Die Mitgliedskommunen des Hessischen Städtetags, worunter auch Frankfurt zählt, waren bis zum 6. August aufgefordert, Rü
Frage an den Magistrat
Die Mitgliedskommunen des Hessischen Städtetags, worunter auch Frankfurt zählt, waren bis zum 6. August aufgefordert, Rückmeldung zur Frage des Genehmigungsvorbehalts bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu geben. Beide Verordnungen plant die Landesregierung auslaufen zu lassen. Daher frage ich den Magistrat: Wie hat sich der Magistrat gegenüber dem Hessischen Städtetag positioniert?
Antwort des Magistrats
Das von der Hessischen Landesregierung beabsichtigte Auslaufen der Genehmigungsvorbehalte nach § 250 BauGB wird vom Magistrat kritisch beurteilt, da der Vorbehalt für die Umwandlung von Wohnungseigentum ein wesentliches Instrument ist, um die nachhaltige Versorgung mit bezahlbaren Mietwohnungen zu sichern und die weitere Verdrängung der Wohnbevölkerung bzw. hochwertige Modernisierungen abzudämpfen. Der Magistrat hat sich deshalb gegenüber dem Hessischen Städtetag ausdrücklich dafür ausgesprochen, die Instrumente nach § 2 und 3 der Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung auch weiterhin nutzen zu können. Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung - Kabinettbeschluss: 18.06.2025 - wird eine Verlängerung von § 250 BauGB bis zum 31.12.2030 angestrebt. Auch von den hessischen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt sollte dann das Genehmigungserfordernis als notwendig erachtetes Instrument genutzt werden können.
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