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Thema

Schulen und Bildung

Vorlagen

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 7

Europäische Schule im Stadtteil der Quartiere ansiedeln

20.05.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2025, OA 558 entstanden aus Vorlage: OF 499/7 vom 07.04.2025 Betreff: Europäische Schule im Stadtteil der Quartiere ansiedeln Vorgang: V 1433/15 OBR 7; ST 866/16; OM 2239/17 OBR 7 Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.09.2025 Die Verlagerung der Europäischen Schule ist weiterhin ungelöst. Zwar wird ein Standort auf dem Festplatz Ratsweg favorisiert und eingehend geprüft. Allerdings könnte der erwartete Platzbedarf die Verlagerung von Kleingärten notwendig machen. Zudem gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten Ersatzstandort sehr schwierig. Zeitgleich muss der aktuelle Standort mit viel Geld nochmal erweitert und saniert werden, obwohl ein dauerhafter Verbleib dort nicht darstellbar ist. Am jetzigen Standort sind die Verkehrsprobleme zudem ungelöst und der Flächenbedarf der Europäischen Schule droht die Entwicklungsmöglichkeiten der Ernst-Reuter-Schulen zu behindern. Letztmals im Jahr 2017 (OM 2239) hat sich der Ortsbeirat 7 - in der Verantwortung für eine schnelle und nachhaltige Lösung des Standortproblems - für einen Standort im Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße ausgesprochen. In der vorherigen Stellungnahme ST 866 hieß es seinerzeit u. a.: "Das genannte Planungsgebiet wurde vom Magistrat hinsichtlich einer kurzfristigen Bebaubarkeit geprüft. Da dies wegen fehlender planungsrechtlicher Voraussetzungen verneint werden musste, wurde der Standort dem zuständigen Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht als neuer Schulstandort für die Europäische Schule vorgeschlagen." Dieser Standort wurde von den Entscheidungsträgern der Europäischen Schule also nie abgelehnt, wie oftmals behauptet wird. Mittlerweile ist klar, dass der seinerzeit beabsichtigte B-Plan zu Schaffung eines Gewerbegebiets nicht weiterverfolgt wird. Im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme soll in diesem Bereich ein Teil des Stadtteils der Quartiere entstehen. In diesem Zuge ist im Bereich Praunheim aktuell ein "urbanes Mischgebiet" vorgesehen. Im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme werden zudem die Besitzverhältnisse der Grundstücke neu geordnet. Nördlich der Heerstraße wird ein leistungsfähiger Verknüpfungspunkt zwischen U-Bahn und Regionaltangente West entstehen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschießen: Für den Fall, dass die Europäische Schule nicht wie geplant an den Ratsweg verlagert werden kann, z. B. weil kein Ausweichstandort für den Festplatz gefunden werden kann, wird der Magistrat gebeten, Standorte für die Europäische Schule im Stadtteil der Quartiere zu prüfen. Im Gebiet des Ortsbezirks 7 sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Die Standortprüfung und Entscheidung muss vor dem Hintergrund des perspektivischen Flächenbedarfs der Europäischen Schule getroffen werden; 2. es ist zu prüfen, ob vom beabsichtigten Park-and-Ride-Parkplatz an der BAB 5 eine direkte Zuwegung zu einem Parkplatz der Europäischen Schule geschaffen werden kann, der nur über diesen Weg zu erreichen ist; 3. es ist zu prüfen, ob im Gegenzug eine weitestgehende Verkehrsberuhigung für die Heerstraße und den Bereich Alt-Praunheim realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1433 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 866 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2239 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.06.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 558 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke (= Ablehnung) sowie AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Volt (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 558 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke (= Ablehnung), BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 558 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6308, 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.06.2025 § 6756, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Pläne für die Auslagerung der Kerschensteinerschule rechtzeitig bekannt machen

20.05.2025 · Aktualisiert: 30.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6968 entstanden aus Vorlage: OF 500/7 vom 01.04.2025 Betreff: Pläne für die Auslagerung der Kerschensteinerschule rechtzeitig bekannt machen Vorgang: OM 5119/24 OBR 7; ST 1638/24 Der Magistrat wird gebeten, noch vor den Sommerferien 2025 die Zeitplanung für eine mögliche Auslagerung der Kerschensteinerschule an einen Ersatzstandort offenzulegen. Begründung: Bis jetzt ist kein Fortschritt bezüglich der Sanierungs- und Neubauprojekte der Kerschensteinerschule erkennbar. Die o. g. Stellungnahme ST 1638 des Magistrats spricht von einem zeitnahen Vertragsabschluss mit dem Bistum Limburg und Vertretern der Kirche. Falls dieser Vertragsabschluss bereits zustande gekommen sein sollte, ist eine Sicherstellung bzw. Herstellung eines Ersatzstandortes nicht festzustellen. Damit stellt sich die Frage, wann mit einer Auslagerung der Kerschensteinerschule als Voraussetzung für das Sanierungs- und Neubauprojekt zu rechnen ist. Für Eltern, Schülerinnen und Schüler und für das Kollegium ist Planungssicherheit für das neue Schuljahr unumgänglich, deshalb sollte der Magistrat der Öffentlichkeit noch vor dem Beginn der Sommerferien die Zeitplanung transparent machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5119 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1638 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Liebfrauenschule: Wann wird der Bauzaun auf dem Schulhof endlich abgebaut?

10.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1624/1 Betreff: Liebfrauenschule: Wann wird der Bauzaun auf dem Schulhof endlich abgebaut? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Auf dem Schulhof der Liebfrauenschule befindet sich die Grabstätte für Catharina Elisabeth Goethe. Diese Grabstätte ist derzeit von einem Bauzaun umgeben und nicht zugänglich. Der Magistrat wird aufgefordert, dazu folgende Fragen zu beantworten: 1. Seit wann steht dort der Bauzaun? 2. Gibt es einen Zeitplan für die Instandsetzung der Grabstätte? 3. Wann werden die Instandsetzungsarbeiten abgeschlossen sein und wie lange wird der Bauzaun noch auf dem Schulhof stehen? Begründung: Die Grabstätte befindet sich auf dem Schulhof der Liebfrauen-Grundschule. Dieser wird täglich von den Grundschülern genutzt. Der Bauzaun ist dabei hinderlich und auch kein schöner Anblick. Leider gibt es keinerlei Informationen darüber, warum die Grabstätte nun schon seit vielen Monaten eingezäunt ist und augenscheinlich keine Instandhaltungsarbeiten vorgenommen werden. Es wäre hilfreich, wenn wenigstens die Schule informiert werden würde, wie lange dieser Zustand noch anhält. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1201 2025 Die Vorlage OF 1624/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Unterstützung der Jugendhilfe der Georg-Büchner-Schule

08.05.2025 · Aktualisiert: 04.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2025, OF 1148/2 Betreff: Unterstützung der Jugendhilfe der Georg-Büchner-Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat stellt der Jugendhilfe der Georg-Büchner-Schule (GBS) aus seinem Budget einen Betrag in Höhe von 699,72 EUR für einen neuen Bezug des Billardtisches zweckgebunden zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Jugendhilfe der GBS ist ein wichtiger Bestandteil und eine wichtige Anlaufstelle für die Schüler*innen. Die Räumlichkeiten der Jugendhilfe werden stark frequentiert. Ein beliebtes Spielgerät ist der Billardtisch, der nach Jahren neu bezogen werden müsste. Ein Angebot für den Bezug inkl. Montage liegt vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 415 2025 Die Vorlage OF 1148/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 Linke

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Schulschwimmen für die Kinder des Ortsbezirks 10

05.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1060/10 Betreff: Schulschwimmen für die Kinder des Ortsbezirks 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie, ab wann und an welchen Örtlichkeiten das Schulschwimmen für die Kinder des Ortsbezirks 10 verbessert werden kann, 2. falls dies nicht der Fall sein sollte, aus welchen Gründen und welche Alternativen bestehen, 3. ob, und wenn ja, wie das dazu erforderliche (teils jedoch nicht geeignete beziehungsweise umständliche und unflexible Wege- beziehungsweise Schulbuskonzept verbessert werden kann, 4. welche störenden Schnittstellenprobleme diesbezüglich bestehen und wie diesse gelöst werden können, 5. wo neue Traglufthallen gebaut werden, um die entsprechende Situation für die Schulkinder im Ortsbezirk 10 zu verbessern, 6. welche sonstigen Aspekte es seitens des Magistrats diesbezüglich zu nennen gibt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1184 2025 Die Vorlage OF 1060/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Erledigung von Ortsbeiratsinitiativen zum Budget

29.04.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6935 entstanden aus Vorlage: OF 1608/1 vom 10.04.2025 Betreff: Erledigung von Ortsbeiratsinitiativen zum Budget Vorgang: OIB 19/16 OBR 1; OIB 154/17 OBR 1; OIB 396/20 OBR 1; OIB 420/20 OBR 1 Der Ortsbeirat erklärt die folgenden Ortsbeiratsinitiativen zum Budget für erledigt und bittet den Magistrat darum, die zurückgehaltenen Gelder wieder freizugeben: 1. Endlich saubere Luft in Frankfurt (OIB 19 vom 17.06.2016) 2. Sportgerät für den Schulhof der Bürgermeister-Grimm-Schule (OIB 154 vom 23.10.2017) 3. Einen urbanen Garten für den Mainkai (OIB 396 vom 10.03.2020) 4. Ein öffentlicher Bücherschrank im Bereich der Straße Zum Pfarrturm (OIB 420 vom 26.01.2020) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.07.2016, OIB 19 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 154 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 10.03.2020, OIB 396 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.06.2020, OIB 420 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1332

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 13

Kindertagesstätte im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“ planen und im Haushalt 2026 absichern

29.04.2025 · Aktualisiert: 30.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6905 entstanden aus Vorlage: OF 201/13 vom 06.04.2025 Betreff: Kindertagesstätte im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" planen und im Haushalt 2026 absichern Vorgang: M 58/25 Der Magistrat wird aufgefordert, die Kindertagesstätte, die im Bebauungsplan "Südlich am Riedsteg" vorgesehen ist, unmittelbar zu planen und im Haushalt 2026 finanziell abzusichern. Begründung: Die Kindertagesstätte muss zwingend gebaut werden, damit für die Kinder, die zu erwarten sind, eine Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist. Auch um ein Aussitzen des Betreuungsproblems zuvorzukommen, muss die Kindertagesstätte zwingend geplant und finanziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 58 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1046

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Begrünter, höherer Zaun um das Schulgelände der Liebfrauenschule

29.04.2025 · Aktualisiert: 01.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6919 entstanden aus Vorlage: OF 1610/1 vom 27.04.2025 Betreff: Begrünter, höherer Zaun um das Schulgelände der Liebfrauenschule Der Magistrat wird gebeten, den Zaun um das Gelände der Liebfrauenschule und das Tor mit einer Stahlkonstruktion so erhöhen und den Zaun begrünen zu lassen, dass diese von schulfremden Personen nicht mehr einfach überwunden werden können. Begründung: Die Liebfrauenschule liegt mitten in der Innenstadt Frankfurts. Zahlreiche Restaurants, Bars und Klubs sind in unmittelbarer Umgebung der Grundschule. Dies führt dazu, dass nachts und besonders am Wochenende schulfremde Personen über den niedrigen Zaun klettern, sich auf dem Gelände aufhalten und dabei sehr viel Müll und Fäkalien hinterlassen. Am darauffolgenden Montagmorgen muss die Schule dann eigenständig diesen Unrat einsammeln und entsorgen, am besten noch bevor die Grundschüler auf das Gelände kommen. Diese Arbeit ist weder dem Hausmeister noch anderen Mitgliedern der Schulgemeinde zuzumuten und auch kaum zu leisten. Der Schulhof muss deshalb besser geschützt werden. Eine von der Innenseite her begrünte, höhere Zaunkonstruktion trägt zur notwendigen Begrünung der Innenstadt bei und sichert das Schulgelände zuverlässig vor schulfremder Nutzung und Vermüllung. Fotos: Liebfrauenschule (Google Street View), Beispiel begrünter Zaun (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1437 Beratung im Ortsbeirat: 1

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 2

Gymnasium Römerhof: sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den Schulsport

28.04.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 553 entstanden aus Vorlage: OF 1119/2 vom 04.04.2025 Betreff: Gymnasium Römerhof: sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den Schulsport Der Ortsbeirat begrüßt die Konkretisierung der Planungen zum Neubau mit Beginn der Erschließungsmaßnahmen im Juni 2025 und Fertigstellung des ersten Bauabschnittes zum Schuljahrswechsel 2027/2028. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird im Nachgang zur ausführlichen Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Pläne zum Neubau des Gymnasiums Römerhofs gebeten, in Abweichung zur vorgestellten Planung einer Leichtbauhalle für den Sport, die ebenfalls 2027 fertiggestellt sein soll, zusätzlich als Interim sofort eine Traglufthalle für den Schulsport zu errichten. Begründung: Die Schulgemeinde des Gymnasiums Römerhof wartet bereits seit mehr als sechs Jahren darauf, dass der Bau der neuen Schulgebäude und einer Turnhalle endlich beginnt. Seit seiner Gründung im Jahr 2018/2019 ist das Gymnasium noch immer in Containern untergebracht. Auch wenn jetzt konkrete Pläne für den Neubau vorliegen, erfüllt es die Schulgemeinde mit Sorge, dass bislang noch nicht einmal für die jetzt im Sommer beginnende Erschließung Bauanträge eingereicht wurden. Für die Sporthalle existieren bisher keine konkreten Planungsunterlagen, obwohl es sich um ein vergleichsweise leicht zu errichtendes, standardisiertes Gebäude handelt. Der Hinweis der Dezernentin auf eine externe Beratungsfirma, die mit der Einhaltung der Zeitpläne beauftragt wurde, überzeugt angesichts der Versäumnisse der Vergangenheit nicht - weitere Verzögerungen sind v. a. auch angesichts des Fachkräftemangels im Bau mehr als wahrscheinlich. Zudem wurde der Schulgemeinde 2024 eine Traglufthalle als Interimslösung in Aussicht gestellt - insbesondere da das Gymnasium Sport als Schwerpunkt anbietet. Die Schülerinnen und Schüler der Schule müssen derzeit weite Wege per Bus auf sich nehmen, um zu einer freien Turnhalle zu gelangen. Dadurch verkürzt sich die reine Unterrichtszeit im Fach Sport erheblich. Dass dies nun noch die nächsten zwei Jahre und mit großer Wahrscheinlichkeit auch noch deutlich länger so bleiben wird, ist nicht akzeptabel. Nachdem die Schulgemeinde und die Schulkinder schon seit Jahren hingehalten wurden, scheint die Stadt nun auf Kosten der Schulkinder bei der Traglufthalle zu sparen. Die Halle wurde letztes Jahr zugesagt und die Dezernentin hat der Schulgemeinde ihr Wort gegeben. Die Traglufthalle wird aber als Zwischenlösung für den Schulsport dringend benötigt und sollte innerhalb kürzester Zeit zu errichten sein. Die Notwendigkeit einer tragfähigen Interimslösung bleibt demnach bestehen. Der Erwerb einer Turnhalle in Leichtbauweise hätte den weiteren Vorteil, dass diese Halle problemlos und kostengünstig im Anschluss an anderen Standorten für weitere Schulen/Turnhallen, die gebaut bzw. saniert werden, verwendet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 553 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 553 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6190, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 26.05.2025

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 2

Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPFGebäude?

28.04.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 554 entstanden aus Vorlage: OF 1123/2 vom 29.03.2025 Betreff: Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude? Vorgang: OM 3295/22 OBR 2; ST 666/23 Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist die Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude konkret geplant und wie soll diese konkret umgesetzt werden? 2. Wie kommen die Grundschulkinder der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule sicher zur ausgelagerten Schule in das ehemalige DIPF-Gebäude und wie wird der Weg mittags von der Schule zum Hort bzw. vom Hort zur Schule gelöst? 3. Wird die Außenstelle bis zum 15.08.2025 für den Schulbetrieb fertiggestellt? Der Magistrat wird weiterhin gebeten, den genannten Schüleröffnungstermin, 15.08.2025, neu zu prüfen und, falls dieser Termin gefährdet ist, einen Notfallplan zu erstellen und diesen zu kommunizieren. Begründung: Da die (noch nicht im Bau befindliche) Grundschule im neuen Schönhofviertel wohl frühestens erst ab 2027/2028 fertiggestellt werden soll, aber bereits immer mehr Familien mit Kindern in das Viertel ziehen, müssen die betreffenden Grundschulkinder aktuell in der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule (GBS) beschult werden. Da das aktuell viel zu kleine Schulgebäude in der Pfingstbrunnenstraße bereits jetzt schon völlig überbelegt ist, muss die GBS-Grundstufe die Überkapazität (2025/2026 wohl über 100 Prozent) durch eine temporäre Auslagerung im ehemaligen DIPF-Gebäude, Schloßstraße 29, auffangen. Dies bedeutet nun, dass alle bestehenden und neuen Grundschüler*innen, die in unmittelbarer Nähe der aktuellen GBS-Grundstufe wohnen, sowohl einen wesentlich weiteren Schulweg auf sich nehmen müssen (bis zu 1,8 Kilometer pro Strecke), zum Mittagessen wieder in die alten Horte zurückkehren müssen, die sich in unmittelbarer Nähe der alten Schule befinden (ca. ein Kilometer pro Strecke), um dann nach dem Mittagessen wieder zur Nachmittagsbetreuung in die neue Schule zu laufen (wieder ca. ein Kilometer pro Strecke). Einige Grundschulkinder (sechs bis neun Jahre) laufen somit knapp sechs Kilometer pro Tag. Erschwerend hinzu kommt, dass dieser längere, neue Weg, außerhalb des bestehenden Grundschulbezirks, an zahlreichen Stellen sehr unsicher ist - neben der Unterführung am Westbahnhof, mit anstehendem Umbau, müssen die Schüler*innen enge Gehwege entlang der Voltastraße/Hamburger Allee, diverse ungesicherte Überquerungen, viel zu kurze Grünphasen an den Ampelanlagen und schlecht einsehbare Straßenecken überwinden. Im Rahmen der am 28.03.2025 durchgeführten Schulwegbegehung mit dem zuständigen Amt, konnten sich einige Mitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen des Ortsbeirates 2 selbst ein Bild davon machen, wie schier verzweifelt die Eltern mit dieser Situation sind, da sie sehr große Angst um die Sicherheit ihrer Kinder haben und zudem die Hortsituation (zusätzlich anfallende Laufstrecke für das Mittagessen) bis dato weiterhin nicht gelöst scheint. Im Schreiben des Stadtschulamtes vom 10.04.2025 zur Schulwegsicherung wird weder auf diese Bedenken/Tatsachen eingegangen, sodass die Grundschüler:innen bis zu sechs Kilometer pro Tag laufen müssen, noch wird auf die Querung des Westbahnhofes/enge Tunnelsituation eingegangen, die zudem ja auch noch umgebaut werden soll. Die Planungen zur konkreten Auslagerung der Grundstufe inkl. der Hort-/Schulwegsituation sowie die neue Aufteilung der Grundschulbezirke hätten schon längst erfolgen müssen und wurden seitens des Ortsbeirates 2 bereits im Jahr 2022 gefordert. Die auf der Schulwegbegehung geäußerte Aussage der Amtsvertreter an zwei Eltern, die Schulleitung wäre an der späten Planung schuld, da sie erst kürzlich entschieden hat, mit der Grundstufe umzuziehen, wird von der Schule entschieden zurückgewiesen. Bereits im Jahr 2022 war völlig klar, dass die Grundstufe umziehen muss (siehe u. a. Anregung OM 3295). Spätestens seit 2022 ist dem zuständigen Amt bekannt, dass die GBS-Grundstufe in das neue DIPF-Gebäude umziehen soll. Der Umzug wurde bereits um ein Schuljahr verschoben, da sich der Umbau verzögert; ob das Gebäude zum Sommer hin fertig wird, bleibt abzuwarten. Leider wurde den Eltern bis dato kein Notfallplan aufgezeigt für den Fall, dass die Schule bis August 2025 nicht fertig werden sollte. Die Eltern und Grundschulkinder brauchen dringend Planungssicherheit und konkrete Lösungsvorschläge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3295 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 666 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 554 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 554 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6191, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 26.05.2025 § 6755, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35

25.04.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6873 entstanden aus Vorlage: OF 1385/5 vom 02.04.2025 Betreff: Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 Der Magistrat wird gebeten, die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 mit geeigneten Maßnahmen zu verbauen, die Anwohnerinnen und Anwohner nicht durch zusätzliche Lärmemission belastet. Die durch die Wärmepumpen emittierte Lautstärke mit Angabe der jeweiligen Frequenz ist zu messen und dem Ortsbeirat in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen. Begründung: Die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 dürfen nicht zu einer unzumutbaren Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner führen. Da Wärmepumpen durch ihren Betrieb Geräusche in unterschiedlichen Frequenzen erzeugen, ist sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz einzuhalten und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhalten. Um Transparenz zu gewährleisten, sollen zudem umfassende Messungen zur Lautstärke durchgeführt und die Ergebnisse - inklusive der jeweils gemessenen Frequenzbereiche - dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ermöglicht eine sachliche Bewertung der Lärmbelastung und stellt sicher, dass eventuelle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können. Ziel ist es, eine nachhaltige Lösung zu finden, die sowohl den Schulbetrieb als auch das Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner in Einklang bringt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1614 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Durchführung klimagerechter Dachsanierungen städtischer Gebäude im Rahmen notwendiger Baumaßnahmen

25.04.2025 · Aktualisiert: 25.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6880 entstanden aus Vorlage: OF 1399/5 vom 23.04.2025 Betreff: Durchführung klimagerechter Dachsanierungen städtischer Gebäude im Rahmen notwendiger Baumaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, klimagerechte Dachsanierungen vorrangig im Rahmen ohnehin anstehender und dringend notwendiger Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden durchzuführen - insbesondere bei öffentlichen Einrichtungen wie Schulen. Es ist technisch und wirtschaftlich sinnvoll, diese Arbeiten mit einer ohnehin fälligen Gesamtsanierung zu bündeln. Ziel ist es, die verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen dafür zu nutzen, den bestehenden Sanierungsstau an städtischen Gebäuden schnellstmöglich abzubauen und in diesem Zusammenhang auch die Dächer klimagerecht zu ertüchtigen. Begründung: Die Erreichung von Klimaneutralität ist gut und wichtig. Die energetische und klimagerechte Dachsanierung städtischer Gebäude ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich zu begrüßen. Dennoch muss die Umsetzung solcher Maßnahmen im Gesamtzusammenhang gesehen werden. Isolierte Dachsanierungen können zu unnötigem Mehraufwand, doppelten Baustellen und ineffizienter Mittelverwendung führen. Die Begrünung und statische Ertüchtigung der Dächer sowie die Installation von Photovoltaikanlagen erfordern in der Regel Begleitmaßnahmen im Gebäude, etwa die Nachrüstung von Wechselrichtern, Elektroverteilungen, Steuerungstechnik oder Netzanbindungen. Es ist daher wirtschaftlich sinnvoll, diese Arbeiten im Rahmen einer Gesamtsanierung zu bündeln. Der Sanierungsstau bei öffentlichen Gebäuden - insbesondere bei Schulbauten - ist in Frankfurt erheblich. An manchen Schulen müssen Kinder in Gebäuden lernen, die schwerwiegende bauliche Mängel aufweisen. In Sachsenhausen beispielsweise werden Schülerinnen und Schüler in einem Gebäude unterrichtet, das inzwischen als akut einsturzgefährdet eingestuft ist. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass umfangreiche personelle und finanzielle Mittel für Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen bereitgestellt werden, während gleichzeitig dringend notwendige Sanierungen von Schulen häufig aus Ressourcengründen verschoben werden. Kein Kind sollte in einer einsturzgefährdeten Schule lernen müssen. Die Grundversorgung muss vorrangig sichergestellt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1408 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

IGS Süd im Sommer 2026 auslagern!

25.04.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6881 entstanden aus Vorlage: OF 1400/5 vom 25.04.2025 Betreff: IGS Süd im Sommer 2026 auslagern! Der Magistrat wird gebeten, die IGS Süd 1. spätestens im Sommer 2026 und somit zu Beginn des Schuljahres 2026/2027, 2. komplett, 3. in unmittelbare Nähe, z. B. im Rosengärtchen, und 4. vorzugsweise in Holzständer-Bauweise auszulagern. Begründung: An der IGS Süd sind mittlerweile ein Drittel der Unterrichtsräume wegen Einsturzgefahr gesperrt. Zwei Stockwerke sind komplett gesperrt., in den restlichen Stockwerken werden die Decken mit Metallpfeilern abgestützt. Die aktuelle Situation ist weder der Schülerschaft noch der Lehrerschaft und der Elternschaft zuzumuten. Hier ist zeitnah, und zwar im Sommer 2026 und somit zu Beginn des Schuljahres 2026/2027, eine Auslagerung der kompletten Schule in unmittelbare Nähe und vorzugsweise in Holzständer-Bauweise vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.04.2025, OF 1409/5 Antrag vom 08.05.2025, OF 1410/5 Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7013 Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7014 Antrag vom 22.08.2025, OF 1492/5 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1753 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Baulicher Zustand der IGS Süd

25.04.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6882 entstanden aus Vorlage: OF 1401/5 vom 25.04.2025 Betreff: Baulicher Zustand der IGS Süd Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich Sanierungsmaßnahmen am Schulgebäude der IGS Süd einzuleiten. Dazu gehören insbesondere: - d ie Auslagerung aller Klassen in sichere Übergangsbauten; - Einstellung eines Sonderetats in den Haushalt der Stadt für die Durchführung dieser dringlichen Sanierungsmaßnahme an der IGS Süd; - Aufstellung eines inhaltlichen und zeitlichen Aktionsplans zur Sanierung des Schulgebäudes der IGS Süd und regelmäßige Berichtspflicht des Magistrats gegenüber dem Ortsbeirat über den Fortgang der Arbeiten. Begründung: Das Schulgebäude der IGS Süd ist marode und nur noch in Teilen nutzbar. Zwei Stockwerke sind gesperrt. Die Betonqualität des Gebäudes ist derart mangelhaft, dass alle Flure abgestützt werden müssen. Inzwischen wurden 500 Metallstützen aufgestellt. Die Räume der oberen Stockwerke mussten geschlossen werden. 21 Räume fallen für den Unterricht weg. Das einsturzgefährdete Gebäude gleicht einer Baustelle. Der Schulleiter spricht von Unterricht in einem "Bergwerk". Der jetzige Zustand ist das Resultat massiver Versäumnisse durch das zuständige Dezernat. Über das Problem wird seit Jahren in der Presse berichtet. Ursprünglich war eine Grundsanierung bereits für 2019 geplant. Diese wurde aber immer wieder verschoben, da der Magistrat hier offensichtlich keine Prioritäten gesehen hat. Der jetzige Zustand ist nicht nur für die Schüler unzumutbar, sondern auch durchaus mit Gefahren verbunden. Letztlich kann eine 100-prozentige Sicherheit nicht mehr garantiert werden. Aus diesem Grund ist das Handeln vonseiten des Magistrats eilbedürftig. Die Sanierungsarbeiten müssen schnellstmöglich umgesetzt und während deren Dauer die Schülerinnen und Schüler mit ihren Klassen in Übergangsgebäude ausgelagert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Benennung der Grundschule im Europaviertel nach „Emma Kann“

24.04.2025 · Aktualisiert: 09.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2025, OF 1609/1 Betreff: Benennung der Grundschule im Europaviertel nach "Emma Kann" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Grundschule im Europaviertel wird nach Emma Kann benannt. Begründung: Die Schulgemeinde unterstützt nach gemeinsamen Gesprächen und Beratung den Vorschlag des Ortsbeirates der Grundschule den Namen "Emma-Kann-Grundschule" zu geben. Emma Kann wurde am25.05.1914 in Frankfurt am Main geboren Sie starb am 19.01.2009 in Konstanz. Sie war eine deutsche Lyrikerin und Essayistin. Die Grundschule führt zudem auf, dass sie mit Emma Kann Offenheit in kultureller und religiöser Hinsicht verbindet. Emma Kann wuchs in Frankfurt auf und entstammte einem liberal jüdischen Elternhaus ohne enge religiöse Bindungen. Im hohen Alter bezeichnete sie sich als eher ökumenisch orientiert. 1933 wurde ihr aufgrund ihrer jüdischen Religionszugehörigkeit das Studium verweigert, so dass sie nach kurzer Praktikumszeit in einer Bank Deutschland verließ und alleine nach England ging. Die Mutter blieb in Deutschland, die ältere Halbschwester flüchtete nach Holland. In England schlug sich Emma Kann zweieinhalb Jahre lang als Au-Pair, Sprachlehrerin und Haushaltshilfe durch, im Frühjahr 1936 ging sie nach Belgien, um dort als Sekretärin zu arbeiten. Unsere Schülerschaft setzt sich aus über 30 Nationalitäten zusammen, die in der Schule unterstützt werden, friedlich und tolerant miteinander umzugehen. Selbstständigkeit, großer Mut, Resilienz sind Charakterzüge, die Emma Kann bereits in ihrer Jugend zeigt, und die man jedem Kind/Menschen wünscht, um mit herausfordernden Lebenssituationen fertig werden zu können. Auf der Flucht sein, in der Fremde neu anfangen, das sind Herausforderungen, denen sich ein Großteil der Familien unserer Schule ebenfalls stellen muss. Emma Kann selbst versuchte Weihnachten 1936 von Antwerpen aus, nach Deutschland einzureisen, um ihre Mutter und Großmutter zu besuchen. Jedoch wurde ihr die Einreise verweigert, 1937 ihr Pass nicht mehr verlängert, 1938 erschien ihr Name auf einer im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlichten Liste der ausgebürgerten Personen. Als im Mai 1940 Belgien besetzt wurde, konnte Emma Kann nach Frankreich fliehen. Statt in Paris endete der Zug jedoch bei Toulouse, von dort gelangte sie ins Lager Gurs, in dem u.a. auch Hannah Arendt war. Nach kurzer Zeit konnte Emma Kann das Lager Gurs verlassen, bevor sich nach dem Waffenstillstand zwischen Deutschland und Frankreich die Situation im Lager drastisch veränderte und hierher viele Juden aus Südwestdeutschland deportiert wurden. Gurs wurde oft zur Zwischenstation vor den Vernichtungslagern im Osten des Reiches. Emma Kann floh 1942 aus Frankreich, emigrierte über Casablanca nach Kuba, wo sie als Lehrerin für Englisch arbeitete. Mit Rücksicht auf die Schwester, die das Konzentrationslager Bergen-Belsen überlebt hatte und eine Rückkehr nach Deutschland nicht verstanden hätte, ging sie nach Kriegsende von Kuba in die Vereinigten Staaten und lebte bis 1981 in New York. Der Literatur, dem Schreiben von Gedichten und später auch Essays, widmete sie sich aktiv in den Vereinigten Staaten zu, belegte Kurse am Poetry Center. Ihr erstes Gedicht überhaupt hatte sie 1933 verfasst. Heimatlos reflektiert das Erlebnis, Deutschland verlassen zu müssen. Bis 1948 schrieb sie auf Deutsch, ab 1950 auf Englisch. Mit der deutschen Literatur blieb sie in Kontakt, u.a. in dem sie Rezensionen von deutschen Gedichtbänden für die von Ernst Erich Noth herausgegebene Zeitschrift Books Abroad der University of Oklahoma. Für Emma Kann ist Schreiben der Versuch, komplizierte Sachverhalte oder symbolische Bedeutungen in einer einfachen Sprache zum Ausdruck zu bringen. Schreiben in deutscher Sprache war für Emma Kann nach ihrer Rückkehr nach Deutschland 1981 ein Wiederbeginn, ein erneuter Versuch, Erlebtes in Worte zu fassen. Nicht zuletzt betrifft das Stichwort Inklusion Emma Kann: Während ihrer Zeit in Kuba musste sie sich zweimal an den Augen operieren lassen, was ihr nicht nur für ein Jahr das Lesen nahezu unmöglich machte, sondern ihr auch den Zugang zur spanisch-lateinamerikanischen Literatur erschwerte. Mitte der sechziger Jahre musste sie vorübergehend das Schreiben einstellen, da sie immer weniger sehen konnte. Ab Ende der sechziger Jahre diktierte Emma Kann ihre Gedichte auf Kassettenrekorder, nachdem sie 1969 völlig erblindet war. In unserer Schule ist das Recht auf inklusive Bildung - niemanden wegen einer Behinderung auszugrenzen und alle Menschen mit oder ohne Behinderung optimal zu fördern - aktuell das große Arbeitsfeld, dem sich die Lehrkräfte widmen. Emma Kann lebte bis zu ihrem Tod 2009 in Konstanz, wo eine Nichte bereits lebte. 1991 hatte sie damit begonnen, ihren Vorlass an das Deutsche Exilarchiv 1933-1945 der Deutschen Nationalbibliothek zu übergeben, wo heute ihr Nachlass verwahrt wird. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 100 2025 Die Vorlage OF 1609/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Sachstand Neubau und Sanierung des Altbaus der Ziehenschule

24.04.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6840 entstanden aus Vorlage: OF 981/9 vom 02.04.2025 Betreff: Sachstand Neubau und Sanierung des Altbaus der Ziehenschule Der Magistrat hat zuletzt am 10.07.2023 über den Sachstand zur Sanierung und Erweiterung der Ziehenschule und auch nur über noch notwendige Abstimmungen über den Umfang der erforderlichen Auslagerung von Klassen berichtet. Die erforderlichen Mittel wurden bereits in den Haushalt 2023 eingestellt. Weitere Informationen, insbesondere ein Ergebnis der nunmehr seit zwei Jahren andauernden Abstimmungen, liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Abstimmungen zum Umfang von Auslagerungen an der Ziehenschule und das Ergebnis der Suche nach Auslagerungsflächen zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9

24.04.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6853 entstanden aus Vorlage: OF 1002/9 vom 01.04.2025 Betreff: Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er Potenziale für die Teilentsiegelung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9 kennt, ob in diesem in den letzten Jahren nennenswerte Entsiegelungen auf Schulhöfen stattgefunden haben, ob dies geplant ist und falls nicht, welche Gründe dagegen sprechen. Wegen des laufenden Umbaus ist für den Ortsbeirat besonders interessant, ob der Magistrat das Potenzial für Entsiegelungen beim Umbau der Diesterwegschule bereits geprüft hat und inwiefern dies bis zum Abschluss der Bauarbeiten noch geplant ist, insbesondere, da klimatisch wertvolle Bäume auf dem Schulhof für die Erweiterung gefällt wurden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für mögliche Entsiegelungsprojekte an Schulen im Ortsbezirk 9 Fördermittel der KfW aus dem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" beantragt und genutzt werden können. Die entsiegelten Flächen sollen für Kinder weiterhin nutzbar sein. Begründung: Der Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt zeigt, dass es im Ortsbezirk 9 zahlreiche stark versiegelte Flächen mit hohem Überhitzungspotenzial gibt - auch im Bereich von Schulbauten. Eine der konkret vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem bereits seit vielen Jahren vorliegenden Plan ist die Entsiegelung von Schulhöfen. Die Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen ist eine wirksame Maßnahme zur Klimaanpassung, die nicht nur das lokale Mikroklima verbessert, sondern auch zur Lernleistung beiträgt - denn wie Forschungsergebnisse zeigen, sinken Prüfungsleistungen bereits um ein Prozent pro halbem Grad wärmeren Klassenzimmern. Die KfW bietet mit ihrem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" umfangreiche Fördermöglichkeiten für Entsiegelungsmaßnahmen. Dabei sind explizit auch Entsiegelungen von "Außenanlagen von (kommunalen) sozialen Einrichtungen (z. B. Schulhöfen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten)" förderfähig. Für die Maßnahme D.2 wird ein Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro gewährt. Die Förderung umfasst den Aufbruch und Abtrag von Versiegelungen, Bodenaufbereitung sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen. Entsiegelte Schulhöfe bieten vielfältige Vorteile: Sie verbessern das lokale Mikroklima durch Kühlung, erhöhen die Biodiversität, bieten mehr Lebensraum für Pflanzen und Tiere und ermöglichen naturnahe Erfahrungen für Schülerinnen und Schüler. Zudem verbessern sie den Wasserhaushalt durch natürliche Versickerung von Regenwasser. Die Entsiegelung von Schulhöfen entspricht sowohl den Zielen des Freiflächenentwicklungsplans als auch dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), das Städte und Kommunen bei der Schaffung grüner Infrastruktur und wassersensibler Stadtentwicklung unterstützt. Dies ist besonders wichtig in Zeiten zunehmender Hitzebelastung in Städten und dient der Klimaanpassung im Ortsbezirk 9. Entsiegelte und begrünte Schulhöfe bieten pädagogisch wertvolle Naturerfahrungsräume für Kinder und Jugendliche und können gemäß der "Baukulturellen Leitlinien des Bundes" als Teil einer grünen Infrastruktur verstanden werden, die "gesunde Lebensbedingungen für Mensch und Natur" schafft. Darüber hinaus verbessern sie das lokale Mikroklima und die Aufenthaltsqualität an Hitzetagen erheblich, was angesichts der zunehmenden Hitzebelastungen in städtischen Räumen besonders wichtig ist. Die klimatische Aufwertung von Schulhöfen entspricht dem in den "Baukulturellen Leitlinien des Bundes" verankerten Prinzip der Entsiegelung "nicht benötigter versiegelter Flächen" sowie zum Beispiel im Fall der Diesterwegschule auch dem Ziel der "dreifachen Innenentwicklung", bei der die bauliche Entwicklung mit einer Qualitätsverbesserung urbaner Freiräume einhergeht. Bildausschnitte: Freiflächenentwicklungsplan, abgerufen unter https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/im-gruenen/fre iflaechenplanung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße

24.04.2025 · Aktualisiert: 14.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6848 entstanden aus Vorlage: OF 993/9 vom 02.04.2025 Betreff: Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße Vorgang: OM 4985/19 OBR 9; ST 1009/20 Der Magistrat hat zuletzt am 15.05.2020 über den Sachstand der Planungen zur Neugestaltung des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße berichtet. Da nach Auskunft des Magistrats mit Stellungnahme vom 15.05.2020, ST 1009, nach dem Wegzug der Hermann-Herzog-Schule das Grundstück wieder an die Viktor-Frankl-Schule übergegangen war, wollte der Magistrat der im Februar 2020 neu angetretenen Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule Zeit zum Ankommen gewähren. Sodann sollte im engen Kontakt und Austausch mit der - nunmehr seit fünf Jahren im Amt befindlichen - Schulleitung die Planungsphase 0 zur Planung des Neubaus vorbereitet werden. Dabei sollten auch die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule berücksichtigt werden. Weitere Informationen, insbesondere ein Ergebnis der nunmehr seit fünf Jahren andauernden Vorbereitungen, liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen zur Zukunft des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße zu berichten, insbesondere darüber, welche Anforderungen an eine zukünftige Nutzung des Areals in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule ermittelt wurden, sowie in welcher Weise die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule bei diesen Planungen berücksichtigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4985 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1009 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1722 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Eine Stadtteilbücherei für Eschersheim

24.04.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6836 entstanden aus Vorlage: OF 976/9 vom 01.04.2025 Betreff: Eine Stadtteilbücherei für Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des neuen Schulgebäudes im Bebauungsgebiet Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung auch die Errichtung einer festen Einrichtung der Stadtbücherei einzuplanen und entsprechende Flächenbedarfe dafür im Gebäude zu berücksichtigen sowie die benötigten Stellen und Haushaltsmittel für Bau und Betrieb der Einrichtung anzumelden. Im gegenüber der Grundschule liegenden Baufeld ist im städtebaulichen Entwurf eine Erdgeschossnutzung für Soziales, Kultur und Bildung vorgesehen. Sofern es keine konkurrierende relevante Nutzungsidee gibt, käme alternativ auch diese Fläche in Betracht. Begründung: Es gibt nachweislich einen Bedarf an der Versorgung mit einer Stadtteilbibliothek in Eschersheim, da der Bücherbus bereits heute regelmäßig nach Eschersheim kommt. Eine feste Einrichtung hätte viele Vorteile, gerade weil sie Räume anbietet, die jederzeit aufgesucht und auch zum Lernen, Lesen und Arbeiten genutzt werden können. Solche Einrichtungen sind ein wichtiger sozialer Treffpunkt, vor allem für Kinder und Jugendliche. Die neue Schule, die in diesem Gebiet entstehen und sich konzeptionell zum Stadtteil hin öffnen soll, bietet die ideale Chance, eine Stadtteilbücherei einzuplanen, die als Treffpunkt für das neue Quartier und den bestehenden Stadtteil dienen kann. Dies würde die soziale Infrastruktur in Eschersheim bereichern und zur Integration des neuen Quartiers beitragen. Darüber hinaus böte sich eine Schule ideal für eine Kooperation an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 993

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9

24.04.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6854 entstanden aus Vorlage: OF 1003/9 vom 02.04.2025 Betreff: Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9 Vorgang: B 640/20; V 942/24 OBR 9; ST 1381/24 Der Magistrat wird im Kontext der Stellungnahme vom 15.07.2024, ST 1381, gebeten, einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen, bis wann die individuelle Prüfung der Schulstandorte in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim abgeschlossen sein wird und erste Maßnahmen zur Öffnung der Schulen für die Stadtteile umgesetzt werden können. Hierzu sind die Planungs- und Investitionsmittel bereitzustellen, die die erforderlichen Mittel für Reinigung, Gebäudesicherung, Buchungsmanagement und etwaige bauliche Anpassungen berücksichtigen. Begründung: Die Stadtteile Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim leiden unter einem erheblichen Mangel an Versammlungs- und Übungsräumen für Vereine und andere Gruppen. Die Stellungnahme ST 1381 konkretisiert die allgemeinen Prinzipien des Berichts vom 04.12.2020, B 640, auf die lokale Situation, bestätigt die grundsätzliche Möglichkeit, Schulen und ggf. Kindertagesstätten für den Stadtteil zu öffnen, lässt jedoch zentrale Fragen weiterhin unbeantwortet. Ein verbindlicher Zeitplan ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die angekündigte Prüfung der Schulstandorte und die Umsetzung erster Maßnahmen im Jahr 2025 zu konkreten Verbesserungen der Situation für die Bürger und Stadtteilakteure kommen. Darin sollten priorisierte Maßnahmen benannt werden, die kurzfristig realisiert werden können. Die Bedarfserhebung im Stadtteil sollte zum Zweck der Priorisierung konkretisiert werden, um Transparenz darüber zu schaffen, welche Räume dringend benötigt werden und welche Gruppen am meisten von einer Öffnung profitieren würden. Hierzu sollten auch die Stadtteilarbeitskreise eingeladen werden. Ebenso sind die Fragen nach zusätzlichen Ressourcen und der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen offen. Planungs- und Investitionsmittel sind entscheidend, um die Umsetzbarkeit sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 640 Auskunftsersuchen vom 26.04.2024, V 942 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1381 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Sachstand IGS Eschersheim

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6841 entstanden aus Vorlage: OF 982/9 vom 02.04.2025 Betreff: Sachstand IGS Eschersheim Der Magistrat hat zuletzt am 22.02.2021 und auch nur über die Auslagerung der IGS Eschersheim berichtet. Weitere Informationen über den Sachstand hinsichtlich der Zukunft der Schulgebäude liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Magistrat wird gebeten, über den Sachstand zu berichten, insbesondere, ob eine Entscheidung über eine Sanierung oder einen Neubau der IGS Eschersheim gefallen ist, und wenn ja, welche weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des gewählten Wegs ergriffen worden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1207

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Kindernet künftig auch für den Schülerladen Dachsburg nutzen

22.04.2025 · Aktualisiert: 25.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6785 entstanden aus Vorlage: OF 1031/10 vom 07.04.2025 Betreff: Kindernet künftig auch für den Schülerladen Dachsburg nutzen Der Magistrat wird dringend gebeten, 1. schnellstmöglich Anmeldungen im Kindernet für den Schülerladen Dachsburg für das Schuljahr 2025/2026 und folgende zu ermöglichen; 2. sollte das Kindernet nicht verfügbar sein, ab sofort auch Anmeldungen beispielsweise per E-Mail über kindernetfrankfurt.amt40@stadt-frankfurt.de zu berücksichtigen. Begründung: Es ist Eile geboten. Die Nachfrage nach Hortplätzen ist nach neuesten Erkenntnissen vor Ort deutlich größer als gedacht. Neben dem vorgesehenen Runden Tisch ist deshalb auch dringend die Anmeldemöglichkeit im Kindernet für den Schülerladen Dachsburg für die kommenden Schuljahre zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1409 Beratung im Ortsbeirat: 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die MichaelEndeSchule nutzbar machen

22.04.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6795 entstanden aus Vorlage: OF 503/7 vom 08.04.2025 Betreff: Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die Michael-Ende-Schule nutzbar machen Vorgang: B 83/25 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine zeitlich begrenzte und übergangsweise Nutzung der leer stehenden Räume in dem Gebäude der Schulhausverwaltung möglich ist. Begründung: Seit Jahren stehen drei Etagen oder mindestens Erdgeschoss und erste Etage des Schulhausverwalter-Hauses leer. Es handelt sich um ein freistehendes Haus am Rande des Schulgeländes. Es ist bekannt, dass es eine Grundsatzentscheidung mit dem Personalrat gibt, dass die Schulflächen und Wohnungen nicht vermischt werden sollen (B 83). Andererseits wurden einzelne Räume bereits als Lagerfläche sowie als Büro für Betreuung vonseiten der Schule genutzt. Damit soll dem Grundsatz nicht widersprochen werden. Dem Ansinnen, günstigen Wohnraum für Schulhausverwalter vorrätig zu halten, steht der Ortsbeirat positiv gegenüber. Eine zeitlich begrenzte Nutzung für eine genau definierte Übergangszeit stellt diesen Grundsatz nicht infrage. Damit könnte es bis zur Wieder-Nutzung als Dienstgebäude sinnvoll genutzt werden. Dies wird im vorliegenden Fall der Michael-Ende-Schule so gesehen, die mit dem Schuljahr 2025/2026 die nachschulische Betreuung erweitern wird und Räume händeringend braucht. Trotz der Erweiterung durch die Container fehlt es an Räumen für MitarbeiterInnen, in denen Projekte, Angebote zur Betreuung usw. vorbereitet und die gleichzeitig auch als Pausenräume für das Personal genutzt werden können. Der Start in die nachschulische Betreuung könnte durch eine ein- bis maximal zweijährige Phase der Nutzung der Räume im Dienstwohngebäude erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 83 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1618 Beratung im Ortsbeirat: 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Runder Tisch für den Schülerladen Dachsburg

22.04.2025 · Aktualisiert: 25.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6786 entstanden aus Vorlage: OF 1032/10 vom 07.04.2025 Betreff: Runder Tisch für den Schülerladen Dachsburg Der Magistrat wird gebeten, 1. schnellstmöglich den im Ausschuss für Bildung und Schulbau der Stadtverordnetenversammlung besprochenen Runden Tisch für den Schülerladen Dachsburg einzuberufen; 2. dabei auch a) die zwei bisherigen Fachkräfte des von der Schließung betroffenen Schülerladens; b) die Elternvertretung aus Berkersheim; c) die Vertretung der Berkersheimer Grundschule; d) die Berkersheimer Kinderbeauftragte und Sozialbezirksvorsteherin sowie die Stadtbezirksvorsteherin; e) die Vertretung eventueller künftiger Trägervereine einzuladen. Begründung: Es ist große Eile geboten. Die Nachfrage ist größer als angenommen. Ein Problem dabei ist, dass es im Kindernet bisher keine adäquate Anmeldemöglichkeit gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1411 Beratung im Ortsbeirat: 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Schulhofgestaltung in der Michael-Ende-Schule

22.04.2025 · Aktualisiert: 30.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6794 entstanden aus Vorlage: OF 502/7 vom 08.04.2025 Betreff: Schulhofgestaltung in der Michael-Ende-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, die Wünsche zur Schulhofgestaltung der Michael-Ende-Schule, wie vor mehreren Jahren verbindlich zugesichert, endlich zu realisieren. Von der Schulgemeinde wurde gewünscht: - Versetzung der TT-Platten, - die Installation von zwei niedrigen Fußballtoren, - die Installation eines Basketballkorbs, - die Auftragung eines Schachbrett-Spielmusters auf dem Schulhof. Gewünschte größere Veränderungen für den Schulhof wären die Entsiegelung eines Teils der Fläche und die Montage weiterer kindgerechter Kletterelemente. Begründung: Die Qualität des Pausenaufenthalts soll durch die vorgeschlagenen Maßnahmen gesteigert werden und den Schulkindern Spielangebote für die Pausen machen. Die Schulhofgestaltung ist elementar, weil sich die Situation in den Pausen durch die deutliche Zunahme der Schülerzahlen ohne Flächenzuwachs zuspitzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Kunststation Hauptwache - Schulkunst im öffentlichen Raum finanziell unterstützen

10.04.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1577/1 Betreff: Kunststation Hauptwache - Schulkunst im öffentlichen Raum finanziell unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt das Projekt "Kunststation Hauptwache" des gemeinnützigen Vereins "Domäne S - für Schülerinnen und Schüler e. V." aus seinem Budget mit einem Betrag von 4000 €. Begründung: In diesem Projekt soll jungen Menschen aus Frankfurter und Offenbacher Schulen Raum gegeben werden, ihre gestalterischen Ideen mitten im Stadtraum sichtbar zu machen. Ab Sommer 2025 sollen sich die leerstehenden Vitrinen in der U-Bahn-Station Hauptwache in eine dauerhafte Ausstellungsfläche für Schülerkunst verwandeln. Die Arbeiten thematisieren unter anderem Nachhaltigkeit, Biodiversität und Stadtentwicklung - zentrale Fragen unserer Zeit, aus der Perspektive der jungen Generation. Durch Kooperationen mit Institutionen wie dem Museum für Angewandte Kunst entstehen neue gestalterische Erfahrungsräume, die jedoch auch einen erhöhten finanziellen und organisatorischen Aufwand bedeuten. Deshalb möchte der Ortsbeirat zur Anschubfinanzierung einen Beitrag leisten. Geleitet wird das Projekt von einer Kunstpädagogin, die schon am Helmholtzgymnasium Frankfurt sowie am Gymnasium Römerhof tätig und somit erfahren mit Schülern ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1577/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1577/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1577/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1577/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 435 2025 Die Vorlage OF 1577/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Dabei ist darauf zu achten, dass alle Schulformen die Möglichkeit zur Teilnahme erhalten und nicht ausschließlich Gymnasien berücksichtigt werden; Schulen mit einer finanziell schwächeren Ausstattung sollen vorrangig einbezogen werden."" Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Gymnasium Römerhof: Sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den Schulsport

05.04.2025 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2025, OF 1190/6 Betreff: Gymnasium Römerhof: Sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den Schulsport Im Nachgang zur Informationsveranstaltung vom 17.03.2025 mit Stadträtin Sylvia Weber zur Vorstellung der Pläne zum Neubau des Gymnasiums Römerhof möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt die Konkretisierung der Planungen zum Neubau mit Beginn der Erschließungsmaßnahmen im Juni 2025 und Fertigstellung des ersten Bauabschnittes zum Schuljahreswechsel 2027/28. Der Magistrat wird gebeten, in Abweichung zur vorgestellten Planung einer Leichtbauhalle für den Sport, die ebenfalls 2027 fertiggestellt sein soll, zusätzlich als Interim sofort eine Traglufthalle für den Schulsport zu errichten Begründung: Die Schulgemeinde des Gymnasiums Römerhof wartet bereits seit mehr als sechs Jahren darauf, dass der Bau der neuen Schulgebäude und einer Turnhalle endlich beginnt. Seit seiner Gründung im Jahr 2018/19 ist das Gymnasium noch immer in Containern untergebracht. Es wird von vielen Kindern aus dem Frankfurter Westen besucht, insbesondere aus den angrenzenden Stadtteilen Nied und Griesheim. Obwohl es inzwischen konkrete Pläne für den Neubau gibt, macht es der Schulgemeinde Sorgen, dass bislang noch keine Bauanträge für die Erschließung eingereicht wurden, obwohl der Bau im Sommer starten soll. Auch für die geplante Sporthalle gibt es bisher keine detaillierten Pläne - dabei handelt es sich um ein standardisiertes Gebäude, das eigentlich leicht und schnell gebaut werden könnte. Die Dezernentin hat auf eine externe Beratungsfirma hingewiesen, die nun dafür zuständig ist, die Zeitpläne einzuhalten. Doch aufgrund der bisherigen Versäumnisse überzeugt dieser Hinweis nicht wirklich. Es ist aus den Erfahrungen der Vergangenheit zu befürchten, dass auch diesmal die Zeitpläne nicht eingehalten werden und es zu weiteren Verzögerungen kommen wird. Als Zwischenlösung war der Schulgemeinde im Jahr 2024 eine Traglufthalle für den Schulsport von der Dezernentin versprochen worden (das Gymnasium ist auf Sport spezialisiert). Nun will das Dezernat aber auf die versprochene Traglufthalle verzichten. Momentan müssen die Schülerinnen und Schüler jedoch lange Busfahrten in Kauf nehmen, um eine freie Turnhalle nutzen zu können. Durch die lange Anfahrts- und Abfahrtszeit bleibt teilweise kaum Zeit für den Sport. Das dies nun noch die nächsten 2 Jahre und mit großer Wahrscheinlich noch deutlich länger so bleiben wird, ist nicht akzeptabel. Nachdem die Schulgemeinde und die Schulkinder schon seit Jahren hingehalten wurden, scheint die Stadt nun auf Kosten der Schulkinder bei der Traglufthalle zu sparen. Die Halle war letztes Jahr zugesagt worden. Die Dezernentin hat der Schulgemeinde ihr Wort gegeben. Die Traglufthalle wird aber als Zwischenlösung für den Schulsport dringend benötigt und sollte innerhalb kürzester Zeit zu errichten sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, die Vorlage OF 1190/6 dem Ortsbeirat 2 zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Offenlegung Baukosten Gymnasium Römerhof

04.04.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2025, OF 1121/2 Betreff: Offenlegung Baukosten Gymnasium Römerhof Im Nachgang zur ausführlichen Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Pläne zum Neubau des Gymnasiums Römerhofs möge der Ortsbeirat beschließen: - Der Ortsbeirat begrüßt die Konkretisierung der Planungen zum Neubau mit Beginn der Erschließungsmassnahmen im Juni 2025 und die um ca. 6 Millionen Euro geringeren Baukosten im Vergleich zur ursprünglichen Planung - Der Magistrat wird dennoch gebeten: - dem Ortsbeirat die detaillierte Kostenschätzung zur Verfügung zu stellen - besonders von Interesse sind die Positionen der Kostengruppe 400 Technische Anlagen/420 Heizung und Lüftung und ihr Anteil an den Gesamtkosten - dem Ortsbeirat zu erläutern, ob neben der recht innovativen, aber vermutlich teuren Nutzung von Kanalwärme auch traditionelle, kostengünstige und erprobte Heizformen im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Rechnung evaluiert wurden - dem Ortsbeirat darzulegen, welches Wartungskonzept vorgesehen und wer für die Wartung der innovativen Heizanlage personell zuständig ist Begründung: In der Präsentation der Baupläne im Gymnasium Römerhof wurde von der Dezernentin darauf hingewiesen, dass die jetzt genehmigten Baukosten i.H.v. 103 Millionen Euro für einen Schulbau sehr hoch und auf die innovative Bauweise sowie gestiegene Baukosten zurückzuführen seien. Ökologische und Ressourcenschonende Bauweisen sind grundsätzlich wünschenswert. Allerdings stellt sich für einen großen Zweckbau mit intensiver Nutzung die Frage, ob gerade beim Heizung und Lüftung anstelle der innovativen Kombination von Wärmepumpe mit Kanalwärme nicht ein traditionelles, v.a. erprobtes System günstiger und zweckmäßiger wäre. Bei vielen Schulen im Ortsbezirk zeigt sich, dass Heizungs- und Lüftungsanlagen nicht einmal rudimentär instandgesetzt und gewartet werden (z.B. Lessing Gymnasium, Container am Römerhof-Gymnasium, Sporthalle in der Humperdinck-Schule), weil die personellen Kapazitäten fehlen. Dieser Sachverhalt wird sich in den kommenden Jahren eher verschärfen, so dass es ratsam wäre, eine Variante mit geringerer Komplexität zu wählen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1121/2 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Neues Schuljahr: Ist sichergestellt, dass alle Schüler tatsächlich Platz haben in Bockenheim?

30.03.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 1125/2 Betreff: Neues Schuljahr: Ist sichergestellt, dass alle Schüler tatsächlich Platz haben in Bockenheim? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: 1. mit wie vielen Grundschülern im Bereich der Grundschulen Bockenheims, einschließlich Bockenheim-Süd, also City West und Rebstockviertel, im Schuljahr 2025/26 zu rechnen ist? 2. ob sichergestellt ist, dass die Grundschule in der Schlossstraße 29 ihren Betrieb zum neuen Schuljahr 2025/26 aufnehmen können wird, 3. ob die neue Grundschule die räumlichen Kapazitäten wird aufweisen können, dass alle Schüler des bestehenden Grundschulbezirks der Georg-Büchner Schule zuzüglich der zu erwartenden steigenden Schülerzahlen im Neubaugebiet Schönhofviertel wird aufnehmen können, 4. wann die Grundschule am Schönhofviertel fertiggestellt sein wird, 5. wie die zeitliche Planung zur Sanierung der Grundstufe der Georg Büchner Schule derzeit aussieht und 6. ob es bereits einen Zeitpunkt gibt, zu dem, wie lange geplant, die ehemalige Sophienschule durch die Erweiterung der Franckeschule genutzt werden kann? Was ist der neuste Stand zum endgültigen Standort der Johanna Tesch Schule? Begründung: Dringender Informationsbedarf. Aus den letzten ST (ST 349/2025, ST 343/2024, ST 2423/2023) geht nicht hervor, dass die laut Bauschild und nach Auskunft Frau Webers , zuletzt im Oktober 2024 im Rahmen eines Termins mit dem Ortsbeirat 2, getroffenen Aussage dreizügig geplante Grundschule an der Schloßstraße vorübergehend die gesamte ausgelagerte Grundstufe der Georg Büchner Schule zuzüglich der Schüler aus dem Neubaugebiet im Schönhofviertel aufnehmen soll. Der Ortsbeirat ist über die weitere Planung zu informieren, der auch die angrenzenden Schulbezirke tangiert, weshalb auch der Standort der Johanna Tesch Schule diesbezüglich von erheblichem Interesse ist. Schließlich hat sich die Baustelle an der Schloßstraße bereits verzögert, die Baustelle ist augenscheinlich auch noch nicht im Endstadium angelangt, weshalb der Ortsbeirat wenige Monate vor Schuljahresbeginn besorgt ist, ob die derzeitige Planung umsetzbar erscheint. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1175 2025 Die Vorlage OF 1125/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Kinderbetreuungseinrichtung „Rote Eule“ erhalten

27.03.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6758 entstanden aus Vorlage: OF 838/3 vom 13.03.2025 Betreff: Kinderbetreuungseinrichtung "Rote Eule" erhalten Den Ortsbeirat 3 erreichte die Nachricht des Elternbeirates der Kindertagesstätte "Rote Eule", dass die Einrichtung Ende des Jahres geschlossen wird und damit 20 Kindergarten- und 20 Hortplätze wegfallen. Das Grundstück, auf dem sich die Einrichtung befindet, ist in städtischem Eigentum. Bereits in der Vergangenheit gab es Bedenken, ob die Existenz der Einrichtung trotz der geplanten Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek weiter gesichert werden kann. Bislang wurde stets erklärt, dass das Gelände der "Roten Eule" nicht zum künftigen Erweiterungsgelände der Deutschen Nationalbibliothek zählt, im Gegensatz zum Gelände des REWE-Marktes, der teilweise auf dem Gelände liegt. Diesbezüglich wurde dem Ortsbeirat 3 im Jahr 2022 mitgeteilt, dass die Erweiterung nicht vor dem Jahr 2035 erfolgt und der Markt bis dahin gesichert ist. Im September 2024 teilte der Magistrat dann mit, dass die Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek vertraglich erst für das Jahr 2053 vereinbart ist und aktuell eine Interimslösung mit verschiedenen Bildungseinrichtungen diskutiert wird. Damit gibt es keine Zwänge, die "Rote Eule" irgendwann zu schließen. Vor dem Hintergrund, dass der Ausbau der Betreuung in Frankfurt in der Vergangenheit häufig an der Verfügbarkeit von Grundstücken scheiterte, kann nach Meinung des Ortsbeirats kein städtischer Einrichtungsstandort aufgegeben werden, zumal die "Rote Eule" im Gegensatz zu anderen Einrichtungen auch über ein Außengelände verfügt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, um auf diesem städtischen Grundstück auch weiterhin eine Kinderbetreuungseinrichtung zu erhalten? - Wie konnte es zu dem hohen Sanierungsstau mit erforderlichen Finanzmitteln von weit über 300.000 Euro kommen? - Ist ein Neubau mit gegebenenfalls umfangreicherem Platzangebot geplant? - Wo könnten die 40 Kinder in der Bauphase untergebracht werden? Wäre hier gegebenenfalls ein Teil der aktuell freien Fläche in direkter Nachbarschaft als Interimsstandort nutzbar? - Wie wirkt sich der Wegfall dieser 40 Kinderbetreuungsplätze auf die Versorgungssituation im Nordend aus? Dies auch vor dem Hintergrund, dass mit dem Kindergarten St. Michael eine weitere Einrichtung vor der Schließung steht. - Plant die Stadt eine alternative Verwendung für das Grundstück? Was würde nach dem Auszug der Betreuungseinrichtung mit dem Gebäude und im Anschluss mit dem Grundstück passieren? Die nächste Brache? Begründung: Der Ortsbeirat 3 fordert vor dem Hintergrund der aktuellen Situation mit stadtweit 8.000 fehlenden Betreuungsplätzen für den Ganztag, die Kinderbetreuungseinrichtung "Rote Eule" zu erhalten und im Rahmen notwendiger Sanierungsmaßnahmen das Platzangebot möglichst noch auszubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1103

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Kinderladen „Rote Eule“ erhalten

27.03.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6759 entstanden aus Vorlage: OF 854/3 vom 18.03.2025 Betreff: Kinderladen "Rote Eule" erhalten Der Magistrat wird gebeten, 1. sich für den Erhalt der Traditionseinrichtung "Rote Eule" und der damit verbundenen Arbeits- und Betreuungsplätze einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass die Stadt Frankfurt langfristig den Weiterbetrieb der "Roten Eule" unter städtischer Trägerschaft übernimmt; 2. den Standort der "Roten Eule" kurzfristig in den Zustand zu versetzen, der einen Weiterbetrieb ermöglicht (z. B. durch Sanierung, Aufstellen von Containern etc.), bzw. alternativ die Bereitstellung eines anderen Gebäudes/Geländes zum Erhalt der "Roten Eule" zu prüfen; 3. mit der Elternvertretung der "Roten Eule" in den Dialog zu treten, um den Informationsbedarf zu klären und Lösungen zu finden. Begründung: Kürzlich erfuhr der Ortsbeirat von der bevorstehenden Schließung der Kindertagesstätte "Rote Eule" in der Eckenheimer Landstraße im Nordend. Begründet wurde dies damit, dass das Gebäude in einem baulich schlechten Zustand ist und die Stadt nicht bereit sei, die Kosten von über 300.000 Euro zu tragen, bzw. den Träger entsprechend zu unterstützen. Der Träger hat daraufhin den Betreuungsvertrag mit der Stadt gekündigt. Der Schülerladen für die Grundschulkinder wird zum Ende des Jahres dicht gemacht, der Kinderladen für die unter drei- bis sechsjährigen Kinder schon am 31.07.2025. Insgesamt gehen 20 Hortplätze und 20 Kindergartenplätze verloren. Dies ist nach der Kindertagesstätte St. Michael bereits die zweite Tagesstätte in wenigen Monaten im Nordend, die wegen baulicher Mängel Gefahr läuft, geschlossen zu werden. Insbesondere den Abbau von Hortplätzen kann sich die Stadt angesichts der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 nicht leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1104

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Betreuungsmöglichkeiten an der Uhlandschule

25.03.2025 · Aktualisiert: 25.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6727 entstanden aus Vorlage: OF 481/4 vom 11.03.2025 Betreff: Betreuungsmöglichkeiten an der Uhlandschule Vorgang: V 1044/24 OBR 4; ST 191/25 Im Hinblick auf steigende Schülerzahlen und das Konzept der Ganztagsbetreuung bedarf es einer räumlichen Erweiterung der Uhlandschule. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die bisher mit guten Erfahrungen praktizierte Nutzung von Räumen der Abendhaupt- und Abendr ealschule (AHRS) nicht hinsichtlich einer Raumerweiterung für die Uhlandschule diskutiert wurde. Diese Option wurde ohne Begründung verworfen, die Schulleitung und die Leitung des Ganztags an der Uhlandschule wurden nur im Rahmen der vorab festgelegten Option "Außenstelle Erasmus" an der Lösungsfindung beteiligt, die vom Ortsbeirat ursprünglich mit der Moderation eines runden Tisches beauftragte Kinderbeauftragte Dr. Daniela Wehrstein wird in keine Kommunikation (mehr) einbezogen. Weiterhin wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die Beteiligten im Sinne einer tragfähigen und kindzentrierten Lösung nicht in den Prozess eingebunden werden. Begründung: Bisher wurde keine adäquate Lösung im Sinne der Kinder im Grundschulalter von sechs bis zehn Jahren gefunden. Die anvisierte Ertüchtigung von Räumen in der Erasmusschule (vergleiche die Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 191) führt zu keiner nachhaltigen Lösung, da 1. sich die Zahl der fehlenden Betreuungsplätze dadurch nicht entspannt (es könnten nur vergleichbar viele Kinder betreut werden wie aktuell, die Warteliste bliebe bestehen); 2. 2026 der Rechtsanspruch kommt und vor dem Hintergrund der prognostizierten Schülerzahlen in den nächsten beiden Jahren über 60 Betreuungsplätze fehlen würden; 3. der Ganztag als solches nicht mehr konzeptionell fortgeführt werden könnte; 4. die anvisierte Lösung nur für das kommende Schuljahr 2025/2026 tragfähig wäre. Ab dem Schuljahr 2026/2027 würde bereits ein Klassenraum fehlen. Die Schulgemeinde ist wegen der Inbetriebnahme der geplanten Räume an der Erasmusschule äußerst verunsichert und kann die Vorgehensweise nicht verstehen. Die Vorgabe des Bildungs- und Erziehungsplans, vom Kind aus zu denken, findet bei der aktuellen Raumplanung keine Beachtung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1044 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 191 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1402

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Kita Rote Eule erhalten - Betreuungsplätze für den Dornbusch sichern!

20.03.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6690 entstanden aus Vorlage: OF 973/9 vom 20.03.2025 Betreff: Kita Rote Eule erhalten - Betreuungsplätze für den Dornbusch sichern! Kürzlich erfuhr der Ortsbeirat von der bevorstehenden Schließung der Kindertagesstätte. Begründet wurde dies damit, dass das Gebäude in einem baulich schlechten Zustand sei und die Stadt nicht bereit sei, die hohen Kosten zu tragen bzw. den Träger entsprechend zu unterstützen. Der Träger hat daraufhin den Betreuungsvertrag mit der Stadt gekündigt. Mittlerweile wurde den ersten Familien bereits gekündigt. Dadurch würden 20 Hortplätze und 20 Kindergartenplätze verloren gehen. Auch wenn die Kita sich im Nordend befindet, wird sie von vielen Kindern aus dem Dornbusch genutzt. Die Schließung hätte also unmittelbare Auswirkung auf das Platzangebot in Kindertagestätten im Ortsbezirk 9. Der Magistrat wird gebeten, 1. mit der Elternvertretung der Roten Eule in den Dialog zu treten, um Informationsbedarf zu klären und Lösungen zu finden; 2. mit dem Träger erneut in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, die Kindertagestätte zu erhalten. Dafür sind laut Träger konkret Zeitzusagen nötig bis wann welche baulichen Maßnahmen/Sanierungsmaßnahmen durch das ABI geleistet werden; 3. den Standort der Roten Eule kurzfristig in den Zustand zu versetzen, der einen Weiterbetrieb ermöglicht (z. B. durch Sanierung, Aufstellen von Containern etc.), bzw. alternativ die Bereitstellung eines anderen Gebäudes/Geländes zum Aufbau der Roten Eule zu prüfen; 4. sofern die Gespräche mit dem Träger keine positiven Ergebnisse erzielen, sich für den Erhalt der Traditionseinrichtung Rote Eule und der damit verbundenen Arbeits- und Betreuungsplätze einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass die Stadt Frankfurt langfristig den Weiterbetrieb der Roten Eule unter städtischer Trägerschaft übernimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 832 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Neubau einer Grundschule für Heddernheim

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6748 entstanden aus Vorlage: OF 537/8 vom 03.03.2025 Betreff: Neubau einer Grundschule für Heddernheim Vorgang: OM 5697/24 OBR 8; Beschl. d. Stv.-V., § 5648/25; ST 204/25 Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates vom 04.07.2024, OM 5697, aufgegriffen und plant den Neubau einer fünfzügigen Grundschule auf der brachliegenden Fläche Lurgiallee 3/3a. Dazu hat die Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025 Planungsmittel in Höhe von zwei Millionen Euro freigegeben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen konkreten Zeitplan zu nennen, wann die Planungen abgeschlossen sind, die Baumaßnahmen beginnen und ein neuer Schulbezirk zur Entlastung der bestehenden Grundschulen in Heddernheim und Niederursel gegründet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5697 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Kapazitätsgrenze an der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim überschritten - wie sieht der Plan zum neuen Schuljahr 2025/2026 aus?

20.03.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6749 entstanden aus Vorlage: OF 538/8 vom 04.03.2025 Betreff: Kapazitätsgrenze an der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim überschritten - wie sieht der Plan zum neuen Schuljahr 2025/2026 aus? Vorgang: OM 5697/24 OBR 8; V 1085/24 OBR 8; ST 204/25; ST 206/25 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragestellungen zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Wie wird mit der steigenden Anzahl an Grundschulkindern an der Robert-Schumann-Schule umgegangen, solange die geplante neue Grundschule nicht errichtet ist? Liegt für das kommende Schuljahr 2025/2026 und die Folgejahre eine praxistaugliche Lösung vor, zumal laut integriertem Schulentwicklungsplan (iSEP) die Aufnahmekapazität der Schule überschritten ist und zusätzliche Schülerinnen und Schüler nicht mehr aufgenommen werden können? 2. Welche Optionen wurden wie geprüft? Beispielsweise die Option eines (vorübergehenden) Neuzuschnitts des Schulbezirks, mit der Option, die Zügigkeit an einer Nachbargrundschule ggf. durch Stellen von Containern zu erhöhen? 3. Welche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind für die genannte Schule geplant? Wie und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? Begründung: Die ersten Schuljahre sind entscheidend für die Schullaufbahn der Kinder. Eine angemessene räumliche und sächliche Ausstattung ist daher essenziell. Dazu gehören u. a. auch ausreichend Lern- und Fachräume sowie moderne Gemeinschaftsbereiche mit einer zeitgemäßen Ausstattung. Die geplante neue Grundschule in Heddernheim wird wohl erst in einigen Jahren fertiggestellt (Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204, betreffend Grundschulbau im Mertonviertel: Diese Option ist Teil der Überlegung zur beschleunigten Deckung der Bedarfe im Bereich Heddernheim.). Bereits jetzt können zusätzliche Schülerinnen und Schüler laut iSEP nicht mehr an der bestehenden Robert-Schumann-Schule aufgenommen werden, die bereits seit mehreren Jahren regelhaft überbelegt ist: In sechs aufeinanderfolgenden Jahren mussten zusätzliche Klassen gebildet werden, zuletzt drei über der theoretischen Kapazitätsgrenze (vgl. Integrierter Schulentwicklungsplan, iSEP, der Stadt Frankfurt am Main 2020-2029, BR Mitte-Nord, Einzelschulische Betrachtung, S. 109; Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 206: An der Robert-Schumann-Schule sind es vier neue Klassen in Jahrgangsstufe 1 mit zusammen 80 Schüler*innen, Vorjahr: 5 Kl./118 Schüler*innen). Es ist dringend erforderlich, geeignete Maßnahmen zur Entlastung der bestehenden Schule zu ergreifen und zudem dringend notwendige Sanierungen zu planen und durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5697 Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 206 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 987

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Erstattung der Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler, für die der Pflichtunterricht in Sport nicht an der eigenen Schule angeboten werden kann

20.03.2025 · Aktualisiert: 07.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2025, OF 1397/5 Betreff: Erstattung der Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler, für die der Pflichtunterricht in Sport nicht an der eigenen Schule angeboten werden kann Der Magistrat möge veranlassen, dass die Stadt Frankfurt auch für Oberstufenschüler*innen die RMV-Kosten übernimmt, wenn der Pflicht-Sportunterricht nicht in der schuleigenen Sporthalle stattfinden kann. Damit soll eine faire und einheitliche Regelung geschaffen werden. Schülerinnen und Schülern dürfen keine Kosten entstehen, wenn schulischer Pflichtunterricht nicht an ihrer Schule angeboten werden kann und deshalb Fahrten mit dem ÖPNV zu externen Sportstätten erforderlich sind. Begründung: An der Schillerschule und möglicherweise noch an anderen Schulen im Ortsbezirk stehen aufgrund der aktuellen Stundenpläne und Unterrichtszeiten keine ausreichenden Hallenkapazitäten für den Pflichtunterricht zur Verfügung. Daher müssen SchülerInnen regelmäßig mit der Straßenbahn nach Niederrad ausweichen, um dort ihren Sportunterricht durchzuführen. Die Kosten für diese Fahrten belaufen sich auf 7,40 Euro pro Woche und Schüler*in (Tageskarte) - eine erhebliche finanzielle Belastung über das gesamte Schuljahr hinweg. Während die Stadt Frankfurt die Fahrtkosten für den Sportunterricht bis zur 10. Klasse übernimmt, gilt diese Regelung nicht mehr für die Oberstufe. Dies führt zu einer unfairen Situation: Obwohl Sport ein verpflichtendes Schulfach bis zum Abitur ist und in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 weiterhin regulär unterrichtet wird, werden die Schüler*innen und ihre Familien plötzlich mit den Kosten allein gelassen. Schulischer Pflichtunterricht darf aber Familien nicht mit zusätzlichen Kosten belasten. Bildung sollte für alle zugänglich und kostenfrei sein - dies muss auch für den verpflichtenden Sportunterricht gelten! Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 1397/5 wurde zurückgezogen.

Partei: Linke

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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 10

Ganztagsbetreuung an der Berkersheimer Grundschule und im Schülerladen Dachsburg

18.03.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.03.2025, OA 539 entstanden aus Vorlage: OF 1009/10 vom 03.03.2025 Betreff: Ganztagsbetreuung an der Berkersheimer Grundschule und im Schülerladen Dachsburg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um detaillierte Prüfung und ausführliche Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: 1. Wie erfolgt die Ganztagsbetreuung an der Berkersheimer Grundschule? 2. Welche negativen Auswirkungen könnten ab wann die bisher gute und wichtige Arbeit des Horts Dachsburg einschränken oder beenden? 3. Falls solche Auswirkungen bestehen: Wie und durch wen wird im Interesse aller Betroffenen diese Arbeit (insbesondere für besondere Bedarfe von Kindern) künftig sichergestellt? 4. Wie wird die Finanzierung gesichert? 5. Wie kann der eventuelle Übergang von Zuständigkeiten gut geregelt werden, insbesondere für Kinder, Eltern und bisherige Beschäftigte? 6. Gibt es zu den vorgenannten Fragen Probleme mit dem Kindernet oder könnte es welche damit geben, und wenn ja, wie werden diese sodann schnellstens behoben? 7. Wann und wie soll nach den aktuellen Erkenntnissen zu den vorgenannten Fragen das Ganztagskonzept an welchen weiteren Grundschulen im Ortsbezirk 10 besser umgesetzt werden? Begründung: Die Zahl der Kinder wird sowohl am Frankfurter Berg als auch in Berkersheim steigen. Deshalb ist es wichtig, sowohl die schulische Ganztagsbetreuung als auch das bisherige, sehr gute Betreuungsangebot insbesondere der Dachsburg für besondere Bedarfe sicher zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 296 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 539 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 296) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6043, 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 28.04.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Photovoltaik auf öffentlichen Dächern

18.03.2025 · Aktualisiert: 02.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6651 entstanden aus Vorlage: OF 492/7 vom 04.03.2025 Betreff: Photovoltaik auf öffentlichen Dächern Vorgang: B 404/24 Laut Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 20.02.2025 sollen "Die Anstrengungen ... noch intensiviert werden. Daher bereitet das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen einen Magistratsvortrag vor, um in den nächsten Jahren mit einem Volumen von rund 40 Millionen Euro städtische Dächer zu sanieren und mit Photovoltaikanlagen auszustatten." Laut Bericht des Magistrats B 404 stehen im Ortsbezirk 7 folgende städtische Bildungseinrichtungen für Dach-Photovoltaikausbau zur Verfügung: Brentanoschule und Turnhalle 130 kWp Hermann-Luppe-Schule und -Haus 99 kWp Kerschensteinerschule 99 kWp Michael-Ende-Schule und Kinderzentrum Niddagaustraße (KiZ 17) 50 kWp Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) 99 kWp Kinderzentrum Lötzener Straße (KiZ 67) 60 kWp Kinderzentrum Kollwitzstraße (KiZ 85) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Biedenkopfer Weg (KiZ 104) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Praunheimer Hohl (KiZ 16) 60 kWp (baugleich) Auf den Dächern der Liebigschule bzw. des Gymnasiums Nord sind bereits Anlagen mit 210 bzw. 150 kWp installiert. Es wird berichtet, dass stadteigene Dachflächen vorzugsweise an Anlagenbetreiber verpachtet werden. Dem wird entnommen, dass die Stadt selbst keine Dach-Photovoltaikanlagen baut. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, über den Sachstand zu berichten, insbesondere, ob die Dachflächen ausgeschrieben oder ob Pachtverträge abgeschlossen wurden bzw. in Planung sind. Falls nicht, soll dies zügig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, zu erfragen, wie der Photovoltaikausbau auf Gebäuden der stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften, die im Gebiet des Ortsbezirk 7 liegen, voranschreitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 404 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1050 Aktenzeichen: 40-30

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema „Schulen im Ortsbezirk 10“

18.03.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6645 entstanden aus Vorlage: OF 1012/10 vom 03.03.2025 Betreff: Öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema "Schulen im Ortsbezirk 10" Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Eckenheim zeitnah eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema "Schulen im Ortsbezirk 10" durchzuführen. Von besonderem Interesse ist dabei Folgendes: 1. bestehende Schulbauten einschließlich Turnhallen und Sportfreiflächen, sowohl bezüglich Neubauten, Modernisierungen und Sanierungen; 2. Schulneuplanungen, inklusive Bebauungsplänen und deren Realisierung; 3. Zusammenarbeit mit kirchlichen Institutionen, zum Beispiel dem Bistum Limburg. Begründung: Ein weiterer Besuch des Magistrates zu diesem wichtigen Thema steht vor Ort noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 661 Aktenzeichen: 60-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Schulessen im Ortsbezirk 10

18.03.2025 · Aktualisiert: 27.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6644 entstanden aus Vorlage: OF 1011/10 vom 03.03.2025 Betreff: Schulessen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um detaillierte Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. wie es insgesamt aktuell um das Schulessen im Ortsbezirk 10 steht; 2. ob, und wenn ja, welche Beschwerden vorliegen; 3. welche Veränderungen (von wem und für wen) vorgesehen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 833

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks auf dem Schulgelände vor der Stadtteilbibliothek

11.03.2025 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2025, OF 315/16 Betreff: Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks auf dem Schulgelände vor der Stadtteilbibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, die Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks auf dem Schulgelände der Schule am Ried vor der Stadtteilbibliothek zu ermöglichen und zu unterstützen. Der Bücherschrank soll während der Öffnungszeiten der Bibliothek öffentlich zugänglich sein. Zu den Öffnungszeiten der Schule am Ried steht er ansonsten der Schülerschaft zur Verfügung. Die Schule am Ried hat sich bereit erklärte die Betreuung des Schrankes zu übernehmen. Der Bücherschrank würde vor allem mit Kinder- und Jugendbüchern bestückt werden und würde so eine Sonderstellung unter den öffentlichen Bücherschränken einnehmen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget mit maximal 8000 Euro finanziert. Begründung: Ein öffentlicher Bücherschrank fördert die Lesekultur, ermöglicht einen niederschwelligen Zugang zu Büchern und trägt zur kulturellen Bildung in der Schülerschaft der Schule am Ried und in der Stadtteilgemeinschaft bei. Die Wahl des Standorts auf dem Schulgelände vor der Stadtteilbibliothek gewährleistet eine kontrollierte Nutzung während der Öffnungszeiten der Bibliothek. Die Schule am Ried übernimmt die Patenschaft für den Schrank. Ziel ist es den Bücherschrank vor allem mit Kinder- und Jugendbüchern zu bestücken. Dies gelingt bei anderen öffentlich zugänglichen Bücherschränken in der Regel nicht oder nur im geringen Umgang. Beispielsweise sind im Bücherschrank an der U7-Endhaltestelle nur sehr selten solche Bücher für zu finden. Somit könnte der der gewünschte Schrank eine Sonderstellung vor allem für Kinder, Jugendliche und Familien einnehmen. Das Modell BOKX 3 der Firma Urbanlife e.G. wurde bereits erfolgreich an anderen Standorten, z. B. an der Otto-Hahn-Schule in Hanau, eingesetzt. Es zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus: - Fassungsvermögen: ca. 200 Bücher - Abmessungen: 65 cm × 145 cm × 165 cm - Material: Korpus aus 10 mm Stahl, wetterfestes Mischholz in der Farbe Muskat - Türen & Boden: 8 mm Acrylglas (bruch- und schlagfest, UV-Schutzbeschichtung), selbstschließend - Sicherheit: Der Bücherschrank wird nicht im Boden verankert, ist jedoch so schwer, dass eine Entfernung ohne Hilfsmittel nicht möglich ist. (Quelle: Screenshot der Webseite der Otto-Hahn-Schule in Hanau) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 395 2025 Die Vorlage OF 315/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Neues Schuljahr: Wie hat sich die Hortplatzsituation im Schulbezirk der Franckeschule entwickelt und welche Schritte wurden unternommen?

08.03.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2025, OF 1097/2 Betreff: Neues Schuljahr: Wie hat sich die Hortplatzsituation im Schulbezirk der Franckeschule entwickelt und welche Schritte wurden unternommen? Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: 1. wie viele Hortplätze für den Schulbezirk der Franckeschule für das kommende Schuljahr 2025/2026 insgesamt zur Verfügung stehen, 2. wie viele Schüler (laut Kindernet) im Schulbezirk der Franckeschule aktuell keinen Hortplatz haben, bzw. wie viele Hortplätze ab kommenden Schuljahr 2025/2026 fehlen werden, 3. welche Schritte seit der in der ST 2185 vom 16.12.2014 an der Franckeschule bezüglich des Pakts für den Ganztag bzw. der Hortplatzsituation unternommen worden sind bzw. geplant sind, 4. welche Maßnahmen der Magistrat bereits ergreift oder bereits beabsichtigt, zu ergreifen, um die Situation der Hortplätze zu verbessern, 5. und ob Überlegungen bestehen, die Betreuung durch die Grundschulen selbst so auszuweiten, dass die Kinder zumindest außerhalb der Ferien tatsächlich vormittags in der Schule sind und nicht vor den Ferien, zum pädagogischen Tag und zu sonstigen Anlässen frühzeitig nach Hause geschickt werden? Begründung: Aus dem Bezirk der Franckeschule erreichte die Antragstellerin ein verzweifelter Anruf einer alleinerziehenden, berufstätigen Mutter, deren Tochter am 06.03.2025 noch keinen Hortplatz zugesagt bekommen hatte. Es ist bekannt, dass sich die Situation im Schulbezirk der Franckeschule seit der Schließung des internationalen Horts an der Falkstraße (dort standen 40 Plätze zur Verfügung) verschlechtert hat. In Hessen endet der Unterricht vor allen Schulferien und am Halbjahreszeugnistag um 10.30h. Ferner gibt es pädagogische Tage, Schnuppertage für Erstklässler und Ausflugstage, an denen außerplanmäßig der Unterricht früher endet. Die Problematik der Kinderbetreuung ohne Hortplatz wird dadurch zusätzlich verschärft. Schließlich kann nicht in jedem Beruf von zuhause aus gearbeitet werden, sodass dringend eine Lösung für die Engpässe gefunden werden muss. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 1097/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1152 2025 Die Vorlage OF 1097/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 4.: Annahme bei Abwesenheit 1 FDP Ziffer 5.: CDU, SPD, 1 FDP, Linke und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Fragenkatalog zum Besuch der Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen

06.03.2025 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2025, OF 969/9 Betreff: Fragenkatalog zum Besuch der Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen In der Ortsbeiratssitzung vom 20.2. 2025 wurde angekündigt, dass die Dezernentin ihren lang geforderten Besuch im Ortsbeirat in der Maisitzung wahrmacht und zum Thema Kindertagesstättenentwicklungsplanung berichten wird. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten dem Dezernat folgenden Fragenkatalog vor dem Termin zukommen zu lassen: 1. Wie ist der Versorgungsgrad an Betreuungsplätzen jeweils nach Stadtteil und Altersgruppe? 2. Gibt es innerhalb der Stadtteile signifikante Unterschiede je nach Schulbezirk in der Versorgung mit Plätzen für Grundschulkinder? 3. Welchen Einfluss haben die Schließung der Kita " Im Mellsig" auf die Betreuunsgssituation und wie ist angedacht die erwartbare Lücke zu ersetzen? 4. Gibt es Planungen für Erweiterungen von Einrichtungen oder neue Gründungen? 5. Wann ist mit der Eröffnung der Kita im ehemaligen Drosselbart zu rechnen? Wie viele Plätze für welches Alter werden dort entstehen? 6. Welche Schulen im Orstbezirk befinden sich im "Pakt für den Ganztag" oder im Ganztagsmodul III und gibt es weitere Schulen, die sich in diese Richtung weiter entwickeln werden- wenn ja welche werden folgen? 7. Welche Möglichkeit sieht der Magistrat für eine regelmäßigere kurzfristigere Information an den Ortsbeirat zu Entwicklungen in diesem Bereich? 8. Sind im Kindertagestättenentwicklungsplan die erwartbaren Mehrbedarfe durch Baugebiete bereits eingerechnet? Wenn nein - warum nicht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 969/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Auflistung im Tenor der folgende Punkt angefügt wird: "9. Kita in der Eckernförder Straße - Die Kita in der Eckernförder Straße soll in zu errichtende Pavillons ausgelagert werden. Das jetzige Gebäude soll neu errichtet werden. Laut Planungsunterlagen ist die Fertigstellung Ende 2025 geplant. Es wird um eine neue Terminplanung gebeten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Frankfurter Westen: Photovoltaik auf Schuldächern (und anderen städtischen Gebäuden)

26.02.2025 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1178/6 Betreff: Frankfurter Westen: Photovoltaik auf Schuldächern (und anderen städtischen Gebäuden) Photovoltaik ist auch weiterhin ein wichtiger Baustein für die Energiewende. Zur Stadt Frankfurt gehören im Frankfurter Westen viele Schulen, deren Dächer potentiell geeignet scheinen. Doch werden noch nicht alle Schulgebäude für Photovoltaik genutzt. Hierzu möge der Magistrat folgende Fragen beantworten. - Welche Schulen im Frankfurter Westen sind bereits mit Photovoltaik ausgestattet? - Für welche Schulen ist eine Installation bereits in der Planung? - Was sind die Schwierigkeiten, die verhindern, dass keine Photovoltaik eingesetzt werden kann? - Welche anderen städtischen Gebäude im Frankfurter Westen sind bereits mit Photovoltaik ausgestattet bzw. wie ist der Planungsstand? - Wo wird in städtischen Gebäuden im Frankfurter Westen bereits Solarthermie angewendet? Begründung: Zwar gibt es ein Solarkataster und im städtischen Energiemanagement wird die Photovoltaik berücksichtigt, jedoch scheinen die angefragten Informationen nicht zugänglich. Für die Planung der weiteren Entwicklung sind sie allerdings hilfreich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1141 2025 Die Vorlage OF 1178/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach

21.02.2025 · Aktualisiert: 05.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6584 entstanden aus Vorlage: OF 587/12 vom 04.02.2025 Betreff: Aktueller Stand und Fortschritte zum Schulneubau oder zur anderweitigen Nutzung der Fläche an der Talstraße in Kalbach Die o. g. Fläche war und ist in der Prüfung für einen Schulstandort. Sollte jedoch wegen des angrenzenden produzierenden Industrieunternehmens der Standort nicht für eine Schule infrage kommen, ist eine andere Entwicklung des Gebietes notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. eine Aussage zum geplanten Schulneubau an der Talstraße in Kalbach zu treffen und über den aktuellen Stand der Planungen und Entscheidungen zu berichten, ob der Standort Talstraße weiterhin als potenzieller Schulstandort in die städtebaulichen und bildungspolitischen Planungen eingebunden ist; 2. zu prüfen und zu berichten, ob an dem Standort ein neues Gewerbegebiet (z. B. für sogenannte Handwerker- und Gewerbehöfe) entwickelt werden kann. Begründung: Aus dem Arbeitsgespräch mit dem Stadtplanungsamt vom 20. November 2024 bleibt offen, ob der Standort noch für eine weiterführende Schule benötigt wird. Hohes Bevölkerungswachstum im Frankfurter Norden führt zu einer steigenden Nachfrage an Bildungsplätzen. Der Standort Talstraße bietet eine Möglichkeit, diesen Bedarf zu decken. Für eine Weiterentwicklung der Fläche als Gewerbegebiet spricht, dass im aktuellen Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2026 die Bedeutung von Handwerker- und Gewerbehöfen hervorgehoben wurde. Dazu sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geeignete und bezahlbare Flächen angeboten werden. Eine bereits durchgeführte Bedarfsanalyse hat gezeigt, dass es eine hohe Zahl interessierter Betriebe gibt. Bislang fehlen aber in der Stadt Frankfurt Flächen, um den Bedarf zu decken. Die Fläche an der Talstraße bietet sich als Standort für Gewerbehöfe an, zumal dies dem aktuellen Flächennutzungsplan entsprechen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Verbot des Trackings von Kita-Kindern auch in Frankfurt einführen

20.02.2025 · Aktualisiert: 27.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6582 entstanden aus Vorlage: OF 832/3 vom 06.02.2025 Betreff: Verbot des Trackings von Kita-Kindern auch in Frankfurt einführen Der Magistrat wird gebeten, das Tracking von Kindern mit GPS-Trackern oder Smartphones in städtischen Kitas zu verbieten. Begründung: Seit Dezember dürfen Kinder, die in einer Kindertagesstätte der Stadt Hanau betreut werden, nicht mehr mit GPS-Trackern, Smartwatches, Handys oder anderen Geräten, die ihren Standort erfassen können, ausgerüstet werden. Als Grund wurde genannt, die Kinder zu mehr Eigenständigkeit zu ermutigen. Darüber hinaus ist ein Tracking auch überflüssig, da sich die Kinder in Kitas entweder in einem geschützten Raum befinden oder unter Aufsicht von Betreuungspersonal stehen. Die Stadt Frankfurt sollte dem Vorbild der Stadt Hanau folgen und dieses Verbot ebenfalls in Frankfurt einführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 846

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Kita Kunstpiraten vor der Schließung?

20.02.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6610 entstanden aus Vorlage: OF 534/8 vom 20.02.2025 Betreff: Kita Kunstpiraten vor der Schließung? Der Magistrat wird gebeten, sich umgehend für die Fortführung des Betriebs der Kindertagestätte Kunstpiraten am bestehenden Standort einzusetzen. Sollte eine Verlegung der Kita unumgänglich werden, wird der Magistrat gebeten, den betreibenden Verein bei der Suche nach einer alternativen Immobilie im Umfeld aktiv zu unterstützen. Sofern beides - im ungünstigsten Szenario - in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sein sollte, ist dafür Sorge zu tragen, dass ein geordneter Übergang in andere ortsnahe Tagesstätten ermöglicht wird. Begründung: Die Versorgung mit ausreichenden und qualitativ hochwertigen Kitaplätzen ist ein zentrales Anliegen vieler Familien im Ortsbezirk. Bereits jetzt herrscht eine angespannte Lage, da viele Einrichtungen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen und Eltern lange Vorlaufzeiten in Kauf nehmen müssen. Dem Ortsbeirat wurde kürzlich bekannt, dass die Kindertagesstätte Kunstpiraten, betrieben durch den gleichnamigen gemeinnützigen Verein, laut aktuellem Stand zum 31.07.2025 aufgelöst werden muss. Die Verträge der dort Beschäftigten und die Kindergartenplätze wurden bereits gekündigt. Hintergrund ist das Auslaufen des auf zehn Jahre geschlossenen Mietvertrags, ohne dass dieses Mietverhältnis verlängert werden wird. Dringend wurde die Problematik, weil davon ausgegangen wurde, dass eine Verlängerung des Vertrages erfolgen würde, was sich jedoch bisher nicht ergab. Aktuell wird versucht zumindest eine kurzfristige Verlängerung des Mietverhältnisses zu erreichen, aber der Ausgang der Verhandlungen ist derzeit noch völlig offen. Generell würde eine Reduzierung des Kita-Angebots im Stadtteil die Situation der Eltern erheblich verschärfen und zahlreiche Familien vor große Herausforderungen stellen. Insbesondere betrifft es aber die Eltern der Kita Kunstpiraten, da in der kurzen Zeit bis zum neuen Kita-Jahr nicht damit zu rechnen ist, dass viele Eltern Plätze im Wohnumfeld finden und Kinderfreundschaften auseinandergerissen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 761 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1665

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Erinnerung an Auskunftsersuchen: Neubau Grundschule im Ostend auf dem Gelände des Clementine Kinderhospitals

18.02.2025 · Aktualisiert: 25.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6522 entstanden aus Vorlage: OF 476/4 vom 26.01.2025 Betreff: Erinnerung an Auskunftsersuchen: Neubau Grundschule im Ostend auf dem Gelände des Clementine Kinderhospitals Vorgang: V 820/24 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, dem Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 820, zu entsprechen. Begründung: Eine Stellungnahme steht bisher aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 820 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1403 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Regulierung der Beleuchtung an der Turnhalle der Stauffenbergschule

18.02.2025 · Aktualisiert: 29.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6520 entstanden aus Vorlage: OF 474/4 vom 22.01.2025 Betreff: Regulierung der Beleuchtung an der Turnhalle der Stauffenbergschule Der Magistrat wird dringend gebeten zu veranlassen, dass die Beleuchtung an der Turnhalle der Stauffenbergschule an die tatsächlichen Nutzungszeiten angepasst und insgesamt gedimmt wird sowie die nach oben gehenden Lichtstrahlen abgestellt werden. Begründung: Die erst vor einigen Monaten erneuerte Lichtanlage an der o. g. Turnhalle scheint völlig überdimensioniert zu sein. Trotz offensichtlich vorhandener digitaler Regelungstechnik ist das abgegebene Lichtvolumen zu groß und nicht an die tatsächlichen Nutzungszeiten angepasst. Darüber hinaus wird viel Licht unnötigerweise nach oben abgegeben. Die so entstehende Lichtverschmutzung schadet den anwohnenden Menschen, den Tieren und der Flora. Außerdem wird unnötig Energie verschwendet. Mehrere Anwohnende haben dem Ortsbeirat darüber berichtet und um Abhilfe gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 696

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Bodenmarkierungen Schulhof Hellerhofschule instand setzen

18.02.2025 · Aktualisiert: 15.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6544 entstanden aus Vorlage: OF 1519/1 vom 02.02.2025 Betreff: Bodenmarkierungen Schulhof Hellerhofschule instand setzen Der Magistrat wird gebeten , die Bodenmarkierungen auf dem Schulhof der Hellerhofschule, welche der Verkehrserziehung dienen, instand setzen zu lassen, damit diese wieder gut sichtbar sind. Begründung: Auf dem Schulhof der Hellerhofschule gibt es einen Bereich, welcher zur Verkehrserziehung genutzt wird. Hierfür wurden entsprechende Bodenmarkierungen aufgebracht. Diese dienen der vierten Klasse im Rahmen des Fahrradführerscheins zur Verkehrserziehung. Damit die Bodenmarkierungen wieder gut sichtbar sind, sollten diese instand gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 635

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