Wohnen
Vorlagen
Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4180 entstanden aus Vorlage: OF 808/6 vom 17.06.2023 Betreff: Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen Die Lärmschutzwände an der A 66 in Zeilsheim machen einen alten und maroden Eindruck und Anwohnerinnen und Anwohner berichten von einer hohen Lärmbelästigung im Wohngebiet nördlich der Pfaffenwiese. Daten aus dem Lärmviewer scheinen diese Beobachtungen zu bestätigen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 in Zeilsheim zu überprüfen und für die Stellen, an denen Grenzwerte überschritten werden, Vorschläge für einen wirksamen Lärmschutz zu machen, wie die Überprüfung der bestehenden Lärmschutzvorrichtungen. Begründung: Da ein vergleichsweise dichtes Wohngebiet sowie eine Schule (Adolf-Reichwein-Schule) betroffen sind, sollte dringend der aktuelle Stand des Lärmschutzes kontrolliert und gegebenenfalls verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2198 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 608 Aktenzeichen: 79-3
Verlegung Sitzauflage am südlichen Beet auf dem Tel-Aviv-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4220 entstanden aus Vorlage: OF 936/1 vom 18.06.2023 Betreff: Verlegung Sitzauflage am südlichen Beet auf dem Tel-Aviv-Platz Der Magistrat wird gebeten, die Sitzgelegenheit am südlichsten Pflanzbeet auf dem Tel-Aviv-Platz zu verlegen. Hierzu soll die hölzerne Sitzauflage auf der Betonumrandung von seinem jetzigen Standort direkt vor der Europa-Allee 135 abgebaut und am östlichen Rand in Richtung Tel-Aviv- Platz/Europagarten installiert werden. Begründung: Die Sitzgelegenheit ist aktuell neben bzw. unter den Schlafzimmern einiger Wohnungen in der Europa-Allee 135. Vor allem in den Nachtstunden fühlen sich Bewohnerinnen und Bewohner durch Lärm gestört. Hinzu kommt, dass man in die Erdgeschosswohnung reinschauen kann und die Mieterinnen und Mieter nur bei geschlossenen Jalousien wirklich Privatsphäre in den eigenen vier Wänden genießen. Gleichzeitig ist für Nutzerinnen und Nutzer der Blick in Richtung Park und Skyline dem Blick in Richtung einer Hauswand sicher attraktiver. Vor der Anlage des Tel-Aviv-Platzes war an gleicher Stelle ein Pflanzbeet ohne Sitzgelegenheiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2383 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 985 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 40 Beratung im Ortsbeirat: 1
Fluglärmmessstation für das Gallus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4212 entstanden aus Vorlage: OF 924/1 vom 17.06.2023 Betreff: Fluglärmmessstation für das Gallus Der Magistrat wird gebeten, eine Fluglärmmessstation im Gallus aufstellen zu lassen. Begründung: Gemäß Bebauungsplan Nr. 850 Ä von 2010 wurde entlang der kurzen Abflugroute 07-N des Frankfurter Flughafens ein erzeugter Dauerschallpegel von unter 62 dB(A) angenommen. Tatsächlich ist es so, dass kleinere Flugzeuge nicht zwingend leiser sind, sondern je nach Alter und Hersteller der Triebwerke deutlich lauter sein können. Erschwerend kommt hinzu, dass die o. g. Flugroute abhängig vom Wetter genutzt wird, nämlich wenn hier gute Wetterverhältnisse herrschen, wo sich auch der Schall besser ausbreitet. Bei gutem Wetter verbringen die Menschen viel Zeit im Freien, halten sich auf dem Balkon auf oder haben die Fenster zur besseren Durchlüftung geöffnet. Häufig erfolgen Starts zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr, wenn die restlichen Flugzeuge vor dem Nachtflugverbot noch abgefertigt werden müssen. Beim Überfliegen des Europaviertels werden Schallemissionen von mehr als 80 dB(A) erreicht. Bei Unterhaltungen im Freien versteht man dabei teilweise sein eigenes Wort nicht mehr. In der Frankenallee befinden sich viele Seniorenwohnheime, wo die Menschen besonders gefährdet sind. Die Abflugroute 07-N ist die letzte Route ohne Fluglärmmessstationen. Als Aufstellort käme z. B. das Dach der Stadtteilbibliothek Gallus bzw. Paul-Hindemith-Schule infrage, da es sich direkt innerhalb der Flugroute befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1901
Ausbau der A 5 mit Lärmschutz und Fotovoltaik für Frankfurt kombinieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2023, OF 405/12 Betreff: Ausbau der A 5 mit Lärmschutz und Fotovoltaik für Frankfurt kombinieren Die Koalition im Römer hat sich für einen 8-spuringen Ausbau der A5 inklusive Lärmschutz geeinigt, weil nur unter dieser Voraussetzung die Lärmschutzmaßnahmen durch das Land mitfinanziert werden. Dies Vorausgesetzt, bittet der Ortsbereit den Magistrat folgende Fragen zu beantworten: 1. Welches Potential sieht die Stadt Frankfurt für die Nutzung von PV an Lärmschutzwänden im Ausbaubereich der A5, insbesondere in der Gemarkung Kalbach-Riedberg? 2. Welche Schritte planen die Stadt oder Unternehmen mit städt. Beteiligung (z.B. Mainova), um innovative Lärmschutzkonzepte inkl. PV in den geplanten Ausbaubereichen der A5, insbesondere in der Gemarkung Kalbach-Riedberg, vorzubereiten und zu fördern? 3. Welche städtischen Ämter müssten bei diesem Thema eingebunden werden? 4. Planen die betroffenen Planungsämter der Stadt im Rahmen von Forschungs- und Pilotprojekten auf Landes- und Bundesebene, den Ausbaubereich der A5, insbesondere in der Gemarkung Kalbach-Riedberg, als Pilotbereich anzubieten? Begründung: Vor dem Hintergrund, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral werden will, muss auch die Stadt Frankfurt alle Potentiale zur Erzeugung klimaneutraler Energie nutzen. Frankfurt besitzt bereits heute nicht ausreichend Flächen um die Nachfrage für Wohnen, Industrie und Freizeit konfliktfrei zu befriedigen. Daher bedarf es innovativer neuer Ansätze. Das Fraunhofer Institut ISE (Fraunhofer Institut ISE "Photovoltaik in Verkehrswegen": Photovoltaik in Verkehrswegen - Fraunhofer ISE) schätzt das Potential von Photovoltaikenergie über innovative Photovoltaik-Lärmschutzwände auf 300 GW. Es gibt unterschiedliche Varianten dieser neuen Technologie (grüne Erdwälle mit integrierten PV-Modulen (RAU.de - grüne Lärmschutzwände Lärmschutzwand Photovoltaik - effizient & ökologisch | RAU.de), klassische Lärmschutzwände mit integrierten PV-Modulen sowie bifaziale PV-Wände), die sich allerdings teilweise noch in der Erprobung befinden. Es bietet sich daher an, den Streckenabschnitt an der A5 für diese neuen Technologien als Pilotprojekt vorzusehen. Damit würde Frankfurt Vorreiter und Leuchtturm für dieses wichtige Thema werden. Freilich sollte auch ein Energieversorger wie beispielsweise die Mainova oder die Süwag von Anfang an mit einbezogen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 726 2023 Die Vorlage OF 405/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Volt gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenTechno-Fest "Love.Family.Park" nicht am Rebstock
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2023, OF 703/2 Betreff: Techno-Fest "Love.Family.Park" nicht am Rebstock Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, den Veranstaltern des "Love.Family.Park"-Techno-Festes die Genehmigung für die Ausrichtung der Veranstaltung am 22. Juli nicht zu erteilen, oder wenn bereits erteilt, wieder zu entziehen. Es wird angeregt, statt dessen die Veranstaltung für das Waldstadion (analog zum "World Club Dome") oder für das FSV-Stadion zu genehmigen. Begründung: Bei der Präsentation des Projektes im Ortsbeirat 2 wurde offensichtlich, daß den Veranstaltern die notwendige Ortskenntnis fehlt: - Es war ihnen unbekannt, daß der Rebstock Landschaftsschutzgebiet ist; statt dessen glaubten sie, es handele sich um einen Parkplatz. - Lärmimmissionen wurden allein für das Europaviertel berechnet, die Existenz der Wohngebiete am Rebstock und im Kuhwald war den Veranstaltern offenbar unbekannt. - Die Lärmimmissionen wurden vom Veranstalter als "65 dB im Europaviertel" angegeben - was bedeutet, daß im Rebstock völlig unzulässige Werte von über 80 dB erwartet werden müssen. Zusätzlich wird zu bedenken gegeben, daß die Veranstaltung früher in Hanau und zuletzt in Mainz stattfanden, wo man heilfroh ist, dieses Fest mit allen seinen Nebenwirkungen endlich losgeworden zu sein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 703/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 703/2 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenMehr Transparenz in dem Neubauprojekt der ABG in der Ziegelei-Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 304/7 Betreff: Mehr Transparenz in dem Neubauprojekt der ABG in der Ziegelei-Allee In der Pressemitteilung vom 15.05.2023 zum Gutachterverfahren der ABG zum Projekt Ziegelei-Allee in Praunheim, "Preisgericht vergibt ersten Preis an das Büro schneider+schumacher" heißt es: "Insgesamt sind an dem exponierten Standort in Praunheim bis zu 58 Wohnungen mit zwei bis fünf Zimmern geplant, von denen 15 Prozent im Förderweg 1 und 85 Prozent im Förderweg 2 sowie freifinanziert vermietet werden sollen." Konkret würde es bedeuten, dass bei 58 Wohnungen 8.7 Wohnungen im Förderweg 1 = Sozialwohnungen entstehen. Für den zweiten Förderweg (Mittelstandsprogramm, bis 10.50 €/qm) werden keine konkreten Zahlen genannt, sondern in den restlichen 85 % eingeschlossen. Daher ergeben sich für den Ortsbeirat folgende Fragen: - Wie viele (in Zahlen) der restlichen 50 oder 49 Wohnungen werden als Wohnungen im Förderweg 2 geplant? - Wird die Quote von 40% Sozialwohnungen in Neubauprojekten im öffentlichen Wohnungsbau erreicht? Begründung: Die Notwendigkeit der Schaffung von Sozialwohnungen wird in Stellungnahmen des Magistrats, insbesondere vom Sozialdezernat, ständig betont. Der Mangel ist eklatant, die im Koalitionsvertrag verabredete Erhöhung einer 50%- Quote von Sozialwohnungen im öffentlichen Wohnungsbau ist noch nicht verwirklicht, da sollte zumindest die 40% realisiert werden. Leider lässt die Pressemitteilung der ABG die Zahl der Sozialwohnungen im zweiten Förderweg im Unklaren. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 711 2023 Die Vorlage OF 304/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenGrundsanierung der Sindlinger Bahnstraße zwischen Farbenstraße und Sindlinger Kreisel
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 803/6 Betreff: Grundsanierung der Sindlinger Bahnstraße zwischen Farbenstraße und Sindlinger Kreisel Vorgang: EA 97/20 OBR 6; ST 1369/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann mit einer Grundsanierung der Sindlinger Bahnstraße im Abschnitt zwischen Farbenstraße und Sindlinger Kreisel gerechnet werden kann. Begründung: In seiner Stellungnahme vom August 2020 wies der Magistrat darauf hin, dass "eine Grunderneuerung in den kommenden ein bis zwei Jahren nicht erforderlich sei". Der Zustand der Fahrbahn hat sich seitdem weiterhin erheblich verschlechtert. Provisorische Maßnahmen wurden erneut im Frühjahr 2023 durchgeführt, um die gröbsten Schlaglöcher und Aufbrüche zu verschließen und damit den Status "verkehrssicherer Zustand" zu begründen. Das mag für Autos gelten, nicht jedoch für andere Verkehrsteilnehmer: Besonders betroffen sind Zweiradfahrer mit oder ohne Motor, für die die Benutzung abenteuerlich und nicht zuletzt gefährlich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.01.2020, EA 97 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1369 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 706 2023 Die Vorlage OF 803/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStand Grundstückserwerb, Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 entstanden aus Vorlage: OF 238/15 vom 31.05.2023 Betreff: Stand Grundstückserwerb, Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben Vorgang: OA 332/18 OBR 15; OM 4230/19 OBR 15; ST 913/19; OM 5760/20 OBR 15; ST 1063/20; ST 766/21; M 91/22; OM 2850/22 OBR 15; OM 3043/22 OBR 15; V 548/22 OBR 15; ST 410/23; ST 965/23 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand des Bauplanverfahrens Nr. 923 Auskunft zu geben und mitzuteilen, was bislang unternommen wurde, um die noch nicht im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstücke zu erwerben, und wann mit einem vollständigen Erwerb zu rechnen ist, damit mit dem so dringend benötigten Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord endlich begonnen werden kann. Begründung: Der Bau der beiden Schulen muss dringend vorangetrieben werden. Die Michael-Grzimek-Schule platzt aus allen Nähten. Die eigentlich dreizügige Schule wird im Moment vierzügig, in einem Jahrgang fünfzügig geführt. Die Schule ist auf diese hohe Schülerzahl nicht ausgelegt. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, für Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrerinnen und Lehrer. Das Gymnasium Nord sollte zeitnah dorthin gebracht werden, wo es so dringend benötigt wird. Der Auslagerungsstandort, zu dem die Kinder täglich mit dem Schulbus gebracht werden müssen, sollte keine Dauerlösung sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.11.2018, OA 332 Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4230 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 913 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5760 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1063 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 766 Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2850 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3043 Auskunftsersuchen vom 25.11.2022, V 548 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 410 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 965 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1891 Aktenzeichen: 61-00
Sanierung des Kopfsteinpflasters auf dem Diesterwegplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4101 entstanden aus Vorlage: OF 803/5 vom 06.05.2023 Betreff: Sanierung des Kopfsteinpflasters auf dem Diesterwegplatz Der Magistrat wird gebeten, das Kopfsteinpflaster auf dem Diesterwegplatz zu sanieren. Insbesondere sind fehlenden Pflastersteine zu ersetzen und Fugen zu verfüllen. Begründung: Der Diesterwegplatz wird täglich von mehreren Tausend Menschen genutzt. Das dortige Kopfsteinpflaster befindet sich in einem miserablen Zustand. Steine sind lose oder fehlen gänzlich. Die entstehenden Unebenheiten bzw. Löcher sind mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt und bilden Stolperfallen. Um hierdurch entstehenden Unfallgefahren zu begegnen, ist eine zeitnahe Sanierung des Kopfsteinpflasters dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2296 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1038 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Existenz des Schwarzbaches im Goldsteinpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2023, OF 811/6 Betreff: Existenz des Schwarzbaches im Goldsteinpark Dem Vernehmen nach ist Anwohner:innen in Goldstein von der Stadt Frankfurt mitgeteilt worden, dass der Schwarzbach im Goldsteinpark in Zukunft nicht mehr mit Wasser gespeist werden solle. Der Goldsteinpark ist samt seines Flusslaufes Schwarzbach denkmalgeschützt. Dies vorausgeschickt, möge Ortsbeirat beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft zu erteilen, - ob es Planungen gibt, den Schwarzbach künftig nicht mehr mit Wasser zu speisen; - ob ggf. die Stilllegung des Schwarzbaches mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt worden ist - wie die hohe Aufenthaltsqualität des Goldsteinparks sichergestellt werden soll, wenn der Schwarzback nicht mehr mit Wasser gespeist wird und - ob eine ausreichende Bewässerung der Bäume, die den Schwarzback säumen, sichergestellt ist. Begründung: Auszug aus dem Internet-Auftritt der Stadt Frankfurt (Parks von A-Z) (https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/orte/parks/parks-von-a-bis-z/golds teinpark): "[...] Sie beauftragte den Gartenarchitekten Heinrich Siesmeyer mit der Gestaltung der sumpfigen Fläche zu einem Park. Bis 1846 schuf er hier seinen ersten Landschaftspark, wie man ihn bis heute, wenn auch mit einigen Veränderungen, vorfindet. 1909 wurde das Areal Eigentum der Stadt Frankfurt. 1932 entstand am Westrand eine Nebenerwerbssiedlung zur Minderung der Arbeitslosigkeit, bis in die 60er Jahre dienten Teile des Parks als Lehrgarten. Heute ist das gräfliche Herrenhaus im spätklassizistischen Stil Sitz eines Altenbegegnungszentrums, der Park steht unter Denkmalschutz, als grüne Insel inmitten der Stadtrandsiedlung Goldstein." Die Trockenlegung des Schwarzbachs würde seiner Bedeutung als Teil des denkmalgeschützten Goldsteinparks nicht gerecht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 708 2023 Die Vorlage OF 811/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAnteil für sozial geförderten Wohnungsbau bei Neubau und insbesondere bei Nachverdichtungsprojekten sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4136 entstanden aus Vorlage: OF 470/3 vom 04.02.2023 Betreff: Anteil für sozial geförderten Wohnungsbau bei Neubau und insbesondere bei Nachverdichtungsprojekten sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, Gebiete im Ortsbezirk 3 zu identifizieren, in denen - vorhandene Bebauungspläne keine Aussagen zu "Flächen für soziale Wohnraumförderung" enthalten und die ohne größere Auswirkungen in anderen Bereichen zurückgenommen werden könnten, - aktuell über Bauanträge nach § 34 BauGB entschieden wird und für die aus Sicht des Magistrats ein sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung gemäß § 9 Absatz 2d (2. u nd 3.) BauGB erlassen werden könnte, weil in diesen beispielsweise ein erhöhtes Nachverdichtungspotenzial gesehen und eine entsprechende Bautätigkeit erwartet wird. Begründung: Mit dem 2021 verabschiedeten Baulandmobilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des vereinfacht zu erlassenden sektoralen Bebauungsplans eröffnet. Dieser sieht vor, dass Flächen festgelegt werden können, in denen beim Bau von Mehrfamilienhäusern verpflichtend eine Quote von sozial gefördertem Wohnraum festgesetzt werden kann, ohne dass der Aufwand eines regulären Bebauungsplanverfahrens anfällt. Die Möglichkeit eines Aufstellungsbeschlusses für einen sektoralen Bebauungsplan ist nur bis Ende 2024 nutzbar, wurde in Frankfurt jedoch noch nicht genutzt. Auf Basis einer systematischen Überprüfung, wie sich die Römerkoalition diese auch in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen hat, sollte der Magistrat beurteilen können, in welchen Gebieten sich der Einsatz dieses Mittels besonders eignet. Da im Ortsbezirk 3 regelmäßig bei kleineren Nachverdichtungsprojekten ausschließlich hochpreisiger Wohnraum geschaffen wird, sieht der Ortsbeirat 3 einen erhöhten Bedarf, Investoren die Auflage zur Schaffung eines Anteils von sozial gefördertem Wohnraum zu machen, damit das Ziel erreicht werden kann, die Nachfrage nach sozial gefördertem Wohnraum im Ortsbezirk zu decken. Der Wortlaut des § 9 Absatz 2d BauGB ist hier einsehbar: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__9.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1498 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 entstanden aus Vorlage: OF 471/3 vom 04.02.2023 Betreff: Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe im Nordend Vorgang: V 390/22 OBR 2; ST 1931/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Möglichkeiten gesehen werden - analog des zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzten Masterplans Industrie -, eine strategische Initiative zum erweiterten Schutz und zur Weiterentwicklung des Stadtteilgewerbes/der Stadtteilgastronomie in Frankfurt zu entwickeln und umzusetzen; 2. welche Möglichkeit dabei für die Entwicklung einer Gewerbestrategie speziell für das Nordend sowie einer Kampagne für mehr Gewerbeschutz vor Verdrängung durch steigende Mieten im Nordend gesehen wird; 3. ob die Möglichkeit gesehen wird, im Nordend eine Bestandsaufnahme von Kleingewerbe- und Gastronomienutzungen zu machen und so die Bedeutung der "Nordend Mischung" breit zu kommunizieren, um mehr Bewusstsein und Wertschätzung durch Hauseigentümerinnen bzw. Hauseigentümer und Bevölkerung zu erreichen; 4. wie seitens des Magistrats die Unterstützung für eine umfassende Strategie "Stadtteilgewerbe" durch Gewerbevereine, IHK, Handwerkskammer etc. gewertet wird; 5. wie in diesem Zusammenhang die Erfolge der Runden Tische in verschiedenen Stadtteilen gewertet werden; 6. welche Möglichkeiten er sieht, die Nutzungsmischungen im Bestand der Stadtteile durch die verfügbaren planungs- und bauordnungsrechtlichen Instrumente zu sichern; 7. welche Möglichkeiten gesehen werden, bei Geschäftsaufgaben gewerbliche Nachnutzungen im Bestand zu sichern und keine Genehmigung für die Umwandlung von gewerblich genutzten Erdgeschossflächen in Wohnraum zu erteilen; 8. ob er hinsichtlich einer Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) aktiv wird, die für die Umwandlung von Erdgeschossgewerbe in Wohnen derzeit weder eine Begründung noch den Nachweis verlangt, dass gewerbliche Nutzer gesucht wurden (Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1931); 9. welche Möglichkeiten er für eine Verbesserung der Beratungsstrukturen und der aufsuchenden Gewerbeberatung im Rahmen der Wirtschaftsförderung Frankfurt, u. a. durch bessere Personalausstattung und den Einsatz von "Stadtteil-Kümmerern", sieht; 10. welche Möglichkeiten ggf. durch eine Förderinitiative, kleingewerbliche und gastronomische Strukturen im Stadtteilzusammenhang zu unterstützen, gesehen werden; 11. welche Möglichkeiten gesehen werden, Anbieterinnen und Anbieter von Immobilien, insbesondere von Erdgeschossflächen, und potenzielle kleingewerbliche Nutzerinnen und Nutzer einfacher zu vernetzen, z. B. durch digitale Angebote - ergänzend zu den erfolgreichen Aktivitäten der Agentur RADAR für kreative Räume/Nutzungen; 12. welche Aktivitäten er ergreift, um in eigenen Immobilien gewerbliche bzw. gastronomische Nachmieterinnen und Nachmieter zu angemessenen Mieten zu finden; 13. ob er die Initiative ergreift, über das Land Hessen und den Deutschen Städtetag auf Bundesebene das Gewerbemietrecht deutlich zu verbessern (inklusive verbindliche Gewerbemietspiegel, verbesserter Kündigungsschutz und Mietsteigerungsobergrenzen) und 14. ob er zusammen mit anderen Großstädten sowie über das Land Hessen die Initiative ergreift, auf Bundesebene das Instrument der Erhaltungssatzung/Milieuschutzsatzung im BauGB (§ 172) so weiterzuentwickeln, dass es auch auf wohnortnahe kleingewerbliche, gastronomische und sozial-kulturelle Strukturen ausgeweitet werden kann. Begründung: Anlässlich des Anstiegs der Immobilienpreise und Mieten in Großstädten wie Frankfurt wird vorrangig über das Wohnungsmietrecht diskutiert, die Situation der kleingewerblichen und gastronomischen Mieter wird jedoch kaum berücksichtigt. Fachleute halten das deutsche Gewerbemietrecht europaweit für eines der mieterunfreundlichsten, da es kleine Gewerbebetriebe und Gastronomie, aber auch soziale und kulturelle Betriebe nicht als schutzwürdig ansieht. Inhabergeführte Läden in den Stadtteilen (Gewerbe, Handwerk, Gastronomie, Kultur- und Sozialeinrichtungen) werden nicht geschützt, sondern verdrängt. So wie das Gewerbemietrecht derzeit unzureichend geeignet ist, diese Entwicklung zu bremsen, sind auch die geltenden Erhaltungs-/Milieuschutzsatzungen nicht darauf ausgelegt, die Mietenentwicklung in den Stadtteilen und die Entstehung unerwünschter Monostrukturen (z. B. Gastronomieketten, Handyläden, Shishabars) aufzuhalten. Qualität und Vielfalt in der Versorgung der Stadtteile werden zerstört, weil keine Steuerung erfolgt und der Markt dies allein nicht regelt. Gewachsene kleingewerbliche Strukturen und inhabergeführte Gastronomie sind angesichts der Spekulation mit Immobilienwertsteigerungen massiv gefährdet. Insbesondere in randstädtischen Stadtteilen, aber auch in einigen innerstädtischen Stadtteilen, ist das Gewerbe- und Gastronomieangebot schon so ausgedünnt, dass jede weitere Schließung für die Versorgung der Quartiere fatal ist und verhindert werden sollte. Die reduzierte Versorgung trägt zudem dazu bei, dass wieder mehr Verkehr entsteht, weil entferntere Ziele angesteuert werden müssen. Einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) von 2019 entsprechend, verschwinden immer mehr Betriebe des Bäcker-, Fleischer-, Schuster- oder Schneiderhandwerks aus innenstadtnahen Quartieren, weil sie sich die Mieten der Geschäftsräume nicht mehr leisten können. Der Magistrat muss die Möglichkeiten, die er hat, um der schleichenden Entmischung in den gewachsenen Stadtteilen entgegenzuwirken, offensiv nutzen. Es gilt, eine eigene Strategie mit Maßnahmen für den besseren Schutz des Stadtteilgewerbes zu entwickeln, zu kommunizieren und umzusetzen. Einige Empfehlungen für eine derartige Strategie finden sich bereits im "Räumlichfunktionalen Entwicklungskonzept Gewerbe Frankfurt am Main" von 2015. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4925 Antrag vom 27.08.2024, OF 741/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5914 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 472 Antrag vom 01.04.2025, OF 1001/9 Anregung vom 24.04.2025, OA 545 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sitzbänke für provisorische Bushaltepunkte am NWZ
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4155 entstanden aus Vorlage: OF 304/8 vom 31.05.2023 Betreff: Sitzbänke für provisorische Bushaltepunkte am NWZ Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die aufgrund der Sanierung der "Feuerwehrbrücke" am Nordwestzentrum provisorisch eingerichteten Bushaltepunkte im Erich-Ollenhauer-Ring sofort mit weiteren Sitzgelegenheiten, mehreren Papierkörben und einem Wetterschutz/Wartehäuschen ausgestattet werden. Begründung: Aufgrund der Sanierungsmaßnahmen an der "Feuerwehrbrücke" kann die Bushaltestelle im Busbahnhof des Nordwestzentrums aktuell bis zum 18. August diesem Jahres nicht angefahren werden. Ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen beklagen sich darüber, dass die provisorischen Haltestellen im Ring keine Sitzgelegenheiten und keinen Wetterschutz haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1996 Aktenzeichen: 92-13
Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Hinweis: Die Vorlage OM 4134 wird durch die Vorlage OM 4323 ersetzt.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4134 entstanden aus Vorlage: OF 462/3 vom 06.02.2023 Betreff: Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Hinweis: Die Vorlage OM 4134 wird durch die Vorlage OM 4323 ersetzt. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen auf der unteren Berger Straße umzusetzen: 1. Die Baumscheiben werden eingefasst, sodass sie als Hochbeete bepflanzt werden können. Hierfür sollen Patenschaften für Anwohnende und Gewerbetreibende vergeben werden. Quelle: www.stadt-dortmund.de 2. Die Beleuchtung wird auf energieeffiziente LED-Leuchten umgestellt und so gestaltet, dass sie trotz des dichten Baumbestandes den Straßenraum ausreichend ausleuchten. Insbesondere im Bereich des Merianplatzes muss die Beleuchtung verbessert werden. 3. Nach Abschluss der Bautätigkeit im Bereich der Einmündung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg sollte dieser Bereich neu gestaltet werden und nicht nur in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Dazu gab es bereits mehrere Ortstermine. Es sollte jedoch mit Blick auf die Neubauten ein neues Konzept unter Beteiligung des Ortsbeirates und Anwohnenden erarbeitet werden. 4. Das Teilstück der Merianstraße zwischen Merianplatz und Elkenbachstraße ist in eine temporäre Spielstraße zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr umzuwandeln und der Straßenbelag so zu gestalten, dass er auch zum Spielen geeignet ist. 5. Auf der gesamten unteren Berger Straße analog der oberen Berger Straße wird eine Rechts-vor-links-Regelung eingeführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.07.2023, OM 4323
Grundstückszugang versperrt - Günthersburgallee 98
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4140 entstanden aus Vorlage: OF 511/3 vom 20.04.2023 Betreff: Grundstückszugang versperrt - Günthersburgallee 98 Der Magistrat wird gebeten, vor dem Hauseingang der Günthersburgallee 98 einen Fahrradbügel auf dem Gehweg anzubringen, sodass der Grundstückszugang nicht mehr versperrt werden kann. Begründung: Den Hausbewohnern ist es oftmals nicht möglich, ihr Lastenrad auf das Grundstück zu bringen, da der Zugang eng zugeparkt ist. Darüber hinaus wird durch ein solches Parken auch die sich unmittelbar anschließende Zufahrt zum Nachbarhaus behindert. Ein einzelner Fahrradbügel auf dem Gehweg würde diese Probleme lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1803 Aktenzeichen: 66-2
Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂźe, Florianweg und TaschnerstraĂźe
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2023, OA 367 entstanden aus Vorlage: OF 193/16 vom 13.06.2023 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler LandstraĂźe, Florianweg und TaschnerstraĂźe Die Stadtverordnetenversammlung möge beschlieĂźen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. BegrĂĽndung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler LandstraĂźe im Westen, dem Florianweg im Norden und der TaschnerstraĂźe im SĂĽden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingartenanlage) und hausnahe Gärten. Diese wurde ursprĂĽnglich von dem jeweiligen EigentĂĽmer der GrundstĂĽcke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese GrundstĂĽcke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese GrundstĂĽcke illegal fĂĽr sich nutzen. Dabei werden diese GrundstĂĽcke im Landschaftsschutzgebiet Zone I neben einer gärtnerischen Nutzung zur illegalen Errichtung von GartenhĂĽtten, Grillplätzen, fĂĽr Materialablagerungen, zum Abstellen von Fahrzeugen aller Art und fĂĽr viele weitere Tätigkeiten verwendet, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen EigentĂĽmern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. BegrĂĽndet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht ĂĽber genĂĽgend Personal verfĂĽge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich rechtmäßige EigentĂĽmer von GrundstĂĽcken möglicherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zuschulden kommen lassen, werden Verstöße von der Stadt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung verfolgt. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen fĂĽr ein Landschaftsschutzgebiet verstoĂźen wird, sondern auch die EigentĂĽmer durch die illegale Nutzung in ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt demgegenĂĽber nichts. Damit verstößt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöße jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaĂźen zu ahnden und unrechtmäßige Nutzungen ĂĽberall im Stadtgebiet zu unterbinden. Die geschädigten EigentĂĽmer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer GrundstĂĽcke selbst durch geeignete MaĂźnahmen zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Zuständige AusschĂĽsse: Ausschuss fĂĽr Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 21.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses fĂĽr Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 125 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschlieĂźen: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRĂśNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, Ă–koLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= PrĂĽfung und Berichterstattung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRĂśNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, Ă–koLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= PrĂĽfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3627, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 Aktenzeichen: 79-1
Naherholung in der Berger Gemarkung wieder zu einem schönen Erlebnis machen - Sanierung der Rad-, Wander- und Wirtschaftswege
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4079 entstanden aus Vorlage: OF 190/16 vom 16.05.2023 Betreff: Naherholung in der Berger Gemarkung wieder zu einem schönen Erlebnis machen - Sanierung der Rad-, Wander- und Wirtschaftswege Der Magistrat wird gebeten, die befestigten Rad-, Wander- und Wirtschaftswege in der Berger Feldgemarkung nördlich der Bundesstraße 521 Richtung Bad Vilbeler Wald zu sanieren. Betroffene Wege: Landgraben, "nördlicher Höhenweg", "Erzenweg", Weg durch die Flur "Die Baumloh", Wege durch die Flure "An der Eisernen Hand", "Am Hohen Stein", "Bei der Heckloh" und "Dorfelder Weg", "Gronauer Weidweg" und " Diebsweg" ab der Bundesstraße 521 in Richtung Bad Vilbel. Begründung: Die Wege sind nach jahrelanger Vernachlässigung in einem desolaten Zustand und somit von Wanderern, Radfahrern und den örtlichen Landwirten nicht mehr gefahrlos nutzbar. In den genannten Wegen sind Schlaglöcher, abgebrochene Ränder und gerissene Fahrbahndecken zu finden. Dort sammelt sich immer wieder Wasser und macht es unmöglich zu wandern oder Rad zu fahren. Dieser Zustand lädt nicht zu schönen Ausflügen in das Naherholungsgebiet von Bergen-Enkheim ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1795 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 646 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2
Wasseraustritt in Bergen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4075 entstanden aus Vorlage: OF 161/16 vom 07.03.2023 Betreff: Wasseraustritt in Bergen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was die Ursache für den Wasseraustritt aus dem unbebauten Grundstück neben dem Hausgrundstück Im Steinchen 25 ist und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Seit einiger Zeit kommt es bei dem in Hanglage befindlichen unbebauten Grundstück neben dem Hausgrundstück Im Steinchen 25 zu einem Wasseraustritt. Das Wasser sammelt sich am Fuße des Grundstücks und läuft dann von dort schräg über die Straße Im Steinchen. Hier kam es schon während der kälteren Witterung zu Glättebildung. Im Übrigen fließt das Wasser von der Straße auf das Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite und hat dort bereits die Grundstücksmauer durchfeuchtet und beschädigt. Für den Ortsbeirat ist es von besonderem Interesse zu wissen, ob es sich bei dem Wasseraustritt aus dem Grundstück um eine Quelle oder einen Born handelt oder welche Ursache sonst der Wasseraustritt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1963 Aktenzeichen: 79-2
Sachstand Toiletten im Neubau Heinrich-von-Gagern-Gymnasium
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4087 entstanden aus Vorlage: OF 306/4 vom 23.05.2023 Betreff: Sachstand Toiletten im Neubau Heinrich-von-Gagern-Gymnasium Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann eine Sanierung der Toiletten im Neubauteil des Heinrich-von-Gagern- Gymnasiums erfolgen wird. Begründung: Die Toiletten des Neubaus stammen aus den 1960er-Jahren, inklusive Toilettenrinne ohne Spülung in den Jungentoiletten. Schülerinnen und Schüler sowie Elternvertreterinnen und Elternvertreter berichten von schlechten Zuständen, starkem Geruch und Kindern, die sich zu sehr vor den Toiletten ekeln, um diese zu benutzen, so berichtet am 23.05.2023 in der FAZ (https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/sanierungsstau-am-gagern-gymna sium-in-frankfurt-18910933.html). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2053 Beratung im Ortsbeirat: 4
Schwanheim: Wie und wann geht es konkret mit der notwendigen Sanierung der AugustGräserSchule weiter?
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2023, OF 802/6 Betreff: Schwanheim: Wie und wann geht es konkret mit der notwendigen Sanierung der August-Gräser-Schule weiter? Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Im Hinblick auf die dringend notwendige Sanierung der August-Gräser-Schule wird der Magistrat wird gebeten, fristgerecht nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Welche konkreten Maßnahmen sind wann geplant, um die (baulichen) Mängel zu beseitigen? 2. Wann werden Barrierefreiheit und Brandschutz endlich hergestellt? 3. Wann werden die (seit über 10 Jahren) maroden Fenster und Türen endlich ersetzt? 4. Wann, wo und in welcher Form erfolgt der geplante Erweiterungsbau? 5. Wie wird sichergestellt, dass für es sowohl für den Unterricht (Klassenräume), als auch für die Pausen (Schulhof) ausreichende räumliche Kapazitäten gibt? Begründung: Bauliche Mängel im Gebäude (marode Fenster und Türen), unzureichender Brandschutz, fehlende Barrierefreiheit sowie kein Platz und keine Spielmöglichkeiten auf dem Schulhof - Schon seit Jahren leiden die Schülerinnen und Schüler der August-Gräser unter dieser Situation. Doch obwohl diese unerträgliche Situation auch Unfallgefahren birgt, geht es seit Jahren nicht voran. Die Aussagen der Bildungsdezernentin bleiben wenig konkret. So geht es nicht weiter. Eltern, Lehrkräfte und insbesondere die Schülerinnen und Schüler brauchen endlich verlässliche Aussagen dazu, wann die baulichen Mängel beseitigt werden und wie es mit der Sanierung endlich weitergeht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 705 2023 Die Vorlage OF 802/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEndlich Beseitigung des Sanierungsstaus an der Engelbert-Humperdinck-Schule (EHS) im Westend
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.06.2023, OA 366 entstanden aus Vorlage: OF 693/2 vom 14.05.2023 Betreff: Endlich Beseitigung des Sanierungsstaus an der Engelbert-Humperdinck-Schule (EHS) im Westend Vorgang: F 1419/23; F 1448/23; F 1590/23; F 1617/23 Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.10.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der seit vielen Jahren bekannte Sanierungsstau an der EHS nicht behoben wird und das verantwortliche Dezernat seiner damit verbundenen Verkehrssicherungspflicht schon mehrjährig nicht nachkommt. Auch gilt zu klären, warum das Dezernat trotz der hierfür eingeplanten Budgets weder Ausschreibungen durchgeführt noch Fachfirmen beauftragt hat. Im Einzelnen geht es um: 1. undichte Dächer und Wasserschäden; 2. Baustelle Lehrerzimmer mit Schimmelbefall; 3. Legionellen in den Duschen der Umkleidekabinen für Mädchen und Jungen; 4. defekter Tartanbelag auf dem Schulhof; 5. Lieferung und Montage der vorhandenen Ersatztischtennisplatte im Schulhof - Montagezusage war für das Frühjahr 2023. Der Magistrat wird gebeten, bis Ende Juni eine Roadmap für die Beseitigung des Sanierungsstaus an der EHS zu erstellen und die Mängel bis Ende 2023 zu beheben. Ferner soll der Initiative "Sicheres und Gesundes Schulgebäude" des Schulelternbeirats der EHS der verantwortliche Bau- und Projektleiter als offizielle Kontaktperson und Ansprechpartner für den gesamten Sanierungsprozess genannt werden. Begründung: Siehe Schreiben der Initiative "Sicheres und Gesundes Schulgebäude" des Schulelternbeirats der Engelbert-Humperdinck-Schule vom 18. November 2022. Dazu auch die Fragen F 1419, F 1448, F 1590 und F 1617 aus 2023. Die betroffenen Eltern haben darüber hinaus zu einem Mittagstreffen an der Schule am 14.06.2023 um 10:00 Uhr eingeladen, um die baulichen Probleme nochmals offenzulegen und zu einer zeitnahen Lösung zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 23.02.2023, F 1419 Frage vom 23.02.2023, F 1448 Frage vom 04.05.2023, F 1590 Frage vom 04.05.2023, F 1617 Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 470 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.07.2023, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 366 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.07.2023, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 366 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OA 366 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU LINKE., AfD, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 366 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; LINKE. (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3626, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 § 4098, 22. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.12.2023 Aktenzeichen: 40-2
Falkschule endlich fertig sanieren
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2023, OA 364 entstanden aus Vorlage: OF 875/1 vom 17.05.2023 Betreff: Falkschule endlich fertig sanieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die begonnenen Sanierungsarbeiten in der Falkschule zu Ende zu bringen und die Räumlichkeiten in einen Zustand zu versetzen, in welchem dort wieder Unterricht stattfinden kann. Hierzu sollen alle Kellerräume der Schule umgehend fertig saniert und mit dem entsprechenden Mobiliar ausgestattet werden. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf den Arbeitslehre-Fachraum (Werkstatt) zu legen. Dieser muss so eingerichtet werden, dass der Fachunterricht Arbeitslehre dort in adäquater Weise stattfinden kann. Ebenso müssen die Räumlichkeiten im Nebengebäude für das Mittagessen dringend saniert werden. Auch hier wird dann Mobiliar benötigt, damit Schülerinnen und Schüler dort Mittag essen können. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, umgehend dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler der Falkschule überhaupt ein Mittagessen angeboten bekommen. Der Zuschlag für ein Catering-Unternehmen soll endlich erfolgen! Begründung: Die Falkschule benötigt schon lange mehr Räumlichkeiten. Sei es eine Turnhalle, eine Mensa oder Fachräume. Nun ist ein Erweiterungsbau zwar geplant, jedoch befindet sich die Umsetzung noch in weiter Ferne. Zurzeit kann den Schülerinnen und Schülern aufgrund der nicht sanierten Räume kein Essen angeboten werden. Ebenso erhalten die Schülerinnen und Schüler keinen Unterricht im Werkraum, da die dort begonnenen Sanierungsarbeiten nicht abgeschlossen werden. Gerade für eine Realschule ist das Unterrichtsfach Arbeitslehre ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg der Berufsorientierung. Es ist vollkommen unverständlich, warum die Sanierungsarbeiten seit Monaten (oder Jahren?) nicht fortgeführt wurden. Die wenigen Räumlichkeiten, die in der Schule vorhanden sind, müssen umgehend nutzbar gemacht werden. Die Falkschule ist eine Schule mit Ganztagsangebot, jedoch bekommen die Schülerinnen und Schüler dort kein warmes Mittagessen. Dieser Missstand muss umgehend behoben werden! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.10.2023, B 374 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 59 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.07.2023, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 364 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.07.2023, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 364 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OA 364 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3625, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 Aktenzeichen: 40-1
Fahrradbügel für das Gallus Theater und den Geschichtsort Adlerwerke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4055 entstanden aus Vorlage: OF 873/1 vom 16.05.2023 Betreff: Fahrradbügel für das Gallus Theater und den Geschichtsort Adlerwerke Der Magistrat wird gebeten, auf die Eigentümer der Grundstücke entlang des öffentlichen Verbindungsweges zwischen Kleyerstraße und Weilburger Straße entlang des Gallus Theaters (Kleyerstraße 15, Flur 207) zuzugehen und diese aufzufordern, eine ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln für die zahlreichen Besuchenden des Gallus Theaters und des Geschichtsorts Adlerwerke aufzustellen. Falls die Grundstückseigentümer den dringenden Bedarf nicht decken wollen, wird der Magistrat gebeten, in Verhandlungen mit den Grundstücks eigentümern einzutreten, um die Erlaubnis zu erhalten, auf eigene Kosten Fahrradbügel aufstellen zu dürfen. Es sollen mindestens 30 Fahrraddoppelbügel entlang des Mittelgrünstreifens errichtet werden. Begründung: Täglich besuchen zahlreiche Gäste das Gallus Theater und den Geschichtsort Adlerwerke im Gebäudeensemble der ehemaligen Adlerwerke. Im gesamten Umfeld dieser Institutionen sind jedoch keinerlei Fahrradbügel zu finden, obwohl zahlreiche Gäste mit dem Rad zu den Veranstaltungen anreisen. Die Gehwegfläche entlang der Adlerwerke zwischen Kleyerstraße und Weilburger Straße ist ausreichend breit, um zwischen den Straßenleuchten entlang des Grünstreifens Fahrradbügel montieren zu können. Falls Bedenken wegen des Denkmalschutzes bestehen, verweist der Ortsbeirat darauf, dass die ehemaligen Adlerwerke einmal Fahrräder hergestellt hatten. Außerdem können Fahrradbügel in Material, Farbe und Form so gewählt werden, dass sie sehr gut zur denkmalgeschützten Fassade passen. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2121 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Verkehrsschild „Sackgasse“ vor Athener Straße, Londoner Straße, Dubliner Straße und Madrider Straße anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4064 entstanden aus Vorlage: OF 884/1 vom 20.05.2023 Betreff: Verkehrsschild "Sackgasse" vor Athener Straße, Londoner Straße, Dubliner Straße und Madrider Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen Nr. 357 "Sackgasse" in Verbindung mit dem Verkehrszeichen Nr. 1000-20 "rechtsweisend" mit dem Zusatz "Anlieger frei" vor der Einfahrt in die Athener Straße, Londoner Straße, Dubliner Straße sowie Madrider Straße anzubringen, sodass dieses schon in der Europa-Allee vor Einfahrt in die jeweilige Straße sichtbar ist. Begründung: Von der Europa-Allee aus ist die Sackgasse als solche nicht direkt ersichtlich. Da es sich um reine Anliegerstraßen und Feuerwehrzufahrten handelt, wo nur innerhalb der Tiefgaragen geparkt werden darf, gibt es für den allgemeinen Verkehr keinen Anlass, in die benannten Straßen einzufahren. Dies führt durch nicht notwendige Ein- und Ausfahrten fortwährend zu vermeidbarem Verkehrslärm für Anwohnende. Falschparkende müssen ständig abgeschleppt werden, insbesondere zu Messezeiten. Teilweise wird auch auf den Grünflächen geparkt, was die Natur beschädigt und hohe Instandsetzungskosten nach sich zieht. Vor Europa-Allee 141, wo eine ähnliche Situation herrscht, wurde bereits ein solches Schild angebracht. Athener Straße Londoner Straße Dubliner Straße Madrider Straße Falschparker Dubliner Straße auf abgefahrener Grünfläche Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2124 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Blaugrüne Infrastruktur gegen die Folgen der Klimakrise - Modellprojekt „Stadtlagune“
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2023, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 854/1 vom 16.05.2023 Betreff: Blaugrüne Infrastruktur gegen die Folgen der Klimakrise - Modellprojekt "Stadtlagune" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.10.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Modellprojekt für mindestens eine großflächige blaugrüne Infrastruktur im Herzen des Ortsbezirks 1 auf den Weg zu bringen, das Regenwasser sammelt, zurückhält, teilweise versickern lässt und den Überschuss zur Bewässerung der Stadtbäume zur Verfügung stellt. Diese Infrastruktur soll außerdem in einen attraktiven Aufenthaltsbereich mit Wasserfläche in der Innenstadt eingebettet sein, in dem sich die Menschen aufhalten, erfrischen und entspannen können. Der Ortsbeirat 1 kann sich als Modellprojekt die Straße am Roßmarkt vorstellen, soweit weiterhin ausreichend Platz für Schaustellende vorgehalten wird. Weitere Standorte sind zu prüfen. Begründung: Es gibt bereits zahlreiche europäische Städte, die Straßen und Freiflächen in attraktive und vielfältig nutzbare Wasserretentionsflächen umgewandelt haben. Insbesondere die versiegelten und im Sommer heißen Innenstadtbereiche benötigen Flächen zur Versickerung, Regenrückhaltung und Verdunstungskühlung. Geoportal Frankfurt Foto und Visualisierung: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.07.2024, B 276 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 123 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 89 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Kostenangabe) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 360 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 360 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 3509, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 § 4088, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023 § 4655, 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.04.2024
Verwaltungsprozesse beschleunigen - Trassenpläne in Geoportal Frankfurt digital aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2023, OA 365 entstanden aus Vorlage: OF 892/1 vom 16.05.2023 Betreff: Verwaltungsprozesse beschleunigen - Trassenpläne in Geoportal Frankfurt digital aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bestandspläne aller Trassen wie Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation und Gas digital ins Geoportal Frankfurt aufnehmen zu lassen, um Verwaltungsprozesse und Auskunftsersuchen zu beschleunigen. Die Planunterlagen sind in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Es soll außerdem geprüft werden, ob die Trasseninformationen Bürgerinnen und Bürger öffentlich zur Verfügung gestellt werden können, damit diese selbst Informationen einsehen können. Begründung: Anfragen des Ortsbeirats 1 und Planungen des Magistrats werden oft verzögert durch die Tatsache, dass Bestandspläne der in den Straßen verlegten Trassen nicht gebündelt vorliegen und in jedem Einzelfall von Versorgern und Ämtern zusammengetragen werden müssen. Die Bestandsunterlagen liegen jedoch digital vor. Das digitale Zusammenfassen aller Planunterlagen würde Verwaltungsprozesse beschleunigen und den Arbeitsaufwand von Ämtern und Dienstleistern reduzieren. Im Idealfall könnten sogar Ortsbeiräte und Bürgerinnen und Bürger selbst die Trassenpläne einsehen. Die Digitalisierung und Veröffentlichung der Trassendaten sind ein wichtiger Baustein, um schnell geeignete Orte für Baumpflanzungen ausfindig zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.10.2023, B 371 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 91 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 365 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3510, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 Aktenzeichen: 91-50
E-Scooterchaos
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4035 entstanden aus Vorlage: OF 627/10 vom 22.05.2023 Betreff: E-Scooterchaos Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk 10 schnellstens 1. das unnötige und nicht akzeptable wilde Abstellen von E-Scootern zu verhindern, nachdem hier leider täglich weitere Hinweise auf E-Scooter-Abstellverfehlungen bekannt werden; 2. verbotene beziehungsweise gefährliche Nutzungen von E-Scootern (z. B. das Fahren auf Gehwegen) durch regelmäßige Kontrollen zu unterbinden. Begründung: Vermieter - und indirekt auch Mieter - von E-Scootern sind umgehend in die Pflicht und Verantwortung für das teils gefährliche Chaos nicht sinnvoll abgestellter E-Scooter zu nehmen. Sinnvoll dazu sind geeignete Abstellflächen, an denen nur dort die Mietzeit der E-Scooter beendet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2088 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Halteverbot Hufnagelstraße einrichten - Falschparken verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4056 entstanden aus Vorlage: OF 876/1 vom 20.05.2023 Betreff: Halteverbot Hufnagelstraße einrichten - Falschparken verhindern Der Magistrat wird gebeten, für die Hufnagelstraße auf dem Abschnitt zwischen Idsteiner Straße und Frankenallee ein beidseitiges Halteverbot einzurichten. Begründung: Da sich auch in der Hufnagelstraße die Unsitte des dauerhaften "Baumscheibenparkens" etabliert hat, wodurch immer wieder der Verkehr u. a. mit Linienbus und Radfahrenden sowie Ein-/Ausparkenden beeinträchtigt oder behindert wird, was zu vermeidbarem Verkehrslärm wie "Hupen" führt und eine ständige Belästigung für Anwohnende darstellt, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso zu Fuß Gehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Für eine wirksame Verkehrswende sowie zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden muss unerwünschtes Verhalten im Verkehr wie "Wildparken" nachhaltig unterbunden werden. Teilweise wird auch der Rammschutz der Baumscheiben angefahren und dabei beschädigt/verbogen, was zu unnötigen Folgekosten führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2009 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4020 entstanden aus Vorlage: OF 144/14 vom 21.05.2023 Betreff: Energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim möglich ist. Begründung: Das im Jahr 1974 fertiggestellte Bürgerhaus entspricht insbesondere hinsichtlich des Energieverbrauchs auch nach gelegentlichen Sanierungen nicht mehr den aktuellen und kommenden Anforderungen des GEG (Gebäudeenergiegesetzes). Zudem ist zukünftig mit einer deutlichen Verteuerung fossiler Brennstoffe zu rechnen. Die Stadt Frankfurt als öffentliche Hand möge daher gerade in einem Stadtteil mit einer hohen Immobilieneigentümerquote der Vorbildfunktion nach § 4 (1) GEG nachkommen und darstellen, wie ältere Bestandsgebäude wirtschaftlich auf CO2-neutrale Energieversorgung umgestellt werden können und gleichzeitig den Bestand des Harheimer Bürgerhauses als einzigem multifunktionalen Veranstaltungsraum im Stadtteil langfristig gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2162 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5254 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20
UBahnStation „Weißer Stein“: Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3987 entstanden aus Vorlage: OF 538/9 vom 22.05.2023 Betreff: U-Bahn-Station "Weißer Stein": Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen, um 1. sowohl südöstlich als auch nordwestlich der Station "Weißer Stein" wissenschaftlich üblichen Standards entsprechende Lärmmessstationen einzurichten; 2. die Ergebnisse dem Ortsbeirat vorzustellen; 3. auf Grundlage der Ergebnisse dieser Messstationen zu prüfen, ob die Installation von weiteren Schienenbenetzungsanlagen nordwestlich der Station geeignet ist, den Schienenlärm zu reduzieren; 4. die Messungen fortzuführen, sofern solche Anlagen nordwestlich der Station installiert werden sollten; 5. zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Methoden für eine Lärmreduktion in Betracht kommen. Begründung: Seit Jahrzehnten klagen Anwohner über unzumutbaren Schienenlärm entlang der oberirdischen Stadtbahntrasse. An dem Zustand hat sich trotz Gegenmaßnahmen nichts Grundlegendes geändert. Bei dem letzten Ortstermin mit der VGF, durchgeführt Am Weißen Stein, mussten die Anwesenden feststellen, dass trotz des Einbaus einer Schienenschmieranlage mindestens 80 Prozent der vorbeifahrenden Züge weiterhin laute Quietschgeräusche verursachten. Der Vertreter der VGF konnte keine belastbaren Gründe für den Fortbestand der Lärmemissionen nennen, da weder vor noch nach dem Einbau der Schmieranlage Messungen durchgeführt wurden, auf deren Dezibel-Zahlen man sich hätte stützen können. Eine erfolgreiche Bekämpfung des Lärms erfordert durch Zahlen belastbare Erkenntnisse über die Effektivität der ergriffenen Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.06.2024, OF 792/9 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5716 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1998 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Müll entsorgen an der Rohmerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2023, OF 698/2 Betreff: Müll entsorgen an der Rohmerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der FES auf die Eigentümer der Grundstücke an der Ecke Leipzigerstraße/Rohmerstraße zuzugehen, und erforderliche Maßnahmen zu treffen, so dass dort schnellstmöglich der herumliegende Müll entsorgt und für Ordnung, auch im Bereich der Mülltonnen, gesorgt wird. Begründung: Beschwerden von Anwohnern an der Ecke Leipzigerstraße / Rohmerstraße Seit Monaten kommt es immer wieder zu Anhäufungen von Müll und zum Ansiedeln von Ratten an der Ecke Leipzigerstraße / Rohmerstraße, zuletzt insbesondere über die Feiertage an Ostern 2023 und um den 9. Mai 2023 (s. Fotos unten). Laut Auskunft der Anwohner seien für diese Situation insbesondere die Eigentümer des ehemaligen Kaufhof-Hauses an der Ecke Leipzigerstraße Ecke/ Rohmerstraße verantwortlich, die den Anwohnern jedoch nicht namentlich bekannt seien. Dabei wurde in den letzten Monaten mehrfach die FES eingeschaltet, ohne dass das Müllproblem nachhaltig gelöst wurde, und die Anwohner wollen Anzeige gegen die entsprechenden Eigentümer erstatten. Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der FES auf die für den Müll verantwortlichen Eigentümer der Grundstücke an der Ecke Leipzigerstraße / Rohmerstraße zuzugehen und, ggf. mit behördlichen Maßnahmen, dafür zu sorgen, dass der vorhandene Müll ordnungsgemäß in regelmäßigen Intervallen entsorgt wird, sowie die Mülltonnen außerhalb der Leerungen im Hinterhof des Gebäudes abgestellt werden. Da die aktuelle Situation schon seit vielen Monaten anhält und eine erhebliche Belastung für die Anwohner bedeutet, wird drum gebeten, dieses Thema mit hoher Priorität zu behandeln und hierfür eine nachhaltige Lösung zu finden. Fotos vom 9. Mai 2023 Der Antragstellerin ist der Fotograf persönlich bekannt und er ist dem Büro der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt Fotos von Ostern 2023 (ca. 10. April 2023) Der Antragstellerin ist der Fotograf persönlich bekannt und er ist dem Büro der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OF 698/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 698/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 698/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenDas Gedächtnis von Heddernheim stärken - Ortsgeschichte erlebbar machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2023, OF 301/8 Betreff: Das Gedächtnis von Heddernheim stärken - Ortsgeschichte erlebbar machen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Liegenschaft Alt-Heddernheim 30 ("Heddernheimer Schloss") wird zum Standort eines Heimatmuseums und Bürgertreffs. Im Einzelnen wird der Magistrat ersucht, 1. das Nutzungskonzept für das "Heddernheimer Schloss" Alt-Heddernheim 30 gemäß Magistratsbericht B 41-23 zu erstellen, mit dem vorgeschlagenen Nutzungskonzept des Bürgervereins abzustimmen und dem Ortsbeirat vorab vorzustellen. Teil des Konzepts soll die museale Herrichtung eines barocken Repräsentationszimmers auf der Beletage des Schlosses sein; für den musealen Teil des Nutzungskonzepts ist eine Museographie zu erarbeiten; 2. für den sogenannten "Stiftsgarten" in Alt-Heddernheim (Flurstück 312/124) ein gärtnerisches Aufwertungskonzept aufgrund ggf. vorhandener alter Pläne zu entwickeln und sich dabei in der Bepflanzung am früheren Zier- bzw. Lustgarten des Schlosses zu orientieren. Entsprechend der historischen Anlage sollen wertvolle und seltene Bäume und Büsche angepflanzt werden und eine Neuanlage von bestimmten Teilen des Parks mit typischen Elementen der intimen Rokokogärten durchgeführt werden (z.B. ummauerte Blumen- und Rosenbeete, heckenumsäumte Wege, vereinzelt Blütenrondelle vor allem mit insektenfreundlichen Pflanzen usw.). Dem historischen Vorbild der Parkanlage nachempfunden sollen vereinzelt dort, wo noch eine Platzierung möglich ist, Reproduktionen von Steinskulpturen des antiken Nida aufgestellt werden. Die Spielplatznutzung des "Stiftsgartens" ist dabei zu erhalten. 3. im "Stiftsgarten" eine Informationstafel mit QR-Code anzubringen, die über die historische Schlossanlage mit Wirtschaftsgebäuden, Park und Nutzgarten Auskunft gibt; 4. den im Volksmund "Stiftsgarten" genannten Park nach der Familie des ersten Schlossherrn als "Riedt-Anlage" zu benennen; 5. zu prüfen und zu berichten, ob der "Stiftsgarten" als verbundene Grünfläche ebenfalls unter den Denkmalschutz der Gesamtanlage "Heddernheimer Schloss" gestellt werden kann und ggf. dabei weiter als Aufstellfläche für Feste (z.B. Heddernheimer Straßenfest) in Betracht käme; 6. den in der Tempo 30-Zone 8.2. "Alt-Heddernheim" befindlichen Straßenbereich zwischen dem Toreingang zur Liegenschaft Alt-Heddernheim 30 und dem Zugang zum "Stiftsgarten" aufzupflastern und damit einen verbindenden Übergang zwischen Schloss und Park zu schaffen unter Beibehaltung der bestehenden Parkraumsituation; 7. in dem Entwurf des Doppelhaushalts 2024/25 Planungsmittel für eine substanzerhaltende und aufwertende Sanierung der Schlossanlage und des "Stiftsgartens" sowie für die Herrichtung des Paradezimmers vorzusehen. Es soll auch geprüft werden, zu welchen Kosten das historische Mansardendach rekonstruiert werden kann; eine evtl. Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist ebenfalls zu prüfen; 8. in den Entwurf des Doppelhaushalts 2024/25 mit dem entsprechenden Finanzplanungszeitraum für die Umsetzung des Nutzungskonzeptes und Mietkostenzuschüsse an den Bürgerverein Heddernheim die erforderlichen Mittel einzustellen; 9. die Maßnahmen nach den Ziffern 2 und 3 werden durch Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Betrag von 15.000 Euro mitfinanziert. Begründung: Heddernheim ist reich an Geschichte. Diese ist nicht beschränkt auf die Römerzeit und die Klaa Pariser Fastnacht. Schon mit der Instandsetzung der Kriegsschäden am Heddernheimer Schloss kam 1954 die Idee des Bürgervereins Heddernheim auf, das Schloss neben dem schon vorhandenen Kindergarten als Heimatmuseum, als öffentliche Bibliothek sowie als Sprechzimmer für den Stadtbezirksvorsteher zu nutzen. Dies wurde von der Stadt mit Hinweis auf die damalige Wohnungsnot abgelehnt. Durch die Möglichkeit, den Mieterinnen und Mietern Ersatzwohnungen anbieten zu können, eröffnet sich jetzt die Perspektive, aus dem Heddernheimer Schloss endlich den lange geforderten Stadtteil-Treffpunkt zu schaffen, der über die Ortsgeschichte reflektiert informiert und den Vereinen und Gremien des Stadtteils zur Nutzung gegeben wird. Dabei soll die historische äußere Form des Schloss-Hauptgebäudes durch Rekonstruktion des im Zweiten Weltkrieg zerstörten Mansardendachs wiederhergestellt werden. Mit einem eigens hergerichteten barocken Repräsentationszimmer soll über den Lebensstil und die Zeit der damaligen Schlossherren im 18. und 19. Jahrhundert anschaulich informiert werden. Entscheidend für den Wiederaufbau Heddernheims nach den Verheerungen des Dreißigjährigen Krieges war die Familie von Riedt. Sie hatte Heddernheim als Lehen des Mainzer Dompropstes und sorgte für eine neue Entwicklung, die ihren Höhepunkt unter Philipp Wilhelm von Riedt (+1764) erreichte. Er förderte Wirtschaft, Handwerk und Handel, ließ eine Schule bauen und ordnete die Seelsorge. Zu seiner Zeit entstand auch die im Inneren künstlerisch reich verzierte Synagoge an der ehemaligen "Langgasse", die bis zu ihrer Zerstörung in der NS-Zeit der Mittelpunkt einer großen jüdischen Gemeinde war. Mit der Errichtung eines barocken Herrensitzes (1740-42) wertete Riedt die Ortschaft weiter auf. Zur Erinnerung an die für Heddernheim prägende Zeit unter der Familie von Riedt (1618-1764) soll der frühere Schlossgarten in "Riedt-Anlage" benannt werden. Dies soll einher gehen mit einer gärtnerischen Aufwertung des kleinen Parks und einer gemeinverständlichen Informationstafel zu den geschichtlichen Hintergründen und der Architektur des Schlosses. Die bisherigen Nutzungen des "Stiftsgartens" (Spielplatz, Aufstellfläche für das Straßenfest) sollen erhalten bleiben. Der Ortsbeirat begrüßt, wenn bis zum 100jährigen Bestehen des Kindergartens im Schloss im Jahr 2024 ein zielführendes Konzept für Sanierung und Nutzung der denkmalgeschützten Anlage vorliegt. Antragsteller: SPD CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 20 2023 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 301/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Die Vorlage OF 301/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1., 2., 8. und 9.: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE zu Ziffern 4. und 7.: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu Ziffern 5. und 6.: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, FDP
Weiter lesenZuständigkeit für NIDA an das Kulturdezernat übertragen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2023, OF 306/8 Betreff: Zuständigkeit für NIDA an das Kulturdezernat übertragen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die Entscheidung über den Denkmalschutz des Geländes NIDA (In der Römerstadt 124-126) sowie über den Denkmalschutz und das Verfahren mit den ausgegrabenen Überresten der römischen Stadt NIDA dem Kulturdezernat und den zugeordneten historischen und archäologischen Fachwissenschaftler:innen zu übertragen. Begründung: Das Frankfurter Denkmalamt untersteht in seinem praktischen Handlungsspielraum und der Bewertung seiner Arbeitsergebnisse dem Dezernat für Planen und Wohnen. Daher geschieht auch die Bewertung/Auswertung z.B. von Bodenfunden aus früheren Zeiten mit Sicht auf die Planungs- und Bauvorhaben der übergeordneten Behörde. Archäologische und historische Überreste sollten jedoch zuvorderst von Historiker:innen und Archäolog:innen, unabhängig von Fremdinteressen beurteilt werden. Daher sollte der Denkmalschutz für das o.g. Gelände vom Kulturamt der Stadt geprüft und vergeben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 306/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBaugrundstück Fritzlarer Straße 26 bis 32
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 680/2 Betreff: Baugrundstück Fritzlarer Straße 26 bis 32 Der Magistrat wird beauftragt zu Prüfen und berichten 1.Welche Baumaßnahme wurden auf dem Grundstück Fritzlarer Straße 26-32 genehmigt? 2.Auf welcher Rechtsgrundlage wurde genehmigt, dass das komplette Grundstück unterkellert wurde, und somit das Grundstück komplett versiegelt wurde? 3.Wieso wurde der Bau nach der Vollendung des Kellers bis zur Oberkante Kellerdecke eingestellt? Gab es einen Baustopp? Wann wird der Bau eventuell fortgesetzt? Begründung: Beim Grundstück Fritzlarer Straße 26-32 handelt es sich laut Bebauungsplan NW 23d Nr1 (Schönhof) vom 11.07.1964 Um ein (MI IV) Mischgebiet mit 4 Vollgeschossen. Laut im Bebauungsplanverfahren gültiger Baunutzungsverordnung vom 26. Juni 1962 bedeutet dies, nach" § 17 Zulässiges Maß der baulichen Nutzung" das dort bei 4 Vollgeschossen eine Grundflächenzahl von 0,3 gilt. Die Grundflächenzahl setzt fest, wieviel Prozent des Grundstücks überbaut werden dürfen. Das bedeutet übersetzt, das bei einern Grundflächenzahl von 0,3 nur 30 % des Grundstücks überbaut werden dürfen. Beim Grundstück Fritzlarer Straße 26-32 wurde wie in dem Fotos zu sehen,das komplette Grundstück mit einem Keller Beziehungsweise einer Tiefgarage Überbaut. Es sind aber nach Fertigstellung der Oberkante Kellerdecke sämtliche Baumaterialien und Baugeräte entfernt worden. Auch der vorher sichtbare haushohe Baukran wurde inzwischen entfernt. In Zeiten des Klimawandels und Wasserknappheit durch Dürreperioden ist es nicht zu verstehen, warum eine komplette Versiegelung eines Geländes durch den Bau eines Kellers genehmigt wird. Auch ist zu erklären, warum der Bau inzwischen eingestellt wurde. Haben wir eine neue Bauruine in Bockenheim? Anlagen: Fotos Geländes Auszug Aus PLANAS des Stadtplanungsamtes Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 680/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 680/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 757 2023 Die Vorlage OF 680/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); 2 CDU und BFF (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenSchienenlärm auf der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 539/9 Betreff: Schienenlärm auf der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die VGF wird aufgefordert, über einen längeren Zeitraum Schienenlärmmessungen entlang des Gleiskörpers, speziell "Am Weißen Stein" und an der Dornbuschkreuzung durchzuführen, um die Lärmemission durch vorbeifahrende Stadtbahnzüge zu messen. Diese Messungen sollten sowohl die Hauptverkehrs- als auch die Nebenverkehrszeiten erfassen. Darüber hinaus wäre es wichtig, auch die unterschiedlichen Wetterbedingungen abzudecken. Die Ergebnisse dieser Messreihen sind dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit mitzuteilen. Begründung: Seit Jahrzehnten klagen Anwohner über unzumutbaren Schienenlärm entlang der oberirdischen Stadtbahntrasse, an dem Zustand hat sich trotz Gegenmaßnahmen nichts Grundlegendes geändert. Bei dem letzten Ortstermin mit der VGF, durchgeführt "Am Weißen Stein", mussten die Anwesenden feststellen, dass trotz des Einbaus einer Schienenschmieranlage mindestens 80 % der vorbeifahrenden Züge weiter laute Quietschgeräusche verursachten. Der Vertreter der VGF konnte keine belastbaren Gründe für den Fortbestand der Lärmemissionen nennen, da weder vor noch nach dem Einbau der Schmieranlage Messungen durchgeführt wurden, auf deren Dezibel-Zahlen man sich hätte stützen können. Eine erfolgreiche Bekämpfung des Lärms erfordert durch Zahlen belastbare Erkenntnisse über die Effektivität der ergriffenen Maßnahmen. Antragsteller: CDU SPD fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 539/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 538 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, fraktionslos
Weiter lesenGartenhütten jetzt Dauerwohnungen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2023, OF 467/11 Betreff: Gartenhütten jetzt Dauerwohnungen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob entlang der Nußgartenstraße, Seckbacher Kreuzweg und Klingenweg eine schleichende Umwidmung früherer Gartenhütten zu Dauerwohnungen stattgefunden hat, was mit dem Flächennutzungsplan für diesen Grünzug unvereinbar wäre. Begründung: Entlang der genannten Straßen sind in den letzten Jahren offenbar ehemalige Gartenhütten zu festen Dauerwohnungen umfunktioniert worden, die bereits an die normale Müllabfuhr etc. angeschlossen sind. Eine solche Grundstücksnutzung verträgt sich nicht mit den für diesen Grünzug bestehenden Festsetzungen des Flächennutzungsplans und stellt dessen Umsetzung im Gegenteil für die Zukunft in Frage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 676 2023 Die Vorlage OF 467/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKein Abriss des Gebäudes der Dondorf-Druckerei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3981 entstanden aus Vorlage: OF 664/2 vom 08.05.2023 Betreff: Kein Abriss des Gebäudes der Dondorf-Druckerei Der Ortsbeirat lehnt einen Abriss des historischen Gebäudes der ehemaligen Dondorf-Druckerei auf Grundlage der ihm aktuell vorgestellten Informationen ab und hält vielmehr das Gebäude für erhaltungswürdig und -fähig. Der Ortsbeirat appelliert an das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik als Bauherrin, das Land Hessen als Eigentümerin sowie den Magistrat der Stadt Frankfurt als zuständige Baubehörde, gemeinsam mit dem Ortsbeirat eine Lösung zu suchen und zu finden, die den Gebäudeerhalt umfasst. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. mit der Bauherrin, dem Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik, erneute Gespräche zu führen mit dem Ziel, die derzeitige Vorplanung zu überarbeiten und das Raumprogramm so anzupassen, dass in Ergänzung des geplanten Neubaus auch eine Nachnutzung des historischen Gebäudes der Dondorf-Druckerei möglich wird; 2. auf das Land Hessen als Eigentümerin des Gebäudes zuzugehen und - ggf. aus Forschungsgeldern - Finanzmittel für eine pilothafte Sanierung und einen exemplarischen behutsamen Umbau der ehemaligen Dondorf-Druckerei einzufordern, bzw. einen entsprechenden Antrag der Bauherrin zu unterstützen; 3. die Gebäudesanierung der Dondorf-Druckerei als eines der letzten industriekulturellen Zeugnisse in Bockenheim fachlich begleiten zu lassen; 4. erneut die Unterschutzstellung als Baudenkmal zu erwägen. Damit der Magistrat den vorstehenden Bitten nachkommen kann, wird der Magistrat dringlich gebeten, 5. einen Abriss-Antrag für das historische Gebäude der ehemaligen Dondorf-Druckerei nicht zu genehmigen, um Gespräche über einen Gebäudeerhalt nicht zu verunmöglichen (Abriss-Moratorium). Nicht genehmigt werden soll insbesondere eine Entkernung des Gebäudes und die ausschließliche Erhaltung der Fassade. Insbesondere in Hinblick auf den zu befürchtenden Abrissantrag wird der Magistrat gebeten, den Beschluss als Eilsache zu behandeln und in einer vierwöchigen Frist nach § 4 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte eine erste Stellungnahme zu geben. Begründung: Entgegen dem Wettbewerbsergebnis von 2018, bei dem die Jury ausdrücklich die vorgesehene "Verbindung von Alt- und Neubau" lobte (Begründung für den ersten Preis), und das mit der Intention des Bestandserhalts der Dondorf-Druckerei auch dem Ortsbeirat vorgestellt wurde, beabsichtigt die Bauherrin nunmehr, den historischen Bau abzureißen und durch eine Rekonstruktion zu ersetzen. Als vorrangige Begründung dient die schadhafte Fassade der Dondorf-Druckerei. Eine Ortsbeiratsanhörung zum Thema am 24. April 2023, an der auch zahlreiche Architekten und Baufachleute teilnahmen, machte deutlich, dass diesem Vorhaben zu widersprechen ist. Das Gebäude kann saniert, flexibel umgebaut und vielfältig genutzt werden - wenn das gewollt ist. Gegen einen Abbruch sprechen mehrere Gründe: - Das Bauwerk ist eines der letzten wichtigen Zeugnisse der Industriegeschichte Bockenheims, auch wenn es die Spuren eines raschen Wiederaufbaus nach dem Krieg trägt und u. a. deshalb bisher nicht unter Denkmalschutz steht; - es ist zugleich ein Zeugnis jüdischer Geschichte und spiegelt das Schicksal der von den Nazis verfolgten Mitglieder der jüdischen Familie Dondorf wider; - es ist vor dem Hintergrund des Klimawandels ein erhaltenswertes Gebäude, in dem "graue Energie" gespeichert ist, die durch Abriss und Entsorgung nicht verschwendet werden sollte, sondern (pilothaft) durch einen behutsamen Umbau erhalten werden sollte; - das Gebäude ist als Ganzes intakt und die Innenräume sind von außergewöhnlich guter Qualität (was bei einer Besichtigung am 24. April festgestellt werden konnte); - zusammen mit dem Bockenheimer Depot in unmittelbarer Nachbarschaft stellt es ein authentisches städtebauliches Ensemble in diesem Teil Bockenheims dar, das den künftigen Kulturcampus ästhetisch bereichern kann. Das Land Hessen soll aufgefordert werden, sich an den für eine Sanierung der Dondorf-Druckerei anfallenden Mehrkosten finanziell zu beteiligen. Mangelnde Instandhaltung des Gebäudes durch das Land hat dazu geführt, dass insbesondere die Fassade heute in einem nicht mehr so guten Zustand ist. Abriss und Rekonstruktion sind jedoch keine akzeptable Lösung und angesichts bundesweit zahlreicher guter Beispiele der erfolgreichen Sanierung und Neunutzung historischer Fabrikgebäude abzulehnen. Die Eilbedürftigkeit der Sache ergibt sich aus der Ankündigung der Bauherrin, nun alsbald einen Abrissantrag bei der Baubehörde stellen zu wollen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt, der bislang stets öffentlich betont hat, dass das Gebäude der Dondorf-Druckerei erhalten wird, könnte sowohl beim notwendigen Abrissmoratorium sowie bei der Lösungssuche die Rolle eines Vermittlers zwischen Ortsbeirat und Bauherrin sowie Eigentümerin einnehmen. Der Ortsbeirat wird sich in jedem Fall in dieser Sache eng mit dem Verein "Freunde Bockenheims e. V." sowie der Initiativgruppe zum Erhalt der Dondorf-Druckerei abstimmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2449 Antrag vom 17.12.2023, OF 828/2 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1480 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erneuerung des Deckels der Hülse für den Weihnachtsbaum vor dem Kriegerdenkmal in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3960 entstanden aus Vorlage: OF 768/5 vom 17.04.2023 Betreff: Erneuerung des Deckels der Hülse für den Weihnachtsbaum vor dem Kriegerdenkmal in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, den fehlenden Deckel der Hülse für den Weihnachtsbaum vor dem Kriegerdenkmal in Niederrad zu erneuern. Begründung: Mit E-Mail vom 17.01.2023 teilte das Hauptamt und Stadtmarketing dem Ortsvorsteher mit, dass der Deckel der Hülse für den Weihnachtsbaum vor dem Kriegerdenkmal in Niederrad fehle, und bat darum, dass sich der Ortsbeirat darum kümmere, dass dieser Deckel wieder auf die Hülse kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1653 Aktenzeichen: 66-0
Sicherung der Gärtnerei Hoffmann
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3956 entstanden aus Vorlage: OF 703/5 vom 07.03.2023 Betreff: Sicherung der Gärtnerei Hoffmann Der Magistrat wird gebeten , in seiner Planung festzuschreiben, dass die Gärtnerei Hoffmann im Rahmen der Schulneubauten der Martin-Buber-Schule nicht in ihrer Existenz gefährdet wird. Begründung: Der Schulneubau der Martin-Buber-Schule wird hoffentlich zeitnah angegangen. Unterschiedlichste Grundstücksoptionen für eine Auslagerung werden derzeit geprüft. Die Gärtnerei Hoffmann berichtet ebenfalls von der Prüfung ihrer Grundstücke seitens der Stadt Frankfurt am Main. Teile des Grundstücks sind wichtig zum Erhalt des Geschäftsbetriebs. Daher ist seitens des Magistrats eine einvernehmliche Lösung mit der Gärtnerei Hoffmann zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2283 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
Lärmreduzierung im östlichen Teil der Marie-Curie-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3949 entstanden aus Vorlage: OF 389/12 vom 22.04.2023 Betreff: Lärmreduzierung im östlichen Teil der Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten, unter Beteiligung des Ortsbeirats 8, den Verkehrslärm der Marie-Curie-Straße im Bereich zwischen der Einmündung Zur Kalbacher Höhe und 14. Polizeirevier durch geeignete aktive und passive Maßnahmen zu reduzieren. Hierzu regt der Ortsbeirat insbesondere die folgenden Maßnahmen an: 1. Aufstellung einer Blitzerampel mit Geschwindigkeits- und Rotlichtverstoßerfassung analog zur Ampelanlage an der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Altenhöferallee für Fahrzeuge aus Richtung A 661, 2. eine dichtere Bepflanzung des Erdwalls (Foto 1) und Ersatz der fehlenden Bäume auf dem Mittelstreifen der Marie-Curie-Straße und 3. Errichtung einer Lärmschutzwand zwischen Radweg und dem Erdwall entlang der Marie-Curie-Straße, z. B. auf den dort vorhandenen L-Steinen (Foto 2). Foto 1, privat Foto 2, privat Begründung: Das Verkehrsaufkommen auf der Marie-Curie-Straße hat sich in den letzten Jahren weiter stark erhöht. Hinzu kommt die zukünftige Ansiedlung der Kita Sonnenwind. Von der A 661 kommend fühlen sich leider zu viele Autofahrer motiviert, auf der gut ausgebauten Marie-Curie-Straße das Tempo einer Schnellstraße zu fahren anstatt sich an die innerörtlich geltenden 50 km/h zu halten. Die Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich der Bebauung an der Bonifatiusstraße entlang der Marie-Curie-Straße leiden sehr unter dem starken Verkehrslärm. Eine Blitzerampel würde maßgeblich dafür sorgen, dass mit den geringeren Fahrgeschwindigkeiten und der reduzierten Anzahl von Rasern der Verkehrslärm aktiv nachhaltig sinkt und gleichzeitig die Verkehrssicherheit steigt. Den Erdwall rechtsseitig der Marie-Curie-Straße Richtung Altenhöferallee dichter zu bepflanzen und die fehlenden Bäume im Mittelstreifen zu ersetzen, ist nicht nur eine ökologische Maßnahme, sondern kann den Lärm auch passiv senken. Alternativ oder ergänzend kann auf dem Erdwall auch eine Lärmschutzwand als passive Schallschutzmaßnahme errichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1975 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.18 Archäologisches Museum Antikes Erbe NIDA in Heddernheim zeigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2023, OF 299/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.18 Archäologisches Museum Antikes Erbe NIDA in Heddernheim zeigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Für die Konservierung von neuen Bodenbefunden des römischen NIDA, für die Herstellung eines NIDA-Stadtmodells, für die überfällige Aktualisierung des Faltplans zu den NIDA-Grabungen aus dem Jahr 1988 sowie für zusätzliche Personalstellen werden 250.000 € in den Ergebnishaushalt und 2. zur Einrichtung einer Dependance des Archäologischen Museums zur lokalen Vermittlung des Fundortes NIDA-Heddernheim werden 500.000 € in den Finanzhaushalt eingestellt. Zur Gegenfinanzierung der Maßnahmen ist vom Magistrat eine Kostenbeteiligung der ABG Frankfurt Holding GmbH als Eigentümerin bzw. Erbbauberechtigte und Verantwortliche für die Erschließungsmaßnahmen des Grundstücks In der Römerstadt 126-134 nach Maßgabe des geltenden Denkmalschutzrechts zu prüfen. Begründung: Als ein Ergebnis des "Runden Tischs NIDA" wird erwartet, dass herausragende Befunde der früheren und der aktuellen Grabungen auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 an Ort und Stelle verbleiben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der hilfreiche, aber veraltete Faltplan des Museums zur Dokumentation der bisherigen Grabungsergebnisse muss um die Funde und Befunde seit den 90er Jahren (v.a. Gelände der US-Baracken und Römerstadtschule) ergänzt und neu herausgegeben werden. Ein NIDA-Stadtmodell kann zum Verständnis der Stadtentwicklung und -anlage zwischen dem 1. und dem 3. Jahrhundert beitragen. Diese Maßnahmen und Ideen lösen beim zuständigen Archäologischen Museum Frankfurt zusätzliche Personal- und Sachkosten aus. In Anbetracht der Ausgrabungen auf der letzten großen Freifläche der antiken Stadt, die noch nicht modern überbaut ist, muss es zudem Ziel sein, in Heddernheim endlich eine Dependance des Archäologischen Museums einzurichten, die mit den erhaltenen materiellen Zeugen des römischen Frankfurts auf dem Areal Römerstadt 126-134 in inhaltlicher und räumlicher Beziehung stehen sollte. Ihre Aufgabe wäre das Zeigen der Bodendenkmäler, die Präsentation von einzelnen Fundstücken und die allgemeinverständliche Vermittlung des hochbedeutenden Fundortes NIDA. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.04.2023, OF 279/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 299/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 111 2023 1. Die Vorlage OF 279/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 299/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "2. zur lokalen Vermittlung des Fundortes NIDA werden für die Einrichtung einer Dependance des Archäologischen Museums möglichst auf dem Gelände selbst hilfsweise in räumlicher Beziehung zum Fundort 500.000 Euro in den Finanzhaushalt eingestellt." und im dritten Satz der Begründung das Wort "kann" durch "wird" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenÜberreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als „Archäologisches Fenster in die Römerzeit“ zugänglich machen
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2023, OA 356 entstanden aus Vorlage: OF 281/8 vom 17.04.2023 Betreff: Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als "Archäologisches Fenster in die Römerzeit" zugänglich machen Vorgang: NR 277/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1312/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die dauerhafte Unterschutzstellung der folgenden, auf dem Baugrundstück In der Römerstadt 126 bis 134 bislang mit den großflächigen Grabungen seit 1991 archäologisch festgestellten Befunde aus römischer Zeit (1. bis 3. Jahrhundert ) zu prüfen mit dem Ziel einer möglichst umfänglichen Erhaltung in situ a) Villafundamente mit Resten einer Fußbodenheizung; b) Steinkeller mit erhaltenen Resten eines Wandputzes; c) Überreste der sog. "Weststraße"; d) ein Töpferofen mit erhaltener Tenne und Kuppelresten; e) Ensemble von drei Töpferöfen mit Schürgruben und Lochtennen; f) sog. "Kultkeller" mit anschl. Gebäuderesten; g) Holzkeller (verbrannt); h) Überreste Westthermen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die wirtschaftliche Nutzung von Grundstücksteilen mit Bodendenkmälern gemäß § 24 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes beschränkt werden kann, um einen möglichst geschlossenen Eindruck der aufgefundenen antiken Siedlungsstrukturen für die Nachwelt zu erhalten; 3. die neuesten Befunde (z. B. den Holzkeller) in das gemäß Beschluss vom 24.02.2022, § 1312, zum Antrag vom 08.02.2022, NR 277, erstellte museale Konzept des Archäologischen Museums Frankfurt einzubeziehen; 4. dafür Sorge zu tragen, dass keine Baugenehmigung erteilt wird und keine Baumaßnahmen oder hierfür vorbereitende Arbeiten auf dem Ausgrabungsfeld stattfinden, bevor das finale museale Konzept und die abschließende Beratung der an Ort und Stelle zu erhaltenden Befunde mit der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat abgestimmt sind. Begründung: Je länger die Grabungen auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 dauern, desto mehr verfestigt sich der Eindruck, dass sich die Zug um Zug vom Team des Frankfurter Denkmalamtes freigelegten Bodenbefunde für eine Inwertsetzung von Resten der Römerstadt NIDA an Ort und Stelle eignen. Die original erhaltenen Architekturreste, die sich seit rund 1800 Jahren unverändert dort befinden, können wie ein "Fenster in die Römerzeit" genutzt werden und der Vermittlungsarbeit des Archäologischen Museums und der Schulen genauso dienen wie dem lokalen Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner in Heddernheim. Ein Verbleib der Befunde an ihrem authentischen Ort und ihre Integration in das Bauprojekt wären eine herausragende Leistung modernen kommunalen Wohnungsbaus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.02.2022, NR 277 Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 69 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 10.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.06.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 18. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 15.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 88 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 13.07.2023, TO I, TOP 120 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 21.09.2023, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 69) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 3848, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 Aktenzeichen: 20-1
Die unendliche Geschichte der Neugestaltung des Schelmenburgplatzes zum Abschluss bringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3900 entstanden aus Vorlage: OF 179/16 vom 24.04.2023 Betreff: Die unendliche Geschichte der Neugestaltung des Schelmenburgplatzes zum Abschluss bringen Vorgang: M 96/17; OA 46/21 OBR 16; ST 1865/22; ST 720/23 Der Magistrat wird aufgefordert, die Neugestaltung des Schelmenburgplatzes schnellstmöglich gemäß den Planungen aus dem Jahr 2017, die zusammen mit dem Ortsbeirat 16 erarbeitet und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden, umzusetzen. Dabei ist ausdrücklich darauf zu achten, dass auf jedwede Grünbepflanzung auf der Schelmenburgplatzmitte, die zulasten von Parkplätzen oder Veranstaltungen gehen würden, verzichtet wird. Die Planungen für den Beginn der Baumaßnahme sind mit dem Ortsbeirat wegen der dort stattfindenden Veranstaltungen frühestmöglich abzusprechen. Begründung: Bereits seit 1981 wünscht sich der Ortsbeirat 16 eine Erneuerung des Schelmenburgplatzes und seit mindestens 1999 wurden regelmäßig Mittel zur Sanierung beantragt. Im Jahr 2001 hat der Magistrat dem Ortsbeirat erstmals bestätigt, dass sich der angesprochene Platz in einem unschönen Zustand befände und eine grundhafte Sanierung eine Lösung wäre. Mittel für eine entsprechende Planung wurden aber weiterhin regelmäßig verwehrt. Selbst als der Schelmenburgplatz von der Stadtverordnetenversammlung in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufgenommen wurde, verzögerte der Magistrat, obwohl der Zustand des Platzes "verbesserungswürdig" sei. Im Investitionshaushalt 2007-2010 wurden dann endlich die erforderlichen Planungsmittel eingestellt, was aber offensichtlich in Vergessenheit geriet. Nachdem der Ortsbeirat selbst schon mit eigenen Vorplanungen beginnen wollte, kam es im April 2013 erstmals zu einem Planungsgespräch mit Vertretern des Ortsbeirates im Stadtplanungsamt, was letztlich zu dem Vorplanungsergebnis führte, das mit dem Vortrag des Magistrats, M 96, vorgestellt wurde. Schon hier wurde festgehalten, dass es zwar im Randbereich mehr Begrünung geben würde, während die Platzmitte wegen der Platznutzung nicht begrünt werden soll. Endlich ging es voran, man sprach von einem Baubeginn im IV. Quartal 2019. Auf Nachfrage wurde dann aber bekannt, dass der Termin nicht gehalten werden könne und ein frühestmöglicher Baubeginn erst im Jahr 2021 zu erwarten sei. Ende des Jahres 2020 gab es dann seitens des Magistrats plötzlich den Wunsch, die Planungen zu ändern und Bäume in der Mitte des Platzes aufzustellen. Das ist nicht nur konträr zum Willen des Ortsbeirates, sondern verzögerte auch den Zeitpunkt für einen Baubeginn, wären dann doch neue Planungen und eine neue Bau- und Finanzierungsvorlage nötig gewesen. Bei einem Ortstermin am 10.11.2020 erläuterten die anwesenden Mitglieder des Ortsbeirates, dass und warum sie an den beschlossenen Plänen aus 2017 festhalten. Auf Wunsch des Magistrats bekräftigte dies der Ortsbeirat mit Beschluss vom 01.12.2020. Erst mit einer Stellungnahme vom 05.11.2021 teilte der Magistrat daraufhin mit, dass er dem ausdrücklichen Wunsch des Ortsbeirates folge und die Bau - und Finanzierungsvorlage in den Geschäftsgang gäbe, womit zwar wieder ein Jahr verloren gegangen ist, aber Hoffnung auf ein Ende bestand. Allerdings konnte der Magistrat eine Anfrage vom Juli 2021, wann die Bauarbeiten nun voraussichtlich beginnen, bis zum heutigen Tag nicht beantworten, weil es plötzlich "dezernatsübergreifende Fragestellungen" gäbe, die aber nicht erwähnt wurden. Stattdessen konnte man dies womöglich der Zeitung entnehmen, was darauf hindeuten würde, dass ein weiterer jahrelanger Stillstand droht, der vom Ortsbeirat nicht hingenommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2017, M 96 Anregung vom 06.07.2021, OA 46 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1865 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 720 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1569 Auskunftsersuchen vom 10.09.2024, V 1012 Aktenzeichen: 63-0
Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3941 entstanden aus Vorlage: OF 812/1 vom 13.04.2023 Betreff: Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen Vorgang: OM 2443/22 OBR 2; ST 2189/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf eine Verlagerung zusätzlicher Großveranstaltungen sowie des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände zu verzichten; 2. bei derartigen Vorhaben die parlamentarischen Gremien, wie Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte, sowie die Bevölkerung frühzeitig miteinzubeziehen; 3. den Ortsbeirat 1 umfangreich über die bereits laufenden Verhandlungen zur Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände und zum Planungsstand der Europäischen Schule vorab zu informieren; 4. das Rebstockgelände zukünftig als Grünfläche und Kaltluftproduzent klimapolitisch besonders zu würdigen und zu schützen; 5. ein Konzept zu erarbeiten, um Einschränkungen für Anwohnende in den Ortsbezirken 1 und 2 durch bereits stattfindende Veranstaltungen am Rebstock sowie den Messebetrieb zu verringern. Begründung: Da Anwohnende des Europaviertels von den gleichen Einschränkungen und negativen Auswirkungen bei der Verlegung des Festplatzes betroffen wären, schließt sich der Ortsbeirat 1 der Anregung OM 2443 des Ortsbeirates 2 an. Bei derart invasiven Projekten sind benachbarte Ortsbezirke, die ebenfalls maßgeblich betroffen wären, angemessen zu beteiligen. Eine Großveranstaltung im März dieses Jahres war für Nutzende des Rebstockparks ein besonderes Ärgernis. Unter Benutzung der Fußgängerwege, teilweise auch quer über die Wiesen des Parks fahrend, waren laut einem einzelnen Motorrad-Polizisten über 1.000 Pkws widerrechtlich auf einer Wiese des Parks abgestellt gewesen. Aufgrund der schlechten Rasenqualität im Europagarten und Co sind Anwohnende des Europaviertel auf den Rebstockpark angewiesen. Es dürfen nicht weitere Wiesen nachhaltig beschädigt werden. Als weiträumiges Naturschutzgebiet mit kleinem See ist der Rebstockpark Aufenthalts- und Brutplatz für diverse, teilweise seltene Wasservögel (Enten, Schwäne, Gänse, Blässhühner etc.) und auch Kormorane und Reiher trifft man hier an. Bei lauten Musikveranstaltungen flüchtet die Tierwelt und der Rebstockweiher ist dann wie ausgestorben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2443 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2189 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 838 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Installation einer E-Ladesäule an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3942 entstanden aus Vorlage: OF 813/1 vom 12.04.2023 Betreff: Installation einer E-Ladesäule an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße Vorgang: OM 2197/22 OBR 1; ST 2332/22 Der Magistrat wird gebeten, darauf hin zuwirken, dass eine E-Ladestation an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße installiert wird. Begründung: Im Hinblick auf das politische Ziel klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von E-Autos zu ermöglichen, bedarf es des Aufbaus einer flächendeckenden E-Ladesäuleninfrastruktur. In der Stellungnahme vom 10.10.2022, ST 2332, heißt es, dass der Magistrat nicht als Betreiber oder Investor für E-Ladestationen auftreten werde. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Frankfurter Regierungskoalitionen ist jedoch folgende Aussage verankert: "E-Lademöglichkeiten in neuen Quartieren/bei der ABG: Wir wirken darauf hin, dass die ABG sukzessive Möglichkeiten für ihre Mieterinnen und Mieter sowie Parkhaus-Kundinnen und -kunden einrichtet, mindestens über 230V-Anschlüsse um Elektrofahrzeuge aufzuladen und frühzeitig mögliche technische Hindernisse für diese Ausstattung zu beseitigen (z. B. über ein intelligentes Lastmanagement). Hinsichtlich der Standortsuche für E-Ladesäulen und Car-Sharing Plätze soll die Stadt eine aktive Rolle übernehmen und Ämterübergreifend Standorte definieren, die dann unter Maßgabe von zu erarbeitenden Bedingungen der Stadt ausgeschrieben werden sollen." Der Magistrat wird gebeten, sich an den eigenen Koalitionsvertrag zu halten und für eine ausreichende E-Ladeinfrastruktur in Frankfurt zu sorgen. Dabei muss er nicht als Betreiber auftreten, dennoch sollte er sich dieser wichtigen Aufgabe annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2197 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1691
Tempolimit auf der Autobahn 661 in der Nachbarschaft von Wohngebieten im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3878 entstanden aus Vorlage: OF 574/10 vom 17.04.2023 Betreff: Tempolimit auf der Autobahn 661 in der Nachbarschaft von Wohngebieten im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es eine Möglichkeit gibt, auf der Autobahn 661 angrenzend an das Wohngebiet Frankfurter Bogen/Frankfurter Berg eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h tagsüber und 80 km/h nachts einzurichten. Begründung: In Seckbach und Bornheim ist eine Einhausung geplant, rund um den Frankfurter Berg und den Frankfurter Bogen nicht. Es ist nicht einzusehen, dass Bürger an derselben Autobahn unterschiedlich behandelt werden und nicht wenigstens ein Tempolimit zur Verkehrslärmreduzierung bekommen, da Lärmschutzwände nur bei Neubau errichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1960 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 79-3
Mobilitätswende im Ortsbezirk 1: A 5-Ausbau stoppen
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.05.2023, OA 355 entstanden aus Vorlage: OF 843/1 vom 12.04.2023 Betreff: Mobilitätswende im Ortsbezirk 1: A 5-Ausbau stoppen Auch die Menschen im Ortsbezirk 1 sind vom geplanten Ausbau der A 5 durch mehr Lärm, Abgase und zunehmenden Verkehr über die Anschlussstellen Westhafen und Westkreuz/Messe betroffen. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der geplante Ausbau der A 5 zwischen Goldstein/Niederrad und dem Bad Homburger Kreuz wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass der Ausbau der Autobahn A 5 nicht in den neu zu erstellenden Bundesverkehrswege- und mobilitätsplan 2040 aufgenommen wird und nicht als vordringliche Maßnahme im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 weiterverfolgt wird. Begründung: Im Interesse der Anwohnenden entlang der A 5 muss auf den Ausbau der Autobahn um weitere Fahrspuren verzichtet werden. Die Annahme, der Verkehr drohe ohne einen Ausbau "zusammenzubrechen", ist durch belastbare Fakten nicht belegt. Vielmehr führen mehr Fahrspuren auch zu mehr Pkw- und Lkw-Verkehr. Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und damit der Zunahme von Fahrzeugbewegungen noch zunehmen würde. Statt eines monströsen Ausbaus der A 5 sollte der Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Streckenabschnitte verbessert werden. Außerdem verträgt sich eine Zunahme des Autoverkehrs, der ein Viertel aller Umweltbelastungen bundesweit ausmacht, nicht mit den Klimaschutzzielen. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich dem Ziel der CO2-Neutralität verpflichtet. Hierzu hat auch das Bundesverfassungsgericht der Politik einen klaren Auftrag erteilt. Der aktuell gültige Bundesverkehrswegeplan 2030 basiert auf veralteten Erkenntnissen und Erhebungen und muss an die geänderten Gegebenheiten und Realitäten - wie Klimakrise, veränderte Arbeitswelten, Verlagerung des Güterlastverkehrs auf die Schiene, veränderte Lebensgewohnheiten und nachhaltigeres Mobilitätsverhalten der Menschen angepasst und entsprechend geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2233 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 10.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 355 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3353, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023
Fahrradbügel Pariser Straße 1 anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3906 entstanden aus Vorlage: OF 817/1 vom 12.04.2023 Betreff: Fahrradbügel Pariser Straße 1 anbringen Der Magistrat wird gebeten , in der östlichen Kurve der Pariser Straße Fahrradbügel gegenüber dem inzwischen fertiggestellten FAZ-Tower anbringen zu lassen. Dies kann ebenso durch den Eigentümer auf dessen Grundstück erfolgen, falls eine entsprechende Abstimmung möglich ist. Begründung: Seit Bezug des FAZ-Towers werden regelmäßig Fahrräder an den Baumscheiben vor dem Gebäude abgestellt. Der Platz reicht oftmals nicht aus. Teilweise kippen die Fahrräder um. Auf dem Grundstück des FAZ-Towers sind keine Abstellplätze für Fahrräder von Besuchern oder Mitarbeitern ersichtlich. Daher soll die Stadt auf den Eigentümer zugehen, um entsprechende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in ausreichender Anzahl zu schaffen, was heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Sollte dies nicht möglich sein, soll die Stadt selbst welche vor dem Gebäude anbringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1695 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 92
Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3903 entstanden aus Vorlage: OF 174/16 vom 17.04.2023 Betreff: Erneuerung der Lärmschutzwände an der A 66 Höhe Bergen-Enkheim und Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Autobahn GmbH und den zuständigen Landes- und Bundesbehörden in Verhandlung zu treten, um im Zuge des Baus des Riederwaldtunnels die Lärmschutzwände (eigentlich sind es Wände, die aus Materialien des Waldes gefertigt wurden) auf Höhe von Bergen-Enkheim zu erneuern und zu erweitern und in Fechenheim neue Lärmschatzwände aufzustellen. Begründung: Seit Jahren bieten die veralteten, maroden und ungenügenden Lärmschutzwände (Waldwände) keinen Schutz. Der Lärm der Autobahn dringt mittlerweile in Bergen-Enkheim bis an den Berger Hang und in Fechenheim bis zum Industriegebiet, was die Lebensqualität für Mensch und Tier zusätzlich zum Fluglärm massiv beeinträchtigt. Verkehrsminister Al-Wazir hat bei der Unterzeichnung des Vertrags zum Tunnelbau im Riederwald den maroden und ungenügenden Lärmschutz für Bergen-Enkheimer Bürger bedauert und Abhilfe in Aussicht gestellt. Dafür wolle er sich beim Bund stark machen. Dann möge er bitte Wort halten und sich darum kümmern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2023, ST 1869 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 79-3
Wem gehört die Stadt? Bewohnerinnen und Bewohnern der Günderrodestraße 5 Wohnraum zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3944 entstanden aus Vorlage: OF 815/1 vom 17.04.2023 Betreff: Wem gehört die Stadt? Bewohnerinnen und Bewohnern der Günderrodestraße 5 Wohnraum zur Verfügung stellen Der Magistrat wird gebeten, sich für die Bewohnerinnen und Bewohner in der Günderrodestraße 5 einzusetzen, damit sie in dem Haus so lange wohnen können, bis ein geeignetes Nachfolgeobjekt zur Verfügung steht. Unter einem geeigneten Nachfolgeobjekt wird ein von der Stadt finanziertes zusammenhängendes Haus verstanden und keine Einzelwohnungen, die auf verschiedene Häuser und Stadtteile verteilt sind. Begründung: Immer mehr Menschen werden in Frankfurt aus ihren Wohnungen und Quartieren verdrängt und entwurzelt, da sie sich die Miete und Unterhaltungskosten nicht mehr leisten können. Für viele Menschen, die auf eine günstige Mietwohnung angewiesen sind, hat sich die Situation drastisch verschärft. "Schon in den vergangenen Jahren sind die Mieten in der Stadt stark gestiegen. Wie das Frankfurter Immobilien- und Beratungsunternehmen Immoconcept im Herbst berechnete, liegen diese im Schnitt rund 36 Prozent über dem Wert vor zehn Jahren - und sind damit fast doppelt so stark gewachsen wie die Einkommen. Die Kluft zwischen Bruttoeinkommen und Mieten ging dabei sogar immer weiter auseinander." (Manus, 2023 "Wahlprüfstein Wohnen: Angst vor der Verdrängung"). Nur noch Menschen mit einem überdurchschnittlichen Einkommen oder einem alten Mietvertrag können sich das Leben in der Stadt leisten. Da fragt sich der Ortsbeirat: "Wem gehört die Stadt?" Die Politik muss endlich handeln und Wohnraum für alle Frankfurterinnen und Frankfurter zur Verfügung stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2301 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-1