Schulen und Bildung
Vorlagen
Nachfrage zum Produktbereich 5.002520 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: Holzhausenschule endlich sanieren
Antrag vom 11.11.2025, OF 1298/2 Betreff: Nachfrage zum Produktbereich 5.002520 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: Holzhausenschule endlich sanieren Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, wann die Holzhausenschule wieder in ihr ursprüngliches Gebäude zurück umziehen kann und Details über die Sanierung und die geplanten Maßnahmen bekannt zu geben. Begründung: Der Ortsbeirat 2 begrüßt es sehr, dass ein Budget eingestellt wurde und dass die Sanierung der Holzhausenschule weiterhin vorgesehen ist. Leider ist bisher keine Bautätigkeit zu erkennen. Hier besteht seitens des Ortsbeirats, aber auch seitens der betroffenen Schüler und Eltern der Holzhausenschule sowie des benachbarten Adornogymnasiums Informationsbedarf. Bisherige Vorlagen, zuletzt NR 1237 vom 30.04.2025 bleiben unbeantwortet. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1343 2025 Die Vorlage OF 1298/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nachfrage zum Produktbereich 5.007226 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: AdornoGymnasium Neubau?
Antrag vom 11.11.2025, OF 1297/2 Betreff: Nachfrage zum Produktbereich 5.007226 aus dem Investitionsprogramm 2026 bis 2029: Adorno-Gymnasium Neubau? Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, über die Planung zur Errichtung eines Neubaus des Adorno-Gymnasiums bekannt zu geben. Insbesondere ist aufzuklären, ob der Tauschvertrag inzwischen erfolgt ist und die Pläne in naher Zukunft umgesetzt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat 2 begrüßt es sehr, dass ein Budget eingestellt wurde und dass die Bautätigkeit am Adorno-Gymnasium aufgenommen wird. Die letzte Information bezüglich des avisierten Grundstückstauschs mit dem Land Hessen, der Voraussetzung für die Errichtung des Neubaus bildet, war, dass dieser Vertrag noch nicht endgültig abgestimmt sei (F 3110 vom 27.03.2025, letzter Sachstand 07.05.2025). Der Ortsbeirat 2 begrüßt die Errichtung eines Neubaus insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden Schülerzahlen und des Fehlens von Sporthallen am Interimsstandort sehr. Schließlich wäre es vor dem Hintergrund der Planungen bezüglich der benachbarten Philipp-Holzmannschule und der Sanierung der Holzhausenschule, die interimsweise ebenfalls an der Miquelallee neben dem Adorno-Gymnasium untergebracht ist, wichtig, ob die Zeitpläne hier aufeinander abgestimmt sind, sodass der Schulstandort dann endgültig aufgegeben werden kann. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1342 2025 Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kostenübernahme für Steckdoseninstallation der Weihnachtsbeleuchtung in Fechenheim
Antrag vom 04.12.2025, OF 804/11 Betreff: Kostenübernahme für Steckdoseninstallation der Weihnachtsbeleuchtung in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget die Kosten für die Installation von Steckdosen gemäß Angebot Nr. 371.400.25-J der SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH. Für die zwei im Angebot aufgeführten Steckdosenpositionen (Montagekosten inkl. Material, netto 820,08 €) wird die Bruttoposition (inkl. 19 % MwSt = 976,90 €) übernommen. Die Steckdosen befinden sich in Fechenheim in den Straßen "Alt-Fechenheim" und "Birsteiner Straße". Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Für die Weihnachtsbeleuchtung ist die Installation zusätzlicher Steckdosen in Fechenheim erforderlich. Die SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH hat hierzu ein entsprechendes Angebot vorgelegt. Da die Stromversorgung im öffentlichen Raum erfolgt und die Beleuchtung im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Kostenübernahme aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Effizienter Schulbau durch organisatorische Stärkung und Reorganisation des Amtes für Bauen und Immobilien
Antrag vom 11.11.2025, NR 1439 Betreff: Effizienter Schulbau durch organisatorische Stärkung und Reorganisation des Amtes für Bauen und Immobilien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das Amt für Bauen und Immobilien (ABI) organisatorisch stärken und klar strukturieren: Der Magistrat wird beauftragt, ein umfassendes Reorganisationskonzept vorzulegen, dass das ABI in die Lage versetzt, Bau- und Sanierungsprojekte an Schulen effizient, transparent und termingerecht umzusetzen. 2. Klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten schaffen: Innerhalb des ABI sollen die Aufgabenbereiche für Bildungsbau und -sanierung eindeutig definiert und personell gebündelt werden, um Projektverantwortung, Entscheidungswege und Steuerung zu verbessern. 3. Das Konzept soll Maßnahmen enthalten, um: - moderne Projektmanagementstrukturen einzuführen, - Bauprozesse zu standardisieren und zu beschleunigen, - Schnittstellen zwischen den beteiligten Ämtern und Fachbereichen zu optimieren. 4. Haushaltsdisziplin und Effizienz gewährleisten: Der Magistrat hat sicherzustellen, dass durch eine verbesserte interne Organisation die vorhandenen Haushaltsmittel optimal für Bau und Instandhaltung von Schulen eingesetzt werden. Zweckgebundene Mittel dürfen ausschließlich für den tatsächlichen Bauunterhalt verwendet werden. 5. Der Magistrat wird beauftragt, binnen zwölf Monaten nach Beschluss einen Bericht über die umgesetzten Maßnahmen und deren Wirkung vorzulegen. Begründung: Frankfurt steht bezüglich des Schulbaus vor erheblichen Herausforderungen. Der bestehende Rückstau bei Sanierung und Neubau ist nicht durch fehlende Strukturen, sondern durch organisatorische Schwächen im Amt für Bauen und Immobilien (ABI) bedingt. Statt neue Verwaltungseinheiten zu schaffen, muss die Stadt die vorhandenen Strukturen befähigen, effizient zu arbeiten. Eine klare Verantwortungsverteilung, effektive Steuerung, moderne Verwaltungsmethoden und Digitalisierung sind der Schlüssel, um Bauprojekte zügig und transparent umzusetzen. Die FDP-Fraktion setzt sich für eine starke, handlungsfähige und moderne Bauverwaltung ein - mit weniger Bürokratie und mehr Ergebnissen für Frankfurts Schulen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1439 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1439 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1462), Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1439 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schnitzler, Becker, Brenner und Kunze dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1462), Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6954, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025
Sanierung der Turnhalle der Franckeschule
Antrag vom 09.10.2025, OF 1243/2 Betreff: Sanierung der Turnhalle der Franckeschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, - seit wann die Turnhalle der Francke-Schule aufgrund der festgestellten Einsturzgefahr gesperrt ist, - welche Maßnahmen seit der Sperrung unternommen wurden, um die Turnhalle wieder nutzbar zu machen, - welche Begehungen stattgefunden haben, zu welchem Zweck diese erfolgten und welche Ergebnisse dabei festgestellt wurden, - welches weitere Vorgehen geplant ist und wie der voraussichtliche Zeitplan für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit der Turnhalle aussieht. 2. über aktuell bekannte bzw. geplante Schritte zu informieren, - ob ein Denkmalgutachten vorliegt bzw. eine Begehung durch das Denkmalamt vorgesehen ist und zu welchem Zeitpunkt diese stattfinden soll, - ob geplant ist, das Dach der Turnhalle der Francke-Schule zunächst provisorisch abzustützen und in welchem zeitlichen Rahmen dies erfolgen soll, - in welchem Zeitraum die vollständige Sanierung der Turnhalle vorgesehen ist. 3. darzustellen, wie der Schulsport in der Zwischenzeit sichergestellt wird, - ob weitere geeignete Hallen für den Sportunterricht der Francke-Schule gesucht werden, - welche alternativen Maßnahmen geplant oder bereits umgesetzt wurden, - wie gewährleistet werden soll, dass der Schulsport für alle Grundschulkinder der Francke-Schule während der gesamten Dauer der Einschränkung stattfinden kann. 4. alle denkbaren und zumutbaren Maßnahmen möglichst zeitnah umzusetzen, um entweder die Nutzung der Turnhalle der Francke-Schule wieder zu ermöglichen oder geeignete Alternativen für den Schulsport dauerhaft bereitzustellen. Begründung: Schulsport ist insbesondere in der Grundschule von großer Bedeutung. Er fördert die körperliche Gesundheit, die motorische Entwicklung und trägt maßgeblich zur Prävention von Bewegungsmangel und Haltungsschäden bei. Darüber hinaus unterstützt er soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Rücksichtnahme und Fairness. Bewegung wirkt sich nachweislich positiv auf Konzentration, Lernfähigkeit und das allgemeine Wohlbefinden der Kinder aus. Nach der Brandschutzsanierung der Francke-Schule wurde kurze Zeit später festgestellt, dass das Dach der schuleigenen Turnhalle einsturzgefährdet ist. Infolgedessen musste die Turnhalle gesperrt werden, sodass seitdem kein regulärer Sportunterricht in der eigenen Halle mehr stattfinden kann. Zwar konnten einige Klassen der Francke-Schule zeitweise in nahegelegene andere Turnhallen ausweichen, jedoch sind dort die Kapazitäten begrenzt und nicht alle Einrichtungen in zumutbarer Entfernung erreichbar. Für viele Klassen findet der Sportunterricht daher auf dem Schulhof oder auf öffentlichen Spielplätzen statt oder entfällt ganz. Diese Lösungen sind weder witterungsunabhängig noch pädagogisch ausreichend, zudem fehlt dort eine geeignete Ausstattung und sichere Rahmenbedingungen. Eine dauerhafte Einschränkung des Schulsports ist aus pädagogischer, gesundheitlicher und sozialer Sicht nicht hinnehmbar. Da die Sperrung bereits über einen längeren Zeitraum andauert und trotz einzelner Begehungen bislang keine transparente Kommunikation über Ergebnisse, Planungen und Zeitabläufe erfolgt ist, besteht ein erhebliches Informations- und Handlungsbedürfnis. Es ist dringend erforderlich, Klarheit über den bisherigen Verlauf, die aktuellen Planungen und insbesondere über konkrete zeitliche Perspektiven zu erhalten. Der Ortsbeirat setzt sich deshalb dafür ein, dass der Magistrat die genannten Informationen bereitstellt, die notwendigen Schritte beschleunigt und dafür sorgt, dass entweder die Turnhalle der Francke-Schule zeitnah wieder nutzbar wird oder geeignete Alternativen für den Schulsport dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 28 Die Vorlage OF 1243/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7659 2025 Die Vorlage OF 1243/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor in Ziffer 3. an das Ende des ersten Spiegelstrichs folgender Wortlaut eingefügt wird: "insbesondere wären die Kapazitäten bei der FTG Frankfurt sowie in der Halle der Kinderwerkstatt zu prüfen und die entsprechenden Bedingungen zu eruieren". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745)
Antrag vom 10.11.2025, OF 1166/10 Betreff: Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745) Vorgang: OM 7245/25 OBR 10; ST 1745/25 Mit Stellungnahme vom 20.10.2025 (ST 1745) teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 10 mit, dass das Außengelände der Berkersheimer Grundschule auf die Möglichkeit zusätzlicher Verschattungen geprüft wurde. Vor dem Haupteingang sei die Installation eines Sonnenschutzes nicht möglich, weil sich dort die Stellfläche für die Feuerwehr befindet. Es sei daher für die Fläche hinter dem Hauptgebäude die Bestellung eines Starkwindschirms mit Betonsockel in Auftrag gegeben worden. Der Stellungnahme gingen zwei Anregungen des Ortsbeirates 10 voraus, die erste aus dem Mai 2022, sowie eine Stellungnahme des Magistrats aus dem März 2023. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wieso benötigte der Magistrat für die Beantwortung der Anregung knapp dreieinhalb Jahre? 2. War dem Magistrat nicht bereits deutlich früher bekannt, wo sich die Stellfläche für die Feuerwehr befindet? 3. Wenn nein: wieso war dies dem Magistrat nicht bekannt? 4. Wenn ja, wieso wurde diese Information nicht bereits deutlich früher dem Ortsbeitat 10 mitgeteilt? 5. Wie bewertet der Magistrat dies vor dem Hintergrund a) des Brand- und Rettungsschutzes, b) der seit einem Jahr laufenden Schulbauoffensive Frankfurt am Main? Begründung: Der Ortsbeirat 10 zeigt sich erneut verwundert über die lange Bearbeitungszeit einer seiner Anfragen. Gerade weil der Brand- und Rettungsschutz dem Sonnenschutz vorausgeht, verwundert es, dass diese Anfrage eine fast dreijährige Bearbeitung nach sich zog. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7245 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1745 Beratung im Ortsbeirat: 10
Einrichtung von Fahrradständern im Walter-Weisbecker-Weg in Höhe des Kinderzentrums
Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2068 Betreff: Einrichtung von Fahrradständern im Walter-Weisbecker-Weg in Höhe des Kinderzentrums Der Magistrat entspricht der Anregung. Aufgrund des begrenzten Platzangebots im Bereich des neuen Grünen Ypsilon Wegs (Walter-Weisbecker-Weg) werden die Radbügel vor dem Kinderhaus auf der Fahrbahn installiert. Dazu werden ein oder mehrere PKW-Stellplätze umgewidmet. Die Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7328
Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer Schule
Antrag vom 10.11.2025, OF 1167/10 Betreff: Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer Schule Vorgang: OM 2890/22 OBR 10; ST 172/23; V 1117/25 OBR 10; ST 985/25 In seiner Stellungnahme vom 23.06.2025, ST 985 erklärte der Magistrat, dass die Realisierbarkeit noch einer weiteren Prüfung unterliegt. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird das notwendige Material - beispielsweise die Masten und Leuchten - bestellt und eingebaut. Es wurde mit einer Vorlaufzeit von mindestens fünf Monaten gerechnet. Im Anschluss an diese Arbeiten wird der FGÜ markiert werden. Stand Anfang November 2025 sind nicht nur die Masten und Leuchten noch nicht vor Ort vorzufinden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann er nunmehr mit dem Abschluss der Vorarbeiten sowie der endgültigen Markierung rechnet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2890 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 172 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1117 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 985 Beratung im Ortsbeirat: 10
Wie chaotisch wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8?
Antrag vom 10.11.2025, OF 652/8 Betreff: Wie chaotisch wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die folgenden Fragen zu beantworten: - Wie viele Erstklässler werden im Ortsbezirk 8 im nächsten Jahr voraussichtlich eingeschult? - Wie viele Eltern der Erstklässler werden Ihren Anspruch auf Ganztagesbetreuung nach der Erwartung / Planung des Magistrats geltend machen? - Wie viele Betreuungsplätze im Ortsbezirk 8 werden im nächsten Jahr durch Abgänge von Viertklässlern voraussichtlich frei? - Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Hortplätze? - Wer koordiniert die Vergabe der Plätze? - Sind die Horte verpflichtet, vorrangig Hortplätze für Erstklässler bereitzustellen? - Wie wird eine Benachteiligung der Zweit-, Dritt- und Viertklässlern, die noch keinen Platz in einer Einrichtung haben und auch noch nicht durch den Ganztagsanspruch abgedeckt sind, bei der Vergabe der Hortplätze vermieden? - Wie wirkt sich die neue Regelung auf die pädagogische Arbeit freier Träger aus, wenn keine jahrgangsgemischten Gruppen mehr gebildet werden könnten? Angesichts der Dringlichkeit des Anliegens bittet der Ortsbeirat um eine Stellungnahme des Magistrats innerhalb von drei Monaten. Begründung: Ab dem 01.01.2026 hat jeder Erstklässler im Ortsbezirk 8 einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung durch Schule oder ortsansässige Einrichtungen. Aktuell ist im Ortsbezirk 8 jedoch kein Pakt für die Ganztagsschule umgesetzt. Die beiden Grundschulen - Heinrich-Kromer-Schule und Erich-Kästner-Schule - sind nach aktuellem Kenntnisstand nicht ganztagsfähig. Besonders an der Heinrich-Kromer-Schule fehlt die Infrastruktur für eine Mittagsversorgung in den bestehenden Räumlichkeiten. Wenn die Horte verpflichtet sind, vorrangig Hortplätze für Erstklässler bereitzustellen, werden die Zweit-, Dritt- und Viertklässlern, die noch keinen Platz in einer Einrichtung haben und auch noch nicht durch den Ganztagsanspruch abgedeckt sind, bei der Vergabe der Hortplätze benachteiligt, da insgesamt zu wenig Plätze zur Verfügung stehen. Die Horte im Ortsbezirk 8 arbeiten bislang häufig mit altersgemischten Gruppen, die altersübergreifendes Lernen ermöglichen und pädagogisch fördern. Wenn in einer Einrichtung künftig nur Erstklässler aufgenommen werden könnten, entstehen homogene Gruppen, was die Arbeitsweise und das pädagogische Konzept grundlegend verändert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1339 2025 Die Vorlage OF 652/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "chaotisch" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Finanzierung der Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule sicherstellen
Antrag vom 10.11.2025, OF 638/8 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Finanzierung der Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für das Jahr 2025 eine hinreichende Finanzierung für die provisorische Schulkantine und die längst überfällige Erweiterung der Heinrich-Kromer-Schule sicherzustellen. Begründung: Seit mehreren Jahren ist die Heinrich-Kromer-Schule bereits eine 5-zügige Grundschule. Jedoch verfügt die Schule nicht über hinreichende Räumlichkeiten und auch nicht über eine Schulkantine. Die Schule möchte eine Ganztagesbetreuung anbieten, arbeitet auch and einem Konzept hierfür und könnte jederzeit beginnen. Jedoch fehlt der Heinrich-Kromer-Schule die hierfür zwingend notwendige Schulkantine. Eine Erweiterung der Kapazitäten und eine Ganztagesbetreuung ist für diesen Schulbezirk auch aus sozialen Gründen absolut dringend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 123 2025 Die Vorlage OF 638/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Im Tenor das Wort "2025" durch das Wort "2026" ersetzt wird. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Anwohnerschutz bei Großveranstaltungen im Waldstadion
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 460 Betreff: Anwohnerschutz bei Großveranstaltungen im Waldstadion Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6470 - NR 1304/25 CDU - Seit vielen Jahren stellt der Magistrat aktuelle Anreiseinformationen zu Veranstaltungen im Deutsche Bank Park bereit. Diese werden sowohl auf der Verkehrsinformationsplattform https://mainziel.de als auch auf der offiziellen Webseite des Deutsche Bank Parks veröffentlicht. Dabei erfolgt eine gezielte und verkehrsträgerübergreifende Kommunikation, die alle Mobilitätsformen berücksichtigt. Das Angebot umfasst Informationen und Empfehlungen zu Park-and-Ride-Möglichkeiten (P+R), dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), der Anreise mit dem PKW sowie zu nachhaltigen Mobilitätsalternativen wie Rad- und Fußverkehr. Zusätzlich werden Hinweise zu Fahrradparkmöglichkeiten und Mikromobilitätsangeboten wie E-Scootern oder Leihfahrrädern angeboten, um eine umweltfreundliche und komfortable Anreise zu ermöglichen. Darüber hinaus wurden neben den Parkplätzen direkt am Stadion zusätzliche Parkkapazitäten in nahegelegenen Parkhäusern in Niederrad geschaffen. Für diese Parkhäuser besteht sogar die Möglichkeit, im Vorfeld ein Parkticket online zu buchen - so wird die Anreise noch komfortabler und planbarer. Parallel zu diesen Informationen werden Verkehrsmeldungen auch auf der Mobilithek veröffentlicht und für Drittanbieter, wie etwa Navigationsdienste, zur Verfügung gestellt. Dadurch wird eine breite Verfügbarkeit aktueller Verkehrsdaten gewährleistet, die eine optimale Routenplanung und eine reibungslose Anreise ermöglichen. Im Vorgriff auf mögliche technische Lösungen wie zum Beispiel elektronische Schranken mit Kennzeichenerfassung, die sich dann nur für Anwohnende und gegebenenfalls ihre Besucher öffnen, gilt es den Stadionbetreiber (Eintracht Frankfurt) in die Pflicht zu nehmen und die seit Jahren bereits vorhandenen Schranken (Schwarzwaldstraße / Waldstraße, Adolf-Miersch-Straße / Gerauer Straße) mit Ordnerpersonal durch den Veranstalter zu besetzen und gegebenenfalls weitere Schranken im Gebiet aufzubauen und zu besetzen. Ähnlich wird auch bei Veranstaltungen wie dem Flohmarkt am südlichen Mainufer oder Großveranstaltungen wie Mainfest und Museumsuferfest verfahren. Sollte eine rein personelle Besetzung der Schranken durch Ordner des Veranstalters nicht ausreichen, müssen gegebenenfalls zur Unterstützung Zufahrtsberechtigungen erteilt werden. Der Magistrat wird diesbezüglich auf Eintracht Frankfurt zugehen. Es wird hier klar der Veranstalter in der Pflicht gesehen. Bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park betreibt die Städtische Verkehrspolizei, deren originäre Aufgabe die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist, bereits einen sehr hohen Personalaufwand (derzeit liegt die Einsatzstärke bei elf Bediensteten). Die Besetzung sämtlicher Zufahrtsmöglichkeiten - neben den mit Zeichen 250 + "Anlieger frei" versehen Straßen müsste auch das Verbot der Einfahrt (Z. 267) personell durchgesetzt werden - würde alle aktuell verfügbaren Einsatzkräfte binden, was dazu führen würde, dass die Kontrolle des ruhenden Verkehrs nicht mehr in einem hinnehmbaren Maße nachgegangen werden könnte. Die häufig bestehende hohe Diskussionsbereitschaft gegenüber Behörden bei den notwendigen konsequenten Einfahrtskontrollen führt zudem zu Rückstaus mit all seinen negativen Auswirkungen. Zudem ist der Begriff "Anlieger:in" weit zu fassen, so genügt die Aussage, in diesem Bereich Zigaretten kaufen zu wollen oder ein Haus besichtigen zu wollen. Erfahrungen zeigen auch, dass zwar zahlreiche Fahrzeuge an den Zufahrten abgewiesen werden können, aber dennoch innerhalb des gesperrten Bereichs eine extrem hohe Dichte von Parkverstößen vorliegt. Das Parkfehlverhalten rund um das Stadion würde mit den Einfahrtskontrollen kaum gemindert werden. Der extrem hohe Personaleinsatz mit seinen negativen Konsequenzen für die originäre Aufgabe, steht in keinem akzeptablen Verhältnis zum Nutzen. In der Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Multifunktionsarena werden diverse Maßnahmen beschrieben, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort (Nähe des Waldstadions) realisieren zu können. Aktuell werden die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen u.a. das Thema Anwohnerschutz Niederrad auf ihre technische Machbarkeit geprüft, um Kostenschätzungen vorzunehmen, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. Der Magistrat wird vor der Inbetriebnahme der Multifunktionsarena ein Verkehrskonzept erarbeiten und auch alle verkehrlich erforderlichen Maßnahmen umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.07.2025, NR 1304 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.12.2025
Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant?
Antrag vom 10.11.2025, OF 1135/9 Betreff: Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant? Die Sanierung der Astrid-Lindgren-Schule ist weit überfällig. Dem Ortsbeirat wurden bereits die Pläne zur Errichtung eines Moduls im Schulhof vorgestellt. Dabei wurde auch erläutert, dass die Baustellenzufahrt über das ehemalige BMX-Gelände in der Platenstraße erfolgen soll. Mittlerweile ist an dieser Stelle der Spielpark fertiggestellt, der sehr gut angenommen wird und ein klarer Zugewinn für das das Viertel ist. Auf der Südseite des Geländes steht nun die Sanierung der städtischen Sportflächen an der Wilhelm-Epstein-Straße unmittelbar bevor. Auch aus dieser Richtung wäre dann keine Zufahrt mehr zum Schulhof der Astrid-Lindgren-Schule möglich. Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fragen den Magistrat deshalb, über welchen Weg soll die Baustellenzufahrt zum Schulhof erfolgen? Und: Wie kann erreicht werden, dass weder der Park Schaden nimmt, noch die für die Sportvereine wichtige Erneuerung der Sportanlage an der Wilhelm-Epstein-Straße verzögert wird? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1330 2025 Die Vorlage OF 1135/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädagogische Aufgaben Abriss und Neubau der Sporthalle Süd und Erweiterung des Schulstandortes der Deutschherrenschule
Antrag vom 10.11.2025, OF 1584/5 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädagogische Aufgaben Abriss und Neubau der Sporthalle Süd und Erweiterung des Schulstandortes der Deutschherrenschule Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel in Höhe von 50.000 € für den Abriss der Sporthalle Süd sowie den Neubau einer Dreifeldsporthalle und eine Erweiterung des Schulstandortes der Deutschherrnschule auf diesem Areal (z.B. mit einer Mensa) in den neuzubeschließenden Haushalt 2026 einzuplanen. Begründung: Die Sporthalle Süd ist mittlerweile in die Jahre gekommen, wie sich unschwer an der Sanierungsgeschichte der letzten Jahre erkennen lässt. Die bestehende Mängel reichen von Schimmel bis hin zu zur bröckelnden Decke. Hier ist es sinnvoll, die Sporthalle abzureißen und auf der freiwerdenden Fläche eine Zweifeldsporthalle und weitere Räume zur Erweiterung des Schulstandortes der Deutschherrnschule zu schaffen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 86 2025 Die Vorlage OF 1584/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Höchst: Unterstützung einer Schultheaterveranstaltung „Heute Abend: Lola Blau“
Antrag vom 10.11.2025, OF 1386/6 Betreff: Höchst: Unterstützung einer Schultheaterveranstaltung "Heute Abend: Lola Blau" der Ortsbeirat möge beschließen, aus dem Ortsbeiratsbudget maximal 2500€ für eine Schulvorstellung des Theaterstückes "Heute Abend: Lola Blau", am Vormittag des 14.01.2026 in der Aula der IGS West zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung ist für interessierte Schulen offen und die Schüler und Schülerinnen sollen kostenfrei teilnehmen können. Begründung: Das Musik- Theaterstück "Heute Abend: Lola Blau" mit Sabine Fischmann erzählt vom Leben der Lola Blau. Sie träumt von einem Leben als Schauspielerin. Ihr Wunsch wird durch den aufkommenden Krieg zerschlagen. Als Jüdin muss sie nach Amerika emigrieren. Mit diesem Schulangebot möchte die AG Geschichte und Erinnerung Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, sich mit den Auswirkungen von Ausgrenzung, Antisemitismus und Krieg auseinanderzusetzen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 443 2025 Die Vorlage OF 1386/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Planungsmittel für die Turnhalle der Griechischen Schule in Griesheim
Antrag vom 09.11.2025, OF 1336/6 Betreff: Haushalt 2026 Planungsmittel für die Turnhalle der Griechischen Schule in Griesheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die für die Planung eines Neubaus der Turnhalle der Griechischen Schule (ehemalige Mozartschule) erforderlichen Mittel in Höhe von 150 000 Euro in den Haushalt 2026 einzustellen. Begründung: Auch die Turnhalle der Griechischen Schule ist schon seit Jahren in einem schlechten baulichen Zustand. Insbesondere die sanitären Anlagen sind sehr veraltet und die Duschen und Waschbecken sind oft außer Betrieb. Das Alter der Turnhalle und die unzureichende Unterhaltung des Baus über Jahrzehnte haben eine Situation entstehen lassen, die einen Neubau sinnvoll erscheinen lässt. Zudem können im Neubau auch die veränderten Anforderungen an eine Sporthalle aufgenommen werden. Neben der schulischen Nutzung wird die Halle auch intensiv für Vereinssport genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Dippemess und Kleingärten retten, Binding Areal prüfen!
Antrag vom 09.11.2025, OF 803/11 Betreff: Dippemess und Kleingärten retten, Binding Areal prüfen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Presseberichten zu Folge hat die Radebergergruppe, denen das ehemalige Binding Areal in Sachsenhausen gehört, diese Fläche dem Magistrat der Stadt Frankfurt als möglichen Standort für den Neubau der europäischen Schule angeboten. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, alle Möglichkeiten zu prüfen, mit denen ermöglicht wird, auf dem ehemaligen Grundstück der Binding-Brauerei, den Neubau der europäischen Schule zeitnah zu realisieren. Falls dies nicht möglich ist müssen weitere Flächen geprüft werden, die nicht zu einer weiteren Großbaustelle im Frankfurter Osten führen. Begründung: Frankfurt braucht einen zentral gelegenen Festplatz und den Erhalt der restlichen Kleingärten im Frankfurter Osten. Durch den je 40 Jahre verzögerten Baubeginn der Nordmainischen S-Bahn nach Hanau und den gleichzeitigen Baubeginn des Riederwald-Autobahntunnels, im Frühjahr 2026, wird der gesamte Frankfurter Osten in den nächsten 10 Jahren durch zwei Großbaustellen massiv belastet. Unstrittig ist, dass der jetzige Standort der europäischen Schule zu klein ist und die Stadt Frankfurt baldmöglichst eine ausreichende Fläche zur Verfügung stellen muss. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Container Stephensonstraße sinnvoll weiternutzen II/Zwischennutzung durch das Kinder- und Jugendhaus
Antrag vom 09.11.2025, OF 1794/1 Betreff: Container Stephensonstraße sinnvoll weiternutzen II/Zwischennutzung durch das Kinder- und Jugendhaus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Institutionen des Bildungscampus Gallus, wie dem Kinder- und Jugendhaus, die o.g. Containeranlage umgehend zur Zwischennutzung zur Verfügung zu stellen sowie alles Erforderliche hierfür zu veranlassen, damit die geplanten Bauarbeiten am Bildungscampus Gallus schnellstmöglich beginnen können. Begründung: Die Grundschule ist inzwischen ausgezogen und die Containeranlage steht seit Juli dieses Jahres noch immer ungenutzt herum, ohne dass die Grünfläche seitdem planmäßig wiederhergestellt wurde. Daher könnte die Containeranlage auch sinnvoll weitergenutzt werden. Institutionen des Bildungscampus Gallus, wie das Kinder- und Jugendhaus, benötigen dringend eine Auslagerungsstätte, damit die Bauarbeiten endlich beginnen können. Das Kinder- und Jugendhaus wäre sehr daran interessiert, die Containeranlage zu nutzen. In der letzten Sitzung der AG Bildungslandschaft Gallus äußerte der Vertreter des ABI, Herr Hatz, dass die Nutzung der Containeranlage eine Option sei, der Planungsdezernent jedoch zustimmen müsse. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7777 2025 Die Vorlage OF 1794/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, Institutionen des Bildungscampus Gallus, wie dem Kinderhaus und Jugendhaus, die o.g. Containeranlage umgehend zur Zwischennutzung zur Verfügung zu stellen sowie alles Erforderliche hierfür zu veranlassen, damit die geplanten Bauarbeiten am Bildungscampus Gallus schnellstmöglich beginnen können." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sindlingen: Maßnahmen gegen erhöhte Geschwindigkeit in der Sindlinger Bahnstraße
Antrag vom 08.11.2025, OF 1365/6 Betreff: Sindlingen: Maßnahmen gegen erhöhte Geschwindigkeit in der Sindlinger Bahnstraße Es wird immer wieder von Geschwindigkeitsübertretungen auf der Sindlinger Bahnstraße insbesondere im Bereich zwischen Zeilsheim Bahnhof und Sindlingen Bahnhof und am Richard-Weidlich-Platz berichtet. Dort befinden sich mehrere Übergange, die von vielen Kindern auf dem Schulweg sowie von älteren Personen genutzt wird. Besonders im Bereich des Richard-Weidlich-Platzes wird immer wieder von gefährlichen Situationen durch Geschwindigkeitsübertretung berichtet. Schon mehrmals wurde - auch durch den Ortsbeirat - um wirksame Maßnahmen zur Geschwindigkeitskontrolle gebeten. Es ist bekannt, das Personal für regelmäßige Kontrollen begrenzt ist. Daher könnte der temporäre Einsatz eines mobilen Geschwindigkeitsmess-anhängers ("Enforcement Trailer") eine geeignete Lösung darstellen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Sindlinger Bahnstraße - insbesondere im Bereich zwischen Zeilsheim Bahnhof und Sindlingen Bahnhof/Richard-Weidlich-Platz - zu prüfen und umzusetzen, beispielsweise durch temporäre Enforcement Trailer oder auch permanente Einrichtungen. Begründung: Vielen Anwohner und Anwohnerinnen, sowohl Schulkinder als auch Senioren, fühlen sich durch den viel zu schnelle Verkehr verunsichert und gefährdet. Klagen werden immer wieder laut. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Barrierefreier Zugang zum 3. Polizeirevier
Antrag vom 19.11.2025, OF 969/3 Betreff: Barrierefreier Zugang zum 3. Polizeirevier Vom Besucherparkplatz des Polizeipräsidiums kann ausschließlich über Stufen das 3. Revier und das Prolizeipräsidium erreicht werden, es sei denn, man geht vom Besucherparkplatz über den Bürgersteig bis zur Eschersheimer Landstraße und neben dem U-Bahn-Treppenaufgang zum Eingang des Revieres/Polizeipräsidiums bzw. vom Besucherparkplatz über den Bürgersteig bis zur Bertramstraße und dort entlang des Hauses bis zum Eingang des Revieres/Präsidium. Ein direkter Zugang vom Besucherparkplatz neben den Stufen zum Präsidium/3. Revier ist nicht möglich und dies, obwohl dort sogar zwei Behindertenparkplätze ausgeschildert sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten mit dem zuständigen Hessischen Innenministerium in Kontakt zu treten um einen direkten barrierefreien Zugang vom Parkplatz aus zu ermöglichen. Zusätzlich müsste das Zufahrtsschild zum Besucherparkplatz geändert werden. Aktuell weisen zwei Schilder auf die Parkplatzeinfahrt hin, rechts zum Besucherparkplatz und links zum "3.Revier + KDD". Tatsächlich ist jedoch der rechte Parkplatz der Besucherparkplatz und die linke Seite für Einsatzfahrzeuge gesperrt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7869 2025 Die Vorlage OF 969/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bebauungsplan B 942 und Berufsschulcampus West voranbringen
Antrag vom 05.11.2025, NR 1433 Betreff: Bebauungsplan B 942 und Berufsschulcampus West voranbringen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, noch vor Ende der Wahlperiode 2021-2026 1. einen Zeitplan für die weiteren Verfahrensschritte bis zum Satzungsbeschluss für den am 22.09.2022 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan B 942 (M 121/2022; § 2238 vom 22.09.2022) vorzulegen; 2. die Planungen zur Philipp-Holzmann-Schule auf dem im Jahre 2021 (M 107/2021; § 695 vom 23.09.2021) erworbenen Areal Gaugrafenstraße 4 - 8 bzw. Westerbachstraße 40 - 42, Gaugrafenstraße 10 bzw. Zentmarkweg vorzustellen; 3. einen Zeitplan bis zur Freimachung und Herbeiführung der Baureife des von der Stadt im Jahre 2021 erworbenen Areals vorzulegen; 4. die Philipp-Holzmann-Schule in die fortzuschreibende Prioritätenliste für Schulbaumaßnahmen im Rahmen der sogenannten "Schulbauoffensive" aufzunehmen und Mittel für die Realisierung im Haushalt bereit zu stellen; 5. darzulegen, welche weiteren Voraussetzungen zur Errichtung des Berufsschulcampus West im kommenden Jahr geschaffen werden müssen, welche Planungsschritte 2026 erfolgen und welche städtischen Ämter bzw. externen Partner diese Aufgaben konkret übernehmen. Begründung: Im Jahre 2021 hat die Stadt gemäß M 107/2021 und Stadtverordnetenbeschluss § 695 vom 23.09.2021 das Areal Gaugrafenstraße 4 - 8 bzw. Westerbachstraße 40 - 42, Gaugrafenstraße 10 bzw. Zentmarkweg für einen zweistelligen Millionenbetrag erworben. Die Details des Erwerbsvorgangs sind leider vertraulich. Einen weiteren Teil hat die Handwerkskammer Frankfurt erworben. Laut einer gemeinsamen Absichtserklärung (FAZ vom 06.10.2023) soll auf dem erworbenen Gelände von etwa 38.000 qm sowohl der Neubau der Philipp-Holzmann-Schule der Stadt Frankfurt entstehen, als auch ein Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Rhein-Main. Zudem ist ein Gästehaus mit bis zu 200 Betten von der Handwerkskammer geplant. Für die Handwerkskammer ist der Campus für berufliche Bildung ein wesentlicher Meilenstein, um den technischen Herausforderungen zu begegnen. Um die Zukunftsfähigkeit des dualen Ausbildungssystems zu gewährleisten, aber auch Synergien zu gewinnen ist die räumliche Nähe zur Philipp-Holzmann-Schule von überragender Bedeutung. Inzwischen hat die Handwerkskammer auf dem von ihr erworbenen Grundstücksteil die vorhandenen Gebäude abreißen lassen und praktisch Baureife hergestellt. Dagegen scheint es die Stadt mit einer Verlagerung der Philipp-Holzmann-Schule nicht eilig zu haben. So stehen die alten Industriegebäude auf dem von der Stadt erworbenen Grundstücksteil immer noch und scheinen weiter genutzt zu werden, obwohl die mit dem Verkäufer 2021 vereinbarte zweijährige Übergangszeit schon längst abgelaufen ist. Nach dem am 22.09.2022 gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan B 942 hat sich nichts weiter getan, wenn man einmal davon absieht, dass das Areal zwischenzeitlich in zwei Bebauungspläne aufgeteilt wurde und die Stadt mit Beschluss vom 12.12.2024 (M 169/2024, § 5552) den räumlichen Geltungsbereich des B 942 um den räumlichen Geltungsbereich des B 946/2024 zur Verhinderung von Rechenzentren reduziert hat. Während der Bebauungsplan B 946 laut einer Präsentation des Planungsamtes vom 25.03.2025 unter Priorität 1 der aktiv bearbeiteten Bebauungsplanprojekte rangiert, hat es der Bebauungsplan 942 nicht einmal unter die letzte Prioritätengruppe 3 geschafft. Ähnliches gilt für die Prioritätenliste der Schulbauoffensive (M 95/2024). Im Haushalt 2024/35 sind für die Philipp-Holzmann-Schule bis einschließlich 2026 Planungsmittel in Höhe von 3,6 Mio.€ eingestellt. Auch wenn nach derzeitigem Stand für die Realisierung ab 2027 im Haushalt 0 € eingestellt worden sind, muss es aufgrund der Budgetierung der Planungsmittel eine umfangreiche Planung geben, die vorgestellt werden kann. Jedenfalls scheint nach dem derzeitigen Stand die angekündigte Fertigstellung der Philipp-Holzmann-Schule Ende 2027 illusorisch. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Robert Lange Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 107 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Vortrag des Magistrats vom 05.07.2024, M 95 Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 169 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1433 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU und AfD gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung); Grüne, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), Linke und BFF-BIG (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der GRÜNEN wird über die Ziffer 4. der Vorlage NR 1433 getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: a) Ziffer 4. der Vorlage NR 1433 wird abgelehnt. b) Dem Rest der Vorlage NR 1433 wird zugestimmt. Abstimmung: zu a) Annahme bei Enthaltung BFF zu b) GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD und farbechte/Linke (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage NR 1433 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; CDU und AfD (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1433 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1433 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Ziffer 4. der Vorlage wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: a) Die Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1433 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Ziffer 4. der Vorlage NR 1433 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD und Volt (= Ablehnung) CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) FDP und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6968, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025
Schulbau beschleunigen durch Zusammenarbeit mit Externen
Antrag vom 05.11.2025, NR 1436 Betreff: Schulbau beschleunigen durch Zusammenarbeit mit Externen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit externe Unternehmen, die auf nachhaltige und modulare Schulgebäude spezialisiert sind, systematisch in die Schulbauoffensive eingebunden werden können. Hierbei sollen insbesondere vorhandene städtische Grundstücke (bspw. FIAT-Areal) für den Neubau solch flexibler, ressourcenschonender Schulgebäude geprüft werden. 2. wie regenerative Energiekonzepte (z.B. Photovoltaik), modulare Bauweisen und flexible Nutzungsansätze integriert werden können, um den ökologischen Fußabdruck der Neubauten zu minimieren und langfristig Betriebskosten zu senken. Ein entsprechender Bericht mit Empfehlungen zur Umsetzung wird der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens Mitte Februar 2026 vorgelegt. Begründung: Frankfurt steht vor der Herausforderung, in den kommenden Jahren viele neue Schulplätze zu schaffen. Die Bewältigung dieses Bedarfs erfordert innovative, nachhaltige und wirtschaftliche Bauansätze. Unternehmen, die sich auf modulare und klimafreundliche Schulgebäude spezialisiert haben, können zur Beschleunigung der Umsetzung beitragen und gleichzeitig hohe Qualitätsstandards sichern. Auf Bildungsbauten spezialisierte Unternehmen sind darauf ausgerichtet, neben individueller Objektplanung und passgenauer Finanzierung auch eine schnelle, schlüsselfertige Bauausführung mit umfassender Projektbetreuung sowie eine Minimierung von Schnittstellen zu gewährleisten. Beispielsweise haben andere Städte gute Erfahrungen mit Schulgebäuden von Goldbeck GmbH (Hannover, Hamburg), KLEUSBERG GmbH (Köln, Heinsberg) oder PORR GmbH & Co. KGaA (Kirchheim bei München) gemacht. So hat beispielsweise die Errichtung des 6.200 m² großen Schulneubaus des Campus Region Hamburg durch die Firma Goldbeck Dank zeitgleicher Modul-Werksvorfertigungen nur sechs Monate bis zur Schlüsselübergabe gedauert. In Frankfurt hingegen vergehen laut Amt für Bau und Immobilien schon von der Projektidee bis zum Spatenstich im Durchschnitt acht Jahre. Hinzu kommen jahrelange Bauzeiten. Mit der Kleusberg GmbH als mittelständischem Unternehmen haben zum Beispiel Unternehmen im Industriepark Höchst zusammengearbeitet und positive Erfahrungen sammeln können, von denen die Stadt Frankfurt profitieren könnte. Statt selbst neue Gesellschaften zu gründen oder mit einer zusätzlichen Bildungsbaugesellschaft Parallelstrukturen innerhalb der städtischen Verwaltung aufzubauen, wäre es sinnvoller, klare Zuständigkeiten zu schaffen und auf vorhandene Expertise zurückzugreifen. Des Weiteren müssen von der Stadt bereits gekaufte Grundstücke für den Schulbau endlich nutzbar gemacht werden. Die Nutzung vorhandener Grundstücke ermöglicht eine schnellere Realisierung von Projekten, die angesichts stetig steigender Baukosten und der dringenden Kapazitätsprobleme sanierungsbedürftiger Schulen oberstes Gebot sein sollte. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1436 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1436 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage NR 1436 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6969, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025
Jugendparlament der Stadt Frankfurt am Main - Antrag des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 (4) SGB VIII
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 452 Betreff: Jugendparlament der Stadt Frankfurt am Main - Antrag des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 (4) SGB VIII Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6461 - NR 1175/25 Jugendhilfeausschuss, B 303/25 - Ein Antrag zur Umsetzung und Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes befindet sich derzeit im Geschäftsgang. Der Antrag NR 1426 mit konkreten Hinweisen zur Umsetzung, trägt den Titel "Partizipation stärken - ein Kinder- und Jugendparlament für Frankfurt" und ist seit dem 10.11.25 im Parlamentsinformationssystem der Stadt öffentlich einsehbar: www.stvv.frankfurt.de/parlis2/parlis.html. Eine Abstimmung zur Installation eines Kinder- und Jugendparlaments in der Stadtverordnetenversammlung wird perspektivisch in der Sitzung vom 11. Dezember 2025 erwartet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.02.2025, NR 1175 Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 303 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.12.2025
Gastronomischer Sommergarten auf dem Riedberg
Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2044 Betreff: Gastronomischer Sommergarten auf dem Riedberg Zu der Anregung des Ortsbeirates wurden Stellungnahmen eingeholt. Die Goethe-Universität sowie das Studierendenwerk Frankfurt am Main haben sich diesbezüglich geäußert. Der Magistrat kann darüber hinaus keinen weitergehenden Beitrag leisten. Die Universität selbst betreibt keine Verpflegungsbetriebe. Nach Auskunft des Studierendenwerks versorgt dieses Universitätsangehörige sowie Gäste sehr gerne mit gastronomischen Angeboten - auch am Abend, sofern diese hinreichend angenommen werden. Die bisherigen Angebote in den Abendstunden auf dem Campus Riedberg (in der Cafeteria LeVel und zuvor im Alfredo N100) wurden bislang bedauerlicherweise nicht angenommen und daher die dortigen Öffnungszeiten sukzessive reduziert. Hinzu kommt, dass durch die zurückgehende Präsenz der Studierenden seit der Coronapandemie alle Einrichtungen, Mensen und Cafés des Studierendenwerks auf dem Campus Riedberg auch am Tag seit vielen Jahren deutlich weniger frequentiert werden. Dadurch ist aus Sicht des Studierendenwerks ein gastronomischer Abendbetrieb auf dem Campus Riedberg in noch weitere Ferne gerückt. Durch den zukünftigen Zuzug des Fachbereichs der Mathematik und Informatik aus Bockenheim voraussichtlich ab dem Jahr 2027 könnte sich die Lage auf dem Riedberg laut Studierendenwerk durchaus wieder verbessern. Inwieweit dies ausreichen wird, einen gastrono- mischen Abendbetrieb respektive einen Sommergarten wirtschaftlich abzubilden, bleibt bis dahin abzuwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7452
Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Nachbarschaftsprojekt „Sommergarten am Wasserturm“
Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2030 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Nachbarschaftsprojekt "Sommergarten am Wasserturm" Der Magistrat stellt dem Verein Tortuga Eschersheim e.V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.000,00 Euro als Zuschuss zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.05.2025, OIB 410
Warnschilder am Rückhaltebecken im Kätcheslachpark erneuern
Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2028 Betreff: Warnschilder am Rückhaltebecken im Kätcheslachpark erneuern Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird die Warnschilder / Beschilderung am Rückhaltebecken im Kätcheslachpark erneuern bzw. instand setzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7480
Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2026
Vortrag des Magistrats vom 31.10.2025, M 165 Betreff: Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2026 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5414 (M 115) 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Volkshochschule Frankfurt am Main der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, den Wirtschaftsplan 2026 zu beschließen. 2. Dem Wirtschaftsplan 2026 der Volkshochschule Frankfurt am Main mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2026 von 14.934.800 € mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2026 von 16.575.800 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2026 von 563.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung von 16.382.844 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags wird zugestimmt. 3. Zur Deckung der in der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung des Produkthaushaltes 2026 ff. noch nicht enthaltenen Mittel werden mit dem Endausdruck des Haushalts 2026 folgende Anpassung vorgenommen: Finanzplanung in T€ Plan 2026 Plan 2027 Plan 2028 Plan 2029 PG 20.03 Kst. 400 938 Skt. 71282240 -755 -1.013 -631 -474 PG 20.04 Kst. 400 021 Skt. 71252000 755 1.013 631 474 Begründung: A. Zielsetzung Gemäß § 7 Abs. 3, Ziffer 1 EigBGes hat die Betriebskommission zum Wirtschaftsplan Stellung zu nehmen und diesen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main im Voraus zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß § 3.3 des Betrauungsakts ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden. Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß §3.4 der Betrauung der Volkshochschule Frankfurt am Main vom 22.09.2023 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist. B. Alternativen Keine C. Lösung Nach EU-Beihilferecht ist eine Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes in der von der Betriebskommission beschlossenen Fassung durch die Stadtverordnetenversammlung noch im Jahr 2025 erforderlich. Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan berücksichtigt die aktuelle wirtschaftliche Lage und Kostenentwicklung. Die VHS verfolgt mit der Berücksichtigung einer Honorarerhöhung die Minimierung des Einklagerisikos durch Kursleitende (Herrenberg-Urteil), da durch attraktive Honorare das Einklagerisiko deutlich minimiert wird. Die aktuelle Differenz zwischen dem Wirtschaftsplan der VHS und dem entsprechenden Haushaltsansatz 2026 im Entwurf wird durch Umschichtung von 755.000 € von PG 20.03 auf PG 20.04 ausgeglichen. Die Folgejahre werden entsprechend angepasst. D. Öffentlichkeitsbeteiligung entfällt, da verwaltungsinterner Vorgang E. Kosten Im Jahr 2026: Betriebsmittelzuschuss: 14.934.800 € Investitionsmittel: 563.000 €, davon werden 199.000 € aus eigenen Mitteln finanziert Gesamteinlage in die Kapitalrücklage inkl. Investitionskostenzuschuss: 15.298.800 € Die Mittel werden im Rahmen des Dezernatsbudgets gedeckt. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: In der mittelfristigen Jahresbetrachtung ergeben sich folgende Zuschussbedarfe: Jahr Betriebsmittelzuschuss Investitionskostenzuschuss 2027 15.206.800 € 230.000 € 2028 14.824.800 € 230.000 € 2029 14.667.800 € 230.000 € Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Entfällt 4. Jahresfolgekosten: Siehe Anlage Wirtschaftsplan 5. Jahreserträge: Siehe Anlage Wirtschaftsplan 6. Leistungen Dritter: Siehe Anlage Wirtschaftsplan. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine 8. Sonstiges: Keine Anlage 1_Ausgleichsleistung (ca. 199 KB) Anlage 2_Erfolgsplan_2026 (ca. 258 KB) Anlage 3_Feststellungsvermerk (ca. 5 KB) Anlage 4_Investitionsplan (ca. 245 KB) Anlage 5_Stellenplan_VHS (ca. 6 KB) Anlage 6_Vermoegensplan (ca. 283 KB) Anlage 7_Uebersicht_Einnahmen_u_Ausgaben (ca. 192 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 115 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6987, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 14-0
Anmietung einer Mietfläche in der Gräfstraße 97 zum Erhalt eines Unterrichtszentrums der Volkshochschule Frankfurt am Main am Standort Bockenheim
Vortrag des Magistrats vom 31.10.2025, M 164 Betreff: Anmietung einer Mietfläche in der Gräfstraße 97 zum Erhalt eines Unterrichtszentrums der Volkshochschule Frankfurt am Main am Standort Bockenheim I. Der Anmietung von Flächen in einer Liegenschaft in der Gräfstraße 97, 60487 Frankfurt am Main, für ein Unterrichtszentrum der Volkshochschule Frankfurt am Main am Standort Bockenheim zu folgenden Konditionen wird zugestimmt: Vermieter: BG Alvearium GmbH & Co KG diese vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter BG Beteiligung GmbH, HRB 210564 Amtsgericht München; diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Prof. Dr. Roland Fleck Mietfläche: 835 m² Mietbeginn: 01.08.2026 Laufzeit: 15 Jahre Option: keine Mietpreis pro m²: Mietpreis pro Monat: 21,50 €/m²/Monat 17.952,50 € Grundmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten NK-Vorauszahlung: Gesamtmiete: 3,50 €/m²/Monat Betriebs- und Nebenkosten 20.875,00 €/Monat inkl. Nebenkostenvorauszahlung II. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen -, Volkshochschule Frankfurt am Main, wird beauftragt den Mietvertrag abzuschließen. III. Mittelbereitstellung Die Kosten für die infrastrukturelle Bewirtschaftung sowie die Finanzierung der Mietaufwendungen inkl. einer gemittelten Indexierungsrate in Höhe von 2% p.a. sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Volkshochschule Frankfurt am Main enthalten und werden über Mittel des Dezernats XI Bildung, Immobilien und Neues Bauen abgebildet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die Abmietung des Unterrichtszentrums in der Leipziger Straße 67 Mieteinsparungen in Höhe von 135.000,00 € p.a. erzielt werden, so dass für die Anmietung der Gräfstraße 97 im Jahr 2026 Mehrkosten in Höhe von 48.000,00 € für die Monate August bis Dezember und ab 2027 Mehrkosten in Höhe von ca. 115.500,00 € gegenüber den Mietkosten der Liegenschaft in der Leipziger Straße 67 anfallen. Begründung: A. Zielsetzung Mit Bericht des Magistrats vom 26.05.2025, B 196 zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 (§ 6477) - wurden die Stadtverordneten u.a. über die Kostensteigerungen für Unterrichtsräume informiert, welche zum Teil auf verändernde Mietverhältnisse zurückzuführen sind. Das seit mehreren Jahrzehnten bestehende Mietverhältnis des VHS Unterrichtszentrums in der Leipziger Str. 67 wurde vermieterseitig zum 01.08.2026 gekündigt. Zielsetzung des Magistrats ist die Sicherstellung der lebenslangen Teilhabe an Bildungs- und Fortbildungsangeboten für jedes Alter, die niedrigschwellig verfügbar und wohnortnah erreichbar sind. Diesem Auftrag kommt der städtische Eigenbetrieb Volkshochschule nach und bietet seine vielfältigen Angebote dafür in mehreren Unterrichtszentren sowie anderen einzelnen Räumen an, die sich im gesamten Stadtgebiet verteilen. Der Standort Bockenheim hat sich dabei auch auf Grund der langjährigen Standortpräsenz im Stadtteil und dem damit einhergehenden hohen Bekanntheitsgrad als sehr gut besuchter Standort etabliert. Der Stadtteil weist eine enorm hohe Bevölkerungsdichte auf und die VHS kann hier auch wegen seiner Einwohnerheterogenität eine Vielzahl an Zielgruppen ansprechen. Ein Standort im Stadtteil Bockenheim soll daher erhalten bleiben. Im Rahmen eines Marktsondierungsprozesses, bei dem synergetische Raumnutzungsmöglichkeiten mit potentiellen Partnern sowie die Verfügbarkeit von Bestandsliegenschaften der Stadt Frankfurt geprüft wurden, hat sich eine Mietfläche in der Gräfstraße 97 als sehr gut geeignet herauskristallisiert. Die Liegenschaft weist eine optimale Erreichbarkeit auf Grund ihrer direkten Lage an der U-Bahnhaltestelle "Bockenheimer Warte" auf, hält eine hohe Flexibilität in der Raumgestaltung und Nutzung vor und bietet allen Teilnehmenden einen barrierefreien Zugang. In diese Mietfläche lassen sich zum einen die Bestandskurse aus der Leipziger Straße 67 umziehen und zum anderen bietet sie den Raum für neue Kursformate und die Kompensation von Unterrichtsflächen, die aufgrund von Eigenbedarfen innerhalb der Schulen für die VHS nicht mehr nutzbar sind. Auf Grund der räumlichen Nähe zum Kulturcampus Bockenheim können hier Kooperationsmöglichkeiten optimal ausgeschöpft und Synergien für eine integrierte Raum- und Flächennutzung initiiert werden. Flächenschnitt: Raumübersicht: 2 Bewegungsräume, 5 Unterrichtsräume mit Raumöffnungsmöglichkeit auf Grund von mobilen Raumtrennwänden, 1 Begegnungsraum, 1 Büro, Teeküche, Archiv, Umkleideräume und Läger. B. Alternativen Wegfall des umfangreichen VHS-Angebots in und für Bockenheim und die umliegenden Stadtteile und damit auch Verringerung des Gesamtangebots der VHS aufgrund von fehlenden Räumen. C. Lösung Anmietung von Flächen am Standort Bockenheim, die zum einen eine Ersatzfläche für die in der Leipzigerstr. 67 ab 01.08.2026 wegfallenden Unterrichtsräume darstellen und zum anderen Kompensationsflächen für zunehmende Nutzungseinschränkung von Unterrichtsräumen in Schulen bieten. Hierfür wurde eine barrierefreie Mietfläche in der Gräfstraße 97 in Bockenheim mit 835m² gefunden. D. Öffentlichkeitsbeteiligung entfällt E. Kosten Kosten: 1. Investitionsbedarf: Die Kosten für den Mietvertrag setzen sich wie folgend zusammen: Position Kosten Mietfläche 835 m² Laufzeit 15 Jahre Mtl. Mietzins €/m² 21,50 €/m² Mtl. Gesamtmiete ohne Nebenkosten 17.952,50 € Gesamtkosten erstes Mietjahr ohne Nebenkosten 215.430,00 € Mtl. Mietnebenkosten je m² 3,50 €/m² Gesamtkosten erstes Mietjahr inkl. Nebenkosten 250.500,00 € Die VHS spezifischen Umbauten (exkl. IT Verkabelung) werden vom Vermieter geleistet und sind Bestandteil der Miete. entfällt Indexierung: Der Mietvertrag sieht eine Indexklausel vor, die regelt: Sollte sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland ("VPI"), ermittelt vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden, auf Grundlage des jeweils gültigen Basisjahres (zurzeit 2020 = 100) gegenüber dem Indexstand bei Mietbeginn nach oben oder unten verändern, so ändert sich die Grundmiete entsprechend automatisch, und zwar mit der Maßgabe, dass die erste Veränderung 24 Monate nach Mietbeginn eintritt. (...) Nachfolgende weitere Anpassungen der Grundmiete erfolgen alsdann jeweils regelmäßig nach Ablauf weiterer 24 Monate um den dann eingetretenen Veränderungssatz des VPI gegenüber dem Indexstand bei der letzten Mietanpassung. Mietpreisvergleich mit IHK Gewerbemarktbericht 2024: Der durchschnittliche Mietpreis / m² ohne Nebenkosten wurde für Bockenheim mit 24,50 € ermittelt. Der für die Mietfläche in der Gräfstraße 97 verhandelte m²-Preis liegt somit 3,00 € unter dem Durchschnittsmietzins für diese Lage. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Zeitraum Mietzins inkl. Nebenkosten + 2% Indexierung p.a. 2026 (01.08.-31.12.) 104.375,00 € 2027 255.510,00 € 2028 260.620,20 € 2029 265.832,60 € 2030 271.149,26 € 2031 276.572,24 € 2032 282.103,69 € 2033 287.745,76 € 2034 293.500,67 € 2035 299.370,69 € 2036 305.358,10 € 2037 311.465,26 € 2038 317.694,57 € 2039 324.048,46 € 2040 330.529,43 € 2041 (01.01.-31.07.) 196.665,01 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Keine. 4. Jahresfolgekosten: Zur infrastrukturellen Bewirtschaftung der Liegenschaften fallen weitere Kosten für Strom, Reinigung, Empfangspersonal und sonstige Aufwendungen in Höhe von ca. 175.000,00 € p.a. an. 5. Jahreserträge: Keine. 6. Leistungen Dritter: Keine. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine. Anlage 01_Mietvertrag (ca. 1,3 MB) Anlage 02_Grundrissplan (ca. 515 KB) Anlage 03_Stellplaetze_enfaellt (ca. 78 KB) Anlage 04_Mietflaechenberechnung_n_GIF (ca. 92 KB) Anlage 05_Vermieterbauleistungen (ca. 223 KB) Anlage 06_Betriebskosten (ca. 43 KB) Anlage 07_Zustaendigkeitsmatrix_Alvearium (ca. 238 KB) Anlage 08_DSGVO (ca. 103 KB) Anlage 09_Volkshochschule_Betriebssatzung (ca. 94 KB) Anlage 10_Handelsregister (ca. 151 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.11.2025, OF 1327/2 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 68 Beschluss: 1. Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 164 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1327/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6986, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 40-3
S-Bahn-Station Ginnheim: Anbindung an die U-Bahn verbessern
Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2045 Betreff: S-Bahn-Station Ginnheim: Anbindung an die U-Bahn verbessern Zu 1. Eine Wegweisung zu der Umsteigebeziehung zwischen S-Bahn und U-Bahnstation ist bereits geplant und wird im Zuge der Umbaumaßnahmen des Stationsgebäudes Ginnheim/Niddapark (Aufzug, Verteilerebene, Treppenaufgang) umgesetzt. Ein beleuchtetes U-Bahn-Piktogramm wird an der Brückenkonstruktion der Rosa-Luxemburg- Straße befestigt, so dass die Station von der S-Bahn-Station kommend bereits von Weitem gut sichtbar sein wird. Zudem weisen auf sämtlichen Wegeleitungsschildern in der Station Ginnheim/Niddapark S-Bahn-Piktogramme auf die Umsteigebeziehung zur S-Bahn hin. Auch die notwendigen Wegeleitungen zur U-Bahn auf dem Gelände der S-Bahn-Station wurden der DB AG bereits mitgeteilt. Zu 2. Der Magistrat konnte 2025 aufgrund konkurrierender bereits priorisierter Projekte die im Etat-Antrag E 65 beantragte Anbindung der neuen S-Bahnstation an Ginnheim nicht bearbeiten. Deswegen wird der zweckgebundene Übertrag für die Machbarkeitsstudie letztmalig beabsichtigt. Hinweisen möchte der Magistrat darauf, dass für die gewünschte bahnlinke Erschließung der S-Bahnstation Ginnheim ein gesondertes Baurechtverfahren erforderlich ist. Dafür gilt es grundsätzlich, vorab eine entsprechende Verkehrsplanung auf Basis der Machbarkeitsstudie aufzustellen. Überdies sind auch ämterübergreifende Abstimmungen zum Grunderwerb nötig. Zu 3. Bei den Aufzuganlagen handelt es sich um Betriebs-Anlagen der DB Netz AG. Diese werden im üblichen Standard betrieben und überwacht. Generell steht der Magistrat in einem guten und konstruktiven Austausch mit der DB. Zu 4. Derzeit existiert ein temporärer Fußgängerüberweg. Mit der Fertigstellung der U-Bahnstation Niddapark wird eine endgültige Querungsmöglichkeit eingerichtet. In der abgestimmten Vorplanung zum barrierefreien Umbau der U-Bahn-Station Niddapark ist ein barrierefreier Fußgängerüberweg über die Straße Am Ginnheimer Wäldchen zur S-Bahn-Station vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6401
Trotz großer Kritik an der Grünwert-Kampagne aus dem Umweltdezernat werden immer weitere Kampagnen aus dem Dezernat, den
Frage vom 04.12.2025, F 3681 Trotz großer Kritik an der Grünwert-Kampagne aus dem Umweltdezernat werden immer weitere Kampagnen aus dem Dezernat, den zugehörigen Ämtern oder angegliederten Stabsstellen veröffentlicht. Auch wenn diese sich in Aufmachung und Inhalt unterscheiden, werden für sie städtische Ressourcen gebunden, Steuergelder ausgegeben und viel Papier oder andere Rohstoffe verbraucht. Ich frage den Magistrat: Wie viele Kampagnen kamen in den vergangenen zwölf Monaten direkt aus dem Umweltdezernat, den zugehörigen Ämtern, aus angegliederten Stabsstellen oder mittelbar über Kooperationen und wie hoch sind die Bruttokosten für all diese Kampagnen jeweils im Detail? Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein
Um gegen spekulativen Wohnungsleerstand vorzugehen, ist vor Kurzem das Hessische Leerstandsgesetz in Kraft getreten. Kom
Frage vom 04.12.2025, F 3718 Um gegen spekulativen Wohnungsleerstand vorzugehen, ist vor Kurzem das Hessische Leerstandsgesetz in Kraft getreten. Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt haben die Möglichkeit, eine eigene Satzung dazu auszuarbeiten. Eine solche Satzung ist die Voraussetzung dafür, dass Leerstand in Frankfurt erfasst und geahndet werden kann. Vor dem Hintergrund des seit 2004 außer Kraft getretenen Gesetzes zur Wohnraumzweckentfremdung auf Landesebene ist eine zügige Verabschiedung dringend notwendig. Ich frage den Magistrat: Wie weit ist die Ausarbeitung der Satzung fortgeschritten und wird sie noch in dieser Wahlperiode verabschiedet, die im März 2026 endet? Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein
Die TNG Stadtnetz GmbH ist aktuell dabei, in einzelnen Stadtteilen von Frankfurt den Glasfaserausbau durchzuführen. Unte
Frage vom 04.12.2025, F 3727 Die TNG Stadtnetz GmbH ist aktuell dabei, in einzelnen Stadtteilen von Frankfurt den Glasfaserausbau durchzuführen. Unter anderem steht dies in Ginnheim und Heddernheim an. In diesem Zuge sind Mitarbeiter der TNG dort unterwegs und versuchen, Haustürgeschäfte über Glasfaseranschlüsse abzuschließen. Ich frage den Magistrat: Entspricht es den Tatsachen, dass die TNG einen Exklusivvertrag mit der Stadt Frankfurt über die Herstellung und den Anschluss des Glasfasernetzes geschlossen hat und die betroffenen Anlieger somit ausschließlich einen Vertrag mit der TNG über einen Glasfaseranschluss abschließen können? Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein
Die FNP berichtete am 29.11.2025 über drei aktuelle Lager für Corona-Schutzausrüstung. Diese von der Stadt betriebenen L
Frage vom 04.12.2025, F 3725 Die FNP berichtete am 29.11.2025 über drei aktuelle Lager für Corona-Schutzausrüstung. Diese von der Stadt betriebenen Lager hätten der Stadt im Jahr 2024 rund 250.000 Euro gekostet. Die Kosten umfassten Miete sowie Betriebs- und Lagerhaltungskosten. Ich frage den Magistrat: Mit welchen Kosten hinsichtlich einer Erneuerung oder Erweiterung dieses Bestands an Schutzmaterial ist in den nächsten fünf Jahren zu rechnen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein
Frankfurt will bis 2035 klimaneutral werden. Ich frage den Magistrat: Wie schätzt der Magistrat das Erreichen dieses K
Frage vom 04.12.2025, F 3683 Frankfurt will bis 2035 klimaneutral werden. Ich frage den Magistrat: Wie schätzt der Magistrat das Erreichen dieses Klimazieles und aller damit einhergehenden Ziele ein? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein
Die Gebäude am Oeder Weg sowie in der Hermann- und Adlerflychtstraße liegen im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung
Frage vom 04.12.2025, F 3655 Die Gebäude am Oeder Weg sowie in der Hermann- und Adlerflychtstraße liegen im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung und wurden von der VBL an Aberdeen Investments Deutschland veräußert. Obwohl die Stadt ihr Vorkaufsrecht nicht ausgeübt hat, ist bislang unklar, ob eine Abwendungserklärung abgeschlossen wurde, um die Mieterinnen und Mieter zu schützen. Daher frage ich den Magistrat: Aus welchen Gründen hat die Stadt Frankfurt das kommunale Vorkaufsrecht beim Verkauf der Wohnungen nicht ausgeübt, und wurde mit dem Käufer Aberdeen eine Abwendungserklärung geprüft, verhandelt oder abgeschlossen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein
Der Palmengarten war als Botanischer Garten oft die erste Naturerfahrung für alle Kinder. Der einfachste Weg, Naturzusam
Frage vom 04.12.2025, F 3651 Der Palmengarten war als Botanischer Garten oft die erste Naturerfahrung für alle Kinder. Der einfachste Weg, Naturzusammenhänge zu erleben, ungewöhnliche Pflanzen zu sehen und sich jetzt an den winterlichen Lichtinstallationen mit Tieren und Pflanzen zu erfreuen. Der Weg ist ihnen jetzt versperrt. Die Familienjahreskarte, zwei Erwachsene mit mehrere Kindern, kostete bis 2023 70 Euro. 2024 wurde die Familienjahreskarte abgeschafft. Wenn heute zwei Erwachsene mit mehreren Kinder in den Palmengarten gehen, zahlen sie 158 Euro - mehr als das Doppelte -, je 79 Euro für jeden der beiden Erwachsenen. Welche Familie mit geringem Einkommen kann sich das leisten? Der Eintritt sollte frei sein. Wann wird wenigstens diese enorme Preissteigerung zurückgenommen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Jutta Ditfurth Vertraulichkeit: Nein
Ausstattung der Schulsekretariate im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7709 entstanden aus Vorlage: OF 939/3 vom 15.10.2025 Betreff: Ausstattung der Schulsekretariate im Nordend Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Wie viele Schulsekretariatsstellen sind aktuell an den Schulen im Nordend nicht besetzt? b) Wie bemisst sich die Personalstellenzahl der Schulsekretariate? c) Wann wurden die Personalstellenzahlen der Schulsekretariate das letzte Mal erhöht und damit den gestiegenen Anforderungen und verlängerten Öffnungszeiten der Schulen angeglichen? Begründung: Schulsekretariate haben in der Schule schon immer eine wichtige Rolle gespielt. Die Mitarbeiter sind unverzichtbare Ansprechpersonen für alle Teile der Schulgemeinde. Mittlerweile haben viele Schulen keinen eigenen Hausmeister mehr. Die meisten Schulen bieten bereits Ganztagsangebote bis 17:00 Uhr, die weiterführenden Schulen haben teilweise bis 18:00 Uhr Unterricht. Allerdings sind an vielen Schulen nicht alle Stellen im Sekretariat besetzt und viele Mitarbeitende sehen sich ständig steigender Arbeitsbelastung ausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Anmietung des Bildungsdezernats in der Alten Mainzer Gasse 37
Anfrage vom 29.10.2025, A 379 Betreff: Anmietung des Bildungsdezernats in der Alten Mainzer Gasse 37 Vor dem Gebäude der Alten Mainzer Gasse 37 in der Altstadt weisen seit kurzem Infotafeln auf den neuen Sitz des Dezernats XI (Bildung, Immobilien und Neues Bauen) von Stadträtin Sylvia Weber hin. Offenbar hat das Bildungsdezernat jetzt ein neues Domizil, aber niemand hat etwas davon gewusst. Der Alleingang der Dezernentin bei der Anmietung der Hedderichstraße, die von den beteiligten Ämtern wegen ausufernder Kosten, überdimensionierter Größe und mangelnder Bedarfe stark in der Kritik stand, zog sogar ein Gerichtsverfahren nach sich. Angesichts dieser Vorgeschichte sollte Transparenz nun oberstes Gebot sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Zu welchem Datum wurde ein Mietbeginn vereinbart und wann hat der Magistrat die Anmietung formell beschlossen? 2. Welche Mietdauer ist vertraglich vereinbart und welche Verlängerungsoptionen enthält der Mietvertrag ggfls.? 3. Aus welchen konkreten Gründen möchte das Bildungsdezernat die bisherigen Räumlichkeiten im StadtRAUM Frankfurt verlassen und warum werden nicht die zusätzlich in der Solmsstraße und anderen städtischen Liegenschaften zur Verfügung stehenden, bislang ungenutzten, Büroflächen genutzt? 4. Welche Teile des Dezernats für Bildung, Immobilien und Neues Bauen werden künftig in der Alten Mainzer Gasse ihren Sitz haben? Wird der StadtRAUM Frankfurt seitens des Dezernats XI vollständig geräumt? 5. Wann ist der Umzug geplant oder hat dieser bereits stattgefunden? 6. Welche Kosten entstehen durch die Anmietung monatlich und jährlich (qm-Zahl und qm-Kosten inklusive aller Neben-, Betriebs- und Verwaltungskosten)? 7. Aus welchen Haushaltspositionen soll die Anmietung konkret in 2025 und perspektivisch finanziert werden? 8. Welche Flächen stehen dem Dezernat XI in der Alten Mainzer Gasse 37 zur Verfügung und entspricht der Flächenansatz den vom Amt für Bau und Immobilien vorgesehenen Richtwerten für Magistratsbüros? 9. Wie sind die Flächen und Kosten im Vergleich zur früher geplanten Anmietung der Immobilie in der Hedderichstraße einzuordnen? 10. Wird es für das Haushaltsjahr 2025 durch das Dezernat XI wieder eine Mehrkostenvorlage geben? Wenn ja, wie hoch werden die Mehraufwendungen voraussichtlich sein? Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 05.11.2025
Barrierefreiheit an Schulen in Bornheim und Ostend
Auskunftsersuchen vom 28.10.2025, V 1299 entstanden aus Vorlage: OF 564/4 vom 20.09.2025 Betreff: Barrierefreiheit an Schulen in Bornheim und Ostend Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben: 1. Welche Schulen im Ortsbezirk sind barrierefrei? 2. Welche Maßnahmen sind in welchem Zeitraum geplant, um diese zukünftig herzustellen? 3. Welche Hindernisse stehen diesem Vorhaben gegenüber? Begründung: Eine wohnortnahe Beschulung sollte auch für Kinder möglich sein, die auf eine barrierefreie Schule angewiesen sind. Auch die freie Schulwahl nach der Grundschule sollte nicht daran scheitern dürfen, dass die Schule nicht barrierefrei ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein
Geplante Europäische Schule und daraus resultierende Verkehrssituation für BergenEnkheim
Anregung vom 28.10.2025, OA 577 entstanden aus Vorlage: OF 322/16 vom 05.06.2025 Betreff: Geplante Europäische Schule und daraus resultierende Verkehrssituation für Bergen-Enkheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 16 vollumfänglich über den aktuellen Stand zum Bau der Europäischen Schule am Ratsweg (Eissporthalle/Festplatz) in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus wird er gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Stand der geplanten Europäischen Schule? 2. Was sind die Ergebnisse der Gutachten zum Areal? 3. Was ist das Ergebnis des Verkehrsgutachtens und wurde Bergen-Enkheim miteinbezogen? 4. Wie wird sich die zukünftige Verkehrssituation auf Bergen-Enkheim auswirken? 5. Wie hoch wird die Mehrbelastung an Verkehr, Lärm, Schadstoffen und Treibhausgasen, verursacht durch Pkw und Lkw, für Bergen-Enkheim sein und was gedenkt der Magistrat zum Schutz der Bürger zu unternehmen? 6. Gibt es Maßnahmen bzgl. des ÖPNV? 7. Was wird gegen Elterntaxis getan? Begründung: Liest man Zeitung, z. B. die FNP vom 23.09.2023 - hier geht es um die Privatschule Phorms in Steinbach im Taunus -, werden die Auswirkungen einer Europäischen Schule = Privatschule deutlich. Jeden Morgen und jeden Nachmittag stehen 200 Elterntaxis an, um die Kinder in der Schule abzuliefern bzw. abzuholen. Dieser Stau und damit auch der Rückstau anderer Verkehrsteilnehmer, die ein ganz anderes Ziel haben, wirkt sich entsprechend negativ auf die Stadt aus. Solche Befürchtungen treffen auch auf Bergen-Enkheim mit der Autobahnabfahrt der A 66 zu. Denn was liegt näher, als die Autobahn in Enkheim zu verlassen und durch den Ort hoch zur Friedberger Landstraße zu fahren, wenn es sich weiter vorne im Riederwaldtunnel und den umliegenden Straßen staut. Hier besteht Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 577 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 577 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6914, 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.12.2025
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7814 entstanden aus Vorlage: OF 1606/5 vom 07.11.2025 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen in den Stichstraßen am Letzten Hasenpfad 177 und am Bischofsweg 43a umgesetzt werden können, um die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhöhen und den Durchgangsverkehr effektiv zu unterbinden. Begründung: Die genannten Stichstraßen werden zunehmend auch von Nicht-Anliegern genutzt und die Straßen werden mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung insbesondere für Kinder und ältere Menschen sowie zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Wohnqualität. Die bestehenden Verkehrsregelungen reichen offenbar nicht aus, um den Verkehr auf das notwendige Anliegermaß zu beschränken. Daher sollten zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen - wie Fahrbahnverengungen, Bodenschwellen oder Poller geprüft und umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Ehemalige unterirdische Zugänge zur U-Bahn-Station „Weißer Stein“
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7800 entstanden aus Vorlage: OF 1152/9 vom 12.11.2025 Betreff: Ehemalige unterirdische Zugänge zur U-Bahn-Station "Weißer Stein" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die nunmehr geschlossenen unterirdischen Zugänge zur U-Bahn-Station "Weißer Stein" sowie die dort vorhandenen Räumlichkeiten grundsätzlich im Rahmen eines Zivilschutzkonzeptes als Schutzräume für die Bevölkerung infrage kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7819 entstanden aus Vorlage: OF 1612/5 vom 30.10.2025 Betreff: Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) und der angepassten Verwaltungsvorschrift geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße zu prüfen und umzusetzen. Dabei geht es um folgende Maßnahmen: - Einrichtung eines Zebrastreifens im Nahbereich der Schule; - Anbringung von Fahrbahnmarkierungen oder Piktogrammen ("Schule", "Achtung Kinder") zur Erhöhung der Aufmerksamkeit; - ergänzende Maßnahmen zur besseren Einhaltung der bestehenden Tempo-30-Zone (z. B. zusätzliche Beschilderung, Radarfallen oder Tempo-Displays). Begründung: Die Textorschule liegt an der Gutzkowstraße nahe des Schweizer Platzes. Diese Straße ist als Schulweg klassifiziert, täglich queren hier zahlreiche Schulkinder die Fahrbahn. Die Gutzkowstraße ist in diesem Abschnitt sehr gerade. Trotz der bestehenden Tempo-30-Zone sind dort viele Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, was für die Grundschulkinder ein hohes Sicherheitsrisiko bedeutet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Mit der neuen Straßenverkehrsordnung und den angepassten Richtlinien sind nun auch in Tempo-30-Zonen die Anlage von Fußgängerüberwegen und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an Schulwegen ausdrücklich erleichtert möglich. Der Magistrat wird daher gebeten, diese neuen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und zeitnah geeignete Schritte zur Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich der Textorschule einzuleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Das Schulessen in Frankfurt langfristig verbessern
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 447 Betreff: Das Schulessen in Frankfurt langfristig verbessern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5670 - NR 1064/24 CDU, NR 1094/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zu II. 1. a) Hierzu steht in der Leistungsbeschreibung: Der Konzessionsgeber und der Konzessionsnehmer sind sich grundsätzlich darüber einig, dass sie die Kenntnisse, die sie im Zusammenhang mit der Ausschreibung und dem Zustandekommen dieses Vertragsverhältnis übereinander erhalten haben, streng vertraulich behandeln. Weiterhin unterliegt die Kostenstruktur der einzelnen Caterer mit ihren Lieferanten dem Betriebs-/ Geschäftsgeheimnis. Diese Daten liegen dem Magistrat nicht vor und können auch nicht eingefordert werden. Die jeweiligen Gesamtpreise und deren Zusammensetzung der einzelnen Standorte liegen vor. Von einer generellen Veröffentlichung sollte hier jedoch im Sinne eines wirklichen Wettbewerbs bei künftigen Ausschreibungen abgesehen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass auf Basis dieser Transparenz zukünftig deutlich niedrigpreisige Angebote abgegeben werden, um Ausschreibungen zu gewinnen. b) Die jeweiligen Leistungen sind der Ausschreibung zu entnehmen. Hier sind die genauen Anforderungen festgehalten. Grundsätzlich sind an allen Standorten einheitliche Qualitätsstandards gefordert. c) Sofern verbindliche Vorgaben unterschritten werden, werden diese Angebote mit niedrigeren Punkten ausgewertet oder die Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. d) Die Caterer müssen bei Angebotsabgabe eigenverantwortlich für die gesamte maximale Vertragslaufzeit kalkulieren. Zum Beginn des zweiten Vertragsjahres, vor der ersten Optionsverlängerung, besteht für die Caterer die Möglichkeit einer Preisanpassung. Diese Möglichkeit besteht folgend auch bei jeder weiteren Optionsverlängerung. e) Die Vergaben werden nach geltendem Recht EU-weit ausgeschrieben. Alle eingehenden Angebote werden, losgelöst von der Größe der Unternehmen, objektiv nach einheitlichen Kriterien geprüft. Zu 2. a) Das Stadtschulamt steht den Schulgemeinden grundsätzlich jederzeit für einen Austausch zur Verfügung. Fragen und Beschwerden können mit dem Caterer vor Ort besprochen werden, oder auch direkt an das Stadtschulamt gerichtet werden. Bei Bedarf kann mit Unterstützung des Stadtschulamtes an den Schulstandorten ein Mensazirkel initiiert werden, um gemeinsam mit Vertreter:innen der Schulgemeinde, der Elternschaft und des Caterers Themen vor Ort konstruktiv zu besprechen. In einigen Schulen bestehen bereits seit geraumer Zeit Mensazirkel, an denen das Stadtschulamt auf Einladung auch teilnimmt. Weitere Mensazirkel werden mit anwachsender Personalstärke zum Schuljahr 2025/2026 wieder verstärkt initiiert. Dafür benötigt es jedoch auch die Mitwirkung und Initiative der jeweiligen Schulgemeinden. b) Auch das Thema Evaluation wird mit anwachsender Personalstärke, aufbauend auf den Umfragen, die die Caterer bereits selbst tätigen, ausgebaut. Zu 3. Vertragsstrafen und Kündigungsrechte sind bereits ausreichend vorhanden. Eine weitere Verschärfung ist nicht nötig und angesichts der aktuellen Catererlandschaft nach Auffassung des Magistrats auch nicht sinnvoll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.11.2024, NR 1064 Antrag vom 17.01.2025, NR 1094 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.12.2025
Schulwegkommission
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7749 entstanden aus Vorlage: OF 1137/10 vom 06.10.2025 Betreff: Schulwegkommission Der Magistrat wird gebeten, gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) auch den Ortsbeirat 10 an allen wichtigen Belangen zu beteiligen. Dies muss auch das Recht des Ortsbeirates 10 auf Antragstellung bezüglich einer Begehung der Schulwegkommission beinhalten, so wie dies auch früher üblich war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Stadttiere und ihre Folgen
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 446 Betreff: Stadttiere und ihre Folgen Vorgang: A 351/25 CDU, B 347/25 Zu 1 bis 4: Grundsätzlich kann das Stadtgebiet verschiedenen Artengruppen einen Lebensraum bieten. Hierzu zählen Vögel, Säugetiere, Insekten und Reptilien. So kommen mit Haussperling, Mauersegler, Mauereidechse, Zwergfledermaus und Wanderfalke zahlreiche Tierarten im Frankfurter Stadtgebiet vor, die zum Teil gefährdet sind oder unter gesetzlichem Schutz stehen. Stark versiegelte Gebiete bieten nur wenigen Arten einen geeigneten Lebensraum. Im Wesentlichen sind es Arten, die in der Naturlandschaft an Felsen oder an Stein-, Schotter- oder ähnlichen Flächen gebunden sind. Im Rahmen des Arten- und Biotopschutzkonzeptes wurden bekannte Artvorkommen zusammengetragen. Zu den vorkommenden Arten zählen u.a. die o.g. Tiere. Darüber hinaus kommen in Frankfurt am Main invasive Tierarten vor. Dazu zählen u.a. Nutria, Waschbär und Nilgans. Invasive Tierarten kommen bereits seit Jahren in Deutschland und auch Frankfurt vor. So gelten die Arten Nutria und Waschbär bereits seit 2015 als in Deutschland etabliert. Der Waschbär stellt eine in Deutschland etablierte, invasive Art dar. Er wurde im vergangenen Jahrhundert gezielt angesiedelt, daneben haben entkommende Tiere aus Pelzfarmen zur Etablierung der Wildpopulation beigetragen. Die Art kann nachteilige Auswirkungen auf hier vorkommende Tierarten (z.B. Amphibien und Vögel) haben. Daher werden im Management- und Maßnahmenblatt der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 verschiedene Maßnahmen zum Schutz sensibler Lebensräume oder Artvorkommen vor dem Waschbären benannt. Am Monte Scherbelino wurden z.B. Gewässer zum Schutz der dort vorkommenden Amphibienarten eingezäunt. Zu 5 und 6: Hierzu liegen dem Magistrat keine Daten vor. Zu 7 und 8: Eine vermehrter Schadnager-Befall z.B. ist an allen Orten festzustellen, an welchen massiv und regelhaft illegal Taubenfutter ausgebracht wird, wie auch an allen Bereichen, in welchen regelhaft Essensreste unsachgemäß entsorgt werden. Beispielhaft können folgende Bereiche aus 2025 benannt: - Bingelsweg (Restmüllproblematik im Siedlungsbereich) - Bahnhof Griesheim (Vermüllung Restabfall/Essensreste) - Südbahnhof (illegal ausgestreutes Taubenfutter sowie Verschmutzung durch Essensreste an Markttagen) - Galluswarte (illegal ausgestreutes Taubenfutter sowie Essensreste als Taubenfutter) - Alter Friedhof Bockenheim (illegal ausgestreutes Taubenfutter) Darüber hinaus führten die massiven Bauarbeiten am Hauptbahnhof (Erdarbeiten/ Erschütterung) zu einem vermehrten Druck der vorhandenen Rattenpopulation unter dem Bahnhofsbereich in die angrenzenden Straßen und Liegenschaften. Zu 9: Personen, die Ratten melden, verspüren in aller Regel Ekel, haben Angst vor einer unkontrollierten Vermehrung und Ausbreitung der Ratten und damit vor möglichen Infektionen durch Rattenkot, herumliegende Kadaver und befürchten teilweise auch ein evtl. Eindringen der Tiere ins Haus. Die Angst vor den gesundheitlichen Gefahren, die von Ratten ausgehen können, erstreckt sich häufig insbesondere auch auf Kinder und Haustiere. Auch wird von unterhöhlten Platten, Wegen, durchlöcherten Böden oder umgegrabenen Blumentöpfen berichtet. Zu 10 und 11: Nach dem Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Schädlingsbekämpfungsverordnung ist immer der jeweilige Eigentümer einer von Rattenbefall betroffenen Liegenschaft bekämpfungspflichtig. Die Aufgabe des Ordnungsamtes besteht darin, die Beschwerden zu registrieren und zu überprüfen. Die Außendienstkontrolle übernimmt hierbei die Stadtpolizei. Sollte sich bei der Kontrolle der Rattenbefall bestätigen, wird der Eigentümer zur Bekämpfung aufgefordert. Kommt dieser seiner Verpflichtung zur Bekämpfung der Schädlinge nicht nach, werden Zwangsmaßnahmen eingeleitet. Diese führen bis zur Ersatzvornahme, bei der die Behörde einen Schädlingsbekämpfer beauftragt und dem Eigentümer der Liegenschaft die Kosten in Rechnung stellt. Sofern es sich um städtische Liegenschaften handelt, werden die zuständigen Ämter zur Bekämpfung aufgefordert. Um möglichst auch die Ursachen des Rattenbefalls zu beseitigen, gehen auch entsprechende Meldungen z. B. an das Umweltamt oder die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF). Innerhalb der Schächte des öffentlichen Kanalnetzes der SEF werden Rattenbekämpfungsmaßnahmen derzeit bedarfsorientiert und punktuell von den jeweils zuständigen Kanalbezirken durchgeführt. Diese Maßnahmen erfolgen entweder dauerhaft, basierend auf Erfahrungswerten - beispielsweise in bestimmten Gebieten wie Gewerbeflächen - oder temporär, ausgelöst durch Meldungen von SEF-Mitarbeitern oder Bürgern. Zu 12 bis 15. Es werden keine statistischen Erhebungen zu Waschbären in Wohngebieten geführt, allerdings ist eine deutlich zunehmende Tendenz erkennbar. Sofern die Sichtungen in Jagdrevieren erfolgen, wird der zuständige Jagdpächter über diese Sichtung informiert. Der überwiegende Teil der Sichtungsmeldungen erfolgt von den jeweiligen Besitzern der betroffenen Grundstücke, sodass es diesen freisteht, einen fachkundigen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen. Zu 16: Seit 16.06.2025 sind Meldungen aus Hausen (unter Autobahnbrücke Praunheimer Landstraße), Preungesheim (Gravensteiner Platz & Agrarflächen), Gallus (Galluswarte & Unterführung Frankenallee), Nied (Privatwohnhaus in Alzeyer Straße) und dem Ostend (Nordöstlich des Hafenparks) eingegangen. Die Meldungen bezogen sich auf ein vermehrtes Taubenvorkommen und daraus folgender Probleme wie Verkotung und Belästigung durch bettelnde, ansitzende und/oder brütende Tiere. Zu 17 bis 19: Taubennester unter Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen können zu erheblichen Beeinträchtigungen führen - sowohl hinsichtlich der technischen Funktionalität als auch der Wirtschaftlichkeit der Anlagen. Besonders bei Photovoltaikanlagen ist dies kritisch zu bewerten, da diese in der Regel mit einem Abstand zum Dach montiert sind, um eine ausreichende Hinterlüftung zu gewährleisten. Diese Hinterlüftung ist notwendig, um einen Wärmestau zu vermeiden und die Module ausreichend zu kühlen. Wird der Zwischenraum durch Nester und den dauerhaften Aufenthalt von Tauben blockiert, kann die Luftzirkulation massiv beeinträchtigt werden. Die Folge: ein Temperaturanstieg der Module, was zu einem reduzierten Wirkungsgrad führt und damit direkte Ertragseinbußen verursacht. Auch bei Solarthermieanlagen, bei denen die Hinterlüftung eine untergeordnete Rolle spielt, kann die Besiedelung durch Tauben dennoch zu mehreren negativen Folgen führen. Die konkreten Beeinträchtigungen umfassen für Solaranlagen grundlegend: - Verschmutzung der Moduloberflächen: Taubenkot, Federn und Nistmaterial können sich auf den Modulen ablagern, was die Einstrahlung mindert und dadurch die Energieerzeugung reduziert. Zudem ist Vogelkot stark ätzend und kann die Oberflächen beschädigen. - Störung der elektrischen Komponenten: Nistmaterial kann in Kontakt mit Kabeln und Anschlüssen kommen, was im schlimmsten Fall zu Kurzschlüssen oder Isolationsschäden führt. Feuchtigkeit in Verbindung mit organischem Material erhöht dieses Risiko zusätzlich. - Erhöhter Wartungsaufwand und Kosten: Regelmäßige Reinigungen und Instandhaltungsarbeiten werden notwendig, was die Betriebskosten der Anlage erhöht und die Wirtschaftlichkeit verringert. Auf stadteigenen Dächern führen Taubennester nach den derzeitigen Erfahrungen nicht zur Beeinträchtigung der Anlagen. Daher ist derzeit nicht geplant, die Anlage von Nestern auf stadteigenen Dächern zu verhindern. Zu 20. Die Rahmenbedingungen zur Hege von Wildtieren gibt das Hessische Jagdgesetz bereits vor. Diese Vorschriften werden in Frankfurt am Main eingehalten. Darüber hinaus sind - mit Ausnahme des Stadttaubenmanagements - keine weiteren Strategien bekannt. Das Stadttaubenmanagement plant durch Errichtung betreuter Taubenhäuser nach dem sogenannten Augsburger Modell an Taubenhotspots im Stadtgebiet die Population zu kontrollieren und zu verringern. Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft der jeweiligen Eigner:innen entsprechend geeignete Flächen bereit zu stellen wie auch die gesicherte Finanzierung dieser Maßnahmen. Bei erfolgreicher Annahme des Hauses durch die Tiere verbleiben sie die meiste Zeit des Tages im Schlag - sie erhalten dort Futter und Wasser, müssen also nicht auf Nahrungssuche gehen. Auch ihr Kot verbleibt größtenteils im Schlag. Durch den Eiertausch mit Attrappen bei Brutpaaren im Taubenhaus wird die Taubenpopulation tierwohlgerecht reduziert. Die Tiere können ihrem Brutinstinkt nachgehen, die Zahl der Tauben und Belästigungen für die Bürgerschaft geht zurück. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 04.06.2025, A 351 Bericht des Magistrats vom 12.09.2025, B 347 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025
Sanierung eines Gehwegs an den Ernst-Reuter-Schulen
Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2022 Betreff: Sanierung eines Gehwegs an den Ernst-Reuter-Schulen Der Magistrat wird die Sanierung und Erneuerung des angesprochenen Gehwegabschnittes in sein Bauprogramm aufnehmen. Die Arbeiten können jedoch aufgrund der entstehenden Beeinträchtigungen des Fahrzeug- und Fußverkehrs nicht während des regulären Schulbetriebes stattfinden. Die Ausführung ist also lediglich in den Ferien und damit frühestens in den Osterferien 2026 möglich. Bis dahin wird der Magistrat Schadstellen provisorisch beseitigen und die Verkehrssicherheit gewährleisten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7459
Auslagerung der Friedrich-Fröbel-Schule auf das Gelände der Allianz AG?
Auskunftsersuchen vom 24.10.2025, V 1296 entstanden aus Vorlage: OF 1551/5 vom 03.10.2025 Betreff: Auslagerung der Friedrich-Fröbel-Schule auf das Gelände der Allianz AG? Der Magistrat wird gebeten zu folgenden Fragen bezüglich der Auslagerung der Friedrich-Fröbel-Schule Auskunft zu geben: 1. Wurden die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler über die Planungen umfassend informiert und in die Entscheidung eingebunden? 2. Stimmt es, dass in unmittelbarer Nähe zum Auslagerungsstandort auch Personen untergebracht sind, die nach ihrer verbüßten Haft vor Ort in einer sozialen Einrichtung eine Bleibe erhalten haben? 3. Gibt es ein konkretes Konzept, wie die Sicherheit der Kinder am neuen Standort gewährleistet werden soll? Werden beispielsweise Schulwege besonders überwacht oder bauliche Maßnahmen zum Schutz der Schüler getroffen? 4. Wie hoch sind die jährlichen Kosten der Auslagerung? Begründung: Mit großer Besorgnis ist von der geplanten Verlegung der Friedrich-Fröbel-Schule erfahren worden, die sich in unmittelbarer Nähe einer Unterkunft für obdachlose Menschen und ehemalige Strafgefangenen befindet. Bürgerinnen und Bürger sowie Eltern fragen sich, wie mit dieser sensiblen Situation umgegangen werden soll. Im Rahmen der weiteren Planung soll offen kommuniziert und transparent geprüft werden. Es besteht eine große Verunsicherung in der Eltern- und Nachbarschaft. Es wäre wünschenswert, wenn ein Dialog mit allen Beteiligten stattfinden könnte, um für alle eine tragbare Lösung zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleisten
Auskunftsersuchen vom 24.10.2025, V 1295 entstanden aus Vorlage: OF 1532/5 vom 25.09.2025 Betreff: Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleisten Das Gymnasium Süd soll planmäßig 2027 an seinen neuen Standort in die Seehofstraße in Frankfurt-Sachsenhausen ziehen. Vor Ort werden sich dann mehrere Hunderte Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte aufhalten. Dies wirft im Zusammenhang mit der Verkehrssituation rund um den Standort einige Fragen auf. Die Lage der Haltestellen der Straßenbahn führt dazu, dass die Schülerinnen und Schüler eine stark befahrene Straße queren müssen. Ein Teil der Schüler wird mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wodurch die Ein- und Ausfahrt der FES ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellen kann. Zudem werden die anstehenden Gleisbauarbeiten der Deutschen Bahn, die in unmittelbarer Nähe erfolgen, die Verkehrssituation zusätzlich verschärfen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu folgenden Fragen zu berichten: 1. Wurde die Verkehrssituation im Hinblick auf den Schulbetrieb ab 2027 bereits bewertet? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 2. Gibt es bereits Ideen oder Konzepte für ein ganzheitliches Verkehrskonzept am Standort? 3. Liegen bereits Informationen über bauliche Maßnahmen vor, die den Verkehr betreffen? 4. Wurden bereits Gespräche mit der FES, der VGF oder anderen relevanten Stellen geführt? Begründung: Die Verkehrssituation rund um den neuen Schulstandort des Gymnasiums Süd wird sich durch den Umzug erheblich verändern. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, ist es notwendig, die Verkehrsplanung frühzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Nur so kann ein sicherer Schulweg und ein reibungsloser Verkehrsablauf gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Rotlichtüberwachung an der Kreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7785 entstanden aus Vorlage: OF 1127/9 vom 11.11.2025 Betreff: Rotlichtüberwachung an der Kreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ampelkreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick eine stationäre Rotlichtüberwachungsanlage installiert werden kann. Dabei sollte auch geprüft werden, ob die bereits vorhandene Anlage im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Platenstraße versetzt werden kann. Sollte beides nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, durch verstärkte Kontrollen und erhöhte Präsenz der Verkehrsüberwachung vor Ort für die Einhaltung der Verkehrsregeln zu sorgen. Begründung: Die Ampelkreuzung Kurhessenstraße/Höhenblick ist ein wichtiger Schulweg zur Diesterwegschule und zu anderen Kinderbetreuungseinrichtungen. Täglich überqueren an dieser Stelle viele Kinder - auch unbegleitete Grundschüler*innen - die Straße. Anwohnerinnen beobachten regelmäßig, dass Autofahrer*innen an dieser Kreuzung das Rotlicht missachten. Diese Verstöße gefährden insbesondere Kinder auf dem Schulweg erheblich. Die morgendlichen und nachmittäglichen Stoßzeiten verstärken die Gefahr zusätzlich. Eine stationäre Rotlichtüberwachung würde nicht nur abschreckend wirken und die Ahndung von Verstößen ermöglichen, sondern vor allem die Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen deutlich erhöhen. Falls eine technische Installation nicht umsetzbar ist, muss die Einhaltung der Verkehrsregeln durch verstärkte Kontrollen sichergestellt werden. Der Ortsbeirat sieht an dieser Stelle dringenden Handlungsbedarf zum Schutz der Schulkinder im Ortsbezirk 9. Quelle: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Frankfurter Westen: Gymnasium Römerhof - zusätzliche Schülerfahrt der Linie 59 nach der fünften Unterrichtsstunde einrichten
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7737 entstanden aus Vorlage: OF 1370/6 vom 09.11.2025 Betreff: Frankfurter Westen: Gymnasium Römerhof - zusätzliche Schülerfahrt der Linie 59 nach der fünften Unterrichtsstunde einrichten Der Magistrat wird gebeten, eine zusätzliche Schülerfahrt der Linie 59 vom Gymnasium Römerhof in Richtung Höchst (Bahnhof) nach der fünften Schulstunde (Abfahrt am Gymnasium Römerhof gegen 12:30 Uhr) einzurichten. Ziel ist eine direkte, umstiegsfreie Rückfahrt für die Schüler in den Frankfurter Westen - analog zu den bereits bestehenden Fahrten nach der sechsten, siebten, achten und neunten Stunde. Begründung: Das Gymnasium Römerhof wird seit Jahren gezielt durch zusätzliche Schülerfahrten der Linie 59 angebunden. So fahren diese Zusatzlinien bereits immer nach der sechsten bis zur einschließlich neunten Stunde ab dem Gymnasium Römerhof in Richtung Höchst. Diese zusätzliche Schülerfahrt der Linie 59 wird dann ab Bereich SOALTEE-Hotel/Am Neufeld zur normalen Linie 59 in Richtung Höchst. Nach der fünften Unterrichtsstunde besteht jedoch noch keine direkte Rückfahrt. Der Umstieg von der Linie 89 auf die Linie 59 ist möglich, aber zeitlich ungünstig, was wiederholt aus der Schulgemeinde berichtet wurde. Eine zusätzliche Fahrt nach der fünften Schulstunde erhöht die Sicherheit und Verlässlichkeit (insbesondere für jüngere Schüler), reduziert Gedränge und vermeidet unnötige Wartezeiten. Das Anliegen baut auf dem bestehenden Konzept der Schülerfahrten (Gymnasium Römerhof/Sportanlage Rebstock) auf und ist mit begrenztem Mehraufwand umsetzbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein