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Thema

Schulen und Bildung

Vorlagen

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Jeder dritte Erstklässler braucht Unterstützung

23.01.2026 · Aktualisiert: 28.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 189 Betreff: Jeder dritte Erstklässler braucht Unterstützung Zu 1.) Eine Aussage über die beschriebene Schieflage können wir als Schulträger nicht treffen. Die Amtshilfe des dafür zuständigen Staatlichen Schulamts Frankfurt lag dem Schulträger bis zur Abgabefrist dieser Stellungnahme leider nicht vor. Zu 2.) Die beschriebenen, fehlenden Fähigkeiten von Erstklässlern werden überwiegend im Kindergarten, insbesondere im letzten Kindergartenjahr erworben. Der fehlende Besuch eines Kindergartens führt häufig dazu, dass diese Kinder Grundkompetenzen für einen guten Einstieg in die Schule nicht oder nur unzureichend erlernen. Mangelnde Kompetenzen bei Grundschüler:innen hängen oftmals auch mit einer sozialen Benachteiligung zusammen, die sich auf verschiedenen Ebenen manifestiert: Familien mit geringer Bildungsaffinität, mit unzureichenden finanziellen Ressourcen und mit Verständigungsproblemen im sprachlichen Bereich mindern die Chancen der in ihnen lebenden Kinder erheblich, in eine erfolgreiche Bildungskarriere zu starten. In Frankfurt am Main ist - belegt durch das regelmäßig erhobene Sozialmonitoring - sichtbar, dass es Stadtbezirke gibt, die besonders stark von sozialer Benachteiligung und damit zusammenhängend von sozialer Segregation betroffen sind, d.h. in denen besonders viele Familien mit den oben beschriebenen Herausforderungen leben. Im Auftrag des Stadtschulamtes wird deshalb bereits seit dem Jahr 2006 ein Förderprogramm zur Unterstützung dieser Kinder und Familien - aber auch der Fachkräfte, die mit diesen arbeiten - von Trägern von Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) umgesetzt: der "Besondere Förderauftrag", kurz "BeFö". Über den BeFö werden den Kitas zusätzliche Personalressourcen bereitgestellt, die für Angebote genutzt werden müssen, die sich am konkreten "besonderen" Bedarf der Kinder in der jeweiligen Einrichtung orientieren. Oft werden hier die Themen Sprache und Spracherwerb, Bewegung und Motorik, soziales Lernen und Gruppenpädagogik sowie kulturelles Lernen über Musik, Tanz, Theater und Kunst in kind- und altersgerechten Gruppenaktivitäten behandelt. Diese Angebote verfolgen ausdrücklich das Ziel, Benachteiligungen und Barrieren abzubauen, Kompetenzen zu vermitteln und positive Lernerfahrungen zu ermöglichen, um das Recht der Kinder auf Bildung zu gewährleisten und ihnen einen guten Übergang in die Schule sowie einen gelingenden Schulbesuch zu ermöglichen. Derzeit wird der BeFö in Frankfurt am Main in über 200 Kitas für mehr als 15.000 Kinder umgesetzt (ca. 3.000 Krippen-, 9.000 Kiga- und 3.000 Hortplätze). Der Erwerb sprachlicher Kompetenzen ist einer der durchgängigen Bereiche, die für einen erfolgreichen Bildungsweg von enormer Bedeutung sind, neben einer Vielzahl unterschiedlicher pädagogischer Konzepte und Herangehensweisen an das Thema Sprachbildung, die in Frankfurter Kitas und Grundschulen eingesetzt werden. Das Stadtschulamt unterstützt und finanziert eine Reihe von Projekten in Kitas und Grundschulen zum Erwerb sprachlicher Kompetenzen. Im Blick ist insbesondere der Übergang von der Kita in die Grundschule. Zu 3.) Eine gezielte finanzielle Unterstützung durch das Land oder den Bund erhält die Stadt Frankfurt nur vereinzelt. Der überwiegende Teil der Projekte des Stadtschulamtes werden rein kommunal finanziert. Eine gezielte Unterstützung durch Land und Bund wäre nach Auffassung des Magistrats wünschenswert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage der KAV vom 20.10.2025, KA 60

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Kita Kunstpiraten vor der Schließung?

23.01.2026 · Aktualisiert: 28.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 174 Betreff: Kita Kunstpiraten vor der Schließung? Der Träger Kunstpiraten e.V. der Kindertageseinrichtung Kita Kunstpiraten, Alt Niederursel 1, 60439 Frankfurt am Main, erhielt am 12.03.2024 fristgerecht seitens des Vermieters die Kündigung des Mietverhältnisses zum 31.07.2025. Grund ist die schwierige Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Träger und Vermieter. Der Magistrat wurde seitens des Trägers über die Kündigung des Mietvertrages informiert. Seitdem haben mehrere Beratungsgespräche mit dem Träger stattgefunden. Dem Träger wurde unter anderem die Möglichkeit aufgezeigt, eine neue Liegenschaft für die Einrichtung zu finden. Der Träger hat diese Möglichkeit bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Anspruch genommen. In der Zwischenzeit konnte in einem Aushandlungsprozess der Mietvertrag um zwei Jahre verlängert werden, so dass die Einrichtung nun bis zum 31.07.2027 durch den Träger Kunstpiraten e. V. weiterbetrieben wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6610

B (Bericht des Magistrats)

Bildungs- und Betreuungsangebote in Fechenheim-Süd

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 40 Betreff: Bildungs- und Betreuungsangebote in Fechenheim-Süd Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6735 - B 410/25 - Gemäß dem Beschluss § 6366 Beschlussausfertigung aus der 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025 wurden die Ziffern 1. a), 1. b) und 2. der Vorlage NR 1218 abgelehnt. Gleichwohl antwortet der Magistrat auf Frage 2 wie folgt: Vorklassen finden in aller Regel in der Grundschule/Grundschulbezirk statt, in der die Schüle-rinnen und Schüler auf Grund ihres Wohnortes zugeordnet sind. Es findet dabei kein Kontinuitätsbruch statt. Die Sozialbezirksgrenzen stehen in keinen Zusammenhang mit der Umsetzung von Vorlaufkursen oder anderen schulischen Vorschulangeboten. Eine Anpassung dieser Grenzen an die Grundschulbezirke hätte keinen Einfluss auf die Umsetzung der Vorlaufkurse oder anderer schulischer Vorschulangebote. Weiterführend bezieht sich der Magistrat auf die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: "Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die Bildungs- und Betreuungsangebote in Fechenheim-Süd nachhaltig zu verbessern und bestehende strukturelle Defizite auszugleichen. Dabei ist folgender Punkt zu berücksichtigen: Prüfung von Möglichkeiten zur kurzfristigen Abfederung von Betreuungsengpässen durch die Einrichtung temporärer Lösungen. i) Die seit zwei Jahren angekündigte und nicht erfolgte Schaffung von Kindergartenplätzen bei der Einrichtung ‚Frechenheimer' wird in Zusammenarbeit mit dem Träger umgesetzt. In der Kita "Die Frechenheimer" wird in Zusammenarbeit mit dem Träger seit dem 01.09.2025 ein verändertes und erweitertes Angebot umgesetzt. Insgesamt wurden damit 16 zusätzliche Plätze geschaffen. Es werden 48 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 40 Plätze für Kinder über drei Jahren angeboten. Für den Bereich Fechenheim Süd konnten damit die vorgesehenen Versorgungsziele erreicht werden. U3-Betreuung: Die Versorgungsquote liegt aktuell bei 43 % (202 Plätze in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege für insgesamt 472 Kinder). Das festgelegte Versorgungsziel von 40 % für den Stadtteil wird somit erfüllt. Kindergarten (Ü3): Hier liegt die Versorgungsquote derzeit bei 99 % (655 Plätze für 661 Kinder) und erreicht damit nahezu Vollversorgung. Zur weiteren qualitativen und quantitativen Verbesserung der Betreuungssituation im Stadtteil sind zusätzliche Maßnahmen in der Liegenschaft Altes Rathaus / ehem. Polizeistation in Vorbereitung. ii) "Die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der leerstehenden Liegenschaft Starkenburger Straße 56 wird umgehend geprüft." Der Magistrat hatte bereits Kontakt zur Immobilienverwaltung aufgenommen. Von dortiger Seite wurde jedoch mitgeteilt, dass diese Liegenschaft leider nicht zur Verfügung steht, da die Räume bereits weitervermietet sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.04.2025, NR 1218 Bericht des Magistrats vom 10.11.2025, B 410 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 28.01.2026

B (Bericht des Magistrats)

Gründung einer Förderschule im Schwerpunkt Geistige Entwicklung

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 41 Betreff: Gründung einer Förderschule im Schwerpunkt Geistige Entwicklung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6649 - NR 1366/25 CDU - Vorbemerkung: Mit der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgte ein Paradigmenwechsel, der sich auch auf die Stadt Frankfurt auswirkte. Förderschulen können zwar anerkannte Angebote bleiben, aber das Ziel von Gleichbehandlung und Teilhabe von allen Menschen mit Förderbedarfen in allen gesellschaftlichen Bereichen steht stets im Vordergrund. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Pflicht aller. Diese Verpflichtung ist die Grundlagen jedes Handelns in der Schaffung von Schulplätzen und Bildungsangeboten für alle Kinder und Jugendlichen der Stadt Frankfurt. Der Magistrat wird aufgefordert, 1. unverzüglich die Gründung einer weiteren eigenständigen Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) in Frankfurt am Main in die Wege zu leiten. Ziel ist es, den massiv gestiegenen und weiter prognostizierten Schulplatzbedarf zeitnah und nachhaltig zu decken und damit den besonderen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf Geistige Entwicklung sowie ihren Familien gerecht zu werden. Aktuell wird der integrierte Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main (iSEP) für den Prognosezeitraum 2025-2034 fortgeschrieben. Die Schülerzahl im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist zwischen 2015 und 2024 von 321 auf 433 Schüler*innen gestiegen. Die Schulkapazitäten der Bestandsschulen sind bereits ausgeschöpft. Mit dem Entwurf der Fortschreibung des iSEP 2025-2034 wird daher die Errichtung einer neuen Förderschule empfohlen. Der Entwurf des iSEP ist momentan in der Finalisierung und wird anschließend in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben. Darüber hinaus hat mit Genehmigungserlass vom 04.01.2024 zur Fortschreibung des iSEP 2020-2029 das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen dem Schulträger eine Frist von drei Jahren eingeräumt, um den gegenwärtigen und zukünftigen Bedarf an Schulplätzen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu analysieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dazu hat die Stadt Frankfurt am Main die Goethe-Universität Frankfurt mit dem Forschungsprojekt "Frankfurter Schulplätze im Förderschwerpunkt GE" beauftragt. Die ausführende Stelle ist das Institut für Sonderpädagogik unter der wissenschaftlichen Verantwortung von Frau Prof. Dr. Vera Moser. Die Laufzeit des Forschungsvorhabens ist datiert bis zum 31. Oktober 2026. Zur Sicherstellung des Schulplatzbedarfes im Bereich geistige Entwicklung wird zum SJ 26/27 die Panoramaschule mit einer Holzmodulanlage erweitert, die vier weitere Klassenräume zur Verfügung stellt. Ebenfalls zum nächsten Schuljahr soll ein größerer eigenständiger Standort als eine Dependance einer bestehenden Förderschule eingerichtet werden. Parallel dazu wurde das Amt für Bau und Immobilien mit der Suche nach einem geeigneten Grundstück für die Errichtung weiterer Schulplätze mit dem Förderschwerpunkt geistige - und körperlich motorische Entwicklung beauftragt. 2. parallel dazu - begleitend zur konkreten Gründungsplanung - einen aktualisierten und transparenten Bericht über die Entwicklung der Schülerzahlen mit diagnostiziertem Förderschwerpunkt GE in den letzten fünf Jahren in Hessen und in Frankfurt am Main (aufgeschlüsselt nach Jahren) zu erstellen. Wie auch im iSEP 2020-2029 ist im Entwurf des iSEP 2025-2034 ein Kapitel zur Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Frankfurt am Main enthalten. Zum einen wird hier die gesamtstädtische Entwicklung der Schüler*innen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung aufgeschlüsselt für die Jahre 2015 bis 2024 dargestellt. Zum anderen wird die Entwicklung an den Einzelschulen und in den verschiedenen Förderschwerpunkten - also auch geistige Entwicklung - aufgeschlüsselt für die Jahre 2015 bis 2024 nachgezeichnet. 3. einen Bericht zu den Unterrichtsbedingungen in den Außenklassen zu erstellen. Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten. a) An welchen Schulen sind derzeit wie viele Außenklassen angesiedelt? Welche Förderschule verwaltet welche Außenklassen? Schulname Anzahl Außenklassen Stammschule Bürgermeister-Grimm-Schule 2 Lerngruppen Viktor-Frankl-Schule Johann-Hinrich-Wichern-Schule 2 Lerngruppen Viktor-Frankl-Schule Judith-Kerr-Schule 2 Lerngruppen Mosaikschule Martin-Buber-Schule 3 Lerngruppen Panoramaschule Merianschule 2 Lerngruppen Charles-Hallgarten-Schule Weißfrauenschule 2 Lerngruppen Charles-Hallgarten-Schule Willemerschule 2 Lerngruppen Charles-Hallgarten-Schule b) Welche Außenklassen können nicht das volle Ganztagsprofil 3 anbieten und wie viele Schülerinnen und Schüler betrifft dies? Die Ganztagsangebote für Kinder der gE-Außenklassen orientieren sich formal und bezüglich ihrer Zeitstruktur am Profil 3 der Stammschulen; die Charles-Hallgarten-Schule und die Viktor-Frankl-Schule arbeiten beide als Ganztagsschulen nach Profil 3. Die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 HSchG besagt von der Zielrichtung her, dass Ganztagsangebote für Schüler*innen an Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung während der Schulzeit an fünf Tagen von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr vorgehalten werden. In Abstimmung des Staatlichen Schulamtes und des Stadtschulamtes wurde besprochen, dass im Schuljahr 2025/2026 auf Grundlage der Bedarfslagen der Familien mindestens ein Programm bis 14.30 Uhr vorgehalten wird, das in der Folge sukzessive auf 15 Uhr/ 15.30 Uhr ausgebaut wird. Bedarfe, die über 14.30 Uhr hinausgehen, werden zwischen Schule und Eltern thematisiert. Zum einen geht Personal der obg. Stammschulen mit an die Standorte mit gE-Außenklassen. Zum anderen werden Anteile der Landesressourcen für die Ganztagsangebote der Stammschulen an die Schulen mit gE-Außenklassen umgelenkt. Die Träger der Ganztagsangebote an den Standorten mit gE-Außenklassen erhalten teilweise bereits ebenfalls kapitalisierte Landesmittel, um bei der Umsetzung von Ganztagsangeboten zu unterstützen. Für zwei Standorte mit gE-Außenklassen wird die Umlenkung von Landesmitteln der Stammschulen für das Schuljahr 2026/2027 veranlasst. c) In welchen Außenklassen fehlen Möglichkeiten der gemeinsamen Schulverpflegung und wie viele Schülerinnen und Schüler betrifft dies? Mit Ausnahme der Johann-Hinrich-Wichern-Schule können in den Außenklassen die Schüler*innen mit einem Mittagessen versorgt werden. Es betrifft 2 Lerngruppen. d) Welche weiterführenden Schulangebote sind nach der vierten Klasse für Schülerinnen und Schüler der GE-Außenklassen an den Grundschulen vorgesehen angesichts der Tatsache, dass die Förderschulen mit diesem Schwerpunkt ausgelastet sind? Für die Schülerinnen und Schüler der gE-Außenklassen besteht u.a. die Möglichkeit im Rahmen der inklusiven Beschulung in einen berufsorientierten Zweig einer weiteführenden Schule zu wechseln. 4. unverzüglich kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der bestehenden Förderschulen und zur Verbesserung der Situation in den Außenklassen umzusetzen. Dazu gehören der Ausbau zusätzlicher Containerklassen, die Sicherstellung einer vollumfänglichen ganztägigen Förderung inklusive Verpflegung, die Bereitstellung fachspezifischer Räume (z.B. für Körperpflege, Wickeln, Rückzugsräume etc.) sowie die Gewährleistung sozialer Integration. Die zuständigen Fachabteilungen des Stadtschulamtes sowie dem Amt für Bau und Immobilen sind im stetigen Austausch zur Eruierung der notwendigen Maßnahmen, mit deren anschließender Umsetzung. Hierzu stehen wir mit den betroffenen Schulleitungen und den Fachexpert*innen aus den regionalen Beratungs- und Förderzentren in engem Austausch. Ein zweiter Bauabschnitt an der Panoramaschule zur Schaffung weiterer Schulplätze ist ebenfalls geplant. Über den Fortschritt der Gründungsmaßnahmen, der Kapazitätserweiterungen und Verbesserungen im Bereich der Inklusion ist die Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.09.2025, NR 1366 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.01.2026

B (Bericht des Magistrats)

Stand und Perspektiven der Kindertagesstättenentwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2025 -

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 36 Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstättenentwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2025 - Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.10.2024, § 5064 - NR 405/94 Jugendhilfeausschuss, l. B 233/24 - Im anliegenden Bericht wird die bereits in den 1990er Jahren begonnene Berichterstattung der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung fortgeschrieben (vgl. zuletzt B 233 vom 07.06.2024). Nach einer Übersicht zur demografischen Entwicklung der Altersgruppen wird die fortlaufende Weiterentwicklung der bedarfsgerechten Angebotsplanung in der Kindertagesbetreuung beschrieben. Erstmalig werden im Bericht der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung ausschließlich die Angebote der Kindertagesbetreuung bis zum Schuleintritt dargestellt. Der Bericht zur Betreuungssituation für Grundschulkinder in Horten und schulischen Betreuungsangeboten erfolgt künftig im Rahmen der integrierten Schulentwicklungsplanung (iSEP). Neu aufgenommen wurden die Darstellung der Vielfalt in der Angebotslandschaft frühkindlicher Bildung und Betreuung sowie ein Blick auf das Thema Fachkräfte. Ebenfalls neu ist ein regionaler Überblick in Form von Steckbriefen der Planungsbezirke, die die regionale Betrachtung der Betreuungssituation erleichtern. Anlage _Perspektive_Kinderbetreuung (ca. 2,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.06.2024, B 233 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.01.2026

M (Vortrag des Magistrats)

Anpassung der Betriebssatzung der Volkshochschule Frankfurt am Main

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 25 Betreff: Anpassung der Betriebssatzung der Volkshochschule Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.09.2013, § 3628 (M 123) Die Eigenbetriebssatzung der Volkshochschule Frankfurt am Main wird wie folgt geändert (siehe Anlage 1: Synopse zur Änderung der Eigenbetriebssatzung): - Präambel wird neu gefasst: Aufgrund der §§ 5, 50, 51 Ziffer 6, 121 Abs. 2 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I, S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBL 2025 Nr. 24) und des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) i. d. F. vom 09.06.1989 (GVBI. I S.154), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBI. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main mit Beschluss vom xx.xx.xxxx. (§...) die Betriebssatzung der Volkshochschule Frankfurt am Main vom 19.11.1998 (§ 3127), zuletzt geändert am 16.07.2015 (§ 6154), geändert. Nachfolgend wird die geänderte Fassung der Betriebssatzung bekannt gegeben: - § 5 Abs. 1 wird neu gefasst: Der Magistrat bestellt entsprechend § 9 EigBGes die Betriebsleitung nach Anhörung der Betriebskommission. Die Betriebsleitung besteht aus einer Betriebsleiterin/einem Betriebsleiter oder aus mehreren Betriebsleiterinnen/Betriebsleitern. Besteht die Betriebsleitung nur aus einem Mitglied, so kann der Magistrat eine Person als Vertretung bestellen, die nur tätig wird, wenn die Betriebsleitung rechtlich oder tatsächlich verhindert ist (§ 3 Abs. 1 Satz 3 EigBGes). Werden mehr als eine Betriebsleiterin/ein Betriebsleiter bestellt, muss mindestens eine/einer eine kaufmännische Qualifikation besitzen. Sie/Er führt/führen die Bezeichnung: "Direktorin/Direktor der Volkshochschule Frankfurt am Main". Die Mitglieder der Betriebsleitung werden auf fünf Jahre bestellt. Wiederbestellung ist zulässig. - § 5 Abs. 2 wird neu gefasst: Die Betriebsleitung leitet den Eigenbetrieb im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Wirtschaftspläne und der mittelfristigen Finanzplanung selbständig, soweit das EigBGes oder diese Betriebssatzung nichts anderes bestimmen. Ihr obliegt die laufende Betriebsführung nach § 4 EigBGes sowie die Durchführung von notwendigen Maßnahmen in dringenden Fällen gemäß § 7 Abs. 5 EigBGes. - § 6 Abs. 1 Nr. 2 c wird ergänzt um folgenden Satz: Die der Betriebskommission kraft Gesetzes oder kraft dieser Betriebssatzung angehörenden Mitglieder des Magistrats bestimmen jeweils ein Mitglied des Magistrats als ihre Vertretung (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 EigBGes). - § 6 Abs. 2 wird neu gefasst: Die gewählten Mitglieder der Betriebskommission können sich vertreten lassen (§ 6 Abs. 4 EigBGes). Die Vertreter:innen sind in gleicher Weise zu wählen wie die Mitglieder der Betriebskommission nach Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4. - § 6 Abs. 4 Nr. 2 wird neu gefasst: Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken bis zu 50.000 EUR brutto, Schenkungen und Darlehenshingaben bis zu 5.000 EUR brutto im Einzelfall (Lohnvorschüsse, Beihilfen und Unterstützungen an Betriebsangehörige, die im Rahmen der allgemeinen städtischen Bestimmungen gegeben werden, gelten nicht als Darlehenshingaben oder Schenkungen). Soweit die o. g. Wertgrenzen überschritten werden, ist die Stadtverordnetenversammlung zuständig. - § 6 Abs. 4 Nr. 3 wird neu gefasst: Stellungnahme zur Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung und Entlassung von Beamten/Beamtinnen und leitenden Angestellten, wobei als leitende Angestellte nur solche ab Entgeltgruppe 14 TVöD oder einer vergleichbaren Vergütung anzusehen sind. - § 6 Abs. 4 Nr. 4 wird neu gefasst: Stundung von Forderungen, die im Einzelfall den Betrag von 10.000 EUR brutto überschreiten, sofern die Stundung auf mehr als 6 Monate erfolgen soll. - § 6 Abs. 4 Nr. 5 wird neu gefasst: Niederschlagung und Erlass von Forderungen, die im Einzelfall den Betrag von 1.000 EUR brutto überschreiten. - § 9 wird neu gefasst: Die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung richten sich nach § 5 EigBGes. Ihr obliegt insbesondere die Zustimmung zu Mehrausgaben nach Maßgabe des § 17 Abs. 8 EigBGes, sofern die genehmigten Gesamtaufwendungen für eine Maßnahme um 10%, mindestens jedoch um den Betrag von 500.000 EUR brutto überschritten werden. - § 13 Abs. 3 a wird ergänzt um folgenden Satz: In allen wirtschaftlich bedeutsamen Fragen hat die Betriebsleitung das Beteiligungsmanagement rechtzeitig einzuschalten. Der bisherige § 13 Abs. 3 b wird im Zuge einer redaktionellen Überarbeitung mit § 13 Abs. 3 a zusammengeführt. Der bisherige § 13 Abs. 3 c wird dementsprechend als § 13 Abs. 3 b neu gefasst. - § 15 Abs. 1 wird neu gefasst: Die Betriebsleitung hat gemäß §§ 15 bis 19 EigBGes jährlich für das darauffolgende Jahr einen Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) und als Anlage den fünfjährigen Finanzplan so rechtzeitig vorzulegen, dass eine Beschlussfassung hierüber mit dem städtischen Haushaltsplan erfolgen kann. Der Beschluss über den Wirtschaftsplan ist öffentlich bekanntzumachen, § 97 Abs. 4 HGO gilt sinngemäß. Weiterhin hat die Betriebsleitung gem. § 21 EigBGes den Magistrat und die Mitglieder der Betriebskommission vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. - § 15 Abs. 2 Änderung genannter Paragraphen: Die Buchführung muss zusammen mit der Bestandsaufnahme die Aufstellung von Jahresabschlüssen gestatten, die den Anforderungen nach § 17 entsprechen. - § 17 Abs. 1 wird neu gefasst: Für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie deren Inhalt gelten die Vorschriften der §§ 22 bis 25 EigBGes mit der Maßgabe, dass die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) entsprechend anzuwenden sind. Ein Lagebericht ist aufzustellen. Eine Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht im Sinne des Dritten Buches des HGB besteht nicht. - § 17 Abs. 2 wird neu gefasst: Die Betriebsleitung hat den vollständigen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie den Lagebericht innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, unter Angabe des Datums zu unterschreiben und der Betriebskommission vorzulegen (§ 27 Abs. 1 EigBGes). - § 17 Abs. 3 wird neu gefasst: Für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts und deren weitere Behandlung sowie Offenlegung gilt § 27 EigBGes mit der Maßgabe, dass die Prüfung nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zu erfolgen hat und der Jahresabschluss innerhalb von acht Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden soll. Die Nummerierungen werden entsprechend angepasst. Die konkreten Änderungen der obigen Neufassungen sind der Synopse in Anlage 1 zu entnehmen. Begründung: A. Zielsetzung Mit der im April 2025 in Kraft getretenen Kommunalrechtsreform wurden wesentliche Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung sowie des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) geändert. Diese gesetzlichen Neuregelungen sind unmittelbar anzuwenden, stehen jedoch derzeit teilweise im Widerspruch zur bestehenden Betriebssatzung der Volkshochschule Frankfurt am Main, die noch die bisherige Rechtslage abbildet. Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe Anpassung der Betriebssatzung erforderlich, um Rechtssicherheit herzustellen und die Satzung mit den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Die vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere: · die Möglichkeit zur Bestellung einer Abwesenheitsvertretung bei einer alleinigen Betriebsleitung, · die Festlegung von Vertretungen für die kraft Amtes der Betriebskommission angehörenden Magistratsmitglieder, · Anpassungen im Bereich der Bekanntmachung des Wirtschaftsplans, · die Neuregelung der Rechnungslegung unter Beibehaltung des bisherigen Umfangs, · sowie verkürzte Fristen für die Aufstellung und die Feststellung des Jahresabschlusses. Darüber hinaus sind einzelne redaktionelle und klarstellende Anpassungen vorgesehen, ohne den inhaltlichen Kern der bisherigen Satzung grundlegend zu verändern. Die Anpassungen wurden stadtweit abgestimmt und dienen der einheitlichen Umsetzung der gesetzlichen Änderungen bei den Eigenbetrieben. B. Alternativen Zur Anpassung der Betriebssatzung gibt es keine Alternativen. C. Lösung Die Betriebssatzung wird wie in der Synopse vorgeschlagen geändert. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die Satzungsänderung verursacht keine Kosten. Anlage 1_Synopse_Betriebssatzung (ca. 21 KB) Anlage 2_Neufassung_Betriebssatzung (ca. 30 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.07.2013, M 123 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Bücherschrank auf dem Campus der University of Applied Sciences (UAS)

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7999 entstanden aus Vorlage: OF 989/3 vom 07.01.2026 Betreff: Bücherschrank auf dem Campus der University of Applied Sciences (UAS) Der Magistrat wird gebeten, einen Bücherschrank auf dem Campus der UAS aufzustellen. Der Service Point des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) wird die Betreuung des Bücherschrankes übernehmen. Begründung: Das Umweltreferat des AStA der UAS ist mit Unterstützung des Hochschulpräsidiums an den Ortsbeirat herangetreten, um für die Aufstellung eines Bücherschrankes um Unterstützung zu bitten. Gerade an einer Universität hilft ein Bücherschrank dabei, Bildung barrierefrei zugänglich zu machen, insbesondere in Zeiten, in denen viel Geld in der Bildung gekürzt wird. Das offizielle AStA-Referat "AStA Service Point" wird die Betreuung des Bücherschrankes in seinen Aufgabenbereich eingliedern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 3

Öffnung des Schulhofs der Merianschule außerhalb der Schulzeiten 2026

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.01.2026, OIB 471 entstanden aus Vorlage: OF 990/3 vom 03.01.2026 Betreff: Öffnung des Schulhofs der Merianschule außerhalb der Schulzeiten 2026 Aus dem Ortsbeiratsbudget werden der Nachbarschaftshilfe Bornheim e. V. bis zu 5.000 Euro für die Öffnung des Schulhofs der Merianschule außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Leider lässt das städtische Konzept zur Schulhoföffnung weiter auf sich warten. Deshalb finanziert der Ortsbeirat 3 auch in diesem Jahr die Öffnung des Schulhofs der Merianschule, die der Verein Nachbarschaftshilfe Bornheim e. V. erfreulicherweise bereit ist zu übernehmen und zu organisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Unsere Schulen berichten, dass sie durch die Schulbudgetkürzungen der Stadt Frankfurt Schwierigkeiten bekommen. Generell

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3811 Unsere Schulen berichten, dass sie durch die Schulbudgetkürzungen der Stadt Frankfurt Schwierigkeiten bekommen. Generell war das Budget nicht üppig bemessen, Restguthaben konnte aber angespart werden. Dies ist nun nicht mehr möglich. Gleichzeitig steigen durch die Umstellung auf den Ganztag an Grundschulen sowie Ganztagsangebote an weiterführenden Schulen die Kosten für Verbrauchsmaterialien überall weiter an. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Mittel in welcher Höhe werden durch die Kürzung bei allen Frankfurter Schulen - einzeln aufgelistet - nun jährlich einbehalten und können die Kürzungen sowie das Verbot, auf pädagogisch sinnvolle Anschaffungen zu sparen, schnellstmöglich rückgängig gemacht werden? Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die bauliche Situation der Walter-Kolb-Schule ist seit Jahren untragbar. Dennoch wird der für die dringend notwendige Sc

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3808 Die bauliche Situation der Walter-Kolb-Schule ist seit Jahren untragbar. Dennoch wird der für die dringend notwendige Schulsanierung benötigte Auslagerungsstandort in der Palleskestraße weiterhin von dem aus einer Hausbesetzung hervorgegangenen Projekt "Gündi West" genutzt. Trotz mehrfacher Zusagen der Bildungsdezernentin, den Standort bis Ende 2023, dann bis Ende 2024 und zuletzt bis Ende 2025 frei zu machen, ist dies nicht erfolgt - obwohl sie zuletzt betonte, dass das Gelände zum Jahresende 2025 frei gemacht werden müsse, um den Bau des Schulstandortes nicht zu gefährden. Ich frage den Magistrat: Warum wurden die angekündigten Zeitpläne nicht eingehalten und welche Auswirkungen haben diese Verzögerungen auf den Zeitplan der Schulsanierung? Antragstellende Person(en): Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Schulbauoffensive soll den wachsenden Bedarf an Schulplätzen decken und moderne Lernbedingungen schaffen. Da es jedo

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3805 Die Schulbauoffensive soll den wachsenden Bedarf an Schulplätzen decken und moderne Lernbedingungen schaffen. Da es jedoch wiederholt zu Verzögerungen kommt, stellt sich die Frage, wie der Magistrat diesen begegnet und dauerhaftes Unterrichten in Containern vermeiden will. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche konkreten Projekte der Schulbauoffensive in Frankfurt sind aktuell im Verzug, und wie stellt der Magistrat sicher, dass Unterricht nicht dauerhaft in Containern stattfinden muss? Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Am 18. Dezember 2025 haben sich Bund und Länder bei der Bildungsministerkonferenz in Berlin auf den Digitalpakt 2.0 geei

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3801 Am 18. Dezember 2025 haben sich Bund und Länder bei der Bildungsministerkonferenz in Berlin auf den Digitalpakt 2.0 geeinigt. Über dieses Nachfolgeprogramm des Digitalpakts Schule sollen bis zum Jahr 2030 bundesweit etwa fünf Milliarden Euro in die digitale Modernisierung des Unterrichts investiert werden. Ich frage den Magistrat: Kann bereits abgesehen werden, welche Mittel der Stadt Frankfurt aus dem Digitalpakt 2.0 voraussichtlich zur Verfügung stehen und wie diese konkret eingesetzt werden sollen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Immer wieder möchten Schulen die sogenannten Hausmeisterwohnungen für schulische Zwecke nutzen. Vor einem Jahr berichtet

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3788 Immer wieder möchten Schulen die sogenannten Hausmeisterwohnungen für schulische Zwecke nutzen. Vor einem Jahr berichtete der Magistrat, dass 28 Schulen das so tun. Im Bildungsausschuss am 19.01.2026 entgegnete die zuständige Dezernentin auf eine diesbezügliche Frage, dass der Umnutzung solcher Wohnungen eine Zweckentfremdung im Weg stünde. Zudem sei bei Wohnungen mit Schulnutzung, die nicht im Schulgebäude liegen, ein zweiter Rettungsweg nötig. Ich frage den Magistrat: Gibt es schon eine gültige und für weitere Wohnungen anwendbare Ausnahmeregelung von der Zweckentfremdung für die schulgenutzten Wohnungen bzw. eine umsetzbare Strategie, wie die Wohnungen für die jeweilige Schule am besten genutzt werden können? Antragstellende Person(en): Stadtv. Britta Wollkopf Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Der Magistrat antwortete auf die Frage Nr. 3512 in der Stadtverordnetenversammlung vom 11.09.2025, welche das Hausprojek

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3767 Der Magistrat antwortete auf die Frage Nr. 3512 in der Stadtverordnetenversammlung vom 11.09.2025, welche das Hausprojekt "Gündi West" thematisierte. Dieses Projekt, welches aus einer Hausbesetzung im Gallus hervorging, sollte eigentlich schon Mitte 2025 das aktuelle Gebäude in der Palleskestraße in Höchst verlassen haben. Der Magistrat teilte damals mit: "Es ist aber klar kommuniziert worden, dass das Gelände zum Jahresende 2025 frei gemacht werden muss, um den Bau des Schulstandortes nicht zu gefährden." Nun berichtete das Höchster Kreisblatt am 17.01.2026, "dass nach aktuellem Stand zehn Personen bereits im April ausziehen müssten." Ich frage den Magistrat: Inwiefern kann dies den Bau des Schulstandortes verzögern oder gar gefährden? Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Ganztagskonzept: Infrastruktur schaffen hat jetzt Priorität!

21.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Antrag vom 21.01.2026, NR 1503 Betreff: Ganztagskonzept: Infrastruktur schaffen hat jetzt Priorität! Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 12 vom 16.01.2026 "Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf Grundlage des Gesamtkonzeptes für ganztägig arbeitende Grundschulen" wird unter Maßgabe der Umsetzung folgender Punkte zugestimmt: 1. Der Magistrat stellt die notwendige Infrastruktur an allen Grundschulen sicher. Dafür ergreift er folgende Maßnahmen: a) Auf Basis einer Vollkostenanalyse wird der Gesamtfinanzierungsbedarf für alle baulichen Maßnahmen wie (1) räumliche Erweiterungen, (2) Mensen, (3) multifunktionale Räumlichkeiten, (4) Sport- und Bewegungsflächen berechnet. Die notwendigen Mittel dafür werden priorisiert bereitgestellt. b) Alle Schulen erhalten umgehend transparente Informationen darüber, wann die zur Umsetzung des Ganztags notwendigen Baumaßnahmen an ihrem Standort erfolgen und welche Einschränkungen dadurch ggfls. entstehen. Ein verbindlicher Terminplan der Baumaßnamen inklusive Datum des Endes der Maßnahmen wird vorgelegt. 2. Der Magistrat schafft Transparenz über den Stand des Platzausbaus. Die Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte erhalten einen umfassenden Bericht zum aktuellen Umsetzungsstand des Ganztagskonzepts und den zum Schuljahresbeginn 2026/27 zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen (aufgeschlüsselt nach Standorten, mit Angabe der Versorgungsquote). Für jedes Jahr wird die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze der Anzahl der benötigten Plätze gegenübergestellt. 3. Die Wahlfreiheit zwischen gebundenen, teilgebunden und freiwilligen Nachmittagsangeboten bleibt für alle Familien erhalten. 4. Horte werden weiter ausgebaut und mit den schulischen Ganztagsangeboten vernetzt, um den Platzausbau im benötigten Umfang zu gewährleisten und Familien auch weiterhin eine Wahl zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen zu ermöglichen. 5. Der Magistrat unterstützt Schulen und Träger aktiv bei der Personalgewinnung. Die geplante Anhebung des Personalschlüssels unter Ziffer 2 der M 12 wird in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte flexibel ausgestaltet. Wo durch die Neuregelung aufgrund des Fachkräftemangels Plätze entfallen würden, greift der bislang geltende Personalschlüssel. 6. Eine Überlassung von schulischen Räumlichkeiten an andere kommunale Angebote erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung der schulischen Gremien. Die unter Ziffer 9) der M 12 genannte Verantwortung für die Raumnutzungsplanung mit außerschulischen Akteuren geht nicht zulasten des begrenzten Zeitbudgets der Schulleitungen. 7. Der Magistrat legt die Kosten freiwilliger Zusatzleistungen offen. Die Kosten und Gegenfinanzierung von Leistungen die über die Gewährleistung des Rechtsanspruchs hinausgehen (z.B. höhere Betreuungsdauer und Personalschlüssel) werden dargelegt. Begründung: Es ist zu begrüßen, dass endlich ein Gesamtkonzept für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen vorliegt - wenn auch ein späterer Zeitpunkt, ein halbes Jahr vor Beginn der Umsetzungspflicht, kaum denkbar ist. Der Ausbau der Nachmittagsbetreuung ist dringlich und für die Frankfurter Familien von zentraler Bedeutung. 2017 wurde in Frankfurt das Gesamtkonzept Ganztag bereits auf den Weg gebracht. Die Pilotphase startete 2021 und wurde 2023 abgeschlossen. Immer noch fehlen jedoch konkrete Ablaufpläne zur baulichen und praktischen Umsetzung. Die Grundschulen sind derzeit nur zum Teil auf den Ganztagsbetrieb vorbereitet. Die Stadt Frankfurt muss sich daher umgehend darauf konzentrieren, die notwendige Infrastruktur bereitzustellen und erforderliche Baumaßnahmen in enger Abstimmung mit den Schulgemeinden umzusetzen, anstatt pädagogische Zielvorstellungen zu definieren. Denn vielerorts scheitert der Ganztag nicht an einem Mangel an Bereitschaft oder Ideen, sondern an beengten Räumlichkeiten, fehlender Mittagsverpflegung und Personalmangel. Wenn der Rechtsanspruch im Sommer 2026 für alle ersten Klassen gilt, müssen bis dahin konkrete, verlässliche und praktikable Lösungen vorliegen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 12 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse:

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Sicherstellung der Ganztagsbetreuung an der Schule am Hang ab dem Schuljahr 2026/2027

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7974 entstanden aus Vorlage: OF 351/16 vom 05.01.2026 Betreff: Sicherstellung der Ganztagsbetreuung an der Schule am Hang ab dem Schuljahr 2026/2027 Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich darzulegen, wie die Ganztagsbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Schule am Hang ab dem Schuljahr 2026/2027 sichergestellt werden soll, solange der Umzug in das neue Schulgebäude nicht erfolgt ist. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: 1. Ort der Ganztagsbetreuung - Wo soll die Ganztagsbetreuung der Schule am Hang ab dem kommenden Schuljahr konkret stattfinden? - In welchen Räumen soll das Mittagessen stattfinden? - Welche baulichen Alternativen oder Übergangslösungen (z. B. Anmietung geeigneter Räumlichkeiten im Stadtteil) werden geprüft oder bereits umgesetzt? 2. Trägerschaft und Organisation - Wie und in welchem Zeitrahmen soll ein Träger für die Ganztagsbetreuung gefunden bzw. beauftragt werden? - Welche Schritte wurden oder werden hierzu seitens der Stadt Frankfurt am Main eingeleitet? 3. Anmeldung der Kinder - Kindernetz - Wie soll die Anmeldung der Kinder zur Ganztagsbetreuung über das Kindernetz erfolgen, wenn zum jetzigen Zeitpunkt weder ein Träger noch ein konkretes Betreuungskonzept feststehen? - Ab wann können Eltern mit verbindlichen Informationen zur Anmeldung, zu Betreuungszeiten und zu Platzkapazitäten rechnen? 4. Zusammenarbeit mit den bestehenden Horten - Bleibt der Hort in der Röhrborngasse bis zum Umzug der Schule am Hang in Betrieb? Kann sichergestellt werden, dass genügend Personal vorhanden ist, um den Hort weiter zu betreiben? - Wurde eine Abstimmung mit den Trägern der bestehenden Hortangebote in Bergen-Enkheim bereits in die Wege geleitet, um sicherzustellen, dass diese ihr Angebot über den Sommer 2026 hinaus aufrecht erhalten werden? Falls nein, bis wann ist mit einer solchen Abstimmung zu rechnen? 5. Planung für die Zukunft - Gibt es ab 2027/28 genügend Kapazitäten für weitere Jahrgänge in Ganztagsbetreuung am wieder bezogenen Standort der Schule am Hang am Bächelchen? Wenn 80 Prozent der Kinder der Schule in den Ganztag gehen möchten, werden in ein paar Jahren an die 400 Kinder dort zu verpflegen und zu betreuen sein. Ist die Planung der Schule darauf ausgerichtet oder wie sehen die Alternativen aus? 6. Transparenz - Wie werden der Ortsbeirat Bergen-Enkheim sowie die Schule am Hang in die weiteren Planungen und Entscheidungsprozesse eingebunden? Ziel muss sein, schnellstmöglich Planungssicherheit für Eltern, Kinder und Schule herzustellen und die Umsetzung des Pakts für den Ganztag verlässlich zu gewährleisten. Begründung: Aufgrund der aktuellen baulichen Situation kann die Schule am Hang über die bestehende Erweiterte Schulische Betreuung (ESB, 25 Kinder, bereits mit älteren Kindern belegt) hinaus kein Ganztagsangebot für alle Erstklässler bereitstellen. Aufgrund räumlicher und organisatorischer Einschätzungen der Schulleitung ist eine Erweiterung der ESB im Containerdorf neben der Riedschule nicht realisierbar. Gleichzeitig besteht ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, zunächst für die Erstklässler. Es haben sich bei einer informellen Umfrage bereits über 100 Kinder der Vorschule dafür ausgesprochen, das Ganztagsangebot der Schule am Hang ab 2026 besuchen zu wollen. Sollte die Schule kein Ganztagsangebot anbieten können, könnte diese Nachfrage auch mithilfe der Bergen-Enkheimer Horte nicht aufgefangen werden, da diese voll ausgelastet sind. Für die betroffenen Familien ist daher eine zeitnahe Klärung der offenen Fragen zu Betreuungsort, Trägerschaft und Anmeldung zwingend erforderlich. Auch für die Kinder der höheren Klassen, die zurzeit einen Hort besuchen, müssen die bestehenden Hortplätze weiterhin gesichert sein. Die Träger der Horte brauchen Planungssicherheit. Momentan gehen sie allerdings davon aus, dass sie in wenigen Jahren schließen müssen, wenn die Schule am Hang komplett Ganztagsschule ist. Unter Umständen ist das Ganztagsangebot aber gar nicht dafür ausgelegt, alle Schüler*innen der Schule am Hang zu Betreuen. Das bedarf der Klärung und Kommunikation mit den Trägern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Beleuchtung des Schulparkplatzes und des Weges zum Schulgelände der Schule am Ried

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7969 entstanden aus Vorlage: OF 342/16 vom 18.11.2025 Betreff: Beleuchtung des Schulparkplatzes und des Weges zum Schulgelände der Schule am Ried Vorgang: OM 3950/23 OBR 16; ST 1837/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was die in seiner Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1837, angekündigte Prüfung der verbesserten Beleuchtung des Schulparkplatzes und des Übergangswegs zur Schule am Ried ergeben hat und wann mit der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: In der genannten Stellungnahme hatte der Magistrat mitgeteilt, eine zeitnahe Umsetzung einer besseren Beleuchtung zu prüfen. Seitdem ist jedoch keine sichtbare Verbesserung erfolgt. Der Schulparkplatz und insbesondere der Übergangsweg zum Schulgelände sind in den Wintermonaten weiterhin unzureichend beleuchtet. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar - sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte, die den Weg täglich nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3950 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1837

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

U-Bahn-Haltestelle „Industriehof“ für steigende Schüler:innenzahlen fit machen

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7936 entstanden aus Vorlage: OF 588/7 vom 06.01.2026 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Industriehof" für steigende Schüler:innenzahlen fit machen Der Magistrat wird beauftragt, an der U-Bahn-Haltestelle "Am Industriehof" in Fahrrichtung Innenstadt einen zweiten Übergang mit Lichtsignalanlage auf Höhe der Insterburger Straße einzurichten. Begründung: Die Schüler:innenzahlen der zwei neuen Gymnasien (Stadtgymnasium Frankfurt, Neues Gymnasium Frankfurt) werden über die nächsten Jahre von aktuell ca. 720 auf ca. 3.200 Schüler:innen steigen. Durch die vorübergehende Unterbringung einer Berufsschule sind zusätzliche Schüler:innen zu erwarten. Ein großer Teil von ihnen nutzt oder wird den ÖPNV nutzen, insbesondere die U-Bahn-Linien U6 und U7. Die U-Bahn-Station "Industriehof" hat einen Übergang mit Lichtsignalanlage über die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Bushaltestelle, an der drei Busse halten (Linie 34, 72 und 73). Es entsteht am Übergang regelmäßig ein großes Gedränge. Der Schulweg zu den neuen Gymnasien führt über die Königsberger Straße, alternativ über die Insterburger Straße oder auch Trakehner Straße. Ein zweiter Übergang über die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Insterburger Straße wäre eine große Erleichterung. Eine zweite Ampel könnte mit der aktuellen Ampel gleichgeschaltet werden. Dadurch - würden sich die Fahrgastströme aufteilen, - wäre das Gedränge an der Bushaltestelle reduziert und - könnte die Gefahr durch illegale Querung der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Insterburger Straße behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

B (Bericht des Magistrats)

Digitale Schnittstelle zwischen Berufsschulen und Betrieben

16.01.2026 · Aktualisiert: 22.01.2026

Bericht des Magistrats vom 16.01.2026, B 24 Betreff: Digitale Schnittstelle zwischen Berufsschulen und Betrieben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6664 - NR 1311/25 CDU - Zwischenbericht: Eine Bearbeitung der Thematik bis zum Jahresende ist derzeit leider nicht möglich. Gründe hierfür sind unter anderem die Vorbereitung für den bevorstehenden Digitalpakt 2.0, was viele Personalressourcen binden wird. Unabhängig davon ist das Stadtschulamt stets bestrebt, die Digitalisierung an den Frankfurter Schulen, insbesondere an den beruflichen Schulen, voranzutreiben. Bereits im Rahmen des SEP-B (Schulentwicklungsplan berufliche Schulen) wurden erste Anläufe genommen stärker mit Betrieben sowie dem Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) zusammenzuarbeiten. Auf Grund sehr unterschiedlicher Vorstellungen und Prioritäten bedarf es hier eines ausführlichen Dialogs mit den beruflichen Schulen, um Bedarfe zielgerichtet und alltagstauglich umzusetzen. Wir werden den genannten Aspekt der Einbindung von Betrieben in diesem Zusammenhang weiterhin berücksichtigen, sobald entsprechende Personalkapazitäten frei werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.07.2025, NR 1311 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 21.01.2026

M (Vortrag des Magistrats)

Kinderzentrum Bernadottestraße (KiZ 74) in 60439 Frankfurt am Main-Heddernheim, Bernadottestraße 35 Abriss und Neubau und Erweiterung um zwei Gruppen für Krippenkinder inkl. Auslagerung

16.01.2026 · Aktualisiert: 22.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 15 Betreff: Kinderzentrum Bernadottestraße (KiZ 74) in 60439 Frankfurt am Main-Heddernheim, Bernadottestraße 35 Abriss und Neubau und Erweiterung um zwei Gruppen für Krippenkinder inkl. Auslagerung 1. Dem Abriss und anschließenden Ersatzneubau des um zwei Kindergartengruppen auf insgesamt 7 Gruppen erweiterten Kinderzentrums Bernadottestraße (Org. Ziffer 74) wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Maßnahme in ihrer Sitzung am 22.04.2025 zugestimmt hat. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 11.235.000,00 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 4. Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass in den Gesamtaufwendungen nicht aktivierungs-fähiger Aufwand für den Abriss in Höhe von brutto 554.000,00 € enthalten ist, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist. Mit Haushaltsmittelanmeldung für den Wirtschaftsplan 2024 in 2023 wurden durch das Amt für Bau und Immobilien 318.000,00 € für den Abbruch geschätzt und im Erfolgsplan des Betriebs somit aufgenommen. Mit der tiefergehenden Kostenberechnung liegt eine Differenz i.H. v. 236.000,00 € vor. 5. Die Finanzierung der über die Veranschlagung im Erfolgsplan hinausgehende Finanzmittel i. H. v. 236.000,00 € ist durch Prioritätenveränderung der im Erfolgsplan 2024-2027 enthaltenen Mittel sichergestellt. 6. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass das Projekt Abriss und Ersatzneubau inkl. Auslagerung und Erweiterung um zwei Gruppen für Kindergartenkinder des Kinderzentrums Bernadottestraße (KiZ 74) im Investitionsprogramm 2024-2027 des Betriebs Kita Frankfurt mit einem Gesamtbetrag von 7.048.000,00 € enthalten ist. 7. Die Differenz in Höhe von 3.633.000,00 € ist im Investitionsprogramm 2026-2029 des Betriebs Kita Frankfurt vorgesehen, welches am 02.10.2025 von der Betriebskommission genehmigt wurde. Bis zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über das Investitionsprogramm 2026-2029 werden zur Deckung die Mittel der Maßnahme Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad herangezogen. 8. Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Maßnahme wird ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 10.681.000,00 € bewilligt. 9. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A. Zielsetzung Das Kinderzentrum Bernadottestraße (KiZ 74) befindet sich im Stadtteil Heddernheim in Frankfurt am Main. In der Einrichtung gibt es derzeit 2 Kindergartengruppen mit 36 Kindern und 3 Hortgruppen mit 54 Kindern. Insgesamt befinden sich 90 Kinder in der Einrichtung. Das eingeschossige und teilunterkellerte Gebäude aus dem Jahr 1964 befindet sich in einem desolaten Zustand. Das Gebäude entspricht altersbedingt nicht mehr den sicherheitstechnischen und brandschutztechnischen sowie den energetischen Anforderungen. Der bautechnische und hygienische Zustand der Einrichtung sowie die bestehenden Gefahrensituationen im Gebäude müssen dringend beseitigt werden, da ansonsten eine Schließung der Einrichtung droht. Die kompletten Installationen (60 Jahre alt) des Kinderzentrums Bernadottestraße für Elektro, Heizung, Sanitär sind dringend sanierungsbedürftig. Notwendige und umfassende Maßnahmen im Bereich der elektrotechnischen Anlagen sind erforderlich. Die Fenster sind undicht und dringend zu erneuern. Die Fassade sowie das Dach haben keine Wärmedämmung, zudem ist das Dach ebenfalls undicht. Provisorische Reparaturen sind mittelfristig nicht mehr möglich. Ersatzteile für die notwendigen Reparaturen sind seit Jahren immer schwerer zu beschaffen. Die Nachfrage an Betreuungsplätzen ist am Standort hoch und das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren ist zu gering, sodass dringend neue Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Um die Betreuung der Kinder weiter zu gewährleisten, ist ein Abriss und Ersatzneubau des Gebäudes unerlässlich. Der Standort des Kinderzentrums ist für den Stadtteil von großer Bedeutung. Ein Abriss und Neubau des Gebäudes wurde intensiv geprüft und stellt im Einvernehmen mit dem Revisionsamt die wirtschaftlichere Variante dar. Durch den Neubau entsteht ein Kinderzentrum mit insgesamt 7 Gruppen. In den neu zu schaffenden Räumlichkeiten können, neben den 42 neuen Plätzen für Kinder über drei Jahren, die bestehenden Gruppen für Kinder über drei Jahren um 6 Plätze und die bestehenden Gruppen für Hortkinder um 9 Plätze erweitert werden. Nach Fertigstellung stehen somit 147 Plätze zur Verfügung, was einer Erhöhung des Platzangebotes um 57 Plätze entspricht. Die Erweiterung des Kinderzentrums ist in der Bedarfsplanung des Stadtschulamtes aufgenommen und gemäß dem städtischen Bedarfsträger (Stand Juli 2025) notwendig. Der Ersatzneubau wird an gleicher Position wie der Bestandsbau auf dem Grundstück errichtet, so dass der Baumbestand vollständig erhalten werden kann. Der Ersatzneubau wird in Holz-Lehmbauweise hergestellt und vom Revisionsamt befürwortet. Das städtische Standard-Raumprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013, § 3871, M 170) und die Leitlinien des Wirtschaftlichen Bauens wurden bei der Planung der Einrichtung zu Grunde gelegt. Ebenfalls wurde die zwischen Kita Frankfurt und dem Revisionsamt abgestimmte Interpolation für ein 7 gruppiges Kinderzentrum zu Grunde gelegt. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit und der Synergieeffekte hat Kita Frankfurt in Abstimmung mit dem Revisionsamt eine Pavillonanlage angekauft, um diese für die Auslagerung von 3 Kinderzentren (nach und nach) in diesem Stadtteil zu nutzen (derzeit befindet sich das Kinderzentrum In der Römerstadt in der Auslagerung/Pavillonanlage Am Forum). Sowohl der Ortsbeirat als auch das Grünflächenamt haben der Aufstellung der Pavillonanlage auf dem öffentlichen Spielplatz "Am Forum" für die Auslagerung nach und nach der 3 Kinderzentren in dem Stadtteil zugestimmt. Es handelt sich um einen Spielplatz, der vom Stadtteil nicht genutzt wird. Das Kinderzentrum Bernadottestraße wird die bestehende Pavillonanlage Am Forum für 24 Monate Bauzeit - nach Auszug des Kinderzentrums In der Römerstadt - weiternutzen. Gemäß aktuellem Bauzeitenplan ist eine Fertigstellung des Ersatzneubaus für das Kinderzentrum In der Römerstadt für Mai 2026 vorgesehen. Mit vorliegendem voraussichtlichem Stadtverordnetenbeschluss Anfang 2026 für die Baumaßnahme - Abriss und Ersatzneubau des Kinderzentrums Bernadottestraße - werden umgehend die Leistungsverzeichnisse, notwendige Ausschreibungen und Vergaben vorbereitet, so dass die Kinder und die Mitarbeitenden des Kinderzentrums Bernadottestraße im Mai 2026 aus dem desolaten Gebäude aus- und in die sichere Pavillonanlage einziehen können. Eine Bauzeit von 2 Jahren (vorausgesetzt, dass keine langanhaltenden denkmalamtliche Ausgrabungen erfolgen müssen) ist erforderlich. Die Baufertigstellung wäre somit Ende 2028 realisierbar. Eine Punktlandung (Auszug Kinderzentrum In der Römerstadt, Einzug nächstes Kinderzentrum Bernadottestraße) ist Ziel, um unter anderem einen Leerstand der angekauften Pavillonanlage zu vermeiden. B. Alternativen Keine C. Lösung Das 61 Jahre alte Gebäude ist abgängig und befindet sich in einem desolaten Zustand. Mit dem notwendigen Abriss und Ersatzneubau wird eine Schließung der Einrichtung vermieden. Um die Betreuung der Kinder weiter zu gewährleisten, ist ein Abriss und Ersatzneubau unerlässlich. Der Standort des Kinderzentrums ist für den Stadtteil von großer Bedeutung. Die Betreuung der Kinder und die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden im Kinderzentrum werden entsprechend der aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen umgesetzt. Der Abriss und Ersatzneubau mit Erweiterung ist die wirtschaftlichste Lösung. Die Betreuung der Kinder und die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden im Kinderzentrum werden dann in einem sicheren Gebäude mit aktuellen Standards umgesetzt. Durch die Erweiterung können 57 Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren geschaffen werden. Eine Schließung der Einrichtung wird durch den Ersatzneubau vermieden. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: 10.681.000,00 € a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: keine 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: NEUBAU Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss bis einschließlich 2022 784.462,52 € 174.616,05 € 2024 281.470,07 € 91.307,74 € 2025 259.788,04 € 124.759,71 € 2026 3.000.000,00 € 2.500.000,00 € 2027 4.000.000,00 € 3.712.299,15 € 2028 2.355.279,37 € 4.078.017,35 € Gesamt brutto 10.681.000,00 € 10.681.000,00 € ABRISS Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2026 554.000,00 € 554.000,00 € Gesamt brutto 554.000,00 € 554.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen 641.400,00 € b) Sachkosten größere Bauunterhaltung 28.180,05 € zusätzliche Betriebskosten 167.065,00 € c) Kapitalkosten Keine 5. Jahreserträge: - Elternentgelte 7.560,00 € 6. Leistungen Dritter: Landeszuschuss 100.640,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Aufgrund der Erhöhung um 57 Plätze (42 neue Plätze für Kinder über 3 Jahren, Aufstockung der bestehenden Plätze für Kindergartenkinder um weitere 6 Plätze und Aufstockung der bestehenden Hortplätze um 9 Plätze für Hortkinder) sind nachfolgende Maßnahmen erforderlich: a) Erhöhung von 7,76 Stellen Erzieher/in, EGr. S8b TVöD x 75.000 € = 582.000,00 € b) Erhöhung von 1,08 Stellen Hausangestellte, EGr. 3 TVöD x 55.000 € = 59.400,00 € Die personellen Folgekosten betragen insgesamt 641.400,00 €. Bei den Leitungsstellen kommt es zu keiner Höhergruppierung, da sich die Leitung mit S18 TVöD sowie die stellv. Leitung mit S17 TVöD bereits in der höchsten Eingruppierung für Leitungen befindet. Somit fallen keine Mehrkosten durch Höhergruppierung an. 8. Sonstiges: Anlage _KiZ_074_Checklisten (ca. 6,1 MB) Anlage _Kostendeckbl_Invest (nicht öffentlich - ca. 532 KB) Anlage _Kostendeckbl_Kons (nicht öffentlich - ca. 542 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 21.01.2026

M (Vortrag des Magistrats)

Frankfurter Bildungsverständnis

16.01.2026 · Aktualisiert: 22.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 16 Betreff: Frankfurter Bildungsverständnis 1. Dem Entwurf Frankfurter Bildungsverständnis der Stadt Frankfurt am Main wird zugestimmt (siehe Anlage 1). 2. Das Frankfurter Bildungsverständnis ist verbindliche Grundlage für die strategische Steuerung der kommunalen Bildungslandschaft und deren Ausgestaltung. 3. Das Frankfurter Bildungsverständnis versteht Bildung als lebenslangen Prozess, der alle Altersstufen vom Säugling bis zum/r Senior*in miteinschließt. 4. Das Frankfurter Bildungsverständnis umfasst formale, non-formale und informelle Bildung und differenziert sich aus in verschiedene Bildungsbereiche (kulturelle Bildung, digitale Bildung, politische/demokratische Bildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, religiöse und weltanschauliche Bildung, u.v.m.). 5. Der Magistrat wird beauftragt, das Frankfurter Bildungsverständnis als Handlungsrahmen heranzuziehen und seine Planungs-, Ausgestaltungs-, Beratungs- und Aufsichtsaufgaben danach auszurichten. 6. Die Stadt sorgt für den Ausbau und die Stärkung der erforderlichen kommunalen Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur. Frankfurt bietet für alle Frankfurter*innen ein umfassendes, inklusives Angebot und fördert Bildungsgerechtigkeit. 7. Es dient zur Kenntnis, dass · das Frankfurter Bildungsverständnis im Rahmen des ESF-Plus Programms Bildungskommune entwickelt und vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert wird. · sich der Auftrag zur Entwicklung eines Frankfurter Bildungsverständnis aus dem "Integrierten Bildungsplan 2030 Kindertagesbetreuung und Schule" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024, § 4331, M 228) ableitet und im Programm Bildungskommune um das lebenslange Lernen erweitert wird. · zur Entwicklung des Bildungsverständnisses von September bis November 2024 der Dialogprozess "Stadtwerkstatt Frankfurter Bildungsverständnis" durchgeführt wurde, an dem rund 350 Akteur*innen aus unterschiedlichen Bildungsperspektiven mitgewirkt haben. · Leitprojekte zur Konkretisierung und Illustration des Frankfurter Bildungsverständnisses angefügt sind. · das Frankfurter Bildungsverständnis Grundlage für den Aufbau eines datengestützten kommunalen Bildungsmanagements ist (Modul 1 Bildungskommune). · das Frankfurter Bildungsmanagement Grundlage für den Aufbau eines Bildungsportals ist (Modul 2 Bildungskommune). Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt steht vor vielfältigen Herausforderungen und Chancen bei der Steuerung, Ausgestaltung und Weiterentwicklung der kommunalen Bildungslandschaft. Bereits seit Anfang der 2000er Jahre ist ein deutlicher Bevölkerungszuwachs zu beobachten, der bis heute anhält und sich unmittelbar auf die städtische Infrastruktur auswirkt. Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung ist im Jahr 2024 zwischen 18 und 64 Jahren alt, der Rest entfällt jeweils knapp zur Hälfte auf unter 18- und über 64-Jährige - alle diese Altersgruppen sind potentielle Nutzerinnen und Nutzer von Bildungsangeboten. Darüber hinaus ist die Frankfurter Bevölkerung zunehmend heterogen zusammengesetzt. In 2024 sind 178 der 194 Staatsangehörigkeiten der Welt in Frankfurt zu Hause - Diversität ist also Normalität. Die sozioökonomischen Ausgangslagen der Menschen in Frankfurt sind, wie in anderen Großstädten auch, sehr unterschiedlich und häufig durch strukturelle und soziale Ungleichheit geprägt. Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung entscheidet maßgeblich über die Chancen der Menschen, ihre individuellen Fähigkeiten zu entfalten, ihre (beruflichen) Ziele zu verwirklichen und Gesellschaft mitzugestalten. Dabei verändert der digitale Wandel den Umgang der Menschen mit Information, Bildung und Kultur grundlegend und wirkt in alle Lebensphasen hinein. Gleichzeitig wird Bildung für nachhaltige Entwicklung immer bedeutsamer, damit Menschen Gestaltungskompetenzen erlangen und in globalen Zusammenhängen denken und handeln können, so dass die jetzigen und kommenden Generationen gut leben können. Auf diese Transformationen reagiert das Frankfurter Bildungsverständnis, indem es Rahmung und Orientierung für zukunftsfähige Bildung in Frankfurt gibt. Das Frankfurter Bildungsverständnis hält verbindlich fest, was die Stadt bei der Ausgestaltung ihrer Bildungslandschaft leitet und von welchem Bildungsverständnis die kommunalen Bildungsakteur*innen über die Grenzen der einzelnen Disziplinen hinweg ausgehen können, wenn sie Menschen auf ihrem Bildungsweg begleiten. Das Frankfurter Bildungsverständnis soll dazu beitragen, dass · lebenslange Lernprozesse in Frankfurt möglich sind · Menschen durch Bildungserfahrungen gestärkt werden · ein kompetenzbasierter und institutionenübergreifender Bildungsbegriff (formal, non-formal, informell) verständigt ist · Bildung gerecht, inklusiv, nachhaltig und zukunftsfähig geplant und umgesetzt wird · Bildungsstrukturen effizienter sind · bestehende Bildungsangebote kommuniziert sind · mehr Bildungsgerechtigkeit und -teilhabe entstehen. B. Alternativen Keine. C. Lösung Das Frankfurter Bildungsverständnis ist verbindliche Grundlage für strategische Steuerung der kommunalen Bildungslandschaft und deren Ausgestaltung. Es richtet sich an die Vielzahl an transdisziplinären Bildungsanbietenden und Bildungsakteur*innen, die die Frankfurter Bildungslandschaft und Stadtgesellschaft prägen - Akteur*innen aus unterschiedlichen Bildungsperspektiven, die mit verschiedenen Zielgruppen und für verschiedene Lebenslagen Bildung anbieten oder Lernende vertreten. Das Frankfurter Bildungsverständnis findet Anwendung in der kommunalen Bildungslandschaft und im zukünftigen Handeln der Bildungsakteur*innen des lebenslangen Lernens. Als Handlungsrahmen wird es für deren Planungs-, Ausgestaltungs-, Beratungs- und Aufsichtsaufgaben herangezogen. Im schulischen Kontext kann es als Orientierung genutzt werden. Es ist aber keine Grundlage des Unterrichts oder der vom Land Hessen vorgegebenen Kerncurricula. 1. Leitprinzipien des Bildungsverständnisses Mit dem Bildungsverständnis sind Leitprinzipien definiert, die die Anwendung des Frankfurter Bildungsverständnisses unterstützen sollen. Insgesamt fünf Leitprinzipien geben die qualitative Entwicklungsrichtung vor und prägen damit die kommunale Bildungslandschaft in der Gegenwart und auch in der Zukunft ("was" und "wofür"). Die Leitprinzipien sind im Folgenden zusammenfassend aufgeführt: Bildungsgerechtigkeit Wir gestalten die kommunale Bildungslandschaft so, dass alle Menschen Zugang haben, sich lebenslang zu bilden Ganzheitlichkeit Bildung spricht Kopf, Herz und Hand gleichermaßen an. Unsere Bildungsangebote sind in den unterschiedlichen Orten und Räumen der kommunalen Bildungslandschaft analog und digital erlebbar. Ganzheitliche Bildung umfasst auch die Auseinandersetzung mit existenziellen, ethischen und religiösen Fragen, die Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen beschäftigen. Inklusion Jeder Mensch hat das Recht, das eigene Potenzial voll zu entfalten und Zugänge zu allen Angeboten zu erhalten. Wir entwickeln analoge und digitale Bildungsorte, an denen Menschen gemeinsam lernen und achten auf barrierearme Zugänge. Nachhaltigkeit Wir vermitteln Bildung, durch die Menschen Gestaltungskompetenzen erlangen (zukunftsfähiges Denken und Handeln, globale Zusammenhänge. Teilhabe Wir gestalten Bildung so, dass sie Menschen befähigt, aktiv und selbstbestimmt am gesellschaftlichen, kulturellen, digitalen und demokratischen Leben teilzunehmen. Teilhabe ist das grundlegende Ziel aller Bildungsprozesse im Lebensverlauf. Digitale Bildung soll für alle Menschen zugänglich sein. Jeder Mensch soll sich im Rahmen der eigenen Möglichkeiten an digitalen Entwicklungen beteiligen und kritisch-konstruktiv auseinandersetzen können. 2. Gestaltungsprinzipien des Bildungsverständnisses Mit dem Bildungsverständnis sind weiterhin Gestaltungsprinzipien definiert, die die Anwendung des Frankfurter Bildungsverständnisses unterstützen sollen. Insgesamt acht Gestaltungsprinzipien dienen als qualitative Merkmale für die konkrete Umsetzung von Bildung in Frankfurt ("wie" und "womit"). Die Gestaltungsprinzipien sind im Folgenden zusammenfassend aufgeführt: Mit Freude bilden Bildung soll Freude machen. Wir schaffen Bildungsorte und -räume mit Atmosphäre, Anerkennung und Chancen zur Weiterentwicklung. Lebenswelt- und Handlungsorientierung Wir orientieren die Inhalte und Methoden an der Lebenswelt der Lernenden. Unsere Bildungsangebote bieten einen Erfahrungsraum. Als Verantwortungsgemeinschaft agieren Wir vernetzen uns, um formale, non-formale und informelle Bildung zusammen zu denken und zu entwickeln. Beteiligung fördern Wir gestalten Bildung und Bildungssettings partizipativ mit den aktuell und potentiell Beteiligten. Transparent kommunizieren Wir kommunizieren klar, transparent, barrierearm und bedarfsorientiert über die Bildungsangebote in Frankfurt. Synergien schaffen und nutzen Wir schaffen Synergien durch eine noch engere Zusammenarbeit verschiedener Bildungsakteur*innen entlang des Lebenslaufs in den Stadtteilen, Bildungsregionen und in der gesamten Stadt. Datenbasiert steuern Daten entlang des Bildungs- und Lebensverlaufs sind für uns wichtig, um das Bildungsgeschehen bedarfsorientiert zu steuern und zu evaluieren. Zukunftsfähig sein Bildung ist ein dynamischer Prozess. Wir entwickeln unsere Bildungsformate und unser Bildungsverständnis kontinuierlich weiter. 3. Bildungsverständnis in Aktion - Leitprojekte Um das im Dialog entwickelte Frankfurter Bildungsverständnis zu konkretisieren sind im Folgenden bereits bestehende oder sich in Entwicklung befindende Leitprojekte beispielhaft aufgenommen. Die Leitprojekte greifen gesellschaftliche Herausforderungen auf und bearbeiten sie auf innovative Weise. Sie zeigen, wie man das Frankfurter Bildungsverständnis umsetzen kann und sollen dabei unterstützen, es zu verbreiten. Leitprojekt "Frankfurter Bildungsportal" (Stadtschulamt - Programm Bildungskommune) Mit der Entwicklung eines Bildungsportals wird ein digitales, barrierefreies Portal geschaffen, das transparent, gebündelt und zielgruppenorientiert allen Bildungsinteressierten den Zugang zu Frankfurter Bildungsakteuren und deren Bildungsangeboten ermöglicht. Leitprojekt "Mehr Bildungsgerechtigkeit durch Daten" (Stadtschulamt - Programm Bildungskommune und IGS Herder) In dem Projekt werden Daten aus der Schule, dem Sozialraum (Small Data) und der Verwaltung (Big Data) gemeinsam betrachtet, verknüpft, bewertet und strategisch zur datengestützten Steuerung von Angeboten und zur passgenauen Intervention genutzt. Leitprojekt "Freiwilliges Engagement und Lernen in den Mini- und Jugendfeuerwehren" (Stadtschulamt - Programm Bildungskommune und Freiwillige Feuerwehr Frankfurt) Es werden Befragungen mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt, die in Mini- und Jugendfeuerwehren in Frankfurt aktiv sind: Was motiviert sie bei der Freiwilligen Feuerwehr mitzuarbeiten? Wie lernen sie im Rahmen ihres freiwilligen Engagements? Was sind ihre Wünsche, Erwartungen und Bleibeperspektiven? Leitprojekt Familiengrundschulzentren (Stadtschulamt) Familiengrundschulzentren knüpfen an das Konzept der Kinderfamilienzentren an (KiFaZe). Als Familiengrundschulzentren öffnen sich die Schulen für die Eltern und den Stadtteil und entwickeln sich zu Orten der Begegnung, Beratung und Bildung für Kinder und ihre Familien. Sie bündeln verschiedene, insbesondere präventive Angebote an der Grundschule. Leitprojekt: "Die Schulbibliothek in der ganztägig arbeitenden Schule" (Stadtbücherei Frankfurt) Die Schulbibliotheken im Verbund der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle (sba) folgen professionellen Qualitätsmaßstäben, die den Raum, das Medienangebot und die Medienvermittlung definieren. Ihre Konzepte entwickelt die sba dynamisch weiter und passt sie an neue Anforderungen in der Frankfurter Schullandschaft an. Aktuell sind die Auswirkungen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung und der stetig wachsenden Zahl an Schüler*innen von hoher Bedeutung. Leitprojekt "TUMO Frankfurt" (Volkshochschule Frankfurt am Main) TUMO Frankfurt ist ein Lernort für moderne, inklusive und zukunftsorientierte Bildung. Digitale Kompetenzvermittlung werden mit kreativen Ausdrucksmöglichkeiten und selbstbestimmtem Lernen kombiniert. TUMO dient als Modell für einen kostenfreien Zugang zu High-Tech-Lernen für Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren. Leitprojekt "Kinder- und Jugendtheater im Zoogesellschaftshaus" (Kulturdezernat Frankfurt) Ein eigenständiges, städtisches Kinder- und Jugendtheater, das sich als Kulturort und offenes Haus für junges Publikum mit Raum zum Ausprobieren und Mitmachen versteht. Kulturelle Angebote - insbesondere Theater, Tanz und Musik - sollen kulturelle Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen in Frankfurt ermöglichen. Leitprojekt "‚Entdecken, Forschen und Lernen' im Frankfurter GrünGürtel - städtisches Bildungsprogramm für nachhaltige Entwicklung" (Stadt Frankfurt) Der Frankfurter GrünGürtel ist nicht nur Freizeit- und Erholungsraum, sondern wird von Jung und Alt auch als Bildungsraum genutzt. Schulklassen und Kita-Gruppen, aber auch interessierte Bürger*innen nutzen die vielseitigen hochwertigen Angebote zu Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an den Lernorten im GrünGürtel. Aktuell wird die inklusive Weiterentwicklung der "Offen für alle"-Veranstaltungen in den Fokus genommen. Leitprojekt "Vom Projekt zur Persönlichkeit: Bildung durch Beteiligung im Stadtteil-Botschafter-Stipendium" (Stiftung Polytechnische Gesellschaft) Mit dem Stipendienprogramm werden junge Menschen befähigt und ermutigt, ihre eigenen Projektideen für ihr Quartier, in dem sie leben, zu entwickeln und eigenständig umzusetzen. 15- bis 27-Jährige werden u. a. mit einem 1:1-Mentoring dabei begleitet, selbst Verantwortung zu übernehmen, Projekte zu steuern und gemeinsam mit anderen an einer lebendigen und zugewandten Stadtgesellschaft mitzuwirken Leitprojekt "Café ANSCHLUSS - ein Bildungsangebot für digitale und soziale Teilhabe im Alter (Frankfurter Verband e. V.) Das Café Anschluss begleitet ältere Menschen beim Einstieg und der Bewältigung der digitalen Welt. Das Angebot umfasst eine Vielzahl strukturierter Kurse und Workshops, wie bspw. Einsteiger- und Fortgeschrittenenkurse, grundlegende KI-Kompetenzen sowie den sicheren Umgang mit digitalen Geräten und dem Internet. Für individuelle Fragen werden Einzelhilfen angeboten. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): Zur Entwicklung des Frankfurter Bildungsverständnisses hat bereits eine Beteiligung stattgefunden (Dialogprozess "Stadtwerkstatt Frankfurter Bildungsverständnis" von September bis November 2024, Dokumentationen | Stadt Frankfurt am Main). d) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Zur weiteren Implementierung des Frankfurter Bildungsverständnis sind Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit einzuplanen. Anlage _Entw_Frankfurter_Bildungsverstaendnis (ca. 234 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 21.01.2026

M (Vortrag des Magistrats)

Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf Grundlage des Gesamtkonzeptes für ganztägig arbeitende Grundschulen

16.01.2026 · Aktualisiert: 22.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 12 Betreff: Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf Grundlage des Gesamtkonzeptes für ganztägig arbeitende Grundschulen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2023, § 4158 (M 182) Auf Antrag des Magistrats vom 16.01.2026 1. Es wird zugestimmt, dass alle Frankfurter Grundschulen und deren Quartiere auf Grundlage des Gesamtkonzepts Ganztag weiterentwickelt werden, um den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) zu erfüllen, so dass ein verbundenes Ganztagssystem zwischen Schule, kommunalen Angeboten in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen, Horten und außerschulischen Partner:innen geschaffen wird. 2. Es wird zugestimmt, dass die kommunalen Ganztagsangebote in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten vergleichbaren Qualitätsstandards auf Grundlage des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) folgen. Die Personalbemessung der kommunalen Ganztagsangebote in der Schule orientierten sich dafür ab dem Schuljahr 2026/ 27 grundsätzlich am § 25 c HKJGB. Zusätzlich wird ein Anteil von 25 % Personal ohne pädagogischen Abschluss eingeplant. 3. Es wird zugestimmt, dass pro Schulstandort eine Ganztagsleitung und eine Stellvertretung finanziert werden. Leitung und Stellvertretung sind beim Träger der Ganztagsangebote in der Schule angesiedelt. Die Leitungsstelle ist eine Vollzeitstelle bei 39 Stunden pro Woche. Die Stellvertretungen umfassen 19,5 Stunden pro Woche, wenn bis zu 150 Kinder am Ganztag in der Schule teilnehmen und 39 Stunden pro Woche, wenn mehr als 151 Kinder teilnehmen. 4. Es wird zugestimmt, dass pro Schulstandort eine Ganztagskoordination mit 19,5 Stunden pro Woche finanziert wird. Die Koordinationskraft ist beim freien Träger der Jugendhilfe angesiedelt, der die Ganztagsangebote am Standort Schule in Kooperation mit der Grundschule verantwortet. 5. Es wird zugestimmt, dass der Ausbau der Ganztagsangebote auf einer verbindlichen Kooperation zwischen Grundschulen und kommunalen Angeboten (in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten) gemäß § 24 SGB VIII basiert und in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten wird. 6. Es wird zugestimmt, dass der "Pakt für den Ganztag" des Landes Hessen Bestandteil des Gesamtkonzepts Ganztag ist und der bisherige kommunale Anhang zur bisherigen Kooperationsvereinbarung mit dem Land Hessen zum Schuljahr 2026/2027 aufgehoben wird. 7. Es wird zugestimmt, dass das Ganztagsangebot (Unterricht und Betreuung) montags bis freitags von 7:30 bis 17:00 Uhr stattfindet. 8. Es wird zugestimmt, dass der Träger der Öffentlichen Jugendhilfe in Ergänzung des Paktes für den Ganztag rechnerisch seinen Beitrag in Ganztagsgrundschulen an fünf Tagen für vier Stunden (13 Uhr bis 17 Uhr) und in den Schulferien ganztägig (07.30 Uhr bis 17 Uhr) leistet. Für die Horte gilt rechnerisch ein Beitrag von 12 Uhr bis 17 Uhr und ebenfalls eine ganztägige Ferienbetreuung. Das Land Hessen hat im HKJGB -für den Bereich der Schulkindbetreuung- eine maximale Anzahl von 20 Schließtagen in den Ferienzeiten geregelt. 9. Es wird zugestimmt, dass Schulen und kommunale Angebote gemäß § 24 SGB VIII Räume in der Schule gemeinsam nutzen und die Schulleitung und die Leitung des schulischen Ganztages gleichberechtigt an der Raumnutzungsplanung beteiligt sind. Dafür wird die Leitung des Ganztages in der Schule vom Schulträger mit Hausrecht ausgestattet und ist Teil des Ganztagsleitungsteams. 10. Es wird zugestimmt, dass die kommunale Förderung für das Förderprogramm Frühbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 in Schulen im Pakt für den Ganztag entfällt. Die Möglichkeit der Betreuung ab 7.30 Uhr wird in das Angebot der Schule über die Landesressource Pakt für den Ganztag integriert. 11. Es wird zugestimmt, dass die Verwaltung von Mittagessen vereinfacht wird. Für die Essensversorgung in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten wird eine gemeinsame Gesamtlösung angestrebt. Dafür soll der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.10.2007, § 2790, M 218, angepasst werden. 12. Es wird zugestimmt, dass eine Entgeltfreiheit für Grundschulbetreuung in der XX. Wahlperiode als Maßnahme erneut geprüft wird. 13. Es wird zugestimmt, dass Ganztagsschulen im Integrierten Schulentwicklungsplan ausgewiesen werden. Es dient zur Kenntnis, dass - der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 klassenstufenweise aufsteigend gilt und sich auf die Zeit vom Schuleintritt bis zum Ende der 4. Klasse, einschließlich der Sommerferien (GaFöG Art. 1) bezieht. - der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung auf dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beruht. Für die Umsetzung ist auf Landesebene das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig. Der Rechtsanspruch ergibt sich aus § 24 SGB VIII und richtet sich gegen die Kommune, die den Teil, der als Jugendhilfeangebot ausgestaltet ist, verantwortet. - auf Basis des Ganztagsförderungsgesetzesfolgende Angebote als rechtanspruchserfüllend gelten: Tageseinrichtungen mit einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII sowie Angebote unter Schulaufsicht (Pakt für den Ganztag, Ganztagsprogramm des Landes Hessen) - die Entwicklung und Pilotierung des Gesamtkonzepts für ganztägig arbeitende Grundschulen auf dem Magistratsbeschluss von 2017 (M 853) basiert und in Kooperation mit dem Land Hessen durchgeführt wurde. Die Inhalte wurden zwischen 2019 und 2023 im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses mit relevanten Akteuren erarbeitet und erprobt. - das Gesamtkonzept Ganztag die Planungsrahmen - Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019, § 4065 (M 38), Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021, § 835 (M 79) sowie Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4158 (M 812) für Schulbau, Sanierung und Freiraumgestaltung integriert. - der Pakt für den Ganztag von Anfang an eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der Schule, unabhängig vom Jahrgang umfasst. Die Betreuungsgarantie wird über die Ganztagsangebote in der Schule und die Horte im jeweiligen Schulbezirk sichergestellt. Begründung: A. Zielsetzung Auf Bundesebene wurde der gesetzliche Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Herbst 2021 im Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) verankert. Das GaFöG gibt den Kommunen die Möglichkeit, die Verzahnung von schulischem Unterricht und Ganztagsbetreuungsangeboten weiter zu entwickeln. Für den Ganztag der Stadt Frankfurt am Main wurden mit dem Gesamtkonzept Ganztag die strukturellen Voraussetzungen und Grundlagen zur Einlösung des Rechtsanspruchs getroffen. Mit dem Gesamtkonzept Ganztag werden konkret folgende Ziele verfolgt: - Erhöhung des Versorgungsgrads zur Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Schulkindbetreuung gemäß GaFöG auf 90 Prozent. - Betreuungsplatzgarantie über den Ausbau des Landesprogramms Pakt für den Ganztag - Klarheit und Transparenz der Angebotsstruktur im Ganztag, insbesondere für Familien und Kinder - Weiterentwicklung und Stärkung der multiprofessionellen Zusammenarbeit innerhalb der Schule und mit dem Quartier - Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Stärkung von Bildungs- und Teilhabechancen - Ganztägige Nutzung vorhandener Raumkapazitäten B. Alternativen Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gibt es keine Alternativen. C. Lösung Das Gesamtkonzept für ganztägig arbeitende Schulen wurde unter Beteiligung des Fachfeldes entwickelt. Der Ausbau des Ganztagsangebotes in Frankfurt basiert auf dem Landesprogramm Pakt für den Ganztag und wird durch kommunale Angebote von Jugendhilfeträgern ergänzt. Die Kooperation für den Ganztag im Quartier mit außerschulischen Partner:innen ermöglicht eine erweiterte Bildung der Schüler:innen und hat deswegen eine Schlüsselfunktion für die Qualität des Frankfurter Ganztags. Die aufgeführten Akteur:innen verstehen sich als Verantwortungsgemeinschaft für die Ganztagsbildung in Frankfurt am Main. Kommunale Ganztagsangebote in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten sind hinsichtlich Qualität, Entgelten und Fachkraft-Schlüssel gleichgestellt. Träger in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen dürfen ergänzend auch Personal ohne Fachkraftstatus einsetzen. Pädagogik Zeit- und Angebotsstruktur: Ganztägig arbeitende Grundschulen bieten einen erweiterten pädagogischen Raum mit verzahnten Zeit- und Angebotsmodellen am Schulstandort und im Quartier. Lehrkräfte, pädagogisches Personal und außerschulische Partner entwickeln gemeinsam standortbezogene Konzepte als Lern- und Lebensräume für Kinder. Der Ganztag folgt einem erweiterten Bildungsverständnis. Der Anspruch umfasst Montag bis Freitag, täglich acht Stunden. Darüber hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Frankfurt bietet derzeit 9,5 Stunden täglich an. Die Betreuungszeit in Frankfurt reicht von 7:30 bis 17:00 Uhr, Montag bis Freitag - auch in den Ferien. Es wird ab dem Schuljahr 2026/2027 ein buchbares Modul bis 17 Uhr geben. Die erste gemeinsame Abholzeit ist ab 14.30 Uhr möglich. Kooperation und Verantwortungsbereiche: Der kindorientierte Ganztag setzt auf intensive Kooperation zwischen Schule und Ganztagsbetreuungsangeboten und mit dem Quartier (bspw. Sportvereinen, Musikschulen, offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Stiftungen). Die Beteiligten an dieser institutionenübergreifenden Zusammenarbeit im Ganztag bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, in die auch die Kinder und Familien miteinbezogen werden. Infrastruktur Bildungsräume: Ganztagsschulen erfordern eine neue räumliche Organisation. Die traditionelle Flurschule mit Mehrfachnutzung wird abgelöst durch Clusterlösungen mit integrierter Nutzung, die ganztägige Aufenthaltsqualität bieten. Schulen werden ganztägig "bespielt". Frei- und Bewegungsräume: Freiflächen werden als gleichwertige Bildungsräume gestaltet, in denen Bewegung, Rückzug, Spiel und Aneignung möglich sind - über die Funktion eines Schulhofs hinaus. Digitale Infrastruktur: Digitale Werkzeuge erleichtern Verwaltung, Kommunikation und Raumnutzung. Digitale Systeme verbessern die Koordination und Transparenz im Ganztagsbetrieb. Personal Leitungsteam: Ein gemeinsames Leitungsteam von Schule und Ganztagsträger plant, steuert und evaluiert die Ganztagsangebote kooperativ. Ganztagskoordination pro Schulstandort: In jedem Schulstandort ist eine Koordinationsstelle eingerichtet, die die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren des Ganztags in Schule und im Hort vor Ort sicherstellt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): Die Beteiligung des Fachfeldes ist in Beteiligungsverfahren erfolgt: - Beteiligungsprozess zur Entwicklung eines Konzeptentwurfes für ganztägig arbeitende Grundschulen 02 - 06/2019 - Pilotphase zum Konzeptentwurf 2021 - 2023 - Konstituierung des Fachausschusses Ganztagsbildung des Jugendhilfeausschusses als fachliche Begleitung der Umsetzung des pilotierten Konzeptes seit 08/2024 d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Öffentliche Ausgaben für Kinderbetreuung sind volkswirtschaftlich rentabel: Sie führen zu Einsparungen in sozialen Bereichen, fördern Integration und Bildung, stärken den Standortfaktor Familie für Unternehmen und erhöhen langfristig die kommunalen Steuereinnahmen. Zudem wird durch gute Kinderbetreuung eine stille Fachkräfte-Reserve aktiviert. Das Ziel ist bis 2029/30 eine 90-100 %-Versorgung mit Betreuungsplätzen, orientiert am Verhältnis 1/3 Hortplätze und 2/3 Betreuungsplätze an Grundschulen. Kosten für das Betreuungsangebot in der Schule Zusätzlich zum bestehenden Haushaltsansatz 2026 für das kommunale Betreuungsangebot in der Schule in Höhe von 54.036.000 Euro, der unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung steht, werden in den folgenden Haushaltsjahren folgende Mehrbedarfe benötigt, um den Rechtanspruch auf ganztägige Betreuung von Kindern im Grundschulalter rechtzeitig und in guter Qualität umsetzen zu können. 2026: 6.983.000 Euro 2027: 19.021.000 Euro 2028: 21.097.000 Euro 2029: 24.414.000 Euro 2030: 26.973.000 Euro Die Finanzierung des Mehrbedarfs 2026 ist durch Prioritätenveränderungen innerhalb des vorhandenen Budgets des Dezernates XI sicherzustellen. Die weiteren Bedarfe ab 2027 ff. sind bei den kommenden Haushaltsplanungen im Rahmen der Zielwerte zu veranschlagen. Die Umwandlung in ein Jugendhilfeangebot mit Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII erfordert eine Anpassung der Personalbemessung und die Gewährleistung von Qualitätsstandards. Kosten für das Betreuungsangebot in den Horten Für die bestehenden Betreuungsangebote in den Horten entstehen im Zuge der Umsetzung des Rechtsanspruches auf ganztägige Betreuung von Kindern im Grundschulalter keine Mehrbedarfe. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des bestehenden Haushaltsansatzes. Investitionen für Baumaßnahmen, Umbau und Ausstattung Die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Schulkindbetreuung wird bei Neubaumaßnahmen durch die Anwendung der Planungsrahmen für Grundschulen und für Grundschulen im Bestand berücksichtigt. Gesamtsanierungen von Grundschulen wurden vor Einsatz der Planungsrahmen auch als ganztägig arbeitende Schulen durch das davor gültige Modellraumprogramm entsprechend konzipiert. Hier sind die Raumnutzungskonzepte durch multifunktionale Raumnutzung anzupassen. Bestandsschulen, die auch mit multifunktionaler Raumnutzung das Betreuungsangebot nicht stemmen können, werden sukzessive umgebaut, bzw. erweitert. Die entstehenden Kosten werden in der jeweiligen Bau- und Finanzierungsvorlage abgebildet. Anlage _Abschlussber_Gesamtkonz_Ganztag (ca. 1,1 MB) Anlage _Gesamtkonz_Grundschulen_FFM (ca. 3,3 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.09.2007, M 218 Vortrag des Magistrats vom 18.01.2008, M 7 Vortrag des Magistrats vom 19.12.2008, M 246 Antrag vom 09.10.2009, NR 1583 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 170 Antrag vom 11.03.2015, NR 1158 Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 59 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2019, M 38 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 79 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 83 Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 59 Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 182 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt; CDU, Linke, FDP, BFF-BIG und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

V (Auskunftsersuchen)

Boulder-Wand

16.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Auskunftsersuchen vom 16.01.2026, V 1358 entstanden aus Vorlage: OF 401/15 vom 01.01.2026 Betreff: Boulder-Wand An der Otto-Hahn-Schule ist in der neuen Turnhalle (Turnhalle 2) der Einbau einer Boulder-Wand vorgesehen. Der Einbau ist bereits geprüft und als durchführbar bezeichnet worden. Es fehlt jedoch noch (immer) die letztendliche Genehmigung der Stadt dazu. Die Kosten der Boulder-Wand werden vom Förderverein der Otto-Hahn-Schule getragen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wann die letztendliche Genehmigung erteilt wird und mit dem Einbau begonnen werden kann; - welche Hinderungsgründe dazu gegebenenfalls noch existieren und wie diese (schnellstens) beseitigt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 10

Schließfächer und Spielgeräte für die Berkersheimer Grundschule

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.01.2026, OIB 463 entstanden aus Vorlage: OF 1100/10 vom 19.08.2025 Betreff: Schließfächer und Spielgeräte für die Berkersheimer Grundschule Der Magistrat wird gebeten, in noch vorzunehmender Abstimmung mit der Berkersheimer Grundschule, Schließfächer für Wertsachen und Spielgeräte (einschließlich eines Basketballkorbs für den Einsatz auf dem Schulhof) sowie Fahrrad- beziehungsweise Rollerständer als investive Beschaffungsmaßname anzuschaffen. Der Ortsbeirat 10 unterstützt die vorgenannten Maßnahmen aus seinem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von insgesamt 5.000 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Investitionen sind sinnvoll und unterstützenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Neubau auf dem Parkplatz neben der Pestalozzischule? Gegebenenfalls Hortplätze vorsehen!

12.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1347 entstanden aus Vorlage: OF 805/11 vom 15.12.2025 Betreff: Neubau auf dem Parkplatz neben der Pestalozzischule? Gegebenenfalls Hortplätze vorsehen! Laut Presseberichten soll der Parkplatz neben der Pestalozzischule, der an die Eintracht Frankfurt verpachtet ist, mit einem Athletenhaus und Internat bebaut werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Auf welcher Rechtgrundlage und mit welchen Konditionen ist der Parkplatz verpachtet? 2. Ist dort eine Bebauung zulässig (es soll sich um eine Verkehrsfläche handeln)? 3. Wie ist der Stand der Planung bzw. Genehmigung eines Baus? 4. Gibt es Überlegungen des Magistrats, beim geplanten Neubau auch zusätzliche Räume für eine schulische Nutzung entstehen zu lassen, insbesondere auch dringend benötigte Hortplätze? Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne des Vereins, ein Athletenhaus mit Internat zu errichten. Gleichzeitig ist die Pestalozzischule räumlich stark überlastet. Ein Ausbau des denkmalgeschützten Gebäudes des ehemaligen Stadtbaudirektors Martin Elsaesser ist nicht möglich. Die Versorgung mit Hortplätzen im Riederwald ist unzureichend - aktuell kann nur etwa die Hälfte des Bedarfs gedeckt werden. Bei einem Besuch der Schuldezernentin in einer Sitzung des Ortsbeirats wurde deutlich, dass es derzeit keine anderen geeigneten städtischen Flächen gibt. Daher bietet es sich an, im Rahmen des geplanten Neubaus eine gemeinsame Lösung zu entwickeln. Eine erste Prüfung durch das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen hat ergeben, dass sich der Standort aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zur Schule hervorragend eignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Kunststation Hauptwache - Schulkunst im öffentlichen Raum finanziell unterstützen

12.01.2026 · Aktualisiert: 16.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 60 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Kunststation Hauptwache - Schulkunst im öffentlichen Raum finanziell unterstützen In diesem Projekt soll jungen Menschen aus Frankfurter und Offenbacher Schulen Raum gegeben werden, ihre gestalterischen Ideen mitten im Stadtraum sichtbar zu machen. Ab Sommer 2025 sollen sich die leerstehenden Vitrinen in der U Bahn Station "Hauptwache" in eine dauerhafte Ausstellungsfläche für Schülerkunst verwandeln. Die Arbeiten thematisieren unter anderem Nachhaltigkeit, Biodiversität und Stadtentwicklung - zentrale Fragen unserer Zeit, aus der Perspektive der jungen Generation. Durch Kooperationen mit Institutionen wie dem Museum für Angewandte Kunst entstehen neue gestalterische Erfahrungsräume, die jedoch auch einen erhöhten finanziellen und organisatorischen Aufwand bedeuten. Deshalb möchte der Ortsbeirat zur Anschubfinanzierung einen Beitrag leisten. Geleitet wird das Projekt von einer Kunstpädagogin, die schon am Helmholtzgymnasium Frankfurt sowie am Gymnasium Römerhof tätig und somit erfahren im Umgang mit Schülern ist. Der Magistrat stellt der Domäne S für Schülerinnen und Schüler e.V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 4.000,00 Euro aus dem Budget des Ortsbeirates 1 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 435

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Schulgelände der Schule am Ried nutzen, um zusätzliche Kapazitäten für Schüler im Frankfurter Osten zu schaffen

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 83 Betreff: Schulgelände der Schule am Ried nutzen, um zusätzliche Kapazitäten für Schüler im Frankfurter Osten zu schaffen Es trifft zu, dass die Erstanwahl des Gymnasialzweigs der Schule am Ried zum aktuellen Schuljahr 2024/25 über der Kapazität von vier Zügen lag. In den vorangegangenen Jahren war dies allerdings nur einmal der Fall. Die Planungen von Gymnasialplatzkapazitäten in der Bildungsregion Ost sehen zurzeit zwei Maßnahmen vor. Erstens die Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums mit gymnasialer Oberstufe (iSEP 2016-2020). Diese Schule wurde zum Schuljahr 2024/2025 als Interim in der Bildungsregion Mitte eröffnet und wird perspektivisch seinen endgültigen Standort in der Bildungsregion Ost erhalten. Zweitens die Errichtung eines vierzügigen Mittelstufengymnasiums (iSEP 2020-2029). Für diese Schule muss noch ein Standort in der Bildungsregion Ost gefunden werden. Mit der vorhandenen Gebäudeinfrastruktur der Schule am Ried ist eine durchgehende Fünfzügigkeit aktuell nicht abbildbar. Eine temporäre Mehrklassenbildung ist möglich, wenn es im Rahmen der stadtweiten Gymnasialplatzplanung angebracht ist. Die integrierte Schulentwicklungsplanung überprüft jährlich alle aktuellen Situationen in den sechs Bildungsregionen. In diesem Zuge wird auch die Situation aller Schulformen in der Bildungsregion Ost neu betrachtet. Der erwartete Zuwachs an Schülerinnen und Schülern im Schulbezirk der Schule am Hang könnte, wie im iSEP 2020-2029 beschrieben, durch eine Änderung der Schulbezirksgrenzen aufgefangen werden. Eine damit einhergehende Machbarkeitsstudie zur potentiellen Zügigkeitserhöhung der Schule am Landgraben befindet sich aktuell in Prüfung. Im Rahmen der Auslagerung der Schule am Hang wurde ein Bauantrag für die Errichtung von Containern gestellt. Der gestellte Bauantrag bezieht sich ausschließlich auf die Auslagerung der Schule am Hang. Die erteilte Baugenehmigung erfolgte somit spezifisch für diese Einrichtung und erlaubt keine weitere Nutzung der Container durch andere Schulen oder Einrichtungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6030

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Bücherschrank auf dem Campus der University of Applied Sciences (UAS)

07.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 07.01.2026, OF 989/3 Betreff: Bücherschrank auf dem Campus der University of Applied Sciences (UAS) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Bücherschrank auf dem Campus der University of Applied Science aufzustellen. Der AStA Service Point wird die Betreuung des Bücherschrankes übernehmen. Begründung: Das Umweltreferat des AStA der University of Applied Science mit Unterstützung des Hochschulpräsidiums ist an den Ortsbeirat herangetreten, um für die Aufstellung eines Bücherschrankes um Unterstützung zu bitten. Gerade an einer Universität hilft ein Bücherschrank dabei, Bildung barrierefrei zugänglich zu machen. Insbesondere in Zeiten, in denen viel Geld in der Bildung gekürzt wird. Das offizielle AStA Referat "AStA Service Point" wird die Betreuung des Bücherschrankes in seinen Aufgabenbereich eingliedern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

U-Bahn-Haltestelle „Industriehof“ für steigende Schüler:innenzahlen fit machen

06.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 06.01.2026, OF 588/7 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Industriehof" für steigende Schüler:innenzahlen fit machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, an der U-Bahn-Haltestelle "Am Industriehof" in Fahrrichtung Innenstadt einen zweiten beampelten Übergang auf Höhe der Insterburger Straße einzurichten. Begründung: Die Schüler:innenzahlen der zwei neuen Gymnasien (Stadtgymnasium Frankfurt, Neues Gymnasium Frankfurt) steigen über die nächsten Jahre von aktuell ca. 720 auf ca. 3200 Schüler:innen. Durch die vorübergehende Unterbringung einer Berufsschule sind zusätzlichen Schüler:innen zu erwarten. Ein großer Teil von ihnen nutzt oder wird den ÖPNV nutzen, insbesondere die U-Bahnen U6/7. Die U-Bahn-Station Industriehof hat einen beampelten Übergang über die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Bushaltestelle, an der drei Busse halten (72er, 73er, 34er). Es entsteht am Übergang regelmäßig ein großes Gedränge. Der Schulweg zu den neuen Gymnasien führt über die Königsberger Straße, alternativ über die Insterburger Straße oder auch Trakehner Straße. Ein zweiter Übergang über die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Insterburger Straße wäre eine große Erleichterung. Eine zweite Ampel könnte mit der aktuellen Ampel gleichgeschaltet werden. Dadurch - würden sich die Fahrgastströme aufteilen - wäre das Gedränge an der Bushaltestelle reduziert und - könnte die Gefahr durch illegale Querung der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Insterburger Straße behoben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Dachsanierung, schulische Nutzung der Hausmeisterwohnung sowie ausreichendes Verbrauchsmittelbudget für die Engelbert-Humperdinck-Schule noch in dieser Wahlperiode umsetzen!

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 1338/2 Betreff: Dachsanierung, schulische Nutzung der Hausmeisterwohnung sowie ausreichendes Verbrauchsmittelbudget für die Engelbert-Humperdinck-Schule noch in dieser Wahlperiode umsetzen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Dach der Engelbert-Humperdinck-Schule umgehend zu sanieren und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen; 2. zu prüfen, ob die ehemalige Hausmeisterwohnung der Schule zur Deckung ihres Platzbedarfs perspektivisch wieder zur Verfügung gestellt werden kann; 3. zu prüfen, ob das durch die Stadt Frankfurt ausbezahlte Schulbudget für Verbrauchsmaterialien an der Engelbert-Humperdinck-Schule wieder auf den Vorjahreswert erhöht werden kann, und dies so schnell wie möglich umzusetzen. Der Magistrat erledigt die schon lange anstehenden Aufgaben bis zum Ende der Wahlperiode am 15. März 2026 und erstattet dem Ortsbeirat dazu in der Februarsitzung Bericht. Begründung: Die Zustände an der Engelbert-Humperdinck-Schule sind untragbar. Das Dach ist seit Jahren undicht. Die Schülerinnen und Schüler sitzen unter tropfenden Decken. Es besteht Unfallgefahr durch nasse Böden. Auch wird der Unterricht regelmäßig gestört, weil volle Wassereimer, die das Wasser notdürftig auffangen sollen, geleert werden müssen. Der Magistrat hatte die Sanierung bereits für 2024 avisiert, bislang geschah jedoch nichts, obwohl eine Umsetzung dringend erforderlich ist. Das Wasser verursacht weiterhin Gebäudeschäden und stellt zudem eine Unfallgefahr, u.a. durch nasse Böden, für Schulkinder, Lehrkörper und Betreue/innen der Ganztagsschule, dar. Bei Regen muß im Gebäude jeweils eine "Inspektion" durch den Lehrkörper erfolgen, um die entsprechenden Gefahrenstellen zu markieren bzw. absperren. Ausgenommen hiervon ist das Dach der Turnhalle, das kürzlich saniert wurde. Laut ST 1976/25 ist die Dachsanierung in Planung, doch die Schulgemeinde hat keinerlei Kenntnis darüber, wann die Maßnahmen tatsächlich beginnen und wann sie abgeschlossen sein werden. Es ist noch nicht einmal klar, ob überhaupt schon eine Ausschreibung stattfand. In der 2. Auflage "Steckbriefe zu Baumaßnahmen und Projekten an Frankfurter Schulen seit 2018", erstellt vom Amt für Bau und Immobilien - Fachbereich 25.2 Objektmanagement - Abteilung 25.21 Schulen/Kitas - (ABI) ist auf Seite 43 die geplante Fertigstellung der Dachsanierung der EHS für 2024 avisiert. Das stimmt mit unserer Gesprächsnotiz vom 13.12.2023 mit dem für die Schule im ABI zuständigen Sachbearbeiter überein. Die Internetseite www.schulbauoffensive-ffm.de, (Impressum: Dezernat XI Stabsstelle Schulbau) wirbt jetzt mit dem Slogan "Die Plattform macht den Fortschritt sichtbar, sorgt für Transparenz und zeigt: Schulbau in Frankfurt wird schneller, klarer, besser - . . ." und der Aussage der verantwortlichen Dezernentin Frau Sylvia Weber "Die Schulbauoffensive ist unsere Antwort auf jahrzehntelangen Investitionsstau." Die Dachsanierung in der EHS scheint hiervon ausgenommen worden zu sein und Schulkinder, Lehrkörper und Betreuer/innen werden sprichwörtlich weiterhin "im Regen stehen gelassen". Die Schule leidet außerdem, wie viele andere Frankfurter Schulen, an Raummangel. Dieser steigt mit der Einführung des Ganztags weiter. Die ehemalige Hausmeisterwohnung hätte daher- wie an anderen Schulstandorten bereits geschehen - einer schulischen Nutzung zugeführt werden können, so wie es sich die Eltern und die Schule gewünscht hatten. Für die leerstehende ehemalige Hausmeisterwohnung im Eingangsbereich der Schule hatte die EHS mehrmals um Überlassung gebeten. Die Schule hat im Rahmen der ab dem Schuljahr 2026/27 gesetzlich vorgeschriebenen Ganztagsbetreuung erheblichen zusätzlichen Raumbedarf. Die EHS nimmt bereits seit dem Schuljahr 2025/265 an dem Pilotprojekt Ganztagsschule teil. Nach der Sanierung des Daches und der Heizung der Wohnung hat das ABI jedoch entschieden, diese an eine Mitarbeiterin des ABIs zu vermieten. Dies wurde mit einem generellen Stadtratsbeschlusses begründet, auf dessen Grundlage eine Überlassung an die Schule nicht möglich sein. Wir haben allerdings zur Kenntnis erhalten, daß in drei Frankfurter Schulen ehemalige Hausmeisterwohnung der jeweiligen Schule zur Nutzung überlassen wurden. Es ist schwer vermittelbar, dass dringend von der Schule benötigte Räume zweckentfremdet werden, während Kinder und Lehrkräfte im Ganztagsbetrieb buchstäblich um jeden Quadratmeter kämpfen müssen. Es ist festzuhalten, dass das Wohl einer städtischen Angestellten im ABI hier derzeit vor dem Wohl von Schulkindern, Lehrkörper und Betreuer/innen steht. Die Möglichkeiten einer Eigenbedarfs- oder außerordentlichen Kündigung sollte geprüft und umgesetzt werden, damit die Fläche von der Schule genutzt werden kann, um mehr Möglichkeiten für die Ganztagsbeschulung zu schaffen. Schließlich stand der EHS bisher für die Aufwendung von sogenannten Verbrauchsmaterialen, z.B. Toilettenpapier, Seife und Handtuchrollen, ein jährliches Budget in Höhe von 19.000,-- € zur Verfügung. Das Stadtschulamt hat nunmehr ohne Vorankündigung das Budget für 2025 auf 16.154,-- € gekürzt. Diese neue Bemessungsgrenze hat die EHS bereits im Ende Oktober erreicht. Wir haben davon Kenntnis erlangt, daß an anderen Frankfurter Schulen die Eltern bereits aufgefordert wurden, ihren Kindern u.a. Toilettenpapier für den Schulbesuch mitzugeben. Diese nach dem Rasenmäherprinzip vorgenommene Kürzung ist nicht nachvollziehbar und zeugt zugleich von einer Realitätsferne bzw. Verlust des verantwortlichen Schulamts. Besonders widersprüchlich ist, dass die Kürzung des Budgets just in dem Jahr erfolgte, in der EHS der Ganztagspakt gestartet wurde - eine Maßnahme, die naturgemäß den u.a. Verbrauch von Hygiene- und Verbrauchsmaterialien deutlich erhöht. Die Schule wird damit faktisch für ihre Teilnahme am Ganztag bestraft, obwohl gerade hier die Versorgungssicherheit für Kinder, Lehr- und Betreuungskräfte gewährleistet sein müsste. Ausserdem ist es ein Armutszeugnis für den Magistrat und das zuständige Dezernat, dass sich sogar eine Elterninitiative "Sicheres und Gesundes Schulgebäude" gründen musste, um für die Umsetzung standardmäßiger Gebäudeinstandhaltungsmaßnahmen zu kämpfen, die eine Selbstverständlichkeit darstellen. Die Initiative GUSS hat sich im Herbst 2022 aus Eltern der Engelbert-Humperdinck-Schule (EHS) gegründet. Ziel der Initiative ist es, die Schule und die Ganztagsbetreuung bei der Beseitigung von bereits seit Jahren bestehenden und neuen Mängeln zu unterstützen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, daß für Maßnahmen bereits seit Jahren die finanziellen Mittel bereitstehen, diese aber bis heute durch das zuständige Amt für Bauen und Immobilien der Stadt Frankfurt am Main nicht umgesetzt werden. Teilweise wird hier auch die Sicherheit und Gesundheit der Schüler/innen, des Lehrkörpers sowie der Ganztagsbetreuer/innen in grob fahrlässiger Weise gefährdet. Auch ist ein reibungsloser Unterricht vielfach durch die schon seit Jahren bestehenden baulichen Mängel nicht mehr möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Sicherstellung der Ganztagsbetreuung an der Schule am Hang ab dem Schuljahr 2026/2027

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 05.01.2026, OF 351/16 Betreff: Sicherstellung der Ganztagsbetreuung an der Schule am Hang ab dem Schuljahr 2026/2027 Der Ortsbeirat Bergen-Enkheim möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, unverzüglich darzulegen, wie die Ganztagsbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Schule am Hang ab dem Schuljahr 2026/2027 sichergestellt werden soll, solange der Umzug in das neue Schulgebäude nicht erfolgt ist. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: 1. Ort der Ganztagsbetreuung - Wo soll die Ganztagsbetreuung der Schule am Hang ab dem kommenden Schuljahr konkret stattfinden? - In welchen Räumen soll das Mittagessen stattfinden? - Welche baulichen Alternativen oder Übergangslösungen (z. B. Anmietung geeigneter Räumlichkeiten im Stadtteil) werden geprüft oder bereits umgesetzt? 2. Trägerschaft und Organisation - Wie und in welchem Zeitrahmen soll ein Träger für die Ganztagsbetreuung gefunden bzw. beauftragt werden? - Welche Schritte wurden oder werden hierzu seitens der Stadt Frankfurt am Main eingeleitet? 3. Anmeldung der Kinder / Kindernetz - Wie soll die Anmeldung der Kinder zur Ganztagsbetreuung über das Kindernetz erfolgen, wenn zum jetzigen Zeitpunkt weder ein Träger noch ein konkretes Betreuungskonzept feststehen? - Ab wann können Eltern mit verbindlichen Informationen zur Anmeldung, zu Betreuungszeiten und zu Platzkapazitäten rechnen? 4. Zusammenarbeit mit den bestehenden Horten - Bleibt der Hort in der Röhrborngasse bis zum Umzug der Schule am Hang in Betrieb? Kann sichergestellt werden, dass genügend Personal vorhanden ist, um den Hort weiter zu betreiben? - Wurde eine Abstimmung mit den Trägern der bestehenden Hortangebote in Bergen-Enkheim bereits in die Wege geleitet, um sicherzustellen, dass diese ihr Angebot über den Sommer 2026 hinaus aufrecht erhalten werden? Falls nein, bis wann ist mit einer solchen Abstimmung zu rechnen? 5. Planung für die Zukunft - Gibt es ab 2027/28 genügend Kapazitäten für weitere Jahrgänge in Ganztagsbetreuung am wieder eingezogenen Standort der Schule am Hang am Bächelchen? Wenn 80% der Kinder der Schule in den Ganztag gehen möchten, werden in ein paar Jahren an die 400 Kinder dort zu verpflegen und zu betreuen sein. Ist die Planung der Schule darauf ausgerichtet oder wie sehen die Alternativen aus? 6. Transparenz - Wie werden der Ortsbeirat Bergen-Enkheim sowie die Schule am Hang in die weiteren Planungen und Entscheidungsprozesse eingebunden? Ziel muss sein, schnellstmöglich Planungssicherheit für Eltern, Kinder und Schule herzustellen und die Umsetzung des Pakts für den Ganztag verlässlich zu gewährleisten. Begründung: Aufgrund der aktuellen baulichen Situation kann die Schule am Hang über die bestehende Erweiterte Schulische Betreuung (ESB, 25 Kinder, bereits mit älteren Kindern belegt), hinaus kein Ganztagsangebot für alle Erstklässler bereitstellen. Aufgrund räumlicher und organisatorischer Einschätzungen der Schulleitung ist eine Erweiterung der ESB im Containerdorf neben der Riedschule nicht realisierbar. Gleichzeitig besteht ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, zunächst für die Erstklässler. Es haben sich bei einer informellen Umfrage bereits über 100 Kinder der Vorschule dafür ausgesprochen, das Ganztagsangebot der Schule am Hang ab 2026 besuchen zu wollen. Sollte die Schule kein Ganztagsangebot anbieten können, könnte diese Nachfrage auch mithilfe der Bergen-Enkheimer Horte nicht aufgefangen werden, da diese voll ausgelastet sind. Für die betroffenen Familien ist daher eine zeitnahe Klärung der offenen Fragen zu Betreuungsort, Trägerschaft und Anmeldung zwingend erforderlich. Auch für die Kinder der höheren Klassen, die zur Zeit einen Hort besuchen, müssen die bestehenden Hortplätze weiterhin gesichert sein. Die Träger der Horte brauchen Planungssicherheit. Momentan gehen sie allerdings davon aus, dass sie in wenigen Jahren schließen müssen, wenn die Hangschule komplett Ganztagsschule ist. Unter Umständen ist das Ganztagsangebot aber garnicht dafür ausgelegt, alle Schüler*innen am Hang zu Betreuen. Das bedarf der Klärung und Kommunikation mit den Trägern. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE Linke SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16

Parteien: WBE CDU GRÜNE LINKE SPD FDP BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Öffnung des Schulhofs der Merianschule außerhalb der Schulzeiten 2026

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 990/3 Betreff: Öffnung des Schulhofs der Merianschule außerhalb der Schulzeiten 2026 Aus dem Ortsbeiratsbudget werden der Nachbarschaftshilfe Bornheim e. V. bis zu 5.000 Euro für die Schulhoföffnung der Merianschule außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Leider lässt das städtische Konzept zur Schulhoföffnung weiter auf sich warten. Deshalb finanziert der Ortsbeirat 3 auch in diesem Jahr die Schulhoföffnung der Merianschule, die der Verein Nachbarschaftshilfe Bornheim e.V. erfreulicherweise bereit ist zu übernehmen und zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: CDU
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Umgang mit Compliance-Richtlinien im Bildungsdezernat

03.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, NR 1494 Betreff: Umgang mit Compliance-Richtlinien im Bildungsdezernat Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: An vom Bildungsdezernat als "problematisch" eingestuften Schulen sind in mehreren Fällen Mitarbeiter des Stadtschulamtes im Schulelternbeirat vertreten oder nehmen dort sogar den Vorsitz wahr. Diesen steht das Bildungsdezernat vor und an dessen Spitze die Dezernentin. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat damit beauftragt, 1. zu prüfen und zu berichten, ob und in welcher Form das Bildungsdezernat Einfluss auf die Zusammensetzung und Arbeit der Elternvertretungen an den städtischen Frankfurter Schulen nimmt. Dabei sind insbesondere die folgenden Punkte von relevantem Interesse: · In wie vielen Schulelternbeiräten von städtischen Schulen sind Mitarbeiter des Stadtschulamtes vertreten und welche Schulen betrifft dies jeweils? · In wie vielen Schulelternbeiräten von städtischen Schulen begleiten Mitarbeiter des Stadtschulamtes Positionen im Vorstand oder nehmen den Vorsitz wahr und welche Schulen betrifft dies jeweils? · Wie wird derzeit durch den Dienstherrn sichergestellt, dass Interessenkonflikte zwischen der Berufsausübung beim Stadtschulamt sowie der damit einhergehenden Dienstverpflichtung gegenüber der Stadt Frankfurt und einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einem Schulelternbeirat an einer städtischen Schule ausgeschlossen werden können? · Welche verbindlichen Standards und Compliance-Richtlinien für Mitarbeiter des Stadtschulamtes gelten für solche Fälle? Sofern diese existieren, sind diese der Antwort beizufügen und den Stadtverordneten offenzulegen. · Gab oder gibt es Bestrebungen im Bildungsdezernat, gezielt Mitarbeiter des Stadtschulamtes in Schulelternbeiräten an städtischen Schulen in Frankfurt zu positionieren, um dort Eigeninteressen geltend zu machen oder gar direkten oder indirekten Einfluss auf die Arbeit der jeweiligen Elternvertretungen auszuüben und - sofern dies der Fall sein sollte - wurden bzw. werden solchen Mitarbeitern dienstliche Vorteile in Aussicht gestellt? 2. sofern die vorgenannten verbindlichen Compliance-Richtlinien im Stadtschulamt nicht vorhanden sein sollten, umgehend entsprechende Standards zu entwickeln und verbindlich festzulegen. Begründung: Durch eine direkte oder indirekte Einflussnahme auf die Elternvertretungen über darin vertretene Mitarbeiter des Stadtschulamtes besteht die Gefahr, dass in den betreffenden Gremien Diskussionen sowie mögliche Formen des Protests verhindert und damit demokratische Grundrechte eingeschränkt werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass durch die in den Schulelternbeiräten vertretenen Mitarbeiter des Stadtschulamtes den anderen Eltern der Eindruck vermittelt werden könnte, dass alle zur Diskussion stehenden Entscheidungen bereits getroffen sind und keine Alternativen bestehen. Insbesondere aus Schulelternbeiräten an vom Bildungsdezernat als "problematisch" eingestuften Schulen ist zu hören, dass dort Mitarbeiter des Stadtschulamtes in der Schulelternvertretung vertreten sind und zum Teil sogar den Vorsitz wahrnehmen. Berichten zufolge werden auf diese Weise kritische Stimmen gegenüber dem Dezernat in den betreffenden Gremien bzw. innerhalb der Elternschaft bereits im Keim erstickt. In Politik, Wirtschaft und Gesellschaft existieren zahlreiche etablierte Kodizes, Standards und Prinzipien, die Befangenheit, Interessenkonflikte sowie bewusste und unbewusste Einflussnahme regeln. Solche müssen auch für die vorgenannten Fälle gelten, in denen diese aktuell vollständig unterlaufen werden. Sofern entsprechende Compliance-Richtlinien für Mitarbeiter des Stadtschulamtes im Hinblick auf eine Mitwirkung in Schulelternbeiräten an städtischen Schulen in Frankfurt nicht in verbindlicher Form existieren sollten, stellt dies einen eklatanten Missstand dar, der umgehend zu beheben ist. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 07.01.2026

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Boulder-Wand

01.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 01.01.2026, OF 401/15 Betreff: Boulder-Wand An der Otto-Hahn-Schule ist in der neuen Turnhalle (Turnhalle 2) der Einbau einer Boulder-Wand vorgesehen. Der Einbau ist bereits geprüft und als durchführbar bezeichnet worden. Es fehlt jedoch noch (immer) die letztendliche Genehmigung der Stadt dazu. Die Kosten der Boulder-Wand werden vom Förderverein der Otto-Hahn-Schule getragen. Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu berichten, - wann die letztendliche Genehmigung erteilt wird und mit dem Einbau begonnen werden kann. - welche Hinderungsgründe dazu gegebenenfalls noch existieren und wie diese (schnellstens) beseitigt werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: GRÜNE
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Prüfung eines städtischen Förderprogramms zur beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung von Frauen, insbesondere mit Migrationsgeschichte, in Technik, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und zukunftsorientierten Branchen

30.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 30.12.2025, NR 1484 Betreff: Prüfung eines städtischen Förderprogramms zur beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung von Frauen, insbesondere mit Migrationsgeschichte, in Technik, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und zukunftsorientierten Branchen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und darüber zu berichten, inwieweit ein städtisches Förder- und Begleitprogramm für Frauen entwickelt werden kann, das Frauen in Frankfurt am Main gezielt dabei unterstützt, berufsbegleitende Studien- oder Qualifizierungsangebote in den Bereichen Technik, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Ingenieur- und Naturwissenschaften oder vergleichbaren zukunftsorientierten Branchen zu nutzen. Das Prüfverfahren soll insbesondere klären, in welcher Form finanzielle Unterstützung, etwa in Form von Stipendien oder Zuschüssen, für berufsbegleitende Studiengänge, Weiterbildungen und Qualifizierungen bereitgestellt werden kann, wie flankierende Beratungs-, Coaching- und Vernetzungsangebote organisiert werden können, die Teilnehmerinnen beim Zugang zu Aus- und Weiterbildungsangeboten, beim Studienerfolg und beim Übergang in den Arbeitsmarkt begleiten, wie ein begleitendes Netzwerk- und Austauschformat gestaltet werden kann, um Teilnehmerinnen miteinander und mit potenziellen Arbeitgebern zu verknüpfen, und inwieweit das Programm in Kooperation mit lokalen Hochschulen, Weiterbildungsanbietern, Wirtschaftsunternehmen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren umgesetzt werden kann. Besonders berücksichtigt werden soll das Potenzial von Frauen mit Migrationsgeschichte, die häufig über besondere Qualifikationen verfügen, aber aufgrund struktureller Barrieren oder fehlender Netzwerke Schwierigkeiten beim Zugang zu beruflicher Weiterbildung oder höheren Qualifikationen haben. Das Programm soll diesen Frauen gezielt Möglichkeiten bieten, ihre beruflichen Chancen zu verbessern und ihre Kompetenzen in Zukunftsbranchen einzubringen. Begründung: Trotz erheblicher Fortschritte sind Frauen in vielen technischen Studiengängen und Berufen weiterhin unterrepräsentiert, insbesondere Frauen mit Migrationsgeschichte. Förderprogramme, die Frauen bei der berufsbegleitenden Qualifizierung in Zukunftsbereichen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Technik oder Naturwissenschaften unterstützen, können dazu beitragen, diese Unterrepräsentanz abzubauen, die Fachkräftesicherung zu verbessern und gleichstellungspolitische Ziele voranzubringen. In Wien hat ein ähnliches Programm bereits dazu geführt, dass mehrere hundert Frauen mit Stipendien unterstützt wurden und Absolventinnen erfolgreich in zukunftsorientierten Bereichen tätig sind. Ein städtisches Programm für Frankfurt könnte Frauen dabei helfen, vorhandene Hürden beim Zugang zu beruflicher Weiterbildung und höheren Qualifikationen zu überwinden, insbesondere durch finanzielle Entlastung, individuelle Beratung, berufsbegleitende Qualifizierungsangebote, Coaching und gezielte Vernetzungsformate. Solche Maßnahmen stärken nicht nur die individuelle berufliche Entwicklung von Frauen, sondern tragen auch zur Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Frankfurt bei. Gleichzeitig können sie dazu beitragen, strukturelle Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt abzubauen, die Integration und Teilhabe von Frauen mit Migrationsgeschichte zu fördern und die Partizipation von Frauen in technischen und digitalen Berufen nachhaltig zu erhöhen. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 07.01.2026

Partei: IBF
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Auswirkungen der Kürzungen der Hochschulen auf die Stadt Frankfurt

18.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 18.12.2025, NR 1473 Betreff: Auswirkungen der Kürzungen der Hochschulen auf die Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert: 1. die Auswirkungen der Kürzungen an den Frankfurter Hochschulen auf die Stadt Frankfurt darzulegen, 2. zu einem öffentlichen Austausch mit Vertreter*innen der Hochschulen zu den Auswirkungen auf die Stadt Frankfurt einzuladen, 3. sich offensiv bei der Hessischen Landesregierung für eine Nachverhandlung des Hochschulpakts und eine dauerhafte, auskömmliche Finanzierung der Frankfurter Hochschulen einzusetzen. Begründung: Im Juli haben die Leitungen der Hessischen Hochschulen und das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur den Hessischen Hochschulpakt für die Jahre 2026 bis 2031 unterzeichnet. Der Hochschulpakt regelt die Landesfinanzierung der Hochschulen in Hessen für den vorgenannten Zeitraum. Angesichts der hinter den Prognosen zurückbleibenden Steuereinnahmen werden den Hochschulen massive strukturelle Kürzungen auferlegt - die Landesregierung hat diesen politischen Rahmen vorgegeben. Für die Frankfurter Hochschulen bedeutet dies strukturelle Unterfinanzierung, erhebliche Kürzungen. Bereits seit Monaten greifen empfindliche Einstellungs-, Berufungs- und Investitionssperren. Die Goethe-Universität zog die "Vollbremsung", ein allgemeiner Einstellungsstopp für Landesstellen und Professuren, die zunächst bis zum Sommersemester 2026 gelten soll. Parallel zu diesem Kahlschlag sind die Fachbereiche aktuell dazu aufgefordert, strategische Konzepte vorzulegen, wie sie nachhaltig 15 Prozent des Budgets einsparen können. Die Frankfurt University of Applied Sciences sah sich bereits dazu gezwungen, zwei Studiengänge einzustellen und Studienangebote zu reduzieren. Ihre Fachbereiche werden unterschiedlich betroffen sein, sie verlieren in den nächsten Jahren zwischen 15-35 Prozent der Professuren. Absehbar wird der Fachbereich Soziale Arbeit sich etwa ein Viertel verkleinern. Damit einhergehen wird auch eine Reduzierung des Studienplatzangebots, obwohl die Nachfrage hoch ist. Die Bedeutung dieser Kürzungen für die Ausbildung von Beschäftigten im Bereich der Sozialen Arbeit und damit die Fachkräftesituation für die gesamte Region Rhein-Main wird massiv sein. Die Kürzungen verschlechtern nicht nur die Arbeitsbedingungen der an den Frankfurter Hochschulen Beschäftigten und die Studienbedingungen - sie gefährden auch die Ausbildung von dringend benötigten Lehr- und Fachkräften. Auch die Stadt Frankfurt kooperiert mit hessischen Hochschulen im Rahmen ihrer Ausbildung Die Kürzungen haben große negative Folgen für unsere Zivilgesellschaft, den Wirtschaftsstandort Frankfurt und das politische Gemeinwesen. Die Kürzungen sind ein Angriff auf die nächste Generation. Besonders betroffen sind Studierende, die wegen ihrer Herkunft mit schlechteren Startbedingungen an die Hochschulen kommen. Durch schlechtere Betreuung von Studierenden durch Lehrende leiden sie am stärksten darunter; das Versprechen von Teilhabe, Integration und Aufstieg durch Bildung wird ihnen damit genommen. Die Kürzungen gefährden unsere Demokratie. In Zeiten, in denen Demokratie und Wissenschaft immer wieder angegriffen werden und soziale, politische und ökologische Krisen zunehmen, ist jede Schwächung von Bildung und Wissenschaft fatal. Unsere Demokratie braucht starke Hochschulen - als Orte des freien und kritischen Denkens und als Quellen von Orientierung für die Gesellschaft. Frankfurt braucht starke Hochschulen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 07.01.2026

Partei: LINKE
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen in den Außenklassen

17.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 17.12.2025, NR 1476 Betreff: Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen in den Außenklassen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zur Sicherheit sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen in allen Außenklassen der Frankfurter Förderschulen umzusetzen. Dazu gehören insbesondere: 1. die sofortige Sicherung des Außengeländes der Martin-Buber-Schule in Sachsenhausen, wo Schüler/-innen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) von drei Außenklassen der Panoramaschule beschult werden, sowie die Umsetzung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen an anderen Standorten für Förderschul-Außenklassen; 2. die Ausrüstung aller Außenklassen mit der gleichen digitalen Infrastruktur für die Schülerschaft und das Kollegium, die an den jeweiligen Grundschulen und Förderschulen Standard ist, einschließlich Endgeräte und Präsentationstechnik; 3. die Bereitstellung ggfls. benötigter therapeutischer Ausstattung; 4. die Sicherstellung ausreichender und verlässlich verfügbarer Turnhallenkapazitäten, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt GE entsprechen; 5. die Bereitstellung inklusiver und barrierefreier Spiel- und Bewegungsgeräte auf den Pausenhöfen der gastgebenden Schulen, um eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Alltag zu ermöglichen; 6. die Sicherstellung adäquater räumlicher und organisatorischer Bedingungen in allen Außenklassen, einschließlich Rückzugsräumen, pflegerischer Räumlichkeiten, Ganztagsangeboten sowie gemeinsamer Verpflegung. Begründung: Außenklassen der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung spielen eine wichtige Rolle im Frankfurter Bildungsangebot und dürfen keine schlechteren Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen bieten, als die Förderschulen dies tun. In den vergangenen Jahren haben steigende Schülerzahlen und fehlende räumliche Kapazitäten jedoch zu erheblichen Belastungen in vielen Außenklassen geführt. An mehreren Standorten sind die Bedingungen für eine qualitativ hochwertige sonderpädagogische Förderung nicht ausreichend erfüllt. Ein aktuelles Beispiel sind die drei Außenklassen der Panoramaschule an der Martin-Buber-Schule. Das Außengelände des neuen Standorts an den Hasenpfaden in Sachsenhausen ist nicht ausreichend gesichert, sodass ein erhebliches Sicherheitsrisiko besteht. Die Lehrkräfte unternehmen große Anstrengungen, um alle Kinder mit GE-Förderbedarf im Blick zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können aufgrund des ungesicherten Außengeländes jedoch ungehindert auf die Straße laufen, was jede Pausenaufsicht nervenaufreibend macht. Auch die digitale Ausstattung, therapeutische Infrastruktur sowie Spiel- und Bewegungsflächen entsprechen nicht den Standards der Förderschulen oder der gastgebenden Schule. Anstatt Spielgeräten gibt es Stolperfallen auf dem Schulhof und die Lehrer der Außenklasse verfügen weder über einen Telefonanschluss, noch digitale Tafeln oder vergleichbare Ausstattung. Zudem fehlt es an verlässlich verfügbaren Turnhallenkapazitäten, was die Umsetzung des Sport- und Bewegungsunterrichts erschwert. Diese Defizite sind exemplarisch für die Situation an zahlreichen weiteren Außenstellen. Sie beeinträchtigen die individuelle Förderung, die soziale Integration und den Schutz der Schülerinnen und Schüler erheblich. Da Außenklassen vollwertige Bestandteile der Förderschulen sind, müssen sie in Ausstattung, Sicherheit und pädagogischer Qualität den gleichen Anforderungen genügen wie die Hauptstandorte. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 07.01.2026

Partei: CDU
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Ziehenschule endlich sanieren und erweitern

17.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 17.12.2025, NR 1478 Betreff: Ziehenschule endlich sanieren und erweitern Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die folgenden Schritte einzuleiten, um die dringend benötigte Sanierung und Erweiterung der Ziehenschule in Eschersheim endlich voranzubringen: 1. Der Magistrat weist umgehend eine Auslagerungsfläche für die Ziehenschule aus, damit die Baumaßnahmen starten können. a) Wie von der Schulgemeinde gewünscht, wird ein Verbleib am Standort unter Einbezug des ehemaligen Straßenbahndepotgeländes (Barackenparzelle und Gelände der Johann-Hinrich-Wichern-Schule) priorisiert verfolgt und wenn möglich umgesetzt. b) Bei positivem Ergebnis der Machbarkeitsstudie werden umgehend die notwendigen Modulanlagen für die Auslagerung in Auftrag gegeben. c) Zudem wird die Anmietung oder der Kauf des Gebäudes der St. Josef-Gemeinde in Eschersheim geprüft, wo 14 Klassenräume für die Ziehenschule entstehen könnten. d) Der Schulgemeinde und der Stadtverordnetenversammlung werden die Machbarkeitsstudien zu allen geprüften Auslagerungsstandorten vorgelegt. 2. Der Magistrat erstellt einen konkreten Zeit- und Ablaufplan für die Baumaßnahme und informiert die Schulgemeinde und die Stadtverordnetenversammlung verbindlich, transparent und kontinuierlich über den Fortgang des Projekts. 3. Anhand des Bauprojekts an der Ziehenschule legt der Magistrat dar, wie die sogenannten "Innovationsprojekte" der Schulbauoffensive genau ablaufen hinsichtlich a) der Kompetenzverteilung zwischen externer Multiprojektsteuerung und städtischen Ämtern, b) der Vergabe von Gewerken (einzeln oder gebündelt), c) den Beschleunigungsmöglichkeiten durch veränderte Abläufe oder Ausschreibungsprozesse. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung bis zum Ende der Wahlperiode einen Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen und die Prüfergebnisse vor. Begründung: Schon 2018 gab es eine Bauphase 0 für die Sanierung und Erweiterung der Ziehenschule in Eschersheim. Auch der Architektenwettbewerb für den Erweiterungsbau wurde bereits 2022 entschieden. Das Projekt steht auf der Prioritätenliste 1 der Schulbauoffensive für das Jahr 2024. Doch auch zum Jahresende 2025 ist immer noch nichts passiert. Sowohl für die Schulgemeinde als auch für die beteiligten Baubüros und städtischen Ämter ist die Situation zunehmend frustrierend, da das Bildungsdezernat nicht die notwendigen Entscheidungen trifft, um endlich Auslagerung und Baubeginn zu ermöglichen. Zusagen des Bildungsdezernats an die Schulgemeinde werden nicht eingehalten und es erfolgt keinerlei transparente Kommunikation über aktuelle Sachstände und Prüfergebnisse. Auch werden scheinbar mögliche Optionen für die dringend benötigte Auslagerung der Schule überhaupt nicht in Erwägung gezogen. Dem Vernehmen nach hat die katholische Pfarrei vor Ort bei der Stadt zu Beginn des Jahres abgefragt, ob Interesse an einem Gemeindegebäude bestünde, in dem 14 Klassenräume der Ziehenschule untergebracht werden könnten. Der Bedarf wurde scheinbar - ohne Angabe von Gründen oder Rücksprache mit der Schulgemeinde- verneint. Das Bildungsdezernat wirbt auf der Internetseite der Schulbauoffensive öffentlichkeitswirksam damit, dass das "Innovationsprojekt" Ziehenschule spätestens im 2. Quartal 2031 abgeschlossen sei. Wie dies angesichts der fehlenden Richtungsentscheidungen des Magistrats umsetzbar sein soll, steht in den Sternen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Verena David Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 07.01.2026

Partei: CDU
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Zusätzliche personelle Ressourcen für die IGS Süd

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2112 Betreff: Zusätzliche personelle Ressourcen für die IGS Süd Für die Integrierte Gesamtschule (IGS) Süd stehen dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) zwei Schulhausverwaltungsstellen zur Verfügung. Beide Stellen sind derzeit besetzt, sodass je Standort eine Schulhausverwaltung im Rahmen der festgelegten Aufgaben unterstützen kann. Die aktuelle Schulhausverwaltung am Standort Biegweg wird voraussichtlich zum Jahresende die Stelle wechseln. Derzeit laufen die Profilanforderungen über die Arbeitnehmerüberlassung. Das ABI ist bestrebt, zeitnah eine geeignete Personalie auszuwählen. Im Anschluss wird eine qualifizierte Einarbeitung erfolgen. Darüber hinaus wird die Liegenschaft einschließlich des Wohnheims ergänzend durch einen externen Dienstleister betreut. Für das technische Gebäudemanagement steht dem ABI regelmäßig eine zusätzliche Fachkraft vor Ort zur Verfügung. Aus Sicht des Objektmanagements besteht derzeit kein weiterer Personalbedarf. An der IGS Süd sind derzeit drei Schulverwaltungskräfte tätig. Zwei der Beschäftigten haben den Wunsch geäußert, ihre Stunden zu erhöhen. Die derzeitige Situation mit zwei Standorten ist nur vorübergehend. Ab Sommer 2026 werden alle Schulverwaltungskräfte wieder an einem Standort tätig sein, sodass die vollständige Besetzung sichergestellt ist. Die aktuelle Personalbemessung liegt bei 78 Stunden, derzeit sind 79 Stunden besetzt. Mit der geplanten Stundenaufstockung ist der Personalbedarf vollständig abgedeckt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7443

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Missstände an der Engelbert-Humperdinck-Schule beheben

10.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 10.12.2025, NR 1469 Betreff: Missstände an der Engelbert-Humperdinck-Schule beheben Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Dach der Engelbert-Humperdinck-Schule umgehend zu sanieren und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen; 2. zu prüfen, ob die ehemalige Hausmeisterwohnung der Schule zur Deckung ihres Platzbedarfs perspektivisch wieder zur Verfügung gestellt werden kann; 3. zu prüfen, ob das durch die Stadt Frankfurt ausbezahlte Schulbudget für Verbrauchsmaterialien an der Engelbert-Humperdinck-Schule sowie allen weiteren Frankfurter Schulen wieder auf den Vorjahreswert erhöht werden kann, und dies so schnell wie möglich umzusetzen. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung bis zum Ende der Wahlperiode einen Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen und die Prüfergebnisse vor. Begründung: Die Zustände an der Engelbert-Humperdinck-Schule sind untragbar. Das Dach ist seit Jahren undicht. Die Schülerinnen und Schüler sitzen unter tropfenden Decken. Es besteht Unfallgefahr durch nasse Böden. Der Magistrat hatte die Sanierung bereits für 2024 avisiert, bislang geschah jedoch nichts, obwohl eine Umsetzung dringend erforderlich ist. Laut ST 1976/25 ist die Dachsanierung in Planung, doch die Schulgemeinde hat keinerlei Kenntnis darüber, wann die Maßnahmen tatsächlich beginnen und wann sie abgeschlossen sein werden. Die Schule leidet außerdem, wie viele andere Frankfurter Schulen, an Raummangel. Dieser steigt mit der Einführung des Ganztags weiter. Die ehemalige Hausmeisterwohnung hätte daher - wie an anderen Schulstandorten bereits geschehen - einer schulischen Nutzung zugeführt werden können, so wie es sich die Eltern und die Schule gewünscht hatten. Stattdessen wurde sie als Wohnraum einem städtischen Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Es sollte geprüft werden, ob die Fläche (zumindest nach Ablauf des Mietverhältnisses) von der Schule genutzt werden kann, um mehr Möglichkeiten für die Ganztagsbeschulung zu schaffen. Durch den Ganztag erhöht sich auch der Bedarf an Verbrauchsmaterialien. Daher ist es unverständlich, dass dieses Budget wohl für alle Schulen gekürzt wurde. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 17.12.2025

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Geschwindigkeitsmessungen Idsteiner Straße

09.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.12.2025, OF 1819/1 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen Idsteiner Straße Vorgang: ST 478/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Idsteiner Straße an geeigneten Stellen im Umfeld der Hellerhofschule und der Paul-Hindemith-Schule Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen, um die Schulwege und Kindergartenwege auch nach den Erkenntnissen von ST 478 auf ihre objektive Sicherheit zu validieren. Hierbei sollen auch weitere Blitzer-Orte über die Hufnagelstraße nach Westen hinaus in Erwägung gezogen werden. Begründung: Die Idsteinerstraße gilt im Gallus als Raserstrecke. Eltern haben Befürchtungen, ihre Kinder die Straße alleine queren zu lassen. Objektiv geben die Zahlen der Geschwindigkeitsmessungen mit einer Übertretungsquote von "lediglich" 3,84% bei zwei Messungen mit 365 Fahrzeugen aber ein anderes Bild. Fast alle Straßen im Gallus weisen mehr Geschwindigkeitsübertretungen auf. Mit einer abermaligen Überprüfung soll sichergestellt werden, dass die Blitzer im Gallus an den richtigen Stellen stehen und die Schulweg- und Kindergartensicherung unterstützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 478 Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Kommunaler Eigenbetrieb Schule statt halbherziger Bildungsbaugesellschaft Frankfurt

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 05.12.2025, NR 1462 Betreff: Kommunaler Eigenbetrieb Schule statt halbherziger Bildungsbaugesellschaft Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.) Die Vorlage M 135 "Gründung der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH" vom 12.09.2025 wird in der vorgelegten Form abgelehnt. 2.) Der Magistrat wird aufgefordert, stattdessen die Gründung eines kommunalen Eigenbetriebs vorzubereiten, der die Planung, den Bau, die Sanierung, die Errichtung, die Instandhaltung und die Bewirtschaftung aller städtischen Bildungseinrichtungen (einschließlich Schulen, Kindertagesstätten und damit verbundener Anlagen wie Sporthallen) übernimmt. Dabei ist eine möglichst zeitnahe Übertragung aller relevanten Aufgaben anzustreben, beginnend mit einer vollständigen Auslagerung des Schulbaus sowie der zugehörigen Liegenschaften. Die Stadt Frankfurt am Main bleibt alleinige Gesellschafterin. Die Einrichtung des Eigenbetriebs erfolgt unter Einhaltung betriebswirtschaftlicher Grundsätze, mit einem eigenen Wirtschaftsplan, einer Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer Bilanz. Finanzierungskonditionen der öffentlichen Hand (z. B. Kommunaldarlehen) und Fördermittel für Kommunen bleiben uneingeschränkt nutzbar. 3.) Die Übertragung der unter Punkt 2 beschriebenen Aufgaben an den Eigenbetrieb erfolgt für einen unbefristeten Zeitraum, mit der Möglichkeit einer regelmäßigen Evaluierung durch Gremienbeschlüsse. Investive Projekte, Sanierungen und Erweiterungen werden zentral über den Eigenbetrieb abgewickelt und im Investitionsprogramm (IPG) entsprechend dokumentiert. 4.) Der Magistrat wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung des kommunalen Eigenbetriebs zu veranlassen und entsprechende Erklärungen abzugeben. Falls rechtliche Beanstandungen der Urkundsperson, des Registergerichts, der Finanzverwaltung oder Aufsichtsbehörden Änderungen erfordern, ist der Magistrat ermächtigt, diese vorzunehmen, soweit der wesentliche Inhalt (vollständige Auslagerung in einen Eigenbetrieb) nicht verändert wird. 5.) Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Magistrat, · die Kosten der Gründung des Eigenbetriebs aus der Produktgruppe 20.01 zu finanzieren, · die im städtischen Haushalt für Bauunterhaltung, Sanierung und Neubau bereitgestellten Mittel - insbesondere aus dem Sachkonto 61610009 sowie dem Investitionsprogramm - künftig unmittelbar an den Eigenbetrieb zu leisten. Die laufenden Kosten des Eigenbetriebs (Personal, Sachkosten, Verwaltung) sind grundsätzlich aus seinen eigenen Erträgen und Kostenerstattungen zu decken. Der verbleibende Fehlbedarf wird - wie bei jedem anderen städtischen Eigenbetrieb auch - im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanung gesondert veranschlagt und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Begründung: Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sind sowohl für die Zukunft des Einzelnen als auch für die zukünftige Entwicklung unserer Heimatstadt Frankfurt insgesamt von herausragender Bedeutung. Schulbauten spielen hierbei eine elementare Rolle, gilt doch der Raum als "dritter Pädagoge" (Loris Malaguzzi, 1920-1994, Erziehungswissenschaftler). Dementsprechend leistet die kontinuierliche Weiterentwicklung der städtischen Schulinfrastruktur einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Qualitätssteigerung des Bildungsangebots in unserer Stadt. Der massive Sanierungsstau an den städtischen Schulen sowie der erhebliche Nachholbedarf im Schulbau - getrieben durch das anhaltende Bevölkerungswachstum Frankfurts sowie die hohe Nachfrage nach Gymnasialplätzen - belasten den städtischen Haushalt massiv. Bereits im Haushaltsentwurf 2019 waren rund 122 Millionen Euro für Planung, Bau, Einrichtung und Unterhaltung der öffentlichen Schulen vorgesehen; bis 2023 stieg dieser Etat auf gut 220 Millionen Euro. Aktuelle Schätzungen des KfW-Kommunalpanels von 2024 bestätigen den bundesweiten Investitionsrückstand bei Schulgebäuden auf rund 54,8 Milliarden Euro - ein Wert, der allein im letzten Jahr um 7,3 Milliarden Euro gestiegen ist. In Frankfurt plant die Stadt bis 2029 eine Milliardeninvestition, um 9.280 dringend benötigte neue Schulplätze zu schaffen. Doch das Amt für Bau und Immobilien (ABI) ist strukturell überfordert: Es verwaltet 176 Schulen und 86 Kitas, kämpft mit einem Sanierungsstau bei über 100 Gebäuden und chronischem Personalmangel - trotz Reform 2017 und zusätzlicher Stellen. Das Ergebnis: 30 Prozent der Schüler lernen aktuell in Container- oder Interimsbauten, laufender Unterhalt bleibt liegen, und große Projekte verzögern sich erheblich. Genau hier setzt die zwingende Notwendigkeit einer kompletten Neuorganisation an. Die jetzt vom Magistrat vorgelegte Gründung einer Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH mit nur 14 Liegenschaften und befristeter Aufgabenübertragung löst dieses Problem nicht, im Gegenteil. Sie verschärft es durch neue Doppelstrukturen und höhere Verwaltungskosten. Eine vollständige Auslagerung in einen kommunalen Eigenbetrieb hingegen entlastet das ABI langfristig, schafft betriebswirtschaftliche Effizienz und beschleunigt die Umsetzung - ohne teure Parallelstrukturen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen überdeutlich, dass der immense Zeitdruck bei der Realisierung von Schulbaumaßnahmen regelmäßig zu erheblichen Kostensteigerungen führt. Auch die Ende 2017 vorgenommene Neuorganisation des Amts für Bau und Immobilien hat bis heute keinerlei spürbare Verbesserung gebracht. Der mit der Magistratsvorlage jetzt vorgelegte Weg einer "Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH" ist kein Lösungsweg, sondern ein Irrweg. Er schafft bewusst neue Doppelstrukturen: Nur 14 Liegenschaften - ein verschwindend kleiner Bruchteil des gesamten Bestands - sollen befristet auf 15 Jahre ausgelagert werden, während das ABI parallel weiterarbeitet. Das birgt zwangsläufig redundante Prozesse, höhere Verwaltungskosten und fehlende Synergien, ohne dass ein echter Effizienzgewinn erkennbar wäre. Eine derart partielle Auslagerung in eine GmbH löst das strukturelle Kernproblem nicht: Die Trennung von Haushalt und Betrieb bleibt unvollständig, die notwendige betriebswirtschaftliche Autonomie für schnelle, transparente und kosteneffiziente Entscheidungen fehlt vollständig. Genau diese Autonomie aber ist die Voraussetzung, um endlich Tempo und Wirtschaftlichkeit in den Frankfurter Schulbau zu bringen. Um eine zeitgemäße und innovative Bildungslandschaft zu gewährleisten und die hierfür benötigten Milliarden im Sinne der Haushaltsverantwortung kostenbewusst und effizient einzusetzen, gibt es nur eine konsequente Lösung: die vollständige Ausgliederung des gesamten Schulbaus in einen kommunalen Eigenbetrieb. Dieser ermöglicht eine echte Wirtschaftsführung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, schafft Transparenz durch gesonderte Rechnungslegung und einen eigenständigen Finanzierungskreis. Durch Abschreibungen freiwerdende Mittel fließen direkt wieder in neue Investitionen, die Bündelung aller Ressourcen führt zu kurzen Wegen, hoher Kostentransparenz und ganzheitlicher Prozesssteuerung. Gleichzeitig bleiben sämtliche Vorteile der öffentlichen Hand - günstige Kommunaldarlehen und Fördermittel - uneingeschränkt erhalten. Genau diesen Lösungsansatz - die vollständige Auslagerung des Schulbaus in einen kommunalen Eigenbetrieb - hat unsere Fraktion bereits am 23. Januar 2019 mit dem Antrag E 178 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und seither bei jeder Gelegenheit konsequent vertreten. Leider stets ohne Erfolg. Umso unverständlicher ist es, dass der Magistrat auch in der aktuellen Vorlage trotz ausdrücklicher Erwähnung unter B. "Alternativen" weiterhin behauptet, ein Eigenbetrieb sei "nicht geeignet" - und das, ohne auch nur ein einziges stichhaltiges Argument zu nennen. Diese Haltung steht in krassem Widerspruch zu den positiven Erfahrungen zahlreicher vergleichbarer Städte und Kreise, die genau diesen Weg seit Jahren erfolgreich beschreiten und den gesamten Schulbau in dedizierte Eigenbetriebe oder städtische Gesellschaften ausgelagert haben: · Kreis Lippe (Nordrhein-Westfalen): Bereits im August 2003 gegründet, führt der Eigenbetrieb "Schulen des Kreises Lippe" seither den gesamten Schulbau, die Sanierung und die Instandhaltung aller kreisangehörigen Schulen mit großem Erfolg. Die Auslagerung hat zu einer Reduzierung von Verzögerungen geführt und ermöglicht eine effiziente Nutzung von Fördermitteln - ein Modell, das bundesweit als Benchmark dient. · Stadt Erfurt (Thüringen): Anfang 2018 beschloss der Stadtrat mit großer Mehrheit die Gründung eines Eigenbetriebs Schule, der seitdem die vollständigen Aufgaben im Schulbau, der Modernisierung und Bewirtschaftung übernimmt. Der Grundsatzbeschluss (Drucksache 2328/17) betont die gesteigerte Transparenz durch separate Bilanzierung und die direkte Wiedereinspeisung von Abschreibungen in Investitionen. Bis 2025 hat Erfurt damit eine Investitionssumme von rund 150 Millionen Euro effizienter eingesetzt, was zu kürzeren Bauzeiten und Kosteneinsparungen von bis zu 15 % führte. · Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburg hat als Stadt-Staat ein dediziertes Modell für den gesamten Schulbau eingerichtet - das Sondervermögen Schulimmobilien (seit 2010), das als Eigentümer fungiert und vom Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (im Rahmen der 100 % städtischen HGV mbH) umgesetzt wird. Es koordiniert Bau, Sanierung und Bewirtschaftung aller allgemein- und berufsbildenden Schulen nach dem Mieter-Vermieter-Modell. Bis 2030 fließen über vier Milliarden Euro in Projekte - mit einer Beschleunigung der Umsetzung um bis zu 30 %. Die enge Verzahnung mit Schulbehörde und Bauverwaltung entlastet den Haushalt und hat den Investitionsrückstand signifikant reduziert - ein positives Gegenbeispiel zu ineffizienten Parallelstrukturen. Hamburgs Landesbetrieb lehnt sich eng an das kommunale Recht an; die dort bewährten Prinzipien vollständiger Auslagerung und betriebswirtschaftlicher Steuerung entsprechen den Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung (§§ 114 ff.) für kommunale Eigenbetriebe. · Stadt Köln (Nordrhein-Westfalen): Ähnlich wie in Hamburg gründete Köln eine städtische Schulbaugesellschaft, die seit 2020 den vollständigen Schulbau (Neubau, Sanierung und Erweiterung aller städtischen Schulen) übernimmt. Dies hat zu einer Bündelung von Ressourcen geführt und ermöglicht kürzere Genehmigungsverfahren; bis 2025 sind damit über 20 Projekte schneller umgesetzt worden, mit Kosteneinsparungen durch zentrale Ausschreibungen. · Stadt München (Bayern): München verfolgt seit 2018 eine umfassende Auslagerung des gesamten Schulbaus in einen kommunalen Eigenbetrieb im Rahmen des Referats für Bildung und Sport. Dieser steuert Neubau, Sanierung und Erweiterung aller städtischen Schulen, inklusive des innovativen "Lernhaus"-Konzepts. Bei starkem Bevölkerungswachstums wurden bis 2025 51 neue Schulen realisiert - mit einer Effizienzsteigerung um 25 % durch betriebswirtschaftliche Steuerung und zentrale Ressourcenbündelung. Diese Beispiele zeigen: Eine vollständige Auslagerung schafft keine Doppelstrukturen, sondern echte Effizienzgewinne, Transparenz und Tempo. Eine Prüfung, inwieweit bestehende Kompetenzen der ABG Holding (z. B. im Bauwesen) in den Eigenbetrieb integriert bzw. von diesem genutzt werden können, kann und muss unabhängig davon erfolgen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Synergien. Frankfurt sollte daher den erfolgreichen Weg eines Eigenbetriebs Schule beschreiten, um den Sanierungsstau endlich zu bewältigen und zukünftige Generationen mit modernen Lernräumen zu versorgen, anstatt auf ein halbherziges Modell zu setzen, das absehbar keine Effizienzsteigerung verspricht und nach kurzer Zeit erneut korrigiert werden muss. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 135 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1462 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP (= Ablehnung) und BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1462) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 135 = Enthaltung) Gartenpartei (M 135 = Ablehnung, NR 1462 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 135 = Enthaltung, NR 1462 = Ablehnung) 43. Sitzung des Ältestenausschusses am 11.12.2025, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1462 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und BFF-BIG (= Ablehnung - BFF-BIG unter Hinweis auf NR 1462) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 135 = Enthaltung, NR 1462 = Ablehnung) Gartenpartei (M 135 = Ablehnung, NR 1462 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 135 = Annahme, NR 1462 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1462 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1462) und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF BIG (= Annahme) sowie AfD und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6973, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: BFF
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B (Bericht des Magistrats)

Das Schulessen in Frankfurt langfristig verbessern

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 447 Betreff: Das Schulessen in Frankfurt langfristig verbessern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5670 - NR 1064/24 CDU, NR 1094/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zu II. 1. a) Hierzu steht in der Leistungsbeschreibung: Der Konzessionsgeber und der Konzessionsnehmer sind sich grundsätzlich darüber einig, dass sie die Kenntnisse, die sie im Zusammenhang mit der Ausschreibung und dem Zustandekommen dieses Vertragsverhältnis übereinander erhalten haben, streng vertraulich behandeln. Weiterhin unterliegt die Kostenstruktur der einzelnen Caterer mit ihren Lieferanten dem Betriebs-/ Geschäftsgeheimnis. Diese Daten liegen dem Magistrat nicht vor und können auch nicht eingefordert werden. Die jeweiligen Gesamtpreise und deren Zusammensetzung der einzelnen Standorte liegen vor. Von einer generellen Veröffentlichung sollte hier jedoch im Sinne eines wirklichen Wettbewerbs bei künftigen Ausschreibungen abgesehen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass auf Basis dieser Transparenz zukünftig deutlich niedrigpreisige Angebote abgegeben werden, um Ausschreibungen zu gewinnen. b) Die jeweiligen Leistungen sind der Ausschreibung zu entnehmen. Hier sind die genauen Anforderungen festgehalten. Grundsätzlich sind an allen Standorten einheitliche Qualitätsstandards gefordert. c) Sofern verbindliche Vorgaben unterschritten werden, werden diese Angebote mit niedrigeren Punkten ausgewertet oder die Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. d) Die Caterer müssen bei Angebotsabgabe eigenverantwortlich für die gesamte maximale Vertragslaufzeit kalkulieren. Zum Beginn des zweiten Vertragsjahres, vor der ersten Optionsverlängerung, besteht für die Caterer die Möglichkeit einer Preisanpassung. Diese Möglichkeit besteht folgend auch bei jeder weiteren Optionsverlängerung. e) Die Vergaben werden nach geltendem Recht EU-weit ausgeschrieben. Alle eingehenden Angebote werden, losgelöst von der Größe der Unternehmen, objektiv nach einheitlichen Kriterien geprüft. Zu 2. a) Das Stadtschulamt steht den Schulgemeinden grundsätzlich jederzeit für einen Austausch zur Verfügung. Fragen und Beschwerden können mit dem Caterer vor Ort besprochen werden, oder auch direkt an das Stadtschulamt gerichtet werden. Bei Bedarf kann mit Unterstützung des Stadtschulamtes an den Schulstandorten ein Mensazirkel initiiert werden, um gemeinsam mit Vertreter:innen der Schulgemeinde, der Elternschaft und des Caterers Themen vor Ort konstruktiv zu besprechen. In einigen Schulen bestehen bereits seit geraumer Zeit Mensazirkel, an denen das Stadtschulamt auf Einladung auch teilnimmt. Weitere Mensazirkel werden mit anwachsender Personalstärke zum Schuljahr 2025/2026 wieder verstärkt initiiert. Dafür benötigt es jedoch auch die Mitwirkung und Initiative der jeweiligen Schulgemeinden. b) Auch das Thema Evaluation wird mit anwachsender Personalstärke, aufbauend auf den Umfragen, die die Caterer bereits selbst tätigen, ausgebaut. Zu 3. Vertragsstrafen und Kündigungsrechte sind bereits ausreichend vorhanden. Eine weitere Verschärfung ist nicht nötig und angesichts der aktuellen Catererlandschaft nach Auffassung des Magistrats auch nicht sinnvoll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.11.2024, NR 1064 Antrag vom 17.01.2025, NR 1094 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Auslagerung der IGS Süd zum Schuljahr 2026/27 sicherstellen

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 444 Betreff: Auslagerung der IGS Süd zum Schuljahr 2026/27 sicherstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6529 - NR 1223/25 CDU - Kurz vor Beginn der Sommerferien, am 3. Juli 2025, wurden dem Magistrat die Ergebnisse des zweiten, vertieften Gutachtens vorgestellt, die besagten, dass die Betonqualität der Decken in den Klassenzimmern noch schlechter zu beurteilen waren als in den Fluren. Daraufhin wurde am Samstag, den 5. Juli 2025, die Auslagerung der IGS Süd in das ehemalige Schulgebäude des Hessenkollegs beschlossen. Eine akute Einsturzgefährdung des Gebäudes hat es zu keiner Zeit gegeben. Das Gutachten kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die für einen Schulbetrieb erforderliche Deckentraglast auch in den Klassenzimmern der oberen Stockwerke nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, sodass eine Weiternutzung des Gebäudes nach den Ferien nicht mehr infrage kam. Alternativ hätten in den Sommerferien auch in den Klassenzimmern Baustützen aufgestellt werden müssen, was nach Überzeugung des Magistrats und aller Beteiligten der Schule nicht mehr zuzumuten war. Die Zusammenlegung des Hessenkollegs und des Abendgymnasiums am Standort Bildungszentrum Ostend, die schon jetzt eine Schulleitung haben, war ohnehin mittelfristig geplant. Die Liegenschaft des Hessenkollegs am Biegwald in Bockenheim sollte vor diesem Hintergrund perspektivisch von der Stadt Frankfurt übernommen werden. Noch ist das Land Hessen der Erbpachtnehmer dieser Liegenschaft, die er nun an die Stadt Frankfurt abgeben wird. Der Magistrat sah nur diese eine Option, die von allen Beteiligten als realistisch für eine längere Nutzung eingestuft wurde. Aufgrund der Dringlichkeit ist diese Maßnahme in den Sommerferien 2025 bereits erfolgt. Vorgesehen ist, dass zum Schuljahresbeginn 2025/2026 zuerst die Klassenstufen 5-7 ausgelagert werden. Für die Mittelstufe wird vor Ort eine Containeranlage errichtet, sodass die Schule im Jahr 2026 komplett in Bockenheim arbeiten wird. Am ursprünglichen Plan für die IGS Süd, 2028 in die neuen Holzmodule im Länderweg zu ziehen, ändert sich nichts. Über die Sommerferien haben alle Beteiligten, die Schulleitungen, die Ämter und das Dezernatsbüro, mit Hochdruck an der Umsetzung der oben beschriebenen Lösung gearbeitet und konnten alle Umzüge pünktlich umsetzten. Es wurde ab dem 18. August 2025 ein Bus-Shuttle eingerichtet: Eine Buslinie fährt täglich von Oberrad nach Bockenheim, eine zweite von Sachsenhausen nach Bockenheim, mit Halt am Westbahnhof, und nachmittags wieder zurück. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2025, NR 1223 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 5 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 454 Betreff: Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6404 - NR 1307/25 CDU - Zu 1.: Die Prüfung der angebotenen Liegenschaften erfolgte im April 2025. Die Liegenschaft Heinrich-Hoffmann-Straße 1 ist für eine schulische Nutzung - auch nur als Rückfalloption - nicht geeignet. Denkbar ist hier eine Schulnutzung, nach einer umfangreichen Sanierung, für Bedarfsflächen bis ca. 1.250 m² brutto ± 100 m² (KG). Die Liegenschaft Theodor-Stern-Kai 1/Carl-von-Noorden-Platz 1, insbesondere der alternativ angebotene Bauteil K, ist für die räumlichen Anforderungen der Heinrich-Hoffmann-Schule (kleine Klassenräume) sehr gut geeignet. Hervorzuheben sind die moderne, hochwertige Bausubstanz, ein hoher energetischer Standard mit Bauteilaktivierung zur Raumtemperaturregelung sowie helle Räume mit guter Beschattung (Jalousien und Blendschutz). Zu 2.: Im Juli 2025 wurde die Liegenschaft gemeinsam mit der Schulleitung besichtigt und fand große Zustimmung. Die Nutzungsänderung von Büro- zu Schulflächen wurde anschließend mit der Bauaufsicht abgestimmt. Herausfordernd ist die 1,5 km-Distanz zum Kinder- und Jugendpsychiatriebereich der Klinik. Durch einen Bustransfer wurde hierfür jedoch eine tragfähige Lösung erarbeitet. Zu 3.: Gemeinsam mit der Schulleitung wurde intern im Amt für Bau und Immobilien (ABI) eine Flächenbelegungsplanung erstellt. Durch eine vertretbare Flächenreduktion lässt sich die gesamte Schule auf einem Geschoss unterbringen - ein großer Vorteil für den Schulbetrieb und die interne Kommunikation. Im Erdgeschoss kann durch die Anmietung bzw. Einrichtung einer kleinen zusätzlichen Fläche eine Ankommens-/Abholzone vorgesehen werden, was die Zutrittskontrolle sowohl für die Schule als auch das Gesamtgebäude erleichtert. Nach mehreren vermieterseitigen Terminverschiebungen erhielt das ABI Anfang KW 45 einen Mietvertragsentwurf mit Anlagen (Mieterbaubeschreibung, Flächenbelegungsplanung), der im nächsten Schritt geprüft und abgestimmt werden muss. Zu 4.: Es wurden keine alternativen Standorte, weder zur Miete noch zum Kauf, angeboten. Beim Gebäudemanagement des Klinikums wurde eine Anfrage für einen alternativen Standort innerhalb des Klinikums gestellt sowie das Interesse der Stadt signalisiert, bei der Planung des Neubaus für den Kinder- und Jugendpsychiatriebereich Schulräume zu berücksichtigen. Bislang konnten jedoch weder die Klinik noch die Stadt ein geeignetes Grundstück für eine mögliche Auslagerung benennen. Zu 5.: Wie bei anderen Anmietungsprojekten besteht die Projektgruppe aus Mitarbeitenden des ABI, welche das Projekt souverän durchführen wird. Allerdings könnte eine intensivere Mitwirkung des Klinikums als Miet- und Interessenpartei für den erfolgreichen Vertragsabschluss förderlich sein. Zu 6.: Der Umbau erfolgt vermieterseitig; eine zusätzliche Projektsteuerung durch die ABG FRANKFURT HOLDING bringt keinen zeitlichen Vorteil. Der Magistrat ist sich der herausfordernden Situation bewusst. Das ABI steht mit der Schulleitung in engem Austausch, um zeitnah eine verlässliche Perspektive für die Schule sicherzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.07.2025, NR 1307 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Schulschwimmangebot durch Traglufthallen kontinuierlich ausbauen

05.12.2025 · Aktualisiert: 15.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 438 Betreff: Schulschwimmangebot durch Traglufthallen kontinuierlich ausbauen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6593 - NR 1302/25 Linke - Die Stadt Frankfurt bzw. die BäderBetriebe Frankfurt haben in den letzten Jahren kontinuierlich das Angebot für die Wintermonate durch Traglufthallen ausgebaut. Aktuell werden in der Stadt Frankfurt drei Traglufthallen betrieben (Bergen-Enkheim, Hausen u. Nieder-Eschbach). Die Traglufthalle in Nieder-Eschbach wurde vor einem Jahr für rd. 6 Mio. € eröffnet und ist seitdem in Betrieb. Voraussetzung für die Umsetzung einer Traglufthalle in einem Freibad sind viele unterschiedliche Faktoren, wie z. B. Beckenbeschaffenheit und -größe, die Umkleide- und Einlasssituation im Bad. Dies muss von Freibad zu Freibad überprüft werden und die Umsetzbarkeit und Realisierung analysiert werden. Bei einigen Freibädern in der Stadt Frankfurt, wie z. B. in Eschersheim und Brentanobad ist dies aufgrund der Gegebenheiten nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.07.2025, NR 1302 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Frankfurt leg‘ ‘ne Schippe drauf!

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 05.12.2025, NR 1465 Betreff: Frankfurt leg' 'ne Schippe drauf! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 177 vom 14.11.2025 "Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung von pädagogischem Personal im Förderbereich des Stadtschulamtes (Amt 40) sowie bei Kita Frankfurt (Betrieb 48). ." wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Zulage bzw. der Zuschuss wird über den im M-Vortrag genannten Beschäftigtenkreis hinaus an alle weiteren städtischen Beschäftigten (ausgenommen Beamt*innen) als Ballungsraumzulage ausgezahlt. 2. Die Zulage beträgt 300 Euro (brutto) als Festbetrag unabhängig von der Regelarbeitszeit für alle Beschäftigten. 3. Die Zulage bzw. der Zuschuss wird zeitlich nicht befristet und wie im M 177/2025 vorgesehen, orientiert an den prozentualen Tarifsteigerungen der Beschäftigtengruppen ab 2027, dynamisiert. 4. Die Wirkungsevaluation der Zulage bzw. des Zuschusses findet in einem 5-Jahres-Rhythmus statt. Über die Entwicklung der Personalgewinnung wird der Stadtverordnetenversammlung jährlich berichtet. Begründung: Alle Beschäftigten der Stadt Frankfurt am Main leisten eine äußerst engagierte Arbeit für unser Gemeinwohl. Das verdient Anerkennung und Wertschätzung, ausgedrückt vorrangig in gerechter Entlohnung ihrer Arbeitsleistung. Das Lohnniveau im Öffentlichen Dienst in Frankfurt aber ist nicht mehr gerecht. Die Lebenshaltungskosten in Frankfurt sind vergleichsweise hoch. Neben Miet-, Energie- und Lebensmittelpreisen steigen zugleich auch die Arbeitsanforderungen. Die Stadt wächst und damit auch die Aufgaben der Daseinsfürsorge. Es herrscht Personalmangel und ein Stellenbesetzungsgrad von nur etwa 85 Prozent in den letzten Jahren. Dies alles liegt schwer auf den Schultern der Beschäftigten. Außerdem werden aus Altersgründen in naher Zukunft viele Stellen neu besetzt werden müssen, so dass die Stadt viel neues Personal anwerben muss. In dieser Situation eine Zulage bzw. einen Zuschuss als Arbeitsmarktzulage nur Teilen des pädagogischen Personals zu gewähren ist sozial ungerecht und spaltet die Gesamtbelegschaft der Stadt Frankfurt. Wenngleich im erzieherischen Betreuungsbereich eine Zulage bzw. ein Zuschuss potenziell auch eine Entlastung für Familien darstellen könnte, insofern es gelingt, dadurch weniger Betreuungsausfälle zu erzielen. Aus diesen Gründen ist die Zulage in Form einer Ballungsraumzulage über den in der M 177 vorgesehenen Beschäftigtenkreis an alle städtischen Beschäftigten auszuzahlen. Die Zulage- bzw. Zuschussgewährung muss überdies als Festbetrag von 300 Euro (brutto) unabhängig von der Regelarbeitszeit der Beschäftigten ausgezahlt werden, damit wiederrum das Personal in städtischen oder stadtnahen Einrichtungen nicht in Gruppen gespalten werden, wo die einen mehr und die anderen weniger erhalten und davon auszugehen wäre, dass vor allem Frauen benachteiligt würden. Eine zeitliche Befristung und Evaluation macht nur vor dem Hintergrund einer Arbeitsmarktzulage Sinn. Eine Ballungsraumzulage muss unbefristet gewährt werden, denn es ist statistisch nicht davon auszugehen, dass sich die Lebenshaltungskosten im Ballungsraum Frankfurt in Zukunft verringern werden. Für die Wirkungsanalyse der Zulage bzw. des Zuschusses hinsichtlich der Personalgewinnung, aber auch in Bezug auf Arbeitsmarkteffekte im direkten Umland, ist eine fortlaufende Evaluierung angebracht. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 177 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Linke und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. Linke (= Annahme) FDP (= Ablehnung) GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage NR 1465 bei Stimmengleichheit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 177 = Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465, NR 1463 = Ablehnung, NR 1465 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 177 = Annahme, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 177 = Annahme) Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Annahme) 43. Sitzung des Ältestenausschusses am 11.12.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465) und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 177, NR 1463 und NR 1465 = Annahme) Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 177 = Annahme, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6996, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: LINKE
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B (Bericht des Magistrats)

Planungsgrundlagen für die Europäische Schule

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 463 Betreff: Planungsgrundlagen für die Europäische Schule Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6655 - NR 509/22 CDU, B 245/25 - Die Stadt Frankfurt am Main hat sich verpflichtet dem Bund eine bebaubare Fläche für einen Neubau der Europäischen Schule zur Verfügung zu stellen. Der Standort Ratsweg, welcher hierfür grundsätzlich geeignet wäre, wurde daraufhin gutachterlich untersucht; diese Gutachten wurden in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau in öffentlicher Sitzung am 24.06.2025 vorgestellt. Eine Freiflächenplanung wird im Rahmen des noch ausstehenden Realisierungswettbewerbes erarbeitet, ein Lasten- und Pflichtenheft erst im Rahmen der Ausführungsplanung erstellt. Auch Datenblätter existieren zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Das überarbeitete Raumprogramm liegt derzeit noch zur Freigabe beim Bund. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.10.2022, NR 509 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 245 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 10.12.2025

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Maßnahmen und Kosten zur Personalgewinnung und -bindung sinnvoll und zielgerichtet einsetzen

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 05.12.2025, NR 1463 Betreff: Maßnahmen und Kosten zur Personalgewinnung und -bindung sinnvoll und zielgerichtet einsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 177 vom 14.11.2025 "Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung von pädagogischem Personal im Förderbereich des Stadtschulamtes (Amt 40) sowie bei Kita Frankfurt (Betrieb 48) a) Gewährung einer übertariflichen Arbeitsmarktzulage b) Zuschussgewährung für das Personal der Träger der freien Jugendhilfe im Kinderbetreuungsbereich in Höhe der städtischen Arbeitsmarktzulagengewährung" wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: Der Magistrat hat vor Einführung und Auszahlung der Arbeitsmarktzulage eine umfassende Überprüfung der tariflichen Eingruppierung sämtlicher Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes vorzunehmen und der Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisse einen Bericht vorzulegen. Im Rahmen dieser Prüfung ist zu evaluieren, ob und in welchem Umfang dauerhafte strukturelle Verbesserungen der tariflichen Einstufung möglich sind, die zu einer langfristigen finanziellen Entlastung der Beschäftigten führen und somit auch die Personalgewinnung sowie -bindung wirksam unterstützen. Diese Überprüfung soll nach Möglichkeit auch auf weitere tariflich Beschäftigte der Stadt, wie zum Beispiel der Stadtpolizei oder Feuerwehr, ausgeweitet werden. Erst auf Grundlage dieser Prüfungen sind weitere Entscheidungen zur Verstetigung oder Anpassung der Zulage zu treffen. Mit den neu aufzubauenden und damit einhergehenden zunehmenden Aufgaben und Kosten im Bereich des Bevölkerungsschutzes, die noch nicht im jetzigen Haushaltsentwurf beinhaltet sind, ist außerdem grundlegend zu bewerten, wie der Haushaltsentwurf entsprechend angepasst werden müsste, um den gestiegenen Anforderungen an bestimmte Jobgruppen und dem Aufbau des Bevölkerungsschutzes Rechnung zu tragen. Zeitgleich soll mit der Anpassung der tariflichen Einstufung dargelegt werden wo und wann durch KI und weitere digitale Prozesse Personalkosten eingespart werden könnten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 177 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Linke und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. Linke (= Annahme) FDP (= Ablehnung) GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage NR 1465 bei Stimmengleichheit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 177 = Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465, NR 1463 = Ablehnung, NR 1465 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 177 = Annahme, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 177 = Annahme) Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Annahme) 43. Sitzung des Ältestenausschusses am 11.12.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465) und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 177, NR 1463 und NR 1465 = Annahme) Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 177 = Annahme, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6996, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: FDP
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M (Vortrag des Magistrats)

1. Änderung der Neusatzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main

05.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 214 Betreff: 1. Änderung der Neusatzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.11.2023, § 3983 (M 134) 1. Die Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt gemäß § 143 Abs. 1 des Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung vom 31. März 2023 (GVBl. 2023, 234), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2022 (GVBl. S. 115), wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am 02.11.2023, § 3983, beschlossen. Mit der vorgelegten 1. Änderung der Neufassung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main werden folgende Anpassungen beschlossen. 2. Die folgenden Anpassungen der Grundschulbezirke: 2.1. Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes zwischen der Römerstadtschule und der Robert-Schumann-Schule. 2.2. Alle bisher nicht zugeordneten Flächen und die darin liegenden Adressen in Frankfurt werden einem bzw. mehreren Schulbezirken (SBZ) zugeordnet. 3. Der Magistrat wird beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 HSchG das Weitere zu veranlassen. 4. Es dient zur Kenntnis, dass 4.1. aufgrund des § 143 HSchG in der zuletzt geänderten Fassung vom 17. Dezember 2022 (GVBI. S. 115) in Verbindung mit §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. Mai 2020 (GVBI. S. 318) für die Grundschulen und Schulen mit Grundstufen in Frankfurt am Main Schulbezirke gebildet werden. 4.2. die Satzungsstruktur geändert wurde. Beschreibungen werden durch Auflistung der Straßennamen sowie der Hausnummern, die sich innerhalb des jeweiligen Schulbezirkes befinden, ersetzt. Kartografische Darstellungen bleiben erhalten. Die Schulbezirke sind auch weiterhin der jeweiligen Bildungsregion zugeordnet, weisen aber eine numerische Sortierung anhand der Schulnummer auf. 4.3. die Anpassungen der Grundschulbezirke mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt, den jeweiligen Schulleitungen und den Ortsbeiräten abgestimmt sind. 4.4. über die Gestattung des Besuchs einer anderen als der nach Satzung zuständigen Grundschule oder Schule mit Grundstufe das Staatliche Schulamt im Benehmen mit dem Schulträger entscheidet. 4.5. die 1. Änderungssatzung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft tritt. Die Stadt Frankfurt ist gemäß § 143 HSchG als Schulträger dazu verpflichtet, für jede Grundschule und Schulen mit Grundschulzweig einen Schulbezirk zu bilden und diese in einer Satzung festzulegen. Aufgrund der folgenden aufgeführten Anpassungen von Grundschulbezirken ist eine Satzungsänderung notwendig (Ziffer 1 und 2). 1. Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes Bis zur Betriebsreife der Grundschule Heddernheim wird ein Teil des Schulbezirks der Robert-Schumann-Schule zum Überschneidungsgebiet, sodass Kinder, die in diesem Überschneidungsgebiet wohnen, der Römerstadtschule zugewiesen werden (siehe rote Markierung auf der Karte). Schulnr. 3149 Römerstadtschule, In der Römerstadt 120e Schulnr. 3107, Robert-Schumann-Schule, Heddernheimer Kirchstr. 13 Überschneidungsgebiet der Grundschulbezirke 3107 und 3149 Straße Nummern Antoninusstraße 42, 44-48, 48a-d, 49-85, 87, 89, 91, 93, 95, 97, 99, 103, 103a-e, 105, 107, 107a, 109, 111, 113, 115, 117, 119 Habelstraße 34, 38, 40, 42, 44, 46, 48 In der Römerstadt 50, 50a, 52, 56, 70, 72, 74, 76, 78, 80, 82, 84, 86, 90 Konstantinstraße 1-25, 27, 29, 31, 33, 35, 37-44, 46, 48 Nesselbuschstraße 1-16, 18 Severusstraße 46, 46a, 47-48, 48a, 49-52, 54-66, 66a, 67-74, 74a, 75-81, 83, 83a-f, 85, 87, 89, 91, 93, 99 Titusstraße 37, 39, 41, 43, 45, 47, 49, 51, 53, 55, 57, 59, 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73 2. Flächendeckende Schulbezirke In den vorangegangenen Satzungen waren folgende Flächen keinem Schulbezirk (SBZ) zugeordnet: Enkheimer Wald, Hauptfriedhof, Frankfurter Stadtwald inklusive Flughafen und Gatewaygardens, Frankfurter Zoo, Ginnheimer Wäldchen, Nordwestkreuz FFM, Westkreuz FFM. Diese Flächen wurden folgenden SBZ zugeordnet: Enkheimer Wald (SBZ Schule am Hang, Konrad-Haenisch-Schule), Hauptfriedhof (SBZ Heinrich-Seliger-Schule [Neuer jüdischer Friedhof, Hauptfriedhof], SBZ Schwarzburgschule [Alter jüdischer Friedhof, südwestlicher Teil des Hauptfriedhofes]), Frankfurter Stadtwald inklusive Flughafen und Gatewaygardens (SBZ Meisterschule, SBZ Hostatoschule, SBZ August-Gräser-Schule, SBZ Minna-Specht-Schule, SBZ Goldsteinschule, SBZ Friedrich-Fröbel-Schule, SBZ Martin-Buber-Schule, SBZ Mühlbergschule, SBZ Gruneliusschule, SBZ Karl-von-Ibell-Schule [lediglich Im Weidensee 49]), Frankfurter Zoo (SBZ Dahlmannschule), Ginnheimer Wäldchen (SBZ Diesterwegschule), Nordwestkreuz FFM (SBZ Ebelfeldschule, SBZ Michael-Ende-Schule), Westkreuz FFM (SBZ Viktoria-Luise-Schule). Mit der 1. Änderung der Neusatzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main wurden bestehende SBZ erweitert, sodass jede Adresse in Frankfurt einem SBZ zugeordnet werden kann. Begründung: A. Zielsetzung Prüfverfahren zur Anpassung von Grundschulbezirken Mit § 143 Satz 1 HSchG ist der gesetzliche Auftrag an den Schulträger formuliert, die Schulbezirke jährlich zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Zur Überprüfung der Grundschulbezirke nutzt die Bildungsplanung des Stadtschulamtes das von der GDI Frankfurt zur Verfügung gestellte Datenmaterial (GIS-Dienste) in der Anwendung ArcGisPro. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen stellt regelhaft einmal im Jahr die Zahl der erwarteten schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler in den bestehenden Grundschulbezirken aus dem Melderegister zur Verfügung. Diese Daten werden vom Stadtschulamt in die Stadtkarte in ArcGisPro eingebunden und georeferenziert. Ebenso werden die Daten der Prognose und des Monitorings des Stadtschulamtes in die Analyse der Grundschulbezirke einbezogen, wie auch die Informationen aus den durchgeführten Grundschulbegehungen zur Bestandsaufnahme der Räume sowie deren Nutzung (u. a. Prüfung von additiven Nutzungsstrukturen im Bereich Schule und Betreuung und Identifizierung von Raum- und Flächenpotentialen). Mit der Anwendung ArcGisPro und den darin eingepflegten Daten ist es möglich, die Schulbezirke passgenau an den Rändern zu verschieben und Neuzuschnitte zu definieren, ohne dass Über- bzw. Unterkapazitäten an den jeweiligen Standorten ausgelöst werden. Bei den Anpassungen der Grundschulbezirke wird grundsätzlich darauf geachtet, Schülerinnen und Schüler im Umfang von ca. einer Klassenstärke an eine benachbarte Grundschule zu verschieben. Die möglichen Schulbezirksanpassungen bzw. temporären Überschneidungsgebieten werden mit den Schulleitungen der Grundschulen und dem Staatlichen Schulamt und den Ortsbeiräten abgestimmt und anschließend per Änderungssatzung beschlossen. Bei der Anpassung der Schulbezirke bzw. temporären Überschneidungsgebieten wird darauf geachtet, dass durch Änderung der Schulbezirksgrenzen keine Schulwege entstehen, die länger als zwei Kilometer sind, sodass Schülerbeförderungskosten vermieden werden. B. Alternativen Keine. C. Lösung 1. Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes zwischen der 3107 Robert-Schumann-Schule und der 3149 Römerstadtschule Das Überschneidungsgebiet zwischen dem SBZ der Robert-Schumann-Schule und der Römerstadtschule ist notwendig geworden, da die vom Schulträger zur Verfügung gestellten Schulplatzkapazitäten an der 3107 Robert-Schumann-Schule bereits seit 2020 nicht mehr ausreichen und die Schule regelmäßig mindestens zwei Mehrklassen bildet. Die Situation verschärft sich zunehmend. Dies hängt u.a. mit den neu entstehenden Wohneinheiten im Neubaugebiet der Sandelmühle zusammen. Nach Rückmeldungen des Stadtplanungsamtes sollen bis zum Herbst 2025 die Hälfte der 270 Wohneinheiten fertiggestellt sein. Weitere Wohneinheiten werden in den nächsten und darauffolgenden Jahren fertiggestellt werden. Zudem kommt es durch die stetig steigenden Schülerzahlen auch zu einem höheren Bedarf an Betreuungsplätzen (Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab 2026). 3107 Robert-Schumann-Schule (nach iSEP dreizügig) Schuljahr Schulpflichtige im Schulbezirk* Schülerzahlen Klasse 1 + Anzahl der Schulpflichtigen über der vorgehaltenen Kapazität Durchschnittliche Klassengröße Klassen lt. Zügigkeit Gebildete Klassen 2020 89 75 + 14 24,29 12 14 2021 108 75 + 29 20,80 12 16 2022 90 75 + 2 19,25 12 17 2023 122 75 + 43 23,60 12 18 2024 116 75 + 5 20,00 12 18 Schuljahr erwartete Schulpflichtige im Schulbezirk* Mit Überschneidungsgebiet 2025 83 58 2026 109 78 2027 90 58 2028 97 70 2029 94 68 2030 77 52 *Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen. Die Zahlen enthalten lediglich die gemeldeten Schulpflichtigen in einem Schulbezirk, d.h. zukünftig einzuschulende Kinder (aus Neubau- und Nachverdichtungsmaßnahmen) sind nicht mit eingerechnet. 3149 Römerstadtschule (nach iSEP vierzügig; flexible Eingangsstufe) Schuljahr Schulpflichtige im Schulbezirk* Schülerzahlen Klasse 1-2 (Flex) + Anzahl der Schulpflichtigen über der vorgehaltenen Kapazität Durchschnittliche Klassengröße Klassen lt. Zügigkeit Gebildete Klassen 2020 101 200 - 21 - 16 14 2021 86 200 - 27 - 16 14 2022 105 200 - 8 - 16 14 2023 85 200 -14 - 16 14 2024 112 190 -10 - 16 15 Schuljahr erwartete Schulpflichtige im Schulbezirk* Mit Überschneidungsgebiet 2025 81 105 2026 88 119 2027 87 117 2028 76 101 2029 64 91 2030 56 80 *Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen. Die Zahlen enthalten lediglich die gemeldeten Schulpflichtigen in einem Schulbezirk, d.h. zukünftig einzuschulende Kinder (aus Neubau- und Nachverdichtungsmaßnahmen) sind nicht mit eingerechnet. Die 3149 Römerstadtschule hat eine flexible Eingangsstufe, was bedeutet, dass die Kinder die ersten zwei Schuljahre auch in drei Jahren absolvieren können. Die Schule ist vierzügig und hatte in den letzten Jahren noch freie Schulplatzkapazitäten, ohne dass eine Minderklassenbildung vorlag. Dennoch bieten die zzt. noch freien Schulplatzkapazitäten an der Römerstadtschule die Möglichkeit, die Robert-Schumann-Schule temporär zu entlasten, bis die Grundschule Heddernheim ihre Betriebsreife erreicht hat. Durch das Überschneidungsgebiet kann jedoch lediglich eine kurzfristige Entlastung der Robert-Schumann-Schule bewirkt werden. Zukünftig wird sich die Situation weiter verschärfen, da nach den Wohnbaupotenzialen 2025 die Nachverdichtungsmaßnahme Nordweststadt - In der Römerstadt und Bernadotte-Straße aufgenommen wurde. In diesem Bereich sind weitere 270 Wohneinheiten geplant. Ein Ausbau der Schulplatzkapazitäten im Umfeld dieser beiden Schulbezirke ist dringend notwendig, da durch die temporäre Implementierung des Überschneidungsgebietes keine dauerhafte Kompensation der noch ausstehenden Grundschule Heddernheim möglich ist. Die Schülerzahlen für das Schuljahr 2025/26 liegen bisher noch nicht vor. Ende des Jahres bekommt der Schulträger die vorläufigen Schülerzahlen durch das Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) zur Verfügung gestellt, während die tatsächlichen Schülerzahlen im ersten Quartal 2026 bereitgestellt werden. 2. Flächendeckende Schulbezirke Da es in der Vergangenheit häufiger vorkam, dass zukünftig einzuschulende Kinder an Adressen gemeldet waren, die bisher keinem SBZ zugeordnet waren, mussten die Familien einen Gestattungsantrag stellen, um einen Schulplatz für ihr Kind zu bekommen. Um diese Einzelfälle zukünftig zu vermeiden und Rechtssicherheit herzustellen, werden alle Flächen einem bzw. mehreren SBZ zugewiesen (siehe oben). D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: - Im Einvernehmen mit Staatlichem Schulamt (HScHG §143) - Anhörungs- und Vorschlagsrecht des Ortsbeirates (HGO §82) und b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Schulleitung, Schulelternbeirat Information Horte im Grundschulbezirk c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten 1. Investitionsbedarf: nein 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: - 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - 4. Jahresfolgekosten: keine 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: Anlage _Grundschulbezirkssatzung (ca. 10 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025

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Absperren der Eingangstüren ins Schulgebäude

28.03.2025

Im Hinblick auf das verpflichtende Schulkonzept „gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch“ des Hessischen Schulgesetzes (§ 3 Abs. 9) sollten die Türen einer Grundschule von außen nach Unterrichtsbeginn nicht mehr zu öffnen sein. Es besteht nach meiner Ansicht ein sehr hohes Risiko, dass sich unbefugte Personen sind unbemerkt im Schulgebäude aufhalten. Dies muss mit allen Mitteln unterbunden werden. Ein Vorschlag wäre, elektronische Schlösser anzubringen, welche sich von außen nur für ein bestimmtes definiertes Zeitfenster offenen lassen. Sodass nur in diesem Zeitraum ein Zugang von außen möglich ist. Falls jemand außerhalb dieses Zeitfensters in das Schulgebäude möchte, muss im Sekretariat klingeln und wird hereingelassen.

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Dashboard Gymnasium Süd

22.10.2024

Für mehr Transparenz und Echtzeit-Kommunikation beantragen wir ein Dashboard über den Status des Gymnasiums Süd einzurichten. Ausgestaltung analog dem Cockpit [ui!] COCKPIT (frankfurt.de) oder auch jenem zur EM 2024. Die Einführung eines transparenten Echtzeit-Dashboards für große Schulbauprojekte ist ein innovativer Ansatz, der sowohl die Rechenschaftspflicht der Stadt als auch das Vertrauen der Eltern und der Schulgemeinschaft stärkt. Die Schulen in Frankfurt sind bekanntermaßen in keinem guten Zustand. Unzählige Schüler werden über Jahre in Containern unterrichtet, der Unterricht von Schulgemeinschaften wird auf verschiedene Standorte aufgeteilt. Wer Anfang 2023 auf das Gymnasium Süd an der Diesterwegstraße gewechselt ist, mit der Zusage ab 2025 in neugebauten Unterrichtsräumen am Standort Seehofstraße unterrichtet zu werden, sieht sich stattdessen mit einem Umzug in eine Containeranlage in entgegengesetzter Richtung am Tiroler Park konfrontiert. Eine Einbindung der betroffenen Schüler und Eltern, sowie proaktive Kommunikation findet nicht statt. Verzögerungen erreichen die Betroffen, wenn überhaupt, erst spät. Hier ist dringend mehr Offenheit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz geboten. Der Aufwand ist überschaubar und nicht kompliziert. Immerhin wurde solch ein Dashboard kurzfristig auch für die EM 2024 eingerichtet. Wenn es für ein Freizeit-Event möglich ist, wieviel mehr Aufwand sollte es wert sein, wenn es um die Bildung und Zukunft unserer Kinder sein. Ausbauphasen: 1. Der Pilot startet umgehend mit dem Gymnasium Süd. 2. Wenn alle benötigten Angaben vollständig und die Einträge stabil funktionieren, werden schrittweise weitere Schulen ongeboarded. 3. Sollten die gesteckten Erwartungen erfüllt werden, erfolgt eine Ausweitung auf weitere Schulbauprojekte. Die Aktualisierung erfolgt in realtime; mindestens jedoch wöchentlich, in (einigen wenigen) begründeten Ausnahmefällen monatlich. Gerne sind wir bei der Ausgestaltung behilflich. ====================================== *Anforderungen* 1. **Einrichtung eines öffentlichen Dashboards**: Einrichtung eines zentralen Online-Dashboards könnte, welches wichtige Informationen über den Projektfortschritt der Schulerweiterung anzeigt. Dieses Dashboard stellt Meilensteine, Planungsfortschritte, genehmigte Budgets, Bauzeiten und Fertigstellungsrisiken transparent dar. Die Aktualisierung erfolgt in real time und macht den aktuellen Stand für die Bürger jederzeit einsehbar. 2. **Verbindliche Meilensteinplanung**: Die Stadtverwaltung veröffentlicht einen detaillierten Meilensteinplan zu. Dieser sollte Informationen enthalten, wann bestimmte Verträge unterzeichnet werden, wann Baugenehmigungen erteilt werden müssen und wann welche Bauabschnitte abgeschlossen sein sollen. Verzögerungen und Probleme werden sofort über das Dashboard transparent gemacht. 3. **Risikomanagement und Eskalationsmechanismen**: Das Dashboard enthält zusätzlich einen Abschnitt, der auf potenzielle Risiken hinweist und frühzeitig Maßnahmen zur Risikominderung kommuniziert. Dies ermöglicht Eltern und der Schulgemeinde, frühzeitig auf drohende Verzögerungen zu reagieren und mit der Stadt in Dialog zu treten. 4. **Echtzeit-Daten aus Behörden und Bauunternehmen**: Daten zu Fortschritten werden direkt aus den beteiligten Behörden, Bauunternehmen und anderen Akteuren in Echtzeit in das System eingespeist werden. Dies gewährleistet, dass aktuelle Informationen verfügbar sind und Verzögerungen sofort erkennbar sind. 5. **Regelmäßige Fortschrittsberichte und Bürgerbeteiligung**: Die Stadtverwaltung, das Bildungsdezernat und die verantwortlichen Bauunternehmen verpflichten sich zur regelmäßigen Berichterstattung Auch wird eine öffentliche Plattform für Fragen und Kommentare eingerichtet, um Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. 6. **Nutzung von Best Practices aus der IT- und Projektmanagement-Welt**: Methoden wie Agile-Projektmanagement oder andere bewährte Verfahren könnten eingesetzt werden, um die Transparenz und Anpassungsfähigkeit der Planung zu verbessern. Dies könnte bedeuten, dass regelmäßig kurze Berichte veröffentlicht werden, die klare Fortschritte oder Hindernisse aufzeigen.

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Sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Roller an der Leibnizschule

02.10.2024

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte auf eine Beobachtung hinweisen, die mir in der Umgebung der Leibnizschule aufgefallen ist. Täglich parken viele Schüler ihre Fahrräder und Roller außerhalb des Schulgeländes, was auf den ersten Blick darauf hindeutet, dass es auf dem Schulgelände selbst keine ausreichenden oder sicheren Abstellmöglichkeiten gibt. Dies könnte bedeuten, dass die Schüler ihre Fahrräder und Roller an öffentlichen Orten abstellen müssen, was ein Sicherheitsrisiko darstellt und sie möglicherweise dazu zwingt, ihre Verkehrsmittel ungeschützt zu lassen. Ein sicherer Abstellplatz auf dem Schulgelände wäre nicht nur eine sinnvolle Ergänzung, um den Schülern mehr Sicherheit und Bequemlichkeit zu bieten, sondern könnte auch eine positive Auswirkung auf die Nutzung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln haben. Daher schlage ich vor, über die Einrichtung von ausreichend gesicherten Fahrrad- und Rollerständern auf dem Schulgelände nachzudenken, die den Schülern eine einfache und sichere Möglichkeit bieten, ihre Fahrzeuge abzustellen. Ich bin überzeugt, dass dies einen positiven Beitrag zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität und zur allgemeinen Sicherheit der Schüler leisten könnte. Mit freundlichen Grüßen

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Vorgabe elektrischer Laubbläser und Freischneider in Wohngebieten

16.08.2024

Heute haben den ganzen Nachmittag zwei Herren mit Zweitakter-Geräten den Schulhof der Louise-von-Rothschild-Schule von Unkraut befreit (1x Laubbläser, 1x Freischneider!). Es stinkt überall nach Abgasen, ist irre laut, nervt kolossal, und die Herren tragen auch keinerlei Gehörschutz oder Staubmasken. Und das alles für 10 Stängel Löwenzahn? Die FES bzw. FFR benutzt schon lange Akku-Geräte - das hilft aber keinem, wenn solche Aufgaben an Subunternehmen vergeben werden, die dann wieder die billigste Lösung einsetzen.

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Kinder-Bücherschränke in allen Stadtteilen

24.04.2024

Kinder brauchen Inspiration und Bücher. Ich möchte die Stadt darum bitten, in allen Stadtteilen jeweils zwei Bücherschränke für Kinder aufzustellen. Kinder lieben das Lesen und es trägt zur Lese- und Schreibförderung bei. Kinder aus einkommensschwachen Familien haben häufig zu wenig Bücher. Bildung und Kreativität sind wichtig für Kinder!

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Sanierung der sanitären Einrichtung der GBS Schule

29.06.2023

Seid Jahren sind die sanitären Einrichtungen in der Georg- Büschner-Schule defekt:Klos die man nicht abschließen kann, Waschbecken die defekt sind usw. die Liste ist lang. Man könnte über eine Spenden Aktion Geld zur Renovierung sammeln, wenn die Stadt es nicht schafft.

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beweglichen Ferientag auf Faschingsdienstag legen

20.02.2023

Ich möchte vorschlagen den beweglichen Ferientag nicht auf Rosenmontag zu legen sondern auf Faschingsdienstag, denn am Montag findet in Frankfurt kein Umzug statt, aber am Dienstag findet der Umzug in Heddernheim statt.

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Filter zum Status der Meldung in der App

06.10.2022

Es wäre hilfreich wenn man nur alle offenen Meldungen sich anzeigen lassen kann.

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6

Schulgebäude fehlen??? – von wegen!!! (Europaschule & Gymnasium)

23.07.2022

Die alte DB Zentrale hat alles was die Europaschule und ein Gymnasium im Gallus benötigt, die Räume sind Klassengerecht groß, nur die Stephensonstraße müsste für den Autoverkehr gesperrt werden um den Schulhof bis in den ehemaliegen Park hineinzu gestallten - statt dieses für Eigentumswohnungen zu roden und zu versiegeln! Das Gebäude selbst gehört den Staatsunternehmen Deutsche Bahn, wurde von Steuerzahlern finanziert und die Stadt könnte Vorkaufsrechte nutzen. Die Klassenräume sind schon da, nur die Möbel und der Wille fehlt! Die Kantine und Sporthallen müssten noch umgebaut werden.

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10

Verbot von Laubbläsegeräten 200m um Schulgebäude bis 15.00 Uhr während der Coronakrise

01.07.2021

Die Schulen sind glücklicherweise wieder offen. Es ist eine der wichtigsten Aufgaben der Gesellschaft dafür zu sorgen, dass dies auch so bleibt. Leider gibt es im Schulalltag einige Dinge zu beachten, um Ansteckungen so weit wie möglich zu verhindern. Hierzu gehören auch offene Fenster. Idealerweise bleiben die Fenster die ganze Zeit geöffnet, um gefährliche Aerosolkonzentrationen zu verhindern. Für Schüler:innen und Lehrer:innen bedeutet dies aber, Unterricht gegen den Lärm der Stadt zu ertragen. Manche Geräusche sind in einer Großstadt unvermeidbar. Laubbläsegeräte gehören aber nicht dazu. Ein engagierter Gärtner oder ein Platzwart eines Tennisplatz kann mit seinem Laubbläsegerät spielend den Unterricht für mehr als 500 Menschen in eine Zumutung verwandeln. Deshalb schlage ich vor, dass während der Schulzeit (im Schnitt von 8-15Uhr), solange der Unterricht unter Pandemiebedingungen stattfinden muss, die Verwendung von Laubbläsegeräten in unmittelbarer Nähe von Schulgeländen zu untersagen.

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Europagarten Eröffnung

26.05.2021

Protokoll, wie bei Wohnungsabnahme über der ist-Zustand des Europagartens von Seiten der Stadt und dem Gartenbau Unternehmen erstellen. Mängel werden festgehalten. Garten kann eröffnet werden.

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Der Frankfurter Westen für eine H10-Hauptschule

19.02.2021

Die Meisterschule in Frankfurt am Main - Sindlingen hat im vergangenen Jahr die Eröffnung einer H10 für das Schuljahr 2021/22 beantragt. Leider wurde dieser Antrag durch die zuständigen Behörden abgelehnt. Die Meisterschule Sindlingen ist von dem Konzept einer H10 überzeugt und möchte auf diesem Weg Unterstützer finden. Mit Ihrer Stimme möchten wir uns Gehör verschaffen und die Entscheidungsträger zum Nach- oder Umdenken zu bewegen. Was ist die H10? Die Hauptschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9. Durch die Einführung einer H10 kann an ihr eine 10. Klasse eingerichtet werden. Der Besuch einer 10. Klasse an der Hauptschule ist freiwillig. Durch den Besuch der 10. Klasse haben die Schülerinnen und Schüler die Chance, ihre mittlere Reife zu erwerben. Warum sind wir davon überzeugt? Zum einen haben wir eine hohe Nachfrage Seiten der Eltern und der Schülerschaft aus dem Hauptschulbereich. Die Aussicht, die H10 im Frankfurter Westen absolvieren zu können, würde die Lernmotivation und die Zukunftschancen der Schülerinnen und Schüler erheblich steigern. Unsere Jugendlichen könnten weiterhin in ihrem Stadtteil zur Schule gehen und müssten nicht auf anliegende Stadtteile bzw. auch Kreise ausweichen. Wer kann die H10 besuchen? Das 10. Hauptschuljahr können Schülerinnen und Schüler besuchen, die den qualifizierenden Hauptschulabschluss erreicht haben und sich weiter für die künftige Ausbildung in Betrieb und Berufsschule qualifizieren wollen. Für einige Eltern ist der mögliche Abschluss der mittleren Reife ein wichtiges Entscheidungskriterium für den Besuch des Hauptschulzweiges der Meisterschule. Gibt es überhaupt einen Bedarf? Der Bedarf an H10-Klassen im Frankfurter Westen ist sehr hoch. Sowohl die Hostato- als auch die Ludwig-Börne-Schule sind mit Anmeldungen immer ausgelastet und können nicht alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Auch beide H10 er Klassen der Salzmannschule sind ausgelastet. Die Schule wird im Sommer 2021 geschlossen. Es gibt integrierte Gesamtschulen – warum eine H10? Es gibt Schülerinnen und Schüler, die ein kleines familiäres System, wie es die Hauptschulen sind, benötigen. Kinder, die in einem großen System untergehen würden. Sie benötigen kleinere Klassen und klare Lernstrukturen. Kinder, die von den integrierten Gesamtschulen in die Hauptschulen wechseln, bestätigen dies. Wer entscheidet über die Einführung einer H10? Über die Einführung einer H10 entscheidet die Frankfurter Stadtpolitik und in der Folge das Stadtschulamt Frankfurt am Main. Ich habe Fragen zu H10 – an wen kann ich mich wenden? Frau Felicitas Rathke, Schulleiterin der der Meisterschule Sindlingen, informiert Sie gerne zur H10. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin unter 069/212-45523 oder per E-Mail unter poststelle.meisterschule@stadt-frankfurt.de Finden wir in den nächsten Tagen mehr als 200 Unterstützer, wird unser Vorhaben vom zuständigen Fachdezernat geprüft und anschließend dem Magistrat vorgelegt. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

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Leer stehende Kaufhäuser auf der Zeil nutzen!

05.12.2020

Ich bin dafür die leer stehenden Kaufhäuser (z.B. Karstadt). Um zu bauen als Schule. Auch eine Privat Schule (Europäische Schule) ist möglich. Die Zeil/Innenstadt wäre belebt, die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hervorragend.

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Einschränkung für Eltern Taxis

15.09.2020

Elterntaxis nerven schon immer und gefährden zudem andere Kinder. Gerade in Coronazeiten werden allerdings immer mehr Kinder von ihren Eltern gefahren. Man sollte vor den Schulen unbedingt, auch gerne ein zeitlich begrenztes, Halteverbot installieren und natürlich auch kontrollieren.

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7

Schule fürs Ostend

04.07.2020

Nachdem das Ostend so unglaublich aufgewertet wurde, viel neuer Wohnraum entstanden ist und durch den Bau unzähliger Kitas viele Familien ihren Lebensmittelpunkt hier gefunden haben, sind nun auch schon viele wieder auf halbem Weg in einen anderen Stadtteil, da die Frage, wohin all die Kinder gehen sollen, wenn die Kindergartenzeit zu Ende ist, nach wie vor unbeantwortet bleibt. Das Versprechen der Stadt, für diesen Zuzug eine neue Schule zu bauen, wurde bis heute nicht eingehalten und ist auch noch nicht abzusehen, ob das jemals passiert. Das alte Keramundo Gelände stand schon zur Wahl, muss nun aber vielleicht doch für den Umzug des Schauspielhauses herhalten. Und dass, obwohl seit Jahren am Standort in der City gebaut und Gelder verbraten werden.. Bevor alle Familien das Weite suchen (müssen), bitte tut etwas für unsere Kinder!

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8

Bücherschrank Bergen

06.04.2020

Ein Bücherschrank steht bereits in Bergen Enkheim. Ein weiterer in Bergen am der Schelmenburg z.B wären klasse.

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Außerschulische Bildungseinrichtungen fördern wie es der Koalitionsvertrag vorsieht

06.03.2020

Wir bieten Bildungsangebote für Kinder unabhängig einer Vereinsmitgliedschaft an. Darunter auch der Kinderbauernhof zum Mitmachen. Dieser ist an 5 Tagen in der Woche geöffnet und der Besuch der Kinder ist kostenlos. Laut Koalitionsvertrag sollen außerschulische Bildungsorte gefördert werden. Leider stoßen wir auf Granit. Unsere Angebote haben sich in den letzten Jahren etabliert und wir schaffen es in ehrenamtlicher Arbeit einfach nicht mehr. Warum unterstützt die Stadt Frankfurt solche Bildungsangebote nicht? Wir sorgen für Bildung für nachhaltige Entwicklung und die Resilienz der Kinder. Leisten somit vorbeugende Maßnahmen, um starke und eigenständige Frankfurter auf den Weg zu bringen. Www.ponyzwerge-sindlingen.de

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984

Rettet die Ernst Reuter Schule

13.02.2020

Wir sollen 19.000 m^2 an die benachbarte Europäische Schule abgeben. Dann funktioniert unser pädagogisches Konzept nicht mehr. Hier gab es schon Inklusion als kaum einer wußte, was das ist. Jetzt ist nicht nur die Inklusion in Gefahr. Die Sanierung der Ernst-Reuter Schulen (ERS) wird seit 10 Jahren verschleppt! Wir, die Eltern der ERS, rufen den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf Entscheidungen zu treffen: - die Umsetzung der Planungsphase 0 der ERS - keine Reduzierung der Schulfläche um 19.000 m^2 - kein weiterer Abriss von dringend benötigten Unterrichtsgebäuden und Turn- und Sporthallen - kein Neubau der Europäischen Schule Frankfurt auf dem Gelände der ERS - keine Erhöhung der Klassengrösse auf 27 Schüler und Schülerinnen - keine Förderstunden- Reduktionen die umgehende Sanierung des Schwimmbades (geschlossen seit 2009) - keine Verschandlung des Stadtteil - keine Steigerung der Verkehrsbelastung auf dem Praunheimer Weg - keine Einschränkung der Anfahrten von Bussen und Taxen für die Förderkinder Sanierung der ERS (seit 10 Jahren verschleppt) verbindlich umgehend anzustoßen - keine Verschandlung des Stadtteil - keine Steigerung der Verkehrsbelastung auf dem Praunheimer Weg keine Einschränkung der Anfahrten von Bussen und Taxen für die Förderkinder - die Berufsorientierung weiter zu fördern und auszubauen - "die nutzlosen Restfächen" der gelebten Pädagogik zuzurechnen Es wird Zeit für ein klares Bekenntnis des Magistrates der Stadt Frankfurt am Main, dass die ERS in ihrer Schulpädagogik NICHT weiter eingeschränkt und eine zügige Umsetzung der Planungsphase 0 verbindlich angestoßen wird

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Sonntagsöffnung der Deutschen Nationalbibliothek

27.01.2020

Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) stellt u.a. einen Lesesaal und den Ausleihservice von Büchern jeglicher Art zur Verfügung. Leider sind die Öffnungszeiten sehr restriktiv, insbesondere findet keine Öffnung an Sonntagen statt. Durch die zusätzliche Sonntagsöffnung könnte den BürgerInnen an einem weiteren Tag die Einsichtnahme in Bücher zur Verfügung gestellt werden. Da es sich um eine Präsenzbibliothek handelt, können nämlich nur während der Öffnungszeiten Bücher eingesehen werden. Dies würde den Publikumsverkehr an den Tagen Mo-Sa entzerren und den Interessierten, denen z.B. wegen Berufstätigkeit nur das Wochenende zur Verfügung steht, eine zusätzliche Möglichkeit der Einsichtnahme geben. Dies ist insbesondere wichtig, da sonstige Bibliotheken, beispielsweise Uni-Bibliotheken, nur einem ausgewählten Publikum zugänglich sind, die DNB jedoch jedem/r BürgerIn.

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Platz für Grundschule/Gymnasium im Ostend

05.09.2019

Da die Städtischen Bühnen wohl nun doch am alten Standort bleiben, könnte das Grundstück Mayfarthstraße 14 mit der großen Baustoffhandlung der Firma Raab Karcher im Ostend, direkt am Osthafen, für eine neue Schule (Grundschule und weiterführende Schule - Gymnasium) genutzt werden. Im näheren Umkreis wurde in den letzten Jahren und wird noch immer viel neuer Wohnraum gebaut. Die Schule wäre mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen - auch aus den östlichen Stadtteilen (Haltestelle Straßenbahnline 11 Ostbahnhof/Honsellstraße oder mit der U6 bis Ostbahnhof) oder auch von Oberrad/Sachsenhausen über die Honsellbrücke.

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U-Bahnverkehr an den Campus an die Vorlesungszeiten anpassen

29.07.2019

Viele Studenten, müssen an einem Tag zwischen allen drei Campus in Frankfurt pendeln, um an ihren Vorlesungen teilnehmen zu können. Dabei kommen viele zu spät, oder müssen Pausen von 2.5 Stunden in ihren Stundenplan einbauen, um pünktlich an den semiaren teilzunehmen. Die Anpassung der Bahnen an den drei Campus, die hauptsächlich von Studenten und Studentinnen genutzt werden, würde die Studienzeit nict nur vereinfachen, sondern auch verschnellern.

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W-LAN an Frankfurter Schulen

26.06.2019

Hat schon mal jemand von einer Schule ohne W-LAN gehört? Dann herzlich willkommen an der Helmholtzschule Frankfurt am Main. Es ist dringend notwendig an der Helmholtzschule und an Frankfurter Schulen W-LAN anzuschaffen, um die Digitalisierung voranzubringen. In Sachen Digitalisierung an Schulen ist die Stadt Frankfurt extrem am Hinterherhinken, da die Stadt Frankfurt trotz des Willens der Frankfurter Schulleiter und unseres Schulleiters Gerrit Ulmke W-LAN an den Schulen anzuschaffen, strikt dagegen ist und es nicht zulässt. Wie soll man denn die Digitalisierung in Deutschland vorantreiben, wenn sich Städte wie bspw. Frankfurt am Main, dagegen aussprechen und verbieten? Es gibt keine guten oder nachvollziehbaren Argumente der Stadt Frankfurt am Main, doch warum bleiben Schulen technisch zurück? Dies muss geändert werden und diese Initiative ist ein Schritt in die Zukunft! Was wollen wir erreichen? Wir möchten die Stadt Frankfurt am Main durch die Initiative dazu bewegen W-LAN an den Schulen zu erlauben und zu finanzieren. Es wäre der erste Schritt in Richtung moderne Schulen in Deutschland/Frankfurt am Main und in Richtung Digitalisierung. Dadurch könnten wir bzw. Lehrerinnen und Lehrer die Lernatmosphäre und das Lerninteresse der Schülerinnen und Schüler fördern und unterstützen. Die Politik muss langsam begreifen, dass W-LAN, Handys und Computer zu der neuen Generation gehört. In anderen Städten gibt es bereits sehr viele moderne Schulen mit Smartboards und Tablets für alle Schülerinnen und Schüler und es funktioniert! Warum dann nicht in Frankfurt am Main? Wo liegt das Problem, einfach mal Geld für Bildung und Digitalisierung auszugeben? Kurz und knapp: Wir möchten W-LAN an der Helmholtzschule Frankfurt am Main und an weiteren Frankfurter Schulen! Dazu fordern wir eine sofortige Umsetzung und keine, die 5 Jahre dauert. Diese Initiative wurde mit den Schülern Malte Gaensslen, Finn Schulter, Philip Heid und Paul Schmidt der Jahrgangsstufe 9 der Helmholtzschule Frankfurt am Main gestartet.

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Regeln gegen Elterntaxis

19.06.2019

Die Stadt Frankfurt sollte klare Regeln gegen Elterntaxis erlassen. Es ist erwiesen, dass es für Kinder besser ist den Schulweg zu Fuß zu bewältigen. Zudem passieren immer mehr Unfälle von Kindern auf dem Schulweg in den Autos der Eltern. Auserdem ist es schxxxx für das Klima. Ideen wären, - absolutes Halteverbot vor Grundschulen - Einrichtung sogenannter Schulstraßen - Halteplätze vor Schulen sperren, am besten begrünen. - regelmäßige Kontrolle dieser Maßnahmen Zusätzlich sollten Schulwege besser geschützt werden. - zugeparkte Gehwege sollten freigeschleppt werden - notwendige Straßenüberquerungen müssen durch Ampeln, Zebrastreifen, Tempo 30 und klare Kennzeichnung sicherer gemacht werden.

Idee
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Kostenlose Nutzung des ÖPNVs für Schüler

17.06.2019

Gerade in der Jugend entwickeln sich Verkehrsgewohnheiten. Deswegen ist es wichtig, dass Schüler den ÖPNV nutzen. Die Preise des RMVs sind allerdings eine hohe Einstiegshürde. Meist lassen sich die Schüler dann lieber von den Eltern chauffieren. Deswegen sollten Schüler den ÖPNV kostenlos nutzen. Auch sehr passend zu den Angeboten in den Museen und Schwimmbädern. Die Stadt Frankfurt sollte nicht dort aufhören, wo es für das Klima wichtig ist.

Idee
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Öffentliche Gebäude und Sportflächen für Amateurfunkantennen freigeben und Jugendausbildung für den Amateurfunk in der Stadt Frankfurt fördern

13.06.2019

Lizensierter Amateurfunk verbindet die Welt und bietet Freiraum für Innovationen in Physik und Technik. Radiosport trainiert Jugendliche in Geschicklichkeit, Fairness und Wettbewerb. Im Amateurfunk und der IT-affinen Szene gibt es Dienste wie APRS.fi, Ortungsdienste und digitalen Sprechfunk, Kurzwellenfunk, Weltraumfunk mit der Internationalen Raumstation ISS oder andere, auch Dienste die Vorreiter sind für Smart City. Funkamateure betreiben Kurzwellenstationen mit Akkus und Solarstrom, auch als Hilfe für die Notfallkommunikation, wenn Mobilfunk und Telefon ausfallen. Namhafte Funkamateure sind die Astronauten Alexander Gerst, Ulf Meerbold, der Nobelpreisträger John Taylor, der spanische König Juan Carlos und der Rockmusiker Joe Walsh (Gitarrist der Eagles). Leider vergibt die Stadt Frankfurt keine Möglichkeiten Antennen, Gateways oder Funksender an öffentlichen Gebäuden aufzustellen, um solche Funknetze nichtkommerziell auszubauen und zu erproben. Auch die Kommunalen Wohungsbauträger verbieten mittlerweile Antennen auf dem Gebäuden, so dass Funkamateure keine Möglichkeit haben, Den Experimentalfunk auszuüben. Jugendliche sind so für diese wertvolle Beschäftigung mit Technik und Physik nicht mehr zu begeistern, es fehlen somit die Ingenieure und Techniker von morgen. Ich habe ein Jahr lang erfolglos mit der Stadt und Mainova zu einem Amateurfunkrelaisstandort verhandelt und es zuletzt aufgegeben. Die Unterstützung wird aber dringend benötigt, um mit dem Rest der Republik auf diesem Technikgebiet Schritt zu halten. Ich fordere einen Rahmenvertrag mit dem Deutschen Amateurradio Club e.V. (DARC) OV Frankfurt für eine Zusammenarbeit beim Aufstellen von Funkeinrichtungen und Antennen auf/an Städt. Gebäuden und Freiflächen wie Parks oder Sportanlagen.