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Thema

Wohnen

Vorlagen

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Kahlschlag am Main: Rodung am nördlichen Mainufer

26.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1898 Betreff: Kahlschlag am Main: Rodung am nördlichen Mainufer 1. Warum wurden diese Bäume gefällt und die Böschung gerodet? Die Maßnahme war zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit und zur Instandhaltung des Uferbereichs erforderlich. Im Rahmen von regelmäßigen Überprüfungen wurde festgestellt, dass der dichte Bewuchs in diesem Bereich die Abflusskapazität bei Hochwasser beeinträchtigen und die Standsicherheit der Uferböschung gefährden könnte. Bei dem entfernten Bewuchs handelte es sich vorwiegend um Wildaufwüchse und Brombeeren, die im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten auf Stock gesetzt werden mussten. Die entfernten Bäume waren durch Pilzbefall und fortgeschrittenes Alter mit erhöhter Bruchgefahr nicht mehr verkehrssicher. Eine Fällgenehmigung lag vor. Auch zukünftig wird der Pflegeschnitt in Form von "auf Stock-Setzen" der Wildaufwüchse im Böschungsbereich erforderlich werden. 2. Wieso wurde der Kahlschlag dem Ortsbeirat nicht angezeigt? Die fragliche Entfernung von Gehölzen erfolgte im Rahmen einer routinemäßigen Unterhaltungsmaßnahme. Derartige reine Pflegemaßnahmen sind nicht anzeigepflichtig gegenüber dem Ortsbeirat. Um zukünftig jedoch Missverständnisse zu vermeiden, wird das Grünflächenamt den Ortsbeirat bei den künftigen Gehölzpflegemaßnahmen an der Böschung vorab in Kenntnis setzen. 3. Wie und wo werden die gefällten Bäume kompensiert? Die Kompensation erfolgt durch Neupflanzungen von standortgerechten klimaangepassten Gehölzen auf der Böschungsoberkante, voraussichtlich im Herbst dieses Jahres. Die restliche Böschung wird sich auf natürliche Weise wieder begrünen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.04.2025, V 1177

B (Bericht des Magistrats)

Pilotprojekt gegen K.-o.-Tropfen

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 455 Betreff: Pilotprojekt gegen K.-o.-Tropfen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6555 - NR 1327/25 CDU - Der Magistrat begrüßt die Intention des Antrags, den Schutz junger Menschen vor ungewollter Verabreichung und Einnahme von Drogen zu erhöhen. Eine Sensibilisierung von jungen Menschen für dieses Phänomen, dem sogenannten "Spiking" (z.B. ungewollte Verabreichung von psychoaktiven Substanzen in Getränken) erachtet der Magistrat als sehr wichtig. Spiking kommt vor allem im Party-Setting vor, d. h. insbesondere in Clubs, aber auch auf privaten Feiern. Während eine Ansprache junger Menschen zu diesem Thema auch am Standort Schule durchaus zielführend sein könnte, ist in Bezug auf die konkrete Umsetzung eines Pilotprojektes, welches auf der Ausgabe von Testbändchen beruht, auf verschiedene Aspekte hinzuweisen. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Produkte und Prototypen entwickelt, die eine schnelle Erkennung von K.O.-Tropfen in Getränken ermöglichen sollen. Die sogenannten Schnelltest-Armbänder oder Wearables basieren auf chemischen oder elektrochemischen Sensoren, die bei Kontakt mit einer verdächtigen Flüssigkeit einen Farbwechsel anzeigen soll. Die Sensitivität und Spezifität von Testarmbändchen sind bislang wissenschaftlich nicht umfassend geprüft und je nach Hersteller oft ungenau. Es können falsch-positive und falsch-negative Ergebnisse auftreten. Auch die Farbe des getesteten Getränks kann das Ergebnis verzerren. Ein negativer Test schließt somit nicht sicher aus, dass keine gefährliche Substanz im Getränk enthalten ist. Die Bändchen können nur wenige Substanzen (z. B. Gamma-Hydroxybuttersäure = GHB), oft auch erst ab bestimmten Konzentrationen, erkennen. Andere Substanzen wie Benzodiazepine oder Hypnotika können bei einem Test ganz verborgen bleiben. Selbst eine größer als gewünschte Menge Alkohol, die jemand anderes ins Glas gegeben hat, gilt als Spiking und damit gefährlich für die unwissenden Konsumierenden. Auch diese Gefahr kann ein Testarmbändchen nicht erkennen. Die Anwendung erfordert außerdem ein aktives Testen mit Getränketropfen und ist in typischen Nutzungssituationen nur eingeschränkt praktikabel. Die kommunal geförderten Jugendhilfeangebote an Schulen und die Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen decken nicht die gesamte Zielgruppe des Antrags ab. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule" richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, welche sich in der Regel im Alter zwischen 10 bis 16 Jahren befinden. Die Sekundarstufe II, die im Ausgehkontext verstärkt aktiv ist, wird hingegen kaum bis gar nicht erreicht. An den beruflichen Schulen fördert das Stadtschulamt das Programm "Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen". Dieses richtet sich primär an Schülerinnen und Schüler der Vollzeitschulformen, insbesondere der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung sowie der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung. Beide Förderprogramme sind freiwillig und nicht verpflichtend für die Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule, der beruflichen Gymnasien sowie der Berufsschule werden von den Fachkräften nur in Einzelfällen beraten, stellen aber eine wesentliche Zielgruppe dar, die dadurch überwiegend unberücksichtigt bleibt. Weiterhin ist zu beachten, dass Schülerinnen und Schüler der Gymnasien derzeit lediglich über die Förderung der sogenannten "2. Säule" vereinzelt in Form von temporären Jugendhilfeangeboten erreicht werden. Noch ältere junge Erwachsene würden in einem solchen Pilotprojekt gar nicht erreicht, sind jedoch von Spiking durchaus betroffen. Die Umsetzung der kommunalen Förderprogramme erfolgt durch freie Träger der Jugendhilfe bzw. der Jugendberufshilfe. Die Arbeit und Durchführung an den Schulstandorten orientiert sich an projektbezogenen Rahmenstandards und individuellen Leistungsbeschreibungen. Die Anzahl der Fachkraftstunden variiert je nach Förderprogramm und Schulstandort. Die Übernahme und Durchführung eines zusätzlichen Projekts ist kein Bestandteil der aktuellen Umsetzungen der Träger. Die Träger würden hierfür zusätzliche (personelle) Ressourcen benötigen, die sich in einer Erhöhung der Kosten der Förderprogramme niederschlägt. In der Abwägung aller benannten Aspekte, stehen somit notwendige und nicht unerhebliche Kosten (Anschaffung der Bändchen, Schulungen, personelle Ressourcen) für ein solches Pilotprojekt, einer nicht nachgewiesenen zuverlässigen Wirksamkeit von Testarmbändern gegenüber. Abschließend kann aus Sicht des Magistrats daher eine flächendeckende Einführung von Testarmbändern zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1327 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 454 Betreff: Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6404 - NR 1307/25 CDU - Zu 1.: Die Prüfung der angebotenen Liegenschaften erfolgte im April 2025. Die Liegenschaft Heinrich-Hoffmann-Straße 1 ist für eine schulische Nutzung - auch nur als Rückfalloption - nicht geeignet. Denkbar ist hier eine Schulnutzung, nach einer umfangreichen Sanierung, für Bedarfsflächen bis ca. 1.250 m² brutto ± 100 m² (KG). Die Liegenschaft Theodor-Stern-Kai 1/Carl-von-Noorden-Platz 1, insbesondere der alternativ angebotene Bauteil K, ist für die räumlichen Anforderungen der Heinrich-Hoffmann-Schule (kleine Klassenräume) sehr gut geeignet. Hervorzuheben sind die moderne, hochwertige Bausubstanz, ein hoher energetischer Standard mit Bauteilaktivierung zur Raumtemperaturregelung sowie helle Räume mit guter Beschattung (Jalousien und Blendschutz). Zu 2.: Im Juli 2025 wurde die Liegenschaft gemeinsam mit der Schulleitung besichtigt und fand große Zustimmung. Die Nutzungsänderung von Büro- zu Schulflächen wurde anschließend mit der Bauaufsicht abgestimmt. Herausfordernd ist die 1,5 km-Distanz zum Kinder- und Jugendpsychiatriebereich der Klinik. Durch einen Bustransfer wurde hierfür jedoch eine tragfähige Lösung erarbeitet. Zu 3.: Gemeinsam mit der Schulleitung wurde intern im Amt für Bau und Immobilien (ABI) eine Flächenbelegungsplanung erstellt. Durch eine vertretbare Flächenreduktion lässt sich die gesamte Schule auf einem Geschoss unterbringen - ein großer Vorteil für den Schulbetrieb und die interne Kommunikation. Im Erdgeschoss kann durch die Anmietung bzw. Einrichtung einer kleinen zusätzlichen Fläche eine Ankommens-/Abholzone vorgesehen werden, was die Zutrittskontrolle sowohl für die Schule als auch das Gesamtgebäude erleichtert. Nach mehreren vermieterseitigen Terminverschiebungen erhielt das ABI Anfang KW 45 einen Mietvertragsentwurf mit Anlagen (Mieterbaubeschreibung, Flächenbelegungsplanung), der im nächsten Schritt geprüft und abgestimmt werden muss. Zu 4.: Es wurden keine alternativen Standorte, weder zur Miete noch zum Kauf, angeboten. Beim Gebäudemanagement des Klinikums wurde eine Anfrage für einen alternativen Standort innerhalb des Klinikums gestellt sowie das Interesse der Stadt signalisiert, bei der Planung des Neubaus für den Kinder- und Jugendpsychiatriebereich Schulräume zu berücksichtigen. Bislang konnten jedoch weder die Klinik noch die Stadt ein geeignetes Grundstück für eine mögliche Auslagerung benennen. Zu 5.: Wie bei anderen Anmietungsprojekten besteht die Projektgruppe aus Mitarbeitenden des ABI, welche das Projekt souverän durchführen wird. Allerdings könnte eine intensivere Mitwirkung des Klinikums als Miet- und Interessenpartei für den erfolgreichen Vertragsabschluss förderlich sein. Zu 6.: Der Umbau erfolgt vermieterseitig; eine zusätzliche Projektsteuerung durch die ABG FRANKFURT HOLDING bringt keinen zeitlichen Vorteil. Der Magistrat ist sich der herausfordernden Situation bewusst. Das ABI steht mit der Schulleitung in engem Austausch, um zeitnah eine verlässliche Perspektive für die Schule sicherzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.07.2025, NR 1307 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

„Fliegende Gärten“: Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 451 Betreff: "Fliegende Gärten": Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6444 - NR 1145/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 235/25 - Zwischenbericht: Zu dem oben genannten Vorgang verweist der Magistrat auf seinen Bericht B 235/2025. Demnach werden die Fliegenden Gärten in der skizzierten Form in der südlichen Fahrgasse vom Magistrat als unrealistisch eingeschätzt. In der Fahrgasse soll zunächst das Konzept "Blühendes Band" verfolgt werden, indem etwa 20 baugleiche Pflanzkübel wie im Oeder Weg installiert und ähnlich bepflanzt werden. Vom Magistrat wird geprüft, ob die Maßnahme der Fliegenden Gärten an anderen, geeigneteren Orten umgesetzt werden kann. Dafür müssen u.a. die Kriterien Fundamentierung, Anfahrbarkeit, Durchfahrtshöhe, Beachtung von Rettungskonzepten sowie Eigentümersituation erfüllt werden sowie Nachhaltigkeitsaspekte wie graue Energie, Ressourcenbilanz und Pflegeaufwand zufriedenstellend berücksichtigt werden. Der Magistrat nimmt Kontakt mit der Stadt Wien auf, um die praxisbezogenen Fragen wie zum Beispiel Planungsaufwand, Kosten, Errichtung und Unterhaltung zu klären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.03.2025, NR 1145 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 235 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster?

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 436 Betreff: Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6446 - A 332 BFF-BIG, B 238/25 - Zwischenbericht: Die Organisation der Abfalltrennung und -entsorgung innerhalb der städtischen Verwaltung sowie der städtischen Gesellschaften ist derzeit nicht zentralisiert und erfolgt daher uneinheitlich. Aus diesem Grund wurden die verschiedenen städtischen Ämter und Einrichtungen angesschrieben und um die Beantwortung der in der Anfrage gestellten Fragen gebeten. Da bislang noch nicht alle Rückmeldungen eingegangen sind, kann die Anfrage derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Für eine Vielzahl der Ämter und Betriebe fehlen nach wie vor Antworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 09.01.2025, A 332 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 238 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 03.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln!

26.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1921 Betreff: Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln! Folgende Stellungnahme zu gleicher Fragestellung wurde im Juli 2025 an den Ortsbeirat 1 übermittelt: Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat den Evangelischen Regionalverband bei der Auslobung und Durchführung des Wettbewerbes zum Matthäusareal intensiv begleitet. Im Rahmen des Wettbewerbes wurden die Themen Identitätsstiftung des vorhandenen Kirchenbaus, Abbruch oder Wiederverwendung erhaltenswerter Bausubstanz und graue Energie sowie die unter Denkmalschutz stehenden Bauteile intensiv betrachtet. Der Evangelische Regionalverband als Mitausloberin des Wettbewerbs hat sich nach sorgfältiger Abwägung dazu entschlossen, das bestehende Kirchengebäude zur Disposition zu stellen, gleichzeitig aber auch die Wettbewerbsteilnehmenden ermutigt, Lösungen zum (Teil-)Erhalt zu entwickeln. Der Denkmalschutz soll und wird unberührt bleiben. Der Magistrat hat diese Vorgaben mitgetragen. Von daher muss es der Magistrat ablehnen, im Nachgang des Planungswettbewerbes auf die Eigentümer:innen des Areal mit dem Ziel zuzugehen auf einen Abriss der Matthäuskirche zu verzichten und den (vollständigen) Erhalt zu propagieren. Er hat sich in der jüngeren Vergangenheit bereits anderweitig positioniert. Selbstverständlich steht es dem Ortsbeirat frei, mit seinem Anliegen direkt auf den Evangelischen Regionalverband zuzugehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7382

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Friedfeld auf dem Friedhof Fechenheim

26.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1908 Betreff: Friedfeld auf dem Friedhof Fechenheim Bei einem gärtnerbetreuten Grabfeld stellt das Grünflächenamt der Genossenschaft der Friedhofsgärtner eG eine Fläche zur Verfügung, auf der das gewünschte Angebot durch einen Gärtnereibetrieb umgesetzt wird. Die dafür benötigten Unterlagen sind beim Grünflächenamt trotz mehrfacher Erinnerung noch nicht vollständig eingegangen. Daher kann der Magistrat noch keinen Eröffnungstermin benennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.09.2025, V 1236

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang

24.09.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Antrag vom 24.09.2025, OF 783/11 Betreff: Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang Vorgang: OM 1984/17 OBR 11; ST 2298/17; OM 3818/23 OBR 11; ST 2218/23; ST 1269/23; V 997/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, endlich eine konkrete Ansprechperson zu benennen, die an einem Runden Tisch mit dem Stadionbetreiber teilnimmt. Ziel ist es, den weiterhin erheblichen Handlungsbedarf im Hinblick auf die massiven Belastungen des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen verbindlich zu klären. Der Magistrat hat in ST 1269 (Juni 2024) eine solche Beteiligung ausdrücklich zugesagt, Anfragen des Ortsbeirats hierzu aber bislang unbeantwortet gelassen. Der Ortsbeirat bittet erneut um Antwort auf die Frage der V 997 vom 02.09.2024: Existiert die vom Magistrat im Jahr 2017 genannte "städtische Verfügung" zum Schutz des Stadtteils Riederwald oder nicht? Falls nein, erwartet der Ortsbeirat eine klare Aussage, ob der Magistrat eine solche Verfügung erlassen wird. In ST 2298 (2017) hatte der Magistrat mitgeteilt, dass aufgrund städtischer Verfügung ein Stadionmieter verpflichtet sei, auf eigene Kosten Ordnungskräfte für den Riederwald einzusetzen. Begründung: Der FSV gewinnt erfreulicherweise zunehmend Großveranstaltungen für sein Stadion. Gleichzeitig bleibt die Situation für den Stadtteil Riederwald untragbar: Bei jeder Großveranstaltung wird insbesondere der westliche Teil der Siedlung von illegal parkenden Fahrzeugen überflutet. Trotz wiederholter Initiativen des Ortsbeirats ist es bisher nicht gelungen, hier zu verbindlichen Lösungen mit dem Magistrat zu kommen. Gespräche wurden verweigert oder blieben folgenlos. Hinzu kommt: Der Verweis des Magistrats in ST 1269 auf die Hessische Versammlungsstättenrichtlinie greift ins Leere. Die Richtlinie verpflichtet den Betreiber lediglich zur Sicherung der Versammlungsstätte selbst - nicht aber zum Schutz des umliegenden Stadtteils. Genau hier besteht jedoch seit Jahren dringender Handlungsbedarf, den der Magistrat nicht länger unbeantwortet lassen darf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1984 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2298 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3818 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1269 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2218 Auskunftsersuchen vom 02.09.2024, V 997 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7495 2025 Die Vorlage OF 783/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Umgestaltung der Wallanlage im Zuge des Hochhausentwicklungsplans

24.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1404 Betreff: Umgestaltung der Wallanlage im Zuge des Hochhausentwicklungsplans Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird in Abstimmung mit dem Denkmalschutz gebeten, im Zuge des Hochhausentwicklungsplans eine Neugestaltung der Wallanlage zwischen Willy-Brandt-Platz und Mainer Landstraße vorzusehen und dabei folgende Punkte umzusetzen, um dem Konzept eines "Frankfurter Central Parks" gerecht zu werden: - Es ist darauf zu achten, dass klimagerechte und heimische Pflanzen gesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist durch das Grünflächenamt für den gesamten Park ein möglichst effizienter Plan zur Bewässerung zu erarbeiten. - Es sollte geprüft werden, ob das Anlegen eines Teichs möglich ist. Dies würde insbesondere in den Sommermonaten für ein besseres Mikroklima sorgen und die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen. - Sitzgelegenheiten sollten nicht nur in Form von einfachen Bänken angeboten werden. Projekte, wie z. B. an der Frankfurt University of Applied Sciences zeigen, dass es durchaus ansprechendere Möglichkeiten gibt, Sitz- und Liegemöglichkeiten im öffentlichen Raum zu schaffen. Eine Zusammenarbeit mit der Hochschule oder ein Ideenwettbewerb für Bürgerinnen und Bürger wäre hierbei denkbar. Gleichzeitig sollte die Gestaltung dafür sorgen, dass diese Sitzgelegenheiten in der exponierten Lage an dieser Stelle, dauerhaft und gut überprüfbar eine hohe Aufenthaltsqualität bieten. - Zudem sollte eine insektenfreundliche Beleuchtung bis in die Abendstunden gewährleistet sein, insbesondere um das Sicherheitsgefühl zu erhöhen. - Um sicherzustellen, dass der Park auch nach seiner Umgestaltung ansprechend bleibt, sollten bedarfsgerechte Reinigungen durch die FES eingeplant, budgetiert und nach Fertigstellung kontinuierlich durchgeführt werden. - Sobald die Arbeiten am neuen Schauspiel abgeschlossen sind, sollte die Gestaltung der Wallanlage bis zum Main entsprechend den oben genannten Punkten fortgeführt werden. - Die Erdgeschossflächen der neuen Hochhäuser sollen nach der neuen Planung weitgehend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Hier bietet es sich an, diese Flächen unter anderem für Hinweise auf die Kulturmeile oder auch für kulturelle Möglichkeiten wie zum Beispiel Ausstellungen der Museen oder freier Künstler, Leseräume, Cafés, Bars oder auch Räume für den Hitzeschutz in den Sommermonaten zu nutzen. Dieses Konzept bietet sich auch für den Park an - zum Beispiel mit einem Gartenlokal oder der Schaffung von grünen Oasen mit Bänken und Brunnen/Wasserspielen, die zum Verweilen einladen Gleichzeitig ist konzeptionell ein intensiver Austausch zwischen diesen Flächen und den öffentlichen Grünflächen sicherzustellen, um eine Nutzung beider Flächen durch die breite Öffentlichkeit jederzeit sicherzustellen. - Es soll geprüft werden, ob die Wallanlage - inklusive der Erdgeschossflächen der Hochhäuser - ebenfalls mit einem Skulpturenparcours ausgestattet werden kann. Dazu soll ein Konzept erarbeitet werden, das bereits bestehende Kunstwerke/Skulpturen in der Wallanlage aufgreift, sie präsenter in Szene setzt und neue ergänzt. Dafür soll geprüft werden, ob Kunstobjekte/Großskulpturen etc. aus dem Depot des Archäologischen Museums oder den Archiven weiterer kultureller Einrichtungen geeignet sind und verwendet werden können. Des Weiteren soll geprüft werden, ob solch ein Skulpturenparcours thematisch und organisatorisch in den Archäologischen Rundweg oder vergleichbare touristisch interessante Routen integriert werden könnte. - Die Begrünungskonzepte der angrenzenden Bebauung und der Parkanlage sind zu so kombinieren, dass ein auch klimatisch optimales Ergebnis entsteht. - Um einen Verlust des Sicherheitsgefühls für die breite Öffentlichkeit in den neu gestalteten Parkanlagen zu vermeiden und den Skulpturenparcours zu schützen, ist ein umfassendes Sicherheitskonzepts vorzulegen, das Spannungen in den Anlagen vermeidet. Begründung: Das Bankenviertel liegt im Herzen der Stadt und zieht daher neben vielen Beschäftigten auch Besucher an, etwa durch die Aussichtsplattformen. Die Wallanlage bildet hierbei einen Grünzug, der das Viertel mit dem Main und den ebenfalls wichtigen Einrichtungen wie Schauspielhaus und Museumsufer verbindet und für die Aufenthaltsqualität der vielfältigen Beschäftigten und der Besucher von entscheidender Bedeutung ist. Gleichzeitig ist sie mit ihren Abkühlungsflächen von entscheidender Bedeutung für das Innenstadtklima, was aber zukünftig ein ausgeklügeltes Bewässerungskonzept benötigen wird. Der neue Hochhausrahmenplan soll dies noch dadurch verstärken, dass er für diesen Grünzug das Konzept eines "Frankfurter Central Parks" verfolgt. Hierzu müssen die Konzepte aber vernetzt werden und durch eine entsprechende Neugestaltung des Parks kann sein bisheriges, teilweise eher trostloses Dasein aufgefrischt werden, um ihn so zu einem integrierten Naherholungsgebiet für alle Besucher und eine wichtige Schutzzone für das Innenstadtklima zu machen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage NR 1404 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, BFF-BIG und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6823, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 65-0

Partei: FDP
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A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)

Städtische Wohnungen

23.09.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anfrage vom 23.09.2025, A 371 Betreff: Städtische Wohnungen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.11.2025 Die FAZ berichtete am 28.08.2025, dass sich die ABG Holding zukünftig nicht nur um die leerstehenden städtischen Gebäude, sondern um den gesamten städtischen Wohnungsbestand der Stadt Frankfurt kümmern soll. Der ABG-Geschäftsführer warte aber noch auf eine Liste von Gebäuden, die bisher von der Stadt selbst verwaltet werden. Wie viele dies sind, sei unklar. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen befinden sind aktuell insgesamt im Eigentum der Stadt Frankfurt? 2. Wie hat sich dieser Bestand seit dem Jahr 2000 entwickelt? 3. Von welchen Wohnungsgesellschaften, städtischen Ämtern o.a. werden jeweils wie viele dieser Wohnungen verwaltet? 4. Welchen Objekt- bzw. Sanierungszustand haben diese Wohnungen jeweils? 5. Wie hoch dürfte in etwa der Wert dieser Wohnungen (geschätzt) insgesamt sein? 6. Wird sich die ABG künftig auch um rechtswidrig besetzte städtische Liegenschaften wie In der Au kümmern? 7. Ab wann soll die ABG mit der Verwaltung und ggf. Sanierung der bisher direkt von der Stadt Frankfurt verwalteten Wohnungen beginnen? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 24.09.2025

Partei: AfD
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der U-Bahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1884 Betreff: Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle "Westend" der U-Bahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) hat den Aufzug sowie alle damit verbundenen baulichen Maßnahmen gemäß des geltenden Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt. Die auf der Westseite vorhandenen Poller wurden im Rahmen der Planfeststellung errichtet und dienen dem baulichen Schutz des Aufzugs als technischer Anlage. Auf der Ostseite befinden sich Standard-Poller, wie sie in Frankfurt allgemein zum Verhindern des Befahrens von Gehwegen und Verkehrsinseln eingesetzt werden. Diese wurden von der VGF freiwillig ergänzt, obwohl sie im Planfeststellungsverfahren nicht vorgesehen waren. Der Magistrat weist darauf hin, dass sich der Fußverkehr auf der Ostseite in einem öffentlichen Verkehrsraum befindet, der - wie an anderen vergleichbaren Standorten - nicht mit besonderen Schutzmaßnahmen gegen Fahrzeugverkehr ausgestattet ist. Für den Schutz von Passantinnen und Passanten bestehen keine Anhaltspunkte für eine besondere Gefährdungslage, die über die üblichen städtischen Sicherheitsstandards hinausgehende Maßnahmen erforderlich machen würde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch reformierten Gemeinde Frankfurt am Main

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1886 Betreff: Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch reformierten Gemeinde Frankfurt am Main Die derzeitige Leitlinienmarkierung vor dem Gemeindezentrum stellt die Parkordnung der Schrägparkplätze zwar eindeutig dar, um dem Anliegen dennoch Rechnung zu tragen und die geltende Regelung zu verdeutlichen, wird ein liegendes Kreuz auf der Fahrbahn zwischen den Leitlinien - analog der bereits vorhandenen künstlichen Gehwegnase im Kurvenbereich Freiherr-vom-Stein-Straße/ Staufenstraße - markiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7150

B (Bericht des Magistrats)

Hausarzt-Versorgungslücke schließen - Verantwortung übernehmen

22.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 433 Betreff: Hausarzt-Versorgungslücke schließen - Verantwortung übernehmen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6442 - NR 1319/25 CDU - Zu 1. Eine wohnortnahe ärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Der Magistrat hat hierzu bereits am 16. November 2023 gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eine Veranstaltung im Gesundheitsamt Frankfurt am Main organisiert. Ziel war es, mit den Ortsbeiräten die aktuelle Situation offen zu besprechen, für das Thema zu sensibilisieren und Lösungsansätze zur Verbesserung der ambulanten Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu erreichen. Frankfurt am Main ist für die KHV sowohl für die hausärztliche als auch die wohnortnahe fachärztliche Versorgung ein einheitlicher Planungsbereich. Eine Unterteilung - etwa nach Stadtteilen oder Ortsbezirken - ist aktuell nicht vorgesehen. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen liegt der aktuelle Versorgungsgrad in Frankfurt am Main im Bereich der hausärztlichen Versorgung bei ca. 110 %. Die KVH weist darauf hin, dass die bestehende Verteilung der Ärztinnen und Ärzte in der Stadt historisch gewachsen sei. Zur Beantwortung wurden Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Dokument "Fokus Gesundheit, Ambulante Medizinische Versorgung", Frankfurt am Main, Stadt, Q1 2025 herangezogen. Einen Versorgungsgrad von bereits unter 100% weisen folgende Stadtteile auf: - Westend Nord - Bockenheim - Sachsenhausen-Süd - Oberrad - Niederrad - Schwanheim - Griesheim - Hausen - Praunheim - Niederursel - Ginnheim - Dornbusch - Eckenheim - Preungesheim - Bonames - Berkersheim - Seckbach - Fechenheim - Sindlingen - Unterliederbach - Sossenheim - Nieder-Erlenbach - Kalbach-Riedberg - Harheim - Bergen-Enkheim - Frankfurter Berg Einen Versorgungsgrad von knapp über 100 % weisen folgende Stadtteile auf: - Gallus - Rödelheim - Zeilsheim Zu 2 und 3. Die Entscheidung über ärztliche Zulassungen zur ambulanten kassenärztlichen Versorgung liegt ausschließlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Das Gesundheitsamt Frankfurt am Main hat bisher keine Berechtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung erhalten, kassenärztliche Leistungen abrechnen zu können. Der Magistrat setzt sich kontinuierlich für die Nachwuchsgewinnung ein, um dem Fachkräftemangel im öffentlichen Gesundheitsdienst entgegen zu wirken. Das Gesundheitsamt ist Kooperationspartner der Goethe Universität und wurde 2013 als akademische Lehreinrichtung der Universität anerkannt. Zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Studium können Studierende einen umfangreichen Einblick in den Öffentlichen Gesundheitsdienst bekommen und verschiedene Abteilungen im Rahmen von Famulaturen und Praktika durchlaufen. Möglich ist z. B. für Medizinstudierende ein Wahltertial im öffentlichen Gesundheitswesen. Darüber hinaus bildet das Gesundheitsamt Frankfurt am Main Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen aus. Zurzeit arbeiten über zehn Ärztinnen in Weiterbildung in verschiedenen Abteilungen des Hauses, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das Angebot des Gesundheitsamtes auch künftig zu sichern. Anlage _Daten_KVH_Fokus_Gesundheit (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1319 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 03.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik

22.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 431 Betreff: Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6743 - NR 863/24 CDU, B 425/24 - Der Magistrat unterstützt die Max-Planck-Gesellschaft und das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik aktiv bei der Suche nach geeigneten Standorten. In den Beratungen zeichnen sich Lösungen ab, die den Verbleib des Institutes in Frankfurt am Main sicherstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.01.2024, NR 863 Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 425 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 03.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

E-Mobilität im Ortsbezirk 10 weiter ausbauen

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1867 Betreff: E-Mobilität im Ortsbezirk 10 weiter ausbauen Bevor der Magistrat auf die konkrete Fragestellung eingeht, verweist er auf die vorherigen Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität und auch auf das Schreiben von Herrn Stadtrat Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025. Darin wurde das weitere Verfahren zum Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen ausführlich beschrieben. Zentrale Aspekte aus diesen Stellungnahmen und dem Schreiben sind folgende: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4835 (M 140)) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Rechtlich darf der Magistrat grundsätzlich nicht als Betreiber oder Auftraggeber fungieren. Er kann lediglich Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Open-Market-Modells wurden Anträge von gewerblichen Anbietern zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Der Magistrat geht davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland künftig lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten sowie halböffentlichen Flächen (Handel und Gewerbe) errichtet wird. In Frankfurt am Main soll auf öffentlichen Verkehrsflächen daher nur die unbedingt erforderliche Grundversorgung sichergestellt werden. In einer ersten Pilotphase wurden bereits 180 AC-Ladestandorte mit 430 Ladeplätzen und sieben Standorte mit schnellen DC-Hochleistungsladern vertraglich genehmigt. Die bisherigen Erfahrungen hat die Stadt ausgewertet und zur weiteren Planung eine externe Firma mit einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse beauftragt. Im nächsten Schritt wurden nun die Standortplanung und das weitere Vorgehen zum flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur in Frankfurt extern ausgeschrieben. Es werden bis Ende des Jahres durch eine Fachfirma zunächst weitere 200 AC-Standorte und 20 DC-Standorte festgelegt, die, je nach Bedarf, in den kommenden Jahren sukzessive ergänzt werden. Festgelegte und veröffentlichte Standorte können auf Antrag von E-Ladeinfrastruktur-Betreibern umgesetzt werden. Den genauen Ablauf der Zuteilung auf die Bewerber wird die Stadt zu gegebener Zeit bekannt geben. Die dynamische Weiterentwicklung des Themas Elektromobilität wird künftig eine ständige Anpassung der städtischen Strategien erfordern. Für den Einbau von Ladeanschlüssen in Bordsteinen gibt es bisher noch keine Anträge von Betreibern, die dieses System im Stadtgebiet umsetzen wollen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7120

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ analog

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1847 Betreff: Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 "Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen" mit Zusatzschild "Anlieger frei" analog der Einfahrt der Cassellastraße Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7240

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Beschilderung am S-Bahnhof "Eschersheim": Für eine bessere Orientierung am S- Bahnhof "Eschersheim"!

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1839 Betreff: Beschilderung am S-Bahnhof "Eschersheim": Für eine bessere Orientierung am S- Bahnhof "Eschersheim"! Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6398

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Barrierefreie Querung rund um den Rohmerplatz gewährleisten

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1885 Betreff: Barrierefreie Querung rund um den Rohmerplatz gewährleisten Zu 1. und 2. Generell können im angeregten Bereich Pflanzkübel aufgestellt werden. Voraussetzung dafür ist ein Antrag des Ortsbeirats beim Grünflächenamt (E-Mail: mitmachen.amt67@stadt-frankfurt.de). Eine Patin oder ein Pate müssen dabei benannt werden. Weitere Informationen sind unter https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/aktivitaeten/gaertnern/baum-beet-ku ebel-patenschaften zu finden. Das Grünflächenamt berät dazu, welche Bepflanzung sich an diesem schattigen Standort anbietet. Zu 3. Der Rohmerplatz befindet sich generell in einem verkehrssicheren Zustand. Falsch und behindernd abgestellte Fahrzeuge können der Verkehrsüberwachung gemeldet werden. In der Vergangenheit wurden an den relevanten Übergängen Bordsteinabsenkungen vorgenommen und durch Sperrmarkierungen sowie durch Poller abgesichert. Sofern eine solche Maßnahme an weiteren Bereichen angeregt wird, prüft der Magistrat die Umsetzungsmöglichkeit und wird gegebenenfalls aktiv. Ein aktueller Handlungsbedarf besteht derzeit aus Sicht des Magistrats nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7145

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Entfernung und Versetzung der Poller an der Unterführung An den 10 Ruthen

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1851 Betreff: Entfernung und Versetzung der Poller an der Unterführung An den 10 Ruthen Die Schließpoller im Bereich der drei im Zuge des Ausbaus der S6-Strecke erneuerten Eisenbahnüberführungen (Friedhof Eschersheim, Niedwiesenstraße und An den Zehn Ruthen) wurden ämterübergreifend in enger Abstimmung mit der Branddirektion umgesetzt. Ziel dieser Maßnahme war es, die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge - wo technisch möglich - zu gewährleisten und den motorisierten Individualverkehr gezielt auszuschließen. Der Magistrat hat die Unterführungen für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr bewusst gesperrt, um unerwünschten Schleichverkehr zu unterbinden. Aufgrund der verbesserten Infrastruktur würden diese Verbindungen andernfalls verstärkt als Abkürzungen genutzt werden - mit der Folge einer erhöhten Verkehrsbelastung und potenziellen Gefährdungen, insbesondere in sensiblen Bereichen mit Wohnbebauung sowie entlang von Schulwegen. Die zu erwartende Mehrbelastung würde deutlich stärker ausfallen als die aktuell vorhandenen Anliegerverkehre. Während der Bauzeit der neuen Eisenbahnüberführungen wurden für Anlieger:innen und Vereine alternative Zufahrtsmöglichkeiten geschaffen und stehen auch weiterhin als reguläre Erschließungswege zur Verfügung. Den dadurch entstandenen Umweg stuft der Magistrat als vertretbar ein. Zudem hat sich die Eisenbahnüberführung als wichtige und stark frequentierte Verbindung für den Rad- und Fußverkehr etabliert, die einen wesentlichen Beitrag zur Förderung nachhaltiger Mobilität leisten, insbesondere im Sinne einer sicheren, direkten Ost-West-Radverkehrsachse. Damit stellt die bestehende Regelung eine ausgewogene Lösung dar, die den Anforderungen der Einsatzkräfte, der Verkehrssicherheit sowie der Förderung umweltfreundlicher Mobilität gleichermaßen gerecht wird. Der Magistrat entspricht der Anregung daher nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7181

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1848 Betreff: Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien Generell stellen Schmierereien und Graffiti eine Sachbeschädigung (gemäß § 303 StGB) dar. Die Zuständigkeit liegt bei der Landespolizei. In der Regel sind die Behörden zur Identifikation der Täter:innen auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Trifft die Stadtpolizei Sprayer:innen bei ihrer Tat an, werden strafrechtliche Maßnahmen im Erstzugriff getätigt. Schmierereien an städtischen Bauwerken oder Einrichtungen (beispielsweise Verkehrszeichen oder Beleuchtungsmaste) werden von der Stadtpolizei oder von Bürger:innen (beispielsweise über den Mängelmelder der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt fragt mich) an das jeweils zuständige Amt gemeldet, das sich dann um die Entfernung beziehungsweise Reinigung des Gebäudes kümmert. Dabei werden verfassungsfeindliche oder beleidigende Schmierereien mit besonders hoher Prioriät entfernt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5865

B (Bericht des Magistrats)

Angemeldete Versammlungen in Grünanlagen

22.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 435 Betreff: Angemeldete Versammlungen in Grünanlagen Vorgang: A 368/25 AfD Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung zu der Anfrage der AfD-Fraktion. Die Antworten stützen sich auf die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit (Art. 8 Grundgesetz (GG) und Art. 14 Verfassung des Landes Hessen (Verf HE), das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG) sowie die geltende Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen, des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Zu 1: Die Versammlungsbehörde (Dezernat IX) ist originär zuständig für die Bearbeitung aller Versammlungen, auch wenn diese auf Flächen stattfinden, die nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehen (Konzentrationswirkung des Versammlungsrechts). Die vollständige Aufbereitung der Versammlungsakten für den angefragten Zeitraum 2014 bis 2018 ist jedoch aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren nicht mehr möglich. Die gewünschten Daten können rückwirkend entsprechend ab dem Jahr 2019 bereitgestellt werden. Die nachfolgende Aufstellung beschränkt sich auf mehrtägige Versammlungen, die in Grünanlagen stattfanden und somit den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes (Amt 67) berührten: Insgesamt wurden vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2024 insgesamt 8 mehrtägige Versammlungen in den genannten Grünanlagen registriert und durchgeführt: Jahr Ort der Versammlung Zeitraum 2021 Weseler Werft 11.08.2021 - 15.08.2021 2022 Riederwald 04.11.2022 - 28.02.2023 2022 Fechenheimer Wald 07.11.2022 - 17.11.2022 2023 Riederwald 05.01.2023 - 11.01.2023 2023 Riederwald 12.01.2023 - 18.01.2023 2023 Bertramswiese 15.09.2023 - 16.09.2023 2024 Rebstockpark 22.03.2024 - 23.03.2024 2024 Niddapark 12.10.2024 - 13.10.2024 Zu 2: Die Versammlungsbehörde trägt grundsätzlich keine Kosten für Versammlungen und gewährt keine Zuschüsse. Das Grünflächenamt erfasst die Kosten nicht, die dem Amt durch die unter Frage 1 aufgeführten Versammlungen möglicherweise entstanden sind. Zu 3: Da die Kosten für die genannten Versammlungen beim Grünflächenamt nicht erfasst wurden, ist diesbezüglich keine Angabe möglich. Zu 4: Da die Kosten für die genannten Versammlungen beim Grünflächenamt nicht erfasst wurden, ist diesbezüglich keine Angabe möglich. Zu 5: Die Versammlungsbehörde trifft jede versammlungsrechtliche Entscheidung individuell auf Grundlage einer konkreten Gefahrenprognose gemäß § 14 Abs. 1 HVersFG. Da jede Versammlung eine spezifische Gemengelage von Ort, Zeit und Teilnehmerzahl aufweist, sind pauschale Aussagen zu Beschränkungen nicht möglich. Die Erstellung und Weitergabe einer umfassenden und detaillierten Liste aller verfügten Beschränkungen für die genannten mehrtägigen Versammlungen ist aus verwaltungsökonomischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Grundsätzlich werden versammlungsrechtlich zulässige Beschränkungen verfügt, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Beispielhafte Kategorien von Beschränkungen, die durch die Versammlungsbehörde typischerweise verfügt werden: Sicherheit und Brandschutz: Untersagung von offenem Feuer, Grills und pyrotechnischen Erzeugnissen; Verbot des Mitführens von Gegenständen, die als Brandmittel dienen können. Schutz der öffentlichen Ordnung: Einhaltung der Nachtruhe (z.B. 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr) sowie Beschränkungen der Lautstärke (Dezibel-Grenzwerte) zum Schutz Anwohnender. Verkehrssicherung und Rettungswege: Sicherstellung der jederzeitigen Zugänglichkeit und Freihaltung von Ein- und Ausgängen, Zufahrten, Rettungswegen und Hydranten. Umwelt- und Denkmalschutz: Regelungen zur schonenden Behandlung der Grünfläche, zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung und zur Einhaltung von Mindestabständen zu Skulpturen, Denkmälern oder sonstigen geschützten Objekten. Versammlungsleitung und Organisation: Vorgaben zur Kennzeichnung von Ordnern (Anzahl und Belehrung) und zur ständigen Erreichbarkeit der Versammlungsleitung während der Versammlung. Zu 6: Die Versammlungsbehörde trägt keine Kosten für das Camp und gewährt keine Zuschüsse. In der gegenständlichen Anfrage wird behauptet, die Stadt Frankfurt am Main hätte etwa 20 Toiletten für das Camp bezahlt. Dies ist unzutreffend. Der Magistrat übernimmt keine Kosten für Toiletten oder sonstige Versammlungsinfrastruktur, außer den unten genannten präventiven Schutzmaßnahmen. Die Bereitstellung solcher Infrastruktur fällt grundsätzlich in die Verantwortung des Anmelders. Dem Grünflächenamt sind im Zusammenhang mit dem Camp folgende Kosten entstanden. Kostenposten (Grünflächenamt) Betrag Sicherung der Spielplätze, Biotopflächen, Denkmäler 11.409,36 € Wiederherstellung Rasenfläche 2.730,16 € Entfernung Graffiti 1.458,77 € Gesamtkosten (Amt 67) 15.598,29 € Zu 7: Seitens der Umweltbehörden und dem Dezernat X wurden Einwände bezüglich der Flächenauswahl aufgrund der Schutzbedürftigkeit des Geländes vorgebracht. Aufgrund der dort befindlichen Flora, Fauna und Verhältnisse vor Ort wurde die Versammlung kritisch hinterfragt und es wurden alternative Standortvorschläge unterbreitet, welche jedoch vom Anmelder nicht angenommen wurden. Zu 8: Die genutzte Rasenfläche wurde stark beansprucht. Inwieweit Schäden an den Baumwurzeln durch die Inanspruchnahme durch das Camp entstanden sind, kann erst langfristig festgestellt werden. Zu 9: Der Magistrat ist im Rahmen der Versammlungsfreiheit zur Neutralität verpflichtet und nimmt keine inhaltliche oder politische Bewertung von Versammlungen vor. Die Bewertung der Legalität einer Versammlung erfolgt ausschließlich nach potenziellen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, nicht nach der politischen Botschaft. Das Versammlungsrecht schützt Meinungsäußerungen, auch zu radikalen politischen Zielen oder wenn die Inhalte als unbequem empfunden werden, solange sie friedlich und ohne unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erfolgen. Die Stadt Frankfurt am Main ist sich ihrer Verantwortung bewusst, nicht nur extreme Strömungen abzuwehren, sondern auch das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung konsequent zu verteidigen (Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG). Zu 10: Die Wahl des Ortes, des Zeitpunkts und des Formats (z. B. Protest-Camp) einer Versammlung liegt im Ermessen der Anmeldenden und ist Teil des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG, Art. 14 Verf HE). Das Versammlungsformat "Protest-Camp" ist in der Rechtsprechung der obersten Gerichte als zulässig anerkannt. Die notwendige Infrastruktur ist als versammlungsimmanent anerkannt und wird durch die Konzentrationswirkung des Versammlungsrechts abgedeckt, weshalb keine Sondernutzungserlaubnis des Grünflächenamtes erforderlich ist. Eine zwangsweise Verlegung des Versammlungsortes oder eine Verkürzung der Dauer ist nur möglich, wenn eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht (§ 14 Abs. 1 HVersFG). Die grundsätzliche Sperrung einer öffentlichen Fläche für Versammlungen ist rechtlich nicht möglich. Zum hessischen Versammlungsrecht: Die Befugnis zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit ist seit dem Wechsel zu Landesrecht eng auszulegen. Art. 14 Abs. 2 Verf HE regelt im Gegensatz zu Art. 8 Abs. 2 GG keinen ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt für Beschränkungen, sondern lediglich eine Anmeldepflicht. Gemäß der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen dient die Beschränkungsbefugnis daher primär dem Schutz anderer Rechtsgüter mit Verfassungsrang nach der Verfassung des Landes Hessen (z. B. Leib, Leben, oder Freiheit). Eine verschärfte Auslegung von Beschränkungen, analog zu älteren Entscheidungen (z. B. "Fest für Friede und Freiheit" 2020), ist aufgrund diverser höchstrichterlicher Rechtsprechungen, wie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.05.2022 (6 C 9/20), die eine andere Bewertung erfordern, nicht mehr zulässig. Die Versammlungsbehörde handelt auf Grundlage des Gesetzes und der geltenden Rechtsprechung. Sie wird weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel prüfen, um Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, muss jedoch die verfassungsrechtliche Gestaltungsfreiheit der Versammlungsanmeldenden respektieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 10.09.2025, A 368 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 7, 9, 11 Versandpaket: 03.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Den Frankfurt-Pass weiter entwickeln

22.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 432 Betreff: Den Frankfurt-Pass weiter entwickeln Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6497 - NR 369/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 265/25 - Seit dem letzten Bericht arbeitet der beauftragte IT-Dienstleister mit Hochdruck an der Programmierung der Software für die Bereiche "Bürgerinnen und Bürger" sowie "Sachbearbeitung". Der Bereich "Bürgerinnen und Bürger" ist öffentlich zugänglich und soll es Nutzer:innen ermöglichen, online einen Frankfurt-Pass zu beantragen. Der Bereich "Sachbearbeitung" ist intern und mit einem Login gesichert. Hier werden die eingehenden Anträge geprüft und bearbeitet. Da beide Bereiche komplex aufgebaut sind und aufeinander abgestimmt sein müssen, erfordert ihre Umsetzung einen hohen Entwicklungsaufwand. Aktuell wird außerdem die automatisierte Bewilligung des Frankfurt-Passes für die Rechtskreise SGB XII und Asylbewerberleistungen fertiggestellt. Die notwendigen Programmierungen auf Seiten des Anbieters der Leistungssoftware sind bereits erfolgt. Es sind allerdings noch einige Fragen offen, die zwischen den beiden beteiligten Programmierfirmen abgestimmt werden müssen. Eine automatisierte Bewilligung für die Rechtskreise Bürgergeld und Wohngeld kann derzeit aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden. Für eine mögliche zukünftige Schnittstelle bleiben das Jugend- und Sozialamt, das Jobcenter und das Amt für Wohnungswesen im Austausch. Zur Vereinfachung der Prüfung des Frankfurt-Passes beim Erwerb vergünstigter Fahrkarten wurde vom Jugend- und Sozialamt in Zusammenarbeit mit der VGF beim IT-Dienstleister die Entwicklung einer Schnittstelle angestoßen. Auch zwischen dem Kulturamt und der zuständigen Stelle für die Ferienkarte haben zwischenzeitlich erste Gespräche stattgefunden. Ziel ist ein bürokratiearmer und einheitlicher Auftritt. Alle Beteiligten sehen den Nutzen und streben eine Optimierung an. Der Start des digitalen Frankfurt-Passes soll weiterhin im 1. Quartal 2026 erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.05.2022, NR 369 Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 265 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Trainingsmöglichkeiten der Frankfurter Schützenvereine

22.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 430 Betreff: Trainingsmöglichkeiten der Frankfurter Schützenvereine Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6607 - NR 1328/25 CDU - Die Frankfurter Schützenvereine sind ein anerkannter und geschätzter Teil der Frankfurter Sportlandschaft. Die Sportfördermittel stehen ihnen - wie allen 420 Frankfurter Turn- und Sportvereinen - gleichberechtigt nach den städtischen Richtlinien offen. Aktuell existieren in Frankfurt am Main 20 Schützenvereine und vier Schießabteilungen innerhalb von Turn- und Sportvereinen mit insgesamt 2.091 Mitgliedern. Davon sind 158 oder 7,6% Jugendliche. Von diesen Vereinen besitzen sieben eigene Sportstätten. Diese sowie der Hessische Schützenverband erhielten in den Jahren 2021 bis 2025 insgesamt rund 130.500 € aus städtischen Sportfördermitteln. Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen bezuschusst: Verein Maßnahme Zuschuss Schützenverein "Diana" e.V. Dachsanierung Schützenhaus 9.954,00 € Schützenverein "Diana" e.V. Umrüstung Luftdruckstände 4.125,81 € Schützenverein Gut-Schuss e.V. Erneuerung Dachrinnen 1.380,00 € Hessischer Schützenverband e.V. Umrüstung Schießstände 90.000,00 € Hessischer Schützenverband e.V. Sanierung Drucklufthalle 25.000,00 € Summe: 130.459,81 € Daneben erhielt der Hessische Schützenverband im Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 237.500 € für die Aufwertung des Landesleistungszentrums an der Schwanheimer Bahnstraße aus dem hessischen Sonderinvestitionsprogramm "Neubau, Erhaltung und Sicherung von Sportstätten". Weitere Anträge liegen dem Sportamt derzeit nicht vor. Das Sportamt steht den Schützenvereinen, wie bereits in der Vergangenheit, gerne unterstützend zur Seite. Die Raumsuche gestaltet sich allerdings aufgrund der besonderen Anforderungen des Schießsportes in Sachen Schall- und Emissionsschutz sowie der massiven Flächennutzungskonkurrenz in der stetig wachsenden Großstadt Frankfurt am Main ausgesprochen schwierig. Der Neubau einer zentralen Schießsportanlage für alle Bedarfe verursacht nach einem Gutachten aus dem Jahre 2020 einen Flächenbedarf von rund 5.000 m² sowie Bau- und Planungskosten von (seinerzeit) schätzungsweise über 6 Millionen € - ohne die Grundstückskosten. Kernproblem bleibt aber vor allem der Mangel an geeigneten Flächen. Der im Antrag der CDU-Fraktion angesprochene Schützenverein Eschersheim ist seit dem Abriss des ehemaligen Luftschutzbunkers "Im Wörth" heimatlos. Ein ursprünglich geplanter Neubau an der Sportanlage Berkersheimer Weg scheiterte am viergleisigen Ausbau der Main-Weser-Bahn. Die Umwidmung eines ehemaligen Straßenbahndepots kam nicht zustande, da diese Liegenschaft für den Erweiterungsbau der Ziehenschule benötigt wurde. Andere geeignete Standorte ließen sich bislang leider nicht finden. Ein weiterer Lösungsansatz wurde im Jahr 2019 im Rahmen eines Informationstreffens der Schützenvereine mit dem Hessischen Schützenverband initiiert. Die seinerzeit angebotene Mitnutzung des Landesleistungszentrums wurde von den Schützenvereinen nicht angenommen. Die angebotenen Trainingszeiten passten nicht zum notwendigen Bedarf der Schützenvereine. Eine realistische Verbesserung lässt sich nach unserem Dafürhalten vor allem durch die Mitnutzung vorhandener Sportstätten unter Berücksichtigung von Kapazitäten und Ressourcen erreichen. Hier ist eine gewisse zeitliche und örtliche Flexibilität der Schützenvereine Voraussetzung, um Bedarfe und Möglichkeiten besser miteinander in Einklang zu bekommen. Das Sportamt steht hier gerne beratend zur Seite. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1328 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6, 10, 15, 16 Versandpaket: 03.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Zukunft des StadtschülerInnenrats sichern

22.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 428 Betreff: Zukunft des StadtschülerInnenrats sichern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6321 - NR 932/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 188/25 - Es wurde beim Stadtschulamt eine hauptamtliche Geschäftsstelle des Frankfurter Stadtschüler:innenrats (SSR) eingerichtet, um den Vorstand organisatorisch zu unterstützen und rechtlich abzusichern. Die Stelle wurde zum 01.09.2025 mit einem neu eingestellten Mitarbeiter besetzt. Der SSR ist eine unabhängige Interessensvertretung. Um dies zu gewährleisten, sollte der Zuschuss in der Verwaltung des Vorstandes des SSR verbleiben. Die stadtweiten Verbindungslehrkräfte unterstützen und beraten im Rahmen ihrer Deputatsstunden die Schülerinnen und Schüler im SSR, auch zu finanziellen Ausgaben bei Projekten und Veranstaltungen wie z. B. Buchungen von Referenten, Catering und Öffentlichkeitsarbeit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2024, NR 932 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 188 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.11.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Verkehrsfluss verbessern - Bordstein an der „Konstablerwache“ absenken

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1888 Betreff: Verkehrsfluss verbessern - Bordstein an der "Konstablerwache" absenken Der Magistrat hat die Situation vor Ort überprüft und kann der Anregung nicht entsprechen. Gegen die Absenkung des Bordsteins im Bereich des Mülltonnenplatzes an der Konstablerwache spricht die unmittelbare Lage an einer bestehenden Bushaltestelle. Die Fläche dient Fahrgästen als Wartebereich. Bauliche Veränderungen würden hier Sicherheit und Komfort der Wartenden erheblich beeinträchtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7069

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1881 Betreff: Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 Der Magistrat hat sich ämterübergreifend abgestimmt und wird der Anregung nach einer Absicherung vor ordnungswidrigem Parken nicht entsprechen. Ausschlaggebend dafür ist, dass das dortige Parken gesetzlich nicht erlaubt ist. Es handelt sich also um das absichtliche Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmenden, dem mit baulichen und verkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Insbesondere kann das Anbringen von Pollern dazu führen, dass es beim Abbiegen von Großfahrzeugen nicht zu einer Verbesserung kommt, sondern sich die Situation nachhaltig verschlechtert. Der Magistrat prüft jedoch, ob hier verstärkte Kontrollen durch die Städtische Verkehrspolizei durchgeführt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6704

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Schäden durch Starkregen in der Straße An den Drei Hohen

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1864 Betreff: Schäden durch Starkregen in der Straße An den Drei Hohen Generell betrachtet der Magistrat die Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe, zu der private Dritte und städtische Ämter und Betriebe ihren Beitrag leisten müssen. Der Magistrat arbeitet daher in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe mit Hochdruck an diesem Thema. Um städtische Maßnahmen auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten zu identifizieren, sie in der Folge in konkrete Konzepte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Isolierte Betrachtungen von Einzelmaßnahmen bergen die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen, weshalb eine ganzheitliche Betrachtung beispielsweise von Projektgebieten notwendig ist. Um dies leisten zu können, werden derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Der Magistrat bietet an, im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung das komplexe Thema vorzustellen und Fragen zu beantworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6951

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Grundsätzliches Halte-/Parkverbot während der Sommermonate auf der Straße An der Sandelmühle

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1857 Betreff: Grundsätzliches Halte-/Parkverbot während der Sommermonate auf der Straße An der Sandelmühle Ein Zusatzzeichen mit Monatsangaben ist in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgesehen. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass im Bereich der 6-Meter-Fahrbahn (Hausnummern 38-40) beidseitig ein generelles Haltverbot eingerichtet wird. Im Bereich der Hausnummern 42-44 wird aufgrund der geringeren Straßenbreite einseitig ein absolutes Halteverbot installiert. So besteht auch im Sommer für die Freibadnutzer:innen eine klare Regelung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7235

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Versetzen von Pollern im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring 398c und 414

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1852 Betreff: Versetzen von Pollern im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring 398c und 414 Der Magistrat entspricht der Anregung nicht. Der Bereich ist durch ein gesiegeltes Hinweisschild "Feuerwehrzufahrt Haltverbot nach StVO" eindeutig gekennzeichnet. Von zusätzlichen Beschilderungen ist gemäß Straßenverkehrsordnung abzusehen. Aufgrund der Parkverstöße in der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass auch nach Versetzen der baulichen Absicherung der Bereich durch mutwilliges Falschparken eingeschränkt würde. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme ST 1179/2022. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7229

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1844 Betreff: Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7426

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Finanzkompetenz von jungen Frauen fördern

18.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1396 Betreff: Finanzkompetenz von jungen Frauen fördern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt ein Konzept zu entwickeln, das zum Ziel hat die Finanzkompetenz von Frauen und insbesondere von jungen Frauen zu fördern. Frauen sollen in ihrer Finanzkompetenz gefördert und für die Themen lebenslange Finanzplanung und Altersvorsorge sensibilisiert werden, um drohender Altersarmut und finanziellen Abhängigkeiten vorbeugen und entgegenwirken zu können. Das Konzept soll zum einen die Problemlagen von Frauen im Bereich Finanzen und den dringenden Handlungsbedarf aufzeigen. Weiter sollen Fragen der Berufs- und Lebensplanung, Berufsbilder und Einkommensperspektiven für junge Frauen ebenso enthalten sein, wie Fragen der lebenslangen Finanzplanung und Altersvorsorge. Das Konzept soll zielgruppengerechte Kampagnen, verschiedene Möglichkeiten der Vermittlung von Informationen und Angeboten erörtern. Kooperationen mit Bildungseinrichtungen, wie bspw. der Frankfurt School of Finance & Management sind in die Konzeptentwicklung mit einzubeziehen. Es gibt eine Vielzahl von dienstleistenden Organisationen, Finanzberatungen, Banken und Finanzunternehmen. Auch die Expertise von Onlineangeboten und Onlineformaten, Influencer*innen, Podcasts etc. können zur Erstellung des Konzepts mitbedacht werden. Die Informationen und Angebote sollen in einem Internetauftritt zusammengetragen und übersichtlich dargestellt werden. Sie sind alle drei Jahre zu überarbeiten und zu aktualisieren. Der Internetauftritt soll zielgruppengerecht bekannt gemacht und beispielsweise über Werbung im ÖPNV gestreut werden. Begründung: In Deutschland erhalten Frauen durchschnittlich 46 Prozent weniger Rente als Männer. Damit ist die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen hierzulande so groß wie in sonst keinem anderen europäischen Industrieland. Der Anteil armer Frauen über 80 Jahren liegt momentan fast zehn Prozentpunkte höher als der ihrer männlichen Altersgenossen; von Altersarmut sind demnach also besonders Frauen verstärkt betroffen. Zurückzuführen ist dies unter anderem auf schlechtere und ungleiche Bezahlung, aber auch auf längere Teilzeitarbeit sowie Unterbrechungen im Erwerbsleben, was sich besonders in späteren Jahren stark auf das Leben von Frauen auswirkt. Denn während in Deutschland mittlerweile zwar drei von vier Frauen erwerbstätig sind, arbeiten noch immer vor allem Mütter in Teilzeit. Auch verdienen Frauen im Durchschnitt 18 Prozent weniger als Männer in gleicher Anstellung. Darum muss die Politik alles daransetzen, nicht nur die noch immer bestehenden Lohnlücken zwischen den Geschlechtern zu schließen, sondern Frauen auch stärker auf Angebote zur lebenslangen Finanzplanung sowie Altersvorsorge hinzuweisen und dafür zu sorgen, dass sie sich möglichst früh ausreichend informieren und somit anschließend aufgeklärte Entscheidungen treffen können. Die Stadt Frankfurt steht in der Pflicht, Frauen zu unterstützen und ihnen bei der Bekämpfung der drohenden Altersarmut zu helfen. Wichtig ist hierbei besonders, niedrigschwellig Informationsangebote zu schaffen, aktiv auf Frauen zuzugehen sowie Aufklärung zu betreiben und somit Hemmnisse bei der Informationsbeschaffung abzubauen. Gerade auch Onlineformate wie Finanz-Influencerinnen bieten hier die Möglichkeit, auch ein jüngeres Publikum gut und einfach mit Informationsangeboten anzusprechen und zu versorgen. Studien und Umfragen in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass es gerade junge Frauen sind, die ihr Geld nachhaltig anlegen wollen. Diesem Bedarf soll das Informationsangebot gerecht werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1396 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1396 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass alle Geschlechter gefördert werden) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1396 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schnitzler, Ringer und Dr. Kube dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass alle Geschlechter gefördert werden) Beschlussausfertigung(en): § 6781, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 90-4

Partei: FDP
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Jahresbericht Wirtschaftsstandort Frankfurt durch den Bericht der Wirtschaftsförderung ersetzen

17.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1397 Betreff: Jahresbericht Wirtschaftsstandort Frankfurt durch den Bericht der Wirtschaftsförderung ersetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Jahresbericht Wirtschaftsstandort Frankfurt, zuletzt durch die B 309/21 verabschiedet, soll durch den jährlichen Bericht der Wirtschaftsförderung Frankfurt ersetzt werden. Begründung: Der Jahresbericht des Wirtschaftsdezernates geht auf den Beschluss des Antrags NR 1663 vom 13.01.2005 zurück. In diesem Beschluss wurde festgelegt, dass der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung jährlich über die Fortschritte und Maßnahmen zur Umsetzung der in der damaligen IHK-Studie identifizierten Handlungsempfehlungen berichten soll. Im Laufe der Jahre hat sich der Fokus des Berichts zunehmend auf die allgemeine wirtschaftliche Situation der Stadt verlagert. Dieser inhaltliche Wandel hat dazu geführt, dass er sich nun in vielerlei Hinsicht mit dem Jahresbericht der Wirtschaftsförderung überschneidet. Durch die Ersetzung des Magistratsberichts mit dem Rapport der Wirtschaftsförderung können redundante Arbeitsprozesse vermieden und die Effizienz der Berichterstattung gesteigert werden. Dies entlastet den Magistrat und stellt sicher, dass die relevanten Informationen gebündelt und in konsolidierter Form zur Verfügung gestellt werden. Somit kann eine klarere und kohärentere Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklungen in Frankfurt erreicht werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.01.2005, NR 1663 Bericht des Magistrats vom 03.09.2021, B 309 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1397 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1397 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage NR 1397 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6816, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 92-3

Partei: FDP
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Ampelregelung Kreuzung Am Hessen-Center/Borsigallee - Einfahrt zur U-Bahn-Station

12.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1771 Betreff: Ampelregelung Kreuzung Am Hessen-Center/Borsigallee - Einfahrt zur U-Bahn-Station Die Bahn im Kreuzungsbereich ist für alle Verkehrsteilnehmer:innen klar erkennbar und die vorhandene Signalisierung entspricht den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Daher ist grundsätzlich keine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer:innen gegeben. Die beschriebene Situation des Ortsbeirates ist jedoch nachvollziehbar, weshalb die Steuerung entsprechend der Anregung angepasst wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7187

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Der Oberbürgermeister hat kürzlich gemeinsam mit der Geschäftsführung der ABG Frankfurt Holding die Verlängerung des Mie

11.09.2025 · Aktualisiert: 05.11.2025

Frage vom 11.09.2025, F 3427 Der Oberbürgermeister hat kürzlich gemeinsam mit der Geschäftsführung der ABG Frankfurt Holding die Verlängerung des Mietenstopps bis 2030 verkündet. Die Ankündigung, den Mietenstopp zu verlängern, wurde von vielen Akteur:innen sehr begrüßt. Die Verlängerung des Mietenstopps ist ein großer wohnungspolitischer Erfolg, sichert für Tausende Haushalte bezahlbare Mieten und wirkt sich positiv auf den Mietspiegel aus. Ich frage daher den Magistrat: Was sind aus Sicht des Magistrats die wichtigsten wohnungspolitischen Ziele hinter diesem Schritt und wird der Magistrat gewährleisten, dass auch künftig Wohnen für breite Bevölkerungsschichten bezahlbar bleibt? Antwort des Magistrats: Oberbürgermeister Mike Josef: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Almuth Meyer! Mit Blick auf die Umfragen in allen größeren Städten dieser Republik ist die drängendste Herausforderung dieser Zeit die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Das gilt für München genauso wie für Berlin, Stuttgart und Frankfurt. Das heißt, die Nachfrage von Menschen, die in der Regel im Übrigen auch dann in der Stadt oder teilweise sogar im Stadtteil bleiben wollen, wenn sie beispielsweise Familien gründen, ist sehr hoch. Das ist nach fast allen Umfragen bundesweit die drängendste Herausforderung. Ebenso wichtig ist die Frage der Miethöhe im Kontext der Lebenshaltungskosten, denn die Mietsteigerungen sind kein singuläres Ereignis. Wie wir in den letzten Monaten auch an vielen Stellen diskutiert haben, explodieren insbesondere in den Städten in vielen Bereichen die Lebenshaltungskosten, das sehen wir beispielsweise an der Fernwärme oder den Straßenreinigungsbeiträgen. Und deswegen ist es Aufgabe des Magistrats - und auch ich empfinde es als eine der wichtigsten Herausforderungen, die wir haben -, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das haben wir in den letzten zehn Jahren getan. Wir haben in den letzten zehn Jahren über 37.500, mittlerweile sind es 38.000 Wohnungen, neu gebaut. Gleichwohl sage ich auch, es geht nicht nur darum, irgendwelche Wohnungen zu bauen, sondern es geht eben schon auch darum, zu gucken, wie eigentlich die Lebenssituationen der Menschen sind, Einkommen et cetera pp., um das Ganze bezahlbar zu halten. Und deswegen ist es gut, dass wir momentan und im nächsten Jahr 1.100 geförderte Wohnungen in die Vermietung geben können und werden. Wir würden uns mehr wünschen, aber das ist erst mal eine positive Entwicklung, welche es in den Jahren vorher so nicht gab. Hinzu kommt, dass wir als Städte die Rahmen nutzen müssen, die wir in den Vorgaben, die wir machen, haben. Das gilt für den bezahlbaren Wohnraum, aber das sieht man jetzt auch bei den Hellerhöfen oder auch beim Hilgenfeld, dass wir von Anfang an die Bezahlbarkeit gesichert haben: Hilgenfeld 40 Prozent geförderter Wohnungsbau, Hellerhöfe 30 Prozent geförderter Wohnungsbau. Aber wichtig ist auch, dass bei den Hellerhöfen beispielsweise von Anfang an eine Grundschule entwickelt wird und damit eine Infrastruktur. Wir müssen ebenfalls die Klimaanpassung ernst nehmen und tun das mit Begrünung vor Ort und dadurch, dass beispielsweise ein Holzhochhaus entsteht; ähnlich beim Hilgenfeld, wo die Energieversorgung zu 70 Prozent autark ist, das heißt aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. All das sind Rahmen, die wir als Stadt vorgeben, weil am Ende dadurch auch die Akzeptanz für neue Quartiere steigt und neue Quartiere auch schneller entwickelt werden als bisher. Was wir in den letzten Jahren teilweise diskutiert haben bei neuen Quartieren und Vierteln und was uns oft vorgehalten worden ist, ist, dass in den 90er- und 2000er-Jahren Wohnungen gebaut worden sind, aber keine Schulen, keine Kitas und großteils dann eben auch keine bezahlbaren Wohnungen. Deswegen ist es, glaube ich, insgesamt eine gute Entwicklung, die Akzeptanz in der Bevölkerung für alle Quartiere, die folgen werden, schafft. Das heißt, der Neubau von Wohnungen ist ganz wesentlich, und zwar von bezahlbaren Wohnungen mit der notwendigen Infrastruktur. Ich glaube aber auch, dass wir die Mieterhöhung begrenzen müssen. Im Übrigen, ich will es einfach mal deutlich sagen, gibt es keine Mieterhöhungspflicht. Es wird ja immer so getan, als gebe der Bundesgesetzgeber 15 Prozent in drei Jahren vor, es gibt aber keine Pflicht, die Mieten zu erhöhen. Ich will es an der Stelle mal ansprechen: Viele Kleinstvermieterinnen und -vermieter, Amateurvermieterinnen und Amateurvermieter erhöhen teilweise auch lange Zeit die Mieten nicht. Das heißt, manchmal wird in der öffentlichen Diskussion eine Pflicht, die Mieten alle drei Jahre um 15 Prozent zu erhöhen, dargestellt, die es so nicht gibt. Bei der ABG wird jetzt der Mieterhöhungsrahmen beschränkt, um Entlastungen für über 35.000 Haushalte zu schaffen. Jetzt kann man sagen, das ist doch nichts. Ich bin der Meinung, da, wo Stadt und Staat die Möglichkeit haben, die wichtigsten Herausforderungen, die die Menschen umtreiben, so zu gestalten, dass es zu einer Entlastung führt, sollten wir die Instrumente nutzen, die uns zur Verfügung stehen. Und deswegen haben wir bei der ABG letztendlich nichts anderes gemacht, als den Mietenstopp, den wir schon die letzten zehn Jahre hatten, um weitere fünf Jahre zu verlängern und am Koalitionsvertrag auch festzuhalten. Warum ist das nicht nur für die ABG-Mieter:innen wichtig? Du hast es ja angesprochen: Der Mietspiegel berücksichtigt Neubaumieten, die wesentlich höher sind, sowie die Mieterhöhungen der letzten sechs Jahre. Wenn die Mieten bei der ABG geringer steigen, hat das auch eine Auswirkung auf den gesamten Mieter:innenmarkt. Dadurch entsteht eine dämpfende Wirkung, da auch jeder Mietspiegel stichprobenartig ABG-Wohnungen mit berücksichtigt. Und wenn die Mieten geringer steigen, hat das natürlich auch eine dämpfende Wirkung. Ich will eines noch zum Schluss unterstreichen: Der Mietenstopp der letzten zehn Jahre hat nicht dazu geführt, dass bei der ABG weniger Wohnungen gebaut wurden. Die ABG hat das Rebstockareal bebaut, beim Lurgi-Areal sind wir noch dabei, und das Hilgenfeld und die Sandelmühle werden entwickelt. Das heißt, der Mietenstopp hat in den letzten zehn Jahren nicht dazu geführt, dass weniger Wohnungen gebaut wurden. Und deswegen plädiere ich dafür, dass wir weiter diesen Weg gehen, uns gerne auch darüber streiten können, aber dass wir da, wo wir Möglichkeiten haben, bezahlbare neue Quartiere und Wohnungen zu bauen, diese Möglichkeiten auch nutzen. Gleichzeitig sollten wir die Menschen - und das sind über 35.000 Haushalte - so entlasten, dass die Steigerungen der Mieten und der Lebenshaltungskosten gerade in den Großstädten einigermaßen in den Griff zu kriegen sind durch die Vorgaben, die wir als Stadt machen, dort, wo wir die Möglichkeiten haben. Ich würde mir von anderen öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften im Übrigen auch wünschen, dass sie diesem Beispiel folgen. Vielen herzlichen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt zwei Zusatzfragen. Die erste kommt von Herrn Schwichtenberg von der Gartenpartei und die zweite von Herrn Yilmaz. Herr Schwichtenberg, bitte schön! Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (Zusatzfrage) Der Mieterhöhungsstopp ist sehr toll. Die ABG ist aber gerade in den Schlagzeilen mit Entmietung in der Rotlintstraße und in der Münzenbergerstraße. Herr Josef, würden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Menschen nicht entmietet werden - es geht um etwa 100 -, und sich dann auch weiterhin dafür einsetzen, dass es kein Zukunftsmodell ist, die Menschen in Frankfurt zu entmieten, wenn Wohnungen saniert werden? Oberbürgermeister Mike Josef: (fortfahrend) Sehr geehrter Herr Schwichtenberg! Die ABG ist ein wirtschaftliches Unternehmen mit einer großen sozialen Verantwortung. Deswegen ist - ich glaube, da spreche ich für alle hier in der Stadtverordnetenversammlung - Entmietung nicht das Ziel, das wir gerade bei Modernisierungskosten wollen. Wir müssen bei den Modernisierungskosten immer die Klimaziele im Blick haben, das kann man immer nur wiederholen. Es ist vor allem der CO2-Ausstoß durch den Individualverkehr und durch unsere Gebäude, die in den Städten am stärksten durchschlagen. Und wir haben bei den Gebäudesanierungen das Vier-Prozent-Ziel. Stefan Majer hat vorhin den Deutschen Städtetag angesprochen. Ich war jetzt mit den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern der Mitgliedsstädte in Potsdam. Auch dort war es Thema und wir alle hinken bei den Modernisierungen bundesweit hinterher. Unser Ziel ist, dass Modernisierungen stattfinden, damit wir die Klimaziele erreichen. (Beifall) Aber Förderprogramme, die wir als Stadt auf den Weg gebracht haben, werden nicht funktionieren, ohne dass Stadt und Staat auch die privaten Unternehmen finanziell unterstützen, damit nach den Modernisierungen keine Mieten zustande kommen, die dazu führen, dass Mieterinnen und Mieter, Bestandsmieterinnen und -mieter, die seit Jahrzehnten in dieser Stadt oder in anderen Städten leben, ihre Wohnung verlassen müssen. Das ist die große Herausforderung, die wir lösen müssen. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nächste und letzte Zusatzfrage kommt von Herrn Yilmaz, fraktionslos. Bitte schön! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (Zusatzfrage) Wie Sie gesagt haben, sind in den letzten zehn Jahren etwa 30.000 Wohnungen in Frankfurt fertiggestellt worden, aber davon waren nur 850 Sozialwohnungen und die restlichen sind teure Eigentums- und Mietwohnungen gewesen, die sich die Mehrheit der Bevölkerung gar nicht leisten können wird. Auf der anderen Seite hat die ABG Holding - Sie sind ja auch Aufsichtsratschef dort - in den letzten zehn Jahren nur etwa 4.000 Wohnungen zusätzlich gebaut. Aber es war nicht der Fall, wie Sie damals gesagt haben, dass die ABG Holding 2016 bis 2021 10.000 Wohnungen gebaut hat. Und auf der anderen Seiten gibt es Tausende Menschen, die in Notunterkünften leben, darunter 3.000 Schulkinder. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Yilmaz, stellen Sie Ihre Frage, bitte! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (fortfahrend) Was ist denn Ihre Vision, wie Sie tatsächlich bezahlbaren Wohnraum bauen, und wenn man nicht eigene Wohnungsbaugesellschaften nutzt, was sonst? Oberbürgermeister Mike Josef: (fortfahrend) Herr Yilmaz, ich will es ganz konkret machen. Schauen Sie mal, ich weiß noch, vor einigen Jahren haben wir in diesem Haus darüber diskutiert, ob die ABG 40 Prozent geförderten Wohnungsbau schaffen kann, ob das wirtschaftlich machbar ist. In ihrem Jahresabschluss 2023 hat die ABG dargelegt, dass in dem Zeitraum 2023 45 Prozent der Wohnungen, die entstanden sind, geförderte Wohnungen sind. Wir merken auch bei den 1.100 geförderten Wohnungen, die jetzt vermietet werden, dass das natürlich immer ein Stück weit zeitversetzt geschieht. Ich gebe zu, ich würde mir wünschen, dass es mit der ganzen Planung schneller geht - mit dem Bebauungsplan, mit dem Satzungsbeschluss und mit der Umsetzung. Aber wir sind jetzt in der Lage, dass wir beispielsweise im Jahr 2023 bei der ABG mittlerweile 45 Prozent geförderten Wohnungsbau hatten, 1.100 geförderte Wohnungen jetzt in die Vermietung gehen und beim Hilgenfeld - ich will es ganz konkret machen - 100 Prozent Mietwohnungen entstehen; 100 Prozent Miet-wohnungen und davon 40 Prozent geförderte Wohnungen, ein Teil davon auch Azubiwohnungen. Ja, die Herausforderungen sind groß und ich glaube, wir müssen an vielen Stellen auch noch mal mehr Tempo machen. Aber Sie können nicht von der Hand weisen, dass seit zehn Jahren Entwicklungen stattgefunden haben, die in die Richtung gehen, dass wir mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen und mehr Mieter:innenschutz schaffen im Vergleich zu den Jahren 2014, 2015 und 2016. Deswegen ist noch nicht alles gut, aber ich glaube, dass der Trend, die Entwicklung und die Tendenz wichtig sind und das wollen wir weiterhin verfolgen, gerne auch in der inhaltlichen Auseinandersetzung mit Ihnen. Aber ich glaube, gemeinsam - auch in den letzten Jahren - haben wir vieles geschaffen, von dem 2014, 2015 und 2016 viele, auch in diesem Haus, nicht geglaubt haben, dass es machbar sei und trotzdem steht die ABG weiterhin wirtschaftlich gut da. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3427 Stadtverordnete Almuth Meyer, SPD: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst gilt mein Dank dem Oberbürgermeister Mike Josef dafür, dass er sich für die Verlängerung des Mietenstopps bei der ABG eingesetzt und mit ihr eine Vereinbarung dazu getroffen hat. Das wird nicht nur konkret vielen Mieter:innen helfen, es zeigt vor allem eine ganz grundsätzliche Haltung: Wir als Stadt Frankfurt sehen die großen Probleme auf dem Wohnungsmarkt und wo immer wir können, tragen wir aktiv zur Entlastung der Menschen bei. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit hohen Belastungen für viele Haushalte ist genau diese Haltung absolut richtig und wichtig. Wir haben hier schon oft über die ABG diskutiert, über ihre Aufgabe, die Art, wie sie geführt wird, und was wir von der ABG erwarten. Aus unserer Sicht zählt die ABG definitiv zu den wichtigsten Hebeln, die wir als Kommune in der Hand haben, um eine Stabilisierung auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt zu erreichen. Inzwischen ist wohl den allermeisten klar, dass es seinerzeit bundesweit ein Fehler war, kommunale Wohnungsbestände und Grundstücke zu privatisieren. Wir können uns also glücklich schätzen, dass in Frankfurt ein Bestand von circa 55.000 Wohnungen in städtischer Hand ist. Die ABG leistet viel, ist finanziell gut aufgestellt und sehr leistungsstark. Damit ist für uns die ABG-Welt aber noch nicht ganz in Ordnung. Es wäre zum Beispiel sinnvoll, wenn der Mietenstopp auch auf die geförderten Wohnungen der ABG ausgedehnt würde. Auch dies wäre wirtschaftlich leistbar und vor allem ein wichtiges Signal an die Menschen mit wirklich kleinen Haushaltseinkommen. Auch wünschen wir uns natürlich, dass die ABG noch mehr Sozialwohnungen baut als bisher und hier zukünftig auch auf die neu aufgelegten Förderprogramme zugreift. Der Dezernent hat es eben schon erwähnt und du auch, Mike. Auch bei der Modernisierung ihres Wohnungsbestandes sehen wir durchaus Verbesserungsbedarf, dies wurde ebenfalls schon erwähnt, denn was zum Beispiel Mieterinnen und Mieter aus der Frankfurter Gellertsiedlung im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau darüber berichten, was und auch wie ihnen bisher von der ABG über eine mögliche Modernisierung ihrer Wohnung angekündigt wurde, wäre so in der Form für uns nicht akzeptabel. (Beifall) Wir gehen natürlich davon aus, dass bei der ABG der soziale Faktor und der korrekte Umgang mit Mieterinnen und Mietern im Vordergrund stehen. Modernisierungen müssen möglich sein, sie sind notwendig, sie dürfen aber natürlich nicht zulasten der Menschen gehen. Klimaschutz darf Mieter:innenschutz nicht aushebeln, schon gar nicht bei der ABG. Auch hier kann die ABG dank ihrer Kapazitäten und ihrer Erfahrungen mit gutem Beispiel vorangehen und in Zusammenarbeit mit dem Dezernat, den Ämtern und auch der Stabsstelle Mieterschutz durch Nutzung des Modernisierungsbonus zum Beispiel auf sozialverträgliche Weise zeigen, dass beides möglich ist. Da die ABG in Sachen Mietenstopp ja bereits seit Längerem mit gutem Beispiel vorangeht ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ihre Redezeit läuft aus. Stadtverordnete Almuth Meyer, SPD: (fortfahrend) ... möchte ich noch schnell sagen, dass meine Erwartung ist, dass sich auch die Nassauische Heimstätte als öffentliches Wohnungsunternehmen dem Mietenstopp anschließt. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Pfeiffer von der BFF-BIG-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG: Frau Vorsteherin, werte Kolleginnen und Kollegen! Dass es sich bei der Verlängerung des Mietenstopps bei der ABG um ein taktisches Manöver vor der Kommunalwahl 2026 handelt, ließ sich bereits daran festmachen, dass SPD-Oberbürgermeister Mike Josef es sich nehmen ließ, diese frohe Botschaft persönlich zu verkünden. Für den Ausfall der Mieteinnahmen der ABG in bislang noch unbekannter, aber sicher beträchtlicher Höhe bekommt die ABG zur Entschädigung eine entsprechende Zahlung aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt, also kurz gesagt aus Steuerzahlergeld. Diese mehr als fragwürdige Form der Finanzierung seines Wahlkampfgeschenks hat er dabei wohlweislich verschwiegen. Sie wurde heute Abend auch nicht mal im Ansatz berührt, bis jetzt. Es ist der kritischen Berichterstattung einer Frankfurter Tageszeitung zu verdanken, dass dies zumindest zum Teil publik wurde. Das mag für die ABG erträglich sein, politisch ist das unseriös und unsozial. Heute stellt die SPD diese Wohltat auf Kosten der Allgemeinheit wiederum in den Vordergrund, um sich so als Mieterpartei zu profilieren und damit auf Stimmenfang zu gehen. Die Antwort des Oberbürgermeisters auf die Frage, wie sich die nicht mit einer der 33.000 betreffenden Wohnungen bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft gesegneten Mieter ihr Dach über dem Kopf bei immer weiter steigenden Mieten, Neben- und Lebenshaltungskosten weiterhin leisten können, bleibt schwammig. Wir als BFF-BIG-Fraktion fordern seit 2017 die Einführung eines kommunalen Wohngelds in Frankfurt für die Bezieher von mittleren Einkommen. Damit und mit einem zumindest teilweisen Systemwechsel von der Objekt- zur Subjektförderung wäre ungleich mehr Menschen in Frankfurt geholfen als gerade einmal 33.000 Haushalten, die jetzt von dem steuerfinanzierten Wahlkampfgeschenk des Oberbürgermeisters profitieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Schwichtenberg von der Gartenpartei. Ich bitte darum, den Videostream auszuschalten. Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: Im letzten Planungsausschuss waren Mieterinnen und Mieter der Münzenbergerstraße und Rotlintstraße anwesend. Der ganze Block wurde kürzlich von der ABG genötigt, doch bitte auszuziehen. Ein Widerspruch schien zwecklos. Wo bleibt die Hilfe des Magistrats? Wo bleibt die Hilfe der Stadtverordneten? Warum haben Sie, Frau Meyer, den Antrag der Gartenpartei nicht angenommen und den brutalen Wahnsinn sofort beendet? Warum quälen Sie Menschen, Frau Meyer? (Zurufe) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der nächste Redner ist Johannes Lauterwald von der GRÜNEN-Fraktion. Bitte! Der Videostream ist bitte wieder anzuschalten. Danke! Stadtverordneter Johannes Lauterwald, GRÜNE: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleg:innen! 2018 hat der Mietentscheid 25.000 Unter-schriften gesammelt. Auch wenn er nun vor Gericht gescheitert ist, das Anliegen lebt weiter. Der Mietentscheid hat die wohnungspolitische Debatte in Frankfurt geprägt. Er hat dazu beigetragen, dass die Frage nach bezahlbarem Wohnraum heute ganz oben auf der Agenda steht. Unsere Koalition hat einige der Forderungen umsetzen können: Bei der ABG sollen künftig 60 Prozent der Wohnungen Sozialwohnungen sein und seit 2023 wurden jedes Jahr circa 350 frei werdende Wohnungen in die Sozialbindung genommen. Der Mittelbedarf beim Wohnungsbau steigt. Wir GRÜNE handeln und sehen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Förderprogramme sind etabliert und mehr Mittel für den Wohnungsbau werden abgerufen. Wir haben diese Förderprogramme in den letzten Jahren überarbeitet und attraktiver gemacht. Mit Blick auf die Sorge vor fehlenden Mitteln sage ich, in Frankfurt ist die Umsetzung von Wohnprojekten noch nie an unserer Förderung gescheitert, ganz anders als auf Landesebene. Klar ist aber auch, die Budgetverteilung ist umkämpft. Hohe Investitionen in den sozialen Wohnungsbau sind nötig, ebenso beim Schulbau. Aber nicht alle Mittel, die im Haushalt eingestellt sind, werden auch tatsächlich abgerufen und ausgegeben. Deshalb können ungenutzte Gelder dort umgeschichtet werden, wo sie gebraucht werden. Wir GRÜNE werden weiterhin darauf drängen, dass der Magistrat als Kollegialorgan diese gute Praxis fortsetzen wird. Für die 35.000 Mieter:innen, die vom Mietenstopp bei der ABG profitieren, ist der Mietenstopp wichtig. Maximal ein Prozent pro Jahr darf die Miete damit angehoben werden. In Zeiten, in denen Lebensmittel, Energie und vieles mehr teurer werden, ist das ein Stück Sicherheit. Wir freuen uns über die Einigung, die die soziale Verantwortung der ABG unterstreicht und wir GRÜNE stehen klar dahinter. Wir hätten es allerdings besser gefunden, erst später, wenn die Vereinbarung von allen Seiten unterzeichnet ist, an die Öffentlichkeit zu gehen. Denn es bleiben Aspekte, die wir gerne anders vereinbaren würden. Warum sollte der Mietenstopp ab Mitte 2026 auf 2030 begrenzt werden, statt wie bisher im Fünfjahresrhythmus zu verlängern? Verwundert haben sich Mieter:innenverbände an mich gewandt und nach den konkreten Auswirkungen gefragt. Denn Mietsteigerungen kommen meist nicht jährlich, sondern gebündelt. Was passiert also, wenn im Juni Schreiben ins Haus flattern? Gilt dann vier Prozent in vier Jahren oder sogar fünf Prozent? Beides wäre eine Verschlechterung, die wir vermeiden wollen. Darüber wollen wir noch sprechen, bis der finale Beschluss im Aufsichtsrat erfolgt. Damit für alle Beteiligten Klarheit besteht und alle Mieter:innen wissen, woran sie sind, sorgen wir gemeinsam dafür, dass der Mietenstopp bei der ABG verlässlich bleibt. Und ja, liebe Almuth, gerne auch bei der Nassauischen Heimstätte und auch gerne mit geförderten Wohnungen. Danke! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es spricht Herr Oberbürgermeister Mike Josef. Bitte schön! Oberbürgermeister Mike Josef: Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren! Ich möchte zum einen mit einer Mär aufräumen, weil es tatsächlich schon mehrfach in einer Zeitung stand, was wir mit dem Mietenstopp bisher praktiziert haben und weiter praktizieren. Das sieht folgendermaßen aus: Wir verzichten auf einen Teil der Gewinnausschüttung der ABG an die Stadt Frankfurt und geben kein Geld, subventionieren nichts für diesen Mietenstopp. Das heißt, das ist nichts anderes, als würde man jetzt - nehmen wir mal die Fraport-Zeit - wieder Dividende an die Stadt Frankfurt mit derselben Begründung geben, dass hier Steuergeld für die Stadt Frankfurt zugrunde liegt, was natürlich Unsinn ist. Was die ABG macht, und davon bin ich mehr als überzeugt, die Mieten der Mieterinnen und Mieter der ABG sind nicht da, um den städtischen Haushalt auszugleichen oder zu konsolidieren. Deswegen ist es so, dass wir in den letzten Jahren auf einen Teil der Gewinnausschüttung verzichtet haben. Im Übrigen, der Umsatz und die Gewinne der ABG haben in den letzten zehn Jahren nicht abgenommen, das Gegenteil ist der Fall. Deswegen würde ich einfach darum bitten, dass das, was hier immer wieder behauptet wird, richtiggestellt wird. Die Frage würde sich dann beispielsweise genauso ergeben bei anderen Gesellschaften wie der Messe oder der Fraport. Dazu habe ich aber noch nie die Kritik gehört, dass hier Steuergeld für was auch immer verwendet wird. Von daher eine Bitte bei der Diskussion, die Frage der Gewinnausschüttung: Die ABG wirtschaftet gut, gibt einen Teil des Gewinns an die Stadt und wir verzichten auf einen Teil dieser Gewinnausschüttung, weil wir sagen, es ist gut investiertes Geld, wenn Mieterinnen und Mieter weniger belastet werden als bisher. Wenn man sich die Umfragen in Frankfurt anschaut, das, was die Menschen am meisten bewegt, ist die Frage von bezahlbaren Mieten. Auch dafür zahlen im Übrigen Menschen Steuern, damit die Mieten einigermaßen bezahlbar bleiben. Um das hier einfach mal klarzustellen: Was wir machen, ist, dass wir sagen, die ABG soll den Gewinn dort investieren, wo er hingehört, nämlich bei den Mieterinnen und Mietern der Stadt Frankfurt, so wie wir es in den letzten zehn Jahren auch gemacht haben. Lieber Johannes, ich will an der Stelle einmal sagen, wir sind nicht weit voneinander weg. Die Koalition hat einiges auf den Weg gebracht. Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass der Mietenstopp verlängert wird. In der Tat war mir dies wichtig, weil das, was du ansprichst, wesentlich ist. In knapp sechs Monaten ist Kommunalwahl und ich würde mir wünschen, dass im nächsten Jahr dann nicht der Mechanismus greift, dass, weil der Beschluss im Juni 2026 ausläuft, dann die gesetzlich möglichen Mieterhöhungen greifen, also nicht mehr von möglichen fünf Prozent in fünf Jahren, sondern 15 Prozent in drei Jahren. Deswegen war es wichtig, das deutlich zu machen, gemeinsam mit der ABG und mit dem Geschäftsführer. So, wie ich das entschieden habe, hat das im Übrigen auch der ABG-Geschäftsführer bestätigt: genau das zu machen, was wir in den zehn Jahren vorher auch gemacht haben. Es ist eine Entscheidung zwischen der Geschäftsführung und den Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat wird das zur Kenntnis bekommen. Darüber hinausgehende Entscheidungen kann der Gesellschafter natürlich jederzeit treffen oder der Aufsichtsrat, wo du auch Mitglied bist. Von daher lade ich gerne dazu ein, wenn es weitreichendere Wünsche gibt. Mir war es in der Tat nur wichtig, dass wir das so verlängern, dass im Juni 2026 genau das nicht passiert: dass wir nämlich Mieterhöhungen bekommen, die über Gebühr hoch sind. Das Problem hatten wir beim letzten Mal, beim ersten Mietenstopp in 2016, wo die Zwischenlösung nicht ganz klar war. Deswegen war es mir wichtig, dass wir es jetzt so entscheiden, wie es im Koalitionsvertrag steht, und nicht noch länger warten. Alles, was darüber hinausgeht, sehr gerne. Da rennst du bei uns und bei mir offene Türen ein. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der nächste Redner ist Herr Dr. Dürbeck von der CDU. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Thomas Dürbeck, CDU: Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren! Es mag den einen oder anderen vielleicht überraschen, aber die CDU trägt die Begrenzung der Mieterhöhungen bei der ABG mit. Wir haben das sogar im Wahlprogramm. Was wir allerdings nicht mittragen, und das will ich gleich sagen, ist, dass hier nur noch eine Bremspolitik betrieben wird. Was nämlich in der Stadt fehlt, ist eine vernünftige Wohnungsbaupolitik. Ich würde sogar sagen, das ist fast schon ein Flop, was hier gemacht wird. Nehmen wir die ABG: Der Bestand an Wohnungen der ABG hat in fünf Jahren um drei Prozent zugenommen. Warum? Die Hausbewirtschaftungskosten sind in fünf Jahren um 31 Prozent gestiegen. Da sind übrigens auch Instandhaltungen dabei. Die Personalkosten haben sich um knapp 50 Prozent erhöht. Also viel Geld wird irgendwann nicht mehr da sein, auch wenn das Geld bei der ABG, wie man das so schön sagt, in den Wohnungsbau thesauriert wird. Aber der Kämmerer rechnet immer noch mit einer Ausschüttung. Der zweite Flop in dieser Stadt: Wie geht die Stadt mit eigenen Immobilien um? Über die Vorkaufsrechte haben wir schon vor einiger Zeit gesprochen; das sind alles teilweise völlig verkommene Gebäude, die gekauft wurden. Mit dem eigenen Wohnungsbestand geht die Stadt übrigens auch nicht besser um. Nehmen wir einmal die Stiftstraße 32: Seit 2021 hätten dort Wohnungen entstehen können und sogar geförderte. Aber Sie haben die entsprechende M-Vorlage einfach abgelehnt. Und jetzt kommt es - ich hatte zu der Stiftstraße heute noch eine Frage, die Konzeptvergabe wird gerade in einem Abstimmungsverfahren des Magistrats vorbereitet -: Laut Prioritätenliste, meine Damen und Herren, ich wünsche Prost, kommt das Weingut zuerst. Danach kommt irgendwann die Stiftstraße, ganz am Ende. Das zur Priorität des Wohnungsbaus. Der dritte Flop sind die Bebauungspläne im Schneckentempo. Darüber haben wir auch schon vor einiger Zeit gesprochen. Seit 2016 führt die SPD das gesamte Planungs- und Wohnungsdezernat. Wohnungsbau ist doch Kernthema der SPD. Die SPD-Dezernenten ab 2016 haben es aber nicht mal geschafft, die 5.000 Wohnungen, die wir mit Aufstellungsbeschlüssen in der Zeit von 2011 bis 2016 vorgesehen haben, irgendwie umzusetzen. Die Bebauungspläne schlummern immer noch vor sich hin. Diese Koalition schiebt alles auf die lange Bank, das ist ihr Lieblingsplatz. (Beifall) Jetzt kommt eigentlich meine größte Sorge, und das ist die KEG. Das muss ich jetzt kurz noch sagen, denn da kündigt sich was an. Die ABG ist noch kerngesund. Was aber geschieht, wenn eine städtische Gesellschaft immer mehr politische Aufträge und Projekte aufgezwungen bekommt, können wir wunderbar bei der KEG besichtigen. Seit 2024 warnt die Kämmerei vor Liquiditätsproblemen und einer Insolvenz bis August 2025 und fordert Gegenmaßnahmen. Überraschend war das, was im Februar passiert ist, nicht. Im Risikobericht der Stadt steht, zu 2024, dass die KEG unter den Top Sieben der Top-Ten-Risiken für den Haushalt ist. Meine Redezeit ist um, und die Zeit dieser Resterampe von Magistrat und Koalition demnächst auch. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Papke von der FDP hat das Wort. Bitte schön! Stadtverordneter Sebastian Papke, FDP: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, lieber Mike! Ich schätze deinen Kampf dafür, dass Frankfurt wächst, dass wir Wohnraum schaffen. Da sind wir auf einer Linie. Aber bei der Frage, was wir mit dem Gewinn der ABG machen sollen, sind wir unterschiedlicher Meinung. Die sollte nicht an die Mieter der ABG ausgeschüttet werden. Sie sollte genutzt werden, um endlich noch mehr Wohnraum für Frankfurt zu schaffen. (Beifall) Wir haben Zigtausende Menschen, die beengt in Wohnungen wohnen, die dringend mehr Wohnraum benötigen. Das heißt, das ist unsere Priorität Nummer eins, dass wir das Wachstum Frankfurts schaffen, um mehr Wohnraum zu schaffen, dass die Arbeitsplätze, die wir in Frankfurt haben, mit Fachkräften besetzt werden, dass sie hier Wohnraum finden, dass die Menschen, die Familien gründen wollen, eine Wohnung finden. Das ist unsere Priorität Nummer eins und nicht, ob ein Mieter der ABG, egal wie viel er verdient, einen Euro mehr Miete zahlt oder einen Euro weniger Miete zahlt. Wichtig ist, dass wir mehr Wohnraum schaffen. (Beifall) Es wurde gesagt, wenn eine Gesellschaft ausschüttet, dann wäre das gar kein Geld der Steuerzahler oder der Stadt. Natürlich ist das so. Die Gesellschaft schüttet den Gewinn aus. Wenn der Gewinn nicht im städtischen Haushalt landet und deswegen nicht für Dinge dieser Stadt ausgegeben wird, muss das Geld aus anderen Quellen kommen. Am Ende reden wir auch darüber, wie wir unseren Haushalt finanzieren. Am Ende reden wir über Gewerbesteuereinnahmen, über andere Einnahmen und über Gebühren. Das sollten wir auch immer in einen Topf werfen und nicht versuchen, zu trennen. Von daher kann ich nur eines sagen: Wir als FDP stehen weiter dafür, dass die ABG als städtisches Unternehmen mit dem privaten Zusammenhang und den Kooperationen bei der Stadtentwicklung beteiligt werden kann. Ihre Mieten sind aktuell schon fair und ordentlich. Das muss so bleiben. Aber sie müssen nicht politisch als Wahlgeschenk für die Kommunalwahl gedeckelt werden. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Almuth Meyer Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Bezüglich der von der Stadt Frankfurt viel zu lange geduldeten Hausbesetzung in der Lahnstraße im Gallus plante die zust

11.09.2025 · Aktualisiert: 05.11.2025

Frage vom 11.09.2025, F 3444 Bezüglich der von der Stadt Frankfurt viel zu lange geduldeten Hausbesetzung in der Lahnstraße im Gallus plante die zuständige Dezernentin Sylvia Weber ursprünglich, den Besetzern einen Nutzungsvertrag anzubieten, schwenkte dann aber um und erstattete doch Strafanzeige, was schließlich zur Räumung der Liegenschaft am 02.09.2025 führte. Der FAZ vom 03.09. ist hierzu zu entnehmen: "Dem Vernehmen nach hatte vor allem Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) interveniert." Daraufhin wurde Frau Weber die Zuständigkeit für die Immobilien, welche die Stadt vor Jahren per Vorkaufsrecht erworben hatte, entzogen. Ich frage den Magistrat: Wird dieses Umdenken Auswirkungen auf den Umgang mit bereits besetzten Liegenschaften, zum Beispiel der Au, haben? Antwort des Magistrats: Die derzeitige Nutzung der Liegenschaft "In der Au 14-16" wird seit mehr als 40 Jahren geduldet. Der Magistrat geht daher von einer Fortsetzung der Nutzung dieser Liegenschaft aus. Die Zuständigkeit für die Liegenschaften, die im Vorkaufsrecht erworben worden sind, liegt weiterhin beim Amt für Bau und Immobilien und damit bei der Liegenschaftsdezernentin. Lediglich wurde die KEG als städtische Beteiligungsgesellschaft beauftragt, die Konzeptvergabe für diese Gebäude durchzuführen. Für den übrigen Wohnungsbestand wird derzeit eine Bestandserhebung durchgeführt mit dem Ziel, die ABG mit der Sanierung dieser Liegenschaften zu beauftragen. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.10.2025, NR 1414

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Mitgliedskommunen des Hessischen Städtetags, worunter auch Frankfurt zählt, waren bis zum 6. August aufgefordert, Rü

11.09.2025 · Aktualisiert: 05.11.2025

Frage vom 11.09.2025, F 3438 Die Mitgliedskommunen des Hessischen Städtetags, worunter auch Frankfurt zählt, waren bis zum 6. August aufgefordert, Rückmeldung zur Frage des Genehmigungsvorbehalts bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu geben. Beide Verordnungen plant die Landesregierung auslaufen zu lassen. Daher frage ich den Magistrat: Wie hat sich der Magistrat gegenüber dem Hessischen Städtetag positioniert? Antwort des Magistrats: Das von der Hessischen Landesregierung beabsichtigte Auslaufen der Genehmigungsvorbehalte nach § 250 BauGB wird vom Magistrat kritisch beurteilt, da der Vorbehalt für die Umwandlung von Wohnungseigentum ein wesentliches Instrument ist, um die nachhaltige Versorgung mit bezahlbaren Mietwohnungen zu sichern und die weitere Verdrängung der Wohnbevölkerung bzw. hochwertige Modernisierungen abzudämpfen. Der Magistrat hat sich deshalb gegenüber dem Hessischen Städtetag ausdrücklich dafür ausgesprochen, die Instrumente nach § 2 und 3 der Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung auch weiterhin nutzen zu können. Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung - Kabinettbeschluss: 18.06.2025 - wird eine Verlängerung von § 250 BauGB bis zum 31.12.2030 angestrebt. Auch von den hessischen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt sollte dann das Genehmigungserfordernis als notwendig erachtetes Instrument genutzt werden können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Lauterwald Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

2019 beschloss das Frankfurter Stadtparlament, dass die ABG Frankfurt Holding in Nieder-Erlenbach über 80 Doppelhaushälf

11.09.2025 · Aktualisiert: 05.11.2025

Frage vom 11.09.2025, F 3436 2019 beschloss das Frankfurter Stadtparlament, dass die ABG Frankfurt Holding in Nieder-Erlenbach über 80 Doppelhaushälften errichtet und zu rund 400.000 Euro verkauft. Laut Frankfurter Rundschau vom 01.07.2025 plant die ABG nun, erneut 72 Doppelhaushälften zu bauen, beauftragt mit der Ausführung das Bauunternehmen Ten Brinke. Ich frage den Magistrat: Warum errichtet die städtische ABG - deren Aufsichtsratsvorsitzender OB Mike Josef ist - trotz des großen Bedarfs an sozialen Mietwohnungen Einfamilienhäuser zum Verkauf, anstatt wie im Gesellschaftsvertrag festgelegt vorrangig bezahlbare und soziale Mietwohnungen zu bauen? Antwort des Magistrats: Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: Im Jahr 2019 beschloss das Frankfurter Stadtparlament, dass die ABG Frankfurt Holding in Nieder-Erlenbach über 80 Doppel-haushälften errichtet und zu rund 400.000 Euro verkauft. Laut Frankfurter Rundschau vom 01.07.2025 plant die ABG nun, erneut 72 Doppelhaushälften zu bauen, beauftragt mit der Ausführung ist das Bauunternehmen Ten Brinke. Ich frage den Magistrat: Warum errichtet die städtische ABG - deren Aufsichtsratsvorsitzender OB Mike Josef ist - trotz des großen Bedarfs an sozialen Mietwohnungen Einfamilienhäuser zum Verkauf, anstatt wie im Gesellschaftsvertrag festgelegt vorrangig bezahlbare und soziale Mietwohnungen zu bauen? Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es antwortet Herr Professor Gwechenberger. Bitte schön! Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Yilmaz! Die ABG Frankfurt Holding ist nicht in den Bau der Reihen- und Doppelhäuser involviert, sondern in den Bau und die Vermietung von Mehrfamilienhäusern, inklusive gefördertem Wohnungsbau. Im geplanten Wohngebiet sollen sowohl Einfamilienhäuser als auch Wohnungen im Geschosswohnungsbau entstehen. Die Einfamilienhäuser werden nicht von der ABG Frankfurt Holding errichtet. Mit dieser Mischung soll ein breites Angebot an unterschiedlichen Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Zur Deckung des dringenden Bedarfs an bezahlbaren Wohnungen sind 30 Prozent der Flächen für die soziale Wohnraumförderung vorgesehen. Weiterhin sind auch Flächen für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte geplant, die im Rahmen eines Konzeptverfahrens vergeben werden. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Yilmaz hat eine Zusatzfrage. Bitte schön! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, hier ist der Artikel der Rundschau. Ich frage noch einmal: In Frankfurt leben Tausende Familien mit Kindern in Notunterkünften. Nahezu die Hälfte der Stadtbevölkerung hat einen Anspruch auf eine Sozialwohnung. Wie kann der Magistrat unter diesen Bedingungen rechtfertigen, dass die städtische ABG Holding Einfamilienhäuser zum Verkauf baut? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Yilmaz, es wird nicht besser, wenn Sie mir eine Frage stellen und ich Ihnen eine Antwort gebe, bis Sie die gleiche Frage nur noch einmal stellen und das Ganze wiederholen. Ich gebe Ihnen immer wieder eine Antwort und belege das Ganze mit Fakten. (Beifall) Sie stellen dann wieder die gleiche Frage, sowohl hier im Parlament als auch im Ausschuss. Sie stellen immer wieder die gleiche Frage und ich gebe Ihnen eine Antwort. Sie stellen wieder die gleiche Frage und ich beantworte sie wieder. Sie stellen wieder die gleiche Frage und so weiter. Das ist ein bisschen wie bei "Und täglich grüßt das Murmeltier", was wir hier machen. Noch einmal als Antwort: Die ABG Frankfurt Holding baut in dem Wohngebiet, das Sie hier benannt haben, und auch in anderen Wohngebieten keine Einfamilienhäuser zum Verkauf und auch keine Eigentumswohnungen zum Verkauf. (Zurufe) Ich versuche es noch einmal zu erklären. Dieses Areal wird von der ABG Frankfurt Holding und von Ten Brinke entwickelt. Ten Brinke ... (Zurufe) Wenn Sie mir zuhören würden ... Soll ich es jetzt beantworten oder nicht? Soll ich es beantworten? (Zurufe) Ja, also das Gebiet wird gemeinsam von der ABG und von Ten Brinke entwickelt. Ten Brinke baut Einfamilienhäuser und verkauft diese Einfamilienhäuser. Die ABG baut Mehrfamilienhäuser. Teilweise baut auch Ten Brinke für die ABG die Mehrfamilienhäuser. Die ABG kauft diese Mehrfamilienhäuser ab und wird die Mietwohnungen behalten, Ten Brinke wird die Eigentumswohnungen und Reihenhäuser verkaufen. Das sind aber nicht Häuser der ABG. Das sind Grundstücke, die Ten Brinke gekauft hat und die Ten Brinke auch gehört haben. Die gehören nicht der ABG. Gibt es noch eine Frage? Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

An der Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach kommt es bei starken Regenfällen regelmäßig zu Problemen mit dem Abfluss des W

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3573 An der Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach kommt es bei starken Regenfällen regelmäßig zu Problemen mit dem Abfluss des Wassers, was wiederum zu Überschwemmungen in der Umgebung führt. Die Brückenbauwerke an der Anlage sind teilweise zu niedrig, sodass das Wasser nicht ungehindert abfließen kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Gibt es Möglichkeiten, die Brücken an der Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach höher zu bauen oder baulich anzupassen, um den Wasserabfluss zu verbessern und so Überschwemmungen zu verhindern? Antwort des Magistrats: Die Möglichkeiten des Hochwasserschutzes an der Brücke am Eschbach wurden im Rahmen einer Ortsbeiratsanregung, Stellungnahme ST 2100/23, bereits eingehend geprüft: Die Brücke liegt im gesetzlich festgestellten Hochwasserabflussgebiet. Damit die Brücke hochwassersicher wird, müsste sie um rund 80 Zentimeter - HQ 100 = 121,24 müNN; Brückenunterkante = 120,40 müNN - zuzüglich 50 Zentimeter Freibord angehoben werden. Dies ist technisch nicht umsetzbar, da in der Folge auch die Heinrich-Becker-Straße und die Straße Auf dem Ried entsprechend angehoben werden müssten. Ebenso sind weder eine Verbesserung des Durchflussquerschnitts an der Brücke, noch ein Umbau des Bachbetts möglich. Lediglich ein vollständiger ersatzloser Rückbau der Brücke könnte eine Entlastung der Situation bringen. Dies müsste jedoch vorab durch ein entsprechendes hydraulisches Gutachten überprüft werden. Um den Hochwasserschutz effektiv zu verbessern, wäre jedoch eine großflächige Umgestaltung der weiteren Umgebung erforderlich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Viele Kinder starten ohne sichere Radfahrkenntnisse in die Schule. Laut der Initiative Bicibús geben etwa 20 Prozent der

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 11.09.2025, F 3516 Viele Kinder starten ohne sichere Radfahrkenntnisse in die Schule. Laut der Initiative Bicibús geben etwa 20 Prozent der Eltern bei Schuleingangsuntersuchungen an, dass ihre Kinder nicht Rad fahren können. In Frankfurt fehlt jedoch bislang die Möglichkeit, diese Angabe im Rahmen der Einschulung zu erfassen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Warum wird bei Frankfurter Schuleingangsuntersuchungen nicht erfasst, ob Kinder Rad fahren können, und plant der Magistrat, dies künftig zu ändern? Antwort des Magistrats: Die Schuleingangsuntersuchung ist eine hessenweit einheitliche Untersuchung, die auf den Vorgaben des Landes beruht. Das Fahrradfahren kann aus Sicherheits- und Platzgründen nicht vor Ort getestet werden. Eine Aussage über die motorischen Fähigkeiten der Kinder kann aber aufgrund der erhobenen Befunde aus den Bewertungskriterien für grob- und feinmotorische Fähigkeiten im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung beurteilt werden. Eine Änderung der Untersuchung durch das Land Hessen ist dem Magistrat nicht bekannt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Arbeitssuchende im Bereich Sonnemannstraße/Howaldtstraße

11.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7625 entstanden aus Vorlage: OF 568/4 vom 10.10.2025 Betreff: Arbeitssuchende im Bereich Sonnemannstraße/Howaldtstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation für Anwohner wie auch arbeitssuchende Tagelöhner im Bereich Sonnemannstraße/Howaldtstraße so geregelt werden kann, dass die Interessen beider Gruppen - einerseits das Ruhe- und Hygienebedürfnis der Anwohner, andererseits das Ansinnen der Tagelöhner, ihren Lebensunterhalt zu verdienen - angemessen Berücksichtigung finden. Zudem sollte man sich Maßnahmen überlegen, um die Hygiene und Sauberkeit auch kurzfristig zu verbessern. Begründung: Die Ruhestörungen durch die An- und Abfahrten der Pkws der Arbeitsvermittler sowie die oft starken Verschmutzungen jeglicher Art beeinträchtigen die Lebensqualität der Anwohner erheblich. Andererseits sind die oft von weit her kommenden Tagelöhner in der Regel darauf angewiesen, zumindest kurzfristig auf diesem Wege ein Einkommen zu erlangen. Es stoßen dort seit vielen Jahren Interessen aufeinander, die alleine mit polizeilichen Mitteln (z. B. regelmäßige Ausweiskontrollen) nicht zu bewältigen sind, was auch bei einem Gespräch mit dem 5. Polizeirevier zum Ausdruck kam. Eine Kombination von Fortsetzung der dauerhaften polizeilichen Maßnahmen und der nachhaltigen Unterstützung durch Fachleute der Sozialarbeit könnte möglicherweise die Konfliktlage entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Mängel an städtischen Gebäuden hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1620

08.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7555 entstanden aus Vorlage: OF 1139/10 vom 06.10.2025 Betreff: Mängel an städtischen Gebäuden hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1620 Vorgang: OM 5382/24 OBR 10; ST 1620/25 Mit Stellungnahme vom 22.09.2025, ST 1620, berichtete der Magistrat mittels einer Tabelle über Mängel an städtischen Gebäuden im Ortsbezirk 10. Die Stellungnahme ging auf eine Anfrage des Ortsbeirates 10 vom 08.04.2024, OM 5382, zurück und umfasste Angaben zu 26 Gebäuden, darunter zahlreiche Schulen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wieso die Erstellung dieser grundlegenden Übersicht, die beispielsweise Angaben zu Eigentumsverhältnissen und Mängelbeschreibungen enthält, eine Bearbeitungszeit von eineinhalb Jahren benötigte; 2. wie er dies vor dem Hintergrund der seit einem Jahr laufenden Schulbauoffensive Frankfurt am Main beurteilt; 3. wieso die Übersicht Angaben zu Liegenschaften in Kalbach und Eschersheim enthält, also Stadtteilen, die gar nicht im Ortsbezirk 10 liegen; 3a. wenn dies dem Umstand geschuldet ist, dass der Magistrat auch über Liegenschaften in unmittelbarer Umgebung des Ortsbezirks 10 informieren wollte: wieso die Übersicht dann keine Angaben zu anderen benachbarten Stadtteilen enthält. Begründung: Der Ortsbeirat 10 ist verwundert über die lange Bearbeitungszeit dieser grundlegenden Anfrage. Gerade vor dem Hintergrund der Schulbauoffensive sollten die entsprechenden Informationen dem Magistrat schneller vorliegen und dem Ortsbeirat 10 somit schneller mitgeteilt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5382 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1620

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Verkehrssicherheit erhöhen - Dooring-Unfälle verhindern

08.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1389 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Dooring-Unfälle verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei Neuplanungen für Radverkehrsanlagen neben Parkplätzen zukünftig grundsätzlich Sicherheitstrennstreifen mit mindestens 0,75 cm für die Türzone/Dooring-Zone zu berücksichtigen, um die oft schwerwiegenden Unfälle mit unachtsam geöffneten Autotüren in der Praxis effektiv zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Insbesondere auf dem Fahrrad unsichere Personen wie Kinder oder auch ältere Menschen können so im Alltag besser geschützt werden. Begründung: Durch das Öffnen von Autotüren ohne die notwendige Sorgfalt und Aufmerksamkeit kommt es in Frankfurt immer wieder zu schweren Unfällen und auch getöteten Radfahrenden. Diese Unfälle sind in der Regel einfach vermeidbar, bisher begünstigen aber vor allem die alten Radfahrstreifen und Schutzstreifen ganz ohne oder nur mit schmalen Sicherheitstrennstreifen solche Unfälle. Die in den Richtlinien für Stadtstraßen (RASt) und Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) vorgeschriebenen Mindestwerte des Abstands zu Längs-, Schräg- und Senkrechtparkständen haben sich in der Praxis als zu klein erwiesen. In der Praxis brauchen geöffnete Autotüren, zum Beispiel beim Längsparken, deutlich mehr Platz als die bisher vorgesehenen 0,25-0,50m. Zusätzlicher Platz sorgt insbesondere bei schnellen Türöffnungen für mehr Sicherheit, weil das Ausweichen in den fließenden Kraftverkehr vermieden werden kann. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat daher bereits im Jahr 2024 das "Ad-hoc-Arbeitspapier Ergänzende Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06" herausgegeben und empfiehlt dort ebenfalls die 0,75 cm für Sicherheitstrennstreifen (Seite 9). Die FGSV-Veröffentlichungen stellen den jeweiligen "Stand der Technik" dar: "Auch W-Veröffentlichungen der FGSV können bei Planung, Genehmigung und Betrieb von (Verkehrs-)Anlagen und insbesondere in Streitfällen als Stand der Technik gewertet und herangezogen werden, sofern keine anderen allgemein anerkannten Regelwerke zu dem Thema vorliegen. Es empfiehlt sich insofern, von Vorgaben und Anforderungen nicht bzw. nur, wenn zwingend erforderlich, und von Standards und Regelfällen nur aus triftigen Gründen abzuweichen und diese Abweichungen schriftlich zu begründen, sofern keine anderen Regelwerke zugrunde gelegt wurden." (Seite 5) Die Stadt Frankfurt soll diesem neuen Stand der Technik folgen, die Empfehlung der FGSV als verbindlich anerkennen und in der Praxis für alle Neuplanungen nutzen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage NR 1389 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage NR 1389 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen SPD und farbechte/Linke (= Zustimmung); GRÜNE und FDP (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage NR 1389 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und BFF gegen FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis); SPD (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage NR 1389 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage NR 1389 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage NR 1389 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage NR 1389 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage NR 1389 wird abgelehnt. Abstimmung: 6 CDU, BFF und FDP gegen 3 GRÜNE und SPD (= Annahme); 1 CDU und 1 GRÜNE (= Enthaltung) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1389 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Sicherheitstrennstreifen nicht 0,75 cm, sondern 0,75 m umfassen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1389 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage NR 1389 wird zugestimmt. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen 2 CDU und BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage NR 1389 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen Linke und fraktionslos (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage NR 1389 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU und BFF gegen SPD (= Annahme); 1 CDU und GRÜNE (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage NR 1389 wird zugestimmt. Abstimmung: WBE, CDU und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage NR 1389 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage NR 1389 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage NR 1389 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen FDP (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage NR 1389 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Sicherheitstrennstreifen nicht 0,75 cm, sondern 0,75 m umfassen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung), ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1389 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6810, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025

Partei: LINKE
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V (Auskunftsersuchen)

Auslagerung der Friedrich-Fröbel-Schule auf das Gelände der Allianz AG?

08.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Auskunftsersuchen vom 24.10.2025, V 1296 entstanden aus Vorlage: OF 1551/5 vom 03.10.2025 Betreff: Auslagerung der Friedrich-Fröbel-Schule auf das Gelände der Allianz AG? Der Magistrat wird gebeten zu folgenden Fragen bezüglich der Auslagerung der Friedrich-Fröbel-Schule Auskunft zu geben: 1. Wurden die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler über die Planungen umfassend informiert und in die Entscheidung eingebunden? 2. Stimmt es, dass in unmittelbarer Nähe zum Auslagerungsstandort auch Personen untergebracht sind, die nach ihrer verbüßten Haft vor Ort in einer sozialen Einrichtung eine Bleibe erhalten haben? 3. Gibt es ein konkretes Konzept, wie die Sicherheit der Kinder am neuen Standort gewährleistet werden soll? Werden beispielsweise Schulwege besonders überwacht oder bauliche Maßnahmen zum Schutz der Schüler getroffen? 4. Wie hoch sind die jährlichen Kosten der Auslagerung? Begründung: Mit großer Besorgnis ist von der geplanten Verlegung der Friedrich-Fröbel-Schule erfahren worden, die sich in unmittelbarer Nähe einer Unterkunft für obdachlose Menschen und ehemalige Strafgefangenen befindet. Bürgerinnen und Bürger sowie Eltern fragen sich, wie mit dieser sensiblen Situation umgegangen werden soll. Im Rahmen der weiteren Planung soll offen kommuniziert und transparent geprüft werden. Es besteht eine große Verunsicherung in der Eltern- und Nachbarschaft. Es wäre wünschenswert, wenn ein Dialog mit allen Beteiligten stattfinden könnte, um für alle eine tragbare Lösung zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Bebauung im Hilgenfeld umsetzen

08.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7543 entstanden aus Vorlage: OF 1110/10 vom 06.10.2025 Betreff: Bebauung im Hilgenfeld umsetzen Der Magistrat wird gebeten, 1. die bisher ausstehende Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal im Bereich Bonameser Straße und Homburger Landstraße nunmehr ohne weitere Verzögerungen zu realisieren; 2. auf die erforderliche Infrastruktur zu achten und diese zeitgleich mit sämtlichen neuen Wohnungen insgesamt entsprechend den Bedarfen jeweils rechtzeitig anzupassen. Begründung: Die seit Jahren ausstehende Wohnbebauung weist sehr deutlich auf die Schwächen im Wohnungsbau - insbesondere in den Stadtteilen im Ortsbezirk 10 - hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Stadtteilküchen für Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen

05.09.2025 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7586 entstanden aus Vorlage: OF 1428/5 vom 08.05.2025 Betreff: Stadtteilküchen für Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob und an welchen Standorten in den Stadtteilen Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen die Einrichtung einer Stadtteilküche im städtischen Eigenbetrieb möglich ist; - wie eine solche Stadtteilküche so gestaltet werden kann, dass sie für alle Bürger*innen des Stadtteils gut erreichbar ist; - ob gewährleistet werden kann, dass dort täglich gesunde Mahlzeiten zu einem möglichst niedrigen Preis pro Portion angeboten werden. Begründung: Die Einrichtung von Stadtteilküchen im Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt kann ein wichtiger Schritt sein, um das soziale Miteinander in den Stadtteilen zu stärken und die Versorgung mit gesunden, bezahlbaren Mahlzeiten für alle zu gewährleisten. Stadtteilküchen sind öffentlich zugängliche Orte im Stadtteil, an denen alle Bürger*innen die Möglichkeit haben, gemeinsam günstig und gesund zu essen. Solche Küchen sind heute mehr als reine Essensausgaben: Sie können als moderne Begegnungsorte dienen, die Gemeinschaft und Teilhabe fördern, und sind Teil einer zukunftsorientierten öffentlichen Infrastruktur, die auf die Bedürfnisse der Stadtgesellschaft eingeht. Stadtteilküchen leisten einen Beitrag zur Sorge-Infrastruktur, indem sie nicht nur günstige und gesunde Mahlzeiten bieten, sondern auch soziale Kontakte ermöglichen und gemeinschaftliches Leben im Quartier fördern. Sie entlasten insbesondere Menschen mit geringem Einkommen, stehen aber ausdrücklich allen offen und wirken damit Isolation und Einsamkeit entgegen. Darüber hinaus bieten Stadtteilküchen die Chance, regionale und nachhaltige Lieferketten zu stärken. Durch den bevorzugten Einkauf von regionalen Lebensmitteln aus ökologisch verantwortungsvoller Erzeugung können lokale Wertschöpfung und eine umweltfreundliche Ernährung gefördert werden. Damit wirken Stadtteilküchen als Ankerpunkte für eine nachhaltige Stadtentwicklung und regionale Wirtschaftskreisläufe. Die Stadt Frankfurt hat sich mit der Unterzeichnung des Milan Urban Food Policy Pact 2015 verpflichtet, ein faires, nachhaltiges und inklusives Ernährungssystem zu fördern. Die Einrichtung von Stadtteilküchen wäre ein konkreter Schritt, diese Selbstverpflichtung mit Leben zu füllen. Mit den mehr als 20 Saalbauten verfügt die Stadt Frankfurt bereits heute über Räumlichkeiten, in denen sich Stadtteilküchen als dringend notwendige soziale Infrastruktur einrichten ließen. Mit Stadtteilküchen kann die Stadt Frankfurt im Ortsbezirk einen wichtigen Beitrag zu mehr Ernährungsgerechtigkeit, sozialer Teilhabe und nachhaltiger Stadtentwicklung leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 206

B (Bericht des Magistrats)

Beteiligungsbericht 2025 (Jahresabschluss 2024) der Stadt Frankfurt am Main

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 31.10.2025, B 399 Betreff: Beteiligungsbericht 2025 (Jahresabschluss 2024) der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. B 401/24 Gemäß § 123 a HGO ist die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet jährlich einen Beteiligungsbericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu veröffentlichen, an der sie eine Beteiligung von mindestens 20 % unmittelbar oder mittelbar hält. Seit dem Beteiligungsbericht 2021 (Jahresabschluss 2020) wird dieser Bericht nur noch digital zur Verfügung gestellt. Der Stadtverordnetenversammlung werden gemäß § 51 Ziffer 11 HGO Errichtungen, Erweiterungen, Übernahmen und Veräußerungen von öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main sowie eine unmittelbare Beteiligung oder mittelbare Beteiligung von größerer Bedeutung an diesen zur Entscheidung vorgelegt. Die Stadt Frankfurt am Main hat den unbestimmten Rechtsbegriff "mittelbare Beteiligung von größerer Bedeutung" mit Stadtverordnetenbeschluss vom 15.12.2016 (§ 841, M 190) näher konkretisiert: Voraussetzung für eine mittelbare Beteiligung von größerer Bedeutung ist demnach, dass die Stadt Frankfurt am Main an dieser durchgerechnet mit mindestens 20 % beteiligt ist. In der Gesetzesbegründung wird auf Holdingstrukturen und die Notwendigkeit verwiesen, in liberalisierten Märkten schnelle Entscheidungen zu treffen. Daher werden außerdem die Beteiligungsunternehmen der nachfolgenden (Teil-) Konzerne von der Vorlagepflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung ausgenommen, sofern die Kapitalanteile an diesen sich auf jeweils nicht mehr als einen Betrag in Höhe von 20 % vom Eigenkapital (gemäß HGB-Definition zum Stand des letzten geprüften Jahresabschlusses) der jeweiligen Konzernmutter-Gesellschaft belaufen: • Energiesektor: Mainova AG • Luftfahrt: Fraport AG • Verkehrsunternehmen im Stadtwerke-Holding-Konzern (insbes. VGF GmbH) • Abfallwirtschaft/Entsorgung: FES GmbH • Gesundheitswesen: Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH (mit Klinikum Frankfurt Höchst GmbH) • Messewesen: Messe GmbH • Wohnungswirtschaft: ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft Hessen mbH. Bei den Kapitalanteilen wird von durchgerechneten Anteilen und zwar durchgerechnet auf die jeweilige (Teil-)Konzernmutter-Gesellschaft ausgegangen. Für alle mittelbaren Beteiligungen, die nicht unter diese Begriffsbestimmung fallen, liegt die Zuständigkeit beim Magistrat, der ermächtigt ist, die notwendigen Entscheidungen über Angelegenheiten dieser Beteiligungen im Sinne der laufenden Verwaltung zu handhaben. Die Beteiligungsstruktur der Stadt Frankfurt am Main ist durch eine Vielzahl von unmittelbaren Beteiligungen aus dem Daseinsvorsorgebereich Kultur, Soziales, Freizeit etc. geprägt und bildet damit die stetig steigenden (Pflicht-) Aufgaben der Kommunen ab. Dem stehen nur wenige (teilweise) komplexe Teilkonzerne aus dem Daseinsvorsorgebereich Ver- und Entsorgung, Verkehr und teilweise auch Wohnungsbau und Wirtschaft (z. B. Messe GmbH in Frankfurt am Main) gegenüber. Die Einführung eines kaufmännisch ausgerichteten Rechnungswesens in den hessischen Kommunen (Doppik) und die damit verbundene Konzernrechnungslegung nach der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ergeben ganz deutlich, dass trotz der Vielzahl von kommunalen Beteiligungsunternehmen nur die wenigen großen kommunalen Wirtschaftsunternehmen (wie z. B. Stadtwerke) den Kern der wirtschaftlichen Leistung des Konzernverbundes der jeweiligen Kommunen ausmachen und somit zentrale Pfeiler der kommunalen Daseinsvorsorge sind. Die Steuerung der städtischen Beteiligungsunternehmen hat sich primär am Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger zu orientieren, wobei der wirtschaftliche Erfolg der einzelnen Unternehmen und des "Konzernverbundes Stadt Frankfurt am Main" zu berücksichtigen ist. Neben der Aufgabe, die Unternehmen bei der Erfüllung des Unternehmenszwecks zu unterstützen und die wirtschaftliche Effizienz zu optimieren, hat die Stadt Frankfurt am Main daher im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung gleichzeitig zu gewährleisten, dass bei der Leitung, Steuerung und Überwachung der Unternehmen, insbesondere die öffentlichen Belange, das heißt die Daseinsvorsorge, angemessen berücksichtigt werden. Basierend auf den Jahresabschlüssen 2024 bildet der Beteiligungsbericht 2025 folgendes Beteiligungsportfolio ab: I.) Beteiligungsportfolio der Stadt Frankfurt am Main zum 31.12.2024 Tabelle 1: Anzahl der Beteiligungen zum 31.12.2024 * Anzahl inklusive sechs Eigenbetriebe, ** Anzahl inklusive einer Genossenschaft, *** Anzahl inklusive vier Genossenschaften II.) Veränderungen bei den mittelbaren Beteiligungen in 2024 Seit dem ersten Beteiligungsbericht der Stadt Frankfurt am Main über das Geschäftsjahr 1999 hat sich die Anzahl der gesamten städtischen Beteiligungen von damals 135 auf mittlerweile 714 erhöht. 1.) Entsprechend der Vorgabe nach § 123 a HGO werden alle Beteiligungen dargestellt, bei denen die Stadt Frankfurt am Main mit mindestens 20 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (analog § 271 HGB). Zur Ermittlung der Anzahl der Beteiligungen wird die Tatsache berücksichtigt, dass aufgrund der komplexen Struktur des städtischen Beteiligungsportfolios eine Reihe von Gesellschaften mehrere Mütter haben. Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden daher Gesellschaften mit Mehrfachbeziehungen der obersten Ebene zugeordnet. So ist z. B. an der WOHNHEIM GmbH und der FAAG die Stadt Frankfurt am Main sowohl direkt mit geringen Anteilen als auch indirekt über die ABG mit höheren Anteilen beteiligt. Aufgrund der direkten Anteile der Stadt Frankfurt am Main werden diese Gesellschaften unter den direkten Minderheitsbeteiligungen ausgewiesen. Zum 31.12.2024 war die Stadt Frankfurt am Main an 333 Gesellschaften direkt oder indirekt mit einem Anteil von mindestens 20 % beteiligt (Vj. 302). Im Jahr 2024 ergaben sich folgende Veränderungen: Auf die weiteren Ausführungen im Allgemeinen Teil, Ziffer 3 Veränderungen und Struktur des Beteiligungsbestands der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2024, sowie die jeweiligen Unternehmenseinzeldarstellungen im Haupt-, und Nebenteil des Beteiligungsbericht 2025 wird verwiesen. 2.) Alle anderen 381 (Vj. 378) direkten und indirekten Beteiligungen unter 20 % werden in Tabelle 1 sowie im Gesamtstrukturbericht (Anlage Gesellschaftenverzeichnis mit Verweis Hauptteil bzw. Nebenteil) des Beteiligungsberichts aufgeführt. Die Anzahl der weiteren direkten Beteiligungen unter 20 % beträgt 13 (Vj.12) und enthält neun Gesellschaften und vier Genossenschaften, die auch im Nebenteil des Beteiligungsberichts dargestellt werden. Auf den Gesamtstrukturbericht und die Ausführungen im Beteiligungsbericht wird verwiesen. Anlage _Beteiligungsbericht (ca. 7,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 401 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6926, 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision vom 24.11.2025

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 1

Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen

02.09.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 02.09.2025, OA 565 entstanden aus Vorlage: OF 1714/1 vom 12.08.2025 Betreff: Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Beantragung von Förderanträgen für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen zu Förderweg I und Förderweg II sowie weiteren Programmen Folgendes zu prüfen und umzusetzen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob für die Förderwege I und II ein einheitliches Formular für einen gemeinsamen Antrag für sämtliche Förderwege ermöglicht werden kann. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob ein Online-Rechner, wie für den Förderweg II verfügbar, auch für den Förderweg I möglich ist und dieser effizient in den Genehmigungsprozess eingebunden werden kann. 3. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob die Bearbeitung der Anträge so gestaltet werden kann, dass Vertretungsregelungen eingerichtet und die Bearbeitungszeiten möglichst kurz gehalten werden. Begründung: Für einen Antrag zum Förderweg I (Sozialwohnung) und Förderweg II (Mittelstandsprogramm) werden jede Menge Dokumente benötigt. Sozialbezirksvorstehende und Sozialhelfende leisten hierbei oft nützliche Hilfestellung. Wenn ein Haushalt jedoch ein Einkommen nahe an den Einkommensgrenzen hat, dann ist die Beantragung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, insbesondere wenn das Einkommen zwischen Förderweg I und Förderweg II liegt. Sehr ärgerlich ist es, wenn man für den Förderweg II den Online-Rechner nutzt, dann aber bei der Antragsbearbeitung eine Ablehnung herauskommt. Dann muss man nochmal den Förderweg I beantragen und hat ca. zwei bis drei Monate Zeit verloren. Um dem vorzubeugen, soll der Prozess optimiert werden, sodass bei der Beantragung die bestehenden Förderwege zusammen beantragt werden können. Ebenso soll die Bearbeitung nach Möglichkeit auf dem Online-Rechner basieren und mit diesem identisch sein, um Unschärfen bei den Einkommensgrenzen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 8 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 565 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 565 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6708, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg?

01.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1655 Betreff: Bau eines Umspannwerks am Pfingstberg? Der Magistrat hat mit dem Unternehmen TenneT Kontakt aufgenommen und kann folgende Informationen weitergeben: Konkreter Standort, alternative Standorte und Auswahlkriterien: Das Unternehmen TenneT befindet sich derzeit in der Planungsphase, in der verschiedene potenzielle Standorte geprüft und anhand vielfältiger Kriterien bewertet werden. Ziel ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Untersuchungen zu Lärm, elektromagnetischen Feldern, Umwelt- und Naturschutz: Geräusche eines Umspannwerks werden primär durch Transformatoren verursacht. Durch den technischen Fortschritt sind moderne Transformatoren weit leiser als früher. Nach Aussagen hält sich TenneT bei der Planung neuer Umspannwerke stets an die in der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geregelten Richtwerte, die ihre rechtliche Grundlage im § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes haben. Dabei würden insbesondere die für die Nacht geltenden strengeren Immissionsrichtwerte berücksichtigt. Für jedes neue Umspannwerk werde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, das die Einhaltung der Richtwerte überprüft. Die Stärke der elektrischen und magnetischen Felder ist in Deutschland ebenfalls gesetzlich geregelt. Die Grenzwerte sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt. Diese Werte würden bereits deutlich jene Werte unterschreiten, bei denen laut aktuellem Forschungsstand negative Auswirkungen auf die Gesundheit auftreten können. TenneT gibt an, mit seinen Umspannwerken selbst bei maximaler Auslastung weit unter den gesetzlich festgelegten Grenzwerten zu liegen. Bereits in der Planungsphase werden die potenziellen Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz betrachtet und bewertet, sodass die Planung - falls erforderlich - entsprechend angepasst werden kann. Alle weiteren erforderlichen fachlichen Untersuchungen erfolgen im weiteren Genehmigungsverfahren mit umfassender Detailtiefe und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Grundsätzlich muss TenneT alle Auflagen zum Schutz von Natur und Umwelt erfüllen. Dies wird seitens der zuständigen Ämter und Behörden zu gegebener Zeit überprüft bzw. sichergestellt. Transparenz, Beteiligung und Kommunikation: TenneT gibt an, für Transparenz, Beteiligung und einen offenen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu stehen, und verspricht daher aktiv den Austausch mit den Ortsbeiräten zu suchen. Das Projekt befindet sich derzeit in der Planungsphase, in der mögliche Standorte sorgfältig geprüft und bewertet werden. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und zahlreicher Abhängigkeiten sind belastbare Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Um künftig fundierte Informationen weitergeben zu können, plant TenneT zu gegebener Zeit Informationsveranstaltungen, bei denen das Projekt vorgestellt und Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantwortet werden. Das Unternehmen wird hierzu direkt auf den Ortsbeirat zukommen. Bis dahin kann das Unternehmen noch keine konkreten Angaben zu Emissionen, Ausgleichsmaßnahmen oder Zeitplänen machen. Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Mensch und Umwelt haben dabei jedoch stets höchste Priorität. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1227

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Ortsbeiratsbudget

01.09.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 17.11.2025, OF 1303/2 Betreff: Ortsbeiratsbudget Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, 1. die in dieser Legislaturperiode nicht ausgeschöpften Mittel dem Ortsbeirat 2 in der Legislaturperiode ab 2026 zusätzlich zur Verfügung zu stellen, 2. das Budget pro Einwohner wieder von 0,50 € auf 1,00 € je Einwohner im Bezirk anzuheben. Begründung: In der laufenden Legislaturperiode konnte das Ortsbeiratsbudget nicht vollständig ausgeschöpft werden. Diese Mittel sollten nicht verfallen, sondern dem Ortsbeirat 2 in der kommenden Legislaturperiode ab 2026 vollständig erhalten bleiben, damit sie im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zielgerichtet genutzt werden können. Zudem ist das derzeitige Budget von 0,50 € pro Einwohner für ein dicht besiedeltes innerstädtisches Gebiet wie Westend und Bockenheim nicht mehr angemessen. Die Anforderungen an die Stadtteilentwicklung, an kleinere kulturelle, soziale und infrastrukturelle Maßnahmen sowie an Projekte zur Stärkung des Zusammenhalts sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Eine Anhebung auf 1,00 € pro Einwohner stellt sicher, dass der Ortsbeirat seiner Aufgabe als unmittelbarstes Mitwirkungsgremium vor Ort wirkungsvoll nachkommen kann. Dies stärkt die lokale Demokratie und ermöglicht eine zeitgemäße, verantwortungsvolle Gestaltung des unmittelbaren Lebensumfelds. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung OA 584 2025 Die Vorlage OF 1303/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 1. ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird in der Begründung der erste Absatz ersatzlos gestrichen und der zweite Absatz beginnt mit dem Wortlaut: "Das derzeitige Budget ist mit 50 Cent pro Einwohner für ein dicht besiedeltes innerstädtisches Gebiet wie Westend und Bockenheim nicht mehr angemessen." Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: CDU
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B (Bericht des Magistrats)

Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim

01.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 396 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6549 - OA 526/25 OBR 10 - Zu 1. Die Turnhalle an der Liesel-Oestreicher-Schule befindet sich in Fertigstellung und steht bis Ende Juni 2025 zur Verfügung. Zu 2. Die alte Turnhalle der Münzenbergerschule ist bis zum Abriss nutzbar. Es wird z.Zt. geprüft, ob danach ein Sportfeld im Sportpark Preungesheim genutzt werden kann. Zu 3. Die finale Nutzung des Standortes ist noch nicht geklärt. Zusätzlich soll eine Umnutzung der vorhandenen Tiefgarage geprüft werden. Daher können noch keine verbindlichen Aussagen zum Standort getroffen werden. Der Magistrat ist sich jedoch bewusst, dass bei einer Nutzung durch zwei Gesamtschulen auch die entsprechende Sportversorgung sichergestellt werden muss. Zu 4. Der Magistrat befindet sich aktuell in Abstimmung mit dem Sportamt um eine dauerhafte Nutzung von zwei Feldern der Turnhalle im Sportparkt Preungesheim für die Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule zu gewährleisten. Zu 5. Aktuell ist kein Neubau einer Turnhalle an der Carlo-Mierendorff-Schule in Umsetzung oder konkreter Planung. Mit den geplanten und bereits durchgeführten Maßnahmen sollte sich die Turnhallen-Situation entsprechend entspannen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 11.02.2025, OA 526 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 396 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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