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Umsetzung des "Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen"

Vorlagentyp: B

Bericht

Es ist Ziel, dass perspektivisch alle Grundschulen den Pakt für den Ganztag in Verbindung mit dem kommunalen Gesamtkonzept Ganztag umsetzen, um den Rechtsanspruch für alle Schüler*innen einer Grundschule sicherstellen zu können. Der Pakt für den Ganztag umfasst eine Betreuungsgarantie von Anfang an für alle Kinder der jeweiligen Schule, d.h. nicht nur für Schüler*innen der ersten Klassenstufen. Die Betreuungsgarantie wird über die Ganztagsangebote in der Schule und ggf. die Horte im Schulbezirk sichergestellt. Die Ganztagsangebote in der Schule und die Angebote in den Horten sollen bei Bedarf ein Angebot für 100 % der Kinder ergeben. Im Pakt für den Ganztag entwickeln Grundschulen und Grundstufen gemeinsam mit vom Magistrat - Stadtschulamt - beauftragten Trägern verlässliche und bedarfsorientierte Angebote für alle Schüler*innen. Dabei geht es um die Entwicklung eines verzahnten und integrierten Ganztagsangebotes von 07.30 Uhr bis 17 Uhr. Das Ganztagsprogramm des jeweiligen Standortes wird auf Basis der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz (HSchG) von Träger und Schule weiterentwickelt. Feste Angebots- und Abholzeiten sind in diesem Zusammenhang ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Sie bewirken bei den Angeboten pädagogische Kontinuität und Qualität, geben Struktur und ermöglichen eine solide Personalplanung. Es soll auch vermieden werden, dass Kinder willkürlich abgeholt werden und ihre Angebote abrupt beenden müssen. Es ist unter Berücksichtigung der hohen Teilnahmequote umso wichtiger, dass es Strukturen und Planbarkeit bezüglich der Teilnahme an den Ganztagsangeboten gibt, und zwar zugunsten der pädagogischen Qualität. Der Pakt für den Ganztag wird in Verbindung mit dem kommunalen Gesamtkonzept Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027 eine Grundanmeldung an fünf Tagen bis 14.30 Uhr beinhalten. Die Abholzeiten zwischen 14.30 Uhr und 17:00 Uhr werden in Abstimmung zwischen Schule und Träger festgelegt. In diesem Zusammenhang kann auch Platz-Sharing als Option thematisiert werden. Eine verbindliche Grundanmeldung an fünf Tagen bis 14.30 Uhr ist Voraussetzung, damit die Landesmittel für die Umsetzung des Paktes für den Ganztag vollumfänglich abgerufen werden können. Die Eltern melden ihr Kind / ihre Kinder freiwillig für die Ganztags- und Betreuungsangebote an. Nach Anmeldung ist die Teilnahme verpflichtend. Innerhalb der Quartiere werden die Schulen und ggf. die Horte den Rechtsanspruch auf Grundschulkindbetreuung als Verantwortungsgemeinschaft umsetzen. Dabei werden die Schulen und Horte vom Stadtschulamt unterstützt. Strukturierte Kooperationen mit Vereinen oder anderen Anbietern werden Bestandteil des Angebotsspektrums im Quartier sein. Das ist in der Umsetzung des kommunalen Gesamtkonzepts Ganztag explizit vorgesehen. Die Finanzierungs- und Elternentgeltlogiken von Horten und Ganztagsangeboten des Paktes für den Ganztag werden zurzeit überarbeitet. Es liegen noch keine abschließenden Ergebnisse vor.