In der Presse und unter https://statistikportal.frankfurt.de wurde am 12.06.2025 ein sogenanntes „Interaktives Dashboard
Frage an den Magistrat
An vielen Frankfurter Schulen wird das von der Landesregierung beschlossene Handyverbot sehr strikt umgesetzt. So ist es den Schülerinnen und Schülern teilweise nicht einmal erlaubt, in dringenden Fällen ihre Eltern zu kontaktieren oder in Freistunden das Handy zur Zeitanzeige oder zum Musikhören zu nutzen. Dies führt bei den Jugendlichen zu erheblichem Unmut, da sie sich bevormundet und nicht ernst genommen fühlen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welchen Einfluss hat die Stadt Frankfurt auf die konkrete Umsetzung des Handyverbots an den Schulen vor Ort?
Antwort des Magistrats
Der § 69 Absatz 7 HSchG, Hessisches Schulgesetz, regelt die Handynutzung an allen hessischen Schulen. Hierbei handelt es sich um ein verbindliches Landesgesetz, dass zum Schutz der Kinder und Jugendlichen die private Verwendung von mobilen digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich als unzulässig festlegt. Die konkrete Umsetzung und Aufsicht liegen in der Verantwortung der jeweiligen Schulen, insbesondere der Lehrkräfte. Die Stadt Frankfurt als kommunaler Schulträger hat auf die praktische Ausgestaltung und Durchsetzung dieses Verbots an den Schulen keinen Einfluss.
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