dürreperioden Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6441 - NR 1022/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 232/25 - Mit Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2025, M 130, hat der Magistrat eine Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen beschlossen. Der finale Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung ist am 06.11.2025 (§ 6828) erfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.10.2024, NR 1022 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 232 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 10.12.2025
Bebauungsplan Nr. 949 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vortrag des Magistrats vom 24.11.2025, M 191 Betreff: Bebauungsplan Nr. 949 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I. 1 Für das Gewerbegebiet - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - in Frankfurt am Main - Rödelheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 03.07.2025 zum Aufstellungsbeschluss. I. 2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, für den dringenden Bedarf an beruflichen Schulen Planungsrecht zu schaffen. Auf den bisher gewerblich genutzten Flächen soll ein moderner, bedarfsgerechter Bildungscampus für Handwerksberufe mit Internat entwickelt werden. II. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB vom 28.06.2023 bis 28.07.2023 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB vom 14.03.2023 bis 14.04.2023 durchgeführt wurden. III. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalplans Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 zu beantragen und beim Regierungspräsidium Darmstadt, Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen, einen Antrag auf Zielabweichung zu stellen. IV. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 942 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 949 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - gelegenen Flächen reduziert. Begründung: Übersichtskarte Zu I. - IV.: Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Das ca. 6,0 Hektar (ha) große Plangebiet befindet sich im Westen des Frankfurter Stadtteils Rödelheim, innerhalb des Gewerbegebiets Rödelheim West. Es liegt dort im südöstlichen Randbereich, zwischen der A5 und dem rund einen Kilometer entfernten Ortskern von Rödelheim. Die westliche Grenze verläuft entlang des Westerbachs und folgt im Nordwesten der Gaugrafenstraße. Weiterhin zieht sich die Grenze nördlich an den Flurstücken 45/28 (Flur 17, Gemarkung 0510) und 118/45 (Flur 17, Gemarkung 0510) entlang, bis zum Zentmarkweg im Nordosten. Dem Verlauf des Zentmarktwegs folgt sie bis zum bestehenden Grünzug im Osten. Der weitere Verlauf führt entlang der (nord -) östlichen Grenze der Flurstücke 10/1 und 8/6 (beide Flur 16, Gemarkung 0510) in Richtung Süden, bis zur Westerbachstraße. Im Süden verläuft die Grenze entlang der Westerbachstraße in westlicher Richtung. Bestand und städtebauliche Situation Das Gewerbegebiet Rödelheim West, in dem der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 949 liegt, ist insgesamt ein von Gewerbe geprägtes Gebiet mit einer historisch gewachsenen, teilweise ungeordneten heterogenen Bau- und Nutzungsstruktur. In diesem Bereich dominieren mittelgroße bis kleinteilige Gewerbebetriebe sowie Misch- und Gemengelagen, die direkt an Wohngebiete angrenzen. Die baulichen Strukturen weisen unterschiedliche Maßstäblichkeit auf. Der Geltungsbereich umfasst hauptsächlich das Areal des Farbdruckherstellers der Flint Group Immobilien Verwaltungs GmbH, dessen Geschichte der Firmengründung in Frankfurt am Main bis in die 1880er Jahre zurückreicht. Der Produktionsstandort in der Gaugrafenstraße wurde nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet und hat sich über die Jahre weiterentwickelt. Das Flint-Areal ist durch die Gaugrafenstraße in zwei Bereiche geteilt. Der Bereich östlich der Gaugrafenstraße ist seit 2021 zu einem Teil von etwa 2,6 ha im Besitz der Stadt Frankfurt am Main und zu einem Teil von etwa 1,2 ha im Besitz der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main (HWK). An der westlichen Grenze umfasst der Geltungsbereich einen Teil des Westerbachs. Auf dem Grundstück im Südosten des Plangebiets liegt ein eingeschossiger Lebensmitteldiscounter der Firma Netto. Das Flint-Areal ist in Teilen noch in Betrieb, wobei der Bereich der HWK im Osten des Plangebiets bereits freigeräumt wurde. Das verbleibende Firmenareal umfasst verschiedene Betriebsgebäude, darunter Lager- und Werkstatthallen, Büro- und Produktionshallen, eine Werkskantine, eine Buchdruckerei sowie Lagerflächen mit Tanks. Das Flint-Areal ist von Zäunen und Mauern umgeben und wird über Torzufahrten von der Gaugrafenstraße und Westerbachstraße erschlossen. Die Freiflächen sind größtenteils befestigt, während Begrünung nur in kleineren Bereichen vorhanden ist. Die Gaugrafenstraße und die Westerbachstraße bilden das übergeordnete Straßennetz, welches in den Spitzenstunden bereits gut ausgelastet ist. Der Regionalbahn / S-Bahn-Haltepunkt Rödelheim ist etwa einen Kilometer entfernt und das Plangebiet wird durch die Bushaltestelle "In der Au" in der Westerbachstraße mit zwei Buslinien (M55 und 56) im 10- bis 30-Minuten-Takt an den öffentlichen Verkehr angeschlossen. An den Geltungsbereich angrenzende Flächen Die an das Plangebiet angrenzenden Flächen bestehen überwiegend aus kleinen Grundstücken mit gewerblichen Nutzungen und Gebäuden von ein bis fünf Geschossen. Südlich der Westerbachstraße befinden sich ein Ausbildungszentrum, ein Lebensmitteldiscounter der Firma Aldi sowie Büro- und Verwaltungsgebäude. Westlich grenzen Parkplatzflächen und ein dreigeschossiges Bürogebäude an das Gebiet. Im Norden liegt eine kleinteilige, ein- bis zweigeschossige Wohnnutzung, was eine Gemengelage darstellt. Östlich grenzen Freiflächen und der Friedhof Rödelheim an. Planungsgrundlagen Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) Der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) stellt für den Geltungsbereich fast vollständig eine "Gewerbliche Baufläche, Bestand" dar. Ein kleiner Teilbereich im Norden des Plangebiets ist als "Gemischte Baufläche, Bestand" dargestellt. Im Süden des Plangebiets entlang der Westerbachstraße verläuft eine "Überörtliche Fahrradroute, Bestand". Die Westerbachstraße und die Gaugrafenstraße sind als "Sonstige regional bedeutsame Straßen, Bestand" dargestellt, der Westerbach ist als "Still- und Fließgewässer" dargestellt. Der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) legt mit der insgesamt etwa 4 ha großen als "Gewerbliche Baufläche, Bestand" dargestellten Fläche zugleich ein "Vorranggebiet Industrie und Gewerbe" fest. Die geplanten Festsetzungen zu einer Fläche für den Gemeinbedarf oder einem Sondergebiet lassen sich nicht aus der flächennutzungsplanbezogenen Darstellung "Gewerbliche Baufläche, Bestand" des RPS / RegFNP 2010 entwickeln. Ebenso entspricht diese Entwicklung nicht der regionalplanerischen Festlegung als "Vorranggebiet Industrie und Gewerbe" und liegt oberhalb der regionalplanerischen Darstellungsgrenze von 3 ha. Es werden daher sowohl die Beantragung einer Änderung von Darstellungen als auch die Beantragung einer Abweichung von Zielen der Raumordnung des RPS / RegFNP 2010 erforderlich. Die Beikarte 1 des RPS / RegFNP 2010 kennzeichnet ein flächiges Denkmal im Bereich der östlichen Plangebietsgrenze. Zudem wird im Gebiet an der Gaugrafenstraße inklusive der Grundstücke westlich und östlich der Gaugrafenstraße eine Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist, dargestellt. Die Beikarte 2 (Regionaler Einzelhandel) enthält für den Geltungsbereich keine spezifischen Festlegungen. Landschaftsplanung und Ökologie Landschaftsplan Gemäß Landschaftsplan des Regionalverbands FrankfurtRheinMain (mit Beschluss durch die Gemeindekammer des damaligen Umlandverbands Frankfurt vom 13.12.2000) wird das Plangebiet als bestehende Siedlungsfläche dargestellt. Landschaftsplanerische und ökologische Entwicklungsziele für das Gebiet sind Erhaltung und Erhöhung der Durchgrünung dieser Siedlungsflächen. Freiflächenplan Als ein integratives Instrument der gesamtstädtischen Freiraumplanung formuliert der Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main (FFEP vom 27.05.1999) die kommunalen freiraumplanerischen Zielvorgaben für das Plangebiet. Im FFEP ist die gesamte Fläche als Siedlungsfläche dargestellt; zum großen Teil als Fläche "mit Handlungsbedarf im Hinblick auf ein hohes Entsiegelungspotential" (Versiegelungsgrad über 90%). Im Norden des Plangebietes ist ein kleiner Teilbereich des Plangebiets als Fläche für eine geplante Siedlungserweiterung unter Berücksichtigung landschaftsplanerischer Grundsätze ausgewiesen. Klimaplanatlas Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt am Main als fachliche Grundlage zur Beurteilung der klimatischen Situation im Stadtgebiet stellt das Plangebiet als bebaute Fläche mit einer moderaten, örtlich zur starken Überwärmung tendierenden klimaökologischen Wertigkeit dar. Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) Als Weiterentwicklung des Masterplans Industrie hat die Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021 mit § 7283 (M 151) das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm als städtebauliches Stadtentwicklungskonzept nach § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen. Das Programm dient als Orientierungsrahmen für die langfristige Entwicklung und Sicherung von Flächen für Industrie, Gewerbe und Handwerk und als Leitlinie für zukünftige Entscheidungen und Planungen. Innerhalb des Geltungsbereichs liegt die im GEP beschriebene Fläche 7.1 - Rödelheim West, die weit über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 949 hinausgeht. Laut GEP (Anlage 1) ist hier das Erhaltungs- und Entwicklungsziel "Gewerbe (emittierend)" vorgesehen, was vor allem Produktions-, Lager- und Werkstätten umfasst, während Büro- und Verwaltungsgebäude betriebszugehörig und untergeordnet sind. Mit ausnahmsweise zulässigen Nutzungen und Beherbergungsstätten soll restriktiv umgegangen werden. Die Anlage 4 des GEP sieht für die Sicherung und weiteren Entwicklung dieser gewerblichen Nutzung die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen vor. Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 949 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - wird von dem Erhaltungs- und Entwicklungsziel "Gewerbe (emittierend)" abgewichen. Mit dem vorgesehenen Bildungscampus für Handwerksberufe mit Internat wird jedoch der Handwerksstandort gezielt gestärkt und in Kooperation mit dem Handwerk weiterentwickelt (siehe auch unter Anlass, Erfordernis und Ziele der Planung). Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZHK) 2018 Für eine gezielte, gesamtstädtische Einzelhandelsentwicklung hat die Stadt Frankfurt am Main 2018 ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) erarbeitet. Es wurde als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main mit dem Beschluss vom 04.03.2021, § 7287, beschlossen. Es handelt sich somit um einen Belang, welcher in der Abwägungsentscheidung im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist. Im Zentrum des EZHK steht insbesondere das Ziel im Vordergrund, Einzelhandel in die Zentren zu lenken und diese zu stärken. Einzelhandelsansiedlungen außerhalb der Zentren sollen nur in Einzelfällen ermöglicht werden (beispielsweise zur Sicherung der Nahversorgung oder Betriebe mit nicht-zentrenrelevantem Hauptsortiment). Besonders sensibel sind die fußläufigen Einzugsbereiche der Zentren (600-Meter-Schutzzonen), in denen keine Einzelhandelsansiedlungen größer als 400 m² erwünscht sind. Bestehende Unternehmen unterliegen grundsätzlich dem Bestandsschutz, so auch der bestehende Lebensmitteldiscounter der Firma Netto mit rund 780 m² Verkaufsfläche. Das Ziel des EZHK, nämlich der Schutz der zentralen Versorgungsbereiche, wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 949 berücksichtigt. Bebauungspläne Das Plangebiet liegt überwiegend außerhalb der Geltungsbereiche rechtsverbindlicher Bebauungspläne und ist daher im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 949 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - überlagert in seinem Geltungsbereich kleinere Teilbereiche von insgesamt fünf rechtsverbindlichen Bebauungsplänen: · F1770 (förmlich festgestellt: 06.03.1961) · F1638 (förmlich festgestellt: 09.11.1953) · F1834 BI1 (förmlich festgestellt: 16.10.1961) · NW24d Nr. 1 - Bahnhof Rödelheim - (Inkrafttreten: 03.10.1974) · Bebauungsplan Nr. 285 - Strubbergstraße (Inkrafttreten: 19.06.1984) Im Westen, Norden und Süden des Plangebiets setzen die oben genannten Fluchtlinienpläne Straßen- und Baufluchtlinien fest und definieren damit die vorhandenen Straßenverläufe und -breiten. Innerhalb der Geltungsbereiche der Fluchtlinienpläne kommt darüber hinaus § 34 BauGB zur Anwendung. Der Bereich des NW 24d Nr. 1 betrifft Teilbereiche der östlichen Grundstücke innerhalb des Plangebiets, die unmittelbar an eine Freifläche und den Friedhof Rödelheim anschließen. Hier ist jeweils ein Gewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 und einer Geschossigkeit von maximal zwei Vollgeschossen festgesetzt. Der Bebauungsplan Nr. 285 wird im Bereich der nördlichen Straßenverkehrsfläche (Westerbachstraße) überlagert. Für das Plangebiet wurde bereits am 22.09.2022 ein Aufstellungsbeschluss im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 942 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - gefasst, um die vorhandenen gewerblichen Nutzungen zu sichern. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 28.06.2023 bis 28.07.2023; die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand vom 14.03.2023 bis 14.04.2023 statt. Mit dem Bebauungsplan Nr. 949 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - wird - analog zum Bebauungsplan Nr. 946 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - ein weiterer Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 942 vorgezogen bearbeitet. Anlass, Erfordernis und Ziele der Planung Durch die Aufgabe der gewerblichen Nutzung durch die Firma Flint Group Immobilien Verwaltungs GmbH infolge betrieblicher Verkleinerungsabsichten und den anschließenden Flächenerwerb durch die Stadt Frankfurt am Main sowie die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main (HWK) wird das Ziel verfolgt, auf den betreffenden Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 949 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - einen Bildungscampus für Handwerksberufe mit Internat zu errichten. Auf dem neuen Bildungscampus in Frankfurt-Rödelheim sollen künftig die Philipp-Holzmann-Schule (berufliche Schule der Stadt Frankfurt am Main) sowie das Berufsbildungs- und Technologiezentrum der HWK angesiedelt werden. Im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 949 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - das Erhaltungs- und Entwicklungsziel "Gewerbe (emittierend)" (vgl. Anlage 1, GEP) verfolgt. Ziel ist die langfristige Flächensicherung und -vorsorge für Gewerbe- und Industrieansiedlungen gemäß den Vorgaben des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP). Diesem Ziel wurde bereits mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Rechnung getragen. Anstelle gewerblicher Nutzungen wird die Entwicklung eines Bildungscampus mit gewerblich-technischer Ausrichtung vorgesehen. Da es sich um eine Standortentwicklung handelt, die in unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit einer gewerblichen und handwerksorientierten Nutzung steht, hält der Magistrat die vorliegende Abweichung in diesem Fall für ausnahmsweise vertretbar. Dazu grenzt der Standort räumlich an das bestehende Gewerbegebiet Rödelheim an, wodurch Synergien und betriebliche Kooperationen mit den ansässigen Unternehmen begünstigt werden. Durch die gemeinsame Entwicklung des Standortes mit der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main wird die Vertretung der gewerblichen Interessen auch zukünftig gesichert. Mit dem vorgesehenen Bildungscampus für Handwerksberufe mit Internat wird das Gewerbe in Frankfurt am Main gezielt gestärkt und der bestehende Gewerbestandort Rödelheim in Kooperation mit dem Handwerk langfristig weiterentwickelt. Angesichts aktueller Herausforderungen im Handwerk, wie dem Fachkräftemangel, steigenden Nachhaltigkeitsanforderungen und dem daraus resultierenden Bedarf an neuen pädagogischen Konzepten, steigen die Anforderungen an die berufliche Bildung spürbar. Stadt und Handwerkskammer verfolgen daher gemeinsam das Ziel, einen modernen Bildungsstandort mit einem zukunftsfähigen und vernetzten Bildungskonzept zu etablieren. Mit der vorgesehenen Planung werden ein zeitgemäßer Ausbildungsstandard gesichert, der Fachkräftenachwuchs gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft nachhaltig gefördert. Weiterhin ist der Standort für den geplanten vorgesehenen Bildungscampus für Handwerksberufe mit Internat im Gewerbegebiet Rödelheim West aufgrund seiner Lage besonders geeignet. Im Rahmen der handwerklichen Ausbildung sind dort auch Handwerkerhöfe und Werkstätten vorgesehen, sodass einerseits immissionsrechtlich relevante, gewerbeähnliche Tätigkeiten ordnungsgemäß ausgeübt werden können und andererseits der direkte Austausch sowie die Kooperation mit ortsansässigen Betrieben gezielt gestärkt wird. Durch das geplante Internat wird zugleich ein funktionaler Übergang zur schutzbedürftigen angrenzenden Wohnnutzung im Norden möglich. Unter Beachtung des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme werden hierfür im Zuge des Bebauungsplanverfahrens städtebaulich und immissionsschutzrechtlich tragfähige Lösungen entwickelt. Aus den zuvor genannten Gründen ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, die sowohl den Bedarfen des Bildungscampus für Handwerksberufe mit Internat als auch den Belangen des Gewerbes, des Einzelhandels, des Verkehrs sowie des Immissionsschutzes gerecht wird. Anlage _Lageplan (ca. 1,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 26.11.2025
Programm für Schülerbeteiligung: Besuch von Gedenkveranstaltungen zum Holocaust in der Paulskirche
Antrag vom 22.11.2025, OF 1324/2 Betreff: Programm für Schülerbeteiligung: Besuch von Gedenkveranstaltungen zum Holocaust in der Paulskirche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch direkte Ansprache der Schulen im Ortsbezirk, die Schülerbeteiligung an der Holocaust-Erinnerungskultur zu erhöhen. Schulen mit Oberstufen sollten zentral angeschrieben bzw. eingeladen werden, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Neben zentralen Veranstaltungen, wie zuletzt am 09.11.2025 in der Paulskirche, können dies auch andere Veranstaltungen an öffentlichen Orten im Ortsbezirk sein. Begründung: Bei den jüngsten Gedenkveranstaltungen zum Andenken an die Reichsprogromnacht in der Paulskirche gab es leider noch viele freie Plätze. Obwohl eine Podiumsdiskussion mit jungen Menschen (Oberstufenschüler aus der Max-Beckmann-Schule und Konfirmanden der Reformierten Gemeinde) auf dem Programm stand, fiel das vornehmlich ältere Publikum auf; Schulklassen waren gar nicht anwesend. Am 23.10.2025 fand in der Evangelisch-reformierten Gemeinde im Frankfurter Westend eine Veranstaltung zur Eröffnung ihrer Ausstellung "Das Bockenheimer Netzwerk - Judenrettung und Widerstand in Frankfurt am Main während des Nationalsozialismus" mit Frau Petra Bonavita (Soziologin) statt. Dort war der Geschichte-Leistungskurs des Lessing-Gymnasiusms aufgrund der Vermittlung des Kontakts durch die Antragstellerin anwesend. Es gibt bereits einige Materialien zu dem Thema. Auch werden die Initiativen im 2. Stock der Dondorf Druckerei sicherlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Daher kann ist es ausreichend, wenn der Magistrat hier mitunter als Kontaktvermittler fungiert und die Schulen bei eigenen Einladungen berücksichtigt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.11.2025, OF 1282/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7859 2025 1. Die Vorlage OF 1282/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1324/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Gutleutstraße - Baseler Platz
Antrag vom 20.11.2025, OF 1812/1 Betreff: Gutleutstraße - Baseler Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Vorlage M 186 wird zugestimmt insofern folgende Punkte aufgenommen und umgesetzt werden: Die im Bereich des Baseler Platzes entstehenden Verkehrsinseln sollen, wenn möglich, begrünt werden. Die Anwohnerparkplätze in der Gutleutstraße werden erhalten, insofern sie nicht notwendigerweise für eine Haltestelle der Straßenbahn entfallen müssen. Bei der Planung des Verkehrs am Baseler Platz ist ein besonders Augenmerk darauf zu legen, dass die Fußgängerquerung der Baseler Straße (auf Höhe der Esslinger Straße) zum Schulweg von Grundschülern gehört. Hier sollte die Ampelschaltung so programmiert werden, dass es zu keinen Rückstaus kommt und Autos auf dem Fußgängerüberweg stehen bleiben, während die Fußgänger grün haben. Ggfs. sind Rotlicht-Blitzer aufzustellen. In der Esslinger Straße werden alle Baumscheiben so umgestaltet, dass Autos wieder in Fahrtrichtung parken können. Die Baumscheiben sollten dabei vor dem Befahren durch PKW durch einen niedrigen Zaun geschützt werden. Evtl. sind auch die Radbügel an den Baumscheiben umzusetzen, damit sie nutzbar bleiben. Die Hermann-Herzog-Schule und die Schule am Sommerhoffpark liegen direkt an der Gutleutstraße. Schülerinnen und Schüler dieser Schulen haben besondere Ansprüche an ihre Umgebung, da sie Einschränkungen beim Hören und Sehen haben. Die Planung der Straßenbahnhaltestellen westlich und östlich der Camberger Brücke, sowie die gesamte Planung dieses Straßenbereichs bedarf der besonderen Sorgfalt und Berücksichtigung der Bedarfe. Die Schulleitungen sollen deshalb in die Planungen mit einbezogen und regelmäßig über den Planungsstand informiert werden. Anregungen der Schulleitungen sind unbedingt zu berücksichtigen. Z.B. ein Leitsystem von den Haltestellen zur Hermann-Herzog-Schule Während der Bauarbeiten ist darauf zu achten, dass den Schülerinnen und Schülern der Schulen ein sicherer Schulweg zur Verfügung steht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 53 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 1812/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7781 2025 1. Der Vorlage M 186 wird unter Hinweis auf die OM 7781 zugestimmt. 2. 1. Die Ziffern 1. bis 6. der Vorlage OF 1812/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1812/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. Zu 1.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Zu 2.: GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und SPD (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Programm für Schülerbeteiligung: Pflichtbesuch von Gedenkveranstaltungen zum Holocaust in der Paulskirche
Antrag vom 15.11.2025, OF 1282/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Programm für Schülerbeteiligung: Pflichtbesuch von Gedenkveranstaltungen zum Holocaust in der Paulskirche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ausreichend Mittel für die Auflage eines Programmes für Schülerbeteiligung an der Holocaust-Erinnerungskultur bereitzustellen, das Besuche von Gedenkveranstaltungen in der Paulskirche und an weiteren öffentlichen Orten im Ortsbezirk für Oberstufenschüler als Pflicht verankert. Entsprechende Vorbereitungsmaterialien für die Lehrkräfte an den Schulen und ein tragfähiges Konzept sind zu erarbeiten; bei Einladungen zu Veranstaltungen sollten die Schulen im Ortsbezirk viel stärker berücksichtigt und einbezogen werden. Idealerweise sollte das Programm in ganz Frankfurt ausgerollt werden. Begründung: Bei den jüngsten Gedenkveranstaltungen zum Andenken an die Reichsprogromnacht in der Paulskirche gab es leider noch viele freie Plätze. Obwohl eine Podiumsdiskussion mit jungen Menschen (Oberstufenschüler aus der Max-Beckmann-Schule und Konfirmanden der Reformierten Gemeinde) auf dem Programm stand, fiel das vornehmlich ältere Publikum auf; Schulklassen waren gar nicht anwesend. Jeder leere Platz ist eine vertane Chance! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.11.2025, OF 1324/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7859 2025 1. Die Vorlage OF 1282/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1324/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Jahr 2024 sowie Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebs „Kita Frankfurt“
Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 171 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Jahr 2024 sowie Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2024 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co KG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 erteilt wurde. 2. Der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" wird in der vorgelegten Form festgestellt a) mit einer Bilanzsumme von 200.957.425,90 € b) Die Gewinn- und Verlustrechnung weist übereinstimmend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von - 179.675.211,09 € aus. c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -179.675.211,09 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. Der im Jahr 2024 geleistete Zuschuss betrug 155.000.000,00 €. Damit lag der ausgezahlte Zuschuss 24.675.211,09 € unter dem Jahresergebnis. 3. Der Bericht der Betriebskommission über das Geschäftsjahr 2024 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex, des Compliance-Berichts sowie die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Überkompensationskontrolle werden zur Kenntnis genommen. 4. Des Weiteren wird die Firma RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Mendelssohnstr. 87 60325 Frankfurt am Main zum Prüfer des Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichts 2025 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt bestellt. Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss und dem Lagebericht Stellung zu nehmen. Zur Bestreitung der laufenden Betriebsausgaben im Jahre 2024 zahlte die Stadt Frankfurt am Main eine Einlage in Höhe von 155.000.000 €, die der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt wurde. Die Gesamtaufwendungen des Betriebes wurden bis zur Höhe von 179.675.211,09 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Das Jahresergebnis liegt damit um 24.675.211,09 € über den im Jahr 2024 von der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellten Mitteln. Die Differenz zwischen Einlage und Jahresergebnis in Höhe von 24.675.211,09 € resultiert aus Aufwendungen, die erst in zukünftigen Jahren zu Auszahlungen führen (insbesondere Altersteilzeit- und Pensionsrückstellung). Die Liquidität des Betriebes ist dadurch sichergestellt. Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den laufenden Geschäftsbetrieb zu decken. Gemäß Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sollen Betriebsleitung und Betriebskommission jährlich im Geschäftsbericht oder in einem gesonderten Bericht im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss über die Corporate Governance ihres Unternehmens berichten. Nach § 5 der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2024 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co KG. Demnach lagen die tatsächlich von der Stadt Frankfurt am Main erhaltenen Zahlungen unter dem zulässigen Ist-Ausgleich. Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist gemäß § 27 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch einen Abschlussprüfer nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes schlägt die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 des EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird. Mit Beschluss vom 26.06.2025 hat die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt vorgeschlagen, die Firma RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Mendelssohnstr. 87 60325 Frankfurt am Main für die Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichts 2025 zu bestellen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG, hat nach erfolgter Ausschreibung durch das Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt am Main für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025, die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz, die Prüfung der Bezüge der Betriebsleiterin, für einen gesonderten Bericht zur Überkompensationskontrolle und die Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex ergibt sich eine Gesamtsumme von 51.480,00 € (zuzüglich Umsatzsteuer). Anlage _Ber_Betriebskommission_2024 (ca. 79 KB) Anlage _JAP_Bericht_2024_Kita_FFM (nicht öffentlich - ca. 2,3 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF-BIG (= Enthaltung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6991, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 40-4
Qualität des Schulessens in Schulen im Nordend
Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2041 Betreff: Qualität des Schulessens in Schulen im Nordend Zu 1a) Bei der pro Mahlzeit ausgegebenen Lebensmittelmenge hat der Konzessionsnehmer die Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (Hrsg.) aus den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung, DGE Bonn, 5. Auflage, 2. korrigierter Nachdruck, 2023 umzusetzen. Der Caterer hat verpflichtende Vorgaben (Kalibrierungstabelle, Nährstoffzufuhr), wieviel Gramm und wieviel Nährstoffe ein Essen in der Primar- und Sekundarstufe haben muss. Zu 1b) Bei Bedarf wird der Schülerin / dem Schüler ein kostenloser Nachschlag von den Sättigungsbeilagen - (z.B. Nudeln / Kartoffeln mit Soße, Reis mit Gemüse...) ohne "Fleisch"-Komponente angeboten. Zu 1c) Da sich die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) für die Verpflegung in Schulen bewährt hat und sie eine gute Basis für eine ausgewogene und umweltverträgliche Schulverpflegung bildet, fordert die Stadt Frankfurt am Main in der Schulverpflegung ebenfalls die Umsetzung der Qualitätsstandards der DGE. Damit erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine vollwertige Schulverpflegung, denn es müssen vom Konzessionsnehmer jeden Tag zwei vollwertige und bedarfsgerechte Mittagessen (Menülinie 1 DGE und Menülinie 2 vegetarisch) angeboten werden. Die 1. Menülinie stellt die Gerichte nach den Qualitätsstandards der DGE (Deutschen Gesellschaft für Ernährung) für die Schulverpflegung dar. Die 2. Menülinie stellt ausschließlich die vegetarische (ovo-lakto-vegetarisch) Menülinie dar. Zum Mittagessen sind mindestens 200 ml (Trink- und Mineralwasser oder Früchte- / Kräutertees, ungesüßt) zur Verfügung zu stellen und im Menüpreis enthalten. Zu 1d) Sowohl das Ordnungsamt -Abteilung Veterinärwesen- als auch das Stadtschulamt führen -jeder in seiner Profession- sowohl verdachtsunabhängige als auch anlassbezogene Kontrollen durch. Die Zeitintervalle sind unterschiedlich und unterliegen keiner festen Vorgabe. Zu 1e) Das Stadtschulamt ist grundsätzlich im regelhaften Austausch mit allen Vertragspartnern im Bereich der Schulverpflegung. Eingehende Beschwerden werden mit den Vertragspartnern und der Schulgemeinde entsprechend gemeinsam bearbeitet. Darüber hinaus werden an den Standorten im Rahmen des Qualitätsmanagements unangekündigte Kontrollen zur Überprüfung der vertraglichen Vorgaben durchgeführt. Das Stadtschulamt kontrolliert, neben der Einhaltung der vergabe- und vertragsrechtlichen, auch die Qualität der Essensversorgung, Lebensmittelsicherheit, Personaleinsatz, etc. Zu 1f) Der Essensabgabepreis, den der Caterer in seinem Angebot kalkuliert, ist seitens der Stadt Frankfurt am Main nicht gedeckelt. Der Eigenanteil der Eltern beträgt derzeit: für BUT-Berechtigte 0€, für Frankfurt Pass- Inhabende 1€ und für alle Anderen 3€. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Essensabgabepreis und dem Eigenanteil der Eltern ist unterschiedlich hoch und wird von der Stadt Frankfurt am Main bzw. dem Leistungsträger getragen. Jede Schule hat ihren eigenen und individuellen tatsächlich kalkulierten und vertraglich vereinbarten Essensabgabepreis. Zu 1g) Das Stadtschulamt steht den Schulgemeinden jederzeit für einen Austausch zur Verfügung. Fragen und Beschwerden können mit dem Caterer vor Ort besprochen werden oder auch direkt an das Stadtschulamt gerichtet werden. Bei Bedarf kann mit Unterstützung des Stadtschulamtes an den Schulstandorten ein Mensazirkel initiiert werden, um gemeinsam mit Vertreter:innen der Schulgemeinde, der Elternschaft und des Caterers Themen vor Ort konstruktiv zu besprechen. Zu 1h) Die Stadt Frankfurt baut seit vielen Jahren die Essensversorgung aus. Im Jahr 2020 wurden als Ergebnis einer multiprofessionellen Arbeitsgruppe (Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Schulamtes, des Stadtelternbeirates, des Stadtschüler-/innenrates, des Vereins Umweltlernen, des Ernährungsrates, des Gesundheitsamtes, des Rechtsamtes, des Stadtschulamtes und des damaligen Dezernates für Integration und Bildung) die Anforderungen an das Vergabeverfahren sowie die Schulverpflegung selbst aktualisiert, umfassend überarbeitet und mit dem Beschluss "M27 Essensversorgung an Frankfurter Schulen" beschlossen. Das Stadtschulamt schreibt daher auch nicht in Losen aus, sondern tätigt Einzelausschreibungen pro Schule. Je nach Küchenart und -größe und Lage(n) der Schule(n), werden auch Schulen mit Mischküchen mit einer Warmanlieferung an eine weitere Schule, die keine eigene Küche besitzt, zusammen ausgeschrieben. Es können sich dadurch auch sogenannte "kleine Caterer" mit entsprechender nachweisbarer Qualifikation (Köchin/ Koch, Diätassistentin/ Diätassistent, Ökotrophologin/ Ökotrophologe, Hauswirtschaftsmeisterin/ Hauswirtschaftsmeister) beteiligen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6083
Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung von pädagogischem Personal im Förderbereich des Stadtschulamtes (Amt 40) sowie bei Kita Frankfurt (Betrieb 48) a) Gewährung einer übertariflichen Arbeitsmarktzulage b) Zuschussgewährung für das Personal der Trä
Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 177 Betreff: Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung von pädagogischem Personal im Förderbereich des Stadtschulamtes (Amt 40) sowie bei Kita Frankfurt (Betrieb 48) a) Gewährung einer übertariflichen Arbeitsmarktzulage b) Zuschussgewährung für das Personal der Träger der freien Jugendhilfe im Kinderbetreuungsbereich in Höhe der städtischen Arbeitsmarktzulagengewährung Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 I. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Frankfurt am Main und Träger der freien Jugendhilfe zunehmend Schwierigkeiten haben, geeignetes pädagogisches Personal für Bildungs- und Erziehungsaufgaben zu gewinnen und zu binden, weshalb eine Besserbezahlung des pädagogischen Personals erforderlich ist. II. Es wird ferner zur Kenntnis genommen, dass das Präsidium des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) in seiner Sitzung vom 02.07.2024 beschlossen hat, die Möglichkeit der Einführung einer Arbeitsmarktzulage (auch für Beschäftigtengruppen) bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Unabhängig von diesem Beschluss mit befristeter Geltungsdauer besteht die Möglichkeit, Zulagen auch über die Geltungsdauer hinaus unbefristet zu gewähren. III. Um die Anwerbung und Bindung des pädagogischen Personals zu verbessern, wird zunächst für die Dauer von fünf Jahren eine Arbeitsmarktzulage für das pädagogische Personal der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Kinderbetreuung und bei den Freien Trägern beschlossen. Der entsprechende Zuschuss für pädagogisches Personal bei den Trägern der freien Jugendhilfe erfolgt, sofern und soweit dies nicht §§ 3f. und 74ff. SGB VIII widerspricht. IV. Die Arbeitsmarktzulage für pädagogisches Personal wird - mit einem Widerrufsvorbehalt bei Wegfall des Kriteriums der Personalgewinnungs- und -bindungsschwierigkeiten - zunächst befristet bis 31.12.2030 - unter folgenden Rahmenbedingungen gewährt: 1. Gewährung einer Arbeitsmarktzulage an alle Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) in der Kinderbetreuung von Eingruppierung S 8b bis S 12 TVöD sowie die Leitungen und stellvertretende Leitungen im städtischen Dienst in Höhe von 200 € (brutto) monatlich, 2. Gewährung einer Arbeitsmarktzulage an städtisches hauswirtschaftliches Personal in Kindertagesstätten und schulpädagogischer Betreuung bis Entgeltgruppe 4 TVöD in Höhe von 100 € (brutto) monatlich, 3. Gewährung einer Arbeitsmarktzulage an städtische Hilfskräfte (Entgeltgruppe S 4 TVöD) in der Kinderbetreuung in Höhe von 100 € (brutto) monatlich, 4. Gewährung einer einmaligen Prämie in Höhe von 400 € (brutto) an städtische Nachwuchskräfte nach erfolgreichem Abschluss mit staatlicher Anerkennung analog § 17 Abs. 1 Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD), 5. Zweckgebundene Zuschussgewährung an alle Träger der freien Jugendhilfe, die Kindertagesstätten betreiben und kommunale pädagogische Angebote in Schulen ausführen, für ihre Beschäftigten vergleichbar der Eingruppierung S 8b bis S 12 TVöD sowie für ihre Leitungen und stellvertretenden Leitungen in Höhe von 200 € (brutto) monatlich, 6. Zweckgebundene Zuschussgewährung an alle Träger der freien Jugendhilfe, die Kindertagesstätten betreiben und kommunale pädagogische Angebote in Schulen ausführen, für ihr hauswirtschaftliches Personal vergleichbar Entgeltgruppe 4 TVöD in Höhe von 100 € (brutto) monatlich, 7. Zweckgebundene Zuschussgewährung an alle Träger der freien Jugendhilfe, die Kindertagesstätten betreiben und kommunale pädagogische Angebote in Schulen ausführen für ihre Hilfskräfte (vergleichbar Entgeltgruppe S 4 TVöD) in der Kinderbetreuung in Höhe von 100 € (brutto) monatlich, 8. Zweckgebundene Zuschussgewährung an alle Träger der freien Jugendhilfe, die Kindertagesstätten betreiben und kommunale pädagogische Angebote in Schulen ausführen, für ihre Nachwuchskräfte nach erfolgreichem Abschluss mit staatlicher Anerkennung für eine einmalige Prämie in Höhe von 400 € (brutto). 9. Eine Dynamisierung der Arbeitsmarktzulage bzw. der zweckgebundenen Zuschussgewährung erfolgt ab 01.01.2027 orientiert an der prozentualen Tarifsteigerung basierend auf der Erhöhung des Tabellendurchschnitts der SuE-Tabelle. Eine Teilzeitbeschäftigung ist im Rahmen der Betragsfestsetzung zu berücksichtigen. Bei Änderung der individuellen Wochenarbeitszeit erhöht oder mindert sich die Zulage entsprechend. Die Arbeitsmarktzulagen und die Abschlussprämie sowie die entsprechenden Zuschüsse werden pro Person nur einmal gewährt. V. Es dient zur Kenntnis, dass der Jugendhilfeausschuss gemäß § 71 Abs. 4 SGB VIII in seiner nächsten Sitzung beteiligt wird. VI. Es dient zur Kenntnis, dass im Entwurf des Haushaltsplans 2026 zur Finanzierung der Arbeitsmarktzulage und der Zuschüsse rd. 25 Mio. € p. a. im Budget des Dezernats XI, PB 20 veranschlagt sind (2026: PG 20.01 Gr. 71 2,48 Mio. €, PG 20.2 Gr. 71 6,64 Mio. €, PG 20.3 Gr. 71 15,89 Mio. €). Die ab 2027 wirksame Dynamisierung der Zulage führt zu Mehraufwendungen gegenüber der o. g. Veranschlagung, welche innerhalb der Dezernatsbudgets zu decken sind. VII. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt mit Rechtskraft des Haushalts 2026 rückwirkend zum 01.01.2026. Die Dezernate VI und XI werden beauftragt, zu gegebener Zeit das Erforderliche zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Folgen des Fachkräftemangels sind deutlich zu spüren, vorrangig im Bildungsbereich und hier insbesondere bei den pädagogischen Fachkräften. Die Gründe liegen einerseits in der demographischen Entwicklung mit einer zunehmenden Differenz zwischen Abgängen (Verrentung) und Zugängen im Arbeitsfeld, sowie dem weiter stattfindenden Ausbau des Betreuungsangebots, insbesondere im schulischen Ganztag. Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales nennt in seiner Arbeitsmarkt- und Berufsprognose für ganz Hessen ein Fachkräftedefizit von 13% im Bereich Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege bis 2028 (Quelle: https://www.iwak-frankfurt.de/wp-content/uploads/2023/01/Prognosebericht-auf-Lan desebene-bis-2028.pdf). Die Bertelsmann-Stiftung beziffert diesen Bedarf in ihrem Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2023 auf bis zu 20.600 Personen bis 2030, ebenfalls für ganz Hessen (Quelle: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/PicturePark/2023-12/Kita-Fac hkraefte-Radar_2023.pdf) Mit der Bertelsmann-Stiftung wird derzeit ein Fachkräfteradar mit entsprechenden Prognosen für die Stadt Frankfurt am Main erstellt. Zudem gilt ab 2026 die Einführung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG). Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet seit vielen Jahren an dem Prozess der guten Überleitung und Erfüllung des Ganztagesanspruchs. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die Zahlungsverbesserung auf alle "am Kind tätigen" pädagogischen Mitarbeiter:innen zu beziehen, d. h. sowohl auf städtische Mitarbeitende als auch auf Beschäftigte bei Trägern der freien Jugendhilfe. Der Fokus liegt hierbei auf der direkten Tätigkeit am Kind und bezieht folgende Träger ein: Kita Frankfurt (Eigenbetrieb 48) sowie Träger der freien Jugendhilfe, die durch die Stadt Frankfurt am Main gefördert werden. Die Arbeitsmarktzulage stellt eine Möglichkeit dar, durch bessere Bezahlung die Attraktivität der Berufsbilder im pädagogischen Bereich zu steigern (Fachkräftegewinnung) sowie qualifizierte Fachkräfte der verschiedenen Träger der Kindertagesbetreuung in der Stadt Frankfurt am Main zu halten (Fachkräftebindung). Der durch die Bezahlungsverbesserungen begünstigte Personenkreis beinhaltet alle Menschen die in entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtungen mit Kindern arbeiten. Die fachliche, wirtschaftliche sowie personelle Autonomie der Träger der freien Jugendhilfe und das Gebot der partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Träger öffentlicher und freier Jugendhilfe, §§ 3f., 74ff. SGB VIII, hat bei ca. 170 freien Trägern in der Stadt Frankfurt eine besondere Bedeutung. Dies betrifft sämtliche Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, von Kindertageseinrichtungen über Ganztagesangebote. Das Nähere zur Umsetzung und Sicherstellung der zweckgemäßen Mittelverwendung für die Mitarbeiter regelt eine städtische Dienstanweisung/Verwaltungsrichtlinie nach Abstimmung mit den Trägern. Mit diesen finanziellen Maßnahmen kann in künftigen Stellenausschreibungen geworben werden. Dies erhöht die Attraktivität der Stadt Frankfurt am Main auf dem Arbeitsmarkt. Die vorstehenden Regelungen finden ausdrücklich befristet Anwendung. Rechtzeitig vor Ablauf der Befristung (31.12.2030) sollte im Rahmen einer Evaluierung der Erfolg der Maßnahmen überprüft werden. Die Beteiligungsrechte nach dem HGlG, HPVG und SGB IX werden gewahrt. B. Alternativen Aufgrund der bestehenden tarifrechtlichen Bezahlungsstruktur werden derzeit keine Alternativen gesehen, um eine Verbesserung der Personalgewinnung und -bindung zu erreichen. C. Lösung Auf Basis der geltenden Beschlusslage des KAVs werden die vorstehend beschriebenen Bezahlungsverbesserungen umgesetzt. Die Gewährung einer Arbeitsmarktzulage fügt sich gut in die bereits bestehenden Maßnahmen der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main ein und stellt ein Leistungspaket dar, welches eine hohe Attraktivität für Arbeitnehmende aufweist. Die Stadt Frankfurt am Main sichert mit einem hohen Anspruch an Qualität bereits schon jetzt sehr gute Arbeitsbedingungen: · Bezahlung nach S 8b TVöD-SuE (keine Leitungen) · Fachkraftfaktor aufgestockt · Reduzierung der Gruppengrößen in Kitas · Mittelbare pädagogische Arbeit derzeit bei 6,5 Wochenstunden · Leitungsfreistellung vor gesetzlichem Auftrag · Konzeptionelle Vielfalt (Sprachen, Bewegung, Ernährung, Kunst, Kultur etc.) · Besonderer Förderauftrag (BeFö) für Kitas mit besonderen sozialräumlichen Belastungsfaktoren · Kinder- und Familienzentren mit Schwerpunkt early excellence Ansatz · Frankfurt denkt und arbeitet inklusiv über die Landesrahmenvereinbarung hinaus. · Frankfurt schützt Kinder! Kinderschutz und Gewaltschutzkonzepte werden gelebt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Durch die Umsetzung der Maßnahmen in dem beschriebenen Umfang entstehen maximale geschätzte Aufwendungen in einer Gesamthöhe von rd. 24,37 Mio. € jährlich zuzüglich der ab 01.01.2027 vorgesehenen Dynamisierung. Die jährlichen Aufwendungen verteilen sich aktuell wie folgt auf die unter IV. dargestellten Maßnahmen: zu 1.: 6,25 Mio. € zu 2.: 0,43 Mio. € zu 3.: 0,39 Mio.€ zu 4.: 0,03 Mio. € zu 5.: 16,04 Mio. € zu 6.: 0,98 Mio. € zu 7.: 0,15 Mio. € zu 8.: 0,10 Mio. € Die Abwicklung erfolgt über die Kontengruppe 71 - Zuweisungen und Zuschüsse in den jeweiligen Produktgruppen: · 20.1 für schulpädagogische Maßnahmen, · 20.2 für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt und · 20.3 für gemeinnützige und kirchliche Träger. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.12.2025, NR 1463 Antrag vom 05.12.2025, NR 1465 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD und Volt; Linke und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD, Volt und FRAKTION; Linke und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Linke und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. Linke (= Annahme) FDP (= Ablehnung) GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage NR 1465 bei Stimmengleichheit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 177 = Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465, NR 1463 = Ablehnung, NR 1465 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 177 = Annahme, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 177 = Annahme) Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 43. Sitzung des Ältestenausschusses am 11.12.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465) und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 177, NR 1463 und NR 1465 = Annahme) Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 177 = Annahme, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6996, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 11-0
Eigenbetrieb Kita Frankfurt Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und die geplante Ausgleichsleistung 2026
Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 176 Betreff: Eigenbetrieb Kita Frankfurt Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und die geplante Ausgleichsleistung 2026 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 5030 (M 81) Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, den vorgelegten Wirtschaftsplan für das Jahr 2026, einschließlich der geplanten zulässigen Ausgleichsleistung unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags, zu beschließen. 2. Dem Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2026 von 239.559.000 € mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2026 von 270.899.200 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2026 von 27.300.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung für 2026 von 252.153.904 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags sowie dem Feststellungsvermerk und der Stellenübersicht wird zugestimmt. 3. Der Magistrat wird beauftragt, zur Deckung der in der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung des Produkthaushaltes 2026 ff noch nicht enthaltenen Mittel mit dem Endausdruck des Haushaltes 2026 folgende Anpassung vorzunehmen: Finanzplanung in T€ Plan 2026 PG 20.03 Kst. 400 938 Kostengruppe 71 - 17.426 PG 20.02 Kst. 400 010 Kostengruppe 71 17.426 Begründung: A. Zielsetzung Gemäß § 7 Abs. 3, Ziffer 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) hat die Betriebskommission zum Wirtschaftsplan Stellung zu nehmen und diesen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Der Wirtschaftsplan 2026 besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan mit fünfjährigem Finanzplan, dem Investitionsprogramm, der Stellenübersicht sowie der Ermittlung der zulässigen Ausgleichsleistung. Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß dem Betrauungsakt ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden. B. Alternativen keine C. Lösung Die Betriebskommission hat in der Sitzung am 02.10.2025 der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, den Wirtschaftsplan 2026 mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2026 von 239.559.000 € mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2026 von 270.899.200 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2026 von 27.300.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung für 2026 von 252.153.904 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags zu beschließen. Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß C.5. der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt vom 08.12.2023 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist. Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß dem Betrauungsakt ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden. Um beihilferechtlich unbedenklich zu bleiben, ist eine Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes in der von der Betriebskommission beschlossenen Fassung durch die Stadtverordnetenversammlung noch im Jahr 2025 erforderlich. Die aktuelle Differenz zwischen dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kita Frankfurt und dem in der Entwurfsfassung vorliegenden Produkthaushalt 2026 wird durch Umschichtung von Mitteln in Höhe von 17.426.000 € von Produktgruppe 20.03 in Produktgruppe 20.02 ausgeglichen. Die Folgejahre werden entsprechend beordnet. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☒Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: Es ist in öffentlicher Sitzung zu beschließen und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: Betriebsmittelzuschuss: 239.559.000 € Investitionskostenzuschuss: 27.300.000 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: In der mittelfristigen Jahresbetrachtung ergeben sich folgende Zuschussbedarfe: Jahr Betriebsmittelzuschuss Investitionskostenzuschuss 2027 243.689.000 € 35.500.000 € 2028 251.669.000 € 20.000.000 € 2029 270.390.000 € 25.000.000 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Entfällt 4. Jahresfolgekosten: Siehe 2. 5. Jahreserträge: Siehe Anlagen 6. Leistungen Dritter: Siehe Anlagen 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Siehe Anlage Stellenübersicht 8. Sonstiges: Kein Anlage _Ausgleichsleistung (ca. 19 KB) Anlage _Bilanz_zum_31-12-2024 (ca. 70 KB) Anlage _Erfolgsplan_2026 (ca. 56 KB) Anlage _Feststellungsvermerk_26 (ca. 5 KB) Anlage _Finanzplan_2026-2029 (ca. 75 KB) Anlage _Kita_Frankfurt_IPG_26 (ca. 212 KB) Anlage _Stellenuebersicht_2026 (ca. 42 KB) Anlage _Uebersicht_Einnahmen_u_Ausgaben (ca. 50 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.06.2024, M 81 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF-BIG (= Enthaltung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6995, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 40-1
Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, Schießhüttenstraße
Antrag vom 13.12.2025, OF 808/11 Betreff: Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, Schießhüttenstraße Vorgang: V 267/22 OBR 11; ST 823/22; OA 470/24 OBR 11; B 442/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge dem Ortsbeirat nun verbindlich Auskunft geben, ab wann nun wie in der ST 823, vom 25.03.2022 mitgeteilt ("Die Umsetzung des neuen Straßenbahnnetzes gemäß überarbeitetem NVP (Tausch der östlichen Endstellen der Linien 12 und 15; vergl. B 238 aus 2021) ist nach derzeitigem Planungsstand für Dezember 2025 geplant. Ab diesem Zeitpunkt wird die Linie 12 bis zu ihrer neuen Endhaltestelle Fechenheim Schießhüttenstraße fahren. " die Linie 12 bis zu ihrer neuen Endhaltestelle Schießhüttenstraße in Fechenheim fährt. Begründung: Die Bürger des Stadtteil Fechenheims erwarten nun vom Magistrat, dass die seit Jahren versprochene Verlängerung der Linie 12 bis zur Schießhüttenstraße in Fechenheim umgesetzt wird Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Anregung vom 24.06.2024, OA 470 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 442 Beratung im Ortsbeirat: 11
Haushalt 2026 Otto-Hahn-Schule: Abriss und Bau der DreiFelderSporthalle und der Gymnastikhalle nebst Umkleidekabinen
Antrag vom 11.11.2025, OF 389/15 Betreff: Haushalt 2026 Otto-Hahn-Schule: Abriss und Bau der Drei-Felder-Sporthalle und der Gymnastikhalle nebst Umkleidekabinen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, neben den bereits vorhandenen Mitteln im Haushaltsplan (Produktbereich 20 Bildung unter 5.002704 und 5.007986) auskömmliche Mittel in den Haushaltsplan 2026 einzustellen, damit die Drei-Felder Sporthalle und die Gymnastikhalle mit angrenzenden Umkleidekabinen gebaut werden kann. Begründung: Seit Jahren steht der Neubau einer Dreifeld-Sporthalle als Ersatz für die bestehende alte und marode Sporthalle I an der OHS im Rahmen der Gesamtsanierung der Schule auf dem Programm. Die Sporthalle wie auch die Gymnastikhalle werden dringend benötigt. Für den Schulsport wie auch für die Nutzung durch Sportvereine. Nach Auskunft von Frau Stadträtin Weber anlässlich der 41. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025 sind im Investitionsprogramm 2024-2026 Mittel für den Abriss und den Neubau der Turnhalle mit Gymnastikhalle enthalten. Sobald die Bau- und Finanzierungsvorlage beschlossen wurde, kann ein Konkreter Zeitplan erarbeitet werden. Dies gilt es nun zeitnah umzusetzen, damit der Beginn der Arbeiten, die konkret für den Beginn des Jahres 2025 vorgesehen waren, nicht wieder verschoben werden müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Haushalt 2026 Installation einer sensorgesteuerten LEDBeleuchtung auf dem Radweg zwischen NiederEschbach und NiederErlenbach
Antrag vom 11.11.2025, OF 388/15 Betreff: Haushalt 2026 Installation einer sensorgesteuerten LED-Beleuchtung auf dem Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, ausreichende Mittel für die Installation einer sensorgesteuerte Beleuchtung auf dem Radweg zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach in den Haushalt 2026 einzustellen. Begründung: Der Radweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach sollte beleuchtet sein, um die Nutzung in den Abendstunden, aber auch in der dunklen und nassen Jahreszeit zu ermöglichen. Der Radweg ist eine wichtige Schulwegverbindung von Nieder-Erlenbach an die weiterführende Otto-Hahn-Schule und die U-Bahnstation in Nieder-Eschbach und andersherum zu weiterführenden Anna-Schmidt-Schule. Eine Beleuchtung würde gewährleisten, dass der Radweg auch im Herbst und Winter und in den Abendstunden genutzt werden kann. Dies wäre außerdem ein wichtiger Beitrag für die Nahmobilitätsinfrastruktur in den Stadtteilen. Die Beleuchtung könnte bedarfsgerecht erfolgen, also geht erst an, wenn sich ein Radfahrer oder Fußgänger nähert. Ggf. kann die Beleuchtung mit Fotovoltaik betrieben werde (vgl. beispielhaft den Rad- und Fußweg zwischen Gronau und der Kernstadt Bad Vilbel). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Ideen
Gebäudeerweiterung für die Schulische Betreuung an der August-Gräser-Schule
Heutzutage müssen in immer mehr Familien beide Elternteile arbeiten um über die Runden zu kommen. Leider sind die Betreuungseinrichtungen in Schwanheim nicht dafür ausgelegt. Allein an der Betreuung in der August-Gräser-Schule stehen etwa 70 Kinder auf der Warteliste (hier sind die der anderen Betreuungen im Schulbezirk nicht mitgerechnet). Um die Situation zu verbessern, sollte das Gebäude der Schulischen Betreuung an der August-Gräser-Schule erweitert werden, damit mehr Kinder betreut werden können.
Keine erneute Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) zu Lasten der Ernst-Reuter-Schulen (ERS)
Die ESF leidet durch die zusätzliche Ansiedlung von EZB und SSM unter akutem Platzmangel. Die politisch Verantwortlichen haben es versäumt, rechtzeitig zu handeln. Das Provisorium geht zu Lasten der ERS und bietet keine nachhaltige Lösung für die Platzprobleme der ESF. Die Europäische Schule (EFS), eine öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtung in Frankfurt wurde 2002 errichtet und incl. Kinderhort für 850 Kinder konzipiert. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von in Frankfurt ansässigen europäischen Institutionen haben einen Rechtsanspruch auf eine schulische Ausbildung für ihre Kinder. Bereits bei Gründung sprach man von einer Übergangslösung. Das Gelände, auf dem sich eine Bezirkssportanlage befand, mussten die Ernst-Reuter-Schulen (ERS) seinerzeit an die EFS abgeben, die damit den Ernst-Reuter-Schulen und Sportvereinen im Stadtteil fehlen. Weiterhin wurde trotz vieler Proteste keine Lösung für die unerträgliche Verkehrssituation am Praunheimer Weg gefunden; insbesondere Schülern mit Behinderungen wird der Zugang zum Schulgelände der ERS erheblich erschwert. Obwohl schon lange bekannt ist, dass die Europäische Zentralbank (EZB) sowie die Europäische Bankenaufsicht (SSM) nach Frankfurt kommen, hat man seitens der Stadt und des Bundes versäumt, frühzeitig die erwartende steigende Schülerzahl zu berücksichtigen. Als Zwischenlösung für die ESF wird auf dem Gelände der ERS gerade ein Gebäude in Ständerbauweise, bestehend aus Klassenräumen, Räumlichkeiten für Sport- und Bewegung, Cafeteria- bzw. Mensabereich, errichtet. Finanziert wird dieses durch die EZB; eventuelle Mehrkosten muss die Stadt finanzieren. Nur auf Druck der ERS-Schulgemeinden hat die Stadt der ERS eine Ersatzfläche zugewiesen; die sogenannte Hundewiese. Diese ist aber nicht erschlossen und daher auch nicht kurzfristig nutzbar. Diese Lösung ist nicht nachhaltig. Die EFS hat zurzeit ca. 1450 Schüler. Insgesamt ist innerhalb der nächsten 3 bis 5 Jahren von 2500 Schülern auszugehen. Eine Machbarkeitsstudie im Auftrag des Bundes soll Aufschluss geben, ob die EFS an dem bisherigen Standort verbleibt und weiter ausgebaut wird, oder ob ein neuer Standort gesucht werden muss. Es ist unmittelbar einzusehen, dass ein neuer Standort notwendig wird. Das Versäumnis der Verantwortlichen wird auf dem Rücken der Schüler ausgetragen. Zusätzlich werden die Schüler der beiden ERS täglich wahrnehmen, dass sie auf Sportunterricht verzichten müssen, Bauten auf ihrem Gelände errichtet werden, während bei ihnen Gebäude verfallen. Die betroffenen Schulgemeinden befürchten, dass sich eine Lösung durch das Gerangel der politisch Verantwortlichen u.a. durch zeitraubende Planungsverfahren über Jahre hinziehen wird. Während dieser Zeit verfallen die Ernst-Reuter-Schulen weiter; Frankfurter Modellschulen, die seit Jahrzehnten ihren Bildungsauftrag in hervorragender Weise erfüllen und an denen gelingende Integration täglich erlebt werden kann. Die Gesamtsituation wirkt sich schon jetzt negativ auf den Stadtteil- und Schulfrieden der ERS aus; es kursiert der Begriff „Zweiklassengesellschaft“. Der Sicherheitszaun, der die ESF umgeben muss, verstärkt diese Wahrnehmung. Daher folgende Forderungen: - Eine sofortige – ernst gemeinte – Einbeziehung der betroffenen Schulgemeinden im Rahmen einer demokratischen Lösungsfindung, um kurz- und langfristig Abhilfe zu schaffen. - Eine nachhaltige Planung seitens der Bundesregierung und der Stadt Frankfurt, die auch dem zukünftig erwarteten Platzbedarf der EFS gerecht wird, ohne dass dadurch andere Schulen benachteiligt werden. - Eine klare Zusage der Stadt Frankfurt, das die benötigte Infrastruktur für die hier angesiedelten europäischen Institutionen sicherstellt. Dies beinhaltet eine umgehende Erarbeitung eines nachhaltigen Konzepts für die Erweiterung der ESF. - Ein klares Bekenntnis der Stadt Frankfurt zu ihren Schulen. Dies betrifft neben der Haltung zur Erweiterung der europäischen Schule auch die sofortige Bereitstellung von Finanzmitteln für den dringenden Sanierungsbedarf an der ERS II: * Sofortiger Neubau von Sporthallen zur Entlastung der seit Jahren zum Bersten angespannten Platzsituation im Sportbereich der Ernst-Reuter-Schulen * Sofortige Sanierung der stillgelegten Schwimmhalle * Sofortige Zusammenstellung einer professionellen Planungsgruppe für die Sanierung der beiden Ernst-Reuter-Schulen ab dem Jahr 2017 Links http://www.ersii.de http://ernst-reuter-schule1.de/ http://www.esffm.org/home.html http://www.esfparents.org/images/documents/Newsletter-2015-1de.pdf Susann Sabert und Henrik Lohrberg Vorsitzende des Schulelternbeirats der Ernst-Reuter-Schule II
Schulweg an der Martin-Buber-Schule sicher machen!
Das fordern die Eltern der Kinder dort seit Jahren und es wird eher schlimmer statt besser. Der Gehweg ist viel zu eng und nun auch noch die Baustellen dort...
Erhalt aller Frankfurter Förderschulen
In Zeiten wachsender Schülerzahlen und knapper Schulplätze in Frankfurt ist es unverständlich, warum das bestehende Bildungsangebot durch die Schließung von Förderschulen weiter verknappt wird. Jedes Kind, speziell wenn es spezifischen Förderbedarf hat, sollte die Möglichkeit bekommen, in der Nähe seines Wohnumfeldes diese Sonderförderung zu erhalten.
Inklusion
Ich schlage vor, dass der Bildung mehr Gewicht und damit mehr finanzieller Spielraum eingeräumt wird, so dass Inklusion nicht durch Umverteilung umgesetzt werden muss. Dies geschieht offensichtlich, denn an der Schule unserer Kinder, die Inklusion schon lange praktiziert, werden Kapazitäten zugunsten der Einführung der Inklusion an anderen Schulen abgezogen. Der Bildung muss Priorität eingeräumt werden, denn Kinder sind unsere Zukunft und daher systemrelevanter als Banken, für die wir immerhin in kurzer Zeit Unsummen locker machen konnten.
2. Europaschule in Frankfurt einrichten
Die Europaschule in Praunheim/Nordweststadt platzt aus allen Nähten. Erweiterungsmöglichkeiten vor Ort sind praktisch ausgereizt. Es wäre sehr sinnvoll in der Nähe der EZB, von der die Hauptzahl der Schüler kommen, eine 2. Europaschule einzurichten. Das Honselldreieck, das Geländer der ehemaligen Feuerwehrwache1 oder ein Teil des Geländes der EZB sind sicher nur durch umfangreiche Verhandlungen und Einsatz von Geldmitteln zu bekommen. Sind diese Grundstücke nicht verfügbar müsste ein alternativer Standort für die Schule gesucht werden.
Oberste Priorität für den Ausbau und die Sanierung aller Frankfurter Schulen
Für den flächendeckenden Betrieb von Ganztagsschulen für alle Schülerinnen und Schüler sind an fast allen Frankfurter Schulen Anbauten, Umbauten, Sanierungen oder zumindest Ausstattung notwendig. Betreuungplätze für 1-6 jährige Kinder werden aufgrund des bestehenden Rechtsanspruches gut ausgebaut. Als Familienstadt muss der Fokus der Frankfurter Politik deshalb ab sofort auf den nicht verpflichtenden Ausbau der Schulen gelegt werden. Es sind umfassende Maßnahmen erforderlich, um alle Schulen fit für den Ganztagsbetrieb zu machen. Zur Gegenfinanzierung müssen alle anderen Neubau,- Umbau- und Sanierungsprojekte bis zur Fertigstellung aller Schulen zurückgestellt werden. Als einzige Ausnahme sind Sicherheitsmängel an bestehenden Gebäuden anzusehen.